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AN/0740/2024

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion "Bauvorhaben Poller Kirchweg 106 - 116"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.14

Dringlichkeitsantrag SPD _Bauvorhaben Poller Kirchweg 106-116_

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Dringlichkeitsantrag SPD _Bauvorhaben Poller Kirchweg 106-116_

3153 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
  Köln-Porz, 07.05.2024 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.Mai 2024 
hier:  Dringlichkeitsantrag betreffend Bauvorhaben Poller Kirchweg 106-116, 
hier: TOP 9.1.5, Beantwortung einer Anfrage 1463/2024 „Information 
der Bezirksvertretungen bei Bauvorhaben“ in Zusammenhang mit  
 TOP 10.2.8, Nachtrag 1331/2024 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebs 
mit 89 Zimmern und Restaurantbetrieb (Bauteil 1)  
 TOP 10.2.9, Nachtrag 1327/2024 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebs 
(Bauteil 3 / 136 Zimmer) 
 TOP 10.2.10, Nachtrag 1330/2024 - Errichtung eines 
Beherbergungsbetriebs (Bauteil 2 / 98 Zimmer)  
 TOP 10.2.11, Nachtrag 1332/2024 - Errichtung einer Tiefgarage (Bauteil 4) 
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung in der kommenden Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 20. Juni 2024 das oben genannte Bauvorhaben 
vorzustellen und zu erläutern. Hierbei sind insbesondere nachfolgende Fragestellungen 
zu klären: 
• Ist es üblich, Grundstücke aufzuteilen und eigenständige Bauanträge für einzelne 
Vorhaben zu stellen, die für Außenstehende durchaus in Verbindung stehen und 
daher zusammenhängend beurteilt werden müssen? 
 
• Hat die Aufteilung der Grundstücke und die Beantragung einzelner 
Baugenehmigungen Konsequenzen für den Verfahrensverlauf 
(Genehmigungsverfahren, Auflagen, Mitteilungspflichten)?

• Handelt es sich bei allen vier Vorhaben um denselben Vorhabenträger? 
 
• Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Beherbergungsbetrieb“ und gelten an diesem 
Standort Auflagen für Beherbergungsbetriebe? 
 
• War die Wirtschaftsförderung Köln oder das Stadtplanungsamt hier eingebunden 
und falls ja, in welcher Form? 
 
Falls die Verwaltung es für erforderlich hält, kann der Bericht im nichtöffentlichen Teil 
der Sitzung erfolgen.  
 
Begründung: 
Es besteht Dringlichkeit, da Mitteilung und die Vorlagen erst kurzfristig zum 2. Mai 
2024 auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung gesetzt wurden und der Antrag auf 
Bericht in der Bezirksvertretung deshalb nicht fristgerecht gestellt werden konnte.  
Es handelt sich hier um den zweiten Fall innerhalb kurzer Zeit, bei der die 
Bezirksvertretung Porz nicht ordnungsgemäß über Baugenehmigungsverfahren in 
Kenntnis gesetzt wurde. Die Verwaltung hat die Gründe für diesen Fehler dargelegt. 
Da es sich in Summe um ein großes Bauvorhaben mit insgesamt 323 Zimmern in drei 
Beherbergungsbetrieben an einem Standort handelt, kommen hier zum Verfahren und 
zu den Bauvorhaben Fragen – auch aus der Bürgerschaft - auf, die in der nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung geklärt werden sollten. Deshalb bittet die 
Bezirksvertretung die Verwaltung die Vorhaben vorstellen und sich den Fragen der 
Bezirksvertretung stellen. 
 
Jutta Komorowski Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0740/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
07.05.2024
Erstellt
07.05.2024 12:07