3915/2016
Neue Radverkehrsführung auf der Frankfurter Straße (B8) in Köln-Porz-Wahn
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 3915/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.02.2017 Neue Radverkehrsführung auf der Frankfurter Straße (B8) in Köln-Porz-Wahn vom Kreisel "Frankfurter Straße/Nachtigallenstraße/Am Bahnhof" bis "Am Krausbaum" hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 04.10.2016, TOP 8.2.3 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Der neue Fahrradschutzstreifen ist kurz vor der Einmündung „Auf dem Acker“ durch den Bür- gersteig eingeengt. Auf knapp 55 cm. Es gibt keinen Hinweis für den Radfahrer auf dem Schutzstreifen, dass sich seine Spur plötzlich verändert und dass der Radfahrer mit einem hineinragenden Bordstein rechnen muss, der plötz- lich in seinem Schutzstreifen auftaucht und seine Fahrspurbreite auf die Hälfte reduziert. (s. Foto) Wie soll sich der Radfahrer hier verhalten? Insbesondere in der nun beginnenden „dunklen Jah- reszeit“. Die Beleuchtungsanlagen befinden sich allesamt auf der gegenüberliegenden Straßen- seite. Die Ausleuchtung dieser Engstelle ist in der Dunkelheit also nicht gegeben. Warum wird diese Einengung von der Fachverwaltung nicht als Gefahrenstelle für den Radver- kehr gesehen?“ Frage 2: „Der Schutzstreifen für Radfahrer auf der Frankfurter Straße von dem Kreisel „Frankfurter Straße/ Nachtigallenstraße/ Am Bahnhof“ bis zur Kreuzung „Frankfurter Straße/ Heidestraße/ St.- Sebastianus-Straße“ wird mehrfach unterbrochen (siehe nachfolgende Fotos). Es gibt keine sichtbaren Gründe. An anderen Stellen der neu markierten Strecke verlaufen Fahrradschutzstrei- fen und markierte Parkbuchten/ Stellplätze parallel zueinander. Weshalb stellt hier die Fachverwaltung die Markierung ein? Wie soll sich hier der Radfahrer ver- halten? Oder muss der Radfahrer hier besonders achtsam sein? Wenn ja, worauf?“ Frage 3: „An der Frankfurter Straße wurde in der 38. Kalenderwoche ein Gerät zwischen „Fasanenweg“ und „Auf dem Acker“ installiert zur verkehrlichen Datenerhebung. Welchen Anlass gibt es an dieser Stelle, Daten zu erfassen und welche Daten werden hier erho- ben?“ Frage 4: „An der Frankfurter Straße sind durch die neue Markierung der Fahrbahn die Hälfte der Parkplät- ze für Anwohner weggefallen. Besonders im Bereich zwischen der Kreuzung „Frankfurter Straße/ 2 Heidestraße“ bis zum „Krausbaum“. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zusätzlichen Parkraum auf dem Bürgersteig oder unter Einbeziehung von Teilen des Bürgersteiges zu schaffen (wie auch das Beispiel des nach- folgenden Fotos zeigt)? Wieviel Stellplätze könnten so geschaffen werden?“ Frage 5: „Die neue Querungshilfe auf der Frankfurter Straße in Höhe „Fasanenweg“ wurde am 26.02.2008 von der Bezirksvertretung Porz beschlossen. Der Beschluss sah vor, innerhalb der Stellplätze eine Aufstellfläche für Fußgänger zu errichten. Jetzt 2016 wurde die Querungshilfe errichtet. Die Aufstellfläche für Fußgänger fehlt. Die Park- plätze fehlen. Die Querungshilfe befindet sich nicht mittig auf der Frankfurter Straße, sondern wurde westlich versetzt. Auf dieser westlichen Seite gibt es eine Häuserschlucht, die den Verlauf der Straße ein- engt. Der Bürgersteig wird schmaler. Es existiert keine Beleuchtung auf dieser Straßenseite. Es gibt eine Ein- Ausfahrt zu einem Parkplatz ohne Abstand zu der Querungshilfe. Ein Fahrrad- schutzstreifen fehlt. Die Frankfurter Straße ist eine Bundesstraße. Sie ist stark befahren von PKW, LKW, Bussen des ÖPNV und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Die neue Fahrbahnbreite leitet die großen Zugma- schinen wie z. B. von Saint Gobain Glas aus Porz und auch große Gelenkbusse des ÖPNVs di- rekt an den Bürgersteig. Die Bürgersteigkante ist in diesem Bereich abgeflacht, da es hier einige Ein- und Ausfahrten gibt. Besonders in der Dunkelheit ist auf diesem unbeleuchteten Bürgersteig die Sicherheit des Fußgängers nicht mehr gewährleistet. Auf der östlichen Straßenseite mündet der „Fasanenweg“ in die Frankfurter Straße. Hier wird der Fahrradschutzstreifen vom Fahrbahnrand in die Fahrbahnmitte geführt. Auf der Fahrbahnmitte endet die Fahrradschutzstreifenmarkierung. Der Verlauf der Frankfurter Straße in diesem Bereich ist sehr unübersichtlich und für Radfahrer gefährlich. Durch die neue Verkehrsführung wird dies noch verschärft. Sind diese geschilderten Tatsachen gewollt?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Der Fahrradschutzstreifen in diesem Bereich wurde mit einer Breite von 1,75 m geplant. Messungen vor Ort haben ergeben, dass der Schutzstreifen im Bereich der Verengung am engsten Punkt nur ca. 0,90 m breit ist. Die Verwaltung prüft, den Schutzstreifen dort zu verbreitern und die Erkennbarkeit der Einengung z. B. durch Pfosten zu erhöhen. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Die Fahrbahn ist in weiten Teilen nur 7,00 m breit, damit können nicht mehr als die Mindestmaße von jeweils 1,25 m für den Schutzstreifen und 4,50 m für die Restfahrbahn markiert werden. Im Bereich der Parkstände muss laut den Richtlinien ein Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m zu den parkenden Fahrzeugen markiert werden, damit sich öffnende Autotüren nicht direkt in den Schutzstreifen ragen. Aufgrund fehlender Breiten gibt es keine Alternative, als den Schutzstreifen in den engen Abschnitten zu unterbrechen. Es existieren einige Stellen, wo einzelne Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt wer- den. Die Verwaltung hat diese Stellen bereits in einem Ortstermin aufgenommen und plant, dort das Parken mit Pfosten, Fahrradnadeln o.ä. zu verhindern. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Wie am runden Tisch Radverkehr Porz am 01.09.16 vereinbart, laufen zurzeit die Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort. Hierbei werden u.a. Geschwindigkeitsmessungen, 3 Radverkehrserhebungen und Parkraumuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung im kommenden Frühjahr mitgeteilt. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Im gesamten Abschnitt von der Heidestraße bis am Krausbaum sind die Nebenanlagen und Fußwege sehr schmal. Dort gibt es keine Möglichkeit, halbseitiges Parken einzurichten. Vor der Kirche St. Se- bastianus befindet sich aufgrund der breiten Nebenanlage der einzige Abschnitt, wo halbseitiges Par- ken möglich ist. Antwort der Verwaltung zu Frage 5: Im Bereich von Querungshilfen und auch bei Fahrbahneinengungen zur Verbesserung der Querbar- keit der Fahrbahn für Fußgänger, sind die Sichtbeziehungen für die Verkehrsteilnehmer den Richtli- nien entsprechend sicherzustellen; Parken ist dort nicht zulässig. Somit sind auch Aufstellflächen für Fußgänger vorhanden. Bereits in der beschlossenen Planung der Querungshilfe von 2008 war der Entfall der Parkstände auf beiden Straßenseiten vorgesehen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Durch die privaten Ein- und Ausfahrten im Bereich der Querungshilfe werden die Sichtbeziehungen und die Warteflächen für Fußgänger nicht beeinträchtigt. Im Rahmen der Planung von 2016 wurde der östliche Bereich der Querungshilfe angepasst. Die Lage der Querungshilfe und die westliche Seite wurden nicht geändert. Auf der westlichen Seite entspricht die Fahrbahnbreite von 3,25 m den Richtlinien, eine parallele Führung des Radverkehrs zum Indivi- dualverkehr ist bei dieser Fahrbahnbreite nicht möglich. Eine Gefährdung der Fußgänger durch große Fahrzeuge ist bei der vorhandenen Fahrstreifenbreite nicht gegeben. Auf der Ostseite wurde im Bereich der Querungshilfe eine parallele Führung mit einem Schutzstreifen eingerichtet, da die Breite zwischen den Bordsteinen mehr als 4,50 m beträgt. Wie der Bezirksvertre- tung am 19.04.16 mitgeteilt, wurde der Schutzstreifen im darauf folgenden Abschnitt unterbrochen, um dort das Parken auf beiden Straßenseiten zu ermöglichen. Die Ausleuchtung von Querungshilfen erfolgt über die vorhandene Straßenbeleuchtung, eine zusätz- liche Beleuchtung ist im Regelfall nicht erforderlich. Die vorhandene Beleuchtungssituation wurde durch die Rheinenergie vor Ort geprüft. Im Bereich der Querungshilfe, davor und dahinter, sind be- reits Leuchten mit höherer Leuchtkraft vorhanden. Die Ausleuchtung der Querungshilfe ist damit si- chergestellt, weiterer Handlungsbedarf ist nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3915/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27