0121/2019
Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 betreffend Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg
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Anlage 3
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Anlage 3
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 24.01.2019 0121/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 betreffend Sachstand Beschlusslage und Bauvorhaben Melatengürtel/Grüner Weg Text des Antrages: "Die Verwaltung wird beauftragt, der BV Ehrenfeld unverzüglich darzulegen: 1. warum sich Verwaltung und Eigentümer an den eingangs bezeichneten Beschluss nicht gebun- den sehen. 2. in welchen Punkten, das zwischen Verwaltung und Eigentümer bisher erörterte Bauvorhaben nach geltendem Baurecht, beschlossene Planungsvorgaben (siehe Anlage) verwirklicht bzw. wo es von diesen abweicht. 3. wie viele Wohneinheiten nach auf Basis des o.a. Beschlusses und demgegenüber nach gelten- dem Baurecht geschaffen werden können. 4. ob insbesondere die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, zu dessen Anwendung der Vorhabenträger seine Grundzustimmung erteilt hatte, zum Tragen kommen sollen 5. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über den Beschluss der BV-Ehrenfeld in Kenntnis zu set- zen." Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2015 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– gefasst mit dem Ziel, öffentliche Straßenverkehrsfläche und Mischgebiet festzusetzen. Danach gab es umfangreiche Abstimmungen über die Möglichkeiten der Unterbringung von sozialer Infrastruktur (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz), die längere Zeit in Anspruch genommen ha- ben. Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte der Vorhabenträger KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehren- feld Mitte mbH & Co. KG der Verwaltung dann mit, dass er plane, eine Bebauung gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen. Die Verwaltung hat von einer Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses 2 abgesehen, um weiterhin das Instrument des Einleitungsbeschlusses in der Hand zu haben. Leider ist es im Nachgang der Entsendung des Vorhabenträgers seitens der Verwaltung unterblieben, die Be- zirksvertretung über dessen neue Absichten zu informieren. Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau- ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Mit Vorliegen des Antrages hat die Ver- waltung nun faktisch die Aussage erhalten, dass die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorha- benträger nicht beabsichtigt ist. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen Weg fest. Die bisher eingereichten Bauanträge für die Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe entsprechen grundsätzlich dem Ziel des Einleitungsbeschlusses vom 03.09.2015. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Die Verwaltung kann sich hier eine gewerbliche Nutzung gemäß rechtswirksamem Bebauungsplan vorstellen. Daher soll zeitnah die Bezirksvertretung und den zu- ständigen Ausschüssen des Rates vorgeschlagen werden, den Einleitungsbeschluss aufzuheben. zu 2. Das Planungskonzept, welches die Grundlage für den Einleitungsbeschluss bildete, sah eine drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung in Form von Blockrandbebauung mit circa 170 WE und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vor. Allerdings war vom Vorhabenträger die Durchfüh- rung einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, so dass das Konzept nur als Vorstudie anzusehen war und somit hinsichtlich Geschossigkeit, Bauvolumen, Anzahl Wohneinheiten etc. auf jeden Fall noch Änderungen erfahren hätte. Beantragt sind nun auf dem als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstücksteil drei Mehrfamilienhäuser mit 32 WE und Gewerbeeinheiten sowie ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Es ist ebenfalls eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen plus Staffelge- schoss vorgesehen. Die derzeit vorliegenden Bauanträge entsprechen für den Grundstücksteil an der Vogelsanger Straße im Hinblick auf die Art und Maß der Nutzung den Zielen des Einleitungsbeschlusses. Für den im rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Es sind eine Blockrandbebauung mit III- bis IV-Vollgeschossen entlang des Grünen Weges vorgesehen sowie kammartige Strukturen Richtung eines an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Privatwegs. Nach rechtswirksamem Bebauungsplan ist im Gewer- begebiet kein Wohnen zulässig, wodurch die Planungen hier auf jeden Fall vom bestehenden Einlei- tungsbeschluss abweichen werden. Weiterhin wurde im Einleitungsbeschluss vom 03.09.2015 gefordert, dass die gestalterische und städ- tebauliche Qualität der geplanten Bebauung im Einklang mit der Bebauung des Heliosgeländes ste- hen soll. Das Vorhaben soll daher im Gestaltungsbeirat der Stadt Köln vorgestellt werden, um diesen Aspekt sicherzustellen. Die Verknüpfung mit dem bestehenden und geplanten Fuß- und Radwegesystem ist gegeben. Es ist ein am östlichen Grundstücksrand verlaufender Privatweg in einer Breite von 5,50 m für Fußgänger, Fahrradfahrer und Anliegerverkehr vorgesehen. Dieser war beim Einleitungsbeschluss ebenfalls vor- gesehen. Der Weg soll für Radfahrer und Fußgänger öffentlich nutzbar sein und soll mit Bäumen, Hochbeeten und Grünflächen gestaltet werden. 3 Der zu den Wohnungen gehörende Innenhof soll mit Mietergärten und den privaten Kleinkinderspiel- flächen privat genutzt werden. zu 3. Wie schon unter Punkt 2 erläutert, sind nach den vorliegenden Bauanträgen 32 WE beantragt. Im Einleitungsbeschluss zum VEP wurde von circa 170 WE ausgegangen. zu 4. Die Vorgaben zum kooperativen Baulandmodell können bei den Bauvorhaben auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht zur Anwendung kommen. zu 5. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld sowie die Stel- lungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsbereich Einleitung VEP Melatengürtel/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld Anlage 2 Städtebauliches Konzept Stand Einleitungsbeschluss Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld- Gez. Greitemann
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ LQ.|OQ(KUHQIHOG 0 5025 100 150 Meter
Anlage 2
365 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 2KQH0DVWDE N Stadtplanungsamt 6WlGWHEDXOLFKHV.RQ]HSW]XPYRUKDEHQEH]RJHQHQ%HEDXXQJVSODQ 0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ LQ.|OQ(KUHQIHOG
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Vogelsanger Straße
- Melatengürtel
- Grüner Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 0121/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 11.01.2019 09:04