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AN/0504/2019

Antrag zu den Haushaltsplanberatungen und -entwurf 2020/21

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.04.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.04.2019, TOP 6.2

Antrag zum Haushaltsplan 2020-21

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Antrag zum Haushaltsplan 2020-21

6105 Zeichen

Tayfun Keltek          15.04.2019 
Ahmet Edis 
Antonella Giurano 
Figen Maleki 
Eli Abeke 
Stefan Mitu 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 30.04.2019 
 
 
Haushaltsplanberatungen und -entwurf 2020/21 – AN/0504/2019 
 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2020/21 
zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: 
 
 Dezernat Maßnahme Vorschlag / Anregung 
 OB/16 Erhöhung der Förderung Interkultureller 
Zentren 
Aufstockung der bisherigen Förderung in Höhe von 
446.000 € um zusätzliche 236.000  € auf insgesamt 
682.000 € / Jahr.  
(Schreiben  des Sprecherkreises Interkulturelle Ze n-
tren vom 21.12.2018)  
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
 OB/16 Verbesserung der p sychosozialen Be-
treuung Geflüchtete 
Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von 
245.116 € um zusätzliche 75.000 € zur Einstellung  
einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum für 
Folteropfer 
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
 OB/16 Erhöhung der Mittel für rassismuskrit i-
sche Arbeit 
Aufstockung der bisherigen Mittel für Antirassismus t-
raining in Höhe von 50.000 € um weitere 50.000 € auf 
100.000 € / Jahr 
und Fortschreibung in der MifriFi  
 
 OB/16 Verbesserung der Kölner Antidiskrim i-
nierungsberatung  
durch Umwandlung der bisherigen 
Projektfinanzierung der bestehenden 
rechtsrheinischen Antidiskriminierung s-
büros der Caritas und von ÖgG in eine 
Stellenfinanzi erung,  
sowie Einrichtung einer linksrheinischen 
Beratungsstelle  
 
Aufstockung der bisherigen Bezuschussung  von Cari-
tas und ÖgG in Höhe von 63.311 € (darin 8.800 € für 
Sachkosten) um 87.889 € (Schreiben von Caritas und 
ÖgG vom 21.03.2019) auf 151.200 € / Jahr 
sowie  
Bezuschussung einer weiteren Antidiskriminierungs-
beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten 
Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 € 
/ Jahr.   
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
 IV Institutionalisi erung des Bildungsprojek-
tes Brückenbauer  des  Flüchtlingsrates  
Finanzierung einer ½ Stelle mit 35.000 € / Jahr für 
2020-21 zur Umsetzung des Projektes Brückenbauer 
an Kölner Schulen.

Begründung: 
Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den Beratungen 
über die Haushaltssatzung mit.  
Zu den einzelnen Positionen: 
 Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren 
Zur Förderung der Interkulturellen Zentren stehen aktuell 446.000 € zur Verfügung. 
Der Integrationsrat folgt der Argumentation des Sprecherkreises der Interkulturellen Zen-
tren in dessen Schreiben vom 21.12.2018 und bittet um eine Erhöhung der Bezuschus-
sung in Höhe von 52.000 € zur finanziellen Förderung bereits anerkannter Zentren, sowie 
um Kompensation der seit 2007 nicht berücksichtigten allgemeinen Kostensteigerung  in 
Höhe von 166.560 €. 
Die Interkulturellen Zentren sind zunehmend immer wichtigere Bündnispartner bei der in-
terkulturellen Öffnung der Stadt und unterstützen verschiedenste städtische Dienststellen 
bei der Vermittlung zugewanderten Kölner*innen in die städtischen Regelsysteme und 
Angebote.  
 Verbesserung der psychosozialen Betreuung Geflüchteter 
Die Arbeit des Therapiezentrums für Folteropfer wird mit insgesamt 245.116 € gefördert. 
In der Vorlage 0615/2019 wird beschrieben, dass Fachleute davon ausgehen, dass zwei 
Fünftel aller befragten Geflüchteten Anzeichen einer depressiven Erkrankung zeigen und 
diese psychischen und körperlichen Gesundheitsprobleme sich durch Einschränkungen 
bei der Lebensqualität, subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen me-
dizinischen Versorgung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und be-
engte Wohnbedingungen weiter steigern können. Die Gesundheitsverwaltung beschreibt, 
dass im Therapiezentrum für Folteropfer die Wartelisten und -zeiten sehr deutlich zeigen, 
dass der Therapiebedarf in Köln die vorhandenen Ressourcen immer noch deutlich über-
steigt. 
 Erhöhung der Mittel für rassismuskritische Arbeit 
Zur Förderung von Antirassimustrainings stehen 10.000 € zur Verfügung – hinzukommen 
40.000 € über das Integrationsbudget (= 50.000 €). Aufgrund der gesellschaftlichen Pola-
risierung und des massiv zunehmenden Rechtspopulismus ist eine Erhöhung der Fi-
nanzmittel für eine Ausweitung der rassismuskritischen Arbeit in Köln dringend ange-
zeigt. Bereits jetzt ist ein Großteil der für 2019 zur Verfügung stehenden 50.000 € ver-
plant.   
 Verbesserung der Kölner Antidiskriminierungsberatung  
Aufgrund von städtischen Einsparbemühungen ab 2013 wurde eine ‚Säule‘ des Kölner 
Dreisäulenmodells (je einer Beratungsstelle bei der Caritas, bei Öffentlichkeit gegen Ge-
walt und bei der Stadtverwaltung Köln) komplett abgeschafft. Im Hinblick auf die gesell-
schaftlichen Entwicklung (s. unter Antirassismustrainings) ist es erforderlich die damalige 
Kürzung wieder zurück zu nehmen. Die beiden Antidiskriminierungsstellen der Caritas 
und von ÖgG sind im rechtsrheinischen Köln angesiedelt, so dass jetzt dringend eine Be-
ratungsstelle im linksrheinischen erforderlich ist. Zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle 
bei einem geeigneten Träger sind ca. 75.000 € erforderlich.  
 Institutionalisierung des Bildungsprojektes Brückenbauer 
Der Flüchtlingsrat Köln hat mit Mitteln für Antirassimustraining ein bemerkenswertes Bil-
dungspaket zum Thema Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung für fünf unter-
schiedliche Klassenstufen an Kölner Schulen entwickelt. Bislang erfolgte eine praktische 
Umsetzung dieser Workshops und Projekttage an Kölner Schulen durch Spendengelder. 
Für das zweite Schulhalbjahr 2018/2019 konnte vom Flüchtlingsrat eine Förderzusage 
des BAMF erreicht werden. Eine Förderung dieses sehr sinnvollen Projektes sollte auch 
in 2020/21 mit einer ½ Stelle mit ca. 35.000 € sichergestellt werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu

Beratungsverlauf (1)

30.04.2019 Integrationsrat
TOP 6.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0504/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.04.2019
Erstellt
16.04.2019 19:12