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AN/2269/2022

„Masterplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- Beteiligung der Bezirksvertretungen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) 02.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.12.2022, TOP 8.2.2

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

2238 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2269/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 
 
„Masterplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- 
Beteiligung der Bezirksvertretungen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich-
keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 05.12.2022 zu setzen. 
Beschluss: 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlagen „Mas-
terplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022, die in zahl-
reichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke eingreift oder zumindest für die Bezirke eine 
wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO NRW ist, vor einer Beschlussfassung im Rat 
zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu über-
weisen. 
  
Begründung: 
  
Nach § 37 Abs. 5 Satz 1 der GO NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angele-
genheiten, die den Stadtbezirk berühren, anzuhören. Die o.g. Vorlagen sind solche wichtigen 
Angelegenheiten, da sie wesentliche Rahmenbedingungen für künftige Klimaschutzhandlun-
gen und -maßnahmen auch für die Entwicklung im Stadtbezirk Rodenkirchen festlegen.  
Daher ist vor einer Beschlussfassung im Rat die BV Rodenkirchen zwingend zu beteiligen. 
Eine etwaige ersatzweise Mitteilung an die Bezirksvertretung – vor allem nach Beschlusfas-
sung durch den Rat - würde deren Mitwirkungsrechte nicht ausreichend wahren, da sie keine 
Anhörung darstellt, die stets vor einer Entscheidung des Rates erfolgen muss.

- 2 - 
 
Die Dringlichkeit ist damit genügend begründet, dass die nächste Ratssitzung bereits am 
08.12.2022 ansteht und zuvor keine Beratung in der BV Rodenkirchen vorgesehen und mög-
lich ist. 
 
 
gez. Ismail gez. Schykowski  gez. Dr. Klusemann gez. Wolters

Sachstandsbericht BV

4132 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2269/2022
Stand: 30.01.2024 
Sachstandsbericht  
„Masterplan Stadtgrün„, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- 
Beteiligung der Bezirksvertretungen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2022 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlagen „Master-
plan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022, die in zahlrei-
chen Details in die Zuständigkeit der Bezirke eingreift oder zumindest für die Bezirke eine 
wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 Abs. 5 Satz 1 GO NRW ist, vor einer Beschlussfas-
sung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
zu überweisen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Grün- und Freiflächennetz Kölns, wie es sich heute darstellt, ist auf den Generalbebau-
ungsplan aus den 1920er Jahren von Fritz Schumacher zurückzuführen. Folgende Generatio-
nen haben an dieser Vorgabe festgehalten und sie entsprechend den jeweiligen städtebauli-
chen und grünplanerischen Vorstellungen weiterentwickelt. 
 
Kölns heutiges Grundgerüst grüner Infrastruktur bietet eine vergleichsweise gute Grundlage 
für die Herausforderungen unserer Zeit. Im Ballungsraum der Rheinschiene ist jedoch eine 
strategisch und langfristig ausgerichtete Grün- und Freiraumplanung notwendig, um den Her-
ausforderungen des Wachstums und den Auswirkungen des Klimawandels gerecht zu wer-
den. 
 
Die Verwaltung hat auf Basis des Ratsbeschlusses vom 23.3.2021 in einem ersten Schritt 
eine gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns durchgeführt.  
Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erholung, Stadtnatur, Umwelt, Klima sowie Pro-
duktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden konnten, umso größer ist die 
Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur.

2 
 
Aufgegliedert in drei Gruppen, wurden daraufhin die Flächen mit der höchsten Funktionsdichte 
als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, hochwertige 
Schutzgebiete - wie geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete sowie ge-
schützte Biotope und Ausgleichflächen grundsätzlich dem Immergrün zugeordnet. Das Zu-
kunftsgrün stellt die Flächen mit einem großen Potential für die Stärkung der grünen Infra-
struktur dar. Das Potentialgrün weißt die geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist um 
landwirtschaftliche Flächen handelt, die aber neben der lokalen Nahrungsmittelproduktion 
sehr wichtig für die Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima auf-
weisen.  
Diese erste Analysephase des Masterplan Stadtgrün wurde am 23.3.2023 durch den Rat der 
Stadt Köln beschlossen. 
 
Der vorliegende Masterplan Stadtgrün stellt nun erstmals eine gesamtstädtische, fachplaneri-
sche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung des Kölner Grüns dar. So können zukünf-
tige Entscheidungen für die Sicherung und Komplettierung der grünen Strukturen als auch 
städtebauliche Entwicklungen besser abgewogen und nachhaltiger geplant werden. 
 
Die Verwaltung hat auf Basis des Ratsbeschlusses zur Strategie Klimaneutrales Köln 
(2547/2022) und der im Gutachten „Köln klimaneutral 2035“ beschriebenen Maßnahmen den 
Aktionsplan Klimaschutz erarbeitet, der in die politische Beratung eingebracht ist und dem Rat 
zur Sitzung am 07.12.2023 zum Beschluss vorgelegt werden soll. 
 
Nächste Schritte: 
In einem weiteren Schritt soll die vorliegende Untersuchung nun fortgeschrieben werden. Bis 
2027 werden nacheinander in allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verteilung 
des Stadtgrüns und zur konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen in den 
Veedeln erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch eine umfangreiche Bürger*innen-
Beteiligung. 
Den Auftakt machen in 2023 die Stadtbezirke Ehrenfeld und Kalk. 
 
Die Bearbeitung der zweiten Phase des Masterplan Stadtgrün im Stadtbezirk Rodenkirchen ist 
für 2026 geplant. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/2269/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
Datum
02.12.2022
Erstellt
01.12.2022 20:21