2006/0133
Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
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2006/0133
5479 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI
Amt: Straßenverkehrsamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Dezernat II
Dezernat VI
Vorlage-Nr. 2006/0133
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
Vorlage vom: 07.03.06
Beschlussvorschlag: Der Bericht des Straßenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen
und die dort beschriebene Vorgehensweise gebilligt.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung vom: 07.03.2006
1. Rechtliche Grundlagen
Im Verkehrsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden sich rd. 120 Ingenieur-
bauwerke (u. a. Brücken, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände) in eigener Baulast.
Insbesondere zahlreiche Brücken haben schon einen so wesentlichen Teil ihrer theo-
retischen Lebensdauer erreicht, dass Sanierungsmaßnahmen unterschiedlichster Art zur
Wiederherstellung/Erhaltung der Verkehrssicherheit zu erwarten sind.
Die gesetzliche Grundlage zur Prüfung und Sanierung der stadteigenen Bauwerke basiert
auf der Verkehrssicherungspflicht (s. Hessischen Straßengesetz HStrG, § 9). "Die Straßen-
baulast umfasst alle mit dem Bau und Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden
Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen
in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu bauen, aus-
zubauen und zu unterhalten".
Des Weiteren fordert § 47 HStrG die öffentlichen Straßen, zu denen auch die Ingenieur-
bauwerke des Verkehrsbereichs gehören, so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den
Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, den allgemeinen Regeln der Baukunst
und der Technik genügen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann strafrechtliche
Folgen haben (§ 230 StGB).
Diese allgemeinen Rechtsgrundlagen werden durch die Vorschriften der DIN 1076 in die
Praxis umgesetzt. Danach sind regelmäßige und fachkundige Bauwerksprüfungen durch-
zuführen und erkennbare Mängel zu beseitigen. Hierbei wird nach Hauptprüfung, einfacher
Prüfung, Prüfung aus besonderem Anlass, Besichtigung und laufender Beobachtung unter-
schieden.
Von besonders hoher Bedeutung für die Überprüfung der Verkehrssicherheit sind vor allem
die regelmäßigen Hauptprüfungen, denen die Bauwerke spätestens alle sechs Jahre zu
unterziehen sind. Drei Jahre nach einer Hauptprüfung ist eine einfache Prüfung durchzu-
führen. Darüber hinaus sind Ingenieurbauwerke regelmäßig einmal jährlich zu besichtigen
sowie im Rahmen der allgemeinen Überwachung der Verkehrswege in Bezug auf deren
Verkehrssicherheit kontinuierlich im Rahmen der Streckenkontrolle zu beobachten.
Die letztgenannte Kontrolle wird durch die Straßenkontrolleure des EAD durchgeführt. Die
jährlich erforderlichen Besichtigungen sowie die einfachen Prüfungen werden aufgrund der
langjährig personellen Unterbesetzung im Sachgebiet „Ingenieurbauwerke“ nur zu einem
geringen Teil selbst durchgeführt. Es ist notwendig, diese Arbeiten zukünftig vermehrt extern
zu vergeben. Hauptprüfungen müssen aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkennt-
nisse und Ausstattung ausschließlich an entsprechende Ingenieurbüros vergeben werden.
Aufgrund fehlender Finanzmittel in den zurückliegenden Jahren ist nun bei 70 Bauwerken im
Stadtgebiet eine Hauptprüfung fällig. Diese Untersuchungen müssen umgehend durchge-
führt werden. Anschließend sind die daraus resultierenden Erhaltungs-/Sanierungsmaßnah-
men umzusetzen.
3
...
2. Kosten + Finanzierung
Die Prüfungskosten der aktuell notwendigen Hauptuntersuchungen werden mit 100.000
Euro abgeschätzt. Hinzu kommen Kosten der Bahn AG für Zugumleitungen und Siche-
rungsarbeiten in Höhe von ca. 50.000 Euro, so dass mit Gesamtprüfungskosten in Höhe
von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist.
Es sollen nun die ersten Prüfungsarbeiten ab Februar 2006 an verschiedene Ingenieurbü-
ros beauftragt werden. Bis Sommer 2007 sollen dem Straßenverkehrsamt sämtliche Be-
richte vorliegen. Erste bauliche Erhaltungsmaßnahmen könnten im Jahre 2007 beginnen,
bei gravierenden Mängeln ggf. auch sofort nach Feststellung.
Da die Bauwerksprüfungen keine HOAI-Leistungen darstellen, wird das Straßenverkehrs-
amt mehrere Ingenieurbüros zu einer entsprechenden Angebotsabgabe auffordern und die
Arbeiten an verschiedene Bieter vergeben.
Da Ausgabereste von Baumaßnahmen aus dem VMH für Bauwerksprüfungen, aus kame-
ralistischen Gründen, nicht verwendet werden können, muss die Finanzierung aus dem
VWH erfolgen.
Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel für die Brückenprüfungen der HHSt 01.6300.510100
„Überwachen und Prüfen von Ingenieurbauwerken", sind daher aus dem Deckungsring
43227 (HHSt. 01.6300.510000, 01.6500.510000 und 01.6600.510000 „Unterhaltung der
Straßen, Wege und Brücken") zu erbringen.
Darmstadt, den 07.03.2006
VI-66/3-av
Der Dezernent II Der Dezernent VI
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0133
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00