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AN/0952/2019

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer Fußgänger- und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 09.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 8.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Sachstandsbericht Februar 2022

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

5178 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
Harald Schuster (Deine Freunde) 
Marlis Pöttgen (FDP) 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0952/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer 
Fußgänger- und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen stellen folgenden 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Juli 2019.  
 
Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung  
 
auf der Äußeren Kanalstraße zwischen Takufeld und Rochuspark einen 
sicheren Fußgänger - und Radüberweg anstelle der Querungsinsel in H ö-
he der Kleingärten einz urichten. Die Verwaltung soll prüfen, ob diese als 
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mit Radverkehrsfurt ausgeführt we r-
den kann oder als Lichtzeichensignalanlage (Ampel) ausgeführt werden 
muss. Das Ergebnis ist der BV 4 zeitnah mitzuteilen. 
 
Begründung:  
 
Den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 
2001) sind Empfehlungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen bei bestimmten 
Verkehrsstärken zu entnehmen. Grundsätzlich ist die Anlage von Querungsmöglic h-
keiten in begründeten Ausnahmefällen aber jederzeit möglich (2.3(3) R-FGÜ 2001).

- 2 - 
 
An der genannten Stelle ist ein solcher Ausnahmefall gegeben, da hier der Schul - 
und Freizeitverkehr von Kindern und Jugendlichen zwischen Ehrenfeld, Neuehre n-
feld, Bickendorf und Ossendorf gebündelt auf die viel befahrene Äußere Kanalstraße 
trifft. Der Weg durch den Park ist der bei weitem am besten geeignete und deshalb 
auch bevorzugte Weg zum Montessori Gymnasium, zur Montessori Grundschule, zur 
Eichendorff-Schule, zur städtischen Schule Lindweiler Hof zu den Sportanlagen des 
TuS Ehrenfeld, zu den Sportanlagen des DJK Roland West, zur Skateanlage im T a-
kufeld, zum Spielplatz im Rochuspark sowie zum Ossendorfbad. Alle gennannten 
Einrichtungen liegen im Umkreis von weniger als 400m zur Querungsstelle.  
 
Darüber hinaus ist auch aus folgenden Gründen die Einrichtung einer LZA aufgrund 
der Mitteilung 1440/2018 zu einem früheren Beschluss vom 12.09.2016 bezüglich 
eines Zebrastreifens an genannter Stelle geboten:  
 
- Am 16.01.2018 hat die Verwaltung den Querung sbedarf von Fußgänger*Innen 
zwischen Takufeld und Rochuspark gezählt und diesen den derzeit in etwa 
30m Abstand installierten Querungsinseln einzeln zugeordnet. Jede Qu e-
rungsmöglichkeit für sich betrachtet blieb deshalb unterhalb des mögl i-
chen/empfohlenen Einsatzbereichs der R -FGÜ. Für die vorgesehene Lösung 
mit nur einer Lichtzeichenanlage ist die Kombination beider Werte anzune h-
men, so dass die Mindest -Fußgängerverkehrsstärke mit etwa 70 Fußgängern 
nun innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches liegt.  
- Da die damalige Zählung an einem regnerischen Dienstag im Januar bei 3 –
4 °C stattfand (siehe z. B. Wetterarchiv „Nippeswetter“) ist unter normalen 
Wetterbedingungen sogar von deutlich höheren Fußgängerverkehrsstärken 
auszugehen. Radfahrer*Innen wurden gar nicht erst gezählt. 
- Demgegenüber wurden die Kraftfahrzeugstärken von der Verwaltung am 
02.02.2017 aufgrund der bestehenden Querungshilfen nur in eine Richtung 
gezählt. Für die vorgeschlagene Lösung einer Ampel ohne Querungsinsel sind 
aber d ie Kraftfahrzeugstärken in beide Richtungen zu Grunde zu legen, also 
max. das doppelte der nur in eine Fahrrichtung am 02.02.2017 gezählten 708 -
742 Fahrzeuge pro Stunde. Innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen 
Bereichs sind Lichtzeichenanlagen bei mehr  als 450 Kfz/h empfohlen, obe r-
halb von 750 Fahrzeugen pro Stunde sogar erforderlich (2.3 (6) R-FGÜ 2001).  
Aktuell sind Fußgänger*Innen und Radfahrer*Innen zwischen Takufeld und R o-
chuspark von der Tageslaune einzelner KFZ -Fahrer*Innen abhängig, die im Einzelfall 
z.B. durch Lichthupe die Querung der Fahrbahn zur Verkehrsinsel gewähren. Anders 
als von der Verwaltung in Mitteilung 1440/2018 dargestellt sind die baulich angele g-
ten Querungsinseln keinesfalls ausreichend. Im Gegenteil: Aufgrund der von der 
Verwaltung selbst angenommenen Bindungswirkung der R -FGÜ 2001 ist die Anlage 
einer Lichtzeichenanlage sogar dringend geboten. Kindern und Jugendlichen die g e-
schützte Vorfahrt auf dem Schulweg weiterhin zu verwehren liegt nicht im Ermessen 
der Verwaltung. Da die Maßnahme ist schon lange überfällig ist (erster Beschluss 
vom 12.09.2016) sind die Planungen umgehend aufzunehmen und zeitnah auszufü h-
ren.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.       gez. 
Petra Bossinger    Christiane Martin 
SPD-Fraktion    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
gez.      gez. 
Martin Berg      Berndt Petri 
CDU-Fraktion    Fraktion Die Linke 
 
gez.      gez. 
Harald Schuster    Marlis Pöttgen 
Deine Freunde    FDP

Sachstandsbericht Februar 2022

1591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0952/2019 
 Stand: 28.02.2022 
Sachstandsbericht  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger/innen: Sicherer Fußgänger- 
und Radüberweg zwischen Takufeld und Rochuspark 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Äußeren Kanalstraße zwischen 
Takufeld und Rochuspark einen sicheren Fußgänger- und Radüberweg anstelle der Querungsinsel in 
Höhe der Kleingärten einzurichten. Die Verwaltung soll prüfen, ob diese als Fußgängerüberweg (Zeb-
rastreifen) mit Radverkehrsfurt ausgeführt werden kann oder als Lichtzeichensignalanlage (Ampel) 
ausgeführt werden muss. Das Ergebnis ist der BV 4 zeitnah mitzuteilen. 
 
 
Status   x in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: Der Bereich der Querungsstellen auf der Äußeren Kanalstraße wurde im Rahmen 
der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld intensiv betrachtet. Der Gutachter hat für die 
Optimierung der Querungsstellen eine Konzeptidee entwickelt, die bereits in den durchgeführten 
Facharbeitskreisen diskutiert wurde.  
Die Maßnahme wurde für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes mit Priorität eingestuft.  
 
Nächste Schritte: 
Prüfung der Einrichtung einer „schlafenden“ LSA inklusive einer Lösung zur Verdeutlichung der Que-
rungsstelle für Radfahrende und zu Fuß Gehende gemäß den Empfehlungen des Facharbeitskreises 
und den Empfehlungen des Gutachters 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2. Quartal 2023

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0952/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
09.09.2019
Erstellt
25.06.2019 08:58