V/0469/2009
Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring
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Anlage 2: Blatt 1, Schillerstraße
85 Zeichen
Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0469/2009 N x N Go‘ N 89 —_ ring __ = Hansa —
Anlage 2: Blatt 3, Schillerstraße
65 Zeichen
Anlage 2 Blatt 3 zur Vorlage V/0469/2009 we: us gunieppeuuien!N
Anlage 1 Anregung gem. § 24 GO NW
56 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0469/2009 Anregung Nr. 46/2007
Anlage 2: Blatt 2, Schillerstraße
40 Zeichen
Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0469/2009
Beschlussvorlage
5767 Zeichen
V/0469/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der
Kanalbrücke bis zum Hansaring
Anregung gemäß § 24 GO NRW von Frau Kotzke vom 26.04.2007 (lfd. Nr. 46/2007, Anlage 1)
Kanalbrücke bis zum Hansaring
Beratungsfolge
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Markierung eines Schutzstreifens entsprechen Lageplan Anlage 2 wird zuge-
stimmt.
Der Antrag für die Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Be-
reich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring, Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 46/2007, ist
damit erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 6.000,00 €, aber keine Folgekosten
entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0469/2009
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
09.07.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0469/2009
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -Anlagen
Teilergebnisplan (Zei-
le)
13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
2009 25.725.000 Hierfür
6.000,00 €
Insgesamt:
Begründung:
Die Anregung von Frau Kotzke (Anlage 1) wurde in der Sitzung des Rates am 10.05.2007 und in
der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 12.06.2007 im Rahmen einer Berichtsvorla-
ge bekannt gegeben. Die Zuständigkeiten für die o. g. Anregungen stellen sich wie folgt dar:
Zu Punkt 1: „Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich
von der Kanalbrücke bis zum Hansaring“ ist der Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehrsplanung für die abschließende Entscheidung
zuständig und
Zu Punkt 2: „Verbesserung des Radweges auf dem Lütkenbecker Weg“ ist die
Bezirksvertretung Münster-Südost zuständig.
Zu Punkt
2 des Antrages erhält die BV – Südost die gesonderte Vorlage Nr. V/0470/2009
Zu Punkt 1:
Bestand
Die gesamte Schillerstraße besteht im städtischen Fahrradstadtplan Münster bereits als ausge-
schilderte und empfohlene Fahrradroute.
Der nördliche Bereich der Schillerstraße im Bereich zwischen Bremer Straße und Hansaring liegt
in einer Tempo 30-Zone und ist als Fahrradstraße eingerichtet.
Der östliche Bereich der Schillerstraße im Bereich zwischen Hansaring bis zur Kanalbrücke weist
keine separaten Radwege auf. Der Radfahrer wird in diesem Straßenabschnitt zusammen mit dem
Kfz-Verkehr in der Fahrbahn geführt.
Auf der nordöstlichen Seite der Fahrbahn in Richtung Hansaring besteht bereits heute für die Rad-
fahrer ein Schutzstreifen mit einer Radfahrerschleuse vor dem Knotenpunkt.
Im weiteren Verlauf bis zur Querstraße hat die Fahrbahn einen Querschnitt von 7,50 m. Die Fahr-
bahn weitet sich bis zur Ewaldistraße auf 10,65 m auf.
Aufgrund der großzügigen Fahrbahnbreite wird neben den Parkbuchten auch in der Fahrbahn und
auch halb aufgesattelt auf dem Gehweg in fast gesamter Länge zwischen dem Hansaring und der
Querstraße geparkt.
- 3 -
V/0469/2009
Planung
Die Überprü
fung der Anregung durch die Verwaltung hat ergeben, dass eine Verbesserung der
Verkehrsführung der Radfahrer in der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Han-
saring in einem Teilbereich geschaffen werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen und einen Schutzstreifen gemäß dem Lage-
plan (Anlage 2) zu markieren.
Die Planung sieht vor, einen Schutzstreifen von 1,25 m Breite im Abschnitt zwischen Hansaring
und dem Spielplatz auf der nordöstlich Seite anzulegen. Der vorhandene Parkstreifen in diesem
Bereich hat eine ausreichende Breite von 2,30 m, so dass ein Sicherheitsstreifen von ca. 0,50 m
zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem angelegten Schutzstreifen vorhanden ist.
Im Abschnitt zwischen der Querstraße und der Ewaldistraße wird auf der Nordostseite ein Park-
streifen für 5 Fahrzeuge abmarkiert.
Aufgrund des hohen Parkdrucks auf der südöstlichen Seite im Bereich von Hansaring bis zur
Querstraße ist die Anlage eines Schutzstreifens nicht machbar. Durch die Anlage des Schutzstrei-
fens in diesem Bereich würden ca. 34 Stellplätze entfallen. Auf dieser Seite wird der Schutzstreifen
erst ab Höhe der Querstraße bis über die Kanalbrücke angelegt.
Die Mittelmarkierung entfällt im gesamten Abschnitt der Planung.
Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals und Umbau des OSMO - Geländes sind er-
hebliche Veränderungen zu erwarten. Hier sind Einflüsse und Veränderungen denkbar, die Aus-
wirkungen auf das Verkehrsverhalten und Verkehrsführung im Bereich der Schillerstraße haben.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die strukturellen Entwicklungen (die Neubebauung im Bereich
der OSMO-Hallen und den Neubau der Schillerstraßenbrücke) abzuwarten und zunächst den vor-
geschlagenen Schutzstreifen gemäß des Lageplanes (Anlage 2) auf der Schillerstraße zu markie-
ren.
Wird dem Beschlussvorschlag gefolgt, ist die Anregung gemäß § 24 GO NRW erledigt.
Die Fraktionen bzw. in den Gremien vertretenden Parteien erhalten jeweils 1 Satz Planunterlagen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NW, lfd. Nr. 46/2007
Anlage 2: Lageplan
Anlage 2: Blatt 4, Schillerstraße
439 Zeichen
Anlage 2 Blatt 4 zur Vorlage V/0469/2009 l BE | l l — — a a ne a aan Se m en as a a me T j j j j j 1 l l l -S - DU) | \euey - sw -p l l l l 1 eg N Aannnannonmnnnamnm mn nn Anonnnannonnnanananannan a =] I ! l l [ I - ll u O1 % a, \ © x 8 | \- 21 ® KON <, =| je P-3 gl X ” —‘ 3 ı % | 4 1 (8: \ S — ss SS zB) 2 RS I 1 [} I m 1 S 1 j © & I © _ RS R I I) IT S_ 3 Bi ! | Il I \ <+ I. | Ka) nEı Io. | 2 ı5 1 _—llız I! rg. & gs ı 70) Ss ı &, 5 \ |
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (6)
- Schillerstraße
- Bremer Straße
- Ewaldistraße
- Hansaring
- Lütkenbecker Weg
- Querstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0469/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37