AN/0504/2019
Antrag zu den Haushaltsplanberatungen und -entwurf 2020/21
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Antrag zum Haushaltsplan 2020-21
6105 Zeichen
Tayfun Keltek 15.04.2019 Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki Eli Abeke Stefan Mitu An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 30.04.2019 Haushaltsplanberatungen und -entwurf 2020/21 – AN/0504/2019 Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2020/21 zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: Dezernat Maßnahme Vorschlag / Anregung OB/16 Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren Aufstockung der bisherigen Förderung in Höhe von 446.000 € um zusätzliche 236.000 € auf insgesamt 682.000 € / Jahr. (Schreiben des Sprecherkreises Interkulturelle Ze n- tren vom 21.12.2018) und Fortschreibung in der MifriFi OB/16 Verbesserung der p sychosozialen Be- treuung Geflüchtete Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von 245.116 € um zusätzliche 75.000 € zur Einstellung einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum für Folteropfer und Fortschreibung in der MifriFi OB/16 Erhöhung der Mittel für rassismuskrit i- sche Arbeit Aufstockung der bisherigen Mittel für Antirassismus t- raining in Höhe von 50.000 € um weitere 50.000 € auf 100.000 € / Jahr und Fortschreibung in der MifriFi OB/16 Verbesserung der Kölner Antidiskrim i- nierungsberatung durch Umwandlung der bisherigen Projektfinanzierung der bestehenden rechtsrheinischen Antidiskriminierung s- büros der Caritas und von ÖgG in eine Stellenfinanzi erung, sowie Einrichtung einer linksrheinischen Beratungsstelle Aufstockung der bisherigen Bezuschussung von Cari- tas und ÖgG in Höhe von 63.311 € (darin 8.800 € für Sachkosten) um 87.889 € (Schreiben von Caritas und ÖgG vom 21.03.2019) auf 151.200 € / Jahr sowie Bezuschussung einer weiteren Antidiskriminierungs- beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 € / Jahr. und Fortschreibung in der MifriFi IV Institutionalisi erung des Bildungsprojek- tes Brückenbauer des Flüchtlingsrates Finanzierung einer ½ Stelle mit 35.000 € / Jahr für 2020-21 zur Umsetzung des Projektes Brückenbauer an Kölner Schulen. Begründung: Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Zu den einzelnen Positionen: Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren Zur Förderung der Interkulturellen Zentren stehen aktuell 446.000 € zur Verfügung. Der Integrationsrat folgt der Argumentation des Sprecherkreises der Interkulturellen Zen- tren in dessen Schreiben vom 21.12.2018 und bittet um eine Erhöhung der Bezuschus- sung in Höhe von 52.000 € zur finanziellen Förderung bereits anerkannter Zentren, sowie um Kompensation der seit 2007 nicht berücksichtigten allgemeinen Kostensteigerung in Höhe von 166.560 €. Die Interkulturellen Zentren sind zunehmend immer wichtigere Bündnispartner bei der in- terkulturellen Öffnung der Stadt und unterstützen verschiedenste städtische Dienststellen bei der Vermittlung zugewanderten Kölner*innen in die städtischen Regelsysteme und Angebote. Verbesserung der psychosozialen Betreuung Geflüchteter Die Arbeit des Therapiezentrums für Folteropfer wird mit insgesamt 245.116 € gefördert. In der Vorlage 0615/2019 wird beschrieben, dass Fachleute davon ausgehen, dass zwei Fünftel aller befragten Geflüchteten Anzeichen einer depressiven Erkrankung zeigen und diese psychischen und körperlichen Gesundheitsprobleme sich durch Einschränkungen bei der Lebensqualität, subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen me- dizinischen Versorgung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und be- engte Wohnbedingungen weiter steigern können. Die Gesundheitsverwaltung beschreibt, dass im Therapiezentrum für Folteropfer die Wartelisten und -zeiten sehr deutlich zeigen, dass der Therapiebedarf in Köln die vorhandenen Ressourcen immer noch deutlich über- steigt. Erhöhung der Mittel für rassismuskritische Arbeit Zur Förderung von Antirassimustrainings stehen 10.000 € zur Verfügung – hinzukommen 40.000 € über das Integrationsbudget (= 50.000 €). Aufgrund der gesellschaftlichen Pola- risierung und des massiv zunehmenden Rechtspopulismus ist eine Erhöhung der Fi- nanzmittel für eine Ausweitung der rassismuskritischen Arbeit in Köln dringend ange- zeigt. Bereits jetzt ist ein Großteil der für 2019 zur Verfügung stehenden 50.000 € ver- plant. Verbesserung der Kölner Antidiskriminierungsberatung Aufgrund von städtischen Einsparbemühungen ab 2013 wurde eine ‚Säule‘ des Kölner Dreisäulenmodells (je einer Beratungsstelle bei der Caritas, bei Öffentlichkeit gegen Ge- walt und bei der Stadtverwaltung Köln) komplett abgeschafft. Im Hinblick auf die gesell- schaftlichen Entwicklung (s. unter Antirassismustrainings) ist es erforderlich die damalige Kürzung wieder zurück zu nehmen. Die beiden Antidiskriminierungsstellen der Caritas und von ÖgG sind im rechtsrheinischen Köln angesiedelt, so dass jetzt dringend eine Be- ratungsstelle im linksrheinischen erforderlich ist. Zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle bei einem geeigneten Träger sind ca. 75.000 € erforderlich. Institutionalisierung des Bildungsprojektes Brückenbauer Der Flüchtlingsrat Köln hat mit Mitteln für Antirassimustraining ein bemerkenswertes Bil- dungspaket zum Thema Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung für fünf unter- schiedliche Klassenstufen an Kölner Schulen entwickelt. Bislang erfolgte eine praktische Umsetzung dieser Workshops und Projekttage an Kölner Schulen durch Spendengelder. Für das zweite Schulhalbjahr 2018/2019 konnte vom Flüchtlingsrat eine Förderzusage des BAMF erreicht werden. Eine Förderung dieses sehr sinnvollen Projektes sollte auch in 2020/21 mit einer ½ Stelle mit ca. 35.000 € sichergestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0504/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.04.2019
- Erstellt
- 16.04.2019 19:12