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V/0469/2009

Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring

Vorlagen 23.07.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 24.09.2009, TOP 7.2

Anlage 2: Blatt 1, Schillerstraße

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Anlage 2: Blatt 3, Schillerstraße

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Anlage 1 Anregung gem. § 24 GO NW

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Anlage 2: Blatt 2, Schillerstraße

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Blatt 4, Schillerstraße

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Anlage 2: Blatt 1, Schillerstraße

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Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0469/2009

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Anlage 2: Blatt 3, Schillerstraße

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Anlage 2 Blatt 3 zur Vorlage V/0469/2009

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Anlage 1 Anregung gem. § 24 GO NW

56 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0469/2009 
 
Anregung Nr. 46/2007

Anlage 2: Blatt 2, Schillerstraße

40 Zeichen

Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0469/2009

Beschlussvorlage

5767 Zeichen

V/0469/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 
 
Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich von der 
Kanalbrücke bis zum Hansaring  
 
Anregung gemäß § 24 GO NRW von Frau Kotzke vom 26.04.2007 (lfd. Nr. 46/2007, Anlage 1) 
Kanalbrücke bis zum Hansaring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
       
Der Planung zur Markierung eines Schutzstreifens entsprechen Lageplan Anlage 2 wird zuge-
stimmt. 
 
      Der Antrag für die Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Be-  
reich von der Kanalbrücke bis zum Hansaring, Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 46/2007, ist  
damit erledigt. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 6.000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0469/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.07.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0469/2009 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
 
Aufwendungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und -Anlagen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für  
Sach- und Dienstleistungen 
2009 25.725.000 Hierfür 
6.000,00 € 
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung:  
 
Die Anregung von Frau Kotzke (Anlage 1) wurde in der Sitzung des Rates am 10.05.2007 und in 
der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 12.06.2007 im Rahmen einer Berichtsvorla-
ge bekannt gegeben. Die Zuständigkeiten für die o. g. Anregungen stellen sich wie folgt dar: 
 
Zu Punkt 1: „Entschärfung der Situation für die Radfahrer auf der Schillerstraße im Bereich     
                     von der Kanalbrücke bis zum Hansaring“ ist der Ausschuss für Stadtplanung,   
                     Stadtentwicklung, Verkehrsplanung für die abschließende Entscheidung   
                     zuständig und  
      Zu Punkt 2: „Verbesserung des Radweges auf dem Lütkenbecker Weg“ ist die   
                           Bezirksvertretung Münster-Südost zuständig.  
 
 
Zu Punkt 
2 des Antrages erhält die BV – Südost die gesonderte Vorlage Nr. V/0470/2009   
                          
 
 Zu Punkt 1:
 
 
Bestand 
 
Die gesamte Schillerstraße besteht im städtischen Fahrradstadtplan Münster bereits als ausge-
schilderte und empfohlene Fahrradroute. 
Der nördliche Bereich der Schillerstraße im Bereich zwischen Bremer Straße und Hansaring liegt 
in einer Tempo 30-Zone und ist als Fahrradstraße eingerichtet. 
Der östliche Bereich der Schillerstraße im Bereich zwischen Hansaring  bis zur Kanalbrücke weist 
keine separaten Radwege auf. Der Radfahrer wird in diesem Straßenabschnitt zusammen mit dem 
Kfz-Verkehr in der Fahrbahn geführt. 
Auf der nordöstlichen Seite der Fahrbahn in Richtung Hansaring besteht bereits heute für die Rad-
fahrer ein Schutzstreifen mit einer Radfahrerschleuse vor dem Knotenpunkt. 
Im weiteren Verlauf bis zur Querstraße hat die Fahrbahn einen Querschnitt von 7,50 m. Die Fahr-
bahn weitet sich bis zur Ewaldistraße auf 10,65 m auf. 
Aufgrund der großzügigen Fahrbahnbreite wird neben den Parkbuchten auch in der Fahrbahn und 
auch halb aufgesattelt auf dem Gehweg in fast gesamter Länge zwischen dem Hansaring und der 
Querstraße geparkt.

- 3 - 
V/0469/2009 
 
Planung 
 
Die Überprü
fung der Anregung durch die Verwaltung hat ergeben, dass eine Verbesserung der 
Verkehrsführung der Radfahrer in der Schillerstraße im Bereich von der Kanalbrücke bis zum Han-
saring in einem Teilbereich geschaffen werden kann. 
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen und einen Schutzstreifen gemäß dem Lage-
plan (Anlage 2) zu markieren. 
Die Planung sieht vor, einen Schutzstreifen von 1,25 m Breite im Abschnitt zwischen Hansaring 
und dem Spielplatz auf der nordöstlich Seite anzulegen. Der vorhandene Parkstreifen in diesem 
Bereich hat eine ausreichende Breite von 2,30 m, so dass ein Sicherheitsstreifen von ca. 0,50 m 
zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem angelegten Schutzstreifen vorhanden ist. 
Im Abschnitt zwischen der Querstraße und der Ewaldistraße wird auf der Nordostseite ein Park-
streifen für 5 Fahrzeuge abmarkiert. 
 
Aufgrund des hohen Parkdrucks auf der südöstlichen Seite im Bereich von Hansaring bis zur 
Querstraße ist die Anlage eines Schutzstreifens nicht machbar. Durch die Anlage des Schutzstrei-
fens in diesem Bereich würden ca. 34 Stellplätze entfallen. Auf dieser Seite wird der Schutzstreifen 
erst ab Höhe der Querstraße bis über die Kanalbrücke angelegt. 
 
Die Mittelmarkierung entfällt im gesamten Abschnitt der Planung. 
 
Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals und Umbau des OSMO - Geländes sind er-
hebliche Veränderungen zu erwarten. Hier sind Einflüsse und Veränderungen denkbar, die Aus-
wirkungen auf das Verkehrsverhalten und Verkehrsführung im Bereich der Schillerstraße haben. 
 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die strukturellen Entwicklungen (die Neubebauung im Bereich 
der OSMO-Hallen und den Neubau der Schillerstraßenbrücke) abzuwarten und zunächst den vor-
geschlagenen Schutzstreifen gemäß des Lageplanes (Anlage 2) auf der Schillerstraße zu markie-
ren.  
 
Wird dem Beschlussvorschlag gefolgt, ist die Anregung gemäß § 24 GO NRW erledigt. 
 
Die Fraktionen bzw. in den Gremien vertretenden Parteien erhalten jeweils 1 Satz Planunterlagen. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NW, lfd. Nr. 46/2007 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2: Blatt 4, Schillerstraße

439 Zeichen

Anlage 2 Blatt 4 zur Vorlage V/0469/2009
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Beratungsverlauf (2)

01.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Schillerstraße
  • Bremer Straße
  • Ewaldistraße
  • Hansaring
  • Lütkenbecker Weg
  • Querstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0469/2009
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37