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Das Kölner Energiemobil als Informations- und Beratungsangebot in Rodenkirchen

Mitteilung Ausschuss 0469/2026 vom 02.03.2026

Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 02.03.2026 0469/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Das Kölner Energiemobil als Informations- und Beratungsangebot in Rodenkirchen 1. Sachstand Seit Herbst 2025 ist das „Kölner Energiemobil“ in Kölner Veedeln und auf Straßen- und Quar- tiersfesten unterwegs. Private Gebäudeeigentümer*innen, Wohneigentümergemeinschaften und Mieter*innen erhalten dort eine kostenlose und unabhängige Energieberatung rund um eine energetische Gebäudemodernisierung und Erneuerbare Energien. Die Verbraucherzent- rale NRW berät beispielsweise zu Themen wie Heizungstausch, dem Einsatz von Wärme- pumpen, Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräten sowie möglichen Energie- und Kosten- einsparungen durch Fenstertausch und/oder Dämmung. Das Kölner Energiemobil wird zu folgenden Terminen auf dem Maternusplatz in Rodenkirchen Station machen: - 5. März 2026, 7 bis 13 Uhr (Ökomarkt) - 12. März 2026, 7 bis 13 Uhr (Ökomarkt) - 26. März 2026, 13 bis 18 Uhr - 23. April 2026, 13 bis 18 Uhr Weitere Informationen und Terminbuchung sind unter www.energiemobil.koeln zu finden. Das Kölner Energiemobil ist ein zweijähriges Pilotprojekt, das in Kooperation zwischen der Stadt Köln, der RheinEnergie AG, der Verbraucherzentrale NRW, der Handwerkskammer zu Köln und dem GIH Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband für unabhängige Energieberater in Nordrhein-Westfalen, entwickelt wurde. Zusätzlich wird vom 2. März 2026 bis zum 15. Mai 2026 eine Quartiersberatungsaktion der Verbraucherzentrale NRW für die Stadtteile Rodenkirchen und Weiß stattfinden. Ohne lange Wartezeiten können private Gebäudeeigentümer*innen in Rodenkirchen und Weiß in diesem Zeitraum gezielt Unterstützung erhalten: Die Verbraucherzentrale NRW ermöglicht kurzfristige anbieterunabhängige Energieberatungen vor Ort bei den Eigentümer*innen, die auf die jewei- ligen Gegebenheiten im Gebäude eingehen. Die Beratungen kosten jeweils 40 Euro. Die Quartiersberatungsaktionen werden in Kooperation mit der Stadt Köln angeboten. 2. Hintergrund Mit dem Antrag (AN/1637/2023) wurde die Verwaltung vom Ausschuss Klima Umwelt und 2 Grün beauftragt zu prüfen, inwieweit der „Treffpunkt Solar“ zu einem Energie-Beratungszent- rum ausgebaut werden kann, unter Beachtung notwendiger Finanz- und Personalbedarfe und unter Beteiligung der Verbraucherzentrale sowie weiterer Energieberaterinnen und -berater. Der Kooperationsvertrag des „Treffpunkt Solar“ lief Ende 2025 aus und wurde aufgrund sin- kender Beratungszahlen nicht fortgeführt. Nach rund 2.200 Beratungen seit Einrichtung des „Treffpunkt Solar“ im Jahr 2022 ist der Bedarf an stationärer Beratung gedeckt. Da die Koope- rationspartnerinnen weiterhin das gemeinsame Ziel zur Erreichung der Klimaneutralität (AN/1377/2021) verfolgen, wurde das bisher stationäre Angebot des Treffpunktes Solar in ein mobiles transformiert und um weitere Beratungsthemen (z.B. Heizungstausch, Dämmung, Fenster) ergänzt. Die Kooperation wird somit fortgeführt und die bereits vorhandenen Ressourcen werden wei- ter genutzt. Zu diesem Zweck wurde das zweijährige Pilotprojekt „Kölner Energiemobil“ initi- iert. Darüber hinaus wurde die Kooperation um zwei weitere Partner*innen (Verbraucherzent- rale NRW und GIH Nordrhein-Westfalen, den Landesverband für unabhängige Energieberater in Nordrhein-Westfalen) erweitert. Mit der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) besteht aller Voraussicht nach ab 2026 für Kommunen die Verpflichtung, zentrale Anlaufstellen für die energetische Sa- nierung von Gebäuden (One-Stop-Shops (OSS)) einzurichten. Die Novelle der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) von 2024 fordert die Mitgliedsstaaten in Artikel 18 auf, zentrale An- laufstellen zu schaffen, in denen gebündelte Informations- und Beratungsleistungen im Kon- text der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angeboten werden. Dies ist eine Aufgabe, die auf die Kommunen in Deutschland zukommt und die voraussichtlich 2026 in nationales Recht umgesetzt wird. Dabei soll laut EPBD eine zentrale Anlaufstelle u.a. für je 80.000 Einwohner, in Gebieten mit überdurchschnittlich hohem Gebäudealter oder mit einer Erreichbarkeit inner- halb von 90 Minuten eingerichtet werden.1 Um die Umsetzung dieser Aufgabe zu erproben, wurde das „Kölner Energiemobil“ als One- Stop-Shop (OSS) initiiert, das auch der Erhebung der Beratungsbedarfe in den verschiedenen Bezirken dient. Weiterhin spielt das Kölner Energiemobil als Beratungsangebot im Kontext der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung eine Rolle:  Integration von erneuerbaren Energien: Die Wärmeplanung ist gezielt auf die Darstel- lung der Nutzungspotentiale von erneuerbaren Energien (z.B. Fernwärme, Solarther- mie) ausgerichtet, was die Grundlage für die Energieberatung bilden kann.  Zielgerichtete Maßnahmen: Durch die Identifikation von Wärmebedarf und -angebot können spezifische Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden, die auf die Gegeben- heiten der jeweiligen Quartiere abgestimmt sind.  Datenbasierte Empfehlungen: Die Informationen aus der Kommunalen Wärmeplanung können in die Energieberatung einfließen, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu ge- ben, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen.  Fördermöglichkeiten: Energieberatende können Bürgerinnen und Bürger über relevante Förderprogramme informieren und so die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen er- leichtern. 3. Zielsetzung Die Ausrufung des Klimanotstandes mit dem Ratsbeschluss 2019 (2081/2019) zeigt auf, dass der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit darstellt und hohe Priorität ge- nießen sollte. Mit der Erstellung des Gutachtens „Köln Klimaneutral 2035“ hat die Stadtverwal- tung diese Aufgabe in ein Handlungskonzept übersetzt. Sie kann über aktivierende, motivie- rende, informierende und sensibilisierende Maßnahmen Einfluss auf die Sanierungstätigkeit im Kölner Gebäudebestand nehmen. Die Energieberatung steht hier im Fokus. 1 Vgl. EPBD Artikel 18: Richtlinie - EU - 2024/1275 - EN - EUR-Lex 3 Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Klimaneutralität mit gezielten Bera- tungsangeboten zu aktivieren und zu begleiten. Hier sind vor allem die Themen zur Gebäu- deenergieeffizienz wichtige Bausteine und wichtige Ergänzungen zur bereits bestehenden So- larberatung. Neben der thematischen und quartiersspezifischen Erweiterung des Beratungs- angebotes werden auch digitale Angebote zum Einsatz kommen, wie beispielsweise das So- larkataster (vgl. 1690/2025). Das Kölner Energiemobil soll durch das Stadtgebiet touren und die Bürgerinnen und Bürger dort beraten, wo sie sich zu Hause fühlen: in ihrem Veedel. Gez. Wolfgramm Anlagen: Anlage 1: Flyer Energiemobil und Quartiersberatung in Rodenkirchen und Weiß
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    Individuelle Energieberatung zuhause vom 16. März bis 15. Mai 2026 Im Rahmen unserer Kooperation mit der Stadt Köln prüft eine Energieberatungskraft bei Ihnen zu Hause Gebäudehülle und Haustechnik und erstellt ein Protokoll mit Sanierungsempfehlungen. Diese Beratung kostet Sie dank der Bundesförderung 40 € und ist direkt in bar zu zahlen. Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/ aufgehts-koeln-rodenkirchen-weiss Anmeldung vom 02. bis 30. März 2026 unter koeln.energie@verbraucherzentrale.nrw Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auf geht’s! Rodenkirchen und Weiß sparen Energie. In Kooperation mit 2026-02-09_Koop-Flyer_Köln_100x210_VZNW.indd 12026-02-09_Koop-Flyer_Köln_100x210_VZNW.indd 1 12.02.2026 12:43:5712.02.2026 12:43:57

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2026

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 16.03.2026 zuletzt

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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