4214/2016
Benennung der Planstraße im Baugebiet Gauweg in Köln-Buchheim
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Anlage 1: Plan
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Anlage Klein Buchheim Fuß- und Radwege Klein Buchheim Einbeziehung in Gauweg N
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 4214/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung der Planstraße im Baugebiet Gauweg in Köln-Buchheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Planstraße, die von der Straße Klein Herl im Westen des Plangebietes in nordöstliche Richtung verläuft und in den Gauweg mündet, einschließlich der sich südlich der Planstraße befindlichen Wohnwege (im Plan rot gekennzeichnet), in Klein Buchheim zu benennen und den Verbindungsweg, der vom Gauweg abgeht und in südöstliche Richtung verläuft und in die neue Planstraße mündet ( im Plan blau gekennzeichnet), in den Gauweg einzubeziehen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buchheim und gehört zum Stadtbezirk Mülheim. Er umfasst die landwirtschaftlichen Flächen „Im Wichheimer Feld“ und wird begrenzt durch den Gauweg im Norden und Osten, durch die Straße Klein Herl und durch angrenzende Wohnbebau- ungen im Westen sowie durch die Bahnflächen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) im Südosten. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von 44 Reiheneigenheimen und einer Kindertagesstätte. Das Plangebiet wird durch die vorhandenen Straßen Klein Herl und Gauweg erschlossen und soll durch eine neue öffentliche Straße sowie mehrere Privatwege ergänzt werden. Der Verbindungsweg, der vom Gauweg abgeht und in südöstliche Richtung verläuft und in die neue Planstraße mündet, wird nach Rücksprache mit dem Bauverwaltungsamt in den Gauweg einbezogen. Die Benennung in Klein Buchheim erfolgt in Anlehnung an die Straßenbezeichnung Klein Herl, be- nannt nach der Herler Mühle. Hier würde dann die Verbindung zur zweiten Mühle, der Buchheimer Mühle gegeben sein, auch wenn die Buchheimer Mühle sich seinerzeit in etwa 1500 Meter Entfer- nung befand. Anlage: Plan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4214/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27