V/0337/2006
Schulbezirke von Bezirksfachklassen
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0337/2006 Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen lfd. Nr. auslaufende Berufsbezeichnung lfd. Nr. neue Berufsbezeichnung 22 Dreher/in 141 Zerspanungsmechaniker/in Fachrichtungen Dreh-, Fräs-, Schleiftechnik; Automaten-Drehtechnik 102 Prozessleitelektroniker/in 25 Elektroniker/in für Automatisierungstechnik 34 Elektromaschinenbauer/in, Elektromaschinenmonteur/in 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik 30 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik 114 Systemelektroniker/in 42 Fachkraft für Lagerwirtschaft 41 Fachkraft für Lagerlogistik 59 Handelsfachpacker/in 45 Fachlagerist/in 48 Fahrzeuglackierer/-in 91 Maler/in und Lackierer/in, Fachrichtung Fahrzeuglackierer/in 107 Schauwerbegestalter/in 57 Gestalter/in für visuelles Marketing 72 Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in 73 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Fachrichtungen: Fahrzeugbautechnik, Karosseriebautechnik und Karosserieinstand- haltungstechnik 109 Speditionskaufmann/-kauffrau 76a Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikleistungen 78 Kfz-Elektriker/in 79 Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt: Fahrzeugkommunikationstechnik 18 Chemiebetriebsjungwerker/in 101a Produktionskraft Chemie Elektromechaniker/in35
Anlage 3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0337/2006 Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Pferdewirt/Pferdewirtin Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Detmold, Regierungsbezirk Münster, Regierungsbezirk Arnsberg nur erstes und zweites Ausbildungsjahr Die bislang am Berufskolleg Königstraße der Stadt Gelsenkirchen beschulten Auszubildenden aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und aus den Städten Bottrop und Gelsenkirchen sowie aus dem Kreis Recklinghausen sollen zukünftig gemeinsam mit den schon bisher an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschulten Auszubildenden unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Tankwart/Tankwartin Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Detmold, Regierungsbezirk Münster ab dem 1. Ausbildungsjahr Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Detmold und Münster sollen zukünftig bereits am dem 1. Ausbildungsjahr an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo und Fachrichtung Tierheim und Tierpension Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster für den Beruf Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo, sollen zukünftig auch an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschult werden. Die bislang dafür am Elly-Heuss-Knapp- Berufskolleg Düsseldorf eingerichtete regierungsbezirksübergreifende Fachklasse wird aufgegeben. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Hotelkaufmann/frau Berufskolleg Meschede des Hochsauerlandkreises Regierungsbezirke Arnsberg und Detmold, Münster ab 3. Ausbildungsjahr Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Münster ab 3. Ausbildungsjahr Auch Auszubildende aus dem Regierungsbezirk Münster sollen ab dem 3. Ausbildungsjahr das Berufskolleg Meschede besuchen können. Daneben sollen sie aber wahlweise ihre Ausbildung ab dem 3. Ausbildungsjahr auch am Albrecht-Dürer-Berufskolleg in Düsseldorf fortsetzen können. Bei der Summe der fachlichen Überschneidungen bzw. identischen Lernfelder der Gastronomieberufe und der Anzahl der Auszubildenden im Gastgewerbe erscheint es aus fachlichen Gründen sehr sinnvoll zu sein, über die gesamte Ausbildungsdauer Auszubildende aller dreijährigen Ausbildungsberufe des Gastgewerbes (sowie die Fachkräfte im Gastgewerbe) durchgängig an einem zentralen Lernort zu unterrichten. Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Berufskolleg der Stadt Düsseldorf ..., Regierungsbezirk Münster ab 3. Ausbildungsjahr Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Der kontinuierliche Schulbesuch über eine gesamte Ausbildungsdauer, die Synergien aus gewachsenen Unterrichts- und Lernstrukturen, die in der Unter- und Mittelstufe identischen Lernfelder/Unterrichtsinhalte sowie die statistisch dokumentierte Steigerung der Schülerzahlen in dem ‚neuen‘ Beruf Systemgastronom sind die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Gründe, auch die Oberstufe des Berufes Hotelkaufleute in der Adolph-Kolping-Schule zu unterrichten. Die Stadt Münster und die Nachbarkreise des Münsterlandes sprechen sich gegen die Verlagerung der Oberstufe aus. Es wird vorgeschlagen, dem Vorschlag zuzustimmen, dass die Oberstufe der Hotelkaufleute in Münster verbleibt.
Beschlussvorlage
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V/0337/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulbezirke von Bezirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen des Bildungsganges Berufsschule an Berufskollegs in der Stadt Münster für das Schuljahr 2006/2007; hier: Anhörungsverfahren gem. § 84 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) Beratungsfolge 23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Schulbezirke von Bezirksfachklassen 1.1 Die in der Anlage 1 dargestellten Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen inner- halb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen werden zur Kenntnis genommen. 1.2 Den in der Anlage 2 in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2006/2007 dargestellten Veränderungen sowie den inhaltlichen Erläuterun- gen/Hinweisen wird zugestimmt. 2. Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regierungsbe- zirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen sowie den inhaltlichen Erläute- rungen/Hinweisen wird zugestimmt. Kosten/Folgekosten 3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass - keine Investitionskosten erforderlich sind - aber als Folgekosten Schülerfahrkosten entstehen können, • deren Höhe noch nicht beziffert werden kann, • die aber aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. Vorlagen-Nr.: V/0337/2006 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0337/2006 Begründung: Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen/Verfahren Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis besuchen die für die Aus- bildungsstätte zuständige Berufsschule (vgl. § 39 Abs. 2 SchulG). Für jede öffentliche Berufsschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet. Die Rechtsverordnung für Bezirksfachklassen an Berufs- kollegs erlässt die für den Schulort zuständige obere Schulaufsichtsbehörde nach Anhö- rung der beteiligten Schulträger (vgl. § 84 Abs. 3 Nr. 2). Die Rechtsverordnung für bezirks- übergreifende Fachklassen erlässt das Ministerium für Schule und Weiterbildung (vgl. § 84 Abs. 3 Nr. 3). 1.2 Zuständigkeit Zuständig für die Entscheidung über die Stellungnahmen zur Bildung/Änderung von Schul- bezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs ist der Ausschuss für Schule und Weiter- bildung (vgl. Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster Nr. 6.2.2). Deshalb werden sowohl die eingegangenen Vorschläge der Bezirksregierung Münster als auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie die Anregungen der Berufskol- legs der Stadt Münster dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorgelegt. 1.3 Grundsatzbeschluss des Schulausschusses vom 04.05.1999 - Änderung der allgemeinen Vorgaben zu Bezirksfachklassen - Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.1999 u.a. folgenden Beschluss ge- fasst: „Die Stadt Münster erklärt sich grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen mit der Auflösung, Teilung und Verlagerung bestehender Bezirksfachklassen einverstanden: - In den Nachbarkreisen muss auf absehbare Zeit eine ausreichende Schülerzahl zur Bildung eigener Fachklassen/Bezirksfachklassen vorhanden sein und - der neue Schulstandort muss durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler besser erreichbar sein und - es muss eine ausreichende Schülerzahl, die die fachlich notwendige Differenzie- rung gewährleistet, in der abgebenden Schule verbleiben.“ 2. Das Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2006/2007 Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom - 10.03.2006 den Entwurf der für das Schuljahr 2006/2007 zu erlassenden Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen sowie - 07.02.2006 die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen mitgeteilt - 3 - V/0337/2006 und im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme gebeten. Über die vorgesehenen Veränderungen sind die städt. Berufskollegs informiert worden. Sie haben zu den vorgesehenen Veränderungen Stellung genommen. 3. Zu den Beschlussvorschlägen 3.1. Zur Sachentscheidung 3.1.1 Zu Beschlussvorschlag 1.1. – Kenntnisnahme der Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbil- dungsordnungen Die Erarbeitung der neuen oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnun- gen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder (KMK) erfolgte in ei- nem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten (Arbeit- geber, Gewerkschaften, Bund und Länder) maßgeblich einbezogen sind. Das Bezirks- fachklassenverzeichnis wird somit redaktionell angepasst. Durch die Neuordnung bzw. Modernisierung ergeben sich keine Veränderungen der Schulbezirksgrenzen. 3.1.2 Zu Beschlussvorschlag 1.2 – Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Verän- derungen und inhaltlichen Erläuterungen/Hinweisen Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarkreise und der Stadt Münster haben sich über die Grundsätze eines Verfahrens zur Bildung von Bezirksfachklassen der Berufsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 verständigt. Wesentliches Merkmal des Verfahrens ist, dass in Form von Schulträgerkonferenzen das Ziel verfolgt wird, der Bezirksregierung Münster möglichst konsensuale Ände- rungsvorschläge zur Überarbeitung des Bezirksfachklassenverzeichnisses und im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu unterbreiten. Das Ergebnis der Schulträgerkonferenzen ist in der Anlage 2 dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen und inhaltli- chen Erläuterungen/Hinweisen zuzustimmen. 3.1.3 Zu Beschlussvorschlag 2 – Zustimmung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderun- gen und inhaltlichen Erläuterungen/Hinweisen In der Anlage 3 sind die Veränderungen der Schulbezirke der regierungsbezirksüber- greifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen und inhaltli- chen Erläuterungen/Hinweisen zuzustimmen. 3.2 Zu Beschlusspunkt 3.: Kosten/Folgekosten Die vorgesehenen Veränderungen von Bezirksfachklassen führen dazu, dass sich die Zahl der Schüler/innen in der Stadt Münster nach dem gegenwärtigen Stand voraus- - 4 - V/0337/2006 sichtlich verringern und andererseits erhöhen wird. Es ist davon auszugehen, dass per Saldo ein leichter Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Genaue Angaben hierzu können jedoch nicht gemacht werden, da erst zum Schuljahresbeginn die verbindlichen Schülerzahlen in der Berufsschule bekannt sind. 3.2.1 Schülerfahrkosten Schülerfahrkosten werden nur für Schüler/innen von Bezirksfachklassen übernommen, wenn die tatsächlichen Fahrkosten den Betrag von 50 € überschreiten. Es wird je Schüler/in maximal ein Betrag von 50 € pro Monat bewilligt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die ggfls. entstehenden Kosten aus den lau- fenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 3.2.2 Kosten für Lernmittel Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsver- gütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungs- gesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder vergleichbarer Vorschriften er- halten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die nach der Entscheidung der Schule erforderlichen Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaf- fen (vgl. Artikel 9, § 5 EntlKommG). 4. Weiteres Verfahren Sofern der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster den Beschluss- vorschlägen zustimmt, wird die Verwaltung die Entscheidungsvorschläge und – ergebnisse bei der Bezirksregierung Münster einreichen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0337/2006 Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise 29 43a Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Berufskolleg Kemnastraße, Schule der Sek. II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Recklinghausen; Städte Bottrop und Gelsenkirchen Stadt Münster, Kreis Steinfurt Kreise Borken und Coesfeld Dieser Ausbildungsberuf ist neu. Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster schlagen vor, den Schulbezirk zu verändern. Vorschlag des Neuzuschnitts: Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen) und Kreis Coesfeld (ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl) für die Wilhelm-Emmanuel- von-Ketteler-Schule und der Schulbezirk Kreise Borken, Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettingen, Stadt Coesfeld, Dülmen und Rosendahl für das Berufskolleg für Technik Ahaus. 74 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf Städtische Kaufmännische Schulen, Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt 74a Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Servicekraft im Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu. Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, s. Nr. 34 Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen zu, dass eine Bezirksfachklasse für den Schulbezirk Kreis Steinfurt eingerichet wird. Der Bestand in Münster ist nicht gefährdet. Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der Kreishandwerkerschaft Münster auf Beschulung ab dem 1. Ausbildungsjahr. Die Nachbarkreise des Münsterlandes (Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) beantragen nach der Neuordnung der Elektroberufe eine wohnortnahe Beschulung im ersten Jahr. Die Bezirksregierung Münster wird schulfachlich entscheiden. Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Elektroniker/in für Maschinen- ab 2. Ausbildungsjahr Hans-Böckler-Schule, Regierungsbezirk Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der Kreishandwerkerschaft 101a Produktionskraft Chemie Hans-Böckler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II des Kreis Recklinghausen, in Marl Regierungsbezirk Recklinghausen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop Neuordnung siehe Nr. 18 Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster ohne Kreis Recklinghausen und die Städte Bottrop und Gelsenkirchen 107a Servicefachkraft im Dialogmarketing Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu. Hierbei handelt es sich um einen neugeordneten Beruf (vormals Chemiebetriebsjungwerker/in). Gegen die Einrichtung einer Bezirksfachklasse in Marl bestehen keine Bedenken, da der Fortbestand der Klasse in Münster nicht gefährdet ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0337/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37