V/1041/2006
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen
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Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
3286 Zeichen
Anlage 1 Vorlage V/1041/2006 Anlage 1 Vorlage V/1041/2006 Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit Bezirk Hiltrup Einrichtung Adresse Jugendzentrum Black Bull Zum Häpper 5, 48163 Münste r-Amelsbüren 37 Grad Jugend- und Begegnungshaus Rilkeweg 41, 481 65 Münster Jugendheim St. Clemens Patronatsstraße 2, 48165 Mün ster Ev. Jugendzentrum Hiltrup An der Gräfte 1, 48165 Mü nster Stadtteileinrichtung Lorenz Süd Am Berg Fidel 53, 4 8151 Münster Bezirk Mitte Einrichtung Adresse Janosch Jugendcafe Beckstraße 23, 48151 Münster TEO Kinder- und Jugendtreff Hl. Geist Metzer Straße 41, 48151 Münster ABI Südpark Dahlweg 3, 48153 Münster Jugendinformations- und beratungszentrum Hafenstraß e 34, 48153 Münster Pfarrer-Eltrop-Heim Wolbecker Straße 119, 48155 Mün ster Paul-Gerhardt-Haus Friedrichstraße 10, 48143 Münste r Kinder- und Jugendtreff St. Mauritz Sankt-Mauritz-F reiheit 12, 48145 Münster Dietrich-Bonhoeffer-Haus An der Apostelkirche 5, 48 143 Münster Jugendtreff Überwasser Katthagen 2, 48143 Münster Cafe Lenz Martinikirchhof 12, 48143 Münster Jugendheim Heilig Kreuz Kinderhauser Straße 82 a, 4 8147 Münster Jugendtreff AWO Nienkamp 25, 48147 Münster Bezirk Nord Einrichtung Adresse Jugendsalon im Begegnungszentrum Sprickmannplatz 3 , 48159 Münster Feez Feldstiegenkamp 14, 48159 Münster Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi Idenbrockplatz 8, 48159 Münster Jugendheim „Die Hütte“ Wangeroogeweg 18, 48159 Müns ter HOT Coerde Breslauer Straße 152, 48157 Münster DRK Coerde Hamannplatz 38, 48157 Münster Bezirk Ost Einrichtung Adresse Jugendanlaufstelle Dorbaum Am Juffernbach 27, 48157 Münster Kinder- und Jugendarbeit St. Petronilla Sudmühlenst raße 208, 48157 Münster Kinder- und Jugendtreff St. Konrad An der Konradkir che 3, 48155 Münster Johannes-Busch-Haus Merschkamp 20/22, 48155 Münster Anlage 1 Vorlage V/1041/2006 Bezirk Südost Einrichtung Adresse Kinder- und Jugendtreff St. Ida Anton-Knubel-Weg 45 , 48167 Münster Jugendzentrum „Mobile“ Am Schütthook 85 a, 48167 Mü nster Bahnhof Wolbeck Am Steintor 58, 48167 Münster Bezirk West Einrichtung Adresse Kinder- und Jugendtreff St. Sebastian Sebastianstra ße 5 c, 48161 Münster Stadtteileinrichtung Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 42, 48161 Münster La Vie Dieckmannstraße 127, 48161 Münster Kinder- und Jugendarbeit St. Theresia Waldeyerstraß e 41, 48149 Münster Anne-Jakobi-Haus Roxel Im Seihof 16 – 20, 48163 Mün ster Albatros Rottkamp 51, 48163 Münster Offene Kinder- und Jugendarbeit Albachten e.V. Rottkamp 51, 48163 Münster Kinder- und Jugendzentrum St. Anna Brockmannstraße 164, 48163 Münster Mobile Kinder und Jugendeinrichtung Am Hof Schultma nn 77, 48163 Münster Mobile und aufsuchende Angebote Bezirk Hiltrup Einrichtung Adresse VSE – Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen Am Klosterwald 1, 48165 Münster Bezirk Mitte Einrichtung Adresse Streetwork im Südviertel Dahlweg 72, 48153 Münster Bezirk Nord Einrichtung Adresse Aufsuchende Arbeit HOT Coerde Waldspielplatz am Ne rzweg, 48157 Münster Bezirk Südost Einrichtung Adresse Jugendzentrum „Mobile“ aufsuchende Arbeit Am Schüt thook 85 a, 48167 Münster
Beschlussvorlage
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V/1041/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster Beratungsfolge 20.02.2007 Ausländerbeirat Anhörung 01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge- stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei- dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den betroffenen Trägern anzupassen. 3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah- men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die Vorlagen-Nr.: V/1041/2006 Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1041/2006 Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender Landesmittel festgeschrieben. 5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. 6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor- behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin- der- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 1.324.830 (+ 86.000 €) Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 0 (- 46.500 €) 4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu: 46.580 (- 19.500 €) 4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju- gendeinrichtungen* 2007 ff. Neu: 50.000 (- 20.000 €) Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 € * Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft. Begründung: Ausgangslage Mit dem gesetzlichen Auftrag, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, ist auch die zur Umsetzung der inhaltlichen Zielsetzungen (formuliert in der Vorlage 1040/2006) not- wendige Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit festzu- schreiben. Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird bisher durch den Beschluss der Vorlage 797/99 bzw. durch Beschlussfassungen bzgl. einzelner Einrichtungen ge- regelt. Um die Förderungskriterien und notwendigen Verfahren zu vereinheitlichen und den aktuellen Entwicklungen anzupassen, sind die hier benannten Kriterien, Standards und Verfahrensschritte im Rahmen der Diskussion des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes überarbeitet wor- - 3 - V/1041/2006 den. Die zentralen Aussagen sind angelehnt an die geltenden Standards, die sich in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit bewährt haben. Lediglich an den Stellen, an denen Entwick- lungen der letzten Jahre auf Landesebene und kommunaler Ebene Veränderungen notwendig machen, bzw. Aussagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu einer Anpassung der Förderstruktur führen, sind diese als neue Regelungen aufgegriffen worden. Die hier dargestellten Regelungen sind analog zu den Ausführungen im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan mit den in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit tätigen freien Trä- gern abgestimmt worden. Dies ist im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit“ und der Begleitgruppe zum Kinder- und Jugendförderplan geschehen. Des Weiteren haben Gespräche mit den Trägern der Einrichtungen zu dieser Thema- tik stattgefunden. Förderstruktur offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit Die Förderstruktur der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Einrichtungen. Dabei wird die Förderstruktur in die zwei thematischen Bereiche „Of- fene Kinder- und Jugendarbeit“ und „mobile und aufsuchende Angebote“ unterteilt. Dies ermöglicht eine Festlegung der Kriterien für die inhaltlich unterschiedlichen Standards der beiden Bereiche. Die Förderung der Einrichtungen aus dem Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ wird aus den zur Verfügung stehenden Landesmitteln und den kommunalen Mitteln vorgenommen. Damit parti- zipieren alle Einrichtungen aus diesem Bere ich an einer möglichen Veränderung im Rahmen der Landesförderung. Eine Gleichbehandlung ist dadurch durchgängig gegeben. Die Förderung der Einrichtungen aus dem Bereich der „mobilen und aufsuchenden Angebote“ wird durch kommunale Mittel vorgenommen. Mit der Wiederherstellung der kommunalen Zuschusshöhe von 80 % bzw. 90 % der Personalkos- ten im Jahr 2007 wird den gesteigerten Anforderungen an die offene und mobile Kinder- und Ju- gendarbeit Rechnung getragen. Weiterhin wird dadurch die Ungleichbehandlung von Trägern auf- gehoben. Bereits lange bestehende Einrichtungen haben durch mehrere Zuschusskürzungen ei- nen ungleich höheren Eigenanteil aufzubringen als Einrichtungen, die in den letzen Jahren mit einer neu festegelegten Finanzierung den Betrieb aufgenommen haben. Die Ungleichbehandlung hat bei einzelnen Trägern und Einrichtungen zu einem erhöhten Trägeranteil von bis zu 35 % ge- führt. Die beschriebene Anhebung führt somit zu einer Grundsicherung von bestehenden Einrich- tungen, deren Fortbestand ansonsten aufgrund hoher Trägerbelastungen nicht gesichert wäre. Die durch geringere Landeszuweisungen entstandenen Zuschussminderungen haben weiterhin Be- stand. Die finanzielle Förderung besteht aus den drei Grundparametern „Personalkostenförderung“, „Be- triebskostenförderung“ und „Programmförderung“. Diese Form der Förderung sichert die qualifi- zierte Arbeit durch hauptamtliches Personal, den Betrieb der Einrichtungen und das allgemeine offene Programm. Näheres regeln die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“. Die jeweilige Förderhöhe ist in der Anlage 2 aufgeführt. Der modifizierte Teil der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit frei- er Träger in Münster ist als Anlage 3 beigefügt. Leistungen Die Leistungen sind von den Einrichtungen auf der Grundlage des kommunalen Kinder- und Ju- gendförderplanes zu erbringen. Folgende Leistungen und Standards sind mit den Einrichtungen zu vereinbaren: - 4 - V/1041/2006 - Öffnungszeiten (bestehend aus Öffnungswochen pro Jahr und Öffnungsstunden pro Wo- che) - Angebotsstunden pro Woche - Bereitschaft, in der Regel kinderpädagogische Angebote und Angebote der Jugendarbeit durchzuführen (einrichtungsspezifische Regelungen können Ausnahmen zulassen) - Offenheit des Angebotes - Sicherstellung einer Vielfalt des Angebotes - Übernahme von Mitverantwortung für den Sozialraum - Teilnahme des hauptberuflichen Personals am Qualitätszirkel „Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit“ - Konzeptfortschreibung und Berichtswesen - Jahresgespräch mit der Fachstelle „Jugendförderung / Jugendsozialarbeit“ - Vernetzung im Sozialraum Die personellen Standards, Beschaffenheit und Ausgestaltung der Räume und Einhaltung der fi- nanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der Förderung dar. Eine detaillierte Auflistung über die konkrete Ausgestaltung und die Höhe der zu erbringenden Leistungen und der Standards ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die Leistungen gelten für alle bestehenden Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Ju- gendarbeit der freien und des öffentlichen Trägers in Münster. Inhaltliche Spezifizierungen beson- ders der mobilen Angebote werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern festgelegt. Vereinbarungen Die dargestellten Standards und Leistungen sind als Rahmenbedingung für die Förderung der of- fenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster zu verstehen. Auf dieser Grundlage wer- den die bestehenden Leistungsvereinbarungen angepasst. Dabei werden jeweils die Gegebenhei- ten und Notwendigkeiten vor Ort mit einbezogen. Laufzeit Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugend- förderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Im Jahr 2009 ist die Fortschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte und der Rahmenbedingungen der Förderung vorzunehmen. Dabei sind die Einrichtungen und Träger der offenen und mobilen Kinder- und Ju- gendarbeit weiterhin mit einzubeziehen. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen
Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster
4166 Zeichen
Anlage 3 Vorlage V/1041/2006 Seite 1 von 2 Anlage 3 Vorlage V/1041/2006 3. Offene und mobile Angebote 3.1. Einrichtungen und Angebote der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit – Personalkosten Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit regelt – ergänzend hierzu – die Ratsvorlage (797/99) 1041/2006 Anerkannte Träger der Jugendhilfe in Münster , die Angebote der offenen und mobi- len Kinder - und Jugendarbeit vorhalten. Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder - und Jugendarbeit (Voll- oder Teilzeitkräfte mit mindestens 19,25 Wochenstunden ) der Hälfte der regelmäßi- gen Arbeitszeit eine/r Vollbeschäftigten Sachkosten, die sich aus Neuanstellungen ergeben, bezuschussen wir nicht. bis zu 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Grundlage des BAT (Gemei n- den, maximal BAT IV b, Fallgruppe 17) Grundlage der Bestimmungen des Tarifvertra- ges für den öffentlichen Dienst – Gemeinden (TVöD-G) in der jeweils gültigen Fassung. Für Bestandskräfte gilt zusätzlich der „Tarifvertrag Überleitung“ (vom BAT zum TVöD), sowie die Eingruppierungsregelungen des bisher gültigen BAT für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst (höchstens IVb Fallgr.17) bis zur Gültigkeit einer neuen Entgeltord- nung. Die §§ 17 Absatz 2 und 18 des TVöD-G sind nicht anwendbar. Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzliche (Pflicht-) Sozialversiche- rungsbeiträge des Arbeitgebers , sowie Umlagekosten zu einer Zusatzversorgungs- kasse (gemäß § 25 TVöD-G bzw. Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-K-,ohne Anwendung des § 26 Ab- satz 5 ATV-K)) Weitere Kosten die sich aus der Anstellung und der Tätigkeit erge- ben, werden nicht berücksichtigt. Die Förderung muss vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehenden Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen werden. Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen folgende Aufgaben wahrnehmen: Initiierung und Koordinierung von Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit, Durchführung von innovativen Projekten, Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern in der Kinder - und Jugend- arbeit, Intensivierung der Kinder - Jugendarbeit in Einrichtungen und Jugendverbänden Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitern Anlage 3 Vorlage V/1041/2006 Seite 2 von 2 und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit. Grundsätzlich werden als Fachkräfte staatlich anerkannte Dipl.- SozialpädagogenInnen oder Dipl.-SozialarbeiterInnen anerkannt. Ausnahmsweise kann ein/e Dipl.-Pädagoge/in oder ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in auf Be- schluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert werden. Wird eine geförderte Stelle frei, so teilen sie dies bitte umgehend dem Amt für Kin- der, Jugendliche und Familien mit, und beantragen Sie formlos die Neubesetzung . Damit wir die Neubesetzung prüfen können, fügen Sie dem Antrag folgende Unterla- gen bei: Lebenslauf, Nachweis der beruflichen Qualifikation, Nachweis der bisherigen Tätigkeiten, Arbeitsvertrag, Vergütungsgruppe und voraussichtliche Jahres-Brutto-Personalkosten, Information über Zuschüsse Dritter. Bitte legen Sie die Unterlagen in jedem Falle früh genug vor, so dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vor Abschluss eines Anstellungsvertrages über die Förderung beraten und beschließen kann. Personalkosten werden nicht rückwirkend gefördert. Über die Weiterführung der Förderung bei Neueinstellungen entscheidet in der Regel die Verwaltung; sind Ausnahmeregelungen erforderlich, der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Die städtischen Zuschüsse werden lediglich für das laufende Haushaltsjahr bewilligt. Ein weitergehender Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn ein längerer Anspruch durch eine Leistungsvereinbarung geregelt wurde. Die Jahres-Brutto-Personalkosten sind stets bis zum 15. März des Folgejahres nachzu- weisen .
2. Ergänzungsvorlage V/0141/2006/2
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V/1041/2006/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen
der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster
Beratungsfolge
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung
28.03.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit der Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsent-
scheidungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den
betroffenen Trägern anzupassen.
3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst.
4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die
Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender
Landesmittel festgeschrieben.
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert.
Vorlagen-Nr.:
V/1041/2006/2. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Fuchs
Ruf:
492 58 94
E-Mail:
FuchsT@stadt-muenster.de
Datum:
05.03.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1041/2006/2
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008
und 2009.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 %
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin-
der- und Jugendarbeit
2007 ff. Neu:
1.324.830
(+ 86.000 €)
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 €
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene
Kinder- und Jugendarbeit
2007 ff. Neu:
36.500
(- 10.000 €)
4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu:
56.080
(- 10.000 €)
4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju-
gendeinrichtungen*
2007 ff. Neu:
40.500
(- 29.500 €)
Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 ff. - 49.500 €
Zusätzliche städtische Mittel 2007 ff. 36.500 €
Begründung:
Wie Vorlagen V/1041/2006 und V/1041/2006/1. Erg. .
Nach Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien vom 01.03.2007 wird der
Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit um 10.000 Euro abgesenkt. Die darüber
hinaus benötigten Mittel in Höhe von 36.500 Euro werden im allgemeinen städtischen Haushalt
bereitgestellt.
I.V.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
- 3 -
V/1041/2006/2
1. Ergänzungsvorlage V/1041/2006/1
4112 Zeichen
V/1041/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster Beratungsfolge 01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge- stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei- dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den betroffenen Trägern anzupassen. 3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah- men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender Landesmittel festgeschrieben. 5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. Vorlagen-Nr.: V/1041/2006/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 01.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1041/2006/1 6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor- behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin- der- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 1.324.830 (+ 86.000 €) Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 0 (- 46.500 €) 4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu: 56.080 (- 10.000 €) 4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju- gendeinrichtungen* 2007 ff. Neu: 40.500 (- 29.500 €) Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 € * Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft. Begründung: wie Vorlage V/1041/2006. Die Veränderungen der Finanzierung haben Auswirkungen auf die Zuschusshöhe der Regional- stelle Frauen und Beruf, deren Zuschuss lediglich um den mit dem Träger vereinbarten Betrag abgesenkt wird. Die weitere Absenkung der Mittel für die investive Förderung der Jugendeinrich- tungen ist aufgrund der Antragslage zu vertreten. I.V. - 3 - V/1041/2006/1 Dr. Andrea Hank Beigeordnete
Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen
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Anlage 4 Vorlage V 1041/2006 Seite 1 von 4 Anlage 4 Vorlage V/1041/2006 Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen 1. Offene Einrichtungen 1.1 Öffnungsstunden Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft 6 Stunden/Woche Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 10 Stunden/Woche Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft 15 Stunden/Woche Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften 20 Stunden/Woche Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften 2 5 Stunden/Woche Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften 30 Stunden/Woche Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften 35 Stunden/Woche 1.2 Öffnungswochen Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft 40 W ochen/Jahr Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 44 Wochen/Jahr Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft 44 Wochen/Jahr Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften 44 Wochen/Jahr Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften 4 4 Wochen/Jahr Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften 48 Wochen/Jahr Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften 48 Wochen/Jahr 1.3 Angebotsstunden Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft 9 Stunden/Woche Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 15 Stunden/Woche Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft 22,5 Stunden/Woche Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften 30 Stunden/Woche Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften 37,5 Stunden/Woche Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften 45 Stunden/Woche Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften 52,5 Stunden/Woche 2. mobile Einrichtungen Die Angebote der mobilen Einrichtungen werden nach den Gegebenheiten in den Sozialräumen mit den Trägern abgestimmt. Die Anzahl der Mindestangebote wird dabei angelehnt an die Regelungen der offenen Einrichtungen. Eine Festlegung erfolgt in einem weiteren Schritt in Absprache mit den Trägern. Eine Aufteilung in Präsenzzeiten im Sozialraum und Angebotsstunden wird angestrebt. 3. Fachliche Standards 3.1 Öffnungsstunden Allgemeine Verfügbarkeit der Einrichtung für alle Kinder und Jugendlichen, Nutzung der Ressourcen für offene Kinder- und Jugendarbeit. Keine separierte, exklusive Nutzung des Hauses durch Einzelpersonen oder Gruppen. 3.2 Offenheit des Angebotes Das Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ stellt in allen Einrichtungen den Schwerpunkt der Angebote dar. 3.3 Vielfalt des Angebotes Anlage 4 Vorlage V 1041/2006 Seite 2 von 4 Befindet sich eine Einrichtung in einem Sozialraum, so sind neben dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ mindestens fünf der weiteren neun Kernaufgaben im Jahresverlauf bedarfsgerecht abzudecken. Befinden sich mehrere Einrichtungen in einem Sozialraum, sind alle Kernaufgaben bedarfsgerecht abzudecken. Der Umfang der einzelnen Kernaufgaben wird nach den Erfordernissen der Zielgruppe ausgerichtet. 3.4 Verantwortung für den Sozialraum Hauptberufliche Fachkräfte aus den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind 0,5 Stunden pro Woche im jeweiligen Sozialraum präsent und sprechen sich dort aufhaltende Kinder und Jugendliche an und übernehmen somit Verantwortung für den Sozialraum. Diese 0,5/Woche Stunden gelten als Öffnungszeit der Einrichtung. 3.5 Qualitätsentwicklung Hauptberufliche Fachkräfte sind verpflichtet, am Qualitätszirkel „Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit“ teilzunehmen. Die Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkräfte werden nicht personell verpflichtet erhalten jedoch alle relevanten Informationen. 3.6 Konzeptfortschreibung und Berichtswesen Das Berichtswesen bestehend aus inhaltlichem und finanziellem Teil wird fortgeführt. Die Einrichtungen haben eine regelmäßige Prüfung des Konzeptes und ggfls. eine Konzeptfortschreibung sicherzustellen. Dabei haben sie die Möglichkeit Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu erhalten. 3.7 Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderung/Jugendsozialarbeit Das Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderu ng/Jugendsozialarbeit wird verbindliches Abstimmungsinstrument. Inhalt des Jah resgespräches ist die Auswertung der durchgeführten Maßnahmen und die Pla nung weiterer Angebote sowie Schwerpunkte. 3.8 Vernetzung im Sozialraum Die Einrichtungen sind verpflichtet, sich mit anderen Institutionen im Sozialraum zu vernetzen, Angebote abzustimmen und Absprachen über die Zielgruppe zu treffen. 4. Weitere Grundkriterien der Bezuschussung 4.1 Betriebskostenförderung Die Modalitäten bzgl. der Betriebskostenförderung ( z.B. anerkennungsfähige Kosten, Eigenanteil) richten sich nach dem entsprechenden P unkt in den vg. Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Höhe des Zuschusses ist dem jeweiligen Leistungsvertrag („Individueller Teil“) zu entnehmen. 4.2 Programmkostenförderung Der Zuschuss ist für Honorarkosten pädagogischer Kr äfte und Verbrauchsmaterialien und entsprechende Aufwendungen für Angebote vor Ort zu verwenden, sofern die Angebote nicht durch die vg. Richtlinien oder sonstige Zuschüsse gefördert wurden. 20% des Zuschussbetrages für Programmkosten können durch entstandene und im Verwendungsnachweis aufgeführte Betriebskosten nach gewiesen werden, sofern nach Berücksichtigung der Eigenleistung Restbeträge dafür noch verwendbar sind; bei Einrichtungen die keinen Betriebskostenzuschuss erhalten sind 40% des Programmkostenzuschusses auf diese Weise nachweisbar. Anlage 4 Vorlage V 1041/2006 Seite 3 von 4 4.3 Beschaffung von Materialien (keine Verbrauchsmaterialien und Einrichtungsgegenstände) Wenn die in den Richtlinien diesbezüglich aufgeführten Höchstfördersätze ausgeschöpft wurden, können pro Kalenderjahr weiter e Beschaffungen bis zu einem Wert von 410,00 € als verbrauchte Programmkosten angegeben werden. 4.4 Cafeeinnahmen Cafeeinnahmen werden mit den entsprechenden Ausgabe n verrechnet. Sind die Ausgaben höher, handelt es sich bei dem Differenzbe trag um verausgabte Programmkosten. 4.5 Weitere Förderung nach den Richtlinien Da mit der Programmkostenförderung Zuschüsse pausch aliert wurden, ist für die von dieser Vorlage betroffenen Einrichtungen und Angebo te eine Förderung durch die Punkte „Kurse und Workshops“, „Informationsmaterial “ und „Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen“ der Richtlinien nicht möglich. Der Hinweis in den Richtlinien wird aktualisiert. 4.6 Investive Maßnahmen Renovierungen, bauliche Veränderungen, Ausstattung mit Möbeln etc. richten sich ebenfalls nach dem entsprechenden Punkt der Förderrichtlinien. 4.7 Rücklagen Falls sich höhere Einnahmen als Ausgaben (Darlegung der Gesamtfinanzierung der Einrichtung im Verwendungsnachweis) ergeben sollten , wird die Rücklagenbildung akzeptiert. Sie ist nachzuweisen und für zukünftige Zwecke der Einrichtung vorzuhalten (z.B. Umbaumaßnahmen und sonstige Inves titionen, Ausgleich defizitärer Jahrgänge, Personalkostensteigerungen). Das schließt aber nicht die Rückforderung nicht verbrauchter Zuschüsse oder nicht erbrachter Eigenanteile aus. 4.8 Beantragung Anträge auf Fortführung der Förderung mit einer Erklärung über die Aufrechterhaltung des Angebotes sind für das folgende Kalenderjahr zu m Ende des Vorjahres (31.12) zu stellen. Die voraussichtlichern Bruttopersonalkosten sind an zugeben. Wenn der der betr. Leistungsvereinbarung bzw. dieser Vorlage konforme Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird, verzögert sich die Auszahlung des/der Zuschus steilbeträge (s.u.) bzw. wird u.U. kein Zuschuss gezahlt. 4.9 Auszahlung des Zuschusses Die Auszahlung erfolgt in ca. ¼-Jahresteilbeträgen zum 15.02. bzw. 15.05. eines Jahres auf Basis der Vorjahresgesamtförderung; die Raten zum 15.08. und 15.11. berücksichtigen den geprüften Verwendungsnachweis d es Vorjahreszeitraums und evt. Rückforderungen oder Nachzahlungen bzgl. des Vorjahres und Änderungen bzgl. des lfd. Jahres. 5. Verwendungsnachweisführung Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (Angebote der Kinder- und Jugendarbeit) und aus einem finanziellen Teil ( Darlegung der entstandenen Aufwendungen, Kosten, Einnahmen, Rücklagenentnahme- und Zuführung, Gesamtfinanzierung), sowie aus dem Jahresbericht. Anlage 4 Vorlage V 1041/2006 Seite 4 von 4 Das entsprechende Formular wird den Trägern rechtze itig zur Verfügung gestellt. Belege müssen nicht eingereicht, aber für fünf Jahr e zwecks Prüfungsmöglichkeit vorgehalten werden. Die Kosten, Aufwendungen und Ei nnahmen sind aber listenmäßig (getrennt nach Einnahme- bzw. Ausgabear t und Empfänger; auf Beiblättern ) aufzuführen und die Summen in das Formular einzutragen. Sollte eine Prüfung der Belege von der Stadt verlangt werden, g ehört die Vorlage der Belege zur Verwendungsnachweisführungsverpflichtung. Gegebenen falls ist der Stadt Münster oder einem von ihr beauftragten Wirtschaftprüfungsi nstitut der Zugang zu den Unterlagen zu geben. Der inhaltliche Teil ist zum 15.02. des Folgejahres , der finanzielle Teil und der Jahresbericht zum 15.03. des Folgejahres einzureich en. Die Nichtvorlage kann zur Zuschussversagung führen; die verspätete Vorlage di e Auszahlung der Raten verschieben. Die personalen Standards, Beschaffenheit und Ausges taltung der Räume und Einhaltung der finanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der Förderung dar.
Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
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Anlage 2 Vorlage V/1041/2006 Seite 1 von 3 Anlage 2 Vorlage V/1041/2006 Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Offene Kinder- und Jugendarbeit Bezirk Hiltrup Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Förderverein für die Jugendarbeit Münster- Amelsbüren e.V. 90 % entfällt 5.340 Euro Kath. Kirchengemeinde St. Clemens 80 % 7,00 Euro pr o qm 5.770 Euro Ev. Kirchengemeinde Hiltrup 80 % 7,00 Euro pro qm 5 .770 Euro Bezirk Mitte Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Ev. Jakobuskirchengemeinde Entfällt 7,00 Euro pro q m 2.950 Euro Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist 80 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu / St. Elisabeth Entfällt 7,00 Euro pro qm 2.950 Euro Ev. Erlöser Kirchengemeinde 80 % Pauschal 18.900 E uro Kath. Kirchengemeinde St. Mauritz 80 % 7,00 Euro pr o qm 5.770 Euro Ev. Apostelkirchengemeinde 80 % 7,00 Euro pro qm 5. 340 Euro Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen- Überwasser Entfällt 7,00 Euro pro qm m 2.950 Euro Kath. Studierende Jugend Entfällt Pauschal 2.950 Eu ro Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz 80 % 7,00 Euro p ro qm 5.340 Euro Arbeiterwohlfahrt 90 % 7,00 Euro pro qm 5.770 Euro Anlage 2 Vorlage V/1041/2006 Seite 2 von 3 Bezirk Nord Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Förderverein Begegnungsstätte Sprickmannstraße e.V. 90 % Pauschal 5.770 Euro SC Westfalia Kinderhaus e.V. Entfällt 7,00 Euro pro qm 2.950 Euro Ev. Andreaskirchengemeinde 80 % Pauschal 19.630 Eu ro DRK Coerde 90 % Pauschal Pauschal Bezirk Ost Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Jugendanlaufstelle Dorbaum 90 % Pauschal 5.562 Euro Kath. Kirchengemeinde St. Petronilla Entfällt 7,00 Euro pro qm 2.950 Euro Kath. Kirchengemeinde St. Konrad 80 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro CVJM Münster e.V. 90 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro Bezirk Südost Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Kath. Kirchengemeinde St. Ida 80 % 7,00 Euro pro qm 5.770 Euro Diakonisches Werk 80 % Pauschal 8.220* Euro Trägerverein für das Jugendzentrum Angelmodde / Wolbeck e.V. 90 % entfällt 5.770 Euro Bezirk West Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian 80 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro Kath. Kirchengemeinde St. Theresia Entfällt 7,00 Eu ro pro qm 2.950 Euro CVJM e.V. 90 % Pauschal 25.000 Euro Arbeiterwohlfahrt 90 % Pauschal 11.250 Euro Offene Kinder- und Jugendarbeit Albachten Pauschal Honorarmittel entfällt 4.170 Euro Anlage 2 Vorlage V/1041/2006 Seite 3 von 3 e.V. Kath. Kirchengemeinde St. Anna 80 % 7,00 Euro pro q m 5.340 Euro Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in MS-Mecklenbeck e.V. Pauschal Honorarmittel Pauschal 6.140 Euro Mobile und aufsuchende Angebote Bezirk Hiltrup Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung VSE – Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen 90 % Entfällt 5.300 Euro Bezirk Mitte Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Diakonisches Werk 80 % Pauschal 5.340 Euro Bezirk Nord Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Ev. Andreaskirchengemeinde 80 % Entfällt 6.730 Eur o Bezirk Südost Einrichtung Personalkostenförderung Betriebskostenförderung Programmkostenförderung Diakonisches Werk 80 % Entfällt *Anteil noch festzulegen
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungOrte (33)
- Sprickmannstraße
- Nienkamp 25
- Sprickmannplatz 3
- Wangeroogeweg 18
- Rottkamp 51
- Zum Häpper 5
- An der Gräfte 1
- Am Berg Fidel 53
- An der Apostelkirche 5
- Am Juffernbach 27
- Am Schütthook 85a
- Am Steintor 58
- Am Klosterwald 1
- Wolbecker Straße 119
- Friedrichstraße 10
- Kinderhauser Straße 82a
- Breslauer Straße 152
- Patronatsstraße 2
- Metzer Straße 41
- Martinikirchhof 12
- Feldstiegenkamp 14
- Idenbrockplatz 8
- Anton-Knubel-Weg 45
- Dieckmannstraße 127
- Brockmannstraße 164
- Beckstraße 23
- Katthagen 2
- Merschkamp 20
- Arnheimweg 42
- Im Seihof 16
- Kinderhaus
- Rilkeweg 41
- Dahlweg 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1041/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37