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0325/2019

Generalsanierung der technischen Anlage der Sporthallen Erdweg

Beschlussvorlage Ausschuss 13.03.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.03.2019, TOP 4.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10443 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0325/2019 
Freigabedatum  13.11.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Halle Erdweg, Köln-Worringen (ehemals SG Worringen) 
Generalsanierung der technischen sowie der brandschutztechnischen Anlagen und Sanierung 
des Daches 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der nachträglichen 
zustimmenden Beschlussfassung des Sportausschusses - mit der Planung und Kostenermitt-
lung zur Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warm-
wasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtung inkl. einer Brandmeldeanla-
ge sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sport-
betriebs sowie gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit 800 Personen (Sportler 
und Zuschauer) mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 200.000,- €.  
Zur Deckung der vorgenannten Planungskosten stehen entsprechende investive Auszah-
lungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Hj. 2019 zur Verfügung. 
 
 
 
Alternative1 : 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostener-
mittlung zur Generalsanierung der technischen Anlagen (Heizung, Trinkwasser, Warmwas-
ser, Elektrik) sowie der Sanierung der brandschutztechnischen Einrichtung sowie der Sanie-
rung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs mit maximal 
200 Personen (Sportler und Zuschauer) in der Anlage mit voraussichtlichen Gesamtkosten in 
Höhe von 80.000,- €.  
Zur Deckung der vorgenannten Planungskosten stehen entsprechende investive Auszah-
lungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Hj. 2019 zur Verfügung. 
 
 
Alternative 2: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt eine Sanierung der Halle ab, mit der voraussichtlichen 
Folge, dass die Halle kurzfristig geschlossen werden muss. 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 
Sportausschuss 28.03.2019

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3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Sportgemeinschaft Worringen e. V. hat in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine 
vereinseigene Sporthalle auf dem Gelände Erdweg 1 a in Köln-Worringen errichtet. Diese Anlage hat 
der Verein dann im Jahr 1996 um weitere Nebenanlagen (Geschäftsstelle, Ringerhalle usw.) erwei-
tert. Die gesamte Fläche der Hochbauten hatte der Verein im Wege eines Erbbaurechts von der Stadt 
angepachtet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Vereins im Jahr 2009 ist diese Liegenschaft 
inkl. der darauf befindlichen Aufbauten wieder ins Eigentum der Stadt übergegangen und wird seit-
dem als städtische Sportanlage betrieben. Der Verein hat Teile der Aufbauten für den Betrieb der 
Geschäftsstelle und der Fitness-Centers wieder von der Stadt angemietet. Daneben hat er mittlerwei-
le auch die Außensportanlage Erdweg und St.-Tönnis-Str. dauerhaft wieder angemietet. 
 
Im Rahmen des laufenden Betriebs der Sporthalle sowie des Fitnessbereichs gab es in den letzten 
Jahren immer wieder Anmerkungen hinsichtlich der Funktion der technischen Anlagen. Im Rahmen 
der Überprüfung durch die städtische Gebäudewirtschaft wurden diverse grundlegende Mängel so-
wohl an der Heizanlage, der Lüftung, der Trinkwasseranlage sowie aus brandschutztechnischer Sicht 
an diversen Gebäudeteilen festgestellt.  
 
Außerdem ist das Dach der großen Halle mittlerweile undicht geworden und konnte bisher nur not-
dürftig repariert werden. Nach den Feststellungen der städtischen Gebäudewirtschaft muss das Dach 
vollständig erneuert werden. Dazu gehört auch, dass die vorhandenen Entrauchungsflächen nach 
den aktuell gültigen Vorschriften nicht mehr ausreichen.  
 
Mittlerweile wurden im Rahmen der für die Anlage notwendigen Wiederkehrenden Prüfungen erhebli-
che Mängel an den verschiedenen Anlagenteilen festgestellt und müssen für den weiteren Betrieb der 
Anlage zeitnah beseitigt werden. Da die ursprüngliche Baugenehmigung für die Anlage weder beim 
Verein noch in den städtischen Archiven aufzufinden ist, liegt keine belastbare Unterlage zu Ertüchti-
gung der Anlagen innerhalb der Regelungen aus der seinerzeit scheinbar erteilten Baugenehmigung 
vor.

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Unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzungssituation sowie der Tatsache, dass im Bereich Köln-
Worringen nur sehr begrenzt gedeckte Sportflächen zur Verfügung stehen, beabsichtigt die Verwal-
tung die bestehenden Liegenschaft zu sanieren. Dazu sollen die technischen Anlagen (Heizung, 
Wasser, Elektrik, Lüftung) entsprechend den technischen Vorgaben erneuert/bzw. saniert werden, 
der Brandschutz entsprechend einem noch zu erstellenden Brandschutzgutachten vervollständigt und 
das Dach der Halle erneuert werden. Dazu beabsichtigt die Verwaltung, die städtische Gebäudewirt-
schaft mit einer entsprechenden Planung unter Einschaltung von externen Brandschutzgutachtern 
und Fachingenieuren zu beauftragen. Dazu soll die Anlage gleichzeitig insoweit ertüchtigt werden, 
dass die Halle letztendlich als Mehrzweckhalle mit dem Schwerpunkt Sport mit einem Volumen bis zu 
800 Personen für verschiedene Veranstaltungen auch neben dem Sportbereich genutzt werden kann.  
 
Aufgrund dieser Nutzungsänderungen wäre die Beantragung einer neuen Baugenehmigung erforder-
lich, die dann gleichzeitig als zukünftige Grundlage für den zukünftigen Betrieb der Anlage dient.  
 
Seitens der Verwaltung wird die grundlegende Sanierung der technischen Anlagen sowie die Ertüch-
tigung des Brandschutzes entsprechend der aktuellen Vorgaben befürwortet, weil nur dann ein dau-
erhafter störungsfreier Betrieb weiter in die Zukunft sichergestellt werden kann. Ferner wird auf dieser 
Basis die Grundlage für einen einwandfreien geregelten Betrieb als Grundlage für zukünftige Entwick-
lungen geschaffen. 
Durch die Sanierung auf der Basis der größeren Personenzahl wird auch die derzeit etwas unklare 
Situation bei Nutzung aller Bereiche des Gebäude (Große Halle, kleine Halle, Fitnessstudio und Bist-
ro) bereinigt und dauerhaft gesichert, da die Nutzung Grundlage für ein noch zu erstellenden Brand-
schutzgutachten ist. 
 
Eine erste Kostenberechnung für die Sanierung der Sporthalle Erdweg sowie den entsprechenden 
Nebengebäude inkl. Dach und Brandschutz ergab voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 
3,25 Mio. € (Brutto) 
 
Die als Alternative 1 vorgestellte Teilsanierung von einzelnen technischen Gewerke würde voraus-
sichtlich zwar den aktuellen Betrieb der Anlage ermöglichen, jedoch würden mit großer Wahrschein-
lichkeit in der näheren Zukunft weitergehende Maßnahmen zur Instandhaltung weiterer Bereiche der 
technischen Anlage mit noch nicht abzusehenden Kosten erforderlich werden. Ferner muss aus 
Gründen des Brandschutzes jede weitere Nutzung, bei der sich mehr als 200 Personen in dem Ge-
bäude befinden, strikt unterbunden werden.  
 
Diese Variante wurde mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 1,4 Mio. € (Brutto) ermittelt. 
 
Die als Alternative 2 vorgestellte Möglichkeit, weitere Maßnahmen zum Betrieb der Anlage nicht 
durchzuführen, führt zur zwangsweisen Einstellung der Nutzung und damit letztendlich zur Beendi-
gung des Sportbetriebs der SG Worringen, da derzeit keine alternative Sportmöglichkeiten in gedeck-
ten Sportanlagen angeboten werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verein gerade 
erst eine Beihilfe für die Umwandlung des Tennenplatzes auf der Sportanlage St.-Tönnis-Str. in einen 
Kunstrasenplatz als Vereinsbaumaßnahme beantragt hat. Die vorhandenen Aufbauten beherbergen 
u. a. auch die notwendigen Umkleiden und Sanitärräume für die Außensportanlagen. 
 
Alternativ zur Sanierung der bestehenden Halle wurde auch daran gedacht, die Halle und die Neben-
räume an anderer Stelle neu zu bauen und die bestehenden Bauten niederzulegen. Nach Prüfung der 
örtlichen Gegebenheit und der zur Verfügung stehenden Freiflächen sowie der Lage des gesamten 
Geländes im Landschaftsschutzgebiet L03 „Alte Worringer Rheinschleife“ wurde ein Neubau jedoch 
verworfen, weil eine Realisierung als nicht realistisch eingeschätzt wurde. 
 
Vor dem Hintergrund der seinerzeit aufgetretenen Dachundichtigkeit hatte der Sportausschuss bereits 
Planungsmittel für die Dacherneuerung in Höhe von 20.700,- in seiner Sitzung am 08.09.2016 (Vorla-
ge 2185/2016) beschlossen. Die jetzt vorgesehenen Planungskosten sind zusätzlich erforderlich. 
 
Der Planungsauftrag wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln angenommen. Aufgrund bereits 
zahlreicher vorhandener Planungs- und Bauaufträge kann derzeit kein Zeitpunkt mitgeteilt werden,

5 
wann die Bearbeitung und Umsetzung durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erfolgt. 
 
Zur Deckung der vorgenannten Planungskosten stehen entsprechende investive Auszahlungs-
ermächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Hj. 2019 zur Verfügung. Für die Maßnahmen wurden im Haushalt 2019 sowie in der mittelfristigen 
Finanzplanung (2020 -2022) insgesamt Mittel in Höhe von 12,3 Mio. € vorgemerkt. Bei der Umset-
zung der Maßnahme in der vorgesehenen Form, wären die Mittel in dieser Höhe für dieses Projekt 
nicht mehr erforderlich. 
. 
Die Vorlage der Beschlussvorlage erfolgt trotz Verfristung, da die Umsetzung der Maßnahme auf-
grund der festgestellten Mängel zwingend erforderlich ist und ein Aufschub nicht möglich ist. Andern-
falls droht eine ordnungsbehördliche Stilllegung des Sportbetriebs. Eine frühzeitigere Vorlage war 
aufgrund der notwendigen umfangreichen Planung und Abstimmungen leider nicht möglich.

Beratungsverlauf (2)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0325/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2019
Erstellt
23.01.2019 15:07