Mandari Insight

2321/2017

Errichtung eines neuen Schulgebäudes sowie einer 6-fach Sporthalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.33

Anlage 5 Bedarfsprüfung_Einrichtung_Neubau

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Ansehen

Anlage 4 Energiecheckliste

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Ansehen

Anlage 8 Baumfällungen

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Ansehen

Anlage 7 Baupreisindex neu2017

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Ansehen

Anlage 2 Baubeschreibung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 5 a RPA 141 32 13 17_Zustimmung Einrichtungskosten

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Ansehen

Anlage 6 Risikobetrachtung Lph 3 für BaubeschlussSV

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Ansehen

Anlage 3 KB geprüft vom RPA

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Ansehen

Anlage 9 Herleitung Kostenindexe

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Ansehen

Anlage 1 Baubeschreibung Teil 1 _ Berechnungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Bedarfsprüfung_Einrichtung_Neubau

2666 Zeichen

Bedarfsprüfung
Dienststelle Datum Auskunft erteilt: Telefon
02.05.2017 Frau Klinge 39082
Lieferung/Leistung (einschl. Angabe der Kosten, ggfls. geschätzt):
Schule:
Gegenstand:
noch vorhandene Bestände:       spätester Beschaffungs-
nein zeitpunkt:
sofort
Finanzstelle:                           Finanzposition: Kosten insgesamt:
4014.578.3100.6 maximal 6.900.000,00 €
Hpl.Ansatz + HAR noch vorhandene Mittel
VE(Verpfl.erm.) noch vorhandene Mittel
zweckgebundene Einnahmen
Begründung (sachlich und zeitlich):
Unterschrift
Durchschrift erhält:
14 Datum Unterschrift
mit der Bitte um Zustimmung.
Mit Planungsbeschluss (Vorlage 5706/2008) vom 10.02.2009 wurde die Planung des Neubaus der Schule sowie 
der Sporthallen (6-fach-Sporthalle) beschlossen. Die Möblierung des 40 Jahre alten Schulgebäudes ist veraltet 
und entspricht vor allem in den Fachräumen nicht dem heutigen Standard und ist daher bis auf wenige Einzelteile 
komplett neu zu beschaffen, auch um ein einheitliches zum Schulgebäude passendes Erscheinungsbild zu 
gewährleisten. Die noch brauchbaren Möbel des Altbaus werden anderen Schulen zur Verfügung gestellt. Das 
neue Schulgebäude soll für eine 4-zügige Gesamtschule in Sek I sowie 5 Züge in Sek II gebaut werden, wobei 
Reserveflächen für eine Erhöhung auf 6 Züge vorgesehen werden. Da die Schule mit dem sich im Aufbau 
befindenden Teilstandort Dellbrück insgesamt 8-zügig ist, sind entsprechende Lehrerbereiche, PZ etc. für eine 8-
zügige Schule zu berücksichtigen. In miteinander verbundenen einzelnen 6 Lernclustern Sek I sind insgesamt 32 
Klassenräume, 9 Inklusionsräume, 12 Differenzierungsräume sowie 6 Teamräume einzurichten. Hinzu kommen 
die entsprechenden Kursräume für den Sek II-Bereich. Die Flure werden als Lerninseln ebenfalls für 
unterrichtliche Zwecke genutzt und sind entsprechend mit festen Einbauten zu möblieren. Im Erdgeschoss sind 10 
NW-Fachräume mit Nebenräumen, Technikräume, Musik- und Kunsträume sowie zwei Lehrküchen, 
Ganztagsbereich und Bibliothek/Selbstlernzentrum einzurichten. Im Solitär sind das Pädagogische Zentrum, 
Mensa mit Mensaküche sowie die Verwaltung und der Lehrerbereich zu berücksichtigen. Für die Einrichtung 
liegen teilweise Kostenberechnungen der Fachplaner oder Angebote vor, zum Teil wurden Kosten geschätzt (s. 
beigefügte Anlage). Es werden 10 % der Bausumme, somit 5,4 Mio € für die Einrichtung der Schule sowie 1,5 
Mio. € für die lose Ausstattung der Turnhallen angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf 
geringer ausfallen wird. 
402/23
ja, Umfang:
Einzelfinanzstelle
Einrichtung nach Neubau der Schule
brutto
Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch, Höhenhaus

Anlage 4 Energiecheckliste

9170 Zeichen

Energieleitlinien

Projektangaben.
Bezeichnung Projekt:

WE-Nr:

Blatt 1 von 4

Anlage 4

__Energie-Checkliste

Adresse:

Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule

Im Weidenbruch 214, 51061 Köln

Ders

(wenn nein, bitte Begründung und/oder Anlage beifügen)

Tageslichtoriente Unterrichtsräume. Für innenliegende Lerninseln

1a Tageslichtkonzept erarbeitet, ja
Lichtumlenksysteme berücksichtigt Ü nein wurden Innenhöfe mit natürlichen Belichtung vorgesehen.
2 |1b Neubauten: Einhaltung des EY] ja [Bericht durch Müller BBM.
Passivhausstandards U nein

3 |1b Modernisierungsvorhaben: Os Schulneubau in Passivhaus-Standard.
Passivhaus-Bauteile o. U-Werte an
nach Leitlinien

4 |1b Wärmetechnisch verbesserter ja |Schulneubau in Passivhaus-Standard.

Randverbund bei Fenstern [J nein

5 |1b Maßnahmen für sommerlichen ja |Außenliegender Sonnenschutz, Nachtkühlung über RLT möglich.
Wärmeschutz vorgesehen U) nein [Bypass an WRG berücksichtigt.

& | 2 Fernwärmeversorgung möglich [] ja |Gem. Auskunft der RheinEnergie langfristig nicht möglich.
und geplant nein

7 |2 Ermittlung der Heizwärme-leistung ja |Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine ausführliche
nach Rechenverfahren D nein |Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellt. Eine raumweise

ausführlich oder vereinfacht) Berechnung und Zusammenstellung liegt der LPH 3 bei.

8 | 2 Auslegung der Systemtemp- U) ja |Für das Lernhaus wurde ein Niedertemperatursystem (32°C/25°C)
eraturen auf eine Spreizung von nein [mit Flächenheizung gewählt. Für die Sporthalle wird ein erhöhtes
max. 60/40° C Temperatursystem (70°C/55°C) mit Deckenstrahlplatten und

Heizkörpern gewählt auf Grund WWB mittels Frischwasserstationen
75°C/55°C).

2 | 2 Untersuchung Einsatz alternative ja Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung mit drei Varianten
Heizungstechnik mit Dlren erstellt. Die Variantenbetrachtung untersucht die Leistung der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Brennwertanlage und der WP-Anlage.

10 | 2 Aufteilung der Heizkreise nach ja Hierzu wird auf das Funktionsschema Heizung HZG-FS-XX-03-01-00
unterschiedlichen Raumtemper- er mit Stand vom 24.04.2017 verwiesen. Dies liegt der Entwurfsplanung
raturen und Nutzungsbereichen bei.

11 % Flächenheizung im Lernhaus wird über Zonenventile zentral

On übersteuert. In der Verwaltung wurde eine Einzelraumregelung
Thermostatventile mit fest vorgesehen. In der 6-fach Sporthalle sind Thermostatventile an
einstellbarer oberer Temperatur- Heizkörpern vorgesehen. Die Deckenstrahlplatten erhalten
begrenzung und Frostschutz motorische Zonenventile.
3a Einsatz regenerativer Energien zur ja Es ist PV-Anlage bis 99kWp für die Stromerzeugung geplant. Auf die
Strom-, Wärme- und mh geplante Sole-Wärmepumpe soll verzichtet werden, da das

Trinkwarmwassererzeugung mit
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung

3b Ist die Dachfläche für
Photovoltaikanlage geeignet?

Flächengröße in m?. Flachdach/
Schrägdach mit Neigungswinkel

EEWärmeG und der EnEv-Nachweis auch ohne Wärmepumpe erfüllt
wird. Hierzu wird auf die Ausarbeitung von Müller BBM verwiesen.
Durch die Gebäudewirtschaft wurde entschieden, dass keine
Wärmepumpe zum Einsatz kommt. Auf den geführten Schriftverkehr
wird verwiesen.

Flachdach.

nein

170509-Energie-checkliste-neu mit Korrektur.xis

Energieleitlinien

Blatt 2 von 4

Anlage 4

Projektangaben
Bezeichnung Projekt: WE-Nr: Adresse:
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln

Seren

14 |3c Installation der PV-Anlage durch‘

Gebäudewirtschaft?
15 |4 Bei Sanierungsvorhaben:
Nachrüstung RLT-Anlage
16

4 Wärmerückgewinnungssysteme
mit entsprechender
Rückwärmezahl vorgesehen

4 Einhaltung "Grenzwert
Elektroenergiebedarf" von
1.800 W/m?s bei RLT-Anlagen

4 Kühlung von Sonderzonen
erforderlich

4 Berücksichtigung der freien
Kühlung bei geplanten
Kälteanlagen

5 Bei Nachrüstung RLT-Anlage
Regelung/ Steuerung durch
Automationsstation

5 Automationsstationen (AS) mit
Optimierungsprogrammen It.
Leitlinien (Anhang Anforderungen

Gebäudeautomation

5 Erweiterung AS Bestand, Angaben
Bestand:
Fabrikat, Typ, Alter (ca.

5 Datenübetragung der AS zur
Bedien- und Managementebene
des Energiemanagement. (Objekte

Sondervermögen GW)

6 Einhaltung der Durchfluss-
Mengenbegrenzung bei WC-

Spülung,Waschtischen und
Duschen

6 Selbstschlussarmaturen
vorgesehen

(wenn nein, bitte Begründung und/oder Anlage beifügen)

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine PV-Anlage mit <

ja
nein

ja |Schulneubau in Passivhaus-Standard.
nein

In allen RLT-Anlagen sind Kreuzstromwärmetauscher mit 78,5%

99kWp berücksichtigt. Die Planung liegt der Entwurfsplanung bei.

O0 DE

5.

Daran Rückwärmezahl vorgesehen. Für die Sporthalle (Hallenbereiche) wird
ein Rotationswärmetauscher mit >30% Rückwärmezahl vorgesehen.

ja |Die Gerätekarten zeigen spezifische Ventilatorleistungen, welche

OD nein nach DIN-EN- 13779 im Rahmen von SFP3 liegen. Hinzu kommen
Zuschläge nach DIN EN 13770 / Tabelle 10 für die WRG.

ja |Der Bereich Pädagogischen Zentrum, Forum, Mensa und Verwaltung
werden mit einer aktiven Kühlung über eine
Kompressionskältemaschine gekühlt. Es wird eine Minimalkühlung

[I nein [als abgebrochene Kühlung über Kälteregister in den RLT-Anlagen
vorgesehen. Gleiches gilt für die Informatikräume in der Verwaltung.

[] ja jEine freie Kühlung wird nicht erforderlich da keine Winterkälte

nein |erforderlich wird. Frei Kühlung erfolgt über Zulufttemperaturregelung

der RLT-Anlage für die o.g. Bereichen.

Schulneubau in Passivhaus-Standard.

OD

In der Entwurfsplanung sind 7 ISPs vorgesehgen. Auf die
Funktionsbeschreibung im Erläuterungsbericht unter der KG 420 +
KG 430 und KG 480 wird verwiesen.

jmics]
er

OD

Wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt. Auf die
Planungsunterlagen gem. LPH 3 / KG 480 wird verwiesen.

OE

Wurde in der Entwurfsplanung berücksichtigt.

In der Entwurfsplanung wurden Selbstschlussarmaturen vorgesehen.

170509-Energie-checkliste-neu mit Korrektur.xis

Energieleitlinien

Anlage 4 Blatt 3 von 4

WE-Nr: Adresse:

25 |6 Warmwasserbereitung gem.

Vorgaben (zentral/dezentral)

6 Versickerungsflächen für Hof-,
Wege- und Dachentwässerung
vorgesehen

6 Beigr. Außen- und Grünflächen:
Regenwassernutzung zur
Grünflächenbewässerung

7 Vorlage von Tabelle mit Ziel-
/Planwertg der install.Beleuchtung
je Raumtyp: Ergebnis angeben
(Ziel-/Grenz-/installierter Wert)

7 Beschreibung Grundkonzept für
die Steuerung der Beleuchtung
einschließlich Funktionsschema

7 Beschreibung Schnittstellen/
Signalaustausch zu anderen
Gewerken (Bussysteme,
Signalaustausch, z.B. Präsenz
Beleuchtung -> Lüftungsanlagen;

7 Leistungsmessung für Gesamt-
anschlusswert > 30kW F

7 Konzept zur Leistungsspitzen-

reduzierung für Gesamtan-
schlusswert > 50kW liegt vor

7 Motoren entsprechen IEC 60034-
30:2008,mind.Effizienzklassen E3

7 Elektrogeräte mit Prädikat
Energieeffizienz

8 Konzeption Energiezähler
It. Leitlinien

oO 08

mic

mc

mic

O0 DE

Oo ODE DJ

Im Weidenbruch 214, 51061 Köln

ja |In der Entwurfsplanung wurde eine dezentrale WWB für Küche
vorgesehen. Die Teamlehrerräume erhalten Teeküchen mit

ein Kleindurchlauferhitzer. Die Lehrküchen erhalten Durchlauferhitzer.
Zentrale WWSB für die Sporthalle wird mittels Frischwasserstationen
75°C/55°C) vorgesehen.

ja |Gem. Außenanlagenplanung und Infrastrukturplanung.

nein

ja |Gem. Außenanlagenplanung und Infrastrukturplanung keine

nein |pflegeaufwendigen Grünflächen vorhanden.

S Das Tabellenblatt Beleuchtung mit

_ [Zielwert / installiert / Grenzwert: Wim?

nein
Für jeden Raumtyp wurde am 02.05.2017 an die Stadt Köln
übermittelt.

ja |Steuerung der Bleuchtung gemäß BQA, bzw. Energieleitlinie. Die

nein |Steuerung für jeden Raumtyp ist im Tabellenblatt Beleuchtung

beschrieben, welches der Stadt Köln am 02.05.2017 zugesandt
wurde.

Es wird eine BACnet Anbindung für die Kältemaschine (30
Datenpunkte) vorgesehen. Ein Teil der RLT-Anlagen werden über
Präsenzmelder der Beleuchtungsanlagen gesteuert. Präsenzmelder
Lichtsteuerung wird über pot. freien Kontakt für die RLT-Ansteuerung
genutzt.

ja |sep. Messung für Küche und Sporthallen

nein

Wurde im Rahmen der Planung diskutiert und verworfen, da keine
sinvoll abschaltbaren Verbraucher größerer Leistung vorhanden sind.
ja [Motoren an Ventilatoren als IE Klasse 4 vorgesehen. Bei kleineren
nein |Antriebn EC-Antriebe gem. Gerätekarten.

ja |Hocheffizienzpumpen, Nassläuferpumpen gem.

nein |Energieeffizienzindex < 0,23

ja |Gem. Schema vom 08.05.2017

nein

für:

ja

nein

ja
nein

Vorlage

Vorplanung lWeiterplanungsbeschluss

REICHEL GT vom 12.09.2016

Entwurfsplanung X]Baubeschluss

Planungsstand (Datum):

REICHEL GT vom 24.04.2016

Sonstiges
Wurde zum 09.05.2017 aktualisiert/überarbeitet.

170509-Energie-checkliste-neu mit Korrektur.xis

Energieleitlinien Anlage 4 Blatt 4 von 4

Energie-Checkliste

Projektangaben
Bezeichnung Projekt: WE-Nr: Adresse:
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule JÄO 3% \im Weidenbruch 214, 51061 Köln

Fee

(wenn nein, bitte Begründung und/oder Anlage beifügen)

Kommentar 261/43 - Energiemanagement:

Wiedervorlage bis: 2
ZEILE j Gebäudey schaft = Stadt Köln

Datum/Unterschrift Proje jeitung G Datum/Unterschrift ae : nat

10.08.2002,

170509-Energie-checkliste-neu mit Korrektur.xis

Anlage 8 Baumfällungen

16865 Zeichen

Vorhandene Zufahrt
2%
50,25
50,20
50,55
50,50
50,55
 zu 50,87 - es verbleiben 32 cm für den Belag
2% 2%
50,25
50,20
50,25
2%
50,95
50,87
50,28
48,50
47,10
Entsorgungsstandort 1
Müllcontainer / Lehrerstellplätze
Vorhandene Zufahrt
Haupteingang Süd
Zufahrt Gasstation
Thuleweg
Birkenweg
Auf
 dem
 Flachsacker
Auf
 dem
 Flachsacker
Zufahrt Parkplatz
Wendebereich
Bus ÖPNV
Im
 Weidenbruch
Im
 Weidenbruch
Geschlossener Bambestand
(ohne Aufmass)
Geh- und Radweg
Wendehammer
Waldagora
"Lichtung-Schattenspiel"
- Schulhund Pearl -
- Cicus Radelito -
- Bogenschiessen -
50,33
49,90
50,12
50,09
50,20
50,35
50,45
49,94
50,5750,51
50,42
50,56
49,79
50,68
50,72
50,76
Sitzbereich im Bestand/Neubau
Sitzbänke im Bestand
Neubau
Fahnenmasten
Feuerplatz
Slacklines
Rasenband
 Spiel-Langbank Rasenbank
48,50
50,74
Bühnenpodest
aus Beton
50,21
50,68
50,76
15 Bügel für 30 Fahrradstellplätze
Pflasterkreise
vorhanden
überabeiten
Entsorgungsstandort 2
Müllcontainer, eingezäunt
mit Stabgitterzaun und
Lager Hausmeister (Garage)
Lückerather Strasse
50,80
50,85
50,45
22 Fahrradstellplätze
Baumpflanzung, z.B.: Gleditsia triacanthos 'Sunburst`
10 Bügel für 20 Fahrradstellplätze
Rasenpflaster vorh. Naturstein
Schulgarten
Grünes Klassenzimmer
49,95 50,09 49,93 50,06 50,2050,10
Weg Schule - Bushaltestelle
50,10
50,12
Öffentliche Strasse/Weg nicht
zur Umgestaltung freigegeben
OKFEG 51,00
Neubau Sporthalle
OKFEG 50,70
Baumschutzbereich
Bäume
Lage der Spundwand
Abmessungen nach Statik
Torfundament
1.50 x 1,50 x 1,50
50,70
49,99
49,95
5 STG 15/33 5 STG 15/33 5 STG 15/33 5 STG 15/33 5 STG 15/33
50,70 50,70
Wasser
zapfstelle
Rampe 6%
50,07
50,78
50,20
Fl. f. FW-Hydranten
Ballfangzaun H 6,00 m
3,0%
Vorhandene Zufahrt
ggf. 50,00
48,50
50,70
50,7050,63
49,99
49,95
49,99
49,95
50,7050,70
49,99
49,95
50,7050,70
49,99
49,95
50,70 50,70
50,7050,6350,63
50,70
3 STG 10/36
50,7050,29
49,97
50,63
50,63
Hauptzufahrt
 Feuerwehr
50,19
50,75
50,90
50,60
50,60
49,74
49,72
50,30
50,90
50,78
temporäre Feuerwehrzufahrt während der Bauphase
Aufstellung Übertragungswagen bei Sport Turnieren
50,60
51,04
51,00
51,00 51,00
50,87
47,1047,10
UG 47,30
50,87
51,00
2,5%
48,50
50,33
50,70
50,27 50,36
50,10
50,36 51,00
51,00
50,1850,1550,1050,0250,4550,6750,90
50,70 50,70
50,70
50,64
50,64
50,70
50,70
50,70
50,28
50,70
50,70 50,70
50,70
50,28 50,10
50,52
50,52
50,49
50,49
50,52
50,55
50,70
50,70
50,65
50,28 50,5850,15
51,00
50,58 50,58
50,82
50,39
50,2550,43
50,95 51,01 51,04
51,06
51,08 51,04
51,2351,21
50,85 50,91 50,97 50,99 51,04
50,79
50,78
50,72
50,75
50,82
50,87 50,87 50,87
50,89
50,7150,7850,7150,19
50,10
50,77
50,83
50,83
50,67
49,92
50,15
50,56
50,70
50,70
50,30
50,18
50,44
50,11
50,29
50,61 50,61
50,61 50,61
50,64 50,64
50,68
50,68
50,69
50,70
50,70 50,70
50,70
50,70
50,70
50,70
50,51
OKM52,7
0
50,17
50,13
50,35
50,52
50,73
50,28
51,18
Schacht überpflastert
Schacht OK 50,00
Schacht überpflastert
Schacht OK 50,00
Schacht überpflastert
Schacht OK 50,00
50,28
50,10 50,10 50,10 50,10 50,10 50,10
50,40
50,40
50,96
50,95
49,47
OK Rohdecke Kanal
ca. 49.10 gem. Planung HH
50,14
50,20
34 Bügel für 68 Fahrradstellplätze
Mauern, Beton, mit Großbuchstaben WBGS
Beton, H = ca. 0,60 
(s.a. B.3.4.05 - Ansicht Mauer Süd)
48,58
50,66
1
2
3
4
5
6
offener Durchgang / Tor
Streetball
Streetball
Behindertengerechte
Stellplätze
ca. 50,25
50,30
50,30
50,5950,23
50,29
51,05
51,05
50,94 50,90
50,7050,2750,18
50,40 50,40 50,60
50,15
50,28
50,00
50,20 50,20
50,20
50,20
Netzersatzanlage 
47,22 47,22
Zaun H 1,60
Zaun H 1,20
 Spiel-Langbank Rasenbank
Versorgungsstation
z.B.: Kemper Tresor
und Fettabscheider
Versorgungsstation
z.B.: Kemper Tresor
und Fettabscheider
Hecke H=2,00Hecke H=1,20
Hecke H=1,20
Dieser Bereich wird nicht bearbeitet
PZ
Pädagogisches Zentrum
3,0%
OKM Bestandsmauer Tiefhof
Teilabriss und in der Höhe einkürzen
Bolzen
Bolzen
Vorhandener Zugang
Zufahrt
  Parkplatz
 und
 Reisebusse
B.-Best
 Sportfestival
Bushaltestelle
Neubauten Lückerather Strasse Neubauten Lückerather Strasse
Rasenband
Schulneubau Schulneubau
Sitzen
Vorhandene Zufahrt
offener Durchgang / Tor
Haupteingang Nord
Tor, baugleich der Absturzsicherung
Sitzen
Sitzen
50,40 50,50
50,60
Ballfangzaun H 6,00 m
Mauern, Beton, mit Großbuchstaben WBGS
Beton, H = ca. 0,60 
(s.a. B.3.4.05 - Ansicht Mauer Süd)
Mauern, Beton, mit Großbuchstaben 
WBGS Beton, H = ca. 0,60 
(s.a. B.3.4.06 - Ansicht Mauer Nord)
Behindertengerechte
Stellplätze
Parkplatz Schule, Vereinssport, Bernd Best Festival
80 Stellplätze
Haupteingang Süd
Entwässerungsmulde
Breite 30 cm
Achse L 2
49,60
50,94
5 %
3 %
48,43
49,00
50,22
50,80
3 %
5 %
5 %
5 %
3 %
Planung siehe
Pläne Architektur
Planung siehe
Pläne Architektur
Planung siehe
Pläne Architektur
Planung siehe
Pläne Architektur
elektrischer HT z.B.:
Dyson Airblade V
elektrischer HT z.B.:
Dyson Airblade V
VorhangVorhang
11
18
4
3
2635
27
2834
33
37
20 15 12
41424346495155
72
71
62
60
64
88
84
10
129
30
385658
83
22
2 6
5
9
1717A
137
136
93
102
100
111
123
124
112
113148
185
189
216
79 80
65
70
73
74
76
77
190
191
233
234235
189A
189B
189C
189D
189E
189F
189H
189I
189G
21
24
25
23
32
48
63
67
75
97
98
99106
109
125
39
Neubau Sporthalle
Neubau Schule
Neubau Schule
Neubau Schule
Bestand
Bestand
Bestand
3031
86
8587
89
90
59
66
68
78 81 82
92 91
94
95 96
101
105
103104
107
108
130131
128 126
127
129
110
117
114
115
0
118
119
120
121
122
116
135
134
133
186
184
220
224
220228
183
138
139
Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten-Management-Service
PROJEKT-NR. ZEICHN.-NR. INDEX
BLATTGRÖSSE
PLOT-DATUM
bearbeitet/Stand BAU:
N
bearbeitet/Stand ING.: bearbeitet/Stand FM:
PROJEKT
BAUHERR
ARCHITEKT
ZEICHNUNG
LANDSCHAFTSARCHITEKT
ZEICHNUNG
ZEICHNUNG
TRAGWERKSPL.
LEISTUNGSPHASE Baumfällantrag - mit Lageplan Entwurf M 1 : 500
NHN  + 50.70
OKFF ± 0.00
bearbeitet/Stand TGA:
Die Weitergabe digitaler Planungen und Planinhalte der
Gebaeudewirtschaft der Stadt Koeln an Dritte, insbesondere
Ingenieur- und Architekturbueros, bedarf auch auszugsweise
der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Bei
Verstoss gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber
berechtigt, eine Vertragsstrafe bis zu 10% des Werklohnes
für jeden Einzelfall vom Auftragnehmer zu fordern. Weitere
Schadenersatzansprueche bleiben hiervon unberuehrt.
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln
262-46 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Frau Engisch, Telefon 0221-22120373, Frau Mense, Telefon 0221-22120375
Hahn Helten & Assoziierte Architekten GmbH, Schurzelter Str. 27, 52074 Aachen, Telefon 0241-9003990
20 - 21039 - 015 -
freiraum stadt + landschaft landschaftsarchitekten gmbh, am seeblick 80, 40627 düsseldorf, 0211-1577237
Baumfällantrag
B.4.0.03.2  Baumfällantrag mit
Lageplan Entwurf
154x90
03.07.2017
16,80
12,00
Baum Neupflanzung - Ersatzpflanzung STU 20/25  - 76 Stück
z.B.: 
Baumbestand außerhalb der Grundstück
Baumbestand innerhalb der Bearbeitungsfläche
Baumfällung 
Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung
Numerierung nach Baumkataster der Stadt Köln,
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
223
Betonwerksteinplatten, z.B. 40x40 cm, 60x40 cm
Spielflächen mit Markierungen, bespielbarer Kunststoffbelag
L  e  g  e  n  d  e 
Natursteinpflaster, vorhanden
Rasen, Neuanlage
Pflanzflächen, Sträucher, Bodendecker
Baumbestand Erhalt
nach Baumkataster der Stadt Köln,
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Baumfällung
Bäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung
Numerierung nach Baumkataster der Stadt Köln,
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
223
Gleditsia triacanthos 'Sunburst`
Quercus robur
Tilia cordata
Anlage 8

1 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
ergänzende örtliche Aufnahme
2 Quercus   Eiche 235,50 10 8 3-stämmig 25/20/20
6 Quercus   Eiche 109,90 10 10
9 Acer   Ahorn 157,00 12 10
17 Quercus   Eiche 172,70 14 10
17A Betula pendula  Sandbirke 163,28 8 3 2-stämmig 2x26
21 Salix alba 157,00 12 10 2-stämmig 30/20
23 Betula pendula  Sandbirke 157,00 15 8 2-stämmig 2x25
24 Quercus   Eiche 125,60 11 6 2-stämmig 2x20,
32 Carpinus betulus  Hainbuche 141,30 9 8 2-stämmig 25/20
39 Quercus   Eiche 125,60 17 12
48 Acer   Ahorn 172,70 15 10
63 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 204,10 17 9 2-stämmig 35/30
65 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 125,60 12 8
67 Acer ginnala  Feuerahorn 204,10 9 10 2-stämmig 30/35
70 Quercus rubra  Amerikanische Rot-Eiche 109,90 13 10
73 Quercus rubra  Amerikanische Rot-Eiche 219,80 16 12
74 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 125,60 13 10
75 Acer ginnala  Feuerahorn 251,20 8 10 4-stämmig 30/20/15/15
76 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 109,90 11 8
77 Carpinus betulus  Hainbuche 141,30 15 10
79 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 109,90 10 8
80 Acer platanoides  Spitzahorn 109,90 10 7
93 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 109,90 12 8
97 Acer pseudoplatanus  Bergahorn 188,40 13 7 2-stämmig 2x30
98 Acer platanoides  Spitzahorn 219,80 14 7 4-stämmig 25/20/15/10
99 Acer pseudoplatanus  Bergahorn 172,70 13 7 2-stämmig 30/25
Anlage 8

2 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
100 Quercus petraea  Winter-Eiche, Trauben-Eiche 157,00 16 10
102 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 109,90 14 7
106 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 251,20 16 12 2-stämmig 2x40
108 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 204,10 15 10 2-stämmig 35/30
111 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 157,00 16 12
112 Sophora japonica  Japanischer Schnurbaum 109,90 15 12
113 Sophora japonica  Japanischer Schnurbaum 141,30 20 13 Efeu entf.
123 Betula pendula  Sandbirke 109,90 15 6
124 Sophora japonica  Japanischer Schnurbaum 125,60 18 10
125 Carpinus betulus  Hainbuche 157,00 15 8 2-stämmig 30/20
136 Acer pseudoplatanus  Bergahorn 109,90 11 7
137 Acer platanoides  Spitzahorn 125,60 18 10
148 Acer platanoides  Spitzahorn 172,70 23 15
185 Betula pendula  Sandbirke 172,70 20 8
189 Prunus   Kirsche 157,00 15 10
189A Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 188,4 25 8
189B Taxus baccata 109,9 9 5 Wildwuchs
189C Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 204,1 27 10
189D Acer platanoides  Spitzahorn 125,6 12 8 Wildwuchs
189E Salix   Weide 109,9 10 6 Wildwuchs
189F Fraxinuns, Esche 141,3 15 9 Wildwuchs
189G Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 188,4 25 7
189H Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 219,8 25 7
189I Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 188,4 25 7
190 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 251,20 27 10
191 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 188,40 22 10
216 Acer   Ahorn 235,50 16 10 Stammschaden, Fällung erforderl.
233 Carpinus betulus  Hainbuche 109,90 10 7
234 Carpinus betulus  Hainbuche 109,90 10 7
Anlage 8

3 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
235 Quercus   Eiche 125,60 15 10
Liste der zu fällenden Bäume, die NICHT unter die Baumschutzsatzung fallen
1 Salix   Weide 47,10 5 3 2-stämmig 2x15, Wildwuchs
3 Prunus   Kirsche 31,40 7 3 Wildwuchs
4 Prunus   Kirsche 47,10 6 4 2-stämmig 2x15
5 Tilia   Linde 78,50 10 6
10 Pyrus   Birne 31,40 6 3 Wildwuchs
11 Prunus   Kirsche 47,10 6 6 Wildwuchs
12 Pyrus   Birne 31,40 3 3
15 Malus   Apfel 47,10 4 5
18 Quercus   Eiche 47,10 8 4 Wildwuchs
20 Betula pendula  Sandbirke 94,20 11 4 Wildwuchs
22 Carpinus betulus  Hainbuche 78,50 10 7
25 Acer   Ahorn 78,50 10 6 3-stämmig 25/15/15, Wildwuchs
26 Picea abies  Rotfichte 62,80 12 4 Wildwuchs
27 Abies   Tanne 31,40 6 3
28 Quercus   Eiche 31,40 8 2 2x10, Wildwuchs
29 Quercus   Eiche 31,40 6 3 Wildwuchs
30 Salix alba 78,50 7 3 Wildwuchs
31 Populus   Pappel 282,60 21 8 Wildwuchs
33 Pinus   Kiefer 109,90 14 8
34 Acer   Ahorn 47,10 10 5 2-stämmig 15/10, Wildwuchs
35 Pinus   Kiefer 172,70 16 10
38 Acer   Ahorn 47,10 3 4 Wildwuchs
Anlage 8

4 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
41 Carpinus betulus  Hainbuche 94,20 10 8 3-stämmig 30/10/10
42 Pinus   Kiefer 141,30 14 6
43 Acer   Ahorn 47,10 7 6 3-stämmig 3x15, Wildwuchs
46 Cotoneaster 78,50 7 8 5- und mehrstämmig Großstrauch
49 Acer   Ahorn 47,10 6 6 3-stämmig 15/10/10, Wildwuchs
51 Acer   Ahorn 62,80 5 5 4-stämmig 20/10/10/10, Wildwuchs
55 Carpinus betulus  Hainbuche 78,50 8 8
56 Acer pseudoplatanus  Bergahorn 62,80 10 5
58 Pinus nigra  Schwarzkiefer 157,00 15 8
59 Pinus nigra  Schwarzkiefer 141,30 18 7
60 Corylus avellana 62,80 7 10 5- und mehrstämmig 10-20, Wildwuchs
62 Pinus sylvestris  Gewöhnliche Kiefer 94,20 13 6
64 Pinus nigra  Schwarzkiefer 219,80 20 10
66 Pinus nigra  Schwarzkiefer 172,70 16 8
66 Pinus nigra  Schwarzkiefer 172,70 16 8
71 Salix alba 62,80 8 4 Wildwuchs
72 Salix alba 62,80 6 3 Wildwuchs, abgestorben
78 Acer platanoides  Spitzahorn 78,50 8 7
81 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 78,50 10 8
82 Acer platanoides  Spitzahorn 78,50 10 5
83 Acer platanoides  Spitzahorn 31,40 7 4 3-stämmig 3x10, Wildwuchs
84 Acer platanoides  Spitzahorn 31,40 7 4 3-stämmig 3x10, Wildwuchs
85 Sorbus aucuparia  Gewöhnliche Eberesche 78,50 8 4
86 Acer platanoides  Spitzahorn 47,10 10 4 Wildwuchs
87 Acer platanoides  Spitzahorn 47,10 7 3 Wildwuchs
88 Acer platanoides  Spitzahorn 31,40 7 3
89 Acer platanoides  Spitzahorn 94,20 8 9 3-stämmig 30/10/10, Wildwuchs
90 Acer platanoides  Spitzahorn 47,10 10 6 2-stämmig Wildwuchs
91 Acer platanoides  Spitzahorn 62,80 6 3
Anlage 8

5 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
92 Acer platanoides  Spitzahorn 62,80 6 3
94 Carpinus betulus  Hainbuche 94,20 8 8
95 Pinus nigra  Schwarzkiefer 109,90 10 5
96 Pinus nigra  Schwarzkiefer 157,00 11 5
101 Carpinus betulus  Hainbuche 94,20 8 6
103 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 94,20 13 6
104 Acer platanoides  Spitzahorn 78,50 13 6 Wildwuchs
105 Carpinus betulus  Hainbuche 47,10 10 4
107 Acer platanoides  Spitzahorn 62,80 10 7
109 Quercus robur  Sommer-Eiche, Stieleiche 47,10 14 3
110 Betula pendula  Sandbirke 78,50 9 5 15-25, Wildwuchs
114 Quercus rubra  Amerikanische Rot-Eiche 94,20 17 8
115 Pinus nigra  Schwarzkiefer 141,30 21 8
116 Pinus nigra  Schwarzkiefer 109,90 20 8
117 Carpinus betulus  Hainbuche 78,50 8 5 10-25
118 Acer platanoides  Spitzahorn 47,10 12 8 5- und mehrstämmig 10-15, Wildwuchs
119 Sorbus aucuparia  Gewöhnliche Eberesche 47,10 10 3
120 Acer platanoides  Spitzahorn 47,10 10 4 2-stämmig 15/10, Wildwuchs
121 Carpinus betulus  Hainbuche 94,20 12 8
122 Carpinus betulus  Hainbuche 94,20 14 11 Efeu entf.
126 Carpinus betulus  Hainbuche 78,50 11 8
127 Pinus nigra  Schwarzkiefer 141,30 18 7
128 Pinus nigra  Schwarzkiefer 157,00 19 6
129 Pinus nigra  Schwarzkiefer 109,90 16 7
130 Aesculus hippocastanum  Roßkastanie 47,10 6 3
131 Acer platanoides  Spitzahorn 94,20 10 6
133 Acer platanoides  Spitzahorn 78,50 9 5
134 Acer platanoides  Spitzahorn 78,50 9 6
135 Acer platanoides  Spitzahorn 94,20 10 7
Anlage 8

6 v 6
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus
Neubau Sporthalle, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln  -  Projektnummer 20 - 21039 - 015
gemäß Baumkataster der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Liste der zu fällenden Bäume
Baumfällantrag
13.07.17
Baum Nr Gattung Stamm U Höhe Krone Form Baum Ersatz
138 Acer platanoides  Spitzahorn 62,80 14 4
139 Acer platanoides  Spitzahorn 62,80 16 5 2-stämmig 20/15
183 Carpinus betulus  Hainbuche 47,10 8 4
184 Cotinus 47,10 6 8 2-stämmig Großstrauch
186 Malus   Apfel 47,10 6 5
220 Acer   Ahorn 235,5 7 7 5- und mehrstämmig 15-20
224 Prunus   Kirsche 31,40 8 5 3-stämmig 3x10, Wildwuchs
228 Picea abies  Rotfichte 47,10 8 4 Privatpflanzung
Anlage 8

Anlage 7 Baupreisindex neu2017

1288 Zeichen

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Bauleistungen am Bauwerk 100 102,8 105,4 107,5 109,4 111,1 113,4 
Steigerung gegenüber Vorjahr 2,8 2,6 2,1 1,9 1,7 2,3 2,23 
Bauleistungen am Bauwerk 100 103 105,5 107,6 109,6 111,4 113,9 
Steigerung gegenüber Vorjahr 3 2,5 2,1 2 1,8 2,5 2,32 
Bauleistungen am Bauwerk 100 103,2 105,8 107,8 109,7 111,5 113,7 
Steigerung gegenüber Vorjahr 3,2 2,6 2 1,9 1,8 2,2 2,28 
Mittelwert 2) 2,28 
1)  August und November 2013 Hamburg und Schleswig-Holstein geschätzt. 
__________ 
(C)opyright Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 4, 04/2017 
Wohngebäude 
Bürogebäude 
Gewerbliche Betriebsgebäude 
Durch- 
schnittl. 
Steigerung 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
2)  Da die Gebäude im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft keiner o. g. Kategorie zuzuordnen sind, wurde ein Mittelwert gebildet, für die 
Berechnungen wird der gerundete Wert 2,3 gewählt. 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Indizes 
einschließlich 
Umsatzsteuer 
Preisindizes für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer 1) 
(aktuelle und mittelfristige Ergebnisse) 
2010=100 
Gebäudearten 
Bauarbeiten (Hochbau)

Anlage 2 Baubeschreibung

32548 Zeichen

9 Energieeinsparung 
 
9.1 Energieeinsparverordnung 
 X ist eingehalten / hier: Passivhausstandard 
  ist nicht eingehalten 
 
9.2 Art der Wärmeerzeugung/Wärmeversorgung über 
  Öl 
 X Gasbrennwertkesselanlage in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage 
  Fernwärme 
 
9.3 Techniken 
 X Stand nach Energieleitlinien 
  bes. Regelanlagen 
 X DDC–Regelung ist gefordert und geplant 
 
 
 
10 Baubeschreibung 
 
10.1 Entwurfskonzept 
 Aufgabenstellung Die vorhandene Willy-Brandt-Schule aus dem Jahr 1975 weist 
gravierende brandschutztechnische, funktionale und technische 
Mängel auf. Zudem ist das Bestandsgebäude für eine deutlich 
größere Schülerzahl konzipiert worden und nicht mehr 
wirtschaftlich zu betreiben. 
 
Erste Untersuchungen sahen eine Zwischenunterbringung der 
Schule in einen provisorischen Ersatzbau vor, um nach erfolgtem 
Umzug in den provisorischen Systembau die vorhandene Schule 
zurückbauen und neu errichten zu können. Dieses Konzept 
wurde aus wirtschaftlichen Überlegungen verworfen. 
 
Nach einem intensiven Abwägungsprozess, unter Einbeziehung 
der beteiligten Fachämter, wurde der unmittelbare Neubau einer 
Gesamtschule für ca. 1300 Schüler und ca. 110 Lehrer in 
mehreren Schritten beschlossen: 
 
- Teilrückbau Verwaltung 
- Neubau der Schule neben dem bestehenden Schul- und 
Sportgebäude 
- Rückbau der Bestandsschule, Aufrechterhaltung der

Bestandssporthalle 
- Neubau einer 6-fach Sporthalle 
- Rückbau der Bestandssporthalle 
 
Die Willy-Brandt Gesamtschule verfolgt seit ihren 
Gründungstagen im Jahr 1975 das pädagogische Konzept der 
Jahrgangscluster. 
12 bis 15 Lehrer bilden mit ihren 4 bis 6 Jahrgangsklassen eine 
kleine, überschaubare Schuleinheit in der großen Institution 
Schule. So entsteht über direkte Kommunikation, kurze Wege 
und Überschaubarkeit ein Gefühl von Sicherheit und 
Geborgenheit als Grundvoraussetzung für das Entstehen von 
Heimat und Zuhause bei den Schülern. 
Schüler und Lehrer leben bereits im Bestand das kommunikative 
Konzept der Lernlandschaft. 
Dieses Konzept sollte im architektonischen Entwurf durch die 
Clusterbildung einzelner „Lernhäuser“ besondere 
Berücksichtigung finden. 
 
 Städtebauliche 
Situation 
An der süd-westlichen Grenze des Schulgrundstücks wird die 
Gesamtschule als ein kompaktes und lineares Gebäude, parallel 
zur Grundstücksgrenze, im Zwischenraum zur Bestandsschule, 
konzipiert. 
 
Der dreigeschossige Schulbau wird mit einem Grenzabstand von 
ca. 10 Metern geplant und bildet in seiner Positionierung, in 
Bezug auf die schulischen Außenbereiche, einen Lärmschutz für 
die Anwohner südlich der Schule. 
Der Abstand zur bestehenden Sporthalle mit ca. 9 Metern 
ermöglicht die brandschutztechnisch notwendigen Zu- und 
Abfahrten der Feuerwehr und des Baustellenbetriebs während 
der Bauzeit. 
Für einen maximal möglichen Grenzabstand und größtmöglichen 
Erhalt der Bestandsböschung und der Bestandsbäume entlang 
der Grundstücksgrenze, sieht die Planung den Rückbau von 
Teilen der Bestandsschule (Teil Lehrerverwaltung) und von 
Teilen der Bestandssporthalle (Geräteräume) vor. 
 
Das lineare Lernhaus wird am nördlichen Ende des Baukörpers 
durch einen angebundenen Solitär ergänzt. 
Im Solitär befinden sich die Sondernutzungen, wie das 
pädagogische Zentrum, die Mensa und der Lehrerbereich. 
 
Der Solitär und das Lernhaus werden durch einen 
Verbindungsbaukörper, der als Erschließungselement und Foyer 
dient, über die Geschosse hinweg barrierefrei verbunden. Diese 
„Klammer“ bildet die gemeinsame Mitte der Schule und ist 
Treffpunkt und Ort der Kommunikation. 
Das Pädagogische Zentrum ist als Versammlungsstätte im 
Erdgeschoss des Solitärs platziert. Baulich wird so seiner

besonderen Nutzung als schulischer Versammlungsort und 
Schulzirkus entsprochen.  
 
Das Gebäudeensemble aus Solitär und Lernhaus wird ergänzt 
durch eine 6-fach Sporthalle, die als eigenständiger Baukörper im 
rückwärtigen Grundstücksbereich positioniert wird. Um 
städtebaulich einen sanften Übergang zum nördlich 
angrenzenden Waldgebiet zu schaffen, wird die Sporthalle um 
eine Ebene eingegraben, so dass Sie zum Schulhof hin nur als 
eingeschossiges Gebäudevolumen in Erscheinung tritt. Hierfür 
wird in großen Teilen die Baugrube der unterkellerten 
Bestandsschule genutzt, die sich nach dem Rückbau ergibt. 
 
 Architektonisches 
Konzept 
Die architektonische Idee der Schule liegt in ihrem 
pädagogischen Konzept begründet: nach außen den Dialog von 
Schule und Gesellschaft und nach innen den Dialog des 
Individuums mit der Gruppe (Cluster) und der Gemeinschaft 
(Schule) zu führen. 
 
Das Ensemble gliedert sich plastisch und programmatisch in drei 
definierte Großformen: 
 
- Gesamtschule als Lernhaus 
- Solitär mit pädagogischem Zentrum  
- 6-fach Sporthalle. 
 
Das Lernhaus ist dreigeschossig als ein linearer Baukörper 
konzipiert, der asymmetrisch durch einen Solitär ergänzt wird. Im 
Solitär befinden sich die besonderen Räume, wie beispielsweise 
die Mensa, der Lehrer- und Verwaltungsbereich und das 
pädagogische Zentrum. 
 - Lernhaus Im Erdgeschoss der Schule sind die Fachklassenräume, der 
„Ganztag“ sowie die Bibliothek / das Selbstlernzentrum 
angeordnet. In den zwei Obergeschossen befinden sich die 
Jahrgangscluster der Sekundarstufe 1 und die Räume der 
Sekundarstufe 2. 
Das Erdgeschoss ist hierbei als ein Lernboulevard für alle 
Schüler ausgebildet, an dem sich die allgemeinen 
Unterrichtsräume und der Ganztagesbereich befinden. 
Parallel zur „Straßenmitte“ sind Sammlungs- und Nebenräume 
angeordnet; in den Zwischenräumen entstehen individuelle Orte 
der Kommunikation und des Verweilens. 
 
Über eigene Außenzugänge und über die innere Lernstraße 
werden die einzelnen Jahrgangscluster im  
1. und 2. OG direkt und signifikant barrierefrei erschlossen und 
ermöglichen eine intimere/ privatere Nutzung der einzelnen 
Jahrgangsbereiche.

Eine Querung der Cluster in den Obergeschossen soll so 
weitestgehend vermieden werden. 
 
Die Jahrgangscluster bestehen aus 4 oder 6 Jahrgangs-
Klassenräumen und einem Teamraum für ca. 15 Lehrer. Eine 
gemeinsame Mitte mit Nebenräumen, Schüler- und Lehrer-WC‘s 
sowie individuellen Kommunikationsorten erweitert sich über 
gemeinsam nutzbare Räume, wie Differenzierungs- und 
Inklusionsräume zu einer Lernlandschaft. 
 - Solitär/Forum Das Pädagogische Zentrum der Schule mit seiner besonderen 
Nutzung als überregional bekannter Schulzirkus „Radelito“ wird 
im Erdgeschoss des Solitärs angeordnet. 
Der Raum ist als ein quadratischer Saal mit zweiseitigem 
Ausblick konzipiert. Er kann in dieser Form sowohl klassisch als 
gerichteter Raum mit Bühne als auch in Manegenform in 
Raummitte bespielt werden. 
Er ist für 650 Personen technisch ausgelegt und nimmt bis zu ca. 
550 Personen mit Reihenbestuhlung und ca. 425 Personen mit 
Tischmöblierung auf. 
 
Das Foyer dient dem pädagogischen Zentrum als Vorraum bei 
abendlicher oder schulischer Veranstaltung. Es dient somit als 
übergeordnetes Bauteil sowohl der Verbindung von Solitär und 
Lernhaus, der Haupterschließung des Gebäudes, als auch als 
flexibel nutzbarer und notwendiger Großraum im 
Veranstaltungsfall. 
 - Sporthalle Die Sporthalle ist als streng geordneter, symmetrischer 
Baukörper konzipiert. Die beiden Dreifachhallen liegen an einer 
gemeinsamen Mittelzone mit Umkleiden, öffentlichen Bereichen 
und Nebenräumen. 
Die Haupterschließung erfolgt vom Erdgeschoßniveau des 
Schulhofes mit direktem Zugang zu den öffentlichen Bereichen 
wie Foyer, Tribüne, Seminarraum und Kraftraum. Die eigentlichen 
Hallenräume liegen im UG. 
Das Foyer/ Tribüne schließt offen an den einen Hallenraum an. 
Im Veranstaltungsfall wird die feste Tribüne um eine ausziehbare, 
mobile Tribüne erweitert und bietet Platz für über 400 Zuschauer. 
Die Sporthalle ist speziell für Behindertensport (Rollstuhlrugby/ 
Rollstuhlbasketball) ausgerichtet und besitzt vier barrierefreie 
Umkleidebereiche sowie einen für mehrere Rollstuhlfahrer 
geeigneten Aufzug (Kabine 2,25m/ 3,40m). 
Im UG gibt es vom Parkplatz aus einen weiteren Zugang zum 
Gebäude sowohl für Vereinssportler als auch als direkt mit PKW 
und Bussen anfahrbarer barrierefreier Zugang. 
 - Fassadenkonz
ept 
Die Fassaden der Willy-Brandt Schule folgen der inhaltlichen 
Konzeption. 
Eine Sichtbetonfertigteilfassade bildet im Lernhaus einen

robusten Gebäudesockel und betont die übergeordnete 
„öffentliche“ Nutzung des Erdgeschosses. Die als Fuge 
ausgebildeten Treppenhäuser erhalten eine Glasfassade, die mit 
einer Lamellenhaut überzogen ist. Sie rhythmisieren und 
akzentuieren mit in Teilen farbigen Gläsern die lineare 
Schulfassade des Lernhauses und definieren die einzelnen 
Eingänge. Es entsteht so ein selbstverständliches Leit- und 
Erschließungssystem. 
Die Obergeschosse des Lernhauses setzen sich durch eine 
hinterlüftete Metallfassade gestalterisch vom Sockel ab. Der 
Heimatklassenbereich der Jahrgangscluster wird so 
identifizierbar; die Schulordnung lesbar und verständlich.  
 
Der Solitär mit ebenfalls „öffentlicher“ Nutzung erhält auch eine 
Sichtbetonfertigteilfassade. Er hebt sich somit gestalterisch 
gegenüber den Fassaden des Lernhauses ab, tritt jedoch auch 
mit Ihnen in Dialog, indem er einerseits die Materialität des 
Sockels, andererseits die Ordnung der Obergeschosse des 
Lernhauses aufnimmt und variiert. 
 
Verbunden werden beide Baukörper über eine „Klammer“ die 
ebenfalls optisch als Fuge ausgebildet ist und somit schlüssig die 
Materialität der Gebäudefugen des Lernhauses aufnimmt. Vor der 
Glasfassade, mit in Teilen farbigen Glasfeldern, sind hier 
ebenfalls Lamellen als feststehender Sonnen- und Blendschutz 
angeordnet. 
 
Die Sporthalle tritt über Ihre Fassadengestaltung und Materialität 
ebenfalls in Dialog mit der Schule, weshalb Sie als eindeutiger 
Bestandteil des Gebäudeensembles gelesen wird. Hier ist die 
Fassade analog zum Solitär ebenfalls mit Sichtbetonfertigteilen 
ausgebildet.  
Alle Gebäudeteile treten somit in Dialog zueinander, werden 
jedoch durch die verschiedentliche Rhythmisierung der 
Fassadenelemente, die sich aus der inneren Gebäudelogik und 
dem hohen Vorfertigungsgrad der modularen Fassadenelemente 
ableitet, differenziert und maßstäblich gegliedert. 
 
 baulich-
konstruktives 
Konzept 
Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Bauweise basiert 
die Konzeption der Schule auf einem durchgehenden 
schultypologisch sinnvollen Raster. 
Insbesondere die einzelnen Lernhäuser mit immer 
wiederkehrenden Grundriss- und Erschließungselementen lassen 
hierbei einen hohen Grad der Vorelementierung zu. 
In der statisch / konstruktiven Gebäudestruktur wird dabei von 
einer Stahlbetonmassivbauweise ausgegangen. Hierdurch sind 
insbesondere robuste Wandoberflächen auch im Innenbereich 
gut realisierbar. Konstruktiv und gestalterisch sind in der aktuellen 
Planung sowohl tragende Wände als auch Decken in großen 
Teilen vorelementiert denkbar.

Die haustechnische Erschließung erfolgt, ausgehend von den 
Technikräumen, über einen Medienkanal im Untergeschoss. Aus 
dem Medienkanal werden die darüber liegenden Klassen in 
dezentralen kleinen Schächten erschlossen. Hohe 
Abhangdecken mit horizontalem Trassenverlauf werden so auf 
ein Minimum reduziert. 
Die Materialität und Bauweise in Stahlbeton findet sich auch im 
Solitär und in der Sporthalle wieder. 
 
 
10.2 Objektbeschreibung 
 Gründung Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten bzw. als 
Plattengründung mit Streifenfundamenten unter Berücksichtigung 
des Passivhausstandards. 
 Tragende 
Konstruktion 
Tragende und nichttragende Wände teilweise in 
Sichtbetonoberflächen. 
Vorfertigungsgrad in elementierten Betonfertigteilen wo statisch 
möglich denkbar. 
 
Massive Bauweise in Stahlbeton als Ortbeton und / oder 
Betonfertigteilen sowie Mauerwerk, Stahlbetondecken und 
Stahlbetontreppen. 
Dachtragwerk Flachdächer Schule Stahlbeton, Pädagogisches 
Zentrum, Forum und Dachtragwerk Sporthalle als 
Stahlbetontragwerk. 
 
Eingriffe in die bestehende Schule und Sporthalle Tragwerk sind 
durch den Teilrückbau erforderlich. 
 
 Nicht-Tragende 
Konstruktion 
Mauerwerk und Trockenbauwände sowie 
Glassystemtrennwände. 
Im Bereich Technikzentrale Sporthalle Leichtbau-Isopaneele. 
 Böden Flure und Treppenhäusern: Betonwerksteinbeläge 
Klassen / Cluster incl. Flure: Linoleumboden 
PZ / Mensa / Bibliothek / Werken: Hochkantlamellenparkett 
Abstellräume / Lager: Bodenbeschichtung mit Anstrich Küche / 
Sanitärbereiche / PuMi: Bodenfliesen  
 
Sporthallen/ Geräteräume: Sportlinoleum mit Markierungen 
 Decken Klassen / Fachklassen / Verwaltung:  
Gipskartonabhangdecke, gelocht, bzw. akustisch wirksam 
Lerninseln / Lehrerzimmer: Baffeldecke, einlagige

Holzwolleplatte, (akustisch wirksam) 
Flure: Streckmetalldecke mit schwarzer Vliesauflage und folierter 
Mineralwollauflage (akustisch wirksam) 
Mensa / PZ / Forum / Bibliothek: Abhangdecke als 
Holzlamellendecke, mit schwarzer Vliesauflage und folierter 
Mineralwollauflage (akustisch wirksam) 
WC-Bereiche / Mensaküche / Nebenräume: 
Gipskartonabhangdecke, glatt 
Flur UG: GK-Rasterdecke 
 
Sporthalle: Streckmetalldecke ohne Auflage, 
Seminarraum / Kraftraum / Umkleiden: Gipskartonabhangdecke, 
gelocht bzw. akustisch wirksam 
 Wände Klassen / Gruppenräume / Nebenräume: Putz / Trockenbau 
In Klassen: Wandpaneel (akustisch wirksam für Inklusion) 
Flure / PZ / Mensa / Forum / Treppenhäuser: Sichtbeton 
Medienkanal / Technikräume: Beton, sichtbar belassen 
Sanitärbereiche / Küche / Kiosk: Fliesen 
Mensa / PZ: Mobile Trennwand und Wandbekleidung Holz 
(akustisch wirksam) 
PZ: Wandbekleidung Holzwolleplatte (akustisch wirksam) 
 
Sporthallen: Holzprallschutz, akustisch wirksam / Sichtbeton 
Umkleiden Lehrer: Putz / Trockenbau 
Sanitärbereiche / Umkleiden: Fliesen 
 Fassaden Solitär: hinterlüftete Betonfertigteilfassade, fein gewaschen sowie 
hinterlüftete Glattblech-Kassettenfassade, Aluminium, 
pulverbeschichtet 
 
Fassade Lernhaus EG: 
hinterlüftete Betonfertigteilfassade, fein gewaschen 
 
Fassade Lernhaus OG‘s: 
hinterlüftete Glattblech-Kassettenfassade, Aluminium, an den 
Stirnseiten horizontale Lamellenfassade als hinterlüftete Fassade 
 
Fassade Sporthalle: 
hinterlüftete Betonfertigteilfassade, fein gewaschen 
 sowie hinterlüftete Glattblech-Kassettenfassade 
Technikzentrale: hinterlüftete Metallfassade 
 
Sämtliche Fassaden werden in Abstimmung mit der Fachplanung 
Bauphysik im Passivhausstandard gedämmt. 
 Fenster Die Schule und Sporthalle wird mit Aluminiumfenster-system bzw. 
Aluminium Pfosten-Riegel-Konstruktion geplant. 
In den Erdgeschossen wird ein innenliegender, in den 
Obergeschossen ein außenliegender Sonnenschutz geplant.

Der Fensteranteil entspricht den Belichtungs- und 
Belüftungsanforderungen der geltenden Richtlinien und 
stadtinternen Ziele. 
Die Fenster sind hochwärmegedämmt und der Nutzung 
entsprechend öffenbar. 
 Dächer Solitär, Lernhaus und Sporthalle erhalten eine bituminöse 
Flachdachabdichtung gem. Flachdachrichtlinien. 
Die Südseite EG Lernhaus wird mit extensiver Dachbegrünung 
geplant. 
Die Dächer sind zu Wartungszwecken zugänglich. 
 Dachfenster In schulischen Räumen, im Lerncluster, im Lehrerzimmer sowie 
im PZ und Forum passivhausgeeignete Glaselementkuppel 
teilweise mit Verschattung geplant. 
In der Sporthalle sind wärmegedämmte Dunkelklappen als 
Rauchabzug vorgesehen.  
 Abwasser Das anfallende Schmutz- und Regenwasser der Schule und 
Sporthalle wird in einem Kanal, welcher um das Gebäude geführt 
wird, gesammelt. Mehrere Kanalabschnitte führen das Wasser 
einem Hauptkanal zu. Das Abwasser fließt im südlichen Bereich 
des Geländes durch ein Regenrückhaltebecken aus Beton. Die 
Einleitung des gesamten Abwassers erfolgt ungedrosselt in der 
Kreuzung Thuleweg/Auf dem Flachsacker südlich des Geländes 
in den dort liegenden Sammler DN 1000/1500 der StEB Köln 
AöR. 
 
Um die Rückhaltung von Fetten und Ölen organischen Ursprungs 
aus dem Schmutzwasser zu gewährleisten wird das fetthaltige 
Abwasser der Schulküche über Anschluss– und 
Sammelleitungen einem im Erdreich eingebauten Fettabscheider 
nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 mit nachgeschalteten 
Probeentnahmeschacht zugeleitet. Die Abwasserleitungen für 
fetthaltiges Abwasser sind in dafür vorgesehenem 
fettsäurebeständigem KML-Rohr auszuführen. 
 
Das anfallende Regenwasser des Parkplatzes der neuen 6-fach 
Sporthalle wird in einem Stauraumkanal DN 1200 aus Beton mit 
einem Volumen von ca. 115 m³ gesammelt. Von Schacht RW 05 
fließt das Wasser durch einen Kanal dem RW-Pumpwerk zu. In 
diesem wird das Wasser durch eine Stahl-Druckleitung über 
Rückstauebene gefördert.  
 
Die Auslegung des Stauraums und der Pumpstation erfolgt 
üblicherweise auf Jährlichkeit von 100 Jahren. Dies erfolgte vor 
dem Hintergrund, dass kein Wasser in die Turnhalle eindringt. 
Zur Absicherung von darüber hinausgehenden Ereignissen 
(„Jahrtausendereignis“) wurde ein Puffer in der Oberfläche von

rd. 30 m³ vorgesehen. 
 
 Wasser Das Schulgebäude und die Sporthalle erhalten einen zentralen 
Trinkwasseranschluss. Der Anschlussraum befindet sich im 1. 
UG an der südwestlichen Ecke des pädagogischen Zentrums. Im 
Anschlussraum werden neben der Verbrauchszählung / 
Wasserzählung auch rückspülbare Filter nebst entsprechenden 
Absperrventilen installiert. Die Trinkwasserversorgung des 
Schulgebäudes und der Sporthalle erfolgt aus dem öffentlichen 
Trinkwassernetz/RheinEnergie-Köln – über die Straße „Im 
Weidenbruch“. Die Dimensionierung der Trinkwasserleitungen 
erfolgt nach der DIN EN 806-3 und der DIN 1988–300. Die 
Erschließung außerhalb des Gebäudes wird durch die 
Infrastrukturplanung berücksichtigt. 
 Heizung Für die Wärmeerzeugung  sind zwei Gasbrennwertkessel je 750 
kW vorgesehen, welche die statische Heizlast deckt, die 
Wärmeenergie zur Aufbereitung der Außenluft für die RLT–
Anlagen liefern, die Warmwasserbereitung der neuen Sporthalle 
übernimmt und in der Übergangszeit (Abriss der alten Schule / 
Neubau der Sporthalle) den Betrieb der alten Sporthalle 
sicherstellt. In Verbindung des Passivhausstandard und dem 
Einsatz einer Photovoltaikanlage <99,99 kWp wird das 
EEWärmeG ohne weiteren Einsatz erneuerbare Energien erfüllt. 
Daher wurde auf den Einsatz einer Wasser/Sole-Wärmepumpe 
verzichtet.    
 Elektrischer Strom Gemäß Energiebilanz, ist für den Gesamtkomplex mit einem 
Leistungsbedarf von gerundet Pmax = 700 kW (730 kVA) 
auszugehen. Zur Versorgung ist eine Trafostation im UG des 
Schulgebäudes vorgesehen. Diese besteht aus einem 
Mittelspannungsraum mit einer Mittelspannungsanlage, zwei 
Trafoboxen, mit außenliegendem Einbringungs- und 
Lüftungsschacht, zwei Gießharztransformatoren je 630 kVA und 
einem Niederspannungshauptverteilerraum. Die Einspeisung in 
die Mittelspannungsschaltanlage erfolgt aus dem 
Mittelspannungsnetz der Rheinischen Netzgesellschaft (RNG). 
Die Abrechnungsmessung ist ebenfalls mittelspannungsseitig 
vorgesehen. Die Trafoleistung ist so bemessen, dass in 
Schwachlastzeiten jeweils ein Trafo, z. B. für Wartungsarbeiten, 
abgeschaltet werden kann, ohne dass die Schule komplett 
abgeschaltet werden muss. 
 Fernmeldetechnik Die Neuinstallation und Vernetzung erfolgt gemäß BQA-Anlage 
vom Amt für Informationstechnologie. Die TK-Anlage und alle 
Endgeräte werden von der Stadt Köln geplant und beschafft, sie 
sind nicht Bestandteil der Entwurfsplanung des Gewerks ELT/NT. 
Für die Küchenanlieferungen ist eine Klingelanlage vorgesehen. 
In der Sporthalle ist eine Klingelanlage mit optischer

Signalisierung geplant. Dazu wird in jedem der 6 Sportfelder eine 
Blitzleuchte vorgesehen, die bei Betätigung der Klingel für eine 
eingestellte Zeit blitzen. Für Behinderten WC-Anlagen wird eine 
Rufanlage vorgesehen. Eine Aufschaltung auf die EMA mit 
Weiterleitung an die Sicherheitsleitstelle ist vorgesehen (s.BQA). 
Das Gebäude wird mit einer zentralen Uhrenanlage ausgerüstet. 
Die Mutteruhr wird in einem NT-Raum im 1.OG installiert. 
 
Das Gebäude erhält eine SAA und ist gemäß 
Sonderbauvorschriften der LBO NRW eine sicherheitstechnische 
Einrichtung der baulichen Anlage. In allen Klassenbereichen, 
Büro- und Nebenflächen werden Lautsprecher installiert. Die 
Flurbereiche in den jeweiligen Geschossen sowie die 
Treppenhäuser werden mit Lautsprechern versorgt. Neben der 
Alarmierung wird die SAA ebenfalls für die Abstrahlung von 
Pausen- und Stundengongsignalen eingesetzt. Die Steuerung der 
Gongsignale wird automatisch von der zentralen Steuereinheit 
der Anlage realisiert. Die jeweiligen SAA’s im Lernhaus und in der 
Sporthalle sind auch für auch für einen Amokalarm einzusetzen. 
Die Auslösestellen sind gemäß BQA in für Schüler nicht 
erreichbaren Bereichen geplant.  
 
Für den Schulneubau wird gemäß  BQA der Stadt Köln und dem 
Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 
0833 geplant. Aufgrund der offenen Lernbereiche und anderer 
baulicher Abweichungen legt das Brandschutzkonzept die 
Einstufung in die Kategorie I Vollschutz für den Bereich der 
Lerncluster fest. Der Bereich Forum und PZ ist mit unter 1000 
Personen festgelegt, so dass dort keine automatische 
Rauchüberwachung erfolgt und nur Handmelder an den 
Außentüren vorgesehen werden. Die Sporthalle fällt in den 
Bereich der Versammlungsstätte über 1000 Personen und ist in 
die Kategorie 1 Vollschutz eingestuft. 
 
Für den Neubau ist ein Kommunikationsnetz entsprechend der 
BQA 1.10 der Stadt Köln und der DIN EN 50173 Teil 1 geplant. 
Es wird eine hierarchische Struktur für die anwendungsneutrale 
Verkabelung vorgesehen. Die zu realisierende 
anwendungsneutrale Verkabelung besteht aus zwei Teilsystemen 
der Verkabelung: 
Sekundärverkabelung (LWL) und Tertiärverkabelung (Cu).  
 Raumlufttechnik Aufgrund der Bauweise zum Passivhausstandard sind sämtliche 
Räume des neu zu erstellenden Gebäudes maschinell zu be- und 
entlüften. Die RLT-Zentralen sind unter dem Lernhaus als auch 
unterhalb vom Pädagogischen Zentrum über einen Medienkanal 
im Untergeschoss verbunden. Ausgehend von diesem 
Medienkanal wird das komplette Gebäude mit sämtlichen Medien 
der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär 
und Elektrotechnik) versorgt. Am Austritt aus den RLT-Zentralen 
wurden Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen

gem. LüRA NRW vorgesehen. 
Als Grundlage dienen die Rahmenbedingungen für Passivhaus-
Standard der Stadt Köln / Stand Juli 2012. Die Luftleistung wurde 
je Unterrichtsraum vorgegeben und mit dem Gesundheitsamt 
abgestimmt. Desweitern sind sämtliche Fenster in den 
Unterrichtsräumen zu öffnen. Der Bereich des Pädagogischen 
Zentrums ist für eine Belegung von 650 Personen mit einem 
entsp. Außenluftanteil angesetzt. Für das Forum wurde eine 
schulische Nutzung mit 325 Personen vorgesehen. Die 6-fach 
Sporthalle erhält ebenfalls eine maschinell Be- und Entlüftung. 
Die Nebenräume und Flurbereiche werden mit einem 1,5-fachem 
Luftwechsel beaufschlagt.  
 Fördertechnik Einbau von 4 Aufzügen zur barrierefreien Vertikalerschließung 
aller Räume, auch in der Sporthalle. 
 Sonstige Anlagen Nutzungsspezifische Anlage: Mensa-Küche für 300 Essen  
 
Gemäß Brandschutzkonzept und in Abstimmung mit der 
Feuerwehr wird eine trockene Feuerlöschanlage vorgesehen. Es 
werden Entnahmestellen in den notwendigen Treppenräumen in 
allen Geschossen vorgesehen. Auf den Etagen befindet sich 
jeweils eine Löschwasserentnahmestelle als Aufputzmontage. 
Die Einspeisungen erfolgen jeweils an der SÜD-Fassade 
(Stirnseite des Lernhauses) im Außenbereich der Ansaugtürme 
mittels Löschwassereinspeisearmaturen. 
  
Für das PZ wird eine Beschallungsanlage mit 2 
Lautsprecherpaaren vorgesehen. Für die Leistungsverstärker 
wurde ein 19“ Rack geplant, dass diese Komponenten aufnimmt. 
Ein neues Tonmischpult ist zur qualitativen Abmischung der 
Audiosignale geplant. Dieses soll hinsichtlich der 2 
Bühnensituation flexibel an mehreren Plätzen im PZ 
angeschlossen werden können.  
 
Es wurde ein Beamer mit dazu gehöriger Leinwand über der 
Primärbühne vorgesehen. Zu dem Beamer wurde eine Sender- / 
Receiver-Kombination geplant, die es erlaubt von verschiedenen 
Punkten in dem PZ den Beamer anzusteuern bzw. Bildsignale zu 
senden. 
 Außenanlagen Das Grundstück ist durch umgebenden Waldbestand geprägt. 
Bei der Erstbebauung wurden entlang der Grenzen bis zu 3 m 
hohe Erdaufschüttungen mit Baumpflanzungen erstellt. Eine 
nördlich gelegene Gasstation wurde vollständig überschüttet. 
Diese Bereiche sollen weitestgehend erhalten werden und sind 
während der Bauphasen vor Inanspruchnahme zu schützen. Der heute 
bestehende und begrünte Erdwall zwischen dem Schulneubau und der 
Lückenrather Straße wird auf der Seite der Lückerather Straße in einer 
Breite von ca. 2,00 m erhalten.

Die Freianlagenplanung aus dem Entwurf sieht drei nordsüdlich 
angeordnete Bänder vor: 
1.  
das schulnahe Band der Bewegung und Begegnung mit einer großen 
Rasenfläche und den Zugangsbereichen zu den den Haupteingängen 
und dem PZ (Pädagogisches Zentrum). 
2 
das sporthallennahe Band der Umwelt mit dem Schulgarten, den 
Spielfeldern und dem Hauptzugang zur der Sporthalle. 
3 
das waldnahe Band mit der Waldagora (für Unterrichtszwecke) und dem 
zentralen Parkplatz für die Sporthalle, die Schule und das PZ. 
 
Die Randbereiche bestehen überwiegend aus bis zu 20 m hohen 
Baumbestand, der möglichst erhalten wird. Bestehender Wildaufwuchs 
wird entfernt und entweder durch Gehölzneupflanzungen oder durch 
Rasenansaat ersetzt. 
 
Als Flächenbelag für den Schulhof und für weitere Bereiche ist ein heller 
Betonwerkstein vorgesehen. Die beiden Ballspielbereiche werden mit 
einem hellen farbigen Kunststoffbelag vorgesehen. Diese Spielbereiche 
ersetzen die beiden heute vorhandenen und intensiv genutzten 
Spielfelder. 
 
Die Pflanzenauswahl erfolgt nach klimatischen, hydrologischen und 
bodengeographischen Gegebenheiten. Weitere Optionen und Kriterien 
im Rahmen der Pflanzenverwendung sind die Blüte, die Früchte, der 
Habitus, der Naturschutzwert sowie die Laubfärbung. 
 
Der neue Parkplatz für die Schule und die Sporthalle wird über die 
heute bestehende Zufahrt an das öffentliche Strassennetz erschlossen. 
Der Höhenanschluss der Parkplatzfläche erfolgt an das Untergeschoss 
der Sporthalle. Das führt insbesondere zu dem großen Vorteil, das die 
untere Spielebene der Sporthalle (UG) barrierefrei erreichbar ist. 
Über eine neue Zufahrt mit ca. 4-5% Gefälle gelangt man auf den 
Parkplatzbereich, der mit  3 % Gefälle gleichmäßig in Richtung der 
Sporthalle ausgebildet ist. Der Schulhof und die Schulneubauten 
werden über einen seitlich gelegenen Weg barrierefrei erreicht. 
Erforderliche Böschungsflächen werden mit bodendeckenden Gehölzen 
begrünt. Die Stellplätze sind 4,30 m lang; der sogenannte Überhang von 
0,70 m (um die Regellänge von 5,00 zu erreichen) wird für die 
Begrünung genutzt.  
 
Betonwerkstein in befestigten Flächen: 
Betonwerkstein in Schulhofflächen, Bemessung der befestigten 
Bereiche nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues 
von Verkehrsflächen, Steine mit Oberflächen aus farblich angepassten 
Edelsplitten und farblich abgestimmten Zementen, Oberfläche 
geschliffen, edelstahl-kugelgestrahlt,  Rutschhemmung nach BGR 
181, >/= R 11. 
 
Taktiles Leitsystem für die behindertengerechte Erschliessung: 
als Natursteinband, aus Kleinsteinpflaster 8x8 cm, 3-zeilig mit 
Betonfundament, Breite des Leitsystems ca. 30 cm, Größe der Felder 
für Richtungswechsel 60x60 cm gem. Abstimmung.

Entwässerung über Rinnen aus Muldensteinen und 
Entwässerungsrinnen 
Rinnen aus Muldensteinen, 30x30 cm, mit Betonfundament, 
schwerlastbefahrbar, Länge 50 cm. Entwässerungsrinne mit Nennweite 
150 mm, aus Polymerbeton, Kastenrinne, U-Querschnitt, Sinkkästen mit 
Geruchsverschluß. 
 
Entwässerung über Hofabläufe: 
mit ELCORD Aufsatz, 30x50cm, mit Geruchsverschluss, mit 
Gussabdeckung anthrazit  
 
Kantensteine als Wegeeinfassungen: 
Kantensteine aus Beton, 8x30 cm, mit Fundament und Rückenstütze 
aus Beton 
 
Bordstein aus Beton, Stellplätze: 
Betonbordsteine, 15x20 cm, Form H,  mit Fundament und Rückenstütze 
aus Beton 
 
Spielplatzflächen Bolzplatz aus wasserdurchlässigem Kunststoffbelag: 
aus PU gebundenem Gummigranulat und Oberrschicht mit PU 
gebundenem EPDM-Granulat  
Farbe, z.B.: lichtgrau, ocker, himmelblau, im Ortseinbauverfahren, 
Markierungen aus witterungsfester Polyurethanfarbe 
 
Einfriedung der Grundstücksgrenzen, Einfriedungen innerhalb des 
Grundstücks, z.B.: Entsorgungsstandorte 
Gittermattenzaun H. ca 2,03 m hoch, umlaufend keine scharfen Spitzen, 
Maschenweite 50/200 mm,  feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Farbe 
DB 703 
 
Tor, Schiebetore an den Haupteingängen und südlich der Sporthalle: 
freitragende Aluminium Schiebetoranlage, für Handbetrieb, auf 
wartungsfreien, wälzgelagerten 
Polyamidrollen, mit Drehriegelschloss,  Drückergarnitur und 
Feuerwehrschliessung 
 
Eingangsmauern, Haupteingang Nord und Süd: 
Eingangsmauern aus Beton, sichtbare Höhe ca. 0,80m und ca. 2,10m, 
mit großen Buchstaben (Name der Schule), zur Aussendarstellung der 
Schule. 
 
Spiel-Langbank, aus Betonsitzblöcken: 
in unterschiedlichen Längen, Standardlänge 2,40 m, spitze Winkel 
abgerundet, auf Betonfundament,  
sandgestrahlt,  betongrau,  sichtbare Höhe bis 0,50 cm,  Breite bis 1,00 
m, mit Betonfundament 
 
Schulgarten: 
Der Schulgarten erhält ein einfaches abschliessbares Garten- und 
Gerätehaus, eine Wasserzapfstelle, einen großen Gartenteich in 
Anlehnung an den heutigen Teich im Innenhof, eine Wasserzapftstelle 
sowie einen Feuerplatz. 
Der Garten ist durch eine Hecke in unterschiedlichen Höhen. z.B. 
Hainbuche, eingefasst. In die Hecke ist ein Zaun integriert. Die 
Teichanlage besteht aus einem Folienteich und wird aus

Sicherungsgründen mit einer eigenen Zaun- und Toranlage abgegrenzt. 
In dem Gartenberech werden mehrere Beete zur Bepflanzung durch die 
Schule vorbereitet. Zu der Grundbepflanzung gehören mehere 
Obstbäume. 
 
Fahrradständer Lehrer und Schüler: 
Die Fahrradständer und die Anzahl sind abgestimmterweise in 
verschiedenen Bereichen vorgesehen. Die Stellplätze für die  Lehrer 
werden abschliessbar eingezäunt. Die Fahrradständer bestehen aus 
Rechteckrohr, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Farbe: DB-703. Die 
Einbauhöhe beträgt ca. 80 cm über OK-Gelände. 
 
Fahnenmasten: 
Die Fahnenmasten im Eingangsbereich sind ca.7 m hoch; mit 
Innenseilführung, Betätigung der Hissvorrichtung mittels Handkurbel. 
 
Beleuchtung: 
Die Beleuchtung erfolgt mit Lichtstelen in unterschiedlichen Höhen 
mittels Hochleistungs LED Moduleinheiten; zylindrisches 
Leuchtenoberteil aus schlagfesten, uv-beständigen, 4% teilsatinierten 
Plexiglas. Der Leuchtenkörper besteht aus einem chromatierten und 
oberflächenbeschichteten, mind. 5mm dicken 
Aluminiumstrangpressprofil nach DIN, Farbe DB 703. Die Regelhöhe 
beträgt 4,20m. Soweit erforderlich werden Zusatzscheinwerfer 
vorgesehen. 
 
Tischtennisplatten: 
Die Tischtennisplatten, min. 100 mm stark, bestehen aus 
feingeschliffenem Betonwerkstein, Farbe grün. 
 
Streetballkörbe: 
1-Mast Anlage, aus feuerverzinktem Stahl, in einem Stück verschweißt 
und mit Zielbrett aus Gittergewebe. Korb aus Vollstahl mit Netz aus 
Stahlketten. 
 
Ballfangzaun aus Stabgitterzaun, H 6,00 m: 
Ballfangzaun für die Kunststoffspielfelder, H 6,00 m, Farbe DB 703, 
feuerverzinkt, Dimensionierung nach Statik. 
 
Bolztore Kunststoffspielfelder: 
Bolztore für die Kunststoffspielfelder, 5,0 x 2,0 m, aus dickwandigen 
Aluminiumprofilen, mehrfach verstärkt, TÜV-geprüft. 
 
Gerätegarage für den Hausmeister: 
Garage für den Hausmeister mit Ortbetonplatte,Masse ca. 3,00 x 6,00 x 
2,50 m, Wändstärke 8 cm stark aus Beton C35/45, mit 
Lüftungsöffnungen, Dach abgedichtet, mit Schwingtor aus Stahlblech, 
abschliessbar. 
 
Baumpflanzungen: 
Baumpflanzungen im gesamten Bereich nach Pflanzplan, Laubbäume 
und Nadelbäume, einschl. Baumverankerung mittels Dreibock, einschl. 
Herstellen eines Giessrands, Standorte im freien Erdreich und innerhalb 
von befestigten Flächen. 
 
Pflanzflächen, Strauchpflanzungen, leichte Sträucher und Bodendecker:

Die jeweiligen Pflanzflächen werden mit unterschiedlich hohen 
Gehölzen bepflanzt. Nach Pflanzung werden die Pflanzflächen mit 
Mulchstoff gegen Verunkrautung abgedeckt. 
 
Rasenflächen: 
Die Ansaat erfolgt mit einer strapazierfähigem Saatgutmischung. 
 
Pflege der Vegetation: 
Für die Baum- und Strauchpflanzungen sowie für die Rasenflächen ist 
eine DIN gerechte Fertigstellungspflege und eine DIN gerechte 2 jährige 
Entwicklungspflege vorgesehen.

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

785 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Aufgrund erheblicher Brandschutzmängel im Schulgebäude der Gesamtschule Im 
Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus endet die Betriebserlaubnis Ende 2020. 
Die enge Taktung bis zur Fertigstellung 2020 bedingt die Notwendigkeit einer 
kurzfristigen Ausschreibung.  
 
Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung – nach Vorberatung in den 
Ausschüssen – durch den Rat in der Sitzung am 28.09.2017 erforderlich. 
 
Die erforderlichen Unterlagen, die im Rahmen des Planungsverfahrens zu erstellen 
sind (Kostenberechnung, Energiecheckliste, Stellungnahme des RPA, die 
Risikobetrachtung und die Baubeschreibung) konnten abschließend erst kurzfristig 
zur Verfügung gestellt werden. Erst danach war die Erstellung der Beschlussvorlage 
möglich.

Anlage 5 a RPA 141 32 13 17_Zustimmung Einrichtungskosten

2482 Zeichen

14

j,
0 .08.2017

I W2.

Einrichtung der Willy-Brandt-Gesamtschule (Im Weidenbruch) nach erfolgtem Neubau
mit Gesamtkosten von rd. 5.407.000 € netto/rd. 6.218.000 € brutto
Hier: Bedarfsprüfung 40/402/23 vom 02.05.2017; RPA Nr. 141/32/13/17

40 | £
An ‚für Schulentwicklung)
/

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 02.05.2017 legten Sie mir die Bedarfsprüfung zur Einrichtung der o. a.
Schule incl. Sporthallen vor. Die Fertigstellung der Schule ist für Anfang des Jahres 2020
geplant; die der 6-fach Sporthalle für das Jahr 2023.

Zur Bedarfsbegründung führen Sie aus, dass die Möblierung des 40 Jahre alten Schulge-
bäudes veraltet ist und insbesondere in den Fachräumen nicht mehr dem heutigen Standard
entspricht. Zur Einrichtung stehen u. a. sowohl Klassen- als auch Fachräume (Naturwissen-
schaften, Kunst usw.), Inklusions-, Differenzierungs-, Verwaltungsräume, eine Mensa inklu- .
sive Mensaküche und ein pädagogisches Zentrum an. Ebenso ist die Ausstattung der Sport-
hallen veraltet und in Teilen defekt.

Die Gesamtkosten für die Einrichtung wurde von Ihnen mit 6,9 Mio. € brutto angegeben (5,4
Mio €/Schule und 1,5 Mio. €/Sporthallen). Die Ihrer Bedarfsprüfung beigefügte Kostenüber-
sicht wies jedoch lediglich insgesamt rd. 5,8 Mio. € brutto aus.

Auf Nachfrage teilten Sie mir am 25.07.2017 und 09.08.2017 per E-Mail mit, dass die ur-
sprüngliche Kostenschätzung für die Sporthallen nochmals überarbeitet und aktualisiert wur-
de. Hierbei haben Sie sich an der Einrichtung vergleichbarer Sporthallen einer Gesamtschule
orientiert. Sie haben vorsorglich Kosten für Unvorhergesehenes (99.300 € brutto) berück-
sichtigt um evtl. Preissteigerungen bis zur Fertigstellung der Sporthallen im Jahr 2023 sowie
evtl. Änderungen in den Lehrplänen Sport auffangen zu können. Folglich schätzen Sie die
Einrichtungskosten für die Sporthallen auf nunmehr 761.300 € brutto.

Die Kostenermitflung für die Einrichtung (Schule und Sporthallen) schließt, nach Korrektur
der Kosten für die Sporthallen, mit insgesamt 6.218.049,76 € brutto ab.

Auf Nachfrage teilten Sie mir weiterhin mit, dass die Kosten für die Fachplanung der Räume
insgesamt 169.500 € brutto betragen.

Um eine umfassende Information der politischen Gremien sicherzustellen, bitte ich die Be-
schlussvorlage zur Herbeiführung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses um die Angaben zur
Fachraumplanung durch Planungsbüros zu ergänzen.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung stimme ich zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 6 Risikobetrachtung Lph 3 für BaubeschlussSV

6659 Zeichen

Risikobetrachtung zur Baumaßnahme 
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214 , 51061 Köln-Höhenhaus 
PS-Nr 20-21039-015 
Risikoklassen I / II / III / IV entspricht Eintrittsw ahrscheinlichkeit gering/ mittel/ groß / erheblich 
Risiko Beschreibung Bemerkung Klasse 
Änderungen 
Gesetzgebung/Richtlinien; 
Vorgaben; z.B.: Barrierefreiheit, 
DIN Normen 
Nachträgliche Planungs- änderungen 
aufgrund neuer Vorgaben 
Risiko kann insbes. Auf Grund der 
Zeitschiene nicht in Gänze ausgeschlossen 
werden 
I/II 
Anlieger- und 
Bürgerbeschwerden 
Verzögerung im Baustart sowie 
Störungen im Bauablauf 
Risiko kann aufgrund der Projekthistorie 
nicht ausgeschlossen werden. 
Klagerisiko 
III/IV 
Preissteigerungen Preissteigerungen zwischen 
Aufstellung Kostenberechnung und 
Kostenanschlag   
Die Kostenberechnung wurde auf Basis der 
für die letzten 4 Jahre ermittelten 
Preissteigerung indexiert. Die tatsächliche 
Entwicklung der Preise ist aber nicht 
absehbar 
II/III 
Mengenrisiko 
Ermittlung anhand von Flächenwerten. 
Das Risiko besteht trotz differenzierter 
Kostenberechnung 
Die KB der KG 400 wird nach der DIN nicht 
vollumfänglich in Positionen aufgegliedert, 
hier inbesondere risikobehaftete Planung 
bei der TGA, KG 400 
II/III 
Genauigkeit der 
Kostenermittllung 
Gem. DIN 276 Kostenberechnung in 
der 2. und 3. Ebene. Dieses Risiko 
besteht trotz Aufstellung der 
Kostenermittlung in einer tieferen 
Bearbeitungsqualität 
Allgemein anerkannte Unsicherheit, 
insbesondere in der Kostenermittlung bei 
der TGA, KGR 400 III 
Einhaltung Rahmenterminplan Mehrkosten und / oder Zei tverzüge 
durch Terminverzögerungen 
Der enge Rahmenterminplan lässt keine 
Verzögerungen / Störungen / 
Abstimmungszeitläufe auf Grund von 
Entscheidungsprozessen zu. 
III/IV 
Planungsänderungen Mehrkosten und / oder Zeitverzüge 
durch Umplanungsrisiken aufgrund  
einer fehlenden Betrachtungstiefe 
Leitdetailplanung und keine vollumfassende 
Ausführungsplanung beauftragt I /II 
Planungsänderungen Mehrkosten und / oder Zeitverzüge  
durch Nutzerwunsch, sich ändernder 
Anforderungen / Notwendigkeiten 
Aufgrund der Aufgabenstellung und Gefahr 
von Veränderungen in der 
Schulentwicklungsplanung etc. sowie von 
Gesetzeslagen Rest-Risiko trotz 
ausführlicher Abstimmungen 
I
Anpassung Statik Mehrkosten und / oder Zeitverzüge 
durch sich ändernde Baustatik und 
damit einhergehende 
Planungsänderungen 
Im Rahmen der LP 3 erfolgte aufgrund der 
geplanten GU-Vergabe lediglich eine 
statische Beratung, keine 
Genehmigungsstatik. 
II 
Starke technische Ausprägung 
der Baumaßnahme 
Schnittstellenproblematik der Planer / 
Firmen 
Passivhausanforderungen II 
Vergaberisko Preisbestimmende Marktsituation und 
Auslastungsrisko geeigneter 
Unternehmen 
nicht vorhersehbar 
II 
Allgemeine Risiken 
Planungs- und Ausführungsrisiken 
Risiken der Kostenermittlung 
1 v 3

Risikobetrachtung zur Baumaßnahme 
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214 , 51061 Köln-Höhenhaus 
PS-Nr 20-21039-015 
Risikoklassen I / II / III / IV entspricht Eintrittsw ahrscheinlichkeit gering/ mittel/ groß / erheblich 
Vergabebeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie 
Störungen im Bauablauf durch 
Vergabebeschwerden 
III 
Insolvenzen Mehrkosten durch zeitliche Verzüge Erfahrun gsgemaß hohes Risiko durch die 
Wahl des Mindestbietenden III/IV 
Qualitätsprobleme bei den 
Ausführenden 
Mehrkosten durch zeitliche 
Verzögerungen 
i.d.R. Qualitätsdefizite bei der Wahl des 
Mindestbietenden III 
Gefahr von Preisabsprachen Dies hat während der Ausführung  nicht 
abschätzbare wirtschaftliche und juristische 
Folgen 
II/III 
Forderungen im  
Baugenehmigungsverfahren und 
Planungsprozess 
Erhöhung der 
Brandschutzanforderungen / 
Lärmschutz / Barrierefreiheit 
Restrisiko trotz ausführlicher Abstimmungen 
I/II 
Forderungen im  
Baugenehmigungsverfahren und 
Planungsprozess 
Anforderungen allgemein und 
Anforderungen durch die Umwelt- und 
Schutzbelange 
Klärungen vorab nicht vollumfänglich 
möglich, in Hinsicht auf die 
Bodenbeschaffenheit des Grundstücks 
II 
Teilweise unbekannte 
Bodenbeschaffenheit, Baugrund 
Aushub und Entsorgung von Böden, 
Umgang mit dem Baugrund 
Änderungen der Deponiekapazitäten für die 
Annahme von Stoffen und geänderte 
Bewertung der Stoffe zum Zeitpunkt des 
Ausbaus, Änderung der Entsorgungs- 
gesetzgebung sowie weiterer relevanter 
Regelungen und Vorschriften, Bestimmung 
der Art und des tatsächlichen Umfangs der 
zu entsorgenden Stoffe und Maßnahmen 
erst bei Aushub möglich 
II 
Teilweise unbekannte 
Bodenbeschaffenheit, Baugrund 
Tragfähigkeit und Durchlässigkeit Bestimmung der erfo rderlichen Maßnahmen 
und des Umfangs z.T. erst bei Aushub / 
Abbruch möglich 
II 
Nicht bekannte 
Bodenbeschaffenheit, nicht 
bekannte Bodendenkmäler und 
Reste von Kampfmitteln / Bunker 
Abbruch und Aushub von Teilbestand, 
Beseitigung von Kampfmitteln 
Untersuchungen bergen naturgemäß 
Restrisiken / Spezialtiefbau 
III 
Winterbaumaßnahmen Zusätzliche Kosten durch 
Winterbaumaßnahme, Erschwernis 
und Mehraufwendungen bei Aushub 
nicht vorhersehbar 
II 
Noch nicht im Detail beplanter 
Abriss des 
Bestandschulgebäudes 
Einflüsse auf schon gebaute 
Abschnitte, Mehrkosten durch 
Reparatur oder Anpassungen 
II/III 
Terminrisiko Dritter Anschlussherstellung 
Versorgungsunternehmen III 
Kostenrisiko Dritter Anschlusskosten Rheinenergie Forts chreibung der Angebote II 
Winterbaubeheizung Mehrkosten durch längere Nutzung I
Tragwerkstüchtigkeit im Bestand Nicht vorhersehbare 
Änderungsnotwendigkeit I
Zustand der Bausubstanz im 
Bestandsgebäude 
Mehrkosten durch Mehrmassen oder 
neue Planung inklusive Umsetzungen I
Qualität der technischen Anlagen 
im Bestand 
Nicht vorhersehbare 
Änderungsnotwendigkeit II 
Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand 
2 v 3

Risikobetrachtung zur Baumaßnahme 
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214 , 51061 Köln-Höhenhaus 
PS-Nr 20-21039-015 
Risikoklassen I / II / III / IV entspricht Eintrittsw ahrscheinlichkeit gering/ mittel/ groß / erheblich 
Technische Anlagen im Bestand Nicht vorhersehbare 
Änderungsnotwendigkeiten durch 
unbekannte Bestandsleitungen 
Provisorien und Umbaumaßnahmen durch 
Bauabschnitte II/III 
Schadstoffbelastung bei 
Teilabriss 
Verzögerungen im Bauablauf und 
zusätzliche Kosten durch 
Schadstoffbelastungen beim Teilabriss 
Verwaltung. 
I
Altlasten im Bestandsboden Mehrkosten durch Entsorgung / 
Bodenaustausch möglich 
Keine flächendeckende Sondierung möglich III 
Bodenverhältnisse unter 
Bestandsgebäude unbekannt 
Mehrkosten durch aufwändige 
Gründung möglich 
Bodengutachten nimmt ähnliche 
Gründungssituation wie in den 
benachbarten Flächen an 
I
3 v 3

Anlage 3 KB geprüft vom RPA

2713 Zeichen

——

14 [ -06.2017

143 Herr Titze
23759
Frau Reuter
29390

44

AO

Kostenberechnung Neubau der Willy-Brand-Gesamtschule mit 6-fach Sporthalle,
Im Weidenbruch 214, Köln-Höhenhaus

RPA-Nr.: 2017/0637
Summe eingereicht: ca. 77,59 Mio. € netto, ca. 92,33 Mio. € brutto
Summe bestätigt: ca. 77,59 Mio. € netto, ca. 92,33 Mio. € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

40 — Amt für Schulentwicklung plant die Errichtung einer Gesamtschule mit

6-fach Sporthalle. Die Planung beinhaltet ein Raumprogramm für eine 8-zügige Sekundar-
stufe | und 5-zügige Sekundarstufe Il. Die Projektleitung erfolgt durch 26 — Gebäudewirt-
schaft.

Bei einer Projektpräsentation der Gebäudewirtschaft am 24.04.2017 wurden die Kostenbe-
rechnungen sowie umfangreiche technische Unterlagen zur Prüfung übergeben. Ergänzende
Unterlagen wurden am 13.06.2017 nachgereicht.

26 plant die Erwirkung des Baubeschlusses nach den Sommerferien.

Das Bauvorhaben umfasst den Ersatzneubau der Willy-Brandt-Gesamtschule und einer 6-
fach Sporthalle, sowie den anschließenden Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und
der vorhandenen Sporthalle. Im Anschluss erfolgt die Neugestaltung der Schulhofflächen
und Außenanlagen.

Die Gebäude werden im Passivhausstandard errichtet. Es ist vorgesehen, das Objekt durch
einen Generalunternehmer errichten zu lassen.

Durch den Passivhausstandard in Verbindung mit der Cluster-Betriebsweise der Schule ent-
steht ein hoher Aufwand an Bau- und Maschinentechnik, der sich auch in den Projektkosten
niederschlägt. Üblich sind für Neubauten von Schulen BKI-Maximalwerte von 1.997 €/m?
BGF bzw. 455 €/m® BRI, im konkreten Projekt liegen die Werte mit 1.967 €/m? BGF und 418
. €/m? BRI niedriger. Dies ergibt sich aus der Qluster-Bauweise und dem daraus resultierenden
Bauvolumen bzw. Flächenbedarf. .
Die vorgelegten Unterlagen sind sehr umfangreich und weisen einen hohen Detaillierungs-
grad auf. Gleichwohl gibt es noch Klärungsbedarf, wie sich unter anderem aus den Prüfhin-
weisen von 26/Qualitätssicherung-TGA ergibt.
Grundsätzlich kann es im Verlauf der Baumaßnahme infolge der Ausführungsplanungen zu
weiteren Kostensteigerungen kommen. Insbesondere besteht in der bislang nur oberflächlich
durchgeführten Baugrunduntersuchung ein Kostenrisiko hinsichtlich möglicher Altlasten.

Im Ergebnis wird die Fortführung der Baumaßnahme zu den eingereichten Projektkosten

“ befürwortet. Die o. g. bestätigte Summe berücksichtigt eine Baupreissteigerung zum voraus-
sichtlichen Ausführungszeitraum November 2017 bis Mai 2024.

12

da
Mit den Anmerkungen werden die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung zurückgereicht.
26 erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

I

A

Durchschnft grhülk:
26

Anlage 9 Herleitung Kostenindexe

1578 Zeichen

Willi-Brandt-Gesamtschule, Köln
Berechnung Richtindex für die Baupreisindexierung in einzelnen Teilbaumaßnahmen
Stand: 23.05.2017
Angesetzte Baupreisindexe 2013 - 2016, Quartal IV für Bürogebäude
Quelle: Tabellenwerte des Statistischen Bundesamtes: www.destatis.de
 Jahr 2013 = 2,0
 Jahr 2014 = 1,7
 Jahr 2015 = 1,8
 Jahr 2016 = 2,3
Durchschnitt 2013 - 2016 = 1,95
Teilbaumaßnahme Ausführungszeitraum
Ausführungsschwerpunkt = 
prognostizierter Zeitpunkt 
der Hälfte erbrachter 
Leistung
Indexierung Index
Index gemittelt 
anteilig über ca. 
Bausummen
Stand 18.05.2017 Stand 18.05.2017
Teilabriss Verwaltung 13.11.2017 - 20.04.2018 Februar 2018 kein Index, Beginn 2017 kein -
ca. 5 Monate
Neubau Schule 06.08.2018 - 17.01.2020 April 2019 Index 2018 + 1/2 Index 2019 2,94 -
ca. 18 Monate
Betriebserhaltene Maßn. 29.06.2020 - 06.08.2020 Juli 2020 Index 2018 + Index 2019 + 1/2 Index 2020 4,95 -
ca. 1 Monat
Abbruch Schule 29.06.2020 - 17.12.2021 März 2021 Index 2018 + Index 2019 + Index 2020 + 1/4 Index 2021 6,48
ca. 18 Monate
Abbruch Turnhalle 31.07.2023 - 15.12.2023 September 2023 Index 2018 + Index 2019 + Index 2020 + Index 2021 + Index 2022 + 3/4 Index 2023 11,75
ca. 5 Monate
Neubau Sporthalle 02.05.2022 - 07.07.2023 Oktober 2022 Index 2018 + Index 2019 + Index 2020 + Index 2021 + 3/4 Index 2022 9,61 -
ca. 12 Monate
Infrastruktur 13.11.2017 - 29.04.2022 Februar 2020 Index 2018 + Index 2019 + 1/4 Index 2020 4,44
ca. 53 Monate
Freianlagen 16.09.2019 - 24.05.2024 Januar 2022 Index 2018 + Index 2019 + Index 2020 + Index 2021 8,03
ca. 56 Monate 58%
7,06
89%
11%
42%
6,52

Anlage 1 Baubeschreibung Teil 1 _ Berechnungen

5621 Zeichen

Anlage 1 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 
Projektbezeichnung 
1. Planungsauftrag 
genehmigt von Fachausschuss/Rat: 
2. Raumprogramm Schulgebäude für eine 8-zügige Gesamtschule sowie 6-fach Sporthalle 
3. Schule 
Umbauter Raum m³ 
Raummeterpreis €/m³ (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  br utto) 
m² 
Quadratmeterpreis 
€/m² (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  brutto) 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 66,2% 
m² 33,8% 
m² 100,0% 
4. Turnhalle 
Umbauter Raum m³ 
Raummeterpreis €/m³ (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  br utto) 
m² 
Quadratmeterpreis 
€/m² (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  brutto) 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 81,6% 
m² 18,4% 
m² 100,0% 
5. 
Sparte: Gesamtschule m2 Reinigungskosten 
€/Jahr 
sonst. Nebenk. 
€/Jahr 
7,23 € /m 2/Monat Nutzfläche 11.544,55 99.787,94 €              346.336,50 €            
Verkehrsfläche 6.264,26 47.648,97 €              187.927,80 €            
23.140 m² Sanitärräume 389,99 16.480,28 €              11.699,70 €              
1.682.174 € /Jahr Küche 344,51 5.241,02 €                10.335,30 €              
Turnhalle 4.344,78 55.080,80 €              130.343,40 €            
33.660 m² Sanitärr. TH 251,89 10.644,42 €              7.556,70 €                
2.920.360 € /Jahr Gesamt 23.139,98 234.883,43 694.199,40 
-10.520 m² 
/Jahr 
Bestands- 
gebäude 
Neubau 
Differenz 
-1.238.186 €
12.279,05 
Verkehrsfläche (VF) 6.264,26 
Mietfläche 18.543,31 
Flächenverrechnungspreis 
Nebenkosten 
Mietfläche 
100.365,15 
442,93 
Bruttogrundfläche 23.653,45 
1.879,41 
4.596,67 
Verkehrsfläche 
(VF) 
Bruttogrundfläche 
39.595,43 
334,69 
6.109,73 
2.169,05 
3.751,16 
845,51 
Neubau Willy-Brandt-Gesamtschule,     Hauptgebäude 
Im Weidenbruch 214,  51061 Köln-Mülheim 
von 40/402/22 vom 07.05.2009 
Ratsbeschluss v. 10.02.2009, Abriss Bestand und 
Neubau Schule und Sporthalle 
Ratsbeschluss v. 1.10.2013, Erhöhung der Zügigkeit 
beinhaltet Lerninseln u. Lernboulevard 
Seite 1

Schule 
Vorgesehener Baubeginn 
Voraussichtliche Fertigstellung 
danach Inbetriebnahme und Möblierung 
Turnhalle 
Vorgesehener Baubeginn 
Voraussichtliche Fertigstellung 
Gesamtmittelbedarf Schule 
Gesamtmittelbedarf Turnhalle 
6. Planung 
Bauleitung 
7. Rechnungsprüfungsamt 
prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird in der Sitzung 
bekannt gegeben 
hat die Kostenberechnung geprüft 
RPA-Nr.: 2017/0637 
Gesamtmittelbedarf Abriss, 
Infrastruktur, Außenanlagen etc. 
95.781.110 €
Mai 2022 
Juli 2023 
19.753.400 €
August 2018 
März 2020 
57.716.748 €
18.310.962 €
Hahn, Helten Architekten, Aachen 
Hahn, Helten Architekten, Aachen 
X
Seite 2

Kosten  (Aufstellung nach DIN 276) 
Baupreis- 
steigerung  2) 
Kostenberechnung von: 2,30% 
100 Grundstück 
200 Herrichten und Erschließen 202.300 € 214.947 €
Infrastruktur / Außenanlagen Feb 20 32 202.300 € 214.947 €
300 Bauwerk – Baukonstruktion 41.755.850 € 44.222.458 €
Vorbereitende Maßnahmen Sep 17 3 398.863 € 401.137 €
Neubau Schule Apr 19 22 31.161.979 € 32.488.552 €
davon feste Einbauten 610.827 €
betriebserhaltende Maßnahmen Sporthalle Apr 20 34 79.238 € 84.511 €
Neubau Sporthalle Feb 22 56 10.115.770 € 11.248.257 €
davon feste Einbauten 61.166 €
400 Bauwerk – Technische Anlagen 16.780.052 € 17.714.237 €
Vorbereitende Maßnahmen Sep 17 3 101.665 € 102.245 €
Neubau Schule Apr 19 22 13.292.444 € 13.858.307 €
davon Küche 181.457 €
davon Medientechnik 424.955 €
betriebserhaltende Maßnahmen Sporthalle Apr 20 34 249.388 € 265.985 €
Neubau Sporthalle Feb 22 56 3.136.555 € 3.487.701 €
Summe 300 + 400 58.535.902 € 61.936.694 €
500 Außenanlagen 9.726.220 € 14.709.643 €
Infrastruktur Jan 22 55 3.657.465 € 4.059.229 €
Abriss Schule Mrz 20 33 3.620.819 € 3.854.471 €
Außenanlagen Jan 22 55 5.484.155 € 6.086.576 €
Abriss Sporthalle Apr 23 70 621.246 € 709.367 €
68.464.421,62 €      76.861.283,88 €       
600 Ausstattung und Kunstwerke 1.491.569 € 1.514.273 €
Neubau Schule Jan 18 7 1.463.306 € 1.482.846 €
Neubau Sporthalle Feb 22 56 28.263 € 31.427 €
700 Baunebenkosten 14.436.489 € 17.405.553 €
Vorbereitende Maßnahmen 160.076 € 211.271 €
Neubau Schule 8.327.195 € 9.887.044 €
davon Küche, Medientechnik, feste Einbauten 240.649 €
Infrastruktur / Außenanlagen 1.899.205 € 2.293.772 €
betriebserhaltende Maßnahmen Sporthalle 192.544 € 305.357 €
Abriss Schule und Sporthalle 951.231 € 1.164.533 €
Neubau Sporthalle 2.906.238 € 3.543.577 €
Gesamtbaukosten gem. KB 88.049.945 € 95.781.110 €
Vorbereitende Maßnahmen 660.604 € 714.652 €
Infrastruktur / Außenanlagen 11.243.125 € 12.654.523 €
Neubau Schule 54.244.924 € 57.716.748 €
davon nutzerspezifische Kosten 1.519.054 €
betriebserhaltende Maßnahmen Sporthalle 521.170 € 655.853 €
Abriss Schule und Sporthalle 5.193.296 € 5.728.372 €
Neubau Sporthalle 16.186.826 € 18.310.962 €
Gesamtbaukosten gem. KB ohne nutzerspezifische Kosten 86.530.891 € 94.262.056 €
Differenz zum Planungsbeschluss 67.000.000 € 19.530.891 €
Baupreissteigerung 7.731.165 €
Gesamtkosten (Beschlussalternative) 95.781.110 €
8.804.995 €
Gesamtkosten inkl. Risikozuschlag (Beschlussvorschlag) 104.586.104 €
1)  Basis grds. Mitte der LPH 7, Außenanl. später 2)  Basis Baupreisindex 2010-2016, s. Anlage 
Kostenfestschreibung 
aufgrund erfolgter 
Ausschreibungen 1) 
Mai 17 
Risikozuschlag 10 % der nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. KB 
Seite 3

Baukostensteigerung seit Planungsbeschluss: 
2008 10 
Baubeginn 2018 2009 9
Baupreissteigerung 2,30% 2010 8
Kostenprognose aus 2013 2011 7
Kostenprognose 67.000.000 € 2012 6
75.067.676 € 12,04% 2013 5
8.067.676 € 2014 4
11.463.215 €
19.194.380 €
verbleibende Kostensteigerung zu KB 
verbleibende Kostensteigerung zu indizierten 
Baukosten 
Kostenprognose indiziert 
Differenz 
Seite 4

Beschlussvorlage Rat

25650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2321/2017 
Freigabedatum 
06.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines neuen Schulgebäudes sowie einer 6-fach Sporthalle für die Willy-Brandt-
Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln 
Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau eines Schulge-
bäudes mit  6-fach Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 
Köln-Höhenhaus nach Passivhausstandard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 
102.681.110 € (rd. 95,8 Mio. € Gesamtbaukosten zzgl. rd. 6,2 Mio. € Einrichtungskosten – 
inkl. 181.457 € Einrichtungskosten für Mensaküche), stellt den Bedarf fest und beauftragt die 
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. 
 
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten 
Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 8.804.955 € 
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag 
als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmit-
telbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft verfügen. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt nach Fertig-
stellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis der derzeitigen Flächenverrech-
nungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Nebenkosten und Reinigung i.H.v. 
rd. 2,61 Mio. €, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln 
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rd. 3,6 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
Sportausschuss 14.09.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Mio. € sind frühestens im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung 
der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 2,4 Mio. € erfolgt frühestens zum Haus-
haltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträger-
aufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die weiteren 
investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 0,2 Mio. € sind durch die Fördermaßnahme 
Gute Schule 2020 förderfähig und entfallen auf die Medientechnik PZ.  
 
Alternative (ohne Risikozuschlag): 
 
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau eines Schulge-
bäudes mit  6-fach Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 
Köln-Höhenhaus nach Passivhausstandard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 
102.681.110 € (rd. 95,8 Mio. € Gesamtbaukosten zzgl. rd. 6,2 Mio. € Einrichtungskosten – 
inkl. 181.457 € Einrichtungskosten für Mensaküche), stellt den Bedarf fest und beauftragt die 
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt nach Fertig-
stellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis der derzeitigen Flächenverrech-
nungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Nebenkosten und Reinigung i.H.v. 
rd. 2,61 Mio. €, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln 
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rd. 3,6 
Mio. € sind frühestens im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung 
der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 2,4 Mio. € erfolgt frühestens zum Haus-
haltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträger-
aufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die weiteren 
investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 0,2 Mio. € sind durch die Fördermaßnahme 
Gute Schule 2020 förderfähig und entfallen auf die Medientechnik PZ.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2,6 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 0,2 Mio. €  
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3,6 Mio € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    2,61 Mio. € 
(Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) 
c) bilanzielle Abschreibungen    173.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020      
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   13.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    1,24 Mio. € 
(Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung wurden im Bestandsgebäude der Willy-Brandt-
Gesamtschule im Jahr 2003 gravierende Mängel, vor allem hinsichtlich des Brandschutzes, 
festgestellt. Daraufhin wurden ein Brandschutzkonzept und eine Wirtschaftlichkeitsberech-
nung für das Gebäude erstellt. 
Auf Basis dieser Voruntersuchungen hat der Rat in seiner Sitzung vom 10.02.2009 den Pla-
nungsbeschluss zum Abriss des bestehenden und Neubau eines Schulgebäudes sowie von 
2 Dreifachsporthallen für die Willy-Brandt-Gesamtschule gefasst (Vorlagen-Nr. 5708/2008).  
Zwei Hallenteile werden dabei vom Sportamt finanziert. Ab Fertigstellung (voraussichtlich 
2023) werden anteilig Mietzahlungen vom Sportamt übernommen; der Flächenverrech-
nungspreis beträgt für 2 Hallenteile (1.532,22 m²) 11.077,97 €/Jahr. Die Einrichtungskosten 
für die Sporthallen werden vom Amt für Schulentwicklung getragen, da die Vereine zum Teil 
eigenes Mobiliar mitbringen und auch alle Hallenteile von der Schule genutzt werden. 
Der Neubau bedeutet gegenüber dem Bestandsgebäude eine erhebliche Flächenreduzie-
rung. Das ursprüngliche Schulgebäude stammt aus dem Jahr 1975 und war seinerzeit für 
rund 3000 Schülerinnen und Schüler konzipiert worden. 
Die Neubauplanung legt das Raumprogramm der aktuellen Schulbauleitlinie aus dem Jahr 
2009 für Gesamtschulen zugrunde, wurde mit der Schule abgestimmt und ist für rd. 1300 
Schüler und Schülerinnen ausgelegt. 
 
 
Kosten / Begründung Kostenerhöhung 
Die aktuelle Kostenberechnung nach DIN 276 schließt mit den folgenden Bruttokosten (Bau-

4 
kosten ohne Abbruchkosten und Einrichtung) ab: 
 
    inkl. Preissteigerung 
Gesamtkosten laut Planungsbeschluss 67.000.000 € 75.067.676 € 
Gesamtkosten lt. Kostenberechnung (Anlage 1) 86.530.891 € 95.781.110 € 
Weniger-/Mehrkosten 19.530.891 € 20.713.434 € 
 
Bereits im Zuge der Leistungsphase 2 ist die Planung eingehend auf Einsparpotential hin 
überprüft und optimiert worden. Die Kostenerhöhung gegenüber den 2009 im Planungsbe-
schluss benannten Baukosten liegt zum einen am bislang nicht berücksichtigten Kostenstei-
gerungsindex, s. Anlage 7 – von 2,3% pro Jahr. Dies macht bezogen auf die Kostenprognose 
i. H. v. 67 Mio. € ca. 8 Mio. € aus (s. Anlage 1). 
 
Zudem sind weitere grundlegende Faktoren zu nennen: 
 
- Erhöhung der Flächen: die Bruttogrundfläche  hat sich um rund ein Drittel erhöht (alt 
rund 15.600 m², neu rund 23.800 m²), die Gründe hierfür sind,: 
o Mit Beschlussvorlage 1864/2013 wurde die Willy-Brandt-Gesamtschule von 6 
Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II – aus-
schließlich am Standort Im Weidenbruch – schulrechtlich geändert. Ab dem 
Schuljahr 2015/16 wird die Willy-Brandt-Schule daraufhin mit insgesamt 8 Zü-
gen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II geführt. Mit der 
Erhöhung der Kapazität ging eine räumliche Trennung der Schule einher. Am 
neuen Teilstandort Dellbrück werden, in vertikaler Teilung, 4 Züge der Sekun-
darstufe I geführt (4 parallel aufsteigende Klassen in den Jahrgängen des 5. bis 
10. Schuljahrs). Am Teilstandort Dellbrück stehen damit insgesamt rd. 650 
Schulplätze in 24 Klassen der Sekundarstufe I zur Verfügung. 
Am Standort Im Weidenbruch werden ebenfalls 4 vertikale Züge und die 5-
zügige Sekundarstufe II geführt. Insgesamt stehen bei dieser vorgesehenen 
Zügigkeit Plätze für knapp 950 Schüler*innen in 24 Klassen der Sekundarstufe I 
und 15 Klassen/Kurse der Sekundarstufe II am Standort Im Weidenbruch zur 
Verfügung. 
Zum Schuljahr 2017/18 werden am Standort Im Weidenbruch in den Jahrgän-
gen des 8. bis 10. Schuljahres noch je 6 Parallelklassen geführt. Der letzte 6-
klassige Jahrgang wird zum Schuljahr 2020/21 die Schule verlassen bzw. zu 
Teilen in die Sekundarstufe II wechseln. 
 
Baubedingt ist es nicht möglich, einzelne Cluster kleiner zu bauen. Der geplan-
te Neubau beinhaltet im Erdgeschoss die Fachräume. Im 1. und 2. Oberge-
schoss befinden sich die 6 Lerncluster Sek I sowie 2 Cluster für die Sek II. Die 
Größe der einzelnen Lerncluster kann daher nicht abweichen, was dazu führt, 
dass zusätzliche Unterrichtsräume entstehen. Um künftig die Möglichkeit der 
Aufnahme von Mehrklassen (z.B. Seiteneinsteiger) nicht einzuschränken, kann 
auf diese Flächen nicht verzichtet werden. 
Die Schule kann die Räume z.B. für Differenzierungsunterricht, Inklusion sinn-
voll nutzen. 
 
o Schaffung von Inklusionsräumen in der Schule. 
 
o Neubau eines Pädagogischen Zentrums (PZ) als Veranstaltungsraum mit Mehr-
fachnutzung durch Schulische Veranstaltungen, Schulzirkus und Sonderveran-

5 
staltungen (Kulturbeutel, Karnevalssitzungen), Aufwendungen für Ausstattung 
im medialen Bereich. 
 
o Der Endausbau wird 40 Klassen beinhalten (inkl. einer Seiteneinsteigerklasse). 
Bei einem angenommenen Bedarf von 1 Sportübungseinheit pro 12 Klassen 
hätte die Schule einen Bedarf an 3,33 Sporthallen. Es werden 4 Sporthallen 
gebaut (zzgl. 2 Sportübungseinheiten für das Sportamt). Freie Kapazitäten 
können anderen Schulen zur Verfügung gestellt werden. 
Für den Vereinssport werden bereits die 6 Hallen im Bestand genutzt. Die 
Sporthallen sind wochentags zwischen 18 und 22 Uhr für Trainingszeiten sowie 
an Wochenenden für den Spielbetrieb voll belegt, so dass der Bedarf weiterhin 
besteht. 
Die 6-fach Halle ist am Standort Höhenhaus/Dünnwald existenziell wichtig für 
den Vereinssport, da es neben der Halle in Holweide keine weiteren entspre-
chend großen Sporthallen im Bezirk gibt. Ligaspiele Handball und Hockey be-
nötigen große Felder (3 Hallenteile). Zudem sind z.B. an der zweiten großen 
Sporthalle in Holweide durch erforderliche Sanierungsarbeiten des Öfteren ein-
zelne Hallenteile gesperrt, so dass hier Ausweichmöglichkeiten benötigt wer-
den. 
 
- Die 6-fach Sporthalle muss mit einem erhöhtem Maß an Barrierefreiheit ausgestattet 
werden, da sie unter anderem als Austragungsort für das weltgrößte Hallen-Rollstuhl-
RugbyTurnier (Bernd-Best-Turnier) dient. Dieses Turnier findet parallel in 4 Dreifach-
hallen statt (Höhenhaus und Holweide). Die Sporthallen in Holweide sind zwar eben-
erdig zugänglich, jedoch sind die Sanitäranlagen nicht entsprechend behindertenge-
recht ausgestattet (z.B. nur 2 Behinderten-WC`s) und es gibt dort keine Zuschauertri-
büne. Des Weiteren wird seit ca. 2 Jahren ein weiteres großes Sportereignis im Be-
hindertensport, das Kick-Off-Turnier im Rollstuhlbasketball (Start der Saison im Roll-
stuhlbasketball der 1. Bundesliga), in Höhenhaus ausgetragen. Für die Sporthallen 
waren rund 5.000 m² angesetzt, jetzt wird mit rund 6.000 m² geplant.  
- Der tatsächliche Flächenansatz der Außenanlagen liegt mit 33.800 m² deutlich höher 
als im Vergleich zur angenommenen Fläche von pauschal 6.210 m², da der Neubau 
nicht mehr im Bereich des alten Gebäudes errichtet wird. 
- Der Energiestandard wurde auf Passivhaus hochgesetzt. 
- Durch die Novellierung der HOAI (2013) wurden die Honorarsätze der Architekten und 
Ingenieure angepasst. 
- Aufgrund der Vorgabe, dass die Bestandsturnhalle erhalten bleiben muss, bis die 
neue Turnhalle fertiggestellt ist, ergeben sich weitere bauliche Maßnahmen (z.B. Ab-
riss der Gerätehäuser für den Erhalt der Rettungswege und die sichere Zuwegung; die 
Verbundstelle zwischen der im Baubetrieb weiter schulisch genutzten Bestandsturn-
halle und altem Schulgebäude muss baulich geschlossen und gesichert werden), die 
in der aktuellen Kostenberechnung enthalten sind. 
 
Zeitplan 
In 2016 und 2017 wurden die Vorplanung und anschließend die Entwurfsplanung mit Kos-
tenberechnung fertiggestellt. Nach Abschluss der Leistungsphasen ist der Baubeschluss 
herbeizuführen und die Kostenberechnung dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Der 
entsprechende Bericht ist als Anlage 3 beigefügt. 
Der Baubeginn für das Schulgebäude ist laut Projektplan für August 2018 vorgesehen, die 
Fertigstellung im März 2020. 
Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Schulbaus erfolgt der Rückbau des Bestandsge-
bäudes und ab Mai 2022 der Baubeginn für die Sporthallen mit Fertigstellung Juli 2023.

6 
Der Abbruch der Bestandssporthallen und die Fertigstellung der Außenanlagen ist für den 
Zeitraum Juli 2023 bis Mai 2024 vorgesehen. 
 
Energiestandard 
Der Schulbau wurde ursprünglich parallel im Passivhausstandard und nach EneV 2014 ge-
plant. Nachdem am 02.02.2016 der generelle Beschluss gefasst wurde, Neubauten in Pas-
sivbauweise zu errichten, wurde entschieden, den Neubau der Gesamtschule in Passivbau-
weise weiter zu planen. Die Energiecheckliste ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 28.06.2017 unter der Prüfnummer 2017/0637 zuge-
stimmt (siehe Anlage 3).  
 
Die Baumaßnahme wird durch Generalunternehmer ausgeführt. 
 
Die Verwaltung sieht als einen entscheidenden Vorteil eine schnellere Umsetzbarkeit der 
Projekte durch Verlagerung von Prozessen in die Zuständigkeit des Auftragsnehmers. 
Der Auftragsnehmer übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages alle baulichen Ausfüh-
rungsleistungen. Bauherr bleibt jedoch der Auftraggeber (Stadt Köln). Der Prozessvorteil ge-
neriert sich dadurch, dass sämtliche erforderliche Ausführungsleistungen nur über einen Pro-
jektvertrag beauftragt werden. Viele Schnittstellen, die sich im Projektverlauf üblicherweise 
ergeben, sind dann in der Zuständigkeit des Projektpartners. Dadurch werden deutlich weni-
ger Kapazitäten beim Personal der Gebäudewirtschaft, aber auch der übrigen beteiligten 
Dienststellen benötigt (z.B. Zentrales Vergabeamt, da nur ein Vergabeverfahren durchgeführt 
werden muss). Termine und Kosten können sofort bei Auftragsvergabe mit dem externen 
Vertragspartner verbindlich festgelegt werden. 
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner. 
 
Der Neubau der Willy-Brandt-Gesamtschule muss in schnellstmöglicher Zeit realisiert wer-
den, um einen Schulnotstand für den Standort zu vermeiden. Aufgrund der auslaufenden 
Betriebsgenehmigung besteht bei nicht zeitgerechter Fertigstellung das Risiko einer notwen-
digen Auslagerung bzw. anderer Interimslösungen. 
Durch die Vergabe an einen Generalunternehmer wird eine schnellere Umsetzung ermög-
licht, wodurch auch die Belastungen, die durch die Baumaßnahme für den Schulbetrieb ent-
stehen, deutlich reduziert werden.  
Die Aufteilung in Fachlose würde zu unverhältnismäßigen Kostennachteilen und insbesonde-
re zu starken Verzögerungen des Vorhabens führen. 
 
Gemäß der Bedarfsprüfung des RPA (Anlage 5a) wird der Bedarf für die Einrichtungskosten 
festgestellt. 
 
Allgemeine Baupreissteigerung 
Bei Vorlage der Kostenberechnung an das Rechnungsprüfungsamt wurde auch die Kosten-
steigerung berechnet. Die Systematik dieser Berechnung (s. Anlage 9) entspricht aber nicht 
der, die in früheren Beschlussvorlagen verwendet und in Anlage 1 dargestellt wird.  
 
 
 Insbesondere wurde bei der Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt der Zeitpunkt der 
Preissetzung anders gewählt. 
 
 Maßgeblich für die Indizierung ist aber der Zeitpunkt, an dem der Preis feststeht, das 
ist bei Gesamtvergabe einer Leistung das Submissionsdatum. Werden die verschie-
denen Gewerke einzeln vergeben, erfolgt die Vergabe zu verschiedenen Zeitpunkten,

7 
hier wurde bei der aktuellen Berechnung als Näherungswert die Mitte der jeweiligen 
Bauphase angesetzt. 
 
Teilbaumaßnahme Wahl Zeitpunkt Indexierung Zeitpunkt 
Vorbereitende Maßnahmen Submission Sep 17 
Neubau Schule Mitte Bauphase Apr 19 
Infrastruktur Mitte Bauphase Feb 20 
Abriss Schule Submission Mrz 20 
betriebserhaltende Maßnahmen 
Sporthalle Submission Apr 20 
Außenanlagen Mitte Bauphase Jan 22 
Neubau Sporthalle Submission Feb 22 
Abriss Sporthalle Submission Apr 23 
 
 Bei der alten Berechnung wurde nur in Halbjahrs-Schritten ohne Zinseszinsrechnung 
gerechnet. 
 
 Der Zinssatz wurde mit 1,95 % angesetzt, auf Basis der Jahre 2010 bis 2016 liegt er 
jedoch bei 2,3 %, s. Anlage 7. 
 
Infolgedessen weichen die in der Vorlage genannten indizierten Kosten – bei gleicher Aus-
gangsbasis i.H.v. 88.050.000 € gemäß Kostenberechnung – von den vom Rechnungsprü-
fungsamt ausgewiesenen Kosten ab, da die in Anlage 1 geführte Methodik aber der in der 
Vergangenheit verwendeten entspricht, sollte sie beibehalten werden. 
 
 
Risikozuschlag 
In der Entwurfsplanung und der darauf basierenden Kostenberechnung besteht systembe-
dingt noch eine Kostenunsicherheit. Per Definition der HOAI ist die Entwurfsplanung eine 
„System- und Integrationsplanung“, die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ 
erfolgt erst in der Ausführungsplanung. Eine Kostentoleranz bis plus/minus 20 % ist in die-
sem Stadium möglich. Die Projektleitung hat hierzu eine Bewertung mit detaillierter Auflistung 
der möglichen Risiken erstellt (Anlage 4) und empfiehlt eine Risikoreserve von 10 % der 
nicht-indizierten Baukosten (88.050.000 €) vorzusehen (Beschlussvorschlag). Dies entspricht 
einem Betrag von 8.804.995 €, s. Anlage 1. 
Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als 
Vergabevolumen freigegeben. Der Risikozuschlag wird außerhalb der betroffenen Einzel-
maßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft veranschlagt. Die Gebäudewirtschaft darf über die kumulierten Risikozuschläge nicht 
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebs-
ausschuss verfügen, In regelmäßigen Abständen wird über die absolute Summe der in An-
spruch genommenen Mittel aus Risikozuschlägen im Rahmen einer einzelfallbezogenen, 
projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss berichtet. 
Die Beschlussalternative verzichtet auf den Risikozuschlag, stellt dann aber ein höheres Ri-
siko hinsichtlich der Einhaltung der genannten Kosten dar. 
An den Modalitäten der Finanzierung ändert sich durch den Risikozuschlag nichts, da der 
angegebene Spartenverrechnungspreis auf der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 
2015 beruht und sich Veränderungen aufgrund höherer Investitionen erst im jeweils über-
nächsten Jahr ihrer Entstehung auf den Verrechnungspreis der jeweiligen Sparte auswirken.

8 
Finanzierung/Spartenverrechnungspreis 
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde statt der bisherigen kalkulatorischen Miete der Sparten-
verrechnungspreis zwischen Kernverwaltung und Gebäudewirtschaft für die Nutzung von 
Gebäuden verwaltungsweit umgesetzt. Für 2015 erfolgte auf der Grundlage des testierten 
Jahresabschlusses 2013 der Gebäudewirtschaft eine Zurechnung der Erträge und Aufwen-
dungen entsprechend der Objektzuordnung zur jeweiligen Sparte. In der Planung für 2015 
sind Preissteigerungen – soweit erforderlich – berücksichtigt. Der jeweilige Spartenverrech-
nungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der unter Berücksichtigung von 
Preissteigerungen geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Fläche.  
 
Der Spartenverrechnungspreis auf der Basis des Jahres 2017 für Gesamtschulen beträgt 
7,23/qm monatlich. Legt man diesen zugrunde, beträgt der jährlich zu entrichtende Betrag rd. 
1.682.200 €. Da der Neubau mit 23.800 m² gegenüber dem Bestandsgebäude mit 33.660 m² 
und damit einer Mietzahlung i. H. v. 2.920.400 €/a (gemäß dem aktuellen Raumprogramm für 
eine 8-zügige Gesamtschule - inkl. Teilstandort mit 4 Zügen Sek I) kleiner ist, ergäbe sich bei 
der Miete eine jährliche Einsparung in Höhe von rd. 1,24 Mio. € 
 
Eine Aussage über die tatsächliche Belastung im Jahr 2020 bzw. 2023 kann derzeit 
aber nicht getroffen werden, da diese wiederum auf dem Jahresabschluss 2018 bzw. 
2021 sowie den dann geplanten Erträgen und Aufwendungen beruht. Nach heutigem 
Stand werden durch die Baumaßnahme jährliche Abschreibungen in Höhe von rd. 1.307.300 
€ (ohne Risikozuschlag 1.197.300 €) sowie jährliche Finanzierungskosten von 1.882.600 € 
(ohne Risikozuschlag 1.724.100 €) auf die Gebäudewirtschaft zukommen, die über den städ-
tischen Haushalt refinanziert werden müssen. Im Gegenzug sind aber durch die energeti-
schen Verbesserungen Einsparungen bei den Energiekosten zu erwarten, die Ermittlung der 
genauen Höhe ist aber nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 
 
Durch die Verkleinerung der Fläche sinken auch die sonstigen Nebenkosten (rd. 694.200 €) 
und Reinigungskosten (rd. 234.900 €) – welche Anlage 1 zu entnehmen sind. 
 
Einrichtungskosten 
Die Kosten der Einrichtung belaufen sich inklusive Fachraumplanung (169.500 €) auf insge-
samt rd. 6,2 Mio. €. 
Die investiven Einrichtungskosten stellen ca. 40 % des Gesamtvolumens dar und belaufen 
sich somit insgesamt auf 2,6 Mio. €. Zur Maßnahmenfinanzierung ist die Mittelbereitstellung 
frühestens im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2,6 Mio. € im Teilfinanzplan 0301, Schulträ-
geraufgaben, in Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen erforderlich. Die durch das Gute Schule 2020 Förderprogramm finanzierten investiven 
Einrichtungskosten i.H.v. 0,2 Mio. € (Medientechnik) sind bereits entsprechend veranschlagt. 
Der Anteil der konsumtiven Einrichtungskosten beträgt 3,6 Mio. € und stellt 60 % des Ge-
samtvolumens dar. Hierunter fallen alle Beschaffungen mit einem Einzelwert unter 60,- € net-
to, wie z.B. die Bestuhlung von Klassenräumen. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe 
von 3,6 Mio. € sind frühestens im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. 
 
Sachaufwendungen 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von 
160.000 €/a erfolgt voraussichtlich ab 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen.  
Aufgrund der anteiligen Finanzierung von investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 0,2 
Mio. € durch die Fördermaßnahme Gute Schule 2020 ergibt sich voraussichtlich ab 2020 ein 
Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe  von 13.000 €/a. Die im gleichen Maße 
anfallenden bilanziellen Abschreibungen sind bereits im o.g. Teilergebnisplan 0301 veran-

9 
schlagt. 
 
Abrisskosten werden gänzlich durch den Wirtschaftsplan 26 finanziert. 
 
Da die Gebäude abgeschrieben sind, entstehen keine weiteren Kosten durch den Abriss der 
Bestandsgebäude (kein Restbuchwert). 
 
Personalkosten 
Da es sich um ein Ersatzgebäude für eine bereits bestehende Schule handelt, entstehen kei-
ne zusätzlichen Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärin. 
 
Baumfällungen 
 
Für den Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle der Willy-Brandt-Gesamtschule 
müssen insgesamt 144 Bäume gefällt werden. Der Entwurf des Freianlagenplaners sieht die 
Ersatzpflanzung von 76 neuen Bäumen vor. Für weitere Ersatzpflanzungen erfolgen Ablöse-
zahlungen, die zweckgebunden für Baumpflanzungen an anderer Stelle verwendet werden. 
  
Die Fällung wird erforderlich, da sich die Bäume in den Grundstücksbereichen befinden, die 
für den Neubau des neuen Schulgebäudes und der neuen Erschließungs – und Parkplatzflä-
chen für Schule und Sporthalle vorgesehen sind. 
 
Da der Schulneubau unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebes in einem räum-
lich sehr beengtem Baufenster durchgeführt werden muss, ist es u.a. notwendig 
 
 im benötigten Baufenster umfangreiche Kanalbauarbeiten und Leitungsverlegungen 
durchzuführen, 
 die Feuerwehrzufahrten und Baustraßen für die einzelnen Bauabschnitte sicherzustel-
len,  
 die geänderten Fluchtwege aus dem Bestandsgebäude, die sich aus den Teilabbrü-
chen der Verwaltung und der Bestandssporthalle ergeben, zu gewährleisten, 
 provisorisch befestigte Flächen für die Baustelleneinrichtung herzurichten. 
 
Zur Verdeutlichung sind ein Plan sowie eine Liste der Bäume in Anlage 8 beigefügt. 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Baubeschreibung Teil 1 Kostenberechnung 
2 Baubeschreibung Teil 2 
3 Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes 
4 Energiecheckliste 
5 Bedarfsprüfung Einrichtungskosten 
6 Risikobetrachtung 
7 Baupreisindex 
8 Baumfällungen 
9 Herleitung Kostenindexe

Beratungsverlauf (6)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2017 Sportausschuss
TOP 7.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
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TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

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Details

Aktenzeichen
2321/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27