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Vergütung Kindertagespflege
Gem. Anfrage nach § 4 (Volt) AN/0027/2024 vom 10.01.2024
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Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.01.2024 AN/0027/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 15.01.2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Vergütung Kindertagespflege Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wie zuletzt in der Presse zu lesen war, ist die prekäre Betreuungssituation von Kindern in Köln zweifellos von “historischem Ausmaß”1. Seit 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Deutschland einen Anspruch auf einen Kitaplatz (§ 24 SGB VIII). Um den rechtlichen Anspruch auf Kita-Betreuung sicherzustellen, ist die Stadt Köln auch auf nicht-städtische Angebote wie Großtagespflegen sowie Tagesmütter und Tagesväter angewiesen. Inzwischen werden 3.374 Kölner Kinder von Kindertagespflegepersonen betreut2. Die Tagesmütter und Tagesväter ge- raten durch steigende Kosten immer mehr unter Druck. Gleichzeitig verzweifeln viele Eltern und/oder Erziehungsberechtigte regelmäßig auf der Suche nach einem Betreuungsplatz. Wir begrüßen die erfolgreichen Anstrengungen der Verwaltung, die die Mittel des Stärkungs- paktes NRW in einer einmaligen Sonderzahlung für in Köln tätige Kindertagespflegepersonen ermöglicht hat. Im Hinblick auf das Ziel, qualifizierte Menschen für den Beruf in der Tagespflege zu gewinnen und längerfristig zu halten - und damit den Erziehungsberechtigten eine verlässliche Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen - stellen wir folgende Fragen: 1. Prof. Dr. Johannes Münder schlägt im Rahmen seines Gutachtens3 eine Orientie- rung am TVöD-SuE als Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen vor. 1 Kölner Rundschau 15.12.2023 “Notstand in Kitas laut Stadt Köln „historisch“” 2 20. STATUSBERICHT ZUM AUSBAU DER KINDERTA GESBETREUUNG IN KÖLN, Abbildung 5.1.2 “Versorgungssituation zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23*”, S. 5f. 3 Die hier in Bezug genommene Expertise von Prof. Dr. iur. Johannes Münder zur Erarbeitung einer Kalkulati- onsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kinderta gespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII wurde 2017 im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Landes- hauptstadt Dresden erstellt. Aus dieser ergibt sich, um dem Kriterium der leistungsgerechten Ausgestaltung des Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung aus § 23 Abs. 2a S.2 SGB VIII zu entsprechen, eine starke Empfehlung zur Orientierung an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial - und Erziehungsdienst - 2 - Welche Konzepte hat die Verwaltung, um die leistungsgerechte Bezahlung bzw. An- erkennung der Förderungsleistung von Kindertagespflegepersonen sicherzustellen? 2. Plant die Verwaltung angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (Personalnot- stand in der Kinderbetreuung, TVöD Anpassung, gestiegene Lebensunterhaltskosten etc.) eine Anpassung der Dynamisierung der Förderleistung über die in der Ratssit- zung am 24.06.2021 beschlossenen 2 Prozent (ab 01.08.2022) hinaus? 3. Plant die Verwaltung eine gestaffelte Bezahlung entsprechend der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (vgl. § 21 KiBiz) nach dem Vorbild anderer Großstädte in NRW festzulegen? Falls nein, bitte begründen, ob dies in der Entscheidung der Poli- tik liegen wird.4 4. Was wird die Verwaltung unternehmen, dass in Vierteln, die bisher in der Kinderbe- treuung unterversorgt sind (Porz, Mülheim, Chorweiler), ausreichende Kinderbetreu- ungsangebote zur Verfügung stehen?5 Dankend und mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer (TVöD-SuE). Zudem werden Kriterien niedergelegt, wi e die Orientierung an dem TVöD -SuE und den verschie- denen Besoldungsgruppen ausgestaltet werden kann, wobei ein Fokus auf die Qualifizierung und Arbeitserfah- rung der Tagespflegepersonen gelegt wird. 4 Im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW ist Köln di e einzige Stadt, die Kindertagespflegepersonen nicht nach ihrer Qualifizierung vergütet. So verdient eine qualifizierte Kindertagespflegeperson, die 3 Kinder betreut, im Schnitt 100€ mehr pro Monat in Dortmund, Düsseldorf oder Essen. In Duisburg verdienen Kindertagespfle- gepersonen sogar 500€ mehr Geld pro Monat als in Köln. 5 Seit 2013 haben Kinder ab 1 Jahr in Deutschland einen Anspruch auf einen Kitaplatz (SGB §24). Doch noch immer liegt das Angebot der U3 -Betreuung in Köln unter der vom Rat angestrebte n Versorgungsquote von 50% (siehe 20. Statusbericht Kindertagespflege ). In einigen Bezirken liegt das Angebot sogar deutlich unter der Ziel- marke - zum Beispiel in Mülheim (36%) und Chorweiler (30%).
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