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V/0068/2020

Planungs- und Baubeschluss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und Lindberghweg

Vorlagen 14.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.03.2020, TOP 3.1

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 13

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 7

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 11

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Anlage 12

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Anlage 1 Blatt 3_Lageplan

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Anlage 1 Blatt 1_Lageplan

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Blatt 2_Lageplan

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Anlage 9

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Ansehen

Anlage 10

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Anlage 6

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Anlage 4

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Ansehen

Anlage 8

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Ansehen

Anlage 3

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 13

2079 Zeichen

SPD Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster Südost 
Fraktionsvorsitzende:
 
Sabine Metzler 
Otto-Hersing-Weg 34 a 
48167 Münster 
Tel.: 0251 / 39636021 
E-Mail: metzler-sabine@gmx.net 
Münster,
Antrag: Fahrradstraße Lindberghweg sicherer machen und Durchgangsverkehre 
vermeiden! 
Die Bezirksvertretung Münster Südost möge beschließen, dass die Verwaltung kurzfristig für 
die  Fahrradstraße  Lindberghweg  regelnde  und/oder  bauliche  Maßna hmen  prüft  und  der 
Bezirksvertretung  zur  Entscheidung  vorlegt  bzw.  Sofortmaßnahmen  umsetzt,  die  geeignet 
sind, die Geschwindigkeit herabzusetzen, den Durchgangsverkehr  zu beschränken und damit 
die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Radfahrer zu erhöhen. 
Als Sofortmaßnahme prüft die Verwaltung nachfolgende Maßnahmen: 
a. Die  Einfahrt  in  die  Fahrradstraße  ist  von  beiden  Richtungen  optische
deutlicher  zu  kennzeichnen.  Das  b isherige  kleine  Verkehrszeichen  Nummer  244 
„Fahrradstraße“  ist  durch  ein  größeres  Schild  zu  ersetzen.  Die Fahrbahn  ist  in  der 
Einmündung farblich abzuheben. 
b. Die  Durchfahrt  der  Fahrradstraße  Lindberghweg  wird  mit  dem
Verkehrszei
chen  „Durchfahrt  verboten“  für  motorisierten  Verkehr  gesperrt.  Den 
Anliegern  der  Siedlung  Lütkenbeck  ist  über  das  Verkehrszeichen „Anlieger  frei“  die 
Zufahrt  weiterhin  gestattet.  Dur ch  eine  entsprechende  Formulier ung  auf  dem 
Zusatzschild  ist  sicherzustellen,   dass  den  Anwohnern  im  gesamten  Wohnbereich 
Lütkenbeck auch die Zufahrt über den Lindberghweg weiterhin gestattet bleibt. 
Anlage 13 zur Vorlage V/0068/2020

c. Unter  dem  Schild  Fahrradstraße  ist  zusätzlich  ein  Tempo  30  Schi ld 
anzubringen. 
d. Auf  der  Fahrradstraße  Lindberghweg  wird  kurzfristig  in  beiden 
Fahrtrichtungen an geeigneter Stelle ein mobiles Dialogdisplay aufgestellt. 
e. Eine  Vollsperrung  der  Straße,  die  auch  für  die  Anlieger  der  Siedlung  gilt,  ist 
hierbei ausgeschlossen. 
Begründung: erfolgt mündlich 
 
 
 
     Sabine  Metzler, Fraktionsvorsitzende

Anlage 5

32 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 7

32 Zeichen

Anlage 7 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 2

1590 Zeichen

lfd. Nr. Antrag/Anregung lfd. Nr. Antragsteller Datum Antragsinhalt
1. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2015-00141 05.09.2015 "Umwidmung des Lindberghweges in 
eine Fahrradstraße"
2. A-S/0010/2016 Bündnis 90/Die 
Günen/GAL 29.02.2016 "Lindberghweg und Lütkenbecker Weg 
als Fahrradstraße ausweisen"
3. A-S/0010/2015 Bündnis 90/Die 
Günen/GAL 09.03.2015 "Lindberghweg und Lütkenbecker Weg 
zur Fahrradstraße ausbauen"
4. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2016-00116 01.05.2016
"Umwidmung des Lindberghweges in 
eine Fahrradstraße", "Umwandlung des 
Lindberghweges in eine Anliegerstraße"
5. A-S/0006/2017 CDU-Fraktion 07.02.2017
"Radwegeverbindungen zwischen dem 
Südosten und der Innenstadt nachhaltig 
ausbauen und gestalten"
6. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2017-00163 15.02.2017
"Sperrung des Durchgangsverkehrs, 
Umwidmung der Straßen zu 
Anwohnerstraßen"
7. A-S/0007/2018 SPD-Fraktion 06.03.2018
"rechts vor links wieder einführen, 
Freiburger Kegel aufstellen, Dialog-
Display aufstellen"
8. A-S/0003/2018 Bündnis 90/Die 
Günen/GAL 29.03.2018 "Lindberghweg für den Kfz-
Durchgangsverkehr sperren"
9. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00119 25.06.2019 "Lindberghweg als Anliegerstraße 
ausweisen"
10. Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00187 09.08.2019 "Unterschriftenliste gegen Sperrung 
Lindberghweg / Lütkenbecker Weg"
11. Antrag A-S/0011/2019 SPD-Fraktion 12.11.2019
"Fahrradstraße Lindberghweg sicherer 
machen und Durchgangsverkehre 
vermeiden"
Tabellarische Übersicht Antragslage
für den Straßenzug Lindberghweg und Lütkenbecker Weg
Anlage 2 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 11

57 Zeichen

Anregung Nr. 2019-00119
Anlage 11 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 12

5190 Zeichen

Von: Ratsservice
An: Andreas Lembeck; Jürgen Kupferschmidt; Jan Glasneck
Betreff: WG: Buergeranregung
Datum: Freitag, 9. August 2019 16:23:24
Von: 
Gesendet: Freitag, 9. August 2019 16:23:19 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom,
Stockholm, Wien
An: Ratsservice; online-redaktion
Betreff: Buergeranregung
Nachname: 
Vorname: 
Straße,
 Haus-Nr.: 
PLZ:
 
Ort: 
Adressat:
Rat der Stadt Münster
weitere
 Adressaten:
Bezirksvertretung Münster-Südost
Thema: Unterschriftenliste GEGEN Sperrung Lindberghweg/Lütkenbecker Weg
Anregung
 / Antrag:
Münster 23.07.2019
Die genannten Unterzeichner dieser Liste sind gegen jegliche Sperrung des
Lindberghweges und des Lütkenbecker Weges, da uns als PKW fahrende Anwohner die
Zu- und Abfahrt Richtung Schillerstraße/Hansaviertel und Richtung
Heumannsweg/Gremmendorf unmöglich gemacht würde.
Situation:
Bitte bedenken Sie, dass wir ein gewachsenes „altes“ Wohnviertel mit nicht unerheblicher
Anwohnerzahl sind, von denen sehr viele Anwohner ihre Ärzte, Schulen, Kindergärten,
Krankenhausbesuche im Franziskushospital und alle Einkaufsmöglichkeiten in Richtung
Hansaring bzw. Gremmendorf haben.
Sollten uns nun die Zufahrten bzw. Ausfahrten für PKW in besagte Richtungen komplett
gesperrt werden, würde sich hieraus ergeben, dass nicht nur alle PKW fahrenden
Anwohner nur noch über den Boelckeweg und den bereits jetzt schon überlasteten
Albersloher Weg über große Umwege und zusätzliche CO 2 Ausstöße (Klimanotstand)
stadtauswärts und stadteinwärts gelangen könnten, sondern auch die Besucher,
Arbeitnehmer und Kleingartenbetreiber dieses Stadtteiles lange und von Staus betroffene
Umwege in Kauf nehmen müssten .
Sollten Sie darüber nachdenken, den Lindberghweg „nur“ einseitig, Nähe der
Schillerbrücke zu sperren, könnte sich hieraus ergeben, dass der Verkehr der sich auf dem
Heumannsweg künftig wegen Inbetriebnahme der neuen WLE Bahn staut, eine
Anregung Nr. 2019-00187
Anlage 12 zur Vorlage V/0068/2020

willkommene Abkürzung der Wartezeit über den Drolshagenweg und Rikeweg, nimmt,
anstatt über den Lindberghweg abzufließen.
Wie gefährlich und unzumutbar das erhöhte Verkehrsaufkommen in diesen schmalen
Straßen für uns Anwohner des Drolshagenweges und Rikeweges ist, konnten wir bereits
feststellen, als eine monatelange Baumaßnahme die Sperrung des Lindberghweges
erforderte.
Wissen Sie, dass die August – Schepers- Straße vom Lütkenbecker Weg nur stadtauswärts
die Möglichkeit bietet auf die Wolbecker Straße abzubiegen und nicht stadteinwärts!!!
Anliegen:
Nur durch Zufall habe ich von der eventuell geplanten Sperrung erfahren und es als meine
Bürgerpflicht angesehen die Siedlungsbewohner darüber zu informieren. Daraus resultiert
die Unterschriftenliste.
Daraufhin haben wir mit unserem Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau Kontakt
aufgenommen.
Er hat bei der Stadt Münster angeregt eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zu
diesem Thema abzuhalten. Von Seiten der Stadt Münster wurde ihm mitgeteilt, dass die
Vorlage zur geplanten Umsetzung entweder am 03.09. oder am 24.09.2019 der BV
Münster Süd Ost vorgelegt würde.
Bis zum heutigen Tage sind wir als Gesamtheit der Anwohner des Wohngebietes
Lütkenbeck zu keiner Zeit öffentlich oder per Ortstermin über eine eventuelle Sperrung
von Seiten der Stadt Münster informiert worden.
Die bisherige Vorgehensweise der Stadt Münster in o.g. Fall lässt für uns Anwohner nur
den Rückschluss zu, dass die Umsetzung der Sperrung einfach über unsere Köpfe
geschehen soll….
Das ist weder bürgerfreundlich noch politisch akzeptabel.
Anregung
Eine ideale Lösung für Gegner und Befürworter der Sperrung des Lindberghweges wäre
die Ausweisung des Weges als Anliegerstraße.
Dies wäre mit einer einfachen, neuen Beschilderung preiswert umzusetzen.
Kein Gegenargument kann sein, das sich Niemand an Anliegerstraßen hält.
Wir befinden uns nicht im rechtsfreien Raum. Des weiteren würde jegliche Beschilderung
ad absurdum geführt. 
Wie Sie ja wissen, sind Abänderungen von Qualitätsstandards für Fahrradstraßen
möglich(mit dem Zusatz: in durch die Verwaltung zu begründeten Einzelfällen kann nicht
nur für eine Übergangszeit sondern auch auf Dauer von den Standards abgewichen werden
soweit die Verkehrssicherheit gegeben ist)
Apropos Verkehrssicherheit:
In der Vergangenheit haben sich die Schwellen die nun im Zuge einer Baumaßnahme
teilweise entfernt wurden bewährt. Die Schwellen nun aus Kostengründen nicht zu
erneuern halte ich für äußerst gefährlich und fordere Sie auf, die Fahrradstraße mit allen
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten als solche zu gestalten um ein miteinander mit
PKW und Fahrradfahrern zu gewährleisten.
Da der Lindberghweg eine weitere Straße zur Entlastung des Albersloherweges ist, dürfte
das Ganze von nicht unerheblichem öffentlichem und medialem Interesse sein.
Bitte bedenken Sie: Fahrradfahren ist eine tolle Sache solange man jung ist, aber dürfen
wir deshalb unsere alten Mitbürger in der Siedlung beinahe einsperren?!
Mit freundlichen Grüßen

Begründung:
Die Unterschriftenlisten gegen die Sperrung Lindberghweg/Lütkenbecker Weg werde ich
bei der Bezirksverwaltung Südost Wolbeck Münterstraße 7 abgegeben
Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.

Anlage 1 Blatt 3_Lageplan

543 Zeichen

BE
BEBE
PP
B 50/20
B 50/20
3.00
Vischeringgraben
Lütkenbecker Weg
6
136
221
225
53
220
256
222
191
249
Vischeringgraben
Lütkenbecker Weg
Lütkenbecker Weg
60
59
5853
54
5755
261
254
256
249
191
~4.40 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt)
vorh. Gehweg
~4.205050~5.40
Anschluss an Blatt 2 (3)
Plotdatum 05.02.20200D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett3 (3)Name
Lindberghweg/Lütkenbecker Weg)DKUUDGVWUD‰H
Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUD‰H9=.I]IUHLbleibt bestehen.

Anlage 1 Blatt 1_Lageplan

1804 Zeichen

BE
B 50/20
II
Lütkebach
II
(geplant)(4)(3) (1)(2) (2)(2)
171
(2)
181
179(2)
Lindberghweg
Lindberghweg
(1)
(1)
(2)
138134
(3)
(1)
169
(1)132
(1)
8
185
3(2)
(1)
Heumannsweg(1) 154a
(1)(1)167
(1)(1)8
(1)(1)
183
136
(1)
(3)
(1)Drolshagenweg
173
6
165
(1)
124
1
35
98
100
104
41
37
105 202
31
229266189
39
237
30
32
46
195
239
49
232
102
236101194
36
267
97
99
225 268
238
52 84
226
B 50/20
4.3050
5.302.00 75 (Gussasphalt)vorh. Gehwegvorh. Gehweg
vorh.Schwelleentfernen
~4.75 (roter Asphalt)75 (Gussasphalt)
50
5.70
754.7575~1.40
BE
G G
P
BE
BE
BE
B 50/20B 50/20
30
42 1
Lütkebach
23I 4921
(1)36
IF31
-IIF20
252729 51
FI
33 FI
4040a 5
(1) (1)86 20a
(1)4 Boelckeweg(1) (2)612 (1)(3)30a 5a
(1)
Lindberghweg
Lindberghweg
14 6
21(1)(1) 12
284 (2)
(13)
(1)88 (1)(1)3(1)
105
122a80 (1) (2)
122
(1)
4242a
44 (1)
10
$P/WNHEDFK
9RQ+QHIHOG:HJ
1
(2)(1)(2)2 8 (1)
(2)
(1) 36a
(4)
23(14)44
4
(1)16 (2)
(1) 90
810
124
130
356
399346
353
215
355
326327
260
11222
268
186
180358
129
1
384
351159
345
141
339
354
48
367
47
122 6
344128
181
385 18516
235935721488 14090 93
398 15152
360158
179190
5
80
10
338
5.40vorh. Gehwegvorh. Gehweg
~4.20
vorh. Schwelleentfernen
5050
vorh. Schwelleentfernen
4.305050
~4.30 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt)
Anschluss an Blatt 1 (3)
Anschluss an Blatt 2 (3)Anschluss an Blatt 3 (3)
Plotdatum 05.02.2020Feb. 20200D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett1 (3)Name
/LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUD‰H
Plotdatum 05.02.20200D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett2 (3)Name
/LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUD‰H
Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUD‰H9=.I]IUHLbleibt bestehen.
Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUD‰H9=.I]IUHLbleibt bestehen.

Anlage A

2283 Zeichen

Anlage A zur V/0068/2020 
Kurzüberblick 
Bei dem Lütkenbecker Weg und dem Lindberghweg handelt es sich um bestehende Fahrradstra-
ßen. Der Straßenzug weist im Bestand einen erhöhten Durchgangsverkehr auf und die durch-
schnittlich gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten sind laut aktueller Geschwindigkeitsmessungen 
deutlich zu hoch. Um möglichst zeitnah eine Verbesserung der örtlichen Verhältnisse herbeizu-
führen, sollen nun die Fahrradstraßen nach den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen 
(Beschlussvorlage V/0151/2019) und in Verbindung mit derzeit bereits angelaufenen Sofortmaß-
nahmen verkehrssichernd umgestaltet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung des Lütkenbecker Weges / des Lindberghweges zwischen 
Theodor-Scheiwe-Straße und Heumannsweg nach den neuen Qualitätsstandards für Fahr-
radstraßen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 780.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beschlussvorlage

13614 Zeichen

V/0068/2020 
V/0068/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Planungs- und Baubeschluss: Umgestaltung der Fahrradstraßen Lütkenbecker Weg und 
Lindberghweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fahrradachse Lütkenbecker Weg / Lindberghweg wird, entsprechend der beschlossenen 
Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019), auf der Grundlage des 
Lageplans von Februar 2020 (s. Anhang 1) umgestaltet. 
 
2. Die Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und die 
Anträge der CDU -Fraktion, der SPD -Fraktion und der Bündn is 90/Die Grünen/GAL -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster-Südost, wie in der tabellarischen Übersicht (s. Anhang 2) dargestellt und 
separat in den folgenden Anhängen (s. Anhänge 3 – 13) beigefügt, sind mit Beschlussfassung zu 
dieser Vorlage erledigt. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 780.000 € entste-
hen.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 2020 780.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
26.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0068/2020 
Dienstleistungen 
Ergebnis    780.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass  
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und 
gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Attraktivierung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster  
unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, die angestrebte Substituierung von Kfz -
(Pendler-)Fahrten zu erreichen. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige Fahrradstraßen we i-
terer Radverkehr generiert werden. 
 
Die Straßenachse Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg weist im Bestand einen erhö h-
ten Durchgangsverkehr auf und die durchschnittlich gefahrenen Kfz -Geschwindigkeiten sind laut a k-
tueller Geschwindigkeitsmessungen deutlich zu hoch. Auch deshalb hat am 16. September 2019 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die Veranstaltung hat aufgezeigt, dass die Bürge r-
schaft zum einen eine verkehrssichernde Ausgestaltung der Fahrradstraße, zum anderen aber auch 
eine künftige MIV-Konnektivität zur Innenstadt fordert. Da rüber hinaus liegen zu den Fahrradstraßen 
Lütkenbecker Weg / Lindberghweg 5 Anregungen gemäß §24 der Gemeindeverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen und 6 Anträge der CDU -Fraktion, der SPD -Fraktion und der Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vor (s. Anhänge 2 – 13). 
 
Unter Berücksichtigung dieser politischen Anträge und der Anregungen aus der Bürgerschaft soll 
möglichst zeitnah eine Verbesserung der örtlichen Verhältnisse herbeigeführt werden. Dementspr e-
chend wird die Fahrradstraßen -Achse nach den n euen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen  (Be-
schlussvorlage V/0151/2019) umgestaltet, um so eine Beruhigung der verkehrlichen Situation zu b e-
wirken. Aus Sicht der Planungsverwaltung sind darüber hinaus weitere Sofortmaßnahmen notwendig, 
die angesichts ihrer verkehrssichernden Dringlichkeit, losgelöst von der vorliegenden Beschlussvorla-
ge, bereits seit Februar 2020 vor Ort umgesetzt und aufgrund ihres Kausalzusammenhangs mit der 
vorliegenden Planung zur Umgestaltung des Lü tkenbecker Weges / Lindberghweges als auch den 
Anträgen und Anregungen ebenfalls im Folgenden erläutert werden.  
 
 
Planung 
 
Anpassung an Qualitätsstandards 
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und der damit einhergehenden Akzeptanz von 
Fahrradstraßen werden die Qualitätsstandards für Fahrradstraßen entsprechend der Beschlussvorl a-
ge V0151/2019 auf dem Lütkenbecker Weg / Lindberghweg umgesetzt. Demzufolge wird die Fah r-
radstraße zwischen den Knotenpunkten Lütkenbecker Weg / Theodor-Scheiwe-Straße und Lütkenbe-
cker Weg / Heumannsweg rot eingefärbt. Der Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn beträgt fast 
über die gesamte Länge der Strecke zu beiden Seiten 0,50 m (auf dem Lindberghweg zwischen dem 
Drolshagenweg und dem Heumannsweg aufgrund der größer en Straßenbreite jedoch 0,75 m). Die 
Breite der Rotmarkierung variiert im Verlauf zwischen 4,20 m und 5,00 m.  
 
Anbindung an den WLE-Geh- / Radweg  
In Hinblick auf die vorgeschlagene Routenführung der Veloroute -Everswinkel gemäß der Vorlage 
V/0097/2020 „Veloroute-Everswinkel: Routenführung“ besteht die Notwendigkeit einer angemessen 
Anbindung der Fahrradstraße Lindberghweg über den Heumannsweg an den Geh - / Radweg entlang 
der WLE-Trasse am Albersloher Weg. Die Anbindung wird dementsprechend im Zuge der w eiteren

- 3 - 
V/0068/2020 
Veloroutenplanung erledigt. 
 
Rückbau der Fahrbahnschwellen  
Während der Kanal- bzw. Straßenbauarbeiten am Lindberghweg, die im 3. Quartal 2019 abgeschlo s-
sen wurden, entfielen 3 von 6 Fahrbahnschwellen. Der verkehrstechnische Entwurf (s. Anlage 1) sieht 
vor, auch die restlichen Fahrbahnschwellen zurückzubauen. Fahrbahnschwellen gestalten einen 
Straßenabschnitt zwar unattraktiv für Kfz -Fahrende, beeinträchtigen jedoch ebenso die anderen Ve r-
kehrsteilnehmer und Anwohner: Aufgrund der erhöhten Lärmbelast ung durch abruptes Bremsen, 
lautstarkes Wiederbeschleunigen sowie der Ladung in Lieferfahrzeugen oder Anhängern sinkt die 
Wohnqualität im direkten Umfeld. Ein komfortables Befahren der Schwellen für die Radfahrenden ist 
nicht möglich. Insbesondere sind hie r Lastenräder und Fahrräder mit (Kinder -)Anhänger zu nennen. 
Hinzu kommt, dass Pkw -Fahrende zwischen den Fahrbahnschwellen die Radfahrenden überholen, 
umgekehrt werden die Pkw-Fahrenden auf Höhe der Schwellen von den Radfahrenden überholt. Die-
se wechselnden Überholmanöver verringern die Verkehrssicherheit der beteiligten Verkehrsteilne h-
mer.  
Auch bei Bremsschwellen in Form von „Berliner Kissen“ oder „Kölner Tellern“ tritt dieser Effekt der 
unstetigen Fahrweise auf. Hinzu kommt, dass bei diesen Varianten die  Sturzgefahr für (motorisierte) 
Zweiradfahrende aufgrund der seitlichen Anrampung dieser Module steigt. 
Die Installation sogenannter „Drempel“ als Verziehungen im Asphalt (vgl. Umsetzung Haus Wiek in 
Albachten) wird aus hiesiger Sicht als kritisch erachtet . Die Verziehungen entschleunigen bis zu e i-
nem gewissen Maße den Kfz -Verkehr und sind komfortabler zu befahren als herkömmliche Aufpfla s-
terungen. Die erzielten Geschwindigkeitsreduzierungen sind jedoch dementsprechend auch geringer. 
Das Abbremsen/Beschleunigen auf Höhe der Verziehungen findet weiterhin statt. Diametral zu der 
Intention einer Fahrradstraße erschwert sich die Befahrbarkeit und verringert sich die Verkehrssicher-
heit für Radfahrende. 
 
Einengungen / Vorschuhungen / Freiburger Kegel 
Künstlich (baulich) angelegte Engstellen führen erfahrungsgemäß (z. B. Schmeddingstraße) zu krit i-
schen Begegnungssituationen zwischen Rad- und Kfz-Fahrenden. Häufig nehmen sich Kfz-Fahrende 
das vermeintliche „Recht des Stärkeren“. Sie sind daher auf Fahrradstraßen grun dsätzlich nicht zu 
empfehlen.  
 
Anlieger-frei-Regelungen  
Die Regelung mittels des Verkehrszeichens 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ in Verbindung mit dem 
Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ (Anlieger -frei-Regelung) lässt ausschließlich die Kfz -Nutzung 
von unmittelbaren Anliegern des Lütkenbecker Wegs/Lindberghwegs zu. Dies bedeutet für das G e-
biet Lütkenbeck, dass Anwohnern des Rikewegs, Boelckewegs, Drolshagenwegs, etc. die Kfz -
Nutzung der Fahrradstraße untersagt wäre.  
Darüber hinaus spricht gegen eine  Anlieger-frei-Regelung, dass sie den Durchgangsverkehr nicht 
konsequent ausschließt. Die Kontrolle ist äußerst aufwendig und kann aufgrund der hohen Persona l-
ressourcen, die sie bindet, nur sehr sporadisch erfolgen. Somit ist sie polizeilich kaum kontrollierbar. 
 
Sperrung  
Eine Sperrung der Fahrradstraßen-Achse für den Kfz-Verkehr würde einen erheblichen Eingriff in die 
Verkehrsanbindung der Anwohner des Gebietes Lütkenbeck als auch auf das umliegende Straße n-
netz bedeuten. Speziell wird dies, bezugnehmend a uf die Bürgerinformationsveranstaltung und die 
beigefügten Anregungen, durch die kontrovers geführte Diskussion bzgl. einer Sperrung innerhalb der 
Anwohnerschaft verdeutlicht.  
Durch die fahrradfreundliche Umgestaltung des Lindberghweges / des Lütkenbecker  Weges entspre-
chend der neuen Qualitätsstandards verspricht sich die Planungsverwaltung in Kombination mit den 
beschriebenen Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung der Ve r-
kehrsteilnehmenden eine Entschleunigung als auch ei nen Rückgang der Kfz -Verkehre in den Fah r-
radstraßen. Aufgrund des weitreichenden Eingriffs einer Sperrung in den Verkehr wird daher vorerst 
die Wirkung der o. g. baulichen Maßnahmen und Sofortmaßnahmen intensiv beobachtet, analysiert 
und bewertet. Falls hi erdurch keine ausreichende Verbesserung der Verkehrssituation verzeichnet 
werden kann, wird als letzte Möglichkeit die beschilderte Sperrung (mittels des Verkehrszeichens 267

- 4 - 
V/0068/2020 
„Verbot der Einfahrt“) der Fahrradstraßen in Erwägung gezogen.  
 
Eine bauliche Sperrung zur Unterbindung des Kfz-Verkehrs, z. B. mittels Sperrpfosten, kommt nicht in 
Betracht, da eine ungehinderte Erreichbarkeit des Gebietes Lütkenbeck für Rettungsfahrzeuge geg e-
ben sein muss.  
 
 
Begleitende Sofortmaßnahmen 
 
Dialog-Displays  
Dialog-Displays haben erfahrungsgemäß (aufgrund der direkten, emotionalen Ansprache und durch 
die soziale Kontrolle durch andere Verkehrsteilnehm ende) eine hohe Wirkungskraft auf das Nu t-
zungsverhalten der Kraftfahrenden und verringern nachhaltig die Kfz -Geschwindigkeiten. Auf dem 
Lindberghweg wurde daher Anfang Februar je Fahrtrichtung ein Dialog-Display installiert.  
 
Geschwindigkeitskontrollen 
Im Bereich der Straße Lütkenbecker Weg gibt es bereits eine Messstelle, an der Kontrollen durch den 
städtischen Messwagen oder durch die Polizei erfolgen. Am 13.11.2019 wurde auf einer gemeins a-
men Messstellenkonferenz des Ordnungsamtes und der Polizei Münster erörtert, dass die Messstelle 
auf den gesamten Lütkenbecker Weg und Lindberghweg ausgedehnt wird und die Mess ungen häufi-
ger stattfinden.  Die Kontrollen sollen die gefahrenen Geschwindigkeiten spürbar senken. Die Ve r-
kehrsentwicklung wird durch das Ordnungsamt kritisch beobachtet und im Bedarfsfall werden die 
Kontrollen weiter angepasst. 
 
Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden / Verdeutlichung der Verkehrsregeln / Werbekampagne 
für Fahrradstraßen  
Aus Sicht der Verwaltung muss grundlegend auf die in einer Fahrradstraße geltenden Regelungen 
aufmerksam gemacht werden, denn mangelnde Regelkenntnisse scheinen ein we it verbreitetes Phä-
nomen zu sein.  Aus diesem Grund werden  im Laufe des 2. Quartals 2020  übersichtliche und prä g-
nante Plakate zur Sensibilisierung und Verdeutlichung dieser Regeln entlang des Lindberghweges 
und Lütkenbecker Weges  (sowie an den anderen Fahrr adstraßen auf Münsteraner Stadtgebiet)  an-
gebracht. Parallel wird dies mittels Öffentlichkeitsarbeit  z. B. in Form von Postkarten als „Werbekam-
pagne für Fahrradstraßen“  begleitet. Auch größere Fahrradstraßenschilder  – insbesondere in den 
Eingangsbereichen der Fahrradstraßen – werden zeitnah als Sofortmaßnahme installiert. Dies bedeu-
tet für die Fahrradstraßen -Achse, dass die Einmündungsbereiche Heumannsweg und Theodor -
Scheiwe-Straße jeweils beidseitig („Torwirkung“) durch größere Fahrradstraßenschilder optisc h her-
vorgehoben werden. Im weiteren Verlauf der Fahrradachse werden auch am Knotenpunkt Schille r-
straße / Hansaring große Fahrradstraßenschilder angebracht, sobald dieser Bereich im Laufe dieses 
Jahres als Fahrradstraße ausgewiesen und ausgebaut wird. 
 
Zusätzliche Tempo -30-Schilder unter Fahrradstraßenschildern bilden aufgrund der Tempo -30-
Vorschrift in Fahrradstraßen eine Doppelregelung und sind demnach laut der Straßenverkehrsor d-
nung unzulässig. 
 
 
Anregungen und Anträge 
 
Die o. g. Anregungen und Anträge werden als erledigt angesehen. Die Eingeberinnen und Eingeber 
der Anregungen werden über den Beschluss dieser Vorlage informiert. 
 
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca . 780.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem 
KAG aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2020 erfolgen.

- 5 - 
V/0068/2020 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf (Blätter 1.1 – 3.2) 
Anlage 2: Tabellarische Übersicht Antragslage 
Anlage 3: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2015-00141 
Anlage 4: A-S/0010/2016 
Anlage 5: A-S/0010/2015 
Anlage 6: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr 2016-00116 
Anlage 7: A-S/0006/2017 
Anlage 8: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2017-00163 
Anlage 9: A-S/0007/2018 
Anlage 10: A-S/0003/2018 
Anlage 11: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00119 
Anlage 12: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 2019-00187  
Anlage 13: Antrag A-S/0011/2019

Anlage 1 Blatt 2_Lageplan

1804 Zeichen

BE
B 50/20
II
Lütkebach
II
(geplant)(4)(3) (1)(2) (2)(2)
171
(2)
181
179(2)
Lindberghweg
Lindberghweg
(1)
(1)
(2)
138134
(3)
(1)
169
(1)132
(1)
8
185
3(2)
(1)
Heumannsweg(1) 154a
(1)(1)167
(1)(1)8
(1)(1)
183
136
(1)
(3)
(1)Drolshagenweg
173
6
165
(1)
124
1
35
98
100
104
41
37
105 202
31
229266189
39
237
30
32
46
195
239
49
232
102
236101194
36
267
97
99
225 268
238
52 84
226
B 50/20
4.3050
5.302.00 75 (Gussasphalt)vorh. Gehwegvorh. Gehweg
vorh.Schwelleentfernen
~4.75 (roter Asphalt)75 (Gussasphalt)
50
5.70
754.7575~1.40
BE
G G
P
BE
BE
BE
B 50/20B 50/20
30
42 1
Lütkebach
23I 4921
(1)36
IF31
-IIF20
252729 51
FI
33 FI
4040a 5
(1) (1)86 20a
(1)4 Boelckeweg(1) (2)612 (1)(3)30a 5a
(1)
Lindberghweg
Lindberghweg
14 6
21(1)(1) 12
284 (2)
(13)
(1)88 (1)(1)3(1)
105
122a80 (1) (2)
122
(1)
4242a
44 (1)
10
$P/WNHEDFK
9RQ+QHIHOG:HJ
1
(2)(1)(2)2 8 (1)
(2)
(1) 36a
(4)
23(14)44
4
(1)16 (2)
(1) 90
810
124
130
356
399346
353
215
355
326327
260
11222
268
186
180358
129
1
384
351159
345
141
339
354
48
367
47
122 6
344128
181
385 18516
235935721488 14090 93
398 15152
360158
179190
5
80
10
338
5.40vorh. Gehwegvorh. Gehweg
~4.20
vorh. Schwelleentfernen
5050
vorh. Schwelleentfernen
4.305050
~4.30 (roter Asphalt)50 (Gussasphalt)50 (Gussasphalt)
Anschluss an Blatt 1 (3)
Anschluss an Blatt 2 (3)Anschluss an Blatt 3 (3)
Plotdatum 05.02.2020Feb. 20200D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett1 (3)Name
/LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUD‰H
Plotdatum 05.02.20200D‰VWDEBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.Feb. 20201 : 500DatumFeb. 2020PliquettPliquett2 (3)Name
/LQGEHUJKZHJ/WNHQEHFNHU:HJ)DKUUDGVWUD‰H
Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUD‰H9=.I]IUHLbleibt bestehen.
Beschilderung:%HVWDQGVEHVFKLOGHUXQJ)DKUUDGVWUD‰H9=.I]IUHLbleibt bestehen.

Anlage 9

32 Zeichen

Anlage 9 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 10

33 Zeichen

Anlage 10 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 6

32 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 4

32 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0068/2020

Anlage 8

2719 Zeichen

Von:
An: Ratsservice; online-redaktion
Betreff: Buergeranregung
Datum: Freitag, 15. Dezember 2017 12:00:51
Nachname: 
Vorname: 
Straße, Haus-Nr.: 
PLZ: 
Ort: 
E-Mail: 
Adressat: Bezirksvertretung Münster-Südost
weitere Adressaten: Rat der Stadt Münster
Thema: Fahrradstraße Lindberghweg / Lütkenbecker Weg
Anregung / Antrag:
- Sperrung des Durchgangsverkehrs Lindberghweg / Lütkenbecker Weg im Wegesverlauf
für PKW, d.h. Umwandlung in "zwei Sackgassen" für PKW 
oder:
- Umwidmung der Straßen zu Anwohnerstraßen 
Wenn sich die oben genannten Varianten nicht umsetzen lassen, stellen Sie bitte den alten
Zustand wieder her, d.h. Fahrräder dürfen die separaten parallelen (Rad-)Wege wieder
benutzen.
Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vor wenigen Wochen wurden der Lindberghweg und der Lütkenbecker Weg bis hin zur
Kanalbrücke Schillerstraße zu einer Fahrradstraße umgewidmet. 
Leider hat dies die Situation für Fahrradfahrer drastisch verschlechtert! 
Meine Frau und ich befahren die Strecke an jedem Werktag morgens um ca. 8 bis 8.30
Uhr und abends zwischen 17 und 19 Uhr, und wir fühlen uns als Radfahrer wesentlich
unsicherer als zuvor; vor allem auf den Teilstrecken, die bislang über einen separaten
Radweg verfügten, und die jetzt für Fahrräder gesperrt sind. 
Wie Sie dem beigefügten Screenshot von Google-Maps entnehmen können, wird diese
Verbindung zu Zeiten des Berufsverkehrs als normale Einfall-/Ausfallstraße von Pendlern
genutzt. Am Beispiel der durchschnittlichen Nutzung immer Mittwochs um 8 Uhr sieht
man, dass die Verbindung genauso wie Albersloher Weg oder Wolbecker Straße gefärbt
ist (i.W. orange). 
An das neue Tempolimit von 30 km/h hält sich KEIN Autofahrer; normal ist weiterhin
geschätzt 40 - 70 km/h. Kontrollen finden nicht statt. Bauliche Veränderungen hat es nicht
gegeben. Im Gegenteil hat der Verkehr jetzt gegenüber den Anwohnern seitlich vom
Lindberghweg sogar Vorfahrt! Gebremst wird höchstens dann, wenn sich Fahrradfahrer
wg. Gegenverkehrs nicht unmittelbar überholen lassen; dies wird dann bei nächster
Gelegenheit mit aufheulendem Motor nachgeholt. Und mittendrin die Fahrräder, die
aufpassen müssen, nicht auf den rechten Grünstreifen gedrängt zu werden. Besonders
gefährlich ist die Überquerung der Umgehungsstraße, da überholende PKW den
Gegenverkehr erst spät sehen können. 
Anregung Nr. 2017-00163
Anlage 8 zur Vorlage V/0068/2020

Daher die dringende Bitte, diese Situation zu ändern! 
Von alleinigen baulichen Veränderungen (z.B. Blumenkübeln, Schwellen o.ä.)
versprechen wir uns nichts; durch die "Kurvenfahrten" würden wir sogar von höherer
Gefährdung ausgehen.
Freundliche Grüße
Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.
Auf diese E-Mail antworten

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (15)

  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Schmeddingstraße
  • Wolbecker Straße
  • Lindberghweg 5
  • Otto-Hersing-Weg 34a
  • Heumannsweg
  • Boelckeweg
  • Lütkenbecker Weg 6
  • Drolshagenweg 173
  • Albersloher Weg
  • Hansaring
  • Umgehungsstraße
  • Schillerstraße
  • Haus Wiek
  • Rikeweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0068/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37