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0121/2019

Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 betreffend Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 24.01.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.02.2019, TOP 17.6

Anlage 3

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Anlage 1

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Anlage 3

8 Zeichen

Anlage 3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

6667 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 rhei ma 
Vorlagen-Nummer 24.01.2019 
 0121/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
 
Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 betreffend Sachstand Beschlusslage 
und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg 
Text des Antrages: 
 
"Die Verwaltung wird beauftragt, der BV Ehrenfeld unverzüglich darzulegen: 
 
1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht gebun-
den sehen. 
 
2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvorhaben 
nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) verwirklicht bzw. 
wo es von diesen abweicht.  
 
3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach gelten-
dem Baurecht geschaffen werden können. 
 
4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwendung der 
Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen 
 
5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu set-
zen." 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– gefasst mit 
dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen. 
 
Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von sozialer 
Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch genommen ha-
ben. 
 
Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehren-
feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung gemäß geltendem 
Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses

2 
 
abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben. Leider ist 
es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung unterblieben, die Be-
zirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren.  
 
Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau-
ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der 
Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen des Antrages hat die Ver-
waltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorha-
benträger nicht beabsichtigt ist.  
 
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen 
Weg fest. 
 
Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und 
Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom 03.09.2015. 
 
Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen 
seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine gewerbliche Nutzung gemäß 
rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah die Bezirksvertretung und den zu-
ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden, den Einleitungsbeschluss aufzuheben.  
 
 
zu 2. 
Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine drei- bis 
fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE und einem Anteil 
an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom Vorhabenträger die Durchfüh-
rung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das Konzept nur als Vorstudie anzusehen war 
und somit hinsichtlich Geschossigkeit, Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch 
Änderungen erfahren hätte.  
 
Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei Mehrfamilienhäuser 
mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten und gemeinsamer 
Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelge-
schoss vorgesehen. 
 
Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der Vogelsanger Straße 
im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des Einleitungsbeschlusses. 
 
Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich liegen seit 
Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen entlang 
des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen Richtung eines an der östlichen 
Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewer-
begebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einlei-
tungsbeschluss abweichen werden. 
 
Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische und städ-
tebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des Heliosgeländes ste-
hen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt werden, um diesen 
Aspekt sicherzustellen.  
 
Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist gegeben. Es ist 
ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von 5,50 m für Fußgänger, 
Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim Einleitungsbeschluss ebenfalls vor-
gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, 
Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden.

3 
 
Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten Kleinkinderspiel-
flächen privat genutzt werden.  
 
 
zu 3. 
Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE beantragt. Im 
Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen.  
 
 
zu 4. 
Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage des 
bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen.  
 
 
zu 5. 
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie die Stel-
lungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsbereich Einleitung VEP Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld 
Anlage 2 Städtebauliches Konzept Stand Einleitungsbeschluss 
Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld- 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1

385 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ
LQ.|OQ(KUHQIHOG
0 5025 100 150 Meter

Anlage 2

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
2KQH0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
6WlGWHEDXOLFKHV.RQ]HSW]XPYRUKDEHQEH]RJHQHQ%HEDXXQJVSODQ
0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ
LQ.|OQ(KUHQIHOG

Beratungsverlauf (2)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße
  • Melatengürtel
  • Grüner Weg

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Details

Aktenzeichen
0121/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
24.01.2019
Erstellt
11.01.2019 09:04