Mandari Insight

1531/2019

Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 - Beteiligungsbericht 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 10.10

Anlage Beteiligungsbericht 2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1531/2019 
Freigabedatum 
09.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2017 - 
Beteiligungsbericht 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnis. 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 
Finanzausschuss 11.10.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohnerschaft hat die Stadt nach § 117 der 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) einen Bericht über ihre Beteiligung an U n-
ternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich 
fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen 
Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhält-
nisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. 
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem 
Zweck bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffent-
lich hinzuweisen. 
Die Verwaltung schreibt ihre jährliche Berichterstattung mit dem nunmehr vorliegenden Betei-
ligungsbericht 2017 fort. Der Bericht enthält neben den Informationen zu den direkten Beteili-
gungsunternehmen der Stadt Köln auch diejenigen Gesellschaften, an denen die Stadt Köln 
durchgerechnet mittelbar Geschäftsanteile von mindestens 25 % hält. Die Form der Berich t-
erstattung über diese mittelbaren Unternehmen geht über die Anforderungen des § 52 
GemHVO hinaus, da auch die Lageberichte wiedergegeben werden. 
Außerdem enthält der Bericht entsprechende Informationen über die eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen der Stadt Köln. 
Hervorzuheben ist ferner, dass die Stellungnahmen der Gesellschaften zur Anwendung des 
städtischen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) seit 2013 in den Beteiligungsbe-
richt aufgenommen wurden. 
Einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend, wurde in den Beteili-
gungsbericht ergänzend eine graphische Darstellung der Geldflüsse in den Gesellschaften 
des Stadtwerke-Konzerns aufgenommen. Außerdem wird das D atenmaterial auf CD-Rom 
sowie nach Beteiligung der politischen Gremien im Internet veröffentlicht, um die Handha-
bung für die interessierte Öffentlichkeit zu erleichtern. 
 
Grundlage für die Darstellung wirtschaftlicher Kennzahlen der Beteiligungsgesellschaften 
bilden die aktuellsten geprüften Jahresabschlüsse 2017, die Lageberichte 2017 sowie die 
Wirtschaftspläne 2018. Im Übrigen basieren die Angaben – sofern nicht anders angegeben - 
auf dem Stand 31.12.2017.  
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für 
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG) sowie die 
darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunalhaushaltsverordnung sind mit 
Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten.  
Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG Nordrhein-Westfalen) vom 15.02.2019 finden die 
neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der 
Kommunalverwaltung Anwendung. Somit erfolgt die Vorlage dieses Beteiligungsberichtes

3 
noch nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen. 
Nach Behandlung des Berichts im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und 
im Rat wird die Verwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit zur Ei n-
sichtnahme, die in der Kämmerei/Beteiligungsverwaltung erfolgen kann, im Amtsblatt hinwei-
sen. 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2019 Finanzausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1531/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.08.2019
Erstellt
29.04.2019 14:23