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AN/0392/2019

Anfrage von Frau Bastian (FDP): Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 19.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.09.2019, TOP 9.1.4.1

2019-03-26 Straßenreinigungssatzung

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2019-03-26 Straßenreinigungssatzung

2797 Zeichen

Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
26.03.2019  zum Thema „Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln“  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
in den Wochen nach Silvester sieht man noch vielerorts aufgeweichte Raketenbatterien auf dem 
Boden liegen. Auch über das Jahr verteilt, werden Gehwege und vor allem die Fahrbahnen der 
Straßen nicht regelmäßig gereinigt, sodass nach Starkregenfällen Gullys verstopfen. Viele 
Wohnungsgesellschaften, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden zum Teil aus Unwissenheit hier 
nicht tätig, obwohl in manchen Straßen laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln eine 
regelmäßige Reinigung der Grundstückseigentümer vorgenommen werden müsste.  
 
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Große Wohnungsgesellschaften, wie z.B. Vonovia u nd LEG haben keinen vor Ort wohnenden 
Hausmeister, sondern einen Service. Wie wird dieser Service darüber informiert, dass er in 
Anliegerstraßen auch für die Reinigung der Gehwege-/Fahrbahnen zuständig ist, z.B. LEG im 
Hölderlinweg oder Vonovia im Ahornweg in Grengel? W as passiert bei Nichteinhaltung? 
 
2. Werden Eigentümer, die ein Haus zum Beispiel in einer Anliegerstraße neu erworben haben 
oder dort wohnen, schriftlich informiert, welche Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung 
der Stadt Köln auf sie zukommen?  Wenn ja, von wem wird dieses Schreiben versandt? 
 
3. Wenn nein, auf welche Weise sieht die Verwaltung  eine Möglichkeit, alle 
Wohnungsgesellschaften sowie Bürgerinnen und Bürger über die Straßen- und 
grundstücksbezogene Reinigung zu informieren?  
 
4. Im jährlichen Bescheid über die Grundsteuer, Mül lbeseitigungs- und Straßenreinigungskosten 
liegt seit einigen Jahren Werbematerial der AWB bei. Besteht die Möglichkeit, regelmäßig mit 
dem Bescheid auch eine grundstücksbezogende Mitteilung der Straßenreinigungssatzung zu 
übersenden?  
 
5. Manche Fahrbahnen werden gegen Straßenreinigungs gebühren regelmäßig von der AWB 
gereinigt – 
https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/abfrage-strassenreinigung/ . Was 
passiert, wenn der Straßenreinigungstermin auf einen Feiertag fällt oder wegen wichtiger 
Einsätze im Winterdienst ausfällt? Wird der Termin um einen Tag verschoben, wie bei der 
Müllabfuhr oder entfällt er ganz und erhalten die Grundstückseigentümer darüber eine 
Gutschrift?   
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
E l v i r a   B a s t i a n 
 
 FDP in der Bezirksvertretung Porz  
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail: 
elvira.bastian@stadt-koeln.de  
www.fdp -koeln.de  
Köln, den 04. März 2019 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister  
Henk van Benthem 
Bezirksamt Porz

Beratungsverlauf (1)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hölderlinweg
  • Ahornweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0392/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
19.03.2019
Erstellt
19.03.2019 20:28