A-W/0009/2023
Horstmarer Landweg - Parkverbot vor Haus Nummer 250
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Stellungnahme A-W-0009-2023
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/ 32.12.0013 Frau Solf 08.08.2023 3292 An-die Bezirksvertretung Münster-West STADT MÜ~ISTER 2 2. AUG. 2023 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West über f.A Herrn Stadtrat Heuer V,dC- l1/.8 über 33.24 Rad- und Fußverkehr auf dem Horstmarer Landweg/ Höhe Alte Sternwarte • A-W/0017/2022 des fraktionslosen Einzelmitgliedes Herrn Maurice (Volt) in der Bezirksvertretung Münster-West vom 01.06.2022 Horstm~rer Landweg - Parkverbot vor Haus Nummer 250 • A-W/0009/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West' vom 12.02.2023 Die Verwaltung wurde im Rahmen des Antrags A-W/0017/2022 beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen eine sichere Straßenquerung des Horstmarer Landwegs auf Höhe der Alten Sternwarte für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherstellen können. Darüber hinaus wurde in dem Antrag die Prüfung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeregt. Der Antrag wird damit begründet, dass regelmäßig Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg den Horstmarer Landweg- in dem oben genannten Bereich überqueren müs sen. J Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag A-W/0009/2023 vor, der sich ebenfalls auf den Nahbereich der Querungsstelle bezieht. Es wird beantragt, auf Höhe des Horstmarer Land wegs 250 ein Haltverbot auszuweisen. Der Antrag wird damit begründet, dass LKW und Land maschinen bei der Ausfahrt aus dem gegenüber der Hausnummer 250 befindlichen Weg auf den Horstmarer Landweg. aufgrund von parkenden Fahrzeugen erhebliche Schwierigkeiten haben. Tempo 30-Zone Zonen-Anordnungen dürfen sich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Stra ßen des überörtlichen Verkehrs und andereVorfahrtsstraßen beziehen. Der Horstmarer Land weg ist in dem betreffenden Streckenabschnitt als Kreisstraße klassifiziert und somit vorwie gend dazu bestimmt, dem überörtlichen Verkehr zu dienen. Ferner dürfen Zonen-Anordnun gen keine Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen umfassen. Aus den vorgenannten Gründen ist die Einbeziehung des Horstmarer Landwegs in eine Tempo 30-Zone nach aktuel lem Stand rechtlich nicht möglich. Tempo 30 km/h auf Strecke Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt auf Hauptverkehrsstraßen 50 km/h. , Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist als Beschränkung des fließenden Verkehrs grund- · sätzlich nur möglich, wenn aufgrund der örtlichen Geg,ebenheiten eine besondere Gefahren lage besteht (vgl. § 45 Abs. 9 StVO). Eine solche Gefahrenlage könnte aufgrund einer beson deren Verkehrssituation oder einer starken Lärmbelastung bestehen. Zu der Fragestellung, ob die Voraussetzungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Horstmarer Landweg auf grund einer besonderen Gefahrenlage erfüllt sind, wurde die Polizei um Stellungnahme gebe ten. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei besteht an dem betref fenden Streckenabschnitt des Horstmarer Landwegs keine besondere Gefahren- oder Unfall lage. Insbesondere kam es zu keinen geschwindigkeitsbedingten Unfällen. Es befinden sich zudem keine sensiblen Einrichtungen an ~dem Streckenabschnitt. Ebenfalls besteht keine be- sondere Gefahrenlage aufgrund einer starken Lärmbelastung. · Aus den vorgenannten Gründen ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in dem genannten Streckenabschnitt des Horstmarer Landwegs aktuell rechtlich nicht möglich. Auf querende Radfahrende wird bereits aus beiden Fahrtrichtungen mittels des Gefahrzeichens ,Achtung Radfahrer' hingewiesen. · Querungshilfe Bezüglich der zu prüfenden Einrichtung einer Ouerunqshilfe sowie dem Bau einer Boden schwel,le wurde die Verkehrsplanung um Stellungnahme gebeten. Für die Einrichtung von Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen sind grundsätzlich hinreichend gebündelte Querungen in ausreichender Höhe notwendig. Eine vorliegende Verkehrszählung konnte die sen Nachweis allerdings nicht erbringen. Somit verbleibt lediglich die Option, die Querungs stelle mittels einer Fahrbahneinengung oder Mittelinsel zu verbessern. Anhand von Schlepp kurven wurde allerdings ermittelt, dass eine bauliche Anpassung der Querungsstelle an ihrem aktuellen Standort aufgrund der notwendigen Restfahrbahnbreite für aus dem Stichweg aus fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge aktuell nicht möglich ist. Es ist geplant, die Anregung im Rahmen der Veloroutenplanung 3 .Münster-Altenberqe" mit aufzunehmen und zu prüfen, ob eine bauliche Lösung zum Beispiel im Rahmen einer Verlegung der Querungsstelle um setzbar ist. ) Da es sich um eine wichtige Wegebeziehung für Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg handelt, wird für den Zeitraum bis zu einer möglichen Umplanung des Streckenabschnitts durch die Straßenverkehrsbehörde veranlasst, in stadtauswärtiger Fahrtrichtung den Bereich auf Höhe der Querungsstelle mittels eines absoluten Haltverbots freizuhalten, um die Sichtbe- ) • ziehung für und auf querende Verkehrsteilnehrnende bereits vor der Umsetzung einer bauli- chen Lösung zu verbessern. Das absolute Haltverbot trägt zugleich der be.schriebenen Problematik für auf den Horstmarer Landweg einbiegende L und Landmaschinen Rechnung.
Originalantrag
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.A-vv / oooq /2023
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 12.02.2023
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Horstmarer Landweg - Parkverbot vor Haus Nummer 250
Auf dem Horstmarer Landweg soll auf Höhe des Hauses Nr. 250 direkt gegenüber der Ausfahrt von
Haus Kucklenburg und Haus Oeing/Westrup ein Parkverbot eingerichtet werden.
Begründung:
LKW und Landmaschinen, die von Haus Oeing/Westrup oder Haus Kucklenburg auf den Horstmarer
Landweg einbiegen wollen, wird das Abbiegen durch parkende Fahrzeuge erschwert, wenn nicht sogar
unmöglich gemacht.
Auf dem Gelände des Studentenwohnheims sind entsprechende PKW-Stellplätze vorhanden.' Aus
Bequemlichkeit wird auf dem Horstmarer Landweg geparkt, ohne gegenüberliegende Einfahrten zu
beachten.
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon {02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 418 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Horstmarer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0009/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 13.02.2023 13:00