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3124/2018

Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.29

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 19.11.18

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Ansehen

Anlage 1, Auszug aus dem Wirtschaftsausschuss vom 06.11.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

9222 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 3124/2018 
Freigabedatum 
02.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen 
Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - Märkte 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, 
 
1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes am Stand-
ort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und 
den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung - vom 19. Dezember 1994 in 
der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016) 
 
und 
 
2. stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsge-
mäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 
1.740.000 € (netto). 
 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  mind. 1.740.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Gem. Ratsbeschluss vom 19.06.2007 (0396/007) ist der Großmarkt im Jahr 2020 zu verlagern. Die 
Verwaltung wurde aufgefordert, „keinerlei Verträge zu verlängern oder neu abzuschließen, die über 
das Jahr 2020 hinausgehen“. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Bauleitplanverfahren „Park-
stadt Süd“ und „Frischezentrum Marsdorf“ besteht für die Freistellung des Großmarktgeländes bis 
Ende 2020 keine zwingende Notwendigkeit. Von daher können die Rahmenbedingungen für den Alt-
standort mit einer Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2023 angepasst werden. Dazu werden Ge-
spräche mit den Händlern auf dem Kernmarktgelände geführt werden. 
 
Mit erneutem Beschluss über den Standort des Frischezentrums (0728/2017) hat der Rat die Verwal-
tung in seiner Sitzung am 11.07.2017 u. a. beauftragt, den notwendigen Instandhaltungsbedarf zu 
ermitteln, der für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über den 31.12.2019 
hinaus erforderlich ist.  
 
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sehen folgende notwendigen Instandsetzungsmaßnah-
men vor, um eine Aufrechterhaltung des städtischen Großmarktbetriebes bis 31.12.2023 sicherzustel-
len: 
 
I. Großmarkthalle 
 
 Prüfung der Statik und Sanierung 
 
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden im Juli 2018 umfangreiche Schadstellen im 
Tragwerk der Großmarkthalle festgestellt. Für erforderliche weitere vertiefende Untersu-
chungen und erste Sanierungsmaßnahmen werden Kosten in Höhe von  
 
       mindestens netto 850.000 €

3 
entstehen. 
 
Es ist zunächst nach dem Ergebnis der erfolgten Bestandsaufnahme zwingend ein auf Be-
tonsanierung spezialisiertes Ingenieurbüro mit weiteren Untersuchungen zu beauftragen. 
Erst nach Vorliegen dieser detaillierten Untersuchungen wird der genaue Umfang der er-
forderlichen Maßnahmen zu bestimmen sein. 
 
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die erforderlichen Maßnahmen unter Betrieb, 
d.h. ohne Unterbrechung der Verkaufsgeschäfte, in der Großmarkthalle durchgeführt wer-
den können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird die Verwaltung ein Kon-
zept für eine temporäre Auslagerung der Verkaufsstände erarbeiten. 
 
 Sanierung Fenster Verwaltungsgebäude und Alte Versteigerungshalle 
 
Die Instandsetzung der stark verwitterten und abgeplatzten Holzfenster ist auf der Grund-
lage der erfolgten Abstimmung mit dem Denkmalschutz eingeleitet. Es werden voraus-
sichtlich sechs Fenstertüren durch neue Holzfenstertüren ersetzt und 53 verbleibende 
Holzfenster ertüchtigt. Die Verglasung soll durch Energiespar-/Vorsatzscheiben ersetzt 
werden. Ferner soll ein barrierefreier Zugang zum Atrium geschaffen werden.  
 
Die Kosten hierfür betragen     netto 83.000 €. 
 
 Flachdachsanierung Verwaltungsgebäude 
 
Unter Berücksichtigung des Kostenaufwandes und unter Ausnutzung der Spielräume der 
bautechnischen Regeln ist vorgesehen, Teilflächen für die Übergangszeit zu erneuern. Im 
Hinblick auf die denkmalgerechte Gestaltung sollen die sichtbaren Kastenrinnen original-
getreu erneuert werden. Ferner erfolgt eine Reparatur des dortigen Blitzschutzes.  
 
Die Instandsetzung umfasst Kosten in Höhe von  netto 54.000 €. 
 
 
II. Sonstiger Instandhaltungsaufwand 
 
 Prüfung Elektroversorgung Außenmarkt 
 
Gemäß Bericht des TÜV Rheinland vom 04.05.2018 über die sicht- und messtechnische 
Überprüfung sind Instandsetzungen der elektrischen Anlagen und Leitungen für die 
Stromversorgung der Außenmarktstände des Großmarktes nach heutigem Sachstand un-
umgänglich. Eine weitgehende Begutachtung der Elektroversorgung sowie der Beleuch-
tung des Marktes und der Verkehrswege hat ein dezidiertes Ergebnis erbracht, das in 
Etappen realisiert werden soll.  
 
Das beauftragte Ingenieurbüro zeigt zwei Varianten zur Ertüchtigung der Stromversorgung 
an, wobei die Variante B den Empfehlungen des TÜV Rheinland entspricht. 
 
Variante A: 
Errichtung einer neuen Stromversorgung mit Erdungsanlagen nach aktuellem Normenwerk 
mit neuem Leitungsnetz Außenmarkt (Kosten 926.000 € netto). 
 
Variante B: 
Durchführung aller notwendigen Arbeiten (u. a. Erneuerung Hausanschlusskästen, Durch-
führung von Isolationsmessungen, ggf. Erneuerung von Leitungen) 
 
Die Kosten hierfür betragen     netto 333.000 € 
 
Die heutige Außenbeleuchtung entspricht nicht mehr den aktuellen Normwerten, sowohl 
hinsichtlich der Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit für die Arbeitsstätten im Außen-

4 
bereich als auch im Hinblick auf die Energieeffizienz. Um die absolut notwendigen Maß-
nahmen zu definieren, ist zunächst eine detaillierte Sachverständigenprüfung notwendig. 
Bis zur Entscheidung über den weiteren Erneuerungsbedarf der Außenbeleuchtung erfol-
gen daher zunächst wie bisher die üblichen punktuellen Instandsetzungen der Beleuch-
tungskörper.  
 
 
III. Dichtheitsprüfung Kanalisation Großmarktgelände 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) wurden mit der Reinigung, Zustands- und Funktions-
prüfung der privaten Abwasseranlagen des Großmarktes gem. SüwVO Abw NRW beauftragt. 
Aufgrund der Vielzahl von Schäden und Verschmutzungen wird die Zustandsprüfung voraus-
sichtlich Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein. 
 
Das aktuelle Zwischenergebnis weist Schäden auf, die unterschiedlich klassifiziert sind. Nur 
die Klasse A Schäden ziehen einen kurzfristigen Sanierungsbedarf nach sich. Klasse B Schä-
den haben eine Sanierungsfrist von bis zu 10 Jahren. Die Verwaltung beabsichtigt entspre-
chend vorzugehen und für die Nutzungszeit bis Ende 2023 ausschließlich Maßnahmen zur 
Schadensklasse A sofort vorzusehen.  
 
Der geschätzte Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei   netto 420.000 € 
 
 
IV. Finanzierung 
 
Die zurzeit zu beziffernden Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahmen betragen mindes-
tens netto 1.740.000 €. Ein Teilbetrag von 137.000 € steht im Haushaltsplan  
2018 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte - bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Verfügung. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.603.000 € werden im 
endgültigen Haushaltsplan 2019 inkl. Mittelfristplanung 2021 bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
 
geschätzte 
Kosten 2018 2019 2020 2021 
Statik 850.000 €   300.000 € 300.000 € 
 
250.000€ 
Sanierung  
Fenster 83.000 € 83.000 €       
Sanierung  
Flachdach 54.000 € 54.000 €       
Elektro-
versorgung 333.000 €   333.000 €     
Kanalisation 420.000 €   420.000 €     
 
1.740.000 € 137.000 € 1.053.000 € 300.000 € 
 
250.000€ 
 
Ob und in welchem Umfang die Außenbeleuchtung erneuert werden muss, wird, wie oben dargestellt, 
derzeit ermittelt. Die Erneuerungsmaßnahmen werden auf das unbedingt erforderliche Maß be-
schränkt. Sollten Maßnahmen in einem Umfang erforderlich sein, der die im Rahmen der baulichen 
Unterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, so ist eine Nachfinanzierung erforderlich. 
 
Die Kosten der Sanierung der Großmarkthalle lassen sich, wie ausgeführt, erst nach Abschluss der 
zwingend erforderlichen vertiefenden gutachterlichen Untersuchungen bestimmen. Die Finanzierung 
für die erweiterten Sanierungsmaßnahmen bzw. ggf. die temporäre Auslagerung der Verkaufsstände 
kann erst nach Abschluss der Untersuchungen vorgenommen werden.

5 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Damit die aufgezeigten Maßnahmen zügig eingeleitet werden können, ist eine Beschlussfassung in 
der Novembersitzung des Rates erforderlich.

Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 19.11.18

1472 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 20.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 19.11.2018 
öffentlich 
12.29 Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des 
ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - 
Märkte 
3124/2018 
 
 
Beschluss in der Fassung des Wirtschaftsausschusses: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
 
Der Rat beschließt, 
 
1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes 
am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die 
Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung 
- vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner 
Marktsatzung vom 21. Dezember 2016) 
 
 
2. Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstel-
lung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforder-
lich sind, fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnah-
men mit Kosten in Höhe von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto). 
 
und 
 
3. beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtrags-
beschluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten 
vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1, Auszug aus dem Wirtschaftsausschuss vom 06.11.2018

1436 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Doberitz 
Telefon:  (0221) 25507  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  uta.doberitz@stadt-koeln.de 
Datum: 07.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 
öffentlich 
8.1 Großmarkt Köln - Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung des 
ordnungsgemäßen Betriebes bis Ende 2023, Teilergebnisplan 0203 - 
Märkte 
3124/2018 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden, um Ziffer 3 erweiterten Be-
schluss zu fassen:  
 
Der Rat beschließt,  
 
1. in Abänderung seines Beschlusses vom 19.06.2007 den Betrieb des Großmarktes 
am Standort Raderberg bis 31.12.2023 zu verlängern (im Sinne der Satzung für die 
Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung 
- vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner 
Marktsatzung vom 21. Dezember 2016).  
 
2. Er stellt den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des 
ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarktes erforderlich sind, fest und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe 
von derzeit mindestens 1.740.000 € (netto).  
  
und  
 
3. Er beauftragt die Verwaltung, bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbe-
schluss über die in dieser Vorlage noch nicht bezifferbaren Kosten vorzule-
gen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beratungsverlauf (3)

06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.29 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3124/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.11.2018
Erstellt
20.09.2018 19:23