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1550/2019

Umwandlung Tennenfeld zu Kunstrasen, Sportanlage am Kuhweg 20 im LSG 13

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.05.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 3.3

Anlage 4 - Bilder des Gehölzstreifens

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Ansehen

Anlage 2 - Bestandsplan

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 - Maßnahmenplan mit Kompensation

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 4 - Bilder des Gehölzstreifens

32 Zeichen

Blick von Osten

Blick von Süden

Anlage 2 - Bestandsplan

2342 Zeichen

44.69
Asche1084 qm
Rasen
Rasen
Rasen
Rasen
Bestand VorplatzAsche 1084 qm
5089 50885091 5090
50855084
5087 5086
50975096 50995098
5093 5092
50955094
5083
5072 50715074 5073
50685067
5070
5069
50805079 50825081
5076 5075
5078
5077
5122 51215124 5123
5118
5117
5120 5119
51305129 513251315126
5125
51285127
5116
5105 51045107 5106
51015100
5103 5102
51135112 51155114
5109 5108
51115110
5023
5022
50255024
5019501850215020
50315030
5033
5032
50275026
5029
5028
5017
5006
5005
5008
5007
5002
5001
5004
5003
5014
5013
5016
5015
50105009
5012
5011
5056 50555058 5057
50525051
5054
5053
50645063 50665065
5060 5059
5062
5061
5050
5039
5038
50415040
5035
5034
50375036
5047
5046
50495048
504350425045
5044
52215220
5223
5222
5217
5216
52195218
5229
5228
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5230
52255224
5227
5226
5215
52045203
5206
520552005199
5202
5201
52125211
5214
5213
5208
5207
5210
5209
52545253
5256
52555250
5249
5252
5251
526152585257
5248
5232
52455244
52475246
5243 5242
5155515451575156
51515150
5153
5152
5163
5162
5165
5164
5159
5158
5161
5160
5149
5138 51375140 5139 5134
5133
5136 5135
51465145 514851475142
5141
51445143
5188
5187
5190
5189
5184
5183
5186
5185
5196
5195
51985197
5192
5191
5194
5193
5182
517051735172
5167
5166
5169
5168
5179
5178
51815180
517551745177
5176
Masten mit BallfangnetzBäume / Sträucher
Geländer Geländer
Geländer
Geländer
Bäume / Sträucher
Zaun
Zaun
Zaun
Pflaster
Hockey SpielfeldKunstrasen
Zaun
Zaun
PflasterRinne
Entwässerungsgraben
AscheClubhaus
Asphalt
Randstein
RandsteinRandstein
Randstein
89
2 x Holzhaus
Schacht
Lacrosse SpielfeldNaturrasen
Kies
Bäume / Sträucher
Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen
AA
AA
PO
PO
PO
RO
RO
RO
RO
RO
AA BäumeBereich Verbindungsterrasse
Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen
ZeichnungLFB Bestand
Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller + PartnerE-mail: info@mp-landschaftsarchitekten.dewww.mp-landschaftsarchitekten.de
Landschafts- und Gartenarchitekten  BDLAMP+BDLA47877 Willich Siemensring106       Tel. 02154-488860    Fax. 02154-488870
ProjektVerbindungsterrasseUmbau Hockey - Kunstrasenspielfeld
1822-4.5Projekt Nr.Index-gezeichnet16.04.2019Bearbeitersee / engMaßstab1:500
BauherrKKHT Schwarz-Weiß Köln e.V.
LegendeTennenspielfeldVorplatz AscheGebäudePflasterflächenRasenGehölzflächenPappeln, Robinien, Ahorn, HainbuchenUmgrenzung Bestand Tennenplatz mit VorplatzRO

Anlage 1 - Lageplan

51 Zeichen

Anlage 1 – Lageplan/Luftbild 1

Lageplan/Luftbild 2

Anlage 3 - Maßnahmenplan mit Kompensation

1575 Zeichen

ZeichnungLFB Massnahmenplan
Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller + PartnerE-mail: info@mp-landschaftsarchitekten.dewww.mp-landschaftsarchitekten.de
Landschafts- und Gartenarchitekten  BDLAMP+BDLA47877 Willich Siemensring106       Tel. 02154-488860    Fax. 02154-488870
ProjektVerbindungsterrasseUmbau Hockey - Kunstrasenspielfeld
1822-4.4Projekt Nr.Index-gezeichnet16.04.2019Bearbeitersee / engMaßstab1:750
BauherrKKHT Schwarz-Weiß Köln e.V.
LegendeKunstrasenspielfeldGebäudePflasterflächenVerbindungsterrasseRasenGehölzflächenbestandSchotterrasen
44.69
5023
5022
50255024
5019501850215020
50315030
5032
5028
5006
5005
5008
5007
5002
5001
5004
5003
5014
5013
5016
5015
50105009
5012
5011
5053
5039
5038
50415040
50375036
504350425045
5044
PflasterRinne
Jugendheim
Asphalt
Schacht
52215220
5223
5222
5217
5216
52195218
5229
5228
5231
5230
52255224
5227
5226
5215
52125211
5214
5213
5210
52545253
5256
52555250
5249
5252
5251
52585257
5259
5248
5232
52455244
52475246
52415240
5243 5242
5188
5182
Bäume / Sträucher
Pflaster
BestandHockey SpielfeldKunstrasen
Zaun
Bäume / SträucherZaun
VerbindungsterrasseSchotterrasenRasen 
Pflasterfläche
Schotterrasen
Rasen Fläche rekultivieren
Barriere H:1,19Mit Matten 
Kunststoffrasen
ZaunH: 6,00 m
Rasen 
9 Bäume pflanzenHST, STU 18-20cm
Flutlichtmaste 16m hoch
Bereich für Ersatzpflanzungen am Rand des Naturrasenspielfeldes 
Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen
BäumeBereich Verbindungsterrasse
Anschluss an Clubhaus, Gastronomie und Sanitäranlagen
BaumpflanzungBarriereBallfangzaunUmgrenzung Bestand Tennenplatz mit Vorplatz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6465 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1550/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umwandlung Tennenfeld zu Kunstrasen, Sportanlage am Kuhweg 20 im LSG 13, Hier: 
Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) 
Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Umwandlung des ehemaligen Fußballtennen-
feldes in ein Kunstrasenhockeyfeld sowie der Schaffung eines Durchgangs durch einen Gehölzstrei-
fen und einer Durchgangsterrasse zwischen zwei Spielfeldern zur Verbindung mit der angrenzenden 
Sportanlage einverstanden. 
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG ab. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
 
Der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. möchte den nicht mehr genutzten Tennenfußballplatz des 
SC Victoria auf der Sportanlage Kuhweg 20 in einen Kunstrasenplatz umwandeln. Die Fläche des 
künftigen Feldes (rund 5945 qm) ist kleiner als das Ursprungsfeld (9076 qm), die Randbereiche 
sollen gemäß der Planung in Rasen und Schotterrasen umgewandelt werden. Um den momentan 
nicht an die restliche Sportanlage angeschlossenen Platz mit dieser zu verbinden, ist geplant, im 
Süden einen schmalen, befestigten Durchgang anzulegen. Dafür müssen 5 Robinien mit Stamm-
umfängen zwischen 95 und 145 cm gefällt werden. Dafür werden im nördlichen Bereich der Anla-
ge Ersatzbäume gepflanzt. Nördlich der bestehenden Anlage soll zusätzlich eine versiegelte Flä-
che entsiegelt werden (1084 qm). 
Für den Hockeysport wird dabei kein Granulat (weder Kork noch Kunststoff) benötigt, sodass die 
Mikroplastik-Problematik an dieser Stelle nicht zum Tragen kommt. 
 
Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme möchte der Verein einen Anschluss in Form einer Terrasse 
an die restliche Sportanlage schaffen. Dieser soll durch einen Gehölzstreifen erfolgen, der aktuell 
beide Plätze trennt. Zum einen soll der Zugang zu Sanitäranlagen vom künftigen Hockeyfeld aus 
gewährleistet und den Besucherinnen und Besuchern der Zugang zum Gastronomiebetrieb im 
Clubhaus ermöglicht werden. Zum anderen sollen beide Plätze von dieser Fläche aus möglichst 
mittig einsehbar sein (v.a. bei Turnieren), damit die Zuschauerinnen und Zuschauer schnell zwi-
schen beiden Feldern wechseln können. Ein 15 m breiter Durchgang ist dafür geplant. Im Rah-
men dieser Maßnahmen müssen 13 Bäume gefällt werden. 3 davon sind Pappeln mit Stammum-
fängen zwischen 2,20 m und 2,35 m die laut Gutachten der Firma Menke von 2017 Brettwurzeln 
aufweisen. Die übrigen Bäume haben Stammumfänge von 0,85 und 1,50 m. Die Bäume stehen 
eng beieinander und sind teilweise in schlechten Zuständen, sodass voraussichtlich 4 davon in 
den kommenden Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden müssen. Der Gehölz-
streifen befindet sich in Mitten der künftigen Anlage und ist von außen wenig einsehbar. Das 
Landschaftsbild ist dadurch nicht entscheidend beeinträchtigt. Die Kronen der Bestandsbäume 
können sich zukünftig mehr entfalten und die entstandene Lücke teilweise schließen. 
 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Für die 5 zu fällenden Robinien werden 9 neue Bäume auf der zu entsiegelnden Fläche im nördli-
chen Bereich der Anlage gepflanzt. Die Randbereiche des Bestandsfeldes sollen entsiegelt und 
dort Rasen und Schotterrasen angelegt werden. Insgesamt weißt die Bilanz einen positiven Wert 
auf: Bestand 270 BWP, Planung 5.236 BWP = + 4.966 BWP 
 
Als Kompensation für den Eingriff in den Gehölzstreifen bietet der Verein die Pflanzung von Er-
satzbäumen entlang des nordwestlichen Teils der Anlage, um den dort befindlichen Gehölzstrei-
fen saumartig zu verbreitern. Dafür ist eine Kombination aus Baum- und Heckenpflanzungen ge-
plant. Des Weiteren sollen auf der freien Fläche Obstbäume gepflanzt, eine extensive Wildblü-
tenwiese angelegt und Wildbienen angesiedelt werden. Die Pflege der Fläche soll dabei durch 
den Verein gewährleistet werden. 
 
Artenschutz: 
 
Bei Entfernung der Bäume kann der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 
BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. 
 
Um den Eintritt der Verbotstatbestände zu vermeiden, sind die nachfolgenden Auflagen verbind-
lich zu berücksichtigen. 
 
- Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf dies 
nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten be-
sonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit

3 
ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzuse-
hen.  
- Als Ersatz für entfallende Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind 4 Höhlenbrüterkästen (Flug-
lochweite  Ø 45 mm) in einem Umkreis von max. 1 km an Bäumen fachgerecht anzubringen. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
 
Die jetzige Tennenfläche wird nicht mehr aktiv für Sport genutzt. Mit der Umnutzung zu Kunst-
rasen kann der der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. den Platz wieder der Sportnutzung (Ho-
ckeysport) zuführen. Ein geeigneter Platz für die Erweiterung des Hockeysports befindet sich 
nicht in angrenzender Nähe. Ein Ausweichen auf weiter entfernte Flächen stellt somit eine Be-
lastung für die Nutzer dar. Einhergehend mit der Umwandlung kommt es weiterhin zu einer 
Flächenentsieglung. Das Vorhaben hat somit keine negativen Auswirkungen und ist mit Natur 
und Landschaft vereinbar. Die Eingriffe ins Gehölz können vor Ort ausgeglichen werden. 
 
Die Zusammenlegung der Plätze und die Anbindung an die Sanitäranlagen und an den für den 
Verein essentiellen Gastronomiebetrieb im Clubhaus ist für den KKHT Schwarz-Weiss Köln 
e.V. notwendig, da davon die Rentabilität und langfristig auch die Existenz entscheidend ab-
hängt. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzung für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr.2 gegeben. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Lageplan/Luftbild 
Anlage 2 - Bestandsplan 
Anlage 3 - Maßnahmenplan mit Kompensation 
Anlage 4 - Bilder des Gehölzstreifens

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1550/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.05.2019
Erstellt
30.04.2019 14:05