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V/0127/2017

Zielvereinbarung 2017 Jobcenter Münster

Vorlagen 09.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 08.03.2017, TOP 14

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2783 Zeichen

V/0127/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zielvereinbarung 2017 Jobcenter Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit Vorlage V/0858/2016 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Ministerium 
für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) eine Zielvereinbarung abzuschließen.  
 
Die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte 2017 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des  
 
Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Reduzierung der Langzeitleistungsbezie-
henden“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ wurde ein 
Zielwertrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielvereinbarungsgespräche mit 
dem MAIS NRW vereinbaren konnte. Das Zielvereinbarungsgespräch mit dem MAIS NRW fand 
am 07. Dezember 2016 statt. 
 
Es wurden folgende Ziele mit dem MAIS NRW vereinbart, die sich im Rahmen des vorgegebenen 
Zielwertrahmens bewegen: 
 
1. Verbesserung der Integrationsquote 
 
Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um 6,2 % ge-
genüber dem Vorjahr erhöht.  
In Zahlen bedeutet das, dass  3.203 Integrationen (Vorjahresergebnis: 3.016 Integrationen) zu 
erzielen sind, um das Ziel zu erreichen.  
 
Die Integrationsquote soll 2017 auf dem Niveau von 2016 (K 2 = 0,0 %), also erneut bei 20,6 % 
liegen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0127/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0127/2017 
 
2. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug – Reduzierung der Langzeitleistungsbezie-
henden (LZB) 
 
Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt wer-
den, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dabei 
gilt das Augenmerk in Nordrhein-Westfalen insbesondere Langzeitleistungsbeziehern mit kom-
plexen Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt. 
 
Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbe-
ziehern weniger als 2,0 % (K 3 = + 2,0 %) über dem Vorjahresbestand liegt.  
Das bedeutet in Zahlen, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden in 2017 nicht auf 
einen höheren Wert, als 9.235 Personen (Vorjahr: 9.054 Personen) ansteigen soll. 
 
Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,4 % gesteigert 
werden, das entspricht einer Integrationsquote von 15,3 % und einem Wert von 1.415 Integratio-
nen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0127/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37