3124/2018
Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9222 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23/236
Vorlagen-Nummer
3124/2018
Freigabedatum
02.11.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen
Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Stand-
ort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und
den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in
der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016)
und
2. stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsge-
mäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens
1.740.000 € (netto).
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018
Finanzausschuss 19.11.2018
Rat 22.11.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme mind. 1.740.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Gem. Ratsbeschluss vom 19.06.2007 (0396/007) ist der Großmarkt im Jahr 2020 zu verlagern. Die
Verwaltung wurde aufgefordert, „keinerlei Verträge zu verlängern oder neu abzuschließen, die über
das Jahr 2020 hinausgehen“. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Bauleitplanverfahren „Park-
stadt Süd“ und „Frischezentrum Marsdorf“ besteht für die Freistellung des Großmarktgeländes bis
Ende 2020 keine zwingende Notwendigkeit. Von daher können die Rahmenbedingungen für den Alt-
standort mit einer Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2023 angepasst werden. Dazu werden Ge-
spräche mit den Händlern auf dem Kernmarktgelände geführt werden.
Mit erneutem Beschluss über den Standort des Frischezentrums (0728/2017) hat der Rat die Verwal-
tung in seiner Sitzung am 11.07.2017 u. a. beauftragt, den notwendigen Instandhaltungsbedarf zu
ermitteln, der für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über den 31.12.2019
hinaus erforderlich ist.
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sehen folgende notwendigen Instandsetzungsmaßnah-
men vor, um eine Aufrechterhaltung des städtischen Großmarktbetriebes bis 31.12.2023 sicherzustel-
len:
I. Großmarkthalle
Prüfung der Statik und Sanierung
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden im Juli 2018 umfangreiche Schadstellen im
Tragwerk der Großmarkthalle festgestellt. Für erforderliche weitere vertiefende Untersu-
chungen und erste Sanierungsmaßnahmen werden Kosten in Höhe von
mindestens netto 850.000 €
3
entstehen.
Es ist zunächst nach dem Ergebnis der erfolgten Bestandsaufnahme zwingend ein auf Be-
tonsanierung spezialisiertes Ingenieurbüro mit weiteren Untersuchungen zu beauftragen.
Erst nach Vorliegen dieser detaillierten Untersuchungen wird der genaue Umfang der er-
forderlichen Maßnahmen zu bestimmen sein.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die erforderlichen Maßnahmen unter Betrieb,
d.h. ohne Unterbrechung der Verkaufsgeschäfte, in der Großmarkthalle durchgeführt wer-
den können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird die Verwaltung ein Kon-
zept für eine temporäre Auslagerung der Verkaufsstände erarbeiten.
Sanierung Fenster Verwaltungsgebäude und Alte Versteigerungshalle
Die Instandsetzung der stark verwitterten und abgeplatzten Holzfenster ist auf der Grund-
lage der erfolgten Abstimmung mit dem Denkmalschutz eingeleitet. Es werden voraus-
sichtlich sechs Fenstertüren durch neue Holzfenstertüren ersetzt und 53 verbleibende
Holzfenster ertüchtigt. Die Verglasung soll durch Energiespar-/Vorsatzscheiben ersetzt
werden. Ferner soll ein barrierefreier Zugang zum Atrium geschaffen werden.
Die Kosten hierfür betragen netto 83.000 €.
Flachdachsanierung Verwaltungsgebäude
Unter Berücksichtigung des Kostenaufwandes und unter Ausnutzung der Spielräume der
bautechnischen Regeln ist vorgesehen, Teilflächen für die Übergangszeit zu erneuern. Im
Hinblick auf die denkmalgerechte Gestaltung sollen die sichtbaren Kastenrinnen original-
getreu erneuert werden. Ferner erfolgt eine Reparatur des dortigen Blitzschutzes.
Die Instandsetzung umfasst Kosten in Höhe von netto 54.000 €.
II. Sonstiger Instandhaltungsaufwand
Prüfung Elektroversorgung Außenmarkt
Gemäß Bericht des TÜV Rheinland vom 04.05.2018 über die sicht- und messtechnische
Überprüfung sind Instandsetzungen der elektrischen Anlagen und Leitungen für die
Stromversorgung der Außenmarktstände des Großmarktes nach heutigem Sachstand un-
umgänglich. Eine weitgehende Begutachtung der Elektroversorgung sowie der Beleuch-
tung des Marktes und der Verkehrswege hat ein dezidiertes Ergebnis erbracht, das in
Etappen realisiert werden soll.
Das beauftragte Ingenieurbüro zeigt zwei Varianten zur Ertüchtigung der Stromversorgung
an, wobei die Variante B den Empfehlungen des TÜV Rheinland entspricht.
Variante A:
Errichtung einer neuen Stromversorgung mit Erdungsanlagen nach aktuellem Normenwerk
mit neuem Leitungsnetz Außenmarkt (Kosten 926.000 € netto).
Variante B:
Durchführung aller notwendigen Arbeiten (u. a. Erneuerung Hausanschlusskästen, Durch-
führung von Isolationsmessungen, ggf. Erneuerung von Leitungen)
Die Kosten hierfür betragen netto 333.000 €
Die heutige Außenbeleuchtung entspricht nicht mehr den aktuellen Normwerten, sowohl
hinsichtlich der Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit für die Arbeitsstätten im Außen-
4
bereich als auch im Hinblick auf die Energieeffizienz. Um die absolut notwendigen Maß-
nahmen zu definieren, ist zunächst eine detaillierte Sachverständigenprüfung notwendig.
Bis zur Entscheidung über den weiteren Erneuerungsbedarf der Außenbeleuchtung erfol-
gen daher zunächst wie bisher die üblichen punktuellen Instandsetzungen der Beleuch-
tungskörper.
III. Dichtheitsprüfung Kanalisation Großmarktgelände
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) wurden mit der Reinigung, Zustands- und Funktions-
prüfung der privaten Abwasseranlagen des Großmarktes gem. SüwVO Abw NRW beauftragt.
Aufgrund der Vielzahl von Schäden und Verschmutzungen wird die Zustandsprüfung voraus-
sichtlich Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein.
Das aktuelle Zwischenergebnis weist Schäden auf, die unterschiedlich klassifiziert sind. Nur
die Klasse A Schäden ziehen einen kurzfristigen Sanierungsbedarf nach sich. Klasse B Schä-
den haben eine Sanierungsfrist von bis zu 10 Jahren. Die Verwaltung beabsichtigt entspre-
chend vorzugehen und für die Nutzungszeit bis Ende 2023 ausschließlich Maßnahmen zur
Schadensklasse A sofort vorzusehen.
Der geschätzte Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei netto 420.000 €
IV. Finanzierung
Die zurzeit zu beziffernden Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahmen betragen mindes-
tens netto 1.740.000 €. Ein Teilbetrag von 137.000 € steht im Haushaltsplan
2018 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte - bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen zur Verfügung. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.603.000 € werden im
endgültigen Haushaltsplan 2019 inkl. Mittelfristplanung 2021 bedarfsgerecht berücksichtigt.
geschätzte
Kosten 2018 2019 2020 2021
Statik 850.000 € 300.000 € 300.000 €
250.000€
Sanierung
Fenster 83.000 € 83.000 €
Sanierung
Flachdach 54.000 € 54.000 €
Elektro-
versorgung 333.000 € 333.000 €
Kanalisation 420.000 € 420.000 €
1.740.000 € 137.000 € 1.053.000 € 300.000 €
250.000€
Ob und in welchem Umfang die Außenbeleuchtung erneuert werden muss, wird, wie oben dargestellt,
derzeit ermittelt. Die Erneuerungsmaßnahmen werden auf das unbedingt erforderliche Maß be-
schränkt. Sollten Maßnahmen in einem Umfang erforderlich sein, der die im Rahmen der baulichen
Unterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, so ist eine Nachfinanzierung erforderlich.
Die Kosten der Sanierung der Großmarkthalle lassen sich, wie ausgeführt, erst nach Abschluss der
zwingend erforderlichen vertiefenden gutachterlichen Untersuchungen bestimmen. Die Finanzierung
für die erweiterten Sanierungsmaßnahmen bzw. ggf. die temporäre Auslagerung der Verkaufsstände
kann erst nach Abschluss der Untersuchungen vorgenommen werden.
5
Begründung der Dringlichkeit:
Damit die aufgezeigten Maßnahmen zügig eingeleitet werden können, ist eine Beschlussfassung in
der Novembersitzung des Rates erforderlich.
Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 19.11.18
1472 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 20.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 19.11.2018 öffentlich 12.29 Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte 3124/2018 Beschluss in der Fassung des Wirtschaftsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: Der Rat beschließt, 1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016) 2. Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstel- lung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforder- lich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnah- men mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto). und 3. beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtrags- beschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1, Auszug aus dem Wirtschaftsausschuss vom 06.11.2018
1436 Zeichen
Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Doberitz Telefon: (0221) 25507 Fax : (0221) E-Mail: uta.doberitz@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 öffentlich 8.1 Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte 3124/2018 Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden, um Ziffer 3 erweiterten Be- schluss zu fassen: Der Rat beschließt, 1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). 2. Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto). und 3. Er beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbe- schluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzule- gen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3124/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.11.2018
- Erstellt
- 20.09.2018 19:23