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2684/2021

Verwendung von Mitteln aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft

Beschlussvorlage Ausschuss 09.08.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.09.2021, TOP 10.13

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Kulturförderabgabe 2021: Maßnahmen und Projekte

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Beschlussvorlage Ausschuss

5018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2684/2021 
Freigabedatum 09.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung von Mitteln aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der 
Kreativwirtschaft 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss erkennt den Bedarf in Höhe von 60.000 € zur Förderung der in Anlage 1 abge-
stimmten und dargestellten Maßnahmen der Kreativwirtschaft an und beschließt die Mittelfreigabe im 
Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 
 
Wirtschaftsausschuss 26.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 unter TOP 16.1 – „Freigabe von Mitteln 
aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft“ (Vorlagen-Nr.: 
1729/2021) aufgrund eines gemeinsamen Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion Volt (AN/1470/2021) eine teilweise Mittelumschichtung zur weite-
ren Bearbeitung in die Verwaltung verwiesen. 
 
Die Mitarbeiter*innen der KölnBusiness und der Stabsstelle Wirtschaftsförderung befinden sich in 
engem Kontakt mit den Projektträgern und Fördermittelempfänger der vorgeschlagenen Projekte der 
KFA-Mittel. 
 
Unabhängig davon, dass für die Planung der einzelnen Projekte eine frühzeitige Entscheidung in der 
ersten Jahreshälfte stets die optimale Voraussetzung für die Planung und Durchführung und damit 
Absicherung der Projekte und Veranstaltungen ist, konnte durch den intensiven Austausch mit den 
Beteiligten sichergestellt werden, dass aktuell durch die Verschiebung der Mittelfreigabe wohl keine 
nachteiligen Effekte zu erwarten sind. Eine DE, wie vom Finanzausschuss in der letzten Sitzung an-
geregt, ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht erforderlich, davon ausgehend, dass eine Entscheidung

3 
im regulären Sitzungslauf im September getroffen wird. 
 
In der beigefügten Anlage ist dargestellt, welche konkreten Projekte der Kreativwirtschaft gefördert 
werden sollen. Die jeweiligen Vorschläge sind grundsätzlich mit der KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs GmbH abgestimmt. Mit dem Änderungsantrag AN/1470/2021 unter Schwerpunktsetzung des 
Förderschwerpunktes „Nachhaltigkeit“ wurden die Mittel teilweise wie folgt umgeschichtet: 
 
Projekt Bisheriger Ansatz Veränderung 
Nachhaltigkeit in der Veranstaltungsbran-
che 
                           5.000 €                        21.000 € 
Deutscher Entwicklerpreis                          14.000 €                        10.000 € 
Galerieplattform Kölner Galerien                          12.000 €                            0,00 € 
 
Alle anderen in der Liste aufgeführten Projekte bleiben unverändert. 
 
Das zur Durchführung der geplanten Maßnahmen notwendige Fördervolumen beträgt insgesamt 
60.000 €. Die notwendigen Vorarbeiten zur Durchführung der Veranstaltungen müssen dringend be-
gonnen werden. Die Veranstalter/innen benötigen hierfür Planungssicherheit. Um entsprechende 
Förderanträge bearbeiten zu können, ist daher gegenwärtig die Freigabe der Mittel erforderlich. 
 
Finanzierung 
Der politische VN zum Haushaltsplan 2020/2021 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung 
am 11.10.2019 beschlossen, der Rat hat den Haushaltsplan 2020/2021 insgesamt in seiner Sitzung 
am 07.11.2019 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil 
dessen. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel stehen im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
– im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber des beschlossenen 
Haushalts 2020/2021. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt 
der Antragsteller/innen der Kreativwirtschaft und somit auch dem Strukturerhalt der Kölner Kreativ-
wirtschaft.  
 
 
Anlage

Anlage - Kulturförderabgabe 2021: Maßnahmen und Projekte

5292 Zeichen

Seite 1 Anlage zu 2684/2021
TP1501 FIPO 9062.573.1800.4 Projekte zur Förderung de r Medien- und Kreativwirtschaft 
3.000,00 €        Filmbüro NW 
 
Das Filmbüro NW mit Sitz in Köln und über 200 Mitgliedern bietet mit seinen Angeboten, 
Veranstaltungen und Beratungsleistungen einen wichtigen Beitrag in der Vernetzung von jungen und 
etablierten Filmemacherinnen und Filmemachern sowie der Schnittstelle von kultureller und 
wirtschaftlicher Filmarbeit. Die Veranstaltung zum 40jährigen Jubiläum sollten in 2020 gefördert werden, konnten Pandemiebedingt 
aber nicht stattfinden. 
In 2021 soll der Umzug des Filmbüro NW in das Filmhaus und eine Einweihung (als „ausgefallenes Jubiläum“ einmalig mit 3.000 Euro 
4.000,00 €       SAE Convention 2021 
Die SAE Convention findet seit 2016 in Köln statt. Der Veranstalter hatte für 2020 das inhaltliche Konzept 
neu ausgerichtet und bringt in der Kooperation verschiedene Partner und den Nachwuchs aus dem 
Medien- und Kreativbereich zusammen. Hierbei werden die Akteure aus dem Bereich Kulturwirtschaft 
mit Schwerpunkten in den Bereichen Musik, Film, Fernsehen und Games vernetzt. Die SAE Convention 
ist ein wichtiges Netzwerk-Event für kreative Medienentwickler und zunehmend auch Technologie- 
Enthusiasten.2020 konnte das Event nicht stattfinden. In 2021 wird es am 10. Oktober durchgeführt, ob vor Ort, hybrid oder rein digital 
muss dann die Entwicklung der Pandemie zeigen. 
5.000,00 €       European Work in Progress 
European Work in Progress (EWIP) wird von der AG Verleih organisiert und findet  im Rahmen des FIlm Festival Cologne als 
eigenständige Veranstaltung statt. Am EWIP nehmen Produzenten und Verleiher von Independent- und Arthaus-FIlmen aus 
Deuschland und Europa statt, mit dem Ziel, neben dem Bereich Mainstream und Blockbustern hochwertige FIlme ins Kino und das 
Fernsehehen zu bringen. Die Finanzierung des EWIP erfolgt maßgeblich über die Film und Medienstiftung.
3.000,00 €       Edimotion-Akademie und Masterclass 
Die Workshops und die Masterclass finden als Aus- u nd Weiterbildungsmaßnahme im Vorfeld des Festivals für den 
Schnitt statt. Mit der Unterstützung soll ein Signal für die Unterstützung des Nachwuchses im Bereich Editing gesetzt 
werden. 
21.000,00 €     Nachhaltigkeit in der 
Veranstaltungsbranche 
Kulturförderabgabe 2021: Maßnahmen und Projekte

Seite 2 Anlage zu 2684/2021
Das Thema Nachhaltigkeit und Klimaneutralität findet auch immer stärker in der Kreativwirtschaft Gehör. Während im Bereich der Film- 
und Fernsehproduktion das Thema "Green Production" schon stark bearbeitet wird, ist es im Bereich der Veranstaltungen noch am 
Anfang. Hierzu soll gemeinsam mit Partnern (wie z.B. der Film und Medienstiftung oder der Klubkomm) ein übergreifendes Netzwerk 
initiiert werden, um zu prüfen, wie Festivals und Events Klimaneutral veranstaltet werden können. (Beispiele sind: Filmfestival Cologne, 
kleinere Filmfestivals, co pop, kleinere Musikfestivals, Lit Cologne, Comedy Preis).... 
10.000,00 €     Deutscher Entwicklerpreis (DEP) 
Der Deutsche Entwicklerpreis ist eine deutschlandweit verliehene Auszeichnung für erfolgreiche Entwicklerstudios von PC-Spielen und 
anderer digitaler Unterhaltungssoftware. Er wurde erstmals am 12. November 2004 in Essen verliehen. Zwischen 2005 und 2010 
wurde der Preis im ältesten deutschen Premierenkino, der Lichtburg in Essen verliehen, in den Jahren 2011 bis 2013 im Alten 
Kesselhaus in Düsseldorf. Seit 2014 findet die Jahresabschlussveranstaltung der deutschen Gamesbranche in Köln statt. 
Entwicklerpreis 2020 
343.000 Videoaufrufe über alle Video- und Streaming-Kanäle, 1,27 Millionen Aufrufe auf Social Media über sämtliche Beiträge 
Hervorzuheben sind die Beiträge in der Tagesschau, bei Sat1, WDR, RTL sowie bei diversen Nachrichten-Webseiten wie Zeit, 
Süddeutsche oder t-online.de. Verglichen mit den Zahlen und Beiträgen von 2019 ist nicht nur die Quantität, sondern vor allem die 
Qualität der Beiträge stark gestiegen. 
2.000,00 €       
Deutscher Entwicklerpreis/ Sonderpreis 
der Stadt Köln 
Seit 2018 ist ein Sonderpreis der Stadt Köln in die Veranstaltung integriert. Das Preisgeld dafür ist auf 2.000 € festgesetzt und wird im 
Rahmen der Veranstaltung für eine innovative Entwicklung vergeben. 
6.000,00 €       Gamechanger Wandelwerk 
Das Wandelwerk hat sich in der kurzen Zeit seiner Existenz trotz Corona zu einem Konzentrationspunkt von Kreativwirtschaft und 
Nachhaltigkeitsinitiativen entwickelt. Bei einem Festival soll mit Screenings, Diskussionen und Aktionen die Rolle als kreativer Agenda- 
Setter für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht werden. 
6.000,00 €       IphiGenia-Award für gendersensibles 
Design

Seite 3 Anlage zu 2684/2021
Der Preis soll um einen Köln-spezifischen Preis für Gender-sensibles Design erweitert werden. Gleichzeitig werden neue 
Ausstellungskonzepte (mobiles Hochregal etc.) entwickelt und die Ergebnisse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
* Hinweis 
In Abänderung zur Vorlage 1729/2021 wird der Etat "Nachhaltigkeit in der Veranstaltungsbranche" von 5.000 € um 17.000 € 
aufgestockt. Die Mittel für den Deutschen Entwicklerpreis werden von 14.000 € auf 10.000 € reduziert, die Galerieplattform Kölner 
Galerien wird nicht gefördert. 
60.000,00 €     Gesamtsumme

Beratungsverlauf (2)

26.08.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2684/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.08.2021
Erstellt
27.07.2021 11:26