3854/2021
Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 12.11.2021 3854/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.11.2021 Anfrage zur Auflösung von Sammelunterkünften Mit der Vorlage 1890/2021 erfolgte die Beantwortung einer Anfrage der GOL (Grün Offene Liste) zur Auflösung der Sammelunterkünfte in der Sitzung des Integrationsrates am 01.06.2021. Die GOL hat hierzu die folgende schriftliche Rückfrage gestellt: Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie zivilgesellschaftliche Organisationen in den Prozess der Auf- lösung der Sammelunterkünfte eingebunden werden können. Ohne das ehrenamtliche Engagement beispielsweise der Willkommensinitiativen, wäre die Situation der in der Stadt Köln lebenden geflüch- teten Menschen als auch gesamtstädtisch gesehen eine andere. Die vielen ehrenamtlich Tätigen ha- ben verschiedenen Aufgaben, vom Spracherwerb über Arbeitsplatzsuche und Wohnungssuche, sehr viele Menschen unterstützt. Sie besitzen Know-How, den Zugang zur Zielgruppe, formelle und infor- melle Netzwerke und Erfahrungswerte. Auch aufgrund der Tatsache, dass nun auch Menschen aus Afghanistan nach Köln kommen, möchten wir eindringlich bitten, die zivilgesellschaftlichen Ak- teur*innen in den Prozess, beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe, einzubeziehen. Neben der Einbeziehung der Personen, die schon in Kontakt mit der Zielgruppe stehen, der Wertschätzung ge- genüber ihrer Erfahrungswerte und des Engagements, würde dies auch den Prozess des Auflösens der Sammelunterkünfte beschleunigen. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Die Verwaltung dankt für die Rückfrage zur Unterstützung bei der Auflösung von Sammelunterkünften und den Hinweisen und Anregungen, wie beispielsweise ehrenamtliche Helfer*innen und Willkom- mensinitiativen in dem anstehenden Prozess beteiligt und eingebunden werden können. Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, dass alle Geflüchteten, die Köln zugewiesen werden, nicht nur mit einer Unterkunft versorgt werden, sondern dass diese Unterkunft auch soweit es die bestehenden Unterbringungsressourcen zulassen, den individuellen Bedarfen der Menschen entspricht. In Köln gibt es ein breites Angebot an Vereinen und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete. Die ehrenamt- liche Arbeit der Bürger*innen, die sich für Geflüchtete engagieren, ergänzt die professionellen Ange- bote und ist ein wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur in Köln. Der Rat der Stadt Köln hat in Ziffer 1 des Beschlusses vom 04.02.2021 ausdrücklich die Verwaltung beauftragt, Unterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen und/oder Gemeinschaftsküchen aufzulö- sen. Mit dieser Beauftragung ist die entsprechende alleinige Verantwortung der Stadt Köln verbun- den. Darüber hinaus sehen die §§ 1, 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Nordrhein-Westfalen (FlüAG) die Unterbringung von Geflüchteten durch die Gemeinde vor, womit die Zuständigkeit aus- schließlich bei der Gemeindeverwaltung liegt. Auch wenn somit rein formal und aus rechtlicher Sicht 2 eine alleinige Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung gegeben ist, wird nicht bestritten, dass die eh- renamtlichen Helfer*innen und Willkommensinitiativen einen großen Anteil an der Betreuung und der erfolgreichen Integration von geflüchteten Menschen in Köln tragen. Die Auflösung der Unterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen und/oder Gemeinschaftsküchen ist in erster Linie eine Aufgabe des Ressourcen-Managements. So müssen beispielsweise der Mietver- trag über die Gemeinschaftsunterkunft fristgerecht gekündigt, das Objekt von den Möbeln und der übrigen Ausstattung geräumt, Schönheitsreparaturen, Sanierungen und eventuelle Rückbauten frist- gerecht beauftragt und durchgeführt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass bei dieser Aufgabe die Zuhilfenahme von ehrenamtlichen Helfern*innen und Willkommensinitiativen nicht mög- lich ist. Die Verlegung der Geflüchteten und ihre Verteilung nach individuellen sozialen Bedürfnissen auf be- stehende Unterkünfte obliegen dem Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen, der mit seinen jahrelang in der Arbeit mit geflüchteten Menschen erfahrenen Sozialarbeiter*innen das Belegungs- management leistet. Dazu ist ein Überblick auf die derzeit 148 Unterbringungsstandorte für Geflüchte- te in Köln, deren Belegungskapazitäten und die umgebende Infrastruktur erforderlich. Auch hierbei kann nicht auf ehrenamtliche Helfer*innen zurückgegriffen werden. Unabhängig davon, steht der So- ziale Dienst selbstverständlich an vielen Unterbringungsstandorten mit ehrenamtlichen Helfer*innen und Willkommensinitiativen in direktem Kontakt und in regelmäßigem Austausch. Da die Unterkünfte, in welche die Geflüchteten verlegt werden, meist auch zukünftig von ehrenamtli- chen Helfer*innen und Willkommensinitiativen mit betreut werden, ist deren Beteiligung an der weite- ren Unterstützung und Integration der Geflüchteten weiterhin gewährleistet und wird von der Verwal- tung ausdrücklich begrüßt. Die Stadt Köln war auch bisher für die Betreuung und Unterbringung von rund 400 afghanischen Ge- flüchteten zuständig, die in städtischen Unterkünften leben. Bei den in den letzten Wochen zusätzlich aufgenommenen afghanischen Ortskräften engagiert sich bereits deren deutscher Arbeitsgeber (Deutsche Welle in Bonn) um deren Betreuung und hat beispielsweise unterstützend auch bei der Vermittlung von Sprachkursen geholfen. Bei Bedarf wird Kontakt zu ehrenamtlichen Helfer*innen her- gestellt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3854/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 10:42