1359/2024
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024, betreffend "Plattform für Wärmebereitstellung der RheinEnergie", AN/0363/2024
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2303 Zeichen
Gez. Wolfgramm Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 25.04.2024 1359/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 07.03.2024, betreffend "Plattform für Wärmebereitstellung der RheinEnergie", AN/0363/2024 Die SPD-Fraktion bittet mit ihrer Anfrage AN/0363/2024 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand der Bearbeitung? 2. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wär- menetze (Wärmeplanungsgesetz) zum 01.01.2024 hat der Bundesgesetzgeber eine Struktur für die Aufstellung einer Wärmewendestrategie, der kommunalen Wärmeplanung (KWP), vor- gegeben. Damit liegt im Vergleich zum Zeitpunkt des Beschlusses AN/2018/2022 veränderte Rahmenbedingungen für die Verwaltung vor. Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung am 21.03.2024 mit dem Start der Aufstellung einer KWP gemäß Wärmeplanungsgesetz beauftragt (0060/2024). Laut Wärmeplanungsgesetz ist die KWP in vier Phasen - Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Entwicklung von Zielszenarien und Entwicklung von Umsetzungsstrategien – zu bearbeiten. Die Umsetzung einer Plattform, auf der sich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zusammenfinden können, zählt zu den möglichen Bausteinen der Umsetzungsstrategie. Mit diesen wird sich im Rahmen der Aufstellung der KWP in 2025 befasst. Eine webgestützte Plattform kann ein Ansprache-Kanal sein, welcher meist nur technikaffinen Menschen zugänglich ist. Im Zuge der Umsetzungsstrategie der KWP werden darüber hinaus weitere Instrumente evaluiert und im Hinblick auf Ihre Wirkung kombiniert werden müssen, um Eigentümer*innen(-gesellschaften) zu erreichen. Zu 2.: Das Zeitfenster für den Umsetzungsbeginn lässt sich aus der KWP ableiten, die bis zum 30.06.2026 aufgestellt und beschlossen sein muss. Bereits im Rahmen der Entwicklung der Umsetzungsstrategie wird auch zu betrachten sein, welche Akteur*in Anbieter*in des Instru- ments einer Plattform sein sollte, um die Zielgruppe bestmöglich zu erreichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1359/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 10:30