3216/2018
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - überplanmäßige Auszahlung im Bereich der städtischen Schuldendiensthilfe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4292 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3216/2018 Freigabedatum 23.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: überplanmäßige Auszahlung im Bereich der städtischen Schuldendiensthilfe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt für den Tilgungsanteil der städtischen Schuldendiensthilfe an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eine überplanmäßige Auszahlung im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Fi- nanzanlagen) in Höhe von 137.950 €. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei der Tilgung von Darlehen im Teilplan 1601 (All- gemeine Finanzwirtschaft) aus der Teilplanzeile 18 (Tilgung von Darlehen). Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 137.950 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Gemäß Beschluss des Rates vom 18.12.2008 hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln einen Betrag von 22,7 Mio. € zur Stärkung des Eigenkapitals und der Finanzkraft der Koelnmesse GmbH in die Kapitalrücklage der Koelnmesse GmbH eingestellt. Die Finanzierung der Kapitalzuführung erfolgte über eine Darlehensaufnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Da diese nicht über die entsprechende Finanzkraft zur Finanzierung des Schuldendienstes verfügt, soll ihr dieser Betrag während der Laufzeit des Darlehens aus Mitteln des allgemeinen Haushalts zur Verfügung gestellt werden (siehe Vorlagen-Nr. 5017/2008). Auch im Zusammenhang mit der kreditweise vorgenommenen Finanzierung der Generalsanierung der Flora wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der jährliche Schulden- dienst aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen (siehe Vorlagen-Nr. 4557/2009/1). Das Veran- staltungszentrum hat für die Sanierung der Flora insgesamt 4 Darlehenstranchen in Höhe von jeweils 10,0 Mio. € aufgenommen. Die jährliche Schuldendiensthilfe von derzeit rd. 3,0 Mio. € p.a. setzt sich zusammen aus dem kon- sumtiv zu veranschlagenden Zinsanteil sowie dem als Investivauszahlung zu veranschlagenden Til- gungsanteil. Da der Tilgungsanteil das Eigenkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veran- staltungszentrum und damit aus städt. Sicht den Wert der Finanzanlage erhöht, wird dieser im städt. Haushalt als Erwerb von Finanzanlagen verbucht. Im Haushaltsplan 2018 wurde der Ansatz für den Tilgungsanteil der städt. Schuldendiensthilfe mit 1,325 Mio. € nicht auskömmlich dotiert. Zum Zeitpunkt der Hpl.-Aufstellung war die letzte Darle- henstranche für die Finanzierung der Flora-Sanierung noch nicht aufgenommen. Das zum 01.01.2018 abgeschlossene Darlehen über 10,0 Mio. € sieht nunmehr einen Zins in Höhe von 1,33 % vor. Auf- grund dieses extrem niedrigen Zinssatzes konnte der Tilgungsanteil für einen zügigeren Abbau der Verbindlichkeiten höher angesetzt werden als geplant. Hierdurch ergeben sich im Vergleich zur Pla- 3 nung Einsparungen auf Seiten des Zinsaufwandes, im Investivbereich wurde der Ansatz für den Til- gungsanteil jedoch um 137.950 € zu niedrig angesetzt. Dementsprechend muss eine überplanmäßige Auszahlung im Teilplan 1501 (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen) in Höhe von 137.950 € bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei der Tilgung von Darlehen im Teilplan 1601 (All- gemeine Finanzwirtschaft) aus der Teilplanzeile 18 (Tilgung von Darlehen).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3216/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 02.10.2018 15:14