1550/2019
Umwandlung Tennenfeld zu Kunstrasen, Sportanlage am Kuhweg 20 im LSG 13
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Anlage 4 - Bilder des Gehölzstreifens
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Blick von Osten Blick von Süden
Anlage 2 - Bestandsplan
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44.69 Asche1084 qm Rasen Rasen Rasen Rasen Bestand VorplatzAsche 1084 qm 5089 50885091 5090 50855084 5087 5086 50975096 50995098 5093 5092 50955094 5083 5072 50715074 5073 50685067 5070 5069 50805079 50825081 5076 5075 5078 5077 5122 51215124 5123 5118 5117 5120 5119 51305129 513251315126 5125 51285127 5116 5105 51045107 5106 51015100 5103 5102 51135112 51155114 5109 5108 51115110 5023 5022 50255024 5019501850215020 50315030 5033 5032 50275026 5029 5028 5017 5006 5005 5008 5007 5002 5001 5004 5003 5014 5013 5016 5015 50105009 5012 5011 5056 50555058 5057 50525051 5054 5053 50645063 50665065 5060 5059 5062 5061 5050 5039 5038 50415040 5035 5034 50375036 5047 5046 50495048 504350425045 5044 52215220 5223 5222 5217 5216 52195218 5229 5228 5231 5230 52255224 5227 5226 5215 52045203 5206 520552005199 5202 5201 52125211 5214 5213 5208 5207 5210 5209 52545253 5256 52555250 5249 5252 5251 526152585257 5248 5232 52455244 52475246 5243 5242 5155515451575156 51515150 5153 5152 5163 5162 5165 5164 5159 5158 5161 5160 5149 5138 51375140 5139 5134 5133 5136 5135 51465145 514851475142 5141 51445143 5188 5187 5190 5189 5184 5183 5186 5185 5196 5195 51985197 5192 5191 5194 5193 5182 517051735172 5167 5166 5169 5168 5179 5178 51815180 517551745177 5176 Masten mit BallfangnetzBäume / Sträucher Geländer Geländer Geländer Geländer Bäume / Sträucher Zaun Zaun Zaun Pflaster Hockey SpielfeldKunstrasen Zaun Zaun PflasterRinne Entwässerungsgraben AscheClubhaus Asphalt Randstein RandsteinRandstein Randstein 89 2 x Holzhaus Schacht Lacrosse SpielfeldNaturrasen Kies Bäume / Sträucher Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen AA AA PO PO PO RO RO RO RO RO AA BäumeBereich Verbindungsterrasse Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen ZeichnungLFB Bestand Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller + PartnerE-mail: info@mp-landschaftsarchitekten.dewww.mp-landschaftsarchitekten.de Landschafts- und Gartenarchitekten BDLAMP+BDLA47877 Willich Siemensring106 Tel. 02154-488860 Fax. 02154-488870 ProjektVerbindungsterrasseUmbau Hockey - Kunstrasenspielfeld 1822-4.5Projekt Nr.Index-gezeichnet16.04.2019Bearbeitersee / engMaßstab1:500 BauherrKKHT Schwarz-Weiß Köln e.V. LegendeTennenspielfeldVorplatz AscheGebäudePflasterflächenRasenGehölzflächenPappeln, Robinien, Ahorn, HainbuchenUmgrenzung Bestand Tennenplatz mit VorplatzRO
Anlage 1 - Lageplan
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Anlage 1 – Lageplan/Luftbild 1 Lageplan/Luftbild 2
Anlage 3 - Maßnahmenplan mit Kompensation
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ZeichnungLFB Massnahmenplan Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller + PartnerE-mail: info@mp-landschaftsarchitekten.dewww.mp-landschaftsarchitekten.de Landschafts- und Gartenarchitekten BDLAMP+BDLA47877 Willich Siemensring106 Tel. 02154-488860 Fax. 02154-488870 ProjektVerbindungsterrasseUmbau Hockey - Kunstrasenspielfeld 1822-4.4Projekt Nr.Index-gezeichnet16.04.2019Bearbeitersee / engMaßstab1:750 BauherrKKHT Schwarz-Weiß Köln e.V. LegendeKunstrasenspielfeldGebäudePflasterflächenVerbindungsterrasseRasenGehölzflächenbestandSchotterrasen 44.69 5023 5022 50255024 5019501850215020 50315030 5032 5028 5006 5005 5008 5007 5002 5001 5004 5003 5014 5013 5016 5015 50105009 5012 5011 5053 5039 5038 50415040 50375036 504350425045 5044 PflasterRinne Jugendheim Asphalt Schacht 52215220 5223 5222 5217 5216 52195218 5229 5228 5231 5230 52255224 5227 5226 5215 52125211 5214 5213 5210 52545253 5256 52555250 5249 5252 5251 52585257 5259 5248 5232 52455244 52475246 52415240 5243 5242 5188 5182 Bäume / Sträucher Pflaster BestandHockey SpielfeldKunstrasen Zaun Bäume / SträucherZaun VerbindungsterrasseSchotterrasenRasen Pflasterfläche Schotterrasen Rasen Fläche rekultivieren Barriere H:1,19Mit Matten Kunststoffrasen ZaunH: 6,00 m Rasen 9 Bäume pflanzenHST, STU 18-20cm Flutlichtmaste 16m hoch Bereich für Ersatzpflanzungen am Rand des Naturrasenspielfeldes Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen BäumeBereich Verbindungsterrasse Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen BaumpflanzungBarriereBallfangzaunUmgrenzung Bestand Tennenplatz mit Vorplatz
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1550/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung Tennenfeld zu Kunstrasen, Sportanlage am Kuhweg 20 im LSG 13, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Umwandlung des ehemaligen Fußballtennen- feldes in ein Kunstrasenhockeyfeld sowie der Schaffung eines Durchgangs durch einen Gehölzstrei- fen und einer Durchgangsterrasse zwischen zwei Spielfeldern zur Verbindung mit der angrenzenden Sportanlage einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahmen: Der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. möchte den nicht mehr genutzten Tennenfußballplatz des SC Victoria auf der Sportanlage Kuhweg 20 in einen Kunstrasenplatz umwandeln. Die Fläche des künftigen Feldes (rund 5945 qm) ist kleiner als das Ursprungsfeld (9076 qm), die Randbereiche sollen gemäß der Planung in Rasen und Schotterrasen umgewandelt werden. Um den momentan nicht an die restliche Sportanlage angeschlossenen Platz mit dieser zu verbinden, ist geplant, im Süden einen schmalen, befestigten Durchgang anzulegen. Dafür müssen 5 Robinien mit Stamm- umfängen zwischen 95 und 145 cm gefällt werden. Dafür werden im nördlichen Bereich der Anla- ge Ersatzbäume gepflanzt. Nördlich der bestehenden Anlage soll zusätzlich eine versiegelte Flä- che entsiegelt werden (1084 qm). Für den Hockeysport wird dabei kein Granulat (weder Kork noch Kunststoff) benötigt, sodass die Mikroplastik-Problematik an dieser Stelle nicht zum Tragen kommt. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme möchte der Verein einen Anschluss in Form einer Terrasse an die restliche Sportanlage schaffen. Dieser soll durch einen Gehölzstreifen erfolgen, der aktuell beide Plätze trennt. Zum einen soll der Zugang zu Sanitäranlagen vom künftigen Hockeyfeld aus gewährleistet und den Besucherinnen und Besuchern der Zugang zum Gastronomiebetrieb im Clubhaus ermöglicht werden. Zum anderen sollen beide Plätze von dieser Fläche aus möglichst mittig einsehbar sein (v.a. bei Turnieren), damit die Zuschauerinnen und Zuschauer schnell zwi- schen beiden Feldern wechseln können. Ein 15 m breiter Durchgang ist dafür geplant. Im Rah- men dieser Maßnahmen müssen 13 Bäume gefällt werden. 3 davon sind Pappeln mit Stammum- fängen zwischen 2,20 m und 2,35 m die laut Gutachten der Firma Menke von 2017 Brettwurzeln aufweisen. Die übrigen Bäume haben Stammumfänge von 0,85 und 1,50 m. Die Bäume stehen eng beieinander und sind teilweise in schlechten Zuständen, sodass voraussichtlich 4 davon in den kommenden Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden müssen. Der Gehölz- streifen befindet sich in Mitten der künftigen Anlage und ist von außen wenig einsehbar. Das Landschaftsbild ist dadurch nicht entscheidend beeinträchtigt. Die Kronen der Bestandsbäume können sich zukünftig mehr entfalten und die entstandene Lücke teilweise schließen. Eingriff / Kompensation: Für die 5 zu fällenden Robinien werden 9 neue Bäume auf der zu entsiegelnden Fläche im nördli- chen Bereich der Anlage gepflanzt. Die Randbereiche des Bestandsfeldes sollen entsiegelt und dort Rasen und Schotterrasen angelegt werden. Insgesamt weißt die Bilanz einen positiven Wert auf: Bestand 270 BWP, Planung 5.236 BWP = + 4.966 BWP Als Kompensation für den Eingriff in den Gehölzstreifen bietet der Verein die Pflanzung von Er- satzbäumen entlang des nordwestlichen Teils der Anlage, um den dort befindlichen Gehölzstrei- fen saumartig zu verbreitern. Dafür ist eine Kombination aus Baum- und Heckenpflanzungen ge- plant. Des Weiteren sollen auf der freien Fläche Obstbäume gepflanzt, eine extensive Wildblü- tenwiese angelegt und Wildbienen angesiedelt werden. Die Pflege der Fläche soll dabei durch den Verein gewährleistet werden. Artenschutz: Bei Entfernung der Bäume kann der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Um den Eintritt der Verbotstatbestände zu vermeiden, sind die nachfolgenden Auflagen verbind- lich zu berücksichtigen. - Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten be- sonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit 3 ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzuse- hen. - Als Ersatz für entfallende Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind 4 Höhlenbrüterkästen (Flug- lochweite Ø 45 mm) in einem Umkreis von max. 1 km an Bäumen fachgerecht anzubringen. Befreiungsvoraussetzungen: Die jetzige Tennenfläche wird nicht mehr aktiv für Sport genutzt. Mit der Umnutzung zu Kunst- rasen kann der der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. den Platz wieder der Sportnutzung (Ho- ckeysport) zuführen. Ein geeigneter Platz für die Erweiterung des Hockeysports befindet sich nicht in angrenzender Nähe. Ein Ausweichen auf weiter entfernte Flächen stellt somit eine Be- lastung für die Nutzer dar. Einhergehend mit der Umwandlung kommt es weiterhin zu einer Flächenentsieglung. Das Vorhaben hat somit keine negativen Auswirkungen und ist mit Natur und Landschaft vereinbar. Die Eingriffe ins Gehölz können vor Ort ausgeglichen werden. Die Zusammenlegung der Plätze und die Anbindung an die Sanitäranlagen und an den für den Verein essentiellen Gastronomiebetrieb im Clubhaus ist für den KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. notwendig, da davon die Rentabilität und langfristig auch die Existenz entscheidend ab- hängt. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzung für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 gegeben. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan/Luftbild Anlage 2 - Bestandsplan Anlage 3 - Maßnahmenplan mit Kompensation Anlage 4 - Bilder des Gehölzstreifens
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1550/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 30.04.2019 14:05