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3115/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion VOLT aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 (AN/1244/2024) betreffend „Übersicht Förderprogramme im Kulturbereich"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.11.2024, TOP 10.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9392 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 04.11.2024 
 3115/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion VOLT aus der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 (AN/1244/2024) betreffend „Übersicht 
Förderprogramme im Kulturbereich" 
Die Fraktion VOLT stellte zu den Förderprogrammen im Kulturbereich an die Verwaltung die 
folgenden Fragen:  
 
1. Welche laufenden und geplanten Förderprojekte im Bereich Kunst und Kultur werden 
durch den Haushalt des Kulturdezernats finanziert, und wie hoch ist die Förderung der 
einzelnen Projekte bzw. der Zuschuss zu den einzelnen geförderten Institutionen? 
Bitte aufteilen nach Förderprojekten, bei denen die Stadt nur einen Eigenanteil zahlt, 
und nach Projekten, die durch das Dezernat/die Stadt voll finanziert werden. 
2. Wie wird der Erfolg der Förderprojekte gemessen und welche Kriterien werden dafür 
verwendet? 
3. Wie oft werden diese Kriterien geprüft? 
4. Wie plant die Stadt Köln, die Förderprogramme im Rahmen des kommenden Doppel-
haushalts zu finanzieren und weiterzuführen? 
5. Gibt es Pläne, erfolgreiche Förderungen im neuen Haushaltszyklus weiter auszubauen 
und weniger erfolgreiche zu streichen oder neue Initiativen zu starten? 
 
Antwort der Verwaltung zu 1.: 
Für den Bereich des Kulturamtes: 
Das Kulturamt veröffentlicht jährlich seinen detaillierten Geschäftsbericht, zuletzt für das Jahr 
2022. Die Geschäftsberichte sind online verfügbar und werden dem Ausschuss Kunst und 
Kultur zur Kenntnis gegeben, zuletzt mit Vorlage-Nr. 0232/2024 zur Sitzung am 30.01.2024. 
Der Geschäftsbericht 2023 ist aktuell in Arbeit.  
Für den Bereich der Projektförderung ist es leider nicht möglich, einen umfassenden Überblick 
über in 2024 schon erfolgte, sich in Umsetzung befindliche oder noch anstehende Projektför-
derungen zu verfassen.  
Die geförderten Institutionen der Freien Szene lassen sich hingegen einzeln aus dem Haus-
haltsplan der Stadt Köln 2023/2024 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung (Band 1, Seite 
373ff) im Hinblick auf Institution und jeweiligen Förderbetrag ersehen. 
Das Kulturamt fordert regelmäßig einen Eigenanteil des Fördermittelnehmenden; im Projekt-
förderbereich sind das spartenabhängig 10-15%. 
Für den Bereich des Planungsreferates: 
Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung (KEP) wurde die Maßnahme „Kulturschaffende 
vernetzen-Kooperationen fördern“ am 27.06.2024 im Rat beschlossen. Für die Maßnahme 
stehen 60.000 Euro bereit, mit denen die eingereichten Projekte bis zu maximal 10.000 Euro

2 
 
gefördert werden können. Es können grundsätzlich Projekte gefördert werden, in denen min-
destens eine städtische Kultureinrichtung und ein*e Akteur*in der Freien Szene Kooperatio-
nen eingehen. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen über die Bewilli-
gung einer Förderung werden Ende Oktober getroffen.  
Für den Bereich des Kulturraummanagements: 
Das Kulturraummanagement fördert die „Freie Szene“ in den Bereichen Bauunterhaltung, 
(verbaute) Technik, Lärmschutz und Open-Air-Infrastruktur. All diese Maßnahmen werden 
i.d.R. mit max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert; die Förderung kann 
hier bis zu 100.000 Euro betragen. Eine Vollfinanzierung ist nicht möglich. 
Des Weiteren werden Mietkostenzuschüsse für Arbeitsateliers vergeben. Hierbei beträgt die 
Zuwendung max. 25 % der monatlichen Kaltmiete bzw. bis zu max. 175 Euro/Monat.  
Auch der Ein- und Ausbau von Atelierräumen kann gefördert werden. Eine Zuwendung erfolgt 
hier in Abhängigkeit von den baulichen Maßnahmen und kann max. 50 % der anerkannten 
Gesamtausgaben betragen. 
 
Antwort der Verwaltung zu 2.: 
Für den Bereich des Kulturamtes: 
Grundlage der Kulturförderung durch das Kulturamt sind die politisch beschlossenen, sparten-
spezifischen Förderkonzepte - diese enthalten die jeweils geltenden Kriterien. Der Förder-
kreislauf beinhaltet neben einer Kriterien-basierten Bewilligung (meist unter vorhergehender 
Einbeziehung eines fachlichen Beirates) auch den abschließenden Verwendungsnachweis. In 
der Bewilligung wird der Förderzweck definiert. Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem 
Sachbericht und einer wirtschaftlichen Abrechnung. Gerade der Sachbericht gibt Auskunft 
über den Erfolg einer Förderung im Sinne des Förderzweckes bzw. der Kriterien gemäß dem 
jeweiligen Förderkonzept. 
Für den Bereich des Planungsreferates: 
Wenn über die KEP Förderungen realisiert werden, orientiert sich das KEP-Team an den För-
derkonzepten des Kulturamtes einschließlich dem dann geforderten Verwendungsnachweis 
(s. o). Allerdings sind Förderungen durch die im Dezernat/Planungsreferat angesiedelte KEP 
rar und werden vom Lenkungskreis der KEP, also einem sowohl politisch als auch von der 
Freien Szene besetzten Gremium, initiiert und legitimiert. Jede Maßnahme wird gesondert 
vom Rat auf der Grundlage einer erläuternden Vorlage beschlossen. 
Für den Bereich des Kulturraummanagements: 
Die Zuwendungen im Bereich Bauunterhaltung, Lärmschutz und Open-Air-Infrastruktur orien-
tieren sich an den Förderkonzepten des Kulturamtes. Darüber hinaus wird die Atelierförder-
strategie als Basis für die Vergabe von Mietkostenzuschüssen herangezogen.  
Die Zuwendungen unterliegen unterschiedlichen Kriterien, die auf der Homepage der Stadt 
Köln veröffentlicht sind. In der Bewilligung werden der individuelle Zuwendungszweck, die Bin-
dungsfrist und der Inhalt des Verwendungsnachweises aufgeführt. Anhand der im Anschluss 
an die Umsetzung der Maßnahmen einzureichenden Belege können der Erfolg der Förderung 
im Sinne des Förderzweckes und die Einhaltung der Kriterien geprüft werden. 
 
Antwort der Verwaltung zu 3.: 
Für den Bereich des Kulturamtes: 
Im Einzelfall erfolgt die Prüfung anhand des Verwendungsnachweises. Generell sind die För-
derkonzepte bedarfsgerecht nach einem Zeitablauf zu überprüfen und fortzuschreiben. Dies 
beinhaltet auch die festzulegenden Förderkriterien. Die Förderkonzepte werden politisch be-
schlossen. 
Für den Bereich des Planungsreferates: 
Wenn über die KEP Förderungen realisiert werden, orientiert sich das KEP-Team an den För-
derkonzepten des Kulturamtes (s. o.). 
Für den Bereich des Kulturraummanagements: 
Analog der Prüfung im Kulturamt erfolgt auch hier die individuelle Bewertung anhand des Ver-
wendungsnachweises. 
Die allgemeinen Kriterien werden bedarfsgerecht geprüft und fortgeschrieben, so ist bspw. die 
neue Atelierförderstrategie in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 12.03.2024 
beschlossen worden (Vorlagen-Nr. 0132/2024).

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Antwort der Verwaltung zu 4.: 
Für den Bereich des Kulturamtes: 
Das Aufstellungsverfahren für den städtischen Haushalt 2025/2026 ist vor dem Hintergrund 
der Haushaltslage extrem schwierig und noch nicht abgeschlossen. Über den städtischen 
Haushalt entscheidet der Rat der Stadt Köln, der auch die abschließende Gestaltungshoheit 
besitzt. Derzeit kann daher noch keine Aussage zum Haushalt 2025/2026 getroffen werden.  
Für den Bereich des Planungsreferates: 
Über die Maßnahmen der KEP entscheidet der Rat. Sämtliche Maßnahmen werden im Len-
kungskreis besprochen, von dort initiiert und dann in Form einer Vorlage in den Rat zur Ab-
stimmung gebracht. Bezüglich der finanziellen Möglichkeiten in 2025/2026 wird auf die Ant-
wort des Kulturamtes verwiesen (s. o). 
Für den Bereich des Kulturraummanagements: 
Über die Vergabe von Förderungen entscheidet das Kulturraummanagement. Hinsichtlich der 
finanziellen Möglichkeiten in 2025/2026 wird auf die Antwort des Kulturamtes verwiesen (s. o). 
 
Antwort der Verwaltung zu 5.: 
Für den Bereich des Kulturamtes: 
Die Frage nach dem Erfolg eines kulturellen Vorhabens lässt sich nur anhand der Förderkrite-
rien beantworten. So ist beispielsweise die Reichweite eines Vorhabens im quantitativen 
Sinne nicht allein entscheidend. Im Bereich der Projektkostenzuschüsse werden einzelne Be-
willigungen ausgesprochen, die befristet sind. Somit findet hier immer wieder eine fachliche 
Auswahl bzw. Überprüfung statt. Gleiches gilt für Neubewilligungen von institutionellen Förde-
rungen (Betriebskostenzuschüsse) für die jeweilige Laufzeit einer „Konzeptionsförderung“; 
diese werden dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Entscheidung vorgelegt.  
Daneben gibt es institutionelle Förderungen, die durch die Politik über den jeweiligen Haus-
haltsbeschluss festgelegt werden.  
Für den Bereich des Planungsreferates: 
Es ist in der KEP nicht vorgesehen, Förderungen zu verstetigen. Einzelne Maßnahmen orien-
tieren sich immer an den im Lenkungskreis diskutierten und dem Rat anempfohlenen Quali-
tätsstandards. Grundsätzlich unterliegen alle Maßnahmen der KEP einem ständigen Diskurs 
und der Notwendigkeit, Neues zu denken und zu realisieren.  
Für den Bereich des Kulturraummanagements: 
Das Kulturraummanagement fördert i.d.R. Einzelmaßnahmen, die auf das Haushaltsjahr be-
grenzt sind, insofern erübrigen sich Überlegungen zum Ausbau bzw. zur Streichung von För-
derungen in folgenden Haushaltsjahren. Mehrjährige Sonderzuwendungen können durch die 
politischen Gremien in den Haushalt eingebracht werden.  
In Anbetracht der aktuellen Haushaltsentwicklung ist eine Erweiterung des Portfolios zwar 
wünschenswert, aber nicht realistisch. 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3115/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.11.2024
Erstellt
10.10.2024 07:51