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3675/2022

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 06.09.2022: „Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und energetischer Sanierung im Wohnungssektor

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.11.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 08.11.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6297 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2022 
 3675/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 08.11.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Unterausschusses 
Wohnen vom 06.09.2022: „Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und 
energetischer Sanierung im Wohnungssektor 
Frage 1: 
 
„Die Stadt Köln und die Wohnungswirtschaft sind ein Bündnis eingegangen. Gemeinsam wird das Ziel 
verfolgt jährlich, 6.000 Wohnungen zu bauen. Sind die geänderten Richtlinien nach Einschätzung der 
Stadt und der Kölner Wohnungswirtschaft nützlich oder hinderlich für die Erreichung dieses Ziels?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit der Reform der Gebäudeförderung will die Bundesregierung die Förderung von Energieeffizienz in 
Gebäuden vereinfachen und auf die Themen Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Die 
Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fokussiert die Neuausrichtung der Sanie-
rungsförderung und soll laut dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
dafür sorgen, dass möglichst viele Eigentümer*innen bei der Sanierungsförderung zum Zuge kom-
men. Durch die reformierte BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich 
bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen (2021: ca. 8 Mrd. Euro). Um die Anzahl 
der Fördermittel beziehenden Eigentümer*innen zu erhöhen werden die Fördersätze für Einzelmaß-
nahmen um 5-10 Prozent reduziert. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren 
Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für 
das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 
Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter1.  
 
Die vorliegende Novellierung der Förderbedingungen adressiert die Sanierung des Wohnungsbe-
stands. Diese hat daher höchstens indirekte Auswirkungen auf den Neubau. Die Änderung der Neu-
bauförderung erfolgt laut dem zuständigen Ministerium erst im nächsten Jahr. Ob die aktuelle Novel-
lierung der Förderbedingungen Auswirkungen auf die Erreichung der Zielzahl für den Wohnungsbau 
in Köln hat ist daher nur schwer einzuschätzen, da ein direkter Zusammenhang nicht hergestellt wer-
den kann.  
 
 
 
 
Frage 2: 
 
„Ein Großteil des Geschosswohnungsbaus in Köln ist in den 60er, 70er und 80er Jahren des vergan-
                                                 
1 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2022): Pressemitteilung. Energiewende im Gebäudebereich. Abrufbar 
unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726 -bundeswirtschaftsministerium-legt-reform-
der-gebaeudefo erderung-vor.html

2 
 
gen Jahrhunderts gebaut worden. Viele dieser Wohnungen sind energetisch in keinem zeitgemäßen 
Zustand. Wenn die Klimaziele erreicht werden sollen, müssen diese Wohnungen in den nächsten 
Jahren saniert werden. Gleichzeitig gilt es diese Geschosswohnungen nach Möglichkeit in der sozia-
len Förderung zu halten oder wieder in die soziale Förderung zu bringen.  
 
Müssen hierfür die (kommunalen) Bestandshalter ihre Planungen ändern? Ist aufgrund der Änderun-
gen der bundesweiten Förderbedingungen mit höheren oder niedrigeren Fertigstellungszahlen im 
Neubau und bei der Sanierung zu rechnen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Auswirkungen der Änderungen der Förderbedingungen auf die konkreten Planungen (kommuna-
ler) Bestandshalter sind der Stadt Köln nicht bekannt. Durch die beabsichtigte Erhöhung der Anzahl 
fördermittelbeziehender Eigentümer*innen ist insgesamt eine Steigerung sanierter Wohnungen zu 
erwarten. Dies ist zu begrüßen da energetische Sanierungen große CO2-Einspareffekte bieten und 
zudem den Energiebedarf insgesamt und somit auch die Nebenkosten für die Bewohner*innen redu-
zieren können. Des Weiteren weisen energetische Sanierungen von bestehendem Wohnraum  ge-
genüber dem Wohnungsneubau einen deutlich geringeren Rohstoffbedarf auf. So hat das Wuppertal-
Institut in einer im März 2022 veröffentlichten Studie nachgewiesen, dass die CO2-Kosten für die 
energetische Sanierung nur die Hälfte des CO2-Fußabdrucks eines Neubaus verursacht2.  
 
Bei Bestandshaltern in Köln spielt die energetische Sanierung von Wohnraum bereits seit vielen Jah-
ren eine große Rolle. Die GAG Immobilien AG führt bereits seit den 90er Jahren alle Sanierungen 
und Neubauprojekte unter energetischen Gesichtspunkten durch und führt diese weiter kontinuierlich 
fort. Ein Beispiel ist die Naumannsiedlung in Riehl, deren Gebäude u.a. eine Wärmedämmung und 
ein Fernwärmeheizsystem erhalten haben3. 
 
Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform der Förderbedingungen laut dem Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz erst in 2023. Diese werden gemeinsam mit dem Bundesbauministerium 
erarbeitet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit 
bis Jahresende weiter. Die Neubauförderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt 
und die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 % gesenkt. Mögliche Auswirkungen auf die Baufertig-
stellungszahlen sind zum heutigen Zeitpunkt nur spekulativ. 
 
 
 
Frage 3: 
 
„Ein Großteil der Kölner Bestandswohnungen -auch Mietwohnungen- gehören sogenannten Klein-
vermieter*innen. Wie steht deren Dachverband Haus & Grund zu den Kürzungen bei Komplettsanie-
rung, Einbau von Wärmepumpen oder beim Austausch von Fenstern?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Frage richtet sich an den Dachverband Haus & Grund. Der Stadt Köln liegen keine unmittelbaren 
Informationen hinsichtlich der Positionierung von Haus & Grund Deutschland e. V. vor.  
 
Gez. Haack 
                                                 
2 Quelle: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH (2022): Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden 
oder Neubau. Abrufbar unter: 
https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7989/file/7989_Energetische_Sanierung.pdf     
3 Quelle: GAG Immobilien AG (2022): Energetische Modernisierung. Energetisches Bauen und Sanieren. Abrufbar unter: 
https://www.gag -koeln.de/die-gag/wohnen-mit-der-gag/wohnen-in-qualitat/energetische-hausmodernisierung/#

Beratungsverlauf (1)

08.11.2022 Unterausschuss Wohnen
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3675/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.11.2022
Erstellt
02.11.2022 13:14