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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion "Bauvorhaben Poller Kirchweg 106 - 116"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0740/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 07.05.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsantrag SPD _Bauvorhaben Poller Kirchweg 106-116_

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 07.05.2024 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.Mai 2024 hier: Dringlichkeitsantrag betreffend Bauvorhaben Poller Kirchweg 106-116, hier: TOP 9.1.5, Beantwortung einer Anfrage 1463/2024 „Information der Bezirksvertretungen bei Bauvorhaben“ in Zusammenhang mit TOP 10.2.8, Nachtrag 1331/2024 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit 89 Zimmern und Restaurantbetrieb (Bauteil 1) TOP 10.2.9, Nachtrag 1327/2024 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebs (Bauteil 3 / 136 Zimmer) TOP 10.2.10, Nachtrag 1330/2024 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebs (Bauteil 2 / 98 Zimmer) TOP 10.2.11, Nachtrag 1332/2024 - Errichtung einer Tiefgarage (Bauteil 4) Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20. Juni 2024 das oben genannte Bauvorhaben vorzustellen und zu erläutern. Hierbei sind insbesondere nachfolgende Fragestellungen zu klären: • Ist es üblich, Grundstücke aufzuteilen und eigenständige Bauanträge für einzelne Vorhaben zu stellen, die für Außenstehende durchaus in Verbindung stehen und daher zusammenhängend beurteilt werden müssen? • Hat die Aufteilung der Grundstücke und die Beantragung einzelner Baugenehmigungen Konsequenzen für den Verfahrensverlauf (Genehmigungsverfahren, Auflagen, Mitteilungspflichten)? • Handelt es sich bei allen vier Vorhaben um denselben Vorhabenträger? • Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Beherbergungsbetrieb“ und gelten an diesem Standort Auflagen für Beherbergungsbetriebe? • War die Wirtschaftsförderung Köln oder das Stadtplanungsamt hier eingebunden und falls ja, in welcher Form? Falls die Verwaltung es für erforderlich hält, kann der Bericht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Begründung: Es besteht Dringlichkeit, da Mitteilung und die Vorlagen erst kurzfristig zum 2. Mai 2024 auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung gesetzt wurden und der Antrag auf Bericht in der Bezirksvertretung deshalb nicht fristgerecht gestellt werden konnte. Es handelt sich hier um den zweiten Fall innerhalb kurzer Zeit, bei der die Bezirksvertretung Porz nicht ordnungsgemäß über Baugenehmigungsverfahren in Kenntnis gesetzt wurde. Die Verwaltung hat die Gründe für diesen Fehler dargelegt. Da es sich in Summe um ein großes Bauvorhaben mit insgesamt 323 Zimmern in drei Beherbergungsbetrieben an einem Standort handelt, kommen hier zum Verfahren und zu den Bauvorhaben Fragen – auch aus der Bürgerschaft - auf, die in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung geklärt werden sollten. Deshalb bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung die Vorhaben vorstellen und sich den Fragen der Bezirksvertretung stellen. Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.14, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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