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2006/0133

Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den Bauwerksprüfungen nach DIN 1076

Magistratsvorlage 07.03.2006

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2006/0133

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2006/0133

5479 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Straßenverkehrsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II 
Dezernat VI 
 
Vorlage-Nr. 2006/0133 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den 
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 
 
Vorlage vom: 07.03.06 
 
Beschlussvorschlag: Der Bericht des Straßenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen 
und die dort beschriebene Vorgehensweise gebilligt.  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
Begründung vom: 07.03.2006 
 
1. Rechtliche Grundlagen 
 
Im Verkehrsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden sich rd. 120 Ingenieur- 
bauwerke (u. a. Brücken, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände) in eigener Baulast. 
Insbesondere zahlreiche Brücken haben schon einen so wesentlichen Teil ihrer theo-
retischen Lebensdauer erreicht, dass Sanierungsmaßnahmen unterschiedlichster Art zur 
Wiederherstellung/Erhaltung der Verkehrssicherheit zu erwarten sind.  
 
Die gesetzliche Grundlage zur Prüfung und Sanierung der stadteigenen Bauwerke basiert  
auf der Verkehrssicherungspflicht (s. Hessischen Straßengesetz HStrG, § 9). "Die Straßen- 
baulast umfasst alle mit dem Bau und Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden 
Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen  
in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu bauen, aus- 
zubauen und zu unterhalten". 
 
Des Weiteren fordert § 47 HStrG die öffentlichen Straßen, zu denen auch die Ingenieur- 
bauwerke des Verkehrsbereichs gehören, so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den 
Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, den allgemeinen Regeln der Baukunst 
und der Technik genügen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann strafrechtliche 
Folgen haben (§ 230 StGB). 
 
Diese allgemeinen Rechtsgrundlagen werden durch die Vorschriften der DIN 1076 in die 
Praxis umgesetzt. Danach sind regelmäßige und fachkundige Bauwerksprüfungen durch-
zuführen und erkennbare Mängel zu beseitigen. Hierbei wird nach Hauptprüfung, einfacher 
Prüfung, Prüfung aus besonderem Anlass, Besichtigung und laufender Beobachtung unter-
schieden. 
 
Von besonders hoher Bedeutung für die Überprüfung der Verkehrssicherheit sind vor allem 
die regelmäßigen Hauptprüfungen, denen die Bauwerke spätestens alle sechs Jahre zu 
unterziehen sind. Drei Jahre nach einer Hauptprüfung ist eine einfache Prüfung durchzu- 
führen. Darüber hinaus sind Ingenieurbauwerke regelmäßig einmal jährlich zu besichtigen 
sowie im Rahmen der allgemeinen Überwachung der Verkehrswege in Bezug auf deren 
Verkehrssicherheit kontinuierlich im Rahmen der Streckenkontrolle zu beobachten. 
 
Die letztgenannte Kontrolle wird durch die Straßenkontrolleure des EAD durchgeführt. Die 
jährlich erforderlichen Besichtigungen sowie die einfachen Prüfungen werden aufgrund der 
langjährig personellen Unterbesetzung im Sachgebiet „Ingenieurbauwerke“ nur zu einem 
geringen Teil selbst durchgeführt. Es ist notwendig, diese Arbeiten zukünftig vermehrt extern 
zu vergeben. Hauptprüfungen müssen aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkennt- 
nisse und Ausstattung ausschließlich an entsprechende Ingenieurbüros vergeben werden. 
 
Aufgrund fehlender Finanzmittel in den zurückliegenden Jahren ist nun bei 70 Bauwerken im 
Stadtgebiet eine Hauptprüfung fällig. Diese Untersuchungen müssen umgehend durchge- 
führt werden. Anschließend sind die daraus resultierenden Erhaltungs-/Sanierungsmaßnah- 
men umzusetzen.

3 
... 
      
 
 
 
 
2. Kosten + Finanzierung 
   
Die Prüfungskosten der aktuell notwendigen Hauptuntersuchungen werden mit 100.000  
Euro abgeschätzt. Hinzu kommen Kosten der Bahn AG für Zugumleitungen und Siche- 
rungsarbeiten in Höhe von ca. 50.000 Euro, so dass mit Gesamtprüfungskosten in Höhe  
von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist.  
 
Es sollen nun die ersten Prüfungsarbeiten ab Februar 2006 an verschiedene Ingenieurbü- 
ros beauftragt werden. Bis Sommer 2007 sollen dem Straßenverkehrsamt sämtliche Be-
richte vorliegen. Erste bauliche Erhaltungsmaßnahmen könnten im Jahre 2007 beginnen, 
bei gravierenden Mängeln ggf. auch sofort nach Feststellung. 
 
Da die Bauwerksprüfungen keine HOAI-Leistungen darstellen, wird das Straßenverkehrs- 
amt mehrere Ingenieurbüros zu einer entsprechenden Angebotsabgabe auffordern und die 
Arbeiten an verschiedene Bieter vergeben. 
 
Da Ausgabereste von Baumaßnahmen aus dem VMH für Bauwerksprüfungen, aus kame- 
ralistischen Gründen, nicht verwendet werden können, muss die Finanzierung aus dem  
VWH erfolgen. 
 
Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel für die Brückenprüfungen der HHSt 01.6300.510100 
„Überwachen und Prüfen von Ingenieurbauwerken", sind daher aus dem Deckungsring 
43227 (HHSt. 01.6300.510000, 01.6500.510000 und 01.6600.510000 „Unterhaltung der 
Straßen, Wege und Brücken") zu erbringen. 
 
Darmstadt, den 07.03.2006 
VI-66/3-av 
 
 
  
Der Dezernent II       Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz                     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister                        Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0133
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.03.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00