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V/1041/2006

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen

Vorlage 06.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.03.2007, TOP 9

Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster

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Ansehen

2. Ergänzungsvorlage V/0141/2006/2

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Ansehen

1. Ergänzungsvorlage V/1041/2006/1

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Ansehen

Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen

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Ansehen

Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger

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Ansehen

Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit

3286 Zeichen

Anlage 1 
Vorlage V/1041/2006 
 
 
 
Anlage 1 
Vorlage V/1041/2006 
 
 
 
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Einrichtung Adresse 
Jugendzentrum Black Bull Zum Häpper 5, 48163 Münste r-Amelsbüren 
37 Grad Jugend- und Begegnungshaus Rilkeweg 41, 481 65 Münster 
Jugendheim St. Clemens Patronatsstraße 2, 48165 Mün ster 
Ev. Jugendzentrum Hiltrup An der Gräfte 1, 48165 Mü nster 
Stadtteileinrichtung Lorenz Süd Am Berg Fidel 53, 4 8151 Münster 
 
Bezirk Mitte 
 
Einrichtung Adresse 
Janosch Jugendcafe Beckstraße 23, 48151 Münster 
TEO Kinder- und Jugendtreff Hl. Geist Metzer Straße  41, 48151 Münster 
ABI Südpark Dahlweg 3, 48153 Münster 
Jugendinformations- und beratungszentrum Hafenstraß e 34, 48153 Münster 
Pfarrer-Eltrop-Heim Wolbecker Straße 119, 48155 Mün ster 
Paul-Gerhardt-Haus Friedrichstraße 10, 48143 Münste r 
Kinder- und Jugendtreff St. Mauritz Sankt-Mauritz-F reiheit 12, 48145 Münster 
Dietrich-Bonhoeffer-Haus An der Apostelkirche 5, 48 143 Münster 
Jugendtreff Überwasser Katthagen 2, 48143 Münster 
Cafe Lenz Martinikirchhof 12, 48143 Münster 
Jugendheim Heilig Kreuz Kinderhauser Straße 82 a, 4 8147 Münster 
Jugendtreff AWO Nienkamp 25, 48147 Münster 
 
Bezirk Nord 
 
Einrichtung Adresse 
Jugendsalon im Begegnungszentrum  Sprickmannplatz 3 , 48159 Münster 
Feez Feldstiegenkamp 14, 48159 Münster 
Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi Idenbrockplatz 8, 48159 Münster 
Jugendheim „Die Hütte“ Wangeroogeweg 18, 48159 Müns ter 
HOT Coerde Breslauer Straße 152, 48157 Münster 
DRK Coerde  Hamannplatz 38, 48157 Münster 
 
Bezirk Ost 
 
Einrichtung Adresse 
Jugendanlaufstelle Dorbaum Am Juffernbach 27, 48157  Münster 
Kinder- und Jugendarbeit St. Petronilla Sudmühlenst raße 208, 48157 Münster 
Kinder- und Jugendtreff St. Konrad An der Konradkir che 3, 48155 Münster 
Johannes-Busch-Haus Merschkamp 20/22, 48155 Münster

Anlage 1 
Vorlage V/1041/2006 
 
 
 
Bezirk Südost 
 
Einrichtung Adresse 
Kinder- und Jugendtreff St. Ida Anton-Knubel-Weg 45 , 48167 Münster  
Jugendzentrum „Mobile“ Am Schütthook 85 a, 48167 Mü nster 
Bahnhof Wolbeck Am Steintor 58, 48167 Münster 
 
Bezirk West 
 
Einrichtung Adresse 
Kinder- und Jugendtreff St. Sebastian Sebastianstra ße 5 c, 48161 Münster 
Stadtteileinrichtung Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg  42, 48161 Münster 
La Vie Dieckmannstraße 127, 48161 Münster 
Kinder- und Jugendarbeit St. Theresia Waldeyerstraß e 41, 48149 Münster 
Anne-Jakobi-Haus Roxel Im Seihof 16 – 20, 48163 Mün ster 
Albatros Rottkamp 51, 48163 Münster 
Offene Kinder- und Jugendarbeit Albachten 
e.V. 
Rottkamp 51, 48163 Münster 
Kinder- und Jugendzentrum St. Anna Brockmannstraße 164, 48163 Münster 
Mobile Kinder und Jugendeinrichtung Am Hof Schultma nn 77, 48163 Münster 
 
 
 
Mobile und aufsuchende Angebote 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Einrichtung Adresse 
VSE – Verbund sozialtherapeutischer 
Einrichtungen  
Am Klosterwald 1, 48165 Münster 
 
Bezirk Mitte 
 
Einrichtung Adresse 
Streetwork im Südviertel Dahlweg 72, 48153 Münster 
 
Bezirk Nord 
 
Einrichtung Adresse 
Aufsuchende Arbeit HOT Coerde  Waldspielplatz am Ne rzweg, 48157 Münster  
 
Bezirk Südost 
 
Einrichtung Adresse 
Jugendzentrum „Mobile“ aufsuchende Arbeit  Am Schüt thook 85 a, 48167 Münster

Beschlussvorlage

10782 Zeichen

V/1041/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen 
der offenen und mobilen Kinder-  und Jugendarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.02.2007 Ausländerbeirat Anhörung 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung 
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei-
dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den 
betroffenen Trägern anzupassen. 
 
3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 
 
4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für 
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen 
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1041/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1041/2006 
Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender 
Landesmittel festgeschrieben. 
 
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. 
 
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 
und 2009. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % 
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin-
der- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu: 
1.324.830 
(+ 86.000 €) 
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene 
Kinder- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu:  
0 
(- 46.500 €) 
4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu:  
46.580  
(- 19.500 €) 
4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju-
gendeinrichtungen* 
2007 ff. Neu: 
50.000 
(- 20.000 €) 
Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 € 
 
* Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren 
rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage
 
 
Mit dem gesetzlichen Auftrag, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, ist 
auch die zur Umsetzung der inhaltlichen Zielsetzungen (formuliert in der Vorlage 1040/2006) not-
wendige Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit festzu-
schreiben. Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird bisher durch den 
Beschluss der Vorlage 797/99 bzw. durch Beschlussfassungen bzgl. einzelner Einrichtungen ge-
regelt. 
 
Um die Förderungskriterien und notwendigen Verfahren zu vereinheitlichen und den aktuellen 
Entwicklungen anzupassen, sind die hier benannten Kriterien, Standards und Verfahrensschritte 
im Rahmen der Diskussion des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes überarbeitet wor-

- 3 - 
V/1041/2006 
den. Die zentralen Aussagen sind angelehnt an die geltenden Standards, die sich in der offenen 
und mobilen Kinder- und Jugendarbeit bewährt haben. Lediglich an den Stellen, an denen Entwick-
lungen der letzten Jahre auf Landesebene und kommunaler Ebene Veränderungen notwendig 
machen, bzw. Aussagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu einer Anpassung 
der Förderstruktur führen, sind diese als neue Regelungen aufgegriffen worden. 
 
Die hier dargestellten Regelungen sind analog zu den Ausführungen im kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplan mit den in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit tätigen freien Trä-
gern abgestimmt worden. Dies ist im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 
SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit“ und der Begleitgruppe zum Kinder- und Jugendförderplan 
geschehen. Des Weiteren haben Gespräche mit den Trägern der Einrichtungen zu dieser Thema-
tik stattgefunden. 
 
 
Förderstruktur offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit
 
 
Die Förderstruktur der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit umfasst die in der Anlage 1 
aufgeführten Einrichtungen. Dabei wird die Förderstruktur in die zwei thematischen Bereiche „Of-
fene Kinder- und Jugendarbeit“ und „mobile und aufsuchende Angebote“ unterteilt. Dies ermöglicht 
eine Festlegung der Kriterien für die inhaltlich unterschiedlichen Standards der beiden Bereiche. 
 
Die Förderung der Einrichtungen aus dem Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ wird aus den 
zur Verfügung stehenden Landesmitteln und den kommunalen Mitteln vorgenommen. Damit parti-
zipieren alle Einrichtungen aus diesem Bere ich an einer möglichen Veränderung im Rahmen der 
Landesförderung. Eine Gleichbehandlung ist dadurch durchgängig gegeben. Die Förderung der 
Einrichtungen aus dem Bereich der „mobilen und aufsuchenden Angebote“ wird durch kommunale 
Mittel vorgenommen. 
 
Mit der Wiederherstellung der kommunalen Zuschusshöhe von 80 % bzw. 90 % der Personalkos-
ten im Jahr 2007 wird den gesteigerten Anforderungen an die offene und mobile Kinder- und Ju-
gendarbeit Rechnung getragen. Weiterhin wird dadurch die Ungleichbehandlung von Trägern auf-
gehoben. Bereits lange bestehende Einrichtungen haben durch mehrere Zuschusskürzungen ei-
nen ungleich höheren Eigenanteil aufzubringen als Einrichtungen, die in den letzen Jahren mit 
einer neu festegelegten Finanzierung den Betrieb aufgenommen haben. Die Ungleichbehandlung 
hat bei einzelnen Trägern und Einrichtungen zu einem erhöhten Trägeranteil von bis zu 35 % ge-
führt. Die beschriebene Anhebung führt somit zu einer Grundsicherung von bestehenden Einrich-
tungen, deren Fortbestand ansonsten aufgrund hoher Trägerbelastungen nicht gesichert wäre. Die 
durch geringere Landeszuweisungen entstandenen Zuschussminderungen haben weiterhin Be-
stand. 
 
Die finanzielle Förderung besteht aus den drei Grundparametern „Personalkostenförderung“, „Be-
triebskostenförderung“ und „Programmförderung“. Diese Form der Förderung sichert die qualifi-
zierte Arbeit durch hauptamtliches Personal, den Betrieb der Einrichtungen und das allgemeine 
offene Programm. Näheres regeln die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und 
Jugendarbeit freier Träger in Münster“. Die jeweilige Förderhöhe ist in der Anlage 2 aufgeführt. Der 
modifizierte Teil der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit frei-
er Träger in Münster ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
 
Leistungen
 
 
Die Leistungen sind von den Einrichtungen auf der Grundlage des kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplanes zu erbringen. Folgende Leistungen und Standards sind mit den Einrichtungen zu 
vereinbaren:

- 4 - 
V/1041/2006 
- Öffnungszeiten (bestehend aus Öffnungswochen pro Jahr und Öffnungsstunden pro Wo-
che) 
- Angebotsstunden pro Woche 
- Bereitschaft, in der Regel kinderpädagogische Angebote und Angebote der Jugendarbeit 
durchzuführen (einrichtungsspezifische Regelungen können Ausnahmen zulassen) 
- Offenheit des Angebotes 
- Sicherstellung einer Vielfalt des Angebotes 
- Übernahme von Mitverantwortung für den Sozialraum 
- Teilnahme des hauptberuflichen Personals am Qualitätszirkel „Offene und mobile Kinder- 
und Jugendarbeit“ 
- Konzeptfortschreibung und Berichtswesen 
- Jahresgespräch mit der Fachstelle „Jugendförderung / Jugendsozialarbeit“ 
- Vernetzung im Sozialraum 
 
Die personellen Standards, Beschaffenheit und Ausgestaltung der Räume und Einhaltung der fi-
nanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der Förderung dar. Eine detaillierte 
Auflistung über die konkrete Ausgestaltung und die Höhe der zu erbringenden Leistungen und der 
Standards ist der Anlage 4 zu entnehmen. 
 
Die Leistungen gelten für alle bestehenden Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit der freien und des öffentlichen Trägers in Münster. Inhaltliche Spezifizierungen beson-
ders der mobilen Angebote werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern 
festgelegt. 
 
 
Vereinbarungen
 
 
Die dargestellten Standards und Leistungen sind als Rahmenbedingung für die Förderung der of-
fenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster zu verstehen. Auf dieser Grundlage wer-
den die bestehenden Leistungsvereinbarungen angepasst. Dabei werden jeweils die Gegebenhei-
ten und Notwendigkeiten vor Ort mit einbezogen. 
 
 
Laufzeit
 
 
Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vorbehaltlich der 
Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Im Jahr 2009 
ist die Fortschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte und der Rahmenbedingungen der Förderung 
vorzunehmen. Dabei sind die Einrichtungen und Träger der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit weiterhin mit einzubeziehen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger in Münster 
Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen

Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster

4166 Zeichen

Anlage 3 
Vorlage V/1041/2006 
Seite 1 von 2 
 
 
Anlage 3 
Vorlage V/1041/2006  
 
3. Offene und mobile Angebote 
3.1. Einrichtungen und Angebote  der offenen und mobilen Kinder 
- und Jugendarbeit – Personalkosten  
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der  offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit. 
Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit regelt – ergänzend 
hierzu – die Ratsvorlage (797/99) 
1041/2006  
Anerkannte Träger der Jugendhilfe in Münster , die Angebote der offenen und mobi- 
len Kinder - und Jugendarbeit vorhalten. 
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder - und Jugendarbeit (Voll- 
oder Teilzeitkräfte mit mindestens 19,25 Wochenstunden ) der Hälfte der regelmäßi- 
gen Arbeitszeit eine/r Vollbeschäftigten 
Sachkosten, die sich aus Neuanstellungen ergeben, bezuschussen wir nicht.  
bis zu 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Grundlage des BAT  (Gemei n- 
den, maximal BAT IV b, Fallgruppe 17)   Grundlage der Bestimmungen des Tarifvertra- 
ges für den öffentlichen Dienst – Gemeinden (TVöD-G) in der jeweils gültigen Fassung.  
Für Bestandskräfte gilt zusätzlich der „Tarifvertrag Überleitung“ (vom BAT zum TVöD), 
sowie die Eingruppierungsregelungen des bisher gültigen BAT für Angestellte im Sozial- 
und Erziehungsdienst (höchstens IVb Fallgr.17) bis zur Gültigkeit einer neuen Entgeltord- 
nung. Die §§ 17 Absatz 2 und 18 des TVöD-G sind nicht anwendbar. 
Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch  gesetzliche (Pflicht-) Sozialversiche- 
rungsbeiträge des Arbeitgebers , sowie Umlagekosten zu einer Zusatzversorgungs- 
kasse (gemäß § 25 TVöD-G bzw. Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge 
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-K-,ohne Anwendung des § 26 Ab- 
satz 5 ATV-K))  Weitere Kosten die sich aus der Anstellung und der Tätigkeit erge- 
ben, werden nicht berücksichtigt. 
Die Förderung muss vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehenden Beratungen 
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen werden. 
Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen folgende Aufgaben  wahrnehmen: 
 Initiierung und Koordinierung von Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit, 
 Durchführung von innovativen Projekten, 
 Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern in der Kinder - und Jugend- 
arbeit, 
 Intensivierung der Kinder - Jugendarbeit in Einrichtungen und Jugendverbänden 
 Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitern

Anlage 3 
Vorlage V/1041/2006 
Seite 2 von 2 
 
 
und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Grundsätzlich werden als Fachkräfte  staatlich anerkannte Dipl.-
SozialpädagogenInnen oder Dipl.-SozialarbeiterInnen anerkannt. Ausnahmsweise 
kann ein/e Dipl.-Pädagoge/in oder ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in auf Be- 
schluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert werden. 
Wird eine geförderte Stelle frei, so teilen sie dies bitte umgehend dem Amt für Kin- 
der, Jugendliche und Familien mit, und beantragen Sie formlos die Neubesetzung .  
Damit wir die Neubesetzung prüfen können, fügen Sie dem Antrag  folgende Unterla- 
gen bei: 
 Lebenslauf, 
 Nachweis der beruflichen Qualifikation, 
 Nachweis der bisherigen Tätigkeiten, 
 Arbeitsvertrag, 
 Vergütungsgruppe und voraussichtliche Jahres-Brutto-Personalkosten, 
 Information über Zuschüsse Dritter. 
Bitte legen Sie die Unterlagen in jedem Falle früh genug vor, so dass der Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien vor Abschluss eines Anstellungsvertrages über 
die Förderung beraten und beschließen kann.  
Personalkosten werden nicht rückwirkend 
 gefördert. 
Über die Weiterführung der Förderung bei Neueinstellungen entscheidet in der Regel 
die Verwaltung; sind Ausnahmeregelungen erforderlich, der Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
Die städtischen Zuschüsse werden lediglich für das laufende Haushaltsjahr 
 bewilligt. 
Ein weitergehender Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn ein längerer 
Anspruch durch eine Leistungsvereinbarung geregelt wurde.  
Die Jahres-Brutto-Personalkosten sind stets bis zum 15. März des Folgejahres nachzu- 
weisen .

2. Ergänzungsvorlage V/0141/2006/2

3981 Zeichen

V/1041/2006/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen 
der offenen und mobilen Kinder-  und Jugendarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung 
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit der Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsent-
scheidungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den 
betroffenen Trägern anzupassen. 
 
3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 
 
4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für 
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen 
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die 
Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender 
Landesmittel festgeschrieben. 
 
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1041/2006/2. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1041/2006/2 
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 
und 2009. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % 
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin-
der- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu: 
1.324.830 
(+ 86.000 €) 
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene 
Kinder- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu:  
36.500 
(- 10.000 €) 
4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu:  
56.080  
(- 10.000 €) 
4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju-
gendeinrichtungen* 
2007 ff. Neu: 
40.500 
(- 29.500 €) 
              Minderausgaben zum HHPL Entwurf           2007 ff. - 49.500 € 
Zusätzliche städtische Mittel 2007 ff.                              36.500 € 
 
 
 
 
Begründung: 
Wie Vorlagen V/1041/2006 und V/1041/2006/1. Erg. . 
 
Nach Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien vom 01.03.2007 wird der 
Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit um 10.000 Euro abgesenkt. Die darüber 
hinaus benötigten Mittel in Höhe von 36.500 Euro werden im allgemeinen städtischen Haushalt 
bereitgestellt. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

- 3 - 
V/1041/2006/2

1. Ergänzungsvorlage V/1041/2006/1

4112 Zeichen

V/1041/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen 
der offenen und mobilen Kinder-  und Jugendarbeit in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung 
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei-
dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den 
betroffenen Trägern anzupassen. 
 
3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 
 
4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für 
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen 
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die 
Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender 
Landesmittel festgeschrieben. 
 
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1041/2006/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1041/2006/1 
 
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 
und 2009. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % 
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin-
der- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu: 
1.324.830 
(+ 86.000 €) 
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene 
Kinder- und Jugendarbeit 
2007 ff. Neu:  
0 
(- 46.500 €) 
4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu:  
56.080  
(- 10.000 €) 
4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju-
gendeinrichtungen* 
2007 ff. Neu: 
40.500 
(- 29.500 €) 
Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 € 
 
* Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren 
rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
wie Vorlage V/1041/2006.  
 
Die Veränderungen der Finanzierung haben Auswirkungen auf die Zuschusshöhe der Regional-
stelle Frauen und Beruf, deren Zuschuss lediglich um den mit dem Träger vereinbarten Betrag 
abgesenkt wird. Die weitere Absenkung der Mittel für die investive Förderung der Jugendeinrich-
tungen ist aufgrund der Antragslage zu vertreten. 
 
 
 
 
I.V.

- 3 - 
V/1041/2006/1 
 
Dr. Andrea Hank 
Beigeordnete

Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen

9600 Zeichen

Anlage 4 
Vorlage V 1041/2006 
Seite 1 von 4 
Anlage 4 
Vorlage V/1041/2006 
 
 
Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen 
 
1. Offene Einrichtungen 
 
1.1 Öffnungsstunden 
 
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft     6 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 10 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft  15 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 1,5  hauptberuflichen Fachkräften  20 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften  2 5 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften  30 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften  35 Stunden/Woche 
 
1.2 Öffnungswochen  
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft   40 W ochen/Jahr 
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 44 Wochen/Jahr 
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft  44 Wochen/Jahr 
Einrichtungen mit 1,5  hauptberuflichen Fachkräften  44 Wochen/Jahr 
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften  4 4 Wochen/Jahr 
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften  48 Wochen/Jahr 
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften  48 Wochen/Jahr 
 
1.3 Angebotsstunden  
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft     9 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft 15 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft          22,5 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 1,5  hauptberuflichen Fachkräften  30 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften          37,5 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften  45 Stunden/Woche 
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften          52,5 Stunden/Woche 
 
2. mobile Einrichtungen 
 
Die Angebote der mobilen Einrichtungen werden nach den Gegebenheiten in den 
Sozialräumen mit den Trägern abgestimmt. Die Anzahl der Mindestangebote wird 
dabei angelehnt an die Regelungen der offenen Einrichtungen. Eine Festlegung 
erfolgt in einem weiteren Schritt in Absprache mit den Trägern. Eine Aufteilung in 
Präsenzzeiten im Sozialraum und Angebotsstunden wird angestrebt. 
 
3. Fachliche Standards 
 
3.1 Öffnungsstunden 
 
Allgemeine Verfügbarkeit der Einrichtung für alle Kinder und Jugendlichen, Nutzung 
der Ressourcen für offene Kinder- und Jugendarbeit. Keine separierte, exklusive 
Nutzung des Hauses durch Einzelpersonen oder Gruppen. 
 
3.2 Offenheit des Angebotes 
 
Das Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ stellt in allen Einrichtungen den 
Schwerpunkt der Angebote dar. 
 
3.3 Vielfalt des Angebotes

Anlage 4 
Vorlage V 1041/2006 
Seite 2 von 4 
Befindet sich eine Einrichtung in einem Sozialraum, so sind neben dem Angebotsfeld 
„Begegnung und Kommunikation“ mindestens fünf der weiteren neun Kernaufgaben 
im Jahresverlauf bedarfsgerecht abzudecken. Befinden sich mehrere Einrichtungen in 
einem Sozialraum, sind alle Kernaufgaben bedarfsgerecht abzudecken.  
 
Der Umfang der einzelnen Kernaufgaben wird nach den Erfordernissen der 
Zielgruppe ausgerichtet. 
 
3.4 Verantwortung für den Sozialraum 
 
Hauptberufliche Fachkräfte aus den Einrichtungen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit sind 0,5 Stunden pro Woche im jeweiligen Sozialraum präsent und 
sprechen sich dort aufhaltende Kinder und Jugendliche an und übernehmen somit 
Verantwortung für den Sozialraum. Diese 0,5/Woche Stunden gelten als Öffnungszeit 
der Einrichtung.  
 
3.5 Qualitätsentwicklung 
 
Hauptberufliche Fachkräfte sind verpflichtet, am Qualitätszirkel „Offene und mobile 
Kinder- und Jugendarbeit“ teilzunehmen. Die Einrichtungen ohne hauptberufliche 
Fachkräfte werden nicht personell verpflichtet erhalten jedoch alle relevanten 
Informationen. 
 
3.6 Konzeptfortschreibung und Berichtswesen 
 
Das Berichtswesen bestehend aus inhaltlichem und finanziellem Teil wird fortgeführt. 
Die Einrichtungen haben eine regelmäßige Prüfung des Konzeptes und ggfls. eine 
Konzeptfortschreibung sicherzustellen. Dabei haben sie die Möglichkeit 
Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu erhalten. 
 
3.7 Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderung/Jugendsozialarbeit 
 
Das Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderu ng/Jugendsozialarbeit wird 
verbindliches Abstimmungsinstrument. Inhalt des Jah resgespräches ist die 
Auswertung der durchgeführten Maßnahmen und die Pla nung weiterer Angebote 
sowie Schwerpunkte. 
 
3.8 Vernetzung im Sozialraum 
 
Die Einrichtungen sind verpflichtet, sich mit anderen Institutionen im Sozialraum zu 
vernetzen, Angebote abzustimmen und Absprachen über die Zielgruppe zu treffen. 
 
 
4.  Weitere Grundkriterien der Bezuschussung 
 
4.1 Betriebskostenförderung 
 
Die Modalitäten bzgl. der Betriebskostenförderung ( z.B. anerkennungsfähige Kosten, 
Eigenanteil) richten sich nach dem entsprechenden P unkt in den vg. Richtlinien  zur 
Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die  Höhe des Zuschusses ist dem 
jeweiligen Leistungsvertrag („Individueller Teil“) zu entnehmen. 
 
4.2 Programmkostenförderung  
Der Zuschuss ist für Honorarkosten pädagogischer Kr äfte und Verbrauchsmaterialien 
und entsprechende Aufwendungen für Angebote vor Ort   zu verwenden, sofern die 
Angebote nicht durch die vg. Richtlinien  oder sonstige Zuschüsse gefördert wurden. 
20% des Zuschussbetrages für Programmkosten können durch entstandene und im 
Verwendungsnachweis aufgeführte Betriebskosten nach gewiesen werden, sofern 
nach Berücksichtigung der Eigenleistung Restbeträge  dafür noch verwendbar sind; 
bei Einrichtungen die keinen Betriebskostenzuschuss  erhalten sind 40% des 
Programmkostenzuschusses auf diese Weise nachweisbar.

Anlage 4 
Vorlage V 1041/2006 
Seite 3 von 4 
 
4.3 Beschaffung von Materialien (keine Verbrauchsmaterialien und 
Einrichtungsgegenstände)  
Wenn die in den Richtlinien  diesbezüglich aufgeführten Höchstfördersätze 
ausgeschöpft wurden, können pro Kalenderjahr weiter e Beschaffungen bis zu einem 
Wert von 410,00 € als verbrauchte Programmkosten angegeben werden. 
 
4.4 Cafeeinnahmen  
Cafeeinnahmen werden mit den entsprechenden Ausgabe n verrechnet. Sind die 
Ausgaben höher, handelt es sich bei dem Differenzbe trag um verausgabte 
Programmkosten. 
 
4.5 Weitere Förderung nach den Richtlinien  
Da mit der Programmkostenförderung Zuschüsse pausch aliert wurden, ist für die von 
dieser Vorlage betroffenen Einrichtungen und Angebo te eine Förderung durch die 
Punkte „Kurse und Workshops“, „Informationsmaterial “ und „Offene Kinder- und 
Jugendveranstaltungen“ der Richtlinien  nicht möglich. Der Hinweis in den Richtlinien  
wird aktualisiert. 
 
4.6 Investive Maßnahmen  
Renovierungen, bauliche Veränderungen, Ausstattung mit Möbeln etc. richten sich 
ebenfalls nach dem entsprechenden Punkt der Förderrichtlinien. 
 
4.7 Rücklagen  
Falls sich höhere Einnahmen als Ausgaben (Darlegung  der Gesamtfinanzierung  der 
Einrichtung im Verwendungsnachweis) ergeben sollten , wird die Rücklagenbildung 
akzeptiert. Sie ist nachzuweisen und für zukünftige  Zwecke der Einrichtung 
vorzuhalten (z.B. Umbaumaßnahmen und sonstige Inves titionen, Ausgleich 
defizitärer Jahrgänge, Personalkostensteigerungen).  Das schließt aber nicht die 
Rückforderung nicht verbrauchter Zuschüsse oder nicht  erbrachter Eigenanteile aus. 
 
4.8 Beantragung  
Anträge auf Fortführung der Förderung mit einer Erklärung über die Aufrechterhaltung 
des Angebotes sind für das folgende Kalenderjahr zu m Ende des Vorjahres (31.12) 
zu stellen. 
Die voraussichtlichern Bruttopersonalkosten sind an zugeben. Wenn der der betr. 
Leistungsvereinbarung bzw. dieser Vorlage konforme Antrag nicht rechtzeitig gestellt 
wird, verzögert sich die Auszahlung des/der Zuschus steilbeträge (s.u.) bzw. wird u.U. 
kein Zuschuss gezahlt. 
 
4.9 Auszahlung des Zuschusses 
 
Die Auszahlung erfolgt in ca. ¼-Jahresteilbeträgen zum 15.02. bzw. 15.05. eines 
Jahres auf Basis der Vorjahresgesamtförderung; die Raten zum 15.08. und 15.11. 
berücksichtigen den geprüften Verwendungsnachweis d es Vorjahreszeitraums und 
evt. Rückforderungen oder Nachzahlungen bzgl. des Vorjahres und Änderungen bzgl. 
des lfd. Jahres. 
 
 
5. Verwendungsnachweisführung 
 
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (Angebote der Kinder- 
und Jugendarbeit) und aus einem finanziellen Teil ( Darlegung der entstandenen 
Aufwendungen, Kosten, Einnahmen, Rücklagenentnahme-  und Zuführung, 
Gesamtfinanzierung), sowie aus dem Jahresbericht.

Anlage 4 
Vorlage V 1041/2006 
Seite 4 von 4 
Das entsprechende Formular wird den Trägern rechtze itig zur Verfügung gestellt. 
Belege müssen nicht eingereicht, aber für fünf Jahr e zwecks Prüfungsmöglichkeit 
vorgehalten werden. Die Kosten, Aufwendungen und Ei nnahmen sind aber 
listenmäßig (getrennt nach Einnahme- bzw. Ausgabear t und Empfänger; auf 
Beiblättern ) aufzuführen und die Summen  in das Formular einzutragen. Sollte eine 
Prüfung der Belege von der Stadt verlangt werden, g ehört die Vorlage der Belege zur 
Verwendungsnachweisführungsverpflichtung. Gegebenen falls ist der Stadt Münster 
oder einem von ihr beauftragten Wirtschaftprüfungsi nstitut der Zugang zu den 
Unterlagen zu geben. 
 
Der inhaltliche Teil ist zum 15.02. des Folgejahres , der finanzielle Teil und der 
Jahresbericht zum 15.03. des Folgejahres einzureich en. Die Nichtvorlage kann zur 
Zuschussversagung führen; die verspätete Vorlage di e Auszahlung der Raten 
verschieben. 
 
Die personalen Standards, Beschaffenheit und Ausges taltung der Räume und 
Einhaltung der finanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der 
Förderung dar.

Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger

3717 Zeichen

Anlage 2 
Vorlage V/1041/2006 
Seite 1 von 3 
 
 
Anlage 2 
Vorlage V/1041/2006 
 
 
 
Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung  
Förderverein für die Jugendarbeit Münster-
Amelsbüren e.V. 
90 % entfällt 5.340 Euro 
Kath. Kirchengemeinde St. Clemens 80 % 7,00 Euro pr o qm 5.770 Euro 
Ev. Kirchengemeinde Hiltrup 80 % 7,00 Euro pro qm 5 .770 Euro 
 
Bezirk Mitte 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Ev. Jakobuskirchengemeinde Entfällt 7,00 Euro pro q m 2.950 Euro 
Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist 80 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro 
Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu / St. 
Elisabeth 
Entfällt 7,00 Euro pro qm 2.950 Euro 
Ev. Erlöser Kirchengemeinde 80 % Pauschal  18.900 E uro 
Kath. Kirchengemeinde St. Mauritz 80 % 7,00 Euro pr o qm 5.770 Euro  
Ev. Apostelkirchengemeinde 80 % 7,00 Euro pro qm 5. 340 Euro  
Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen-
Überwasser 
Entfällt 7,00 Euro pro qm m 2.950 Euro  
Kath. Studierende Jugend Entfällt Pauschal 2.950 Eu ro 
Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz 80 % 7,00 Euro p ro qm 5.340 Euro  
Arbeiterwohlfahrt 90 % 7,00 Euro pro qm 5.770 Euro

Anlage 2 
Vorlage V/1041/2006 
Seite 2 von 3 
 
 
Bezirk Nord 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Förderverein Begegnungsstätte 
Sprickmannstraße e.V.   
90 % Pauschal  5.770 Euro  
SC Westfalia Kinderhaus e.V. Entfällt 7,00 Euro pro  qm 2.950 Euro  
Ev. Andreaskirchengemeinde 80 % Pauschal  19.630 Eu ro 
DRK Coerde  90 % Pauschal Pauschal 
 
Bezirk Ost 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Jugendanlaufstelle Dorbaum 90 % Pauschal 5.562 Euro  
Kath. Kirchengemeinde St. Petronilla Entfällt 7,00 Euro pro qm 2.950 Euro  
Kath. Kirchengemeinde St. Konrad 80 % 7,00 Euro pro  qm 5.340 Euro  
CVJM Münster e.V. 90 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro  
 
Bezirk Südost 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Kath. Kirchengemeinde St. Ida 80 % 7,00 Euro pro qm  5.770 Euro  
Diakonisches Werk 80 % Pauschal  8.220* Euro 
Trägerverein für das Jugendzentrum 
Angelmodde / Wolbeck e.V. 
90 % entfällt 5.770 Euro  
 
Bezirk West 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian 80 % 7,00 Euro pro qm 5.340 Euro  
Kath. Kirchengemeinde St. Theresia Entfällt 7,00 Eu ro pro qm 2.950 Euro  
CVJM e.V. 90 % Pauschal 25.000 Euro 
Arbeiterwohlfahrt 90 % Pauschal 11.250 Euro 
Offene Kinder- und Jugendarbeit Albachten Pauschal Honorarmittel entfällt 4.170 Euro

Anlage 2 
Vorlage V/1041/2006 
Seite 3 von 3 
 
 
e.V. 
Kath. Kirchengemeinde St. Anna 80 % 7,00 Euro pro q m 5.340 Euro  
Verein zur Förderung der offenen 
Jugendarbeit in MS-Mecklenbeck e.V. 
Pauschal Honorarmittel Pauschal 6.140 Euro  
 
 
Mobile und aufsuchende Angebote 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
VSE – Verbund sozialtherapeutischer 
Einrichtungen  
90 % Entfällt 5.300 Euro 
 
Bezirk Mitte 
 
Einrichtung Personalkostenförderung
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Diakonisches Werk 80 % Pauschal 5.340 Euro  
 
Bezirk Nord 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Ev. Andreaskirchengemeinde  80 % Entfällt 6.730 Eur o 
 
Bezirk Südost 
 
Einrichtung Personalkostenförderung 
 Betriebskostenförderung Programmkostenförderung 
Diakonisches Werk  80 % Entfällt *Anteil noch festzulegen

Beratungsverlauf (12)

20.02.2007 Sitzung (Etat)
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Anhörung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Vorberatung

Orte (33)

  • Sprickmannstraße
  • Nienkamp 25
  • Sprickmannplatz 3
  • Wangeroogeweg 18
  • Rottkamp 51
  • Zum Häpper 5
  • An der Gräfte 1
  • Am Berg Fidel 53
  • An der Apostelkirche 5
  • Am Juffernbach 27
  • Am Schütthook 85a
  • Am Steintor 58
  • Am Klosterwald 1
  • Wolbecker Straße 119
  • Friedrichstraße 10
  • Kinderhauser Straße 82a
  • Breslauer Straße 152
  • Patronatsstraße 2
  • Metzer Straße 41
  • Martinikirchhof 12
  • Feldstiegenkamp 14
  • Idenbrockplatz 8
  • Anton-Knubel-Weg 45
  • Dieckmannstraße 127
  • Brockmannstraße 164
  • Beckstraße 23
  • Katthagen 2
  • Merschkamp 20
  • Arnheimweg 42
  • Im Seihof 16
  • Kinderhaus
  • Rilkeweg 41
  • Dahlweg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1041/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37