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Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 - Beteiligungsbericht 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1531/2019 vom 09.08.2019

Stand: Am 07.11.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1531/2019 Freigabedatum 09.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 - Beteiligungsbericht 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnis. Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 Finanzausschuss 11.10.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohnerschaft hat die Stadt nach § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) einen Bericht über ihre Beteiligung an U n- ternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhält- nisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zweck bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffent- lich hinzuweisen. Die Verwaltung schreibt ihre jährliche Berichterstattung mit dem nunmehr vorliegenden Betei- ligungsbericht 2017 fort. Der Bericht enthält neben den Informationen zu den direkten Beteili- gungsunternehmen der Stadt Köln auch diejenigen Gesellschaften, an denen die Stadt Köln durchgerechnet mittelbar Geschäftsanteile von mindestens 25 % hält. Die Form der Berich t- erstattung über diese mittelbaren Unternehmen geht über die Anforderungen des § 52 GemHVO hinaus, da auch die Lageberichte wiedergegeben werden. Außerdem enthält der Bericht entsprechende Informationen über die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln. Hervorzuheben ist ferner, dass die Stellungnahmen der Gesellschaften zur Anwendung des städtischen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) seit 2013 in den Beteiligungsbe- richt aufgenommen wurden. Einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend, wurde in den Beteili- gungsbericht ergänzend eine graphische Darstellung der Geldflüsse in den Gesellschaften des Stadtwerke-Konzerns aufgenommen. Außerdem wird das D atenmaterial auf CD-Rom sowie nach Beteiligung der politischen Gremien im Internet veröffentlicht, um die Handha- bung für die interessierte Öffentlichkeit zu erleichtern. Grundlage für die Darstellung wirtschaftlicher Kennzahlen der Beteiligungsgesellschaften bilden die aktuellsten geprüften Jahresabschlüsse 2017, die Lageberichte 2017 sowie die Wirtschaftspläne 2018. Im Übrigen basieren die Angaben – sofern nicht anders angegeben - auf dem Stand 31.12.2017. Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunalhaushaltsverordnung sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten. Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG Nordrhein-Westfalen) vom 15.02.2019 finden die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kommunalverwaltung Anwendung. Somit erfolgt die Vorlage dieses Beteiligungsberichtes 3 noch nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Nach Behandlung des Berichts im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und im Rat wird die Verwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit zur Ei n- sichtnahme, die in der Kämmerei/Beteiligungsverwaltung erfolgen kann, im Amtsblatt hinwei- sen. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 24.09.2019

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 11.10.2019

    Finanzausschuss

    TOP 7.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 07.11.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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