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3216/2018

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - überplanmäßige Auszahlung im Bereich der städtischen Schuldendiensthilfe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3216/2018 
Freigabedatum 
23.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: überplanmäßige Auszahlung im Bereich der städtischen Schuldendiensthilfe 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt für den Tilgungsanteil der städtischen Schuldendiensthilfe an die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eine überplanmäßige Auszahlung im 
Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Fi-
nanzanlagen) in Höhe von 137.950 €.  
 
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei der Tilgung von Darlehen im Teilplan 1601 (All-
gemeine Finanzwirtschaft) aus der Teilplanzeile 18 (Tilgung von Darlehen). 
 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   137.950 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Gemäß Beschluss des Rates vom 18.12.2008 hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln einen Betrag von 22,7 Mio. € zur Stärkung des Eigenkapitals und der Finanzkraft 
der Koelnmesse GmbH in die Kapitalrücklage der Koelnmesse GmbH eingestellt. Die Finanzierung 
der Kapitalzuführung erfolgte über eine Darlehensaufnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
Da diese nicht über die entsprechende Finanzkraft zur Finanzierung des Schuldendienstes verfügt, 
soll ihr dieser Betrag während der Laufzeit des Darlehens aus Mitteln des allgemeinen Haushalts zur 
Verfügung gestellt werden (siehe Vorlagen-Nr. 5017/2008).  
 
Auch im Zusammenhang mit der kreditweise vorgenommenen Finanzierung der Generalsanierung 
der Flora wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der jährliche Schulden-
dienst aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen (siehe Vorlagen-Nr. 4557/2009/1). Das Veran-
staltungszentrum hat für die Sanierung der Flora insgesamt 4 Darlehenstranchen in Höhe von jeweils 
10,0 Mio. € aufgenommen. 
 
Die jährliche Schuldendiensthilfe von derzeit rd. 3,0 Mio. € p.a. setzt sich zusammen aus dem kon-
sumtiv zu veranschlagenden Zinsanteil sowie dem als Investivauszahlung zu veranschlagenden Til-
gungsanteil. Da der Tilgungsanteil das Eigenkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veran-
staltungszentrum und damit aus städt. Sicht den Wert der Finanzanlage erhöht, wird dieser im städt. 
Haushalt als Erwerb von Finanzanlagen verbucht. 
 
Im Haushaltsplan 2018 wurde der Ansatz für den Tilgungsanteil der städt. Schuldendiensthilfe mit 
1,325 Mio. € nicht auskömmlich dotiert. Zum Zeitpunkt der Hpl.-Aufstellung war die letzte Darle-
henstranche für die Finanzierung der Flora-Sanierung noch nicht aufgenommen. Das zum 01.01.2018 
abgeschlossene Darlehen über 10,0 Mio. € sieht nunmehr einen Zins in Höhe von 1,33 % vor. Auf-
grund dieses extrem niedrigen Zinssatzes konnte der Tilgungsanteil für einen zügigeren Abbau der 
Verbindlichkeiten höher angesetzt werden als geplant. Hierdurch ergeben sich im Vergleich zur Pla-

3 
nung Einsparungen auf Seiten des Zinsaufwandes, im Investivbereich wurde der Ansatz für den Til-
gungsanteil jedoch um 137.950 € zu niedrig angesetzt. Dementsprechend muss eine überplanmäßige 
Auszahlung im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 10 (Auszahlungen für den 
Erwerb von Finanzanlagen) in Höhe von 137.950 € bereitgestellt werden.  
 
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei der Tilgung von Darlehen im Teilplan 1601 (All-
gemeine Finanzwirtschaft) aus der Teilplanzeile 18 (Tilgung von Darlehen).

Beratungsverlauf (2)

19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 9.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3216/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2018
Erstellt
02.10.2018 15:14