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V/0535/2006

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße

Vorlage 05.07.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 17.08.2006, TOP 6.13

Anlage 2 - Satzungsberündung

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Ansehen

Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0535/2006/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme

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Anlage 2 - Satzungsberündung

46444 Zeichen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
1 
 
 
 
 
 
B E G R Ü N D U N G 
 
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: 
Albachten- Südlich der Dülmener Straße 
(tlw. mit Vorhaben und Erschließungsplan) 
 
Inhalt  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen    
2. Geltungsbereich   
3. Planungsrechtliche Situation    
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan   
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen,    
Verordnungen 
4. Räumliche und strukturelle Situation   
5. Planungsziele   
6 Inhalte der Änderungen   
6.1 Grundzüge der Planung   
6.2 bauliche Nutzung und Baugestaltung   
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte   
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe   
6.2.3 Bauweise und Bauform                               
6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen   
6.2.5 Werbeanlagen   
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung   
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur   
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur   
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
6.7 Immissionsschutz  
6.8 Altlasten / Altstandorte  
6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
7. Flächenbilanz  
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und  
Wirkungsprognose Mensch  
8.4.1 Eingriffsregelung                                        
8.4.2 Landschaft  
8.4.3 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
8.4.4 Zusammenfassung der erheblichen   
nachteiligen Umweltauswirkungen 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)  
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
8.7 Überwachung (Monitoring)  
8.8 Zusammenfassung  
9. Gesamtabwägung  
10.               Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
2 
  
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 437, in der 1. Änderung seit Dezember 2002 rechtsverbindlich, 
regelt die städtebauliche Entwicklung südlich der D ülmener Straße und westlich des Of- 
ferbaches bzw. des heutigen Siedlungsrandes An der Beeke / In der Weede. Südlich und 
westlich der Straße Rottkamp sind einige wenige Wohn häuser fertig gestellt bzw. in der 
Realisierung 
Der Planungsanlass ist: 
• das Ansiedlungsvorhaben der Fa. Stroetmann, die im Bereich südlich der Dül- 
mener Straße / östlich des Kreisverkehrs einen Leben smittelvollsortimenter 
sowie einen Bekleidungsmarkt errichten möchte und 
• mehrere Änderungserfordernisse hinsichtlich der Fes tsetzung von überbaubaren 
Flächen, Bauweise, Verkehrsflächen, die sich im Zuge der bisherigen Entwick- 
lung des Plangebietes ergeben haben. 
 
2. Geltungsbereich 
 
Die Änderungen umfassen:  
 
1. den Bereich südlich der Dülmener Straße östlich d es Kreisverkehrs. Für diesen 
Teilbereich wird eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes mit 
der Zielsetzung die Ansiedlung eines Lebensmittelvol lsortimenter und eines 
Bekleidungsmarktes zu ermöglichen. Die Abgrenzung d es Vorhaben und Er- 
schließungsplanes für diesen Teilbereich ist im Bebauungsplan dargestellt. 
 
2.  In den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes so llen die Festsetzungen den 
veränderten städtebaulichen Zielsetzungen entsprechend geändert werden. 
 
3.  Planungsrechtliche Situation 
 
             
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Müns ter stellt für den Geltungsbe- 
reich des Bebauungsplanes südlich der Dülmener Straße Wohnbaufläche dar.  
 
Durch geänderten städtebaulichen Zielsetzungen stimm en mit den Darstellungen des 
Flächennutzungsplanes nicht vollständig überein. Gem. § 8 (3) Baugesetzbuch wird der 
Flächennutzungsplan deshalb im Parallelverfahren geändert.  
 
3.2   bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung vom 20.12.2002 
schafft die Voraussetzungen für die Erweiterung des  Stadtteils Albachten südlich der 
Dülmener Straße. Zusammen mit den Bereichen „Albachten – nördlicher Ortsrand“ und 
„Albachten – Haus Wiek“ gehört das Plangebiet zu der Stadtteilerweiterung Albachten – 
West.  
Im Plangebiet sind überwiegend Wohnbauflächen für d en Einfamilienhausbau  -  zum 
geringeren Teil auch für den Geschosswohnungsbau -  berücksichtigt. Außerdem wer- 
den Flächen für die Erweiterung des Stadtteilzentrum s an der Dülmener Straße beid- 
seits des zentralen Marktplatzes  - u.a. auch für e inen zusätzlichen Lebensmittelmarkt -  
vorgesehen.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
3 
 
 
4.   Räumliche und strukturelle Situation 
 
Der gesamte Bereich der Stadtteilerweiterung Albach ten – West wird seit der Rechts- 
kraft der Bebauungspläne durch den Entwicklungsträg er  - die WGZ Immobilien -  er- 
schlossen und vermarktet. 
Im Plangebiet sind seitdem mehrere Wohnbauten u.a. eine Einrichtung für Asylsuchen- 
de an der Dülmener Straße und Altenwohnungen in der Nähe des Offerbaches ent- 
standen. Das Jugendzentrum und die Kindertagesstätt e sind ebenfalls fertig gestellt. 
Eine Altenpflegeeinrichtung für ca. 80 Bewohner wir d in Kürze am zentralen Marktplatz 
errichtet.  
Für den geplanten Standort eines Lebensmittelvollsor timenters konnte bisher kein In- 
vestor und Betreiber gefunden werden, da die Stando rtrahmenbedingungen (abseitige 
Lage von der Dülmener Straße, zu kleine Ladenflächen , zu wenig Stellplätze) zu un- 
günstig waren. 
 
5.   Planungsziele 
 
Der vorhabenbezogene Teil der 2. Änderung des Bebauu ngsplanes hat zum Ziel das 
Ansiedlungsvorhaben für den geplanten Lebensmittelv ollsortimenter und den Beklei- 
dungsmarkt zu ermöglichen und damit das Versorgungs angebot im Stadtteil zu verbes- 
sern und zu einer Stärkung des Stadtteilzentrums beizutragen. 
 
Die weitergehenden Änderungen dienen der Steuerung der Einzelhandelsansiedlung 
und einer besseren Vermarktbarkeit der Wohnbaugrund stücke durch flexiblere Nut- 
zungsmöglichkeiten ohne die städtebauliche Struktur , wie sie aus dem Wettbewerbs- 
verfahren hervorgegangen ist, zu verändern.   
 
6.   Inhalte der Änderungen  
 
  
6.1   Grundzüge der Planung  
 
Die Grundzüge der Planung zur Änderung des bestehenden Planungsrechtes bestehen 
in den vorhabenbezogenen Festsetzungen zur künftigen  Nutzung des Einzelhandels- 
standortes an der Dülmener Straße, in den Regelungen  zur Zulässigkeit von Einzel- 
handel im Bereich nördlich des Rottkamp sowie am Ma rktplatz und in den neu 
ausgewiesenen Verkehrsflächen. 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
 
Vorhabenbezogene Änderungen (Vorhaben- und Erschließungsplan) 
Auf der ca. 6.500 qm großen Fläche zwischen der Dülmener Straße und dem Rottkamp 
beabsichtigt der Vorhabenträger einen Lebensmittelv ollsortimenter und einen Textil- 
markt zu errichten. Hierfür sind zwei Gebäudestando rte vorgesehen. Das Baufenster 
für den LM-Markt hat eine Größe von ca. 1.750 qm. Di e Planung umfasst ein Ladenlo- 
kal mit 1.200 qm Verkaufsfläche, Nebenflächen für L ager, Büro, die eingehauste Anlie- 
ferung, etc. von ca. 360 qm Nutzfläche. Vorgesehen ist eine 1-geschossige Bebauung 
mit Flachdach und einer Gebäudehöhe von ca. 5,50 m. Der Textilmarkt soll eine Ver- 
kaufsfläche von 500 qm haben. Die erforderlichen Ne benräume werden z.T. im Ober- 
geschoss untergebracht. Die beiden Gebäude sind an den Rottkamp bzw. die Dülme- 
ner Straße herangerückt und umfassen den zur Dülmene r Straße vorgelagerten Kun- 
denstellplatz mit ca. 85 Stellplätzen. Die Standortplanung ist eindeutig auf die Dülmener

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
4 
Straße ausgerichtet. Mit der Gebäudeanordnung wird e ine städtebauliche Prägung im 
Bereich des Kreisverkehrs  - insbesondere mit der h ier vorgesehenen 2-geschossigen 
Bebauung -  und entlang des Rottkamps erreicht. Die  Wohnbebauung wird zugleich 
vom Lärm des Kundenverkehrs auf der Stellplatzanlage abgeschirmt.  
 
Mit dem Vorhaben wird die ursprüngliche städtebauli che Zielsetzung für diesen Bereich 
(verdichtete Wohnbebauung: Reihenhäuser und Geschossbauten) aufgegeben. Dies ist 
jedoch erforderlich um neben der Schaffung von Wohn bauflächen auch die andere 
zentrale städtebauliche Zielsetzung der Planung: „Stärkung des Ortszentrums“ verwirk- 
lichen zu können. Für die Attraktivität des Stadttei ls ist ein auf Dauer leistungsfähiges 
Grundversorgungsangebot entscheidend. Albachten ver fügt über einen LM-Discounter 
und einen weiteren LM-Markt. Letzterer hat aber mit  ca. 400 qm Verkaufsfläche keine 
marktgerechte Größe mehr. Deshalb wurde bereits im r echtskräftigen Bebauungsplan 
ein neuer Standort für einen LM-Markt als Vollsorti menter am zentralen Marktplatz ge- 
schaffen. Von Seiten der Investoren und Betreiber w ird der Standort jedoch nicht ak- 
zeptiert, einerseits wegen seiner Lage abseits der Dülmener Straße und andererseits 
wegen der zu geringen Flächengröße. Der rechtskräftig e Bebauungsplan bietet eben- 
erdig 1.000 qm Bruttogeschossfläche und ca. 48 Stel lplätze. Die Flächenansprüche im 
LM-Einzelhandel sind jedoch gerade in den letzten J ahren stark angestiegen. Aus 
Betreibersicht kommt ein Vollsortimenter mit wenige r als 1.200 qm Verkaufsfläche aus 
wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Betracht. Fü r diese Größenordnungen reichen 
die Flächenangebote im Marktplatzbereich nicht aus.  
 
Berücksichtigt man die aktuellen Ansiedlungsanforde rungen des Lebensmitteleinzel- 
handels, deren Betriebskonzepte und Flächenansprüche , so kommt unter Gesichts- 
punkten der Flächenverfügbarkeit innerhalb Albachten s derzeit nur der Standort östlich 
des Kreisverkehrs in Betracht. Stadtstrukturell füh rt das zu Auswirkungen, die zunächst 
in einer geänderten Entwicklung des Stadtteilzentru ms liegen. Städtebauliche Zielset- 
zung war bisher die Grundversorgungsangebote auf de n engeren Bereich zwischen 
Tankstelle und Plus-Markt an der Dülmener Straße sowi e beidseits des künftigen 
Marktplatzes zu bündeln. Mit dem Ansiedlungsvorhabe n erhält das Stadtteilzentrum ei- 
ne ausgeprägtere Ausdehnung entlang der Dülmener Straße. Der Bereich zwischen der 
Kreuzung Osthofstraße / Weseler Straße und dem Kreisv erkehr ist insgesamt durch ei- 
ne gemischte Nutungsstruktur gekennzeichnet auch we nn der Wohnanteil westlich des 
alten Friedhofes deutlich überwiegt. Von der höheren Nutzungsdichte und der größeren 
Nutzungsvielfalt her kann man den gesamten Bereich durchaus zur Ortsmitte zählen. 
 
Auch im Hinblick auf die Größenordnung der geplanten  Verkaufsflächenangebote ist 
von einer städtebaulichen Verträglichkeit des Vorha bens auszugehen. Das Stadtteil- 
zentrum Albachten verfügt über ca. 1.800 qm Gesamtv erkaufsfläche. Den Hauptanteil 
bildet mit ca. 1.300 qm die VKF für den Lebensmittel sektor. Das Ansiedlungsvorhaben 
würde mit ca. 1.700 qm GesamtVKF die vorhandene Verk aufsfläche nahezu verdop- 
peln und damit theoretisch mehr Kaufkraft benötigen, als sie der Stadtteil bereitstellt. 
Für die Einschätzung, dass das Ansiedlungsvorhaben d ennoch strukturell verträglich 
ist, sprechen folgende Gründe: 
 
- Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung de s geplanten LM-Vollsortimenters 
zur Aufgabe des bestehenden LM-Supermarktes führen wird. Dessen Ladengröße 
beträgt nur ca. 400 qm, was lediglich ein begrenzte s Sortiment ermöglicht. Auf- 
grund der sprunghaften Entwicklung im Lebensmittele inzelhandel (Trend zu mehr 
Sortimenten und mehr VKF) wäre der Standort mittelfr istig nicht überlebensfähig. 
Diese Einschätzung führte bereits zur Ausweisung des Einzelhandelsstandortes am 
künftigen Marktplatz, als Ersatz- nicht als Ergänzu ngsstandort, denn der Stadtteil 
trägt lediglich einen LM-Vollsortimenter. Unter Ber ücksichtigung des künftigen Fort- 
falls dieses Anbieters, ist das künftige Verkaufsfl ächenangebot durch das Ansied- 
lungsvorhaben im Stadtteil vertretbar. Negative Aus wirkungen durch Kaufkraftab- 
schöpfung in benachbarten Stadtteilen bzw. Gemeinde n sind daher nicht zu erwar- 
ten.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
5 
- Für den Einzelhandelsstandort  B  werden bewusst d ie grundversorgungsrelevan- 
ten Sortimente gemäß Münsteraner Liste für unzulässi g erklärt. Über die bestehen- 
den Anbieter innerhalb der gewachsenen Ortsmitte hi naus werden in diesen Sorti- 
mentsbereichen keine zusätzlichen Angebote geben.  
- Mit der Entwicklung des Stadtteilerweiterungsgebi etes „Albachten – West“ werden 
zurzeit die Entwicklungspotenziale des Stadtteils, die der gültige Flächennutzungs- 
plan ausweist, entwickelt. Darüber hinaus bietet de r gültige Gebietsentwicklungs- 
plan aber noch erhebliche Wohnsiedlungsflächen auf der östlichen Seite Albachten, 
die für die langfristige Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können.  
 
Art der baulichen Nutzung  
Das Mischgebiet ( MI ) wird differenziert und von d er baulichen Nutzung wie folgt unter- 
schieden:  
 
Im MI 1 Gebiet wird im Erdgeschoss künftig nur noch  Einzelhandel und Gastronomie 
zulässig sein. Damit soll die Zielsetzung einer Bele bung des Marktplatzes durch kun- 
denintensive Nutzungen unterstützt werden. Bisher w ar der Standort die einzige groß- 
flächige Ansiedlungsmöglichkeit für den Einzelhandel. Mit dem Alternativstandort östlich 
des Kreisverkehrs (VEP-Bereich) stellt sich die Frag e der neuen Nutzung am Markt- 
platz. 
 
Die Steuerung der Einzelhandelsansiedlung und Stärk ung des Zentrumsbereiches von 
Albachten liegen auch dem Ausschluss von Einzelhand el im WA-Gebiet nördlich des 
Rottkamps als Zielsetzung zu Grunde. Mit der neuen g roßzügigen Festsetzung von 
Baugrenzen werden in diesem Bereich flexiblere Nutz ungsmöglichkeiten geschaffen, 
die aber nicht dem Einzelhandel dienen sollen. Das Ansiedlungspotenzial im Einzel- 
handel soll ausschließlich auf den Bereich beidseits der Dülmener Straße und des künf- 
tigen Marktplatzes konzentriert werden. 
  
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubare Grundstücksfläche im MI- Gebiet auf  der Westseite des künftigen 
Marktplatzes wird bis an die nördliche Plangebietsg renze erweitert. Hierdurch soll eine 
geschlossene Randbebauung entlang dem Marktplatz ermöglicht werden.  
 
Im WA-Gebiet nördlich des Rottkamps wird  - anstell e einzelner Baufenster -  eine zu- 
sammenhängende überbaubare Fläche in einer einheitli chen Tiefe von ca. 18 m fest- 
gesetzt. Damit sollen unterschiedliche Grundstücksz uschnitte und eine flexiblere 
Bebauung ermöglicht werden.  
 
Südwestlich des Kreisverkehrs soll die überbaubare Fläche nach Westen erweitert wer- 
den, um eine angemessene Grundstücksausnutzung zu e rzielen. Das westlich angren- 
zende Asylbewerberheim hatte für die Wohnunterkünft e die gem. Bebauungsplan Nr. 
437 zulässigen überbaubaren Flächen sowie das Grunds tück nicht vollständig in An- 
spruch genommen 
  
6.2.3 Bauweise und Bauform 
Nördlich der beiden Regenrückhaltebecken soll neben der Bebauung mit Einzelhäusern 
künftig auch die Möglichkeit gegeben werden, Doppel häuser errichten zu können. Die 
Grundstücke sind ausreichend groß bemessen und erlau ben eine weitere Teilung ohne 
an Wohnqualität einzubüßen. Eine zwanglose Folge von Einzel- und Doppelhäusern 
trägt zur Bereicherung des Erscheinungsbildes im Straßenraum bei.  
 
6.2.4    Stellplätze, Nebenanlagen 
Durch die geplante Verlagerung des Lebensmittelmarktstandortes an den Kreisverkehr 
wird die Mischgebietsfläche westlich des künftigen Marktplatzes in der festgesetzten 
Größenordnung nicht mehr benötigt. Gleiches gilt auch für die Gemeinschaftsstellplatz- 
anlage. Beide Flächen werden reduziert. Hierdurch können die überbaubaren Flächen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
6 
erweitert und weitere Wohnbauflächen (WA) mit einer 2 bis 3 geschossigen Bauweise 
festgesetzt werden. 
 
In den textlichen Festsetzungen wurde der Begriff „C arport“ durch „überdachter Stell- 
platz“ ausgetauscht.  
 
6.2.5    Werbeanlagen 
Bei den Werbeanlagen werden die Größen der Anlagen n eu definiert. In den MI-
Gebieten dürfen sie 4,0 qm nicht überschreiten und über max. 2/3 der Gebäudeseite 
bzw. Ladenfront reichen. Damit sind quadratische bzw. längsrechteckige Werbeanlagen 
möglich. 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Änderung der Wendemöglichkeit am Ausbauende einer Stichstraße 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht am westl ichen Ende der Stichstraße keine 
Wendeanlage vor. Für Großfahrzeuge der AWM Münster is t eine Wende jedoch zwin- 
gend erforderlich. Hier soll eine einfache Winkelwe nde mit Schenkel nach Süden er- 
stellt werden. Die überbaubare Fläche auf dem südlic h angrenzenden Grundstück wird 
entsprechend verändert 
 
Öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Offerbach und dem geplanten Markt- 
platz 
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt als Verbindu ng zwischen dem öffentlichen 
Rad- und Fußweg östlich des Friedhofs und dem geplante n Marktplatz, über den Offer- 
bach, eine GÖ- Fläche (Gehrecht zugunsten der Öffent lichkeit) fest. Die Wegeverbin- 
dung wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung als ö ffentliche Verkehrsfläche fest- 
gesetzt, um eine durchgehende öffentliche Wegeverbindung herstellen zu können.  
 
Umwidmung von öffentlichen und privaten Teilflächen am geplanten Marktplatz 
Zwischen der Dülmener Straße im Norden und der Straße Rottkamp im Süden soll ein 
breiter Durchstich in das neue Wohngebiet erfolgen, um das Ortszentrum zu erweitern. 
An dieser öffentlichen Platzfläche sollen zusätzliche Versorgungsangebote angeordnet 
werden. Um von einer zentralen Stellplatzfläche den zukünftigen Marktplatz fußläufig 
erreichen zu können, ist die Ausweisung einer zusätzlichen Teilfläche als öffentliche 
Verkehrsfläche erforderlich, damit die Nutzer der geplanten Stellplatzflächen auf dem 
Grundstück 29 den zukünftigen Marktplatz unmittelbar fußläufig erreichen können.  
 
An der südöstlichen Seite des geplanten Marktplatzes soll als Randbebauung eine Pfle- 
geeinrichtung errichtet werden. Für die Hochbaumaßnahme soll ein geringer Flächen- 
austausch vollzogen werden, der u.a. das Anlegen eines Grünstreifens vor den Erdge- 
schosswohnungen und eines Belichtungsschachtes ermöglicht. 
Zur nördlichen Seite des geplanten Marktplatzes soll die Platzfläche erweitert werden.  
 
Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Rottkamp und Wierling 
Zwischen dem Wohngebiet südlich der Dülmener Straße und dem Wohngebiet In der 
Weede soll es keine Durchfahrtmöglichkeit für den KFZ-Verkehr geben, um die Wohn- 
qualität in beiden Bereichen nicht durch Fremdverkehre zu stören. Die Verbindung zwi- 
schen dem Rottkamp und dem Wierling soll lediglich für den Fuß- / Radverkehr und die 
ÖPNV-Erschließung bereitgestellt werden. Nur so ist das Wohngebiet südlich der Dül- 
mener Straße in die Buslinienführung vom Bahnhaltepunkt zur Innenstadt einzubezie- 
hen. Um die genannten Ziele zu erreichen sind weitere verkehrslenkende Maßnahmen 
erforderlich.   
 
Erschließung des neuen Einzelhandelsstandortes (VEP) 
Zur Klärung einer ausreichenden Erschließungsqualität  für den künftigen Einzelhan- 
delsstandort wurde eine verkehrstechnische Untersuc hung gem. Handbuch für die Be- 
messung von Straßenverkehrsanlagen ( HBS 2001 ) durchgeführt.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
7 
 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsbelast ungen auf der Dülmener Straße 
(Verkehrszählungen 1998 + 1999) sowie des künftigen  Quell- und Zielverkehrsauf- 
kommens für den Einzelhandelsstandort ist davon aus zugehen, dass es auf der 
Dülmener Straße nur äußerst selten zu Beeinträchtigun gen des Verkehrsflusses 
kommen kann, der Verkehrsfluss im Prinzip also frei  ist (= Stufe A gem. HBS 2001). 
Obwohl aus den vorgenannten Gründen eine separate L inksabbiegespur auf der 
Dülmener Straße nicht erforderlich ist hat der Rat a ufgrund entsprechender 
Anregungen den Ausbau einer Linksabbiegespur in ver minderten Ausbaustandart 
beschlossen.   
Diese Beurteilung gilt allerdings unter der Vorauss etzung, dass es eine zweite Zu- und 
Abfahrtsmöglichkeit zum Stellplatz gibt. Der Vorhabenträger wird daher eine zusätzliche 
Erschließung vom Rottkamp realisieren.  
 
Fußwegverbindung 
Von der Wendeanlage am Ende der Stichstraße von der Straße In der Weede ausge- 
hend, ist eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindun g an das geplante Wegenetz 
des Grünzuges „Offerbach“ zu schaffen. Hiermit soll  eine weitere Durchlässigkeit zwi- 
schen dem Wohngebiet und dem Grünzug Offerbach angeboten werden können.  
 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
 
Durch die Änderungen werden keine wesentlichen Mehr belastungen des Kanalnetzes 
hervorgerufen. Das vorhandene Schmutz- und Regenwas serkanalnetz wird die gering- 
fügigen Veränderungen problemlos aufnehmen können.  
Ein Regenrückhaltebecken nördlich der Straße Wierlin g mit Anschluss an den Offer- 
bach ist bereits fertig gestellt.  
Die Energieversorgung wird auch für die Änderungen,  anknüpfend an den Bestand mit 
Erdgas, sichergestellt.  
 
Aufgrund der bis heute hergestellten öffentlichen K anäle, sind im Planbild weitere Teil- 
flächen mit Leitungsrechten für Erschließungsträger zu belegen, um sie rechtlich zu si- 
chern.  
 
Auf das Leitungsrecht innerhalb der vorhabenbezogen en Änderung des Bebauungs- 
planes (VEP) kann verzichtet werden, da dies nur fü r die ursprünglich geplante 
Wohnbebauung erforderlich war. 
 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur  
 
Auf der Gemeinbedarfsfläche der Kindertageseinricht ung sollen auf dem südlichen 
Grundstücksteil, östlich der geplanten Wohnhäuser, insgesamt sieben Dauerparkplätze 
eingerichtet werden. Diese stehen dann auch bei Son derveranstaltungen zur Verfü- 
gung.  
 
6.6       Grünflächen / Begrünung 
 
6.6.1 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
 
Um die im VEP - Gebiet festgesetzte Lärmschutzwand in den Einzelhandelsstandort 
einbinden zu können, ist sie mit Rank-, Schling- od er Kletterpflanzen vollständig zu be- 
grünen. Die Begrünung ist fachgerecht auszuführen u nd dauerhaft zu erhalten, Ausfälle 
sind zu ersetzen.  
 
Auf das Pflanzgebot für standortgerechte Bepflanzung entlang des Fuß- und Radweges 
zwischen Dülmener Straße und Rottkamp kann aber verz ichtet werden, da die angren- 
zenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen durch die Eigentümer begrünt werden.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
8 
Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Bepflanzungen 
nördlich der Straße Rottkamp sind dauerhaft zu begrü nen. Die Begrünung ist fachge- 
recht auszuführen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen.  
Ausnahmen gelten für notwendige Zu- und Abfahrten bis zu einer Breite von max. 6,0m.  
Der Grünstreifen ist erforderlich um mögliche Stell platzanlagen, die vor den Gebäuden 
angeordnet werden zur Straße hin abzuschirmen, und d en angestrebten Charakter ei- 
ner Wohngebietsstraße mit qualitätvoll gestalteten Fr eiflächen entlang dem öffentlichen 
Straßenraum sicherzustellen.  
 
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je ange fangener 6 Stellplätze ein hoch- 
stämmiger Laubbaum (z.B. Spitzahorn, Eiche, Linde) fachgerecht zu pflanzen und dau- 
erhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Für d ie Bäume ist eine Pflanzfläche von 
min 2,5 m x 2,5 m vorzusehen. Auf den Baugrundstück en festgesetzte Pflanzgebote für 
Bäume werden auf die erforderliche Anzahl angerechnet.  
 
6.7   Immissionsschutz 
 
Zur Stärkung des Stadtteilzentrums Albachten wird die Integration eines Einzelhandels- 
standortes angestrebt.  
 
Das konkrete Ansiedlungsvorhaben (VEP) umfasst die Errichtung eines Lebensmittel- 
marktes mit einer Verkaufsfläche von 1200 qm und einen weiteren Einzelhandelsstand- 
ort mit ca. 500 qm Verkaufsfläche ergänzt durch ca. 85 Stellplätze. 
  
Der südlich der Dülmener Straße und östlich des Kreisverkehrs gewählte Standort ist 
überwiegend mit einer eingeschossigen Bebauung geplant. Nur im Eckbereich zum 
Kreisverkehr soll die Eingangssituation mit einer 2-3 geschossigen Bebauung eine be- 
sondere Betonung erhalten.  
 
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne ( Nr. 427 un d 437 ) setzen für die angrenzen- 
den allgemeinen Wohngebiete ( WA ) südlich der Dülm ener Straße und entlang dem 
Rottkamp eine 2-3 geschossige bzw. eine zwingend 2-  geschossige Wohnbebauung 
mit jeweils steiler Dachneigung fest. 
  
Um ein verträgliches Nebeneinander der geplanten Einzelhandelseinrichtungen und der 
Wohnbebauung zu erzielen, sind drei Planalternativen mit unterschiedlicher Anordnung 
der Gebäude und der Stellplatzanlage unter Immissionsschutzgesichtspunkten unter- 
sucht worden.  
 
Bei der Untersuchung wurden folgende Betreiberangaben berücksichtigt. Die Anliefe- 
rung des Lebensmittelmarktes erfolgt 2-3 mal pro Woche durch einen Sattelzug im Ta- 
geszeitraum 07.00 bis 20.00 Uhr. Zusätzlich werden täglich Frischwarenanlieferungen 
mit 3,5 bzw. 7,5 t LKW durchgeführt, wovon eine Anlieferung pro Tag in der Zeit von 
06.00 bis 07.00 Uhr stattfindet.  
Die  Planung  ordnet die Gebäude auf der Südseite zum Rottkamp und auf der Westsei- 
te zum Kreisverkehr an. Die Stellplatzanlage grenzt direkt an die Dülmener Straße und 
ist den Märkten vorgelagert. Die Anlieferung erfolgt nur von der Dülmener Straße. 
Entsprechend den Ergebnissen des Schalltechnischen Gutachtens vom 08.12.2004 
werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zur östlich angrenzenden Wohnbebau- 
ung um bis zu 4 dB(A) überschritten. Zur Einhaltung der Richtwerte müsste zwischen 
Parkplatzanlage und östlich angrenzender vorhandener bzw. geplanter Wohnbebauung 
eine Lärmschutzwand von 4,0 m Höhe (bei einer 2-geschossigen Bebauung) vorgese- 
hen werden. Zum vollständigen aktiven Schutz einer 3-geschossigen Bebauung wäre 
eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand um 2,5 m erforderlich. 
 
 
Im Rahmen der Abwägung der unterschiedlichen Standortkonzepte sind sowohl immis- 
sionsschutzrelevante Aspekte als auch städtebaulich / stadtgestalterische Belange zu

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
9 
berücksichtigen. Dabei haben die städtebaulichen Belange Vorrang soweit sie mit ei- 
nem ausreichenden Immissionsschutz verbunden sind. 
Die geplante Gebäudeanordnung führt zu einer Abschirmung der Wohnbebauung am 
Rottkamp und zu einer Orientierung der Läden zur Haupterschließungsstraße des 
Stadtteils. Die Höhe der Lärmschutzwand wird auf max. 4,0 m begrenzt. Damit ordnet 
sie sich dem künftigen Lebensmittelmarktgebäude deutlich unter. Eine weitere Erhö- 
hung kommt aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht, da eine Wand dieser Ab- 
messungen einen Fremdkörper im baulichen Umfeld darstellen würde. 
Aufgrund mehrerer kleinteiliger Änderungen im Verlauf des Verfahrens, musste die 
lärmschutztechnische Untersuchung im Zusammenhang mit dem  Baugenehmigungs- 
verfahren überprüft werden.  
Ausschlaggebend für die künftige Immissionssituation ist die Wechselhäufigkeit auf 
dem Kundenparkplatz. der Anteil autoorientierter Kunden hängt einerseits von der Ver- 
kaufsflächengröße und der Sortimentsvielfalt und andererseits von der städtebaulichen 
Einbindung des Standortes ab. Standorte auf der „grünen Wiese“ werden wesentlich 
häufiger mit dem KFZ aufgesucht als innerstädtische Läden. Zentral gelegene Standor- 
te  - in der City oder in Stadtteilzentren – werden dagegen zu einem größeren teil von 
Fußgänger und Radfahrern aufgesucht. Hier ist auch die Wechselhäufigkeit auf dem 
Kundenstellplatz deutlich niedriger. 
Die Schalltechnische Untersuchung vom 08.12.2004 beurteilt die Auswirkungen fast nur 
anhand der geplanten Verkaufsflächengröße der Einzelhandelseinrichtungen. Wenn 
man die städtebauliche Einbindung des Vorhabenstandortes in Albachten berücksich- 
tigt, so ist davon auszugehen, dass der Standort zentral im Stadtteil in Verlängerung 
des Stadtteilzentrums entlang der Dülmener Straße liegt und von Wohnbebauung um- 
geben ist. Aufgrund der geringen Entfernungen innerhalb Albachtens und der attrakti- 
ven Wege (eigenständige Radwege), kann davon ausgegangen werden, dass ein er- 
heblicher Teil der Kunden zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad kommen wird. Dieses Ein- 
kaufsverhalten ist bereits bei dem gegenüber liegenden Lebensmittel-Discounter zu 
beobachten. 
 
Die Berücksichtigung dieser standortbezogen differenzierten Abläufe in der präzisierten 
Lärmschutzuntersuchung führen zu dem Ergebnis, dass von dem Vorhaben deutlich 
weniger negative Auswirkungen zu erwarten sind, als bei einer pauschalierten Betrach- 
tung allein auf der Grundlage der künftigen Verkaufsflächen. Demnach ist davon aus- 
zugehen, dass die Richtwerte der TA-Lärm – unter Berücksichtigung der festgesetzten 
Lärmschutzmaßnahmen – eingehalten werden, und das Vorhaben somit für das be- 
nachbarte Wohngebiet verträglich ist. 
 
Im Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Ausnahm eregelung für den Lärmschutz 
aufgenommen. Diese soll die Möglichkeit eröffnen, d en gleichen Immissionsschutz ggf. 
mit anderen Maßnahmen erreichen zu können. Der Nachw eis muss dann im Bauge- 
nehmigungsverfahren erbracht werden. 
 
6.8 Altlasten / Altstandorte 
 
Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand k eine Altlastenverdachtsflächen 
vorhanden.    
 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
 
Bodendenkmale 
Flussufer gehören in der Frühzeit zu den bevorzugten Siedlungsplätzen und sind daher 
archäologisch hochsensible Bereiche. Bei Bodeneingr iffen auch in den Randbereichen 
des Gewässers ist daher stets mit dem Auftreten von  Funden und der Entdeckung von 
Bodendenkmalen zu rechnen. Mit dem Auftreten von Fun den und der Entdeckung von 
Bodendenkmalen ist ferner in der näheren Umgebung d es Hofes Schulze- Blasum zu 
rechnen, der unmittelbar an den Geltungsbereich des  Bebauungsplanes angrenzt. Der 
ehemals im Eigentum des Domkapitels befindliche Hof ist urkundlich als „Wedelinchhof“

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
10  
( 13.Jh. ) bekannt. Er dürfte spätestens im Hochmit telalter ( 10.- 12.Jh ) entstanden 
sein. Deshalb wird im Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen: 
 
Gem. § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Bodend enkmals unverzüglich der 
Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe, Westf. Museum für Ar- 
chäologie / Amt für Bodendenkmalpflege anzuzeigen. Die Fundstelle ist unverändert zu 
erhalten. Der Baubeginn ist der Städtischen Denkmalbehörde rechtzeitig anzuzeigen.  
 
 
 
7.  Flächenbilanz 
 
 
  
 
8 Auswirkungen auf die Umwelt  / Umweltbericht gem. § 2a BauGB  
 
8.1     Rahmen der Umweltprüfung 
Für den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchge- 
führt. Die in der Umweltprüfung ermittelten vorauss ichtlich erheblichen Umweltauswir- 
kungen werden in nachfolgendem Umweltbericht beschr ieben und bewertet. Maßstab 
für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die i n den einschlägigen Fachgeset- 
zen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Für die Belange des Immissionsschutzes fußt der Umwel tbericht auf den Ergebnissen 
des Gutachtens des Planungsbüros für Lärmschutz Altenberge (2004).  
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 437 sind  mehrere Anpassungen des Be- 
bauungsplanes an die zwischenzeitlich angestrebte E ntwicklung des Baugebietes vor- 
gesehen (vgl. Kap. 2). Maßgeblich für den Umweltberi cht ist insbesondere die Umwid- 
mung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) zu einem E inzelhandelsstandort (VEP). 
Beabsichtigt sind zwei Einrichtungen mit zusammen 1 .700 m² Verkaufsfläche, die im 
Bereich des Kreisverkehrs an der Dülmener Straße ein gerichtet werden sollen. Für 
PKW ergibt sich ein Bedarf von ca. 75 Stellplätzen.  Zum Schutz vor Lärmimmissionen 
ist eine Lärmschutzwand östlich des VEP- Bereiches vorgesehen. Darüber hinaus wird 
durch die Gebäudestellung ein Immissionsschutz nach  Süden und Westen gewährleis- 
tet. 
Im Bereich des Marktplatzes erfolgt eine Verkleiner ung der Mischgebietsfläche und der 
Gemeinschaftsstellplätze zugunsten von Wohnbauflächen (WA). 
 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben 
den sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbe- 
sondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes  zu berück- 
sichtigen.  
  
Nr. 437 
 Nr. 437, 
2. Änderung 
 
MI-Gebiet 0,55 ha   3 %   1,06 ha     6 % 
WR-/WA-Gebiet 6,00 ha 37 %   5,64 ha   34 % 
Gemeinbedarf 0,49 ha   3 %   0,30 ha     2 % 
Verkehrsflächen 1,61 ha   9 %   1,65 ha   10 % 
Grünflächen 
Wasserflächen 
Ausgleichsflächen 
 
8,02 ha- 
 
48 %- 
 
  8,02 ha 
 
  48 % 
Gesamtfläche  
 
16,67 ha- 100 %- 16,67 ha 100 %

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
11  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesund- 
heit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- TA-Lärm 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Landschaft 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den 
Regelungen des BauGB) 
 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen 
Schutzgütern dargelegt. 
 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entsprechen d der jeweiligen Relevanz für den 
Bebauungsplan eine Darstellung und Bewertung der Be standsituation, eine Prognose 
der zu erwartenden Auswirkungen der Planung sowie d ie Vorstellung der vorgesehe- 
nen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und z um Ausgleich der nachteili- 
gen Auswirkungen. Ausgangspunkt der Bewertung ist d ie planungsrechtlich zulässige 
Bestandssituation. Erhebliche Umweltauswirkungen konnten für die Änderungsbereiche 
im Hinblick auf die Belange des Naturhaushaltes, d. h. für Boden, Wasser, Klima/Luft 
sowie Tiere und Pflanzen durch das bestehende Planun gsrecht weitgehend ausge- 
schlossen werden, so dass auf eine ausführlichere D arlegung verzichtet werden kann 
(vgl. Ausführungen zur Eingriffsregelung).  
 
8.4.1 Mensch 
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 437 entst eht zurzeit das Wohngebiet süd- 
lich der Dülmener Straße. Die geplanten Wohnbaufläch en sind als Allgemeines Wohn- 
gebiet festgesetzt. Im Norden und Osten grenzt das Baugebiet an den gewachsenen 
Ortskern von Albachten an. Südlich und westlich geht das Gebiet in die freie Landschaft 
über. Für die Erholungsnutzung bedeutsam ist der in Nord-Süd-Richtung verlaufende 
Grünzug entlang des Offerbaches. 
 
Vorbelastungen durch Immissionen: 
 
Das Plangebiet ist (Lärm-)Immissionsbelastungen dur ch die Dülmener Straße (L 551) 
ausgesetzt. Der bestehende Bebauungsplan trifft daher schallschutztechnische Vorkeh- 
rungen, indem für die betroffenen Gebäude Lärmpegelbereiche (III-IV) festgesetzt sind.  
Für Albachten ist eine Luftschadstoffbelastung anzun ehmen, die weitgehend  der all- 
gemeinen Hintergrundbelastung von Münster entsprich t. Die Dülmener Straße ist durch 
das gegenwärtige Verkehrsaufkommen von rund 11.000 PKW/24 h vorbelastet. Nach 
den Abschätzungen des „Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit NRW“ (2004) ist 
jedoch bei offener Bebauung und guter Durchlüftung erst bei einer Verkehrsbelastung 
von 16.000 Kfz/Tag und mehr eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub bzw. 
NO 2 in Betracht zu ziehen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Auswirkungen der auf das Plangebiet einwirkende n Immissionen sind nach den ge- 
setzlichen Umweltanforderungen wie folgt zu werten: 
 
  Lärmimmissionen  
Maßgeblich für die Beurteilung ist laut Gutachten di e von dem Einzelhandelsstandort 
ausgehende Lärmbelastung durch den Parkplatz sowie untergeordnet durch die Wa- 
renanlieferung. Nach den Bestimmungen der TA Lärm (9 8) soll der Immissionsrichtwert 
von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht für al lgemeine Wohngebiete (WA) 
nicht überschritten werden. Aufgrund der Nutzungsbe dingungen (Öffnungszeiten au- 
ßerhalb der Nachtzeit) sind die nächtlichen Richtwer te nicht von Relevanz. Ohne akti- 
ven Lärmschutz würden die Richtwerte tagsüber an de m östlich an die Stellplätze an- 
grenzenden Wohngebäude (WA) überschritten. Keine Üb erschreitungen der Richtwerte

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
12  
ergeben sich hingegen an den Gebäuden an der Straße Rottkamp sowie nördlich der 
Dülmener Straße.  
 
Zur Einhaltung der Richtwerte ist im Osten der Stell plätze eine Lärmschutzwand vorge- 
sehen. Zum Schutz der 2-geschossigen Bebauung  - und  einer gem. Bebauungsplan 
427 zulässigen 3-geschossigen Bebauung -  ist eine Wand von 4,0 m Höhe erforder- 
lich. Unter Berücksichtigung des aktiven Lärmschutz es sind erheblich nachteilige Um- 
weltauswirkungen durch Lärmimmissionen nicht mehr zu verzeichnen. 
 
Durch die Haupterschließung der Einzelhandels-Stellp lätze von der Dülmener Straße 
kann im Gegensatz zur gegenwärtigen Planung die Bel astung der Straße Rottkamp 
durch Einkaufsverkehre vermieden bzw. reduziert werden. 
 
Luftschadstoffimmissionen 
Im Nahbereich des Einzelhandelsstandortes ist eine geringfügige Erhöhung der Luftbe- 
lastung durch die Parkplatznutzung möglich, ohne dass allerdings mit Überschreitungen 
der Grenzwerte der 22.BImSchV zu rechnen ist 
 
8.4.2 Eingriffsregelung 
Bei der Bewertung ist die planungsrechtlich festgel egte Nutzung heranzuziehen, da be- 
reits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die E ingriffe in Natur und Landschaft 
ermittelt und entsprechend ausgeglichen worden sind.  
Ein Vergleich der mit der 2. Änderung vorgesehenen Planung mit dem geltenden Pla- 
nungsrecht ergibt hinsichtlich der ökologischen Wer tigkeit der Flächen eine vernachläs- 
sigbare Differenz. Belastungen durch eine höhere Di chte im Bereich des geplanten 
VEP- Bereiches stehen entsprechende Entlastungen im  Bereich der bestehenden 
Mischgebiete bzw. Stellflächen gegenüber, die in we niger belastende Wohngebiete 
umgewandelt werden sollen. Ein Eingriff in Natur un d Landschaft gemäß § 18 
BNatSchG liegt somit nicht vor. Ein zusätzlicher Au sgleichsbedarf entsteht nicht. Ge- 
schützte Arten oder Schutzgebiete von europäischer Bedeutung (FFH-
Gebiete/Vogelschutzgebiete) sind ebenfalls nicht betroffen. 
 
8.4.3 Landschaft 
Für das Plangebiet stellen der Offerbach und die begleitenden Grünflächen sowie die 
Hoflage Schulze-Blasum und die angrenzenden Waldbestände die landschaftlich prä- 
genden Elemente dar. Der Ortseingangsbereich von Albachten wird im Bereich der 
Dülmener Straße durch 1-2 geschossige Einfamilienhausbebauung bestimmt. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Auswirkungen auf die freie Landschaft sind durch di e geplanten Änderungen nicht zu 
verzeichnen. Eine Eingriffsrelevanz ist diesbezüglich nicht gegeben. Im Hinblick auf das 
Ortsbild wird mit der Etablierung eines Einzelhande lsstandortes an der Dülmener Stra- 
ße ein städtebaulicher Akzent im Ortseingangsbereich  von Albachten gesetzt, der von 
der bisher üblichen Wohngebietsstruktur abweicht. D urch die Anpflanzung einer Baum- 
reihe entlang der Dülmener Straße erfolgt ein Beitra g zur Einbindung der Baukörper 
und der Stellplatzanlagen des geplanten Einzelhande lsstandortes. Zur besseren Ein- 
bindung der aus Gründen des Lärmschutzes erforderli chen 4,0 m hohen Lärmschutz- 
wand östlich des VEP- Bereiches ist eine Begrünung mit Rank- und Kletterpflanzen 
festgesetzt worden. 
 
8.4.4 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht erkennbar.  
 
8.4.5 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die 
auch unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahm en zur Vermeidung, zur Min- 
derung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
13  
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Lärmschutzw and von 4,0 m Höhe sind er- 
heblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erw arten. Dies gilt auch für den Fall 
der Realisierung einer 3-geschossigen Bebauung im B ereich Dülmener Str. 43, wie 
dies der Bebauungsplan Nr. 427 vorsieht. 
 
8.5  Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante)  
Bei Beibehaltung des gegenwärtigen Planungsstandes ist wie bislang mit Schwierigkei- 
ten bei der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes  im Bereich des Marktplatzes zu 
rechnen. Mangels Bedarf ist nur in vermindertem Umf ang eine Realisierung der Kinder- 
tagesstätte zu erwarten. Südlich der Dülmener Straße  ist längerfristig von der Realisie- 
rung der bislang geplanten Wohngebiete auszugehen. 
 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Auf der Ebene des Bebauungsplanes wurden im Hinblic k auf die Anordnung des Ein- 
zelhandels am vorgesehenen Standort drei Varianten untersucht. Die Varianten unter- 
scheiden sich im Hinblick auf die Lage der Baukörpe r, die Stellplätze und die Erschlie- 
ßung. Unter Immissionsschutzgesichtspunkten stellte sich die Variante 3 als optimierte 
Lösung dar, da sie die geringste Richtwertüberschre itung verursacht und die Lärm- 
schutzwand auf 2,0 m Höhe beschränkt werden kann (n ordöstlich Rottkamp). Aus städ- 
tebaulichen Gründen wird jedoch die Variante 1 dem Bebauungsplan zugrunde gelegt 
(vgl. Kapitel: Immissionsschutz) 
 
8.7  Überwachung  (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund 
der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu übe rwachen. Sie werden damit in die 
Lage versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maß- 
nahmen zur Abhilfe zu ergreifen. 
Sobald östlich des VEP- Bereiches ein 3-geschossige s Wohngebäude realisiert werden 
soll, sind die Erfordernisse zur Gewährleistung ein es hinreichenden Immissionsschut- 
zes erneut zu prüfen. Ggf. sind die Lärmschutzeinri chtungen in diesem Fall anzupas- 
sen. 
 
8.8  Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 eine 
Anpassung an eine zwischenzeitlich veränderte Bedarfssituation. Zu diesem Zweck soll 
insbesondere eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes (VEP)  zum 
Zwecke der Ansiedlung von Einzelhandel festgesetzt werden. Mit Blick auf den bisheri- 
gen Einzelhandelsstandortes am Marktplatz erfolgt eine Reduzierung des Mischgebie- 
tes zugunsten von Wohngebietsflächen. Auch die nicht benötigten Flächen der Kinder- 
tagestätte sollen zugunsten von Wohngebieten zurückgenommen werden. 
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirkungen der Planung zusammen 
und bewertet diese umweltfachlich. Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist mit der Än- 
derung der Planung nicht verbunden, da belastende und entlastende Nutzungsände- 
rungen sich gegenseitig aufheben. Zur gestalterischen Einbindung des VEP- Bereiches 
sind Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. 
Im Rahmen eines Lärmschutzgutachtens wurden die Erfordernisse zur Erfüllung der 
immissionsschutzrechtlichen Anforderungen untersucht. Zur Einhaltung der maßgebli- 
chen Richtwerte der TA Lärm ist eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand zwischen den Stell- 
plätzen des Einzelhandels und der östlich angrenzenden Wohnbebauung erforderlich. 
Eine aus Immissionsschutzgründen günstigere Variante zur Erschließung und Anord- 
nung des VEP- Bereiches wird aus städtebaulichen Erwägungen nicht weiter verfolgt. 
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung 
und zum Ausgleich verbleiben somit keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. 
 
9.0  Gesamtabwägung  
 
Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes s chafft die Voraussetzungen 
für die Errichtung von zwei Einzelhandelsansiedlung svorhaben. Für den Lebensmittel-

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437  
14  
Vollsortimenter wird damit ein Ersatzstandort für d en planungsrechtlich gesicherten 
Standort am künftigen Marktplatz geschaffen, der si ch als nicht realisierungsfähig er- 
wiesen hat. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan wird darüber hinau s im Bereich des Marktplatzes 
und nördlich des Rottkamps geändert mit der Zielsetz ung der Steuerung der Einzel- 
handelsentwicklung auf die zentralen bereiche des Ortszentrums. 
 
Mit den Planinhalten wird das Ziel der Stärkung der Ortsmitte verfolgt. Die Leitnutzung 
für eine funktionsfähige und attraktive Ortsmitte i st der Einzelhandel – insbesondere im 
Lebensmittelbereich.  
 
Grundsätzliche Planungsalternativen für die Ansiedl ung eines leistungsfähigen Le- 
bensmittelmarktes in städtebaulich integrierter Lag e bieten sich nicht. Bezüglich der im 
Rahmen der Umweltprüfung zu prüfenden Schutzgüter v erbleiben keine erheblichen 
Umweltauswirkungen, da belastende und entlastende N utzungsänderungen sich in 
ihrer Auswirkung auf die Umwelt gegenseitig aufhebe n. Ein Ausgleich ist nicht erfor- 
derlich.  
Im Hinblick auf die für den wachsenden Stadtteil dr ingend benötigten zukunftssicheren 
Grundversorgungseinrichtung, ist die Planung  -  tr otz der geänderten Ausdehnung des 
Ortszentrums in westlicher Richtung -   vertretbar.   
 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
 
 
Die Realisierung der Einzelhandelsvorhaben erfolgt durch den Vorhabenträger. Er ver- 
fügt über die erforderlichen Flächen, so dass bodeno rdnerische Maßnahmen bzw. Flä- 
chenerwerb nicht erforderlich sind. Hinsichtlich de r baulich / erschließungstechnischen 
Umsetzung wird zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ein entsprechender 
Durchführungsvertrag geschlossen. 
 
Die Herstellung der gesamten inneren und äußeren Ers chließung im Plangebiet südlich 
der Dülmener Straße hat die WGZ Immobilien und Treuhan d GmbH im Rahmen eines 
Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Münster übern ommen. Durch die geplanten, ge- 
ringfügigen Änderungen im Bereich öffentlicher Verk ehrsflächen entstehen der Stadt 
Münster daher keine zusätzlichen Kosten. 
 
Die Realisierung der Planung wird sich auf die pers önlichen Lebensumstände der im 
bzw. am Plangebiet wohnenden und arbeitenden Mensch en zwar auswirken, nachteili- 
ge Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer H insicht sind jedoch nicht ersichtlich. 
Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
 
 
Diese Begründung dient gem. § 9 (8) BauGB als Anlage zum der durch den Rat 
der Stadt Münster am 23.08.2006 als Satzung beschlo ssenen 2. Änderung des 
Bebauungsplanes, Nr. 437: Albachten – südlich der D ülmener Straße (tlw. mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan). 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Anlage 3 - Plan

76 Zeichen

Anlage 3

zur Vorlage Nr. 535/2006

=

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+

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+

Ergänzungsvorlage V/0535/2006/1

10753 Zeichen

V/0535/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung  
 
 
Die Beschlussvorschläge werden wie folgt (fett)  geändert. 
Die Beratung über den kursiv  dargestellten Beschlussvorschlag 1.2.5 wurde vom A SSVW in den 
HA geschoben. 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf  der 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) wird 
wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 437 wird dahingehend geändert 
bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lebensmittel- und 
Textilmarkt) eine Fläche für Versorgungsanlagen –El ektrizität (Trafostation)- neu festge- 
setzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 
  
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Bel ange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf d er 2. Änderung des Bebauungs- 
planes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kun denparkplatzes des Lebensmittel- 
und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straß e Rottkamp als auch zur Dül- 
mener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmitte l- und Textilmarktes eine Bebau- 
ung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und keine Flachdächer zuzulassen. 
(Anlage 1, Punkt 3) 
 
1.2.3 Entfällt  
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0535/2006/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.08.2006 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0535/2006/1 
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener St raße zum Lebensmittel- und Textil- 
markt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtig en Grundstücks Dülmener Straße 
43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straß e und Rottkamp zu er- 
möglichen. (Anlage 1, Punkt 5)  
 
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnah men für die Wohnbebauung in 
der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilmarkt s nicht ausreichend seien. 
(Anlage 1, Punkt 6) 
 
1.2.7 Den Bedenken, dass die Planung, entgegen den Ausführungen in der Be- 
gründung zur Bebauungsplanänderung, sehr wohl zu na chteiligen wirtschaft- 
lichen Auswirkungen für das Grundstück Dülmener Straße 43 führen werde. 
 
1.3 Der Anregung, (außerhalb des Bebauungsplanes) i n der Dülmener Straße für 
die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textilmarkt eine Linksabbiegespur in ver- 
mindertem Ausbaustandard vorzusehen wird gefolgt. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und e rgänzte Entwurf der 2. Änderung des Be- 
bauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil ( tlw. Vorhaben- und Erschließungsplan) 
wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für de n Bereich des Vorhaben- und Erschlie- 
ßungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch un d den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
NW als Satzung beschlossen.  
  Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebe nfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münst er durch die vorstehenden Beschlussvorschläge 
keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Realisie- 
rung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vorha benträger übernimmt den sich aus der Planung 
ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
Die nicht vorhabenbedingten Kosten (Linksabbiegersp ur (Beschlussvorschlag 1.3)) sind von 
der Stadt Münster zu tragen. 
 
Begründung: 
Zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage Nr. 535/200 6 wurden in der Bezirksvertretung Müns- 
ter-West im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwic klung, Verkehr und Wirtschaft folgende 
Beschlüsse gefasst: 
 
1. Beratung in der Bezirksvertretung - West: 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat am 10.08.2006 zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage 
Nr. 535/2006 folgende Beschlüsse gefasst: 
 
Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.2 und 2. des Besch lussvorschlages wurden einstimmig ange- 
nommen. 
 
Die Beschlussvorschläge 1.2.1, 1.2.3. 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 wurden einstimmig abgelehnt. 
 
2. Beratung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent wicklung, Verkehr und Wirtschaft: 
Der ASSVW hat am 17.08.2006 zu den Beschlussvorschl ägen der Vorlage Nr. 535/2006 folgende 
Beschlüsse gefasst: 
 
Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.4 und 1.2.6 und 2 wurden beschlossen. 
 
Die Beschlussfassung zu Beschlussvorschlag 1.2.5 wu rde in den Hauptausschuss geschoben. 
(vgl. kurisv)

- 3 - 
V/0535/2006/1 
Der Beschlussvorschlag 1.2.3 wurde abgelehnt und so mit soll der Anregung gefolgt werden. (Be- 
schlussvorschlag 1.3) (vgl. 1.2.3 und 1.3) 
 
Stellungnahme 
Zu den in den Gremien unterschiedlich beschlossenen  Beschlussvorschlägen wird wie folgt Stel- 
lung genommen: 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.1 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 1 dargestellt sollt e die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil- 
markt von der Dülmener Straße eindeutig vorrangig s ein. Der Anregung sollte nach erneuter 
Abwägung aus Sicht der Verwaltung entsprechend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt 
werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.3 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat den Beschlussvorschlag abgelehnt 
. 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt ist e ine separate Linksabbiegespur in der Dülme- 
ner Straße nicht erforderlich. Gleichwohl sollte de r Anregung um die Sicherheit und Leichtigkeit 
des Verkehrs zu gewährleisten gemäß Beschlussvorschlag 1.3 gefolgt werden.  
 
Die geplante Linksabbiegespur in der Dülmener Straß e liegt im Geltungsbereich des Bebau- 
ungsplanes Nr. 427. Eine Änderung des Bebauungsplan es Nr. 427 ist nicht erforderlich. Durch 
die Anlage der Linksabbiegespur wird der in der Dül mener Straße vorhandene Standstreifen 
teilweise entfallen.  
 
Die für die Anlage der Linksabbiegespur entstehende n Kosten sind nicht vorhabenbedingt und 
somit von der Stadt Münster zu tragen. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.4 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt sollt e die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil- 
markt nicht nach Westen verschoben werden. Der Anre gung sollte nach erneuter Abwägung 
aus Sicht der Verwaltung entsprechend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.5 
Die Bezirksvertretung West hat diesen Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat die Beschlussfassung zu diesem Beschlussvorschlag in den HA geschoben. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 5 dargestellt sollt e der Rad- und Fußweg zwischen Dülmener 
Straße und Rottkamp unter Berücksichtigung der vorh andenen anderen Erschließungsmöglich- 
keiten und zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahr er nicht für den Anliegerverkehr (zum 
rückwärtigen Teil des Grundstücks Dülmener Straße 4 3) freigegeben werden. Der Anregung 
sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.6 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 6 dargestellt sind die geplanten Immissionsschutzmaßnahmen 
für die Wohnbebauung in der Nachbarschaft des Leben smitte- und Textilmarktes ausreichend. 
Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus Sich t der Verwaltung entsprechend dem Be- 
schluss des ASSVW nicht gefolgt werden.

- 4 - 
V/0535/2006/1 
3. Zum neuen Beschlussvorschlag 1.2.7 
Nach der Versendung der Vorlage an die Mitglieder der parlamentarischen Gremien wurde in einer 
nachträglich eingereichten weiteren Anregung folgendes ausgeführt: 
 
Der Eigentümer des Grundstücks Dülmener Straße 43 l egt dar, dass die Planung, entgegen den 
Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan (P unkt 10), sehr wohl zu nachteiligen wirt- 
schaftlichen Auswirkungen für ihn führen würde. 
 
Stellungnahme 
Formales 
Die Frist für die Abgabe von Anregungen ist abgelau fen (Offenlegung April 2006). In der Zwi- 
schenzeit hat sich an der Planung nichts geändert, was Anlass zu einer Neubewertung geben 
könnte. Unabhängig von diesem formalen Aspekt wurde  die Stellungnahme sowohl in der Bezirks- 
vertretung – West am 10.08.06 als auch im ASSVW am 17.08.06 zwar beraten, eine Beschluss- 
fassung in diesen Gremien zu dieser Anregung erfolg t jedoch nicht. Aus Gründen der Rechtssi- 
cherheit des Verfahrens wird ein entsprechender Bes chluss durch den Rat für erforderlich gehal- 
ten. 
 
Inhaltliches 
Der Bewertung des Eingebers kann nicht zugestimmt werden, da: 
• Eine direkte Betroffenheit des Eingebers ist nicht  gegeben, da sein Grundstück nicht über- 
plant wird.  
• Die neue Nachbarschaft zu dem geplanten Einzelhand elsstandort, statt des ursprünglich 
geplanten Wohngebietes, führt nicht zu nachteiligen Auswirkungen. Anstelle einer 2-
geschossigen Wohnbebauung mit Traufhöhen von max. 6,75 m wird künftig eine max. 4,0 
m hohe Lärmschutzwand westlich des Grundstückes des Eingebers verlaufen. Diese ist 
durch einen öffentlichen Fußweg räumlich abgesetzt und wird zudem vollflächig begrünt.  
• Der Lärmschutz wird auch für eine potenziell 3-ges chossige Bebauung auf dem Grund- 
stück des Eingebers gewährleistet. Eine Erhöhung auf 6,5 m ist nicht erforderlich. 
• Durch die Planung wird das Grundstück des Eingeber s in das Ortszentrum eingebunden. 
Damit wird aber keine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation, die durch eine 
mischgebietstypische Vielfalt an Nutzungen und Bebauungsdichten und den Vorbelastun- 
gen durch den Verkehr auf der Dülmener Straße vorgeprägt ist, eingeleitet. Insofern ist der 
Wohnhausstandort des Eingebers nicht mit einem Standort in einem Wohngebiet mit Ein- 
familienhäusern gleich zu setzen. 
 
Vor diesem Hintergrund sind negative wirtschaftlich e Auswirkungen der Planung für den Eingeber 
nicht ersichtlich. 
 
Der Anregung sollte aus den vorgenannten Gründen ni cht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 
1.2.7) 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Siehe Hauptvorlage

Beschlussvorlage

4589 Zeichen

V/0535/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla-
nes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungs-
plan) wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 wird dahingehend geän-
dert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lebens-
mittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Versorgungsanlagen –Elektrizität (Trafostati-
on)- neu festgesetzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 
  
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein-
ander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kundenparkplatzes des Lebensmit-
tel- und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur 
Dülmener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmittel- und Textilmarktes eine Be-
bauung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und keine Flachdächer zu-
zulassen. (Anlage 1, Punkt 3) 
 
1.2.3 Der Anregung, in der Dülmener Straße für die Zufahrt zum Lebensmittel- und 
Textilmarkt eine Linksabbiegespur vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener Straße zum Lebensmittel- und 
Textilmarkt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0535/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0535/2006 
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtigen Grundstücks Dülmener Stra-
ße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp zu 
ermöglichen. (Anlage 1, Punkt 5)  
 
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnahmen für die Wohnbebauung 
in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilmarkts nicht ausreichend sei-
en. (Anlage 1, Punkt 6) 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und ergänzte Entwurf der 2. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil (tlw. Vorhaben- und Erschließungs-
plan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und 
Erschließungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge-
meindordnung NW als Satzung beschlossen.  
  Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Reali-
sierung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der 
Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) hat vom 06.03. bis 06.04 2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung 
wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen über die entsprechend 
den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2.6 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1 vorgesehene Änderung und Ergänzung der 2. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 437 berührt nicht die Grundzüge der Planung. Sie ist mit dem 
Vorhabenträger abgestimmt und entspricht dem Wunsch des Eingebers. Daher ist weder eine 
erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be-
lange erforderlich. Die vorliegende Bebauungsplanänderung (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan) kann somit als Satzung beschlossen werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Planverkleinerung

Anlage 1 - Stellungnahme

13683 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 535/2006 
 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten –  südlich der Dülmener 
Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 
 
 
Während der öffentlichen Auslegung vom 06.03. –  06.04.2006 wurden zu den geplanten 
Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 folgende Anregungen vorge-
tragen:  
 
1.  Die CDU Münster, Ortsunion Albachten regt an: Die Ein –  und Ausfahrt des Kunden-
parkplatzes zu dem Lebensmittelmarkt und Textilmarkt soll gleichberechtigtl sowohl über 
die Straße Rottkamp als auch über die Dülmener Straße erfolgen. Für den Kundenpark-
platz sind 85 Parkplätze vorgesehen. Auf Grund von Untersuchungen vergleichbarer 
Fälle, seien in Spitzenzeiten auf dem Kundenparkplatz 120 Fahrzeugbewegungen pro 
Stunde zu erwarten. Ein störungsfreier Zu –  und Abfluss vom Parkplatz sei nur über zwei 
gleichberechtigte Ein –  und Ausfahrten zu gewährleisten.  
 
Stellungnahme: 
Die Standortplanung sieht zwei Zu- und Abfahrten vor. Die Zufahrt von der Dülmener 
Straße ist gegenüber der Zufahrt vom Rottkamp eindeutig vorrangig. Dies ist sowohl aus 
der städtebaulichen Situation wie auch aus der Standortorganisation heraus konse-
quent. 
Die Dülmener Straße ist die Hauptverkehrsstraße des Stadtteils, über die sowohl Durch-
gangsverkehre als auch Verkehre des gesamten Stadtteils abgewickelt werden. Demge-
genüber handelt es sich beim Rottkamp um eine reine Wohngebietserschießung ohne 
Durchfahrtmöglichkeit zu den südlich gelegenen Bereichen Albachtens. 
Auch die Anordnung der Baukörper und des Kundenstellplatzes weisen eine klare Aus-
richtung zur Dülmener Straße auf. 
 
Der Anregung sollte aus den vorstehenden Gründen nicht gefolgt werden (Beschluss-
vorschlag 1.2.1) 
 
2. Die CDU Münster, Ortsunion Albachten regt an: Es sollte verhindert werden, dass der 
vom Kundenparkplatz des Lebensmittelmarktes abfließende Verkehr ausschließlich wie-
der in die Ortsmitte geführt wird (nur rechts-raus), was zwangsläufig zu gefährlichen 
Wende –  und Rangiermaßnahmen für stadtauswärts orientierte Kunden führen könnte. 
Deshalb sollte die Ausfahrt über die Dülmener Straße sowohl stadteinwärts als auch 
stadtauswärts vorgesehen werden.  
 
Stellungnahme:  
Für beide Ausfahrten des Kundenparkplatzes an der Dülmener Straße wie auch an der 
Straße Rottkamp soll eine Abfahrt in beiden Richtungen erfolgen. Hierdurch wird ein zü-
gigerer Abfluss bei Verkehrsspitzenzeiten erwartet.  
Verkehrslenkende Regelungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Ein Be-
schluss im Rahmen der Bauleitplanung erübrigt sich.  
 
3.  In einer Eingabe wird angeregt, bei der Errichtung des Lebensmittel- und Textildiscoun-
ters auf eine abwechselungsreiche Gebäudefassade mit großen Fensterflächen in Ab-
wechselung zu ansprechenden Klinkerflächen zu achten. Die Gebäude sollten in 1 ½ 
geschossiger Bauweise mit Sattel –  oder Walmdach ( kein Flachdach ) realisiert werden. 
Über dem Discounter könnten noch Wohnungen errichtet werden. Es wird auf unan-
sehnliche Gebäudebeispiele in Albachten hingewiesen. Durch die Errichtung des Dis-

counters bestehe die Gelegenheit, an der Dülmener Straße, Münsters südwestlicher 
Haupteinfahrtsschneise, ein ansprechendes Gebäude errichten zu können.  
 
Stellungnahme:   
Aufgrund der hervorgehobenen Lage des Ansiedlungsvorhabens im Stadtteil, war die 
Gestaltung der Baukörper und der Freiflächen vom Beginn an Gegenstand intensiver 
Abstimmungen zwischen Verwaltung und Bauherrn, dem Beirat für Stadtgestaltung und 
der Bezirksvertretung Münster-West. 
 
Die Planung ging von Beginn an von einer Klinkerfassade für beide Baukörper sowie 
von einer 2-geschossigen Bebauung im Bereich des Kreisverkehrs aus. Die Abstimmung 
zur Gestaltung hat dazu geführt, dass die Fassadenflächen durch ein Raster gegliedert 
werden. Dadurch wird eine kleinteiligere Gliederung erreicht und der Eindruck einer 
mehrgeschossigen Bebauung vermittelt.  
Alternativplanungen für eine Bebauung mit Satteldach wurden nicht weiter verfolgt, da 
das große Angebot zusätzlicher Nutzflächen im Dachraum –  insbesondere über dem 
Lebensmittelmarkt - nicht benötigt würde. Auch im Hinblick auf mehrere Beispiele in der 
direkten Nachbarschaft, wurde daher einer klaren Ausprägung der Baukörper mit Flach-
dächern der Vorzug gegeben. 
 
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.2) 
 
4. Die CDU Münster, Ortsunion Albachten und in einer weiteren Eingabe wird angeregt: 
Für die Zufahrt zum Kundenparkplatz des Lebensmittelmarktes sollte auf der Dülmener 
Straße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden.  
Ohne diese Abbiegehilfe würde die heute schon erhebliche Stausituation weiter ver-
schärft. In Spitzenzeiten seien auf dem Kundenparkplatz 120 Fahrzeugbewegungen pro 
Stunde zu erwarten. Zwei Drittel des Verkehrs ( 80 Fahrzeuge pro Stunde ) fahren 
stadtauswärts. Das sind 1,3 Fahrzeuge pro Minute die von der Dülmener Straße auf den 
Kundenparkplatz auffahren. Bei der Suche nach Ausweichmöglichkeiten wird es, bei ei-
ner dann erhöhten Anzahl von Fahrzeugen, bedingt durch die Kunden des Discounters, 
zu unerwünschten Verdrängungen und zu zusätzlichen unnötigen Verkehrsbelastungen 
kommen. Betroffen hiervon wäre auch das in der Nähe liegende Gerätehaus der Feuer-
wehr. Die Erreichbarkeit, und die damit gesetzlich vorgegebene Ausrückzeit von 8 Minu-
ten ab Eingang des Notrufes, könne nicht mehr gewährleistet werden.  
Seit der letzten Verkehrszählung von vor acht Jahren sei das Verkehrsaufkommen er-
heblich gewachsen. Hinzu komme, dass der Schwerlastverkehr seit Einführung der LKW 
–  Autobahnmaut  zugenommen habe. Die Dülmener Straße sei schon jetzt erheblich 
überlastet und könne weitere Hindernisse kaum noch verkraften.  
Sollte aus Platzgründen eine Linksabbiegespur nicht vorgesehen werden können, so ist 
die Zufahrt an der Dülmener Straße zum Kundenparkplatz des Discounters so weit wie 
möglich in Richtung Westen ( stadtauswärts ) zu verlegen. Für Linksabbieger könne ein 
Abbiegeverbot eingerichtet werden. Die Fahrzeuge sollten stattdessen in den Kreisver-
kehr einfahren, dort drehen, um dann stadteinwärts auf die Parkfläche des Discounters 
einbiegen zu können. 
 
Stellungnahme:
 
Für die Standortplanung und seine Verkehrserschließung wurde eine verkehrstechni-
sche Untersuchung gem. Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 
(HBS 2001) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Begründung zur Bebauungsplan-
änderung dargelegt. 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsbelastungen auf der Dülmener Straße 
(Verkehrszählungen 1998 und 1999) sowie des künftigen Quell –  und Zielverkehrsauf-
kommens für den Einzelhandelsstandort ist davon auszugehen, dass es auf der Dülme-
ner Straße nur äußerst selten zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen

kann. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Funktion und Leistungsfä-
higkeit der Dülmener Straße als Haupterschließungsstraße in vollem Umfang aufrecht 
erhalten wird. Eine separate Linksabbiegespur ist somit nicht erforderlich. 
 
Eine Verlegung der Zu- und Abfahrt in westlicher Richtung zum Kreisverkehr hin, könn-
ten sich bei eventuellen Staus in der Parkplatzzufahrt schnell Rückstaus bis in den 
Kreisverkehr hinein entwickeln, da die Strecke zwischen Kreisverkehr und Parkplatzzu-
fahrt deutlich verkürzt wäre. Deshalb sollte es bei der festgesetzten Lage der Zu- und 
Abfahrt zum Kundenstellplatz bleiben. 
 
Den Anregungen sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.2.3 und 1.2.4).  
 
5.  Ein Eingeber regt an zu prüfen, ob der Rad –  und Fußweg, als Verbindungsweg zwi-
schen Dülmener Straße und der Straße Rottkamp geplant, auch Erschießungsfunktion 
für eine mögliche Hinterbebauung für das Grundstück Dülmener Straße 43 übernehmen 
kann. Die Zufahrt könnte sowohl von der Dülmener Straße als auch vom Rottkamp er-
folgen.  
 
Stellungnahme:  
Verbindungswege für Radfahrer und Fußgänger tragen zur Transparenz in einem Bau-
gebiet bei. Sie werden je nach Nutzbarkeit in unterschiedlichen Breiten hergestellt. Mit 
einer hier vorgeschlagenen Breite von 3,0 m ist das Gehen, Überholen und Radfahren 
von Kindern bei geringer Radfahrer –  und Fußgängerdichte sowie bequemes Überholen 
und Begegnen von Radfahrern möglich.  
Ein zusätzliches Befahren mit PKW, auch für Anlieger, sollte demgegenüber nicht zuge-
lassen werden, um Fußgänger und Radfahrer nicht zu gefährden.  
Da die angrenzenden Grundstücke entlang der Dülmener Straße und dem Rottkamp 
nicht in voller Straßenbreite bebaut sind bzw. bebaut werden können, sind sie von den 
Straßen jeweils direkt anfahrbar.  
Westlich des vorhandenen Wohnhauses des Eingebers besteht ein Grenzabstand von 
6,0 m. Hierüber wäre eine Zuwegung für den rückwärtigen Grundstücksteil möglich, 
wenn auch zu Lasten von Gartenflächen. Wegen der Größe des Neubaugebietes süd-
lich der Dülmener Straße (mehr als 200 Wohneinheiten) und der Verbindung zum künfti-
gen Lebensmittelmarkt dürfte der öffentliche Weg stark frequentiert werden. Gefährdun-
gen durch KFZ-Verkehre sollten deshalb ausgeschlossen werden. 
 
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.5) 
 
6. Ein Eingeber trägt vor, dass westlich seines Grundstücks statt einer Wohnbebauung nun 
ein Lebensmittelmarkt errichtet werden soll. Durch die geplante Umnutzung würde das 
Wohngrundstück des Eingebers künftig durch Verkehrs –  und Parkflächen mit erhebli-
chen Lärmimmissionen belastet.  
Bei Realisierung der hier planungsrechtlich zulässigen dreigeschossigen Bebauung wä-
re gem. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 eine Lärmschutz-
wand von 6,50 m Höhe erforderlich, um einen ausreichenden anlagenbezogenen Lärm-
schutz für das benachbarte Wohngrundstück des Eingebers zu gewährleisten. 
Da der Bebauungsplan jedoch nur eine max. 4,0 m hohe Lärmschutzwand zulässt, wird 
befürchtet, dass auf den Eingeber, bei Ausschöpfung der maximalen Geschossigkeit, 
kostenintensive Schallschutzmaßnahmen zukommen würden.  
Es wird angeregt, die Stellung der Baukörper zu überplanen, um den notwendigen Im-
missionsschutz sicher zu stellen. Alternativ solle die Stadt sich zu einer uneingeschränk-
ten Kostenübernahme für die zusätzlichen Lärmschutzaufwendungen bereit erklären.

Stellungnahme: 
Die Aussagen zum Lärmschutz basieren auf der ursprünglichen Standortplanung des 
Vorhabenträgers. Im Verlauf des Planverfahrens wurde das Projekt schrittweise konkre-
tisiert. Im Hinblick auf den Lärmschutz wurde z.B. die Anlieferung völlig eingehaust. Le-
diglich die Fleischanlieferung mit kleineren LKWs soll noch separat auf der Gebäude-
rückseite stattfinden. 
Schließlich hat die Berücksichtigung der Begrünungsauflagen mit Baumstandorten ent-
lang der Dülmener Straße und auf dem Kundenparkplatz zur teilweisen Reduzierung 
des Stellplatzangebotes geführt. Statt 85 werden nur noch 75 Plätze vorgesehen. 
Aufgrund der vielen kleinteiligen Änderungen, die die Planung erfahren hat, musste die 
lärmschutztechnische Untersuchung im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsver-
fahren überprüft werden. 
 
Ausschlaggebend für die künftige Immissionssituation ist die Wechselhäufigkeit auf dem 
Kundenparkplatz. Wie hoch der Anteil autoorientierter Kunden von Einzelhandelseinrich-
tungen ist, hängt einerseits von der Verkaufsflächengröße und damit der Sortimentsviel-
falt der Läden und andererseits von der städtebaulichen Einbindung der Standorte ab.  
Standorte auf der „grünen Wiese“ werden wesentlich häufiger mit dem KFZ angefahren 
als innerstädtische Läden. Zentral gelegene Standorte, ob in der City oder den Stadtteil-
zentren, werden wesentlich stärker vom Fußgänger und Radfahrer aufgesucht, als die-
jenigen am Stadtrand. Demzufolge ist dort auch die Wechselhäufigkeit auf den Kunden-
stellplätzen deutlich niedriger.  
 
Die zu Beginn des Planverfahrens vorgenommen gutachterliche Einschätzung der Im-
missionssituation hat bei der Beurteilung der Auswirkungen des Kundenstellplatzes, 
ausschließlich auf die Größen der Verkaufsfläche des Vorhabens abgestellt. Der alleini-
ge Bezug auf die Verkaufsfläche lässt die besonderen städtebaulichen Rahmenbedin-
gungen des Standortes jedoch außer Betracht. 
Der konkrete Standort in Albachten ist zentral im Stadtteil, in Verlängerung des Stadtteil-
zentrums entlang der Dülmener Straße gelegen und von Wohnbebauung umgeben. 
Aufgrund der geringen Entfernungen innerhalb des Stadtteils und des attraktiven Wege-
angebotes (eigenständige Radwege, z.B. entlang dem Offerbach), kann man davon 
ausgehen, dass ein größerer Teil der Kunden mit dem Fahrrad kommen wird. Dieses 
Einkaufsverhalten ist bereits bei dem gegenüberliegenden Lebensmittel-Discountmarkt 
zu beobachten. 
Die Berücksichtigung dieser standortbezogen differenzierten Abläufe führen im präzisier-
ten Gutachten zu dem Ergebnis, dass von dem Vorhaben deutlich weniger negative 
Auswirkungen ausgehen werden als bei der pauschalierten Betrachtung allein nach Ver-
kaufsflächengröße. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Richtwerte 
der TA-Lärm  - unter Berücksichtigung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen -  ein-
gehalten werden, und das Vorhaben somit für das benachbarte Wohngebiet verträglich 
ist. 
 
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.7) 
 
7. Die Stadtwerke Münster tragen vor, dass die Stromversorgung des Lebensmittelmarktes 
aus dem Mittelspannungsnetz sichergestellt werden kann. Hierzu ist es seitens des In-
vestors notwendig, eine Trafostation zu errichten. Der Standort ist im Bebauungsplan 
darzustellen. 
 
Stellungnahme:
 
Da keine städtebaulichen Bedenken bestehen sollte der Anregung entsprochen werden. 
(Beschlussvorschlag 1.1)

Beratungsverlauf (4)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (8)

  • Dülmener Straße 43
  • Weseler Straße
  • Rottkamp
  • An der Beeke
  • In der Weede
  • Osthofstraße
  • Haus Wiek
  • Wierling

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0535/2006
Typ
Vorlage
Datum
05.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37