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1738/2021

Ottoplatz

Mitteilung Ausschuss 07.06.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 26.08.2021, TOP 15.1

Anlage_1-Mikrodepot_Deutz

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_1-Mikrodepot_Deutz

98 Zeichen

Anlage 1
Ottoplatz
= Ausweitung Mobilitätsangebot
= Geplantes Mikrodepot
= Baustellenfläche
Legende

Mitteilung Ausschuss

10954 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer  07.06.2021 
 1738/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Wirtschaftsausschuss 26.08.2021 
 
Einrichtung einer zeitliche befristeten Mobilitäts- und Logistikstation am Ottoplatz in Deutz 
 
Die Verwaltung informiert über die Planungen zur Einrichtung einer temporären Mobil- und Logistik-
station in Deutz. Konkret soll als zeitlich befristetes Pilotprojekt ein sogenanntes Mikrodepot auf der 
öffentlichen Parkplatzfläche im Bereich des Ottoplatzes mit im Umfeld angeschlossenen Angeboten 
zur Mobilität errichtet werden. 
 
Hintergrund 
 
Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ 
vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) und mit Beschluss des Green City Masterplans am 
11.09.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018) wurden Maßnahmen beschlossen, die auf eine Auswei-
tung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Einrichtung eines zeitlich 
befristeten Mikrodepots unterstützt die Maßnahme Nr. 4.6: „Förderung emissionsarmer bzw. emissi-
onsfreier Lieferverkehr - Elektromobilität im Lieferverkehr“ des Maßnahmenprogramm Green City 
Masterplan sowie die vom Rat beschlossenen Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Stadtent-
wicklungskonzepts Logistik (StEK Logistik) im Bereich innerstädtischer Wirtschaftsverkehr mit dem 
Ziel, negative Auswirkungen von Liefervorgängen zu reduzieren. 
 
Das geplante Projekt ist außerdem Teil des im September 2019 unterzeichneten Smart City Memo-
randum of Understanding (MoU) zwischen der Stadt Köln, der Deutsche Bahn AG und dem Zweck-
verband Nahverkehr Rheinland.  
Die Vertragspartner haben die Absichtserklärung aufgrund der Interessenslage, gemeinsame Initiati-
ven zur Optimierung der urbanen Mobilität und Logistik, des Mobilitätsmanagements sowie der bes-
seren Vernetzung von Bahnhöfen, Mobilität und Infrastruktur umzusetzen, geschlossen. Gemeinsam 
wurde unter anderem ein Konzept für Mikrodepots erstellt, von denen aus Pakete und sonstige Wa-
ren mit Hilfe von emissionsarmen Kleinstfahrzeugen ausgeliefert werden. 
 
Im Umfeld des Ottoplatzes bzw. des dortigen Parkplatzes stehen verschiedene Baumaßnahmen ei-
nem kurzfristigen Beginn des vorgesehenen Vermarktungsprozesses entgegen, sodass für einen 
befristeten Zeitraum die Fläche des Parkplatzes am Ottoplatz für eine Übergangsnutzung zur Verfü-
gung stehen kann (Anlage 1). Neben der Inanspruchnahme der Grünfläche zwischen dem Parkplatz 
des Ottoplatzes und der Kreuzung Opladener Straße/Deutz-Mülheimer Straße als Baustelleneinrich-

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tungsfläche für die Neugestaltung und Brandschutzsanierung des Bahnhofes Deutz/Messe, ist für die 
kommenden Jahre mit weiteren Einschränkungen und gegebenenfalls Anforderungen an Flächenbe-
darfe durch Baustellen im Umfeld zu rechnen. Dies betrifft insbesondere folgende Baumaßnahmen:  
 
 Opladener Straße: Abbruch LVR-Haus und Neubau Bürogebäude, 
 Deutz-Mülheimer Str. – Verlegung Gasleitung und Arbeiten an der Fernwärmeleitung (Rhein 
Energie AG), 
 Deutz-Mülheimer Str. – Erneuerung DB-Brücken, 
 Deutz-Mülheimer Str./Osteingang Koelnmesse zwischen Messe-Kreisel und Barmer Str. – 
Neugestaltung Geh- und Radweg. 
 
Die Stadtverwaltung ist mittelfristig bestrebt, das Areal im Bereich des Ottoplatzes der Stadtentwick-
lung zur Verfügung zu stellen und langfristig entsprechend des Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 mit 
einer gewerblichen Nutzung (Hotel, Büro, etc.) sowie einem Mobilstation zu entwickeln (vgl. Vorlagen-
Nr. 0945/2019). Der Parkplatz am Ottoplatz würde damit ohnehin dauerhaft entfallen.  
 
 
Projektskizze 
 
Im Rahmen der Übergangslösung soll die öffentliche Parkplatzfläche im Bereich des Ottoplatzes als 
Standort für ein Mikrodepot und in der Gesamtbetrachtung für eine Logistikstation mit der möglichen 
Ansiedlung von ergänzenden Angeboten wie beispielsweise einer Lade- und Servicestation für E-
Lastenräder dienen. Darüber hinaus und an die logistische Nutzung anknüpfend sollen weitere Nut-
zungen aus dem Bereich Mobilität an den Standort bzw. im direkten Umfeld angesiedelt werden, wel-
che die Angebote der bereits eingerichteten Mobilstation (Bereich Charles-de-Gaulle-Platz) ergänzen 
sollen. Dies können zusätzliche, gesicherte Fahrradabstellplätze sein, Fahrrad-Reparatursäulen oder 
Flächen zum geordneten Abstellen von Elektokleinstfahrzeugen. Die Kombination moderner Mobilität 
des Umweltverbundes mit einem innovativen Logistikangebot an diesem zentralen Standort bietet die 
Möglichkeit einer kurzfristigen Aufwertung des Umfeldes des Bahnhofs Köln Messe/Deutz und hat 
eine besondere Signalwirkung über Köln hinaus. 
 
Bei der Umsetzung der Angebote werden stadtgestalterische Vorgaben berücksichtigt. Die Partner 
sind darüber hinaus bestrebt, ein gestalterisch attraktives Gesamtsystem für Mobil- und Logistikange-
bote zu schaffen. 
 
Durch die Förderrichtlinie Städtische Logistik des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur 
(BMVI) können die Einzelelemente der Logistik gefördert werden. Die Stadtverwaltung bereitet einen 
entsprechenden Förderantrag vor und ist bereits in einem intensiven Austausch mit der Projektträger-
schaft. Die Kosten der weiteren Elemente zur Mobilität tragen die jeweiligen Partner (Stadt Köln, 
Deutsche Bahn AG) mit möglichem Förderzugang über den Zweckverband Nahverkehr Rheinland. 
 
Mit potenziellen Unternehmen aus den Bereichen Kurier- und Paketdienstleister, Stückgutlogistik, 
Fahrradlogistik und Food-Logistik sowie möglichen Betreibern für das Mikrodepot ist die Verwaltung 
in einem regelmäßigen Austausch. In diesen Gesprächen wurde mehrfach betont, dass die Einrich-
tung solcher Logistikinfrastrukturen einen wesentlichen Bestandteil innovativer und nachhaltiger Zu-
stellkonzepte darstellt und dass der Bedarf nach geeigneten Flächen groß ist. Mit den interessierten 
Unternehmen wurde bereits vor Abgabe des Förderantrages ein Workshop zur bedarfsgerechten 
funktionalen Gestaltung veranstaltet. Eine Absichtserklärung mit mindestens zwei potenziellen Nut-
zenden soll unterzeichnet werden. 
 
Aus dem zeitlich befristeten Pilotprojekt erwartet die Stadtverwaltung belastbare Erkenntnisse zu den 
verkehrlichen und umwelttechnischen Auswirkungen von Mikrodepots in den Quartieren. Im Rahmen 
des Förderantrages ist eine entsprechende wissenschaftliche Auswertung und begleitende Evaluie-
rung vorgesehen. Auch die Akzeptanz der Bürger*innen und des stationären Handels soll mittels Be-
fragung erhoben und ausgewertet werden.

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Verkehrliche Auswirkungen 
 
Die 37 Stellplätze auf der öffentlichen Parkplatzfläche im Bereich des Ottoplatzes entfallen durch das 
Vorhaben ersatzlos; wie bereits erwähnt würden diese Parkplätze durch die beabsichtigte Vermark-
tung mittelfristig ohnehin entfallen. Durch den Entfall der 37 Stellplätze werden Einnahmeverluste in 
Höhe von jährlich ca. 94.000 Euro erwartet. Zudem entfallen durch die Übergangsnutzung des Park-
platzes 37 Stellplätze aus dem Bewohnerparken Deutz I. 
Es wird erwartet, dass die Zahl der Querungsvorgänge des Radweges (Ein-/Ausfahrt Parkplatz) durch 
den motorisierten Verkehr zurückgeht, da das zu erwartende Güterverkehrsaufkommen, welches die 
Logistikstation andient, unter dem derzeitigen Verkehrsaufkommen des Parkplatzes liegt, welches 
durch Kurzzeitparken (Parkscheinautomat, maximale Parkdauer 3 Stunden) eine hohe Wechselfre-
quenz der belegten Stellplätze aufweist. Die Verwaltung prüft derzeit verschiedene Maßnahmen zur 
Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr, welche vor Installation der Lo-
gistikinfrastruktur umzusetzen sind.  
 
Die verkehrlichen Auswirkungen auf den städtischen Wirtschaftsverkehr werden im Rahmen des För-
derprojektes durch ein externes Gutachterbüro untersucht und evaluiert. Da dieses Vorhaben über-
dies Bestandteil der vom Klimarat benannten Sofortmaßnahmen ist, wird das vom Klimarat beauftrag-
te Beratungsbüro eine genaue Wirkungsabschätzung zu den erwarteten Emissionsminderungen vor-
nehmen. 
 
 
Finanzierung 
 
Förderfähig sind Ausgaben für die Errichtung von sogenannten lokalen anbieterübergreifenden 
Mikrodepots, aus denen Waren mit insbesondere für die Kurzstrecke geeigneten Fahrgeräten, wie 
Lastenrad oder Sackkarre oder zu Fuß ausgeliefert werden. Gefördert werden können beispielsweise 
Ausgaben für den Ankauf geeigneter Behältnisse wie Container, für erforderliche Sanitäranlagen und 
Sicherheitsausstattungen, wie Absperrvorrichtungen. Der Zuwendungsempfänger hat dafür zu sor-
gen, dass die geförderten Infrastrukturen bei einem Fördersatz von bis zu 60 % mindestens für die 
Dauer von drei Jahren betriebsbereit vorgehalten werden. Der Förderbetrag kann sich bei längerer 
Laufzeit erhöhen (bis zu 70 % bei vier Jahren und bis zu 80 % bei fünf Jahren Vorhaltezeit). Die 
Stadtverwaltung plant derzeit eine Projektlaufzeit von drei Jahren ein und ist bestrebt, gemeinsam mit 
dem Betreibenden im Anschluss an diese drei Jahre einen alternativen Standort für das Mikrodepot 
zu finden. 
 
Die Investitionen in die Mobilitätsangebote werden durch die bestehenden Positionen im Haushalt 
abgedeckt. Der genaue, auf die Stadt Köln entfallende Eigenanteil kann zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht beziffert werden. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung wird mit interessierten Unternehmen weitere Workshops zur Konkretisierung der An-
forderungen an die Infrastruktur aus Sicht der Logistik durchführen und das Nutzungskonzept ausar-
beiten. Für den Förderantrag ist es erforderlich, dass Absichtserklärungen von mindestens zwei Un-
ternehmen zur Nutzung der jeweiligen Infrastruktur vorliegen. 
 
Die detaillierten Planungen der Mobil- und Logistikstation werden in Abstimmung mit allen relevanten 
Akteuren und beteiligten Dienststellen fortgeführt und in finalisierter Form vorgestellt. 
Über den weiteren Prozess sowie nach Abschluss des Projektzeitraums werden die zuständigen 
Gremien über die Ergebnisse unaufgefordert informiert. 
 
Die Erkenntnisse dieses Pilotversuches sollen im Rahmen einer umfassenden Betrachtung bei der 
Bedarfsermittlung weiterer Standorte sowie als Teil eines zu entwickelnden gesamtstädtischen Sys-

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tems für urbane Logistikinfrastruktur berücksichtigt werden. Über ein solches Netzwerk könnten inte-
ressierte Unternehmen die Zustellungen an gewerbliche Kunden und Privatkunden und -kundinnen 
mit emissionsarmen Fahrzeugen abwickeln und auch der ansässige Handel zukunftsweisend sein 
Zustellgeschäft abwickeln. Zu einem solchen Gesamtsystem können langfristig u. a. mehrere Mikro-
depot-Standorte und Standorte für neutrale Paketstationen im gesamten Stadtgebiet Kölns zählen, 
die ein Netz logistischer Infrastruktur über Köln spannen. 
 
Anlage 
Lageplan 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (5)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1738/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.06.2021
Erstellt
06.05.2021 15:11