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V/0337/2006

Schulbezirke von Bezirksfachklassen

Vorlage 28.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.05.2006, TOP 8

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

1329 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0337/2006
Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen 
lfd. Nr. auslaufende Berufsbezeichnung lfd. Nr. neue Berufsbezeichnung
22 Dreher/in 141
Zerspanungsmechaniker/in Fachrichtungen Dreh-, Fräs-, Schleiftechnik; 
Automaten-Drehtechnik
102 Prozessleitelektroniker/in 25 Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
34
Elektromaschinenbauer/in, 
Elektromaschinenmonteur/in 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
30 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik
114 Systemelektroniker/in 
42 Fachkraft für Lagerwirtschaft 41 Fachkraft für Lagerlogistik
59 Handelsfachpacker/in 45 Fachlagerist/in
48 Fahrzeuglackierer/-in 91 Maler/in und Lackierer/in, Fachrichtung Fahrzeuglackierer/in
107 Schauwerbegestalter/in 57 Gestalter/in für visuelles Marketing
72 Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in 73
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Fachrichtungen: 
Fahrzeugbautechnik, Karosseriebautechnik und Karosserieinstand-
haltungstechnik
109 Speditionskaufmann/-kauffrau 76a Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikleistungen
78 Kfz-Elektriker/in 79 Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt: Fahrzeugkommunikationstechnik
18 Chemiebetriebsjungwerker/in 101a Produktionskraft Chemie
Elektromechaniker/in35

Anlage 3

3699 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0337/2006
Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
Pferdewirt/Pferdewirtin Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Detmold, 
Regierungsbezirk 
Münster, 
Regierungsbezirk 
Arnsberg
nur erstes und zweites 
Ausbildungsjahr
Die bislang am Berufskolleg Königstraße der Stadt Gelsenkirchen 
beschulten Auszubildenden aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und 
aus den Städten Bottrop und Gelsenkirchen sowie aus dem Kreis 
Recklinghausen sollen zukünftig gemeinsam mit den schon bisher an 
der  Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschulten 
Auszubildenden unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser 
Planung zuzustimmen.
Tankwart/Tankwartin Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Detmold, 
Regierungsbezirk 
Münster
ab dem 1. 
Ausbildungsjahr
Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Detmold und 
Münster sollen zukünftig bereits am dem 1. Ausbildungsjahr an der 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster unterrichtet 
werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen.
Tierpfleger/in, Fachrichtung 
Zoo und Fachrichtung 
Tierheim und Tierpension
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirke 
Arnsberg,  Detmold 
und Münster
Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold 
und Münster für den Beruf Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo, sollen 
zukünftig auch an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in 
Münster beschult werden. Die bislang dafür am Elly-Heuss-Knapp-
Berufskolleg Düsseldorf eingerichtete regierungsbezirksübergreifende 
Fachklasse wird aufgegeben.  Es wird vorgeschlagen, dieser Planung 
zuzustimmen.
Hotelkaufmann/frau Berufskolleg Meschede des 
Hochsauerlandkreises
Regierungsbezirke 
Arnsberg und 
Detmold, Münster
ab 3. Ausbildungsjahr
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Münster
ab 3. Ausbildungsjahr
Auch Auszubildende aus dem Regierungsbezirk Münster sollen ab 
dem 3. Ausbildungsjahr das Berufskolleg Meschede besuchen 
können. Daneben sollen sie aber wahlweise ihre Ausbildung ab dem 
3. Ausbildungsjahr auch am Albrecht-Dürer-Berufskolleg in Düsseldorf 
fortsetzen können.                                                                              
Bei der Summe der fachlichen Überschneidungen bzw. identischen 
Lernfelder der Gastronomieberufe und der Anzahl der Auszubildenden 
im Gastgewerbe erscheint es aus fachlichen Gründen sehr sinnvoll zu 
sein, über die gesamte Ausbildungsdauer Auszubildende aller 
dreijährigen Ausbildungsberufe des Gastgewerbes (sowie die 
Fachkräfte im Gastgewerbe) durchgängig an einem zentralen Lernort 
zu unterrichten. 
Albrecht-Dürer-Berufskolleg, 
Berufskolleg der Stadt 
Düsseldorf
..., Regierungsbezirk 
Münster
ab 3. Ausbildungsjahr

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
Der kontinuierliche Schulbesuch über eine gesamte 
Ausbildungsdauer, die Synergien aus gewachsenen Unterrichts- und 
Lernstrukturen, die in der Unter- und Mittelstufe identischen 
Lernfelder/Unterrichtsinhalte sowie die statistisch dokumentierte 
Steigerung der Schülerzahlen in dem ‚neuen‘ Beruf Systemgastronom 
sind die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Gründe, auch die 
Oberstufe des Berufes Hotelkaufleute in der Adolph-Kolping-Schule zu 
unterrichten.  Die Stadt Münster und die Nachbarkreise des 
Münsterlandes sprechen sich gegen die Verlagerung der Oberstufe 
aus. Es wird vorgeschlagen, dem Vorschlag zuzustimmen, dass die 
Oberstufe der Hotelkaufleute in Münster verbleibt.

Beschlussvorlage

8238 Zeichen

V/0337/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulbezirke von Bezirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen des 
Bildungsganges Berufsschule an Berufskollegs in der Stadt Münster für das Schuljahr 2006/2007;
hier: Anhörungsverfahren gem. § 84 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Schulbezirke von Bezirksfachklassen 
 
1.1 Die in der Anlage 1 dargestellten Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen inner-
halb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen werden 
zur Kenntnis genommen.  
 
1.2 Den in der Anlage 2 in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für 
das Schuljahr 2006/2007 dargestellten Veränderungen sowie den inhaltlichen Erläuterun-
gen/Hinweisen wird zugestimmt.  
 
2.  Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen 
 
Den in der Anlage 3 dargestellten 
Veränderungen in den Schulbezirken der regierungsbe-
zirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen sowie den inhaltlichen Erläute-
rungen/Hinweisen wird zugestimmt.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass 
 
- keine Investitionskosten erforderlich sind 
- aber als Folgekosten Schülerfahrkosten entstehen können,  
 
• deren Höhe noch nicht beziffert werden kann,  
• die aber aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0337/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0337/2006 
Begründung: 
 
Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen/Verfahren 
 
Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis besuchen die für die Aus-
bildungsstätte zuständige Berufsschule (vgl. § 39 Abs. 2 SchulG). 
 
Für jede öffentliche Berufsschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes 
Gebiet als Schulbezirk gebildet. Die Rechtsverordnung für Bezirksfachklassen an Berufs-
kollegs erlässt die für den Schulort zuständige obere Schulaufsichtsbehörde nach Anhö-
rung der beteiligten Schulträger (vgl. § 84 Abs. 3 Nr. 2). Die Rechtsverordnung für bezirks-
übergreifende Fachklassen erlässt das Ministerium für Schule und Weiterbildung (vgl. § 84 
Abs. 3 Nr. 3). 
 
1.2 Zuständigkeit 
 
Zuständig für die Entscheidung über die Stellungnahmen zur Bildung/Änderung von Schul-
bezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs ist der Ausschuss für Schule und Weiter-
bildung (vgl. Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster Nr. 6.2.2). 
 
Deshalb werden sowohl die eingegangenen Vorschläge der Bezirksregierung Münster als 
auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie die Anregungen der Berufskol-
legs der Stadt Münster dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung 
vorgelegt. 
 
1.3 Grundsatzbeschluss des Schulausschusses vom 04.05.1999 
- Änderung der allgemeinen Vorgaben zu Bezirksfachklassen - 
 
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.1999 u.a. folgenden Beschluss ge-
fasst: 
 
„Die Stadt Münster erklärt sich grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen mit der 
Auflösung, Teilung und Verlagerung bestehender Bezirksfachklassen einverstanden: 
 
- In den Nachbarkreisen muss auf absehbare Zeit eine ausreichende Schülerzahl 
zur Bildung eigener Fachklassen/Bezirksfachklassen vorhanden sein und 
 
- der neue Schulstandort muss durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler 
besser erreichbar sein und 
 
- es muss eine ausreichende Schülerzahl, die die fachlich notwendige Differenzie-
rung gewährleistet, in der abgebenden Schule verbleiben.“ 
 
2. Das Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2006/2007 
 
 Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom  
 
-  10.03.2006 den Entwurf der für das Schuljahr 2006/2007 zu erlassenden 
Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen sowie 
 
-  07.02.2006 die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des 
Landes NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Bildung 
von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen 
mitgeteilt

- 3 - 
V/0337/2006 
 
 und im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme gebeten. 
 
Über die vorgesehenen Veränderungen sind die städt. Berufskollegs informiert worden. Sie 
haben zu den vorgesehenen Veränderungen Stellung genommen.  
 
3. Zu den Beschlussvorschlägen 
 
3.1. Zur Sachentscheidung  
 
3.1.1 Zu Beschlussvorschlag 1.1. – Kenntnisnahme der Berufsbezeichnungen aufgrund von 
Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbil-
dungsordnungen  
 
Die Erarbeitung der neuen oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnun-
gen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder (KMK) erfolgte in ei-
nem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten (Arbeit-
geber, Gewerkschaften, Bund und Länder) maßgeblich einbezogen sind. Das Bezirks-
fachklassenverzeichnis wird somit redaktionell angepasst. 
 
Durch die Neuordnung bzw. Modernisierung ergeben sich keine Veränderungen der 
Schulbezirksgrenzen. 
 
 
3.1.2 Zu Beschlussvorschlag 1.2 – Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Verän-
derungen und inhaltlichen Erläuterungen/Hinweisen 
 
Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarkreise und der Stadt Münster haben sich über 
die Grundsätze eines Verfahrens zur Bildung von Bezirksfachklassen der Berufsschule 
ab dem Schuljahr 2006/2007 verständigt.  
 
Wesentliches Merkmal des Verfahrens ist, dass in Form von Schulträgerkonferenzen 
das Ziel verfolgt wird, der Bezirksregierung Münster möglichst konsensuale Ände-
rungsvorschläge zur Überarbeitung des Bezirksfachklassenverzeichnisses und im 
Rahmen des Anhörungsverfahrens zu unterbreiten.  
 
Das Ergebnis der Schulträgerkonferenzen ist in der Anlage 2 dargestellt. 
 
Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen und inhaltli-
chen Erläuterungen/Hinweisen zuzustimmen. 
 
 
3.1.3 Zu Beschlussvorschlag 2 – Zustimmung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderun-
gen und inhaltlichen Erläuterungen/Hinweisen 
 
In der Anlage 3 sind die Veränderungen der Schulbezirke der regierungsbezirksüber-
greifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen dargestellt.  
 
Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen und inhaltli-
chen Erläuterungen/Hinweisen zuzustimmen. 
 
 
3.2 Zu Beschlusspunkt 3.: Kosten/Folgekosten 
 
Die vorgesehenen Veränderungen von Bezirksfachklassen führen dazu, dass sich die 
Zahl der Schüler/innen in der Stadt Münster nach dem gegenwärtigen Stand voraus-

- 4 - 
V/0337/2006 
sichtlich verringern und andererseits erhöhen wird. Es ist davon auszugehen, dass per 
Saldo ein leichter Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Genaue Angaben hierzu 
können jedoch nicht gemacht werden, da erst zum Schuljahresbeginn die verbindlichen 
Schülerzahlen in der Berufsschule bekannt sind. 
 
 
3.2.1 Schülerfahrkosten 
 
Schülerfahrkosten werden nur für Schüler/innen von Bezirksfachklassen übernommen, 
wenn die tatsächlichen Fahrkosten den Betrag von 50 € überschreiten. Es wird je 
Schüler/in maximal ein Betrag von 50 € pro Monat bewilligt.  
 
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die ggfls. entstehenden Kosten aus den lau-
fenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 
 
3.2.2 Kosten für Lernmittel  
 
Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsver-
gütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungs-
gesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder vergleichbarer Vorschriften er-
halten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die nach 
der Entscheidung der Schule erforderlichen Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaf-
fen (vgl. Artikel 9, § 5 EntlKommG).  
 
4. Weiteres Verfahren  
 
Sofern der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster den Beschluss-
vorschlägen zustimmt, wird die Verwaltung die Entscheidungsvorschläge und –
ergebnisse bei der Bezirksregierung Münster einreichen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 2

3660 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0337/2006
Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
29
43a Fachkraft für Möbel-, Küchen- 
und Umzugsservice
Berufskolleg Kemnastraße, 
Schule der Sek. II des Kreises 
Recklinghausen, in 
Recklinghausen 
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Berufskolleg für Technik Ahaus 
des Kreises Borken, in Ahaus
Kreis 
Recklinghausen; 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt
Kreise Borken und 
Coesfeld
Dieser Ausbildungsberuf ist neu. Die Kreise Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster schlagen vor, den 
Schulbezirk  zu verändern. Vorschlag des Neuzuschnitts: Stadt 
Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen) und Kreis Coesfeld 
(ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl)  für die Wilhelm-Emmanuel-
von-Ketteler-Schule  und der Schulbezirk Kreise Borken, Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettingen, Stadt Coesfeld, 
Dülmen und Rosendahl für das Berufskolleg für Technik Ahaus.
74 Kaufmann/Kauffrau für 
Bürokommunikation
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster; Kreise 
Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und 
Warendorf
Städtische Kaufmännische 
Schulen, Berufskolleg der Stadt 
Rheine, in Rheine
Kreis Steinfurt
74a Kaufmann/Kauffrau für 
Dialogmarketing
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Servicekraft im 
Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu.
Elektroniker/in für Maschinen- 
und Antriebstechnik
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, s. Nr. 34
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt 
Münster stimmen zu, dass eine Bezirksfachklasse für den Schulbezirk 
Kreis Steinfurt eingerichet wird.  Der Bestand in Münster ist nicht 
gefährdet.
Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der Kreishandwerkerschaft 
Münster auf Beschulung ab dem 1. Ausbildungsjahr. Die 
Nachbarkreise des Münsterlandes (Borken, Coesfeld, Steinfurt, 
Warendorf) beantragen nach der Neuordnung der Elektroberufe eine 
wohnortnahe Beschulung im ersten Jahr. Die Bezirksregierung 
Münster wird schulfachlich entscheiden.

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
Elektroniker/in für Maschinen- ab 2. Ausbildungsjahr Hans-Böckler-Schule, Regierungsbezirk Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der Kreishandwerkerschaft 101a Produktionskraft Chemie Hans-Böckler-Berufskolleg, 
Schule der Sekundarstufe II des 
Kreis Recklinghausen, in Marl
Regierungsbezirk 
Recklinghausen,
Stadt Gelsenkirchen,
Stadt Bottrop
Neuordnung
siehe Nr. 18
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Regierungsbezirk 
Münster ohne Kreis 
Recklinghausen und 
die Städte Bottrop 
und Gelsenkirchen
107a Servicefachkraft im 
Dialogmarketing
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Kaufmann/Kauffrau für 
Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu.
Hierbei handelt es sich um einen neugeordneten Beruf (vormals 
Chemiebetriebsjungwerker/in). Gegen die Einrichtung einer 
Bezirksfachklasse in Marl bestehen keine Bedenken, da der 
Fortbestand der Klasse in Münster nicht gefährdet ist.

Beratungsverlauf (1)

23.05.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0337/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37