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V/0703/2008

Bebauungsplan Nr. 515 - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 26.08.2008

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Berichtsvorlage

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V-0703-2008-Anlage-2-Begründung

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Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0703/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 23 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
 
Inhalt Seite 
 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................ 2 
2.  Geltungsbereich.................................................................................................................................... 3 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................ 3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................. 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................. 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................................... 4 
5.  Planungsziele ....................................................................................................................................... 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................ 6 
6.1  Grundzüge der Planung................................................................................................................ 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung........................................................................................... 6 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .................................................................................... 6 
6.2.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe ......................................................................................... 8 
6.2.3  Bauweise und Bauform .................................................................................................... 9 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform.................................................................................................... 9 
6.2.5  Material, Farbgebung ....................................................................................................... 9 
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen ............................................................................................. 10  
6.2.7  Freiflächen, Begrünung.................................................................................................. 10  
6.2.8  Werbeanlagen................................................................................................................ 10  
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 10  
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur......................................................................... 13  
6.5  Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur .......................................................................................... 14  
6.6  Grünflächen / Begrünung............................................................................................................ 14  
6.6.1  Öffentliche Grünflächen ................................................................................................. 14  
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote.................................................................................... 15  
6.6.3  Ausgleichsflächen .......................................................................................................... 15  
6.7  Immissionsschutz........................................................................................................................ 15  
6.8  Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel.......................................................................................... 16  
6.9  Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 16  
7.  Flächenbilanz...................................................................................................................................... 17  
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................... 17  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................... 17  
8.2 Kurzdarstellung der Planung....................................................................................................... 17  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 17  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 18  
8.4.1  Menschen....................................................................................................................... 18  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt........................................................................ 19  
8.4.3  Boden / Altlasten ............................................................................................................ 20  
8.4.4  Wasser ........................................................................................................................... 20  
8.4.5  Klima / Luft ..................................................................................................................... 21  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ...................................................................................................... 21  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter............................................................................... 21  
8.5  Wechselwirkungen...................................................................................................................... 21  
8.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ......................................................... 22  
8.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 22  
8.8  Überwachung (Monitoring).......................................................................................................... 22  
8.9  Zusammenfassung ..................................................................................................................... 22  
9.  Gesamtabwägung............................................................................................................................... 23  
10.  Realisierung der Planung ................................................................................................................... 23

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 23 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensor t wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer 
Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot v on öffentlichen und privaten Versorgungsein-
richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen  wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie 
und Wohnungen kennzeichnen funktionierende Zentren.  Eine besondere Bedeutung kommt 
hierbei dem Einzelhandel – insbesondere im Nahverso rgungsbereich (täglicher Bedarf, insbe-
sondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbiete r sorgen in der Regel für eine starke Fre-
quentierung und Belebung der Zentren. 
 
Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – u nd aktuell (2008) in der Fortschreibung 
befindliche – Einzelhandelskonzept greift die zentr enbildende Wirkung des Einzelhandels auf 
und bestimmt als zentrale Zielsetzung, dass die Ein zelhandelsentwicklung auch künftig vorran-
gig auf die bestehenden Zentren auszurichten ist. E ine wesentliche Zielsetzung ist, die stadt-
teilweise Selbstversorgung im Nahversorgungsbereich  möglichst fußläufig sicherstellen zu kön-
nen und damit eine hohe Kaufkraftbindung im Stadtteil zu erreichen. 
 
Das Zentrum Kinderhaus wurde 1984 mit Läden, Dienst leistungseinrichtungen und Wohnungen 
rund um den Idenbrockplatz einheitlich geplant und errichtet und 1996 im südlichen Bereich er-
weitert. Die Bebauung ist III – VI- geschossig mit Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen im 
Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen. Mi t dem Bürgerhaus werden eine Ago- 
ra, eine Bücherei, ein Jugendzentrum und ein Hallen bad bereitgestellt. Die Stellplätze wurden 
dezentral am Rand des Zentrums angeordnet. 
 
Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes besteht all erdings Handlungsbedarf um die Attraktivi-
tät des Zentrums halten bzw. wieder erlangen zu kön nen. Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über 
ca. 13.500 qm Einzelhandelsverkaufsflächen (Stand: 12/2006), 1/3 davon im Zentrum. Beim 
Lebensmittelhandel, der tragenden Säule funktionier ender Zentren, sind von 23 Anbietern nur 9 
im Zentrum angesiedelt, darunter zwei der vier groß flächigen Lebensmittelmärkte (Vollsorti-
menter und Discounter). 
 
Ein besonderes Problem stellt die – für die Entsteh ungszeit des Zentrums (1984) typische – 
kleinteilige Ladenstruktur dar. Lediglich die beide n Lebensmittelmärkte verfügen über eine Ver-
kaufsfläche von knapp 800 qm. Angesichts des rapide n Flächenwachstums im Lebensmittel-
einzelhandel ist dies für die Zukunftsfähigkeit des  Zentrums problematisch. Für Vollsortimenter 
werden aktuell mindestens 1.200 qm und für Discount er mindestens 800 qm Verkaufsfläche 
vom Handel gefordert. Im bestehenden Zentrum wären größere Läden durch Flächenzusam-
menlegungen grundsätzlich möglich, dennoch könnten damit nicht die stark standardisierten 
Flächenansprüche des Einzelhandels erfüllt werden. 
 
Mit 0,29 qm Verkaufsfläche/Einwohner im Segment Nah rungs- und Genussmittel weist Kinder-
haus auch quantitativ eine gegenüber der Gesamtstad t mit 0,45 qm VKF/Ew. (Stand: 12/2006) 
stark unterdurchschnittliche Ausstattung auf. Die G utachten, die dem Einzelhandelskonzept 
2004 zugrunde lagen, sahen folglich erhebliche zusä tzliche Verkaufsflächenpotenziale von 
4.700 qm allein für den Nahrungs- und Genussmittelb ereich für den Stadtteil. Aktuell wird das 
Einzelhandelskonzept fortgeschrieben. Hierzu wurde eine Verkaufsflächenprognose (Dr. Aco-
cella, 2008), mit der Zielsetzung, eine bezirksweis e Selbstversorgung sicherstellen zu können, 
erstellt. Die Ergebnisse für den Prognosehorizont 2 020 bestätigen die früheren Bedarfszahlen 
im Wesentlichen. Allein für den Bereich Nahrungs- u nd Genussmittel werden demnach zwi-
schen 3.700 und 4.300 qm zusätzlicher Verkaufsfläch en auf der Ebene des Stadtbezirks benö-
tigt, um weitere Kaufkraftabflüsse zu verhindern un d eine annähernde Selbstversorgung im Be-
reich Nahrungs- und Genussmittel zu gewährleisten. Da das Zentrum Kinderhaus auch die 
Funktion eines Stadtbezirkszentrums hat, ist es ver sorgungsstrukturell sinnvoll und deckungs-
gleich mit den städtischen und landesplanerischen Z ielsetzungen, den größten Teil dieses Flä-
chenpotenzials dort zu verorten.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 23 
 
Anlass der Planung ist daher der strukturelle Erneu erungs- und Erweiterungsbedarf für das be-
stehende Zentrum. Unter Berücksichtigung der prägen den Strukturen des bestehenden Zent-
rums, wird auch die Erweiterung durch eine dichte, mehrgeschossige Bebauung mit einer viel-
fältigen Nutzungsstruktur mit einem klaren Schwerpu nkt zugunsten zusätzlicher Einzelhandels-
flächenangebote geplant. Hierbei wird insbesondere der Nachweis einer zusammenhängenden 
Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm für einen Lebens mittelvollsortimenter- oder Verbraucher-
markt angestrebt.  
 
Mit diesen Vorgaben wurde in den Jahren 2006/2007 e in Städtebaulicher Wettbewerb durch-
geführt. Der vom Rat der Stadt favorisierte Entwurf  liegt dem Bebauungsplanentwurf in erwei-
terter Form zugrunde. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 515 ers treckt sich im Norden von der Kristian-
sandstraße bis zum Neuen Heidkamp / Erlenkamp, die von der Westhoffstraße im Süden ab-
zweigen. Im Osten bildet die vorhandene Bebauung de s Zentrums Kinderhaus und im Westen 
die kleinteilige Bebauung und einer Gärtnerei mit Z ufahrt von der Straße Langebusch die Gren-
zen. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
Flur 86, Flurstücke 16, 17, 37, 39, 105, 152, 153, 208, 209, 407, 408, 450, Teile des Flurstücks 
446, 
Flur 87, Flurstücke 179, 503, 504, 506, 621, 622, Teile des Flurstücks 740, 
Flur 90, Teile des Flurstücks 1126, 
Flur 91, Flurstücke 622, 691, Teile der Flurstücke 538, 549, 677, 679, 690, 
Flur 95, Teile des Flurstücks 209. 
 
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan es Nr. 515 sind im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen bezeichnet.  
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche 
und als Gemischte Baufläche dar. 
 
Durch die Bebauungsplanung werden die Darstellungen  des Flächennutzungsplanes berührt. 
Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplans werde n die Darstellungen im Parallelverfahren 
gem. § 8 (3) BauGB geändert und für das gesamte Pla ngebiet „Gemischte Baufläche“ darstellt. 
Angesichts der im Sondergebiet zugelassenen zentren typischen Nutzungen stimmt die Planung 
mit der künftigen Darstellung im Flächennutzungsplan überein. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht verteilt a uf insgesamt sieben Teilbereiche aus ver-
schiedenen rechtskräftigen Bebauungsplänen. Innerha lb des Geltungsbereiches befinden sich 
demnach Teile der folgenden rechtskräftigen Bebauungspläne:

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 23 
• 106 Teilabschnitt VIII (Straßenverkehrsflächen der  Westhoffstraße), 
• 106 Teilabschnitt X (WA- Gebiete am Langebusch, öf fentliche Grünflächen westlich der 
Westhoffstraße, Flächen für Ver- und Entsorgung am Langebusch 26, Straßenverkehrsflä-
chen der Westhoff- und Kristiansandstraße und des Langebusch), 
• 106 Teilabschnitt XIII (Straßenverkehrsflächen der  Kristiansandstraße), 
• 106 Teilabschnitt XVII (öffentliche Grünflächen zw ischen Kristiansandstraße und Feldstie- 
genkamp), 
• 106 Teilabschnitt XX (WA- Gebiete am Erlenkamp), 
• 106 Teilabschnitt XXV (MI- Gebiete östlich der Wes thoffstraße, Gemeinbedarfsflächen der 
evangelischen Kirchengemeinde, Straßenverkehrsfläch en als Gehwegausläufer des Iden-
brockplatzes) und 
• 106 Teilabschnitt XXIX (Straßenverkehrsflächen der  Westhoffstraße). 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 515 tre ten die Teilbereiche der betroffenen Be-
bauungspläne, soweit sie von dem neuen Bebauungsplan überlagert werden, außer Kraft. 
 
Der Bereich des Bebauungsplangebietes östlich der v orhandenen Trasse der Westhoffstraße 
liegt in der Zone III des Wasserschutzgebietes Kind erhaus („Wasserschutzgebietsverordnung 
Münster-Kinderhaus vom 5.6.1990“). Die Anforderunge n der Wasserschutzgebietsverordnung 
sind einzuhalten. Die Abgrenzung ist im Plan nachri chtlich dargestellt, in den textlichen Festset-
zungen wird ein entsprechender Hinweis gegeben. 
 
Der nordwestliche Teil des Plangebietes ragt in den  Bereich der „Satzung der Stadt Münster 
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiete s Kinderhaus / Brüningheide vom 
6.12.1989“. Es sind allerdings lediglich öffentliche Flächen (Verkehrs-, Grün- und Versorgungs-
flächen) betroffen. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
– Lage und visuelle Prägung – 
 
Der Stadtteil Kinderhaus liegt ca. fünf Kilometer n ördlich der Innenstadt Münsters. Die städte-
bauliche Entwicklung von Kinderhaus verlief sehr dy namisch. Der mit aktuell ca. 15.400 Ein-
wohnern drittgrößte Stadtteil Münsters weist die un terschiedlichsten Siedlungsformen von den 
Kleinsiedlungen der Nachkriegszeit, der flächenhaft en Bebauung der 1960er Jahre, über die 
hochverdichtete Großwohnsiedlung an der Brüningheid e bis zu den durchgrünten Einfamilien-
hausgebieten der 1980er und 1990er Jahre auf. Das S tadtteilzentrum am Idenbrockplatz, mit 
seiner III- VI- geschossigen Bebauung und breitem V ersorgungsangebot, wurde westlich an-
grenzend an den Grünzug des Kinderbaches 1984 fertiggestellt. 
 
– Nutzungsstruktur im Plangebiet – 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich primär die  weiträumigen Verkehrsanlagen der West-
hoffstraße und der Kristiansandstraße mit ihren Kre uzungsbereichen sowie die Grünflächen 
westlich der Westhoffstraße. 
 
Innerhalb der Grünfläche liegt der ehemalige Kotten  „Schlüter“, der vom Verein „Mot-Treff-Kot-
ten“, einem Verein von Motorradfreunden, genutzt wi rd. Der Standort wird für die Zentrumser-
weiterung überplant. Mit dem Verein wurde eine Ersa tzlösung vereinbart. Für die Wertstoffan-
nahmestelle soll ebenfalls ein Ersatzstandort in räumlicher Nähe geschaffen werden. 
 
Westlich angrenzend befinden sich die separat ersch lossene Trafo-Station der Stadtwerke und 
eine Wertstoffannahmestelle. Der Grünzug setzt sich  entlang dem Langebusch nach Westen 
fort. Das Plangebiet umfasst zudem den östlichen Te il der I- geschossigen Wohnbebauung am

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 23 
Langebusch sowie dort befindliche Lagergebäude der südlich angrenzenden Gärtnerei und den 
nordöstlichen Teil der I- geschossigen Wohnbebauung  am Erlenkamp. Auf der Ostseite grenzt 
das Plangebiet direkt an den Gebäudebestand des Zen trums an. Lediglich der südliche III- ge-
schossige Gebäuderiegel sowie Teilflächen der evang elischen Kirchengemeinde werden ins 
Plangebiet einbezogen. 
 
– Nutzungsstruktur im näheren Umfeld – 
 
Die Kristiansandstraße im Norden, die Straße Am Bur loh im Süden und der von Süd nach Nord 
verlaufende Kinderbach mit seinen Grünflächen mit i ntegrierten Fußwegen im Osten bilden die 
Grenzen des bestehenden Zentrums. Es verfügt über E inzelhandels- und Dienstleitungsflächen 
mit ca. 4.400 qm Verkaufs- /Nutzfläche in den Erdge schossen und ca. 380 Wohnungen in den 
Obergeschossen. 
 
Im Süden und Westen schließen sich ein- und mehrges chossige Wohnhäuser an. Eine Gärtne-
rei mit Zu- und Abfahrt von der Straße Langebusch g renzt westlich keilförmig an das Plange-
biet. Im Norden sind ebenfalls mehrgeschossige Wohn häuser, eine Grünanlage mit Kinder-
spielplatz, eine Kindertagesstätte sowie das Schulzentrum vorhanden. 
 
 
5. Planungsziele 
 
– Übergeordnete Ziele – 
 
Unter Berücksichtigung der Funktion des Erweiterung sbereiches für das Stadtteilzentrum sowie 
seiner zentralen Lage im Stadtteil werden folgende übergeordnete Ziele mit der Planung ver-
folgt: 
 
• Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonzepts 
• Erhöhung der Versorgungsattraktivität über die Gre nzen des Stadtteils hinaus und Stärkung 
der Funktion als Stadtbezirkszentrum 
• Sicherung der Selbstversorgungsmöglichkeit für den  Stadtteil 
• Umsetzung einer multifunktionalen Nutzung aus Einz elhandel, Dienstleistung und Wohnen 
• Der zentralen Lage entsprechend angemessene Bebauu ngsdichte 
• Neuordnung der verkehrlichen Erschließung   
 
– Konkrete Zielsetzungen – 
 
Bildung eines großen zusammenhängenden Erweiterungs bereiches direkt anknüpfend an das 
bestehende Zentrum 
 
• Ansiedlung von Einzelhandelsflächen mit verschiede nen Angebotstypen, u. a. für einen Le-
bensmittelvollsortimenter oder -verbrauchermarkt mit bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche und 
• Ergänzende, zentrentypische Dienstleistungsflächen  und  
• Wohnangebote in den Obergeschossen für Menschen un terschiedlichen Alters und unter-
schiedlicher Lebenssituation.  
• Maßvolle mehrgeschossige - in Teilbereichen bis zu  VI Geschossen - Bebauung 
• Verlegung der Westhoffstraße nach Westen 
• Ausbau der Westhoffstraße als zweispurige Straße m it mittigen Abbiegespuren 
• Ausbau der Kreuzungsbereiche Am Burloh und Kristia nsandstraße als Kreisverkehre 
• Ausrichtung des Erweiterungsbereiches auf das best ehende Zentrum, Anbindung des öffent- 
lichen Raumes an die Vorplätze zur Kristiansandstraße und Am Burloh 
• Berücksichtigung einer Wegeverbindung  zum Nebenze ntrum am Sprickmannplatz

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 23 
 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
 
6.1 Grundzüge der Planung  
 
Um die genannten städtebaulichen Zielsetzungen umse tzen zu können, sind die Festsetzungen 
bezüglich 
 
• der Art und des Maßes der baulichen Nutzung 
• der überbaubaren Grundstücksflächen 
• der Straßenverkehrsflächen 
• der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs 
 
von übergeordneter Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar. 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
 
– Art der baulichen Nutzung – 
 
Der Erweiterungsbereich soll durch die Verlegung de r Westhoffstraße in westlicher Richtung 
gebildet werden. Die Planung sieht eine Überbauung des so entstandenen ca. 12.000 qm gro-
ßen Areals mit zwei Bauabschnitten im Norden und im  Süden, jeweils anknüpfend an die Fuß-
gängerbereiche des Idenbrockplatzes vor. Beide Über bauungsbereiche werden als „Sonderge-
biet – Stadtteilzentrum“ (SO) festgesetzt. 
 
Für den südlichen Bereich werden Teilflächen der ev angelischen Kirchengemeinde in die Pla-
nung einbezogen. Dies ist aus städtebaulicher Sicht  sinnvoll, um einen wirtschaftlichen Flä-
chenzuschnitt für die Erweiterung zu erhalten und e ine bauliche Fassung des südwestlichen 
Fußgängerbereiches zu ermöglichen. Gleichzeitig häl t die künftige Bebauung einen ausrei-
chenden Abstand zur Bebauung der Kirche ein. 
 
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung ist ei ne multifunktionale Nutzung aus Einzelhan-
del, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnungen vo rgesehen, wobei die Einzelhandelsnut-
zung im Erdgeschoss und das Wohnangebot in den Ober geschossen deutlich überwiegen. Er-
gänzend zur Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss wer den gezielt die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitt el- Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 
qm Verkaufsfläche geschaffen. Diese Vertriebsform i st durch eine große Sortimentsbreite und -
tiefe sowie ergänzende Sortimente aus dem periodisc hen Bereich gekennzeichnet und deshalb 
besonders geeignet, für eine hohe Attraktivität des  Lebensmittelangebotes im Zentrum zu sor-
gen. 
 
Die ausschließliche Zulassung von Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschossbereich er-
folgt vorrangig, um das, mit der Verlegung der West hoffstraße, gewonnene Flächenpotenzial 
zugunsten der Ansiedlung weiterer leistungsfähiger Nahversorgungsanbieter bereitzustellen. 
Der Lebensmittel- Verbrauchermarkt soll langfristig  für eine hohe Kundenfrequenz im Zentrum 
sorgen und damit zu seiner Stärkung beitragen. Mit der Verkaufsflächengröße von bis zu 2.000 
qm werden die aktuellen Entwicklungstendenzen im Ei nzelhandel aufgegriffen und bewusst ein 
großzügiger Entwicklungsspielraum berücksichtigt. 
 
Der nördliche Bauabschnitt verfügt über eine Grundf läche von ca. 4.200 qm, der südliche um-
fasst ca. 2.000 qm. Abzüglich der Funktionsflächen für Treppenhäuser, Lager und Anliefe-
rungsbereiche können - in Abhängigkeit von den Betr eiberkonzepten -  im Nordteil (SO 1) ca.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 23 
2.500 - 3.200 qm Verkaufsfläche und im Südteil (SO 2) ca. 1.000 - 1.300 qm Verkaufsfläche 
entstehen. 
 
Mehrere Gutachten haben erhebliche Ansiedlungspoten ziale für Kinderhaus ermittelt. Die GMA 
(Einzelhandelsstudie, 2001) empfahl die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 qm 
Verkaufsfläche und zusätzlich 600 qm VK für die Ber eiche Drogerie, Bekleidung etc. Auch die, 
im Zusammenhang mit der aktuellen Fortschreibung de s Einzelhandelskonzeptes, erstellte Ver- 
kaufsflächenprognose (Dr. Acocella, 2008) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Unter Be-
rücksichtigung der Zielsetzung einer bezirksweisen Selbstversorgung, ermittelt der Gutachter 
für den Prognosezeitraum bis 2020 einen zusätzliche n Flächenbedarf von ca. 3.700 bis ca. 
4.300 qm Verkaufsfläche allein für den Nahrungs- un d Genussmittelbereich im Stadtbezirk 
Nord. 
 
Das mit der Planung ermöglichte zusätzliche Potenzi al von bis zu 4.500 qm Verkaufsfläche ist 
daher, in Anbetracht 
 
• der Größe des Stadtteils (ca. 15.400 Ew), 
• der Versorgungsfunktion des Zentrums  für den Stad tteil wie auch für den Stadtbezirk 
• seiner Lage innerhalb des zentralen Versorgungsber eiches 
• des bestätigten Bedarfes an zusätzlichen Verkaufsf lächen 
• der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen des  Einzelhandelskonzeptes der Stadt und 
• der Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vor gaben gem. § 24a LEPro 
 
angemessen und strukturell verträglich. 
 
Aufgrund der sehr konkreten Zielsetzungen für die k ünftige Nutzung des Erweiterungsberei-
ches, mit dem Vorrang für den Einzelhandel in den E rdgeschossen und dem Wohnen in den 
Obergeschossen, werden die Überbauungsbereiche als „ Sondergebiet – Stadtteilzentrum“ 
(SO 1+2)  festgesetzt. Vor allem auch um die, aus den genann ten Gründen, favorisierte Ver-
triebsform des Lebensmittel- Verbrauchermarktes ein schließlich Verkaufsflächengröße quanti-
tativ wie qualitativ aktiv und stadtteilverträglich  gezielt zu steuern. Grundsätzlich käme für die 
Zentrumserweiterung mit seinen großflächigen Versor gungseinrichtungen zwar auch die Fest-
setzung von Kerngebieten (MK) in Betracht. Zur Wahr ung des Gebietscharakters müsste dann 
aber eine wesentlich größere Nutzungsbreite zugelas sen werden, die hier jedoch nicht ange-
strebt wird. Eine Feinsteuerung zugunsten bestimmte r Vertriebsformen und Ladengrößen wäre 
nicht so ohne weiteres möglich. Die potenziell mögl iche Nutzung der gesamten Fläche des 
Nordteils der Bebauung durch einen einzigen Marktbe treiber (ca. 3.500 qm Nutzfläche im EG) 
ginge zu Lasten der gewünschten Angebotsvielfalt. 
 
Gleichwohl sind ergänzend zu den Betreibern großflä chiger Läden weitere Versorgungsange-
bote durchaus erwünscht. Sie werden zusätzlich unte r den zulässigen Nutzungen präzise und 
hinreichend bestimmt aufgeführt, ebenso, wie die Ga stronomie, die typisch für zentrale Stand-
orte ist. Neben den Wohnungen in den Obergeschossen  sind auch Büros- und Dienstleister 
zentrenverträglich anzusiedeln. Diese Nutzungsmisch ung und Zielsetzung in Verbindung mit ei- 
ner strukturell notwendigen und nutzungsfokussierte n Erweiterung des bestehenden Zentrums 
Kinderhaus begründet die spezifische Festsetzung al s Sonstiges Sondergebiet mit der Zweck- 
bestimmung Stadtteilzentrum. 
 
Für Teilflächen im direkten Anschluss an das besteh ende Zentrum – III- geschossige Bebauung 
entlang dem südwestlichen Fußgängerbereich des Iden brockplatzes und die Teilflächen west- 
lich der bestehenden Bebauung – werden, in Übereins timmung mit der planungsrechtlichen 
Festsetzung für die übrigen Flächen des vorhandenen  Zentrums, Mischgebiete (MI)  fest-
gesetzt.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 23 
Die westlich der neuen Westhoffstraße angrenzenden Wohngebiete werden – wie im rechts-
kräftigen Bebauungsplan Nr. 106 - als Allgemeine Wohngebiete (WA)  festgesetzt. Aufgrund 
der direkten Nachbarschaft zum Zentrumserweiterungs bereich wird hier künftig eine bis zu III- 
geschossige Bebauung zugelassen. 
 
– Maß der baulichen Nutzung – 
 
Mit den für die Baugebiete festgesetzten Grundfläch enzahlen (GRZ) werden die Obergrenzen 
der BauNVO eingehalten. 
 
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird in den Sondergebieten (SO 1+2) vor dem H intergrund 
der maximal sechs zulässigen Vollgeschosse auf 1,4 festgesetzt. Damit wird die Umsetzung 
des städtebaulichen Entwurfes mit seiner großflächi gen Erdgeschossüberbauung und der deut-
lich kleinteiliger strukturierten Bebauung in den O bergeschossen ermöglicht. Die Obergrenze 
für Mischgebiete gem. BauNVO wird nur geringfügig ü berschritten. Dies ist in Anbetracht der 
zentralen Lage im Stadtteil und der Vorprägung durc h das bestehende Zentrum um den Iden-
brockplatz, dessen Mischgebiete im rechtskräftigen Bebauungsplan mit einer GFZ von 1,1- 1,5 
festgesetzt sind, verträglich. 
 
Für die im Plangebiet beabsichtigten Läden und Gesc hosswohnungen ist es möglich, die not-
wendigen Stellplätze in direkter Nähe ebenerdig ode r in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die 
hierfür in Anspruch genommenen privaten Flächen, au ßerhalb des Baugrundstücks, können als 
Flächenanteil der Grundstücksfläche hinzugerechnet werden. Damit wird bei der Bestimmung 
des Maßes der baulichen Nutzung eine Benachteiligun g jener Grundstückseigentümer vermie-
den, bei denen Stellplatzfläche und Grundstücksfläche nicht direkt aneinander grenzen. 
 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
 
– Überbaubare Grundstücksflächen – 
 
Die überbaubaren Flächen werden durch Baulinien und  Baugrenzen definiert. Grundlage der 
Festsetzung ist der favorisierte Entwurf des vorang egangenen Städtebaulichen Wettbewerbes. 
Er ist gekennzeichnet durch einen prägenden Wechsel  von großflächiger I- geschossiger Be-
bauung mit 2 langgestreckten Obergeschossen und pun ktförmigen IV- VI- geschossigen Eck-
gebäuden. Durch diese differenzierte Gliederung wir d eine abwechselungsreiche Bebauung er-
reicht, die für den Erweiterungsbereich die massive  und monotone Wirkung einer einheitlich 
mehrgeschossigen Bebauung vermeidet. 
 
Dafür, dass diese städtebaulichen Qualitäten erreicht werden, sind in erforderlichem Maße Bau- 
linien festgesetzt. Sie sollen die städtebauliche u nd stadtgestalterische Absicht der Platz-
raumbildung östlich der Westhoffstraße umsetzen. Ei ne Unterbrechung der überbaubaren Flä-
chen zwischen dem Bestand und dem künftigen Bauvorh aben soll eine deutliche Zäsur von Alt 
und Neu aufzeigen können. 
 
Darüber hinaus werden durch die Baugrenzen zwar die  differenzierten Bebauungsformen des 
städtebaulichen Entwurfes aufgenommen, zugleich abe r weiträumiger gefasst, um Spielräume 
für die Gestaltung der künftigen Bebauung zu ermöglichen. 
 
– Zahl der Vollgeschosse – 
 
Die Gliederung der künftigen Bebauung anhand unters chiedlicher Geschosszahlen erfolgt auf 
der Grundlage des favorisierten Wettbewerbsentwurfes. 
 
Gestalterische Spielräume für die bauliche Umsetzun g wurden in der Regel durch die Festset-
zung von Mindest- und Höchstgeschosszahlen, sowohl für die punktförmige, höhere Bebauung

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Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 23 
als auch für die horizontal, niedrigere Bebauung be rücksichtigt. Lediglich in den städtebaulich 
hervorgehobenen Bereichen wurde die Geschosszahl zw ingend festgesetzt, um einen klar de-
finierten stadträumlichen Rahmen zu erhalten. 
 
Im Westen und Südwesten sind einige freistehende, e ingeschossige Einzel- und Doppelhäuser 
vorhanden. Ihr Bestand wird durch die entsprechende n Festsetzungen gesichert. Nur in den 
zum Zentrum orientierten Bereichen wird eine höhere  Geschosszahl von bis zu drei Geschos-
sen vorgesehen. Damit sollen die öffentlichen Räume  der künftigen Westhoffstraße und des 
angrenzenden Bereiches der Einmündung des Langebuschs baulich stärker gefasst werden. 
 
– Bauhöhen – 
 
Die Festsetzungen der Gebäudehöhen in den Sondergeb ieten erfolgt in Abhängigkeit von der 
Zahl der Vollgeschosse. Die Höhenangaben berücksich tigen Normalgeschosshöhen für die 
Obergeschosse von ca. 3- 3,5 m und ein deutlich höh eres Maß für die Erdgeschosse, entspre-
chend der angestrebten gewerblichen Nutzung, von ca. 5,5- 6,5 m. 
 
Für die im westlichen Plangebiet befindlichen Wohnh äuser werden die Bauhöhen gem. ihrem 
Bestand, unter Berücksichtigung eines Spielraums fü r einen möglichen Sockel- oder Gesims-
bereich, festgesetzt. 
 
6.2.3 Bauweise und Bauform 
 
Mit der durchgehenden Festsetzung der geschlossenen  Bauweise in den Sondergebieten soll 
eine zusammenhängende Bebauung, wie sie im Bestand des heutigen Zentrums bereits vor-
handen ist, erreicht werden. 
 
Bei den Einfamilienwohnhäusern entspricht eine offe ne Bauweise dem ortstypischen Wohnge-
bietscharakter. Die lockeren Wohnformen setzen mit ihrer geringeren Dichte einen Kontrast 
zum vorherrschenden Zentrum und prägen so das nähere Umfeld. 
 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 
 
Die geplante Bebauung der Zentrumserweiterung soll,  im Unterschied zur bestehenden Bebau-
ung des Zentrums, die steile Dächer aufweist, flach e Dächer erhalten. Die Angabe der First-
richtung kann daher entfallen. 
 
Die Einfamilienhäuser mit ihren steilen Satteldäche rn sind Teil einer Wohnsiedlung mit gleichen 
Dachformen, die durch die Festsetzung von Neigungsdächern fortgeführt werden soll. 
 
Im Mischgebiet wird entsprechend den Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan (106 
Teilabschnitt XXV) Pultdach mit einer Dachneigung von 22°  festgesetzt. 
 
6.2.5 Material, Farbgebung 
 
Mit der Festsetzung, die künftige Bebauung überwieg end in rotem Sichtmauerwerk auszufüh-
ren, soll das dominante Material des bestehenden Ze ntrums aufgegriffen werden und zum ge-
stalterischen Zusammenhang von bestehendem Zentrum und Erweiterungsbereich beitragen. 
Andere Materialien sind als untergeordneter Teil de r Außenwandflächen zur Gliederung der 
Bebauung zulässig. 
 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 
 
Zwischen den beiden Sondergebietsflächen wird eine Stellplatzanlage mit ca. 130 Stellplätzen 
festgesetzt. Sie soll die erforderlichen Kundenstel lplätze ebenerdig und in direkter Zuordnung

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 23 
zu den Einzelhandelsanbietern bereitstellen. Für di e Wohnungen und Büros werden zusätzlich 
Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Sondergeb iet (SO 1) berücksichtigt. Der nördliche 
Bauabschnitt ist von den Abmessungen größer als der  südliche, so dass hier mehr Stellplätze 
unterzubringen sind. Außerdem lässt er sich besser erschließen, ohne den Kundenparkplatz in 
Anspruch nehmen zu müssen. 
 
Die Standorte sind im Planbereich mit ihren Zu- und  Abfahrten kenntlich gemacht. Weitere 
Parkplätze werden im öffentlichen Straßenraum entlang der Verkehrswege ausgewiesen. 
 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung 
 
Um die Qualität des öffentlichen Raumes zu gewährle isten und die Freiflächen- und Gebäude-
wahrnehmbarkeit weitgehend erlebbar zu gestalten, s ind feste Grundstückseinfriedungen nur in 
begrenzter Höhe zulässig. 
 
Die zentrale Stellplatzanlage wird aus gestalterisc hen und klimatischen Gründen begrünt. Je 
angefangene 6 Stellplätze ist ein Laubbaum mit ents prechender Vegetationsfläche anzupflan-
zen. 
 
Auf den straßenbegleitenden Baumbestand konnte im B ereich der Kristiansandstraße überwie-
gend Rücksicht genommen werden. Außerhalb der Neben anlagen der verlegten Westhoff-
straße wurde nur dort in den Baumbestand eingegriff en, wo es die sinnvolle Vernetzung zum 
vorhandenen Wegesystem erfordert. 
 
Die neu entstehenden Straßenräume werden durch Baumreihen gegliedert. 
 
6.2.8 Werbeanlagen 
 
Um das gestalterische, städtebauliche Konzept zu un terstützen, ist es erforderlich, auch die 
Regelungen zu Werbeanlagen treffen. Dies betrifft d ie Standorte und Größen sowie die Be-
schränkung der Zulässigkeit auf die Stätte der Leis tung. Die Ausnahmeregelung soll Abwei-
chungen in bestimmtem Umfang ermöglichen sofern sie gestalterisch verträglich sind. 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Mit der Verlegung der Westhoffstraße soll gleichzei tig ein Rückbau von vier auf zwei Fahrspu-
ren im Umfeld der geplanten Neubebauung umgesetzt w erden. Hiervon betroffen sind auch die 
Straßenzüge der Brüningheide, zwischen Josef-Beckma nn-Straße und Westhoffstraße, als 
auch im weiteren Verlauf die Kristiansandstraße bis  ca. 15 m vor der Kreuzung mit der Von-
Humboldt-Straße. 
 
Aufgrund der neuen, versetzten Lage der nördlichen Einmündung ist die Errichtung eines Kreis- 
verkehres wirtschaftlicher als der Neubau und Betrieb einer lichtsignalgeregelten Kreuzung. 
 
Bereits die Machbarkeitsstudie (V/0172/2007) hat di e städtebaulichen Aufwertungsmöglichkei-
ten, die in einer Umgestaltung von lichtsignalgereg elten Kreuzungen der Westhoffstraße mit 
den Straßen Am Burloh und der Brüningheide zu Kreisverkehrsplätzen liegen, aufgezeigt. 
 
Anstelle der bislang verkehrstechnisch dominierende n Kreuzungs- und Straßenraumsituationen 
wird eine deutliche städtebauliche Aufwertung erzie lt, die auch eine verbesserte Anbindung 
zwischen dem Zentrum Kinderhaus und der Bebauung der Brüningheide eröffnet. 
 
Mit Errichtung des Kreisverkehres an der bislang li chtsignalgeregelten Kreuzung Westhoff-
straße / Am Burloh entfällt die bestehende Zuflussb egrenzung aus Richtung Süden auf die

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 11 von 23 
Straße Am Burloh, wodurch sich die Erreichbarkeit d er Kundenparkplätze im Bestand und im 
Erweiterungsbereich deutlich verbessert. 
 
– Planung Neue Westhoffstraße – 
 
Die zu verlegende Westhoffstraße weist zwischen den  Einmündungen Kristiansandstraße und 
Am Burloh jeweils mind. 2,50 m breite Gehwege, sowi e 1,50 m breite Radwege auf, die im not-
wendigen Seitenabstand von 0,75 m zum geplanten 2 m  breiten Längsparkstreifen verlaufen. 
Der Fahrbahnbereich bietet mit insgesamt 9 m Breite  ausreichend Platz um neben den einspu-
rigen Richtungsfahrbahnen auch notwendige Linksabbi egestreifen bzw. zusätzliche Flächen für 
Verkehrsgrün aufzunehmen. 
 
Am Kreisverkehr wird der Fuß- und Radverkehr gegenü ber dem Kraftfahrzeugverkehr bevor-
rechtigt über die Zu- und Ausfahrten geführt. Wie a n den Querungsstellen der Kristiansand-
straße und der neuen Westhoffstraße ist beabsichtig t, den Fußgängerverkehr mittels Fußgän-
gerüberwegen sicher über die Fahrbahnen zu leiten. 
 
Im Detail:
 
 
• Die Einmündung 
 des Langebuschs  knickt auf Höhe der Einzelhausbebauungen Langebusc h 
5 und 7 nach Norden ab, um rechtwinklig auf die neu e Westhoffstraße zu münden. Im un-
mittelbaren südlichen Anschluss gewährleistet ein F ußgängerüberweg die direkte Anbindung 
des Langebuschs auf die gegenüberliegende Straßense ite, um entlang der geplanten südli-
chen Gebäudefront in den direkten Zentrumsbereich zu gelangen. 
 
• Die beiden Haltestellen „Idenbrockplatz“ 
 werden neu als Fahrbahnrandhaltestelle nördlich, 
bzw. gegenüber der Einmündung des Langebuschs angel egt. Beide Haltestellen ermögli-
chen die Vorbeifahrt von Lastzügen während der Halt evorgänge, so dass diesbezüglich Be-
hinderungen des fließenden Verkehrs ausgeschlossen werden. Die Haltestellen befinden 
sich in zentraler Lage zwischen der Bebauung der Br üningheide und des eigentlichen Zent-
rums von Kinderhaus. Sie sind sowohl über den o. g.  Fußgängerüberweg, als auch über die 
„Zebrastreifen“ des nördlichen Kreisverkehrs optimal angebunden. 
 
• Die südlich gelegene Zufahrt zum Gartencenter 
 erhält eine entsprechende Zu- und Abfahrts-
möglichkeit an heutiger Stelle. Die Straßenraumbrei te der neuen Westhoffstraße eröffnet die 
Möglichkeit, eine Linksabbiegemöglichkeit aus südli cher Richtung vorzusehen. Die Ausfahrt 
ist grundsätzlich in beide Fahrtrichtungen möglich. 
 
• Direkt gegenüber schließt sich die Zufahrt auf den  Parkplatz der Zentrumserweiterung 
 an, 
die aus nördlicher Richtung über eine separate Linksabbiegespur erschlossen wird. 
 
Auf dem Parkplatz stehen ca. 130 Parkplätze zur Ver fügung. Über die Zufahrt ist auch die 
gewerbliche Anlieferung für die vorgesehenen südlic hen Einzelhandelsflächen vorgesehen. 
Die Ausfahrt ist hier in beide Richtungen vorgesehe n, während die nördliche Parkplatzaus-
fahrt durch ein Rechtsabbiegegebot nur die Zufahrt zum nördlichen Kreisverkehr ermöglicht. 
Durch eine Wendefahrt ist jedoch auch hier die Abfahrt in Richtung Süden gewährleistet. 
 
• Nördlich der östlichen Haltestelle „Idenbrockplatz “ schließt sich die Zu- und Ausfahrt der ge-
planten Tiefgarage  mit ca. 86 Stellplätzen unter der Neubebauung an, die vorrangig Anwoh-
nern und Angestellten dienen soll. Die Zufahrt aus Richtung Süden und die Ausfahrt in Rich- 
tung Norden sind unabhängig vom Betriebszustand der Haltestelle möglich.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 12 von 23 
– Einmündungen Am Burloh und Westhoffstraße im weiteren Verlauf – 
 
In der Straße Am Burloh 
 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 50 m der zw eispurige Rückbau-
bereich mit einer Fahrbahnbreite zwischen 7,50 m un d 8,00 m zwischen den beidseitig vorge-
sehenen Längsparkmöglichkeiten am Fahrbahnrand. Er weist künftig, ebenso wie der weitere 
Verlauf der Westhoffstraße, einen südlichen Parksta ndstreifen am Fahrbahnrand unmittelbar 
hinter dem Kreisverkehr auf, der durch die regelmäß ige Anordnung von Baumstandorten die 
ortstypische Gestaltung der Straßenräume fortführt. 
 
Auch die bereits zweispurig ausgebaute südliche Wes thoffstraße 
 wird analog zu ihrer charakte-
ristischen Gestaltung zum neuen Kreisverkehr weiter geführt. Die Fahrbahnbreite beträgt bis zur 
Aufweitung zum Kreisverkehr mindestens 6,50 m. Die aus dem Rückbau resultierende notwen-
dige Verziehung beginnt aus südlicher Richtung 20 m  vor der Einmündung zur Straße „Neuer 
Heidkamp“ und bedingt, durch das Abrücken der Fahrbahn, die Anpassung der Einmündung ins 
Wohngebiet „Erlenkamp“. 
 
– Planung Kristiansandstraße bis zur Von-Humboldt-Straße – 
 
Im Anschluss an die bestehenden nördlichen Nebenanl agen der Kristiansandstraße wird die 
Straßenraumaufteilung der Brüningheide ab der Einmü ndung der Josef-Beckmann-Straße in 
südöstlicher Richtung zurückgebaut. 
 
Die sich daran anschließenden Nebenanlagen weisen g enerell einen 2 m breiten und mit 
Baumstandorten ausgestalteten Längsparkstreifen auf , an dem sich im Abstand von 0,75 m der 
1,50 m breite Radweg anschließt. Gehwegflächen von mindestens 2,50 m Breite stellen das 
Bindeglied zur angrenzenden Neubebauung, bzw. zu den halböffentlichen Nebenanlagen dar. 
 
Östlich des nördlichen Kreisverkehrs schließen sich  die Zu- und Ausfahrtsbereiche der gewerb-
lichen Anlieferung der neu zu errichtenden Einzelhandelsflächen an. 
 
Die bestehende Fußgängerquerung zum „Feldstiegenkamp“ wird mit Hilfe eines Zebrastreifens 
mit Mittelinsel direkt in Richtung Idenbrockplatz geführt. 
 
Hierzu werden die notwendigen Halte- und Warteposit ionen des ÖPNV angepasst, einerseits 
durch Verschiebung um ca. 20 m in östlicher Richtun g, andererseits durch Verlagerung auf die 
südliche Seite, zwischen der o. g. Querung und der Von-Humboldt-Straße. 
 
Ergänzend bedarf es Anpassungsarbeiten an der licht signalgeregelten Kreuzung der Von-
Humboldt-Straße. 
 
– Verkehrsuntersuchung 2008 – 
 
Die Auswirkungen der Umplanung wurden durch eine An alyse der Ist- Situation und eine Prog-
nose für den Zeithorizont 2020 überprüft. 
 
Analyse der Ist- Situation 
 
Die Kristiansandstraße wird im Abschnitt zwischen d er Westhoffstraße und der Grevener Stra- 
ße von ca. 4.800 Kfz/24h belastet. Aus dem Bereich Brüningheide kommen täglich ca. 7.800 
Kfz/24h und belasten die Kristiansandstraße bis zur  Einmündung Westhoffstraße. Über die 
Straße Am Burloh werden aktuell ca. 6.500 Kfz/24h a bgewickelt. Die Querschnittsbelastungen 
der Westhoffstraße liegen im Abschnitt zwischen Kri stiansandstraße und Wilkinghege bei 8.200 
Kfz/24h bzw. 8.500 Kfz/24h. Im weiteren Verlauf der  Westhoffstraße bis zur Grevener Straße 
steigen die Querschnittsbelastungen auf bis zu 10.6 00 Kfz/24h an. Im Zuge der Wilkinghege 
liegen die Querschnittswerte bei 12.500 Kfz/24h.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 13 von 23 
Prognose 2020  
Für die Prognose 2020 werden die Rahmenbedingungen des FNP, sowie die geplanten Maß-
nahmen für die Erweiterung des Zentrums Kinderhaus,  bei den Simulationsberechnungen be-
rücksichtigt.  
 
Dies sind im Wesentlichen: 
 
• Die Einrichtung von Kreisverkehren für die Knotenp unkte Westhoffstraße / Kristiansand-
straße und Am Burloh / Westhoffstraße. 
• Ein zusätzliches Stellplatzangebot von ca. 130 Ste llplätzen und ca. 100 Anwohnerstellplät-
zen, die an die Westhoffstraße angebunden werden. 
• Der Bau der Entlastungsstraße Nord. 
 
Die geplante Zentrumserweiterung in Kinderhaus wird  zusätzlich ca. 800 Kfz-Fahrten/ Tag im 
Quell- und Zielverkehr auslösen. Diese zusätzlichen  Kfz-Verkehre wirken sich nur geringfügig 
auf das Gesamtverkehrsaufkommen und dessen Verteilung im Stadtteil Kinderhaus aus. 
 
Mit der Realisierung der Kreisverkehre verlagern si ch die Durchgangsverkehre, kommend von 
der Steinfurter Straße / Wilkinghege in Richtung Ze ntrum Nord / Bröderichweg, auf die Straße 
Am Burloh. Die südliche Westhoffstraße wird deutlic h entlastet, während die westliche West-
hoffstraße ebenso wie die Straße Am Burloh eine Zunahme der Verkehre erfahren. 
 
Trotz der Entlastungsstraße Nord werden die Verkehr sbelastungen im Zuge der Straße Am 
Burloh langfristig von 6.500 Kfz/24h auf ca. 7.500 Kfz/24h ansteigen. Die Verkehrsbelastungen 
im Zuge der Westhoffstraße, der Wilkinghege und der  Grevener Straße nehmen um ca. 4.600 
Kfz/24h ab und liegen bei 6.000 Kfz/24h. Im Zuge de r Wilkinghege werden vergleichbare Be-
lastungsabnahmen prognostiziert. 
 
Die künftig zu bewältigenden Verkehrsmengen sind so wohl von Kreisverkehren, als auch von 
den zweispurig ausgebauten Straßen problemlos zu be wältigen. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung der in den Kreiszufahrten bevorrechtigte n querenden Fußgänger und Radfahrer im 
Zuge von Zebrastreifen. 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
 
Der Regenwasserkanal von Schacht R 04160 000.000 bis Schacht R 04045 001.00 ist ein ver-
rohrtes Nebengewässer des Kinderbaches, Gewässer Nr. 3328000.22. Das Gewässer wird im 
nördlichen Abschnitt innerhalb des Plangebietes nach Osten verlegt, um die die geplante Be-
bauung realisieren zu können. Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde ist hierfür kein Plan- 
feststellungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. 
 
Die geplanten Gebäude, der geplante Parkplatz und d ie neuen Verkehrsflächen können an die 
vorhandene bzw. verlegte Kanalisation angeschlossen werden. 
 
Die geplante Geländehöhe muss so ausgerichtet werde n, dass bei einem Niederschlagereignis 
mit einer Jährlichkeit von n = 0,1 die Wasserspiegellage nicht aus dem Kanalnetz austritt. 
 
Im Bereich der geplanten Zentrumserweiterung befind en sich u. a. Versorgungsleitungen (Gas-, 
Wasser- und Stromversorgung) der Stadtwerke Münster  Netzgesellschaft mbH. Diese Leitun-
gen müssen zum Teil im Zuge der Gesamtbaumaßnahme a ußer Betrieb und wieder neu verlegt 
werden. Hierfür werden Sicherheitsstreifen ausgewie sen, die von Bebauung und tief wurzeln-
den Bepflanzungen freizuhalten sind. Die Breite des  Sicherheitsstreifens richtet sich nach dem 
Mindestmaß für den erforderlichen Arbeitsraum, den vorhandenen Rohrdurchmessern und den 
Abständen der Kanäle und Gewässer. Die neuen Trasse n sind im erforderlichen Umfang im 
Bebauungsplan berücksichtigt.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 14 von 23 
 
Des Weiteren befinden sich eine Gasdruckregelstatio n sowie ein Schalthaus für die Stromver-
sorgung innerhalb des Gebäudes Langebusch Nr. 26. D er Standort wird im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes als Versorgungsfläche festgesetzt. 
 
Zur Sicherung der Stromversorgung werden zwei weite re Standorte für Trafo- Stationen festge- 
setzt. Die Standorte werden durch die Ausweisung mi ttels Symbol grob festgelegt. Ihre genaue 
Lage bleibt der Ausbauplanung vorbehalten 
 
Mit der ÖPNV- Anbindung sind die Angebote für den g ehobenen Bedarf der Münsteraner In-
nenstadt gut zu erreichen. 
 
Der Stadtteil Kinderhaus ist zurzeit durch die Busl inien 6, 8, 15 und 16 ausreichend in das Netz 
des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden, m it denen die Innenstadt gut zu erreichen 
ist. Im und in der näheren Umgebung des Plangebiete s sind Haltestellen an der Westhoff-
straße, Kristiansandstraße und Am Burloh vorhanden. 
 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 
 
Teile des Kirchengrundstücks sollen im Rahmen der Z entrumserweiterung bebaut werden kön-
nen. 
 
In Kinderhaus besteht bereits eine gut ausgebaute s oziale Infrastruktur, u. a. mit verschiedenen 
Schulsystemen, sozialen Einrichtungen und Kindertag esstätten. Der Zuwachs von ca. 100 
Wohneinheiten wird keine Erweiterung dieser Einrichtungen erforderlich machen. 
 
Gemeinbedarfsflächen werden für Teilflächen der eva ngelischen Kirchengemeinde im Über-
gang zwischen den vorhandenen Kirchenbauten und dem  Erweiterungsbereich berücksichtigt. 
Dieser Bereich soll für kirchliche Zwecke nutzbar g emacht werden und eine Ergänzungsbebau-
ung ermöglichen 
. 
 
6.6 Grünflächen / Begrünung 
 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die Freiflächen nördlich der Kristiansandstraße und  westlich der Westhoffstraße werden als öf-
fentliche Grünflächen  gesichert. Letztere ist Teil des Grünzuges entlang  dem Langebusch, 
der sich von Westen her bis zum Zentrum erstreckt u nd über eine separate Wegeführung ver-
fügt. 
 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
 
Entlang der Westhoffstraße ist auf beiden Seiten di e Anpflanzung von straßenbegleitenden 
Bäumen vorgesehen, um den Straßenverlauf zu betonen. 
 
Auf der Parkplatzanlage zwischen den beiden Einzelh andelssortimentern - östlich der West-
hoffstraße - ist je angefangene sechs Stellplätze e in Laubbaum zu pflanzen um die Fläche auf-
zuwerten. Zur Abgrenzung und Ergänzung bestehender Baumreihen sind weitere Anpflanzun-
gen vorgesehen. 
 
6.6.3 Ausgleichsflächen 
 
Da die Zentrumserweiterung weitgehend auf derzeit v ersiegelten Bau- und Verkehrsflächen er- 
folgen soll, führt die Realisierung der Planung nur  zu einer zusätzlichen Versiegelung von 6,8%.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 15 von 23 
Da der Neuversiegelungsanstieg ausschließlich durch  die Bebauung verursacht wird, wird der 
Ausgleich auch nur den Eingriffen durch die Bebauung zugeordnet. 
 
Mangels Flächenverfügbarkeit im Plangebiet, werden die Ausgleichsflächen aus dem städti-
schen Pool auf Grundstücken in der Gemarkung Hiltru p, Flur 15, Flurstück 694 (6.944 qm) und 
in der Gemarkung Nienberge, Flur 15, Flurstück 68 (1.744 qm) nachgewiesen. 
 
6.7 Immissionsschutz 
 
Die Lärmtechnische Untersuchung zur vorliegenden Pl anung vom 14.07.2008 kommt zu fol-
genden Ergebnissen: 
 
Die Berechnung des Verkehrslärms gemäß der Verkehrs lärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
hat zum Ergebnis, dass an acht Gebäuden, am Langebu sch, am Erlenkamp und am Burloh die 
Grenzwerte um 0,1- 5,5 dB(A) tags und um 0,6- 4,7 d B(A) nachts überschritten werden. Da die 
betroffenen Gebäude einzeln gelegen sind, wäre akti ver Lärmschutz nur mit hohem Kosten-
aufwand möglich. Aus diesem Grund wurde der passive  Lärmschutz an den anspruchberech-
tigten Gebäuden nach der Verkehrswege- Schallschutz maßnahmenverordnung (24. BImSchV) 
geprüft mit dem Ergebnis, dass für sieben Gebäude b zw. 11 Gebäudeseiten und zwei Außen-
wohnbereiche passiver Lärmschutz bzw. Entschädigung en erforderlich sein werden. Zu diesem 
Zweck sind entsprechende vertragliche Regelungen erforderlich. 
 
Die geplanten Einzelhandelseinrichtungen mit gemein sam genutztem Parkplatz sind nach der 
TA Lärm zu berücksichtigen. Südlich des Plangebiete s ist ein Lebensmittelmarkt mit Parkplatz 
vorhanden. Der Parkplatz wird auch von Kunden des a m südlichen Rand des Parkplatzes an-
sässigen Discounters genutzt. Westlich der Westhoff straße befindet sich eine Gärtnerei an der 
Straße Langebusch. Andere Betriebe bzw. Emittenten,  die zu berücksichtigende Geräusche 
verursachen, wurden in der Örtlichkeit nicht festgestellt. 
 
Der geplante nördliche Gebäudekomplex soll eine Tie fgarage mit ca. 85 Stellplätzen erhalten, 
die von der verlegten Westhoffstraße über eine Ramp e angefahren und verlassen wird. Als 
maßgebliche Emittenten sind daher die Parkplätze un d die Anlieferverkehre mit den Ladevor-
gängen zu berücksichtigen. 
 
Unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen zur Einh altung des erforderlichen Lärmschutzes 
ist eine Verträglichkeit mit der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung gegeben: 
 
• Einhausung der geplanten Lieferzone des Discounter s 
• Beschränkung der Lieferzeiten der geplanten und de r vorhandenen Märkte auf die Tageszeit 
(6.00- 22.00 Uhr) 
 
Auch für die Prüfung, ob die Orientierungswerte der  DIN 18005, Beiblatt 1, an der geplanten 
Wohnbebauung eingehalten werden bzw. welche Schutzm aßnahmen nach DIN 4109 (Lärmpe-
gelbereiche) erforderlich sind, wurden als wesentli che Emittenten der Verkehrs- und Gewerbe-
lärm berücksichtigt. Für das Plangebiet wurden die vorhandenen und geplanten Straßen (mit 
Prognosebelastung) sowie die vorhandenen und geplan ten Einzelhandelseinrichtungen, inklu-
sive der Parkplätze und Anlieferungen zur Tageszeit, berücksichtigt. 
 
Die Berechnungen haben ergeben, dass es zu deutlich en Überschreitungen der Orientierungs-
werte an bestimmten Immissionspunkten kommt. Da akt iver Lärmschutz aus städtebaulicher 
Sicht und wegen der hohen Kosten nicht weiterverfol gt wird, werden im Bebauungsplan für den 
passiven Schallschutz Lärmpegelbereiche (bis zum Lä rmpegelbereich V) sowie für bestimmte 
Räume schallgedämmte Lüftungen festgesetzt.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 16 von 23 
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel 
 
Im Plangebiet sind lt. Altlastenkataster nach derze itigem Kenntnisstand keine Altlastenver-
dachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen ergeb en sich für den Planbereich keine Er-
kenntnisse auf mögliche Kampfmittelbelastungen bzw.  Kriegsbeeinflussungen aus den Zweiten 
Weltkrieg. 
 
Die Durchführung aller Boden eingreifenden Bauarbei ten sollte aber mit der gebotenen Vorsicht 
erfolgen, da ein Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann. 
 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
 
– Bodendenkmale – 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenk-
male im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bod eneingriffen in einer über Jahrhun-
derte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je doch jederzeit archäologische Funde und 
Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. 
 
Gem. § 15 DSchG ist die Entdeckung eines Bodendenkm als unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtischen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverb and Westfalen- Lippe, LWL- Archäo-
logie für Westfalen, Münster anzuzeigen. Die Fundst elle ist nach § 16 DSchG unverändert zu 
erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
– Baudenkmale – 
 
Baudenkmalpflegerische Belange sind von der Planung nicht berührt. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
 ha 
 % 
Gesamtes Plangebiet 5,01  100  
Öffentliche Verkehrsfläche 2,42  48,2  
Öffentliche Grünfläche 0,31  6,3  
Gemeinbedarfsfläche 0,08  1,6  
Versorgungsfläche 0,09  1,8  
WA 0,82  16,3  
MI 0,17  3,5  
SO 1,12  22,3  
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden . Die Ergebnisse resultieren aus vorhan-
denen und erhobenen Daten und Fachplanungen wie dem  Umweltkataster und der lärmtechni-
schen Untersuchung.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 17 von 23 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Die Grenzen des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 515 erstrecken sich über das Pla-
nungsrecht von insgesamt sieben Teilbereichen recht skräftiger Bebauungspläne. Diese werden 
mit in Kraft treten des neuen Planungsrechtes aufge hoben. Mit dem Bebauungsplan Nr. 515 ist 
eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhandel, Die nstleistung und Wohnen geplant. Es wer-
den die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Leb ensmitteleinzelhandel in Form eines Voll-
sortimenters oder eines Verbrauchermarktes mit bis zu 2.000 qm und weitere Discountmärkte 
geschaffen. Die Westhoffstraße wird nach Westen ver legt und auf zwei Spuren (bisher vier) re-
duziert. Die bisher lichtsignalgesteuerten Knotenpu nkte im Norden und Süden werden als 
Kreisverkehre ausgebildet. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und -
plänen sind für die Aufstellung des Bebauungsplans neben den Vorschriften des Baugesetzbu-
ches im wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: 
 
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmimmis- 
sionssituation, s. Punkt 8.4.1. 
• Bundesnaturschutzgesetz: Eingriffs-/ Ausgleichsbil anzierung (s. Punkt  8.4.2). 
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah-
rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans bestehen k eine speziellen Schutzausweisungen 
des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von gemeinsc haftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bu ndesnaturschutzgesetzes sind von der 
Planung nicht betroffen. 
 
Im Norden des Bebauungsplangebietes befindet sich e ine im Rahmen der Stadtbiotopkartie-
rung als schutzwürdig eingestufte Fläche. Diese wir d im Bebauungsplan als öffentliche Grün-
fläche festgesetzt. Näheres dazu s. Punkt 8.4.2. 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
8.4.1 Menschen  
 
Das Bebauungsplangebiet wird im Ist-Zustand im Wese ntlichen durch die bestehenden Ver-
kehrswege, insbesondere die 4-spurige Westhoffstraß e sowie die Straße Am Burloh und die 
Kristiansandstraße geprägt. Im vorliegenden Einwirkungsbereich der geplanten Straße (verlegte 
Westhoffstraße) handelt es sich bei der vorhandenen  und geplanten Bebauung vorwiegend um 
allgemeine Wohngebiete (WA). Die Fläche südwestlich  des Knotenpunktes Westhoffstraße / 
Kristiansandstraße ist als reines Wohngebiet festge setzt. Südlich des reinen Wohngebietes ist 
ein Gartenbaubetrieb ansässig, der in keinem Bebauu ngsplan liegt. Diese Fläche ist lärmtech- 
nisch als Außenbereich einzustufen. Das Plangebiet östlich der verlegten Westhoffstraße wird 
als Sondergebiet festgesetzt. Die östlich anschließ ende Bebauung liegt in Mischgebieten und 
auf Flächen für den Gemeinbedarf (Kirche und Bürgerhaus). 
 
Immissionsschutz 
 
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung für den 
Bebauungsplan Nr. 515 zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus zusammengefasst. Weitere 
Informationen können dem Gutachten entnommen werden.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 18 von 23 
Verkehrslärm  
Die Berechnung des Verkehrslärms gemäß der Verkehrs lärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
hat zum Ergebnis, dass an acht Gebäuden die Grenzwe rte überschritten werden. Da die be-
troffenen Gebäude einzeln gelegen sind, wäre aktive r Lärmschutz nur mit hohem Kostenauf-
wand möglich. Aus diesem Grund wurde der passive Lä rmschutz an den anspruchberechtigten 
Gebäuden nach der Verkehrswege- Schallschutzmaßnahm enverordnung (24. BImSchV) ge-
prüft mit dem Ergebnis, dass für sieben Gebäude bzw . 11 Gebäudeseiten und zwei Außen-
wohnbereiche passiver Lärmschutz bzw. Entschädigung en erforderlich sein werden. Zu diesem 
Zweck sind entsprechende vertragliche Regelungen erforderlich. 
 
Gewerbelärm 
 
Der geplante Lebensmittelmarkt, die Drogerie und de r Discounter mit einem gemeinsam ge-
nutzten Parkplatz sind nach der TA Lärm zu berücksi chtigen. Weitere Anlagen im Sinne der TA 
Lärm, die maßgebliche Emissionen verursachen können , sind nicht geplant. Südlich des Plan-
gebietes ist ein Lebensmittelmarkt mit Parkplatz vo rhanden. Dieser Parkplatz wird auch von 
Kunden des am südlichen Rand des Parkplatzes ansäss igen Discounters genutzt. Westlich der 
Westhoffstraße befindet sich eine Gärtnerei an der Straße Langebusch. Andere Betriebe bzw. 
Emittenten, die zu berücksichtigende Geräusche veru rsachen, wurden in der Örtlichkeit nicht 
festgestellt. 
 
Der geplante nördliche Gebäudekomplex soll eine Tie fgarage mit ca. 85 Stellplätzen erhalten, 
die von der verlegten Westhoffstraße über eine Rampe angefahren und verlassen werden. 
 
Im Bebauungsplanverfahren sind als maßgebliche Emit tenten die Parkplätze und die Anliefer-
verkehre mit den Ladevorgängen zu berücksichtigen. 
 
In Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse sind f olgende Maßnahmen zur Einhaltung 
des erforderlichen Lärmschutzes umzusetzen: 
 
• Einhausung der geplanten Lieferzone des Discounter s 
• Beschränkung der Lieferzeiten der geplanten Märkte  auf die Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) 
• Beschränkung der Lieferzeiten des vorhandenen Lebe nsmittelmarktes auf die Tageszeit 
 
Unter diesen Voraussetzungen ist gemäß den Ergebnis sen des Schallgutachtens eine Verträg-
lichkeit mit der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung gegeben. 
 
Lärmimmissionen an der geplanten Wohnbebauung 
 
Im Rahmen des Schallgutachtens wurde geprüft, ob di e Orientierungswerte der DIN 18005, 
Beiblatt 1, an der geplanten Wohnbebauung eingehalt en oder überschritten werden und welche 
Schutzmaßnahmen nach DIN 4109 (Lärmpegelbereiche) e rforderlich sind. Als wesentliche E- 
mittenten sind der Verkehrs- und Gewerbelärm zu ber ücksichtigen. Für das Plangebiet wurden 
die vorhandenen und geplanten Straßen (mit Prognose belastung) sowie die vorhandenen und 
geplanten Lebensmittelvollsortimenter, Drogeriemark t und Discounter inklusive der Parkplätze 
und Anlieferungen zur Tageszeit berücksichtigt. 
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es durch Gewerb e- und Verkehrslärm zu deutlichen Über-
schreitungen der Orientierungswerte an bestimmten I mmissionspunkten kommt. Da aktiver 
Lärmschutz aus städtebaulicher Sicht und wegen der hohen Kosten nicht weiterverfolgt wird, 
werden im Bebauungsplan für den passiven Schallschu tz Lärmpegelbereiche (bis zum Lärm-
pegelbereich V) sowie für bestimmte Räume schallgedämmte Lüftungen festgesetzt. 
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zur Vermeidu ng erheblicher Umweltauswirkungen der 
Planung für den Menschen Maßnahmen zum Schutz vor L ärmimmissionen im Bebauungsplan 
festzusetzen bzw. vertraglich zu regeln sind.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 19 von 23 
Luftschadstoffe  
Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub) 
ist generell im Stadtteil Kinderhaus wie im gesamte n Stadtgebiet Münsters von einer siedlungs-
raumtypischen Hintergrundbelastung auszugehen. Entl ang der Verkehrswege ist von erhöhten 
Werten der Luftschadstoffe auszugehen, es liegen je doch keine Hinweise für eine Überschrei-
tung von Grenzwerten vor. Durch die Neuplanung ist keine relevante Erhöhung der Luftschad-
stoffsituation zu erwarten. 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
 
Das Bebauungsplangebiet ist bereits im Ist-Zustand überwiegend versiegelt und bebaut und un- 
terliegt einer intensiven Nutzung. Unter diesen Vor aussetzungen sind als Lebensraum für 
Pflanzen und Tiere am ehesten die vorhandenen Grünf lächen geeignet. Die Biotopfunktion die-
ser Flächen ist jedoch durch die Lage an der Westhoff- bzw. Kristiansandstraße sowie innerhalb 
der bebauten Bereiche von Kinderhaus stark eingesch ränkt. Die nördlich gelegene öffentliche 
Grünfläche ist Teil einer waldähnlichen Gehölz- und  Gebüschfläche, die sich außerhalb der Be- 
bauungsplangrenzen noch weiter nach Norden erstreck t und in der Stadtbiotopkartierung als 
erhaltenswert eingestuft ist. Von dieser Fläche wir d lediglich ein geringfügiger Teil von dem ge- 
planten Kreisverkehr in Anspruch genommen. 
 
Aufgrund der bestehenden intensiven Nutzung und Ver siegelung ist ein relevantes Vorkommen 
von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw.  deren Betroffenheit durch die Planung 
nicht zu erwarten. 
 
Eingriffsbilanzierung 
 
Im Zuge der Eingriffsbilanzierung wurde die Bestand sbewertung auf der Grundlage der für die 
einzelnen Teilflächen getroffenen Festsetzungen aus  den jeweils zutreffenden und rechtskräfti-
gen Bebauungsplänen ermittelt. Somit wurde im Rahme n der Eingriffsbilanzierung ausschließ-
lich das bestehende bzw. vorgesehene Planungsrecht für die ökologische Wertermittlung des 
Planungsraumes zu Grunde gelegt. 
 
Eine vergleichende Bewertung der ökologischen Besta ndssituation des Planungsraumes mit 
dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 515 führt zu einer weiteren ökologischen Verschlech-
terung des Bewertungsraumes und zu einem Defizit an  Werteeinheiten von 14.731 Wertein-
heiten. 
 
Auf Grund einer weitgehenden Inanspruchnahme der de rzeitigen öffentlichen und privaten 
Grünflächen für Bau- und Straßenflächen steigt der rechnerisch ermittelte Versieglungsgrad mit 
Realisierung der Planung von derzeit 67,81 % auf 74 ,58 % an. Dies entspricht einer zusätzli-
chen Neuversiegelung von ca. 6,8 %. Die zusätzliche  Versiegelung von bisher offenporigen und 
versickerungsfähigen Bodenflächen als auch die mit der Überbauung der öffentlichen und pri-
vaten Grünflächen einhergehenden Verluste von vorha ndenen Grün- und Biotopstrukturen stellt 
einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Eine Kompensation des Eingriffes innerhalb des Gel- 
tungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 515 ist auf G rund der räumlichen Gegebenheiten, der 
Nutzungsintensität und der planerischen Vorgaben nicht möglich. 
 
Da das ermittelte Defizit von 14.731 Werteinheiten nicht innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplan Nr. 515 kompensiert werden kann, erfo lgt der erforderliche Ausgleich des Ein-
griffes in Natur und Landschaft außerhalb des Geltu ngsbereiches auf zwei städtischen 
Grundstücken in der Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Nr.  694 (Teilfläche 6.944 m²) und der Gemar-
kung Nienberge, Flur 15, Nr. 68 (Teilfläche 1.744 m ²). Beide Flächen sind Bestandteil des städ-
tischen Ausgleichsflächenpools (Nr. 1824 und Nr. 32 11) und geeignet den ermittelten Eingriff 
vollständig zu kompensieren. Die derzeit intensiv g enutzten Grünlandflächen werden mit typi-
schen Biotopstrukturen der Münsterländischen Parkla ndschaft (Einzelbäumen, Baumgruppen, 
Hecken und Feldgehölzen) angereichert und in extens ive Grünlandflächen überführt. Eine

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 20 von 23 
landwirtschaftliche Folgenutzung der Flächen als ex tensive Mähwiese oder Weidefläche wird 
angestrebt. Beide Teilflächen sind Bestandteil von größeren Sammelausgleichsflächen im 
Stadtgebiet. Die Lage und Abgrenzung der beiden Aus gleichsflächen Nr. 1824 und Nr. 3211 ist 
dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. 
 
8.4.3 Boden / Altlasten  
 
Aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung des Bebauungsplangebietes sind die 
natürlichen Böden kaum noch vorhanden. Mit der Neup lanung ist ein höherer Versiegelungs-
grad als bisher planungsrechtlich zulässig verbunde n (zur Kompensation s. Punkt 8.4.2). Die 
Planung steht jedoch grundsätzlich der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches aufgrund der 
geplanten Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht entgegen. 
 
Im Bereich des nicht mehr genutzten Gärtnereigeländ es befindet sich eine stillgelegte Heizöl-
behälteranlage. Die Umweltbehörde veranlasst kurzfr istig Untersuchungen zur Gefährdungsab-
schätzung im Betriebsbereich. Die Ergebnisse werden  in der Fortschreibung des Umweltbe-
richtes und ggf. in Form einer Kennzeichnung im Bebauungsplan berücksichtigt. 
 
8.4.4 Wasser  
 
Der Bereich des Bebauungsplangebietes östlich der v orhandenen Trasse der Westhoffstraße 
liegt im Wasserschutzgebiet Kinderhaus, Zone 3. Die  Anforderungen der Wasserschutzge-
bietsverordnung sind einzuhalten. 
 
Durch das Bebauungsplangebiet verläuft ein namenlos er Wasserlauf (Nr. 3328.000.22, Zulauf 
zum Kinderbach), der im Bereich des Hauptzentrums v errohrt ist. Westlich der Straße Lange-
busch verläuft dieses Gewässer als offenes, aber na turfernes Gerinne. Eine Aufhebung der 
Verrohrung ist aufgrund der Neuplanung als Stellpla tzfläche nicht vorgesehen, so dass diesbe-
züglich keine Umweltentlastung zu erwarten ist. 
 
8.4.5 Klima / Luft  
 
Das Bebauungsplangebiet ist bereits im Ist-Zustand durch Bebauung und Versiegelung ge-
kennzeichnet. Derartige, im Zusammenhang bebaute Fl ächen sind in der Regel durch ein hö-
heres Temperaturniveau als das unbebaute Umland gek ennzeichnet. Diese Situation wird 
durch die Neuplanung mit dem höheren Versiegelungsg rad verfestigt (zur Kompensation der 
Versiegelung s. Punkt 8.4.2). Die vorgesehene Bepfl anzung der verlegten Westhoffstraße mit 
Straßenbäumen ist als Maßnahme zugunsten eines posi tiven Mikroklimas durch Schattenwurf 
etc. geeignet. 
 
Durch die Ausrichtung des nördlichen Gebäudekomplex es nach Süden ist grundsätzlich pas-
sive Solarenergienutzung möglich. 
 
Hinsichtlich der Luftqualität s. Punkt 8.4.1. 
 
8.4.6 Landschaft / Ortsbild  
 
Das Siedlungsbild im Bebauungsplangebiet wird im Is t-Zustand durch die vierspurige Westhoff-
straße und die angrenzende Bebauung des Zentrums Ki nderhaus sowie die umgebende Hoch-
hausbebauung geprägt. Das bestehende Zentrum ist du rch eine für den Stadtteil Kinderhaus 
gemäßigte Höhenentwicklung mit ein (Bürgerhaus) bis  drei Geschossen sowie drei bis maximal 
sechs Geschossen der zusammenhängenden Gebäudekomplexe gekennzeichnet.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 21 von 23 
Außerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich W ohnbebauung mit vier bis sechs Stock-
werken nördlich der Kristiansandstraße sowie Hochha usbebauung mit maximal 8 bis 10 Ge-
schossen westlich der vorhandenen Westhoffstraße. 
 
Mit der Planung werden die Gebäudehöhen des vorhand enen Zentrums teilweise aufgegriffen 
mit zwei- bis dreigeschossiger sowie vier- bis fünf geschossiger Bebauung. In den Eckbereichen 
des nördlichen Gebäudekomplexes werden die bisherig en Maximalhöhen des Zentrums durch 
die dortige bis zu sechsgeschossige Bebauung erreic ht. Mit der Festsetzung der Gebäudehöhe 
auf maximal 21,50 m erfolgt allerdings eine städtebauliche Begrenzung der Höhenentwicklung. 
 
Zur Begrünung innerhalb des Plangebietes erfolgt ei ne textliche Festsetzung für die Pflanzung 
von Laubbäumen innerhalb der Stellplatzflächen. Des  Weiteren ist die Wiederbepflanzung von 
Teilen der Kristiansandstraße und der Westhoffstraße mit Straßenbäumen vorgesehen. 
 
Der höhere Versiegelungsanteil der Planung gegenübe r dem Bestand wird in der Eingriffs-/ 
Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt (s. Punkt 8.4.2). 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
 
Innerhalb des Plangebietes sind keine Bau- und Bode ndenkmale im Sinne des Denkmalschut-
zes NRW bekannt. Der Bebauungsplan enthält einen Hi nweis zur Vorgehensweise im Falle der 
Entdeckung von Bodendenkmalen. 
 
8.5 Wechselwirkungen  
 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen sind über die bei den 
einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 
 
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist im G eltungsbereich des Bebauungsplans von 
keiner relevanten Änderung der Umweltverhältnisse i m Vergleich zur heutigen Situation auszu-
gehen. 
 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Planungskonz ept ist aus einem Wettbewerb her-
vorgegangen, und in überarbeiteter Form vom Rat der  Stadt zur Grundlage der weiteren Pla-
nung gemacht worden. 
 
Die untersuchte verkehrstechnische Alternative, den  südlichen Knotenpunkt Am Burloh / West-
hoffstraße mit einer Lichtsignalanlage zu versehen,  ist von der Bezirksvertretung Nord zu-
gunsten der Kreisverkehrsregelung abgelehnt worden. 
 
Die Frage genereller, räumlicher Standortalternativ en wird im Rahmen der parallel zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans durchgeführten 31. Änderung des Flächennutzungsplans geprüft. 
 
8.8 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Überwachung im Hinblick auf die umzusetzenden A usgleichsmaßnahmen wird vom Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster durc hgeführt. Die Erforderlichkeit darüber hi- 
nausgehender Monitoringmaßnahmen ist im Ergebnis de s vorliegenden Umweltberichtes nicht 
ersichtlich.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 22 von 23 
8.9 Zusammenfassung 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 515 ist eine multifunktio nale Nutzung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung und Wohnen geplant. Es werden die planungs rechtlichen Voraussetzungen für Le-
bensmitteleinzelhandel in Form eines Vollsortimente rs oder eines Verbrauchermarktes mit bis 
zu 2.000 qm und weitere Discountmärkte geschaffen. Die Westhoffstraße wird nach Westen 
verlegt und auf zwei Spuren (bisher vier) reduziert . Die bisher lichtsignalgesteuerten Knoten-
punkte im Norden und Süden werden als Kreisverkehre ausgebildet. 
 
Mit der Planung sind Lärmbelastungen aus Verkehrs- und Gewerbelärm verbunden. Es beste-
hen Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutz bzw. En tschädigungen an sieben Gebäuden 
bzw. 11 Gebäudeseiten gemäß der Verkehrslärmschutzv erordnung (16. BImSchV), die vertrag-
lich zu regeln sind. Aufgrund des zu erwartenden Ge werbelärms sind Regelungen bezüglich ei-
ner Einhausung der geplanten Lieferzone des Discoun ters sowie Beschränkungen der Liefer-
zeiten der geplanten und eines vorhandenen Lebensmi ttelmarktes auf die Tageszeit erforder-
lich. Darüber hinaus werden aufgrund der zu erwarte nden deutlichen Überschreitungen der Ori- 
entierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, im Bebau ungsplan passive Schallschutzmaß-
nahmen in Form von Lärmpegelbereichen (bis zum Lärm pegelbereich V) sowie für bestimmte 
Räume schallgedämmte Lüftungen festgesetzt. Die gen annten Maßnahmen sind zur Vermei-
dung erheblicher Umweltauswirkungen für den Menschen umzusetzen. 
 
Die Funktionen der Schutzgüter Pflanzen und Tiere /  biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Kli- 
ma/Luft und Landschaft sind bereits im Bestand aufg rund der bestehenden Versiegelung und 
Bebauung sowie intensiven Nutzung des Plangebietes stark eingeschränkt. Die mit der Planung 
verbundene zusätzliche Versiegelung führt zu einer weiteren ökologischen Verschlechterung 
des Plangebietes. Im Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgl eichsbilanzierung sind Kompensati-
onsmaßnahmen auf rund 0,87 ha erforderlich. Zu dies em Zweck stehen zwei geeignete Flä-
chen außerhalb des Bebauungsplangebietes zur Verfügung. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Mit der Realisierung der Planung gehen keine gravie renden nachteiligen Umweltauswirkungen 
einher. Der geringe Ausgleichsflächenbedarf wird vollständig erbracht. 
 
Die Planung schafft die Voraussetzungen für eine st rukturell dringend erforderliche Entwicklung 
des vorhandenen Zentrums, indem den kleinteiligen L äden im Bestand großflächige Betreiber-
formen zur Seite gestellt werden. Damit können für die gewachsenen Flächenansprüche der 
Betreiber im Nahversorgungsbereich innerhalb des Ze ntrums längerfristig konkurrenzfähige 
Standorte bereitgestellt werden. Nur vor diesem Hin tergrund lässt sich im Umkehrschluss die 
restriktive Haltung der Stadt - entsprechend den Zi elsetzunge des Einzelhandelskonzeptes - zu 
Ansiedlungswünschen für großflächige Märkte in den peripheren Lagen des Stadtteils aufrecht 
erhalten. Gleichzeitig wird das Wohnen in zentraler  Lage gestärkt und ein attraktiver Nut-
zungsmix ermöglicht. 
 
 
10. Realisierung der Planung  
 
Zur Realisierung der Planung ist die Verlegung der Westhoffstraße erforderlich, um das zu-
sammenhängende Areal für den Erweiterungsbereich zu schaffen. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar  die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Aus wirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 23 von 23 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Er weiterung Zent-
rum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Er- 
lenkamp / Am Burloh) 
 
 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

V-0703-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

2297 Zeichen

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Feldstiegenkamp
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25 
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esthoffstraße
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Westhoffstraße
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IV
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Grünanlage 
1126 
Grünanlage 
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32 
178 
18 
9
I
1
453 
I
20a
454 
31 
I30 
I
24
I
29 
457 
26I
28
29413 28b
4
I
I
28a
32
30
I
30a
I
387 
I
184 
388 
261 193 
185 
I
57 
83 
I
2
2a
421 
I
260 
2b
7
11
V
125 
123 124 
23a
23b
I
683 I
1278 1223 
I
31
I
33
Neuer Heidkamp
25I
111 
854 
26a
I
I
I
194 
Flur 95 
Flur 91 
ur 86 
Flur 90 
Flur 87 
446 
740 
679 
677 
690 
Idenbrockplatz
Langebusch
AmBurloh
Erlenkamp
Kristiansandstraße
LH = 
2,50m 
TGa im UG 
Zufahrt TGa 
St/Ga
WA 
0,4 1,0 
II-III o
ND 
35°  ± 3° 
WA 
0,4 0,6 
I
ED 
o
ND 
48°  ± 3° 
MI 
0,6 1,5 
g
III 
II 
SO 
0,6 1,4 
g FD 1
SO 
0,6 1,4 
g FD 2
MI 
0,5 1,3 
g
I
I
III 
III 
III 
V-VI 
V-VI 
IV-V 
IV-V 
IV-V 
III 
St/Ga
St/Ga
St/Ga
St/Ga
PD 22° 
Stadtteilzentrum 
Stadtteilzentrum 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0703/2008 
Bebauungsplan Nr. 515 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
    Planverkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

Berichtsvorlage

11533 Zeichen

V/0703/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 515: Kinderhaus - Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / 
Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Erweite-
rung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am 
Burloh) öffentlich auszulegen. 
 
Anlass 
Anlass sind 
strukturelle Schwächen des vor 24 Jahren fertig gestellten Zentrums. Die Kleinteilig-
keit des Ladenangebotes passt nicht mehr mit den Flächenansprüchen, die die Betreiber von 
Nahversorgungseinrichtungen inzwischen entwicke lt haben, zusammen. Um insbesondere dem 
Lebensmitteleinzelhandel langfristig tragfähige Vertriebsgrößen im Zentrum zu ermöglichen, soll 
die Erweiterung vor allem dazu dienen, großflächige Anbieter im Zentrum ansiedeln zu können. 
So soll die zentrale Zielsetzung des Einzel handelskonzeptes (2004), den Einzelhandel vorrangig 
auf die Zentren auszurichten, umgesetzt werden. 
 
Verfahrensverlauf 
Die vorliegende Planun
g ist Ergebnis eines intensiven Erörterungsprozesses mit Fachleuten, 
Investoren, Politikern und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. 
Eingeleitet wurde sie 2003 durch einen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV-Nord, die 
Erweiterung des Zentrums in westlicher Richtung zu prüfen. Im Zusammenhang mit den Bera-
tungen zur Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes 2004 hat die BV-Nord, mit Blick auf den 
geplanten Standort nördlich der Eissporthalle, beschlossen, dass die Realisierung von Einzel-
handelsvorhaben zur Stärkung von Zentren Vorrang vor der Entwicklung neuer großflächiger 
Einzelhandelsschwerpunkte haben müsse. 
 
Nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu den Zielen der Planung und dem geplanten 
Verfahrensablauf im März 2005 und der Beteiligung des Beirates für Stadtgestaltung im Novem-
ber 2005, hat der Rat der Stadt am 15.02.2006 die Ziele für die Erweiterung und die Gestaltung 
des Verfahrens (V/0803/2005) festgelegt. 
 
Für das zweistufige Wettbewerbsverfahren, aufgeteilt in Qualifizierungs- und Konkretisierungs-
phase, sollte die Planung für den Erweiterungsbereich durch eine gemischt genutzte, mehrge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0703/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.08.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0703/2008 
 
schossige Bebauung, ausgerichtet auf das bestehende Zentrum gekennzeichnet sein. Die Bei-
behaltung der Westhoffstraße war ebenso zu berücksichtigen wie eine Wegeverbindung zum 
Nebenzentrum am Sprickmannplatz und Ersatzstandorte für den Mot-Treff-Kotten und die Wert-
stoffannahmestelle. Für das bestehende Zentrum soll ergänzend ein Konzept mit Verbesse-
rungsmaßnahmen zu erarbeitet werden. 
 
Das Verfahren wurde fortan durch den eigens gebildeten Beirat für die Zentrumserweiterung aus 
externen Fachleuten, dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates und Verwaltungsfachleuten 
sowie Politikern aller Parteien begleitet. Seine Aufgabe bestand darin, Empfehlungen für die Ent-
scheidungen der parlamentarischen Gremien zu geben. 
 
Der Wettbewerb 
Der Wettbe
werb wurde als zweistufiges Verfahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für 
Teams aus Architekten und Investoren durchgeführt. Neben der Erfüllung der städtebaulichen 
Zielsetzungen war auch ein Kaufpreisangebot abzugeben. Für den Erweiterungsbereich stand 
eine Fläche von 7.500 qm westlich der Westhoffstraße zur Verfügung. 
Sechs Entwürfe wurden am 15.12.2006 bei der Stadt eingereicht. Nach intensiven Erörterungen 
entschied der Beirat keinen der Entwürfe für die weitere Planung zu verfolgen. Die Trennwirkung 
der Westhoffstraße zwischen bestehendem Zentrum und dem westlich der Straße angeordneten 
Erweiterungsbereich war zu deutlich. Keiner der Entwürfe konnte eine überzeugende Lösung für 
eine gestalterische Verbindung der beiden Bereiche liefern. 
 
Die 2. Wettbewerbsstufe wurde daher mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Westhoffstraße 
nach Westen verlegt wird. Dadurch konnte der Erweiterungsbereich direkt an das bestehende 
Zentrum anknüpfen und auf einer Fläche von ca. 12.000 qm geplant werden. Grundlage bildete 
eine Machbarkeitsstudie für die Verlegung der Westhoffstraße mit einer Reduzierung auf zwei 
Spuren und Kreisverkehren für die Kreuzungsbereiche. Außerdem forderte der Rat am 
28.03.2007 zugleich den konkreten Nachweis eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit bis zu 
2.000 qm VK (V/0172/2007). 
Am 31.08.2007 wurden wieder sechs Entwürfe abgegeben. In mehreren Beratungen und nach 
Überarbeitungen hat der Beirat am 12.02.2008 eine eindeutige Empfehlung (einstimmig – bei 
zwei Enthaltungen) zugunsten des Entwurfes der Architekten Stadtraum Projekt und des Inves-
tors Holz GmbH gegeben. 
 
Der Rat der Stadt hat sich dieser Empfehlung angeschlossen und den Entwurf am 18.06.2008 
zur Grundlage der weiteren Planung gemacht. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf greift 
dementsprechend die wesentlichen städtebaulichen Merkmale des Entwurfes auf 
 
Information der Öffentlichkeit 
Begleitend 
zum gesamten Verfahren wurde die Öffentlichkeit über die Ziele und den jeweiligen 
Stand der Planung informiert.  
15.03.2005  Erläuterung der Ziele des Einzelhandelskonzeptes und der örtlichen Situation in 
Kinderhaus 
01.02.2007  Präsentation der Wettbewerbsentwürfe der 1. Stufe 
12.09.2007  Präsentation der Wettbewerbsentwürfe der 2. Stufe 
12.08.2008  Präsentation des favorisierten Entwurfes und Unterrichtung über die Inhalte des 
Bebauungsplanvorentwurfes 
 
Alle Veranstaltungen fanden in der Agora des Bürgerhauses statt. Sie wurden jeweils von 50 – 
80 Interessierten besucht. Die große Mehrheit der – anwesenden – Bürger und Bürgerinnen hat 
die Planung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Von ihnen wurde der Bedarf für zusätz-
liche Einzelhandelsflächen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Planung bezweifelt und die 
Befürchtung künftiger Leerstände geäußert. 
Auch die „Bürgerinitiative gegen die Zentrumserweiterung“ hat sich gegen die Zentrumserweite-
rung ausgesprochen und mehrere tausend Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt. Sie

3 
V/0703/2008 
 
fordert den Erhalt der jetzigen Nutzung, die erneute Überprüfung der Notwendigkeit der Planung 
und die Aufklärung über die Kosten. 
 
Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde eine aktuelle Verkaufsflä-
chenprognose (2008) erstellt. Sie bestätigt den Flächenbedarf. Die Bebauungsplanbegründung 
gibt hierzu weitere Auskunft. Auch von der Wirtschaftlichkeit der Planung ist auszugehen. Zum 
Ablauf des Wettbewerbs am 31.08.2007 lagen der Stadt Kaufpreisangebote von sechs Investo-
ren vor für den Fall, dass sie die Zentrumserweiterung realisieren können, vor. 
 
Behördenbeteiligung 
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde im Juli 2
008 den betroffenen Trägern öffentlicher Belange 
zur Prüfung vorgelegt. Die Bezirksregierung und die IHK haben die ursprünglich geplante Fest-
setzung von Mischgebieten angesichts der großflächigen Ladenangebote kritisiert. Der Planent-
wurf greift dies auf und setzt nun Sondergebiete fest. 
Auch der evangelischen Emmaus-Kirchengemeinde wurde der Planentwurf über die Landeskir-
che vorgelegt. Die Kirchengemeinde hat hierzu mitgeteilt, dass sie dem Entwurf grundsätzlich 
zustimmt. Ihre Bereitschaft zur Veräußerung von Teilflächen hat sie aber von der Klärung ver-
schiedener Fragen, die im Zusammenhang mit der konkreten Planung der Bebauung zu klären 
sind, abhängig gemacht. 
 
Kosten 
Auf der Grundlage der 
Machbarkeitsstudie für die Verlegung der Westhoffstraße wurde Anfang 
2007 nach ersten Kostenschätzungen ein Gesamtaufwand von ca. 3,4 Mio. Euro ermittelt 
(V/0172/2007). Auf der Grundlage des aktuellen Planentwurfes kommt die fortgeschriebene Kos-
tenschätzung zu einem Gesamtaufwand von ca. 4,3 Mio. Euro. Die Mehrkosten werden durch 
größere Flächen, die in den Umbaubereich miteinbezogen werden (Bastionsplatz, öffentlicher 
Weg über den Parkplatz, erweiterter Ausbau der Kristiansandstraße) verursacht. Zudem waren 
die allgemeinen Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Damit wird allerdings auch ein Gewinn 
an Gestaltungsqualitäten im öffentlichen Raum erreicht. Der Bastionsplatz wird als Bindeglied 
zwischen dem Idenbrockplatz und dem Erweiterungsbereich neu gestaltet. Entlang der Kristian-
sandstraße werden die durch den Rückbau für den Kreisverkehr frei werdenden Flächen zu 
Gunsten einer großzügigeren Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz sowie 
für zusätzliche Stellplätze in Zentrumsnähe genutzt. 
Die Kostenschätzungen umfassen jeweils die Verlagerung des Mot-Treff-Kottens, der Wertstoff-
annahmestelle, der Skulptur, die Grundstück sfreimachung (Abbruchmaßnahmen) sowie den 
Straßenneubau inklusive der Umlegung der Leitungen der Versorgungsträger. Hinsichtlich der 
Leitungsumlegungen u. a. der Stadtwerke und der Deutschen Telekom wird zurzeit geprüft, ob 
die jeweiligen Versorgungsträger folgepflichtig sind und damit die Kosten zu tragen haben. Wenn 
dies zutrifft, würde eine deutliche Kostenentlastung für die Stadt eintreten. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und Anlagen 
2008
2009
2010
80.000 
500.000 
1.400.000 
 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstraße, Kristian-
sandstraße, Am Burloh / 
Erw. HZ 
   
 
Insgesamt: 1.980.000

4 
V/0703/2008 
 
 
Die noch nicht veranschlagten Mittel in Höhe von 2,32 Mio. € sind für den künftigen Haushalts-
plan vorzusehen. 
 
Für die Erarbeitung des Maßnahmenkonzeptes zur Verbesserung des Idenbrockplatzes wird die 
Situation zunächst mit den Vertretern der AG Image in Kinderhaus erörtert, um eine Einschät-
zung aus der Nutzerperspektive zu erhalten. Das Konzept soll mit dem Satzungsbeschluss für 
den bebauungsplan Anfang 2009 vorgelegt werden. Für die Verlagerung des Mot-Treff-Kottens 
liegt inzwischen ein Verhandlungsergebnis mit dem Verein vor. 
 
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht verteilt auf insgesamt sieben Teilbereiche aus ver-
schiedenen rechtskräftigen Bebauungsplänen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich 
demnach Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 106 Teilabschnitte VIII, X, XIII, XVII, XX, 
XXV und XXIX. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 515 treten die Teilbereiche der 
betroffenen Bebauungspläne, soweit sie von dem neuen Bebauungsplan überlagert werden, au-
ßer Kraft. 
 
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 515 hat der Rat der Stadt Münster be-
reits am 18.06.2008 gefasst (Vorlage V/0229/2008). 
 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (31. Än-
derung, siehe Vorlage V/0704/2008). 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 515 soll im Oktober 2008 erfolgen. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgerinformation 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0703-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

9465 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0703/2008 
Bebauungsplan Nr. 515 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 2 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Im Sondergebiet mit der Kennziffer 1 (SO 1) sin d 
ausschließlich zulässig: 
 
1.1.1 im Erdgeschoss (EG): 
 ein Lebensmittel-Verbrauchermarkt bis zu einer 
Größe von max. 2.000 m² Verkaufsfläche (VK) 
 ergänzende kleinflächige Einzelhandelsnutzun-
gen 
 Gastronomie 
 
1.1.2 in den darüber liegenden Geschossen: 
 Wohnungen 
 Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
 
1.2 Im Sondergebiet mit der Kennziffer 2 (SO 2) sin d 
ausschließlich zulässig: 
 
1.2.1 im Erdgeschoss (EG): 
 Einzelhandel 
 Gastronomie 
 
1.2.2 in den darüber liegenden Geschossen: 
 Wohnungen 
 Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
 
(§ 11 (2) BauNVO) 
 
1.3 In den Mischgebieten (MI) sind Tankstellen, Gar - 
tenbaubetriebe und Vergnügungsstätten nach § 6 
(2) BauNVO unzulässig (§ 1 (5) BauNVO). 
 
1.4 In den Mischgebieten (MI) sind in den Erdge-
schossbereichen nur Einzelhandelsnutzungen und 
Gastronomieeinrichtungen zulässig (§ 1 (7) BauN- 
VO). 
 
1.5 In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Nut-
zungen gemäß § 4 (3) BauNVO unzulässig (§ 1 (6) 
BauNVO). 
 
1.6 Bei Einzel- und Doppelhäusern sind max. 2 Woh-
nungen je Hauseinheit zulässig (§ 9 (1) 6 BauGB). 
 
Bei eingeschossiger Bebauung darf das Dachge-
schoss ausnahmsweise ein Vollgeschoss sein, 
wenn die Geschossflächenzahl (GFZ) eingehalten 
wird (§ 31 (1) BauGB). 
 
1.7 In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) dürfen die 
Trauf- und Firsthöhen 
bei einem Vollgeschoss: 
 TH = 4,00 m und FH = 9,50 m 
ab zwei Vollgeschossen: 
 TH = 9,50 m und FH = 15,50 m 
nicht überschreiten. 
 
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnitt-
punkt zwischen der Oberfläche der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut. 
 
In den Sondergebieten (SO) dürfen die Bauhöhen 
bei 
I  Geschoss  6,50 m 
II  Geschossen  9,50 m 
III  Geschossen  12,50 m 
IV  Geschossen  15,50 m 
V Geschossen  18,50 m 
VI  Geschossen  21,50 m 
nicht überschreiten. 
 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die 
Oberkante der fertig gestellten Wege und Straßen, 
die zur unmittelbaren Erschließung dienen, ge-
messen in der Mitte der Fassadenlänge des jewei-
ligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 
BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 
 
1.8 Bauteile und Vorbauten sind in einer Höhe von 
mehr als 3,0 m über Geländeoberkante auch au-
ßerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche bis 
zu einer Tiefe von 2,50 m ausnahmsweise zulässig 
(§ 23 (3) BauNVO). 
 
Notwendige Pfosten sind nur ab einem Mindestab-
stand von 0,25 m zum Radweg zulässig. Sie dür-
fen die verbleibende lichte Breite der öffentlich 
nutzbaren Gehwegfläche von 1,50 m nicht unter-
schreiten. 
 
1.9 Treppenhäuser und Fahrstuhlanlagen können aus-
nahmsweise außerhalb der Baugrenzen liegen und 
für den konstruktiven Ausbau ausnahmsweise die 
festgesetzte Höhenbeschränkung überschreiten (§ 
23 (3) BauNVO). 
 
1.10 Bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung im Erdge -
schoss darf die Oberkante des Erdgeschossfuß-
bodens maximal 20 cm über der angrenzenden 
zentralen öffentlichen Verkehrsfläche (Fußgänger-
bereich) liegen (§ 9 (3) BauGB). 
 
1.11 Die Geschossabgrenzungen können ausnahms-
weise bis maximal 3,0 m überschritten werden (§ 
23 (3) BauNVO). 
 
1.12 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind 
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen 
nicht zulässig (§ 23 (5) BauNVO). 
 
Das gilt auch für Stellplätze, überdachte Stellplätze 
und Garagen, soweit dafür keine besonderen Flä-
chen festgesetzt sind. 
 
Nur in den MI-und SO-Gebieten sind Gemein-
schaftstiefgaragen zulässig (§ 12 (6) BauNVO). 
 
1.13 Bei der Berechnung der Grund- und Geschossflä-
chen sind zugehörige Flächenanteile von Gemein-
schaftsanlagen, die außerhalb des Baugrund-
stücks liegen, mitzurechnen (§ 19 (4) und § 21 a 
(2) BauNVO). 
 
1.14 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je  an- 
gefangener 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laub- 
baum (z. B. Spitzahorn, Eiche, Linde) fachgerecht 
zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, Ausfälle 
sind zu ersetzen. Für die Bäume ist eine Pflanzflä-
che von mindestens 1,5 m Breite und einer offenen 
Vegetationsfläche von 5 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25 
a und b BauGB). 
 
1.15 Gemäß § 9 (1) 20 i. V. m. § 9 (1 a) BauGB über -
nehmen die außerhalb des Plangebietes liegenden 
Flächen Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Flurstück 694 
und Gemarkung Nienberge, Flur 15, Flurstück 68 
Ausgleichsfunktion für die mit der Planung verbun-
denen Eingriffe.

Bebauungsplans Nr. 515: 
Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 2 von 2 
Die Ausgleichsflächen werden zu 100 % den Ein-
griffen aus den geplanten Baumaßnahem zuge-
ordnet. 
 
1.16 An den mit Lärmpegelbereichen gekennzeichneten  
Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung o- 
der Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht 
nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen 
vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das 
resultierende Schalldämmmaß gemäß den ermit- 
telten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 erfüllt werden. 
 
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räu-
men mit Fenstern in Gebäudefronten mit gekenn-
zeichneten Lärmpegelbereichen sind schallge-
dämmte Lüftungen vorzusehen. 
 
Ausnahmen können gewährt werden, wenn zu-
sätzliche Fenster in Bereichen vorgesehen sind, 
die keine Überschreitung der Orientierungswerte 
aufweisen (§ 9 (1) 24 BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NW 
 
2.1 Mindestens 2/3 der Außenwandflächen aller Ge-
bäude sind mit einem rot- bis rotbraunen Stein-
material zu verblenden. Untergeordnete Bauteile 
aus Beton oder einem Material mit dunkelgrauer 
bis dunkelbrauner Färbung sind zugelassen. 
 
Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils ein-
heitlich in Material, Farbe, Traufhöhe, Dachform 
und Dachneigung zu errichten. Bei Angleichung an 
bestehende Gebäude ist eine Ausnahme von der 
festgesetzten Dachform zulässig. 
 
Für untergeordnete Bauteile und energiesparende 
Maßnahmen sowie bei Angleichung an vorhande- 
ne Gebäude können andere Materialien zugelas- 
sen werden. 
 
2.2 Krüppelwalmdächer sind generell unzulässig. 
 
2.3 In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind 
Dachaufbauten nur bei Satteldächern ab 45°  
Dachneigung zulässig, wenn zu den Ortgängen ein 
Mindestabstand von 2,0 m eingehalten wird. Die 
Gesamtlänge aller Dachaufbauten darf 30 % der 
jeweiligen Fassadenlänge nicht überschreiten. 
Dacheinschnitte sind nur auf einer Breite von max. 
3,0 m zulässig. 
 
2.4 Garagen sind nur mit nicht sichtbarer Dachneigu ng 
zulässig. 
 
2.5 In den Mischgebieten (MI) sind nur Pultdächer 
(Dachneigung 22° ) zulässig, Traufenrichtung ent-
sprechend den Eintragungen im Plan. Ausnahmen 
sind für die Gebäude- Endpunkte sowie für den 
zweigeschossigen Teil zulässig. 
 
Drempel und Dachüberstände sind im Zusammen-
hang mit Pultdächern nicht zulässig. Zusammen-
hängende Baukörper müssen eine einheitliche 
Traufenhöhe aufweisen. Dachaufbauten sind als 
Einzelgauben bis zu einer Länge von 3,0 m auf 
Pultdächern zulässig. 
 
2.6 Werbeanlagen sind nur in den MI- und SO- Gebie-
ten und dort nur bis zur Unterkante der Fenster 
des ersten Obergeschosses zulässig. Sie dürfen in 
den SO 1- und SO 2- Gebieten 6,0 m² nicht über-
schreiten. Es dürfen jedoch höchsten 2/3 der La-
denfront bzw. Gebäudebreite in Anspruch genom-
men werden. Im SO 2- Gebiet sind Werbeanlagen 
nur auf der Süd-, West- und Nordseite der Ge-
bäude zulässig. 
 
Ausleger dürfen eine Stärke von 0,20 m und eine 
Fläche von 1,00 m² je Ladenfront nicht über-
schreiten. Sie dürfen höchstens 0,80 m vor die 
Gebäudefront vortreten. Anstelle von Auslegern 
können im Einzelfall flach angebrachte oder frei-
stehende Schilder gestattet werden. 
 
An der Zufahrt von der Westhoffstraße ist zusätz-
lich eine Sammelwerbeanlage mit einer Größe von 
max. 5,50m x 1,20m zulässig. 
 
2.7 Zur Abgrenzung der Hausgärten zur Westhoff-
straße sind Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 
2,00 m zulässig. Für die Flurstücke 503 und 506 
der Flur 87 (Flächen für Versorgungsanlagen – 
Schalthaus und Gasregelstation am Langebusch) 
ist ausnahmsweise eine höhere Einfriedigung zu-
lässig. 
 
Zur Abgrenzung der Grundstücke untereinander 
können Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 
max. 1,20m zugelassen werden. 
 
Feste Grundstücksabgrenzungen, wie Mauern 
zwischen Westhoffstraße und östlich liegender 
Stellplatzanlage, sind bis zu einer Höhe von max. 
1,0 m zulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver- 
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal- 
behörde oder dem Landschaftsverband Westfalen 
– Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist un- 
verändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
 
3.2 Die Genehmigungspflichten und Verbote der Ord- 
nungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung 
eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet 
der Wassergewinnungsanlagen Kinderhaus-Süd 
und Kinderhaus-Nord der Stadtwerke Münster 
GmbH (Wasserschutzgebietsverordnung "Münster-
Kinderhaus") vom 5.6.1990 sind zu beachten. 
 
3.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften 
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vor-
schriften) können bei der Stadt Münster, im Kun-
denzentrum „Planen - Bauen - Umwelt“ im Erdge-
schoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden.

V-0703-2008-Anlage-1-Bürgerunterrichtung

15320 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0703/2008 
Protokoll der Bürgerunterrichtung / Seite 1 von 5 
61.32.0004          22. August 2008  
 
Niederschrift  
 
 
über eine öffentliche Bürgerunterrichtung nach § 3 ( 1 ) BauGB vom 
 Bebauungsplanentwurf Nr. 515 
 
 
„Erweiterung des Zentrums Kinderhaus“  
 
 
Zeit:     12.08.2008, 19:00 Uhr  
 
Ort:    Agora des Bürgerhauses Kinderhaus, Idenbroc kplatz  
 
Teilnehmer:    ca. 80 Bürgerinnen und Bürger  
 
Leitung der  
Bürgerunterrichtung:  Herr Heupel, Bezirksbürgermei ster  
 
Vertreter der  
Verwaltung: Herren Kurz und Paning, Amt für Stadtpl anung, Stadtentwicklung, 
Verkehrsplanung  
 
 
Der Bezirksbürgermeister Herr Heupel eröffnet um 19 :00 Uhr die Bürgerunterrichtung, begrüßt 
die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, stellt die V ertreter der Verwaltung vor und informiert 
über den geplanten Ablauf der Bürgerunterrichtung. 
 
Danach erläutert Herr Kurz die Hintergründe für die  Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes. 
Anlass ist das vom Rat der Stadt Münster beschlosse ne Einzelhandelskonzept und dessen 
Leitlinien für die räumliche Entwicklung, die die E inzelhandelsentwicklung vorrangig auf die 
Zentren der Stadt ausrichtet. Hierfür sollen die Fl ächen westlich der Westhoffstraße genutzt 
werden. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird im Parallelverfahren ent-
sprechend geändert. Dem Bebauungsplanverfahren ging  ein Städtebaulicher Wettbewerb vor-
aus. Der favorisierte Entwurf des Büros Stadtraum P rojekt und Firma Holz wurde vom Rat – auf 
Empfehlung des Beirates für die Zentrumserweiterung  – zur Grundlage für die weitere Planung 
gemacht. Herr Kurz stellt dann die prägenden Merkma le des städtebaulichen Entwurfes vor und 
erläutert die wesentlichen Inhalte des Vorentwurfes für den Bebauungsplan. 
 
Zum weiteren Planverfahren wies Herr Kurz auf die ö ffentliche Auslegung im Herbst 2008 und 
auf die voraussichtliche Rechtskraft des Bebauungsp lanes im Frühjahr 2009 hin. Erst dann 
kann die geplante Verlegung der Westhoffstraße erfo lgen wonach sich etwa Ende 2010 / An-
fang 2011 die Hochbautätigkeit anschließen kann.  
 
 
Nach den Ausführungen bittet Herr Heupel die anwese nden Bürgerinnen und Bürger Fragen 
zur Erweiterungsplanung zu stellen. 
 
 
Einzelhandel  
 
Die überwiegende Zahl der Anwesenden wünscht sich e ine Erweiterung des Zentrums Kin-
derhaus nicht. Man sei zufrieden mit dem, was sich vor Ort befinde. Mit der Erweiterung, so

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Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) 
Protokoll der Bürgerunterrichtung / Seite 2 von 5 
befürchtet man, werde es negative Auswirkungen für die bestehenden Läden geben. Dies 
gelte für den Idenbrockplatz ebenso wie für den Spr ickmannplatz. Der Bedarf von weiteren 
3500 - 4000 qm Verkaufsfläche werde von außen herei ngetragen, ohne den Ortsteil richtig 
zu kennen. Außerdem gehe der Einzelhandelsanteil de r größeren Läden tendenziell sogar 
zurück. Auch die Kaufmannschaft sollte ein Interess e haben im Bestand weitere Verkaufs-
flächen bereit zu stellen. 
 
Hinsichtlich des Flächenbedarfes gemäß Einzelhandel skonzept, sollten auch die geplanten 
benachbarten Zentren berücksichtigt werden. An der Austermannstraße sowie in der Ger-
mania Therme entstünden großzügige Läden, die die E inkaufskraft in Kinderhaus erheblich 
mindern könnten. Insofern seien auch die vorliegend en Einzelhandelsgutachten von 2001 
und 2004 nicht mehr aktuell. Hier sollten die neues ten Zahlen abgewartet werden. Für die 
Erweiterung des Zentrums bedeute es, dass auch mit Blick auf rückläufige Einwohnerzah-
len im Stadtteil besser eine qualitative Verbesseru ng als eine quantitative Vergrößerung 
angestrebt werden sollte. 
 
Planungsanlass für die Änderung ist die angestrebte  Erweiterung des Zentrums Kinderhaus. In 
Übereinstimmung mit dem vom Rat der Stadt Münster b eschlossenen Einzelhandelskonzept ist 
die Entwicklung vorrangig auf die Zentren der Stadt  auszurichten. In Kinderhaus sollen hierfür 
die Flächen westlich der Westhoffstraße genutzt wer den. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung ei-
ner multifunktionalen Nutzung mit Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossbereichen 
und ergänzenden Dienstleistungsnutzungen und insbes ondere Wohnungen in den Oberge-
schossen soll der Erweiterungsbereich entwickelt werden. 
 
Nach den Ergebnissen der Verkaufsflächenbedarfsprog nosen, die für die Aufstellung des Ein-
zelhandelskonzeptes der Stadt Münster im Jahre 2004  ermittelt wurden, besteht für den Stadt-
teil Kinderhaus ein weiterer Bedarf von ca. 4000 qm Einzelhandelsfläche – vorrangig im Bereich 
der Nahversorgung. Die Aussagen werden durch die ak tuellen Ergebnisse der Verkaufsflä-
chenprognose (2008) bestätigt. 
 
Mit der Zielsetzung für jeden Stadtbezirk die Selbs tversorgung sicherstellen zu können, wurde 
auf der Grundlage der Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und der damit ein-
hergehenden Kaufkraftentwicklung der rechnerische V erkaufsflächenbedarf ermittelt. Für den 
Stadtbezirk Nord werden 3.700 – 4.300 qm zusätzlich e Verkaufsflächen bis zum Jahr 2020 im 
Bereich Nahrungs- und Genussmittel erforderlich. 
 
Die konkrete Zielsetzung für den Erweiterungsbereic h besteht in der Ansiedlung von zeitgemä-
ßen Lebensmittelmärkten mit heute marktgerechten La dengrößen von bis zu 2.000 qm Ver-
kaufsfläche für den Lebensmittel – Vollsortimenter bzw. – Verbrauchermarkt und weitere Ange-
bote aus dem Bereich der Nahversorgung. Damit soll das Zentrum auch über langfristig wirt-
schaftliche Ladengrößen verfügen. 
 
Für die Erweiterungsplanung werden auch Teilbereiche aus dem Grundstück der evangelischen 
Kirchengemeinde benötigt. Die Kirchengemeinde stimm t der vorliegenden Planung nach eige-
ner Aussage grundsätzlich zu, sieht aber in der kon kreten baulichen Ausgestaltung noch Klä-
rungsbedarf.  
 
 
Wohnen 
 
Die Bevölkerung in Kinderhaus nehme kontinuierlich ab. Zurzeit stünden ca. 120 Wohnun-
gen in der „Schleife“ leer. Die Planung sehe vier „Hochhäuser“ mit bis zu sechs Geschos-
sen vor. Hier und über den Läden sollen dann weiter e ca. 95 Wohnungen entstehen. Ein 
Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau sei nicht vorhanden. Vielmehr sollten die 
vorhandenen Zentren, Idenbrockplatz und Sprickmannp latz, attraktiv weiterentwickelt und

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Protokoll der Bürgerunterrichtung / Seite 3 von 5 
kulturelle und soziale Einrichtungen zur Verbesseru ng der Lebensqualität geschaffen wer-
den. Auch ein Gastronomiebetrieb könnte den Aufenthalt im vorhandenen Zentrum optimie-
ren und zur besseren Gesamtsituation beitragen. 
 
In Kinderhaus gebe es kaum noch Bauland für freiste hende Einfamilienhäuser und Doppel-
häuser. Hierdurch sei eine Abwanderung von Bauwilli gen nach Coerde, Sprakel und auch 
Gievenbeck zu befürchten. 
 
Dem Bebauungsplanverfahren ging die Durchführung ei nes zweistufigen städtebaulichen Wett-
bewerbsverfahrens voraus. Das gesamte Verfahren wurde durch einen eigens gebildeten Beirat 
begleitet. 
 
Einen konkreten Projektvorschlag haben schließlich sechs Arbeitsgemeinschaften abgegeben, 
von denen die Stadtraum Projekt GmbH mit der Holz GmbH den ersten Rang erhielt. Neben der 
geforderten Bereitstellung von Einzelhandelsflächen  und Gastronomieeinrichtungen, war es 
auch Zielvorgabe, innovatives Wohnen für Menschen u nterschiedlichen Alters und unterschied-
licher Lebenssituation zu ermöglichen. Hierfür soll te eine mehrgeschossige Bebauung, die auf 
das vorhandene Zentrum ausgerichtet ist, im Erweiterungsbereich geplant werden. 
 
Der Wettbewerbsentwurf sieht an städtebaulich marka nten Stellen eine Bebauung in turmarti-
gen Überhöhungen vor. Die Gebäudehöhe beträgt bei f ünf Geschossen max. 18.50 m, bei 
sechs Geschossen max. 21 m. 
 
Die zusätzlichen Wohnungen im Zentrum stellen wegen  der zentralen Lage im Stadtteil mit Si-
cherheit ein attraktives Angebot dar. Außerdem sind  auch noch baureife Grundstücke für Ein-
familienhäuser und Doppelhäuser in Kinderhaus, zum Beispiel an der Dauvemühle, vorhanden. 
Ein weiteres Wohnbaugebiet soll an der Gasselstiege  / Wilkinghege mit ca. 25 Einfamilienhäu-
sern entstehen. 
 
 
Verkehr 
 
Durch die Verlegung der Westhoffstraße nach Westen,  werde der Straßenquerschnitt zwi-
schen den beiden Kreisverkehren gegenüber dem heuti gen Querprofil deutlich reduziert. 
Hierdurch werde es zu Behinderungen im Verkehrsflus s kommen, da auch noch Längspar-
ker im Straßenraum vorgesehen werden sollen. 
 
Die geplante Trasse der Westhoffstraße rückt näher an die westliche Wohnbebauung ( Er-
lenkamp, Langebusch ) heran. Ein Wertverlust des Grundstücks, bedingt durch eine höhere 
Lärmbelästigung, sei die Folge. Auch seien die Zufa hrten zu den Grundstücken bzw. Gara-
gen an der Straße Langebusch nicht eindeutig geregelt. 
 
Die Kreisverkehre erhalten keine Ampelanlagen. Vor allem für Kinder steigt das Risiko er-
heblich, die Westhoffstraße nicht gefahrlos queren zu können. 
 
Durch die Querverkehre BAB, Steinfurter Straße / Ze ntrum Nord, Sparkassenschule wür-
den die Straßen Westhoffstraße, Am Burloh, Kristiansandstraße schon heute stark belastet. 
 
Durch die geplante Attraktivitätssteigerung des Zen trums, sollen weitere Käufer und Inte-
ressierte angezogen werden. Die Verbesserung des Ka ufangebotes würde durch die dann 
eintretende Zunahme der verkehrlichen Mehrbelastung  wieder zu lasten der Lebensqualität 
gehen. Außerdem wird kritisch nachgefragt, ob bei e iner annähernden Verdoppelung der 
Verkaufsflächen auch die hierfür notwendigen Stellp lätze auf dem Grundstück nachgewie-
sen werden können. Parkplatzsuchende würden sonst a uch in der Straße Langebusch par-
ken.

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Protokoll der Bürgerunterrichtung / Seite 4 von 5 
 
Werden zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen von Stra ßen und Wegen in öffentlichen 
Bereichen Anliegerbeiträgen erhoben? 
 
Mit der Verlegung der Westhoffstraße soll gleichzei tig ein Rückbau von vier auf zwei Fahrspu-
ren umgesetzt werden. Hiervon betroffen sind auch T eile der Straßen Brüningheide und Kristi-
ansandstraße. Die Umgestaltung zweier lichtsignalge steuerter Kreuzungen zu Kreisverkehrs-
plätzen wertet die jeweilige Situation städtebaulic h auf. Mit der Umgestaltung der Kristiansand-
straße wird auch eine verbesserte Anbindung zwische n dem Zentrum Kinderhaus und der Be-
bauung an der Brüningheide eröffnet. Die Verkehrsbe lastung in den zurück gebauten Straßen 
und neu errichteten Kreisverkehrsplätzen liegt auch  künftig deutlich unter einer kritischen Be-
lastungsgrenze. Demnach ist eine Vierspurigkeit nicht mehr erforderlich. 
 
Um für die beabsichtigte Erweiterung des Zentrums e ntsprechende Flächen schaffen zu kön-
nen, ist es erforderlich die Westhoffstraße nach We sten zu verlegen. Dadurch rückt die Straße 
näher an die vorhandene Wohnbebauung. Die Berechnun g des Verkehrslärms gemäß Ver-
kehrslärmschutzverordnung hat zum Ergebnis, dass an  einigen Gebäuden die Grenzwerte 
überschritten werden. Für die betroffenen Gebäude a m Erlenkamp und Langebusch kommen 
Lärmminderungsmaßnahmen an den Gebäuden, z.B. durch  lärmgeschützte Fenster, in Be-
tracht. Zusätzlich können an Hausgärten zur Westhof fstraße als Lärmminderung Einfriedigun-
gen bis zu einer Höhe von 2,00 m zugelassen werden.   Für die vorhandenen Garagenzufahrten 
gilt der Bestandsschutz. 
 
An den Kreisverkehrsplätzen wird der Fuß – und Radv erkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugver-
kehr bevorrechtigt geführt. Wie an den Querungsstel len der Kristiansandstraße und der neuen 
Westhoffstraße ist beabsichtigt, den Fußgängerverkehr mittels Fußgängerüberwege sicher über 
die Fahrbahn zu leiten. 
 
Die Zentrumserweiterung mit ihrer vielfältigen und kundenintensiven Nutzung wird zwangsläufig 
mit Verkehrszunahmen im Zentrum verbunden sein. Ent sprechend der Verkehrsprognose 2020 
(Juni 2008) wird die Verkehrsbelastung in der Straß e Am Burloh von heute 6.500 KFZ/24h auf 
künftig 7.500 KFZ/24h steigen. 
 
Diese Verkehrsmengen sind sowohl von den Kreisverke hrsplätzen, als auch von den zweispu-
rig ausgebauten Straßen problemlos zu bewältigen. 
 
Zur Vermeidung einer wahllosen Anordnung von Stellp lätzen innerhalb des Plangebietes wer-
den ca. 130 Stellplätze und Fahrradabstellplätze eb enerdig und weitere 85 Stellplätze in einer 
separaten Tiefgarage vorgesehen. Zusätzliche Parkpl ätze sind im öffentlichen Straßenraum 
entlang der Verkehrswege geplant. 
 
Durch die Umlegung der Westhoffstraße bzw. Umbau de r anliegenden Straßen werden keine 
Anliegerbeiträge erhoben, da bereits die heute vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen abge-
rechnet wurden. 
 
 
Grün 
 
Der Baum- und Strauchbestand am und um den Kotten w erde für die geplante Erweiterung 
des Zentrums sowie die Verlegung der Westhoffstraße  weichen müssen. Es wird nachge-
fragt an welcher Stelle der entsprechende Ausgleich vorgenommen werde. 
 
Auf Grund einer weitgehenden Inanspruchnahme der de rzeitigen öffentlichen und privaten 
Grünflächen für Bau – und Straßenflächen steigt der  rechnerisch ermittelte Versiegelungsgrad 
mit Realisierung der Planung lediglich um ca. 7 % a n. Eine Kompensation des Eingriffs inner-

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Protokoll der Bürgerunterrichtung / Seite 5 von 5 
halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist auf Grund der räumlichen Gegebenhei-
ten, der Nutzungsintensität und der planerischen Vo rgaben nicht möglich. Der erforderliche 
Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erf olgt außerhalb des Geltungsbereiches auf 
zwei städtischen Grundstücken in der Gemarkung Hiltrup und der Gemarkung Nienberge. Beide 
Flächen sind Bestandteil des städtischen Ausgleichs flächenpools und geeignet den ermittelten 
Eingriff vollständig zu kompensieren. 
 
 
Weiteres 
 
Im April 2008 wurde ein Fragenkatalog von der Bürge rinitiative Kinderhaus bei der Stadt 
Münster eingereicht. Es wird um Beantwortung aller darin gestellten Fragen gebeten. 
Es wird eine Beantwortung im Zusammenhang mit den E rgebnissen der öffentlichen Plan-
auslegung zugesagt. 
 
Es wurde der Vorschlag gegeben, die Bürgerunterrich tung bereits um 15:00 Uhr stattfinden 
zu lassen. 
Die Vorverlegung der Informationsveranstaltung wird  abgelehnt, um Berufstätigen auch 
eine Teilnahme zu ermöglichen. 
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, die für den Herbst vorgesehen ist, sollte 
nicht nur im Stadthaus 3, Albersloher Weg, sondern auch zusätzlich im Bürgerhaus Kinder-
haus durchgeführt werden. Möglichst vielen Bürgerin nen und Bürgern sollte die Gelegen-
heit geboten werden, sich die Pläne ansehen zu können. 
Ein Planaushang im Stadtteil wird von der Verwaltung zugesagt. 
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen  bedankt sich Herr Heupel für das ge-
zeigte Interesse und die rege Teilnahme und schließt gegen 21:30 Uhr die Bürgerunterrichtung.  
 
 
gez.: Heupel           gez.: Paning  
Bezirksbürgermeister          Schriftführer

Beratungsverlauf (2)

09.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Bebauungsplan Nr. 515 (amtlicher Umring) amtlich
  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße 537i
  • Von-Humboldt-Straße
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Austermannstraße
  • Erlenkamp 458
  • Idenbrockplatz
  • Sprickmannplatz
  • Feldstiegenkamp 1345
  • Bröderichweg
  • Albersloher Weg 33
  • Am Burloh
  • Neuer Heidkamp 25i
  • Brüningheide
  • Wilkinghege
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus 01
  • Langebusch 26
  • Dauvemühle

Bebauungsplan Nr. 515

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0703/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37