3021/2017
Verbindungsweg EKZ Heimersdorf zum Giershausener Weg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Foto 1 Verbindungsweg Heimersdorf
20 Zeichen
Pr 17 56/09/20 >%
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1877 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3021/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 Verbindungsweg EKZ Heimersdorf zum Giershausener Weg Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen AN/1175/2017 Anfrage: Der asphaltierte Weg, der das Seniorenzentrum Heuserhof mit dem Einkaufszentrum Heimersdorf am Haselnusshof verbindet, wird von den Senioren regelmäßig genutzt um einkaufen zu gehen oder ein Café zu besuchen oder den Gottesdienst in der katholischen Kirche. Der Weg ist ein Flickwerk mit Stolperfallen und gefährlich für Menschen die in der Mobilität eingeschränkt sind. Dieser Zustand hält leider schon über Jahre an und ist eigentlich unzumutbar. 1.) Gibt es Pläne den Weg endlich gründlich zu sanieren? a) Wenn ja, wann wird angefangen? b) Wenn nein, warum nicht? 2.) Gibt es eine Liste der Anlieger/Eigentümer, die für den Weg zuständig sind? 3.) Wer trägt die Kosten für eine solche Sanierung? Antwort der Verwaltung: zu 1) Bisher gibt es keine Pläne zur Grundsanierung, da hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Große Bereiche des Weges sind mit Natursteinpflaster ausgelegt (siehe beigefügte Fotos 1–3). Dieses liegt jedoch noch sehr gut, ist aber für Rollatoren natür- lich sehr holprig. Die Asphaltbereiche sind ebenfalls noch in einem guten bis sehr guten Zu- stand. An wenigen Stellen kommt es zu kleinen Aufbrüchen (siehe Fotos 4–5). Es wird zurzeit geprüft, inwieweit hier eine Einebnung erfolgen kann. zu 2) Der Weg befindet sich in einer Grünanlage und ist Bestandteilt dieser. Daher können keine Anlieger für die Finanzierung herangezogen werden. zu 3) Die Arbeiten sind auf Kosten des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zu erledigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3021/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.09.2017
- Erstellt
- 28.09.2017 11:05