Mandari Insight

V/0234/2007

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - S

Vorlagen 21.03.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.05.2007, TOP 2.3

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

2390 Zeichen

Antrag  
 
 
 
31.10.2005 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten  - 
Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln  
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Um die Strukturen sozialer und öffentlicher gesundh eitlicher Versorgung zu sichern 
und weiter zu entwickeln wird die Verwaltung beauft ragt, zukünftig verstärkt 
mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern und Anbietern von 
Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die ho he Qualität von 
personenbezogenen Dienstleistungen zu sichern und w eiterzuentwickeln sowie die 
vielfältige Trägerstruktur in Münster zu erhalten. 
 
 
Begründung 
: 
Mit dem vorliegenden Ratsantrag legt die SPD-Frakti on Wert auf die vertrauensvolle 
und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen freien Trä gern, Politik und Verwaltung 
und bekennt sich zu der politischen Verantwortung, eine soziale und solidarische 
Stadt zu gestalten und die „Gesundheitsstadt Münster“ weiter zu entwickeln.  
 
Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Einspar ungen im Bereich sozialer 
und gesundheitsbezogener Versorgungsstrukturen habe n die Anbieter dieser 
Dienstleistungen vor vielfältige Probleme gestellt.  Immer wieder waren 
Arbeitsbereiche einzelner Träger gefährdet oder dro hten in Gefahr zu geraten. 
Verunsicherungen bei Nutzerinnen und Nutzern, Träge rn und Beschäftigten waren 
die Folge. Die jährlichen Haushaltsplanberatungen w urden zunehmend zu einem 
Risiko für Träger und Arbeitsbereiche. Einsparungen  waren nicht nachvollziehbar 
und erweckten den Eindruck von willkürlichen politischen Entscheidungen. 
 
Um fachlich fundierte Förderentscheidungen zu ermög lichen, die politisch 
verantwortet werden, sind mit dem verstärkten Einsa tz von Leistungsvereinbarungen 
auch wesentliche Zielkategorien des Neuen Kommunale n Finanzmanagements 
(NKF) erfüllt: Wirtschaftlichkeit, Ziel- und Ergebnisorientierung sowie Transparenz.  
 
Beanka Ganser  Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer  Michael Jung   Moritz von Schmeling  
Alexander Bercht  Marianne Koch  Anne Schulze Wintz ler 
Anika Bergner  Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel  Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson 
Anne Hakenes  Karsten Rahn  Holger Wigger 
Marianne Hopmann

Beschlussvorlage

12603 Zeichen

V/0234/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft 
gestalten - Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit städtisch geförderten Trägern, die Angebote und Diens-
te in den Bereichen Soziale Sicherung und Gesundheit bereitzustellen, sukzessive mehr-
jährige Leistungsvereinbarungen im Rahmen der jeweils bereitstehenden Haushaltsmittel 
abzuschließen, soweit über Fördermittel nicht anhand von Richtlinien zu entscheiden ist 
und fachliche, finanzielle oder sozialpolit ische Erwägungen einer Vereinbarung nicht entge-
genstehen. Das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip bleibt unberührt. Über den Ab-
schluss von Leistungsvereinbarungen informiert die Verwaltung den Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung.  
2. Der Antrag der SPD-Fraktion (Anlage) ist damit aufgegriffen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Leistungsvereinbarungen nur im Rahmen bereitstehender 
Haushaltsmittel verhandelt und abgeschlossen werden. 
  
Begründung: 
 
1. Genereller Hinweis  
 
Zum Antrag der SPD-Fraktion an den Rat vom 31.10.2005 (A-R/0043/2005) hatte die Ver-
waltung dem Hauptausschuss bereits mit Vorlage V/0984/2005 Verfahrensempfehlungen 
unterbreitet, die mit dem Beschlussvorschlag dieser Vorlage identisch sind. Angesichts der 
damals noch nicht abgeschlossenen Etatberatungen 2006 hatte der Hauptausschuss die 
Beratung der Vorlage seinerzeit zunächst aufgeschoben. Nachdem mit der Verabschie-
dung des Haushalts 2007 ferner die, auf der Grundlage des Gutachtens der Fa. Rödl & 
Partner GbR entwickelten, Maßnahmen für eine strukturelle Konsolidierung des städtischen 
Haushalts beschlossen wurden, besteht Raum für eine Entscheidung über die Gestaltung 
von Förderbeziehungen zwischen der Stadt Münster und freien Trägern in den Aufgaben-
Vorlagen-Nr.: 
V/0234/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0234/2007 
feldern Soziales und Gesundheit auf der Basis der bereitstehenden Haushaltsansätze. Die 
folgenden Ausführungen entsprechen der Begründung der Vorlage V/0984/2005, die Dar-
stellungen unter Ziffer 4 wurden aktualisiert. 
 
2. Inhalt des Antrags 
 
 Mit ihrem Antrag (A-R/0043/2005 vom 31.10.2005) regt die SPD-Fraktion an, die Förderbe-
ziehungen zwischen der Stadt Münster und freien Trägern in den Bereichen Soziale Siche-
rung und Gesundheit vermehrt auf der Grundlage mehrjähriger Leistungsvereinbarungen 
auszugestalten. Begründet wird der Antrag insbesondere mit mehr Verbindlichkeit und 
Transparenz so gestalteter Förderbeziehungen. Abgesehen von obligatorischen bzw. for-
malisierten Leistungsvereinbarungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht in Leis-
tungsbereichen, deren Inanspruchnahme materiell-rechtliche Ansprüche im Einzelfall nicht 
voraussetzt, Raum zur Förderung von Aufgaben im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen 
zwischen freien Trägern und der Stadt. Auf diese Leistungsbereiche, die spezifischen leis-
tungsrechtlichen Anforderungen nicht unterliegen, bezieht sich der Antrag. 
 
3. Typen von Vereinbarungen mit freien Trägern in den Bereichen Soziale Sicherung 
und Gesundheit 
  
Förderbeziehungen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen der Stadt und freien 
Trägern lassen sich unterscheiden nach Vereinbarungen, die  
a) eine konkrete Leistung aufgrund eines individuellen Rechtsanspruchs jeweils im Ein-
zelfall vergüten (gesetzliche Pflichtleistungen), und solchen,  
b) die Trägern mittels Zuschüssen ein festes Budget zur Verfügung stellen, um aus ihm 
Aufgaben zu finanzieren, die sich an, einen oder mehrere Personengruppen umfas-
senden, Adressatenkreis richten.  
 
3.1 Vergütung gesetzlicher Pflichtleistungen auf Vereinbarungsbasis 
 
Im Rechtskreis der Sozialhilfe sind Vereinbarungen des Typs a) gem. § 75 III SGB XII 
(Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen) im Regelfall Voraussetzung für die 
Übernahme von Kosten für Leistungen in teil- und vollstationären Einrichtungen; bei zuge-
lassenen Pflegeeinrichtungen erfüllt diese Voraussetzung auch eine Vereinbarung, die zwi-
schen der Einrichtung und der Pflegekasse sowi e im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträ-
ger abgeschlossen wird (§ 75 V SGB XII). Vergleichbare Vereinbarungen hat die Stadt 
Münster darüber hinaus mit Anbietern mehrer er ambulanter Leistungen der Sozialhilfe ab-
geschlossen, soweit dies unter fachlichen, insbesondere mit Blick auf Setting und Leis-
tungsqualität, und finanziellen Gesichtspunkten geboten ist. Vereinbarungen dieses Typs 
betreffen ausschließlich gesetzliche Pflichtleistungen; die ihnen korrespondierenden Aus-
gaben sind im vorabbudgetierten Budget veranschlagt. Der Umfang der Vergütung ent-
spricht einem standardisierten Betrag für eine definierte Einzeltätigkeit oder für ein festge-
legtes Tätigkeitspaket bzw. einem der/den Tätigkeit/en korrespondierenden Zeitwert (z. B. 
Tagessatz). 
 
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt § 17 II SGB II ebenfalls Leistungs- 
Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen voraus, sofern ein freier Träger eine Leistung 
nach dem SGB II im Einzelfall bereitstellt und Anforderungen an Form, Verfahren oder In-
halt dieser Leistung im SGB III nicht geregelt sind.  
 
3.2 Zuschussfinanzierung über freiwillige Vereinbarungen 
 
Während sich der Adressatenkreis von Leistungen auf der Grundlage der unter Ziffer 3.1 
angesprochenen Vereinbarungen auf Personen mit individuellem Leistungsanspruch be-
schränkt, setzen Leistungen freier Träger, für die Vereinbarungen vom Typ b) bestehen, ei-
nen materiell-rechtlichen Leistungsanspruch Nachfragender nicht voraus, wenngleich sie in

- 3 - 
V/0234/2007 
der Regel an leistungsrechtliche Aufgabenbereiche bzw. gesetzliche Zielsetzungen ando-
cken. Allerdings unterliegt auch die Bereitstellung jener Leistungen keinen spezifischen ge-
setzlichen Anforderungen. Charakteristisch für diese Angebote, die zumeist personale 
Dienstleistungen wie Information, Beratung oder Anleitung umfassen, ist ihre Funktion, un-
abhängig von den wirtschaftlichen Voraussetzungen im Einzelfall präventive, flankierende 
und nachgehende Hilfen flexibel anzubieten. Kennzeichnend ist ferner die Finanzierung, in-
sofern nicht die (aktualisierte) Leistungserbringung im Einzelfall, sondern die (latente) Be-
reitstellung dieser Leistungen gefördert wird. Hierfür erhalten die betreffenden Träger Zu-
schüsse in Form von Festbeträgen; in einigen Aufgabenfeldern werden Sockelbeträge mit 
ergänzender Vergütung tatsächlich erbrachter Leistungen im Einzelfall auf der Basis von 
standardisierten (Stunden-)Sätzen gezahlt. Die betreffenden Ausgabeansätze sind im frei-
en Budget veranschlagt. Im Rahmen einer Vereinbarung werden insbesondere die Aufga-
ben des Trägers beschrieben, ferner quantitative und qualitative Anforderungen (Öffnungs-
zeiten, Personalressourcen und –qualifikation), die Kooperationsbeziehungen zur Stadt 
sowie Finanzierung und Rechnungslegung geregelt. 
 
Im Hinblick auf die Zahlungsgrundlage steht es der Stadt Münster grundsätzlich frei, Zu-
schüsse auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheids oder einer Vereinbarung zur Ver-
fügung zu stellen, soweit die Fördermittel nicht anhand von Richtlinien vergeben werden. 
Gegenüber Bewilligungsbescheiden bieten zumal mehrjährige Vereinbarungen für den 
Träger mehr finanzielle Planungssicherheit, für die Stadt Münster mehr Transparenz mit 
Blick auf Umfang, Qualität und Kosten des Angebots.  
 
Freiwillige Leistungsvereinbarungen dürfen andererseits nicht mit dem Jährlichkeitsprinzip 
des Haushaltsrechts sowie, damit einher gehend, mit dem Budgetrecht des Rates kollidie-
ren. Vereinbarungen über mehrere Jahre, deren Gegenstand die Förderung von Aufgaben 
außerhalb gesetzlicher Pflichtleistungen betrifft, können damit, sofern der Rat die Verwal-
tung nicht selbst zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ermächtigt, die Entscheidung 
des Rates über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Rahmen der Verab-
schiedung der Haushaltssatzung nicht stellvertretend festschreiben. Vor diesem Hinter-
grund stehen solche Vereinbarungen stets unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch die Vertretungskörperschaft. Die bestehenden Verträge enthalten diesen Vorbehalt. 
 
Die Laufzeit der bestehenden Vereinbarungen beträgt in der Regel drei oder vier Jahre;  
Vereinbarungen mit längerer Laufzeit (das trifft auf die Vereinbarung mit der Verbraucher-
zentrale zu) geht ein gesonderter Beschluss des Rates voraus, der die Verwaltung zum 
Abschluss der Vereinbarung ermächtigt. 
 
4. Bestehende Leistungsvereinbarungen mit Zuschussfinanzierung  
 
Einen Überblick über die bestehenden Vereinbarungen vermittelt die folgende Darstellung: 
 
 
Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€) 1 Laufzeit 
1100.718.1000.0 2 Verbraucherzentrale NRW, 
Beratungsstelle Münster (allg. 
Verbraucherberatung) 
142.420 01.01.2005 – 31.12.2010
4700.718.1800.1 Chance e. V.  169.040 01.01.2006 – 31.12.2008
4700.718.2500.9 Sozialbüro im cuba 75.190 01.01.20 06 – 31.12.2008
4700.718.5900.6  
(Hilfen f. Haushalte m. 
bes. Wohnungsprob-
lemen)
3 
Caritasverband Stadt MS 
Diakonisches Werk 
AWO 
61.350  
20.450 
14.320 
01.01.2006 – 31.12.2009
01.01.2006 – 31.12.2009
01.01.2006 – 31.12.2009
4700.718.6000.7 
(Wohlfahrtsverbände: 
Grundsatzaufgaben) 
 
AWO 
Caritasverband Stadt MS 
DRK 
Diakonisches Werk 
DPWV
4 
16.360 
16.360 
16.360 
16.360 
41.920 
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008

- 4 - 
V/0234/2007 
Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€)1 Laufzeit 
4700.718.6100.X 
(Wohlfahrtsverbände: 
Stadtteilsozialarbeit) 
AWO 
Caritasverband Stadt MS 
DRK 
25.560 
94.590 
25.560 
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
4700.718.6200.2 
(Wohlfahrtsverbände: 
Zielgruppenarbeit)
 
AWO 
DRK 
Diakonisches Werk 
24.290 
24.290 
49.850 
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
01.01.2006 – 31.12.2008
4700.718.1700.9 
(DPWV: Zielgruppen-
arbeit) 
DPWV 24.290 01.01.2006 – 31.12.2008
4700.718.7000.2 
(Betreuung der Flücht-
lingseinrichtung Bött-
cherstraße) 
CVJM 36.000 01.01. 2005 – 31.12.2008
4700.718.6700.6 
(Beratung bei häusli-
cher Gewalt) 
SKF 
Frauenhaus Frauen helfen 
Frauen e.V. 
15.000 
30.000 
01.06.2005 – 31.05.2008
01.06.2005 – 31.05.2008
1  Beträge in den Jahren 2006 ff. 
2 Ratsbeschlüsse vom 14.07.2004 zur Vorlage Nr. 519/2004 sowie vom 27.09.2006 zur Vorlage 
V/0689/2006. 
3 Personalkostenförderung; dazu kommen Vergütung en tatsächlich erbrachter Beratungsleistungen im 
Einzelfall auf Stundensatzbasis. 
4 Inkl. Beratung der Mitgliedsorganisationen. 
 
 Ferner besteht seit 11.10.1999 eine (gegenwärtig) nicht befristete Vereinbarung mit der 
Alexianer Krankenhaus GmbH über die Förderung des Gerontopsychiatrischen Zentrums 
im Umfang der jeweils im Haushalt veranschlagten Mittel (HHSt. 4700.718.2600.1). Die 
vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 zwischen GGUA und Stadt Münster bestehende Vereinba-
rung (jährlicher Zuschuss: 102.210 €) wurde bislang nicht erneuert. 
  
5. Fazit und Empfehlung 
 
  Mehrjährige Vereinbarungen verbessern aus Trägersicht deren finanzielle Planungssicher-
heit und schaffen aus städtischer Sicht mehr Transparenz mit Blick auf Aufgabenwahrneh-
mung und Kosten. Soweit unter fachlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sowie mit Blick 
auf die Haushaltssituation auch in mittelfristiger Sicht vertretbar, wird die Verwaltung suk-
zessive prüfen, städtisch geförderten Trägern in weiteren Aufgabenfeldern Verhandlungen 
zum Abschluss mehrjähriger Vereinbarungen anzubieten. Des Weiteren wird die Verwal-
tung, soweit möglich und praktikabel, standardisierte Grundraster für künftige Vereinbarun-
gen entwickeln. Sie wird sich ferner bemühen, bestehende Vereinbarungen nach Beendi-
gung der jeweiligen Laufzeit entsprechend anzupassen, sofern eine Folgevereinbarung an-
gezeigt ist. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wird über abge-
schlossene Vereinbarungen jeweils unterrichtet.  
 
  Die Verwaltung hat bereits, ohne den Beschluss in der Sache vorwegzunehmen, informelle 
Sondierungen im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen mit weiteren Trägern 
aufgenommen. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0234/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37