AN/0392/2019
Anfrage von Frau Bastian (FDP): Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln
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2019-03-26 Straßenreinigungssatzung
2797 Zeichen
Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.03.2019 zum Thema „Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, in den Wochen nach Silvester sieht man noch vielerorts aufgeweichte Raketenbatterien auf dem Boden liegen. Auch über das Jahr verteilt, werden Gehwege und vor allem die Fahrbahnen der Straßen nicht regelmäßig gereinigt, sodass nach Starkregenfällen Gullys verstopfen. Viele Wohnungsgesellschaften, aber auch Bürgerinnen und Bürger werden zum Teil aus Unwissenheit hier nicht tätig, obwohl in manchen Straßen laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln eine regelmäßige Reinigung der Grundstückseigentümer vorgenommen werden müsste. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Große Wohnungsgesellschaften, wie z.B. Vonovia u nd LEG haben keinen vor Ort wohnenden Hausmeister, sondern einen Service. Wie wird dieser Service darüber informiert, dass er in Anliegerstraßen auch für die Reinigung der Gehwege-/Fahrbahnen zuständig ist, z.B. LEG im Hölderlinweg oder Vonovia im Ahornweg in Grengel? W as passiert bei Nichteinhaltung? 2. Werden Eigentümer, die ein Haus zum Beispiel in einer Anliegerstraße neu erworben haben oder dort wohnen, schriftlich informiert, welche Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln auf sie zukommen? Wenn ja, von wem wird dieses Schreiben versandt? 3. Wenn nein, auf welche Weise sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, alle Wohnungsgesellschaften sowie Bürgerinnen und Bürger über die Straßen- und grundstücksbezogene Reinigung zu informieren? 4. Im jährlichen Bescheid über die Grundsteuer, Mül lbeseitigungs- und Straßenreinigungskosten liegt seit einigen Jahren Werbematerial der AWB bei. Besteht die Möglichkeit, regelmäßig mit dem Bescheid auch eine grundstücksbezogende Mitteilung der Straßenreinigungssatzung zu übersenden? 5. Manche Fahrbahnen werden gegen Straßenreinigungs gebühren regelmäßig von der AWB gereinigt – https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/abfrage-strassenreinigung/ . Was passiert, wenn der Straßenreinigungstermin auf einen Feiertag fällt oder wegen wichtiger Einsätze im Winterdienst ausfällt? Wird der Termin um einen Tag verschoben, wie bei der Müllabfuhr oder entfällt er ganz und erhalten die Grundstückseigentümer darüber eine Gutschrift? Mit freundlichen Grüßen E l v i r a B a s t i a n FDP in der Bezirksvertretung Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp -koeln.de Köln, den 04. März 2019 Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Bezirksamt Porz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (3)
- Hölderlinweg
- Ahornweg
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0392/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.03.2019
- Erstellt
- 19.03.2019 20:28