AN/0952/2019
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer Fußgänger- und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
5178 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Harald Schuster (Deine Freunde) Marlis Pöttgen (FDP) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0952/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer Fußgänger- und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen stellen folgenden Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Juli 2019. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Äußeren Kanalstraße zwischen Takufeld und Rochuspark einen sicheren Fußgänger - und Radüberweg anstelle der Querungsinsel in H ö- he der Kleingärten einz urichten. Die Verwaltung soll prüfen, ob diese als Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mit Radverkehrsfurt ausgeführt we r- den kann oder als Lichtzeichensignalanlage (Ampel) ausgeführt werden muss. Das Ergebnis ist der BV 4 zeitnah mitzuteilen. Begründung: Den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 2001) sind Empfehlungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen bei bestimmten Verkehrsstärken zu entnehmen. Grundsätzlich ist die Anlage von Querungsmöglic h- keiten in begründeten Ausnahmefällen aber jederzeit möglich (2.3(3) R-FGÜ 2001). - 2 - An der genannten Stelle ist ein solcher Ausnahmefall gegeben, da hier der Schul - und Freizeitverkehr von Kindern und Jugendlichen zwischen Ehrenfeld, Neuehre n- feld, Bickendorf und Ossendorf gebündelt auf die viel befahrene Äußere Kanalstraße trifft. Der Weg durch den Park ist der bei weitem am besten geeignete und deshalb auch bevorzugte Weg zum Montessori Gymnasium, zur Montessori Grundschule, zur Eichendorff-Schule, zur städtischen Schule Lindweiler Hof zu den Sportanlagen des TuS Ehrenfeld, zu den Sportanlagen des DJK Roland West, zur Skateanlage im T a- kufeld, zum Spielplatz im Rochuspark sowie zum Ossendorfbad. Alle gennannten Einrichtungen liegen im Umkreis von weniger als 400m zur Querungsstelle. Darüber hinaus ist auch aus folgenden Gründen die Einrichtung einer LZA aufgrund der Mitteilung 1440/2018 zu einem früheren Beschluss vom 12.09.2016 bezüglich eines Zebrastreifens an genannter Stelle geboten: - Am 16.01.2018 hat die Verwaltung den Querung sbedarf von Fußgänger*Innen zwischen Takufeld und Rochuspark gezählt und diesen den derzeit in etwa 30m Abstand installierten Querungsinseln einzeln zugeordnet. Jede Qu e- rungsmöglichkeit für sich betrachtet blieb deshalb unterhalb des mögl i- chen/empfohlenen Einsatzbereichs der R -FGÜ. Für die vorgesehene Lösung mit nur einer Lichtzeichenanlage ist die Kombination beider Werte anzune h- men, so dass die Mindest -Fußgängerverkehrsstärke mit etwa 70 Fußgängern nun innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches liegt. - Da die damalige Zählung an einem regnerischen Dienstag im Januar bei 3 – 4 °C stattfand (siehe z. B. Wetterarchiv „Nippeswetter“) ist unter normalen Wetterbedingungen sogar von deutlich höheren Fußgängerverkehrsstärken auszugehen. Radfahrer*Innen wurden gar nicht erst gezählt. - Demgegenüber wurden die Kraftfahrzeugstärken von der Verwaltung am 02.02.2017 aufgrund der bestehenden Querungshilfen nur in eine Richtung gezählt. Für die vorgeschlagene Lösung einer Ampel ohne Querungsinsel sind aber d ie Kraftfahrzeugstärken in beide Richtungen zu Grunde zu legen, also max. das doppelte der nur in eine Fahrrichtung am 02.02.2017 gezählten 708 - 742 Fahrzeuge pro Stunde. Innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Bereichs sind Lichtzeichenanlagen bei mehr als 450 Kfz/h empfohlen, obe r- halb von 750 Fahrzeugen pro Stunde sogar erforderlich (2.3 (6) R-FGÜ 2001). Aktuell sind Fußgänger*Innen und Radfahrer*Innen zwischen Takufeld und R o- chuspark von der Tageslaune einzelner KFZ -Fahrer*Innen abhängig, die im Einzelfall z.B. durch Lichthupe die Querung der Fahrbahn zur Verkehrsinsel gewähren. Anders als von der Verwaltung in Mitteilung 1440/2018 dargestellt sind die baulich angele g- ten Querungsinseln keinesfalls ausreichend. Im Gegenteil: Aufgrund der von der Verwaltung selbst angenommenen Bindungswirkung der R -FGÜ 2001 ist die Anlage einer Lichtzeichenanlage sogar dringend geboten. Kindern und Jugendlichen die g e- schützte Vorfahrt auf dem Schulweg weiterhin zu verwehren liegt nicht im Ermessen der Verwaltung. Da die Maßnahme ist schon lange überfällig ist (erster Beschluss vom 12.09.2016) sind die Planungen umgehend aufzunehmen und zeitnah auszufü h- ren. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Petra Bossinger Christiane Martin SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. gez. Martin Berg Berndt Petri CDU-Fraktion Fraktion Die Linke gez. gez. Harald Schuster Marlis Pöttgen Deine Freunde FDP
Sachstandsbericht Februar 2022
1591 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0952/2019
Stand: 28.02.2022
Sachstandsbericht
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer Fußgänger-
und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Äußeren Kanalstraße zwischen
Takufeld und Rochuspark einen sicheren Fußgänger- und Radüberweg anstelle der Querungsinsel in
Höhe der Kleingärten einzurichten. Die Verwaltung soll prüfen, ob diese als Fußgängerüberweg (Zeb-
rastreifen) mit Radverkehrsfurt ausgeführt werden kann oder als Lichtzeichensignalanlage (Ampel)
ausgeführt werden muss. Das Ergebnis ist der BV 4 zeitnah mitzuteilen.
Status x in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022: Der Bereich der Querungsstellen auf der Äußeren Kanalstraße wurde im Rahmen
der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld intensiv betrachtet. Der Gutachter hat für die
Optimierung der Querungsstellen eine Konzeptidee entwickelt, die bereits in den durchgeführten
Facharbeitskreisen diskutiert wurde.
Die Maßnahme wurde für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes mit Priorität eingestuft.
Nächste Schritte:
Prüfung der Einrichtung einer „schlafenden“ LSA inklusive einer Lösung zur Verdeutlichung der Que-
rungsstelle für Radfahrende und zu Fuß Gehende gemäß den Empfehlungen des Facharbeitskreises
und den Empfehlungen des Gutachters
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2. Quartal 2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0952/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 25.06.2019 08:58