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„Masterplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- Beteiligung der Bezirksvertretungen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) AN/2269/2022 vom 02.12.2022

Stand: Am 05.12.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert empfohlen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2269/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 „Masterplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- Beteiligung der Bezirksvertretungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den nachstehenden Dringlich- keitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 05.12.2022 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlagen „Mas- terplan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022, die in zahl- reichen Details in die Zuständigkeit der Bezirke eingreift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 GO NRW ist, vor einer Beschlussfassung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu über- weisen. Begründung: Nach § 37 Abs. 5 Satz 1 der GO NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angele- genheiten, die den Stadtbezirk berühren, anzuhören. Die o.g. Vorlagen sind solche wichtigen Angelegenheiten, da sie wesentliche Rahmenbedingungen für künftige Klimaschutzhandlun- gen und -maßnahmen auch für die Entwicklung im Stadtbezirk Rodenkirchen festlegen. Daher ist vor einer Beschlussfassung im Rat die BV Rodenkirchen zwingend zu beteiligen. Eine etwaige ersatzweise Mitteilung an die Bezirksvertretung – vor allem nach Beschlusfas- sung durch den Rat - würde deren Mitwirkungsrechte nicht ausreichend wahren, da sie keine Anhörung darstellt, die stets vor einer Entscheidung des Rates erfolgen muss. - 2 - Die Dringlichkeit ist damit genügend begründet, dass die nächste Ratssitzung bereits am 08.12.2022 ansteht und zuvor keine Beratung in der BV Rodenkirchen vorgesehen und mög- lich ist. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer AN/2269/2022 Stand: 30.01.2024 Sachstandsbericht „Masterplan Stadtgrün„, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022- Beteiligung der Bezirksvertretungen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Vorlagen „Master- plan Stadtgrün“, 2279/2022, und „Strategie Klimaneutrales Köln“, 2547/2022, die in zahlrei- chen Details in die Zuständigkeit der Bezirke eingreift oder zumindest für die Bezirke eine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 37 Abs. 5 Satz 1 GO NRW ist, vor einer Beschlussfas- sung im Rat zur Beratung entsprechend der GO NRW an die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu überweisen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Grün- und Freiflächennetz Kölns, wie es sich heute darstellt, ist auf den Generalbebau- ungsplan aus den 1920er Jahren von Fritz Schumacher zurückzuführen. Folgende Generatio- nen haben an dieser Vorgabe festgehalten und sie entsprechend den jeweiligen städtebauli- chen und grünplanerischen Vorstellungen weiterentwickelt. Kölns heutiges Grundgerüst grüner Infrastruktur bietet eine vergleichsweise gute Grundlage für die Herausforderungen unserer Zeit. Im Ballungsraum der Rheinschiene ist jedoch eine strategisch und langfristig ausgerichtete Grün- und Freiraumplanung notwendig, um den Her- ausforderungen des Wachstums und den Auswirkungen des Klimawandels gerecht zu wer- den. Die Verwaltung hat auf Basis des Ratsbeschlusses vom 23.3.2021 in einem ersten Schritt eine gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns durchgeführt. Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erholung, Stadtnatur, Umwelt, Klima sowie Pro- duktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden konnten, umso größer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur. 2 Aufgegliedert in drei Gruppen, wurden daraufhin die Flächen mit der höchsten Funktionsdichte als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, hochwertige Schutzgebiete - wie geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete sowie ge- schützte Biotope und Ausgleichflächen grundsätzlich dem Immergrün zugeordnet. Das Zu- kunftsgrün stellt die Flächen mit einem großen Potential für die Stärkung der grünen Infra- struktur dar. Das Potentialgrün weißt die geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist um landwirtschaftliche Flächen handelt, die aber neben der lokalen Nahrungsmittelproduktion sehr wichtig für die Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima auf- weisen. Diese erste Analysephase des Masterplan Stadtgrün wurde am 23.3.2023 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Der vorliegende Masterplan Stadtgrün stellt nun erstmals eine gesamtstädtische, fachplaneri- sche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung des Kölner Grüns dar. So können zukünf- tige Entscheidungen für die Sicherung und Komplettierung der grünen Strukturen als auch städtebauliche Entwicklungen besser abgewogen und nachhaltiger geplant werden. Die Verwaltung hat auf Basis des Ratsbeschlusses zur Strategie Klimaneutrales Köln (2547/2022) und der im Gutachten „Köln klimaneutral 2035“ beschriebenen Maßnahmen den Aktionsplan Klimaschutz erarbeitet, der in die politische Beratung eingebracht ist und dem Rat zur Sitzung am 07.12.2023 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Nächste Schritte: In einem weiteren Schritt soll die vorliegende Untersuchung nun fortgeschrieben werden. Bis 2027 werden nacheinander in allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verteilung des Stadtgrüns und zur konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen in den Veedeln erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch eine umfangreiche Bürger*innen- Beteiligung. Den Auftakt machen in 2023 die Stadtbezirke Ehrenfeld und Kalk. Die Bearbeitung der zweiten Phase des Masterplan Stadtgrün im Stadtbezirk Rodenkirchen ist für 2026 geplant. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert empfohlen

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