V/0234/2007
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - S
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Anlage 1
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Antrag 31.10.2005 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln Der Rat möge beschließen: Um die Strukturen sozialer und öffentlicher gesundh eitlicher Versorgung zu sichern und weiter zu entwickeln wird die Verwaltung beauft ragt, zukünftig verstärkt mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern und Anbietern von Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die ho he Qualität von personenbezogenen Dienstleistungen zu sichern und w eiterzuentwickeln sowie die vielfältige Trägerstruktur in Münster zu erhalten. Begründung : Mit dem vorliegenden Ratsantrag legt die SPD-Frakti on Wert auf die vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen freien Trä gern, Politik und Verwaltung und bekennt sich zu der politischen Verantwortung, eine soziale und solidarische Stadt zu gestalten und die „Gesundheitsstadt Münster“ weiter zu entwickeln. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Einspar ungen im Bereich sozialer und gesundheitsbezogener Versorgungsstrukturen habe n die Anbieter dieser Dienstleistungen vor vielfältige Probleme gestellt. Immer wieder waren Arbeitsbereiche einzelner Träger gefährdet oder dro hten in Gefahr zu geraten. Verunsicherungen bei Nutzerinnen und Nutzern, Träge rn und Beschäftigten waren die Folge. Die jährlichen Haushaltsplanberatungen w urden zunehmend zu einem Risiko für Träger und Arbeitsbereiche. Einsparungen waren nicht nachvollziehbar und erweckten den Eindruck von willkürlichen politischen Entscheidungen. Um fachlich fundierte Förderentscheidungen zu ermög lichen, die politisch verantwortet werden, sind mit dem verstärkten Einsa tz von Leistungsvereinbarungen auch wesentliche Zielkategorien des Neuen Kommunale n Finanzmanagements (NKF) erfüllt: Wirtschaftlichkeit, Ziel- und Ergebnisorientierung sowie Transparenz. Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Michael Jung Moritz von Schmeling Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wintz ler Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger Marianne Hopmann
Beschlussvorlage
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V/0234/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln Beratungsfolge 10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit städtisch geförderten Trägern, die Angebote und Diens- te in den Bereichen Soziale Sicherung und Gesundheit bereitzustellen, sukzessive mehr- jährige Leistungsvereinbarungen im Rahmen der jeweils bereitstehenden Haushaltsmittel abzuschließen, soweit über Fördermittel nicht anhand von Richtlinien zu entscheiden ist und fachliche, finanzielle oder sozialpolit ische Erwägungen einer Vereinbarung nicht entge- genstehen. Das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip bleibt unberührt. Über den Ab- schluss von Leistungsvereinbarungen informiert die Verwaltung den Ausschuss für Sozia- les, Gesundheit und Arbeitsförderung. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion (Anlage) ist damit aufgegriffen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Leistungsvereinbarungen nur im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel verhandelt und abgeschlossen werden. Begründung: 1. Genereller Hinweis Zum Antrag der SPD-Fraktion an den Rat vom 31.10.2005 (A-R/0043/2005) hatte die Ver- waltung dem Hauptausschuss bereits mit Vorlage V/0984/2005 Verfahrensempfehlungen unterbreitet, die mit dem Beschlussvorschlag dieser Vorlage identisch sind. Angesichts der damals noch nicht abgeschlossenen Etatberatungen 2006 hatte der Hauptausschuss die Beratung der Vorlage seinerzeit zunächst aufgeschoben. Nachdem mit der Verabschie- dung des Haushalts 2007 ferner die, auf der Grundlage des Gutachtens der Fa. Rödl & Partner GbR entwickelten, Maßnahmen für eine strukturelle Konsolidierung des städtischen Haushalts beschlossen wurden, besteht Raum für eine Entscheidung über die Gestaltung von Förderbeziehungen zwischen der Stadt Münster und freien Trägern in den Aufgaben- Vorlagen-Nr.: V/0234/2007 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0234/2007 feldern Soziales und Gesundheit auf der Basis der bereitstehenden Haushaltsansätze. Die folgenden Ausführungen entsprechen der Begründung der Vorlage V/0984/2005, die Dar- stellungen unter Ziffer 4 wurden aktualisiert. 2. Inhalt des Antrags Mit ihrem Antrag (A-R/0043/2005 vom 31.10.2005) regt die SPD-Fraktion an, die Förderbe- ziehungen zwischen der Stadt Münster und freien Trägern in den Bereichen Soziale Siche- rung und Gesundheit vermehrt auf der Grundlage mehrjähriger Leistungsvereinbarungen auszugestalten. Begründet wird der Antrag insbesondere mit mehr Verbindlichkeit und Transparenz so gestalteter Förderbeziehungen. Abgesehen von obligatorischen bzw. for- malisierten Leistungsvereinbarungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht in Leis- tungsbereichen, deren Inanspruchnahme materiell-rechtliche Ansprüche im Einzelfall nicht voraussetzt, Raum zur Förderung von Aufgaben im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zwischen freien Trägern und der Stadt. Auf diese Leistungsbereiche, die spezifischen leis- tungsrechtlichen Anforderungen nicht unterliegen, bezieht sich der Antrag. 3. Typen von Vereinbarungen mit freien Trägern in den Bereichen Soziale Sicherung und Gesundheit Förderbeziehungen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen der Stadt und freien Trägern lassen sich unterscheiden nach Vereinbarungen, die a) eine konkrete Leistung aufgrund eines individuellen Rechtsanspruchs jeweils im Ein- zelfall vergüten (gesetzliche Pflichtleistungen), und solchen, b) die Trägern mittels Zuschüssen ein festes Budget zur Verfügung stellen, um aus ihm Aufgaben zu finanzieren, die sich an, einen oder mehrere Personengruppen umfas- senden, Adressatenkreis richten. 3.1 Vergütung gesetzlicher Pflichtleistungen auf Vereinbarungsbasis Im Rechtskreis der Sozialhilfe sind Vereinbarungen des Typs a) gem. § 75 III SGB XII (Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen) im Regelfall Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für Leistungen in teil- und vollstationären Einrichtungen; bei zuge- lassenen Pflegeeinrichtungen erfüllt diese Voraussetzung auch eine Vereinbarung, die zwi- schen der Einrichtung und der Pflegekasse sowi e im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträ- ger abgeschlossen wird (§ 75 V SGB XII). Vergleichbare Vereinbarungen hat die Stadt Münster darüber hinaus mit Anbietern mehrer er ambulanter Leistungen der Sozialhilfe ab- geschlossen, soweit dies unter fachlichen, insbesondere mit Blick auf Setting und Leis- tungsqualität, und finanziellen Gesichtspunkten geboten ist. Vereinbarungen dieses Typs betreffen ausschließlich gesetzliche Pflichtleistungen; die ihnen korrespondierenden Aus- gaben sind im vorabbudgetierten Budget veranschlagt. Der Umfang der Vergütung ent- spricht einem standardisierten Betrag für eine definierte Einzeltätigkeit oder für ein festge- legtes Tätigkeitspaket bzw. einem der/den Tätigkeit/en korrespondierenden Zeitwert (z. B. Tagessatz). Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt § 17 II SGB II ebenfalls Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen voraus, sofern ein freier Träger eine Leistung nach dem SGB II im Einzelfall bereitstellt und Anforderungen an Form, Verfahren oder In- halt dieser Leistung im SGB III nicht geregelt sind. 3.2 Zuschussfinanzierung über freiwillige Vereinbarungen Während sich der Adressatenkreis von Leistungen auf der Grundlage der unter Ziffer 3.1 angesprochenen Vereinbarungen auf Personen mit individuellem Leistungsanspruch be- schränkt, setzen Leistungen freier Träger, für die Vereinbarungen vom Typ b) bestehen, ei- nen materiell-rechtlichen Leistungsanspruch Nachfragender nicht voraus, wenngleich sie in - 3 - V/0234/2007 der Regel an leistungsrechtliche Aufgabenbereiche bzw. gesetzliche Zielsetzungen ando- cken. Allerdings unterliegt auch die Bereitstellung jener Leistungen keinen spezifischen ge- setzlichen Anforderungen. Charakteristisch für diese Angebote, die zumeist personale Dienstleistungen wie Information, Beratung oder Anleitung umfassen, ist ihre Funktion, un- abhängig von den wirtschaftlichen Voraussetzungen im Einzelfall präventive, flankierende und nachgehende Hilfen flexibel anzubieten. Kennzeichnend ist ferner die Finanzierung, in- sofern nicht die (aktualisierte) Leistungserbringung im Einzelfall, sondern die (latente) Be- reitstellung dieser Leistungen gefördert wird. Hierfür erhalten die betreffenden Träger Zu- schüsse in Form von Festbeträgen; in einigen Aufgabenfeldern werden Sockelbeträge mit ergänzender Vergütung tatsächlich erbrachter Leistungen im Einzelfall auf der Basis von standardisierten (Stunden-)Sätzen gezahlt. Die betreffenden Ausgabeansätze sind im frei- en Budget veranschlagt. Im Rahmen einer Vereinbarung werden insbesondere die Aufga- ben des Trägers beschrieben, ferner quantitative und qualitative Anforderungen (Öffnungs- zeiten, Personalressourcen und –qualifikation), die Kooperationsbeziehungen zur Stadt sowie Finanzierung und Rechnungslegung geregelt. Im Hinblick auf die Zahlungsgrundlage steht es der Stadt Münster grundsätzlich frei, Zu- schüsse auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheids oder einer Vereinbarung zur Ver- fügung zu stellen, soweit die Fördermittel nicht anhand von Richtlinien vergeben werden. Gegenüber Bewilligungsbescheiden bieten zumal mehrjährige Vereinbarungen für den Träger mehr finanzielle Planungssicherheit, für die Stadt Münster mehr Transparenz mit Blick auf Umfang, Qualität und Kosten des Angebots. Freiwillige Leistungsvereinbarungen dürfen andererseits nicht mit dem Jährlichkeitsprinzip des Haushaltsrechts sowie, damit einher gehend, mit dem Budgetrecht des Rates kollidie- ren. Vereinbarungen über mehrere Jahre, deren Gegenstand die Förderung von Aufgaben außerhalb gesetzlicher Pflichtleistungen betrifft, können damit, sofern der Rat die Verwal- tung nicht selbst zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ermächtigt, die Entscheidung des Rates über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Rahmen der Verab- schiedung der Haushaltssatzung nicht stellvertretend festschreiben. Vor diesem Hinter- grund stehen solche Vereinbarungen stets unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch die Vertretungskörperschaft. Die bestehenden Verträge enthalten diesen Vorbehalt. Die Laufzeit der bestehenden Vereinbarungen beträgt in der Regel drei oder vier Jahre; Vereinbarungen mit längerer Laufzeit (das trifft auf die Vereinbarung mit der Verbraucher- zentrale zu) geht ein gesonderter Beschluss des Rates voraus, der die Verwaltung zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt. 4. Bestehende Leistungsvereinbarungen mit Zuschussfinanzierung Einen Überblick über die bestehenden Vereinbarungen vermittelt die folgende Darstellung: Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€) 1 Laufzeit 1100.718.1000.0 2 Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Münster (allg. Verbraucherberatung) 142.420 01.01.2005 – 31.12.2010 4700.718.1800.1 Chance e. V. 169.040 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.2500.9 Sozialbüro im cuba 75.190 01.01.20 06 – 31.12.2008 4700.718.5900.6 (Hilfen f. Haushalte m. bes. Wohnungsprob- lemen) 3 Caritasverband Stadt MS Diakonisches Werk AWO 61.350 20.450 14.320 01.01.2006 – 31.12.2009 01.01.2006 – 31.12.2009 01.01.2006 – 31.12.2009 4700.718.6000.7 (Wohlfahrtsverbände: Grundsatzaufgaben) AWO Caritasverband Stadt MS DRK Diakonisches Werk DPWV 4 16.360 16.360 16.360 16.360 41.920 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 - 4 - V/0234/2007 Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€)1 Laufzeit 4700.718.6100.X (Wohlfahrtsverbände: Stadtteilsozialarbeit) AWO Caritasverband Stadt MS DRK 25.560 94.590 25.560 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.6200.2 (Wohlfahrtsverbände: Zielgruppenarbeit) AWO DRK Diakonisches Werk 24.290 24.290 49.850 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.1700.9 (DPWV: Zielgruppen- arbeit) DPWV 24.290 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.7000.2 (Betreuung der Flücht- lingseinrichtung Bött- cherstraße) CVJM 36.000 01.01. 2005 – 31.12.2008 4700.718.6700.6 (Beratung bei häusli- cher Gewalt) SKF Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. 15.000 30.000 01.06.2005 – 31.05.2008 01.06.2005 – 31.05.2008 1 Beträge in den Jahren 2006 ff. 2 Ratsbeschlüsse vom 14.07.2004 zur Vorlage Nr. 519/2004 sowie vom 27.09.2006 zur Vorlage V/0689/2006. 3 Personalkostenförderung; dazu kommen Vergütung en tatsächlich erbrachter Beratungsleistungen im Einzelfall auf Stundensatzbasis. 4 Inkl. Beratung der Mitgliedsorganisationen. Ferner besteht seit 11.10.1999 eine (gegenwärtig) nicht befristete Vereinbarung mit der Alexianer Krankenhaus GmbH über die Förderung des Gerontopsychiatrischen Zentrums im Umfang der jeweils im Haushalt veranschlagten Mittel (HHSt. 4700.718.2600.1). Die vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 zwischen GGUA und Stadt Münster bestehende Vereinba- rung (jährlicher Zuschuss: 102.210 €) wurde bislang nicht erneuert. 5. Fazit und Empfehlung Mehrjährige Vereinbarungen verbessern aus Trägersicht deren finanzielle Planungssicher- heit und schaffen aus städtischer Sicht mehr Transparenz mit Blick auf Aufgabenwahrneh- mung und Kosten. Soweit unter fachlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sowie mit Blick auf die Haushaltssituation auch in mittelfristiger Sicht vertretbar, wird die Verwaltung suk- zessive prüfen, städtisch geförderten Trägern in weiteren Aufgabenfeldern Verhandlungen zum Abschluss mehrjähriger Vereinbarungen anzubieten. Des Weiteren wird die Verwal- tung, soweit möglich und praktikabel, standardisierte Grundraster für künftige Vereinbarun- gen entwickeln. Sie wird sich ferner bemühen, bestehende Vereinbarungen nach Beendi- gung der jeweiligen Laufzeit entsprechend anzupassen, sofern eine Folgevereinbarung an- gezeigt ist. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wird über abge- schlossene Vereinbarungen jeweils unterrichtet. Die Verwaltung hat bereits, ohne den Beschluss in der Sache vorwegzunehmen, informelle Sondierungen im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen mit weiteren Trägern aufgenommen. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0234/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37