2688/2020
Regenbogen-Zebrastreifen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 28.08.2020 2688/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 01.09.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 Regenbogen-Zebrastreifen hier: Anfrage des HomoKlüngel e.V. in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 01.09.2020 Der HomoKlüngel e.V. bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1) Warum gibt es bisher keine Regenbogen-Zebrastreifen in der Stadt Köln? 2) Welche (rechtlichen) Grundlagen gibt es, Regenbogen-Zebrastreifen nicht zu installieren? 3) Welche Schritte sind erforderlich, um eine Installation von Regenbogen-Zebrastreifen z.B. an den Standorten Sankaul/Pipin-bzw. Augustinerstraße, Hohe Straße/Pipinstraße sowie Heumarkt (Via Cul- turalis: Epizentrum/Wiege der Community, CSD Straßenfeste), als auch in der Schaafenstraße zu realisieren?“ Antwort der Verwaltung: Fußgängerüberwege (FGÜ) werden nach §§ 26, 39 bis 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) an- geordnet. Ergänzend sind die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und den Verkehrszeichen 293 sowie 350 zu berücksichtigen. Außerdem gelten die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sowie die Richtlinien zur Markierung von Straßen. Für die Markierung eines FGÜ gilt gem. § 39 Abs. 5 StVO, dass diese in „weiß“ erfolgen muss. Die Ausnahme gilt für vorübergehende Markierungen (z. B. Baustelle), die in „gelb“ erfolgen dürfen. Andere Farben bzw. Farbkonstellationen sind nicht zugelassen. Verkehrszeichen/Markierungen müs- sen nach den Vorgaben der StVO für alle Verkehrsteilnehmenden verständlich, nachvollziehbar und eindeutig sein. Nur dann sind diese verkehrssicher und können von allen Verkehrsteilnehmenden beachtet werden. Aus diesem Grund ist der Verkehrszeichenkatalog (in dem auch die Markierungen enthalten sind) abschließend. Gez. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2688/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.08.2020
- Erstellt
- 26.08.2020 08:05