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4214/2016

Benennung der Planstraße im Baugebiet Gauweg in Köln-Buchheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2017, TOP 9.1.2

Anlage 1: Plan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1: Plan

82 Zeichen

Anlage 
Klein Buchheim 
Fuß- und Radwege Klein Buchheim 
Einbeziehung in Gauweg 
N

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4214/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung der Planstraße im Baugebiet Gauweg in Köln-Buchheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Planstraße, die von der Straße Klein Herl im Westen 
des Plangebietes in nordöstliche Richtung verläuft und in den Gauweg mündet, einschließlich der sich 
südlich der Planstraße befindlichen Wohnwege (im Plan rot gekennzeichnet), in 
 
 
Klein Buchheim 
 
zu benennen 
 
und den Verbindungsweg, der vom Gauweg abgeht und in südöstliche Richtung verläuft und in die 
neue Planstraße mündet ( im Plan blau gekennzeichnet), in den 
 
Gauweg 
 
einzubeziehen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buchheim und gehört zum Stadtbezirk 
Mülheim. Er umfasst die landwirtschaftlichen Flächen „Im Wichheimer Feld“ und wird begrenzt durch 
den Gauweg im Norden und Osten, durch die Straße Klein Herl und durch angrenzende Wohnbebau-
ungen im Westen sowie durch die Bahnflächen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) im Südosten. 
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von 44 Reiheneigenheimen und einer Kindertagesstätte. 
Das Plangebiet wird durch die vorhandenen Straßen Klein Herl und Gauweg erschlossen und soll 
durch eine neue öffentliche Straße sowie mehrere Privatwege ergänzt werden. 
Der Verbindungsweg, der vom Gauweg abgeht und in südöstliche Richtung verläuft und in die neue 
Planstraße mündet, wird nach Rücksprache mit dem Bauverwaltungsamt in den Gauweg einbezogen. 
Die Benennung in Klein Buchheim erfolgt in Anlehnung an die Straßenbezeichnung Klein Herl, be-
nannt nach der Herler Mühle. Hier würde dann die Verbindung zur zweiten Mühle, der Buchheimer 
Mühle gegeben sein, auch wenn die Buchheimer Mühle sich seinerzeit in etwa 1500 Meter Entfer-
nung befand. 
 
Anlage: Plan

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4214/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27