V/0068/2020
Planungs- und Baubeschluss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg
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Anlage 3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 13
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SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Münster Südost Fraktionsvorsitzende: Sabine Metzler Otto-Hersing-Weg 34 a 48167 Münster Tel.: 0251 / 39636021 E-Mail: metzler-sabine@gmx.net Münster, Antrag: Fahrradstraße Lindberghweg sicherer machen und Durchgangsverkehre vermeiden! Die Bezirksvertretung Münster Südost möge beschließen, dass die Verwaltung kurzfristig für die Fahrradstraße Lindberghweg regelnde und/oder bauliche Maßna hmen prüft und der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorlegt bzw. Sofortmaßnahmen umsetzt, die geeignet sind, die Geschwindigkeit herabzusetzen, den Durchgangsverkehr zu beschränken und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Radfahrer zu erhöhen. Als Sofortmaßnahme prüft die Verwaltung nachfolgende Maßnahmen: a. Die Einfahrt in die Fahrradstraße ist von beiden Richtungen optische deutlicher zu kennzeichnen. Das b isherige kleine Verkehrszeichen Nummer 244 „Fahrradstraße“ ist durch ein größeres Schild zu ersetzen. Die Fahrbahn ist in der Einmündung farblich abzuheben. b. Die Durchfahrt der Fahrradstraße Lindberghweg wird mit dem Verkehrszei chen „Durchfahrt verboten“ für motorisierten Verkehr gesperrt. Den Anliegern der Siedlung Lütkenbeck ist über das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ die Zufahrt weiterhin gestattet. Dur ch eine entsprechende Formulier ung auf dem Zusatzschild ist sicherzustellen, dass den Anwohnern im gesamten Wohnbereich Lütkenbeck auch die Zufahrt über den Lindberghweg weiterhin gestattet bleibt. Anlage 13 zur Vorlage V/0068/2020 c. Unter dem Schild Fahrradstraße ist zusätzlich ein Tempo 30 Schi ld anzubringen. d. Auf der Fahrradstraße Lindberghweg wird kurzfristig in beiden Fahrtrichtungen an geeigneter Stelle ein mobiles Dialogdisplay aufgestellt. e. Eine Vollsperrung der Straße, die auch für die Anlieger der Siedlung gilt, ist hierbei ausgeschlossen. Begründung: erfolgt mündlich Sabine Metzler, Fraktionsvorsitzende
Anlage 5
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Anlage 5 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 7
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Anlage 7 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 2
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lfd. Nr. Antrag/Anregung lfd. Nr. Antragsteller Datum Antragsinhalt 1. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2015-00141 05.09.2015 "Umwidmung des Lindberghweges in eine Fahrradstraße" 2. A-S/0010/2016 Bündnis 90/Die Günen/GAL 29.02.2016 "Lindberghweg und Lütkenbecker Weg als Fahrradstraße ausweisen" 3. A-S/0010/2015 Bündnis 90/Die Günen/GAL 09.03.2015 "Lindberghweg und Lütkenbecker Weg zur Fahrradstraße ausbauen" 4. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2016-00116 01.05.2016 "Umwidmung des Lindberghweges in eine Fahrradstraße", "Umwandlung des Lindberghweges in eine Anliegerstraße" 5. A-S/0006/2017 CDU-Fraktion 07.02.2017 "Radwegeverbindungen zwischen dem Südosten und der Innenstadt nachhaltig ausbauen und gestalten" 6. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2017-00163 15.02.2017 "Sperrung des Durchgangsverkehrs, Umwidmung der Straßen zu Anwohnerstraßen" 7. A-S/0007/2018 SPD-Fraktion 06.03.2018 "rechts vor links wieder einführen, Freiburger Kegel aufstellen, Dialog- Display aufstellen" 8. A-S/0003/2018 Bündnis 90/Die Günen/GAL 29.03.2018 "Lindberghweg für den Kfz- Durchgangsverkehr sperren" 9. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00119 25.06.2019 "Lindberghweg als Anliegerstraße ausweisen" 10. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00187 09.08.2019 "Unterschriftenliste gegen Sperrung Lindberghweg / Lütkenbecker Weg" 11. Antrag A-S/0011/2019 SPD-Fraktion 12.11.2019 "Fahrradstraße Lindberghweg sicherer machen und Durchgangsverkehre vermeiden" Tabellarische Übersicht Antragslage für den Straßenzug Lindberghweg und Lütkenbecker Weg Anlage 2 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 11
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Anregung Nr. 2019-00119 Anlage 11 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 12
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Von: Ratsservice An: Andreas Lembeck; Jürgen Kupferschmidt; Jan Glasneck Betreff: WG: Buergeranregung Datum: Freitag, 9. August 2019 16:23:24 Von: Gesendet: Freitag, 9. August 2019 16:23:19 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: Ratsservice; online-redaktion Betreff: Buergeranregung Nachname: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Ort: Adressat: Rat der Stadt Münster weitere Adressaten: Bezirksvertretung Münster-Südost Thema: Unterschriftenliste GEGEN Sperrung Lindberghweg/Lütkenbecker Weg Anregung / Antrag: Münster 23.07.2019 Die genannten Unterzeichner dieser Liste sind gegen jegliche Sperrung des Lindberghweges und des Lütkenbecker Weges, da uns als PKW fahrende Anwohner die Zu- und Abfahrt Richtung Schillerstraße/Hansaviertel und Richtung Heumannsweg/Gremmendorf unmöglich gemacht würde. Situation: Bitte bedenken Sie, dass wir ein gewachsenes „altes“ Wohnviertel mit nicht unerheblicher Anwohnerzahl sind, von denen sehr viele Anwohner ihre Ärzte, Schulen, Kindergärten, Krankenhausbesuche im Franziskushospital und alle Einkaufsmöglichkeiten in Richtung Hansaring bzw. Gremmendorf haben. Sollten uns nun die Zufahrten bzw. Ausfahrten für PKW in besagte Richtungen komplett gesperrt werden, würde sich hieraus ergeben, dass nicht nur alle PKW fahrenden Anwohner nur noch über den Boelckeweg und den bereits jetzt schon überlasteten Albersloher Weg über große Umwege und zusätzliche CO 2 Ausstöße (Klimanotstand) stadtauswärts und stadteinwärts gelangen könnten, sondern auch die Besucher, Arbeitnehmer und Kleingartenbetreiber dieses Stadtteiles lange und von Staus betroffene Umwege in Kauf nehmen müssten . Sollten Sie darüber nachdenken, den Lindberghweg „nur“ einseitig, Nähe der Schillerbrücke zu sperren, könnte sich hieraus ergeben, dass der Verkehr der sich auf dem Heumannsweg künftig wegen Inbetriebnahme der neuen WLE Bahn staut, eine Anregung Nr. 2019-00187 Anlage 12 zur Vorlage V/0068/2020 willkommene Abkürzung der Wartezeit über den Drolshagenweg und Rikeweg, nimmt, anstatt über den Lindberghweg abzufließen. Wie gefährlich und unzumutbar das erhöhte Verkehrsaufkommen in diesen schmalen Straßen für uns Anwohner des Drolshagenweges und Rikeweges ist, konnten wir bereits feststellen, als eine monatelange Baumaßnahme die Sperrung des Lindberghweges erforderte. Wissen Sie, dass die August – Schepers- Straße vom Lütkenbecker Weg nur stadtauswärts die Möglichkeit bietet auf die Wolbecker Straße abzubiegen und nicht stadteinwärts!!! Anliegen: Nur durch Zufall habe ich von der eventuell geplanten Sperrung erfahren und es als meine Bürgerpflicht angesehen die Siedlungsbewohner darüber zu informieren. Daraus resultiert die Unterschriftenliste. Daraufhin haben wir mit unserem Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau Kontakt aufgenommen. Er hat bei der Stadt Münster angeregt eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema abzuhalten. Von Seiten der Stadt Münster wurde ihm mitgeteilt, dass die Vorlage zur geplanten Umsetzung entweder am 03.09. oder am 24.09.2019 der BV Münster Süd Ost vorgelegt würde. Bis zum heutigen Tage sind wir als Gesamtheit der Anwohner des Wohngebietes Lütkenbeck zu keiner Zeit öffentlich oder per Ortstermin über eine eventuelle Sperrung von Seiten der Stadt Münster informiert worden. Die bisherige Vorgehensweise der Stadt Münster in o.g. Fall lässt für uns Anwohner nur den Rückschluss zu, dass die Umsetzung der Sperrung einfach über unsere Köpfe geschehen soll…. Das ist weder bürgerfreundlich noch politisch akzeptabel. Anregung Eine ideale Lösung für Gegner und Befürworter der Sperrung des Lindberghweges wäre die Ausweisung des Weges als Anliegerstraße. Dies wäre mit einer einfachen, neuen Beschilderung preiswert umzusetzen. Kein Gegenargument kann sein, das sich Niemand an Anliegerstraßen hält. Wir befinden uns nicht im rechtsfreien Raum. Des weiteren würde jegliche Beschilderung ad absurdum geführt. Wie Sie ja wissen, sind Abänderungen von Qualitätsstandards für Fahrradstraßen möglich(mit dem Zusatz: in durch die Verwaltung zu begründeten Einzelfällen kann nicht nur für eine Übergangszeit sondern auch auf Dauer von den Standards abgewichen werden soweit die Verkehrssicherheit gegeben ist) Apropos Verkehrssicherheit: In der Vergangenheit haben sich die Schwellen die nun im Zuge einer Baumaßnahme teilweise entfernt wurden bewährt. Die Schwellen nun aus Kostengründen nicht zu erneuern halte ich für äußerst gefährlich und fordere Sie auf, die Fahrradstraße mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten als solche zu gestalten um ein miteinander mit PKW und Fahrradfahrern zu gewährleisten. Da der Lindberghweg eine weitere Straße zur Entlastung des Albersloherweges ist, dürfte das Ganze von nicht unerheblichem öffentlichem und medialem Interesse sein. Bitte bedenken Sie: Fahrradfahren ist eine tolle Sache solange man jung ist, aber dürfen wir deshalb unsere alten Mitbürger in der Siedlung beinahe einsperren?! Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Unterschriftenlisten gegen die Sperrung Lindberghweg/Lütkenbecker Weg werde ich bei der Bezirksverwaltung Südost Wolbeck Münterstraße 7 abgegeben Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.
Anlage 1 Blatt 3_Lageplan
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BE BEBE PP B 50/20 B 50/20 3.00 Vischeringgraben Lütkenbecker Weg 6 136 221 225 53 220 256 222 191 249 Vischeringgraben Lütkenbecker Weg Lütkenbecker Weg 60 59 5853 54 5755 261 254 256 249 191 ~4.40 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt) vorh. Gehweg ~4.205050~5.40 Anschluss an Blatt 2 (3) Plotdatum 05.02.20200DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett3 (3)Name Lindberghweg/Lütkenbecker Weg)DKUUDGVWUDH Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUDH9=.I]IUHLbleibt bestehen.
Anlage 1 Blatt 1_Lageplan
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BE B 50/20 II Lütkebach II (geplant)(4)(3) (1)(2) (2)(2) 171 (2) 181 179(2) Lindberghweg Lindberghweg (1) (1) (2) 138134 (3) (1) 169 (1)132 (1) 8 185 3(2) (1) Heumannsweg(1) 154a (1)(1)167 (1)(1)8 (1)(1) 183 136 (1) (3) (1)Drolshagenweg 173 6 165 (1) 124 1 35 98 100 104 41 37 105 202 31 229266189 39 237 30 32 46 195 239 49 232 102 236101194 36 267 97 99 225 268 238 52 84 226 B 50/20 4.3050 5.302.00 75 (Gussasphalt)vorh. Gehwegvorh. Gehweg vorh.Schwelleentfernen ~4.75 (roter Asphalt)75 (Gussasphalt) 50 5.70 754.7575~1.40 BE G G P BE BE BE B 50/20B 50/20 30 42 1 Lütkebach 23I 4921 (1)36 IF31 -IIF20 252729 51 FI 33 FI 4040a 5 (1) (1)86 20a (1)4 Boelckeweg(1) (2)612 (1)(3)30a 5a (1) Lindberghweg Lindberghweg 14 6 21(1)(1) 12 284 (2) (13) (1)88 (1)(1)3(1) 105 122a80 (1) (2) 122 (1) 4242a 44 (1) 10 $P/WNHEDFK 9RQ+QHIHOG:HJ 1 (2)(1)(2)2 8 (1) (2) (1) 36a (4) 23(14)44 4 (1)16 (2) (1) 90 810 124 130 356 399346 353 215 355 326327 260 11222 268 186 180358 129 1 384 351159 345 141 339 354 48 367 47 122 6 344128 181 385 18516 235935721488 14090 93 398 15152 360158 179190 5 80 10 338 5.40vorh. Gehwegvorh. Gehweg ~4.20 vorh. Schwelleentfernen 5050 vorh. Schwelleentfernen 4.305050 ~4.30 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt) Anschluss an Blatt 1 (3) Anschluss an Blatt 2 (3)Anschluss an Blatt 3 (3) Plotdatum 05.02.2020Feb. 20200DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett1 (3)Name /LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUDH Plotdatum 05.02.20200DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett2 (3)Name /LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUDH Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUDH9=.I]IUHLbleibt bestehen. Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUDH9=.I]IUHLbleibt bestehen.
Anlage A
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Anlage A zur V/0068/2020 Kurzüberblick Bei dem Lütkenbecker Weg und dem Lindberghweg handelt es sich um bestehende Fahrradstra- ßen. Der Straßenzug weist im Bestand einen erhöhten Durchgangsverkehr auf und die durch- schnittlich gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten sind laut aktueller Geschwindigkeitsmessungen deutlich zu hoch. Um möglichst zeitnah eine Verbesserung der örtlichen Verhältnisse herbeizu- führen, sollen nun die Fahrradstraßen nach den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (Beschlussvorlage V/0151/2019) und in Verbindung mit derzeit bereits angelaufenen Sofortmaß- nahmen verkehrssichernd umgestaltet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung des Lütkenbecker Weges / des Lindberghweges zwischen Theodor-Scheiwe-Straße und Heumannsweg nach den neuen Qualitätsstandards für Fahr- radstraßen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 780.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beschlussvorlage
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V/0068/2020 V/0068/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planungs- und Baubeschluss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg Beratungsfolge 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Fahrradachse Lütkenbecker Weg / Lindberghweg wird, entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019), auf der Grundlage des Lageplans von Februar 2020 (s. Anhang 1) umgestaltet. 2. Die Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Anträge der CDU -Fraktion, der SPD -Fraktion und der Bündn is 90/Die Grünen/GAL -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost, wie in der tabellarischen Übersicht (s. Anhang 2) dargestellt und separat in den folgenden Anhängen (s. Anhänge 3 – 13) beigefügt, sind mit Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 780.000 € entste- hen. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 2020 780.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 26.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0068/2020 Dienstleistungen Ergebnis 780.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Attraktivierung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, die angestrebte Substituierung von Kfz - (Pendler-)Fahrten zu erreichen. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige Fahrradstraßen we i- terer Radverkehr generiert werden. Die Straßenachse Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg weist im Bestand einen erhö h- ten Durchgangsverkehr auf und die durchschnittlich gefahrenen Kfz -Geschwindigkeiten sind laut a k- tueller Geschwindigkeitsmessungen deutlich zu hoch. Auch deshalb hat am 16. September 2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die Veranstaltung hat aufgezeigt, dass die Bürge r- schaft zum einen eine verkehrssichernde Ausgestaltung der Fahrradstraße, zum anderen aber auch eine künftige MIV-Konnektivität zur Innenstadt fordert. Da rüber hinaus liegen zu den Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg / Lindberghweg 5 Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und 6 Anträge der CDU -Fraktion, der SPD -Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vor (s. Anhänge 2 – 13). Unter Berücksichtigung dieser politischen Anträge und der Anregungen aus der Bürgerschaft soll möglichst zeitnah eine Verbesserung der örtlichen Verhältnisse herbeigeführt werden. Dementspr e- chend wird die Fahrradstraßen -Achse nach den n euen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (Be- schlussvorlage V/0151/2019) umgestaltet, um so eine Beruhigung der verkehrlichen Situation zu b e- wirken. Aus Sicht der Planungsverwaltung sind darüber hinaus weitere Sofortmaßnahmen notwendig, die angesichts ihrer verkehrssichernden Dringlichkeit, losgelöst von der vorliegenden Beschlussvorla- ge, bereits seit Februar 2020 vor Ort umgesetzt und aufgrund ihres Kausalzusammenhangs mit der vorliegenden Planung zur Umgestaltung des Lü tkenbecker Weges / Lindberghweges als auch den Anträgen und Anregungen ebenfalls im Folgenden erläutert werden. Planung Anpassung an Qualitätsstandards Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und der damit einhergehenden Akzeptanz von Fahrradstraßen werden die Qualitätsstandards für Fahrradstraßen entsprechend der Beschlussvorl a- ge V0151/2019 auf dem Lütkenbecker Weg / Lindberghweg umgesetzt. Demzufolge wird die Fah r- radstraße zwischen den Knotenpunkten Lütkenbecker Weg / Theodor-Scheiwe-Straße und Lütkenbe- cker Weg / Heumannsweg rot eingefärbt. Der Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn beträgt fast über die gesamte Länge der Strecke zu beiden Seiten 0,50 m (auf dem Lindberghweg zwischen dem Drolshagenweg und dem Heumannsweg aufgrund der größer en Straßenbreite jedoch 0,75 m). Die Breite der Rotmarkierung variiert im Verlauf zwischen 4,20 m und 5,00 m. Anbindung an den WLE-Geh- / Radweg In Hinblick auf die vorgeschlagene Routenführung der Veloroute -Everswinkel gemäß der Vorlage V/0097/2020 „Veloroute-Everswinkel: Routenführung“ besteht die Notwendigkeit einer angemessen Anbindung der Fahrradstraße Lindberghweg über den Heumannsweg an den Geh - / Radweg entlang der WLE-Trasse am Albersloher Weg. Die Anbindung wird dementsprechend im Zuge der w eiteren - 3 - V/0068/2020 Veloroutenplanung erledigt. Rückbau der Fahrbahnschwellen Während der Kanal- bzw. Straßenbauarbeiten am Lindberghweg, die im 3. Quartal 2019 abgeschlo s- sen wurden, entfielen 3 von 6 Fahrbahnschwellen. Der verkehrstechnische Entwurf (s. Anlage 1) sieht vor, auch die restlichen Fahrbahnschwellen zurückzubauen. Fahrbahnschwellen gestalten einen Straßenabschnitt zwar unattraktiv für Kfz -Fahrende, beeinträchtigen jedoch ebenso die anderen Ve r- kehrsteilnehmer und Anwohner: Aufgrund der erhöhten Lärmbelast ung durch abruptes Bremsen, lautstarkes Wiederbeschleunigen sowie der Ladung in Lieferfahrzeugen oder Anhängern sinkt die Wohnqualität im direkten Umfeld. Ein komfortables Befahren der Schwellen für die Radfahrenden ist nicht möglich. Insbesondere sind hie r Lastenräder und Fahrräder mit (Kinder -)Anhänger zu nennen. Hinzu kommt, dass Pkw -Fahrende zwischen den Fahrbahnschwellen die Radfahrenden überholen, umgekehrt werden die Pkw-Fahrenden auf Höhe der Schwellen von den Radfahrenden überholt. Die- se wechselnden Überholmanöver verringern die Verkehrssicherheit der beteiligten Verkehrsteilne h- mer. Auch bei Bremsschwellen in Form von „Berliner Kissen“ oder „Kölner Tellern“ tritt dieser Effekt der unstetigen Fahrweise auf. Hinzu kommt, dass bei diesen Varianten die Sturzgefahr für (motorisierte) Zweiradfahrende aufgrund der seitlichen Anrampung dieser Module steigt. Die Installation sogenannter „Drempel“ als Verziehungen im Asphalt (vgl. Umsetzung Haus Wiek in Albachten) wird aus hiesiger Sicht als kritisch erachtet . Die Verziehungen entschleunigen bis zu e i- nem gewissen Maße den Kfz -Verkehr und sind komfortabler zu befahren als herkömmliche Aufpfla s- terungen. Die erzielten Geschwindigkeitsreduzierungen sind jedoch dementsprechend auch geringer. Das Abbremsen/Beschleunigen auf Höhe der Verziehungen findet weiterhin statt. Diametral zu der Intention einer Fahrradstraße erschwert sich die Befahrbarkeit und verringert sich die Verkehrssicher- heit für Radfahrende. Einengungen / Vorschuhungen / Freiburger Kegel Künstlich (baulich) angelegte Engstellen führen erfahrungsgemäß (z. B. Schmeddingstraße) zu krit i- schen Begegnungssituationen zwischen Rad- und Kfz-Fahrenden. Häufig nehmen sich Kfz-Fahrende das vermeintliche „Recht des Stärkeren“. Sie sind daher auf Fahrradstraßen grun dsätzlich nicht zu empfehlen. Anlieger-frei-Regelungen Die Regelung mittels des Verkehrszeichens 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ (Anlieger -frei-Regelung) lässt ausschließlich die Kfz -Nutzung von unmittelbaren Anliegern des Lütkenbecker Wegs/Lindberghwegs zu. Dies bedeutet für das G e- biet Lütkenbeck, dass Anwohnern des Rikewegs, Boelckewegs, Drolshagenwegs, etc. die Kfz - Nutzung der Fahrradstraße untersagt wäre. Darüber hinaus spricht gegen eine Anlieger-frei-Regelung, dass sie den Durchgangsverkehr nicht konsequent ausschließt. Die Kontrolle ist äußerst aufwendig und kann aufgrund der hohen Persona l- ressourcen, die sie bindet, nur sehr sporadisch erfolgen. Somit ist sie polizeilich kaum kontrollierbar. Sperrung Eine Sperrung der Fahrradstraßen-Achse für den Kfz-Verkehr würde einen erheblichen Eingriff in die Verkehrsanbindung der Anwohner des Gebietes Lütkenbeck als auch auf das umliegende Straße n- netz bedeuten. Speziell wird dies, bezugnehmend a uf die Bürgerinformationsveranstaltung und die beigefügten Anregungen, durch die kontrovers geführte Diskussion bzgl. einer Sperrung innerhalb der Anwohnerschaft verdeutlicht. Durch die fahrradfreundliche Umgestaltung des Lindberghweges / des Lütkenbecker Weges entspre- chend der neuen Qualitätsstandards verspricht sich die Planungsverwaltung in Kombination mit den beschriebenen Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung der Ve r- kehrsteilnehmenden eine Entschleunigung als auch ei nen Rückgang der Kfz -Verkehre in den Fah r- radstraßen. Aufgrund des weitreichenden Eingriffs einer Sperrung in den Verkehr wird daher vorerst die Wirkung der o. g. baulichen Maßnahmen und Sofortmaßnahmen intensiv beobachtet, analysiert und bewertet. Falls hi erdurch keine ausreichende Verbesserung der Verkehrssituation verzeichnet werden kann, wird als letzte Möglichkeit die beschilderte Sperrung (mittels des Verkehrszeichens 267 - 4 - V/0068/2020 „Verbot der Einfahrt“) der Fahrradstraßen in Erwägung gezogen. Eine bauliche Sperrung zur Unterbindung des Kfz-Verkehrs, z. B. mittels Sperrpfosten, kommt nicht in Betracht, da eine ungehinderte Erreichbarkeit des Gebietes Lütkenbeck für Rettungsfahrzeuge geg e- ben sein muss. Begleitende Sofortmaßnahmen Dialog-Displays Dialog-Displays haben erfahrungsgemäß (aufgrund der direkten, emotionalen Ansprache und durch die soziale Kontrolle durch andere Verkehrsteilnehm ende) eine hohe Wirkungskraft auf das Nu t- zungsverhalten der Kraftfahrenden und verringern nachhaltig die Kfz -Geschwindigkeiten. Auf dem Lindberghweg wurde daher Anfang Februar je Fahrtrichtung ein Dialog-Display installiert. Geschwindigkeitskontrollen Im Bereich der Straße Lütkenbecker Weg gibt es bereits eine Messstelle, an der Kontrollen durch den städtischen Messwagen oder durch die Polizei erfolgen. Am 13.11.2019 wurde auf einer gemeins a- men Messstellenkonferenz des Ordnungsamtes und der Polizei Münster erörtert, dass die Messstelle auf den gesamten Lütkenbecker Weg und Lindberghweg ausgedehnt wird und die Mess ungen häufi- ger stattfinden. Die Kontrollen sollen die gefahrenen Geschwindigkeiten spürbar senken. Die Ve r- kehrsentwicklung wird durch das Ordnungsamt kritisch beobachtet und im Bedarfsfall werden die Kontrollen weiter angepasst. Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden / Verdeutlichung der Verkehrsregeln / Werbekampagne für Fahrradstraßen Aus Sicht der Verwaltung muss grundlegend auf die in einer Fahrradstraße geltenden Regelungen aufmerksam gemacht werden, denn mangelnde Regelkenntnisse scheinen ein we it verbreitetes Phä- nomen zu sein. Aus diesem Grund werden im Laufe des 2. Quartals 2020 übersichtliche und prä g- nante Plakate zur Sensibilisierung und Verdeutlichung dieser Regeln entlang des Lindberghweges und Lütkenbecker Weges (sowie an den anderen Fahrr adstraßen auf Münsteraner Stadtgebiet) an- gebracht. Parallel wird dies mittels Öffentlichkeitsarbeit z. B. in Form von Postkarten als „Werbekam- pagne für Fahrradstraßen“ begleitet. Auch größere Fahrradstraßenschilder – insbesondere in den Eingangsbereichen der Fahrradstraßen – werden zeitnah als Sofortmaßnahme installiert. Dies bedeu- tet für die Fahrradstraßen -Achse, dass die Einmündungsbereiche Heumannsweg und Theodor - Scheiwe-Straße jeweils beidseitig („Torwirkung“) durch größere Fahrradstraßenschilder optisc h her- vorgehoben werden. Im weiteren Verlauf der Fahrradachse werden auch am Knotenpunkt Schille r- straße / Hansaring große Fahrradstraßenschilder angebracht, sobald dieser Bereich im Laufe dieses Jahres als Fahrradstraße ausgewiesen und ausgebaut wird. Zusätzliche Tempo -30-Schilder unter Fahrradstraßenschildern bilden aufgrund der Tempo -30- Vorschrift in Fahrradstraßen eine Doppelregelung und sind demnach laut der Straßenverkehrsor d- nung unzulässig. Anregungen und Anträge Die o. g. Anregungen und Anträge werden als erledigt angesehen. Die Eingeberinnen und Eingeber der Anregungen werden über den Beschluss dieser Vorlage informiert. Kosten / Finanzierung / Umsetzung: Die Gesamtkosten betragen ca . 780.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem KAG aus. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2020 erfolgen. - 5 - V/0068/2020 I. V. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf (Blätter 1.1 – 3.2) Anlage 2: Tabellarische Übersicht Antragslage Anlage 3: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2015-00141 Anlage 4: A-S/0010/2016 Anlage 5: A-S/0010/2015 Anlage 6: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2016-00116 Anlage 7: A-S/0006/2017 Anlage 8: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2017-00163 Anlage 9: A-S/0007/2018 Anlage 10: A-S/0003/2018 Anlage 11: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00119 Anlage 12: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00187 Anlage 13: Antrag A-S/0011/2019
Anlage 1 Blatt 2_Lageplan
1804 Zeichen
BE B 50/20 II Lütkebach II (geplant)(4)(3) (1)(2) (2)(2) 171 (2) 181 179(2) Lindberghweg Lindberghweg (1) (1) (2) 138134 (3) (1) 169 (1)132 (1) 8 185 3(2) (1) Heumannsweg(1) 154a (1)(1)167 (1)(1)8 (1)(1) 183 136 (1) (3) (1)Drolshagenweg 173 6 165 (1) 124 1 35 98 100 104 41 37 105 202 31 229266189 39 237 30 32 46 195 239 49 232 102 236101194 36 267 97 99 225 268 238 52 84 226 B 50/20 4.3050 5.302.00 75 (Gussasphalt)vorh. Gehwegvorh. Gehweg vorh.Schwelleentfernen ~4.75 (roter Asphalt)75 (Gussasphalt) 50 5.70 754.7575~1.40 BE G G P BE BE BE B 50/20B 50/20 30 42 1 Lütkebach 23I 4921 (1)36 IF31 -IIF20 252729 51 FI 33 FI 4040a 5 (1) (1)86 20a (1)4 Boelckeweg(1) (2)612 (1)(3)30a 5a (1) Lindberghweg Lindberghweg 14 6 21(1)(1) 12 284 (2) (13) (1)88 (1)(1)3(1) 105 122a80 (1) (2) 122 (1) 4242a 44 (1) 10 $P/WNHEDFK 9RQ+QHIHOG:HJ 1 (2)(1)(2)2 8 (1) (2) (1) 36a (4) 23(14)44 4 (1)16 (2) (1) 90 810 124 130 356 399346 353 215 355 326327 260 11222 268 186 180358 129 1 384 351159 345 141 339 354 48 367 47 122 6 344128 181 385 18516 235935721488 14090 93 398 15152 360158 179190 5 80 10 338 5.40vorh. Gehwegvorh. Gehweg ~4.20 vorh. Schwelleentfernen 5050 vorh. Schwelleentfernen 4.305050 ~4.30 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt) Anschluss an Blatt 1 (3) Anschluss an Blatt 2 (3)Anschluss an Blatt 3 (3) Plotdatum 05.02.2020Feb. 20200DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett1 (3)Name /LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUDH Plotdatum 05.02.20200DVWDEBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett2 (3)Name /LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUDH Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUDH9=.I]IUHLbleibt bestehen. Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUDH9=.I]IUHLbleibt bestehen.
Anlage 9
32 Zeichen
Anlage 9 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 10
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Anlage 10 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 6
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Anlage 6 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0068/2020
Anlage 8
2719 Zeichen
Von: An: Ratsservice; online-redaktion Betreff: Buergeranregung Datum: Freitag, 15. Dezember 2017 12:00:51 Nachname: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Ort: E-Mail: Adressat: Bezirksvertretung Münster-Südost weitere Adressaten: Rat der Stadt Münster Thema: Fahrradstraße Lindberghweg / Lütkenbecker Weg Anregung / Antrag: - Sperrung des Durchgangsverkehrs Lindberghweg / Lütkenbecker Weg im Wegesverlauf für PKW, d.h. Umwandlung in "zwei Sackgassen" für PKW oder: - Umwidmung der Straßen zu Anwohnerstraßen Wenn sich die oben genannten Varianten nicht umsetzen lassen, stellen Sie bitte den alten Zustand wieder her, d.h. Fahrräder dürfen die separaten parallelen (Rad-)Wege wieder benutzen. Begründung: Sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Wochen wurden der Lindberghweg und der Lütkenbecker Weg bis hin zur Kanalbrücke Schillerstraße zu einer Fahrradstraße umgewidmet. Leider hat dies die Situation für Fahrradfahrer drastisch verschlechtert! Meine Frau und ich befahren die Strecke an jedem Werktag morgens um ca. 8 bis 8.30 Uhr und abends zwischen 17 und 19 Uhr, und wir fühlen uns als Radfahrer wesentlich unsicherer als zuvor; vor allem auf den Teilstrecken, die bislang über einen separaten Radweg verfügten, und die jetzt für Fahrräder gesperrt sind. Wie Sie dem beigefügten Screenshot von Google-Maps entnehmen können, wird diese Verbindung zu Zeiten des Berufsverkehrs als normale Einfall-/Ausfallstraße von Pendlern genutzt. Am Beispiel der durchschnittlichen Nutzung immer Mittwochs um 8 Uhr sieht man, dass die Verbindung genauso wie Albersloher Weg oder Wolbecker Straße gefärbt ist (i.W. orange). An das neue Tempolimit von 30 km/h hält sich KEIN Autofahrer; normal ist weiterhin geschätzt 40 - 70 km/h. Kontrollen finden nicht statt. Bauliche Veränderungen hat es nicht gegeben. Im Gegenteil hat der Verkehr jetzt gegenüber den Anwohnern seitlich vom Lindberghweg sogar Vorfahrt! Gebremst wird höchstens dann, wenn sich Fahrradfahrer wg. Gegenverkehrs nicht unmittelbar überholen lassen; dies wird dann bei nächster Gelegenheit mit aufheulendem Motor nachgeholt. Und mittendrin die Fahrräder, die aufpassen müssen, nicht auf den rechten Grünstreifen gedrängt zu werden. Besonders gefährlich ist die Überquerung der Umgehungsstraße, da überholende PKW den Gegenverkehr erst spät sehen können. Anregung Nr. 2017-00163 Anlage 8 zur Vorlage V/0068/2020 Daher die dringende Bitte, diese Situation zu ändern! Von alleinigen baulichen Veränderungen (z.B. Blumenkübeln, Schwellen o.ä.) versprechen wir uns nichts; durch die "Kurvenfahrten" würden wir sogar von höherer Gefährdung ausgehen. Freundliche Grüße Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail. Auf diese E-Mail antworten
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Schmeddingstraße
- Wolbecker Straße
- Lindberghweg 5
- Otto-Hersing-Weg 34a
- Heumannsweg
- Boelckeweg
- Lütkenbecker Weg 6
- Drolshagenweg 173
- Albersloher Weg
- Hansaring
- Umgehungsstraße
- Schillerstraße
- Haus Wiek
- Rikeweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0068/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37