1599/2025
Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2024/2025
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Anlage 1_Gesamtbericht Stadt Köln 2024/2025
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Stadt Köln Gesamtbericht 050.010.050_03369
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
der Stadt Köln 2024/2025
Gesamtbericht
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INHALTSVERZEICHNIS
Gesamtbericht 1
0. Vorbericht 7
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln 7
0.1.1 Managementübersicht 7
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung 9
0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen
Prüfungen 11
0.4 Überörtliche Prüfung 12
0.4.1 Grundlagen 12
0.4.2 Prüfungsbericht 12
0.5 Prüfungsmethodik 13
0.5.1 Kennzahlenvergleich 13
0.5.2 Geschäftsprozesse 14
0.5.3 Erfüllungsgrad 14
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten 15
0.5.5 gpa-Kennzahlenset 15
0.6 Prüfungsablauf 15
0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabelle 17
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Köln 26
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente 26
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren 28
0.8.3 Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Köln im interkommunalen Vergleich 32
1. Finanzen 37
1.1 Managementübersicht 37
1.2 Aufbau des Teilberichtes 39
1.3 Inhalte, Ziele und Methodik 39
1.4 Haushaltssituation 40
1.4.1 Haushaltsstatus 41
1.4.2 Jahresergebnisse 43
1.4.3 Eigenkapital 48
1.4.4 Verbindlichkeiten und Vermögen 50
1.5 Haushaltssteuerung 54
1.5.1 Nachhaltige Haushaltssteuerung 54
1.5.2 Ermächtigungsübertragungen 60
1.5.3 Kredit- und Anlagemanagement 64
1.5.4 Fördermittelmanagement 74
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1.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 77
2. Mobilitätsmanagement 83
2.1 Managementübersicht 83
2.2 Aufbau des Teilberichtes 84
2.3 Inhalte, Ziele und Methodik 84
2.4 Betriebliche Mobilität 85
2.4.1 Steuerung der Mobilität 85
2.4.2 Klimafreundliche Arbeitsorganisation 87
2.4.3 Dienstreisemanagement 90
2.4.4 Fuhrparkmanagement 91
2.4.5 ÖP(N)V-Nutzung 94
2.4.6 Fahrradnutzung 95
2.4.7 Parkraummanagement 98
2.5 Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen 99
2.5.1 Klimafreundliche Erreichbarkeit 99
2.5.2 Darstellung der klimafreundlichen Erreichbarkeit an einem Beispiel 100
2.6 Anlage: Ergänzende Tabelle 101
3. Informationstechnik 103
3.1 Managementübersicht 103
3.2 Aufbau des Teilberichtes 104
3.3 Inhalte, Ziele und Methodik 105
3.4 IT in der Kernverwaltung 106
3.4.1 IT-Betriebsmodell und -Steuerung 107
3.4.2 Digitalisierung 111
3.4.3 Prozessmanagement 120
3.4.4 Nachhaltigkeit 124
3.4.5 IT-Sicherheit 126
3.4.6 Örtliche Rechnungsprüfung 128
3.4.7 IT-Kosten 131
3.5 Steuerung der Schul-IT 134
3.6 Anlage: Ergänzende Tabelle 139
4. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 141
4.1 Managementübersicht 141
4.2 Aufbau des Teilberichtes 142
4.3 Inhalte, Ziele und Methodik 142
4.4 Strukturen 143
4.5 Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft 144
4.5.1 Organisation 145
4.5.2 Ausgangslage und Strategie 146
4.5.3 Planung von Klimaschutzmaßnahmen 149
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4.5.4 Treibhausgasbilanz 155
4.5.5 Energiemanagement 159
4.5.6 Monitoring 160
4.5.7 Bauinvestitionscontrolling (BIC) 162
4.6 Anlage: Ergänzende Tabelle 167
5. Ordnungsbehördliche Bestattungen 168
5.1 Managementübersicht 168
5.2 Aufbau des Teilberichtes 168
5.3 Inhalte, Ziele und Methodik 169
5.4 Strukturen 170
5.5 Rechtmäßigkeit 172
5.5.1 Bestattungsrechtliche Fristen 172
5.5.2 Ermittlung von Bestattungspflichtigen 174
5.5.3 Art der Bestattung 175
5.5.4 Ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatzvornahme 1 76
5.5.5 Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Verpflichteten 177
5.6 Verfahrensstandards 178
5.7 Personaleinsatz 179
5.8 Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen und Einflussfaktoren
182
5.9 Anlage: Ergänzende Tabelle 186
6. Kommunales Krisenmanagement 187
6.1 Managementübersicht 187
6.2 Aufbau des Teilberichtes 188
6.3 Inhalte, Ziele und Methodik 188
6.4 Strukturen 189
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen 190
6.5.1 Prävention und Erkennen von Risiken 191
6.5.2 Bewältigungsstrategien 193
6.5.3 Nachbereitung von Krisen 196
6.6 Ausstattung und Personal des Krisenstabes 197
6.6.1 Ausstattung des Krisenstabes 197
6.6.2 Personal des Krisenstabes 202
6.7 Risiko- und Krisenkommunikation 205
6.7.1 Risikokommunikation 205
6.7.2 Krisenkommunikation 206
6.8 Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“ 208
6.9 Anlage: Übersicht Erfüllungsgrade 210
6.10 Anlage: Ergänzende Tabelle 211
7. Hilfe zur Erziehung 213
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7.1 Managementübersicht 213
7.2 Aufbau des Teilberichtes 214
7.3 Inhalte, Ziele und Methodik 215
7.4 Fehlbetrag und Einflussfaktoren Hilfe zur Erziehung 216
7.4.1 Falldichte HzE 219
7.4.2 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 221
7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle 224
7.4.4 Anteil Vollzeitpflegefälle 226
7.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe 227
7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe 227
7.5.2 Organisation, Personal und Digitalisierung in der WiJu 231
7.5.3 Controlling 234
7.5.4 Verfahrensstandards und Prozessabläufe 235
7.6 Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen 242
7.6.1 Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen 242
7.6.2 Entgeltvereinbarungen 243
7.7 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 245
7.7.1 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 245
7.7.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 247
7.7.3 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 250
7.7.4 Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 254
7.8 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 258
7.9 Anlage: Ergänzende Tabellen 259
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst 263
8.1 Managementübersicht 263
8.2 Aufbau des Teilberichtes 264
8.3 Inhalte, Ziele und Methodik 264
8.4 Steuerung und Organisation 265
8.4.1 Strategie 265
8.4.2 Organisation 267
8.4.3 Finanz- und Fachcontrolling 269
8.4.4 Kommunikation in Krisenfällen 271
8.5 Personal 271
8.5.1 Personalressourcen 272
8.5.2 Arbeitsbedingungen 275
8.6 Digitalisierung 278
8.6.1 Digitalisierungsstrategie 279
8.6.2 Digitalisierung von Arbeitsabläufen 280
8.7 Anlage: Ergänzende Tabelle 285
9. Bauaufsicht 288
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9.1 Managementübersicht 288
9.2 Aufbau des Teilberichtes 289
9.3 Inhalte, Ziele und Methodik 289
9.4 Baugenehmigungen 290
9.4.1 Strukturen 290
9.4.2 Rechtmäßigkeit 291
9.4.3 Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 295
9.4.4 Digitalisierung 299
9.4.5 Personaleinsatz 301
9.4.6 Bauberatung 304
9.4.7 Dauer der Genehmigungsverfahren 305
9.5 Anlage: Ergänzende Tabelle 311
10. gpa-Kennzahlenset 312
10.1 Inhalte, Ziele und Methodik 312
10.2 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 313
10.3 gpa-Kennzahlenset 314
Kontakt 320
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0. Vorbericht
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt
Köln
0.1.1 Managementübersicht
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln stellt die gpaNRW nachfolgend die Haus-
haltssituation sowie die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Handlungsfelder
dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage 1 aufgeführt. Die
Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Verschiedene Krisen belasten seit einigen Jahren die städtischen Haushalte und beeinflussen
gegebenenfalls auch die in dieser überörtlichen Prüfung betrachteten Handlungsfelder. Soweit
möglich, haben wir die Auswirkungen in den Teilberichten thematisiert.
Die Haushaltssituation der Stadt Köln war in den betrachteten Jahren 2019 bis 2023 von teils
ausgeglichenen, teils fiktiv ausgeglichenen Jahresabschlüssen geprägt. Die Eigenkapitalaus-
stattung ist besser als in den meisten anderen kreisfreien Städten. Für die Jahre der Haushalts-
planung ab 2024 geht die Stadt jedoch von erheblichen Jahresfehlbeträgen aus, die die Aus-
gleichsrücklage voraussichtlich 2025 verzehren werden. Eine Haushaltssicherungspflicht kann
die Stadt nur durch eine kombinierte Anwendung der mit dem dritten NKFWG
1 neu geregelten
haushaltspolitischen Instrumente des globalen Minderaufwands sowie des Verlustvortrags auf
Folgejahre abwenden. Die Finanzlage lässt steigende Liquiditätskredite und aufgrund der vor-
gesehenen Investitionsvorhaben auch steigende Investitionskredite erkennen. Hinsichtlich der
sich perspektivisch verschlechternden Haushaltsituation und der drohenden steigenden Ver-
schuldung hält die gpaNRW es für notwendig, dass die Stadt Köln ihre Haushaltssituation durch
weitere Konsolidierungsmaßnahmen verbessert.
Im Rahmen der Haushaltssteuerung ist das Fördermittelmanagement ein wichtiger Baustein,
um den Haushalt zu entlasten. Hier ist die Stadt Köln sehr gut aufgestellt. Investive Mittelan-
sätze werden in geringerem Maße als in vielen anderen kreisfreien Städten übertragen. Dies
zeigt, dass es der Stadt Köln in höherem Maße gelingt, vorgesehene Maßnahmen auch plan-
mäßig umzusetzen. Im Kredit- und Anlagemanagement ist die Stadt Köln organisatorisch gut
aufgestellt und hat konkrete Vorgaben definiert. Die Stadt Köln hat im Dezember 2021 die
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ verabschiedet und damit die Absicht einer nachhal-
tigen Stadtentwicklung dokumentiert. Nachhaltigkeitsaspekte werden seit 2019 im wirkungsori-
entierten Haushalt implementiert. Eine Verknüpfung mit Finanzressourcen findet seit 2022 in Pi-
lotämtern statt. Damit befindet sich die Stadt auf einem guten Weg zu einem gesamtstädtischen
Nachhaltigkeitshaushalt.
1 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfal en vom 5. März 2024.
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Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, 2035 klimaneutral zu sein und hat hierfür das Maßnahmenpro-
gramm „KölnKlimaAktiv 2022“ und nachfolgend ein Aktivitätenportfolio verabschiedet. Für das
eigene innerbetriebliche Mobilitätsmanagement hat sie diesbezüglich noch keine konkreten
Ziele entwickelt. Durch Angebote zu flexiblem und mobilen Arbeiten, vergünstigten Jobtickets
und Fahrradleasing kommt die Stadt Köln ihrer Vorbildfunktion zwar bereits nach, kann aber die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen nicht bewerten. Hierzu sollte sie sich eine breitere Datenbasis
verschaffen und dabei auch den dezentral verantworteten Fuhrpark einbeziehen, um z. B. den
Fortschritt bei alternativen Antrieben bewerten zu können. Punktuell bestehen weitere Optimie-
rungsmöglichkeiten, z. B. bei der klimafreundlichen Erreichbarkeit der städtischen Einrichtun-
gen, der Entwicklung eines Parkraumkonzepts oder Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Die Stadt Köln kommt ihrer Vorbildfunktion bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität auch
in der Gebäudewirtschaft nach. Dies ist insbesondere an dem ambitionierten Zieljahr 2035,
der verbindlichen Strategie und den abgeleiteten Aktivitäten festzumachen. Eine monetäre Be-
wertung des Maßnahmenumfangs für den städtischen Gebäudebestand lag zum Zeitpunkt der
Prüfung noch nicht vor. Nach der von der gpaNRW durchgeführten Modellrechnung müsste die
Stadt Köln ihren Finanzmitteleinsatz künftig mindestens verdoppeln. Daher ist ungewiss, ob die
Stadt mit den aktuell verfügbaren Ressourcen den erforderlichen Beitrag leisten kann, um die
angestrebte Treibhausgasneutralität ihrer eigenen Gebäude bis 2035 zu erreichen. Positiv ist,
dass die Stadt mit Treibhausgas-Bilanzierungen, Energiemanagement und Monitoring über be-
reits gute Steuerungswerkzeuge verfügt. Auch ein Bauinvestitionscontrolling ist bereits instal-
liert, das allerdings noch optimiert werden kann.
Die strategischen und organisatorischen Grundlagen für einen ordnungsgemäßen und sicheren
Betrieb der Informationstechnik (IT) zu moderaten Kosten sind in Köln gut ausgestaltet. Die
Stadt Köln hat ihre IT-Steuerung im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt und
erreicht bei fast allen Teilaspekten bessere Ergebnisse als die meisten kreisfreien Städte, so
dass nur noch vereinzelt Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Lediglich beim Prozessmanage-
ment erreicht die Stadt Köln im Vergleich zur Mehrheit der Städte einen geringeren Fortschritt.
Ein verbindlicher strategischer Rahmen hierzu wird aber gegenwärtig bereits erarbeitet. Bei der
ebenfalls guten Steuerung der Schul-IT sollte die Stadt gegenüber den Schulen auf Bereitstel-
lung der Medienkonzepte hinwirken und eine Harmonisierung des Softwareeinsatzes anstre-
ben.
Eine einheitliche und rechtssichere Bearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen ge-
währleistet die Stadt Köln durch eine Handlungsanweisung für die Mitarbeitenden. Die Stadt
Köln konnte die bestattungsrechtlichen Fristen zuletzt jedoch nicht immer halten und sollte da-
her die ihr zustehende Möglichkeit der Fristverlängerung nutzen. Zudem sollte sie die ihr entste-
henden Kostenerstattungsansprüche konsequent geltend machen, um den erhöhten fallbezoge-
nen Fehlbetrag zu verringern. Insbesondere die bestehenden Rückstände mit finanzieller Aus-
wirkung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten.
Die Stadt Köln arbeitet kontinuierlich an Aufbau und der Weiterentwicklung des kommunalen
Krisenmanagements und ist hier besser aufgestellt als die meisten kreisfreien Städte. Sie hat
die relevanten Risiken identifiziert und vorbereitende Maßnahmen entwickelt. Verbesserungs-
potenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Information der erkannten Risiken an
die Beteiligten und politisch Verantwortlichen. Auch die Planungen zur Aufrechterhaltung der
bedeutendsten Aufgabenbereiche zur Daseinsvorsorge sollte die Stadt Köln verbindlich finali-
sieren. Ein gut ausgestatteter Krisenstabsraum an zentralem Ort ist ebenso wie qualifiziertes
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Personal vorhanden. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen in konzeptionellen Überle-
gungen zur Einbindung von Spontanhelfenden und der Krisenstabsversorgung.
Den Schwerpunkt der Prüfung der Hilfe zur Erziehung bildet die Wirtschaftliche Jugendhilfe
(WiJu). Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen zwar Richtlinien und Ar-
beitshilfen entwickelt, aber noch nicht in Form eines Qualitätshandbuches zusammengefasst.
Auch ist es wichtig, dass die WiJu künftig frühzeitiger als bisher die Zuständigkeit prüfen kann.
Im Bereich der Digitalisierung bestehen ebenfalls noch Optimierungsmöglichkeiten: so erfolgt
der Informationsaustausch zwischen ASD und WiJu noch überwiegend auf dem Papierweg und
nicht über die gemeinsame Fachanwendung. Die elektronische Aktenführung sollte ebenfalls
vorangetrieben werden. Die Steuerung könnte durch weitere Optimierungen des Finanzcontrol-
lings und standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte ausgebaut wer-
den. Die wesentlichen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsge-
setz setzt die Stadt in der Praxis bereits um. Der Fehlbetrag für die Hilfen zur Erziehung je Ein-
wohner ist überdurchschnittlich, weil sich trotz fallbezogen geringer Aufwendungen insbeson-
dere das hohe Fallaufkommen belastend auswirkt.
Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst verfügt die Stadt Köln sowohl über eine Gesamt- als
auch eine Fachstrategie. Um daraus passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sollte sie die ziel-
und kennzahlenorientierte Steuerung weiter ausbauen. Die Datengrundlagen für den noch zu
erstellenden Gesundheitsbericht sind vorhanden. Die Personalsituation im Gesundheitsamt der
Stadt Köln ist insbesondere im medizinischen Bereich angespannt. Eine systematische Perso-
nalbedarfsplanung und ergänzende zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Personalgewinnung
und -bindung sind daher unerlässlich. Positiv bewertet die gpaNRW, dass die Prozesse nahezu
vollständig erfasst sind. Das Gesundheitsamt Köln sollte nun die in der Digitalisierungsstrategie
festgelegten Maßnahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter zu steigern.
Hierzu gehören z. B. Kommunikationsprozesse mit Ärztinnen und Ärzten, anderen Gesund-
heitsämtern und Angebote für Bürgerinnen und Bürger.
In der Bauaufsicht sind die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten der Baugenehmigungsverfah-
ren sehr lang. Da die Stadt Köln über nur noch wenige Neubaugebiete verfügt, handelt es sich
bei den Bauanträgen meist um komplexe Bauvorhaben im Bestand, die für die Beschäftigten
arbeitsintensiv sind. Trotz guter Bauberatung geht noch ein hoher Anteil unvollständiger Bauan-
träge ein und hindert die Antragsbearbeitung. Die Bauaufsicht wendet die Rücknahmefiktion
nach § 71 BauO NRW an. Sie sollte allerdings darauf hinwirken, die teils aufwändigen Umpla-
nungen künftig zu vermeiden und die Beteiligungsverfahren starten, sobald alle zur Beurteilung
notwendigen Unterlagen vorliegen. Es ist positiv hervorzuheben, dass die Stadt Köln zu den
wenigen kreisfreien Städten gehört, die eine digitale Antragsannahme bereits anbieten. Die
durch eine Digitalisierung möglichen Optimierungspotenziale können aber noch nicht vollum-
fänglich genutzt werden. Eine vollständig digitale Bearbeitung aller Bauanträge befindet sich
zum Zeitpunkt der Prüfung aber in der Umsetzungsphase.
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung
Die Vereinten Nationen haben am 25. September 2015 auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel in
New York das Zielsystem Agenda 2030 mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development
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Goals - kurz SDGs) und 169 Unterzielen beschlossen. Diese Ziele sollen weltweit eine nachhal-
tige Entwicklung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht unterstützen. Die Ziele der
Agenda 2030 können nur erreicht werden, wenn die Kommunen in die Umsetzung einbezogen
werden. Viele Städte in NRW sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben sich bereits, in
unterschiedlicher Ausprägung, mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Sie haben
dabei zum Teil ein wirkungsorientiertes kommunales Nachhaltigkeitsmanagement implemen-
tiert. Ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement ist ein Bündel an Prozessen, Maßnahmen
und Instrumenten, welches die Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Stadt fördert. Nachhaltig-
keitsprozesse werden dabei zunehmend nicht als Zusatzaufgabe zum kommunalen Kernge-
schäft verstanden, sondern als integraler Bestandteil jeder kommunalen Tätigkeit. Aus diesem
Grund greift die gpaNRW das Thema Nachhaltigkeit in dieser Prüfung erstmalig auf.
Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema, welches sich über nahezu alle Aufgabenbereiche ei-
ner kreisfreien Stadt erstreckt.
Im Prüfgebiet Finanzen widmen wir uns dem Ziel der nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Zudem
machen wir eine Bestandsaufnahme zur konkreten Situation und insbesondere zur Einbindung
von nachhaltigen Zielen und Kennzahlen in den Haushalt der Stadt.
Im Prüfgebiet Informationstechnik stehen die ökologische Nachhaltigkeit in der IT sowie durch
den Einsatz von IT im Fokus. Hinter dem großen Potenzial von Digitalisierung und der damit
verbundenen Technik verbirgt sich ein wachsender Energieverbrauch und ein zunehmendes
Aufkommen von Elektronikschrott. Die Städte stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der
IT zu nutzen, ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen oder negative soziale Aus-
wirkungen zu verstärken.
In den Prüfgebieten Gebäudewirtschaft – Klimaschutz und Mobilitätsmanagement stellen
wir dar, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um ihre Ziele zur Nachhaltigkeit und zum Klima-
schutz zu erreichen.
Dabei sind eine sparsame Mittelverwendung und die Effizienz der Verwaltungsabläufe entschei-
dend für die wirtschaftliche Aufgabenerledigung.
Es ist der gpaNRW bewusst, dass der Haushaltsplan noch nicht alle konkreten Maßnahmen
enthalten kann. Das gilt vor allem für finanzwirtschaftliche Auswirkungen, die sich noch nicht
hinreichend konkretisieren lassen oder über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinaus-
gehen. Aufgrund der voraussichtlich erheblichen Größenordnung sollte die Kommune diese
Maßnahmen jedoch auch in ihren finanzwirtschaftlichen Planungen außerhalb des Haushalts-
plans im Blick haben. Dadurch kann sie frühzeitig Auswirkungen auf spätere Haushalte zumin-
dest grob schätzen und gegebenenfalls notwendige Prioritätensetzungen einleiten.
In Anlage 2 haben wir die von den Städten eingesetzten Nachhaltigkeitsinstrumente und im in-
terkommunalen Vergleich die Nachhaltigkeitsindikatoren dargestellt.
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0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfeh-
lungen aus vergangenen Prüfungen
Nach der letzten überörtlichen Prüfung haben die kreisfreien Städte aufgrund der geänderten
Rechtslage erstmals die Stellungnahme zu den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen
und Empfehlungen nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW abgegeben.
Die in den Prüfungen der gpaNRW getroffenen Feststellungen und die ausgesprochenen Hand-
lungsempfehlungen sind in den Städten regelmäßig auch Gegenstand der kommunalpolitischen
Beratungen.
Die Stadt Köln hat zunächst die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung am 12. Mai 2020 in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vorgestellt und in der Ratssitzung am 14. Mai
2020 die Stellungnahme nach § 105 GO NRW beschlossen.
Ein zentrales Controlling oder eine Berichterstattung hinsichtlich der weiteren Umsetzung der
Empfehlungen gibt es in der Stadt Köln nicht. Auf Anfrage der gpaNRW hat die Stadt Köln den
aktuellen Sachstand der Feststellungen und Empfehlungen bei den dezentralen Einheiten erho-
ben und für diesen Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt. Demnach sind die Ergebnisse und
Hinweise aus der Prüfung in die Arbeit der betroffenen Ämter eingeflossen.
Als Beispiele für umgesetzte oder kurzfristig umzusetzende Maßnahmen hat die Stadt Köln u.a.
folgende angeführt:
Vollstreckungsschuldner können bei Vorliegen der Voraussetzungen nun in das Schuld-
nerverzeichnis eingetragen werden.
Die Stadt Köln ist seit April 2020 in der Lage, auch E-Rechnungen anzunehmen und in
einem digitalen Workflow zu bearbeiten.
Die Einführung der elektronischen Sozialhilfeakte ist in Verbindung mit einem Dokumen-
tenmanagementsystem einem ersten Leistungsbereich für Sommer 2025 vorgesehen.
Seit Oktober 2024 findet eine bezirksspezifische Betrachtung der Fallzahl- und Kosten-
entwicklung der erzieherischen Hilfen statt, bei der auch Laufzeiten von Hilfeverläufen
(auch) der stationären Hilfefälle in den Blick genommen werden. Mit der Einführung einer
neuen Stelle im Datencontrolling in 2025 soll diese Betrachtung intensiviert werden.
Bei einigen Empfehlungen hat sich die Stadt Köln nach Abwägungsprozessen gegen eine Um-
setzung entschieden. Bei der Mehrzahl der Feststellungen und Empfehlungen ergibt sich zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Prüfungsberichts jedoch kein veränderter Sachstand gegenüber
der 2020 abgegebenen Stellungnahme.
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0.4 Überörtliche Prüfung
0.4.1 Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW recht-
mäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemein-
deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im
Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage vieler Städte und die gesetzli-
che Vorgabe, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen 2. Ein Schwerpunkt unserer Prü-
fung sind Vergleiche auf Basis von Kennzahlen.
Wir wollen mit unserer Prüfung eine wirtschaftliche, krisenfeste, klimaresiliente, nachhaltige und
digitalisierte Stadtverwaltung sowie die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung unterstützen.
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen sowie auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berück-
sichtigen. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit
kommunalen Praktikerinnen und Praktikern ab.
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der kreisfreien Städte in Rat und Ver-
waltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungs-
prozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der
Städte zu leisten.
0.4.2 Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht, den Teilberichten und dem gpa-Kennzahlen-
set:
Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf und zur Prüfungsme-
thodik, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen
und Empfehlungen sowie eine Übersicht der Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommu-
nalen Vergleich der 23 kreisfreien Städte.
Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
Das gpa-Kennzahlenset enthält eine Zusammenstellung aller wesentlichen Kennzahlen
und eine Erläuterung, wie das Kennzahlenset aufgebaut ist.
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
2 § 75 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land No rdrhein-Westfalen (GO NRW)
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In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf
Basis von KGSt-Durchschnittswerten 3. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. Bei der Ist-Erhebung von Vollzeitstellen nut-
zen wir eine einheitliche Definition, die in den Anleitungen zur Datenerhebung enthalten ist. Der
gpaNRW ist bewusst, dass durch vermehrte Fluktuation je nach Sachgebiet oftmals ein erhöh-
ter Einarbeitungsbedarf besteht. Dies trifft viele Städte gleichermaßen und wird in den Teilbe-
richten individuell durch die Prüfenden erläutert.
0.4.2.1 Struktur der Berichte
Der Aufbau unserer Teilberichte folgt grundsätzlich einer festen Struktur:
Wertung : Einleitend treffen wir eine wertende Aussage zu unserem Prüfungsergebnis innerhalb
eines Abschnitts. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 GO
NRW notwendig machen, bezeichnen wir als Feststellung .
Sollvorstellung : Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und das Prüfungsziel im folgenden Ab-
schnitt dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte gültig, z. B. auf Basis
der aktuell geltenden Gesetzeslage. Die Sollvorstellung ist kursiv gedruckt.
Analyse : Im Anschluss an die Sollvorstellung analysiert die gpaNRW die individuelle Situation
in der geprüften Stadt.
Empfehlung : Letztlich weisen wir dann die bei der Prüfung erkannten Verbesserungspotenziale
als Empfehlung aus.
Feststellungen , die eine Stellungnahme der Stadt während des Prüfungsverfahrens erfordern
(z. B. ein festgestellter Rechtsverstoß) kennzeichnen wir im Prüfungsbericht mit einem Zusatz.
0.4.2.2 Verfahren nach Prüfungsabschluss
Die Stadt nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach
§ 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sowie die Stellungnahmen der Städte werden auf der
Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
0.5 Prüfungsmethodik
0.5.1 Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist eine prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen
wir Kennzahlen in den Städten und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine ein-
3 KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der jeweils aktuellen Fassung.
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heitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung unter-
halb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Produkte
und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht in allen
Fällen unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb
Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort.
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende Werte
dar:
die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und
drei Viertelwerte.
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber lie-
gen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe,
d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber
liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller 23 kreisfreien Städte einbezogen.
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Der Schwerpunkt unserer Analyse liegt darin, ob
die Haushaltswirtschaft nachhaltig ausgerichtet ist. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnis-
sen der örtlichen Prüfung auf.
Nicht immer kann eine Stadt alle Grundzahlen erheben. Ebenso sind aus unterschiedlichsten
Gründen einzelne Kennzahlen nicht mit den Kennzahlen anderer Städte vergleichbar. In beiden
Fällen kennzeichnet die gpaNRW in Grafiken und Tabellen den Wert der Stadt mit „k. A.“. Sollte
die Kennzahl der Stadt nicht mit den Kennzahlen der Vergleichsstädte vergleichbar sein, erläu-
tert die gpaNRW textlich den Grund hierfür. Die Angabe „k. A.“ deutet somit nicht automatisch
auf eine mangelnde Datenlieferung der Stadt hin.
0.5.2 Geschäftsprozesse
In den Prüfgebieten Kommunales Krisenmanagement, Hilfe zur Erziehung und Bauaufsicht
analysieren wir jeweils einen Geschäftsprozess. Wir bilden die Abläufe in der Modellierungs-
sprache PICTURE.BPMN grafisch ab und verzichten auf textliche Beschreibungen. Wir überge-
ben der geprüften Stadt ihr jeweiliges Prozessmodell in digitaler Form, damit sie den Prozess
selbst weiterentwickeln und fortschreiben kann.
0.5.3 Erfüllungsgrad
Um bei steuerungsrelevanten Themen messen zu können, inwieweit eine Stadt die Anforderun-
gen unserer Sollvorstellung umsetzt, ermittelt die gpaNRW Erfüllungsgrade. Dafür führen wir
standardisierte Interviews und analysieren Unterlagen. Wir drücken den Erfüllungsgrad in einem
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Prozentwert aus und stellen ihn zur Standortbestimmung auch im interkommunalen Vergleich
dar.
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten
Die gpaNRW zeigt den formellen Handlungsrahmen einer Stadt auf, macht den unterschiedli-
chen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Städte transparent und weist dabei auf An-
sätze für Veränderungen hin.
Der in den Städten festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr un-
terschiedlich. Orientierung bietet der Überblick über die Streuung der Werte, insbesondere im
Vergleich zu den Viertelwerten. In einzelnen Teilberichten zeigen wir Möglichkeiten für einen
sparsamen Ressourceneinsatz oder zur Verbesserung der Ertragssituation.
Oftmals ist für eine langfristige Einsparung zunächst ein erhöhter Ressourceneinsatz notwen-
dig. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen des Klimaschutzes.
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen.
0.5.5 gpa-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die die gpaNRW in vorangegangenen Prüfungen betrachtet hat. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien
Städte erhoben haben.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Städten eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren Prü-
fungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Konsoli-
dierungsmöglichkeiten können die Städte diese für ihre interne Steuerung nutzen.
0.6 Prüfungsablauf
Die Prüfung in Köln hat die gpaNRW von November 2023 bis März 2025 durchgeführt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Köln hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser
Grundlage haben wir die Daten und Sachverhalte analysiert.
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Köln überwiegend das Ver-
gleichsjahr 2023. Ergänzend haben wir die interkommunalen Vergleiche für 2022 dargestellt.
Basis in der Finanzprüfung sind die festgestellten Jahresabschlüsse 2019 und 2020, die aufge-
stellten Jahresabschlüsse 2021 bis 2023, der Gesamtabschluss des Jahres 2019 sowie die
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Haushaltsplanung 2025 und 2026 einschließlich der bis 2029 reichenden mittelfristigen Pla-
nung.
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Stadt Köln berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung Frank Breidenbach
Finanzen Thomas Malek
Mobilitätsmanagement Sabine Pawlak
Informationstechnik Michael Neumann
Gebäudewirtschaft/Klimaschutz Axel Bussmann
Ordnungsbehördliche Bestattungen Corinna Bauerfeld
Kommunales Krisenmanagement Corinna Bauerfeld
Hilfe zur Erziehung Britta Schwermer
Öffentlicher Gesundheitsdienst Frauke Holm
Bauaufsicht Martina Loebardt
Das Prüfungsergebnis haben die Prüfenden mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffe-
nen Organisationseinheiten erörtert.
Darüber hinaus wurden zu allen oben aufgeführten Prüfgebieten Abschlussgespräche mit den
jeweils zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Stadt Köln geführt.
In einem Abschlussgespräch haben wir dem Verwaltungsvorstand der Stadt Köln am 01. April
2025 die wesentlichen Prüfungsergebnisse vorgestellt.
Herne, den 20. Mai 2025
gez. gez.
Dagmar Klossow Frank Breidenbach
Abteilungsleiterin Projektleiter
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0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder
Feststellung Empfehlung
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtun-
gen erarbeitet. Dieser bildet grundsätzlich eine gute Grundlage um wirtschaftliches
Verwaltungshandeln sicherzustellen. Daneben hat die Stadt bisher keine Wertgren-
zen festgelegt, nach denen gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor einer Investiti-
onsentscheidung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist.
E1.1
Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO
NRW festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzu-
führen ist.
E1.2
Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf den Leitfa-
den und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der
Planung von finanzwirksamen Maßnahmen hingewiesen werden.
F2
Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungs-
übertragungen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Anteil der investi-
ven Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich reduziert. Gleichermaßen kann sie
die zur Verfügung stehenden investiven Mittel zu einem höheren Grad abrufen als
die meisten Vergleichskommunen.
E2
Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den Haushaltsplänen veran-
schlagen, wenn diese im Planungszeitraum voraussichtlich zu leisten sind. Daneben
sollte sie mit Ermächtigungsübertragungen restriktiv umgehen.
F3
Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die Ent-
scheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig ausführliche
und steuerungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird den Anforderun-
gen, die sich aus dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine turnusmäßige Informa-
tion der zuständigen politischen Gremien würde die Transparenz erhöhen.
E3
Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erhobenen Kenn-
zahlen zu Informationszwecken in einem geeigneten Turnus auch den zuständigen
Gremienvertretern zur Verfügung stellen.
Mobilitätsmanagement
F1
Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und auf die-
ser Basis konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche Mobilitätsma-
nagement hat sie dabei noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele benannt oder
die Aufgabe fest in ihrer Organisationsstruktur verankert.
E1.1 Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die Verantwort-
lichkeit fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte sich messbare Ziele
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Feststellung Empfehlung
setzen und diese verfolgen, um ihre Vorbildfunktion hervorzuheben und auch die ei-
genen Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Entsprechende Umsetzungsvorschläge wur-
den stadtintern bereits erarbeitet und sollten weiterverfolgt werden.
E1.2
Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen Verkehrs-
mitteln ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Basis dieser Erkenntnis
sollte sie Maßnahmen entwickeln, die für die eigene Mobilität sensibilisieren und das
Mobilitätsverhalten hin zu klimafreundlichen Verkehrsmitteln beeinflussen können so-
wie deren Umsetzungserfolge messen.
F2
Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ verbindliche Re-
gelungen zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobilitätsver-
kehr in der Stadt durch eingesparte Pendelfahrten reduziere n können. Inwieweit
die geschaffenen Möglichkeiten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt wer-
den, wertet die Stadt noch nicht aus.
E2
Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenbasis schaffen
sowie die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem Weg zur Klimaneutralität z.
B. auch die eingesparten Treibhausgase durch weniger Pendelverkehr ermitteln zu
können.
F3
Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend z. B.
über Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und Arbeitsanweisungen. Inwie-
weit durchgeführte Dienstreisen tatsächlich klimafreundlich durchgeführt werden,
wertet sie derzeit noch nicht aus.
E3
Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt Köln nach
Möglichkeit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf die abgerechneten Ki-
lometer auswerten, um Verbesserungen der Mobilität mit Blick auf die Treibhaus-
gasemissionen bewerten zu können.
F4
Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral orga-
nisierten Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische Informationen
nicht zeitnah bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar machen kann.
E4.1
Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren Fahrzeugen
und Erfassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ihrem gesamtstädtischen
Fuhrpark auswertbar machen, um z. B. den Fortschritt bei alternativen Antrieben be-
werten zu können.
E4.2
Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. Fahrzeugbeschaf-
fung mit dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen Flottentool des Landschafts-
verbandes Rheinland abgleichen, um zentral Vorgaben für eigene Kriterien der de-
zentralen Beschaffungsstellen ggf. zu ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu op-
timieren.
F5
Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher Ausschrei-
bung die Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder Besoldungsum-
wandlung. Bei den Rahmenbedingungen für eine Fahrradnutzung bestehen für die
Stadt an ihren Dienststellen noch Optimierungsmöglichkeiten.
E5
Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener Abstellmög-
lichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau beste-
hender Umkleidemöglichkeiten am Dienstort ihre Mitarbeitenden weiter zur Fahr-
radnutzung motivieren.
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Feststellung Empfehlung
F6
Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund von
festgelegten Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte Bewirtschaftung
eigener Parkflächen veraltet und befand sich zum Prüfungszeitpunkt noch in der
Überarbeitung. Ein Parkraumkonzept, das z. B. die Umwandlung von Pkw-Stellflä-
chen hin zur Nutzung als Abstellraum für klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat
die Stadt für ihre Dienststellen bislang nicht.
E6
Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung verabschie-
den, um Regelungen zur Parksituation mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität
in Einklang zu bringen und angemessene Nutzungsgebühren auszuschöpfen.
F7
Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln klima-
neutral 2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle Stellplatzsat-
zung im Fokus – über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine Ziele oder Ver-
einbarungen gibt es bislang nicht, aber einzelfallbezogen z. B. bei der Auswahl von
Standorten für Dienststellen.
E7.1
Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von Serviceleistungen sollte
die Stadt Köln auch mit Blick auf die Mobilitätsreduzierung vor Ort an den Dienststel-
len vorantreiben, da die Vermeidung von Mobilität ebenfalls ein Beitrag zur Klima-
freundlichkeit darstellt.
E7.2
Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motorisierten Indivi-
dualverkehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln konkrete Vorgaben machen
bzw. Anforderungen definieren, die bei der Auswahl von Standorten für ihre Dienst-
stellen erfüllt werden sollten.
Informationstechnik
F1
Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren positiv
entwickelt. Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr gute Rahmen-
bedingungen, um ihre IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu betreiben. Verbesse-
rungsspielraum besteht nur noch punktuell in der dezentralen Ressourcenübersicht
und im Lizenzmanagement.
E1
Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über dezentrale IT-
Personalressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar zu machen. Sie sollte
die Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Lizenzierung der einge-
setzten Softwareprodukte optimieren und die Beschaffung einer Lizenzmanagement-
software konsequent vorantreiben.
F2
Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleistun-
gen in der Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. Besonders positiv hat sich in
den letzten Jahren die Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsworkflows ent-
wickelt.
E2
Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterver-
folgen. Bezogen auf Einzelmaßnahmen der Verwaltungsdigitalisierung sollte sie die
Bedeutung und Rolle des Prozessmanagements für eine erfolgreiche digitale Trans-
formation stärker in den Blick nehmen.
F3
In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und personelle
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist eines der Ziele
des laufenden Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement-Einführung, einen
strategischen Rahmen und damit Orientierung und Verbindlichkeit für die operative
Umsetzung zu schaffen.
E3
Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein verwal-
tungsweites Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung
etabliert wird. Sie sollte die in Teilen der Verwaltung bereits bewährten Prozessma-
nagement-Strukturen als Orientierung für die flächendeckende operative Implemen-
tierung nutzen. Generell sollte sie eine enge Kooperation des Prozessmanagements
und der IT-Steuerung gewährleisten.
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Feststellung Empfehlung
F4
Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind in der
Stadt Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat an künftig
steigende Anforderungen anzupassen, besteht teilweise Qualifizierungsbedarf.
E4
Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung auch bei stei-
genden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leistungsfähig bleibt. Qualifi-
zierung und Fortbildung sollte sie darauf ausrichten, innerhalb der vorhandenen Per-
sonalressourcen eine stärkere Professionalisierung und Spezialisierung für verschie-
dene Prüfschwerpunkte zu entwickeln.
F5
Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schu-
len in Trägerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den Medien-
konzepten erschweren allerdings die schulübergreifende Medienentwicklungspla-
nung. Zudem besteht Optimierungsspielraum in der Ausgestaltung des Supportpro-
zesses.
E5
Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medienkonzepte
hinwirken, damit die Aktualisierung der Medienentwicklungsplanung vollzogen wer-
den kann. Sie sollte mit den Schulen gemeinsam Möglichkeiten zur Harmonisierung
der Softwareausstattung prüfen und die Rolle des Schulträgers im First-Level-Sup-
port kritisch erörtern.
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz
F1
Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein umfang-
reiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG-Neutralität bis
2035. Um die Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu steuern, hat die Ver-
waltung eine digitale Controlling-Plattform etabliert.
E1.1 Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz die Zielvor-
gaben der CO2-Minderung mit aufnehmen.
E1.2
Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG-neutralen
Gebäudebestandes beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer langfristigen Fi-
nanzplanung berücksichtigen.
F2
Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Endener-
gieverbräuche und dem Territorialprinzip dargestellt. Der Entwicklungspfad und da-
mit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden somit transparent.
E2
Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht erreicht
wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das Zieljahr anpas-
sen.
F3
Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich beste-
hen städtische Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung größerer
Bauvorhaben Anwendung finden. Ein zentrales Gremium, das für die dezernats-
übergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig ist, besteht
nicht verbindlich.
E3
Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine Projektkategorisierung
verbindlich einfordern und die Mitwirkung eines Lenkungskreises, je nach Einstufung
der Projekte, verbindlich voraussetzen.
Ordnungsbehördliche Bestattungen
F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer
fristgerecht. E1 Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur Fristverlängerung
gemäß § 13 Abs. 3 BestG nutzen.
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Feststellung Empfehlung
F2 Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und kon-
sequent geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf. E2
Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah und konse-
quent geltend machen, um die Erträge der ordnungsbehördlichen Bestattungen wei-
ter zu erhöhen und damit den Fehlbetrag zu verringern.
F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer
fristgerecht. E3
Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der Fallzahlenent-
wicklung regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehenden Rückstände mit fi-
nanzieller Auswirkung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten.
Kommunales Krisenmanagement
F1
Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich der
Prävention und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt. Verbesse-
rungspotenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Information der er-
kannten Risiken an die Beteiligten und politisch Verantwortlichen.
E1.1
Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe Katastrophenschutz
zentral aufbereiten und in Berichtsform zusammenfassen. Die Weitergabe an alle Be-
teiligten sollte sie dokumentieren.
E1.2
Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastrophenschutz-
planung zur politischen Bewertung durch die entsprechenden Gremien beschließen
lassen.
F2
Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Krisener-
eignisse ist gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der Rückführung
in den Normalzustand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen sowie in der finalen
Umsetzung geplanter Maßnahmen sieht die gpaNRW noch Optimierungspotenzial.
E2.1
Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen ämter-
und dezernatsübergreifend koordinieren und entsprechend umsetzen. Die Planungen
zur Aufrechterhaltung der bedeutendsten Aufgabenbereiche in Bezug auf die Da-
seinsvorsorge innerhalb der Stadtverwaltung sollte sie verbindlich finalisieren.
E2.2
Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanagement, wie ge-
plant, um die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstellung der Kommunikati-
onsmittel ergänzen.
E2.3 Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden in Krisensitu-
ationen erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nutzen zu können.
F3 Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder konzeptionell bisher
noch nicht separat erfasst. E3
Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des Krisenstabes ver-
bindlich festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der Krisenstab versorgt und
somit konzentriert handlungsfähig bleiben kann.
F4
Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert. Ver-
besserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen Regelun-
gen zur Rufbereitschaft.
E4
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Rufbereitschaft in
Bezug auf die Alarmierung des Krisenstabes dem tatsächlichen Bedarf entsprechend
anzupassen ist.
Hilfe zur Erziehung
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Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht den
einzelnen Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme der Erträge
aus Kostenerstattungen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht auswertbar.
Dadurch ist kein Überblick über die Kostenerstattungsansprüche vorhanden und
deren Steuerung erheblich eingeschränkt.
E1
Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als Gesamt-
summe und differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen und regelmäßig aus-
werten. Dies kann die Steuerung deutlich verbessern und für die Haushaltsplanung
verwendet werden.
F2
Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer Fachanwen-
dung im Bereich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der Datenaustausch ist er-
schwert. Der Informationsaustausch zwischen ASD und WiJu erfolgt aktuell noch
überwiegend auf dem Papierweg.
E2
Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über die Fach-
anwendung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten bei Änderungen re-
levanter Falldaten, Einsicht in den Bearbeitungsstand, ein schneller Informationsfluss
sowie hinterlegte Vordrucke sollten dabei berücksichtigt werden. Die elektronische
Aktenführung sollte vorbereitet und vorangetrieben werden.
F3
Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrollings
geschaffen. Die unterjährige Steuerung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzah-
len und Aufwendungen. Das bezirksspezifische Controlling für die neun Jugend-
amtsbezirke befindet sich noch im Aufbau.
E3
Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte Zielwerte
für die erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das bezirksspezifische Control-
ling aufbauen und umsetzen. Die Stadt sollte außerdem auch Ansprüche aus Kosten-
erstattungen, Fallabgaben und -übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen.
F4
Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Verfahrens-
standards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine Zusammenfas-
sung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht.
E4
Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen in einem
Qualitätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Pro-
zessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern.
F5
In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die Mitar-
beitenden des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung Zweifel,
wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständigkeitsprüfung
durch die WiJu aber erst spät, nach der kollegialen Beratung.
E5 Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der kollegi-
alen Beratung durchführen.
F6 Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für Fallabgaben
gibt es bisher keine verschriftlichten Standards. E6 Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von Fallabgaben
verschriftlichen.
F7
Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer Fach-
anwendung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies erschwert
ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen Informationsfluss.
E7
Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD und WiJu
vorantreiben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktuelle elektronische Be-
nachrichtigungen bei Änderungen und gegenseitige Leserechte können einen schnel-
len und umfassenderen Informationsfluss sowie einen engeren Austausch zwischen
ASD und WiJu gewährleisten.
F8
Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige Kontrollen
durch. Es finden keine standardisierten und regelmäßigen prozessintegrierten Kon-
trollen in der WiJu durch die Leitungskräfte statt.
E8
Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der WiJu
standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte implementie-
ren. Hierfür sollte es Standards, Checklisten und Dokumentationspflichten geben.
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Feststellung Empfehlung
F9 Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen insgesamt
und zu den einzelnen Trägern gibt es bislang nicht. E9 Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungs-
ergebnisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen.
F10
Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen fällt in
Köln auf den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im Jahr 2023
bildet die Stadt die höchste Falldichte im interkommunalen Vergleich ab.
E10
Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen Controllings ei-
nen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfe
legen, um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und rechtzeitig Maßnahmen
zur Gegensteuerung entwickeln zu können.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
F1
Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie für
den ÖGD. Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, deren Ziel-
erreichung sie mit Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um daraus passgenaue
Maßnahmen abzuleiten, sind die Kennzahlen weiter zu ergänzen. Die Datengrund-
lagen für die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung sind vorhanden.
E1.1
Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet werden, dass aus
ihnen fundierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte evaluiert werden kön-
nen. So lässt sich die Gesundheitsstrategie der Stadt Köln nachhaltig stärken.
E1.2
Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des ÖGD. Daher
sollte das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis einen
Gesundheitsbericht über die gesamtgesundheitliche Lage der Stadt Köln erstellen.
F2
Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst. Die
Stadt Köln verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. Optimierungspotenzial
besteht jedoch noch bei der vollständigen Erfassung aller relevanten Prozesse im
Wiki.
E2
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die geplante E-
Verwaltungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die Arbeitsabläufe verbessert
und Medienbrüche vermieden werden können.
F3
Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein Fachcontrolling
befindet sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und Finanzdaten findet nicht
statt.
E3.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzdaten integrie-
ren und das Prozessmanagement einbeziehen
E3.2
Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend gestalten und in
das Fachcontrolling integrieren, um eine effektive Ressourcensteuerung sicherzustel-
len.
F4
Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die Stellenbe-
schreibungen werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt überprüft bzw.
neu erstellt. Aufgrund der Personalsituation und Anzahl von befristeten Stellen aus
dem Pakt ÖGD gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete
Personalgewinnung.
E4.1 Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwickeln, um den
aktuellen und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheitsamt zu sichern.
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Feststellung Empfehlung
E4.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen aktualisieren
und darin notwendige Qualifikationen aufnehmen.
E4.3
Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im Gesundheitsamt
durch zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media, altersgerechte Sprache
und Kampagnen verstärken.
E4.4
Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für Rückkehrer
oder Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für den ÖGD unterstützen
können.
F5
Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Erste An-
sätze im Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim Wissensmanagement sind
vorhanden. Bei beiden Punkten gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten.
E5.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden. Dazu zäh-
len beispielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte Aufgaben.
E5.2
Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das Wiki und die
praktische Umsetzung der bereits existierenden Konzepte zum Wissenstransfer und
zur Einarbeitung weiter ausbauen.
F6
Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das Gesund-
heitsamt entwickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale Fachstrategie. Die aus
der Strategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
E6 Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie festgelegten Maß-
nahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter zu steigern.
F7
Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch ausgebaut
werden, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation zu
verbessern.
E7
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer digitalen Zu-
sammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern prüfen, um die Arbeits-
abläufe effizienter zu gestalten.
F8 Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern gefördert.
Der gegenseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere Intensivierung. E8 Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und den Wissen-
saustausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter ausbauen.
F9
Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des Ge-
sundheitsamtes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen für die
Bürgerinnen und Bürger ist ausbaufähig.
E9
Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, darunter Online-
Formulare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein Feedbacksystem sowie
Services in leichter und Gebärdensprache.
Bauaufsicht
F1 Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der Recht-
mäßigkeit nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen. E1.1
Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung
systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die Einhaltung der gesetzli-
chen Vorgabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung und ist zur Steuerung des Perso-
naleinsatzes erforderlich.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 25 von 320
Feststellung Empfehlung
E1.2 Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu beteiligenden in-
ternen Stellen einen fristgerechten Rücklauf der Stellungnahmen sicherstellen.
F2
Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar strukturiert. Er
bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungsverfahren wer-
den erst nach Erstellung eines internen Prüfvermerks gestartet und der Umgang
mit nicht genehmigungsfähigen Bauanträgen belastet die Bauantragsbearbeitung.
E2.1 Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die Beteiligungsverfahren
starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
E2.2
Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftigten sollte die
Stadt Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
verzichten.
F3
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bearbeitung
der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien Städ-
ten. Eine hohe Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein hoher Anteil unerledigter
Bauanträge belasten die Bauantragsbearbeitung.
E3
Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge zum
01. Januar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden Tendenz an-
passen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlastungen vermieden werden können.
F4
Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale Bauge-
nehmigungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der Orientierungsgröße
der gpaNRW. Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind die Laufzeiten im verein-
fachten Verfahren kürzer, sie bilden den Median im interkommunalen Vergleich.
E4
Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der Vervollständi-
gung der Bauanträge auch für die normalen Genehmigungsverfahren in ihrer Soft-
ware hinterlegen und auswerten.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 26 von 320
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Köln
Ziel der gpaNRW in dieser Prüfung ist unter anderem aufzuzeigen, wie weit sich die kreisfreien
Städte in NRW bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben. Dazu haben
wir abgefragt, welche Nachhaltigkeitsinstrumente von der Stadt eingesetzt werden oder geplant
sind.
Zudem haben wir Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommunalen Vergleich der 23 kreisfreien
Städte dargestellt.
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente
Instrumente für eine wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung sind eine Nachhaltigkeitsstra-
tegie, Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung, Nachhaltigkeitsberichte und ein Nachhaltig-
keitshaushalt 4. Auf den Nachhaltigkeitshaushalt gehen wir in der Finanzprüfung detaillierter ein.
Die Städte befinden sich in einer frühen Phase der Implementierung einer wirkungsorientierten
Nachhaltigkeitssteuerung. Prozesse zur Nachhaltigkeitssteuerung müssen noch etabliert wer-
den und sich bewähren. Für die gpaNRW steht im Vordergrund, durch die Darstellung unter-
schiedlicher Lösungsansätze und Umsetzungsstände zu einem Ideen- und Erfahrungsaus-
tausch unter den Städten beizutragen. Die Nachhaltigkeitsinstrumente werden in den Städten in
ihrer Art und Ausprägung unterschiedlich definiert und gelebt.
0.8.1.1 Nachhaltigkeitsstrategie
Die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie stellt den Ausgangspunkt und den Leitfaden für nach-
haltiges Handeln dar. Sie dient dazu, wesentliche Eckpunkte und Inhalte für eine nachhaltige
Entwicklung vor Ort zu dokumentieren. Die Strategie wird dabei in Zusammenarbeit zwischen
Verwaltung und Politik sowie weiteren Beteiligten (Unternehmen, Bürgerschaft) entwickelt und
von der Politik beschlossen. Inhaltlich werden strategische und operative Ziele, Maßnahmen so-
wie notwendige Ressourcen erarbeitet und Indikatoren bestimmt, um die Ziele messen zu kön-
nen. Einen interkommunalen Vergleich der Nachhaltigkeitsindikatoren stellen wir im Kapitel
0.8.3 dar.
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
verabschiedet. Mit dieser Strategie verfolgt die Stadt eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zu-
künftige Herausforderungen als wachsende Stadt wurden hier benannt und zentrale Handlungs-
notwendigkeiten identifiziert. Die Stadtstrategie besteht aus fünf Leitsätzen, die durch nachhal-
tige Ziele konkretisiert werden:
Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere.
4 vgl. KGSt B 02/2024 – Kommunales Nachhaltigkeitsma nagement und Bertelsmann Stiftung 27.11.2018 - Wirk ungsorientiertes Nachhal-
tigkeitsmanagement in Kommunen, LAG21
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 27 von 320
Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Ar-
beitswelten.
Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole.
Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensverhält-
nisse.
Die Stadtstrategie bildet ein gemeinsames Verständnis für die anstehenden Veränderungen
und notwendigen Planungen ab und weist Prioritäten für die künftige Umsetzung aus. Damit soll
den vielfältigen Herausforderungen der Stadt begegnet und diese aktiv gestalten werden. Im
Mittelpunkt steht die Frage „Wie wollen wir 2030 in Köln leben?“. Mit der Stadtstrategie hat die
Stadt Köln einen geeigneten Leitfaden für die kontinuierliche Umsetzung ihre Nachhaltigkeits-
ziele etabliert.
Daneben beabsichtigt die Stadt Köln im Rahmen des Projektes
„Prozesskette Nachhaltigkeit
NRW“ mit Begleitung der LAG 21 eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten.
0.8.1.2 Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung
Der Nachhaltigkeitscheck/eine Nachhaltigkeitsprüfung soll die voraussichtlichen Wirkungen ei-
nes Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung abschätzen. Dazu beurteilt die Verwaltung die
Ratsvorlagen auf ihre wahrscheinlichen Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung. So
können die Vorlagenerstellenden zum Beispiel durch die Beantwortung von Leitfragen kenntlich
machen, ob das geplante Vorhaben nachhaltigkeitsfördernd, -hemmend oder -neutral ist. Der
Nachhaltigkeitscheck dient als zusätzliche Entscheidungsgrundlage. Er hat grundsätzlich einen
themenübergreifenden Charakter und umfasst alle relevanten Handlungsfelder der nachhaltigen
Entwicklung.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 09. Juli 2019 beschlossen, dass alle relevan-
ten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu
realisierende Maßnahme keine, positive oder negative Auswirkungen auf den Klimaschutz ent-
hält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der ge-
ringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Dabei
sind die konkurrierenden Zielsetzungen der Stadtstrategie zu berücksichtigen.
0.8.1.3 Nachhaltigkeitsberichtswesen
Der Nachhaltigkeitsbericht informiert in der Regel über den aktuellen Stand und die bisherige
Entwicklung der Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsbericht kann folgende Aspekte beinhalten:
Stand der Instrumente und Prozesse,
Umsetzungsstand der im Handlungsprogramm definierten Maßnahmen,
quantitative und qualitative Analysen zur operativen und strategischen Zielerreichung,
Zielbezug zu Indikatoren,
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 28 von 320
finanzielle und personelle Ressourcen,
Empfehlungen zur Strategieanpassung.
Die Adressaten können Verwaltungsführung, Rat und Bürgerschaft sein. Der Berichtsrhythmus
wird im Vorfeld festgelegt.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Im Vorfeld
hat die Stadt am Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ der LAG 21 teilgenommen. Das
Projekt wurde in den Jahren 2021 bis 2022 mit externen Partnern im Auftrag des Bundesminis-
teriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt.
Der Nachhaltigkeitsbericht wurde dabei auf Basis des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune
(BNK) entwickelt. Die Darstellung der Inhalte in diesem Bericht folgt den neun Steuerungskrite-
rien und neun Handlungsfeldern des BNK. Im Bericht wird Bezug auf die o.g. 17 Nachhaltig-
keitsziele genommen um diese in den Kontext der Agenda 2030 zu setzen. Fortschritte hin zu
einer nachhaltigen Entwicklung konnten über Kennzahlen messbar gemacht und Handlungsbe-
darfe offengelegt werden.
Innerhalb der Stadtverwaltung hat der gesamte Prozess der Berichtserstellung den ämterüber-
greifenden Austausch verstärkt. Zudem hat der Einbezug der städtischen Beteiligungen zu ei-
ner verstärkten Vernetzung untereinander beigetragen. Der Prozess verdeutlichte darüber hin-
aus die Bandbreite der relevanten Themen und die Bedeutung von Zusammenarbeit, um ge-
meinsam die nachhaltige Entwicklung gestalten zu können.
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren
Nachhaltigkeitsindikatoren dienen dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen und Instrumente zu
Nachhaltigkeitsaspekten fortlaufend zu messen und zu bewerten. Für eine erste allgemeine
Einschätzung kann auf bestehende Kennzahlenkonzepte zur nachhaltigen Entwicklung zurück-
gegriffen werden.
Für die kommunale Ebene in NRW ist insbesondere das Indikatorenset der Landesarbeitsge-
meinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21) von Bedeutung. In ihrem Nachhaltigkeitsbericht
nrwkommunal
5 stellt die LAG 21 neben Befragungsergebnissen regelmäßig Indikatoren zu ver-
schiedenen Themenbereichen für alle nordrhein-westfälischen Kommunen im Zeitverlauf dar.
Wir haben in unserer Prüfung der kreisfreien Städte dieses Indikatorenset erstmals aufgegriffen
und die aus vorherigen Prüfungen bekannten Strukturmerkmale ersetzt, weil eine nachhaltige
Entwicklung und ein nachhaltiges Handeln von zentraler, strategischer Bedeutung sind. Wir
möchten der Politik und der Verwaltung mit dem Indikatorenset der LAG 21 einen Gesamtüber-
blick zur Nachhaltigkeit geben und einen Vergleich innerhalb der kreisfreien Städte ermögli-
chen. Dazu haben wir die Nachhaltigkeitsindikatoren aus allgemein zugänglichen Datenquellen 6
ermittelt und einen interkommunalen Vergleich erstellt.
5 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 20 22, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/n n-transfer-n/lag21-nrwkommu-
nal-2022.pdf.
6 IT.NRW, Energieatlas NRW vom LANUV NRW u.a.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
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Im Folgenden stellen wir zwei Balkendiagramme mit ergänzenden Tabellen dar, die eine Aus-
wahl von Nachhaltigkeitsindikatoren für die Stadt Köln zeigen. Bei der Auswahl der Indikatoren
haben wir u. a. berücksichtigt, dass die Indikatoren alle zehn Themenbereiche sowie möglichst
viele verschiedene SDGs abbilden. Indikatoren mit einer hohen Aussagekraft und strategischen
Relevanz erhalten den Vorrang. Die in den vorangegangenen überörtlichen Prüfungen darge-
stellten Strukturkennzahlen wurden, soweit möglich, in die Nachhaltigkeitsindikatoren überführt.
Interkommunaler Vergleich
Nachhaltigkeitsindikatoren Köln 2023 in Prozent
Nachhaltigkeitsindikatoren Köln – Datengrundlagen
Indikator 2012 2023 Veränderung
in Prozent Median 2023
Abhängigenquotient (Abhängige Personen je 100
Personen im erwerbsfähigen Alter) in Prozent 44,80 45,71 2,03 56,07
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen
ohne Abschluss in Prozent 5,12
5,83 13,87 6,91
Mindestsicherungsquote in Prozent 13,20 13,60 3,03 13,60
Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch
in Prozent k. A. 2,61 k. A. 4,80
In den interkommunalen Vergleich (Median) sind die Daten der 23 kreisfreien Städte eingeflos-
sen.
Der Abhängigenquotient ist ein Kontextindikator mit Bezug zur Demografie. Er zeigt das Ver-
hältnis der wirtschaftlich abhängigen Bevölkerung zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Als
wirtschaftlich abhängig gelten dabei altersmäßig nicht erwerbsfähige Personen über 65 Jahre
und unter 15 Jahre. In Köln zeigt sich gegenüber 2012 ein geringer Anstieg. Die Mehrheit der
Kölner Bevölkerung befindet sich demnach im erwerbsfähigen Alter. Hierfür ist ausschlagge-
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 30 von 320
bend, dass diese Altersgruppe aufgrund einer hohen Anzahl in Köln lebender Studierender be-
sonders groß ausfällt. Interkommunal haben nur zwei kreisfreie Städte niedrigere Abhängigen-
quotienten als die Stadt Köln. Diese sind ebenfalls bedeutende Hochschulstandorte im Land
NRW. Zugleich lässt auch die SGB II-Quote, die den Anteil an Empfängern von Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch II wiedergibt, keine besonderen Belastungen erkennen. Auf dieses
Strukturmerkmal gehen wir im Prüfungsbericht Ordnungsbehördliche Bestattungen ein.
Der Indikator der Schulabgehenden ohne Abschluss bezieht sich auf das SDG 4 „Hochwer-
tige Bildung“. Da ein fehlender Schulabschluss häufig mit schlechteren Zukunftsaussichten für
die Betroffenen einhergeht, ist ein möglichst geringer Wert anzustreben. Der Kennzahlwert ist in
Köln seit 2012 um fast 14 Prozent angestiegen, ist im interkommunalen Vergleich aber immer
noch geringer als in der Mehrzahl der kreisfreien Städte.
Die Mindestsicherungsquote ist ein Indikator für das SDG 1 „Keine Armut“. Sie beschreibt den
Anteil der Personen an der Gesamtbevölkerung, die selbst nicht in der Lage sind, in ausrei-
chendem Maße für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und daher Mindestsicherungsleistungen
beziehen. Dieser Indikator ist gegenüber 2012 um rund drei Prozent auf 13,6 Prozent gestie-
gen. Damit stellt Köln den Median des interkommunalen Vergleichs, d. h. je elf kreisfreie Städte
haben geringere oder höhere Mindestsicherungsquoten.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch gibt eine Einordnung zum SDG 7 „Be-
zahlbare und saubere Energie“ sowie zum Unterziel, den Anteil erneuerbarer Energien am glo-
balen Energiemix deutlich zu erhöhen. In Köln wurden im Jahr 2023 2,61 Prozent des Strom-
verbrauchs durch Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien abgedeckt. Mehr
als 75 Prozent der kreisfreien Städte haben höhere Anteile erneuerbarer Energien. Weitere
Ausführungen zu den Klimazielen sowie geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen der
Stadt Köln finden sich im Teilbericht Gebäudewirtschaft - Klimaschutz.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
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Intrakommunaler Vergleich
Im intrakommunalen Vergleich stellt die Y-Achse im Diagramm den Wert 0 dar. D.h. es gibt
keine Veränderungen gegenüber dem Jahr 2012. Die We rte auf der linken Seite des Dia-
gramms zeigen einen Rückgang und die Werte auf der rechten Seite Zunahmen an.
Nachhaltigkeitsindikatoren Köln Entwicklung von 2012 bis 2023 in Prozent
Nachhaltigkeitsindikatoren Köln – Datengrundlagen
Indikator 2012 2023 Veränderung
in Prozent Median 2023
Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW* in qm 243 226 -7,03 283
PKW-Dichte (Zugelassene PKW je 1.000 EW) 433 455 5,08 526
Steuereinnahmekraft je EW in Euro 1.365 2.398 75,70 1.487
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am
Wohnort zum 30.06. 357.444
444.326 24,31 98.400
* Einwohnerin bzw. Einwohner
In den interkommunalen Vergleich (Median) sind die Daten der 23 kreisfreien Städte eingeflos-
sen.
Der Indikator zur Siedlungs- und Verkehrsfläche bezieht sich auf das SDG 11 „Nachhaltige
Städte und Gemeinden“. Ein nachhaltiger Umgang mit den Flächenressourcen ist eine zentrale
Herausforderung für die Kommunen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner ist in
Köln 2023 gegenüber dem Jahr 2012 um sieben Prozent gesunken. Mit 226 qm je Einwohner
positioniert sich die Stadt interkommunal unterhalb des ersten Viertelwertes, gehört also zum
Viertel der kreisfreien Städte mit der geringsten Werten. Die rückläufige Tendenz ist bei den
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03369
Seite 32 von 320
meisten kreisfreien Städten zu beobachten. Ursächlich ist dabei allerdings nicht die Verringe-
rung bebauter Flächen, sondern die Einwohnerentwicklung. Die Kölner Bevölkerung ist im glei-
chen Zeitraum ebenfalls um rund sieben Prozent gewachsen.
Ein weiterer Indikator für das SDG „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist die PKW-Dichte .
Diese hat sich in Köln im Zeitraum von 2012 bis 2023 um mehr als fünf Prozent auf 455 zuge-
lassene PKW je 1.000 EW erhöht. Damit stellt Köln den Minimalwert unter allen kreisfreien
Städten. Eine nachhaltige Mobilität verfolgt das Ziel, den umweltschädlichen Individualverkehr
zu reduzieren. Welche Maßnahmen die Stadt Köln ergriffen hat, um die eigene betriebliche Mo-
bilität zu verringern bzw. klimafreundlicher zu gestalten, betrachtet die gpaNRW im Teilbericht
Mobilitätsmanagement.
Die Steuereinnahmekraft je Einwohner ist ein Indikator für die wirtschaftliche und finanzielle
Lage einer Stadt. Diese hat sich in Köln gegenüber 2012 um mehr als 75 Prozent erhöht und
beträgt 2023 2.398 Euro je Einwohner. Damit verfügt Köln im Jahr 2023 über die dritthöchste
Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte.
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind ein Indikator mit Bezug zum SDG 8
„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“. Generell wird eine sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung als sozial nachhaltig eingeschätzt, da die individuelle Lebensgrundlage
abgesichert und die sozialen Sicherungssysteme gestärkt werden. Ebenso verstärken sich sozi-
ale Effekte wie gesellschaftliche Teilhabe oder soziale Anerkennung. Die Anzahl der sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten ist in Köln im Zeitraum von 2012 bis 2023 um etwa ein Viertel
angestiegen. Dies ist ein vergleichsweise starker Anstieg. Die Beschäftigungsquote be-
schreibt den Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, der einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nachgeht. Diese ist in Köln im gleichen Zeitraum 51,06 auf 59,85 Prozent gestie-
gen. Hiermit liegt Köln auf mittlerem Niveau. Zu berücksichtigen ist hier erneut der Anteil der
Studierenden, der trotz erwerbsfähigen Alters in der Regel keiner sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nachgeht.
0.8.3 Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Köln im interkommunalen
Vergleich
Auf den nachfolgenden Seiten bilden wir das Indikatorenset der LAG 21 als interkommunalen
Vergleich der kreisfreien Städte ab. Detaillierte Informationen zur Aussagekraft und Differenzie-
rung der einzelnen Indikatoren enthält der Nachhaltigkeitsbericht der LAG 21 7. Wenn wir für
Kennzahlen keinen Wert ermitteln können, geben wir in der entsprechenden Spalte den Hin-
weis „keine Angabe (k. A.)“.
7 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 20 22, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn-tr ansfer-n/lag21-nrwkommu-
nal-2022.pdf .
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Nachhaltigkeitsindikatoren 8 der Stadt Köln
Themenbereich / Indikator Köln
2012
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Kontextindikatoren Demografie 9
Abhängigenquotient in Prozent
(Abhängige Personen je 100 Personen im erwerbsfähi-
gen Alter)
44,80
45,54 42,98 53,41 56,25 57,84 62,08 23 2024
Entwicklung des Abhängigenquotienten seit 2012 in
Prozent
k. A. 1,65 0,12 2,74 6,59 8,14 17,26 23 2024
Bevölkerungsentwicklung seit 2012 in Prozent k. A. 7,27 0,40 2,51 3,66 5,16 10,06 23 2024
Anteil der EW 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamtbe-
völkerung in Prozent 10 18,64 19,07 18,21 19,47 20,35 20,75 22,29 23 2024
Anteil der EW ab 80 Jahre an der Gesamtbevölkerung
in Prozent 11 4,42 5,80 5,80 6,55 6,95 7,36 8,30 23 2024
Bevölkerungsentwicklung bis 2050 in Prozent k. A. 4,58 -7,26 -4,02 -1,47 0,51 7,08 23 2024
Bildung und Betreuung
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen ohne Ab-
schluss in Prozent 5,12
5,83 3,46 5,84 6,91 8,42 13,01 23 2023
8 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 2022, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn-transfer-n/lag21-nrwkommunal-2022.pdf
9 Als Vergleichsjahr ist hier das Jahr 2024 ausgewiesen. Die gpaNRW verwendet für das Vergleichsjahr 2024 durchgängig die Einwohnerzahlen am Stichtag 31.12.2023.
10 Die gpaNRW berücksichtigt beim Jugendanteil die Bevölkerung unter 21 Jahre. Die LAG 21 stellt stattdessen die Bevölkerung unter 15 Jahren dar.
11 Die gpaNRW berücksichtigt beim Altenanteil die Bevölkerung über 80 Jahre. Die LAG 21 stellt stattdessen die Bevölkerung über 65 Jahren dar.
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Themenbereich / Indikator Köln
2012
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Entwicklung der Schulabgehenden allgemeinbildende
Schulen ohne Abschluss seit 2012 in Prozent
k. A. 13,84 -32,62 7,83 29,31 45,05 81,39 23 2023
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen mit höhe-
rem Schulabschluss
12 in Prozent 43,63 46,44 28,64 39,91 41,46 45,41 55,91 23 2023
Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Prozent 16 ,92 26,25 11,28 16,70 18,40 23,71 29,46 23 2024
Betreuungsquote der 3 bis unter 6-Jährigen in Prozent 94,15 92,92 74,94 83,00 85,77 90,90 94,67 23 2024
Wahlen
Wahlbeteiligung Bundestagswahl in Prozent k. A. 77,79 66,66 71,88 73,80 76,65 83,90 23 2021
Wahlbeteiligung Europawahl in Prozent k. A. 65,99 52,29 56,65 59,81 63,83 74,34 23 2024
Wahlbeteiligung Kreistagswahl/Wahl Vertretung kfS in
Prozent k. A. 51,41 39,15 43,53 47,59 51,13 62,96 22 2020
Fläche
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW
seit 2012 in Prozent k. A. -7,02 -9,27 -5,36 -3,15 -1,81 3,43 23 2023
Siedlungs- und Verkehrsfläche je EW in qm 13 243 226 213 249 283 311 421 23 2023
Flächeninanspruchnahme (Zuwachs der Siedlungs-
und Verkehrsfläche) seit dem Vorjahr in ha 71,20
4,00 -39,00 -7,50 0,00 4,00 38,00 23 2023
Neu erstellte Wohngebäude je 10.000 EW 8,88 4,01 1,37 2,59 3,74 5,70 9,32 23 2023
12 Als höherer Schulabschluss wird die Allgemeine Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife berücksichtigt.
13 Die Erhebung für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung erfolgt seit dem Jahr 2016 durch das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Zuvor lagen der Erhebung die Automati-
sierten Liegenschaftsbücher (ALB) zugrunde. Mit dieser Umstellung gingen auch Änderungen und Erweiterungen des Nutzungsartenkatalogs einher, sodass die v erwendeten Definitionen und Abgrenzungen nicht in
vollem Umfang übereinstimmen. Die Vergleichbarkeit der Werte ist daher nicht in vollem Umfang gegeben.
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Themenbereich / Indikator Köln
2012
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Klima und Energie
Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch in
Prozent k. A. 2,61 1,99 3,56 4,80 10,66 20,32 23 2023
Mobilität
Entwicklung der PKW-Dichte seit 2012 in Prozent k. A. 5,67 -3,39 6,94 9,91 11,25 15,56 23 2024
PKW-Dichte
(Zugelassene PKW je 1.000 EW)
433 458 458 503 527 553 592 23 2024
Pendelndensaldo je 100 EW 12,83 16,54 -9,25 -2,24 1,05 9,09 30,27 23 2024
Veränderung der polizeilich erfassten Straßenverkehrs-
unfälle seit dem Vorjahr in Prozent -0,64 3,74 -9,19 1,70 2,91 5,89 12,34 23 2023
Kommunale Finanzen 14
Entwicklung der Steuereinnahmekraft je EW seit 2012
in Prozent k. A. 75,70 24,40 44,08 53,65 69,92 195 23 2023
Steuereinnahmekraft je EW in Euro 1.365 2.398 965 1.333 1.487 1.688 3.581 23 2023
Gesellschaftliche Teilhabe / Armut
Mindestsicherungsquote 15 in Prozent 13,20 13,60 8,40 11,70 13,60 16,40 22,10 23 2023
14 Die gpaNRW analysiert im Teilbericht Finanzen die Schuldenlage der Kommunen. Die Indikatoren der LAG 21 zur Verschuldung nutzen Daten von IT.NRW. Diese Daten beinhalten teilweise andere Beurteilungen /
Zuordnungen von kommunalen Beteiligungen und Eigenbetrieben als es in unserer Prüfungsdefinition und –darstellung vorgesehen ist. Daher kann es zu erheblichen Abweichungen kommen, sodass wir an dieser
Stelle auf die Darstellung von Verschuldungsindikatoren verzichten und auf den Teilbericht Finanzen verweisen.
15 Als Mindestsicherungsleistungen werden die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, laufende Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Regelleistungen nach dem AsylbLG verstanden.
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Themenbereich / Indikator Köln
2012
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Entwicklung der Mindestsicherungsquote seit 2012 in
Prozent k. A. 3,03 -11,54 1,54 5,65 10,56 22,30 23 2023
Arbeit und Wirtschaft
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten am Wohnort seit 2012 in Prozent k. A. 25,10 13,78 16,95 20,63 24,14 32,30 23 2024
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
am 30.06. 357.444 447.146 44.028 68.232 99.770 138.290 447.146 23 2024
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort
je 1.000 Erwerbsfähige 697 840 447 546 631 738 1.078 23 2024
Beschäftigungsquote am Wohnort in Prozent 51,06 59,85 54,47 58,14 59,50 60,73 63,60 23 2024
Gewerbeanmeldungen für Neugründungen je 1.000 EW 9,95 9,43 5,05 6,75 7,50 8,00 13,53 23 2024
Arbeitslosenanteil in Prozent
(Verhältnis der nicht erwerbstätigen Personen im er-
werbstätigen Alter zu den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten)
12,31 10,96 6,63 9,98 10,96 13,31 17,87 23 2024
Gesundheit
Sterbefälle von Personen unter 65 Jahren je 100.000
EW 162 153 122 161 182 203 231 23 2023
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1. Finanzen
1.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Finanzen
stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
Die Stadt Köln hat in den vergangenen Jahren meist bessere Jahresergebnisse erzielt als ge-
plant. Bei der Anzeige der Haushaltssatzungen erhielt sie von der Bezirksregierung die Geneh-
migung zur Verringerung der allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalausstattung ist besser
als in den meisten anderen kreisfreien Städten und hat von den Jahresüberschüssen der Jahre
2020 bis 2022 profitiert. Hierbei wurde die Haushaltssituation der Stadt Köln in diesen Jahren,
wie in vielen Kommunen, von der guten Konjunktur und Gesamtwirtschaft begünstigt. Zwischen
2020 und 2023 isolierte die Stadt die Belastungen aus der Corona-Pandemie und des Ukraine-
Krieges durch außerordentliche Erträge nach dem NKF-CUIG.
16 Auch ohne die Isolierung hätte
die Stadt Köln zwischen 2020 und 2022 einen Haushaltsausgleich darstellen können. Das Jah-
resergebnis 2023 ist dagegen erstmals seit 2019 wieder defizitär ausgefallen.
Im Doppelhaushaltsplan 2025 und 2026 trübt sich die Haushaltssituation der Stadt Köln deut-
lich ein. Eine Haushaltssicherungspflicht kann die Stadt nur durch eine kombinierte Anwendung
der mit dem dritten NKFWG 17 neu geregelten haushaltspolitischen Instrumente des globalen
Minderaufwands sowie Vortrags von Haushaltsverlusten auf Folgejahre abwenden. Sofern sich
die erheblichen Defizite realisieren, werden sie nicht nur das Eigenkapital mindern, sondern
auch die Ausgleichsrücklage bereits 2025 aufbrauchen. Die Stadt Köln könnte dann nicht mehr
die Pufferfunktion der Ausgleichsrücklage als Risikovorsorge nutzen.
Die Gesamtverbindlichkeiten des Konzerns der Stadt Köln sind sowohl absolut als auch im
Einwohnerbezug höher als in den meisten anderen kreisfreien Städten. Insbesondere bei den
Mehrheitsbeteiligungen steigen die Verbindlichkeiten seit einigen Jahren in erheblichem Um-
fang an. Auch bezogen auf den Kernhaushalt verzeichnet die Stadt Köln im Betrachtungszeit-
raum einen spürbaren Anstieg, wenngleich zumindest die Liquiditätskredite auf dem Niveau von
2019 liegen. Die geplante fehlende Selbstfinanzierungskraft im mittelfristigen Finanzplanungs-
zeitraum wird zu wieder steigendem Liquiditätskreditbedarf führen. Aufgrund der seit 2022 dy-
namisch steigenden Zinsen erhöht sich demnach auch die Zinsbelastung deutlich. Daneben
16 Nunmehr Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kom-
munalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) vom 29. September 2020
in der ab dem 15.12.2022 geltenden Fassung.
17 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfal en vom 5. März 2024.
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führen geplante Investitionen, soweit sie realisiert werden, in künftigen Jahren zu einem Anstieg
der investiven Kreditverbindlichkeiten.
Im Hinblick auf den sich perspektivisch verschlechternden Haushaltsstatus und die dro-
hende steigende Verschuldung hält die gpaNRW es für notwendig, dass die Stadt Köln
ihre Haushaltssituation durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen verbessert.
Haushaltssteuerung
Die Stadt Köln hat im Dezember 2021 die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ verab-
schiedet. Mit dieser Strategie verfolgt die Stadt eine nachhaltige Stadtentwicklung. Daneben hat
die Stadt seit 2015 einen wirkungsorientierten Haushalt etabliert. Seit 2019 werden zudem
Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt implementiert und verknüpft. Damit
befindet sich die Stadt auf einem guten Weg zu einem gesamtstädtischen Nachhaltigkeitshaus-
halt.
Eine Dimension von Nachhaltigkeit stellt die finanzielle Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft
dar. Investitionen sollten unter Berücksichtigung von Folgekosten regel- und standardmäßig auf
ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden. Dies trägt zur langfristigen Entlastung des Haus-
haltes bei. Die Stadt Köln führt umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor beson-
ders bedeutsamen Investitionsentscheidungen durch. Wir empfehlen der Stadt Köln, feste
Grenzwerte festzulegen, oberhalb derer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verpflichtend und
standardmäßig durchzuführen sind. Um die Fachämter bei ihren dezentralen Investitionsent-
scheidungen zu unterstützen, sollte die Verwaltung verstärkt auf die Mindeststandards und Ar-
beitshilfen hinweisen, die bereits 2006 in dem städtischen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnungen etabliert wurden. Durch die hier skizzierten einheitlichen Prozesse mit klaren Zu-
ständigkeiten, standardisierten Methoden und Dokumentationsvorgaben könnte die Stadt Köln
die Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit auch kleinerer und dezentral ge-
troffener Investitionsentscheidungen verbessern.
Die Stadt Köln hat Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen geregelt. Mit
den originären Haushaltsansätzen steigen in den zurückliegenden Jahren auch die Ermächti-
gungsübertragungen im investiven Bereich deutlich an. Dabei überträgt Köln nach entsprechen-
den Optimierungen weniger investive Ermächtigungen als der Durchschnitt der kreisfreien
Städte. Zugleich kann die Stadt Köln die fortgeschriebenen Ansätze der investiven Auszahlun-
gen zu einem höheren Grad in Anspruch nehmen als die meisten kreisfreien Städte.
Die Stadt Köln hat sowohl für das Kredit- als auch das Anlagemanagement Richtlinien erlas-
sen. Diese legen die jeweiligen Ziele, Zuständigkeiten sowie den Handlungsrahmen fest. Die
Steuerungsanforderungen sind aufgrund des Kredit- und Anlagenportfolios hoch. Den hohen
Anforderungen wird die Stadt Köln gerecht. Sie ist organisatorisch gut aufgestellt und hat kon-
krete Vorgaben definiert. Daneben wurde ein unterjähriges Berichtswesen implementiert, so-
dass die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen über aktuelle Entwicklungen infor-
miert sind.
Eine Möglichkeit zur Entlastung der Haushaltssituation ist die Akquise von Fördermitteln. Die
Stadt Köln nutzt ein Handbuch zur Fördermittelakquise und standardisiert die Prozesse mit
Checklisten. Die zentrale Stelle für das Fördermittelmanagement informiert regelmäßig die zu-
ständigen dezentralen Fachämter über potenzielle Fördermöglichkeiten. Während die Bewirt-
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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schaftung der Fördermittel dezentral erfolgt, ist das förderbezogene Controlling zentral organi-
siert. Diese Struktur erfüllt die Vorgaben der Förderbescheide und hilft, Rückforderungen zu
vermeiden. Die Stadt hat im Jahr 2022 im Rahmen eines Monitorings zu akquirierten Fördermit-
teln über wesentliche Entwicklungen in den politischen Gremien berichtet. Sie plant, auch in Zu-
kunft jährlich einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
1.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung . Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
1.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen:
Haushaltssituation: Besteht eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft?
Haushaltswirtschaftliche Steuerung:
Wie geht die Stadt mit Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen im Haushalt um?
Führt die Stadt bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen Wirtschaftlich-
keitsuntersuchungen durch?
Beschäftigt sich die Stadt mit den relevanten Aspekten und Fragen, die ihr Kredit-
und Anlageportfolio erfordern?
Wie hat die Stadt als Zuwendungsnehmerin ihr Fördermittelmanagement organi-
siert?
Wie geht die Stadt mit dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen um?
Methodisch analysiert die gpaNRW die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtab-
schlüsse. Zusätzlich beziehen wir die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und
Gesamtabschlüsse sowie verwaltungsinterne Dokumente ein. Die gpaNRW hat zudem Daten,
die für eine Bewertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Daten-
abfragen erhoben.
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In der Anlage dieses Teilberichts liefern ergänzende Tabellen zusätzliche Informationen. Diese
zeigen neben der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen aus der aktuellen
Prüfung das NKF-Kennzahlenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bi-
lanz-) Posten sowie ergänzende Berechnungen.
1.4 Haushaltssituation
Die Stadt Köln hat in den vergangenen Jahren im Ergebnis ausgeglichene bzw. fiktiv ausge-
glichene Haushalte erzielt. Für die kommenden Jahre plant die Stadt jedoch mit erheblichen
Jahresfehlbeträgen. Dadurch wird voraussichtlich die Ausgleichsrücklage bis 2025 aufge-
braucht sein. Eine Haushaltssicherungspflicht kann die Stadt Köln nur durch den genehmi-
gungsbedürftigen Vortrag von Haushaltsverlusten in Folgejahre abwenden.
Die Stadt Köln verfügt über eine solide Eigenkapitalausstattung. Die Gesamtverbindlichkei-
ten sind vergleichsweise hoch. Sie werden voraussichtlich in den kommenden Jahren durch
Investitions- und Liquiditätskredite weiter steigen. Zusätzliche Belastungen durch ein überal-
tertes Gebäudevermögen sind zurzeit nicht erkennbar. Für das Straßenvermögen besteht
hingegen ein gewisser Reinvestitionsbedarf.
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum einer Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft erfüllt folgende Kriterien:
Die Handlungsfähigkeit einer Stadt sollte nicht durch die Genehmigungspflicht eines
Haushaltssicherungskonzepts oder einer Verringerung der allgemeinen Rücklage einge-
schränkt sein. Dazu muss der Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW jetzt und zukünftig
ausgeglichen sein.
Das Eigenkapital sollte positiv sein. Eine Stadt darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich
verbotenen Überschuldung entfernt. Daneben ist eine gute Eigenkapitalausstattung die
Basis für eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft.
Um zukünftig Gestaltungsmöglichkeiten zu haben und dem Grundsatz der Generationen-
gerechtigkeit zu entsprechen, sollte eine Stadt hohe Schulden und Reinvestitionsbedarfe
vermeiden. Je niedriger sie ausfallen, desto größer sind die Handlungsspielräume der
Haushaltswirtschaft einer Stadt.
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, beziehen wir in den in-
terkommunalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unterneh-
men, Sondervermögen und Mehrheitsbeteiligungen ein. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen, so-
fern diese vorliegen.
Die gpaNRW hat die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert:
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Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Köln 2019 bis 2026
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss
(JA)
Gesamtabschluss
(GA)
In dieser Prüfung
berücksichtigt
2019 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / J A / -
2020 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA / -
2021 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl / J A / -
2022 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl /JA / -
2023 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl /JA / -
2024 bekannt gemacht HPl
2025 aufgestellt HPl
2026 aufgestellt HPl
Das Vergleichsjahr der letzten überörtlichen Prüfung war 2018. Daher beginnt die Zeitreihe die-
ser Prüfung mit dem Jahr 2019. Die im Haushaltsplan 2025/2026 enthaltene mittelfristige Er-
gebnisplanung bis 2029 hat die gpaNRW ebenfalls berücksichtigt.
1.4.1 Haushaltsstatus
Die Stadt Köln war zwischen 2019 und 2024 überwiegend auf die Genehmigung der Verrin-
gerung der allgemeinen Rücklage angewiesen. Mit dem Doppelhaushalt 2025/ 2026 kann
sie die Haushaltssicherungspflicht nur durch eine kombinierte Anwendung von globalem
Minderaufwand und Verlustvorträgen abwenden. Mit der Planung von Verlustvorträgen ist
die Stadt von der Genehmigung der Bezirksregierung Köln abhängig.
Haushaltsstatus Köln 2019 bis 2026
Haushaltsstatus* 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Ausgeglichener Haushalt X X X
Fiktiv ausgeglichener Haushalt X
Genehmigungspflichtige Verringe-
rung der allgemeinen Rücklage X X
Genehmigungspflichtiger Verlust-
vortrag eines Jahresfehlbetrags X X
*Der Haushaltsstatus in den Ist-Jahren bis 2023 bemisst sich am Jahresergebnis, der Haushaltsstatus in den Plan-Jah-
ren ab 2024 am Haushaltsplan.
Die Höhe der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zeigen, inwieweit die Stadt ne-
gative Jahresergebnisse ausgleichen kann.
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Jahresergebnisse und Rücklagen Köln 2023 bis 2029
Kennzahlen 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahresergebnis in Mio. Euro -9,20 -286 -399 -444 -337 -316 -294
Ausgleichsrücklage in Mio. Euro 341 55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Allgemeine Rücklage in Mio. Euro 5.419 5.419 5.075 4.849 4.512 4.314 3.802
Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 218 0,00 118 0,00
Bilanzieller Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 218 218 336 118
Veränderung der allgemeinen
Rücklage durch das Jahresergeb-
nis in Mio. Euro
0,00
0,00
344
226
337
198
294
Verringerung der allgemeinen
Rücklage des Vorjahres durch das
Jahresergebnis in Prozent
0,00
0,00
6,35
4,45
6,95
4,39 6,82
Fehlbetragsquote in Prozent 0,16 4,97 7,29 8,75 6,95 7,00 6,82
2023: Ist, ab 2024: Plan
Über die Verwendung der Jahresergebnisse 2021 bis 2023 wurde in Köln noch nicht entschieden. Die gpaNRW nimmt
den Verwendungsbeschluss der Jahresergebnisse vorweg und verrechnet diese mit der Ausgleichsrücklage. Die von
der Stadt Köln für 2024 beabsichtigte Verringerung Umwandlung Darlehen Kliniken (-533,2 Mio. Euro) und Erhöhung
Auflösung Rhein-Fonds (19,6 Mio. Euro) ist in der hier aufgeführten Rücklagenbetrachtung nicht enthalten.
Im Rahmen ihrer Haushaltsplanung macht die Stadt Köln Gebrauch von der Möglichkeit einer
pauschalen Kürzung von Aufwendungen. Diesen sogenannten globalen Minderaufwand kann
die Stadt gemäß § 79 Abs. 3 GO NRW in einer Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der
ordentlichen Aufwendungen einplanen. In den Jahren 2026 bis 2029 plant die Stadt Köln pau-
schale Minderaufwendungen von durchschnittlich 110 Mio. Euro ein.
Bei planmäßiger Entwicklung der Jahresergebnisse müsste die Stadt Köln ihre Ausgleichsrück-
lage 2025 vollständig aufbrauchen. Nach Verzehr der Ausgleichsrücklage verbleibt 2025 ein
Fehlbetrag in Höhe von 344 Mio. In den folgenden Jahren liegen die Fehlbeträge weiter auf ho-
hem Niveau. Die allgemeine Rücklage der Stadt Köln würde sich jeweils um mehr als fünf Pro-
zent reduzieren und damit die nach § 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GO NRW maßgebliche Schwelle zu
einer Haushaltssicherungspflicht überschreiten. Um eine Haushaltssicherungspflicht abzuwen-
den, macht die Stadt Köln Gebrauch von der mit dem dritten NKFWG NRW 18 neu normierten
Möglichkeit zum Ausgleich von Fehlbeträgen durch einen Vortrag von Verlusten in spätere
Haushaltsjahre. Dadurch sinkt die Verringerung der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2026
und 2028 unter den Schwellenwert von fünf Prozent. Gemäß § 84 Abs. 2 S. 1 GO NRW steht
der Ausgleich von Fehlbeträgen durch Verlustvortrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung
durch die Bezirksregierung Köln.
18 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfal en vom 5. März 2024.
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Wie die weit überwiegende Zahl der kreisfreien Städte in NRW hat die Stadt Köln in den Jahres-
abschlüssen 2020 bis 2023 Haushaltsbelastungen infolge der Corona-Pandemie und des Ukra-
ine-Krieges mithilfe außerordentlicher Erträge nach dem NKF-CUIG 19 isoliert. Zwar entlasten
diese Erträge die Jahresergebnisse der Stadt rechnerisch. Es handelt sich dabei indes nur um
eine buchhalterische Verlagerung der Belastungen in zukünftige Haushaltsjahre. Insbesondere
Liquiditätszuflüsse waren mit diesen Erträgen nicht verbunden. Auch ohne die Isolierung der o.
g. Haushaltsbelastungen wären die Jahresergebnisse 2020 bis 2022 positiv ausgefallen. Das
Jahresergebnis 2023 fällt erstmals seit 2019 wieder negativ aus.
Die außerordentlichen Erträge muss die Stadt Köln im Aktivposten Aufwendungen zum Erhalt
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit bilanzieren. Die künftigen Auswirkungen dieses Postens
auf die Entwicklung des städtischen Eigenkapitals sind ebenfalls Gegenstand des Kapitels 1.4.3
„Eigenkapital“.
1.4.2 Jahresergebnisse
Die Stadt Köln hat 2019 und 2023 negative und zwischen 2020 und 2022 positive Jahreser-
gebnisse erzielt. Zwischen 2024 und 2029 plant die Stadt mit Fehlbeträgen von durchschnitt-
lich 346 Mio. Euro. Die Fehlbeträge summieren sich auf insgesamt 2,08 Mrd. Euro.
Jahresergebnisse sowie Jahresergebnisse ohne außerordentlichen Ertrag nach dem NKF-CUIG
Köln in Mio. Euro 2019 bis 2029
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN
Nach dem NKF-CUIG hat die Stadt Köln die infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges anfallende Haus-
haltsbelastung als außerordentlichen Ertrag auszuweisen. Hierdurch verbessert sich das Jahresergebnis. Das Jahreser-
gebnis ohne den außerordentlichen Ertrag nach dem NKF-CUIG zeigt die tatsächliche Belastung der Stadt auf.
19 Nunmehr Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kom-
munalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) vom 29. September 2020
in der ab dem 15.12.2022 geltenden Fassung.
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Die Stadt Köln konnte zwischen 2020 und 2022 positive Jahresergeb nisse erzielen. Insgesamt
summieren sich die Ergebnisse seit 2019 auf einen G esamtüberschuss von 478 Mio. Euro. Die
Überschüsse der Stadt Köln hängen jedoch im Wesentlichen von den außerordentlichen Erträgen
nach dem NKF-CUIG ab. Mit diesen Erträgen hat die Stadt Köln in den Jahren 2020 bis 2023 die
Haushaltsbelastungen infolge der Corona-Pandemie un d des Ukraine-Krieges in einer Bilanzie-
rungshilfe in einer Gesamthöhe von 412 Mio. Euro isoliert.
Das Jahresergebnis 2023 ist trotz außerordentlicher Erträge nach dem NKF-CUIG negativ aus-
gefallen. Ursächlich für das Defizit ist unter anderem ein nicht geplanter Betriebskostenzuschuss
von 67,2 Mio. Euro an die Kliniken der Stadt Köln g GmbH. Unterstützungsleistungen werden
aufgrund der finanziellen Schieflage der Kliniken auch zukünftig erforderlich sein.
Für 2024 hat die Stadt ein Defizit in Höhe von 286 Mio. Euro geplant. In den Folgejahren bis 2029
erhöhen sich die geplanten Defizite weiter und kumu lieren sich im gesamten Planungszeitraum
auf 2,08 Mrd. Euro. Ursächlich sind insbesondere di e nun deutlich stärker steigenden ordentli-
chen Aufwendungen. Diese erhöhen sich ausgehend vom Ist-Ergebnis 2023 bis 2029 um 18,26
Prozent. Der Zuwachs bei den ordentlichen Erträgen von 13,65 Prozent kann die Aufwandsstei-
gerungen nicht auffangen. Um die Jahresergebnisse der kreisfreien Städte trotz der unterschied-
lichen Größen vergleichbarer zu machen, bezieht die gpaNRW das Jahresergebnis auf die Ein-
wohnerzahl.
Jahresergebnis je EW* in Euro 2019 bis 2023
* Einwohnerin bzw. Einwohner
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und
unterhalb des Vergleichskorridors liegen die jeweils 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln schwankten in den vergangenen Jahren erheblich. Wäh-
rend Köln in 2019 und 2023 durch die Jahresfehlbeträge jeweils zu den 25 Prozent der kreis-
freien Städte mit den niedrigsten Jahresergebnissen je EW gehörte, kann die Stadt in 2020 und
2021 einen der Spitzenwerte erzielen.
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Jahresergebnis ohne außerordentlichen Ertrag NKF-CUIG je EW in Euro 2020 bis 2023
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und
unterhalb des Vergleichskorridors liegen die jeweils 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.
Die Positionierung der Stadt Köln ändert sich bei den Jahresergebnissen ohne die außeror-
dentlichen Erträge nach dem NKF-CUIG teilweise. 2020 haben die anderen kreisfreien Städte
geringere und 2023 im Durchschnitt höhere Isolierungen vorgenommen als Köln. Die Tabellen 3
und 4 in der Anlage enthalten die entsprechenden Werte.
Einen Einfluss auf die Höhe der Steuererträge und der Jahresergebnisse haben die festgeleg-
ten Steuerhebesätze. Im Vergleich positioniert sich die Stadt Köln mit ihren gewählten Hebesät-
zen wie folgt:
Hebesätze Köln 2024 (Angaben der Durchschnittswerte in von Hundert)
Steuerart Köln Durchschnitt kreisfreie
Städte* fiktiver Hebesatz
Grundsteuer A 165 271 243
Grundsteuer B 515 660 530
Gewerbesteuer 475 484 436
*arithmetisches Mittel
Die Stadt Köln hat die letzte Erhöhung bei der Grundsteuer B 2012 vorgenommen. Der Hebe-
satz stieg von 500 auf 515 Prozent. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt seit 2011 bei 475
Prozent. Damit liegen die Hebesätze bei der Grundsteuer unterhalb der jeweiligen fiktiven He-
besätze und bei der Gewerbesteuer oberhalb des fiktiven Hebesatzes nach dem jeweiligen Ge-
meindefinanzierungsgesetz (GFG). Verglichen mit den anderen kreisfreien Städten fallen die
Hebesätze der Stadt Köln bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer unterdurchschnittlich aus.
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Mit der Grundsteuerreform hat sich seit Januar 2025 die Rechtslage geändert. Unter anderem
ist es den nordrhein-westfälischen Kommunen nun möglich differenzierte Hebesätze für Wohn-
und Nichtwohngrundstücke festzusetzen. Mit der Grundsteuerreform geht zudem eine Ände-
rung der Grundsteuermessbeträge einher, auf die der Hebesatz der Städte zur Berechnung der
jährlichen Grundsteuer angewandt wird. Um die Höhe des Steueraufkommens aus der Grund-
steuer auf einem stabilen Niveau zu halten, sind daher in der Regel Hebesatzanpassungen er-
forderlich. Das Land hat den Städten und Gemeinden zu diesem Zweck die jeweils aufkom-
mensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B mitgeteilt. Für das Jahr 2025 hat die Stadt
Köln eine Reduzierung der Hebesätze der Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte auf 475 Pro-
zent beschlossen und sich dazu entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B weiterhin ein-
heitlich festzusetzen. Diese Reduzierung bedeutet allerdings keine Verringerung des Gesamt-
aufkommens der Steuererträge für die Stadt Köln, sondern orientiert sich an dem vom Land er-
mittelten aufkommensneutralen Hebesatz. 20
Die Teilergebnisse der Produktbereiche Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe und die Landschaftsumlage haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Jahresergeb-
nisse. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung sozialer Leistungen
und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst werden. Die folgende Grafik zeigt, wie
die Sozialleistungen die Jahresergebnisse ausgehend vom Basisjahr 2019 beeinflussen.
Die Tabelle 5 in der Anlage enthält die Berechnungen hierzu.
Jahresergebnisse und Jahresergebnisse ohne Sozialleistungen Köln in Mio. Euro 2019 bis 2029
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN
20 Die vom Land NRW ermittelten aufkommensneutralen H ebesätze können abgerufen werden unter: https://www.finanzverwal-
tung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze
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Die Trendkurve der Jahresergebnisse mit den Sozialleistungen (blauer Graph) entwickelt sich
im Ist-Zeitraum positiv, fällt dann aber in der Planung ab 2024 deutlich ab. Das Jahresergebnis
2023 liegt auf dem Niveau des Basisjahres 2019. Dies deutet daraufhin, dass die in diesem
Zeitraum eingetretenen Aufwandssteigerungen durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen in
weiten Teilen kompensiert wurden. Aufwandssteigerungen ergeben sich regelmäßig bei den
Sozialleistungen, durch Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie durch allgemeine Preissteige-
rungen unter anderem bei den Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung)
des Gebäudevermögens.
Ausgehend vom Ist-Ergebnis 2023 verschlechtert sich das Jahresergebnis bis 2029 um rund
285 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind insbesondere die steigenden Sozialleistungen, die sich
innerhalb von zehn Jahren um 544 Mio. Euro bzw. 38,4 Prozent erhöhen. Diese Aufwandsstei-
gerungen sind von der Stadt Köln kaum zu beeinflussen.
Beim Herausrechnen der Sozialleistungen (Teilergebnisse der Produktbereiche Soziale Leistun-
gen und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie die Landschaftsumlage) liegt das Jahreser-
gebnis 2029 dagegen rund 280 Mio. Euro über dem des Basisjahres 2019 (roter Graph). Der
Stadt Köln gelingt es damit gemäß der aktuellen Planung, die Aufwandssteigerungen (ohne Be-
rücksichtigung der Steigerungen bei den Sozialleistungen) durch eigenes Handeln sowie stei-
genden Erträgen zu kompensieren und einen Deckungsbeitrag für die steigenden Sozialleistun-
gen zu erzielen.
Die Auswirkungen der Jahresergebnisse auf das Eigenkapital beschreibt das folgende Kapitel.
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1.4.3 Eigenkapital
Die Stadt Köln verfügt derzeit über eine höhere Eigenkapitalausstattung als 75 Prozent der
kreisfreien Städte. Durch die geplanten Defizite wird sich das Eigenkapital in den kommen-
den Jahren jedoch erheblich verringern. Für die Stadt besteht entsprechender Handlungsbe-
darf, dem massiven Rückgang des Eigenkapitals vorzubeugen.
Eigenkapital Köln in Mio. Euro 2019 bis 2029
bis 2023: IST, ab 2024: PLAN
Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals stehen in der Tabelle 6 der Anlage dieses Teilbe-
richts.
Die Stadt Köln konnte durch die positiven Jahresergebnisse zwischen 2019 und 2023 ihr Ei-
genkapital von 5,159 auf 5,766 Mrd. Euro erhöhen. Ohne die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-
CUIG liegt das Eigenkapital 2023 um 412 Mio. Euro niedriger. Ab 2024 führen die geplanten
Defizite hingegen zu einem deutlichen Abbau der Rücklagen. In den Plan-Jahren 2024 bis 2029
summieren sich die Jahresergebnisse auf ein Gesamtdefizit in Höhe von 2,076 Mrd. Euro.
Die Eigenkapitalausstattung wird durch die „Eigenkapitalquote“ bewertet, die das Verhältnis des
Eigenkapitals zur Bilanzsumme einer Stadt darstellt. Sie zeigt, in welchem Maße die Stadt Köln
Vermögen ohne Kredite finanzieren kann.
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Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Im interkommunalen Vergleich gehört die Stadt Köln zu den 25 Prozent der kreisfreien Städte
mit der höchsten Eigenkapitalquote 1.
Weitere Eigenkapitalkennzahlen 2023
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Eigenkapitalquote 1 ohne außer-
ordentlichen Ertrag nach dem
NKF-CUIG
31,94 -39,75 1,87 8,13 22,95 63,27
22
Eigenkapitalquote 2 48,95 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22
Eigenkapitalquote 2 ohne außer-
ordentlichen Ertrag nach dem
NKF-CUIG
47,70 -24,27 16,90 30,21 40,13 76,03
22
Ausgleichsrücklage je EW 314 0 87,81 367 569 1.673 22
Die Eigenkapitalquoten der Stadt Köln sind überdurchschnittlich. Mehr als 75 Prozent der übri-
gen Städte haben gemessen an der Bilanzsumme ein geringeres Eigenkapital. Die Ausgleichs-
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rücklage der Stadt Köln liegt unterhalb des Medians. Durch die geplanten Defizite wird die Aus-
gleichsrücklage voraussichtlich 2025 verzehrt. Die Stadt Köln kann diese dann nicht mehr als
Risikovorsorge für den Ausgleich defizitärer Jahresergebnisse nutzen.
1.4.4 Verbindlichkeiten und Vermögen
1.4.4.1 Verbindlichkeiten
Die Stadt Köln verfügt im interkommunalen Vergleich über die zweithöchsten Gesamtver-
bindlichkeiten je EW. Insbesondere die Liquiditätskredite steigen seit 2019 kontinuierlich an.
Im Planungszeitraum rechnet die Stadt Köln mit weiteren erheblichen Steigerungen der Kre-
ditverbindlichkeiten.
Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt Köln inklusive der städtischen Beteiligungen liegen
2018 bei 10,48 Mrd. Euro. Auf den Kernhaushalt entfallen hiervon 3,28 Mrd. Euro. Dies ent-
spricht etwa 31,30 Prozent. Bei den Gesamtverbindlichkeiten 2018 hat die gpaNRW die Daten
aus dem Gesamtabschluss der Stadt Köln verwendet. Für die Folgejahre liegen bislang keine
weiteren Gesamtabschlüsse der Stadt Köln vor. Für die Jahre 2019 bis 2022 hat die gpaNRW
daher die Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen und Sondervermögen bei der Verwal-
tung angefragt. Da die Stadt Köln ohne erheblichen Aufwand die wesentlichen Verflechtungen
der Mehrheitsbeteiligungen untereinander zum jetzigen Zeitpunkt nicht saldieren bzw. eliminie-
ren kann, sind die Gesamtverbindlichkeiten der Folgejahre aus Gründen mangelnder Vergleich-
barkeit nicht mit in den interkommunalen Vergleich eingeflossen. Daher zielt der nachfolgende
Vergleich auf das Jahr 2018 ab.
Gesamtverbindlichkeiten Konzern je EW in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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Die Stadt Köln erzielt 2018 den zweithöchsten Wert bei den Gesamtverbindlichkeiten je EW.
Zwischen 2019 und 2022 sind die Verbindlichkeiten der Stadt Köln sowohl im Kernhaushalt als
auch bei den Mehrheitsbeteiligungen weiter angestiegen. Die Gesamtverbindlichkeiten dürften
sich auf weit über 10.000 Euro je EW erhöht haben. Damit würde die Stadt Köln auch 2022 zu
den 25 Prozent der kreisfreien Städte mit den höchsten Gesamtverbindlichkeiten je EW gehö-
ren. Der dritte Viertelwert liegt hier bei rund 8.500 Euro.
Anders als in den meisten anderen kreisfreien Städten werden die Gesamtverbindlichkeiten der
Stadt Köln im Wesentlichen von den Mehrheitsbeteiligungen geprägt. Die Summe der Verbind-
lichkeiten des Kernhaushaltes entspricht weniger als einem Drittel des Gesamtvolumens, mehr
als zwei Drittel entfallen auf die Mehrheitsbeteiligungen. Folgende Mehrheitsbeteiligungen der
Stadt Köln verfügen zum 31. Dezember 2023 über erhebliche Verbindlichkeiten:
GAG Immobilien AG (1.669 Mio. Euro)
Stadtwerke Köln GmbH (1.130 Mio. Euro)
Grund und Boden GmbH (703 Mio. Euro)
Rheinenergie AG (698 Mio. Euro)
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (633 Mio. Euro)
Kliniken der Stadt Köln gGmbH (601 Mio. Euro)
Verbindlichkeiten je EW in Euro 2023 (Kernhaushalt)
Grund- und Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Verbindlichkeiten je EW in Euro 3.643 1.107 3.513 4.535 5.813 10.245 22
Investitionskredite je EW in Euro 1.830 298 981 1.743 2.267 3.955 22
Liquiditätskredite je EW in Euro 839 0,00 924 1.603 2.304 7.309 22
Auf Ebene des Kernhaushaltes fallen die Verbindlichkeiten bei der Stadt Köln dagegen unter-
durchschnittlich aus. Die Liquiditätskredite je EW sind in Köln niedriger als bei 75 Prozent der
anderen kreisfreien Städte. Die Investitionskredite je EW liegen im Bereich des Median.
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Investitionskredite, Liquiditätskredite und Liquide Mittel Köln in Mio. Euro 2019 bis 2029
Die Stadt Köln verfügt im gesamten Betrachtungszeitraum über geringe liquide Mittel. Die Ver-
bindlichkeiten aus Liquiditätskrediten konnte die Stadt Köln zwischen 2019 und 2023 mit zwi-
schenzeitlichen Schwankungen stabil halten. Gleichermaßen verzeichnet die Stadt jedoch ei-
nen erheblichen Anstieg bei den Investitionskrediten von 1,30 Mrd. Euro in 2022 auf 1,99 Mrd.
Euro im Jahr 2023. Dies entspricht einem Zuwachs von über 50 Prozent binnen eines Jahres.
Dieser Anstieg ist insbesondere auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
zurückzuführen. Zur Deckung der Liquiditätsbedarfe wurden der Gesellschaft bis zum 31. De-
zember 2023 durch entsprechende Ratsbeschlüsse Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamt-
wert von 533,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln plant ab dem Haushaltsjahr 2024 mit weiterem, erheblichen Finanzbedarf. Die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit reichen in den Planungsjahren 2024 bis 2029
nicht aus die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zu decken. Die Stadt rechnet
daher mit negativen Salden, die sich auf einen Gesamt-Fehlbetrag in Höhe von 2,02 Mrd. Euro
summieren. Sie hat damit keine Mittel, die sie für die ordentlichen Tilgungsleistungen oder ge-
planten Investitionen einsetzen kann. Die Liquiditätskredite werden voraussichtlich bis 2029
nach Berechnungen der Stadt nach derzeitiger Planung um weitere 4,16 Mrd. Euro anwachsen
und einen Höchststand von rund 5,07 Mrd. Euro erreichen.
Den investiven Finanzierungsbedarf plant die Stadt Köln in den Jahren 2024 bis 2029 vor allem
durch die Aufnahme von Investitionskrediten zu decken. Alleine der Saldo aus Investitionstätig-
keit summiert sich bis 2029 auf ein Gesamtdefizit von 6,35 Mrd. Euro. Hierdurch würde der Be-
stand an Investitionskrediten weiter zunehmen und auf 6,83 Mrd. Euro bis 2029 anwachsen.
Dies entspricht einer Verdreifachung alleine im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung.
Insgesamt steigen die Kreditverbindlichkeiten bis 2029 planerisch auf rund 11,90 Mrd. Euro.
Hierfür plant die Stadt für 2029 rund 232 Mio. Euro an Zinsaufwand ein. Das entspricht 3,38
Prozent des Haushaltsvolumens.
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An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Köln ihre Investitionsmaßnahmen der
vergangenen Jahre nicht in dem geplanten Umfang umsetzen konnte. Es ist davon auszuge-
hen, dass der investive Kreditbedarf weitaus weniger dynamisch stark ansteigt wie gemäß der
Planung vorgesehen. Weitere Ausführungen hierzu können dem Kapitel 1.5.2 „Ermächtigungs-
übertragungen“ entnommen werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die geplante Einführung eines Cash-Poolings die Höhe der zu-
künftigen Liquiditätsbedarfe beeinflussen wird. Diese wird auch durch die „gepoolten“ Cash-Be-
darfe der an dem Cash-Pooling beteiligten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und ähnli-
chen Institutionen mitbestimmt.
1.4.4.2 Vermögen
Die Stadt Köln reagiert auf das bilanziell überalterte Gebäudevermögen mit erheblichen In-
vestitionen in die kommunale Infrastruktur.
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet auf einen Sanierungsbedarf und damit auf
anstehende Investitionsmaßnahmen hin. Absehbare Reinvestitionen müssen finanziert werden.
Je schlechter der Zustand des Anlagevermögens ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger
Haushaltsbelastungen.
Als Indikator für den Zustand des Anlagevermögens zieht die gpaNRW aktuelle Daten zur Al-
tersstruktur für die Straßen bzw. Daten aus der letzten überörtlichen Prüfung für die Gebäude
heran. Darüber hinaus erörtert die gpaNRW den aktuellen Zustand des kommunalen Vermö-
gens mit den entsprechend zuständigen Facheinheiten.
Die Stadt Köln hat bei ihren Vermögensgegenständen mittlere Gesamtnutzungsdauern festge-
legt. Zwar sind die jährlichen Abschreibungen bei geringeren Nutzungsdauern höher. Jedoch
sinkt im Vergleich zu langen Gesamtnutzungsdauern auch das Risiko vorzeitiger Abschreibun-
gen. Dieses Risiko hat die Stadt Köln zum Teil abgemildert, in dem sie konsumtive Sanierungs-
maßnahmen durchgeführt hat, die den Zustand der Gebäude verbessert haben. Der tatsächli-
che Zustand der Gebäude ist daher besser zu werten als die Anlagenabnutzungsgrade es er-
warten lassen.
Abgesehen von den Kindertagesstätten lag der Anlagenabnutzungsgrad der Gebäude in der
letzten überörtlichen Prüfung bei fast allen Anlagengruppen hoch. Sowohl bei den Schulen inkl.
der Schulsporthallen als auch bei den Verwaltungsgebäuden war mehr als zwei Drittel der Rest-
nutzungsdauern abgeschrieben. Seit 2019 ist zu erkennen, dass sich die Vermögenswerte aus
bilanzieller Sicht wieder deutlich erhöhen. So hat z. B. das Sachanlagevermögen bis 2023 um
über 300 Mio. Euro zugenommen. Ursächlich hierfür ist zum einen ein umfangreiches Investiti-
onsprogramm, zum anderen aber auch deutlich gestiegene Baupreise. Die Investitionsquote
spiegelt diese Rahmenbedingungen ebenfalls wider und lag in den vergangenen fünf Jahre je-
weils bei deutlich über 100 Prozent. In Summe dürften sich die Restnutzungsdauern der Vermö-
genswerte seit der letzten überörtlichen Prüfung wieder erhöht haben.
Die Stadt Köln erwirtschaftet im Planungszeitraum keine Überschüsse aus laufender Verwal-
tungstätigkeit. Folglich ist sie auf neue Investitionskredite und Fördermittel angewiesen. Es ist
noch nicht abzusehen, in welchem Umfang die Stadt Drittmittel für große Investitionsvorhaben
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erhält. Die Investitionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Verschuldung und den Ergeb-
nishaushalt der Stadt. Steigende Zinsaufwendungen sowie Kosten für Bewirtschaftung und In-
standhaltung belasten zukünftige Haushaltsjahre. Zudem ist die Planung von Unsicherheiten
bezüglich des Zinsniveaus und der weiteren Baukostenentwicklung betroffen. In den kommen-
den Jahren sind weitere erhebliche Investitionsmaßnahmen eingeplant, die entsprechende Aus-
wirkungen auf die Verschuldung und den Ergebnishaushalt der Stadt haben werden. Steigende
Zinsaufwendungen sowie Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung belasten zukünftige
Haushaltsjahre. Zudem ist die Planung von Unsicherheiten bezüglich des Zinsniveaus und der
weiteren Baukostenentwicklung betroffen.
1.5 Haushaltssteuerung
Im folgenden Abschnitt betrachtet die gpaNRW die nachhaltige Haushaltssteuerung einer Stadt
anhand der Themen „Nachhaltigkeitshaushalt“ und „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei In-
vestitions- und Beschaffungsentscheidungen“. Des Weiteren prüfen wir, wie eine Stadt mit Er-
mächtigungsübertragungen und mit Fördermitteln umgeht und ob sie Regelungen zum Kredit-
und Anlagemanagement getroffen hat.
1.5.1 Nachhaltige Haushaltssteuerung
Ziel der gpaNRW in dieser Prüfung ist unter anderem aufzuzeigen, wie weit sich die kreisfreien
Städte in NRW bereits mit einer nachhaltigen Haushaltssteuerung auseinandergesetzt haben.
Nachfolgend stellt die gpaNRW daher fest, ob die Stadt Köln aktiv Instrumente nutzt, die eine
nachhaltige Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft unterstützen. Dazu gehört exemplarisch, dass
Nachhaltigkeitsziele und -kennzahlen im Haushalt verankert werden. Zudem unterstützen bei-
spielsweise Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eine Stadt dabei, effiziente Investitions- und Be-
schaffungsentscheidungen zu treffen.
Die Städte befinden sich in einer frühen Phase der Implementierung einer wirkungsorientierten
Nachhaltigkeitssteuerung. Prozesse zur Nachhaltigkeitssteuerung müssen noch etabliert wer-
den und sich bewähren. Entsprechend treffen wir in dieser Prüfung keine Feststellungen und
geben keine Empfehlungen zum Thema Nachhaltigkeitshaushalt. Für die gpaNRW steht im
Vordergrund, durch die Darstellung unterschiedlicher Lösungsansätze und Umsetzungsstände
zu einem Ideen- und Erfahrungsaustausch unter den Städten beizutragen.
1.5.1.1 Nachhaltigkeitshaushalt
Die Grundlage für einen Nachhaltigkeitshaushalt ist die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrate-
gie durch die Stadt, in der spezifische Ziele festgelegt werden. Detaillierte Informationen zur
Strategie und den Zielen sind im Vorbericht zu finden.
Der Nachhaltigkeitshaushalt baut auf dem produktorientierten bzw. wirkungsorientierten Haus-
halt auf, den die Städte bereits im Rahmen der NKF-Einführung implementiert haben. Zudem
stellt der Nachhaltigkeitshaushalt dar, welche finanziellen Ressourcen auf Produktebene aufge-
wendet werden müssen, um die Ziele zu erreichen. Da der Nachhaltigkeitshaushalt eine Form
der wirkungsorientierten Steuerung sein kann, sollte er in bereits vorhandene Strukturen eines
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wirkungsorientierten Haushaltes integriert werden. Dadurch werden Parallelstrukturen vermie-
den.
Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und einen Nachhaltigkeitshaushalt zu implementieren,
können unterschiedliche Instrumente der Nachhaltigkeitssteuerung eingesetzt werden. Bei der
Definition der nachstehend genannten Instrumente orientieren wir uns an den von der KGSt
konkretisierten Begriffen.
21 Die Verwendung dieser Begriffsdefinitionen schließt nicht aus, dass
eine andere Verwendung Nachhaltigkeitsinstrumente nicht ebenso sinnvoll und zielführend sein
kann.
Die Stadt Köln hat seit 2015 einen wirkungsorientierten Haushalt etabliert. Seit 2019 werden
Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt implementiert und verknüpft. Damit
befindet sich die Stadt auf einem guten Weg zu einem gesamtstädtischen Nachhaltigkeits-
haushalt.
Überblick über Einführung von Elementen eines Nachhaltigkeitshaushalts zum 31. Dezember 2024
Elemente eines Nachhaltigkeitshaushaltes Köln Kreisfreie Städte
Allgemein: Ziele und Kennzahlen im Haushalt verankert ja* 22 von 23
Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmen vorhanden ja 15 von 23
Nachhaltigkeitsziele und -kennzahlen in Pilotbereichen implementiert und
mit finanziellen Mitteln verknüpft ja 4 von 23
Gesamtstädtischer Nachhaltigkeitshaushalt durch Verknüpfung finanzieller
Mittel mit Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen vorhanden nein 1 von 23
* Strategie „Kölner Perspektiven 2030+“ beinhaltet Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen. Daneben nimmt die Stadt
2025 an einem Modellprojekt zur Erarbeitung einer eigenständigen Nachhaltigkeitsstrategie teil.
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
verabschiedet. Mit dieser Strategie verfolgt die Stadt eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zu-
künftige Herausforderungen als wachsende Stadt wurden hier benannt und zentrale Handlungs-
notwendigkeiten identifiziert. Im Vorfeld der Strategieentwicklung wurde die Entscheidung ge-
troffen, keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie für Köln zu erarbeiten, sondern die 17 Glo-
balen Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“, kurz SDGs) als Richtschnur für
die Erarbeitung der „Kölner Perspektiven 2030+“ zu verwenden. Zur Nachhaltigkeitsstrategie
und weiteren Instrumenten der Nachhaltigkeitssteuerung finden sich weitere Ausführungen im
Vorbericht, Kapitel 0.8.1 „Nachhaltigkeitsinstrumente“.
Bei der Stadt Köln werden seit 2019 Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt
implementiert und verknüpft. Die Stadt hat am Modellprojekt „Kommunaler Nachhaltigkeitshaus-
halt“ der LAG 21 teilgenommen. Hierbei wurden u.a. Nachhaltigkeitsziele mit Finanzressourcen
sowie ersten, vorhandenen Indikatoren in einzelnen Produktgruppen und Produkten aus Pilot-
ämtern verknüpft. Seit dem Haushaltsplan 2022 hat die Stadt in mittlerweile fünf ausgewählten
21 Vgl. KGSt 2024: Kommunales Nachhaltigkeitsmanageme nt, Bericht Nr. 02/2024, S. 52ff. abrufbar unter www.KGSt.de .
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Bereichen eine direkte Zuordnung von Finanzressourcen und Wirkungszielen mit Nachhaltig-
keitszielen festgelegt. Hierzu gehören:
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen,
das Sportamt,
die Berufsfeuerwehr Köln,
das Gesundheitsamt und
die Stadtbibliothek.
Da die Stadt Köln keine spezifischen, stadtweiten Nachhaltigkeitsziele definiert hat, orientiert
sich die Haushaltszuordnung an den international und national anerkannten UN-Nachhaltig-
keitszielen (SDGs) sowie den Zielen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Die
Produktbereiche sind so strukturiert, dass auf dem Deckblatt die relevanten Oberziele der
Nachhaltigkeitsstrategien dargestellt werden, während die Unterziele auf der Ebene der Pro-
duktgruppen aufgeführt sind. Die angezeigten Kennzahlen für Wirkung, Leistung und Zielerrei-
chung dienen als Indikatoren für die Erreichung dieser Ziele. Die Oberziele sind abschließend,
da nur die konkret in den Produktgruppen verfolgten Nachhaltigkeitsziele abgebildet sind. Ein-
zelne Produktbereiche können jedoch auch zusätzliche Oberziele erfüllen. In der Pilotphase des
Nachhaltigkeitshaushaltes war eine systematische Darstellung der Nachhaltigkeitswirkungen
noch nicht möglich. Der Kölner Nachhaltigkeitshaushalt spiegelt somit die bestehenden Nach-
haltigkeitswirkungen des wirkungsorientierten Haushalts wider und stellt eine Weiterentwicklung
in Richtung Nachhaltigkeit dar, indem er einen Schritt in der Wirkungskette vom Outcome zum
Impact macht.
Bereits seit 2015 verankert die Stadt Köln mit dem wirkungsorientierten Haushalt strategische
Ziele, Kennzahlen und Indikatoren als integralen Bestandteil in ihrem Haushalt und verknüpft
die dazugehörigen aggregierten Finanzinformationen
auf Produktgruppen und Produktebene.
Die gesamtstrategischen Festlegungen der Stadt spiegeln sich im Haushalt mit der mittelfristi-
gen Finanzplanung wider. Die Ziele und Ressourcen stellt die Stadt nachvollziehbar und mess-
bar in der Planung dar. Der wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungs-
grundlage für einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fo-
kus auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften. Damit soll
die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sichergestellt werden.
Der wirkungsorientierte Haushalt betrachtet und misst den Output und Outcome der städtischen
Produkte und Produktgruppen. Die Stadt verfolgt das Ziel, die Ressourcen entsprechend ihres
Beitrages zur Zielerreichung effizient einzusetzen. In einem weiteren Schritt werden die gesamt-
gesellschaftlichen Auswirkungen des Verwaltungshandelns (Impact) betrachtet. Dies kann sich
beispielsweise auf nachhaltiges Wirtschaften oder den sozialen Ausgleich beziehen. Die Stadt
hat sich zum Ziel gesetzt, sukzessive Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt
zu implementieren, um die wirkungsorientierte Betrachtungsweise im gesamtstädtischen Haus-
halt systematisch fortzuentwickeln.
Im investiven Haushalt bildet die Stadt Köln ihre Maßnahmen entsprechend ihres Planungsfort-
schrittes ab. Hierzu wurde ein Bauinvestitionscontrolling eingeführt. Nach der aktuellen Planung
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sollen in den kommenden Jahren jährlich Investitionen von 700 bis 800 Mio. Euro getätigt wer-
den. Die Summe der Investitionskredite, aber auch das Anlagevolumen werden hierdurch stei-
gen. Bei den Investitionen genießen aus Sicht der Stadt die Nachhaltigkeit und die Realisierung
der Klimaziele eine hohe Priorität. Einen Überblick über die Klimaschutzbemühungen der Stadt
Köln in den konkreten Verwaltungseinheiten liefern die jeweiligen Teilberichte. So enthält bei-
spielswiese der Teilbericht „Klimaschutz - Gebäudewirtschaft“ eine Übersicht des Finanzmittel-
bedarfes, der zur Erreichung der Kölner Klimaschutzziele im eigenen Gebäudebestand benötigt
wird. Köln verfolgt das ambitionierte Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035. Schon heute
zeigt sich, dass erhebliche zusätzliche Anstrengungen notwendig sein werden, um die erforder-
lichen Investitionen im eigenen Gebäudebestand vorzunehmen. Die aktuelle Haushaltsplanung
spiegelt nicht vollständig den Finanzmittelbedarf wider, der erforderlich ist, um die Treibhaus-
gasneutralität im eigenen Gebäudebestand zu erreichen.
1.5.1.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Eine Stadt kann durch routinemäßige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein effizientes Verwal-
tungshandeln und eine nachhaltig ausgerichtete Haushaltswirtschaft im Sinne des § 75 Abs. 1
GO NRW unterstützen. Insbesondere bei Investitionen, die die Haushaltslage über einen lan-
gen Zeitraum belasten können, sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Vorfeld der Investiti-
onsentscheidung sinnvoll.
Feststellung
Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erar-
beitet. Dieser stellt grundsätzlich eine gute Grundlage um wirtschaftliches Verwaltungshan-
deln sicherzustellen. Daneben hat die Stadt bisher keine Wertgrenzen festgelegt, nach de-
nen gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor einer Investitionsentscheidung eine Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchung durchzuführen ist.
Eine Stadt sollte routinemäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen. Dazu sollte sie
den gesamten Prozess einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung systematisch, transparent, ver-
gleichbar, objektiv, vollständig und nachvollziehbar ausgestalten. Vereinheitlichte Vorgaben in
einer Dienstanweisung, Richtlinie oder Arbeitshilfe können dabei helfen, Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen verwaltungsweit nach einheitlichem Standard zu gestalten. Die Ergebnisse der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollten den politischen Entscheidungstragenden adressaten-
gerecht kommuniziert werden. Nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW sollte der Rat einer Stadt Wert-
grenzen festlegen, ab welcher Investitionshöhe ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gefordert wird.
Unterhalb der Wertgrenze sollten mindestens Kostenberechnungen vorliegen und Folgekosten
bewertet werden.
Wirtschaftlichkeit ist das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck einer Maßnahme
und den einzusetzenden Mitteln. Die Stadt sollte sich systematisch und sorgfältig mit den wirt-
schaftlichen Auswirkungen aller Maßnahmen auseinandersetzen. In dieser Prüfung konzentriert
sich die gpaNRW auf Investitionen, da Investitionsentscheidungen in der Regel nur schwer wie-
der rückgängig gemacht werden können. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass
auch alle Alternativen berücksichtigt werden, die anstelle einer Investition getroffen werden
könnten, zum Beispiel Mieten und Leasing. Aufwand und die Methodik der Wirtschaftlichkeits-
untersuchung sollten in einem angemessenen Verhältnis zur Maßnahme stehen. Der nordrhein-
westfälische Verordnungsgeber sieht daher in § 13 Abs. 1 KomHVO NRW eine Festlegung von
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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Wertgrenzen durch den Rat vor. Vor der Veranschlagung von Investitionen oberhalb der Wert-
grenze soll ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer in Frage kommender Möglichkeiten vorlie-
gen.
Üblicherweise beginnt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einer Analyse der Ausgangs-
lage und des Handlungsbedarfes. Daraus können konkrete Ziele, Prioritäten und etwaige Ziel-
konflikte erarbeitet und die relevanten Handlungsalternativen abgeleitet werden. Die Hand-
lungsalternativen werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung mithilfe geeigneter Me-
thoden miteinander verglichen. Nach Abschluss der Maßnahme können in einer abschließen-
den Erfolgskontrolle Erfahrungen für die Durchführung zukünftiger Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung gewonnen werden.
Der Haushaltsplan der Stadt Köln
enthält eine Wertgrenze für die pflichtige Einzelveranschla-
gung von Investitionen nach § 4 Abs. 4 S. 3 KomHVO NRW. Oberhalb der Wertgrenze von
500.000 Euro veranschlagt die Stadt ihre Investitionen in den Teilfinanzplänen jeweils einzeln.
Darüber hinaus hat die Stadt Köln eine Wertgrenze, ab welcher Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-
gen nach § 13 Abs. 1 KomHVO verpflichtend durchzuführen sind, bisher nicht ausdrücklich fest-
gelegt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW fest-
legen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist.
Der Rat kann Wertgrenzen, ggf. differenziert für Baumaßnahmen oder die Anschaffung bewegli-
cher Vermögensgegenstände, durch einfachen Beschluss in der Hauptsatzung oder in der
Haushaltssatzung festsetzen.
Bei der Stadt Köln werden auch ohne Festlegung einer Wertgrenze, in allen Dienststellen der
Verwaltung regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt, soweit die zu entschei-
denden Sachverhalte einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugänglich sind und aus der Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchung entscheidungsrelevante Informationen generiert werden können.
Die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen liegt in der Kompetenz der dezentra-
len Ressourcenverantwortung in den Dienststellen. Eine Vorlagepflicht bei der Kämmerei be-
steht nicht. Die Stadt hat daher keinen zentralen Überblick über die Anzahl der in der Verwal-
tung durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Soweit keine Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen durchgeführt werden, ist dies nach Angaben der Verwaltung oft im Sachverhalt be-
gründet. In Ausnahmefällen liegen in den Dienststellen die notwendigen Fachkenntnisse nicht
vor oder es bestehen Ressourcenengpässe in einzelnen Ämtern.
In den Entscheidungsvorlagen für den Verwaltungsvorstand und die politischen Gremien sind
die Aufwendungen und Erträge auch für die Folgejahre anzugeben. Daneben wird die Bevölke-
rungsentwicklung in zahlreichen Planungen der Dienststellen und damit - soweit relevant- auch
in den dort erstellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen berücksichtigt.
Die Stadt Köln hat bereits 2006 den Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei
Organisationsmaßnahmen“ erstellt. Der Leitfaden soll die Verwaltung dabei unterstützen, Maß-
nahmen zu bewerten, zu begründen und so aufzubereiten, dass eine transparente Entschei-
dung gefällt werden kann. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können damit systematisch, trans-
parent, vergleichbar, objektiv, vollständig und nachvollziehbar ausgestaltet werden. Die theoreti-
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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schen Grundlagen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie praxisnahe Hinweise und Bei-
spiele werden hier skizziert. Dadurch gewinnen die einzelnen Organisationseinheiten ein höhe-
res Maß an Sicherheit bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Um Res-
sourcenengpässen, Fehleinschätzungen und einer mangelnden Alternativenauswahl entgegen-
zusteuern, ist es wichtig, alle relevanten Akteure bereits zu Beginn einer Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchung zu beteiligen.
Je nach festgelegter Wertgrenze sind auch unterschiedlich umfangreiche Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen hinsichtlich
einzubeziehender Akteure,
Abstimmungsprozessen,
Methode der Wirtschaftlichkeitsberechnung und
Dokumentationspflichten sinnvoll.
Dadurch wird gewährleistet, dass der Aufwand für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in einem
angemessenen Verhältnis zur Maßnahme steht. Die Dokumentation der Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen ist für die notwendige Begründung und spätere Nachvollziehbarkeit einer Ent-
scheidung wichtig. Alle Schritte von der Bedarfsfeststellung bis zum Ergebnis bzw. erfolgten Er-
folgskontrollen sollten klar und verständlich dokumentiert werden und zur Einsicht in den
Fachämtern vorliegen. Hilfreich könnte zudem sein, die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen nach einem ähnlichen Standard zu dokumentieren. Dies erleichtert verschiedenen
Beteiligten aus Verwaltung und Politik die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen.
In den Gesprächen mit der Verwaltung hat sich gezeigt, dass der Leitfaden momentan möglich-
erweise nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass die Durchführung sowie Dokumentation
von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht immer einheitlich erfolgt.
Empfehlung
Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf den Leitfaden und
die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung von fi-
nanzwirksamen Maßnahmen hingewiesen werden.
Die gpaNRW betrachtet im Prüfgebiet Gebäudewirtschaft – Klimaschutz das Bauinvestitions-
controlling. In diesem Handlungsfeld empfehlen wir ebenfalls schriftliche Regelungen, die auch
Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als wichtigem Baustein beinhalten sollten. Die
Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Allgemeinen und der festzulegende Hand-
lungsrahmen zum Bauinvestitionscontrolling sollten aufeinander abgestimmt sein.
Die politischen Entscheidungstragenden müssen in die Lage versetzt werden, wirtschaftliche
Entscheidungen zu treffen. Dazu benötigen sie Informationen zu den durchgeführten Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchungen. Der Rat und seine Gremien werden nach Angaben der Verwaltung im
Rahmen der jeweiligen Entscheidungsvorlagen umfassend informiert.
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1.5.2 Ermächtigungsübertragungen
Eine Stadt kann Aufwendungen im Ergebnisplan und Auszahlungen im Finanzplan unter be-
stimmten Voraussetzungen auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen (Ermächtigungs-
übertragung). Hierdurch können sich die Haushaltsansätze erhöhen.
Feststellung
Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragun-
gen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Anteil der investiven Ermächtigungs-
übertragungen kontinuierlich reduziert. Gleichermaßen kann sie die zur Verfügung stehen-
den investiven Mittel zu einem höheren Grad abrufen als die meisten Vergleichskommunen.
Eine Stadt sollte ihre Haushaltsansätze sorgfältig planen und Investitionsauszahlungen so rea-
listisch wie möglich veranschlagen. Zudem sollte die Stadt nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen geregelt haben.
Die Stadt Köln hat mit Zustimmungsbeschluss des Rates vom 18. Juli 2013 grundsätzliche Re-
gelungen für die Übertragung von Haushaltsermächtigungen geschaffen. Diese Regelungen se-
hen vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage einen vergleichsweise restriktiven
Umgang mit dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen vor.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Ermächtigungen für ordentliche Aufwendungen, welche die
Stadt Köln aus Vorjahren in das jeweilige Haushaltsjahr überträgt, sowie die originären Haus-
haltsansätze. Der Ansatzerhöhungsgrad gibt an, zu welchem Anteil die Stadt ihre ursprüngli-
chen Haushaltsansätze mit ihren Ermächtigungsübertragungen erhöht hat. Den fortgeschriebe-
nen Ansatz ermittelt die gpaNRW aus dem originären Haushaltsansatz zuzüglich der übertrage-
nen Ermächtigungen. Zu welchem Anteil die Stadt Köln ihre fortgeschriebenen Haushaltsan-
sätze tatsächlich verausgabt, wird durch die Kennzahl „Grad der Inanspruchnahme“ ausge-
drückt.
Ordentliche Aufwendungen Köln 2019 bis 2023
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023
Haushaltsansatz in Mio. Euro 4.863 5.790 5.240 5.474 5.693
Ermächtigungsübertragungen in Mio. Euro 29,46 41,57 51,35 44,48 57,18
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 0,61 0,72 0,98 0,81 1,00
Fortgeschriebener Ansatz in Mio. Euro 4.892 5.832 5.291 5.518 5.750
Anteil der Ermächtigungsübertragungen am
fortgeschriebenen Ansatz in Prozent 0,60
0,71 0,97 0,81 0,99
Ist-Ergebnis in Mio. Euro 4.846 5.736 5.253 5.564 5.778
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebe-
ner Ansatz in Prozent 99,07
98,35 99,28 101 100
Im Betrachtungszeitraum positioniert sich die Stadt Köln im Vergleich zu den anderen kreis-
freien Städten wie folgt:
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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Ermächtigungsübertragungen ordentliche Aufwendungen je EW in Euro 2019 bis 2023
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und
unterhalb des Vergleichskorridors liegen die jeweils 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.
Der Anteil der investiven Ermächtigungsübertragungen war bei der Stadt Köln bis 2019 inter-
kommunal weit überdurchschnittlich. Die Stadt hat hierauf reagiert und ihr Verfahren für die Ver-
anschlagung von Investitionen seit 2019 umgestellt. Sie trägt damit den Anforderungen Rech-
nung, die der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 KomHVO formuliert hat. Das neue Verfahren enthält
u. a. folgende Vorgaben und Maßnahmen:
Investive Baumaßnahmen veranschlagt die Stadt erst, wenn die Maßnahmen beschlos-
sen sind bzw. die Beschlussfassung kurzfristig bevorsteht. Beschlüsse sind getrennt
nach Planung und Bauausführung zu fassen.
Die Stadt orientiert ihre Planung an den tatsächlich erreichbaren Umsetzungsschritten.
Sie überprüft die Planung regelmäßig und schreibt sie fort.
Die Ermächtigungsübertragungen reduziert die Stadt auf ein umsetzbares Maß. Bei grö-
ßeren Verzögerungen ersetzt sie die Ermächtigungsübertragung künftig durch die Neu-
veranschlagung der Einzelmaßnahme in Folgejahren.
Der nachstehenden Tabelle können die investiven Erm ächtigungsübertragungen der Stadt Köln
entnommen werden. Die investiven Haushaltsansätze haben sich im Berichtszeitraum deutlich
erhöht.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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Investive Auszahlungen Köln 2019 bis 2023
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023
Haushaltsansatz in Mio. Euro 637 691 600 946 1.028
Ermächtigungsübertragungen in Mio. Euro 289 202 130 116 296
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 45,13 29,30 21,74 12,26 28,75
Fortgeschriebener Ansatz in Mio. Euro 926 893 730 1.062 1.324
Anteil der Ermächtigungsübertragungen
am fortgeschriebenen Ansatz in Prozent 31,10
22,66 17,86 10,92 22,33
Ist-Ergebnis in Mio. Euro 300 440 311 464 668
Grad der Inanspruchnahme fortge-
schriebener Ansatz in Prozent 32,31
49,27 42,54 43,74 50,48
Die Stadt Köln erreichte 2019 den Höchstwert und hat bis 2022 die investiven Ermächtigungs-
übertragungen erheblich reduzieren können. Im Jahr 2023 sind die Ermächtigungsübertragun-
gen wieder sprunghaft gestiegen. Ursächlich hierfür ist, dass mit Erstellung des Haushaltspla-
nes für das Haushaltsjahr 2022 die Konzernfinanzierung der städtischen Gesellschaften durch
die Verlagerung aus der Finanzierungstätigkeit in die Investitionstätigkeit neu aufgestellt wurde.
Die Gewährung von Ausleihungen z. B. in Form von Gesellschafterdarlehen an die städtischen
Gesellschaften ist in den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit rund 230 Mio. Euro in 2022
enthalten und führt erstmals in 2023 zu entsprechenden Ermächtigungsübertragungen.
Der Ansatzerhöhungsgrad liegt seit 2019 bei durchschnittlich 27,44 Prozent. Insgesamt sind die
investiven Ermächtigungsübertragungen je EW in Köln in drei von fünf Jahren niedriger ausge-
fallen als in 75 Prozent der anderen kreisfreien Städte.
Ermächtigungsübertragungen investive Auszahlungen je EW in Euro 2019 bis 2023
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und
unterhalb des Vergleichskorridors liegen die jeweils 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
Seite 63 von 320
Mit der Übertragung von Ermächtigungen verhindert die Stadt Köln, dass noch nicht in An-
spruch genommene Auszahlungsermächtigungen ungenutzt verfallen. Sie erhöhen stattdessen
den Ansatz des Folgejahres. Diese Flexibilität kann jedoch unter Umständen zulasten der
Transparenz und Steuerungsfähigkeit des Haushaltes gehen. Als diesbezüglicher Indikator
kann der Grad der Inanspruchnahme des fortgeschriebenen Ansatzes dienen. Im Berichtszeit-
raum kann die Stadt Köln ihre fortgeschriebenen investiven Ansätze im Durchschnitt zu 43,67
Prozent verausgaben. Abgesehen von 2019 positioniert sich Köln damit jeweils in der Nähe des
dritten Viertelwertes.
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz investive Auszahlungen in Prozent 2019 bis
2023
Der Vergleichskorridor erfasst den Wertebereich der Städte zwischen dem ersten und dritten Viertelwert. Oberhalb und
unterhalb des Vergleichskorridors liegen die jeweils 25 Prozent der Städte mit den höchsten bzw. niedrigsten Werten.
Die Gründe, warum die Auszahlungsermächtigungen nur zu einem Teil auch verausgabt wer-
den können, sind landesweit auf viele Kommunen übertragbar:
langwierige und komplexe Planungsprozesse,
die schwierige Auftragslage am Markt, die es erschwert, geeignete Bauunternehmen zu
finden, sowie
fehlende eigene personelle Kapazitäten um alle Maßnahmen abzuwickeln.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den Haushaltsplänen veranschla-
gen, wenn diese im Planungszeitraum voraussichtlich zu leisten sind. Daneben sollte sie mit
Ermächtigungsübertragungen restriktiv umgehen.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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1.5.3 Kredit- und Anlagemanagement
In den nachfolgenden Kapiteln betrachtet die gpaNRW die Ausrichtung und Steuerung im Be-
reich des Kredit- und Anlagemanagements durch die Stadt Köln. Wir nehmen in der Prüfung
keine vollständige Risikoanalyse der in der Stadt Köln getroffenen Regelungen vor. Die konkre-
ten Vorgaben, Maßnahmen und internen Kontrollmechanismen, die für ein adäquates Kredit-
und Anlagemanagement erforderlich sind, muss die Stadt Köln selbst eruieren und festlegen.
1.5.3.1 Kreditmanagement
Die Finanzspielräume der Städte und Gemeinden werden zunehmend kleiner. Um den Haus-
halt zu entlasten, steigt gleichermaßen der Handlungsbedarf einer strategischen Auseinander-
setzung mit dem Kreditmanagement. Die Optimierung der Portfoliostruktur ist dabei zu einer be-
sonderen Aufgabe kommunaler Finanzpolitik geworden. Grundlage für ein ausgewogenes Kre-
ditmanagement ist eine breitgefächerte Gläubigerstruktur, um strategiekonforme Kreditange-
bote aus dem gesamten Kapitalmarktbereich zu günstigen Konditionen zu erhalten. Ein zielori-
entiertes Kreditmanagement basiert dabei auf folgenden Grundsätzen:
Entwicklung einer strategischen Ausrichtung im Spannungsfeld von Zinssicherheit und
Zinsoptimierung,
ständiges Beobachten des Kapitalmarktes,
Analyse der möglichen Einflussfaktoren auf die Zinssätze,
zielorientierte Steuerung des Kreditportfolios,
Auswahl und Anwendung geeigneter Finanzierungsinstrumente,
Analyse des derzeitigen Schuldenbestandes und Risikomonitoring,
Analyse zukünftiger Kreditbedarfe,
regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden mit dem Umgang der Kapitalmarktinstrumente.
Nach dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge-
meindeverbände“ 22 sind die Städte verpflichtet, eine örtliche Dienstanweisung, die den Ab-
schluss und die Abwicklung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften regelt, zu er-
lassen. Daneben ist eine abgestimmte strategische Grundausrichtung notwendig, um den Ent-
scheidungsträgern einen Handlungsrahmen vorzugeben.
22 Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommun ales „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte de r Gemeinden und Gemein-
deverbände“ vom 16. Dezember 2014
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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1.5.3.1.1 Organisationsstrukturen und strategische Ausrichtung des Kreditma-
nagements
Die Stadt Köln betreibt ein zielorientiertes Zins- und Schuldenmanagement und hat hierfür
diverse Regelwerke erlassen. Umfang und Regelungstiefe der Richtlinien und Dienstanwei-
sungen sind den Steuerungsanforderungen des Portfolios angemessen. Die Regelungen
sind unter politischer Beteiligung ergangen.
Eine Stadt sollte den Handlungsrahmen und die strategische Ausrichtung für ihr Kreditportfolio
festlegen, zum Beispiel in einer Dienstanweisung oder Richtlinie. Insbesondere Zinsänderungs-
risiken und Klumpenrisiken sollte sie dabei im Blick behalten. Die Regelungen sollten unter Be-
teiligung der politischen Gremien getroffen werden. Das erhöht die Rechtssicherheit für die Be-
teiligten und führt zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit.
Vor dem Hintergrund großer Altdefizite und Schuldenstände ist die Stadt Köln in besonderem
Maße von den seit Mitte 2022 zu beobachteten Zinssteigerungen betroffen. Für den Haushalt-
sausgleich ist die Stadt Köln daher auf niedrige Zinssätze angewiesen. Dies gilt erst recht, soll-
ten die Kreditverbindlichkeiten der Stadt wie geplant weiter steigen (dazu bereits Kapitel 1.4.4.1
„Verbindlichkeiten“). Zugleich gehen mit niedrigen Zinssätzen im Regelfall höhere Risiken ein-
her, die sich in finanziellen Schäden realisieren können. Dieses Spannungsfeld aus möglichst
niedrigen Zinssätzen einerseits und möglichst geringen Risiken andererseits hat die Stadt Köln
in ihren Richtlinien und Dienstanweisungen aufgegriffen und die strategische Ausrichtung ihres
Kreditmanagements konkretisiert. Dabei berücksichtigt Köln die jeweils aktuelle landesrechtli-
che Gesetzes- und Erlasslage.
Die Stadt Köln hat sowohl für die kurzfristigen Liquiditätskredite als auch langfristigen Investiti-
onskredite Richtlinien erlassen. Der Rat der Stadt Köln wurde in Form von Mitteilungen zum ak-
tuellen Sachstand hierüber unterrichtet. Die Richtlinie für Liquiditätskredite wurde im Januar
2024 überarbeitet. Sie gilt für die Neuaufnahmen sowie Prolongation von Krediten zur Liquidi-
tätssicherung.
Daneben existieren weitere Regelungen, wie die Vereinbarungen zum Liquiditätsverbund mit
den Beteiligungsgesellschaften sowie zum Cash-Pooling. Hiermit sollen liquide Mittel an zentra-
ler Stelle gebündelt und dezentrale Liquiditätsbestände reduziert werden. Im Konzern zur Verfü-
gung stehende Mittel werden demnach gezielt zur Senkung von Kreditaufnahmen und zur Liqui-
ditätssicherung eingesetzt.
Die Stadt Köln schließt ihre Liquiditätskredite in der Regel kurzfristig ab. Gemäß ihrer Richtlinie
gilt ein Zeitraum bis zu drei Monaten als kurzfristige Geldaufnahme. Bei der Geldaufnahme ach-
tet die Stadt gemäß ihrer Richtlinie auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Da-
neben sollen Klumpen- und Ausfallrisiken vermieden werden.
Neben den strategischen Festlegungen regeln die Dienstanweisungen auch Inhalte und Zustän-
digen der Berichterstattung, laufenden Überwachung sowie Zuständigkeiten und Abläufe von
Investitions- und Liquiditätskredit-Aufnahmen (dazu Kapitel 1.5.3.1.4 „Berichtswesen Kreditma-
nagement“ bzw. Kapitel 1.5.3.1.2 „Prozess der Kreditaufnahme und Zuständigkeiten“).
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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1.5.3.1.2 Prozess der Kreditaufnahme und Zuständigk eiten
Die Stadt Köln hat den Prozess der Aufnahme von Liquiditätskrediten und von Investitions-
krediten detailliert festgelegt. Zuständigkeiten regeln die Richtlinien klar und widerspruchs-
frei.
Eine Stadt sollte für Kreditaufnahmen verbindliche Verfahrensvorgaben haben.
Für die Angebotseinholung und -auswertung sollte geregelt werden, dass nach Möglich-
keit mehrere Angebote einzuholen sind.
Zudem sollte geregelt sein, welche Informationen die Angebote mindestens enthalten
müssen. Die Dokumentation der Angebotseinholung und der Entscheidungsfindung sollte
schriftlich erfolgen.
Die wesentlichen entscheidungserheblichen Umstände sollten dokumentiert werden.
Gemäß Handbuch und Geschäftsverteilungsplan ist für finanzielle Angelegenheiten bei der
Stadt Köln die Stadtkämmerin bzw. der Stadtkämmerer zuständig. Sie bzw. er ist zur alleinigen
Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen berechtigt. Darüber hinaus können weitere Mit-
arbeitende zur Unterzeichnung bevollmächtigt werden. Die Aufgabe der Kreditaufnahme bzw.
Prolongation obliegt der Kämmerei bzw. der für die Finanzierung zuständigen Organisationsein-
heit. Diese ist derzeit als Stabsstelle Konzernfinanzierung unmittelbar der Amtsleitung unter-
stellt.
In der Stabsstelle Konzernfinanzierung wird auf Basis des übermittelten Dispositionsvolumens
täglich über die aufzunehmende Geldmenge entschieden. Vorab meldet die Stadtkasse die not-
wendige Liquiditätsveränderung und den Kassenbestand des Vortages. Daraus leitet die Stab-
stelle Konzernfinanzierung ab, ob Geld aufgenommen werden muss, eine Rückzahlung oder
Minderung erfolgt oder ob der Bestand bei den Banken identisch bleibt. Bei Liquiditätskrediten,
die für einen Zeitraum von länger als drei Monaten aufgenommen werden, ist zuvor eine Ent-
scheidung der Amtsleitung bzw. bei Bedarf der Stadtkämmerin einzuholen.
Die Richtlinien der Stadt Köln regeln darüber hinaus, dass der Vergabe von Kreditgeschäften
grundsätzlich eine Ausschreibung vorausgeht. Damit sollen marktgerechte Konditionen sicher-
gestellt werden. Das Verfahren sowie die Festlegung des Kontrahentenkreises sind genau fest-
geschrieben. Dem Vergabeverfahren geht eine Markterkundung voraus. Die Dokumentation er-
folgt über ein Angebotsformular, in welchem alle voraussichtlichen Abschlüsse festgehalten
werden. Die Angebotseinholung erfolgt im Bereich der Liquiditätskredite aufgrund enger Zah-
lungstermine überwiegend telefonisch. Bei den Investitionskrediten erfolgt eine schriftliche Ab-
frage.
Alle zum Geschäftsabschluss führenden Überlegungen werden dokumentiert und in die Akte
aufgenommen. Die Unterlagen sind von den beteiligten Geschäftspartnern zu unterschreiben.
Damit wird sichergestellt, dass ein rechtssicheres Geschäft vollzogen wurde. Ausnahmen von
der Zuschlagserteilung für das wirtschaftlichste Angebot sind bei besonderen Gründen, die in
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
Seite 67 von 320
der Richtlinie festgelegt sind, möglich. Daneben überprüft die Stadt die Wirtschaftlichkeit der Li-
quiditätskredite auch über den „€STR“ 23 des Vortages. Dieser wird ebenfalls im Angebotsformu-
lar dokumentiert.
Im Verfahren zum Geschäftsabschluss als auch für die Abwicklung von Kredit- und Derivatge-
schäften gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ergänzend wird die Angebotseinholung sowie Erstellung
des Preis- und Angebotsspiegels personell getrennt vom Abschluss und der Vergabe bearbei-
tet. Die Bestätigungsschreiben werden durch die Mitarbeitenden der Stabstelle Konzernfinan-
zierung unterzeichnet. Entsprechende Vollmachten liegen vor und werden durch die Stadtkäm-
merin bzw. durch den Stadtkämmerer und der Amtsleitung erteilt.
1.5.3.1.3 Kreditportfolio
Die Stadt Köln besitzt ein umfangreiches Kreditportfolio. Die Steuerungsanforderungen sind
entsprechend hoch. Die Stadt wird diesen Anforderungen gerecht indem sie sich mit ihrem
Kreditportfolio befasst und geeignete Strukturen geschaffen hat, um die Liquiditätssicherung
sowie etwaige Risiken im Blick zu haben.
Eine Stadt sollte ihr Kreditportfolio zielorientiert steuern. Bei der Aufnahme von Krediten müs-
sen neben der Höhe des Zinssatzes weitere Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu gehören
Laufzeiten von Festzinsvereinbarungen, Darlehensarten sowie Tilgungsmodalitäten. Zinsände-
rungsrisiken und die Verhinderung von Klumpenrisiken sollten beachtet werden.
Kreditportfolio Stadt Köln zum 31. Dezember 2023
Grund- und Kennzahlen 2023
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Mio. Euro 1.985
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung in Mio. Euro 911
Anteil der Kreditverbindlichkeiten in fremder Währung an Kreditverbindlichkeiten in Prozent 0,00
Anzahl Derivate 2
Anzahl der Kreditverträge 152
Anzahl der Kreditgeber 24
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Investitionsfinanzierung und zur Liquiditätssicherung so-
wie der Anleihen zur Liquiditätssicherung summieren sich im Kernhaushalt der Stadt Köln 2023
auf 2,90 Mrd. Euro. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Verbindlichkeiten im Planungszeit-
raum weiter deutlich erhöhen werden. Zur Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten siehe bereits
Kapitel 1.4.4.1 „Verbindlichkeiten“.
Die Stadt Köln hat zum 31. Dezember 2023 152 Kreditverträge in ihrem Portfolio, die sich auf
24 Kreditgeber verteilen. Das Gesamtvolumen der Kredite verteilt sich in etwa zu zwei Drittel
auf Investitionskredite und einem Drittel auf Liquiditätskredite. Der in der Haushaltssatzung fest-
geschriebene Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
23 Der €STR ist ein unbesicherter Tagesgeldsatz, implementiert von der EZB. Die Berechnung des €STR erfo lgt auf der Grundlage der
Geschäfte des vorherigen Tages. Der €STR trägt zur Erhöhung des wirtschaftlichen Verständnisses und de r Finanzstabilität bei.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
Seite 68 von 320
werden dürfen, wurde nach Auskunft der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt überschritten. Auch
der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wurde einge-
halten. Über die Einhaltung des Höchstbetrages wird wöchentlich an die Stadtkämmerin berich-
tet.
Wegen der hohen Kreditverbindlichkeiten ist die Stadt Köln stark von der Entwicklung des allge-
meinen Zinsniveaus betroffen. Soweit das Portfolio überwiegend langfristige zinsgebundene
Darlehen enthält, wirkt sich das gestiegene Zinsniveau erst bei neuen Kreditaufnahmen oder
einer Prolongation auslaufender Kredite aus. Weisen hingegen viele Kredite einen variablen
Zinssatz auf oder laufen die Zinsbindungsfristen kürzer als die Dauer der Kapitalbereitstellung,
können sich Zinsänderungen kurzfristig auswirken. In diesen Fällen verlagert sich das Zinsän-
derungsrisiko in zeitlicher Hinsicht nach vorne.
Einen Überblick über die Sensitivität für Zinsveränderungen des städtischen Portfolios bietet die
nachfolgende Darstellung. Stehen große Teile des Portfolios zum selben Zeitpunkt zur Um-
schuldung an oder laufen Zinsbindungen aus, erhöht das die Anfälligkeit für steigende Zinsen.
Hinzu kommen unter Umständen weitere Kreditaufnahmen für nicht aufzuschiebende Investitio-
nen oder zur Finanzierung des laufenden Verwaltungsgeschäftes. Abhängig von der gewählten
Strategie der Stadt, kann es daher sinnvoll sein, Fälligkeiten und Zinsbindungen gleichmäßig zu
verteilen und auf absehbar erforderliche Finanzierungsbedarfe abzustimmen.
Laufzeiten und Zinsbindungsfristen der Verbindlichkeiten aus Krediten Köln nach Jahren in Pro-
zent 2023
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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Kredite und Anleihen nach Restlaufzeiten und Zinsbindungsfristen Köln in Mio. Euro 2023
Grund- und Kennzahlen Gesamtbe-
trag
bis zu einem
Jahr
ein bis fünf
Jahre
mehr als fünf
Jahre
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung 911
862 14,03 34,60
Wegen kürzerer Zinsbindung neu zugeordnete
Verbindlichkeiten 0,00
0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditäts-
sicherung - modifiziert 911 862 14,03 34,60
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1. 985 9,10 731 1.245
Wegen kürzerer Zinsbindung neu zugeordnete
Verbindlichkeiten 0,00
63,15 115 -178
Verbindlichkeiten aus Krediten und für Investi-
tionen - modifiziert 1.985 72,24 846 1.066
Verbindlichkeiten aus Krediten - Gesamt
Verbindlichkeiten aus Krediten - modifiziert 2.895 934 860 1.101
Zur Vereinfachung der Darstellung hat die gpaNRW auf eine exakte Zuordnung der Tilgungen von Annuitätendarlehen
verzichtet. Durch den sich ändernden Tilgungs- und Zinsanteil der Annuitäten können sich kleinere Ungenauigkeiten der
Darstellung ergeben.
Die Liquiditätskredite finanziert die Stadt Köln derzeit ganz überwiegend kurzfristig. Der Liquidi-
tätskreditbestand unterliegt damit einem Zinsänderungsrisiko. Dies macht sich seit der Zins-
wende im Frühjahr 2022 bemerkbar und führte seitdem zu steigenden Zinsaufwendungen. Für
einen Teil der Liquiditätskredite hat die Stadt Zinssicherungsinstrumente abgeschlossen, die
aufgrund des seit dem Abschluss deutlich steigenden Zinsniveaus zu entsprechenden Finan-
zerträgen führen.
Im Bereich der Investitionskredite hat die Stadt Köln einen Großteil des Kreditvolumens langfris-
tig abgeschlossen. Hierfür besteht in der mittelfristigen Finanzplanung kein Zinsänderungsri-
siko. Die Stadt Köln hat beim Abschluss der Laufzeiten im Bereich der Investitionskredite darauf
geachtet Klumpenrisiken zu vermeiden und hat die zu prolongierenden Verträge soweit möglich
gleichmäßig aufgeteilt.
Schwierigkeiten bestehen jedoch nicht nur mit Blick auf gestiegene Kapitalkosten. Mit steigen-
der Verschuldung der Kommunen, könnte es für die betroffenen Städte und Kommunen zuneh-
mend schwieriger werden, den langfristigen Kapitalbedarf durch Kreditaufnahme zu decken.
Gestiegene Anforderungen an die Eigenmittel der kreditgebenden Banken könnten diese Ent-
wicklung gegebenenfalls verstärken (Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht bzw. „Basel III“ und „Basel IV“).
Zwar ist eine Kommune hinsichtlich ihrer Gläubigerstruktur im Regelfall zunächst keinen diversi-
fikationsbedürftigen Bonitäts- oder Kontrahenten-Risiken ausgesetzt. Aufgrund bankinterner
Regelungen kann die Kreditvergabe je Geschäftspartner jedoch begrenzt sein (Kreditrahmen
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
Seite 70 von 320
bzw. Kreditlinie). Um eine ausreichende Deckung des städtischen Kapitalbedarfes auch bei hö-
herer Gesamtverschuldung zu sichern, kann es daher vorteilhaft sein, Geschäftsbeziehungen
zu verschiedenen Kreditinstituten zu unterhalten und das Kreditportfolio auch hinsichtlich der
Gläubigerstruktur zu diversifizieren.
Die nachstehende Grafik zeigt die Anteile der größten Kreditgeber am Portfolio der Stadt Köln
im Verhältnis zu den Gesamtkreditverbindlichkeiten.
Kapitalgeber Köln in Prozent 2023
Die Stadt Köln hat ihr Kreditportfolio auch hinsichtlich der Gläubigerstruktur auf insgesamt 24
Kreditgeber diversifiziert. Der Anteil der beiden größten Gläubiger beträgt 35 Prozent.
Weiterhin hat die Stadt Köln im Frühjahr 2024 erstmals einen grünen Schuldschein bzw. „Green
Bond“ in Höhe von 150 Mio. Euro platziert, der speziell für die grüne und nachhaltige Transfor-
mation genutzt wird. Die Laufzeiten wurden auf fünf Jahre, sieben Jahre und zehn Jahre fixiert.
Für alle Laufzeiten konnten nach Angaben der Verwaltung Zinsvorteile im Vergleich zu her-
kömmlichen Kommunaldarlehen erzielt werden. Aufgrund der Nachhaltigkeitsaspekte des
Bonds wird nach vollständiger Allokation der Mittel sowie Erreichung der nachhaltigen Ziele laut
Rahmenwerk laufend über die Emission berichtet. Alternativ zur Kreditfinanzierung besteht für
Köln auch weiterhin die Möglichkeit, Anleihen oder Schuldscheindarlehen zu begeben. Über die
Emission konnte eine weitere Streuung der Gläubigerstruktur vorgenommen werden.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03369
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1.5.3.1.4 Berichtswesen Kreditmanagement
Feststellung
Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die Entschei-
dungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig ausführliche und steue-
rungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird den Anforderungen, die sich aus
dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine turnusmäßige Information der zuständigen politi-
schen Gremien würde die Transparenz erhöhen.
Ein Berichtswesen zum Kreditmanagement hat die Aufgabe, die kommunalen Entscheidungs-
tragenden rechtzeitig und ausreichend über die Entwicklung des Portfolios zu informieren und
bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Eine Stadt sollte hierfür einen zeitnahen und
ausreichenden Informationsfluss zwischen den Verantwortlichen des Kreditmanagements und
den betreffenden Entscheidungstragenden im Verwaltungsvorstand sicherstellen. Daneben
sollte der Informationsfluss von der Verwaltung zur Politik gewährleistet werden.
Die Stadt Köln berichtet im Rahmen der Wochen, Quartals- und Liquiditätsberichte regelmäßig
über das Kreditmanagement. Adressat der Berichte ist insbesondere die Amtsleitung, die Käm-
merin und das Rechnungsprüfungsamt. Berichtet wird unter anderem über den jeweiligen Kre-
ditbestand, die Entwicklung der Zinssätze und die Gläubigerstruktur.
Auch die politischen Gremien werden fortlaufend über den Stand der Verbindlichkeiten sowie
über die Entwicklung der Zins- und Tilgungsleistungen informiert. Weiterhin berichtet die Stadt
aktuell über Entwicklungen im Zusammenhang mit dem „Green Bond“ und zum Cash-Pooling.
Daneben teilt die Stadt im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie bei Erlass der
jeweiligen Haushaltssatzung entsprechende Informationen mit.
Aufgrund der Vielzahl von Krediten und des Kreditvolumens der Stadt Köln sind die Anforderun-
gen an die Steuerung des Kreditportfolios hoch. Durch die sich kontinuierlich verändernden
Rahmenbedingungen am Finanzmarkt erachtet die gpaNRW ein ausführliches kennzahlenge-
stütztes Controlling als sinnvoll. Dem wird die Stadt Köln im Rahmen ihres internen Berichtswe-
sens gerecht. Risiken aus dem Kreditportfolio sowie aus der Entwicklung des Finanzmarktes
werden frühzeitig erkannt, sodass entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen wer-
den können.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erhobenen Kennzahlen zu
Informationszwecken in einem geeigneten Turnus auch den zuständigen Gremienvertretern
zur Verfügung stellen.
1.5.3.2 Anlagemanagement
Sofern eine Stadt über liquide Mittel verfügt, die sie nicht unmittelbar zur Liquiditätssicherung
und Rückzahlung von Krediten benötigt, kann sie diese Mittel anlegen. Bei der Anlage der ver-
fügbaren Mittel ist auf den Dreiklang
einer ausreichenden Sicherheit,
der Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität, und
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eines angemessenen Ertrags
zu achten. Die individuelle Ausrichtung und Gewichtung dieser Ziele ist abhängig von der stra-
tegischen Ausrichtung einer Stadt. Daneben spielt für viele Städte die Nachhaltigkeit eine zu-
nehmend stärkere Rolle bei der Entscheidung zum Abschluss von Finanzanlagen.
Neben kurz- und mittelfristigen Anlagezeiträumen verfolgen Städte auch langfristige Anlage-
ziele. So steigt der Anteil der Pensionsrückstellungen in allen Städten und Gemeinden spürbar
an. Hierfür ist nach Möglichkeiten Vorsorge zur langfristigen Sicherung der Ansprüche zu tref-
fen. Dies kann beispielsweise durch Einzahlungen in die entsprechenden Versorgungsfonds ge-
lingen.
Die Stadt Köln hat eine Richtlinie erlassen und einen Handlungsrahmen für das Anlagema-
nagement festgelegt. Daneben hat sie hat ein Berichtswesen etabliert und hierbei entspre-
chende Ziele und Kennzahlen implementiert.
Eine Stadt sollte einen Handlungsrahmen für ihr Anlageportfolio schriftlich festlegen, zum Bei-
spiel in einer Dienstanweisung oder Richtlinie. Die Stadt sollte insbesondere regeln, ob und wel-
che Anlageinstrumente die Verwaltung nutzen und welche Risiken sie gegebenenfalls eingehen
darf. Die Regelungen sollten unter politischer Beteiligung beschlossen werden. Das erhöht die
Rechtssicherheit für die Beteiligten und führt zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit.
Anlageportfolio Köln zum 31. Dezember 2023 in Mio. Euro
Grund –und Kennzahlen 2023
Liquide Mittel in Mio. Euro 19,30
Wertpapiere des Umlaufvermögens in Mio. Euro 0,11
Wertpapiere des Anlagevermögens in Mio. Euro 100
Die Stadt Köln hat eine Anlagerichtlinie für den Kernhaushalt, die Stiftungen und die Eigenbe-
triebe in Kraft gesetzt und den Finanzausschuss am 15. Juni 2020 hierüber informiert. Damit
wurde die bis dato geltende Richtlinie für Geld- und Kapitalanlagen aus dem Jahr 2004 ersetzt.
Sowohl im Konzern Stadt Köln als auch bei den Stadtwerken können Mittel des allgemeinen
Haushalts angelegt werden, die nicht zur Sicherstellung der Liquidität und zur Zahlungsabwick-
lung benötigt werden. Gemäß ihrer Anlagerichtlinie strebt die Stadt Köln eine breite Streuung
bei ihrer Kapitalanlage an um Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Anlagen erfolgen grundsätz-
lich nur in Euro und sind vor jeder Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Erwerb
von Derivaten wird ausgeschlossen.
Darüber hinaus hat die Stadt sich zum Abschluss nachhaltiger Finanzanlagen verpflichtet.
So
sollen zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach nachhaltigen Kriterien ge-
tätigt werden. Im Ergebnis wurden konkrete Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und
die seitens der Stadt mandatierte Vermögensverwaltung formuliert. Im Rahmen der Investitio-
nen werden Anlagen in
unternehmerische Tätigkeiten rund um fossile Energieträger und die Atomindustrie weit-
gehend ausgeschlossen,
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Investitionen in Handel und Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern konsequent
ausgeschlossen,
konkrete Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich des Schutzes von Menschen-
und Arbeitnehmerrechten gestellt sowie
beim Erwerb von Staatsanleihen u. a. vorausgesetzt, dass die Staaten das Pariser Klima-
abkommen unterzeichnet haben.
Des Weiteren verfügt die Stadt Köln über unselbständiges Stiftungsvermögen, welches als Son-
dervermögen geführt wird. Das Stiftungsvermögen wird mit dem Ziel bewirtschaftet den realen
Vermögenserhalt zu erreichen. Im Rahmen der Vermögensanlage befolgen die Stiftungen die in
der Anlagerichtlinie der Stadt Köln genannten Vorgaben zur Risikoidentifikation und -vermei-
dung. Der Anlageausschuss beschließt die Anlageziele von definierten Investments und wird
regelmäßig über die Entwicklungen der Stiftungen informiert. Die Stiftungen haben bei ihren Ka-
pitalanlagen auf eine angemessene Streuung der unterschiedlichen Anlageformen zu achten. In
der Richtlinie sind entsprechende Mindest- und Höchstgrenzen der einzelnen Anlageklassen
festgelegt.
Der Zeitpunkt und die Anlagedauer von längerfristigen Anlagen werden insbesondere mit Hilfe
der Liquiditätsplanung ermittelt. Die Stabstelle Konzernfinanzierung erstellt einen Anlagevor-
schlag mit Risikobewertung unter Angabe von aktuellen Vergleichszinsen. Die Stadtkämmerin
kann Entscheidungskompetenzen delegieren. Die Entscheidung wird von den zuständigen Mit-
arbeitenden begründet und dokumentiert.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze rechtzeitiger Verfügbarkeit und der Sicherheit der anzu-
legenden Mittel erfolgt die jeweilige Anlage auf Grund der verantwortungsvoll gebildeten Zins-
meinung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die Stadt Köln verfügt zum 31. Dezember 2023 über rund 120 Mio. Euro an liquiden Mitteln und
Wertpapieren. Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur NKF-Einführung zu bil-
dende Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile eines individuel-
len Spezialfonds gehalten. Der Fonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten
Fondsanteile in Höhe von rund 68 Mio. Euro. Der Fonds setzt sich aus rund 81 Prozent Renten-
papieren und rund 19 Prozent Aktien zusammen. Im November 2024
wurde der Fonds aufge-
löst, da nach interner Prüfung zwischenzeitlich festgestellt wurde, dass das Ankaufsrecht nicht
besteht.
Die Stabstelle Konzernfinanzierung erstellt halbjährlich einen Bericht an die Amtsleitung, Stadt-
kämmerin und die Mitglieder des Anlagenausschusses.
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1.5.4 Fördermittelmanagement
Fördermittel erweitern den Handlungs- und Entscheidungsspielraum einer Stadt. Ein gezielter
Einsatz von Fördermitteln leistet einen positiven Beitrag zur Haushaltssituation. Eine Stadt kann
mit Fördermitteln Investitionen auch bei einer angespannten Haushaltslage realisieren und ih-
ren Eigenanteil mindern.
Dazu muss sie erfolgreich Fördermittel akquirieren und Rückforderungen von Fördermitteln ver-
meiden.
1.5.4.1 Fördermittelakquise
Die Stadt Köln verfügt über ein Handbuch für die Fördermittelakquise und setzt Checklisten
ein, um die Prozesse zu standardisieren. Die zentrale Stelle für das Fördermittelmanage-
ment informiert die für die Abwicklung zuständigen dezentralen Fachdienststellen regelmä-
ßig über potenzielle Fördermöglichkeiten.
Eine Stadt sollte strategische Festlegungen haben, die eine erfolgreiche Fördermittelakquise
unterstützen. Dazu sollte sie die Fördermittelrecherche standardisiert im Prozess der Planung
von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen vorsehen. Sie sollte einen Überblick über mög-
liche Förderungen haben und verschiedene Quellen zur Fördermittelrecherche nutzen. Zudem
sollte sie einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen der eigenen Verwaltung haben,
um diese bei Bedarf zu kombinieren.
Mit Ratsbeschluss 3887/2018 wurde im April 2019 das Konzept zur Fördermittelakquise und -
abwicklung von EU-Drittmitteln beschlossen. Dafür wurde im Jahr 2019 eine Einheit im Büro
Europa und Internationales (01/3) im Amt der Oberbürgermeisterin organisatorisch eingerichtet.
Die Basis der Förderstrategie zur Rekrutierung von Fördermitteln der Stadt Köln bildet die
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+", welche aus fünf Leitsätzen besteht, die durch defi-
nierte Ziele konkretisiert werden:
Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere.
Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Ar-
beitswelten.
Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole.
Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensverhält-
nisse.
Maßgeblich für die Entscheidung Fördermittel zu beantragen, ist die Zielerreichung der Stadt-
strategie. Zudem werden die Finanzierung des Eigenanteils, die Folgekosten, die Identifizierung
steuerlicher Risiken, das Besserstellungsverbot, die De-Minimis-Regelung und auch Kapazitä-
ten in der Verwaltung berücksichtigt. Die Erreichung der Ziele wird durch die Beanspruchung
geeigneter Förderprogramme angestrebt um die gewünschte Entwicklung in Köln voranzufüh-
ren.
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Die Dezernate und Fachdienststellen sind im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwor-
tung dafür zuständig, Potenziale zur Refinanzierung ihrer Aufgaben durch Fördermittel selbst-
ständig zu erkennen und entsprechend zu nutzen.
Die Stadt Köln verfügt darüber hinaus über ein Handbuch zur Fördermittelakquise, das regel-
mäßig überarbeitet wird, um aktuelle Anforderungen und „Best Practices“ zu berücksichtigen.
Dieses Handbuch bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung grundle-
gende Informationen für die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln.
Auf operativer Ebene haben die einzelnen Fachdienststellen teilweise spezifische Regelungen
für das Fördermittelmanagement festgelegt, die auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich zuge-
schnitten sind. Dies ist notwendig aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen.
Diese fachspezifischen Regelungen berücksichtigen die Bedürfnisse und Anforderungen jedes
Fachamtes und gewährleisten ein effektives und bedarfsgerechtes Fördermittelmanagement.
Die Stabsstelle Fördermittelmanagement führt regelmäßig ein Screening der Fördermittelland-
schaft durch und kommuniziert Potenziale in Form eines monatlichen Newsletters und durch di-
rekte Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Fachdienststellen.
Die Stadt Köln verfügt über einen zentralen Überblick über Förderprogramme und Fördermög-
lichkeiten. Neben den Fachdienststellen, die über spezifisches Fachwissen verfügen, koordi-
niert die Stabsstelle Fördermittelmanagement (ehemals Serviceeinheit Drittmittel) die Identifizie-
rung und Kommunikation von Fördermöglichkeiten für die gesamte Stadtverwaltung.
Zur Identifizierung geeigneter Förderaufrufe nutzten die Fachdienststellen zusätzlich die öffent-
lich zugänglichen Datenbanken sowie die aufbereitete Datenbank des Region Köln/Bonn e.V.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhalten einer eigenen Datenbank daher nicht notwendig.
Geförderte Maßnahmen erfasst die Stabstelle seit 2022 zentral in einer Liste.
1.5.4.2 Fördermittelbewirtschaftung und förderbezog enes Controlling
Die Bewirtschaftung der Fördermittel erfolgt dezentral, das förderbezogene Controlling hat
die Stadt Köln zentral organisiert. Die Organisationsstruktur ist geeignet, um die Vorgaben
der Förderbescheide zu erfüllen und Rückforderungen zu vermeiden. Über wesentliche Ent-
wicklungen möchte die Stadt im Rahmen eines jährlichen Berichtswesens informieren.
Die Rückforderung von Fördermitteln sollte eine Stadt vermeiden, indem sie die Förderbestim-
mungen und Auflagen aus dem Förderbescheid umsetzt. Dazu sollte sie ein Fördercontrolling
etablieren, das auch nach Projektabschluss die Einhaltung der Förderbedingungen gewährleis-
tet und die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen anlassbezogen über die Förder-
projekte informiert.
Bei der Stadt Köln sind die Fachdienststellen im Rahmen der dezentralen Ressourcenverant-
wortung für die Fördermittelbewirtschaftung verantwortlich. Sie stellen mit ihren eigenen be-
darfsgerechten Prozessen sicher, dass die Anforderungen der Förderbescheide eingehalten
werden. Die Projektumsetzung wird entsprechend der Vorgaben des Fördermittelgebers in an-
gemessener Weise dokumentiert. Bei städtischen Projekten erstellen die Fachdienststellen die
Verwendungsnachweise, bei Bedarf werden weitere Organisationseinheiten wie z.B. die Käm-
merei, das juristische Kompetenzteam Fördermittel oder auch die Stabsstelle Fördermittelma-
nagement einbezogen.
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Daneben hat die Stadt Köln ein zentrales Fördermittelcontrolling bei der Stabstelle Fördermittel-
management etabliert und im Jahr 2022 ein Berichtswesen zu aktuellen Fördermaßnahmen
vorgelegt. Im Rahmen des Monitorings hat die Stadt über die Erreichung der Ziele der Stadt-
strategie, den Förderbetrag, den Eigenanteil und den Fördermittelgeber unterrichtet. Auch in
Zukunft beabsichtig die Stadt über die Entwicklungen im Rahmen eines jährlichen Berichtes zu
informieren.
Um das gesamtstätische Fördermittelmonitoring und die Transparenz über die eingeworbenen
Fördermittel sicherzustellen, hat die Stadt zu Steuerungszwecken eine Datenbank geschaffen.
Um ein Monitoring zu gewährleisten wurde zunächst ab Juli 2021 eine Excel-basierte Daten-
bank entwickelt. Diese speist sich weitestgehend aus Daten der Bewilligungsbescheide der
Dienststellen, die von der Stabstelle eingepflegt werden. Das Jahr 2022 bildet somit den Start-
punkt des übergreifenden Fördermittelmonitorings der Stadt Köln, sodass nun erstmalig ein Ge-
samtüberblick der akquirierten Fördermittel vorliegt. Die Summe der bewilligten Fördermittel für
2022 beträgt insgesamt rund 160,6 Mio. Euro.
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1.6 Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Haushaltssteuerung
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tungen erarbeitet. Dieser stellt grundsätzlich eine gute Grundlage um wirt-
schaftliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. Daneben hat die Stadt bis-
her keine Wertgrenzen festgelegt, nach denen gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO
NRW vor einer Investitionsentscheidung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
durchzuführen ist.
57 E1.1
Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1
KomHVO NRW festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich
verpflichtend durchzuführen ist.
58
E1.2
Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf
den Leitfaden und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsun-
tersuchungen bei der Planung von finanzwirksamen Maßnahmen hinge-
wiesen werden.
59
F2
Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächti-
gungsübertragungen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Anteil
der investiven Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich reduziert. Gleicher-
maßen kann sie die zur Verfügung stehenden investiven Mittel zu einem höhe-
ren Grad abrufen als die meisten Vergleichskommunen.
60 E2
Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den Haushalts-
plänen veranschlagen, wenn diese im Planungszeitraum voraussichtlich
zu leisten sind. Daneben sollte sie mit Ermächtigungsübertragungen rest-
riktiv umgehen.
63
F3
Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die
Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig aus-
führliche und steuerungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird den
Anforderungen, die sich aus dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine turnus-
mäßige Information der zuständigen politischen Gremien würde die Transpa-
renz erhöhen.
71 E3
Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erho-
benen Kennzahlen zu Informationszwecken in einem geeigneten Turnus
auch den zuständigen Gremienvertretern zur Verfügung stellen.
71
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Tabelle 2: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2023
Kennzahlen Köln 2018 Köln 2023 Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad 97,85 99,65 89,45 99,12 101 102 106 22
Eigenkapitalquote 1 34,94 33,58 -35,34 2,61 14,76 26,26 64,44 22
Eigenkapitalquote 2 53,54 48,95 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22
Fehlbetragsquote 1,56 0,16 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Vermögenslage
Infrastrukturquote 20,27 15,89 14,00 20,64 24,35 28,44 39,03 22
Abschreibungsintensität 5,59 2,94 2,50 3,19 4,41 5,09 7,92 22
Drittfinanzierungsquote 35,53 48,78 30,88 44,43 52,40 64,96 91,20 22
Investitionsquote 92,40 249 44,83 84,10 135 163 318 22
Finanzlage
Anlagendeckungsgrad 2 84,11 86,17 41,25 69,94 78,11 86,12 108 22
Liquidität 2. Grades 26,45 33,31 10,85 22,16 32,57 43,20 357 22
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren) 47,37
k. A. Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 9,81 9,51 1,06 8,19 11,27 16,96 26,06 22
Zinslastquote 1,86 2,54 0,23 1,39 1,53 1,95 3,24 22
Ertragslage
Netto-Steuerquote 50,77 50,67 23,79 33,22 34,73 42,39 61,75 22
Zuwendungsquote 17,92 20,64 11,50 25,59 32,46 36,83 43,14 22
Personalintensität 22,24 22,14 15,70 19,85 21,22 23,50 27,20 22
Sach- und Dienstleistungsintensität 11,96 12,95 9,69 12,83 14,44 16,97 23,64 22
Transferaufwandsquote 40,14 39,73 35,91 39,97 45,88 50,24 58,33 22
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Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Stadt tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen.
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Städten, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die keine Effektivverschuldung haben, lässt sich die
Kennzahl nicht sinnvoll berechnen. Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund weist die
gpaNRW keinen Vergleich bei diesen beiden Kennzahlen aus.
Tabelle 3: Jahresergebnis je EW in Euro 2019 bis 2023
Jahr Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
2019 -27,49 -109 12,99 21,46 57,40 169 23
2020 216 -74,76 16,42 75,04 150 298 23
2021 168 -8,45 18,05 61,58 176 340 23
2022 93,69 -22,21 17,15 95,76 186 390 23
2023 -8,48 -115 29,64 88,74 230 468 22
Tabelle 4: Jahresergebnis je EW ohne außerordentlichen Ertrag nach dem NKF-CUIG in Euro 2020 bis 2023
Jahr Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
2020 72,69 -224 -99,30 -15,79 79,75 295 23
2021 29,02 -300 -171 -40,00 54,33 167 23
2022 35,40 -204 -35,71 43,35 94,32 370 23
2023 -48,99 -561 -84,43 0,58 97,77 335 22
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Tabelle 5: Berechnung „Sozialleistungen“ Köln in Mio. Euro 2019 bis 2029
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahresergebnis -29,84 79,08 31,56 37,99 -9,20 -286 -399 -457 -405 -381 -359
Abweichung vom Basisjahr 0,00 264 211 130 20,64 -256 -369 -427 -375 -351 -329
Teilergebnis Produktbereich Soziale Leistungen -541 -450 -418 -381 -446 -517 -527 -536 -541 -551 -564
Teilergebnis Produktbereich Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe -530 -555 -596 -619 -697 -652 -768 -786 -796 -819 -840
Landschaftsumlage 345 381 476 488 488 457 474 533 541 549 557
Saldo aus Sozialleistungen -1.416 -1.386 -1.490 -1.488 -1.631 -1.625 -1.769 -1.854 -1.877 -1.919 -1.960
Abweichung vom Basisjahr ohne „Sozialleistungen“ 0, 00 235 285 202 236 -46,59 -15,90 24,67 154 217 280
Tabelle 6: Eigenkapital Köln in Mio. Euro 2019 bis 2023
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023
Eigenkapital 5.159 5.441 5.644 5.761 5.766
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Eigenkapital 1 5.159 5.441 5.644 5.761 5.766
Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CUIG 0,00 156 306 368 412
Eigenkapital 1 ohne Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CUIG 5.159 5.286 5.339 5.393 5.354
Sonderposten für Zuwendungen 2.542 2.532 2.505 2.491 2.482
Sonderposten für Beiträge 204 188 168 158 158
Eigenkapital 2 7.905 8.162 8.317 8.410 8.406
Bilanzsumme 14.995 15.811 16.074 16.538 17.172
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Tabelle 7: Gesamtverbindlichkeiten Köln in Mio. Euro 2018
Kennzahlen 2018
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 7. 413
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.200
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2,81
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61 3
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 10,05
Sonstige Verbindlichkeiten 824
Erhaltene Anzahlungen 422
Gesamtverbindlichkeiten 10.484
Tabelle 8: Investitionskredite, Liquiditätskredite und liquide Mittel Köln in Tausend Euro 2019 bis 2029
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Liquide Mittel 16,26 13,06 26,09 21,20 19,30 19,30 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1. 747 1.623 1.458 1.302 1.985 2.587 3.831 4.664 5.529 6.179 6.829
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 908 719 735 1.152 911 1.290 2.025 2.778 3.480 4.249 5.066
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Tabelle 9: Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener Ansatz investive Auszahlungen in Prozent 2019 bis 2023
Jahr Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
2019 32,31 24,74 30,81 33,69 43,45 64,30 23
2020 49,27 17,37 28,90 35,42 47,12 66,69 23
2021 42,54 21,59 30,48 37,81 43,45 66,17 23
2022 43,74 20,56 28,82 39,25 49,00 67,67 23
2023 50,48 18,26 30,29 38,28 50,35 66,35 22
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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2. Mobilitätsmanagement
2.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Mobilitäts-
management stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Mobilitätsmanagement
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, 2035 klimaneutral zu sein. Im April 2019 verabschiedete sie
daher das Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022, um den Ressourceneinsatz entspre-
chend zielgerichtet steuern und einsetzen zu können. Wir betrachten in dieser Prüfung
schwerpunktmäßig das betriebliche Mobilitätsmanagem ent (BMM) unter dem Aspekt des Klima-
schutzes. Hier hat die Stadt Köln in ihren Konzepten dem innerbetrieblichen Mobilitätsmanage-
ment noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele vorgegeben oder die Aufgabe fest in ihrer Or-
ganisationsstruktur verankert.
Mit ihrer Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten hat die Stadt Köln verbindliche Regelungen zur
klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobilitätsverkehr in der Stadt durch
eingesparte Pendelfahrten reduzieren können. Welchen Beitrag diese Maßnahme zur Zielerrei-
chung leistet, kann die Stadt nicht beziffern, da sie noch nicht auswertet, inwieweit die geschaf-
fenen Möglichkeiten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt werden. Dies gilt auch für den
Bereich der Dienstreisen . Hier informiert die Stadt ihre Mitarbeitenden digital über das Intranet
und auch persönlich im Servicecenter des Personal- und Verwaltungsmanagement umfassend
über die geltenden Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Inwieweit Dienstreisen klima-
freundlich bzw. klimafreundlicher durchgeführt werden, wertet sie noch nicht aus.
Dies ist auch mit Blick auf den Fuhrpark der Stadt festzustellen. Da dieser dezentral organisiert
ist, kann die Stadt wesentliche gesamtstädtische Informationen nicht zeitnah und nur mit Auf-
wand verfügbar machen. Eine regelmäßige zentrale Datenauswertung findet auch hier noch
nicht statt. Dabei kann z. B. der Ausbau klimafreundlicher Antriebsarten die Stadt auf dem Weg
ihrer Zielerreichung zur Klimaneutralität unterstützen. Dies gilt auch für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel. Um zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV ) zu motivieren,
bietet die Stadt Köln bereits seit Jahrzehnten ihren Mitarbeitenden vergünstigte Jobtickets an.
Als weitere Alternative zur klimafreundlichen Fortbewegung forciert sie auch die Fahrradnut-
zung und beteiligt sich z. B. aktiv und erfolgreich an Aktionen wie „Stadtradeln“. Berechtigte Mit-
arbeitende der Stadt Köln werden nach erfolgreicher Ausschreibung auch bald die Möglichkeit
des Fahrradleasing über eine Entgelt- oder Besoldungsumwandlung nutzen können.
Ein Parkraumkonzept, das z. B. die Umwandlung von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Ab-
stellraum für klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen bislang
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nicht verabschiedet. Für den Parkraum vergibt die Stadt Köln aber Parkberechtigungen auf-
grund von festgelegten Kriterien. Zum Prüfungszeitpunkt wurde die Richtlinie hierzu überarbei-
tet und steht vor einer Neufassung. Neben dem Ziel der Klimaneutralität und den daraus abge-
leiteten Maßnahmen ist für die klimafreundliche Erreichbarkeit der städtischen Einrichtun-
gen auch das im August 2023 verfasste Leitbild für einen nachhaltigen Mobilitätsplan leitend.
Insoweit liegt auch hier die möglichst klimafreundliche Erreichbarkeit bereits im Fokus der Stadt
Köln .
2.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
2.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Das Klima zu schützen, ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Daher hat die Lan-
desregierung Klimaschutzziele festgelegt, um damit einen Beitrag zur Einhaltung der nationalen
Klimaschutzziele sowie der europäischen Klimaschutzvorgaben zu erbringen. Die Städte sind
öffentliche Stellen im Sinne des Gesetzes zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes des Lan-
des Nordrhein-Westfalen und haben eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Hierzu zählt insbe-
sondere die Minderung der Treibhausgase.
Das Prüfgebiet Mobilitätsmanagement umfasst das Handlungsfeld der betrieblichen Mobilität.
Damit steht der Bereich im Fokus, der von den Städten am deutlichsten beeinflusst werden
kann. Zusätzlich zeigen wir exemplarisch die Erreichbarkeit einer städtischen Einrichtung für die
Kunden auf.
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Städte ihrer Vorbildfunktion nachkom-
men. Dabei stehen die durch die Städte beeinflussbaren Faktoren und gesetzten Rahmenbe-
dingungen im Vordergrund.
Ziel der gpaNRW ist es, Handlungsmöglichkeiten bei der Organisation und Durchführung der
Aufgabe Mobilitätsmanagement aufzuzeigen. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewer-
tung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben.
Die Analyse unterstützen wir dabei durch standardisierte Fragenkataloge und ausgewählte
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Kennzahlen. Die Darstellung dieser Kennzahlen schafft Transparenz. Bei der Kennzahlenbil-
dung konzentrieren wir uns in dieser Prüfrunde auf die Mobilität innerhalb der Kernverwaltung.
Eine Ausnahme gilt für das Kapitel Klimafreundliche Arbeitsorganisation. Hierbei bilden wir die
Kennzahlen bezogen auf den Produktbereich Innere Verwaltung ab, weil bei diesem ein großes
Potenzial für flexibles Arbeiten besteht.
2.4 Betriebliche Mobilität
Die Städte in NRW sind große Arbeitgeber und haben eine umfangreiche Gebietsfläche mit
zahlreichen Einrichtungen. Diese Struktur löst viel Mobilität bei den Beschäftigten aus. Bei einer
angenommenen einfachen Fahrstrecke von zehn Kilometern zur Arbeitsstätte umrunden alle
Bediensteten zusammen bei der kleinsten kreisfreien Stadt mit ca. 2.000 Mitarbeitenden pro
Tag rund einmal die Welt und bei der größten kreisfreien Stadt mit rund 22.000 Mitarbeitenden
pro Tag rund elfmal die Welt. Damit werden bei der kleinsten kreisfreien Stadt rund 5,7 Tonnen
und bei der größten kreisfreien Stadt pro Tag rund 62,7 Tonnen CO 2 ausgestoßen, wenn man
einen Verbrauch von rund sechs Liter Benzin pro 100 km Fahrstrecke unterstellt. Unter der An-
nahme, dass ein Hektar Wald rund sechs Tonnen CO 2 pro Jahr speichert, benötigt die Kompen-
sation bei der kleinsten kreisfreien Stadt rund 209 Hektar Wald und bei der größten kreisfreien
Stadt rund 2.300 Hektar Wald. Dies zeigt die Bedeutung der Mobilität und deren Potenzial zur
Vermeidung des Treibhausgasausstoßes.
2.4.1 Steuerung der Mobilität
Erfolgsfaktoren für die Förderung klimafreundlicher Mobilität sind verbindliche und strategische
Vorgaben. Ein Mobilitätskonzept konkretisiert diese mit geeigneten Maßnahmen. Kennzahlen
dienen als Indikator für die Zielerreichung und ermöglichen frühzeitige Steuerungsentscheidun-
gen.
Feststellung
Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und auf dieser Basis
konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement hat sie da-
bei noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele benannt oder die Aufgabe fest in ihrer Orga-
nisationsstruktur verankert.
Eine Stadt sollte zum Thema Mobilität strategische Ziele verbindlich festlegen. Diese sollte sie
in einem Mobilitätskonzept mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Über Indikatoren sollte sie
den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen bewerten und hierüber berichten. Das betriebliche Mobi-
litätsmanagement sollte sie fest in ihrer Organisationsstruktur verankern.
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, 2035 klimaneutral zu sein. Im April 2019 verabschiedete sie
daher das Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022. Um die Zielerreichung zu unterstützen,
hat sie auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 24. Juni 2021 für die Erreichung der
Klimaneutralität im Sinne einer Treibhausgasneutralität im Oktober 2022 ein Fachgutachten,
Aktivitäten-Portfolio und Methodenband veröffentlicht, um die weitere Umsetzung zu unterstüt-
zen.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
Seite 86 von 320
Im Aktivitäten-Portfolio hat die Stadt unter anderem das klimaschonende Arbeiten und Wirt-
schaften durch den und im Konzern Stadt Köln berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Stadt-
verwaltung dabei unterstützen, die Klimaneutralität zu erreichen und ihrer Vorbildfunktion ge-
recht zu werden. Maßgeblicher Einflussfaktor für die Umsetzung der Maßnahmen sind die ver-
fügbaren personellen und finanziellen Ressourcen. Darüber hinaus hat die Stadt ein Strategi-
sches Büroraummanagement etabliert. Neben einer bedarfsgerechten Büroraumplanung soll
dieses derzeit dezentral untergebrachte Organisationseinheiten einer Dienststelle oder Dienst-
stellen mit aufgabenthematischen Schnittstellen zusammenführen, um so beispielsweise Mobili-
tätserfordernisse zu vermeiden und die Treibhausgas-Emissionen weiter zu reduzieren und so
das Ziel der Klimaneutralität zu unterstützen. Dies geschieht in Abhängigkeit von den städte-
baulichen Möglichkeiten wie Verfügbarkeit entsprechender Gebäude oder Räumlichkeiten.
Ein unterjähriges Berichtswesen hat die Stadt aber noch nicht etabliert. Daher kann sie die Ziel-
erreichung nicht konkret überprüfen. Auch ist das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement noch
nicht fest in der Organisationsstruktur der Verwaltung verankert.
In ihrem Organisationsbereich für das Personal- und Verwaltungsmanagement (11) hat die
Stadt bislang das Dienstreisemanagement, das Jobticket/ Deutschlandticket sowie die Beantra-
gung von Parkberechtigungen im Zusammenhang mit dem Thema Mobilität gebündelt. Zentrale
Zielvorgaben für das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement bestehen aber derzeit noch nicht.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die Verantwortlichkeit
fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte sich messbare Ziele setzen und diese
verfolgen, um ihre Vorbildfunktion hervorzuheben und auch die eigenen Mitarbeitenden zu
sensibilisieren. Entsprechende Umsetzungsvorschläge wurden stadtintern bereits erarbeitet
und sollten weiter verfolgt werden.
Derzeit existieren einige Fördermöglichkeiten für Kommunen, um Maßnahmen des BMM umzu-
setzen. Hiervon macht die Stadt Köln Gebrauch. Sie ist unter anderem bereits seit 2017 Mit-
glied des Netzwerkes Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM). Mit ihrem Beitritt hat sie sich ver-
pflichtet, die nachhaltige Mobilitätsentwicklung durch Kommunales Mobilitätsmanagement zu
fördern. Hierbei unterstützt das Zukunftsnetz die Aktivitäten ihrer Mitgliedskommunen. Mit Blick
auf die Mobilität folgt ein guter Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) einem transparenten
und beteiligungsorientierten Ansatz und bezieht die Bürger und Bürgerinnen sowie andere Inte-
ressierte während der gesamten Aufstellung und Umsetzung des Plans aktiv ein. Dies hat die
Stadt Köln in ihrem Aufstellungsprozess zum nachhaltigen Mobilitätsplan "Besser durch Köln"
besonders gut berücksichtigt und wurde vom Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. in Ko-
operation mit dem Berlin Institut für Partizipation im Oktober 2024 mit der Auszeichnung „Gute
Bürgerbeteiligung“ prämiert.
Beim Betrieblichen Mobilitätsmanagement ist die Einbeziehung der Mitarbeitenden ein entschei-
dender Faktor. 2018 gab es eine Befragung, die jedoch keine konkreten Auswirkungen hatte.
Eine Befragung der Mitarbeitenden bietet sich an, um zu sensibilisieren sowie konkrete weitere
Maßnahmen zu entwickeln, die zum einen das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umwelt-
freundlichkeit schärfen und zum anderen umweltfreundliche Mobilität fördern können.
Folgende beispielhafte Fragen könnten für eine Befragung der Mitarbeitenden genutzt werden:
Welche Verkehrsmittel nutzen Sie für Ihren Weg zur Arbeit?
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Welche Hindernisse sehen Sie, auf klimafreundliche(re) Verkehrsmittel umzusteigen?
Welche Anreize würden Sie motivieren, umweltfreundliche(re) Verkehrsmittel zu nutzen?
Welche unserer Initiativen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität sind Ihnen bekannt?
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen Verkehrsmitteln
ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Basis dieser Erkenntnis sollte sie Maß-
nahmen entwickeln, die für die eigene Mobilität sensibilisieren und das Mobilitätsverhalten
hin zu klimafreundlichen Verkehrsmitteln beeinflussen können sowie deren Umsetzungser-
folge messen.
2.4.2 Klimafreundliche Arbeitsorganisation
Das flexible Arbeiten von zuhause (Homeoffice) oder von anderen Orten aus (mobiles Arbeiten)
hat Einfluss auf die individuelle Mobilität. Hierdurch entfällt das tägliche Pendeln zu einem be-
stimmten Arbeitsort. Die vermeidbaren Fahrten haben so einen positiven Effekt auf die Redu-
zierung der Treibhausgase und führen zudem zu mehr persönlicher Zeitsouveränität. Ressour-
censchonend ist auch der Einsatz von Informationstechnik z. B. ein Austausch per Videokonfe-
renz.
Feststellung
Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten verbindliche Regelungen
zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobilitätsverkehr in der Stadt
durch eingesparte Pendelfahrten reduzieren können. Inwieweit die geschaffenen Möglichkei-
ten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt werden, wertet die Stadt noch nicht aus.
Eine Stadt sollte verbindliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen treffen, die eine klimafreundli-
che Mobilität fördern bzw. Mobilität reduzieren. Sie sollte Ziele für die Umsetzung festlegen. Die
tatsächliche Nutzung der geschaffenen Möglichkeiten sollte sie erheben, um bei Bedarf steu-
ernd eingreifen zu können.
Die Stadt Köln regelt in ihrer Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten vom 09. November 2023,
die zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, beispielsweise, dass auch Teilaufgaben außer-
halb der Dienststätte erledigt werden können, auch wenn das originäre Aufgabengebiet eine
Präsenz vor Ort erfordert. Da die Stadt Köln grundsätzlich für alle Mitarbeitenden die
Möglichkeit eines flexiblen Arbeitsplatzes eröffnet, liegt ihr Anteil bei den möglichen flexiblen
Arbeitsplätzen – wie bei einigen anderen kreisfreien Städten – bei 100 Prozent.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Anteil flexible Arbeitsplätze im Produktbereich Innere Verwaltung in Prozent 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Die letztliche Umsetzung bzw. Nutzung hängt einerseits davon ab, ob die Mitarbeitenden
überhaupt die Möglichkeit nutzen wollen und andererseits, ob im Einzelfall ggf. persönliche
Voraussetzungen (z. B. Phasen in der Einarbeitung) entgegenstehen, die eine Präsenz
erfordern. Daneben verändert ein ansteigender Anteil an flexibler Arbeit auch das Verhältnis
zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft. Eine vorhandene und bewährte Führungskultur
wandelt sich durch die Distanz und dies erfordert Veränderungsbereitschaft aller Beteiligten.
Flexible Arbeitsplätze im Produktbereich Innere Verwaltung Köln 2023
Grund- und Kennzahlen 2022 2023
Mitarbeitende auf Grundlage der Personalliste 2.897 3.008
Möglichkeit flexibler Arbeitsplätze 2.897 3.008
Nutzung flexibler Arbeitsplätze k. A. k. A.
Nutzung in Prozent k. A. k. A.
Da die Stadt Köln die tatsächliche Nutzung der eröffneten Möglichkeit nicht auswertet, kann sie
keine Entwicklung oder den Erfolg auf ihrem Weg zur Klimaneutralität z. B. durch eingesparte
Pendelfahrten aufzeigen, beispielsweise durch Umrechnungsgrößen für eingesparte Kilometer.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
Seite 89 von 320
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenbasis schaffen sowie
die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem Weg zur Klimaneutralität z. B. auch die
eingesparten Treibhausgase durch weniger Pendelverkehr ermitteln zu können.
Neben der Reduzierung der Treibhausgase kann die Stadt auch die vorgehaltene Bürofläche
durch vermehrte Nutzung flexibler Arbeitsplätze reduzieren. Die Gebäudeflächen betrachten wir
in dem eigenen Teilbericht Gebäudewirtschaft und Klimaschutz. Mit Blick auf die Verteilung der
Dienststellen an unterschiedlichen Standorten in der Stadt kann die Stadt z. B. durch Zusam-
menlegen von Dienststellen, die eines regelmäßigen Austausches bedürfen oder die aufgrund
fehlender Raum-Kapazitäten bislang nicht vereint sind, auch Einsparpotenziale bei der erforder-
lichen Mobilität generieren.
Die Stadt Köln nutzt bereits umfassend Instrumente wie Videokonferenzen oder Webinare. Um
Mobilität zu reduzieren, sind Videokonferenzen aus Sicht der gpaNRW ein adäquates Mittel, um
den dienstlichen Verkehr zwischen den Verwaltungsstandorten zu verringern. Die wesentlichen
Vorteile, die sich aus Videokonferenzen ergeben, sind:
Reduzierung von Treibhausgasemissionen:
Weniger Fahrten mit dem Auto oder Flugreisen bedeuten weniger CO 2-Ausstoß und so-
mit eine geringere Belastung für die Umwelt und das Klima.
Energieeinsparung:
Videokonferenzen erfordern weniger Energie im Vergleich zu Reisen. Die Technologie für
Videokonferenzen hat sich in den letzten Jahren verbessert und die meisten Menschen
haben Zugang zu stabilen Internetverbindungen, die eine nahtlose Kommunikation er-
möglichen.
Zeitersparnis:
Reisezeiten entfallen, was zu einer effizienteren Nutzung der Arbeitszeit führt. Meetings
können schneller organisiert werden, ohne dass Reiseplanungen berücksichtigt werden
müssen.
Kostenersparnis:
Videokonferenzen können erhebliche Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung ein-
sparen.
Flexibilität:
Videokonferenzen erleichtern die Zusammenarbeit von dezentralen Teams.
Dies soll nicht bedeuten, dass ausschließlich Videokonferenzen zum Einsatz kommen sollten.
Sie sind nicht immer die beste Option für alle Situationen. In einigen Fällen, wie beispielsweise
bei komplexen Verhandlungen kann eine physische Präsenz von Vorteil sein. Es kommt daher
auf ein ausgewogenes Verhältnis von Videokonferenzen und persönlichen Treffen an. Nur so
sind die Vorteile beider Ansätze zu nutzen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die
Umwelt zu minimieren. Gleiches gilt auch für Webinare.
Allen Mitarbeitenden der Stadt Köln steht seit Oktober 2024 eine Lernplattform mit rund 120
eLearnings zu Soft-Skill-Themen zur Verfügung. Auch Pflichtschulungen wurden über diese
Lernplattform ausgerollt und es gibt bereits 2.000 Nutzende im System. So wird das Lernen für
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
Seite 90 von 320
die Mitarbeitenden der Stadt einfacher und digitaler. Darüber hinaus wird im Laufe des Som-
mers 2025 mit einem Software-Partner stadtweit ein neues Lernmanagement-System ausge-
rollt. In dieses werden auch die Lerninhalte der aktuellen Lernplattform integriert.
2.4.3 Dienstreisemanagement
Bei der Wahl der Beförderungsmittel für die Durchführung einer Dienstreise sind neben wirt-
schaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen
(vgl. § 2 Abs. 3 Satz 3 des Reisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen). Deshalb untersucht die
gpaNRW, wie die Städte ihre Gestaltungsmöglichkeiten hier nutzen.
Feststellung
Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend z. B. über
Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und Arbeitsanweisungen. Inwieweit durchge-
führte Dienstreisen tatsächlich klimafreundlich durchgeführt werden, wertet sie derzeit noch
nicht aus.
Eine Stadt sollte Regelungen treffen, damit notwendige Dienstreisen möglichst klimafreundlich
erfolgen. Den Mitarbeitenden sollten alle Informationen zur Abwicklung der Dienstreisen an ei-
ner zentralen Stelle digital zur Verfügung stehen. Weiterhin sollte eine Stadt die gewählten Ver-
kehrsmittel regelmäßig erheben und auswerten. Eine Stadt sollte die Bildung von Fahrgemein-
schaften unterstützen .
Den Mitarbeitenden der Stadt Köln steht als zentrale Anlaufstelle das Servicecenter im Perso-
nal- und Verwaltungsmanagement zur Verfügung. Zudem können sie als digitale Informations-
quelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Dienstreisen auf Informationen im Intranet der
Stadt zugreifen. Letztlich wird aber die Antragstellung und -bearbeitung dezentral durch die je-
weiligen Dienststellen gesteuert. Dabei kann die Dienstreiseabrechnung sowohl digital als auch
in Papierform erfolgen. Über das aktuell laufende Projekt "Digitale Dienstreise" mit externer Un-
terstützung strebt die Stadt Köln eine vollumfänglich digitalisierte Bearbeitung der Dienstreise-
vorgänge an. Das Projekt hat die Stadt Ende Dezember 2024 abgeschlossen und gestaltet der-
zeit die Umsetzung des digitalen Dienstreiseantrages für ihre Mitarbeitenden im Intranet.
Die gpaNRW hat für den Bereich der Dienstreisen Daten erhoben. Die Stadt Köln konnte der
gpaNRW differenzierte Auswertungen z. B. bezogen auf das verwendete Reisemittel zur Verfü-
gung stellen. Eine z. B. auf Kilometer bezogene Auswertung gibt es noch nicht. Im Zuge der
fortschreitenden Digitalisierung wird dies aber voraussichtlich 2026 auch möglich sein.
Empfehlung
Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt Köln nach Möglich-
keit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf die abgerechneten Kilometer auswer-
ten, um Verbesserungen der Mobilität mit Blick auf die Treibhausgasemissionen bewerten zu
können.
Ein interkommunaler Vergleich der erfassten Daten ist aber erschwert, weil die Städte Dienstrei-
sen sehr unterschiedlich erheben und auswerten. Die Unterschiede kommen zustande, da
Dienstreisen, bei denen die Mitarbeitenden z. B. das Job-/ Deutschlandticket einsetzen oder
das städtische Fuhrparkangebot nutzen ohne eine Verpflegungspauschale abzurechnen, nicht
als abgerechnete Dienstreise erfasst werden. Zudem gibt es Kreise von Mitarbeitenden, die
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Seite 91 von 320
Sammel-Fahrtenbücher führen und dann monats- oder quartalsweise bzw. halbjährlich oder
jährlich abrechnen: diese werden dann nur als eine Buchung und somit eine abgerechnete
Dienstreise gezählt. Insoweit haben wir die Zahl der erfassten abgerechneten Dienstreisen nur
vergleichsweise zur Zahl der Einwohnenden gesetzt, um einen Indikator zu erhalten. In den in-
terkommunalen Vergleich sind so 18 Werte eingeflossen. Der Median ist 7,67 Dienstreisen je
1.000 Einwohnende – die Stadt Köln ordnet sich mit einem Wert von 3,31 darunter ein.
Intrakommunal zeigt sich bei den abgerechneten Dienstreisen von 2022 nach 2023 folgende
Entwicklung für die Stadt Köln:
Abgerechnete Dienstreisen Köln 2022 und 2023
Grundzahl 2022 2023
Abgerechnete Dienstreisen 2.809 3.589
Rein von der Anzahl der Dienstreisen her ist für 2023 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung
von über 25 Prozent festzustellen. Diese Steigerung könnte aber noch mit den teilweise in 2022
einzuhaltenden Corona-Einschränkungen zusammenhängen. Mittlerweile sind die pandemiebe-
dingten Einschränkungen überwunden und Präsenztermine werden beliebter und nehmen da-
her wieder zu. Aktuell prüft die Stadt Apps, die beispielsweise über Mitfahrbörsen o. ä. helfen
können, Fahrgemeinschaften zu bilden. So kann sie die Verringerung individueller Fahrten vo-
rantreiben.
2.4.4 Fuhrparkmanagement
Ein steuerbarer Anteil des CO 2-Ausstoßes der Städte umfasst den Einsatz des motorisierten
Fuhrparks. Dabei sind die steuerbaren Größen zum Beispiel die Anzahl, Art und Benutzung der
eingesetzten Kraftfahrzeuge, die Antriebsarten und die jeweilige Auslastung.
Feststellung
Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral organisierten
Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische Informationen nicht zeitnah bzw.
nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar machen kann.
Eine Stadt sollte den notwendigen Bedarf des eigenen Fuhrparks ermitteln. Dafür sollte sie die
erforderlichen grundsätzlichen Daten regelmäßig erheben und analysieren. Mit alternativen An-
triebsarten sollte sie den CO 2-Ausstoß reduzieren. Die Maßnahmen sollten in einem angemes-
senen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit stehen.
Die entsprechenden Daten, die die gpaNRW für die Auswertungen und Vergleiche benötigte,
konnte die Stadt Köln gesamtstädtisch nicht ohne größeren Aufwand liefern. Es hätten manuell
die Antworten verschiedener Dienststellen auf die entsprechende Abfragen zentral zusammen-
geführt werden müssen. Eine solche Zusammenführung dezentraler Daten findet noch nicht re-
gelmäßig oder automatisiert statt. Für die in Zuständigkeit einer Dienststelle liegenden Fahr-
zeuge (z. B. des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67)) hätte die Stadt somit zeit-
nah Daten bzw. Aussagen liefern können, was den Vergleich der Daten aber nicht ermöglicht
hätte. Daher erfolgt die Darstellung der Kennzahlen für 2023 ohne die Werte der Stadt Köln.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
Seite 92 von 320
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren Fahrzeugen und Er-
fassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ihrem gesamtstädtischen Fuhrpark aus-
wertbar machen, um z. B. den Fortschritt bei alternativen Antrieben bewerten zu können.
Anteil PKW mit alternativen Antrieben am Bestand in Prozent 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Durchschnittsalter PKW in Jahren 2023
Neben den Personenkraftwagen hat die gpaNRW auch die leichten Nutzfahrzeuge wie Klein-
transporter betrachtet.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Anteil leichte Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben am Bestand in Prozent 2023
Auch hier erfolgt aus den bei den Pkw benannten Gründen ebenfalls die Darstellung der Kenn-
zahlen für 2023 ohne Werte der Stadt Köln.
In den interkommunalen Vergleich sind 18
Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Durchschnittsalter leichte Nutzfahrzeuge in Jahren 2023
Die Stadt Köln ist eine der Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes Rheinland
(LVR). Dieser bietet seinen Mitgliedskommunen kostenlos sein LVR-Flottentool an. In diesem
werden die potentiell beschaffbaren Fahrzeuge danach bewertet, ob sie ökologisch vertretbar
und gleichzeitig wirtschaftlich tragbar sind. Bei der ökologischen Bewertung werden sowohl Kli-
maschäden und Luftverschmutzung als auch die Schäden durch die Fahrzeug- und Batterieher-
stellung und -entsorgung berücksichtigt. Die wirtschaftliche Bewertung beinhaltet ebenso die
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
Seite 94 von 320
Anschaffungs- und Betriebskosten sowie die Kfz-Steuer und Zuwendungen aus Förderprogram-
men für Elektrofahrzeuge. Alle Kriterien fließen in die Gesamtbeurteilung und die Empfehlung
ein.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. Fahrzeugbeschaffung mit
dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen Flottentool des Landschaftsverbandes
Rheinland abgleichen, um zentral Vorgaben für eigene Kriterien der dezentralen Beschaf-
fungsstellen ggf. zu ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu optimieren.
2.4.5 ÖP(N)V-Nutzung
Der Verzicht auf Individualverkehr ist nur mit einem attraktiven öffentlichen Personen(nah)ver-
kehr möglich. Hierfür sind ausreichende Informationen, eine gute Erreichbarkeit und attraktive
Angebote förderlich.
Die Stadt Köln bietet ihren Mitarbeitenden vergünstigte Jobtickets an, um zur Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs zu motivieren.
Eine Stadt sollte ihre Mitarbeitenden motivieren, den öffentlichen Personen(nah)verkehr
(ÖP(N)V) für ihre Mobilität zu nutzen. Dafür sollte eine Stadt Anreize wie beispielsweise die
Weitergabe vergünstigter Firmen-/Job-Tickets im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schaf-
fen.
Die Stadt Köln bietet ihren Mitarbeitenden ein Jobticket an. Tarifbeschäftigte können zudem
von einem vergünstigten Deutschlandticket profitieren – für Beamte hat die Stadt Köln bereits
beschlossen, diese Möglichkeit zu eröffnen, sobald der rechtliche Rahmen dies zulässt.
Insbesondere bei dem Zuschuss zum Deutschland-Ticket muss die Stadt die Besonderheiten
des Beamtenrechts bzw. die Vorgaben aus dem Tarifrecht berücksichtigen. Dies hat die Stadt
Köln in ihrem Beschluss vom 15. Juni 2023
24 für das Jahr 2024 mit dem bis 31. Dezember 2024
geltenden Beschluss entsprechend beachtet.
Das alleinige Angebot eines Job-Tickets schafft aber noch nicht den tatsächlichen Umstieg auf
den öffentlichen Verkehr. Für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln entscheiden sich Per-
sonen, wenn die benötigten Verbindungen:
kostengünstig sind,
eine einfache Erreichbarkeit der Abfahrt-Haltestelle vom Ausgangspunkt haben,
einen kurzen Weg von der Ankunfts-Haltestelle zum Zielort haben und
über ihre Taktung eine gewisse Flexibilität ermöglichen.
Erst wenn alle vier Faktoren positiv bewertet werden, entsteht die Präferenz für die Nutzung ei-
nes öffentlichen Verkehrsmittels gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Hier bie-
tet insbesondere das z. B. im Jobticket enthaltene KVB-Rad/-Lastenrad einen Anreiz durch die
24 Beschlussvorlage 1409/2023 (Rat)
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Möglichkeit, etwaige Distanzen zwischen Haltestelle und Zieladresse leichter zu überwinden.
Zudem hat die Stadt Köln ein stadtweites „Raumbuch Mobilstationen“ erarbeiten lassen, das als
Planungshilfe für die flächendeckende Umsetzung eines Mobilstationsnetzes dient. Dadurch
sollen perspektivisch Angebote für die „letzte Meile“ im gesamten Stadtgebiet ausgebaut und
besser aufeinander abgestimmt werden. Neben dem flächendeckenden Angebot an Haltestel-
len des ÖPNV sowie in den Wohnquartieren will die Stadt dadurch die Erreichbarkeit der städti-
schen Dienststellen verbessern bzw. den Mitarbeitenden eine verbesserte Möglichkeit bieten,
Dienstwege klimafreundlich(er) zurückzulegen. Insgesamt sechs übergeordnete Ziele für ein
stadtweites Netz von Mobilstationen in Köln sind in dem Raumbuch Mobilstationen gesetzt:
Teilhabe ohne eigenen Pkw ermöglichen,
Nutzung des Umweltverbunds erhöhen,
Lücken im ÖPNV-Netz schließen,
Überlastete ÖPNV-Netzabschnitte entlasten,
Straßenraum effizienter nutzen und
Feinmobilität ordnen.
Durch die Initialstationen in Chorweiler und Porz kann die Stadt nun Erfahrungen sammeln. Auf
dieser Grundlage könnte eine gezielte Ausweitung in weitere Außenbereich-Stadtteile erfolgen.
2.4.6 Fahrradnutzung
Mitarbeitende, die mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit fahren, benötigen weniger
Parkraum, tun etwas für ihre Gesundheit, sind klimafreundlich mobil und sparen Kosten.
Feststellung
Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher Ausschreibung die
Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder Besoldungsumwandlung. Bei den
Rahmenbedingungen für eine Fahrradnutzung bestehen für die Stadt an ihren Dienststellen
noch Optimierungsmöglichkeiten.
Eine Stadt sollte durch gute Rahmenbedingungen die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeitenden för-
dern. Sie sollte auch die Möglichkeiten des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke
des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) nutzen.
Zum 01. März 2021 ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von
Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) in Kraft getreten. Seit die-
sem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit für Personen in einem Arbeitsverhältnis nach dem TVÖD
oder TV-V ein Fahrrad zu leasen. Die Leasingrate wird dann im Zuge der Entgeltumwandlung
von dem Arbeitgeber direkt an den Leasinggeber geleistet. Am 9. Oktober 2024 hat der Landtag
das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025
sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen be-
schlossen. Dieses lässt nun auch einen Besoldungsverzicht für vom Dienstherrn geleaste
Dienstfahrräder zu. Dadurch eröffnen sich nun auch Möglichkeiten für die Städte, die verbeam-
teten Kräfte in das Dienstradleasing einzubeziehen.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Die Stadt Köln hatte am 24. Oktober 2022 durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ein positives Votum für die Umsetzung des Fahrrad-
leasings bekommen. Die europaweite Ausschreibung musste die Stadt in 2024 aufheben – eine
neue Ausschreibung ist nun für 2025 vorgesehen. Diese wird auch die Möglichkeit für die ver-
beamteten Dienstkräfte mit einschließen. Somit können die Mitarbeitenden der Stadt Köln nach
erfolgreicher Ausschreibung dann im Wege der Entgelt- oder Besoldungsumwandlung Fahrrä-
der leasen. Da dies aktuell noch nicht möglich ist, ist der Anteil bestehender Dienstrad-Leasing-
verträge bezogen auf die Anzahl der Berechtigten in 2023 null Prozent. Da von der Mehrzahl
der kreisfreien Städte in 2023 ebenfalls noch kein Fahrrad-Leasing angeboten wurde, beträgt
auch der Median in der nachfolgenden Grafik noch null Prozent.
Anteil bestehender Dienstrad-Leasingverträge an Anzahl der Berechtigten in Prozent 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Da die arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen keine wesentlichen zusätzlichen Anreize zulas-
sen, kann die Stadt beispielsweise die Rahmenbedingungen verbessern, damit die Mitarbeiten-
den das Fahrrad auch für Dienstfahrten oder die Fahrt zum Arbeitsplatz nutzen. Dies ist auch
von Vorteil für die Stadt: Das Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung hat im Mai 2023
Gründe benannt, warum Mitarbeitende zudem zum Radfahren motiviert werden sollten.
Ein Grund ist die geringere Krankheitsquote: Wer mit dem Rad zur Arbeit kommt, ist seltener
krank. Laut einer Studie reduziert moderate Bewegung durch Radfahren oder Zufußgehen auf
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dem Arbeitsweg die Krankheitstage um ein Drittel, bei den Nutzenden anderer Verkehrsmittel
lag die Zahl der Fehltage durchschnittlich um zwei Tage höher.
Ein weiterer Grund ist der Stressabbau: Forschende der Universität Zürich haben über einen
Zeitraum von zwei Jahren mehr als 8.800 Menschen aus sieben Ländern zu ihrem bevorzugten
Verkehrsmittel und ihrer Gesundheit befragt. Eines der Ergebnisse lautet: Wer häufiger Rad
fährt, fühlt sich weniger gestresst als Teilnehmende, die nicht oder selten aufs Rad stiegen.
Die Nutzung des TV-Fahrradleasing ist als Motivationshilfe einer von vielen Bausteinen, mit de-
nen die Stadt Köln die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeitenden ausbauen kann. Durch Aktionen
wie beispielsweise das Stadtradeln, an dem sie seit mehreren Jahren teilnimmt, gibt sie An-
reize, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu erleben und zu nutzen.
Beim Stadtradeln 2024 hat die Stadt Köln dabei mit knapp 1,9 Millionen Fahrradkilometern neue
Rekorde gefeiert und mit 9.904 erfassten Teilnehmenden (damit 1.400 Teilnehmende mehr als
im Vorjahr) fast eine fünfstellige Zahl an aktiv Radelnden erreicht.
Durch gute Rahmenbedingungen kann die Stadt ebenfalls dazu beitragen, dass die Fahrradnut-
zung zur tatsächlichen Alternative für den Weg zur Arbeit wird. Insbesondere ein Konzept zur
Bereitstellung von Fahrradstellplätzen an den jeweiligen Dienststellen zählt zu guten Rahmen-
bedingungen, da eine fehlende sichere Abstellmöglichkeit ein entscheidender Grund sein kann,
die Anreise zum Dienstort nicht mit dem Fahrrad vorzunehmen. Teilweise ist die Stadt Köln
durch die Miet- bzw. Eigentums-Verhältnisse in ihren Umsetzungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Gute Abstellmöglichkeiten muss die Stadt grundsätzlich konzeptionell planen. Dabei sollte das
Konzept die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Anzahl Abstellmöglichkeiten:
ausreichende Anzahl verfügbar, hier unterstützt eine Befragung der Mitarbeitenden im
Vorfeld die Planung
Abstellraum:
abschließbar, das heißt, ausschließlich Mitarbeitende/ Nutzende haben Zutritt zum Raum
Rahmenanschlussmöglichkeit:
jedes Fahrrad kann mit dem Rahmen an einem festverbauten Bügel angeschlossen wer-
den - vielfach ist das Abschließen an einem fest mit dem Gebäude verankerten Bügel so-
gar Bestandteil der Versicherungsbedingungen von Bike-Leasinganbietern
Überdachung:
Abstellmöglichkeiten im Freien überdachen, damit bei während der Arbeitszeit eventuell
einsetzendem Regen das Rad nicht nass wird und das Verstauen von Gepäck vor der
Abfahrt noch im Trockenen erfolgen kann
Zu guten Rahmenbedingungen zählen aber auch Umkleidekabinen, um sich umzuziehen, also
beispielsweise Regenschutzkleidung abzulegen oder gegebenenfalls Duschmöglichkeiten.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener Abstellmöglichkeiten
in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau bestehender Umkleide-
möglichkeiten am Dienstort ihre Mitarbeitenden weiter zur Fahrradnutzung motivieren.
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Bei den Dienstfahrrädern ist die Situation ähnlich wie im Bereich des Fuhrparkes: gesamtstädti-
sche Auswertungen sind aufgrund der dezentralen Organisation aktuell nicht vorgesehen.
2.4.7 Parkraummanagement
Das geänderte Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden erfordert ein angepasstes Parkraumma-
nagement. Die Neuverteilung der Parkflächen ist hierfür eine entscheidende Steuerungsmög-
lichkeit.
Feststellung
Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund von festgelegten
Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte Bewirtschaftung eigener Parkflächen
veraltet und befand sich zum Prüfungszeitpunkt noch in der Überarbeitung. Ein Parkraum-
konzept, das z. B. die Umwandlung von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Abstellraum für
klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen bislang nicht.
Durch die gezielte Bewirtschaftung (wie zum Beispiel Definition von Anspruchsvoraussetzun-
gen, Parktarife und Umgestaltung von Pkw-Stellflächen zu Fahrradstellplätzen) der eigenen
Parkflächen sollte eine Stadt die klimafreundliche Mobilität fördern.
Grundsätzliche Regeln zu Parkberechtigungen schaffen Möglichkeiten zur Steuerung des Ver-
kehrsaufkommens am jeweiligen Standort. Wenn diese in einem Parkraumbewirtschaftungs-
konzept zusammengefasst sind, kann die Stadt nicht nur festlegen, welche Anspruchsgruppen
Parkplätze in welcher Anzahl nutzen dürfen, sondern auch Nutzungsgebühren festlegen.
Die Richtlinie zur flächendeckenden Parkplatzbewirtschaftung und Vergabe von Parkberechti-
gungen der Stadt Köln ist mittlerweile über drei Jahrzehnte alt und befindet sich daher in der
dringend notwendigen Überarbeitung. Ein neuer Richtlinienentwurf wurde nach Auskunft der
Stadt bereits gefertigt, ist aber noch nicht in Kraft gesetzt. Bei der Vergabe der Parkplätze an
die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind Kriterien zu beachten, z. B. gibt sie Personen Vorrang
bei der Parkplatzvergabe, wenn eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindes-
tens 50 Prozent) vorliegt, die Mitarbeitenden im Schichtdienst arbeiten oder ein dienstlich zuge-
lassenes Fahrzeug nutzen. Inwieweit auch Bedarfe von Mitarbeitenden zu berücksichtigen sind,
die mit dem Fahrrad zur Dienststelle kommen, gibt die Stadt noch nicht verbindlich vor.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung verabschieden, um
Regelungen zur Parksituation mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität in Einklang zu
bringen und angemessene Nutzungsgebühren auszuschöpfen.
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2.5 Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen
Die Städte in NRW stellen eine Vielzahl von städtischen Einrichtungen für ihre Bürgerinnen und
Bürger zur Verfügung. Für diese müssen die Einrichtungen gut erreichbar sein. Auch die Fahrt
zu den städtischen Einrichtungen zählt zur gestaltbaren Mobilität der Städte, sodass sich auch
hier ein Potenzial zur Vermeidung des Treibhausgasausstoßes ergeben kann.
Eine Analyse aller städtischen Einrichtungen würde den Rahmen einer überörtlichen Prüfung
sprengen. Wir konzentrieren uns daher in dieser Prüfrunde auf die Erreichbarkeit einer Einrich-
tung. Dabei ist diese Auswahl von dem Gedanken geprägt, dass bei dieser Einrichtung die Er-
reichbarkeit auch unter dem Gedanken der Klimafreundlichkeit geplant und gesteuert werden
konnte.
2.5.1 Klimafreundliche Erreichbarkeit
Feststellung
Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln klimaneutral
2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle Stellplatzsatzung im Fokus –
über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine Ziele oder Vereinbarungen gibt es bislang
nicht, aber einzelfallbezogen z. B. bei der Auswahl von Standorten für Dienststellen.
Eine Stadt sollte bei der Schaffung einer öffentlichen Einrichtung die klimafreundliche Erreich-
barkeit berücksichtigen. Dazu sollte eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz, Rad- und Geh-
wegenetz bestehen. Die Öffnungszeiten sollten mit der Anbindung des ÖPNV in Einklang ste-
hen. Es sollten auch Stellplätze mit Ladeinfrastruktur vorhanden sein. Mobilitätseingeschränkte
Personen sollten die Einrichtungen ebenfalls erreichen können. Die Stadt sollte über die Er-
reichbarkeit der Einrichtungen ohne motorisierten Individualverkehr umfassend informieren.
Leitend im Thema Klimafreundliche Erreichbarkeit ist für die Stadt Köln neben dem schon 2011
verabschiedeten Klimaschutzkonzept mit Blick auf den Teilbereich Verkehr auch das Maßnah-
menprogramm KölnKlimaAktiv 2022 und die Vorgaben aus dem Konzept Köln klimaneutral
2035 sowie das im August 2023 verfasste Leitbild für einen nachhaltigen Mobilitätsplan. Auch
das im Kapitel 2.4.5 beschriebene stadtweite „Raumbuch Mobilstationen“ spielt hier eine ent-
sprechende Rolle.
Die Wahl der Öffnungszeiten und die Verfügbarkeit von Informationen zur Erreichbarkeit der
Einrichtungen sind jeweils ein wichtiger Bestandteil, um für Dritte den Besuch der Einrichtung
gut planbar zu machen.
Die Stadt Köln informiert auf ihrer Homepage im Internet umfassend über Kontaktmöglichkeiten
und Öffnungszeiten ihrer Einrichtungen. Sie bietet darüber hinaus weitere Informationen z. B.
zu besonderen Serviceleistungen. Insbesondere sind hier Digitalisierungsleistungen zur Ver-
meidung des Präsenz-Verkehrs an den Dienststellen vor Ort wie e-Kfz-Serviceleistungen oder
der e-Bauantrag zu nennen.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Empfehlung
Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von Serviceleistungen sollte die
Stadt Köln auch mit Blick auf die Mobilitätsreduzierung vor Ort an den Dienststellen voran-
treiben, da die Vermeidung von Mobilität ebenfalls ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit dar-
stellt.
Mit welchen Bus- oder Bahn-Linien die Anschrift erreichbar ist, ist durch die Verknüpfung mit ei-
ner Fahrplanschnellsuche bei den Informationen einfach und direkt ersichtlich bzw. zu finden.
Empfehlung
Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motorisierten Individualver-
kehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln konkrete Vorgaben machen bzw. Anforde-
rungen definieren, die bei der Auswahl von Standorten für ihre Dienststellen erfüllt werden
sollten.
2.5.2 Darstellung der klimafreundlichen Erreichbark eit an einem Bei-
spiel
Am Beispiel des 2023 bezogenen Güterhauses (Peter-Huppertz-Str. 7 in Köln) mit ca. 320 Mit-
arbeitenden und rund 60 Personen wöchentlich, die dieses zusätzlich aufsuchen, werden die
Bemühungen der Stadt um eine klimafreundliche Erreichbarkeit deutlich. In diesem Gebäude
befindet sich u. a. die allgemeine Schulverwaltung.
Das Gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln in rund 20 Minuten vom Bahnhof Messe/
Deutz zu erreichen – mit dem Fahrrad kann eine Strecke am Rhein entlang genutzt werden, die
in rund 25 Minuten vom Bahnhof Messe/ Deutz aus zu bewältigen ist.
Neben der Lage / Erreichbarkeit spielten folgende Kriterien bei der Anmietung ebenfalls eine
Rolle:
Verfügbarkeit,
Größe und
Mietpreis
Auch weitere Aspekte hat die Stadt berücksichtigt. Das Gebäude ist barrierefrei. Der Eingang ist
ebenerdig und es gibt barrierefreie Aufzüge mit akustischen Ansagen und haptischen Braille-
Elementen. Zudem gibt es auf jeder Etage barrierefreie Toiletten. Für eine Anfahrt mit dem Pkw
steht in unmittelbarer Nähe ein öffentliches Parkhaus zur Verfügung.
Wie die Maßnahmen und Angebote von Nutzenden und Mitarbeitenden empfunden werden und
ob sie den Bedarf treffen, kann die Stadt beispielsweise durch das Einholen eines Feedbacks
überprüfen.
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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2.6 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 - Mobilitätsmanagement
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Betriebliche Mobilität
F1
Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und auf
dieser Basis konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche Mobili-
tätsmanagement hat sie dabei noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele be-
nannt oder die Aufgabe fest in ihrer Organisationsstruktur verankert.
85 E1.1
Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die
Verantwortlichkeit fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte
sich messbare Ziele setzen und diese verfolgen, um ihre Vorbildfunktion
hervorzuheben und auch die eigenen Mitarbeitenden zu sensibilisieren.
Entsprechende Umsetzungsvorschläge wurden stadtintern bereits erar-
beitet und sollten weiter verfolgt werden.
86
E1.2
Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen
Verkehrsmitteln ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Ba-
sis dieser Erkenntnis sollte sie Maßnahmen entwickeln, die für die eigene
Mobilität sensibilisieren und das Mobilitätsverhalten hin zu klimafreundli-
chen Verkehrsmitteln beeinflussen können sowie deren Umsetzungser-
folge messen.
87
F2
Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten verbindliche
Regelungen zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobi-
litätsverkehr in der Stadt durch eingesparte Pendelfahrten reduzieren können.
Inwieweit die geschaffenen Möglichkeiten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich
genutzt werden, wertet die Stadt noch nicht aus.
87 E2
Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenba-
sis schaffen sowie die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem
Weg zur Klimaneutralität z. B. auch die eingesparten Treibhausgase
durch weniger Pendelverkehr ermitteln zu können.
89
F3
Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend
z. B. über Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und Arbeitsanweisun-
gen. Inwieweit durchgeführte Dienstreisen tatsächlich klimafreundlich durchge-
führt werden, wertet sie derzeit noch nicht aus.
90 E3
Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt
Köln nach Möglichkeit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf
die abgerechneten Kilometer auswerten, um Verbesserungen der Mobili-
tät mit Blick auf die Treibhausgasemissionen bewerten zu können.
90
F4
Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral
organisierten Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische Infor-
mationen nicht zeitnah bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar machen
kann.
91 E4.1
Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren
Fahrzeugen und Erfassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ih-
rem gesamtstädtischen Fuhrpark auswertbar machen, um z. B. den Fort-
schritt bei alternativen Antrieben bewerten zu können.
92
Stadt Köln Mobilitätsmanagement 050.010.050_03369
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Feststellung Seite Empfehlung Seite
E4.2
Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. Fahr-
zeugbeschaffung mit dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen Flot-
tentool des Landschaftsverbandes Rheinland abgleichen, um zentral Vor-
gaben für eigene Kriterien der dezentralen Beschaffungsstellen ggf. zu
ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu optimieren.
94
F5
Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher Aus-
schreibung die Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder Besol-
dungsumwandlung. Bei den Rahmenbedingungen für eine Fahrradnutzung be-
stehen für die Stadt an ihren Dienststellen noch Optimierungsmöglichkeiten.
95 E5
Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener
Abstellmöglichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung
bzw. den Ausbau bestehender Umkleidemöglichkeiten am Dienstort ihre
Mitarbeitenden weiter zur Fahrradnutzung motivieren.
97
F6
Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund
von festgelegten Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte Bewirt-
schaftung eigener Parkflächen veraltet und befand sich zum Prüfungszeitpunkt
noch in der Überarbeitung. Ein Parkraumkonzept, das z. B. die Umwandlung
von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Abstellraum für klimafreundlichere
Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen bislang nicht.
98 E6
Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung
verabschieden, um Regelungen zur Parksituation mit der Förderung kli-
mafreundlicher Mobilität in Einklang zu bringen und angemessene Nut-
zungsgebühren auszuschöpfen.
98
Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen
F7
Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln
klimaneutral 2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle
Stellplatzsatzung im Fokus – über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine
Ziele oder Vereinbarungen gibt es bislang nicht, aber einzelfallbezogen z. B.
bei der Auswahl von Standorten für Dienststellen.
99 E7.1
Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von Serviceleis-
tungen sollte die Stadt Köln auch mit Blick auf die Mobilitätsreduzierung
vor Ort an den Dienststellen vorantreiben, da die Vermeidung von Mobili-
tät ebenfalls ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit darstellt.
100
E7.2
Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motori-
sierten Individualverkehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln kon-
krete Vorgaben machen bzw. Anforderungen definieren, die bei der Aus-
wahl von Standorten für ihre Dienststellen erfüllt werden sollten.
100
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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3. Informationstechnik
3.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Informati-
onstechnik stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Informationstechnik
Die Stadt Köln weist ein insgesamt sehr gut ausgeprägtes IT-Profil auf, dessen Teilergebnisse
den Median der kreisfreien Städte mehrheitlich übertreffen. Kritische Erkenntnisse, aus denen
ein dringender oder erheblicher Handlungsbedarf resultieren würde, haben sich in keinem Teil-
aspekt dieser IT-Prüfung ergeben. Gleichwohl bestehen in einzelnen Themenfeldern Verbesse-
rungsmöglichkeiten, um den IT-Betrieb und den Weg der digitalen Transformation optimaler
auszugestalten.
Wie in fast allen Kommunen sind die absoluten IT-Kosten in Köln während der letzten fünf
Jahre durch erhöhte Investitionen in die Digitalisierung und Ausweitung der Anzahl von IT-Ar-
beitsplätzen gestiegen. Gleichwohl stehen dem im IT-Profil repräsentierten “Leistungsniveau“
der Stadt Köln im interkommunalen Vergleich niedrige Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung
gegenüber. Auch einwohnerbezogen fällt der Kennzahlenwert noch moderat aus.
Nach wie vor bilden das Betriebsmodell und die organisatorische Ausrichtung einen sehr gu-
ten Rahmen für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von IT-Leistungen und
den Prozess der digitalen Transformation. Die Stadt Köln hat ihre IT-Steuerung im Laufe der
letzten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Digital Governance „Digitales Köln 2025“ ist
eine Strategie vorhanden, die den gesamtstädtischen IT-Planungsprozess einschließlich der
gezielten Steuerung gegenwärtiger und zukünftiger Digitalisierungsprojekte umfasst. Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen derzeit noch hinsichtlich des dezentralen Ressourcenüberblicks
und des Lizenzmanagements.
Die Rahmenbedingungen der Digitalisierung zeigen in Köln einen deutlich weiter fortge-
schrittenen Stand als in der Mehrheit der kreisfreien Städte. Dies gilt insbesondere für die Im-
plementierung des ersetzenden Scannens und die Auseinandersetzung mit Einsatzmöglichkei-
ten künstlicher Intelligenz als elementaren Teilaspekten der digitalen Transformation.
Leicht überdurchschnittlich ausgeprägt ist auch das Digitalisierungsniveau , wenngleich in die-
sem Punkt noch erkennbarer Optimierungsspielraum besteht. Wir stellen allerdings bei nahezu
allen kreisfreien Städten fest, dass die häufig bereits gut ausgestalteten Rahmenbedingungen
insgesamt noch nicht sehr stark in die einzelnen Leistungsprozesse hineinwirken.
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Das Prozessmanagement ist der einzige Teilaspekt des IT-Profils, in dem die Stadt Köln im
Vergleich zur Mehrheit der Städte einen geringeren Fortschritt erreicht hat. Derzeit fehlt noch
ein strategischer Rahmen, der hinreichende Orientierung und Verbindlichkeit für die verwal-
tungsweite Prozesserhebung, -analyse und -optimierung gewährleistet. Dieser Rahmen wird
gegenwärtig erarbeitet, so dass perspektivisch eine signifikante Weiterentwicklung des Pro-
zessmanagements in der Kölner Verwaltung zu erwarten ist.
In Bezug auf IT-spezifische Nachhaltigkeitsthemen leistet Köln wie die meisten der kreisfreien
Städte nennenswerte Beiträge zur Erreichung von Klimaschutzzielen.
Wie bereits in den bisherigen Prüfungen durch die gpaNRW erreicht die Stadt Köln erneut ein
äußerst hohes Niveau in der IT-Sicherheit . Eine sehr gute IT-Architektur führt in Verbindung mit
umfassenden organisatorischen und konzeptionellen Regelungen zum höchsten Erfüllungsgrad
im Vergleich der kreisfreien Städte.
Das Prüfen der IT bzw. mit IT durch die örtliche Rechnungsprüfung findet wie bereits vor fünf
Jahren unter sehr guten Rahmenbedingungen statt. Alle relevanten Prüfaspekte werden durch
das Rechnungsprüfungsamt aufgegriffen. Handlungsbedarf besteht dennoch in Bezug auf die
Anpassung des notwendigen Fachwissens an sich dynam isch weiterentwickelnde Anforderun-
gen. Durch entsprechende Qualifikation sollte die Professionalisierung und Spezialisierung für
unterschiedliche Themenschwerpunkte bzw. Methodenkompetenz vor allem für die Massenda-
tenanalyse gestärkt werden.
Als Teilaspekt kommunaler Digitalisierung haben wir ergänzend, ohne Darstellung im IT-Profil,
die Steuerung der Schul-IT einer Betrachtung unterzogen. Die Stadt Köln stellt einen guten
und verlässlichen Rahmen für das digitale Lernen und Unterrichten zur Verfügung. Nicht voll-
ständig vorliegende aktuelle Medienkonzepte der Schulen erschweren allerdings die gesamt-
städtische Medienentwicklungsplanung. Zudem sollte zur Entlastung der Stadt eine klarere Auf-
gabentrennung zwischen Schulträger und Schulen im First-Level-Support angestrebt werden.
3.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z.B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
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3.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW betrachtet in der Prüfung der Informationstechnik (IT) zwei Bereiche der Verwal-
tung und stellt diese in unterschiedlichen Kapiteln dar:
Im Kapitel „IT der Kernverwaltung“ liegt der Fokus auf der IT als Grundlage für das digitale
Verwaltungshandeln. Dabei geht die Prüfung über die technologische Sicht hinaus. So stehen
neben technischen Sicherheitsmaßnahmen insbesondere auch der organisatorische und kon-
zeptionelle Rahmen im Fokus, der für einen sachgerechten, nachhaltigen, sicheren und wirt-
schaftlichen IT-Betrieb sowie eine erfolgreiche Digitalisierung erforderlich ist. Dies schließt auch
die Rahmenbedingungen mit ein, die der örtlichen Rechnungsprüfung für eine IT-Revision ge-
geben sind. Darüber hinaus ermittelt die gpaNRW die eingesetzten IT-Personal- und Sachres-
sourcen sowie das bislang erreichte Digitalisierungsniveau. Alle vorgenannten Prüfaspekte be-
werten wir sowohl im Einzelnen, als auch im Zusammenspiel.
Im Kapitel „Steuerung der Schul-IT“ stellt die gpaNRW dar, inwieweit der Schulträger die Aus-
gestaltung der IT an den städtischen Schulen systematisch steuert.
Die gpaNRW bezieht in ihre Prüfung alle städtischen Strukturen und Aufgaben mit ein, die den
IT-Betrieb und die digitale Transformation sicherstellen und/ oder koordinieren. Daher sind ge-
gebenenfalls auch dezentral wahrgenommene oder ausgelagerte IT-Aufgaben Gegenstand die-
ser Prüfung.
Wir bewerten diese Aspekte vorrangig im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und zeigen gegebe-
nenfalls bestehende Risiken auf. Die IT-Prüfung der gpaNRW verfolgt speziell die Ziele,
durch vergleichende Darstellungen zur Standardisierung von IT-Leistungen beizutragen,
eine zielgerichtete digitale Transformation zu unterstützen, um die Handlungsfähigkeit
der Verwaltung aufrecht zu erhalten und deren Effizienz zu steigern sowie
dazu beizutragen, das IT-Sicherheitsrisiko zu minimieren.
Dabei prüfen wir systemisch. Das bedeutet, dass wir einzelne, erfahrungsgemäß aussagekräf-
tige Aspekte betrachten, um die Gesamtsituation einschätzen und bewerten zu können.
Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebö-
gen und strukturierte Datenabfragen erhoben. Darüber hinaus haben wir aus Einzelpositionen
der Anlagen- und Finanzbuchhaltung die IT-Kosten ermittelt.
Die Ergebnisse stellen wir entweder über Wirtschaftlichkeitskennzahlen oder Erfüllungsgrade
dar und stellen diese in den interkommunalen Vergleich. Beim Erfüllungsgrad bewertet die
gpaNRW inwieweit eine Stadt die Anforderungen unserer Sollvorstellung umsetzt. Wir drücken
den Erfüllungsgrad in einem Prozentwert aus.
Zu einzelnen Inhalten greifen wir zusätzlich auf Erkenntnisse aus der letzten Prüfung zurück,
um bedarfsweise auch Entwicklungen aufzeigen zu können.
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3.4 IT in der Kernverwaltung
Die gpaNRW bewertet nicht-monetäre Nutzenaspekte sowie wesentliche Steuerungs- und Kon-
trollmechanismen kausal. Das Ergebnis bilden wir grafisch im IT-Profil ab. Es soll ein repräsen-
tatives Bild der Verwaltungs-IT widerspiegeln, das den eingesetzten IT-Kosten gegenüberge-
stellt werden kann.
Im IT-Profil bewertet die gpaNRW folgende Aspekte:
IT-Betriebsmodell und -Steuerung : Inwieweit sind die IT-Leistungen und -Kosten das
Ergebnis eines zielgerichteten Steuerungsprozesses?
Rahmenbedingungen Digitalisierung : Inwiefern ist die digitale Transformation durch
verbindliche Vorgaben abgesichert?
Prozessmanagement : Inwieweit kann das städtische Prozessmanagement den Anforde-
rungen der digitalen Transformation gerecht werden?
Digitalisierungsniveau : Wie weit ist die Verwaltungsdigitalisierung in der Praxis voran-
geschritten?
IT-Sicherheit : Wie hoch ist das IT-Sicherheitsniveau?
Örtliche Rechnungsprüfung : Inwieweit ist die örtliche Rechnungsprüfung in der Lage,
die IT der Verwaltung zu unterstützen und selbst unterstützend zu nutzen?
Nachhaltigkeit : Inwiefern leistet die städtische IT einen Beitrag zur ökologischen Nach-
haltigkeit und ist selbst ökologisch nachhaltig?
Das nachstehende Netzdiagramm zeigt das IT-Profil der Stadt Köln . Die darin abgebildeten
Werte stellen dar, wie viele Einzelanforderungen die Stadt zum Prüfungszeitpunkt anteilig erfüllt
hat (Erfüllungsgrad). Weiter innenliegende Werte bedeuten einen geringen Erfüllungsgrad, wei-
ter außenliegende Werte einen hohen Erfüllungsgrad.
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IT-Profil 2024
Die Stadt Köln zeigt ein insgesamt sehr gut ausgeprägtes IT-Profil. Die meisten Teilaspekte
weisen bessere Ergebnisse auf als in der Mehrheit der kreisfreien Städte. Dies gilt auch für das
Digitalisierungsniveau bei exemplarisch betrachteten Verwaltungsaufgaben, wenngleich hier
noch Verbesserungspotenzial besteht – wie der Median zeigt, jedoch nicht nur in Köln, sondern
in der Gesamtheit. Das Prozessmanagement ist gegenwärtig schwächer ausgeprägt als in der
Mehrheit der Städte, kann zu deren Stand aber aufgrund bereits begonnener Maßnahmen und
Aktivitäten voraussichtlich in absehbarer Zeit aufschließen.
Dem IT-Profil stehen mit 4.819 Euro im interkommunalen Vergleich niedrige IT-Kosten je Ar-
beitsplatz mit IT-Ausstattung gegenüber. Auch einwohnerbezogen sind die IT-Kosten noch mo-
derat, liegen mit genau 7.000 Euro aber zwischen dem ersten Viertelwert und dem Median. Ent-
gegen der Tendenz in vielen anderen Kommunen hat die deutliche Zunahme der IT-Arbeits-
plätze in der Verwaltung als Folge der zunehmenden Digitalisierung in Köln keine überproporti-
onale Kostensteigerung ausgelöst. Damit ist die Kennzahlenausprägung positiver als in der letz-
ten überörtlichen Prüfung.
Nachfolgend erläutert die gpaNRW ihre detaillierten Erkenntnisse zu den oben aufgeführten As-
pekten und den IT-Kosten sowie etwaige Ansatzpunkte, um das IT-Profil zu optimieren.
3.4.1 IT-Betriebsmodell und -Steuerung
Als IT-Betriebsmodell bezeichnet die gpaNRW den organisatorischen und vertragsrechtlichen
Rahmen, in dem die kreisfreien Städte IT-Leistungen für ihre Verwaltung bereitstellen. Die Wahl
des IT-Betriebsmodells ist die wichtigste strategische Festlegung einer Stadt im Hinblick auf die
IT. Damit entscheidet die Stadt darüber, wie flexibel sie auf Anforderungen und Entwicklungen
reagieren kann, welche Qualität IT-Leistungen haben, inwieweit diese den eigenen Ansprüchen
gerecht werden können und mithin wie hoch die IT-Kosten ausfallen.
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Die IT-Steuerung hat die Aufgabe, die Möglichkeiten des IT-Betriebsmodells bestmöglich aus-
zuschöpfen. Dabei muss sie auch strategische Vorgaben und technische Möglichkeiten berück-
sichtigen.
Feststellung
Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren positiv entwickelt.
Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr gute Rahmenbedingungen, um ihre
IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu betreiben. Verbesserungsspielraum besteht nur noch
punktuell in der dezentralen Ressourcenübersicht und im Lizenzmanagement.
Eine Stadt sollte ein IT-Betriebsmodell wählen, das geeignet ist, IT-Leistungen unter wirtschaftli-
chen Gesichtspunkten möglichst flexibel an den eigenen und zukünftigen Anforderungen und
strategischen Zielen auszurichten.
Um eine wirksame IT-Steuerung zu etablieren, sollte eine Stadt
ihren Beschäftigten durch verbindliche strategische Vorgaben zu Ausstattungs- und Ent-
wicklungszielen, Steuerungsstrukturen, Personalqualifizierung und Beschaffungen im IT-
Umfeld Orientierung geben,
Vorgaben zur Nutzung von IT-Ressourcen machen und
gewährleisten, dass steuerungsrelevante Informationen über Hard- und Softwareausstat-
tung, Kosten, IT-Projektstände sowie IT-Störungsfälle und IT-Sicherheitsrisiken zur Verfü-
gung stehen.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie der Vergleich zu den übrigen kreisfreien Städten aus-
fällt.
Erfüllungsgrad IT-Betriebsmodell und -Steuerung in Prozent 2024
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 25
Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich eine sehr gute Position. Nachfolgend
stellen wir dar, in welchen Einzelaspekten noch punktuell Verbesserungsspielraum besteht.
Teilerfüllungsgrade IT-Betriebsmodell und -Steuerung in Prozent 2024
Im IT-Betriebsmodell der Stadt Köln haben sich gegenüber der letzten überörtlichen Prüfung
keine Veränderungen ergeben. Es ist nach wie vor dadurch geprägt, dass der IT-Betrieb fast
vollständig in eigener Verantwortung stattfindet, in diesem Rahmen aber eine intensive inter-
kommunale Zusammenarbeit gelebt wird. Auf die mit dem gewählten Betriebsmodell verbunde-
nen Vorteile sind wir im Bericht zur letzten überörtlichen Prüfung im Einzelnen eingegangen.
Die Stadt Köln hat eine große Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Frage, welche Leistungen
25 Das Streudiagramm zeigt nicht alle 23 Einzelpositi onen an, weil einige Werte jeweils von zwei oder me hr Städten erreicht werden.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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sie wo abnimmt bzw. selbst erbringt. Dadurch besitzt sie eine sehr große Flexibilität, um IT-Leis-
tungen bedarfsgerecht bereitzustellen bzw. zu beziehen. Gleichzeitig ist sie in der Lage, ihre IT-
Kosten durch Veränderungen im Produkt- bzw. Leistungsportfolio unmittelbar zu beeinflussen.
In Netzwerken wie beispielsweise dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN), der
Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. (Vitako) und der Marketing-
und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. (ProVitako) ist die Stadt
Köln stark engagiert. Das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik spielt eine nennens-
werte Rolle als IT-Dienstleister für Kunden innerhalb und außerhalb des Konzerns und entlastet
damit durch Erträge das städtische IT-Budget.
Die Verantwortung für die strategische Steuerung der IT und der digitalen Transformation
in der Kölner Stadtverwaltung liegt seit 2024 als Gesamtaufgabe aus einer Hand im Dezernat
IX „Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Soziales“. Die zwischenzeitlich noch beste-
hende aufbauorganisatorische Trennung digitalisierungsstrategischer Aspekte (IX/2 Stabsstelle
Digitalisierung) von der IT-Steuerung und dem operativem IT-Betrieb (Amt 12) ist inzwischen
aufgehoben. Die Größe und Komplexität der Stadtverwaltung Köln erforderte bei aufgeteilten
Zuständigkeiten auch innerhalb eines Dezernates eine sehr sorgfältige Abstimmung zwischen
allen Beteiligten am Prozess der digitalen Transformation. Um das daraus resultierende erhöhte
Risiko von Reibungsverlusten zu verringern, ist Anfang 2025 durch Zusammenführung der
Stabsstelle Digitalisierung und des bisherigen Amtes für Informationsverarbeitung das Amt 12
„Digitalisierung und Informationstechnik“ in seiner heutigen Konstellation entstanden. Mit dieser
strukturellen Veränderung hat die Stadt Köln einen entscheidenden Schritt vollzogen, um alle
strategischen und operativen Belange der IT und der Verwaltungsdigitalisierung stärker zu in-
tegrieren. Hieraus ergeben sich nennenswerte Vorteile unter anderem durch
kürzere Kommunikationswege und klarere Entscheidungsstrukturen
zentrale Priorisierung von Maßnahmen
verbesserte Steuerung der Ressourcen
höhere Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Diese und weitere Aspekte der digitalen Transformation hat die Stadt Köln in der vom Verwal-
tungsvorstand am 10. Dezember 2024 beschlossenen Strategie Digital Governance „Digita-
les Köln 2025“ aufgenommen. Auf dieses gesamtstrategische Konzept gehen wir nachfolgend
im Abschnitt 3.4.2.1.1 noch einmal konkreter ein.
Nachdem das IT-Controlling in der letzten Prüfung durch die gpaNRW noch relativ deutliche
Schwächen beim Überblick über dezentrale Sach- und Personalressourcen sowie Mengenda-
ten zeigte, hat sich die Situation in diesem Punkt verbessert. Zur IT-Steuerung erforderliche Da-
ten und Informationen können weitgehend zentral mit angemessenem Aufwand bereitgestellt
und ausgewertet werden. Insofern sind inzwischen leistungsfähige operative Controllingstruktu-
ren entstanden. Aus einem umfassenden Kennzahlensystem für das Leistungscontrolling her-
aus werden quartalsweise sowie bedarfsabhängig Berichte erzeugt. Über ein entsprechendes
Kreditorenmerkmal ist verwaltungsweit jede die IT betreffende Kostenposition ermittelbar. Über
ein Debitorenmerkmal ist auswertbar, für welche Organisationseinheit IT beschafft und kosten-
mäßig zugeordnet wurde. Zwar gibt es dezentrale IT-Budgets, Beschaffungen werden aber ge-
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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nerell über die Beschaffungsplattform „cMarket“ abgewickelt. Lediglich die Erhebung dezentra-
ler Stellenanteile für originäre IT-Aufgaben und der damit verbundenen Personalkosten ist nach
wie vor nur mit nennenswertem Rechercheaufwand möglich, da die entsprechenden Informatio-
nen aktiv aus den dezentralen Bereichen zugeliefert werden müssen.
Das Störungsmanagement und die Nutzungsvorgaben über Einsatz und Verwendung von
Hardware, Software und Netzwerkressourcen in der Stadtverwaltung sind sehr gut ausgestaltet
und zeigen keine Hinweise auf Verbesserungsmöglichk eiten.
Der einzige Teilaspekt der IT-Steuerung mit einem erkennbaren Optimierungsspielraum ist das
Lizenzmanagement . Zwar können Informationen und Vertragsunterlagen zu den verwaltungs-
weit bezogenen und eingesetzten Lizenzen mit verhältnismäßigem Aufwand aus der Beschaf-
fungsplattform „cMarket“ ausgewertet bzw. abgerufen werden. Zwei für das Lizenzmanagement
zur Verfügung stehende Stellen sind aktiv in Vergabeprozesse eingebunden und überprüfen bei
Bedarfsmeldungen aus den Fachbereichen auch Wirtschaftlichkeitsaspekte. Jedoch findet ein
systematischer Abgleich der gekauften Lizenzen und tatsächlichen Installationen regelmäßig
nur bei Standard-Software statt, darüber hinaus bei Produktwechseln und Neubeschaffungen
von Lizenzen. Eine Systematik, die sicherstellt, dass Informationen über nicht mehr benötigte
oder ungenutzte Lizenzen dem Lizenzmanagement zugehen, ist noch nicht implementiert. Wirt-
schaftlichen und/oder rechtlichen Risiken, die aus Über- und Unterlizenzierungen resultieren
können, wurde mit dieser Praxis insofern bisher nur begrenzt begegnet. Auf diese Situation hat
die Stadtverwaltung Köln inzwischen reagiert und beabsichtigt, das Lizenzmanagement künftig
durch eine spezifische Softwarelösung zu unterstützen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über dezentrale IT-Personal-
ressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar zu machen. Sie sollte die Absicherung
einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte
optimieren und die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware konsequent vorantreiben.
3.4.2 Digitalisierung
Digitalisierung bedeutet die Neugestaltung der Verwaltung durch veränderte technische Mög-
lichkeiten. Sie bietet das Potenzial, Ressourcen effizienter und zielgerichteter einzusetzen.
Um dieses Potenzial voll ausschöpfen zu können, müssen die Städte über das rechtlich ver-
pflichtende Onlineangebot ihrer Leistungen hinaus auch verwaltungsintern auf eine möglichst
medienbruchfreie Bearbeitung hinwirken.
Effizientes Verwaltungshandeln ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels essenti-
ell, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch perspektivisch zu sichern. Risiken für die
Handlungsfähigkeit ergeben sich vor allem aus einer Personalstruktur, in der ältere Beschäftigte
überwiegen (alterszentrierte Personalstruktur). Hier droht ein Verlust von Personal durch starke
Verrentungs- und Pensionierungswellen. Es gehen nicht nur Fachwissen und Fähigkeiten für
die Verwaltung verloren, vielmehr muss das verbleibende Personal die mehr und komplexer
werdenden Aufgaben auffangen.
Die Digitalisierung kann die Probleme zwar nicht allein lösen, bietet aber die notwendige Grund-
lage, diesen zu begegnen. Je alterszentrierter eine Personalstruktur ist, desto stärker sollten die
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Möglichkeiten der Digitalisierung in den Fokus der Entscheidungsträger rücken. Dies gilt umso
mehr, wenn klassische Personalmaßnahmen ihre Wirkung verfehlen oder aus finanziellen
Gründen nicht ausgeschöpft werden können
Um die Ausgangslage der Stadt Köln
darzustellen, bilden wir nachstehend ihre Altersstruktur
im interkommunalen Vergleich sowie im Vergleich zu einer optimalen, balancierten Altersstruk-
tur 26 ab.
Altersgruppenverteilung in der Kernverwaltung in Prozent 2023
Die Stadtverwaltung Köln weist trotz einer geringfügig positiven Verschiebung gegenüber
dem Median eine klar alterszentrierte Altersgruppenverteilung auf.
Der relative Anteil der Beschäftigten im Alter von 55 Jahren und älter ist zwar etwas kleiner, die
Gruppe der 25- bis 34jährigen geringfügig größer als in der Mehrheit der kreisfreien Städte.
Dennoch ist die Alterszentrierung in der Verwaltung deutlich sichtbar. Wie fast alle NRW-Kom-
munen wird daher auch Köln innerhalb der nächsten zehn bis zwölf Jahre damit konfrontiert, ei-
nen erheblichen Teil der Belegschaft zu verlieren, ohne dass jüngere Personaljahrgänge dies
ausreichend kompensieren können. Dies macht deutlich, wie notwendig es ist, die digitale
Transformation der Verwaltung mit hoher Priorität voranzutreiben.
Inwiefern die Stadt die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung gesetzt hat
und wie weit sie bei der Digitalisierung fortgeschritten ist, stellt die gpaNRW im Folgenden dar.
26 Hartmut Buck, Bernd Dworschak und Alexander Schlet z: Analyse der betrieblichen Altersstruktur, Fraunhofer IAO (Hrsg.), 2005
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3.4.2.1 Rahmenbedingungen der Digitalisierung
Bei der digitalen Transformation ihrer Verwaltung muss eine Stadt einerseits gewährleisten,
dass der Transformationsprozess selbst effizient gestaltet ist. Zudem darf die Digitalisierung der
Effizienz, Rechtssicherheit und Akzeptanz von Verwaltungsleistungen nicht entgegenstehen.
Dies erfordert einen gut organisierten Rahmen, in dem sich die Stadt mit grundsätzlichen Fra-
gestellungen, wie der Entlastung der vorhandenen personellen Ressourcen durch Automatisie-
rung und Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), dem Umgang mit eingehender Papierpost sowie
dem Ersatz von händischen Unterschriften, Siegeln, Stempeln etc. auseinandersetzt.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie es im Vergleich dazu bei den übrigen kreisfreien Städten
aussieht.
Erfüllungsgrad zu den Rahmenbedingungen der Digitalisierung in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Köln gehört zu den kreisfreien Städten, die fast alle von uns definierten Anforderungen an die
Rahmenbedingungen der Digitalisierung erfüllen. In keinem der betrachteten Teilaspekte beste-
hen Schwächen, die einen Handlungsbedarf auslösen würden. In den einzelnen Prüfaspekten
stellen sich die Kölner Ergebnisse im interkommunalen Vergleich wie folgt dar:
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Teilerfüllungsgrade zu den Rahmenbedingungen der Digitalisierung in Prozent 2024
Nachfolgend erläutert die gpaNRW ihre detaillierten Erkenntnisse zu den oben aufgeführten As-
pekten sowie etwaige Ansatzpunkte, die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung trotz des
bereits sehr guten Sachstandes weiter zu optimieren.
3.4.2.1.1 Strategie und Organisation
Die Digitalisierung ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn alle
Beteiligten auf einen orientierungsgebenden Rahmen zurückgreifen können.
Die Strukturen und Prozesse zur Steuerung der digitalen Transformation sind in der Stadt
Köln sehr gut ausgestaltet.
Eine Stadt sollte eine verbindliche und allen Beteiligten bekannte Strategie zur digitalen Trans-
formation haben und diese kontinuierlich fortschreiben.
Eine Stadt sollte dazu ein Projektmanagement implementieren, das eine zielgerichtete digitale
Transformation unterstützt.
Die bereits in der letzten überörtlichen Prüfung sehr guten strategischen und organisatorischen
Grundlagen für die Verwaltungsdigitalisierung hat die Stadt Köln weiterentwickelt. Welche struk-
turellen Veränderungen eine weiter verbesserte Kooperation aller für die digitale Transformation
in der Stadtverwaltung relevanten Beteiligten erwarten lassen, haben wir im Kapitel 3.4.1 zum
IT-Steuerung dargelegt. Nachdem die Stadt Köln konkrete und zielgerichtete Maßnahmen mit
unterschiedlichen Schwerpunkten und Adressaten zuvor im „Digitalisierungsprogramm 2019-
2022“ dokumentiert hatte, liegt mit dem Konzeptpapier zur Digital Governance „Digitales Köln
2025“ inzwischen eine aktuelle, umfassende Digitalisierungsstrategie vor, die alle maßgeblichen
Aspekte berücksichtigt. Die Digital Governance umfasst Regelungen und Strukturen zur Etablie-
rung des aktuell in der Umsetzung befindlichen gesamtstädtischen IT-Planungsprozesses. Des-
sen Ziele sind unter anderem:
Erstellen einer Übersicht zu laufenden und geplanten Digitalisierungsprojekten
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Priorisierung und Steuerung der Digitalisierungsprojekte
Projektcontrolling
Zeitziele für die Umsetzung.
Zudem beinhaltet das „Projektmanagement-Handbuch der Stadt Köln 3.0“ in der Fassung von
Januar 2023 im Detail sämtliche erforderlichen Regelungen, Empfehlungen, Werkzeuge und
Vorlagen zur Durchführung von Digitalisierungsprojekten. Zur IT-gestützten Projektplanung und
-durchführung steht eine verwaltungsweit einheitliche Projektmanagement-Software zur Verfü-
gung.
3.4.2.1.2 Ersetzendes Scannen
Damit eine „Digitale Verwaltung“ funktionieren kann, muss eine Stadt ihre Dokumente und Da-
ten digitalisieren. Dennoch wird es sich nicht vermeiden lassen, dass auch weiterhin noch Pa-
pierdokumente eingehen. Daher ist das ersetzende Scannen ein elementarer Baustein einer er-
folgreichen Verwaltungsdigitalisierung.
Die Stadt Köln erfüllt alle von der gpaNRW definierten Anforderungen an ein sachgerechtes
und rechtssicheres ersetzendes Scannen.
Eine Stadt sollte eingehende Papierdokumente, bei denen es rechtlich möglich und wirtschaft-
lich angemessen ist, ersetzend scannen. Dabei sollte sie die Vorgaben der Technischen Richtli-
nie RESISCAN 03138 (TR Resiscan) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstech-
nik (BSI) einhalten. Hierzu sollte eine Stadt festgelegen, welche Dokumente sie ersetzend scan-
nen möchte, eine Verfahrensdokumentation verfassen, die erforderliche Strukturanalyse und
eine umfassende Schutzbedarfsanalyse durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.
Die Stadt Köln hat die geforderte Struktur- und Schutzbedarfsanalyse durchgeführt. Mit der
„Verfahrensbeschreibung für das ersetzende Scannen in der ‚Zentralen Scanstelle‘“ vom Sep-
tember 2020 sind alle Regelungen und Definitionen dokumentiert, die nach den Vorgaben der
TR Resiscan zur sachgerechten und rechtssicheren Durchführung des ersetzenden Scannens
erforderlich sind. In entsprechenden Anlagen zur Verfahrensdokumentation sind unter anderem
Verantwortlichkeiten im Scanprozess geregelt („Anlage 2 – Organisatorisches Umfeld für das
ersetzende Scannen im Bereich der Allgemeinen E-Verwaltungsakte“) und Informationen zur
Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten bereitgestellt („Anlage 6 – Schulungsdo-
kumentation“).
3.4.2.1.3 Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ersetzt eine manuelle Unterschrift in Verwaltungsverfahren. Nur,
wenn ein handschriftliches Unterschriftserfordernis entfällt, kann ein Prozess durchgängig digi-
talisiert ablaufen.
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Die Nutzung der elektronischen Signatur ist in der Stadt Köln etabliert.
Eine Stadt sollte handschriftliche Unterschriftserfordernisse, soweit rechtlich möglich, durch
qualifizierte elektronische Signaturen ersetzen. Hierzu sollte sie mit einem zertifizierten Vertrau-
ensdiensteanbieter zusammenarbeiten. Die technische Lösung sollte in die Fachverfahren inte-
griert oder per Schnittstelle angebunden sein.
Die Stadt Köln setzt die qualifizierte elektronische Signatur in einer größeren Zahl von Verfah-
ren ein, in denen Prozesse mit Unterschriftserfordernis abgewickelt werden. Es handelt sich da-
bei unter anderem um Verfahren aus nachfolgenden Aufgabenbereichen:
Buchhaltung und Rechnungswesen
Elektronisches Personenstandsregister
Baugenehmigungsverfahren
Massensignatur eAkte Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgelder
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
elektronisches Abfallnachweisverfahren
Kommunikation zur Bundesdruckerei für das Ausländerwesen und Einwohnerwesen.
Die Integration des Dienstes für qualifizierte elektronische Signaturen in das Dokumentenmana-
gementsystem ist erfolgt und die Signaturlösung ist zur Nutzung freigegeben. Allerdings ist von
fachlicher Seite mit Ausnahme der Signatur für Kassenanordnungen noch kein Einsatzbedarf
mitgeteilt worden. Da für die Kassenanordnungen inzwischen eine PIN/TAN-Lösung als Alterna-
tive zur Verfügung steht, gibt es trotz der gegebenen technischen Voraussetzungen derzeit
keine produktive Nutzung der Signaturlösung im Dokumentenmanagementsystem.
3.4.2.1.4 Künstliche Intelligenz
Bei der Digitalisierung und mithin bei der Automatisierung von Prozessen spielt zunehmend
auch KI eine große Rolle. Sie bietet weitergehende Möglichkeiten, um Prozesse zu optimieren.
Mit dem Begriff Künstliche Intelligenz werden Technologien beschrieben, die kognitive Kompe-
tenzen imitieren, zu denen bisher nur Menschen fähig waren. Dazu zählen zum Beispiel strate-
gisches Denken oder sprachliche Fähigkeiten. Dadurch können Personalressourcen in Teilen
ersetzt oder zumindest reduziert werden.
Die Auseinandersetzung mit KI-Themen ist in der Stadt Köln deutlich weiter fortgeschritten
als bei der Mehrheit der kreisfreien Städte.
Eine Stadt sollte sich mit potenziellen Anwendungsfällen von KI unter Abwägung von Chancen
und Risiken im Hinblick auf ethische Aspekte, IT-Sicherheit und Datenschutz auseinanderset-
zen. Daraus sollten Vorgaben für die Einführung, Nutzung und Qualitätssicherung von KI-Kom-
ponenten sowie definierte Einsatzgrenzen resultieren.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Von den durch die gpaNRW betrachteten Rahmenbedingungen der Digitalisierung ist das
Thema künstliche Intelligenz der in den kreisfreien Städten am schwächsten ausgeprägte Teil-
aspekt. Auffallend ist, dass bei den von uns geprüften Kriterien zur Auseinandersetzung mit KI-
Themen die Erfüllungsgrade von null bis 100 Prozent reichen. Damit weist dieser Teilaspekt die
größte Spannweite der Ergebnisse in dieser Prüfung auf. Zwischen den kreisfreien Städten be-
stehen demnach sehr große Unterschiede in der Intensität, mit der eine Annäherung an diesen
Themenkomplex stattfindet.
Die Stadt Köln nimmt auch in diesem Punkt eine gute Position ein. Künstliche Intelligenz wird in
der Verwaltung als innovative Technologie mit erheblichen Chancen, aber auch Risiken wahr-
genommen. Um entsprechende Potenziale auszuschöpfen und gleichzeitig den Risiken ange-
messen zu begegnen, sieht die Stadt Köln klare Richtlinien und Prozesse, die sicherstellen,
dass KI verantwortungsvoll eingesetzt wird, als unabdingbar an. Gegenwärtig befindet sich ein
KI-Kodex im Entwurf, der das künftige Wertegerüst bilden und Grundlagen zum Umgang mit
den Themen Datenschutz, Ethik und möglichen Auswirkungen der KI auf die Gesellschaft defi-
nieren soll. Ziel ist es, KI-Systeme professionell, regelkonform, nachhaltig und standardisiert in
der Verwaltung zu implementieren.
Um die damit verbundenen Herausforderungen personell und fachlich fundiert zu bewältigen,
hat die Stadt Köln als organisatorische Maßnahme im Frühjahr 2024 das „Kompetenzcenter KI
und Datenmanagement“ eingerichtet. Dieses Sachgebiet ist fachlich mit Data Scientists, KI-
Spezialisten und Datenmanager/innen besetzt und umfasst acht Vollzeitstellen. Der gegenwär-
tige Aufgabenschwerpunkt liegt in der Definition der kommunalen Rahmenbedingungen, in de-
nen KI-Systeme künftig eingesetzt werden können.
Die Stadt Köln beabsichtigt für alle zukünftigen Vorhaben im Zusammenhang mit KI eine umfas-
sende Risikobewertung durchzuführen. Dabei ist vorgesehen, potenzielle Risiken nicht nur zu
identifizieren und abstrakt zu beschreiben, sondern unter Anwendung der KI-Verordnung der
Europäischen Union
27 zu systematisieren und in Risikoklassen einzustufen. Dies ist ein sinnvol-
ler Schritt, um eine verantwortungsvolle und transparente Nutzung von KI zu gewährleisten.
Dass der Teilerfüllungsgrad der Stadt Köln zur KI den Maximalwert nicht erreicht, ist durch zwei
der von uns definierten Bewertungskriterien begründet. Sie betreffen KI-spezifische Schulungen
für Anwenderinnen und Anwender und die generelle Bereitstellung von Informationen zum KI-
Einsatz in der Kölner Stadtverwaltung. Diese Einzelanforderungen sind derzeit noch nicht von
praktischer Relevanz und insofern nicht erfüllt. Entsprechender Handlungsbedarf wird erst mit
einer zunehmend konkreter werdenden Verwendung von KI in der Stadt Köln entstehen.
3.4.2.2 Digitalisierungsniveau
Um das Digitalisierungsniveau zu bestimmen, hat die gpaNRW exemplarisch fünf Verwaltungs-
leistungen ausgewählt und auf der Basis einer Selbstauskunft der Kommune unter einheitlichen
Prüfkriterien betrachtet. Die Prüfkriterien zielen darauf ab, Medienbrüche im gesamten Prozess
vom auslösenden Ereignis (z.B. Antrag) bis hin zum Ergebnis (z.B. Bescheid) zu identifizieren.
27 Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlame nts und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschrif-
ten für künstliche Intelligenz.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Ergänzend betrachten wir, inwieweit die gesamte Verwaltung bereits auf elektronische Akten
als Grundlage für digitales Verwaltungshandeln zurückgreifen kann.
Feststellung
Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleistungen in der
Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. Besonders positiv hat sich in den letzten Jahren die
Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsworkflows entwickelt.
Eine Stadt sollte bereits Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Aktenführung in der
gesamten Verwaltung vorweisen können. Auf dieser Grundlage sollte sie bei Verwaltungsleis-
tungen, über das Online-Angebot hinaus, auch eine möglichst medienbruchfreie Bearbeitung
gewährleisten.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, welches Niveau die Stadt Köln in diesem Zusam-
menhang erreicht und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.
Digitalisierungsniveau in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Im vorherigen Kapitel haben wir aufgezeigt, dass die Kölner Verwaltung den gesamten The-
menkomplex der digitalen Transformation strategisch sehr gut steuert und einen überdurch-
schnittlichen Stand bei den Rahmenbedingungen der Digitalisierung erreicht hat. Eines der
nächsten Kernziele besteht darin, das daraus entstandene Potenzial in die Ausgestaltung der
Aufgabenerledigung zu übertragen. Um zu untersuchen inwieweit dies bisher gelingt, haben wir
stichprobenartig die elektronische Aktenführung allgemein (E-Akte und DMS) und einige
exemplarische Leistungsprozesse kleinteiliger betrachtet. Zwar nimmt Köln hier eine Position im
oberen Mittelfeld ein, lässt aber ebenso wie fast allen anderen Städte noch deutliche Verbesse-
rungsspielräume erkennen.
Die Stadt Köln befindet sich hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen zur elektronischen
Aktenführung derzeit auf einem ähnlichen Stand wie die Mehrheit der kreisfreien Städte. Dabei
bestehen in Köln günstige Voraussetzungen, um in absehbarer Zeit einen sehr guten Stand zu
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
Seite 119 von 320
erreichen. Das Rollout zur Anbindung der Fachbereiche an die E-Akte bzw. das DMS ist projek-
tiert und berücksichtigt in der Planung alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Die An-
zahl der anzubindenden Nutzerinnen und Nutzer ist bekannt und wird von der Verwaltung auf
insgesamt bis zu 18.000 beziffert. Mitte 2024 waren etwa 6.000 Arbeitsplätze angebunden und
dabei Fachbereiche aus allen Dezernaten vertreten. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand
beabsichtigt die Stadt Köln, innerhalb der nächsten zwei Jahre die flächendeckende Anbindung
der gesamten Verwaltung zu realisieren. Damit würde ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg
zu einem deutlich höheren Digitalisierungsniveau erreicht.
Bei den inhaltlichen Aufgaben Gewerbeanmeldung, Hundesteuer, Wohngeld und Urlaubsge-
währung haben wir noch nicht erfüllte Einzelanforderungen in der operativen Umsetzung und
teils auch auf der Ebene des Prozessmanagements identifiziert. Diese Leistungsprozesse wer-
den zentral in einer digitalen Akte geführt, nachdem sie mit Ausnahme der Hundesteuererhe-
bung jeweils durch einen strukturierten Datensatz ausgelöst wurden. Dabei findet mindestens
partiell eine technisch unterstützte Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und im Fall
der Urlaubsgewährung auch eine automatische Vollständigkeitsprüfung statt. Ergänzende Un-
terlagen können auf digitalem Wege von der bearbeitenden Stelle entgegengenommen werden.
Noch ausbaufähig sind dagegen die Möglichkeiten, Informationen aus vorgelagerten Prozessen
und/oder anderen Fachverfahren automatisiert zu ergänzen bzw. über eine Schnittstelle in den
Leistungsprozess zu übertragen. Erst wenn alle Unterlagen und Daten vorliegen, verläuft der
nachfolgende Bearbeitungsprozess mehrheitlich medienbruchfrei.
Elemente des Prozessmanagements wie das Erstellen aktueller Prozessdokumentationen, die
nachfolgende Prozessanalyse und -optimierung sowie die Bestimmung von Projektverantwortli-
chen sind überwiegend berücksichtigt worden. Hier spiegelt sich wider, dass das Prozessma-
nagement bei der Stadt Köln zumindest in seiner Funktion und Nutzung als Steuerungsinstru-
ment gut ausgestaltet ist. Allerdings machen die genannten Verbesserungsspielräume bei den
genannten Aufgaben deutlich, dass es noch stärker in die Leistungsprozesse durchwirken und
konkretere Effekte in der operativen Umsetzung zeigen könnte.
Im Querschnitt betrachtet gibt es demnach je nach Aufgabe sehr unterschiedliche Optimie-
rungspotenziale: Teils im Prozessmanagement, teils in der automatischen Zuordnung zur zu-
ständigen Sachbearbeitung, in technisch unterstützten Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprü-
fungen sowie insgesamt in der medienbruchfreien Ausgestaltung der Gesamtprozesse.
Eine sehr positive Entwicklung hat in den letzten Jahren der elektronische Rechnungswork-
flow genommen. Während die Stadt Köln in der vorherigen überörtlichen Prüfung keines der
seinerzeit von uns angelegten Kriterien erfüllt hat, hat sie hier inzwischen einen guten Stand er-
reicht. Der Prozess ist strukturiert und systematisch analysiert und gestaltet worden. Daraus re-
sultiert eine technisch-organisatorische Ausgestaltung, die aus heutiger Sicht zwar noch nicht
optimal ist, aber das Potenzial hat, in absehbarer Zeit alle maßgeblichen Anforderungen zu er-
füllen. Wie bei den oben behandelten Leistungsprozessen sind auch beim elektronischen Rech-
nungsworkflow die Möglichkeiten ausbaufähig, Informationen automatisiert zu ergänzen oder
über eine Schnittstelle zu importieren sowie eingehende Daten automatisiert der Sachbearbei-
tung zuzuordnen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterverfolgen.
Bezogen auf Einzelmaßnahmen der Verwaltungsdigitalisierung sollte sie die Bedeutung und
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Rolle des Prozessmanagements für eine erfolgreiche digitale Transformation stärker in den
Blick nehmen.
3.4.3 Prozessmanagement
Digitales Arbeiten bedeutet nicht, dass Verwaltungsleistungen automatisch effizienter erbracht
werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass funktions- und organisationsübergreifende Arbeits-
abläufe (Prozesse) effizient gestaltet und die resultierenden Anforderungen an die IT beschrie-
ben werden. Verwaltungen müssen daher kritisch hinterfragen, welche Arbeitsschritte wann er-
forderlich sind und wo sie technisch unterstützt werden können.
Die gpaNRW prüft anhand ausgewählter Kriterien, inwiefern die Städte dazu auf ein systemati-
sches Prozessmanagement zurückgreifen können.
Feststellung
In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und personelle Voraus-
setzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist eines der Ziele des laufenden
Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement-Einführung, einen strategischen Rahmen
und damit Orientierung und Verbindlichkeit für die operative Umsetzung zu schaffen.
Eine Stadt sollte verbindlich beschreiben, welche Ziele sie mit der Betrachtung und Optimierung
von Verwaltungsprozessen verfolgt. Dabei sollte sie auch festlegen, welchen Prozessen sie Pri-
orität einräumt und in welcher Art und Weise sie ihr Prozessmanagement gestalten möchte.
Eine Stadt sollte durch operative Vorgaben und Maßnahmen gewährleisten, dass Prozesse ver-
waltungsweit einheitlich erhoben, analysiert und dokumentiert werden Die Prozessdokumenta-
tion sollte sich an der Vorgabe des Landes NRW (BPMN 2.0) 28 orientieren.
Eine Stadt sollte ihre Prozessmodelle nutzen, um Anforderungen für IT-Systeme oder IT-Kom-
ponenten zu beschreiben, die Wirtschaftlichkeit von IT-Einsatz zu beurteilen und Potenziale von
Prozessoptimierungen auszuweisen.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.
Erfüllungsgrad Prozessmanagement in Prozent 2024
28 BPMN 2.0 (Business Process Model and Notation 2.0) ist der aktuelle Standard zur Geschäftsprozessmode llierung. Sie erlaubt, Pro-
zesse grafisch abzubilden und für die gesamte Organ isation transparent darzustellen.
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In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 29
In den betrachteten Teilaspekten des Prozessmanagem ents stellen sich die Ergebnisse im in-
terkommunalen Vergleich wie folgt dar:
Teilerfüllungsgrade zum Prozessmanagement in Prozent 2024
Die Ausprägung der Teilerfüllungsgrade zeigt, dass das Prozessmanagement in seiner Einsatz-
möglichkeit als Steuerungsinstrument in der Stadt Köln bereits etabliert ist. Darüber hinaus ist
seine operative Ausgestaltung und Nutzung jedoch noch nicht so weit fortgeschritten wie in der
Mehrheit der kreisfreien Städte. Ein Orientierung und Verbindlichkeit schaffender strategischer
Rahmen ist gegenwärtig nur in Ansätzen vorhanden. Allerdings ist in diesem Punkt seit der letz-
ten überörtlichen Prüfung eine Weiterentwicklung erkennbar. Im gegenwärtig laufenden Projekt
zur Einführung eines strategischen Prozessmanagements in der Kölner Stadtverwaltung wer-
den einheitliche Rahmenbedingungen erarbeitet.
Aus Sicht der gpaNRW sollten strategisch mindestens nachfolgende Aspekte definiert bzw. ge-
regelt werden:
Die globalen Ziele des Prozessmanagements in der Verwaltung
Kriterien für die Priorisierung der Prozessaufnahme
Kriterien für die Priorisierung der Prozessanalyse
29 Das Streudiagramm zeigt nicht alle 23 Einzelpositi onen an, weil einige Werte jeweils von zwei oder me hr Städten erreicht werden.
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Kriterien für die Priorisierung der Prozessoptimierung
der Turnus für Prozessevaluationen.
Zudem sollte die strategische Vorgabe bestehen, dass jeder Digitalisierungsmaßnahme grund-
sätzlich eine Prozessanalyse vorausgeht. Ausnahmen von dieser Regel sollten begründungs-
pflichtig sein. Intention ist dabei keinesfalls, die digitale Transformation mehr als notwendig zu
formalisieren. Vielmehr geht es darum, die Bedeutung eines sachgerechten und systematisch
ausgestalteten Prozessmanagements verbindlich in der Stadtverwaltung zu verankern. Denn
selbstverständlich verursachen die damit verbundenen Aufgaben einen teilweise nicht unerheb-
lichen Aufwand. Damit besteht insbesondere bei begrenzten Ressourcen das Risiko, entspre-
chende Aktivitäten zur Disposition zu stellen, weil das Tagesgeschäft Vorrang hat.
Und prinzipiell könnte Digitalisierung tatsächlich auch dann gelingen, wenn diese nicht oder nur
rudimentär auf Grundlage eines Prozessmanagements stattfindet. Voraussetzung ist dann aller-
dings, dass die Arbeitsabläufe, die digitalisiert werden, in ihrer Prozessstruktur kaum nennens-
wertes Optimierungspotential aufweisen. Dies dürfte jedoch beim weit überwiegenden Teil der
Prozesse in einer Kommunalverwaltung unwahrscheinlich sein. Viel wahrscheinlicher ist, dass
bei einer unterlassenen Prozessanalyse und -optimierung „schlechte“ Prozesse auch dann
„schlecht“ bleiben, wenn sie im technischen Sinne hervorragend digitalisiert wurden.
Die digitale Transformation bietet gewissermaßen die historische Chance, flächendeckend Ver-
waltungsprozesse so zu optimieren, dass sie zukunftssicher sind. Das Ziel, das kommunale
Aufgabenspektrum auch unter den personalwirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten
Jahre und Jahrzehnte ordnungsgemäß und rechtskonform bewältigen zu können, wird mit jeder
Investition in ein gut ausgestaltetes Prozessmanagement wirksam gefördert.
Auch wenn eine Prozessmanagement-Strategie im engeren Sinne noch fehlt, hat die Stadt Köln
der Notwendigkeit und Bedeutung des Prozessmanagements Rechnung getragen. Auf der
Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsvorstandes vom 17.10.2023 zur Implementierung
eines gesamtstädtischen Prozessmanagements ist im Jahr 2024 ein entsprechendes Vorberei-
tungsprojekt gestartet. Parallel dazu wurde im Dezernat VI – Planen und Bauen – ein strategi-
sches Prozessmanagement pilotweise eingeführt. Die Maßnahmen zur Erhebung, Modellierung
und Optimierung der dortigen Leistungsprozesse einschließlich der zuvor erforderlichen Priori-
sierungen wurden durch eine externe Beratung begleitet. Zudem gibt es mit der Kämmerei und
Amt 12 zwei große Organisationseinheiten in der Kölner Stadtverwaltung, in denen Prozessma-
nagement-Aktivitäten nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren dezentral etabliert sind.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen einschließlich der Bereitstellung von Personalkapa-
zitäten und der Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Pro-
zessmanagement sind bereits gut ausgestaltet. Innerhalb des zentralen Personal- und Verwal-
tungsmanagements (Amt 11) sind in der Abteilung 112 sowohl das zentrale strategische als
auch das zentrale operative Prozessmanagement angesiedelt. Für die einschlägigen Aufgaben
stehen sechs Vollzeitstellen einschließlich der in das Vorbereitungsprojekt eingebundenen Per-
sonalressourcen zur Verfügung. Beim zentralen Prozessmanagement liegt die sachliche Zu-
ständigkeit für die Festlegung von Standards. Darunter fällt unter anderem der Softwareeinsatz,
die Festlegung der Modellierungskonventionen, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen so-
wie die Bereitstellung eines Prozessmanagement-Handbuchs. Dezentral steuert jeder Fachbe-
reich eigenverantwortlich die Erhebung, Dokumentation und Priorisierung seiner Prozesse. Das
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auf die entsprechenden Aktivitäten entfallende dezentrale Gesamtstellenvolumen lässt sich
nicht ermitteln. Nach Angaben der Verwaltung gibt es in den über 70 Dienststellen der Stadt
Köln derzeit nur vereinzelt Stellen, denen die Zuständigkeit für Aufgaben des Prozessmanage-
ments explizit zugewiesen ist.
Damit ein verwaltungsweites Prozessmanagement strukturiert und koordiniert gesteuert werden
kann, ist ein vollständig dokumentierter Überblick über alle Prozesse in der Verwaltung erforder-
lich. Ende 2024 waren rund 2.500 Prozesse identifiziert. Dies wäre bislang nur ein geringer An-
teil der insgesamt zu erwartenden Anzahl an Einzelprozessen, die von der Stadt Köln auf einen
niedrigen fünfstelligen Bereich geschätzt wird. Diese Schätzung erscheint aus Sicht der
gpaNRW hoch. Zwar ist die Größe der Stadt Köln ein gewisses Alleinstellungsmerkmal, doch
verhält sich die Anzahl der Leistungsprozesse nicht proportional zur Größe der Stadt bzw. der
Verwaltung. Die kreisfreien Städte geben in dieser Prüfung überwiegend an, für ihre Verwaltung
eine Größenordnung von wenigen Tausend Prozessen zu erwarten bzw. teilweise auch schon
abschließend identifiziert zu haben. Die im Ergebnis feststehende Prozessanzahl ist davon ab-
hängig, mit welchem Detaillierungsgrad der einzelne Leistungsprozess zunächst abstrakt defi-
niert werden soll. Anders formuliert: Ob angestrebt wird, eher eine größere Zahl von Arbeits-
schritten zu einem Prozess zusammenzufassen oder eher kleinteilige Aufgabenpakete als je-
weils eigenständigen Prozess zu definieren. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Sicht- und
Vorgehensweise lassen sich hier nicht erörtern. Angesichts der ohnehin sehr großen Breite und
Tiefe des Aufgabenspektrums einer kreisfreien Stadt erscheint es allerdings sinnvoller, pragma-
tisch vorzugehen und eine für die Ziele des Prozessmanagements nicht zwingend notwendige
Verfeinerung des Detaillierungsgrades möglichst zu vermeiden.
An diesem Punkt zeigt sich sehr deutlich, wie wichtig eine Orientierung an strategischen Vorga-
ben für die operative Implementierung des Prozessmanagements ist. Denn ohne diese Orientie-
rung besteht ein erhöhtes Risiko, dass – wenn auch in bester Absicht – in der praktischen Um-
setzung letztlich ein „Verzetteln“ stattfindet, weil der Maßstab dafür, wann ein strategisch fest-
gelegtes Ziel erreicht ist, fehlt. Zudem ist ein strategischer Rahmen Voraussetzung für eine an-
gemessene Ressourcenausstattung. Welche quantitativen Personalkapazitäten mit welcher
Qualifizierung zur Umsetzung einer so umfangreichen und betriebskritischen Aufgabe wie dem
Prozessmanagement erforderlich sind, kann letztlich nur auf Grundlage einer vorhandenen
Strategie sachgerecht beurteilt und entschieden werden.
Gemessen am Erfüllungsgrad ist der Einsatz von Elementen des Prozessmanagements als
Steuerungsinstrument der mit Abstand am weitesten fortgeschrittene Teilaspekt. Darunter fallen
im Wesentlichen
die Ermittlung von Medienbrüchen
die Nutzung von Prozessmodellen zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung des IT-Einsatzes
die Nutzung von Prozessmodellen zur Beschreibung technischer und inhaltlicher Anfor-
derungen an IT-Systeme.
Zwar spielt dies in nennenswertem Umfang gegenwärtig nur im oben erwähnten Pilotprojekt in
Dezernat VI sowie dezentral in Amt 12 eine Rolle. Doch geht es in unserer Betrachtung zu die-
sen Aspekten zunächst nicht um einen flächendeckenden Einsatz in der Gesamtverwaltung,
sondern darum, ob die Stadt dieses Potenzial des Prozessmanagements grundsätzlich erkannt
hat und bereits effektiv nutzt. Dies ist in der Kölner Stadtverwaltung der Fall. Zudem werden in
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zentral durchgeführten Prozessoptimierungen auf das Optimierungsziel ausgerichtete Kennzah-
len für die nachfolgende Evaluation erhoben. Dementsprechende Vorgaben für die gesamte
Verwaltung bzw. für die in dezentraler Verantwortung liegenden Prozessmanagement-Maßnah-
men werden derzeit im Vorbereitungs- und Einführungsprojekt erarbeitet. Mit der Zusammenar-
beit der Dezernate I (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IX (12 – Digitalisierung
und IT) soll das Prozessmanagement in den neuen IT-Planungsprozess integriert werden. Da-
bei verfolgt die Stadt Köln den Ansatz, das Prozessmanagement auf neu startende Digitalisie-
rungsvorhaben zu fokussieren. Zielrichtung ist es, die Fachbereiche perspektivisch in die Lage
zu versetzen, das Prozessmanagement eigenverantwortlich durchzuführen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein verwaltungsweites
Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung etabliert wird. Sie
sollte die in Teilen der Verwaltung bereits bewährten Prozessmanagement-Strukturen als
Orientierung für die flächendeckende operative Implementierung nutzen. Generell sollte sie
eine enge Kooperation des Prozessmanagements und der IT-Steuerung gewährleisten.
3.4.4 Nachhaltigkeit
Hinter dem großen Potenzial von Digitalisierung und der damit verbundenen Technik verbirgt
sich ein wachsender Energieverbrauch und ein zunehm endes Aufkommen von Elektronik-
schrott. Die Städte stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der IT auszunutzen, ohne da-
bei die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen oder negative gesellschaftliche Auswirkungen zu
verstärken. Hier setzt die Prüfung der Nachhaltigkeit in der Informationstechnik an.
Die gpaNRW beschränkt sich im Rahmen dieses Prüfgebietes auf Aspekte der ökologischen
Nachhaltigkeit. Im Fokus stehen die ökologische Nachhaltigkeit in der IT sowie durch den Ein-
satz von IT.
Die IT der Stadt Köln leistet einen erheblichen Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Ver-
waltung. Bei den Nachhaltigkeitspotenzialen in der IT selbst bestehen noch kleinere Verbes-
serungsspielräume, die allerdings keinen konkreten Handlungsbedarf auslösen.
Um die ökologische Nachhaltigkeit in der IT gewährleisten zu können, sollte eine Stadt:
eine Nachhaltigkeitsstrategie besitzen, die Ziele und Maßnahmen zu nachhaltiger IT be-
schreibt,
ihre Beschäftigten systematisch für die Bedeutung einer nachhaltigen IT sensibilisieren,
energieeffiziente Hardware einsetzen und möglichst mit Strom aus regenerativen Ener-
gien betreiben,
darauf ausgerichtet sein, IT-Endgeräte nach Möglichkeit zu konsolidieren und
Regelungen zum nachhaltigen Umgang mit defekten und ausrangierten IT-Endgeräten
treffen.
Eine Stadt sollte die Digitalisierung nutzen, um ökologische Nachhaltigkeitspotenziale zu gene-
rieren.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.
Erfüllungsgrad Nachhaltigkeit in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 30
Die Stadt Köln liegt hinsichtlich IT-spezifischer Nachhaltigkeitsthemen im interkommunalen Ver-
gleich im oberen Mittelfeld. Durch das insgesamt hohe Ergebnisniveau fällt die Spannweite der
Erfüllungsgrade gering aus. Alle geprüften Städte liefern durch Digitalisierungsmaßnahmen
nennenswerte Beiträge zur ökologischen Nachhaltigkeit. Dazu zählen beispielsweise
technische und infrastrukturelle Voraussetzungen zur Einrichtung von Homeoffice-Ar-
beitsplätzen und/oder für mobiles Arbeiten,
der Verzicht auf Doppelausstattungen, wenn Remote-Arbeit möglich ist,
die Reduzierung von Druckaufkommen und der verwaltungsweite Einsatz von Gemein-
schaftsdruckern,
die explizite Absicht Raumflächen einzusparen sowie die tatsächliche Raumreduzierung.
Zwar resultieren diese Maßnahmen und Erfolge nicht immer aus der expliziten Absicht nachhal-
tig zu agieren, sondern sind häufig das Ergebnis wirtschaftlicher Abwägungen. Dies ändert je-
doch nichts an der Tatsache, dass sie das Ziel des ökologisch orientierten kommunalen Han-
delns fördern und stärken. Mehr als die Hälfte aller kreisfreien Städte erfüllen im Hinblick auf
Nachhaltigkeit durch IT alle durch die gpaNRW in die Bewertung einbezogenen Einzelanforde-
rungen. Dies ist auch in der Stadt Köln der Fall.
30 Das Streudiagramm zeigt nicht alle 23 Einzelpositi onen an, weil einige Werte jeweils von zwei oder me hr Städten erreicht werden.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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In Bezug auf die Auseinandersetzung der Städte mit klimaschutzfördernden Maßnahmen in der
IT stellt sich die Situation differenzierter dar. Während Nachhaltigkeit durch IT fast immer als po-
sitiver Nebeneffekt auftritt, muss bei bestimmten ökologischen Maßnahmen im IT-Betrieb eine
Gesamtabwägung mit gleich- oder höherrangigen Zielen stattfinden. Dies betrifft beispielsweise
die verlängerte Nutzungsdauer von Hardware, den Einsatz gebrauchter Hardware oder Verkauf
bzw. das Spenden von Geräten bei Außerbetriebnahme, um eine vorzeitige Verschrottung zu
vermeiden. Diese Optionen des nachhaltigen Handelns setzen voraus, dass die IT-Sicherheit
nicht gefährdet wird, die Integrationsfähigkeit in vorhandene Systeme gewährleistet ist und As-
pekte des Datenschutzes vollumfänglich beachtet werden. Daneben bestehen jedoch ausrei-
chend Möglichkeiten, den IT-Betrieb klimafreundlich zu gestalten, ohne dass die genannten
Zielkonflikte aufgelöst werden müssen. Darunter fallen etwa technische Maßnahmen wie der
Einsatz virtueller Server und Cloud-Services, aber auch die Reparatur defekter Hardware und
Beachtung einschlägiger Entsorgungsvorschriften. Diese Kriterien werden von praktisch allen
kreisfreien Städten erfüllt und sind – ebenfalls häufig als Nebeneffekte wirtschaftlicher Überle-
gungen – im kommunalen Sektor etabliert.
Teilweise haben die kreisfreien Städte einschlägige formelle Regelungen und Vorgaben defi-
niert, mit denen sie sich verbindlich zur Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der IT ver-
pflichten. Einzelne strategische Inhalte und Ziele im Kölner Nachhaltigkeitsbericht 2022 entfal-
ten mittelbar Wirkung in der kommunalen IT. Insofern kann sich die Stadtverwaltung Köln in ih-
rem operativen IT-Betrieb bei der Beachtung von Klimaschutzzielen an einem allgemeinen stra-
tegischen Rahmen orientieren. Auch aus dem Bewusstsein der Verantwortlichen heraus, dass
dies unverzichtbar ist, wird der IT-Betrieb der Stadt Köln in der Praxis an Nachhaltigkeitskrite-
rien ausgerichtet. So wird beispielsweise grundsätzlich die größtmögliche Nutzungsdauer von
Hardwarekomponenten angestrebt, die unter dem Aspekt der IT-Sicherheit und der System-
kompatibilität vertretbar ist. Die Entstehung von Elektroschrott wird vermieden und entsprechen-
des Recycling gefördert. Endgeräte, die nicht mehr systemkompatibel aber grundsätzlich noch
betriebsfähig sind, werden nach Entfernung der Datenträger gespendet oder verkauft. Beide
Rechenzentrums-Standorte der Stadt Köln werden mindestens teilweise mit regenerativer Ener-
gie betrieben. Wenn auch diese Maßnahmen nicht durchgängig die Konsequenz aus entspre-
chenden formellen Vorgaben sind, werden im Ergebnis dennoch alle von uns definierten Anfor-
derungen erfüllt. Die Einschränkung beim Erfüllungsgrad resultiert lediglich aus den fehlenden
formalisierten Regelungen zu bestimmten Aspekten der Nachhaltigkeit in der IT. Einen kurzfris-
tigen konkreten Handlungsbedarf leiten wir daraus allerdings nicht ab.
3.4.5 IT-Sicherheit
Die Verwaltung ist infolge der Digitalisierung mehr denn je davon abhängig, dass die IT mög-
lichst störungsfrei funktioniert und die zu verarbeitenden Daten angemessen geschützt sind.
In Anlehnung an die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
hat die gpaNRW ausgewählte technische und organisatorische IT-Sicherheitsaspekte geprüft.
Informationen zu IT-Sicherheitsrisiken sind sensible Informationen. Daher stellen wir die Ergeb-
nisse im Folgenden lediglich zusammenfassend dar. Detaillierte Handlungsoptionen hat die
gpaNRW dokumentiert und mit der Stadtverwaltung im Prüfungsverlauf eingehend kommuni-
ziert.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Die Stadt Köln belegt mit einem Erfüllungsgrad von 99 Prozent bei der IT-Sicherheit den
Spitzenplatz unter den kreisfreien Städten.
Die technische Infrastruktur und der konzeptionelle Rahmen müssen dem Schutzbedarf der zu
verarbeitenden Daten und den strategischen Vorgaben gerecht werden. Dies bedingt, dass sich
eine Stadt mit möglichen Notfallszenarien und dessen Folgen auseinandersetzt. Auch für poten-
tielle Systemausfälle und Datenverluste muss sie verbindliche Vorgaben für die operative IT
und die verschiedenen Anwendergruppen machen .
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie es im Vergleich dazu bei den übrigen kreisfreien Städten
aussieht.
Erfüllungsgrad IT-Sicherheit in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 31
Nach dem Maßstab der von uns zu Grunde gelegten Anforderungen zeigt das IT-Sicherheitsni-
veau der Stadt Köln keinen Optimierungsspielraum und keinerlei Handlungsbedarf. Eine sehr
gute IT-Architektur führt in Verbindung mit umfassenden organisatorischen und konzeptionellen
Regelungen zum höchsten Erfüllungsgrad im Vergleich der kreisfreien Städte.
Dieses Ergebnis knüpft an die bereits in der letzten und auch vorletzten überörtlichen Prüfung in
Köln festgestellte hervorragende Situation an.
31 Das Streudiagramm zeigt nicht alle 23 Einzelpositi onen an, weil einige Werte jeweils von zwei oder me hr Städten erreicht werden.
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3.4.6 Örtliche Rechnungsprüfung
Je weiter die Digitalisierung der Verwaltung vorangeschritten ist, desto stärker muss sich die
örtliche Rechnungsprüfung mit der Informationstechnik auseinandersetzen. Dies betrifft das
„Prüfen mit IT“ ebenso wie das „Prüfen der IT“.
Es ist nicht die Intention der gpaNRW die Prüfhandlungen der örtlichen Rechnungsprüfung zu
bewerten. Vielmehr bewerten wir, inwiefern die örtliche Rechnungsprüfung von der Digitalisie-
rung profitieren kann und ob die Rahmenbedingungen eine sachgerechte Prüfung der IT über-
haupt ermöglichen.
Feststellung
Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind in der Stadt
Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat an künftig steigende An-
forderungen anzupassen, besteht teilweise Qualifizierungsbedarf.
Eine Stadt sollte gewährleisten, dass die örtliche Rechnungsprüfung Prüfhandlungen im Kon-
text der Informationstechnik durchführen kann. Dies bedingt hinreichende eigene und/oder ex-
terne personelle Ressourcen und eine entsprechende fachliche Qualifikation. Darauf aufbauend
sollte die örtliche Rechnungsprüfung IT-Prüfungen systematisch, unter Abwägung von Risikoas-
pekten, in ihrer Prüfplanung berücksichtigen und durchführen.
Eine Stadt sollte in der örtlichen Prüfung Fachverfahren einsetzen, um Prüfhandlungen soweit
wie möglich digital zu unterstützen.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.
Erfüllungsgrad örtliche Rechnungsprüfung in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Innerhalb einer auffallend großen Spannweite der Erfüllungsgrade gehört die Stadt Köln zu den
kreisfreien Städten, in denen die örtliche Prüfung in Bezug auf IT-Themen und die Verwaltungs-
digitalisierung weit überdurchschnittlich gut aufgestellt ist. Unter den Teilaspekten des Prüfens
der IT bzw. Prüfens mit IT stellen sich die Ergebnisse im interkommunalen Vergleich wie folgt
dar:
Teilerfüllungsgrade örtliche Rechnungsprüfung in Prozent 2024
Bereits in der letzten Prüfung durch die gpaNRW hatte die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Köln sehr gute Resultate in Bezug auf ihre Aktivitäten zu IT-Themen gezeigt. In dem zugrunde
gelegten Fünf-Jahres-Zeitraum konnten mit einer Ausnahme alle Prüfaspekte im Kontext der IT
bzw. Digitalisierung bearbeitet werden. Lediglich Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu IT-Investi-
tionsmaßnahmen waren seinerzeit nicht in den durchgeführten Prüfhandlungen enthalten. In-
zwischen sind in unserem Betrachtungszeitraum, der auch diesmal die vergangenen fünf Jahre
umfasst, alle relevanten Prüfungsaktivitäten im Zusammenhang mit der IT und der digitalen
Transformation vollzogen worden.
Dabei wurden umfangreiche und qualifizierte Prüfhandlungen auf der Grundlage einer risikoori-
entierten Prüfungsplanung durchgeführt. Neben der Beachtung gesetzlicher Vorgaben sind
nachfolgende Kriterien maßgeblich für die Einbeziehung von Fachverfahren und/oder Prozes-
sen in die Prüfungsplanung bzw. für die Priorisierung in der Planung:
Hohes finanzwirtschaftliches Risikopotential
Korruptionsprävention
Kategorisierung als betriebskritisches Verfahren
Aspekte der IT-Sicherheit.
Eine quantitativ angemessene Personalausstattung und hinreichende fachliche Qualifikation bil-
den die entscheidende Voraussetzung dafür, erfolgreich die IT, aber auch mit IT prüfen zu kön-
nen.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Aus unserer Sicht ist das quantitative Stellenvolumen für einschlägige Prüfhandlungen sachge-
recht. Im Vergleich zur letzten überörtlichen Prüfung wurde es um eine Vollzeitstelle ausgewei-
tet, zudem wurden vom Rat zusätzlich 0,75 Stellen für Leistungen im Auftrag der ProVitako be-
willigt. Das Kölner Rechnungsprüfungsamt erbringt im Rahmen der interkommunalen Zusam-
menarbeit für andere Kommunen im KDN-Verbund diverse Prüfungsleistungen und führt für die
ProVitako die Vergabeprüfung durch. Die darauf entfallenden Personalaufwendungen werden
durch Entgelte refinanziert. Prüfungshandlungen für den KDN rechnet die Stadt Köln stunden-
genau nach zeitlichem Aufwand ab, die ProVitako finanziert die Vergabeprüfung vollständig.
Beim Prüfen mit IT geht es darum, Prüfhandlungen generell durch gezielten Softwareeinsatz ef-
fektiver und effizienter zu gestalten. Mit zunehmendem Fortschritt der digitalen Transformation
in der Verwaltung wächst das digitale Datenvolumen weiter an – und damit vergrößert sich auch
das Potenzial von Massendatenanalysen. Diese durch Einsatz von Spezialsoftware durchge-
führten Analysen erhöhen die Transparenz und den Informationsgehalt großer Datenmengen.
Sie tragen dazu bei, Erkenntnisse zu liefern, die mit konventioneller Prüfmethodik nicht oder nur
wesentlich schwieriger gewonnen werden können.
Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln steht sowohl unterstützende Fachsoftware für die
allgemeine Prüfungsdurchführung und -dokumentation als auch eine Spezialsoftware zur Mas-
sendatenanalyse zur Verfügung. Zudem hat es Lesezugriff auf in der Prozessmanagement-
Software hinterlegte Modelle, ist allerdings nicht aktiv in Prozessmanagement-Aktivitäten einge-
bunden.
Nach eigener Einschätzung verfügt die örtliche Rechnungsprüfung gemessen an den gegen-
wärtigen Anforderungen über eine überwiegend ausreichende Methodenkompetenz. Gleichwohl
zeichnet sich bereits ab, dass die Dynamik der Verwaltungsdigitalisierung in absehbarer Zeit ei-
nen nennenswerten Qualifizierungsbedarf auslösen wird. Dies gilt für alle Themenfelder, also
für die IT-Prüfung im Allgemeinen, aber auch für das Prozessmanagement und insbesondere
für die Massendatenanalyse. Für die Rechnungsprüfungsämter besteht die Notwendigkeit, ein
umfangreiches Fachwissen vorzuhalten und durch adäquate Fortbildung sicherzustellen, dass
dieses mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der IT Schritt halten kann. Auf diese Notwen-
digkeit haben wir bereits im Bericht zur letzten überörtlichen Prüfung hingewiesen. Aus Sicht
des Kölner Rechnungsprüfungsamtes ist es wünschenswert und sachgerecht, für die verschie-
denen Schwerpunkte durch entsprechende Qualifikation eine stärkere Professionalisierung und
Spezialisierung zu fördern. Diese Einschätzung teilen wir aus unserer Perspektive. Gerade im
Bereich der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Massendatenanalyse begrenzen zuneh-
mende Qualifizierungsdefizite die Durchführung adäquater Prüfungshandlungen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung auch bei steigenden
Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leistungsfähig bleibt. Qualifizierung und Fort-
bildung sollte sie darauf ausrichten, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen eine
stärkere Professionalisierung und Spezialisierung für verschiedene Prüfschwerpunkte zu
entwickeln.
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3.4.7 IT-Kosten
Die gpaNRW erhebt sämtliche Kosten für IT-Leistungen, die die Kernverwaltung in Anspruch
nimmt. Im Fokus stehen daher nicht nur die Kosten in der zentralen IT-Organisationseinheit,
sondern auch solche, die gegebenenfalls dezentral oder durch externe IT-Dienstleister anfallen.
Erfahrungsgemäß bedingen eine hohe Leistungsquantität und -qualität höhere Kosten. Insofern
bemisst sich die Wirtschaftlichkeit der IT nicht allein am Ressourceneinsatz, sondern vielmehr
auch am damit erzielten Nutzen. Zudem hängt die Höhe der IT-Kosten auch vom gewählten IT-
Betriebsmodell und der Wirksamkeit der IT-Steuerung ab.
Aus diesen Gründen beschränkt sich die gpaNRW an dieser Stelle auf eine aggregierte Kosten-
betrachtung. Die Verhältnismäßigkeit der IT-Kosten im Abgleich mit dem IT-Profil bewerten wir
an anderer Stelle (s. übergeordnetes Kapitel 3.4 “IT in der Kernverwaltung“). Denn je höher die
IT-Kosten ausfallen, desto höher sollte der Anspruch für die Stadt sein, den dadurch erzielten
Nutzen und die Steuerungswirkung nachzuweisen.
Die IT-Kosten der Stadt Köln fallen moderat aus. Sind im Vergleich der kreisfreien Städte be-
zogen auf einen IT-Arbeitsplatz niedrig und beim Einwohnerbezug noch unterdurchschnitt-
lich.
Die Höhe der IT-Kosten sollte eine Korrelation zu den in Anspruch genommenen Leistungen
bzw. den auszustattenden IT-Arbeitsplätzen erkennen lassen.
Ausgangspunkt für die Analyse der IT-Kosten der Stadt Köln sind die Kosten im Verhältnis zu
den Arbeitsplätzen, die mit IT auszustatten sind. Sie sind die Basis für einen interkommunalen
Vergleich und der Maßstab für den notwendigen Ressourceneinsatz.
IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung in Euro 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Die absoluten IT-Kosten der Stadt Köln sind ebenso wie in nahezu allen kreisfreien Städten in
den vergangenen fünf Jahren sichtbar angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Fak-
toren zurückzuführen:
Erheblich verstärkte Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung
Ausweitung der Anzahl von Arbeitsplätzen mit IT-Ausstattung bzw. zunehmende Bereit-
stellung von IT an Arbeitsplätzen, die keine klassischen Verwaltungsarbeitsplätze sind
(z.B. gewerblich-technische Stellen auf Betriebshöfen, in der Grünflächen- und Friedhofs-
pflege, in der Straßenunterhaltung, in Kindertagesstätten usw.)
Daraus resultierender Mehrbedarf an IT-Dienstleistungen bzw. eigenem IT-Personal so-
wie Mehrbelastung durch Sachkosten wie Lizenzgebühren, Abschreibungen usw.
Die allgemeine Kostenentwicklung (Tariferhöhungen, Energiekosten) und weitere nicht
steuerbare Einflussgrößen.
Gemessen an der wachsenden Anzahl von Arbeitsplätzen mit IT-Ausstattung sind die Gesamt-
kosten für den IT-Betrieb in der Stadt Köln jedoch unterproportional angestiegen. Das Zusam-
menwirken aller beschriebenen Effekte führt dazu, dass der entsprechende Kennzahlenwert im
Vergleich zur letzten überörtlichen Prüfung erheblich geringer ausfällt.
Um einzuschätzen, ob dieses Ergebnis die tatsächliche Kostensituation in der Stadt Köln realis-
tisch darstellt, ist es erforderlich, die IT-Kosten auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt
zu betrachten. Dadurch wird ausgeblendet, wie viele IT-Arbeitsplätze eine Stadt vorhält, um ihre
Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Dies ist eine wichtige Zusatzinformation, da IT-Kosten nicht
proportional mit der Zahl der auszustattenden Arbeitsplätze steigen oder fallen. Der Grund dafür
ist, dass die technische Grundinfrastruktur in hohem Maße fixe Kosten verursacht, die sich nur
bei größeren Kapazitätsanpassungen verändern. Werden diese auf eine hohe Verteilmenge
verrechnet, fällt die Kennzahl tendenziell günstiger aus (Fixkostendegression). Eine geringe
Verteilmenge belastet hingegen die Kennzahlenausprägung.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
Seite 133 von 320
IT-Kosten je 100 Einwohner in Euro 2023
Die einwohnerbezogenen IT-Kosten der Stadt Köln liegen im interkommunalen Vergleich zwar
nicht so nah am Minimum wie beim Bezug auf einen Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung. Ursache
ist, dass die Stadt Köln mehr mit IT auszustattende Arbeitsplätze vorhält als die Mehrheit der
kreisfreien Städte. Der Vergleich der IT-Arbeitsplätze bezogen auf die Einwohnerzahl zeigt,
dass Köln mit 145 IT-Arbeitsplätzen pro 10.000 Einwohner den dritten Viertelwert bildet. Weil
sich die Fixkosten damit auf eine größere Verteilungsmenge verrechnen lassen, sind sie je Ar-
beitsplatz niedriger als in den meisten anderen kreisfreien Städten.
Gleichwohl relativiert auch die einwohnerbezogene Betrachtung nicht die positive Gesamtein-
ordnung. Die Stadt Köln gehört zu den kreisfreien Städten mit eher moderaten IT-Kosten je 100
Einwohner.
Die IT-Kosten der Stadt Köln setzen sich wie folgt zusammen:
IT-Kostenbestandteile in Prozent 2023
Personalkosten Sachkosten Gemeinkosten
Stadt Köln 51,62 39,65 8,73
Interkommunaler Durchschnitt 32 28,84 66,24 4,92
Die Aufteilung der Kostenbestandteile weicht in Köln deutlich vom Durchschnitt der kreisfreien
Städte ab. Im Regelfall korrespondiert eine solche Abweichung mit dem jeweiligen Betriebsmo-
dell. Ein höherer Personalkosten- und niedriger Sachkostenanteil sind Ausdruck einer überwie-
gend oder fast vollständigen Aufgabenerledigung durch die Stadt selbst. Der umgekehrte Fall
eines hohen Sachkostenanteils ist charakteristisch für einen hohen Auslagerungsgrad an ex-
32 Abweichend von den übrigen Vergleichsdarstellungen stellen wir hier nicht auf den Median, sondern auf das arithmetische Mittel ab.
Damit 100 Prozent abgebildet werden können, müssen alle Vergleichswerte aus einem Datensatz stammen. H ierzu werden die jeweili-
gen Kostenbestandteile aller Kommunen addiert und d urch die Anzahl der Kommunen geteilt.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
Seite 134 von 320
terne IT-Dienstleister. Mit dieser Feststellung verbinden wir keine Wertung hinsichtlich der Kos-
tensituation, sondern beschreiben lediglich die Ursachen der teils deutlichen Unterschiede in
der Kostenstruktur der geprüften Städte.
Ergänzend betrachten wir nachfolgend die absoluten Kostenanteile bezogen auf den Arbeits-
platz mit IT-Ausstattung. Da die Gemeinkosten für das Gesamtergebnis aufgrund ihres geringen
Anteils eine untergeordnete Rolle spielen, legen wir den Fokus auf die Sach- und Personalkos-
ten. Die entsprechenden Kosten der Stadt Köln stellen sich im interkommunalen Vergleich wie
folgt dar:
Kostenbestandteile je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung in Euro 2023
Kostenarten Stadt Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Personalkosten 2.765 149 955 1.607 2.474 4.245 23
Sachkosten 2.124 1.305 3.153 4.137 5.040 7.078 23
Auch bei dieser auf absolute Kostengrößen gerichteten Sicht zeigen sich für die Situation in der
Stadt Köln keine Auffälligkeiten. Vielmehr bestätigen die Kennzahlenausprägungen die bereits
festgestellte positive Wertung. Die im interkommunalen Vergleich hoch erscheinenden Perso-
nalkosten korrespondieren ebenso wie die zwischen Minimum und erstem Viertelwert liegenden
Sachkosten vollständig mit dem Betriebsmodell. In der Gesamtbetrachtung sehen wir darin be-
lastbare Indikatoren für einen sowohl auf der Ebene des Personaleinsatzes als auch in Bezug
auf das Sachkostenvolumen wirtschaftlichen IT-Betrieb. Es sind keine Anhaltspunkte für Ein-
sparpotenziale ohne das Risiko einer Qualitätsminderung der bereitgestellten Leistungen er-
kennbar.
3.5 Steuerung der Schul-IT
In ihrer Funktion als Schulträger haben die Städte ihren Schulen gemäß § 79 des Schulgeset-
zes NRW (SchulG NRW) eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Schulen
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die IT-Ausstattung in qualifizierter Weise in den
Unterricht bzw. in die pädagogische Arbeit einbezogen werden kann.
Die gpaNRW prüft anhand ausgewählter Kriterien, inwiefern die Städte wirksame Steuerungs-
strukturen aufgebaut haben, um dieses Ziel effizient erreichen zu können.
Feststellung
Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen in Trä-
gerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den Medienkonzepten erschwe-
ren allerdings die schulübergreifende Medienentwicklungsplanung. Zudem besteht Optimie-
rungsspielraum in der Ausgestaltung des Supportprozesses.
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
Seite 135 von 320
Die IT-Ausstattung an den Schulen und deren Betreuung sollten aus einer systematischen
Steuerung des Schulträgers, unter der Einbeziehung aller Interessensgruppen, resultieren.
Daraus leiten wir folgende Anforderungen ab:
Strategieprozess: Eine Stadt sollte ihre Strategie zur Ausstattung der Schulen verbindlich
be- und regelmäßig fortschreiben. Die Strategie sollte die pädagogischen Konzepte der
Schulen adäquat berücksichtigen. Zudem sollte sie in einer konkreten Projektplanung
münden.
Ressourcenüberblick: Eine Stadt sollte an zentraler Stelle einen Überblick über die IT-
Ausstattungsgegenstände sowie die daraus resultierenden Kosten in der städtischen
Schullandschaft besitzen.
Ausstattungsprozess: Eine Stadt sollte den Prozess der IT-Ausstattung an den Schulen
von der Bedarfsmeldung bis hin zur Bezahlung und Einrichtung effizient gestalten und
verbindlich regeln. In diesem Zusammenhang sollte sie Standards formulieren, um die
Ausstattung möglichst zu harmonisieren und den Prozess zu vereinfachen. Dabei sollte
sie auch Sicherheitsvorgaben berücksichtigen.
Support-Prozess: Eine Stadt sollte den Support-Prozess der Schul-IT, insbesondere die
Abgrenzung zwischen dem First- und Second-Level-Support, verbindlich regeln. Allen
Beteiligten sollten ihre Rollen und die resultierende Verantwortung klar sein. Die Support-
fälle sollten systematisch dokumentiert und zu Steuerungszwecken ausgewertet werden.
Informationsprozess: Eine Stadt sollte einen regelmäßigen und systematischen Informati-
onsaustausch zwischen allen Beteiligten gewährleisten.
Das nachstehende Balkendiagramm zeigt, wie viele Anforderungen die Stadt Köln in diesem
Zusammenhang anteilig erfüllt und wie sich die übrigen kreisfreien Städte positionieren.
Erfüllungsgrad zur Steuerung der Schul-IT in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 33
33 Das Streudiagramm zeigt nicht alle 23 Einzelpositi onen an, weil einige Werte jeweils von zwei oder me hr Städten erreicht werden.
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Die sehr geringe Spannweite der Erfüllungsgrade im Streudiagramm zeigt, dass in keiner der
kreisfreien Städte bezüglich der Steuerung der Schul-IT erheblicher Optimierungsbedarf be-
steht. Insofern beschränken sich Verbesserungsmöglichkeiten auf einzelne Maßnahmen. Deren
jeweiligen Aufwand mit dem daraus resultierenden Nutzen abzuwägen, obliegt jedem einzelnen
Schulträger. In den einzelnen Prüfaspekten stellen sich die Ergebnisse für die Stadt Köln im in-
terkommunalen Vergleich wie folgt dar:
Teilerfüllungsgrade zur Steuerung der Schul-IT in Prozent 2024
In den Teilaspekten zur Steuerung der IT an ihren Schulen erreicht die Stadt Köln ein gutes bis
sehr gutes Ergebnis. Der Erfüllungsgrad des Strategieprozesses berücksichtigt allerdings be-
reits die perspektivische Aktualisierung der Medienentwicklungsplanung. Einen deutlicheren
Optimierungsspielraum zeigt der Supportprozess.
Die Stadt Köln hat bereits im Jahr 2000 mit einem ersten Konzept zur Anbindung der Schulland-
schaft ans Internet Grundlagen für die Digitalisierung ihrer Schulen geschaffen. In einem lang-
jährigen Prozess folgte später eine aktivere Einbindung der städtischen IT, bis schließlich 2014
ein Konzept zur Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur an den Kölner Schulen aufgestellt wurde.
Dieses bildete in den vergangenen zehn Jahren mit entsprechenden Fortschreibungen die stra-
tegische Grundlage für die IT-Ausstattung der Schulen. Ein Beispiel für die darin abgebildeten
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
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Digitalisierungsmaßnahmen war die 2014 begonnene und 2020 abgeschlossene Versorgung
aller Schulen mit einem flächendeckenden WLAN.
Für die heute 264 Schulen mit insgesamt rund 300 Standorten im Kölner Stadtgebiet befindet
sich ein Medienentwicklungsplan im engeren Sinne gegenwärtig im Entwurfsstatus. Um eine
aktuelle schulübergreifende Ausstattungsstrategie aufzustellen, fehlen jedoch noch in größerem
Umfang die von den Schulen zu liefernden pädagogischen Medienkonzepte. Wenn alle erfor-
derlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung stehen, wird nach Angaben der Verwaltung ein
aktualisiertes Soll für die Grundinfrastruktur und pädagogische Endgeräteausstattung der Schu-
len einschließlich einer konkreten Projektplanung mit Umsetzungszeitpunkten und Kostenkalku-
lation definiert sein. Dabei wird eine der größten in näherer Zukunft umzusetzenden Maßnah-
men die vollständige Erneuerung der Netzinfrastruktur in den Schulen betreffen. Ziel ist, künftig
ausreichende Netzkapazitäten für eine 1:1-Endgeräteausstattung bereitzustellen.
Für sämtliche Entscheidungen im Steuerungsprozess verfügt die Stadt Köln über einen weitge-
hend vollständigen Ressourcenüberblick. Informationen über Kosten und Mengen können ohne
nennenswerten Auswertungsaufwand bereitgestellt werden. Gegenwärtig bestehen noch ge-
ringfügige Einschränkungen bei der jederzeitigen und unmittelbaren Auswertbarkeit der IT-Aus-
stattung. Grund ist, dass eine zentrale Inventarisierung zwar perspektivisch vorgesehen, aber
noch nicht eingeführt ist. Informationen über das IT Inventar müssen daher gegenwärtig noch
aus mehreren Quellen zusammengeführt werden.
Der Ausstattungsprozess erfüllt alle von uns definierten Anforderungen. Allgemeine Beschaf-
fungsregeln sind formalisiert und den Schulen bekanntgegeben. Das Team Medieneinsatz und
-beratung in der zentralen IT der Stadt Köln entwickelt aus den Bedarfsanfragen der Schulen
konkrete Produkt- oder Servicelösungen, die im Regelfall aus Rahmenverträgen bzw. Pro-
duktkatalogen bedient werden. Die Bedarfsmeldungen werden mittels Web-Formular technisch
unterstützt. Zur Klärung, ob entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der ein-
zelne Beschaffungsvorgang an die Schulverwaltung weitergeleitet. Diese prüft, ob ein entspre-
chendes Budget vorhanden ist und der gemeldete Bedarf schlüssig und plausibel ist.
Während der Ausstattungsprozess in seinen Abläufen keine Hinweise auf Optimierungsbedarf
zeigt, bestehen nach Angaben der Verwaltung allerdings Schwachstellen bei der Harmonisie-
rung der eingesetzten Software. Eine zu große Zahl von Versionsständen sowie pädagogische
Vorgaben, die Standards außer Acht lassen, erschweren in der Folge die technische Betreuung
und den Support.
Die Supportaufgaben werden durch die zentrale IT der Stadt Köln sowie durch die NetCologne
IT Services GmbH als externem Dienstleister wahrgenommen. Grundsätzlich wären die Schu-
len verpflichtet, den First-Level-Support entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Land
NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vollumfänglich selbst zu organisieren und sicher-
zustellen. Formal hat die Stadt Köln die Aufgabentrennung zwischen Schulträger und Schulen
klar definiert, indem sie die Supportleistungen für die Schulen explizit in 29 Leistungsbeschrei-
bung dokumentiert hat. In der Praxis wird der Schulträger jedoch häufig als Service-Dienstleis-
ter wahrgenommen und auch für Supportaufgaben in Anspruch genommen, die den Schulen
selbst obliegen. Die Stadt Köln hat in der Prüfung angegeben, dass nach ihrer Einschätzung ein
Anteil von rund 75 Prozent des First-Level-Supports durch die städtische IT bzw. die NetCo-
logne GmbH abgedeckt werden. Naturgemäß entstehen der Stadt Köln aus diesen umfangrei-
chen Unterstützungsleistung nennenswerte Belastungen durch eigenen Personaleinsatz oder
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die Kosten für beauftragte Dienstleistungen. Die gpaNRW ist daher der Auffassung, dass diese
gelebte Praxis kritisch hinterfragt werden sollte.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medienkonzepte hinwir-
ken, damit die Aktualisierung der Medienentwicklungsplanung vollzogen werden kann. Sie
sollte mit den Schulen gemeinsam Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstat-
tung prüfen und die Rolle des Schulträgers im First-Level-Support kritisch erörtern.
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3.6 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Informationstechnik
Feststellung Seite Empfehlung Seite
IT in der Kernverwaltung
F1
Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren posi-
tiv entwickelt. Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr gute
Rahmenbedingungen, um ihre IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu betrei-
ben. Verbesserungsspielraum besteht nur noch punktuell in der dezentralen
Ressourcenübersicht und im Lizenzmanagement.
108 E1
Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über de-
zentrale IT-Personalressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar
zu machen. Sie sollte die Absicherung einer rechtssicheren und wirt-
schaftlichen Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte optimieren
und die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware konsequent vo-
rantreiben.
111
F2
Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleis-
tungen in der Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. Besonders positiv hat
sich in den letzten Jahren die Ausgestaltung des elektronischen Rechnungs-
workflows entwickelt.
118 E2
Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck
weiterverfolgen. Bezogen auf Einzelmaßnahmen der Verwaltungsdigitali-
sierung sollte sie die Bedeutung und Rolle des Prozessmanagements für
eine erfolgreiche digitale Transformation stärker in den Blick nehmen.
119
F3
In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und perso-
nelle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist eines
der Ziele des laufenden Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement-Ein-
führung, einen strategischen Rahmen und damit Orientierung und Verbindlich-
keit für die operative Umsetzung zu schaffen.
120 E3
Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein
verwaltungsweites Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgrei-
che Digitalisierung etabliert wird. Sie sollte die in Teilen der Verwaltung
bereits bewährten Prozessmanagement-Strukturen als Orientierung für
die flächendeckende operative Implementierung nutzen. Generell sollte
sie eine enge Kooperation des Prozessmanagements und der IT-Steue-
rung gewährleisten.
124
F4
Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind in
der Stadt Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat an
künftig steigende Anforderungen anzupassen, besteht teilweise Qualifizie-
rungsbedarf.
128 E4
Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung
auch bei steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leis-
tungsfähig bleibt. Qualifizierung und Fortbildung sollte sie darauf ausrich-
ten, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen eine stärkere Profes-
sionalisierung und Spezialisierung für verschiedene Prüfschwerpunkte zu
entwickeln.
130
Stadt Köln Informationstechnik 050.010.050_03369
Seite 140 von 320
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Steuerung der Schul-IT
F5
Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der
Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den
Medienkonzepten erschweren allerdings die schulübergreifende Medienent-
wicklungsplanung. Zudem besteht Optimierungsspielraum in der Ausgestal-
tung des Supportprozesses.
134 E5
Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medi-
enkonzepte hinwirken, damit die Aktualisierung der Medienentwicklungs-
planung vollzogen werden kann. Sie sollte mit den Schulen gemeinsam
Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung prüfen und
die Rolle des Schulträgers im First-Level-Support kritisch erörtern.
138
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 141 von 320
4. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz
4.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Gebäude-
wirtschaft - Klimaschutz stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich über den gesamten Konzern Stadt Köln er-
streckt. Der vorliegende Bericht befasst sich insbesondere mit dem Klimaschutz innerhalb der
Gebäudewirtschaft . Die Anpassung des Gebäudeportfolios an die Notwendigkeiten des Klima-
schutzes ist eine langfristige Aufgabe, die über viele Jahre eine erhebliche personelle wie finan-
zielle Ressourcenbereitstellung erfordert.
Zur Erreichung Ihrer Zielvorgaben hat die Stadt Köln eine konzernweite Gesamtstrategie ent-
wickelt, deren Kernelement die Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz ist. Zentral gesteu-
ert wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die Koordinierungsstelle Klimaschutz.
Zur Evaluation der Gesamtstrategie ist eine monetäre Einordnung der einzelnen Maßnahmen
unerlässlich. Eine solche Einordnung des Maßnahmenumfangs für den städtischen Gebäude-
bestand lag zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor. Hierfür hat die gpaNRW eine Hochrech-
nung des Finanzbedarfs für die Zielerreichung durchgeführt und diese dem Finanzmitteleinsatz
der Jahre 2019 bis 2023 für die städtischen Liegenschaften gegenübergestellt. Um die Treib-
hausgasneutralität im eigenen Gebäudebestand erreichen zu können, müsste die Stadt Köln
ihren Finanzmitteleinsatz in diesem Bereich demnach mindestens verdoppeln.
Das Erreichen der gesetzten Zielvorgaben setzt zudem die Kenntnis über die jeweilig aktuelle
Entwicklung voraus. Hierzu verfügt die Stadt Köln bereits über umfangreiche Treibhausgas-
Bilanzierungen auf der Grundlage der Endenergieverbräuche und dem Territorialprinzip. Wei-
terhin unterstützt wird die Umsetzung der Klimaschutzziele durch ein bereits fest etabliertes
Energiemanagement und eine kürzlich eingerichtete Klimaschutz Monitoring/Controlling Platt-
form . Mit diesen Instrumenten kann die Stadt Köln die Erfolgskontrolle u. a. für den Bereich
kommunale Gebäude gewährleisten und bei Bedarf entsprechend gegensteuern.
Ein Bauinvestitionscontrolling ist bereits installiert. In Verbindung mit den Vorgaben zu Pro-
jektmanagementstandards und der verbindlichen Einbindung eines zentralen Gremiums, das für
die dezernatsübergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig ist, kann
der Bereich weiter optimiert werden.
Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Beschluss , bis 2035 treibhausgasneutral zu sein, ein
sehr ambitioniertes Ziel für die Stadtgesellschaft und die Stadtverwaltung geschaffen. Die Stadt
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 142 von 320
Köln kommt mit diesem Vorhaben ihrer Vorbildfunktion, im Zusammenhang mit Klimaschutz-
bemühungen, in besonderem Maß nach. Da die Zielerreichung jedoch im wesentlichen von Ent-
wicklungen außerhalb des Stadtkonzerns abhängig ist, bleibt die Erreichbarkeit der THG-Neut-
ralität für das Jahr 2035 derzeit ungewiss.
4.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Stadt notwendig machen, bezeichnen wir als
Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung . Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
4.3 Inhalte, Ziele und Methodik
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Klima global verändert. Die Erde wird wärmer und das
Klima wandelt sich, und das schneller als zuvor und weltweit. Auch in Deutschland sind die
Auswirkungen des Klimawandels deutlich spürbar. So haben extreme Hitze und Trockenheit,
Starkregen und Überschwemmungen deutlich zugenommen .
Das Klima zu schützen, ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Daher hat die Lan-
desregierung Klimaschutzziele festgelegt, um damit einen Beitrag zur Einhaltung der nationalen
Klimaschutzziele sowie der europäischen Klimaschutzvorgaben zu erbringen. Sie legen fest,
wie die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden
sollen:
bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent,
bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent,
bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen notwendig, die auf EU-, Bundes-,
Länder-, aber auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen.
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Städte mit den Vorgaben zur Einsparung
von Treibhausgasen umgehen. Dies stellt ein sehr breites Spektrum dar. Daher befasst sich
dieser Bericht schwerpunktmäßig mit klimaschutzrelevanten Strategien im Gebäudesektor, die
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 143 von 320
dazu beitragen, direkte und indirekte Emissionen im Rahmen der Gebäudenutzung zu reduzie-
ren.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweisen.
Die Darstellung und Beschreibung der Vorgehensweise der bisherigen und geplanten Maßnah-
men und Ziele schafft Transparenz. Zusätzlich sensibilisiert sie die Entscheidungsträger für ei-
nen bewussten und zielgerichteten Umgang mit dieser Thematik.
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Organisation sowie die Strategie des Klimaschutzes
bei den Städten. Wir betrachten, ob und auf welcher Grundlage eine CO
2-Bilanzierung bereits
erstellt und wie weit das Energiemanagement ausgebaut ist. Anhand der durchgeführten Maß-
nahmen wollen wir eruieren, ob ein Monitoring vorhanden ist. Aufgrund der hohen Investitions-
kosten betrachten wir darüber hinaus, inwieweit ein Bauinvestitionscontrolling installiert ist.
4.4 Strukturen
Strukturkennzahlen 2023
Grund- und Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
EW* 1.084.831 112.613 176.627 263.000 362.309 1.084.831 23
Gebietsfläche in qkm 405 51 96 160 222 405 23
Bevölkerungsdichte in EW
je qkm 2.678 799 1.539 2.102 2.508 3.060 23
Quelle: IT.NRW zum 31.12.2022 *EW = Einwohnerinnen bzw. Einwohner
Die Stadt Köln bildet mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern im interkommunalen Vergleich
den Maximalwert ab. Mit einer Fläche von rund 405 qkm ist sie flächenmäßig gleichzeitig die
größte kreisfreie Stadt in NRW. Die Bevölkerungsdichte in EW je qkm liegt nur knapp unter dem
Maximalwert.
Der kommunale Gebäudebestand der Stadt Köln ist wie in allen kreisfreien Städten sehr hetero-
gen. Die Bandbreite reicht von Neubauten bis hin zu Gebäuden aus den letzten Jahrhunderten.
Die in diesem Bericht vorgenommenen Analysen beziehen sich jedoch nur auf den Gebäudebe-
stand, welcher in der Zuständigkeit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liegt. Dazu zählen
Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und Grünobjekte sowie zusätzlich auch die
Museen, die seit April 2018 in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudewirtschaft gerückt sind.
Im Bestand der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln befinden sich rund 500 Gebäude. Auf eine
Unterscheidung in eigene und angemietete Gebäude haben wir verzichtet, da die Verbrauchs-
und Kostenanteile der Anmietungen sehr niedrig sind. Die Gebäude verfügen über eine Nutzflä-
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 144 von 320
che von rund 2,5 Mio. qm. Die Nutzflächen werden durch das Flächenmanagement der Gebäu-
dewirtschaft ermittelt. Berücksichtigt werden dabei nur Energiebezugsflächen nach dem Gebäu-
deenergiegesetz (GEG).
Mit einer Fläche von fast 1,8 Mio. qm entfällt der größte Flächenanteil auf Schulgebäude, ge-
folgt von den Verwaltungsgebäuden mit ca. 570.000 qm. Nachfolgend bilden wir die Gebäude
der Gebäudewirtschaft Köln in der Reihenfolge nach Flächenanteilen ab.
Liegenschaften in der Zuständigkeit der Gebäudewirtschaft Köln 2023
Gebäudenutzung Anzahl Gebäude Nutzfläche in qm Anteil in Prozent
Schulen 279 1.779.321 70
Verwaltungsgebäude 82 567.034 22
Museen 7 94.823 4
Kindertagesstätten 76 64.823 3
sonstige Aufbauten 34 64 38.210 2
Hausmeisterwohnungen - 576 0
Gesamtsumme 508 2.544.787 100
Quelle: Gebäudewirtschaft Stadt Köln
Im weiteren Verlauf dieses Berichtes bezieht sich die Betrachtung der Gebäude u. a. auf die
Bruttogrundfläche (BGF). Da in der oben gezeigten Tabelle die Nutzfläche abgebildet wurde,
ermitteln wir überschlägig die BGF über einen Flächeneffizienzkennwert von 0,635. Der Flä-
cheneffizienskennwert entspricht dem Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche.
Demzufolge würde der Gebäudebestand eine Bruttogrundfläche von ca. 4,1 Mio. qm BGF dar-
stellen. Die Gesamtfläche der Gebäude entspricht umgerechnet mehr als 22.500 durchschnittli-
chen Einfamilienhäusern. Hierdurch wird deutlich, welchen Beitrag die Stadt Köln mit ihrer Vor-
bildfunktion für einen funktionierenden Klimaschutz alleine nur in dieser Gebäudekategorie leis-
ten kann.
4.5 Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft
Die Städte sind Schlüsselakteure für das Gelingen des Klimaschutzes vor Ort. Ihnen kommt in
diesem umfassenden Transformationsprozess eine besondere Bedeutung zu: Einerseits ent-
steht bei den Städten ein großer Teil der klimarelevanten Emissionen, etwa durch Gebäude,
Mobilität sowie Gewerbe und Industrie. Andererseits haben die kommunalen Träger mit ihren
34 Arbeiterunterkünfte, Friedhöfe, Trauerhallen, Parkanlagen
35 eigener Schätzwert gpaNRW für Gebäude der Nutzung Schule / Verwaltung in Anlehnung an das Bewertungss ystem Nachhaltiuges
Bauen (BNB_BN) für Neubau Büro- und Verwaltungsgebä ude 2.2.1 (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwi cklung und Bauwesen)
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 145 von 320
vielfältigen Funktionen als Vorbild, Planer, Eigentümer, Versorger und größter öffentlicher Auf-
traggeber weitreichende Handlungsmöglichkeiten, um den Klimaschutz vor Ort voranzubringen.
4.5.1 Organisation
Die Stadt Köln steuert Ihre Klimaschutzaktivitäten zentral über die Koordinierungsstelle Kli-
maschutz im Dezernat VIII. Ein wichtiges Bindeglied zwischen Konzern Stadt Köln und wei-
teren Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft stellt zudem der Klimarat Köln dar.
Das Thema Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft sollte eine Stadt von zentraler Stelle aus ko-
ordinieren und steuern. Die Aufgabenbereiche sollten klar definiert und abgestimmt sein.
Die Stadt Köln hat zur strategischen Gesamtausrichtung des gesamtstädtischen Klimaschutz-
prozesses eine Koordinationsstelle Klimaschutz im Dezernat VIII (Klima, Umwelt, Grün und Lie-
genschaften) eingerichtet. Die Koordinierungsstelle Klimaschutz fungiert für den Konzern Stadt,
aber auch für Politik und Stadtgesellschaft als zentrale Ansprechpartnerin für die Themen Kli-
maschutz und SmartCity Cologne 36 . Von hier aus werden Projekte initiiert und koordiniert sowie
die Abstimmung aller Beteiligten begleitet.
2019 hat die Stadt Köln den Klimanotstand ausgerufen, in dessen Folge 2020 der Klimarat ge-
gründet wurde. Der Klimarat Köln fungiert als beratendes Expertengremium und ist besetzt mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Stadtgesellschaft
und Mitgliedern des Stadtkonzerns Köln. Ergänzend zum Klimarat wurden sechs thematische
Projektgruppen gebildet, die den Klimarat bei der inhaltlichen Erarbeitung verschiedener Pro-
jekte unterstützen. Die Projektgruppen decken dabei die Themenfelder der hauptsächlichen
Emissionsquellen Energie, Mobilität/ Logistik, Gebäude, Industrie und Ernährung/Konsum ab.
Die Geschäftsführung des Klimarates liegt bei der Koordinationsstelle Klimaschutz.
Die jeweiligen Dezernate melden ihrerseits die Ergebnisse der sie betreffenden Klimaschutz-
maßnahmen an die Koordinationsstelle, wo sie über ein Klimaschutz-Monitoring entsprechend
controlled und ausgewertet werden. Beispielhaft wird das aktive Energiemanagement für ca.
500 Liegenschaften in der Betreuung der Gebäudewirtschaft (Sachgebiet 264/1) im Dezernat VI
(Planen und Bauen) durchgeführt. Hier sind u. a. die Aufgaben Energiecontrolling, Energiere-
porting und Energieoptimierung verortet. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verfügt insofern
ebenfalls über ein eigenes Monitoring, um die Entwicklung des Gebäudebestandes und die da-
mit verbundene Zielerreichung transparent nachverfolgen zu können. Zentralisiert zusammen-
gefasst werden die Informationen in der zuvor bezeichneten Koordinationsstelle Klimaschutz.
Die Stadt Köln und der Klimarat übernehmen somit die Steuerung und kontinuierliche Weiter-
entwicklung der Gesamtstrategie für ein klimaneutrales Köln an zentraler Stelle. Die für dieses
Kapitel formulierte Sollvorstellung wird damit erfüllt.
36 SmartCity Cologne ist ein lokales Netzwerk und zentraler Kommunikationskanal für Kölner Projekte rund um Innovation, Klimaschutz
und Nachhaltigkeit.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
Seite 146 von 320
4.5.2 Ausgangslage und Strategie
Die Stadtverwaltung Köln kommt ihrer Vorbildfunktion zum Klimaschutz im besonderem Maß
nach, insbesondere mit dem Zieljahr 2035 und dem für die Stadt und den Konzern gewähl-
ten Strategieansatz zur THG-Neutralität. Zur Zielerreichung sind für alle Sektoren entspre-
chende Maßnahmen beschrieben. Die eigenverantwortliche Einflussnahme der Stadt Köln,
die eigenen Klimaziele zu erreichen, ist bereits auf breiter Ebene mit politischen Beschlüs-
sen hinterlegt und mit THG-Minderungsnotwendigkeiten näherungsweise beziffert.
Eine Stadt sollte eine nachhaltige Strategie zum Klimaschutz haben, um der eigenen Klimaver-
antwortung gerecht zu werden. Diese sollte auf Basis eines politischen Beschlusses strategi-
sche Zielvorgaben verbindlich festlegen. Klimaschutz sollte damit systematisch, personell und
finanziell in einer Stadt und damit auch in der Gebäudewirtschaft verankert sein. Für die Gebäu-
dewirtschaft bedarf es Vorgaben zum Klimaschutz, mit denen der Betrieb, der Bau und Umbau
von Gebäuden gestaltet wird. Wesentlicher Bestandteil dieser Vorgaben sollten eindeutige und
messbare Zielsetzungen sein. In diesen Zielsetzungen sollte definiert werden, wieviel Emissio-
nen durch den städtischen Gebäudebestand in der Zukunft emittiert werden darf.
Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Köln per Ratsbeschluss den Klimanotstand (Vorlagen-Nr.
2081/2019) für Köln ausgerufen. Mit der Ausrufung des Klimanotstandes hat der Rat der Stadt
Köln sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 bekannt.
Im Juni 2021 hat der Rat einen umfassenden Beschluss gefasst und für die gesamtstädtische
Klimaneutralität das Zieljahr 2035 festgelegt. Dazu wurde die Stadtverwaltung aufgefordert,
eine Strategie zur Klimaneutralität zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Auf dieser Basis wurde das Gutachten „Strategie Klimaneutrales Köln 2035“ erarbeitet. Der
Stadtrat hat dann im Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des Gutachtens das
Ziel bekräftigt, bis 2035 klimaneutral zu werden.
Die Stadt Köln definiert den Begriff „klimaneutral“ in der Art, dass die von der Stadt Köln direkt
beeinflussbaren THG-Emittentinnen und Emittenten inkl. der Beteiligungsgesellschaften inner-
halb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürli-
che oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. Klimaneutralität bedeutet daher
Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität).
Laut Klimaschutzgesetz des Bundes und des Landes NRW soll die THG-Neutralität bis 2045
erreicht sein. Die Stadt Köln will die THG-Neutralität somit zehn Jahre vorher erreichen und hat
damit ein sehr ambitioniertes Ziel, sowohl für die Stadtgesellschaft, insbesondere aber auch für
die Verwaltung geschaffen. Von den 23 kreisfreien Städten haben zehn weitere, genau wie die
Stadt Köln, 2035 als Zieljahr festgelegt. In NRW verteilen sich die 23 kreisfreien Städte wie
folgt:
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Zieljahre der kreisfreien Städte zur Erreichung der Treibhausgasneutralität
Die Stadt Köln ist sich ihrer Rolle im Spannungsfeld zwischen lokaler und globaler Klimaschutz-
Verantwortung sehr bewusst. Die Zieldefinition der Stadt Köln bis 2035 treibhausgasneutral zu
sein, orientiert sich an einer wissenschaftlichen Betrachtung mit Bezug zu einem CO 2-Rest-
budgetansatz.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt aktuell für Deutschland ab 2024 ein
CO
2-Budget in Höhe von rd. 3,9 Gigatonnen 37 CO 2 nach dem Einwohnerprinzip. Hierdurch
könnte die Erderwärmung auf 1,75 Grad Celsius begrenzt werden. Dies setzt allerdings bei ei-
ner 67-prozentigen Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung und einer linearen Emissionsreduk-
tion eine Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2037 voraus. Nach diesem Szenario ver-
bleiben Deutschland somit noch 13 Jahre, bis die Klimaneutralität erreicht sein sollte.
Auf die Gesamtstadt Köln entfällt laut Gutachten mit einer Einwohnerzahl von rund 1,1 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohnern ein maximal vorhandenes Restbudget von rund 81,2 Millionen
Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO 2), um die durchschnittliche Erderwärmung Paris-konform auf ma-
ximal 1,75 Grad zu begrenzen. Weitere Ausführungen hierzu ergeben sich aus dem Kapitel
4.5.4 Treibhausgasbilanz.
Für den weitaus größten Teil der THG-Emissionen gilt, dass deren Vermeidung nicht direkt
durch die Stadt Köln und ihre Beteiligungen beeinflusst werden kann. Das bedeutet, dass das
Einflusspotenzial des Konzerns
38 Stadt Köln nicht ausreichen wird, die Treibhausgasneutralität
allein herzustellen. Die Stadtverwaltung Köln und Ihre Beteiligungen haben somit eine beson-
dere Vorbildfunktion. Die größten direkten Einflussmöglichkeiten hat der Konzern Stadt bei der
Einführung eigener verbindlicher energetischer Standards, bei Festsetzungen in Bebauungsplä-
nen, bei speziellen Förderprogrammen mit einer direkten Kopplung an nachgewiesenen Emissi-
onsminderungen und wesentlich, bei der Sanierung bzw. Modernisierung eigener Liegenschaf-
ten.
Die THG-Emissionen der durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verwalteten Liegenschaf-
ten machen zwar nur ca. ein Prozent der Gesamtemissionen der Stadt Köln aus. Dennoch ent-
faltet das kommunale Gebäudeportfolio gerade gegenüber den Einwohnerinnen und Einwoh-
nern der Stadt Köln eine deutliche Vorbildfunktion.
Das Gutachten „Strategie Klimaneutrales Köln 2035“ ist in drei Bände unterteilt:
37 Laut Stellungnahme des Sachverständigenrates für U mweltfragen aus März 2024 (basierend auf FORSTER et al. (2023))
38 Der Begriff „Konzern Stadt Köln“ umfasst die Stadtverwaltung, stadteigene Betriebe und städtische Bet eiligungen.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Band 1: Konzeptband – beschreibt die Strategie zur Klimaneutralität bis 2035
Band 2: Aktivitätenportfolio – beinhaltet die Steckbriefe der vorgeschlagenen Aktivitäten-
empfehlungen, sortiert nach Handlungsfeldern und Handlungsschwerpunkten
Band 3: Methodenband - fasst die wichtigsten Methoden zusammen und beschreibt diese
stichpunktartig
Das Gutachten betrachtet dabei alle relevanten Sektoren und zeigt für diese den jeweiligen Ziel-
pfad für den Endenergieverbrauch sowie die THG-Emissionen auf. Verbrauchssektoren sind die
privaten Haushalte, die Wirtschaftssektoren sind Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD),
Industrie, Kommune sowie der Verkehr. Das Gutachten geht an mehreren Stellen auf das kom-
munale Gebäudeportfolio der Stadt Köln ein.
So beinhaltet Band 2 des Gutachtens den einzelnen Sektoren thematisch zugeordnete Aktivi-
tentenempfehlungen, die im Rahmen eines Aktivitätenportfolios mit den dazugehörigen Steck-
briefen beschrieben sind. Insbesondere werden beispielhaft im gleichen Band unter Kapitel
1.1.1 „Klimaneutraler Gebäudebestand Konzern Stadt Köln“ Hinweise zur Entwicklung und Um-
setzung einer Strategie aufgezeigt, die die Zielerreichung eines THG-neutralen städtischen Ge-
bäudebestandes bis 2035 unterstützen sollen.
Neben der allgemeinen Beschreibung der Aktivitätenempfehlung umfassen die Steckbriefe u. a.
Angaben bzw. Empfehlungen zu:
Ausgangslage,
Erste Handlungsschritte / Unteraktivitäten,
Akteure und Zielgruppen,
Zeitaufwand,
Sachkosten sowie Finanzierungsansätzen,
THG-Einsparung (Minderungen des jährlichen Emissionsniveaus (t/a CO 2eq 39 ) sowie zu
Synergieeffekten und Zielkonflikten.
Die Maßnahmenempfehlungen richten sich vielfach an den Konzern Stadt Köln. Mit Bezug auf
das kommunale Gebäudeportfolio nimmt jedoch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine
zentrale Funktion ein, da sie eine Vielzahl des kommunalen Gebäudebestandes verwaltet.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein wurde anschließend erreicht, in dem die Verwaltung der Stadt
Köln das zuvor beschriebene Gutachten in einen Aktionsplan Klimaschutz überführt und poli-
tisch beschlossen hat. Die im Gutachten aufgeführten Empfehlungen wurden in 70 klimaschutz-
wirksamen Vorhaben weiter konkretisiert und in entsprechende Handlungsfelder unterteilt.
Diese sind:
39 CO 2eq =Kohlenstoffdioxid (CO 2), Methan (CH4) und Lachgas (N 2O sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase): was serstoffhaltige
Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohle nwasserstoffe (FKW), und Schwefelhexafluorid (SF6)
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Handlungsfeld 1: „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“
Handlungsfeld 2: „Klimaneutrale Energieversorgung erreichen“
Handlungsfeld 3: „Arbeiten und Wirtschaften erfolgen klimaneutral“
Handlungsfeld 4: „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“
Handlungsfeld 5: „Klimaneutralen Lebensstil und Bildung fördern“
Handlungsfeld 6: „Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur
Klimaneutralität erreichen“
Hiermit ist es der Verwaltung gelungen, das im Gutachten gemachte Aktivitätenportfolio verwal-
tungsübergreifend zu operationalisieren. Zur Erreichung des primären Klimaschutzziels „THG-
Neutralität bis 2035“ ist somit der Aktionsplan Klimaschutz handlungsleitend für den Konzern
Stadt Köln. Wobei der Aktionsplan als mehrjähriges Arbeitsprogramm angelegt ist, mit dem Ziel,
die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung sowie der städtischen Beteiligungen systematisch
aufzubereiten und damit transparent und strategisch steuerbar zu machen. So richtet sich der
Fokus eines Großteiles der Steckbriefe auf einen Zeithorizont der nächsten drei bis maximal
fünf Jahre und setzt somit eine Fortschreibung und weitere Quantifizierung über die nächsten
Jahre voraus. Eine weitere Betrachtung der genannten Steckbriefe erfogt im nachfolgenden Ka-
pitel.
Der Aktionsplan ist primär auf den direkten und indirekten Einflussbereich der Stadtverwaltung
ausgerichtet, setzt dieses Potenzial aber auch ins Verhältnis zum gesamtstädtischen Redukti-
onspotenzial. Zusammenfassend führt der Aktionsplan (Stand 11/2023) mit den darin vorge-
stellten Vorhaben näherungsweise zu einem Minderungspotenzial von ca. 1,14 Millionen t
CO
2eq jährlich, von denen 63 Prozent auf die Stadtverwaltung und 37 Prozent auf die städti-
schen Beteiligungen entfallen.
Mit Blick auf die zuvor beschriebene Sollvorstellung verfügt die Stadt Köln somit über eine Ge-
samtstrategie, bestehend aus einem Rahmenplan „Köln klimaneutral 2035“ mit strategischen
Maßnahmenvorschlägen bis 2035 und dem darauf aufbauenden Aktionsplan. Der Aktionsplan
konkretisiert den Rahmenplan und beschreibt bereits laufende Aktivitäten bzw. Vorhaben, die
die nächsten Ziele bzw. Umsetzungsphasen vorbereiten. Die im Aktionspaln enthaltenen Anga-
ben und Zielvorstellungen basieren auf der momentanen Datenlage. Sie entsprechen jedoch
der in diesem Kapitel beschriebenen Sollvorstellung.
4.5.3 Planung von Klimaschutzmaßnahmen
Feststellung
Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der T HG-Neutralität bis 2035. Um die
Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu steuern, hat die Verwaltung eine digitale Con-
trolling-Plattform etabliert.
Sobald die strategischen Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität vorliegen, bedarf es zur
Umsetzung einer konkreten Maßnahmenplanung. Eine Stadt sollte ihre Maßnahmenplanung
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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zentral, d.h. strukturübergreifend über alle Dezernate anlegen. Die Maßnahmen müssen zielori-
entiert sein. Sie sollten mit einer Ressourcenplanung verbunden werden und zeitlich kalkuliert
sowie mit Meilensteinen hinterlegt sein. Dabei sollten die Aufgaben untereinander priorisiert
werden. Abschließend sollte geregelt sein, wie der Maßnahmenplan überwacht und im Bedarfs-
fall angepasst wird.
Mit dem Thema Klimaschutz verfolgt die Stadt Köln langfristige, strategische Ziele, zu denen
insbesondere die Reduktion der CO
2-Emissionen, die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren
Energien und die Senkung des Energieverbrauchs zählen. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit
ist der Klimaschutz zudem in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Natio-
nen abgebildet und findet als strategischer Schwerpunkt Berücksichtigung in den Kölner Per-
spektiven 2030+ 40 . Zur Erreichung der oben genannten Ziele verfügt die Stadt Köln über den
Aktionsplan, der sowohl dezernatsübergreifend als auch die einzelnen Beteiligungen adressiert.
In der thematischen Zuordnung zu diesem Berichtsteil sind das Handlungsfeld 1: „Gebäude und
Quartiere werden klimaneutral“ sowie das Handlungsfeld 2: „Klimaneutrale Energieversorgung
erreichen“ inklusive der dazugehörigen Steckbriefe von Interesse. Die Steckbriefe sind in einen
direkten und indirekten Einflussbereich unterteilt. Zusätzlich wird der Bereich Beteiligungen auf-
geführt. Um die Planung von Klimaschutzmaßnahmen aus Sicht der gpaNRW beurteilen zu
können, beziehen wir unsere folgenden Erläuterungen auf den direkten Einflussbereich, weil
dieser in diesem Kontext in weiten Teilen durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verant-
wortet wird.
Exemplarisch führen wir aus dem direkten Einflussbereich, aus Handlungsfeld 1 „Gebäude und
Quartiere werden klimaneutral“, die folgende Tabelle an:
Handlungsfeld 1: Gebäude und Quartiere werden klimaneutral
Titel Kernpunkte Quantifizierbare Ziele Zielzeit-
raum
Entwicklung einer
Sanierungsstrategie für
Bestandsgebäude
systematische Gebäudeportfolio-
analyse
Gebäudeportfolioanalyse für 20 städti-
sche Gebäude im Eigentum verschiede-
ner Ämter und spätere Erweiterung auf
weitere Gebäude
2023/24
Strategie für Klimaneutralität der
Bestandsgebäude eine (1) Sanierungsstrategie ist erstellt 2024/25
Berücksichtigung der Energieleit-
linien
kontinuierliche Umsetzung, derzeit 1,2%
des Widerbeschaffungswerts des Be-
stands im Sondervermögen der Gebäu-
dewirtschaft
2024/27
Steigerung der jährlichen ener-
getischen Sanierungsrate
Umsetzung der Schulbaumaßnahmen
„GU/TU 2-Projekt“ bis 2027
Auszug aus dem Steckbrief „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“
40 Kölner Perspektiven 2030+; strategischer Kompass d er Stadt Köln für eine zukunftsgerichtete, strategische sowie nachhaltige Stadt-
entwicklung.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Die in den Steckbriefen genannten Titel werden mit jeweiligen Kernpunkten konkretisiert. Wei-
tere Angaben betreffen
den geplanten Umsetzungszeitraum,
Aussagen zu quantifizierbaren Zielen,
den dazugehörigen Zielzeitraum,
Kostenangaben zum Haushalt 2023/2024,
Angenommene Gesamtkosten sowie
Kostenangaben mit Blick auf ein Budget (2023/2024) der Beteiligungen.
Angesichts der Komplexität der einzelnen Maßnahmen und dem Umstand geschuldet, dass ei-
nige Maßnahmen sich erst in der Konzeptionsphase befinden, ist nachvollziehbar, dass die
Maßnahmensteckbriefe sich noch auf einer sehr hoch aggregierten Ebene befinden. Es ist da-
her davon auszugehen, dass mit Beginn der Aktivitäten und einem Fortschreiten der gesammel-
ten Ergebnisse, aktuell fehlende Angaben zukünftig präzisiert werden können.
Bereits heute werden bei der Sanierung der städtischen Immobilien die Energieeffizienzziele
berücksichtigt und umgesetzt, die in den städtischen Energieleitlinien definiert sind. Für die bau-
liche Sanierung des Gebäudeportfolios bestehen Vorgaben, die deutlich über die Anforderun-
gen des Gebäudeenergiegesetzes hinausreichen. Ziel dieser Standards ist primär die Reduzie-
rung von CO 2-Belastungen.
Im weiteren Verlauf der Konkretisierung sollten daher den Maßnahmen, die einen direkten Bei-
trag zur CO 2-Reduzierung leisten können, die direkt zuzuordnenden Reduktionspotenziale bei-
gefügt werden. Gerade mit dieser zielorientierten Betrachtung lässt sich der Aktionsplan in sei-
ner Gesamtheit mit Blick auf das CO 2-Restbudget und das Zieljahr 2035 erst evaluieren sowie
einvernehmlich priorisieren. Für das vorhandene Gebäudeportfolio sollten Angaben zu mögli-
chen CO 2-Einsparpotenzialen aufgrund vorhandener Energieeff izienzkennwerte relativ unprob-
lematisch zu ermitteln sein.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz die Zielvorgaben
der CO 2-Minderung mit aufnehmen.
Weitere im Verlauf der individuellen Maßnahmenplanung benötigte Angaben sollten die jeweilig
verantwortlichen Dienststellen benennen und neben den finanziell benötigten Ressourcen auch
Aussagen zu den notwendigen Personalressourcen tätigen.
Der Finanzmittelbedarf zum Erreichen der THG-Neutralität nur für Gebäude im Sondervermö-
gen der Gebäudewirtschaft Köln wurde bisher nicht separat ermittelt. Im Rahmen der Wirt-
schaftsplanung findet allerdings eine Einschätzung des Finanzbedarfs statt, ohne dabei geson-
derte Aufwendungen für den Klimaschutz auszuweisen. Im Vordergrund steht laut Angaben der
Gebäudewirtschaft der Werterhalt und die Funktionsfähigkeit der Immobilien. Dies inkludiert
selbstverständlich, dass bei allen Instandsetzungsmaßnahmen oder Ersatzbauten klimaschutz-
relevante Aspekte bereits mit berücksichtigt werden.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Die gpaNRW sieht in der Kalkulation und der tatsächlichen Berücksichtigung der notwendigen
Maßnahmen in der städtischen Finanzplanung eine Grundvoraussetzung, um das selbst ge-
steckte Ziel der THG-Neutralität für den Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
Um den Finanzmittelbedarf einzuschätzen, der für die Sanierung des städtischen Gebäudebe-
stands der Stadt Köln 41 hin zur THG-Neutralität notwendig wird, hat die gpaNRW eine Schät-
zung anhand eines Wertekorridors in Verbindung mit der Fläche der Gebäude vorgenommen.
Der Wertekorridor gibt einen finanziellen Rahmen mit von- / bis-Werten an sowie einen Basis-
wert. Dabei handelt es sich um Orientierungswerte, die auf Erfahrungswerten anderer Kommu-
nen sowie auf Fachliteratur basieren, die in Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens durchaus
nach unten wie auch nach oben abweichen können.
Wertekorridor für die Sanierung städtischer Gebäude in Euro je qm BGF
von Basiswert bis
1.600 2.500 3.400
Der Basiswert liegt bei 2.500 Euro je qm Bruttogrundfläche (BGF). Dieser beinhaltet Finanzmit-
tel für Ersatz- oder Umbauten, Modernisierungen oder Instandsetzungen oder auch Kombinatio-
nen aus den vorgenannten Maßnahmen. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um (Bau)
Maßnahmen, die rein dem Klimaschutz dienen. Eine Differenzierung ist für diese Über-
schlagskalkulation nicht möglich. Nicht enthalten sind Nebenkosten wie z.B. eigene Personal-
aufwendungen in den Ämtern oder Planungskosten für externe Dritte.
Es handelt sich um einen Schätzwert und soll lediglich eine Prognose darstellen. Die tatsächli-
chen Kosten für den Umbau des Gebäudebestandes können durchaus höher liegen. Da aber
voraussichtlich nicht alle Gebäude angepasst werden müssen, wir aber den gesamten Flächen-
anteil mit diesem Wert multiplizieren, ist der Basiswert als Schätzwert angemessen.
Der Gebäudebestand der Stadt Köln umfasst eine Fläche von rund 4,1 Mio. Quadratmeter
(BGF). Multipliziert mit dem Basiswert von 2.500 Euro je qm BGF ergibt sich ein Finanzmittelbe-
darf von insgesamt rund 10,25 Mrd. Euro, der für die Zielerreichung der Treibhausgasneutralität
im eigenen Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 anfallen könnte. Bis zum Zieljahr 2035 verblei-
ben der Stadt Köln noch zwölf Jahre (ab 2024). Umgerechnet auf die verbleibenden Jahre bis
zum Zieljahr würde sich ein jährlicher Finanzmittelbedarf von rund 854 Mio. Euro ergeben. Der
hier näherungsweise beschriebene Finanzmittelbedarf beinhaltet sowohl die energetische als
auch bautechnische Instandsetzung des Gebäudebestandes. Insofern entfaltet der geschätzte
Finanzmittelbedarf zwei Wirkungen: zum einen wird der Gebäudebestand hin zur THG-Neutrali-
tät umgebaut und zum anderen wird damit der Abbau des Instandhaltungsstaus deutlich voran-
getrieben.
Damit Köln das Ziel der Klimaneutralität 2035 für den Gebäudebestand realistisch erreichen
kann, muss die Stadt die notwendigen Finanzmittel bis 2035 nicht nur einplanen, sondern auch
in den Gebäuden umsetzen. Diese Finanzmittel hat die Stadt Köln allerdings bisher nicht in Ih-
41 Gebäudebestand in der Verantwortung der Gebäudewir tschaft Stadt Köln
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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rer Haushaltsplanung berücksichtigt. Sollte in den ersten Jahren die Umsetzung in der entspre-
chenden Höhe nicht erreicht werden, erhöht sich der Finanz- und Umsetzungsbedarf in den
Folgejahren.
Neben dem erforderlichen Finanzmittelbedarf für die kommenden Jahre bis zum Erreichen der
THG-Neutralität haben wir uns auch den bisherigen Finanzmitteleinsatz in den betrachteten Ge-
bäudebestand angesehen. Gemäß Jahresabschluss belaufen sich die Instandhaltungsaufwen-
dungen in 2023 auf 77,9 Mio. Euro und die Bau-Investitionen (incl. Ankauf von Grundstücken
und Gebäuden) auf 285,3 Mio. Euro. In Summe beläuft sich der Finanzmitteleinsatz im Jahr
2023 auf fast 365 Mio. Euro.
Finanzmitteleinsatz für das Gebäudeportfolio der Gebäudewirtschaft Köln in Mio. Euro
2019 2020 2021 2022 2023
Konsumtive Auszahlungen 57,22 62,03 77,89 72,13 77,9
Investive Auszahlungen 211,37 271,5 308,69 349,27 285,3
Summe 268,59 333,57 386,78 421,40 364,07
Quelle: Ist- Angaben aus den jeweiligen Jahresabschlüssen der Gebäudewirtschaft Stadt Köln
Die Stadt Köln setzte von 2019 bis 2023 somit insgesamt 1,774 Mrd. Euro für die Erhaltung ih-
rer kommunalen Gebäude ein. Im Durchschnitt sind dies rund 355 Mio. Euro pro Jahr.
In der folgenden Grafik haben wir den bisherigen Finanzmitteleinsatz dem geschätzten Finanz-
mittelbedarf gegenübergestellt.
Finanzmitteleinsatz und Finanzmittelbedarf im kommunalen Gebäudemanagement in Mio. Euro
* bis 2023: IST, ab 2024: PLAN (kalkulierter Bedarf nach gpa-Modellrechnung)
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Es wird deutlich, dass der zukünftig erforderliche Finanzmittelbedarf erheblich über dem bisheri-
gen Finanzmitteleinsatz liegt. Die Stadt Köln müsste ihre Finanzmittel in den eigenen Gebäude-
bestand mindestens verdoppeln, wenn sie ihr Ziel des THG-neutralen Gebäudebestands bis
zum Jahr 2035 erreichen möchte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei weitestge-
hend um die Sanierung von Bestandsgebäuden handelt. Mittel, die sich aus weiteren Aufgaben
ergeben (z.B. Schulneubau aufgrund gestiegener Schülerzahlen, etc.), müssen im Haushalt zu-
sätzlich bereitgestellt werden.
Die hier angesprochene klimafreundliche Bestandssanierung erzeugt zwar, wie dargestellt, ei-
nen erheblichen finanziellen Mehrbedarf. Dieser wird jedoch auch deutlich kompensiert durch
die gleichzeitige Reduktion der Energiebezugskosten auf Grund der reduzierten Energiebedarfe
und eingesparten Kosten für die CO
2-Besteuerung.
Grundsätzlich können im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan noch nicht alle Maßnahmen enthalten
sein. Das gilt vor allem für finanzwirtschaftliche Auswirkungen, die sich noch nicht hinreichend
konkretisieren lassen oder über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinausgehen. Auf-
grund der voraussichtlich erheblichen Größenordnung sollte die Stadt Köln jedoch auch diese
Maßnahmen in ihren finanzwirtschaftlichen Planungen außerhalb des Haushaltsplans im Blick
haben. Dadurch kann sie frühzeitig Auswirkungen auf spätere Haushalte zumindest grob ein-
schätzen und gegebenenfalls notwendige Prioritäten setzen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG-neutralen Gebäu-
debestandes beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer langfristigen Finanzplanung be-
rücksichtigen.
Neben den notwendigen Finanzmitteln erschweren allerdings die aktuellen Rahmenbedingun-
gen und äußeren Faktoren die Umsetzung der Maßnahmen. Als Risiken sind hier die klimapoli-
tischen Herausforderungen, Preisänderungsrisiken oder auch Finanzierungsrisiken zu nennen.
Lieferengpässe, besonders der Fachkräftemangel und Förderungsunsicherheit bringen zusätz-
lich erschwerende Auswirkungen mit sich. Insbesondere sind für die Planung und Realisierung
der Maßnahmen entsprechende Personalressourcen erforderlich.
Vor dem Hintergrund der enormen finanziellen Herausforderung ist es zwingend erforderlich,
die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen effizient einzusetzen. Für das Ge-
bäudeportfolio der Gebäudewirtschaft Köln bedeutet dies, dass eine klare und einvernehmliche
Priorisierung der Maßnahmen erforderlich ist, die auf den größten ökologischen und ökonomi-
schen Nutzen abzielt.
Dabei sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
CO ₂-Emissionen: Gebäude mit besonders hohem Energieverbrauch und CO ₂-Ausstoß,
deren Sanierung das größte Einsparpotenzial bietet.
Energetischer Zustand: Gebäude mit dringendem Sanierungsbedarf, um unnötige Ener-
gieverluste zu vermeiden.
Potential für erneuerbare Energien: Gebäude, die sich aufgrund ihrer Lage oder Bau-
weise besonders gut für die Installation von Photovoltaikanlagen und die Nutzung erneu-
erbarer Energien eignen.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Diese Priorisierung kann dazu beitragen, die knappen Haushaltsmittel und personellen Res-
sourcen gezielt auf Projekte zu konzentrieren, die den größten Beitrag zur CO ₂-Reduktion leis-
ten und somit das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 direkt unterstützen. Mit einer ersten
Gebäudeportfolioanalyse wurde bereits begonnen.
Bei einem weiteren wichtigen Aspekt, der für dieses Kapitel formulierten Sollvorstellung, befin-
det sich die Stadt Köln bereits in der Umsetzung. So sollen die Maßnahmen und Aktivitäten aus
dem Aktionsplan Klimaschutz laufend überwacht und der jeweiligen Entwicklung angepasst
werden. Hierzu hat die Stadt Köln ein europaweites Vergabeverfahren für die Beauftragung ei-
ner digitalen Controlling-Plattform durchgeführt.
Die Stadt Köln verfolgt damit das Ziel, sowohl die Fortführung der Treibhausgasbilanzierung
(BISKO-konform) sicherzustellen, als auch die Maßnahmen zur THG-Neutralität in einem Mul-
tiprojektmanagement zu steuern und zu überwachen. Gleichzeitig soll gewährleistet werden,
dass die einzelnen Parameter transparent für die gesamte Verwaltung zur Verfügung stehen
und somit die Erfolgsmessungen der verschiedenen Projekte kommuniziert wird.
Sehr positiv ist festzustellen, dass durch die Verwaltung geplant ist, Darstellungsformen zu ent-
wickeln, die öffentliche Teilhabe ermöglichen. Hierdurch soll die Stadtgesellschaft Einblicke in
die Fortschritte bei der Umsetzung der Klimaschutz-Strategie erhalten. Für weitere Ausführun-
gen zum Thema vergl. Kapitel 4.5.6 Monitoring.
4.5.4 Treibhausgasbilanz
Feststellung
Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Endenergieverbräu-
che und dem Territorialprinzip dargestellt. Der Entwicklungspfad und damit die Erfolgskon-
trolle zur Zielerreichung werden somit transparent.
Eine Stadt sollte über eine Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) verfügen. Hiermit wird die Möglich-
keit gegeben, mit Hilfe geeigneter Messgrößen die Wirksamkeit und die Erfolgskontrolle eigener
Klimaschutzbemühungen zu protokollieren.
Die Stadt Köln hat bereits im Jahr 2008 mit einem auf Köln zugeschnittenen Bilanzierungsan-
satz die gesamtstädtische Emissionssituation in den Blick genommen. Auf dem Territorialprinzip
wurde in einer ersten Energie- und CO
2-Bilanzierung der Teilbereich Energie bilanziert. Hierzu
wurde das Excel-basierte Bilanzierungstool „BICO2“ eingesetzt. Im Jahr 2012 hat dann die
Stadt Köln in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern und aufbauend auf den
ersten Bilanzierungen ein integriertes Klimaschutzkonzept vorgestellt.
Die jüngste von der Stadt Köln vorgestellte Energie- und Treibhausgasbilanz für das Jahr 2020
wurde nach der deutschlandweit empfohlenen Bilanzierung-Systematik Kommunal (BISKO) im
Klimaschutz-Planer 42 erstellt. Hierbei wird der Ansatz einer endenergiebasierten Territorialbilanz
verfolgt. Das bedeutet, dass alle auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln anfallenden Verbräuche
von Endenergie, beispielsweise aus der Zurverfügungstellung von Strom, Kraftstoff oder
42 Der Klimaschutz-Planer ist die webbasierte Softwar e zum Monitoring des kommunalen Klimaschutzes, die vom Klima Bündnis betrie-
ben wird.
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Wärme, mit einbezogen werden. Diese werden fünf Verbrauchssektoren (Industrie, Verkehr, pri-
vate Haushalte, kommunale Einrichtungen und Gewerbe/Handel/Dienstleistungen/Sonstige) zu-
geordnet. Über die Verrechnung der Endenergien mit den jeweiligen Emissionsfaktoren werden
anschließend die THG-Emissionen berechnet. Die sogenannte „Graue Energie“43 wird hierbei
nicht mit bilanziert.
Für die leitungsgebundenen Energieträger (wie Strom, Erdgas oder Nah- und Fernwärme) hat
die Stadt Köln die Datenbeschaffung für die Bilanz vorgenommen. Aus Datenschutzgründen
konnten allerdings erforderliche Daten aus dem Industrie-Sektor nicht bereitgestellt werden.
Hierfür wurden die Verbrauchsdaten für Strom und Erdgas aus den Vorjahren für diesen Be-
reich fortgeschrieben. Würden die Endenergieverbräuche aus dem Industrie-Sektor vorliegen,
so würde sich dies allerdings auf die Datengüte und somit auf die Gesamtdatengüte für die
Energieträger Strom und Erdgas positiv auswirken.
Die Endenergieverbräuche von nicht leitungsgebundenen Energieträgern
44 für die Sektoren Ge-
werbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) und private Haushalte (HH) werden in der Bilanzie-
rung der Stadt Köln indirekt über lokal verfügbare Primärdaten berechnet. Hintergrund hierfür
ist, dass für diese Sektoren in diesem Bereich keine gemessenen Energieverbräuche vorliegen.
Die Datenbasis der Bilanzierung für den Sektor Verkehr setzt sich in der Bilanz der Stadt Köln
aus verschiedenen Datenquellen zusammen. Für die Bilanzierung der Endenergieverbräuche
aus dem Bereich öffentlicher Straßenpersonenverkehr (Linienbusse und Stadtbahne) liefern die
Kölner Verkehrsbetriebe AG die Daten. Für die Berechnung aus dem Bereich Schienenverkehr
auf Kölner Stadtgebiet stellt die Deutsche Bahn AG Datensätze zur Verfügung. Für die Binnen-
schiffahrt auf dem Rhein und den Flughafen Köln-Bonn werden die Daten für die Stadt Köln
über das Berechnungsmodell TREMOD (Transport Emission Model) generiert. Die Endenergie-
verbräuche und THG-Emissionen für den Straßenverkehr (Motorisierter Individualverkehr, Stra-
ßengüterverkehr, Busse) werden mit Hilfe des Software-Tool GRETA (Gridding Emission Tool
for ArcGIS) des Umweltbundesamtes ermittelt, welches im Klimaschutz-Planer zur Verfügung
gestellt wird.
Auf Grundlage der so gewonnenen Daten wurde für die Stadt Köln die Endenergiebilanz für das
Jahr 2020 erstellt und anhand von spezifischen Emissionsfaktoren die Treibhausgasemissionen
ermittelt. Insgesamt wurden in 2020 rund 8.700 Kilotonnen CO 2eq emittiert.
43 Graue Energie; indirekter Energiebedarf bei Produk tion oder Kauf eines Konsumgutes
44 Nicht leitungsgebundene Energieträger z. B. Heizöl , Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbrike tts, Scheitholz, Kohle oder Koks
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THG-Emissionen nach Sektoren Köln 2020 in Prozent
Auszug aus der THG-Bilanz Stadt Köln 2021: „Der Industrie-Sektor ist bei der Treibhausgas
(THG)-Bilanz mit 41 Prozent (ca. 3.600 kt CO 2eq ) der größte Verbrauchssektor. Die nächstgröß-
ten Verbrauchssektoren sind der Verkehr mit 26 Prozent (ca. 2.200 kt CO 2eq ), die privaten
Haushalte mit 23 Prozent (ca. 2.000 kt CO 2eq ) und der GHD-Sektor mit neun Prozent (ca. 800 kt
CO 2eq ). Die kommunalen Einrichtungen der Gebäudewirtschaft bilden mit rund 100 kt CO 2eq ei-
nen Anteil von einem Prozent.“
THG-Emissionen nach Energieträgern Köln 2020 in Prozent
Quelle: Treibhausgasbilanz Stadt Köln 2021
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Ebenfalls aus der THG-Bilanz Stadt Köln 2021: „Im Vergleich zur Endenergiebilanz kommt es
bei den Anteilen der Verbrauchssektoren und Energieträgern zu leichten Verschiebungen. Einer
der Hauptgründe ist der vergleichsweise hohe Emissionsfaktor des deutschen Strommixes. Der
Stromverbrauch mit 32 Prozent (ca. 2.700 kt CO 2eq ) verursacht die meisten THG-Emissionen.
Dicht darauf folgt das Erdgas mit 29 Prozent (ca. 2.500 kt CO 2eq ). Die weiteren größeren Anteile
der THG-Emissionen werden durch die Nutzung von Diesel mit 15 Prozent (ca. 1.300 kt CO 2eq ),
von Heizöl mit 13 Prozent (ca. 1.100 kt CO 2eq ) und Benzin mit 7 Prozent (ca. 600 kt CO 2eq ) ver-
ursacht. Die THG-Emissionen von Nah- und Fernwärme bilden zusammen einen Anteil von nur
4 Prozent (ca. 300 kt CO 2eq ).“
Mit den vorliegenden Informationen aus den Bilanzierungen sowie in Verbindung mit den beste-
henden Fachgutachten hat die Stadt Köln einen genauen Überblick über die Summe der derzei-
tigen Treibhausgasemissionen auf dem Kölner Stadtgebiet. Mit Blick auf die eigenen Zielvorga-
ben ergibt sich somit ein konkreter Reduktionspfad, den die Stadt Köln bis zum Jahr 2035 um-
setzen muss.
Reduktionsverlauf THG-Emissionen Köln in Kilotonnen CO 2eq
Für die Stadt Köln bedeutet die Zielvorgabe der THG-Neutralität bis 2035 eine jährliche Reduk-
tion der THG-Emissionen um anfänglich ca. sieben Prozent, ausgehend vom Jahr 2020. (ver-
gleiche hierzu die blaue Linie). Unter Berücksichtigung eines Kompensationsanteils, sinkt das
verfügbare jährliche CO 2eq -Budget zur Einhaltung des 1,75 Grad Ziels (vergleiche hierzu die
orangene Linie ) von ca. 8,1 Kilotonnen auf 1,8 Kilotonnen CO 2eq/a 45 .
Um die gesetzlich vorgeschriebene THG-Neutralität zu erreichen, wird eine jahrliche Reduktion
um ca. vier Prozent benötigt. (vergleiche hierzu die graue Linie)
Mit den bereits vorliegenden Informationen aus den einzelnen Bilanzierungen hat die Stadt Köln
den aktuellen Sachstand hinsichtlich der notwendigen Klimaschutzbemühungen transparent
45 Quelle: Fachgutachten Köln Klimaneutral Band 1
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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offengelegt. Gleichzeitig kann mit den folgenden Bilanzierungen der Entwicklungspfad und
damit auch die Erfolgskontrolle für den Konzern Stadt Köln und die Stadtgesellschaft Köln
nachvollziehbar dargelegt werden. Am Beispiel der kommunalen Emissionen in Höhe von
lediglich einem Prozent wird aber auch deutlich, wie gering der eigene städtische Einflußbereich
in das Gelingen der THG-Neutralität ist.
Das selbst gesetzte Ziel der THG-Neutralität bis 2035 wird nur dann erreicht, wenn in allen
Sektoren zeitnah die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Es wird deutlich, dass der
Stadt Köln die THG-Neutralität nur gelingen kann, wenn auch Industrie, Verkehr und private
Haushalte diesen Weg mitgehen. Der Politik und der Stadtverwaltung Köln kommt somit eine
besondere Rolle zu. Zum einen muss die Stadt Köln in besonderem Maße Vorbild sein, zum
anderen hat sie die Möglichkeit, die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen durch Anreize und
politische Beschlüsse zu unterstützen.
Empfehlung
Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht erreicht wird, sollte
die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das Zieljahr anpassen.
4.5.5 Energiemanagement
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für das ihr verantwortete Gebäudeportfolio ein
Energiemanagement eingeführt. Zentraler Baustein ist das Energiemanagementsystem.
Hierdurch verfügt die Gebäudewirtschaft über umfangreiche Daten und Einflussmöglichkei-
ten zu ihren Einrichtungen. Die so gewonnene Transparenz über vorhandene CO 2-Emissio-
nen des Gebäudeportfolios ist von zentraler Bedeutung.
Mit einem Energiemanagement sollte eine Stadt ihre organisatorischen und technischen Ab-
läufe sowie Verhaltensweisen so beeinflussen, dass sie den gesamten Energieverbrauch unter
wirtschaftlichen und klimaschutztechnischen Gesichtspunkten senken kann. Somit sollte sie die
Energieeffizienz kontinuierlich steigern. In einem Energiemanagementsystem sollte eine Stadt
ihre Energiepolitik, Planung, Einführung und Umsetzung sowie Kontrolle erfassen, um eine kon-
tinuierliche Verbesserung des Energiebedarfs zu erreichen.
Das Energiemanagement gewinnt allgemein angesichts steigender Energiekosten und der Ver-
pflichtungen zum Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, den Energieverbrauch in
öffentlichen Gebäuden systematisch zu überwachen, Einsparpotenziale zu identifizieren und
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu ergreifen.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln organisiert für die Ihr verantworteten Liegenschaften ein
eigenes Energiemanagement. In deren Zuständigkeit werden die leitungsgebundenen Energie-
lieferverträge für Strom und Gas verwaltet als auch ein aktives Energiemanagementsystem be-
trieben.
Wesentliche Aufgaben sind hierbei das Energiecontrolling, ein Energiereporting und die Ener-
gieoptimierung. Insgesamt werden dabei rund 500 Gebäude in eine Energieverbrauchsüberwa-
chung einbezogen. Rund 200 Liegenschaften, die für 80 Prozent des gesamten Energiever-
brauchs verantwortlich sind, werden dabei mittels einer Energiemanagement-Software mit einer
täglichen Energieverbrauchsauswertung für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser gebäude-
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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scharf überwacht. Diese Gebäude verfügen i.d.R. über Zählertypen mit registrierender Leis-
tungsmessung (RLM Verbraucher). Die restlichen Gebäude, die somit für ca. 20 Prozent des
Energieverbrauchs verantwortlich sind, werden mittels jährlicher Zählerablesung in die Daten-
auswertung übernommen.
Über diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass der überwiegende Anteil der Energiever-
bräuche täglich einer Steuerung und Kontrolle unterzogen sind. Hiermit ist sicher gestellt, dass
die Verbrauchsentwicklungen analysiert werden können. Somit sind zum einen unterjährige Ab-
weichungen sichtbar und zum anderen können Energieeinsparpotentiale identifiziert werden.
Die Ergebnisse Ihres Energiemanagements fasst die Gebäudewirtschaft Köln gemeinsam mit
dem Amt für Wohnungswesen jährlich in einem Energiebericht zusammen. Betrachtet werden
darin die Gebäude im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft (vergl. Kapitel 4.4 Strukturen),
ergänzt um die Verbrauchsdaten des Amtes für Wohnungswesen.
Der Energiebericht stellt die Verbrauchs- und Kostenstatistik zu den betrachteten Gebäuden dar
und ergänzt diese Aussagen mit Energiekennwerten aller Objekte. Ebenso wird über den Stand
des Photovoltaikausbaus im Gebäudebestand berichtet.
Die so gewonnenen Erkenntnisse werden in enger Abstimmung mit der Koordinierungsstelle
Klimaschutz ausgetauscht. Hiermit ist sichergestellt, dass alle relevanten Informationen zur Ent-
wicklung laufender bzw. geplanter Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das Ener-
giemanagement der Gebäudewirtschaft entspricht somit der in diesem Kapitel aufgezeigten
Sollvorstellung.
4.5.6 Monitoring
Die Stadt Köln hat in einer ersten Ausbaustufe eine Klimaschutz Monitoring/Controlling Plat-
form in Betrieb genommen. Hiermit wird die Erfolgskontrolle der Zielerreichung der städti-
schen Treibhausgasneutralität 2035 wesentlich unterstützt. Für die Liegenschaften der Ge-
bäudewirtschaft bestehen Energieverbrauchs- und Kostenkennwerte, die ein zielgerichtetes
Monitoring und Controlling gewährleisten.
Die klimaschutzrelevanten Entscheidungen, Projekte und Maßnahmen wirken vielfach erst lang-
fristig. Daher sind die von Politik und Verwaltungsführung einer Stadt beschlossenen Ziele in
der Regel auch eher langfristig gesetzt. Diese Zielvorgaben bilden die Basis für die Planungen
und die dafür notwendigen Entscheidungen. Dabei sollte eine Stadt Kennzahlen und Indikato-
ren zur Messung der Zielerreichung einsetzen. Über ein Berichtswesen sollte sie beurteilen, in-
wieweit sie die gesetzten Ziele realisiert.
Für die Stadt Köln ist die Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz ein dynamischer Prozess
auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität 2035. Dieser Prozess erfordert laut der Verwaltung
einen laufenden Soll-Ist-Werteabgleich der Zielerreichung (Messen) sowie ein ständiges Nach-
justieren, Korrigieren, Verändern (Anpassen).
Hierzu hat die Stadt Köln in einer ersten Ausbaustufe eine webbasierte Klimaschutz Monito-
ring/Controlling Plattform in Betrieb genommen, mit folgenden Funktionalitäten:
Multiprojektmanagement zur Überwachung und Steuerung des Ziels der Treibhausgas-
neutralität bis 2035,
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Transparente Darstellung der Erfolgsmessung einzelner Projekte und übergeordneter
Ebenen anhand spezifischer Indikatoren sowie
Datensammlung / Bereitstellung mit dem Ziel der automatisierten Datenübertragung.
Ziel der ersten Ausbaustufe ist es, dass festgelegte Informationen zu Vorhaben des Aktions-
plans Klimaschutz manuell hinzugefügt und Indikatoren sowohl manuell als auch automatisiert
abgerufen werden können.
Mittel- bis langfristig soll somit eine laufende Übersicht über den Umsetzungsfortschritt möglich
sein. Insbesondere eine Ableitung erforderlicher Prioritätensetzungen in Abhängigkeit von der
Entwicklung der Handlungsfelder und/oder einzelner Projektbereiche bewerkstelligt werden.
Gleichzeitig stehen die Ergebnisse des digitalen Monitoring und Controlling zur weiteren Treib-
hausgasbilanzierung (bisko-konform) zur Verfügung.
Die Abteilung Energiemanagement der Gebäudewirtschaft Köln verfügt bereits über eine Viel-
zahl an Kennzahlen für Ihre rund 500 zu betreuenden Objekte. Hierdurch ist u. a. gewährleistet,
dass die jährlichen Energieabrechnungen auf Plausibilität geprüft und auffällige Gebäude identi-
fiziert werden können. Hieraus lassen sich beispielhaft verschiedene Handlungsoptionen ablei-
ten, so z. B. Anlagenoptimierungen durch eine verbesserte Paramentierung oder direkt ganze
Anlagenmodernisierungen.
Zur Entwicklung einzelner Kennzahlen wird jährlich im Energiebericht der Gebäudewirtschaft
berichtet. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug aus dem vorhandenen Kennzahlenport-
folio.
Übersicht Statistikkennzahlen aus dem Energiebericht 2022
Bezeichnung der Kennwerte
Heizenergie unbereinigt und witterungsbereinigt für
Erdgas
Fernwärme
Heizöl
Sonstige
Gesamtverbrauch bereinigt und unbereinigt für
Strom
Wasser (Frisch- u. Abwasser)
Energie- und Wassereinsparung flächenbereinigt für
Heizenergie
Strom
Wasser (Frisch- u. Abwasser)
CO 2-Emissionen städtischer Objekte 46 für
Heizenergie
46 Gebäude aus dem Sondervermögen, den Kulturbauten u nd dem Amt für Wohnungswesen
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Bezeichnung der Kennwerte
Strom
Kostenkennwerte für
Heizenergie gesamt
Strom
Wasser
Regenerative Energiegewinnung aus
Photovoltaikanlagen
Sonstige
Quelle: Energiebericht 2024
Das Kennzahlenportfolio wird in weiten Teilen bereits seit 2005 fortgeschrieben. Die damit vor-
liegenden Verbrauchsdaten zeigen in Verbindung mit den jeweiligen Emissionsfaktoren (ab
2022 CO 2-Äquivalente mit Vorkette) den Verlauf der Emissionen, die durch den Betrieb und die
Nutzung der hier betrachteten Gebäude verursacht wird. Gleichzeitig kann somit die Entwick-
lung und damit auch die Zielerreichung quantifiziert werden.
Mit einer so geschaffenen Transparenz in Verbindung mit der Klimaschutz Monitoring/Control-
ling Plattform erfüllt die Stadt Köln die für dieses Kapitel beschriebene Sollvorstellung.
4.5.7 Bauinvestitionscontrolling (BIC)
Feststellung
Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich bestehen städti-
sche Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung größerer Bauvorhaben Anwen-
dung finden. Ein zentrales Gremium, das für die dezernatsübergreifende Planung und Steu-
erung von Baumaßnahmen zuständig ist, besteht nicht verbindlich.
Ein systematisches Bauinvestitionscontrolling (BIC) sollte bereits mit Beginn der Maßnahmen-
planung die Bedarfsfeststellung unterstützen. Im weiteren Verfahrensablauf wird die Einhaltung
von Kosten und Projektlaufzeiten möglichst abgesichert. Eventuelle Planabweichungen und
Kostensteigerungen werden rechtzeitig erkannt und das BIC ermöglicht ein frühzeitiges Gegen-
steuern.
Die Stadt Köln nutzt zur Einschätzung der kurz-, mittel- und langfristigen haushalterischen Be-
lastungen von laufenden und anstehenden Großbauprojekten
47 und den damit verbundenen fi-
nanziellen Risiken seit 2019 ein Bauinvestitionscontrolling (BIC). Hierbei werden Projekte in ei-
nem Monitoring betrachtet, die sowohl unmittelbare als auch mittelbare Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt entfalten.
47 Projekt mit einem Volumen größer 10 Mio. Euro
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Das BIC der Stadt Köln wird als ein einheitliches System zur Generierung eines zentralen, de-
zernatsübergreifenden Überblicks zu wesentlichen Großbauprojekten verstanden. Das BIC-Be-
richtswesen ist dabei ein internes Informations- und Steuerungsinstrument, welches zweimal im
Jahr einen aktuellen Bericht für den Verwaltungsvorstand bereitstellt.
Das BIC bezieht sich dabei u.a. auf folgende Informationen zu den Vorhaben:
Sachstand zu aktuellen Beschlüssen das Vorhaben betreffend,
bisher erbrachte Leistungsphasen (Realisierungsgrad),
voraussichtliches Gesamtvolumen des Projektes lt. letztem politischen Beschluss 48 ,
bisherige jahresbezogene Mittelflüsse sowie die voraussichtlich jährlichen Mittelflüsse bis
fünf Jahre in die Zukunft; darüber hinausgehende Zahlungen werden in einem kumulier-
ten Betrag dargestellt sowie
Kalkulationsberechnungen für die Bestimmung von Folgebelastungen.
Nach Beschluss des VV ist das BIC aufgebaut als die führende Informationsquelle für alle fi-
nanzwirtschaftlichen Informationen der städtischen Großbauprojekte.
Nach dem Verständnis der gpaNRW liegt allerdings ein wichtiges Steuerungspotenzial mit deut-
lichen finanziellen Auswirkungen und damit auch Einsparmöglichkeiten bei einer qualifizierten
Bedarfsplanung weit im Vorfeld der Umsetzung einer (Bau-) Maßnahme.
So muss jeder nennenswerten Bauinvestition am Anfang des Projektes eine Definition voraus-
gehen, was geplant und gebaut werden soll. Die wesentlichen Ziele und Bedingungen werden
durch den Bauherrn vorgegeben. Zur Erreichung dieser Vorgabe ist in der Regel eine ressort-
übergreifende Entscheidungsfindung im Vorfeld notwendig. Das Ziel muss für die Verwaltung
sein;
die frühzeitige Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern,
deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf,
deren Umsetzung in bauliche Anforderungen u. a. unter Berücksichtigung infrastrukturel-
ler Gegebenheiten (wie z.B. Lage und Beschaffenheit des Grundstücks),
eine Kostensensibilität in Bezug auf den Haushalt sowie die zu erwartenden Lebenszyk-
luskosten und deren Finanzierbarkeit,
sowie die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Vorgaben u. a. aus den Bereichen Nachhal-
tigkeit, Klimaschutz oder auch der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ 49 .
48 Planungs- bzw. Baubeschluss, Änderungsbeschluss
49 Kompass der Stadt Köln für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung (ww w.stadt-koeln.de/arti-
kel/68263/index.html)
Stadt Köln Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 050.010.050_03369
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Die Aspekte, die heutzutage im Vorfeld einer (Bau) Projektentscheidung zu berücksichtigen
sind, werden immer komplexer und sind in der Regel auch nicht auf ein Fachamt bzw. Dezernat
begrenzt.
So gilt beispielsweise gemäß § 6 des Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG),
dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck die-
ses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu
berücksichtigen haben. Das bedeutet, dass das Berücksichtigungsgebot des § 6 KlAnG auf
kommunaler Ebene umgesetzt werden muss und die in den Beschlussvorlagen beantragten
Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden müssen. Auch in dieser Forderung zeigt
sich die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Planungsphase im Vorfeld der eigentlichen
Projektumsetzung.
Nicht nur die Projektdefinition mit einem analysierten Bedarf sollte organisationsübergreifend
geklärt werden, sondern auch die Entscheidungsgrundlagen zur Umsetzung sollten durch
schriftliche Stellungnahmen fixiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine frühzei-
tige Beteiligung aller in Frage kommender Ressorts, um den Erfolg einer Investition nachhaltig
zu sichern.
Darüber hinaus wird die Bauherrenfunktion wesentlich gestärkt, wenn die Einzelentscheidungen
während der Projektphase über ein breites Maß an Zustimmung innerhalb der Verwaltung ge-
tragen und abgesichert wurden.
Ein solches BIC ist demnach über den gesamten o.g. Projektverlauf zu beteiligen, um in jeder
Einzelphase steuernd eingreifen zu können. Sichergestellt werden muss eine größtmögliche
Flexibilität, die es den handelnden Personen erlaubt, selbst kurz vor dem „Spatenstich“ ggfs. ein
Projekt noch zu stoppen, sollten sich gravierende Änderungen ergeben haben, die eine Umset-
zung als gefährdet oder unwirtschaftlich erscheinen lassen.
Deutlich hervorheben möchten wir an dieser Stelle das Projektmanagement-Handbuch der
Stadt Köln 3.0. In diesem Handbuch verbindet die Stadt Köln einen ihrer Leitsätze „4 Gewinnt“
mit sämtlichen Informationen zur eigenen Projektarbeit. Der Inhalt des Projektmanagement-
Handbuches gliedert sich in vier Teile.
Teil 1 beinhaltet einen grundlegenden Überblick zum Thema Projektmanagement: Was
ist ein Projekt? Wieso benötigt die Stadt Köln ein einheitliches Projektmanagement?
Wodurch zeichnen sich Projekte aus?
Teil 2 beschreibt Standards für das Projektmanagement, die als Mindestanforderungen
für alle Projekte der Stadt Köln gelten sollen. Dabei beziehen sich die Standards auf die
Aufgaben und Ergebnisse in den drei Phasen, die jedes Projekt durchläuft: Start, Durch-
führung und Abschluss.
Teil 3 stellt die Projektdokumentation vor und beschreibt Standard-Berichte zur Doku-
mentation und Steuerung von projektrelevanten Daten.
Teil 4 fasst spezielle Vertiefungsthemen zusammen. Hierzu zählen Informationen und
Umsetzungshinweise zum Akzeptanz- und Veränderungsmanagement, zu agilen und
hybriden Projekten sowie zum Programmmanagement.
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Die Stadt Köln verfügt mit dem Projektmanagement-Handbuch 3.0 über ein vorbildliches
Werkzeug zur Bewältigung komplexer Projekte. Die in diesem Handbuch aufgeführten Er-
läuterungen und Hinweise unterstützen die Sollvorstellung der gpaNRW zum Thema BIC
fast vollumfänglich.
In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch noch zwei Aspekte thematisieren, bei denen aus
Sicht der gpaNRW Optimierungspotenzial besteht.
Zum einen ist dies die Projektkategorisierung. Im Projektmanagement-Handbuch 3.0 steht
dazu: „Die Projektkategorie ist ein optionales Feld der Projektvereinbarung. Hierbei kann zwi-
schen A-, B- und C-Projekten differenziert werden (siehe nachfolgende Tabelle). Es steht den
Dienststellen frei, ob sie dienststellenintern mit diesen Projektkategorien arbeiten...“
Projektkategorisierung
Kriterien zur
Projektkategorisierung Kategorie A Kategorie B Kategorie C
Betroffene Bereiche dezernatsübergreifend dezernats intern amtsintern
Relevanz für Gesamtver-
waltung
hoch mittel gering
Komplexität hoch mittel gering
Außenwirkung hoch mittel gering
Risiken hoch mittel gering
Politische/strategische Be-
deutung
hoch mittel gering
Finanzbedarf ab 1 Mio. Euro bis zu 1 Mio. Euro bis 100.000 Euro
Quelle: Tabelle 3: Projektkategorisierung auf Seite 17 im Projektmanagement-Handbuch 3.0
Der zweite Aspekt betrifft die Projektorganisation, insbesondere die einzelnen Rollen im Projekt.
Laut Handbuch gibt es unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten, die in jedem Projekt
zu klären und zu definieren sind.
In diesem Zusammenhang werden die auftraggebende Person, der Lenkungskreis, die Projekt-
leitung, die projektverantwortliche Person sowie das Projektteam aufgelistet.
Die auftraggebende Person formuliert den Projektauftrag und übernimmt die oberste Fachver-
antwortung. Zu Ihren Aufgaben zählt:
die Benennung und Bestätigung der Projektleitung,
die Erteilung des Projektauftrags,
die Freigabe der Projektvereinbarung,
die Entscheidung über Änderungen im Projekt (Freigabe Änderungsvereinbarungen),
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die Abnahme der Meilensteine und Freigabe der jeweils folgenden Projektphasen (gege-
benenfalls nach Beratung im Lenkungskreis) sowie
die Abnahme des Projektergebnisses.
Der Lenkungskreis ist laut Handbuch eine optionale Rolle für Projekte der Stadt Köln und fun-
giert grundsätzlich als beratendes Gremium für die auftraggebende Person. Seine Einrichtung
und Zusammensetzung werden in der Projektvereinbarung geregelt. Als Lenkungskreis berät er
die auftraggebende Person zu allen relevanten Projektfragen.
Zu seinen Aufgaben zählt:
die Beratung der auftraggebenden Person zu Projektvereinbarungen und Änderungsver-
einbarungen,
die Beratung zur Kommunikation (insbesondere gegenüber anderen Gremien sowie der
Öffentlichkeit),
die Unterstützung bei der Identifikation relevanter Strategiebeiträge und Synergien,
der Abgleich mit Gesamtstrategie und Gesamtzielen,
die Beratung beim Setzen von Prioritäten,
die Identifikation und Empfehlung von Steuerungsmaßnahmen (insbesondere bei Risi-
ken) sowie
die Implementierung von Projektergebnissen in die Linie.
Aus Sicht der gpaNRW sollte eine Projektkategorisierung verbindlich sein. Dies ist gerade dann
notwendig, wenn sich größere Investitionsentscheidungen, z. B. Hochbaumaßnahmen dezer-
natsübergreifend auswirken und diese mit einer hohen Gesamtrelevanz für die Gesamtverwal-
tung einhergehen. Die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen zur Abwicklung eines
Projektes richten sich im Anschluss nach der Kategorisierung.
Projekte mit einer entsprechenden Relevanz und Tragweite sollten ebenfalls verbindlich durch
den Lenkungskreis begleitet werden. Dabei hat aus unserer Sicht der Lenkungskreis nicht nur
eine beratende, sondern auch eine Kontrollfunktion, zumal der Lenkungskreis nach den Ausfüh-
rungen im Projektmanagement-Handbuch 3.0 auch eine Mitverantwortung für den Projekterfolg
trägt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine Projektkategorisierung ver-
bindlich einfordern und die Mitwirkung eines Lenkungskreises, je nach Einstufung der Pro-
jekte, verbindlich voraussetzen.
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4.6 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Gebäudewirtschaft - Klimaschutz
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft
F1
Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein um-
fangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG-
Neutralität bis 2035. Um die Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu
steuern, hat die Verwaltung eine digitale Controlling-Plattform etabliert.
149 E1.1 Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz
die Zielvorgaben der CO2-Minderung mit aufnehmen. 151
E1.2
Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines
THG-neutralen Gebäudebestandes beziffern und die entsprechenden Mit-
tel in ihrer langfristigen Finanzplanung berücksichtigen.
154
F2
Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der End-
energieverbräuche und dem Territorialprinzip dargestellt. Der Entwicklungs-
pfad und damit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden somit transpa-
rent.
155 E2
Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht
erreicht wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder
das Zieljahr anpassen.
159
F3
Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich be-
stehen städtische Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung grö-
ßerer Bauvorhaben Anwendung finden. Ein zentrales Gremium, das für die de-
zernatsübergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig
ist, besteht nicht verbindlich.
162 E3
Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine Projektka-
tegorisierung verbindlich einfordern und die Mitwirkung eines Lenkungs-
kreises, je nach Einstufung der Projekte, verbindlich voraussetzen.
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Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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5. Ordnungsbehördliche Bestattungen
5.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet „Ord-
nungsbehördliche Bestattungen“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Die Stadt Köln verzeichnet von 2020 bis 2023 in Bezug auf die zunächst als ordnungsbehördli-
che Bestattungsfälle gemeldeten Sachverhalte eine steigende Tendenz. Ihr gelingt es jedoch im
gesamten Betrachtungszeitraum in durchschnittlich 54 Prozent der Fälle bestattungspflichtige
Angehörige zu finden, die sich im Anschluss eigenständig um die Bestattung kümmern. Im in-
terkommunalen Vergleich führt die Stadt Köln im Jahr 2023 dadurch weniger ordnungsbe-
hördliche Bestattungen durch als die Mehrzahl der Vergleichskommunen.
Die Stadt Köln hat im Betrachtungszeitraum nicht immer die bestattungsrechtlichen Fristen
halten können. Auch die Kostenerstattungsansprüche hat die Stadt nicht vollumfänglich und
zeitnah geltend gemacht. Zum einen sollte die Stadt Köln konsequent die rechtlichen Möglich-
keiten der Fristverlängerung nutzen und des Weiteren die ihr zustehenden Kostenerstattungs-
ansprüche geltend machen, um den erhöhten fallbezogenen Fehlbetrag zu entlasten.
Die Ordnungsbehörde hat für die Bearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen in einer
Handlungsanweisung zusammengefasst. Diese steht alle Mitarbeitenden digital und analog
zur Verfügung. Das erleichtert eine einheitliche und rechtssichere Bearbeitung der Fälle und un-
terstützt zudem das Wissensmanagement
.
Die Ordnungsbehörde verzeichnete in den letzten Jahren eine hohe Personalfluktuation und da-
mit verbunden auch vermehrt Stellenvakanzen. Das führte zu Arbeitsrückständen. Mittlerweile
sind die Stellen alle besetzt, so dass die Ordnungsbehörde mit dem vorhandenen Personal-
stamm die Rückstände sukzessive abarbeitet. Im interkommunalen Vergleich setzt die Ord-
nungsbehörde im Bereich der ordnungsbehördlichen Bestattungen mehr Personal ein als die
Mehrzahl der Vergleichskommunen.
5.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
5.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Seit Jahren steigt in den Städten die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen. Die Gründe
hierfür sind vielfältig. Hierzu zählen beispielsweise die wachsende Vereinsamung der Men-
schen sowie die zunehmende Altersarmut. Aber auch die Vereinzelung der Lebensweise und
das Verschwinden der traditionellen Bindung mit gegenseitiger Verantwortung ist ursächlich da-
für. Diese Entwicklung unterstreicht die Herausforderung für die Ordnungsbehörden, die Pflicht-
aufgabe „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ rechtmäßig und sachgerecht durchzuführen.
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Ordnungsbehörden ihre Pflichtaufgabe
steuern und organisieren. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt bei der Rechtmäßigkeit und den
Verfahrensstandards der Aufgabenerledigung. Im Fokus unserer Analyse steht aber auch der
wirtschaftliche Ressourceneinsatz und hier insbesondere der qualitative und quantitative Perso-
naleinsatz.
Die gpaNRW möchte Optimierungshinweise bei den Verfahrensstandards geben und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzeigen, die das finanzwirtschaftliche Ergebnis positiv beeinflussen kön-
nen.
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Der Kennzahlenvergleich
schafft den notwendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der
Städte in NRW. Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die
tatsächliche unterjährige Ist-Situation der Stellenbesetzung für das Jahr 2023 erfasst. Dabei
sind die vollzeitverrechneten Stellenanteile differenziert nach Beamten und Tarifbeschäftigten
für die definierte Aufgabe erhoben worden.
Zudem stellt die gpaNRW einwohner- und fallbezogene Kennzahlen zum Fehlbetrag dar. Dabei
betrachtet die gpaNRW grundsätzlich die Jahre 2020 bis 2023 und stellt die Entwicklung der Er-
gebnisse in der Zeitreihe dar. Der Fehlbetrag bezieht sich auf die Ergebnisrechnung des maß-
geblichen Haushaltsjahres. Die von den Ordnungsbehörden zur Verfügung gestellten Fallzahlen
werden dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Stadt die Durchführung der ordnungsbehörd-
lichen Bestattung veranlasst hat. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Bewertung erforder-
lich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben. Darüber hin-
aus bezieht die gpaNRW örtliche Besonderheiten in ihre Betrachtung ein.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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5.4 Strukturen
Die örtlichen Besonderheiten kann eine Stadt in der Regel nicht beeinflussen. Sie können aber
durchaus Einfluss auf die Aufgaben einer Ordnungsbehörde haben und stehen somit im unmit-
telbaren Zusammenhang.
Die örtlichen Strukturen, die unmittelbaren Einfluss auf das Fallaufkommen bei den ordnungs-
behördlichen Bestattungen haben können, fassen wir nachfolgend zusammen:
Örtliche Strukturen Köln
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Me-
dian)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Sterbefälle je 10.000 EW 99,54 90,02 118 129 135 147 23 2023
Krankenhausbetten je
10.000 EW 62,94
46,40 60,59 79,63 90,02 126 22 2023
Pflegeplätze je 10.000 EW 76,02 76,02 103 112 118 143 23 2022
SGB II-Quote in Prozent 12,61 7,49 11,80 13,93 17,03 24,09 23 2022
Wohnungslose Personen je
10.000 EW 101
0,00 20,55 26,55 52,94 107 23 2023
Auffällig ist in Köln die vergleichsweise hohe Anzahl von wohnungslosen Personen. Einwohner-
bezogen liegt die Stadt Köln hier deutlich über dem dritten Viertelwert. Lediglich eine Kommune
weist eine höhere Anzahl von wohnungslosen Personen auf als die Stadt Köln. Das kann sich
grundsätzlich belastend auf die Fallzahlen der ordnungsbehördlichen Bestattungen auswirken.
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle Köln 2020 bis 2023
Grundzahlen/Kennzahlen 2020 2021 2022 2023
EW* 1.087.863 1.083.498 1.073.096 1.084.831
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle 902 937 1.003 1.072
davon ordnungsbehördliche Bestattungsfälle
ohne durch die Stadt durchgeführte Bestattung 461
498 450 721
davon ordnungsbehördliche Bestattungsfälle
mit durch die Stadt durchgeführter Bestattung 441
439 553 351
Bestattungsquote Ordnungsbehörde in Prozent 48,89 46,85 55,13 32,74
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle je
10.000 EW 8,29
8,65 9,35 9,88
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle mit
durch die Stadt durchgeführter Bestattung je
10.000 EW
4,05
4,05 5,15 3,24
* Einwohnerin bzw. Einwohner
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Die Stadt Köln mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern verzeichnet von 2020
bis 2023 einen Anstieg der zunächst als ordnungsbehördliche Bestattungsfälle gemeldeten
Sachverhalte. Im gesamten Betrachtungszeitraum hat die Ordnungsbehörde die höchsten ab-
soluten Fallzahlen der kreisfreien Städte. Aufgrund der hohen Einwohnerzahl war dies jedoch
zu erwarten.
Grundsätzlich kann die Stadt Köln die Anzahl der eingehenden Meldungen zu möglichen ord-
nungsbehördlichen Bestattungsfällen nicht steuern. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass es
der Stadt Köln gelungen ist, im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2023 in durchschnittlich 54 Pro-
zent der Fälle die bestattungspflichtigen Angehörigen noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist zu
ermitteln. Diese haben im Anschluss die Bestattung selber durchführen lassen, so dass seitens
der Ordnungsbehörde keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich waren. Bemerkenswert ist,
dass die Ordnungsbehörde diesen Erfolg im Vergleichsjahr 2023 noch weiter steigern konnte.
2022 ist es der Stadt Köln nur in rund 44 Prozent der Fälle gelungen, bestattungspflichtige An-
gehörige zu ermitteln. Das spiegelt sich auch in der Kennzahl „Durchgeführte ordnungsbehördli-
che Bestattungen je 10.000 EW“ wider. Mit 5,15 Fällen je 10.000 EW ist die Kennzahl höher als
in den Vergleichsjahren. Im Jahr 2023 sinkt die Kennzahl auf 3,24 Fälle, was im direkten Zu-
sammenhang mit den erfolgreichen Ermittlungstätigkeiten zusammenhängt.
Ordnungsbehördliche Bestattungen 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Vier-
telwert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Bestattungsquote Ordnungsbe-
hörde in Prozent 32,74
32,74 53,60 64,46 69,75 82,17 22
Ordnungsbehördliche Bestat-
tungsfälle je 10.000 EW 9,88
5,64 8,78 10,39 12,28 16,36 22
Ordnungsbehördliche Bestat-
tungsfälle mit durch die Stadt
durchgeführter
Bestattung je 10.000 EW
3,24
3,05 4,64 6,29 7,41 12,01 22
Im Vergleichsjahr 2023 bildet die Stadt Köln mit einer Bestattungsquote von rund 32 Prozent
den Minimalwert. Die Quote stellt den Anteil der Fälle an allen gemeldeten Fällen dar, bei de-
nen die Ordnungsbehörde die ordnungsbehördliche Bestattung durchführen musste. Dies ist er-
forderlich, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden bzw. noch nicht ermittelt sind, oder wenn
sich Bestattungspflichtige nicht um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen kümmern.
Konkret bedeutet das, dass die Maßnahmen zur Ermittlung von bestattungspflichtigen Angehö-
rigen erfolgreicher waren als bei den Vergleichskommunen. Das ist grundsätzlich positiv zu be-
werten. Eine niedrige Bestattungsquote wirkt sich entlastend auf den Personalbedarf aus, da
die Ordnungsbehörde weniger Fälle über einen längeren Zeitraum vollumfänglich bearbeiten
muss. Darüber hinaus hat eine niedrige Bestattungsquote auch weniger Aufwendungen zur
Folge, was wiederrum den Fehlbetrag positiv beeinflusst 50 .
50 Vertiefende Informationen finden sich unter „5.7 – Personaleinsatz“ und „5.8 – Fehlbetrag durchgeführ te ordnungsbehördliche Bestat-
tungen und Einflussfaktoren“.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Die vergleichsweise niedrigen einwohnerbezogenen Fallzahlen mit durchgeführter Bestattung
sind ebenfalls eine direkte Folge der niedrigen Bestattungsquote. Mit 3,24 Fällen je 10.000 EW
positioniert sich die Stadt Köln 2023 über dem Minimalwert. Lediglich eine Vergleichskommune
hat weniger einwohnerbezogene Fälle mit durchgeführter Bestattung.
Die Stadt Köln führt einwohnerbezogen deutlich weniger ordnungsbehördliche Bestattungen
durch als die meisten kreisfreien Städte.
5.5 Rechtmäßigkeit
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Vor-
gaben aus. Dazu gehören das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungs-
gesetz NRW - BestG NRW), das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Ordnungsbehördengesetz NRW - (OBG NRW), das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) mit der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvoll-
streckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW). Besonders zu beach-
ten sind
die Einhaltung bestattungsrechtlicher Fristen gem. §§ 11 und 13 BestG NRW,
die Art der Bestattung gem. § 13 BestG NRW sowie
die Ermittlung und die Heranziehung von vorrangig zur Bestattung verpflichteten Perso-
nen zur Kostenerstattung gem. § 8 BestG NRW i. V. m. § 24 VwVfG NRW.
Die Zuständigkeit der Stadt zur Durchführung einer ordnungsbehördlichen Bestattung richtet
sich nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW. Wenn zur Bestattung verpflichtete Angehörige nicht
vorhanden sind oder ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtli-
che Ordnungsbehörde die Bestattung als Gefahrenabwehrmaßnahme zu veranlassen. Zustän-
dig ist die Stadt, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder der Leichnam gefunden worden ist.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen
und bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen. Die jeweilige Ermittlungstätigkeit richtet sich im
Verwaltungsverfahren maßgeblich nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Ermittlungsmaß-
nahmen müssen neben der Geeignetheit und Erforderlichkeit unter Berücksichtigung der Belas-
tung für die Betroffenen, der Gewichtigkeit des jeweiligen öffentlichen Interesses und des
Grundsatzes eines sinnvollen Einsatzes des Verwaltungsaufwandes angemessen sein.
5.5.1 Bestattungsrechtliche Fristen
Das Bestattungsrecht bestimmt, dass Tote nach Ausstellung der Todesbescheinigung spätes-
tens 36 Stunden nach ihrem Tod von ihrem Sterbe- oder Fundort in eine Leichenhalle zu über-
führen sind. Erdbestattungen dürfen grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Eintritt des To-
des vorgenommen werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind Erdbestattungen oder
Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes durchzuführen. Die Urnen-
beisetzung der Totenasche hat innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Einäsche-
rung zu erfolgen.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Feststellung
Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer fristge-
recht.
Eine Stadt muss die Vorgaben zu den bestattungsrechtlichen Fristen nach §§ 11 Abs. 2 und 13
BestG NRW zur Überführung von Toten in die Leichenhalle, zur Erdbestattung und Einäsche-
rung sowie zur Urnenbeisetzung einhalten.
Sobald die Ordnungsbehörde der Stadt Köln während der Dienstzeit von einem möglichen be-
stattungspflichtigen Bestattungsfall Kenntnis erlangt, trägt die zuständige Sachbearbeitung die
bereits bekannten Daten in eine für alle Fachkräfte zugängliche Liste ein. Die Mitarbeitenden
sind verpflichtet, diese Liste täglich mit Arbeitsbeginn zu sichten. Im Rahmen ihrer verbindlich
festgelegten Zuständigkeiten legen die Mitarbeitenden eine entsprechende E-Akte an und be-
ginnen mit den standardisierten Ermittlungsarbeiten.
Zusätzlich dient die Liste der Wiedervorlage und stellt sicher, dass auch im Fall einer krank-
heits- oder urlaubsbedingten Abwesenheit die Einhaltung der gesetzlichen Fristen gewährleistet
ist. Die Vorgesetzten haben ebenfalls Zugriff auf die Liste und kontrollieren regelmäßig die Ein-
haltung der gesetzlichen Fristen.
Außerhalb der Dienstzeit, z.B. an Wochenenden oder an Feiertagen, ist der kommunale Ord-
nungsdienst bis mindestens 24 Uhr über die Leitstelle der Feuerwehr erreichbar. Dieser über-
nimmt zunächst die Erstbearbeitung der Fälle. Die Mitarbeitenden dort sind entsprechend ge-
schult.
Wenn Fälle nach 24 Uhr in der Leitstelle ankommen, informiert diese die Ordnungsbehörde per
Mail. Somit kann die Ordnungsbehörde direkt am Folgetag tätig werden. Hierzu hat die Stadt
ergänzend ausgeführt, dass insbesondere die Heime in der Regel bis zum Folgetag warten, um
die Ordnungsbehörde direkt zu kontaktieren und nur im Notfall über die Leitstelle gehen. Das ist
dann beispielsweise der Fall, wenn es sich um Tage bzw. Nächte mit übermäßiger Hitze han-
delt und die korrekte Kühlung bis zum nächsten Werktag nicht gewährleistet werden kann.
In Fällen, in denen keine zur Bestattung verpflichteten Angehörigen vorhanden sind oder (noch)
nicht ermittelt bzw. erreicht werden konnten, veranlasst die Ordnungsbehörde zunächst die Ab-
holung des Leichnams vom Sterbe- bzw. Auffindeort und lässt ihn durch den Vertragsbestatter
umgehend in eine Leichenhalle bringen.
Die Erdbestattungen oder Einäscherungen führt die Stadt auskunftsgemäß in der Regel inner-
halb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durch.
Für die anschließende Urnenbeisetzung beachtet die Stadt auch regelmäßig die sechs-Wo-
chen-Frist. Hierzu beauftragt sie den Vertragsbestatter entsprechend. Bei Vorliegen wichtiger
Gründe wie z.B. die Anreise der Angehörigen aus dem Ausland, gewährt die Stadt auf Antrag
eine Fristverlängerung nach § 13 Abs. 3 BestG NRW. Allerdings zeigen sich auch Sachver-
halte, in denen die Stadt die Frist nicht halten kann.
Im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2022 wurde beschrieben, dass die
Stadt Köln im Prüfzeitraum 2019 bis 2021 in 16 von 54 geprüften Fälle die gesetzlichen Fristen
überschritten hat. Die Gründe für die Überschreitung der Fristen liegt gemäß den Ausführungen
der Ordnungsbehörde bei Dritten oder sind dem Verfahren geschuldet, z.B. wenn die Verwal-
tung keine bestattungspflichtigen Angehörigen, allerdings einen möglichen Erben ermittelt und
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dieser mitteilt, dass er das Erbe annehmen wird und sich anschließend um die Urnenbeisetzung
kümmern möchte. Ein nachlassrechtliches Verfahren kann sich jedoch über Monate ziehen, so
dass hier ggf. die Frist überschritten werden kann.
Aus Sicht der gpaNRW stellt die Ordnungsbehörde mit dem beschriebenen Vorgehen grund-
sätzlich sicher, dass die gesetzlich normierten Fristen eingehalten werden können. Die Stadt
sollte jedoch in allen Fällen, in denen die Fristen überschritten werden, konsequent die rechtli-
chen Möglichkeiten der Fristverlängerung nutzen und die individuelle Ermessensentscheidung
dokumentieren. Vertiefende Informationen finden sich im folgenden Kapitel.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur Fristverlängerung gemäß
§ 13 Abs. 3 BestG nutzen.
5.5.2 Ermittlung von Bestattungspflichtigen
Die Bestattungspflicht der Stadt tritt erst ein, wenn nach erfolgten Ermittlungsmaßnahmen der
Ordnungsbehörde feststeht, dass
Angehörige der verstorbenen Person ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen oder
alle zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung und Benachrichtigung von Angehörigen er-
folglos geblieben sind bzw.
Ermittlungen der Behörde zu dem Ergebnis kommen, dass keine Verpflichteten im Sinne
von § 8 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW vorhanden sind.
Die Stadt Köln ermittelt die Bestattungspflichtigen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und
ergreift alle im Einzelfall zumutbaren Maßnahmen, um etwaige Angehörige der verstorbenen
Personen zu finden.
Wird einer Stadt ein Todesfall in ihrem Gemeindegebiet ohne bekannte Angehörige gemeldet,
muss sie gemäß §§ 24 Abs. 1 i.V.m. 26 Abs. 1 VwVfG NRW den Sachverhalt angemessen er-
mitteln. Sie muss alle im Einzelfall möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um etwa-
ige nahe Angehörige der verstorbenen Person zu finden und ihnen deren Bestattung zu ermög-
lichen.
Die Stadt Köln leitet nach Bekanntwerden eines möglichen ordnungsbehördlichen Bestattungs-
falles unverzüglich eine Vielzahl von Maßnahmen zur Ermittlung von bestattungspflichtigen An-
gehörigen ein. Dazu zählen auskunftsgemäß folgende Tätigkeiten wie z.B.:
Anforderungen von Personenstandsurkunden,
Überprüfung auf Einwohnermeldeportalen,
Rückfrage bei Betreuungspersonen, Nachbarn, Bekannten und bzw. oder
bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Kontaktaufnahme mit dem Konsulat.
Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeiten ist dabei die umfassende Prüfung, ob zur Bestattung
verpflichte Angehörige vorhanden sind.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Sofern die Stadt mögliche bestattungspflichtige Angehörige vor der Einäscherung oder der Erd-
bestattung ermittelt, versendet die Ordnungsbehörde umgehend ein Benachrichtigungsschrei-
ben mit der Aufforderung die Bestattung eigenständig zu veranlassen. Dabei hält sie sich an die
gesetzliche Reihenfolge der Verpflichteten, wenn die Ordnungsbehörde mehrere bestattungs-
pflichtige Angehörige ermittelt.
Erlangt die Stadt erst nach der Einäscherung Kenntnis über mögliche bestattungspflichtige An-
gehörige, eröffnet sie das ordnungsrechtliche Verfahren in Form einer Anhörung und fordert die
Angehörigen zur Urnenbeisetzung auf.
Nach Auskunft der Stadt Köln kann es vorkommen, dass sie erst kurz vor Ablauf der Frist Hin-
weise auf mögliche bestattungspflichte Angehörige erhält. Wenn die Ordnungsbehörde dann
feststellt, dass sie die Frist gemäß § 13 Abs. 1 BestG nicht halten kann, verlängert sie diese fall-
abhängig. Die Ermessensentscheidung dokumentiert die Ordnungsbehörde in der jeweiligen E-
Akte. Hierzu ist die Ordnungsbehörde gemäß § 13 Abs. 3 S. 2 BestG NRW berechtigt, wenn
sie im öffentlichen Interesse handelt. Aus Sicht der Stadt Köln ist das öffentliche Interesse ge-
geben. Mit der Fristverlängerung hat sie die Möglichkeit, den ermittelten bestattungspflichtigen
Angehörigen die Chance zu geben, sich selbst um eine angemessene Bestattung zu kümmern.
Darüber hinaus müssen die Aufwendungen zunächst nicht aus dem öffentlichen Haushalt getra-
gen werden.
Auskunftsgemäß dokumentiert die Ordnungsbehörde ihre Ermittlungsbemühungen und die dar-
aus resultierenden Ergebnisse in der E-Akte.
Aus Sicht der gpaNRW ist das Vorgehen der Stadt Köln bei der Ermittlung von bestattungs-
pflichtigen Angehörigen rechtmäßig i.S.d. § 13 BestG NRW.
5.5.3 Art der Bestattung
Erd- und Feuerbestattungen gelten nach dem BestG NRW als gleichrangige Bestattungsfor-
men. Über die Art der Bestattung entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde, wenn sie diese
veranlasst.
Die Stadt Köln hält die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung religiöser und kultu-
reller Aspekte, sowie möglicher Willensbekundungen der verstorbenen Personen zur Art der
Bestattung ein. Dabei beachtet sie grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Eine Stadt muss die Vorgaben des § 12 BestG NRW zur Art der Bestattung einhalten. Eine Wil-
lensbekundung der verstorbenen Person zur Art der Bestattung sollte sie dabei berücksichtigen.
Die Stadt Köln entscheidet in jedem Einzelfall individuell über die zu veranlassende Bestat-
tungsform.
Auskunftsgemäß erfolgt grundsätzlich die Feuerbestattung. Allerdings prüft die Ordnungsbe-
hörde standardisiert zunächst die Religionszugehörigkeit und die Staatsangehörigkeit der ver-
storbenen Personen über die Angaben aus dem Einwohnermelderegister ab. Darüber hinaus
kontaktiert die Stadt zudem, wenn vorhanden, Heimmitarbeitende, Betreuende, Nachbarn oder
Freunde, um nach möglichen Willensbekundungen zu fragen. In besonderen Einzelfällen erfragt
die Stadt auch mögliche Bestattungsarten über kulturelle Vereinigungen ab.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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Die gpaNRW bewertet positiv, dass die Stadt Köln in ihrer „Handlungsanweisung zu den Ar-
beitsabläufen bei 322-43 Ordnungsbehördliche Bestattungen“ verbindlich festgelegt hat, bei
welchen Glaubens- und Staatszugehörigkeiten die Mitarbeitenden eine Erdbestattung anord-
nen.
Aus den Erkenntnissen ihrer individuellen Ermittlungsarbeiten leitet die Stadt die Bestattungs-
form individuell ab. Dabei beachtet sie auch wirtschaftliche Aspekte und dokumentiert diese
Entscheidungen nachvollziehbar und transparent in der E-Akte.
Auch hier handelt die Ordnungsbehörde der Stadt Köln somit rechtmäßig im Sinne des § 12
BestG NRW.
5.5.4 Ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatzvorn ahme
Die Ersatzvornahme ist eine Möglichkeit der Stadt, eine vertretbare Handlung im Sinne von §
59 Abs. 1 Satz 1 VwVG NRW durchzusetzen. Nimmt eine verpflichtete Person eine vertretbare
Handlung nicht vor, so kann die zuständige Vollzugsbehörde die Maßnahme vornehmen las-
sen. Die Kosten werden der verpflichteten Person auferlegt.
Die Stadt Köln achtet bei der Durchführung der ordnungsbehördlichen Bestattungen als Er-
satzvornahme zunächst auf die reinen Gefahrenabwehrmaßnahmen und somit auch auf die
Zweiteiligkeit des Verfahrens .
Bei ordnungsbehördlichen Bestattungen als Ersatzvornahme muss eine Stadt ihr Handeln im
Wege des Sofortvollzugs nach § 55 Abs. 2 VwVG NRW darauf beschränken, die von einem un-
bestatteten Leichnam ausgehende gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Während dafür Erdbe-
stattungen immer vollständig durchzuführen sind, ist bei Feuerbestattungen zunächst nur die
Einäscherung sowie die Aufnahme der Totenasche in eine Urne zu veranlassen. Für die Beiset-
zung der Urne muss eine Stadt das gestreckte Vollstreckungsverfahren nach § 55 Abs. 1 VwVG
NRW beachten. Danach ist der bestattungspflichtigen Person die Urnenbeisetzung durch Ver-
waltungsakt mit entsprechend kurzer Fristsetzung, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung
und unter Androhung der Ersatzvornahme aufzugeben.
Die Stadt Köln handelt bei ordnungsbehördlichen Bestattungsfällen immer dann im Rahmen
der Ersatzvornahme, wenn zur Bestattung verpflichtete Angehörige zwar vorhanden sind, diese
die Bestattung ihres Angehörigen jedoch nicht bzw. nicht rechtzeitig vornehmen. Die Gründe
dafür können vielfältig sein, z.B., weil sich Angehörige weigern, außerstande sehen oder erst
deutlich verspätet ermittelt werden können.
Die Stadt Köln geht bei der Bearbeitung der Fälle im Rahmen der Ersatzvornahme wie folgt vor:
Sobald der Ordnungsbehörde durch die umfangreichen Ermittlungen bestattungspflichtige An-
gehörige bekannt sind, leitet die Sachbearbeitung ein Verwaltungsverfahren (Erlass Ordnungs-
verfügung) ein. Darin fordert sie die Bestattungspflichtigen unter Fristsetzung zur Beisetzung
der bzw. des Verstorbenen auf.
Für den Fall, dass die verpflichteten Angehörigen die Bestattung nicht oder nicht fristgerecht
veranlassen möchten, droht das Ordnungsamt den Bestattungspflichtigen zunächst ein
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Zwangsgeld in Höhe von 2.5000 Euro an und als Folgemaßnahme das Zwangsmittel der Er-
satzvornahme. Die dadurch voraussichtlich entstehenden Kosten gibt die Ordnungsbehörde in
der Ordnungsverfügung ebenfalls an.
Gemäß § 13 Abs. 7 VwVG NRW ist die Androhung eines Zwangsmittels zuzustellen. Die Zustel-
lung des Bescheides der Ordnungsbehörde der Stadt Köln erfolgt regelhaft mit einer Zustel-
lungsurkunde (PZU).
Sofern absehbar ist, dass der oder die Bestattungspflichtige die Beisetzung nicht innerhalb der
bestimmten Frist veranlasst, leitet die Ordnungsbehörde weitere Schritte im Wege der Verwal-
tungsvollstreckung ein. Sie erlässt einen Bescheid über die Festsetzung der Ersatzvornahme
und ordnet die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Inte-
resse an. Den Bescheid stellt sie ebenfalls per PZU zu und führt die Bestattung in Eigenregie
als Ersatzvornahme durch.
Stellt die Stadt Köln im Rahmen ihrer Ermittlungsmaßnahmen fest, dass die Bestattung als Erd-
bestattung durchgeführt werden soll, erfolgt diese im Rahmen des Sofortvollzugs nach § 55
Abs. 2 VwVG NRW. Mit diesem Vorgehen kann die Stadt Köln die Frist gem. § 13 Abs. 1 BestG
NRW wahren. Anschließend erhebt die Ordnungsbehörde gegen die bestattungspflichtigen An-
gehörigen einen Leistungsbescheid zwecks Kostenerstattung.
In den übrigen Fällen nimmt die Stadt Köln die ordnungsbehördlichen Bestattungen standard-
mäßig in Form einer Feuerbestattung vor.
Die reine Gefahrenabwehrmaßnahme, also die Beseitigung der von einem nicht rechtzeitig be-
statteten Leichnam ausgehenden Gefahr, begegnet die Stadt Köln durch die fristgerechte Erd-
bestattung bzw. Kremierung. Der Gesetzgeber sieht für die anschließende Urnenbeisetzung
eine weitere Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Einäscherung vor. Diese Frist nutzt
die Stadt Köln nach eigenen Angaben, um die Ermittlungen nach möglichen bestattungspflichti-
gen Angehörigen weiterzuführen bzw. diese zur Bestattung zu motivieren. Erst nach erfolgloser
Ermittlung und in der Regel unter Beachtung der Sechs-Wochen-Frist beauftragt die Stadt die
Urnenbeisetzung.
5.5.5 Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber
Verpflichteten
Feststellung
Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und konsequent
geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf.
Eine Stadt muss gemäß § 59 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 VwVG NRW i.V.m. § 20 Abs. 2 Nr. 7 VO
VwVG NRW die bei der Durchführung einer Ersatzvornahme angefallenen Bestattungskosten
von den bestattungspflichtigen Angehörigen einfordern, wenn diese ihrer Bestattungspflicht
nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Sie erhebt gemäß § 59 Abs. 1 und § 77 Abs. 1
VwVG NRW i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG NRW zusätzlich eine angemessene Verwal-
tungsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens, um ihren mit der ordnungsbehördlichen Bestat-
tung verbundenen Verwaltungsaufwand zu decken.
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Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche gegenüber den Bestattungspflichti-
gen nicht immer zeitnah geltend.
Laut dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln vom 02. September 2022 gibt
es auch im Bereich der Durchsetzung von möglichen Kostenerstattungsansprüchen Arbeits-
rückstände. Hierzu hat die Ordnungsbehörde ausgeführt, dass die Arbeitsrückstände aktuell
noch weiterbestehen und sogar anwachsen. Als Begründung hat sie die gestiegene Anzahl der
eingehenden Sterbefälle, aber auch die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Personalaustattung
verbunden mit einer hohen Personalfluktuation, angegeben.
Grundsätzlich korreliert eine hohe Fallbelastung mit dem Erfolg bei der Geltendmachung von
Kostenerstattungsansprüchen. Die erforderlichen Arbeiten rund um die Kostenerstattungsver-
fahren sind in der Regel zeitintensiv und bedürfen auch ausreichend personeller Ressourcen,
vor allem auch, um die zeitkritischen Arbeiten im Rahmen der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen durchzuführen zu können. Vertiefende Informationen finden sich im Kapitel 5.9 - Personal-
einsatz.
§ 59 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 S. 1 VwVG NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 11 VO VwVG
NRW sehen für eine als Ersatzvornahme veranlasste ordnungsbehördliche Bestattung eine
Verwaltungsgebühr vor. Diese soll den Verwaltungsaufwand decken, welcher der Kommune im
Zusammenhang mit der Veranlassung einer ordnungsbehördlichen Bestattung entstanden ist.
Der Verwaltungsgebührenrahmen hierfür liegt seit Januar 2022 zwischen 30 und 360 Euro. Bei
der Festlegung der Gebühr sollte die Kommune sich am konkreten Einzelfall orientieren und bei
der Gebührenbemessung berücksichtigen, wie aufwendig die Fallbearbeitung war.
Für die Leistungen der Ordnungsbehörde erhebt die Stadt Köln eine Verwaltungsgebühr. Diese
liegt in Köln zwischen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zwischen 30 Euro und 360 Euro. Bei
der Bemessung der Gebührenhöhe orientiert sich die Stadt seit 2023 daran, wie hoch der Auf-
wand in der Fallbearbeitung war. Das Ermessen üben die Mitarbeitenden somit abhängig vom
konkreten Einzelfall aus. Die Begründung zur Höhe verschriftlichen sie dabei in der jeweiligen
E-Akte.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah und konsequent gel-
tend machen, um die Erträge der ordnungsbehördlichen Bestattungen weiter zu erhöhen
und damit den Fehlbetrag zu verringern.
5.6 Verfahrensstandards
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern und Aufgaben struktu-
riert, zielgerichtet und nachvollziehbar zu erledigen. Die Fallbearbeitung erfordert umfangrei-
ches Fachwissen und Einfühlungsvermögen im Umgang m it etwaigen Hinterbliebenen. Festge-
legte Verfahrensstandards und Dokumentationspflichten, die bei der Aufgabenerledigung einge-
halten werden, tragen zu einer gerichtsfesten Aktenführung bei.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
Seite 179 von 320
Die Stadt Köln hat verbindliche Verfahrensstands in Bezug auf die Aufgabenerfüllung bei
ordnungsbehördlichen Bestattungen in einer Handlungsanweisung zusammengefasst.
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung bei ordnungsbehördlichen Be-
stattungen transparent regeln und verschriftlichen. Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten,
Entscheidungsbefugnisse, Fristen sowie standardisierte Checklisten, die die Aufgabenerledi-
gung erleichtern. Diese Prozessstandards und Abläufe sollten allen zuständigen Beschäftigten
zur Verfügung stehen und bei der Aufgabenerledigung stets eingehalten werden. Da die Aufga-
benerledigung zeitkritisch ist, sollte eine Stadt auch eine Erreichbarkeit außerhalb der allgemei-
nen Dienstzeit sicherstellen.
Die Ordnungsbehörde der Stadt Köln hat für den Bereich der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen eine umfangreiche Handlungsanweisung angefertigt. Die Handlungsanweisung steht jedem
Mitarbeitenden digital, aber auch analog zur Verfügung.
Die Handlungsanweisungen sehen vor, dass die Mitarbeitenden zu jedem Sterbefall ein soge-
nanntes „Stammdatenblatt“ erstellen. Dies besteht aus den Grunddaten der verstorbenen Per-
son und jeweils einem Abschnitt zur Beisetzung und Nachlassangelegenheiten. Darüber hinaus
enthält es eine Aufstellung aller bestattungspflichtigen Angehörigen und eine Liste, in der die
Mitarbeitenden alle relevanten Maßnahmen chronologisch festhalten. Auch eine kurze Über-
sicht über die angefallenen Kosten sowie Einnahmemöglichkeiten zur Kostendeckung ist dort
implementiert.
Bei Abschluss eines jeden Sterbefalles müssen die Mitarbeitenden eine Abschlussverfügung,
fertigen. Diese zeichnen sich die Mitarbeitenden gegenseitig im Rahmen des Vier-Augenprin-
zipes ab. Die Vorgesetzten überprüfen stichprobenartig die Einhaltung der Verfahrensanwei-
sungen. Darüber hinaus erfolgt in unregelmäßigen Abständen eine Überprüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. Bei der letztmaligen Aktenprüfung des Rechnungsprü-
fungsamtes der Stadt Köln im Jahr 2022 hat dieses festgestellt, dass die Handlungsanweisung
überwiegend Beachtung findet.
Nach Einschätzung der gpaNRW bieten Verfahrensstandards grundsätzlich gute Voraussetzun-
gen für eine qualifizierte und einheitliche Sachbearbeitung. Festgelegte Verfahrensstandards
und Prozesse erleichtern eine einheitliche, transparente und vor allem rechtssichere Bearbei-
tung der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle. Die Verschriftlichung der Verfahrensstandards
ist darüber hinaus noch eine Form des Wissensmanagements.
Das Vorhalten der umfangreichen Handlungsanweisungen und die stichprobenartigen Überprü-
fungen durch die Vorgesetzten bewertet die gpaNRW positiv.
5.7 Personaleinsatz
Die gpaNRW betrachtet das Personal, das die Städte für die Bearbeitung von ordnungsbehörd-
lichen Bestattungsfällen einsetzen. Dies schließt auch den Personaleinsatz für solche Fälle ein,
bei denen eine Stadt keine ordnungsbehördliche Bestattung veranlassen muss. Dazu zählen
insbesondere die Fälle, bei denen eine Stadt bestattungspflichtige Angehörige rechtzeitig ermit-
teln und fristgemäß zur selbstständigen Veranlassung der Bestattung der Verstorbenen bewe-
gen kann.
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Feststellung
Die Stadt Köln hält mehr Vollzeit-Stellen zur Bearbeitung ordnungsbehördlicher Bestattungs-
fälle vor als die Mehrzahl der kreisfreien Städte.
Eine Stadt sollte bedarfsgerechte Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der ord-
nungsbehördlichen Bestattungen effektiv bearbeiten zu können. Ferner sollte eine Stadt ihr Per-
sonal im Bereich „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ angemessen qualifizieren und den Bear-
beitungsprozess so weit wie möglich digitalisieren.
Die Stadt Köln hat die Aufgabe „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ im „Amt für öffentliche
Ordnung“ des „Dezernats I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung“ verortet. 2023 setzt die
Stadt für die Sachbearbeitung der ordnungsbehördlichen Bestattungen 5,00 Vollzeit-Stellen ein.
Die Fachkräfte des mittleren Dienstes sind für die vollumfängliche Fallbearbeitung zuständig.
Durch Stellenvakanzen und Personalfluktuationen der letzten Jahre sind in dem Aufgabenbe-
reich Arbeitsrückstände entstanden, die unter anderem auch die Geltendmachung von Kosten-
erstattungsansprüchen verzögert hat. Seit Ende 2022 arbeitet die Stadt daran, die Altfälle abzu-
arbeiten und auch die Kostenerstattungsansprüche zu realisieren. Aufgrund der vergleichs-
weise hohen absoluten Fallzahlen hat die Stadt Köln zur Bearbeitung der ordnungsbehördlichen
Bestattungen grundsätzlich einen höheren Personalbedarf als die kreisfreien Städte mit deutlich
weniger Fällen. Entlastend auf den Personalbedarf wirkt sich die niedrige Bestattungsquote
aus. Im Gegensatz zu allen Vergleichskommunen bearbeitet die Stadt Köln weniger Fälle über
einen längeren Zeitraum vollumfänglich.
Im interkommunalen Vergleich 2023 positioniert sich die Stadt Köln beim einwohnerbezogenen
Personaleinsatz wie folgt:
Personaleinsatz ordnungsbehördliche Bestattungen 2023
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
je 100.000 EW 0,46 0,09 0,31 0,42 0,52 1,13 22
Die gpaNRW stellt in diesem Kapitel interkommunal die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestat-
tungsfälle im Verhältnis zu den Stellen dar, die von der Sachbearbeitung im Aufgabenbereich
„Ordnungsbehördliche Bestattungen“ zu bearbeiten sind. Die Fälle beinhalten sowohl die von
einer kreisfreien Stadt veranlassten ordnungsbehördlichen Bestattungen als auch die gemelde-
ten Fälle, in denen eine Stadt keine ordnungsbehördliche Bestattung durchführen musste.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
Seite 181 von 320
Fälle je Vollzeit-Stelle ordnungsbehördliche Bestattungen 2023
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 22 Städten eingeflossen, die sich wie folgt
verteilen:
Die Fälle je Vollzeit-Stelle liegen im Vergleichsjahr 2023 unterhalb des Median. Die Mehrzahl
der Vergleichskommen bearbeiten somit mehr Fälle je Vollzeit-Stelle als die Stadt Köln.
Relativierend ist hier jedoch anzumerken, dass sich die Kennzahl „Fälle je Vollzeit-Stelle“ ledig-
lich auf die aktuellen Bearbeitungsfälle aus dem Jahr 2023 bezieht. Die noch offenen, rückstän-
digen Fälle sind hier nicht abgebildet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass insbesondere neue
Fachkräfte erfahrungsgemäß für die Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Bestattungen mehr
Zeit benötigen und darüber hinaus Personalkapazitäten für die Einarbeitung benötigen. Konkret
bedeutet das, dass es somit zu einer höheren Arbeitsbelastung, aber auch zur Verzögerungen
in der Bearbeitung kommen kann.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der Fallzahlenentwicklung
regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehenden Rückstände mit finanzieller Auswir-
kung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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5.8 Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Be -
stattungen und Einflussfaktoren
Ordnungsbehördliche Bestattungen sind gemäß § 8 Abs. 1 BestG NRW Pflichtaufgabe der örtli-
chen Ordnungsbehörde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die verstorbene Person ge-
funden worden ist. Die damit einhergehenden Kosten hat daher zunächst die Stadt zu tragen,
die die Durchführung der Bestattung veranlasst hat. Sie hat gegenüber den bestattungspflichti-
gen Angehörigen einen Anspruch auf Kostenerstattung. Es kommt allerdings auch vor, dass die
örtliche Ordnungsbehörde etwaige Nachlässe der Verstorbenen bereits ganz oder teilweise zur
Refinanzierung der angefallenen Bestattungskosten heranziehen kann. In diesem Kapitel analy-
siert die gpaNRW, wie die Aufwendungen und Erträge den Fehlbetrag für durchgeführte ord-
nungsbehördliche Bestattungen beeinflussen. Die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Ord-
nungswidrigkeitenverfahren bleiben hierbei unberücksichtigt.
Bei der Stadt Köln ist das Verhältnis Erträge zu den Aufwendungen für die ordnungsbehörd-
lichen Bestattungen niedriger als bei der Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das wirkt sich In
Kombination mit den hohen Aufwendungen negativ auf den Fehlbetrag aus.
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag und die Aufwendungen für ordnungsbehördliche Bestattungen
unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) so niedrig wie möglich halten. Mögliche Kostenerstattungsan-
sprüche sollte eine Stadt konsequent durchsetzen. Sie sollte zudem weitere Erträge, wie z.B.
den Nachlass der Verstorbenen, zur Deckung ihrer Aufwendungen bei durchgeführten ord-
nungsbehördlichen Bestattungen geltend machen.
Die absoluten Aufwendungen für ordnungsbehördliche Bestattungen liegen in Köln im Betrach-
tungszeitraum zwischen 800.000 Euro und 990.000 Euro. Im direkten Vergleich der Jahre 2020
und 2023 sind die Aufwendungen um etwa 168.000 Euro angestiegen, das sind rund 20 Pro-
zent.
Ähnliches Bild zeigt sich auch bei den absoluten Erträgen. Diese liegen im Betrachtungszeit-
raum zwischen 360.000 Euro und 546.000 Euro. Zwischen 2020 und 2023 sind die Erträge so-
gar um rund 38 Prozent gestiegen. Absolut sind das 146.000 Euro. Auffällig dabei ist, dass die
Erträge in 2020 (384.000 Euro) und 2021 (360.000 Euro) deutlich niedriger waren als in 2022
(546.000 Euro) und 2023 (530.000 Euro). Das ist ein Hinweis darauf, dass die Stadt seit 2022
verstärkt die Kostenansprüche geltend macht.
Auf den Fehlbetrag wirken sich die Erträge und Aufwendungen wie folgt aus.
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen Köln in Euro 2020 bis 2023
Kennzahlen 2020 2021 2022 2023
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördli-
che Bestattungen in Euro 437.407
439.981 356.893 458.461
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Kennzahlen 2020 2021 2022 2023
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördli-
che Bestattungen je 10.000 EW in Euro 4.021
4.061 3.326 4.226
Fehlbetrag je durchgeführte ordnungsbehörd-
liche Bestattung in Euro 992
1.002 645 1.306
Der Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen schwankt im Betrachtungs-
zeitraum und ist im Vergleichsjahr 2023 am höchsten. Ähnliches Bild zeigt sich auch bezogen
auf die Fallzahlen und Einwohner.
Die gpaNRW analysiert im weiteren Verlauf den Fehlbetrag, die Aufwendungen und die Erträge
fall- und einwohnerbezogen für das Vergleichsjahr 2023 detaillierter.
Der Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen je 10.000 EW ist das negative
Ergebnis, das sich aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Kostenerstattungen so-
wie der weiteren Erträge einer Stadt für die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen
im Durchschnitt je 10.000 EW ergibt.
Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen je 10.000 EW in Euro 2023
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 19 Städten eingeflossen, die sich wie folgt
verteilen:
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Auf den Fehlbetrag für die durchgeführten ordnungsbehördlichen Bestattungen nehmen die An-
zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle, die Fallkosten sowie etwaige Erträge bzw.
Kostenerstattungen Einfluss.
Fehlbetrag je durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattung in Euro 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Im Vergleichsjahr 2023 weisen nur vier kreisfreie Städte einen höheren fallbezogenen Fehlbe-
trag auf als die Stadt Köln.
Bei der differenzierten Betrachtung der Aufwendungen und Erträge zeigt sich folgendes Bild:
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Erträge und Aufwendungen je durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattung in Euro 2023
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Erträge je durchgeführte ordnungsbe-
hördliche Bestattung in Euro 1.511
188 740 1.056 1.409 2.079 19
Aufwendungen je durchgeführte ord-
nungsbehördliche Bestattung in Euro 2.817 717 1.454 1.933 2.615 2.949 19
Sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen sind höher als bei drei Viertel der Vergleichs-
kommunen. Grundsätzlich sind hohe Erträge positiv zu sehen, da diese sich in der Regel ent-
lastend auf den Fehlbetrag auswirken. Das ist in Köln jedoch nur bedingt der Fall, da den hohen
Erträgen auch hohe Aufwendungen gegenüberstehen.
Ein Indiz für die konsequente Geltendmachung der Kostenerstattungsansprüche ist das Verhält-
nis der Erträge zu den Aufwendungen der ordnungsbehördlichen Bestattungen. Hier liegt die
Stadt Köln 2023 bei rund 54 Prozent und positioniert sich unterhalb des Median.
Verhältnis Erträge zu Aufwendungen ordnungsbehördliche Bestattungen in Prozent 2023
Damit ist das Verhältnis der Erträge zu den Aufwendungen niedriger als bei der Mehrzahl Ver-
gleichskommunen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Abwicklung von Kostenerstat-
tungsansprüchen nicht zeitnah bzw. nicht vollumfänglich erfolgt ist. Hierzu verweist die
gpaNRW auf die Ausführungen im Kapitel 5.5.5 „Durchsetzung von Kostenerstattungsansprü-
chen“.
Die Stadt Köln hat im Rahmen des Interviews ausgeführt, dass sie die Bestattungsleistungen
für die ordnungsbehördlichen Bestattungen 2022 ausgeschrieben hat. Mit dem günstigsten An-
bieter hat die Stadt für 2023 sowie 2024 einen Rahmenvertrag mit einer Verlängerungsoption
abgeschlossen. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere die Kremierung, Erd- und Urnen-
beisetzung auf dem Kölner Stadtgebiet. Darüber hinaus gibt es kleinere Zusatzleistungen wie
Särge in Übergröße, Musik bei der Beisetzung, etc. Aus Sicht der gpaNRW ist es wichtig, auch
im Rahmen der ordnungsbehördlichen Bestattungen Wirtschaftlichkeitsaspekte einfließen zu
lassen. Insbesondere bei möglichen strittigen Fällen der Kostenerstattung nach durchgeführten
Bestattungen im Rahmen der Ersatzvornahme kann es zur Kürzungen der Aufwendungen kom-
men. Das wäre auch dann der Fall, wenn die Betroffenen vorbringen und nachweisen können,
dass die Stadt Köln unwirtschaftlich gehandelt hat. Das kann die gpaNRW mit dem beschriebe-
nen Vorgehen aktuell nicht erkennen.
Stadt Köln Ordnungsbehördliche Bestattungen 050.010.050_03369
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5.9 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Ordnungsbehördliche Bestattungen
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Rechtmäßigkeit
F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht im-
mer fristgerecht. 173 E1 Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur Frist-
verlängerung gemäß § 13 Abs. 3 BestG nutzen. 174
F2 Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und
konsequent geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf. 177 E2
Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah
und konsequent geltend machen, um die Erträge der ordnungsbehördli-
chen Bestattungen weiter zu erhöhen und damit den Fehlbetrag zu ver-
ringern.
178
Personaleinsatz
F3 Die Stadt Köln hält mehr Vollzeit-Stellen zur Bearbeitung ordnungsbehördli-
cher Bestattungsfälle vor als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. 180 E3
Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der Fall-
zahlenentwicklung regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehen-
den Rückstände mit finanzieller Auswirkung sollte die Stadt zeitnah bear-
beiten.
181
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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6. Kommunales Krisenmanagement
6.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet „Kommu-
nales Krisenmanagement“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Kommunales Krisenmanagement
Die Stadt Köln sieht das kommunale Krisenmanagement als eine kontinuierliche Aufgabe im
Zuge der allgemeinen, kommunalen Daseinsvorsorge. Für den Aufbau, die Unterhaltung sowie
für die Weiterentwicklung kommunaler Krisenmanagementstrukturen setzt die Stadt stetig per-
sonelle sowie finanzielle Ressourcen ein.
Die Stadt Köln hat eine umfassende Risikoanalyse für ihr Stadtgebiet vorgenommen und zahl-
reiche potentielle Risiken ermittelt, etwa Unwetter- und Hochwassergefahren. Auf die erkannten
Risiken bauen die vorbereitenden Maßnahmen der Stadt Köln im Hinblick auf das kommunale
Krisenmanagement auf, die die Verwaltung jedoch noch nicht alle final umgesetzt hat. Zu den
Bewältigungsstrategien der Stadt gehört auch ein resilienter Krisenstab.
Die strukturierte Nachbereitung von vorausgegangenen Krisenstabseinsätzen nutzt die Stadt
Köln zur kontinuierlichen Überarbeitung und Weiterentwicklung ihrer Krisenmanagement-
strukturen.
Die Stadt Köln hält an einem zentralen Ort einen gut ausgestatteten Krisenstabsraum vor, wel-
cher mit der erforderlichen Kommunikations- und IT-Technik ausgestattet ist. Im Zuge des
Neubaus der Feuer-und Rettungswache 1 (Innenstadt) installiert die Stadt Köln darüber hinaus
einen redundanten Krisenstabsraum. Die Funktionsfähigkeit des städtischen Krisenstabes ist
auch bei Ausfall der Elektrizitäts- und Kommunikationsversorgung stets gewährleistet.
Die Stadt Köln setzt für die Entwicklung, Unterhaltung und Anpassung ihres kommunalen Kri-
senmanagements qualifiziertes Personal ein. Dieses bildet die Stadt anhand verbindlicher
Vorgaben aus und führt regelmäßig Übungen zur Vertiefung des theoretischen Wissens durch.
Durch frühzeitige Kommunikation über Risiken , etwa bei sich anbahnenden Hochwasserla-
gen, stärkt die Stadt Köln die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Hierbei nutzt sie mehrere In-
formationswege, etwa städtische Internetseiten oder Social-Media-Kanäle.
Durch die fachlich versierte und schnell erfolgende Krisenkommunikation stellt die Stadt si-
cher, dass sie die Bevölkerung schnellstmöglich über sich anbahnende oder eingetretene Kri-
sen verlässlich und glaubwürdig informiert. Dabei überwacht die Stadt Köln eingehende Rück-
meldungen aus der Bevölkerung und bezieht wichtige Informationen in ihre Lageüberwachung
und -bewertung ein.
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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6.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungser-
gebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) n otwendig machen, bezeichnen wir als
Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte gül-
tig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die indiv iduelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
6.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Auf die Kommunen strömen multiple Krisen ein. Diese können sich beispielsweise aus Unwetter-
ereignissen oder Pandemien ergeben.
Die kreisfreien Städte müssen daher Vorkehrungen tr effen, um zu jeder Zeit und für alle auch
nicht vorhersehbaren Ereignisse vorbereitet zu sein . Dazu gehören zum Beispiel Vorkehrungen
zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und sich anbah nenden oder bereits eingetretenen Kata-
strophen im Sinne des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-
schutz (BHKG NRW).
Das Ziel der kreisfreien Städte sollte es sein, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Sicher-
heitsinfrastruktur und die wesentlichen Funktionen der kommunalen Daseinsvorsorge rund um
die Uhr gewährleisten zu können. Eine vorausschauen de und verbindlich aufgestellte organisa-
torische Vorbereitung auf Krisenszenarien bildet da her den Kern der kommunalen Daseinsvor-
sorge im Krisenfall.
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Die Prüfung des kommunalen Krisenmanagements ist ei n objektiver Blick von außen. Dabei le-
gen wir den Fokus auf den administrativ-organisator ischen 51 Teil des kommunalen Krisenmana-
gements. Die operativ-taktische 52 Komponente dagegen ist nicht Gegenstand unserer Be trach-
tung.
Die aktuelle Prüfung in Form eines „Basischecks“ soll den Städten eine Standortbestimmung ge-
ben sowie bei der Weiterentwicklung eines passgenau en und resilienten Krisenmanagements
wirksam unterstützen. Dabei möchten wir Transparenz zur aktuellen Situation schaffen und
gleichzeitig Risiken sowie Optimierungsmöglichkeite n aufzeigen. Darüber hinaus möchten wir
gute kommunale Praxisbeispiele identifizieren und transportieren.
Die gpaNRW ermittelt mithilfe standardisierter Interviews sowie der Analyse von vorgelegten Un-
terlagen Erfüllungsgrade. Beim Erfüllungsgrad bewer tet die gpaNRW, inwieweit eine Stadt die
Anforderungen unserer Sollvorstellung umsetzt. Wir drücken den Erfüllungsgrad in einem Pro-
zentwert aus. Den Erfüllungsgrad stellt die gpaNRW zur Standortbestimmung auch im interkom-
munalen Vergleich dar.
Den Prozess „Krisenstab aktivieren“ bildet die gpaNRW grafisch ab. Unsere Prozessaufnahme
zielt darauf ab, die verbindlichen Abläufe sowie die damit einhergehenden Schnittstellen trans-
parent darzustellen. Wir übergeben der Stadt das Prozessmodell in digitaler Form, damit sie
den Prozess selbst weiterentwickeln und fortschreiben kann.
6.4 Strukturen
Die örtlichen Besonderheiten kann eine Stadt in der Regel nicht beeinflussen. Wir fassen die
besonderen örtlichen Strukturen, die unmittelbaren Einfluss auf das kommunale Krisenmanage-
ment haben können, nachfolgend zusammen:
Örtliche Strukturen Köln 2023
Grundzahlen Köln Minimum 1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
EW* 1.084.831 112.613 176.627 263.000 362.309 1.084.831 23
Pendlersaldo 169.092 -11.598 -6.034 2.769 38.466 188.045 23
Gebietsfläche in ha 40.502 5.142 9.595 16.045 22.192 40.502 23
Störfallbetriebe 53 19 0 5 7 11 32 23
*Einwohnerinnen und Einwohner
Die Stadt Köln weist im interkommunalen Vergleich die höchste Einwohnerzahl und die größte
Gebietsfläche in NRW auf. Das stellt für das kommunale Krisenmanagement eine besondere
Herausforderung dar. Die Stadt Köln muss die Bedürfnisse einer großen und vielschichtigen
51 so genannter Verwaltungsstab gemäß Ziffer 2.3. des Krisenstabserlasses NRW
52 Feuerwehreinsatzleitung gemäß Ziffer 2.2 des Krise nstabserlasses NRW
53 Betriebe der unteren und oberen Klasse gemäß § 1 A bsatz 1 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Bevölkerung berücksichtigen und dabei auch die große Stadtgebietsfläche mit den damit ein-
hergehenden logistischen Besonderheiten im Krisenfall im Blick haben.
Der Pendlersaldo liegt oberhalb des dritten Viertelwertes. Lediglich eine Kommune weist mehr
einpendelnde sozialversicherungspflichtig Beschäftigte auf als die Stadt Köln. Das verstärkt die
Herausforderung an das kommunale Krisenmanagement, da sich in der Stadt häufig eine Viel-
zahl an Menschen aufhält, die lediglich arbeitsbedingt vor Ort sind, aber in umliegenden Städ-
ten wohnen. Das kann die Infrastruktur belasten, aber auch Evakuierungen oder den Transport
von Hilfsmaßnahmen erschweren. Die vergleichsweise hohe Anzahl an Störfallbetrieben erfor-
dert im Rahmen des Krisenmanagements zusätzlich besondere Beachtung, da die Stadt auf po-
tenzielle Industrieunfälle oder Gefahrgutfreisetzungen vorbereitet sein muss. Um im Ereignisfall
möglichst viele Betroffene, auch die hohe Anzahl der Pendelnden, zu erreichen und damit
schützen zu können, ist auch hier eine effektive Kommunikationsstrategie wichtig (vgl. Kapitel
6.7 „Risiko- und Krisenkommunikation“ dieses Berichts).
Der Rhein als Bundeswasserstraße fließt unmittelbar durch das Stadtgebiet Kölns. Dieser Um-
stand erhöht das Risiko für Überschwemmungen und Hochwasserereignissen, die eine effek-
tive und kontinuierliche Hochwasserschutzplanung und die Koordination der entsprechenden
Sicherheits- und Rettungsmaßnahmen erfordern.
Die örtlichen Strukturen kann eine Stadt nur bedingt beeinflussen. Die Gestaltung des kommu-
nalen Krisenmanagements jedoch obliegt der Verwaltung. Eine klare Struktur, das Erkennen
von und die Vorbereitung auf mögliche Krisen, die Ausstattung mit materiellen und personellen
Ressourcen, die Ausbildung und Schulung der Beteiligten, aber auch die verbindlichen Rege-
lungen zur Kommunikation tragen aus Sicht der gpaNRW maßgeblich zur Effektivität und vor
allem zu einer durchgehenden Handlungsfähigkeit im Krisenfall bei. In den folgenden Kapiteln
beleuchtet die gpaNRW diese Themenbereiche näher.
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von
Krisenfällen
Das Risikomanagement ist Teil eines ganzheitlichen Krisenmanagements. Hierzu gehören ge-
mäß den Ausführungen des Krisenstabserlasses NRW 54 alle Maßnahmen zur Prävention und
Erkennung von Risiken, zur Bewältigung und zur Nachbereitung von Krisenfällen.
54 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrh ein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Kata strophen, Runderlass des
Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. Sep tember 2016; GV. NRW. S. 886 in der zurzeit geltenden Fassung
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Erfüllungsgrad Prävention, Bewältigung und Nachbereitung in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Teilerfüllungsgrade Prävention, Bewältigung und Nachbereitung in Prozent 2024
In den nachfolgenden Kapiteln analysiert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte.
6.5.1 Prävention und Erkennen von Risiken
Feststellung
Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich der Präven-
tion und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt. Verbesserungspotenzial
sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Information der erkannten Risiken an die Be-
teiligten und politisch Verantwortlichen.
Eine Stadt sollte potenzielle Risiken für ihr Stadtgebiet ermitteln und bewerten. Mit voraus-
schauenden Analysen und örtlichen Risikoszenarien sollte die Stadt die Eintrittswahrscheinlich-
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
Seite 192 von 320
keit von möglichen Gefahren untersuchen und eine Aussage über das zu erwartende Scha-
densausmaß treffen. Eine Stadt sollte diese Ergebnisse als Grundlage für den Aufbau und Um-
fang ihres Krisenmanagements nutzen.
Die Stadt Köln hat auf Basis des Leitfadens des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Ka-
tastrophenhilfe (BBK) eine umfassende Risikoanalyse für ihr Stadtgebiet durchgeführt und da-
bei auch die Einschätzung externer Fachexperten einfließen lassen. Die Eintrittswahrscheinlich-
keit und das zu erwartende Schadensmaß hat die Stadt Köln ermittelt und für einzelne Szena-
rien Cluster gebildet. Ihr ist bewusst, dass die Bevölkerungsdichte einer Millionenstadt und die
zusätzlichen Pendler eine grundsätzliche Herausforderung darstellen.
Neben den latenten Risiken, wie z.B. Unwetterlagen und Hitzeperioden hat die Stadt dabei
noch weitere Risiken identifiziert, von denen wir beispielhaft nachfolgende benennen:
Hochwasser,
großflächiger oder langanhaltender Stromausfall,
Massenanfall von Verletzten,
Gefahrstoff-Einsätze,
Seuchen,
große Polizei-Lagen (Amok, Anschlag, Geiselnahme),
Cyber-Crime und Cyber-War.
Die Stadt Köln hat eine Lenkungsgruppe „Katastrophenschutz“ eingerichtet. Mitglieder der Len-
kungsgruppe sind die Fachämter der Stadtverwaltung Köln. Diese führen in regelmäßigen Ab-
ständen eigenverantwortlich fachbezogene Workshops zur Prävention und Erkennung von Risi-
ken durch. In der internen Verfahrensanweisung zum Krisenmanagement ist festgelegt, dass
die Fachämter für ihr Ressort die Verantwortung tragen. Die Stadt Köln hat sich aufgrund der
weltpolitischen Entwicklung entschlossen, die bestehende Lenkungsgruppe Katastrophenschutz
um die Aufgabenbereiche Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung zu erweitern, um so ein
Integriertes Krisenmanagement abzubilden.
Die Stadt Köln bündelt die Erkenntnisse informatorisch an zentraler Stelle im Sachgebiet 371/13
„Krisenmanagement/Bevölkerungsschutz“ im Amt 37 „Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz,
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz“. Die Vorgehensweise insgesamt zeigt grundsätzlich
ein hohes Maß an Engagement aller Fachlichkeiten. Einen zusammenfassenden Bericht über
die Erkenntnisse der Arbeitsgruppen hat die Stadt bisher noch nicht erstellt. Damit fehlt ein
nachvollziehbarer und gesamtstädtischer Überblick aller ermittelten Risiken. Hier sieht die
gpaNRW Verbesserungspotenzial.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe Katastrophenschutz zentral
aufbereiten und in Berichtsform zusammenfassen. Die Weitergabe an alle Beteiligten sollte
sie dokumentieren.
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Der erstellte Katastrophenschutzplan basiert auf den Vorgaben des Muster-Katastrophen-
schutzplanes der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF). Er berücksich-
tigt die dort beispielhaft genannten Szenarien und verweist in Bezug auf die hinterlegten Ein-
satzkonzepte und Vorplanungen auf Einzelpläne. Die Aktualisierung der Pläne erfolgt bedarfs-
orientiert, jedoch spätestens alle fünf Jahre. Aktuell erarbeitet die Stadt Köln das Konzept „Inte-
griertes Krisenmanagement“. Dieses beinhaltet Elemente des Bevölkerungsschutzes und der
zivilen Verteidigung.
Einen Katastrophenschutzbedarfsplan hat die Stadt Köln bisher noch nicht erstellt.
Die vollumfängliche Information des Stadtrates bzw. der politischen Gremien im Hinblick auf Be-
lange des kommunalen Krisenmanagements sind bislang noch nicht erfolgt. Aus Sicht der
gpaNRW ist es sinnvoll, sowohl die Bevölkerung als auch die örtliche Politik über die ermittelten
Risiken und die daraus abgeleiteten Handlungserfordernisse in einem angemessenen Umfang
zu informieren und damit auch zu sensibilisieren. Das schafft Bewusstsein und auch Verständ-
nis für die unterschiedlichen Thematiken. Die zuständigen politischen Gremien sollten basie-
rend auf den fachlichen Betrachtungen der möglichen Risiken eine übergeordnete politische
Einordnung der wesentlichen Risiken vornehmen. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung
zur politischen Bewertung durch die entsprechenden Gremien beschließen lassen.
6.5.2 Bewältigungsstrategien
Feststellung
Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Krisenereignisse ist
gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der Rückführung in den Normalzu-
stand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen sowie in der finalen Umsetzung geplanter
Maßnahmen sieht die gpaNRW noch Optimierungspotenzial.
Eine Stadt sollte aufgrund der Erkenntnisse aus ihrer Risikobewertung individuelle Vorkehrun-
gen zum Umgang mit und zur Bewältigung von möglichen Krisenszenarien treffen. Mit der
Schaffung von vorgeplanten konzeptionellen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen sollte
die Stadt eine schnellstmögliche Rückführung einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation
in den Normalzustand unterstützen. Zur konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmä-
ßigen Vorbereitung effektiver Krisenmanagementstrukturen sollte eine Stadt auch außerhalb ei-
nes konkreten Einsatzanlasses personelle Ressourcen vorhalten.
Die Stadt Köln hat das Aufgabengebiet zur konzeptionellen, organisatorischen und verfahrens-
mäßigen Vorbereitung kommunaler Krisenmanagementstrukturen im Sachgebiet 371/13 „Kri-
senmanagement/Bevölkerungsschutz“ im Amt 37 „Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Ret-
tungsdienst und Bevölkerungsschutz“ verortet. Dieses Sachgebiet ist u. a. für die Planung, Ko-
ordination und Bündelung aller Maßnahmen und Bewältigungsstrategien in Bezug auf das städ-
tische Krisenmanagement zuständig.
Die Stadt Köln erledigt die Aufgaben zur Vorhaltung des kommunalen Krisenmanagements im
Vergleichsjahr 2023 mit neun Vollzeit-Stellen. Elf weitere Stellen sind durch den Brandschutz-
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
Seite 194 von 320
bedarfsplan 2022 für das kommunale Krisenmanagement genehmigt worden und werden aktu-
ell durch das Personalamt eingerichtet. Die Bandbreite der Vollzeit-Stellen für das kommunale
Krisenmanagement lag bei allen 22 55 kreisfreien Städten im Jahr 2023 zwischen 0,5 und 13,8
Vollzeit-Stellen.
Die Stadt Köln nutzt die Erkenntnisse aus der Risikobewertung für den Aufbau ihres kommuna-
len Krisenmanagements. Für alle mögliche Krisenszenarien hat die Stadt Maßnahmen entwi-
ckelt, um in einem akuten Krisenfall schnellstmöglich in den Normalzustand zurückkehren zu
können. Dabei arbeitet die Stadt mit einem aufbauenden Krisenmanagement, das je nach Lage
aufwachsend ist. Zur Unterstützung hat die Stadt Köln für alle ermittelten Risiken Ablaufpläne
und Checklisten erarbeitet. Feste Strukturen und Ablaufpläne vervollständigen die Vorberei-
tungsmaßnahmen, lassen jedoch im Bedarfsfall auch schnelle Anpassungen zu.
Wie bereits im vorherigen Kapitel beschrieben, setzt die Stadt Köln dabei auf die Mitarbeit aller
Fachämter. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern, aber auch mit Externen, wie
z.B. der Polizei, den Hilfsorganisationen (HiOrgs) oder verschiedene KRITIS-Betreiber
56 fördert
im Bedarfsfall eine schnelle und effektive Reaktionsmöglichkeit. Somit hat die Stadt für die
Maßnahmen nicht nur den operativ-taktischen Bereich (Feuerwehr) einbezogen, sondern auch
den administrativ-organisatorischen Bereich (Verwaltung). Die stadtweiten und amtsinternen
Handlungsoptionen sind notwendig, um eine Verwaltung in ihrer Gesamtheit in die Lage zu ver-
setzen, auch in ad-hoc auftretenden Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben. Grundsätzlich
kann die Stadt Köln damit im akuten Krisenfall auf ein breites Netzwerk zurückgreifen.
Die Stadt Köln hat sich auch bereits mit Planungen zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Auf-
gabenbereiche der Verwaltung beschäftigt. Dabei verfolgt die Stadt das Ziel, möglichst alle Auf-
gaben zur Daseinsvorsorge auch im Krisenfall weiter erfüllen zu können. Die Planungen dazu
hat die Stadt Köln aktuell noch nicht abschlossen.
Auch die geplanten und bereits beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. zur Modernisierung des
Krisenstabsraum sowie die Anschaffung weiterer Großaggregate (Notstrom) hat die Stadt Köln
bisher noch nicht final umgesetzt. Aus Sicht der gpaNRW ist es sinnvoll, durch organisatorische
Maßnahmen die Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen auch ämter- und dezernats-
übergreifend zu koordinieren und damit auch sicherzustellen. Das würde das kommunale Kri-
senmanagement weiter stärken.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen ämter- und de-
zernatsübergreifend koordinieren und entsprechend umsetzen. Die Planungen zur Aufrecht-
erhaltung der bedeutendsten Aufgabenbereiche in Bezug auf die Daseinsvorsorge innerhalb
der Stadtverwaltung sollte sie verbindlich finalisieren.
55 Eine kreisfreie Stadt NRWs konnte keine Personalzahlen liefern, so dass hier lediglich 22 statt 23 kr eisfreie Städte dargestellt werden
können.
56 Kritische Infrastrukturen ( KRITIS ) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtig er Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei
deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirk ende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder
andere dramatische Folgen eintreten würden.
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Verschiedene organisatorische Kernelemente unterstützen in Köln das kommunale Krisenma-
nagement. Hierzu zählen u.a. der städtische Krisenstab, aber auch eine Dienstordnung, wie im
Krisenstabserlass NRW 57 gefordert.
Im Kapitel 6.8 „Prozessdarstellung“ beschreibt die gpaNRW den Prozess zur Einberufung des
Krisenstabes und stellt diesen visuell dar.
Der Krisenstabserlass NRW fordert von den kreisfreien Städten für den Krisenfall die Einrich-
tung einer ständig besetzten E-Mail-Adresse, mit einer einheitlichen Syntax. Darüber hinaus
sieht der Erlass ebenfalls vor, dass eine behördenspezifische Regelung aufzustellen ist, welche
die Einberufung des Krisenstabes, dessen personelle Besetzung, die Alarmierung sowie die Er-
reichbarkeit der Stabsmitglieder und die räumliche Unterbringung sowie das Vorhalten bzw. das
Sicherstellen der erforderlichen Kommunikationsmittel regelt.
Die Stadt Köln hat eine einheitliche und erlasskonforme E-Mail-Adresse für den Krisenstab ein-
gerichtet, die das Amt 37 außerhalb einer akuten Krisenlage betreut.
Eine interne Dienstanweisung für den Krisenstab hat die Stadt Köln ebenfalls aufgestellt. Aller-
dings fehlt bei den Mindestpflichtinhalten noch die Regelung zur Vorhaltung und Sicherstellung
der erforderlichen Kommunikationsmittel. Auch wenn die Stadt Köln in der Praxis die aus ihrer
Sicht erforderlichen Kommunikationsmittel im Krisenstabsraum vorhält und regelmäßig auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft, muss sie die Details hierzu in der Dienstanweisung noch verbind-
lich regeln.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanagement, wie geplant, um
die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstellung der Kommunikationsmittel ergänzen.
Hierzu hat die Stadt Köln ausgeführt, dass sie bei der derzeitigen Überarbeitung der internen
Verfahrensanweisung Katastrophenschutz entsprechende Regelungen aufnehmen wird.
Positiv ist, dass die Stadt Köln die Meldung zur Aktivierung des Krisenstabes und die daraufhin
weiter zu erfolgenden Meldungen an die Aufsichtsbehörden ebenfalls in der internen Dienstan-
weisung verbindlich festgelegt hat. Die Regelungen der Stadt Köln entsprechen den Vorgaben
des Krisenstabserlasses.
Die vielfältigen Krisenlagen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass viele Teile der Bevölke-
rung bereit sind, die Einsatzkräfte in den betroffenen Krisengebieten spontan zu unterstützen.
Die Spontanhelfenden sind in der Regel Personen, die unabhängig von der Anbindung an eine
Hilfsorganisation bei der Ereignisbewältigung helfen wollen. Dabei bieten diese Menschen ihre
Hilfe häufig in den sozialen Medien an oder kontaktieren die Stadtverwaltung. Bleiben solche
Hilfsangebote unbeantwortet oder kann die Stadtverwaltung diese nicht koordinieren, begeben
sich diese Personen oft direkt an die Einsatzstellen, um dort zu helfen. Das kann im Zweifel zu
Störungen oder Behinderungen der Einsatzkräfte führen.
Aus dem Grund ist es wichtig, mit den Spontanhelfenden zu kommunizieren und deren Hilfsbe-
reitschaft zu lenken. Ziel ist es, den Spontanhelfenden eine Plattform zu schaffen, an die sie
57 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrh ein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Kata strophen, Runderlass des
Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. Sep tember 2016; GV. NRW. S. 886 in der zurzeit geltenden Fassung
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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sich im Ereignisfall wenden können und auf der die Stadt geordnet über deren Einsatz berät
und entscheidet. Hierzu verweist die gpaNRW auf das WUKAS-Konzept 58 , welches Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Behörden) beim sicheren Einsatz von Spon-
tanhelfenden unterstützt. Weiterhin verweist die gpaNRW auf die Fachempfehlung der AGBF
Bund zur Einbindung von Spontanhelfenden in der Gefahrenabwehr 59 .
Die Stadt Köln hat bisher noch kein umfassendes Konzept zur Einbindung von Spontanhelfen-
den erarbeitet. Hier sieht die gpaNRW ebenfalls Verbesserungspotenzial.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden in Krisensituationen
erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nutzen zu können.
6.5.3 Nachbereitung von Krisen
Die Stadt Köln bereitet die internen Abläufe und Vorgehensweisen bei vorangegangenen
Krisen und Krisenstabseinsätzen strukturiert nach.
Eine Stadt sollte die Abläufe und ihre Vorgehensweise bei vorangegangenen Krisen analysie-
ren und deren Wirksamkeit und Effektivität bewerten. Identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten
sollte die Stadt für zukünftige Krisen dokumentieren und erforderliche Anpassungen am kom-
munalen Krisenmanagement vornehmen
Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren zu verschiedenen Ereignissen den städtischen Krisen-
stab einberufen, z.B. bei besonderen Kampfmittelentschärfungen oder die Corona-Pandemie.
Auch während der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland hat die Stadt Köln den
Krisenstab als präventive Handlungsoption während der Fußballspiele im Kölner Fußballstadion
eingesetzt.
Im Nachgang hat die Stadt Köln diese Einsätze in einem nachvollziehbaren Prozess strukturiert
nachbereitet. Mit Unterstützung einer Umfragesoftware und standardisierter Feedback-Bögen
erfolgte eine systematische und detaillierte Analyse der Abläufe. Im Fokus der Nachbereitung
standen u.a. organisatorische, technische und nicht-technische Erfahrungen während der Eins-
ätze.
Die Erkenntnisse hieraus hat die Stadt Köln ausgewertet und genutzt, um ihren Krisenstab und
die damit verbundenen Arbeitsabläufe stetig zu optimieren.
Das Vorgehen der Stadt Köln ist hilfreich, um den Krisenstab und auch das kommunale Krisen-
management auf zukünftige Ereignisse besser vorzubereiten. Es zeigt darüber hinaus auch die
Bereitschaft, das eigene Handeln kontinuierlich verbessern zu wollen. Das bewertet die
gpaNRW positiv. Die strukturierte Nachbereitung von Einsätzen ermöglicht eine fundierte und
objektive Bewertung der Wirksamkeit der Abläufe und getroffenen Maßnahmen. Darüber hinaus
58 Konzeptpartner: Malteser; Bergische Universität Wu ppertal; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; gefördert vom Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung
59 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr en in der Bundesrepublik Deutschland – Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz
„Einbindung von Spontanhelfenden in der Gefahrenabw ehr (Stand 22. Oktober 2015)
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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hilft es, die eigenen Stärken und Schwächen zu identifizieren. Das kann die Effektivität in zu-
künftigen Ereignisse steigern und die Reaktionszeit verbessern.
6.6 Ausstattung und Personal des Krisenstabes
Die vorhandene Ausstattung sowie das einzusetzende Personal im Krisenstab sind entschei-
dend für ein effektives Krisenmanagement. Erst beides zusammen ermöglicht angemessene
Reaktionen auf Krisenereignisse und eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb des Krisen-
stabes und mit anderen beteiligten Akteuren.
6.6.1 Ausstattung des Krisenstabes
Die den örtlichen Verhältnissen angepasste und im Folgenden dargestellte Ausstattung des
kommunalen Krisenstabes ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Einsätze des Krisen-
stabes.
Erfüllungsgrad Ausstattung des Krisenstabes in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Teilerfüllungsgrade Ausstattung des Krisenstabes in Prozent 2024
In den nachfolgenden Kapiteln erläutert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte.
6.6.1.1 Krisenstabsraum
Der Krisenstabsraum der Stadt Köln ist zentral und überschwemmungssicher positioniert. Er
ist gut ausgestattet und ermöglicht effektive Krisenstabssitzungen.
Der Krisenstabsraum 60 sollte an einem zentralen, überschwemmungssicheren Ort positioniert
sein. Er sollte ausreichend Platz bieten, um alle Mitglieder des Krisenstabes sowie erforderliche
Technik und Arbeitsmittel unterzubringen. Der Krisenstabsraum sollte vor unbefugtem Betreten
von nicht autorisierten Personen geschützt sein.
Die Stadt Köln hält an einem zentralen und hochwassergeschützten Standort im Stadtgebiet
einen Krisenstabsraum vor. Damit ist eine Erreichbarkeit auch in kritischen Lagen grundsätzlich
gewährleistet. Das Gebäude ist vor unbefugtem Betreten geschützt. Bei Krisenstabssitzungen
erfolgt vor dem Raum selbst eine weitere Einlasskontrolle, bei der ein Mitarbeitender der Ver-
waltung die Zutrittsberechtigung erneut überprüft und gleichzeitig die Anwesenheit der Beteilig-
ten dokumentiert. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Krisenstab ungestört arbeiten
kann und nicht autorisierte Personen keinen Zugang erhalten.
Die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Köln (das städtische Krisenmanagement) hat im Jahr
2024 Modernisierungsmaßnahmen für ihren Krisenstabsraum bei der bauunterhaltenden Stelle
angemeldet und vorgestellt. Diese Maßnahmen sind zwar für den Haushalt 2025 vorgeplant,
aber aktuell noch nicht umgesetzt.
60 adäquat ausgestatteter Raum mit Netzersatzanlagen sowie der Vorhaltung der erforderlichen und unmitte lbar verfügbaren Kommuni-
kationsmittel für den direkten Einsatz des Krisenstabes (Ziff. 2.4.3 Krisenstabserlass NRW)
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Die grundsätzliche Nähe zur Feuerwehreinsatzleitung gewährleistet insbesondere in Krisenla-
gen einen engen Austausch zwischen dem administrativ-organisatorischen und dem operativ-
taktischen Stab.
Die gpaNRW konnte den Krisenstabsraum im Verlauf der Prüfung besichtigen. Der Raum bietet
aktuell noch ausreichend Platz, um alle Mitglieder des Krisenstabes sowie die erforderliche
Technik und Arbeitsmittel unterzubringen und ist innerhalb weniger Minuten einsatzbereit. Um
die Handlungsfähigkeit des Krisenstabes auch unabhängig von technischen Störungen sicher-
zustellen, hält die Stadt auch analoge Arbeitsmittel, wie z.B. Stifte, Papier etc. vor.
Zusätzlich stehen dem Krisenstab weitere Büroräume in direkter Nähe zur Verfügung. Diese
können die Stabsmitglieder in den Arbeitsphasen, zum Beispiel für Besprechungen oder auch
für separate Aufgaben nutzen. Die Raumaufteilung ermöglicht der Stadt eine flexible Anpas-
sung an die jeweilige Lage. Auf das Themenfeld Pressearbeit gehen wir im Kapitel Ziffer 6.7
„Risiko- und Krisenkommunikation“ vertiefend ein.
Die Stadt Köln nutzt ihren Krisenstabsraum auch für Übungen. Das hat den Vorteil, dass die
Krisenstabsmitglieder ihre Abläufe vor Ort trainieren und sich mit der Ausstattung vertraut ma-
chen können. Das ist ein wichtiger Aspekt, um im Krisenfall schnell handeln zu können. Vertie-
fende Informationen zu den Übungen finden sich im Kapitel Ziff. 6.6.2.2 „Aus- und Fortbildung“.
Zusammenfassend bietet der Krisenstabsraum der Stadt Köln aus Sicht der gpaNRW gute Vo-
raussetzungen, damit die Stadt diesen im Krisenfall schnell, koordiniert und effektiv nutzen
kann. Mit dem politisch beschlossenen Neubau der Feuerwache I wird die Stadt Köln einen re-
dundanten Krisenstabsraum haben, der mit modernster Technik und ausreichend Platz ausge-
stattet sein wird.
6.6.1.2 Notbetrieb der IT
Die Stadt Köln hat individuelle Vorkehrungen getroffen, so dass der Krisenstab auch unter
Ausfall der Elektrizitäts- und Internetversorgung arbeitsfähig bleibt.
Eine Stadt sollte über redundante IT-Systeme und Netzwerke verfügen, um sicherzustellen,
dass wichtige IT-Dienste/ Programme auch im Falle eines länger andauernden Stromausfalls
weiterhin verfügbar sind. Darüber hinaus sollten für die Stadt bedeutende Daten 61 auch außer-
halb funktionierender Internet- und Netzwerkanbindung als „digitaler Zwilling“ nutzbar sein. Die
Mitglieder des Stabes sollten im täglichen Arbeitsalltag mit Geräten ausgestattet sein, die sie
auch im Krisenstabsraum uneingeschränkt nutzen können.
Die Stadt Köln hat ihren Krisenstabsraum neben der Anbindung an das Netz der Verwaltung
zusätzlich mit einer funktionierenden Internetverbindung über einen separaten Anschluss abge-
sichert. Grundsätzlich bewertet die gpaNRW die redundante Möglichkeit positiv. Das reduziert
das Risiko eines vollständigen Internetausfalls während einer Krise.
Mit regelmäßigen Tests überprüft die Stadt Köln die IT im Krisenstabsraum unter den Bedingun-
gen eines Stromausfalls.
61 z.B. georeferenzierte Daten; Einwohnermeldedaten, Fachanwendungen
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Die ständigen Mitglieder des Stabes können ihre alltäglichen IT-Geräte auch im Krisenstabs-
raum uneingeschränkt nutzen. Damit kann die Stadt sicherstellen, dass die Mitglieder des Kri-
senstabes auch in Krisenlagen auf notwendige Informationen und Softwareanwendungen zu-
greifen können. Das erleichtert die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall.
Durch technische Vorkehrungen hat die Stadt Köln sichergestellt, dass auch bei Ausfall der
Strom- und Internetverbindungen alle erforderlichen IT-Komponenten, welche für die Arbeit im
Krisenstab erforderlich sind, funktionsfähig bleiben. Dies beinhaltet auch den Zugriff auf IT-
Fachanwendungen oder der Zugriff auf bestimmte Datenbestände.
Vertiefende und ausführliche Informationen zur IT-Sicherheit sind Gegenstand der separaten
IT-Prüfung.
6.6.1.3 Notstromkonzept
Die Stadt Köln verfügt über ein Notstrom- und Treibstoffkonzept. Damit stellt die Verwaltung
die Handlungsfähigkeit des Krisenstabes sowie weiterer städtischer Einrichtungen auch bei
Ausfall der Elektrizitätsversorgung sicher.
Eine Stadt sollte definieren, welche Einrichtungen und Stellen verlässlich mit Notstrom zu ver-
sorgen sind. Entsprechend sollte die Stadt ausreichend Notstromaggregate/ Netzersatzanlagen
vorhalten und sowohl die Wartung sowie die Versorgung mit Betriebsstoffen, auch über einen
längeren Zeitraum, verlässlich sicherstellen können. Dabei sind für Objekte von besonderer Re-
levanz 62 ebenfalls Redundanzen für die Notstromversorgung zu berücksichtigen. Von besonde-
rer Bedeutung ist, dass die Stadt die Funktionsfähigkeit der Notstromeinspeisung der betreffen-
den Gebäude regelmäßig überprüft
Die Stadt Köln hat erkannt, dass flächendeckende und langandauernde Stromausfälle schnell
zur Großeinsatzlage oder sogar zu einer Katastrophe führen können. Um die erforderliche Infra-
struktur zum Schutz der Bevölkerung aufrechterhalten zu können, bedarf es aus ihrer Sicht
demnach u.a. auch eine verlässliche Notstromversorgung. Das Bundesamt für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe (BBK) versteht unter einer verlässlichen Notstromversorgung ei-
nen vorgeplanten Notbetrieb von mind. 72 Stunden ohne weitere Kraftstoffzufuhr, um der Be-
hörde eine gewisse Handlungsfähigkeit zu verschaffen. Hieran hat sich die Stadt Köln bei ihren
Planungen zur Notstromversorgung orientiert.
Entsprechend hat die Stadt Köln die für sie wichtigen städtischen Einrichtungen definiert, die ih-
ren Betrieb auch bei langanhaltenden Stromausfällen verlässlich aufrechterhalten sollen und
Netzersatzanlagen (NEA) installiert. Analog zu einer Notstromversorgung hat die Stadt darüber
hinaus auch eine entsprechend leistungsfähige Rückfallebene für die NEA vorgesehen und in
den vergangenen Jahren ein Großaggregat für das Führungs- und Schulungs-Zentrum (FuSZ)
angeschafft. Weitere Großaggregate befinden sich derzeit in der Beschaffung, um auch die
Resilienz weiterer städtischer Einrichtungen zu stärken und die Handlungsfähigkeit zu sichern.
Um die Zuverlässigkeit der NEAs und Notstromaggregate sicherzustellen, überprüft die Stadt
Köln die Funktionsfähigkeit regelmäßig.
62 Einrichtungen der kommunalen KRITIS
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Zu einer verlässlichen Notstromversorgung ist ein Logistikkonzept für die Treibstoffversorgung
der Notstromaggregate unerlässlich. Das Konzept sollte die ermittelten Treibstoffverbräuche,
aber auch die Organisation des Treibstofftransportes, z.B. über private Dritte, enthalten. Die
Stadt Köln hat ein entsprechendes Logistikkonzept erarbeitet, welches sie regelmäßig überprüft
und aktualisiert.
Aus Sicht der gpaNRW hat die Stadt Köln damit wichtige Schritte unternommen, um die Not-
stromversorgung und somit Handlungsfähigkeit des Krisenstabes, aber auch die Funktionsfä-
higkeit der Stadtverwaltung zur Erfüllung der Aufgaben zur Daseinsvorsorge in akuten Krisensi-
tuationen gewährleisten zu können.
6.6.1.4 Verpflegungskonzept
Feststellung
Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder bisher noch nicht separat er-
fasst.
Eine Stadt sollte über ein Konzept verfügen, welches die Versorgung der im Krisenstab einge-
setzten Personen mit Lebensmitteln, Wasser und Hygieneartikeln für mehrere Tage sicherstellt.
Dabei sollte eine Stadt die dazu notwendige Vorratshaltung berücksichtigen.
Die Stadt Köln hat noch kein eigenes Verpflegungskonzept für den Krisenstab erarbeitet. Bis-
her ist die Versorgung des Krisenstabes über die Regelungen zur Verpflegung der Feuerwehr in
Einsatzlagen als geübte Praxis sichergestellt.
Aus Sicht der gpaNRW ist ein konzeptionell verbindliches Versorgungskonzept für den Krisen-
stab sinnvoll, da es die Leistungsfähigkeit und die Konzentration der Stabsmitglieder auch wäh-
rend langer Einsätze sicherstellt. Eine verbindlich organisierte Verpflegung reduziert unnötige
Unterbrechungen im Krisenfall und stellt sicher, dass alle Krisenstabsmitglieder versorgt sind.
Folgende Punkte sollte die Stadt bei der Erstellung eines Verpflegungskonzeptes beachten:
Bedarfsermittlung: Festlegung der Personenanzahl, ggf. Berücksichtigung spezieller Er-
nährungsformen,
Vorratshaltung von haltbaren Lebensmitteln / Getränken,
Festlegung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (Lagerhaltung/Bevorratung)
usw.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des Krisenstabes verbindlich
festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der Krisenstab versorgt und somit kon-
zentriert handlungsfähig bleiben kann.
Hierzu hat die Stadt Köln ausgeführt, dass sie bei der derzeitigen Überarbeitung der internen
Verfahrensanweisung Katastrophenschutz entsprechende Regelungen aufnehmen wird.
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6.6.2 Personal des Krisenstabes
Die verlässliche personelle Besetzung des Krisenstabes ist ein unverzichtbarer Baustein, um
die Funktionsfähigkeit des Krisenstabes sicherstellen zu können. Dabei ist neben der qualitati-
ven und quantitativen Besetzung des Krisenstabes auch die Aus- und Fortbildung sowie die
Vernetzung der handelnden Akteure durch regelmäßige Übungen unter Echtbedingungen ele-
mentar. Auch die administrativen Arbeiten zum Aufbau und zur Unterhaltung der Krisenstabs-
strukturen außerhalb eines konkreten Einsatzanlasses bedürfen fachkundigen Personals.
Erfüllungsgrad Personal des Krisenstabes in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Teilerfüllungsgrade Personal des Krisenstabes in Prozent 2024
In den nachfolgenden Kapiteln erläutert die gpaNRW die einzelnen Teilaspekte.
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6.6.2.1 Personelle Ressourcen Krisenstab
Die Stadt Köln erfüllt die Anforderungen des Krisenstabserlass NRW im Hinblick auf die per-
sonellen Ressourcen des Krisenstabes in akuten Krisenlagen.
Eine Stadt muss gemäß Krisenstabserlass NRW für alle personellen Teilbereiche des Krisen-
stabes mindestens eine Zwei-Schicht-Fähigkeit sicherstellen. Darüber hinaus sollte sie die für
den Krisenstab benötigten Personalressourcen basierend auf Qualifikation, Erfahrung und Eig-
nung für die spezifischen Aufgaben im akuten Krisenfall vorhalten.
Der Krisenstab der Stadt Köln setzt sich zusammen aus der Leitung des Stabes, den ständigen
Mitgliedern (SMS), ggf. den ereignisspezifischen Mi tgliedern (EMS), der Koordinierungsgruppe
Stab (KGS) und der Bevölkerungsinformation und Medi enarbeit (BuMA). Für die einzelnen Teil-
bereiche setzt die Stadt ihre Führungskräfte aus de n jeweiligen Dezernaten für die Mitarbeit im
Krisenstab ein. Eine interne Vertretungsregelung stellt zudem sicher, dass diese Funktionen min-
destens doppelt besetzt sind.
Den grundsätzlichen individuellen Bedarf an Kräften der KGS, sowie deren Hilfskräfte hat die
Stadt Köln basierend auf Erfahrungswerten errechnet und in der internen Dienstanweisung fest-
gelegt. Bei einer Vollalarmierung des Krisenstabes hat die Stadt Köln für alle Funktionen der
KGS eine dreifache Besetzung vorgesehen. Über eine festgelegte Ausfallreserve kann die
Stadt darüber hinaus noch auf weiteres Personal in Abhängigkeit der jeweiligen Krisensituation
zugreifen.
Damit kann die Stadt Köln eine Zwei-Schicht-Fähigkeit in Krisenfällen verlässlich sicherstellen.
Dieses Vorgehen ermöglicht der Stadt Köln darüber hinaus auch eine große Flexibilität und
Ausdauer, um in akuten Krisenlagen handlungsfähig zu bleiben.
Neben der Mehrschichtfähigkeit spielt auch die Qualifikation sowie die Eignung und Erfahrung
der Krisenstabsmitglieder eine große Rolle bei der Bewältigung von Krisenlagen. Somit sollte
das Personal nicht nur quantitativ vorhanden sein, sondern auch über die notwendigen Kompe-
tenzen und Erfahrungen verfügen. Grundsätzlich erfolgt in Köln die Besetzung und Auswahl der
ständigen Mitglieder des Stabes (SMS)
63 nach dem Organigramm der Verwaltung. Damit deckt
die Stadt Köln die jeweilige Fachkompetenz der SMS innerhalb des Krisenstabes ab. Aber auch
für die anderen Bereiche achtet die Stadt Köln darauf, dass die Beteiligten fachlich geschult
sind und die nötigen Kompetenzen für die Mitarbeit im Stab aufweisen. So handelt es sich bei
den Mitarbeitern der KGS grundsätzlich um hauptberufliche Mitarbeitende aus den Fachämtern
und Dienststellen der Verwaltung, welche durch verschiedene Maßnahmen für die Mitarbeit der
KGS gewonnen wurden. Hierzu zählen z.B. Aufrufe im Intranet, persönliche Ansprachen oder
gezielte Anwerbung. Dieses Vorgehen bewertet die gpaNRW positiv.
Insgesamt betrachtet erfüllt die Stadt Köln im Hinblick auf die personelle Ausgestaltung ihres
Krisenstabes somit die Vorgaben des Krisenstabserlasses.
63 SMS gemäß Ziff. 2.4.4 lit. d) Krisenstabserlass NRW
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6.6.2.2 Aus- und Fortbildung/ Übungen
Die Stadt Köln bildet ihre Krisenstabsmitglieder strukturiert aus und auch regelmäßig fort.
Darüber hinaus führt die Stadt Übungen mit dem Krisenstab durch. Hierzu hat sie verbindli-
chen Regelungen in ihrer Dienstanweisung aufgenommen.
Eine Stadt sollte das für den Krisenstab vorgesehene Personal regelmäßig schulen und mit
praktischen Übungen auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereiten. Ein individuelles Schu-
lungskonzept sollte theoretische Schulungsmodule, praxisnahe Übungen und praktische Fähig-
keitsübungen beinhalten. Die Erkenntnisse aus Schulungen und Übungen sollte die Stadt nut-
zen, um bestehende Pläne und Verfahren regelmäßig zu testen und nötigenfalls zu überarbei-
ten und anzupassen.
Das Personal der KGS und deren Hilfskräfte erhalten nach Ernennung durch das Personalamt
der Stadt Köln eine Einweisung in das kommunale Krisenmanagement. Die Einweisung erfolgt
durch erfahrene Mitarbeitende des Sachgebietes „Krisenmanagement/Bevölkerungsschutz“.
Zusätzlich bieten die Mitarbeitenden des Sachgebietes in den Räumlichkeiten des Krisenstabes
regelmäßig Termine an, in denen die Krisenstabsmitglieder verschiedene Arbeitsbereiche und
auch -positionen durchlaufen und besetzen können. Darüber hinaus gibt es für das Personal
der KGS zusätzlich zwei bis drei Termine im Jahr für die Vermittlung und Vertiefung der Kennt-
nisse über den organisatorischen Ablauf einer Krisenstabsitzung sowie Informationen zu
Schrankinhalten, Ablagepfaden, Technik. Zu diesen Terminen lädt das Amt 37 bedarfsorientiert
externe und interne Fachleute ein, die über spezielle Themen und Risiken referieren, wie z.B.
Hochwasser, Bevölkerungswarnung, Tierseuchen usw.
Alle zwei Jahre bietet das Sachgebiet für alle Mitglieder des Krisenstabes eine gemeinsame
Schulung an, um auch über mögliche Neuerungen zu informieren. Darüber hinaus gibt es für
die Beteiligten die Möglichkeit an Seminaren, z.B. an der Bundesakademie für Bevölkerungs-
schutz und Zivile Verteidigung (BABZ) oder am Institut der Feuerwehr (IdF) teilzunehmen.
Übungen finden darüber hinaus ebenfalls statt. Insbesondere zur Vorbereitung auf die Fußball-
EM in Deutschland hat der Krisenstab verschiedene Übungsszenarien durchlaufen.
Dieses Vorgehen, aber auch die theoretischen Schulungsinhalte für die einzelnen Aufgabenbe-
reiche hat die Stadt Köln in der Dienstanweisung verbindlich geregelt.
Mit den regelmäßigen Zusammenkünften verfolgt die Stadt Köln das Ziel, die Kontakte unterei-
nander zu stärken, um die Zusammenarbeit bei Einsatzlagen, insbesondere unter Stressein-
flüsse stetig zu verbessern.
Die Integration von theoretischen Schulungsmodulen und praxisorientierten Übungen sind aus
Sicht der gpaNRW unerlässlich für eine effektive Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Kri-
senstabes. Übungen sollen kein Selbstzweck sein und nicht zwangsläufig bestätigen, dass alle
organisatorischen, technischen und personellen Vorkehrungen problemlos funktionieren. Viel-
mehr sollen Übungen dazu dienen, die Fähigkeit des Krisenstabes in seiner Gesamtheit regel-
mäßig einer Standortbestimmung zu unterziehen. Daraus erkennbare Schwachstellen sind
wichtige Steuerungsgrundlagen zur Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements.
Darüber hinaus dienen Übungen auch dazu, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Krisen-
stabsmitglieder weiter auszubauen und zu festigen. Damit bewertet die gpaNRW das standardi-
sierte Vorgehen der Stadt Köln in Bezug auf Übung und Schulung positiv.
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6.7 Risiko- und Krisenkommunikation
Die Risiko- und Krisenkommunikation ist ein bedeutender Bestandteil des kommunalen Krisen-
managements. Eine gelungene Risiko- und Krisenkommu nikationsstrategie basiert auf strategi-
schen Prozessen, die darauf abzielen, zeitnah, transparent und zielgerichtet Informationen über
potenzielle Gefahren und in akuten Krisensituationen der Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie dient
dazu, die Bevölkerung angemessen zu informieren, Ängste zu reduzieren, die Selbsthilfefähig-
keit zu stärken, Verständnis für getroffene Maßnahmen zu schaffen und die Bevölkerung zur
aktiven Mitwirkung bei akuten Krisen zu bewegen.
Erfüllungsgrad Risiko- und Krisenkommunikation in Prozent 2024
6.7.1 Risikokommunikation
Die Risikokommunikation der Stadt Köln ist breit aufgestellt und gut geeignet, das Risikobe-
wusstsein der Bevölkerung zu stärken.
Eine Stadt sollte die Bedeutung und die Folgen der identifizierten Risiken benennen und adres-
satengerecht formulieren. Dabei sollte sie verschiedene Kommunikationskanäle auch unter Be-
rücksichtigung moderner Technologien nutzen, um eine breite und zielgruppenspezifische Infor-
mationsvermittlung zu gewährleisten.
Die Risikokommunikation dient dazu, die Bevölkerung, die Medien und relevante Stakeholder
über die identifizierten Risiken zu informieren und ist ein wesentlicher Bestandteil für ein effekti-
ves Krisenmanagement.
Die Stadt Köln verfolgt eine proaktive Risikokommunikation, die auf der Identifikation ihrer indi-
viduellen Risiken basiert. Ein zentraler Aspekt ist für die Stadt Köln, die Bevölkerung frühzeitig
und vor allem kontinuierlich zu informieren. Dabei ist es der Stadt wichtig, die Folgen der identi-
fizierten Risiken adressatengerecht, klar und verständlich zu formulieren, um die Resilienz der
Bevölkerung zu stärken, wie z.B. bei den in Köln immer wiederkehrenden Hochwasserlagen.
Hierzu greift sie auf verschiedene Kommunikationskanäle zurück, die sicherstellen, dass die In-
formationen auch schnell und breit an die Öffentlichkeit gelangen.
Neben den analogen Kommunikationskanälen, wie Zeitungen oder Flyern spielen bei der Stadt
Köln auch die modernen Technologien eine immer größer werdende Rolle. Hierfür nutzt die
Verwaltung digitale Medien, wie z.B. die städtische Website oder soziale Medien. Diese Form
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der Kommunikation bietet schnelle und direkte Kommunikationswege, um die Öffentlichkeit na-
hezu in Echtzeit über Risiken zu informieren. Durch die regelmäßigen Produktionen und Ver-
breitung von vielen Themen, die Köln-spezifisch sind, erreicht die Stadt zahlreiche Follower.
Mit der Kombination von digitalen und analogen Informationswegen sorgt die Stadt dafür, dass
sie auch die Bevölkerungsgruppen erreicht, die die digitalen Medien weniger nutzen. Zusätzlich
beteiligt sich die Stadt Köln regelmäßig an verschiedenen Informationskampagnen, wie z.B. den
bundesweiten Warntag.
Die Risikokommunikation ist ein fortlaufender Prozess, der auch außerhalb von Krisenlagen
notwendig ist, um die Bevölkerung für mögliche Gefahren zu sensibilisieren, aber auch um das
Vertrauen und die Akzeptanz in die Stadtverwaltung Köln zu stärken. Die bestehende Kommu-
nikation und das strukturierte Vorgehen der Stadt Köln gewährleistet eine umfassende und ef-
fektive Krisenkommunikation. Dabei hat die Stadt eine Kommunikationsstruktur etabliert, die sie
ebenfalls für die Krisenkommunikation nutzt. Vertiefende Informationen finden sich im folgenden
Kapitel.
6.7.2 Krisenkommunikation
Die Stadt Köln hat klare Strukturen für eine effiziente Krisenkommunikation verbindlich fest-
gelegt.
Eine Stadt sollte ein individuelles strategisches Krisenkommunikationskonzept im Vorfeld einer
Krise erarbeiten. Dabei sollte sie ihre Kommunikationsleitlinien sowohl für die interne als auch
für die Kommunikation nach außen vorplanen. Das Konzept sollte ein inhaltlich und argumenta-
tiv einheitliches Auftreten der am Krisenmanagement Beteiligten sicherstellen. Auch Zuständig-
keiten und Verantwortlichkeiten sollte die Stadt klar definieren, um in einer akuten Krisensitua-
tion zeitnah, reibungslos und ereignisorientiert über die erprobten Kommunikationskanäle infor-
mieren zu können.
Während einer Krise ist es entscheidend schnell und effektiv zu kommunizieren, um die Situa-
tion möglichst schnell zu stabilisieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit nicht zu verlieren.
Dies erfordert eine strategische Planung im Vorfeld einer Krise.
Die Stadt Köln legt besonderen Wert auf eine robuste, verlässliche und schnelle Krisenkommu-
nikation. Hierzu hat sie detaillierte Krisenkommunikationskonzepte erstellt, die sie im Vorfeld
möglicher Krisen erarbeitet hat und regelmäßig aktualisiert. Um ein einheitliches Vorgehen und
Auftreten zu gewährleisten, hat die Stadt individuelle Leitlinien für die externe und interne Kom-
munikation entwickelt. Damit versucht die Stadt Köln Widersprüche und Missverständnisse zu
vermeiden, um eine transparente und einheitliche Botschaft an die Öffentlichkeit im Krisenfall zu
geben. In den Konzepten hat die Stadt darüber hinaus die Zuständigkeiten und Verantwortlich-
keiten aller am Krisenmanagement beteiligten Personen klar geregelt.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine gelungene und schnelle Krisenkommunikation ist auch
hier die Nutzung moderner Technologien und digitaler Kommunikationskanäle. Die Stadt Köln
setzt dabei auf die schnelle Verbreitung von Informationen über ihre städtische Website, den
sozialen Medien, aber auch über speziell eingerichtete Notfallseiten. Insbesondere die sozialen
Medien nutzt die Stadt in Akutlagen intensiv, um im Krisenfall effizient kommunizieren und die
Öffentlichkeit zeitnah über die aktuellen Entwicklungen und Schutzmaßnahmen zu informieren.
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Diesen Aufgabenbereich hat sie im städtischen Krisenstab der BuMA-Abteilung zugewiesen.
Dort sind Mitarbeitende des Fachbereiches 13 „Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ einge-
setzt, die die zuvor abgestimmten, teilweise bereits vorbereiteten Pressemitteilungen direkt über
die sozialen Netzwerke verbreiten. Darüber hinaus übernehmen sie auch das Monitoring der
sozialen Netzwerke.
Zusätzlich nutzt die Stadt Köln für Akutlagen die b undesweit eingesetzten und bekannten
Warnapps, beispielsweise NINA
64 oder MoWaS 65 . Der Vorteil von MoWaS ist, dass diese App die
Meldungen direkt auf die jeweilige im Mobiltelefon eingestellte Landessprache übersetzt. Da in
Köln viele ausländische Personen wohnen und zahlreiche Besucher und Besucherinnen aus aller
Welt zu Gast sind, ist diese Funktion besonders gut geeignet, um verlässlich Warnbotschaften
abzusetzen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln die M öglichkeit Cell Broadcast auszulösen. Im
Krisenfall kann die Stadt Köln auch auf das Lokalradio Köln zugreifen und während des laufenden
Programms Warnbotschaften versenden. Damit kann die Stadt auch bei Stromausfällen oder In-
ternetausfällen eine verlässliche Kommunikationsquelle für die Bevölkerung gewährleisten.
Seit Anfang 2022 kann die Stadt Köln an 114 Standorten im Stadtgebiet auf rund 470 digitale
Informationstafeln privater Anbieter zugreifen und diese kurzfristig mit Warnhinweisen bespie-
len. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Warnhinweise auf die "Digitale Fahrgastinformation" der
Kölner Verkehrs-Betriebe zu übertragen. Rund 450 dieser Anlagen hängen an Stadtbahnhalte-
stellen, zusätzlich rund 20 großformatige Anlagen stehen an größeren Knotenpunkt-Haltestel-
len, etwa am Neumarkt oder am Rudolfplatz. Damit hat die Stadt einen enormen Vorteil in der
Krisenkommunikation. Mit diesen Möglichkeiten erreicht die Stadt Köln die große Anzahl an
Pendlern sowie Verkehrsteilnehmer, die in der Stadt unterwegs sind und erzielt eine enorme
Reichweite.
Für den Fall, dass die digitalen Kanäle nicht verfügbar sind, kann die Stadt Köln aber auch auf
alternative Kommunikationsmittel zurückgreifen, wie z.B. Lautsprecherdurchsagen oder Sire-
nen.
Die Stadt hat darüber hinaus Vorkehrungen getroffen , um kurzfristig ein Bürgertelefon und das
Gefahrentelefon in Betrieb zu nehmen. Hierzu hat si e konkrete Vorgaben zur Einrichtung und
zum Betrieb des Bürgertelefons erlassen. Die dort ausgegebenen Meldungen und Informationen
stimmt sie zuvor auf der Grundlage des Kommunikationskonzeptes ab und bereitet die auszuge-
benden Informationen entsprechend für das Personal am Bürgertelefon vor. Gleiches gilt für die
so genannte Personenauskunftsstelle. Die Stadt Köln ist in der Lage, bei größeren Unglücksfällen
die Personenauskunftsstelle innerhalb kürzester Zei t in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahme
erfolgt im Ereignisfall in enger Abstimmung mit der Polizei.
Das strukturierte Vorgehen stellt aus Sicht der gpaNRW grundsätzlich eine schnelle und mög-
lichst reibungslose Kommunikation in Krisen sicher.
64 Notfall-Informations- und Nachrichten-App – NINA vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
65 Mo dulares Wa rn-System – System des Bundesamtes für Bevölkerungsschu tz und Katastrophenhilfe zur Warnung der Bevölkerun g für
Zivilschutzlagen
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6.8 Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“
Die gpaNRW hat den Prozess zur Einberufung des Krisenstabes für alle 23 kreisfreien Städte
nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Prüfberichten zum kommunalen
Krisenmanagement beigefügt. Dadurch möchte die gpaNRW die verwaltungsinternen Abläufe
transparent abbilden. Ziel ist es, Schnittstellen im Prozess zu identifizieren und darzustellen.
Feststellung
Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert. Verbesserungs-
potenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen Regelungen zur Rufbereit-
schaft.
Eine Stadt sollte den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar und strukturiert organisie-
ren, um im Ereignisfall schnell und effizient reagieren zu können. Nach Eintreten eines Krisene-
reignisses ist eine unverzügliche und vollständige Informationsweiterleitung an den Hauptver-
waltungsbeamten / die Hauptverwaltungsbeamtin sicherzustellen. Diese Vorgehensweise sollte
durch möglichst wenig Schnittstellen effizient erfolgen, um eine koordinierte und zügige Einbe-
rufung und Arbeitsaufnahme des Krisenstabes zu ermöglichen.
Den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes hat die Stadt Köln in ihrer Dienstanweisung
festgelegt.
Nach dem Eingang des Initialereignisses und der ersten Lagebewertung durch den Oberbeam-
ten vom Alarmdienst (Beamter der Laufbahngruppe 2.2), erfolgt über das Dezernat I die direkte
Informationsweiterleitung an die/den Hauptverwaltungsbeamten (HVB). Nach der Entscheidung
des HVB den Krisenstab einzuberufen, erfolgt die Alarmierung Software gestützt über das Amt
37.
Bereits mit Aktivierung des Krisenstabes koordiniert die KGS alle administrativen Tätigkeiten
des Krisenstabes und bereitet den ersten Lagevortrag vor. Im Anschluss kontrolliert der Innere
Dienst der KGS die Anwesenheit der alarmierten Personen. Sobald der Krisenstab vollzählig ist,
eröffnet die Krisenstabsleitung die erste Sitzung.
Die Informationsweiterleitung an die/den HVB verbunden mit der Einberufung und der Arbeits-
aufnahme des Krisenstabes weisen somit nur wenige Schnittstellen auf. Aktuell hat die Stadt
Köln eine Rufbereitschaft eingerichtet, welche jedoch nur dann aktiv ist, wenn bereits Akutlagen
eingetreten sind. Aus Sicht der gpaNRW sollte die Stadt Köln prüfen, ob sie durch organisatori-
sche Vorkehrungen auch außerhalb eines konkreten Einsatzanlasses eine Rufbereitschaft ein-
richtet. Dies würde die vollständige Alarmierung des Krisenstabes der Stadt noch verlässlicher
und schneller ermöglichen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Rufbereitschaft in Bezug
auf die Alarmierung des Krisenstabes dem tatsächlichen Bedarf entsprechend anzupassen
ist.
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6.9 Anlage: Übersicht Erfüllungsgrade
Nachfolgend fasst die gpaNRW die Ergebnisse aus den Erfüllungsgraden der Berichtskapitel
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen, 6.6 Ausstattung und Personal
des Krisenstabes sowie 6.7 Risiko- und Krisenkommunikation zusammen:
Erfüllungsgrad Krisenmanagement in Prozent 2024
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Erfüllungsgrade der einzelnen Teilaspekte in Prozent 2024
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6.10 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Kommunales Krisenmanagement
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen
F1
Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich
der Prävention und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt.
Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Infor-
mation der erkannten Risiken an die Beteiligten und politisch Verantwortlichen.
191 E1.1
Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe Katastro-
phenschutz zentral aufbereiten und in Berichtsform zusammenfassen.
Die Weitergabe an alle Beteiligten sollte sie dokumentieren.
192
E1.2
Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastro-
phenschutzplanung zur politischen Bewertung durch die entsprechenden
Gremien beschließen lassen.
193
F2
Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Krise-
nereignisse ist gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der Rück-
führung in den Normalzustand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen sowie
in der finalen Umsetzung geplanter Maßnahmen sieht die gpaNRW noch Opti-
mierungspotenzial.
193 E2.1
Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnah-
men ämter- und dezernatsübergreifend koordinieren und entsprechend
umsetzen. Die Planungen zur Aufrechterhaltung der bedeutendsten Auf-
gabenbereiche in Bezug auf die Daseinsvorsorge innerhalb der Stadtver-
waltung sollte sie verbindlich finalisieren.
194
E2.2
Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanage-
ment, wie geplant, um die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstel-
lung der Kommunikationsmittel ergänzen.
195
E2.3
Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden
in Krisensituationen erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nut-
zen zu können.
196
Ausstattung und Personal des Krisenstabes
F3 Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder bisher noch nicht
separat erfasst. 201 E3
Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des Krisen-
stabes verbindlich festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der Kri-
senstab versorgt und somit konzentriert handlungsfähig bleiben kann.
201
Stadt Köln Kommunales Krisenmanagement 050.010.050_03369
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Feststellung Seite Empfehlung Seite
Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“
F4
Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert.
Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen
Regelungen zur Rufbereitschaft.
208 E4
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Rufbe-
reitschaft in Bezug auf die Alarmierung des Krisenstabes dem tatsächli-
chen Bedarf entsprechend anzupassen ist.
208
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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7. Hilfe zur Erziehung
7.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Hilfe zur
Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Hilfe zur Erziehung
In der Stadt Köln ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) dezentral organisiert und in jedem
der neun Bezirksjugendämter angesiedelt. Um eine möglichst einheitliche Verfahrensweise zu
gewährleisten, werden Standards und Richtlinien für die einzelnen Bezirksjugendämter im
Sachgebiet Pädagogische und Wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten in der Abteilung Pä-
dagogische und Soziale Dienste entwickelt.
Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Verfahrensstandards
in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine Zusammenfassung aller Regelungen
in Form eines Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht.
In Köln wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit in der Regel im ersten Schritt durch den
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder durch den Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD)
geprüft. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung durch den ASD/GSD bereits Zwei-
fel, wird die WiJu hinzugezogen. Die WiJu nimmt in der gelebten Praxis nicht an den kollegialen
Beratungen teil. Die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu erfolgt in Köln in der Regel erst nach
der kollegialen Beratung, aber vor dem Hilfeplangespräch. Die WiJu und der ASD der Stadt
Köln nutzen unterschiedliche Module einer Fachanwendung. Ein transparenter und schneller
Datenaustausch fehlt. Dies erschwert ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen In-
formationsfluss .
Prozessintegrierte Kontrollen finden in der WiJu der Stadt Köln in erster Linie durch festge-
legte Verfahrensstandards und Richtlinien sowie die zu verwendenden Vordrucke statt. Mit der
Einrichtung einer eigenen Innenrevision im Jugendamt werden prozessunabhängige Kontrol-
len durchgeführt. Die Stadt sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der
WiJu standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte implementieren
Die Stadt Köln hat bereits einige Bausteine im Rahmen des Finanzcontrollings geschaffen. Sie
sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Hierzu sollte sie Zielwerte für die erhobe-
nen Kennzahlen bilden und wie geplant das bezirksspezifische Controlling aufbauen und um-
setzen. Auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und -übernahmen sowie weitere
Erträge sollten in das Controlling einfließen.
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Seite 214 von 320
In der Stadt Köln werden die ambulanten Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen
(LQE-Vereinbarungen) im Sachgebiet Angebotssteuerung und Trägerangelegenheit bearbeitet.
Die Stadt hat die Prozesse der LQE-Vereinbarungen schriftlich beschrieben bzw. dargestellt.
Dies bietet eine gute Grundlage für standardisierte und einheitliche Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltverhandlungen. Auch die Fachleistungsstunden sind klar und einheitlich definiert.
Dadurch wird Transparenz und die Möglichkeit eines Vergleichs geschaffen. Geleistete Stunden
werden mit Umfang und Inhalt in einem standardisierten Leistungsnachweis durch die Träger
dokumentiert.
Die betrachteten wesentlichen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstär-
kungsgesetz setzt die Stadt in der Praxis bereits um. Die Stadt Köln hat in einem längerfristig
angelegten Entwicklungsprozess ein Schutzkonzept für den Pflegekinderdienst erarbeitet, wel-
ches auch als Leitfaden für den Fachdienst dient und im Rahmen des Hilfeplanverfahrens auf
den Einzelfall übertragen und konkretisiert wird. Seit Anfang 2024 hat die Stadt Köln drei Mitar-
beitende für die Aufgabe des Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII eingestellt.
Bei den Kennzahlen weist die Stadt Köln einen höheren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre als die Hälfte der anderen kreisfreien Städte auf. Der Fehl-
betrag wird vor allem durch die Transferaufwendungen für die Leistungserbringung der Hilfen
durch die freien Träger geprägt. Auf die Transferaufwendungen wirken sich wiederum die An-
zahl der Hilfeplanfälle und die Aufwendungen je Hilfefall aus.
Das Fallaufkommen in Köln ist in den betrachteten Jahren 2022 und 2023 hoch. Köln gehört
im interkommunalen Vergleich zu dem Viertel der Städte mit der höchsten Falldichte. Die Stadt
Köln bildet in den Jahren 2022 und 2023 den Höchstwert beim Anteil der meist günstigeren am-
bulanten Hilfefälle im interkommunalen Vergleich ab. Dies führt zu einem niedrigen Aufwand je
Hilfefall insgesamt. Der positive Effekt des hohen Anteils ambulanter Hilfefälle auf den Fehlbe-
trag der Hilfen zur Erziehung relativiert sich durch das hohe Fallaufkommen sowie vergleichs-
weise hohe ambulante Aufwendungen. Belastend auf die Aufwendungen für stationäre Hilfen
und damit auch auf den Fehlbetrag wirkt sich der vergleichsweise geringe Anteil an Vollzeitpfle-
gefällen aus. Bezogen auf die einzelnen Hilfearten bildet die Eingliederungshilfe nach § 35a
SGB VIII einen Schwerpunkt bei den Aufwendungen und Fallzahlen in Köln ab. Im Jahr 2023
entfallen rund 30 Prozent der Aufwendungen für die erzieherischen Hilfen auf die Eingliede-
rungshilfen nach § 35a SGB VIII. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken hat die Stadt be-
reits erste Maßnahmen für die Bearbeitung der Eingliederungshilfen eingeleitet.
7.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
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Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
7.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt des achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) (§§
27 bis 35, 35a, 41).
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII in
Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe zur Er-
ziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1 SGB VIII ein
Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erzie-
hung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Der Schwerpunkt dieser Prüfung liegt in der Analyse der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu).
Der Ressourceneinsatz im Bereich Hilfe zur Erziehung wird neben der Aufwandsseite auch er-
heblich von der Ertragsseite, z.B. durch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprü-
chen, geprägt. Außerdem kommt einer sachlich richtigen Zuständigkeitsprüfung eine hohe Be-
deutung zu, um Vermögensschäden durch unzuständig erfolgte Leistungen zu vermeiden. Die
gpaNRW betrachtet außerdem die Prozesse bei den amb ulanten Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarungen sowie die Umsetzung und Auswirkungen einiger wesentlicher Änderun-
gen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes näher.
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das finanzwirtschaftliche Ergebnis perspektivisch verbes-
sern können.
Dazu analysiert die gpaNRW in den Jugendämtern aller kreisfreien Städte in NRW die Erträge
und Aufwendungen sowie die Fallzahlen und die Personalausstattung.
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung
fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung. Mittels interkommunaler Kennzahlenvergleiche
steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für die tiefergehende Analyse werten wir Unterlagen und
Ergebnisse aus Gesprächen vor Ort aus. Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten
der Leistungsorganisation, der Leistungserbringung und der Angebotssteuerung des Jugend-
amtes in ihre Betrachtung ein. Wir führen die in der letzten Prüfung erhobenen Kennzahlen in
einer Zeitreihe fort, um Entwicklungen darstellen zu können.
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt die
gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert. Bei der Erfassung von Rück-
führungen in die Herkunftsfamilie und Inobhutnahmen bilden wir die absolute Fallzahl im jeweili-
gen Kalenderjahr ab. Für die Erfassung von Verweildauer und Betreuungsdauer berücksichtigt
die gpaNRW die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendigung der Hilfegewährung für die
im jeweiligen Jahr beendeten Hilfefälle.
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Die gpaNRW hat die Daten und Informationen, die für eine Bewertung erforderlich sind, über
Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erhoben.
Die Stadt Köln hat von der abgefragten Zeitreihe der Daten von 2019 bis 2023 nur Daten für
die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt. Eine Zeitreihe der Kennzahlen kann somit nur
für diese beiden Jahre dargestellt werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Daten für die
Bildung der übergeordneten Kennzahl Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung nur für das Jahr 2022 ge-
liefert werden konnten.
Den Prozess „Zuständigkeit im Hilfeplanverfahren prüfen“ stellt die gpaNRW grafisch dar. Un-
sere Prozessaufnahme zielt darauf ab, den Informationsfluss zwischen dem Allgemeinen Sozia-
len Dienst (ASD) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu) zu optimieren. Es sollen
Schwachstellen aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten ermittelt werden. Die Schnittstelle
zwischen ASD und WiJu ist von Bedeutung, damit alle Informationen für eine rechtssichere Prü-
fung der Zuständigkeit umfassend und zeitnah ausgetauscht werden
In der Anlage dieses Teilberichtes befinden sich differenzierte Grunddaten zur Entwicklung der
Einwohnerzahlen sowie der Aufwendungen, Erträge und Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Erzie-
hung für die Stadt Köln.
7.4 Fehlbetrag und Einflussfaktoren Hilfe zur Erzie hung
Der Fehlbetrag für die Hilfen zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre der Stadt
Köln ist überdurchschnittlich hoch. Auf den Fehlbetrag wirken sich das hohe Fallaufkommen
und die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus.
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten.
Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen
Leistungsverrechnungen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen
Ergebnis enthalten sind.
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheitlich
definiert. Das diesem Bericht zugrundeliegende ordentliche Ergebnis für Hilfen zur Erziehung ist
nicht mit dem ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe 0606 „Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien“ des Haushaltsplanes der Stadt Köln gleichzusetzen.
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Fehlbetrag HzE je EW* von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2022
* Einwohnerin bzw. Einwohner
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je Einwohner liegt in Köln im Jahr 2022 leicht unterhalb des
dritten Viertelwertes. Damit gehört die Stadt zu den kreisfreien Städte mit einem höheren
Fehlbetrag. In der letzten überörtlichen Prüfung positionierte sich die Stadt Köln im
Vergleichsjahr 2018 beim Fehlbetrag ebenfalls über dem Median. Wie eingangs bereits eläutert,
kann der Fehlbetrag nur für das Jahr 2022 abgebildetet werden. Die Abbildung einer Zeitreihe
aus der die Entwicklung des Fehlbetrag ersichtlich wird, ist insofern nicht möglich. Der
Fehlbetrag wird in Köln durch ein hohes Fallaufkommen negativ beeinflusst. Ähnlich wie in der
letzten überörtlichen Prüfung wird der Fehlbetrag zusätzlich durch vergleichsweise hohe
Personalaufwendungen belastet. Ursächlich für die hohen Personalaufwendungen ist unter
anderem, dass die Stadt Köln Hilfen teilweise durch einen eigenen ambulanten Dienst erbringt.
Dies betrifft z.B. den Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII.
Der Fehlbetrag HzE wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Deren Zusammenwirken
analysiert die gpaNRW nachfolgend.
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Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2022
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der Kennzahlen im interkommunalen Vergleich ab.
Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar. Dabei bildet ein
Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb des Index einen niedrigeren
Wert als der Index ab.
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf. Die
einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro“ und
„Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro“ werden von den Kennzahlen
„Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE)“ und „Aufwendungen HzE
je Hilfefall in Euro“ beeinflusst.
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter
Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an
den stationären Hilfefällen in Prozent“ aus. Die Kennzahl „Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis
unter 21 Jahre (Falldichte HzE)“ ist in erheblichem Maße von den Steuerungsleistungen des
Jugendamtes abhängig.
Die einzelnen Einflussfaktoren stellen wir im Folgenden näher dar und analysieren sie.
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7.4.1 Falldichte HzE
Die Stadt Köln hat eine vergleichsweise hohe Falldichte. Das wirkt sich negativ auf den
Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung aus.
Die gpaNRW definiert die Falldichte als die Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung je 1.000 EW von 0
bis unter 21 Jahre. Durch präventive Maßnahmen, eine gute Zugangssteuerung und kurze
Laufzeiten von Hilfefällen sollte das Jugendamt darauf hinwirken, dass die Falldichte niedrig
bleibt, um die Aufwendungen und somit den Fehlbetrag HzE je Jugendeinwohnerin bzw.
Jugendeinwohner nicht zu belasten.
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE) 2022
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
Im Jahr 2022 ist die Falldichte der Stadt Köln mit rund 38,63 Hilfefällen je 1.000 Einwohner bis
unter 21 Jahren höher als bei den meisten anderen Städten. In 2023 steigt die Falldichte auf
39,20 Hilfefällen je 1.000 Einwohner bis unter 21 Jahren an und liegt damit im interkommunalen
Vergleich auch in 2023 über dem dritten Viertelwert.
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Falldichte HzE 2023
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Hilfefälle HzE je
1.000 EW von 0 bis
unter 21 Jahre (Fall-
dichte HzE)
39,20
25,98 33,85 35,68 38,22 51,08 22
Die Falldichte insgesamt ist in 2023 nur leicht angestiegen, obwohl die Fallzahlen insgesamt
von rund 7.900 auf 8.140 Fälle deutlich gestiegen sind. Ursächlich dafür ist die Einwohnerzahl
der 0 bis unter 21-Jährigen, die im Jahr 2023 in Köln deutlich zugenommen hat. Während die
Zahl der Jugendeinwohner von 2019 bis 2022 relativ konstant war, ist sie 2023 um 3.142 Ein-
wohner unter 21 Jahre angestiegen. Das wirkt sich auch auf die anderen einwohnerbezogenen
Kennzahlen aus.
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE) Köln 2022 bis 2023
Kennzahl 2022 2023
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre gesamt 38,63 39,20
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre ambulant 26,88 28,85
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre stationär 11,75 10,35
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE ambulant und stationär) 2022
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von
0 bis unter 21 Jahre ambulant 26,88
13,94 17,01 20,01 24,95 32,81 23
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von
0 bis unter 21 Jahre stationär 11,75
9,51 13,07 14,71 16,46 21,78 23
Differenziert nach ambulanten und stationären Hilfefällen betrachtet ist die ambulante Falldichte
HzE vergleichsweise hoch und nimmt bei insgesamt steigenden Fallzahlen zu. Die stationäre
Falldichte ordnet sich hingegen im interkommunalen Vergleich 2022 unter dem ersten Viertel-
wert ein. Hier zeigt sich mit rückläufigen Fallzahlen im stationären Bereich eine positive Ent-
wicklung.
Hilfefälle Köln 2022 bis 2023
Grundzahlen 2022 2023
Ambulante Hilfefälle 5.498 5.992
Stationäre Hilfefälle 2.404 2.149
Hilfefälle gesamt 7.902 8.140
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Betrachtet man die Entwicklung der Hilfefälle in der Zeitschiene, zeigt sich, dass die gesamten
Hilfefälle zunehmen und dabei die ambulanten Hilfen kontinuierlich ansteigen. Wie bereits be-
schrieben ist es positiv zu sehen, dass die kostenintensiveren stationären Hilfen dabei weniger
werden.
Die Entwicklung der Fallzahlen differenziert nach den einzelnen Hilfearten ist in Tabelle 3 im
Anhang dargestellt.
7.4.2 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung
Die Stadt Köln hat aufgrund eines hohen Anteils ambulanter Hilfen niedrigere fallbezogene
Aufwendungen als die meisten Vergleichsstädte. Aufgrund des hohen Fallaufkommens lie-
gen die einwohnerbezogenen Aufwendungen im interkommunalen Vergleich über dem Me-
dian.
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambulan-
ten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII.
Soweit für ambulante erzieherische Hilfen eigenes Personal für die Leistungserbringung einge-
setzt wird (eigener ambulanter Dienst), werden die Personalkosten auf der Grundlage der
KGSt-Arbeitsplatzkosten entsprechend der Vollzeit-Stellenanteile und der Entgeltgruppe bzw.
Besoldungsgruppe in die Aufwendungen eingerechnet. Soweit Kinder/Jugendliche in eigenen
Einrichtungen der Erziehungshilfe der Stadt betreut werden, sind die Aufwendungen für die Be-
treuungskosten auf der Grundlage der internen Leistungsverrechnungen (iLV) zu berücksichti-
gen. Sollten keine iLV ausgewiesen sein, wird ersatzweise ein fiktiver Tagessatz analog von in
den eigenen Einrichtungen untergebrachten auswärtigen Kindern/ Jugendlichen in die Aufwen-
dungen eingerechnet.
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2022
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
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Im interkommunalen Vergleich gehört die Stadt Köln im Jahr 2022 zu der Hälfte der Kommunen
mit den höheren einwohnerbezogenen Aufwendungen. Die einwohnerbezogenen Aufwendun-
gen steigen im Jahr 2023 auf 1.205 Euro weiter an und liegen damit in 2023 am dritten Viertel-
wert.
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2023
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen HzE
je EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre in Euro
1.205
957 1.049 1.105 1.209 1.668 22
Entscheidend für die Beurteilung der Aufwendungen HzE ist neben dem Einwohnerbezug auch
die Betrachtung der Aufwendungen HzE je Hilfefall.
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2022
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Köln vergleichsweise niedrig. Hier gehört die Stadt zu den
25 Prozent der kreisfreien Städte mit den geringsten fallbezogenen Aufwendungen. Ursächlich
für die abweichende Positionierung der einwohner- und fallbezogenen Aufwendungen der Stadt
Köln ist die vergleichsweise hohe Falldichte verbunden mit einem hohen Anteil an kostengünsti-
geren ambulanten Hilfen.
Ambulante und stationäre Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfefall
in Euro
15.239
9.974 12.481 13.646 15.904 28.850 23
Stationäre Aufwendun-
gen HzE je Hilfefall in
Euro
55.535
36.440 45.995 51.866 54.901 59.101 23
Bei der differenzierten Betrachtung der fallbezogenen Aufwendungen zeigt sich, dass die
ambulanten und stationären Aufwendungen überdurchschnittlich hoch sind in 2022. Die
stationären Aufwendungen liegen sogar über dem dritten Viertelwert.
Ambulante und stationäre Aufwendungen je Hilfefall Köln 2022 bis 2023
Kennzahl 2022 2023
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 27.497 30.755
Ambulante Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 15. 239 18.146
Stationäre Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 55 .535 65.922
In 2023 steigen sowohl die ambulanten als auch die stationären fallbezogenen Aufwendungen
weiter deutlich an. Im interkommunalen Vergleich liegen die ambulanten Aufwendungen je Fall
in 2023 über dem dritten Viertelwert. Die stationären fallbezogenen Aufwendungen bilden in
2023 mit 65.922 Euro sogar den Maximalwert ab. Hier ist ein Anstieg der stationären
Aufwendungen insbesbesondere im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII zu finden.
Weitere Ausführungen dazu folgen im Kapitel 7.7.2 Heimerziehung.
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Ambulante und stationäre Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen HzE je
Hilfefall in Euro 30.755 23.991 30.873 31.482 32.714 39.501 22
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfefall
in Euro
18.146
11.715 13.514 15.210 17.915 31.373 22
Stationäre Aufwendun-
gen HzE je Hilfefall in
Euro
65.922
36.403 50.785 55.633 58.546 65.922 22
Trotz sehr hohen ambulanten und stationären Aufwendungen je Hilfefall sind die Aufwendungen
je Hilfefall insgesamt niedrig, da der Anteil der ambulanten Hilfefälle in Köln sehr hoch ist. Die-
sen Anteil betrachten wir im folgendem Kapitel 7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle näher.
7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle
Die Stadt Köln hat in 2022 und 2023 den höchsten Anteil ambulanter Hilfefälle im interkom-
munalen Vergleich. Der positive Effekt auf den Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung relativiert
sich durch eine hohe Falldichte und hohe ambulante Aufwendungen.
Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 2022
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 2023
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil ambulante Hil-
fefälle an den Hilfe-
fällen HzE in Prozent
73,60
47,58 54,57 59,21 63,48 73,60 22
In den beiden betrachteten Jahren weist die Stadt Köln jeweils den höchsten Anteil an den am-
bulanten Hilfefällen im interkommunalen Vergleich aus. In 2022 waren von den insgesamt 7.902
Hilfefällen 5.498 ambulante Hilfen. In 2023 sind die Fälle insgesamt um 238 leicht auf 8.140 Hil-
fefälle angsteigen. Die ambulanten Hilfen sind in 2023 um 494 auf 5.992 Hilfefälle nochmals
deutlich angestiegen.
Ambulante Hilfen sind oftmals deutlich günstiger als stationäre Hilfen. Deshalb ist ein hoher An-
teil ambulanter Hilfen erst einmal grundsätzlich positiv zu sehen. Die Analyse muss aber auch
im Kontext mit der Falldichte (siehe 7.4.1 Falldichte) erfolgen.
Bereits in der letzten überörtlichen Prüfung hatte die Stadt Köln mit rund 63 Prozent im Jahr
2018 den zweithöchsten Anteil ambulanter Hilfen.
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7.4.4 Anteil Vollzeitpflegefälle
Die Stadt Köln hat einen niedrigeren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefäl-
len als die meisten anderen kreisfreien Städte. Da insgesamt wenige stationäre Hilfefälle
vorhanden sind, sind die negative Auswirkungen des niedrigen Anteils an Vollzeitpflege auf
die Aufwendungen und den Fehlbetrag geringer.
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 2022
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte aus kreisfreien Städten eingeflossen, die sich
wie folgt verteilen:
Im Jahr 2022 wurden 885 von 2.404 stationären Hilfefällen in Vollzeitpflege untergebracht. Köln
positioniert sich mit dem Anteil an Vollzeitpflegefällen von rund 37 Prozent unter dem ersten
Viertelwert. Auch in der letzten Prüfung positionierte sich die Stadt beim Anteil der Vollzeitpflege
unter dem ersten Viertelwert.
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Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 2023
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil Hilfefälle nach
§ 33 SGB VIII an den
stationären Hilfefäl-
len HzE in Prozent
36,41
29,93 38,88 42,56 48,50 57,40 22
Im Jahr 2023 erreicht die Stadt Köln einen ähnlich geringen Anteil an Vollzeitpflegefällen.
Bei der Vollzeitpflege wird das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder Erzie-
hungsstelle untergebracht. Dies ermöglicht das Aufwachsen in einem Familiensystem. Außer-
dem ist diese Unterbringung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten deutlich günstiger als eine
Heimunterbringung. Die Aufwendungen für Vollzeitpflege lagen im Jahr 2022 in Köln je Hilfefall
bei 17.729 Euro, bei den Heimunterbringungen bei 74.716 Euro. Ein hoher Anteil an Vollzeit-
pflegefällen an den stationären Hilfefällen ist daher grundsätzlich erstrebenswert. An dieser
Stelle ist aber zu beachten, dass Köln im Bereich der stationären Hilfen, insbesondere bei der
Heimunterbringung eine positive Entwicklung mit rückläufigen Fallzahlen aufweist. Weil Köln
insgesamt wenige stationäre Hilfefälle hat, ist die negative Auswirkung eines niedrigen Anteils
an Vollzeitpflege auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag geringer.
7.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) ist eine Organisationseinheit im Jugendamt, die u.a. die
verwaltungsmäßigen Abläufe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung fachlich und rechtlich steuert.
Es werden dort insbesondere die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Hilfefälle geprüft,
Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht sowie Fallübernahmen bzw. Fallabgaben koordi-
niert. Außerdem erfolgt hier die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die im Hilfeplanverfah-
ren festgestellten Bedarfe an Hilfe zur Erziehung.
7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe
7.5.1.1 Kennzahlen Erträge aus Kostenerstattungen
Das Sozialgesetzbuch VIII -Kinder und Jugendhilfe- (SGB VIII) ermöglicht den Jugendämtern in
bestimmten Fällen Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen örtlichen Trägern der Ju-
gendhilfe, gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe oder dem Land NRW geltend
zu machen. Die möglichen Kostenerstattungsansprüche sind in §§ 89 ff. SGB VIII geregelt.
Feststellung
Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht den einzelnen
Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme der Erträge aus Kostenerstattun-
gen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht auswertbar. Dadurch ist kein Überblick über die
Kostenerstattungsansprüche vorhanden und deren Steuerung erheblich eingeschränkt.
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Die Stadt Köln kann die Ertragsarten der Kostenerstattungen aus Ihrem Controlling nicht diffe-
renziert ausweisen. Die Erträge und Fallzahlen werden nicht nach Kostenerstattungsarten diffe-
renziert erfasst. Die Summe aller Erträge aus Kostenerstattungen kann die Stadt ebenfalls nicht
angeben, da diese in der Teilergebnisrechnung als Teilmenge in den sonstigen Erträgen enthal-
ten ist und nicht separat ausgewiesen wird.
Erträge aus Kostenerstattungen Stadt Köln 2019 bis 2023
Kennzahl 2019 2020 2021 2022 2023
Kostenerstattungen gesamt in Euro k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach § 89
SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach §
89a SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach §
89b SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach §
89c SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach §
89d SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
davon Kostenerstattungen nach §
89e SGB VIII in Euro k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A.
Im Laufe der überörtlichen Prüfung haben wir die Erfahrung gemacht, dass der Schwerpunkt
der Erträge aus Kostenerstattungen bei den übernommenen Fällen in Vollzeitpflege nach § 89a
SGB VIII, den Kostenerstattungen bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
nach § 89c SGB VIII und den Kostenerstattungen bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Ein-
reise für UMA nach § 89d SGB VIII liegt. Die anderen Erträge aus Kostenerstattungen sind vom
Umfang her vergleichsweise von geringerer Bedeutung und im Zeitverlauf häufig sehr schwan-
kend.
§ 89a SGB VIII regelt den Kostenerstattungsanspruch bei übernommener Vollzeitpflege. Ge-
mäß § 86 Abs. 6 SGB VIII wird in dem Fall, dass ein Kind oder Jugendlicher zwei Jahre bei ei-
ner Pflegefamilie lebt, der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegefamilie lebt.
Der neu zuständige örtliche Träger übernimmt dann nach zwei Jahren die Fallverantwortung,
hat aber einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem vorher zuständigen örtlichen Träger.
Gemäß § 89c SGB VIII ist ein Kostenerstattungsanspruch gegeben, wenn ein örtlicher Träger
vorläufig oder fortdauernd tätig wird, obwohl ein anderer Träger zuständig ist oder wenn eine
Zuständigkeit nicht feststeht. Dies betrifft zum einen das fortdauernde Tätigwerden nach § 86c
SGB VIII, wenn die örtliche Zuständigkeit wechselt. Bis die Fallabgabe erfolgt ist, wird durch
den vorher zuständigen Träger weiter geleistet.
Außerdem betrifft es Fälle nach § 86d SGB VIII, in denen die örtliche Zuständigkeit nicht fest-
steht oder der zuständige Träger nicht tätig wird. Dann kann der tätig gewordene örtliche Träger
einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen. Gemäß § 89d SGB VIII erstattet das Land
die Kosten der UMA, die nach Einreise und nach Zuweisung des Landes entstehen
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Da in Köln die Angaben nicht differenziert gemacht werden konnten, kann die Entwicklung der
prozentualen Verteilung der Erträge und Fallzahlen auf die einzelnen Kostenerstattungsarten
nicht dargestellt werden.
Aufgrund der fehlenden Gesamtsummen der Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen sowie
der Fallzahlen dieser Fälle, kann Köln nicht im interkommunalen Vergleich positioniert werden.
Zur Information sind nachfolgend aber die Vergleichswerte der anderen Städte dargestellt.
Erträge und Hilfefälle Kostenerstattungen 2022
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Kostenerstattungen je EW von 0
bis unter 21 Jahre in Euro k. A.
41,14 92,45 141 162 238 21
Hilfefälle mit Kostenerstattungsan-
sprüchen je 1.000 EW von 0 bis
unter 21 Jahre (Falldichte Kosten-
erstattungsansprüche)
k. A.
3,56 4,23 4,46 5,19 9,70 12
Kostenerstattungen je Hilfefall HzE
in Euro k. A.
798 2.888 3.984 4.769 6.518 21
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als Gesamtsumme und
differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen und regelmäßig auswerten. Dies kann
die Steuerung deutlich verbessern und für die Haushaltsplanung verwendet werden.
7.5.1.2 Kennzahlen Personalausstattung
Die gpaNRW hat Daten zu Personalaufwendungen und Stellen im ASD und der WiJu erhoben.
Hierzu werden nachfolgend Kennzahlen dargestellt. Die Kennzahl zum ASD wird zur Informa-
tion ohne Analyse abgebildet. Die gpaNRW analysiert die Personalausstattung der WiJu im Ka-
pitel 7.5.2.2 tiefgehender.
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In der Stadt Köln kommen auf eine Vollzeit-Stelle in der WiJu und dem ASD mehr Hilfefälle
als in den anderen Vergleichsstädten. Bei der Personalkennzahl für die WiJu gehört Köln zu
dem Viertel der Städte mit den meisten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle.
Personal 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Hilfeplanfälle Hilfe zur
Erziehung je Vollzeit-
Stelle ASD
32
20 28 31 35 41 22
Hilfeplanfälle Hilfe zur
Erziehung je Vollzeit-
Stelle WiJu
175
72 127 145 157 216 23
Bei Betrachtung der Kennzahl für den ASD wird deutlich, dass die Stadt Köln mit 32 Hilfeplan-
fällen je Vollzeitstelle ASD etwas weniger Personal im ASD einsetzt, als die Hälfte der Ver-
gleichsstädte.
Im Bereich der WiJu kommen auf eine Vollzeitstelle im Jahr 2022 rund 175 Hilfeplanfälle. Damit
gehört Köln im interkommunalen Vergleich zu dem Viertel der Kommunen mit den meisten Hil-
feplanfällen je Vollzeit-Stelle WiJu.
Personal 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Hilfeplanfälle Hilfe zur
Erziehung je Vollzeit-
Stelle ASD
34
20 26 31 34 46 21
Hilfeplanfälle Hilfe zur
Erziehung je Vollzeit-
Stelle WiJu
172
77 130 143 167 236 22
Im Jahr 2023 sind die tatsächlich besetzen Stellen des ASD von 249,03 in 2022 auf 241,50
Stellen bei 8.140 Hilfeplanfällen zurückgegangen. Somit entfallen auf eine Vollzeitstelle ASD
rund 34 Hilfeplanfälle in 2023. Im Bereich der WiJu haben sich die Vollzeit-Stellen von 45,22 in
2022 auf 47,27 in 2023 erhöht. Damit entfallen in 2023 auf eine Vollzeitstelle in der WiJu rund
172 Hilfeplanfälle. Somit gehört die Stadt Köln im Bereich der WiJu auch im Jahr 2023 zu dem
Viertel der Kommunen mit den meisten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle.
Weitere Ausführungen zum Personal folgen im Kapitel 7.5.2.2 Personal.
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7.5.2 Organisation, Personal und Digitalisierung in der WiJu
7.5.2.1 Organisation
In der Stadt Köln gibt es neun Bezirksjugendämter. In jedem Bezirksjugendamt ist neben dem
ASD und der Beistandschaft auch die WiJu angesiedelt. Die WiJu ist also dezentral organisiert.
Es gibt in den Bezirken neben dem ASD den Spezialdienst Gefährdungsmeldungssofortdienst
(GSD). Hier werden die Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
bearbeitet. Außerdem gibt es zentral einen Spezialdienst für unbegleitete Minderjährige (UMA)
und Ortsfremde für alle neun Bezirke.
Neben den neun Bezirksjugendämtern werden Grundsatzangelegenheiten und die Gesamtsteu-
erung und -strategie in der Abteilung 511 „Pädagogische und Soziale Dienste“ im Sachgebiet
Pädagogische und Wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten entwickelt und koordiniert. Dort
werden Standards und Richtlinien unter Beteiligung der Bezirksjugendämter erarbeitet, um eine
einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Mit den neun Bezirksjugendämtern und den
sehr unterschiedlichen sozialen und strukturellen Gegebenheiten in den einzelnen Bezirken, hat
Köln eine besondere Herausforderung eine möglichst einheitliche und standardisierte Durchfüh-
rung der erzieherischen Hilfen umzusetzen.
Der WiJu der Stadt Köln obliegen die folgenden Aufgaben:
Gewährung aller laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen in den Bezirksjugend-
ämtern sowie den unbegleiteten Minderjährigen und Ortsfremden gewährten Hilfen nach
dem SGBVIII
Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (neben dem ASD)
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Hilfe
Abwicklung des Verwaltungsverfahrens
Abwicklung des Auszahlungsverfahrens
Prüfung, Geltendmachung und Abwicklung von Refinanzierungsansprüchen
Widerspruchsbearbeitung.
Neben den regulären Tätigkeiten der WiJu in den Bezirksjugendämtern werden die Sachbear-
beitung UMA sowie ortsfremde Minderjährige, Babyklappenfälle, Fälle vertraulicher Geburt, Fin-
delkinder, von der Adoptionsvermittlung veranlasste Inobhutnahmen, Roma Angelegenheiten
und IS-Rückkehrer zentral in der Abteilung unbegleitete Minderjährige und Ortsfremde bearbei-
tet.
Die Fallverteilung innerhalb der bezirklichen WiJu wird nach den dortigen jeweiligen Regelun-
gen, z.B. nach Auslastung, vorgenommen. Im Bereich unbegleitete Minderjährige und Orts-
fremde richtet sich die Fallverteilung nach Buchstaben.
Innerhalb der WiJu finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Zum einen finden diese in den Be-
zirksjugendämtern aber auch übergreifend mit den Gruppenleitungen statt. Zusätzlich dazu gibt
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es eine Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvereinfachung. Dort werden Vordrucke und Richtlinien
erarbeitet. Die Arbeitsgruppe trifft sich alle zwei Monate.
Um zu gewährleisten, dass alle Informationen wie z.B. rechtliche Änderungen, aktuelle Recht-
sprechung, Verfahrensänderungen, aktuelle Richtlinien, etc. von allen Mitarbeitenden zur
Kenntnis genommen werden, erfolgen Information durch die Gruppenleiter der WiJu sowie
durch den zentralen Grundsatzbereich per Rundverfügungen, Rundmails, Infobriefe etc. Die
Gruppenleiter geben die Infos an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.
Nach Aussage des Jugendamtes der Stadt Köln wird der Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei der
Trägerauswahl und dem Kostenrahmen beachtet. Allerdings gestaltet sich dies sehr schwierig,
denn die WiJu kann den pädagogischen Bedarf nicht beurteilen und eine Trägerauswahl oder
eine Auswahl von pädagogischen Angeboten, die zum jeweiligen pädagogischen Bedarf des
Kindes/ Jugendlichen passen, ist oftmals sehr begrenzt.
Die Widerspruchsbearbeitung erfolgt zunächst im jeweiligen Bezirksjugendamt. Falls dem Wi-
derspruch dort nicht abgeholfen wird, erfolgt die Widerspruchsbearbeitung durch den zentralen
Grundsatzbereich. Das gleiche gilt in Kostenerstattungsangelegenheiten, wenn zwischen der
WiJu und dem Träger keine Einigkeit erzielt werden kann.
Die Prozessführung und -vertretung erfolgt erstinstanzlich eigenständig durch den zentralen
Grundsatzbereich WiJu, in weiteren Instanzen in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt.
7.5.2.2 Personal
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt. Außerdem gibt
es ein Einarbeitungskonzept in der WiJu. Dies fördert eine gute Einarbeitung und Qualifizie-
rung des Personals.
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen in der WiJu vorhalten, damit diese ihre
Aufgaben in der Hilfe zur Erziehung gut und rechtssicher bearbeiten und gesetzlich vorgege-
bene Fristen einhalten kann. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch qualitativ ausreichende
Personalausstattung voraus. Hierfür sind eine Personalbemessung und eine Bedarfsplanung
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Außerdem sollte das Ju-
gendamt das Personal in der WiJu gut einarbeiten und regelmäßig qualifizieren.
Das Jugendamt der Stadt Köln hat für die WiJu eine Personalbemessung entwickelt. Hierfür
werden Zeitanteile für unterschiedliche Fallarten- und Klassifizierungen zu Grunde gelegt. Die
Stellenbemessung wird regelmäßig anhand aktueller Fallzahlen fortgeschrieben. Die letzte An-
passung des Stellenbedarfs der WiJu erfolgte 2018.
Nach eigenen Angaben ist die Fluktuation in der WiJu unauffällig, während man im ASD eine
hohe Fluktuation und einen spürbaren Fachkräftemangel vorfindet. Aus diesem Grund wurde
für den ASD eine Dauerstellenausschreibung eingerichtet. Ergänzend dazu gibt es im Bereich
des ASD eine sogenannte N-Stelle bzw. Springerstelle. Für die WiJu ist eine solche Stelle bis-
her nicht vorgesehen.
Eine Personalbedarfsplanung für die einzelnen Bereiche, unter Berücksichtigung geplanter und
ungeplanter Fluktuationen, gibt es nicht.
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Bei zu niedriger Ist-Personalausstattung bzw. Überlastung in der WiJu wurde 2018 ein Konzept
zur Priorisierung und Standardreduzierung in der bezirklichen WiJu erarbeitet.
In einzelnen Bezirksjugendämtern wird auch derzeit mit Prioritätensetzung/Standardreduzierung
gearbeitet. Die entsprechende Verfügung erfolgt durch die zuständige Bezirksjugendamtslei-
tung und ggfs. über die Abteilungsleitung der Bezirksjugendämter.
Um eine kontinuierliche und qualitativ gleichbleibend gute Arbeit in der WiJu zu gewährleisten
gibt es in Köln neben einer Einarbeitung vor Ort diverse interne und externe Fortbildungsange-
bote. Zusätzlich gibt es ein Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
WiJu.
Darüber hinaus finden regelmäßig Schulungen für die Mitarbeitenden der WiJu zum Thema Zu-
ständigkeit und Kostenerstattungen statt. Die Schulungen sind in modularer Form aufgebaut.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten umfangreiches Schulungsmaterial einschließlich
einer Fallsammlung mit Musterlösungen. Nähere Ausführungen dazu folgen im Kapitel 7.5.4.1
Zuständigkeit und Kostenerstattungsansprüche.
7.5.2.3 Digitalisierung
Feststellung
Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer Fachanwendung im Be-
reich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der Datenaustausch ist erschwert. Der Informati-
onsaustausch zwischen ASD und WiJu erfolgt aktuell noch überwiegend auf dem Papier-
weg.
Eine Stadt sollte die Fallbearbeitung in der WiJu mit angemessener IT-Ausstattung weitestge-
hend elektronisch durchführen. Dabei sollte eine automatisierte Schnittstelle zwischen den ein-
gesetzten Modulen der Jugendamtssoftware des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der
WiJu vorhanden sein.
Die Stadt Köln setzt im Jugendamt unterschiedliche Module einer Fachsoftware in den Berei-
chen des ASD und der WiJu ein. Eine Schnittstelle im eigentlichen Sinne gibt es zwischen den
unterschiedlichen Modulen aktuell nicht. Nach eigenen Angaben ist für die Datenübergabe vom
Modul des ASD zum Modul der WiJu eine Austauschdatenbank vorgesehen, die eine geringe,
nicht ausreichende Anzahl von Daten übergibt. Aus diesem Grund wird eine Austauschdaten-
bank nicht eingeführt, sondern an einer besseren Lösung gearbeitet.
Die Stadt plant bereits seit längerem eine Optimierung und Verknüpfung der unterschiedlichen
Module. Nach Angaben der Stadt, ist sie dabei auf die Bereitschaft des Softwareentwicklers an-
gewiesen. Die Fallarbeit, Genehmigungsverfahren sowie der Austausch von Informationen zwi-
schen ASD und WiJu erfolgen aktuell noch überwiegend auf dem Papierweg.
Die Einführung der allgemeinen eVerwaltungsakte ist nach Angaben des Jugendamtes für das
erste Quartal 2025 terminiert. Eine eFachakte gibt es bislang nicht. Gemäß Aussage des Amtes
für Informationsverarbeitung sind die Informationen der Fachverfahren für eine eVerwaltungs-
akte zu komplex.
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Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln und auch im Jugendamt besteht grund-
sätzlich die Möglichkeit Home-Office über eine webbasierte Anwendung mit dem Einsatz priva-
ter Hardware zu nutzen. Eine Ausstattung mit mobilen Geräten für diesen Zweck sei aufgrund
der Haushaltslage nicht umsetzbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD sind zusätzlich
mit Diensthandys ausgestattet. Aufgrund der noch fehlenden E-Akte werden in einigen Fällen
Handakten als Arbeitsgrundlage für das Mobile Arbeiten benötigt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über die Fachanwen-
dung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten bei Änderungen relevanter Fallda-
ten, Einsicht in den Bearbeitungsstand, ein schneller Informationsfluss sowie hinterlegte Vor-
drucke sollten dabei berücksichtigt werden. Die elektronische Aktenführung sollte vorbereitet
und vorangetrieben werden.
7.5.3 Controlling
Feststellung
Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrollings geschaffen.
Die unterjährige Steuerung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen und Aufwendun-
gen. Das bezirksspezifische Controlling für die neun Jugendamtsbezirke befindet sich noch
im Aufbau.
Eine Stadt sollte die Aufgaben der WiJu in das Controlling des Jugendamtes einbeziehen. Das
Controlling sollte regelmäßig die Fälle der WiJu, wie z.B. Ansprüche aus Kostenerstattungen,
Fallabgaben und –übernahmen sowie weitere Erträge, Fallzahlen und Stellendaten auswerten
und in einem Berichtswesen für die Steuerungsebene aufbereiten. Anhand von steuerungsrele-
vanten Kennzahlen sollte eine Stadt messen, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Abwei-
chungen von den gesetzten Zielen kann sie durch einen Soll-Ist-Vergleich erkennen und bei Be-
darf zeitnah gegensteuern.
Die Stadt Köln hat bereits einige Bausteine eines Finanzcontrollings etabliert. Die unterjährige
Steuerung erfolgt dabei hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen und Aufwendungen.
Dazu werden regelmäßige folgende Auswertungen erstellt:
Einmal im Monat wird eine sogenannte Ausgabenstatistik mit einem Soll-Ist-Abgleich ins-
gesamt, sowie für alle neun Jugendamtsbezirke erstellt. Darin werden die Aufwendungen
in Summe und je Hilfeart dargestellt.
Eine sogenannte WiJu-Statistik, wird ebenfalls einmal pro Monat erstellt und ist eine auf
Fallzahlen bezogene Arbeitsstatistik der WiJu, welche die Monatsanfangsbestände, die
Zugänge, Abgänge und Monatsendstände enthält. Die Statistik dient als Grundlage für
die Personalbemessung der WiJu. Weitere Ausführungen dazu finden sich im Kapitel
7.5.2.2 Personal.
Pro Quartal wird außerdem das sogenannte Quartalsreporting erstellt. Dies basiert eben-
falls auf Fallzahlen und stellt Gefährdungsquoten mit Abgleich zu den Inobhutnahmen für
alle Bezirke sowie insgesamt für die Stadt Köln dar.
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Erträge werden einmal pro Quartal ausgewertet. Dabei gibt es aber, wie bereits im Kapitel
7.5.1.1 Kennzahlen Erträge aus Kostenerstattungen beschrieben, keine Auswertungen zu ein-
zelnen Kostenerstattungsarten. Auch gibt es keine Liste über abgegebene und übernommene
Hilfefälle. Wie bereits im Kapitel 7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe empfohlen, sollte
das Controlling die Ansprüche aus Kostenerstattungen einbeziehen. Auch Fallabgaben und-
übernahmen sowie sonstige weitere Erträge sollten in dem Berichtswesen mit einfließen und
die Steuerung im Bereich der erzieherischen Hilfen unterstützen.
Seit 2019 stellt die Stadt Köln jährlich den sogenannten Erziehungshilfe-Monitor auf. Dieser ent-
hält eine detaillierte Übersicht über Fallzahlen, Kosten, Kennzahlen und soziodemografische
Bezüge. Der Bericht enthält Fall- und Kostenzahlen für die einzelnen Bezirke und übergreifend
sowie die Entwicklung ab dem Jahr 2019, zum Teil auch heruntergebrochen auf einzelne Hilfe-
arten, wie z.B. die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Zudem enthält der Bericht Kennzahlen des wirkungsorientierten Haushalts. Darin sind u.a. die
Falldichte (Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner 0-21 Jahre), die Transferaufwendungen pro Ju-
gendeinwohner, Anzahl der laufenden stationären und ambulanten Fälle, die Kosten pro Leis-
tungstag laufender Maßnahmen jeweils insgesamt und differenziert nach Bezirken dargestellt
und analysiert. Zielwerte für die o.a. erhobenen Kennzahlen sind bisher nicht festgelegt. Adres-
saten des Berichtes sind die Bezirksjugendämter, aber auch die Jugendhilfeplanung und Aus-
züge aus dem Bericht werden in den Jugendhilfeausschuss gegeben.
Nach Angaben der Stadt Köln ist das bezirksspezifische Controlling für die neun Bezirke noch
im Aufbau. Bislang unterstützt der Datencontroller die einzelnen Bezirke selektiv nach Erforder-
nis und auf Anforderung durch die Bezirke selbst. Dies soll zukünftig proaktiv ausgebaut wer-
den. Dazu läuft aktuell ein Stellenbesetzungsverfahren für eine zweite Fachkraft.
Das Jugendamt der Stadt Köln nimmt seit Jahren am IKO-Vergleichsring der deutschen Groß-
stadtjugendämter der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
teil, um die Kennzahlen in Relation zu anderen Großstadtjugendämtern einordnen zu können.
Dort gibt es eine Vergleichsringdatenbank mit einer Vielzahl von Grund- und Kennzahlen. Die
Analyse erfolgt wissenschaftlich gestützt. Dazu erfolgt die Teilnahme an IKO-Vergleichsring-Sit-
zungen, die i.d.R. zweimal pro Jahr stattfinden. Die Datenerhebung für den IKO-Vergleichsring
unterscheidet sich von der Erhebung der Daten für diesen Bericht. Die Auswertungen von IKO
Netz sind somit nicht unmittelbar mit den Kennzahlen und Analysen dieses Berichtes der
gpaNRW vergleichbar.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte Zielwerte für die
erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das bezirksspezifische Controlling aufbauen
und umsetzen. Die Stadt sollte außerdem auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallab-
gaben und -übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen.
7.5.4 Verfahrensstandards und Prozessabläufe
Feststellung
Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Verfahrensstandards
in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine Zusammenfassung aller Regelun-
gen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht.
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Eine Stadt sollte für die Aufgaben der WiJu die Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung in
Verfahrensstandards schriftlich beschreiben. Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Ver-
antwortlichkeiten, benötigte Unterlagen sowie Fristen. Diese Prozess- und Qualitätsstandards
sollten allen Beschäftigten der WiJu möglichst auch digital zur Verfügung stehen.
Die Stadt Köln verfügt über schriftliche Standards für die Hilfen zur Erziehung in Form von
Richtlinien und Arbeitshilfen. Diese betreffen sowohl die Aufgaben in der WiJu als auch des
ASD. Daneben gibt es für einzelne Themenbereiche Grundsatzverfügungen und Informations-
briefe. Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es
nicht. Diese Unterlagen sind aber in sogenannten Infoportalen im Intranet abgelegt und alle Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter haben darauf Zugriff. Wie schon in der letzten überörtlichen Prü-
fung empfohlen, könnte eine Zusammenfassung der Richtlinien und Arbeitshilfen in einem Qua-
litätshandbuch die Übersichtlichkeit verbessern. Dazu können auch Prozessbeschreibungen so-
wie Ablaufdiagramme für die einzelnen Prozesse mit Darstellung der Abläufe, Zuständigkeiten,
Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen beitragen.
Für die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit gibt es explizit keine schriftlichen
Verfahrensstandards und Prozessbeschreibungen. Zum Teil finden sich Ausführungen zur Zu-
ständigkeitsprüfung und zu Fallübernahmen in der „Richtlinie zu § 36 SGB VIII, Mitwirkung, Hil-
feplan und § 19 SGB IX, Teilhabeplan“ der Stadt Köln. Nach eigenen Angaben der Stadt liegt
der Schwerpunkt in diesem Bereich auf Schulungen der Mitarbeitenden in modularer Form. Die
konkreten Beschreibungen der einzelnen Module finden sich im nachfolgenden Kapitel 7.5.4.1
Zuständigkeit und Kostenerstattungsansprüche. Dies gilt auch für die Prüfung und Geltendma-
chung von Kostenerstattungsansprüchen. Auch dazu gibt es keine Prozessbeschreibungen,
diese sind aber Gegenstand der zuvor genannten modularen Schulungen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen in einem Quali-
tätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Prozessbe-
schreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern.
7.5.4.1 Zuständigkeit und Kostenerstattungsansprüch e
Feststellung
In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die Mitarbeitenden
des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung Zweifel, wird die WiJu direkt
eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu aber erst spät,
nach der kollegialen Beratung.
Eine Stadt sollte in der WiJu die sachliche und örtliche Zuständigkeit zeitnah und rechtssicher
anhand der Rechtsvorschriften prüfen, um unzuständiges Handeln zu verhindern und Vermö-
gensschäden zu vermeiden. Der ASD sollte hierfür die WiJu frühzeitig in das Hilfeplanverfahren
einbeziehen und der WiJu während des gesamten Hilfeplanprozesses zeitnah alle zuständig-
keitsrelevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Vorhandene Kostenerstat-
tungsansprüche sollte die WiJu umfassend und fristgerecht geltend machen.
Die Stadt Köln hat in der „Richtlinie zu § 36 SGB VIII, Mitwirkung, Hilfeplan und § 19 SGB IX,
Teilhabeplan“ mit Stand vom 23. Februar 2024 teilweise die Regelungen zur Zuständigkeitsprü-
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fung verschriftlicht. Danach ist vor Beginn des Hilfeplanverfahrens zwingend eine Zuständig-
keitsprüfung nach den Vorschriften der §§ 86ff SGB VIII durch die fallführende Fachkraft in Ko-
operation mit der WiJu vorzunehmen. Die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen
sind durch den ASD im Rahmen der Situationsklärung einzuholen, in der Akte zu dokumentie-
ren und der WiJu zu Verfügung zu stellen. In der Folgezeit ist die örtliche Zuständigkeit nach
den §§ 86ff SGB VIII mindestens jährlich und im Bedarfsfall (z.B. bei Neubeginn nach Beendi-
gung oder Unterbrechung der Hilfe, bei Wechsel des Aufenthaltes der Eltern eines minderjähri-
gen Hilfebegünstigten oder Änderung des Personensorgerechtes; bei zweijährigem Aufenthalt
bei einer Pflegeperson, Aufenthaltswechsel von Pflegepersonen) zu prüfen und zu dokumentie-
ren. Die WiJu ist über alle bekanntwerdenden Änderungen, die für die örtliche Zuständigkeit von
Bedeutung sein können, unverzüglich zu informieren.
Gemäß der Richtlinie soll die WiJu an der kollegialen Beratung regelmäßig teilnehmen. Nach
Angaben der Stadt weicht die gelebte Praxis aber von der verschriftlichten Regelung aufgrund
des hohen Arbeitsaufkommens und mangelnden personellen Ressourcen ab.
In der Regel wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit daher in der Praxis im ersten Schritt
durch den ASD oder durch den Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD) geprüft. Bestehen bei
dieser ersten Zuständigkeitsprüfung durch den ASD/GSD bereits Zweifel, wird die WiJu hinzu-
gezogen. Die WiJu nimmt in der gelebten Praxis nicht an den kollegialen Beratungen bzw. an
Hilfeplangesprächen teil. Die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu in Köln erfolgt in der Regel
erst nach der kollegialen Beratung, aber vor dem Hilfeplangespräch.
Aus Sicht der gpaNRW sollte die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu erfolgen und vor der
kollegialen Beratung. Unter dem Aspekt, dass ein unzuständiges Handeln einen Vermögens-
schaden bedeuten kann und einige Hilfefälle bezogen auf die Zuständigkeit sehr komplex sind,
sollte eine intensive rechtliche Prüfung erfolgen. Dabei sind auch die aktuellste Rechtsprechung
sowie Kommentierungen zu berücksichtigen und hinzuzuziehen. Diese Prüfung ist aus Sicht der
gpaNRW am besten durch die Verwaltungsfachkräfte der WiJu zu gewährleisten. Auch bei lau-
fenden Fällen oder Änderungen zuständigkeitsrelevanter Faktoren sollte die WiJu die örtliche
Zuständigkeit rechtzeitig überprüfen bevor eine Hilfeplanfortschreibung oder Änderung erfolgt.
Die WiJu sollte deshalb durch den ASD früher und intensiver beteiligt werden.
Für den Bereich der Kostenerstattungen hat die Stadt bislang keine materiellen Richtlinien ver-
schriftlicht. Vielmehr liegt der Schwerpunkt hier nach eigenen Angaben auf Schulungen der Mit-
arbeitenden in modularer Form. Die Teilnehmer erhalten umfangreiches Schulungsmaterial ein-
schließlich einer Fallsammlung mit Musterlösungen. Die einzelnen Module sind wie folgt aufge-
baut:
Modul 1: Grundschulungen Einführung in die örtliche Zuständigkeit nach dem SGB VIII
für neue Mitarbeitende und neue Leitungskräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und des
Allgemeinen Sozialen Dienstes,
Modul 1: Grundschulung Einführung in die Kostenerstattung nach dem SGB VIII für neue
Mitarbeitende und neue Leitungskräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe,
Modul 2: Örtliche Zuständigkeit für Mitarbeitende und Leitungskräfte der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe und des Allgemeinen Sozialen Dienstes,
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Modul 2: Kostenerstattung nach dem SGB VIII für Mitarbeitende und Leitungskräfte der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe,
Modul 3: aktuelle Entwicklungen im Recht der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstat-
tung für Mitarbeitende und Leitungskräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und des Allge-
meinen Sozialen Dienstes.
Empfehlung
Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der kollegialen
Beratung durchführen.
7.5.4.2 Fallabgaben und Fallübernahmen
Feststellung
Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für Fallabgaben gibt es
bisher keine verschriftlichten Standards.
Die Prozesse der Fallabgaben und Fallübernahmen sollten schriftlich festgelegt sein. Bei Fall-
übernahmen sollte die WiJu die sachliche und örtliche Zuständigkeit standardisiert überprüfen.
Die Stadt Köln hat in der bereits zuvor genannten Richtlinie zu § 36 SGB VIII auch Regelungen
zur Fallübernahme von anderen Jugendhilfeträgern getroffen. Danach prüft die WiJu vor der
Fallübernahme die örtliche Zuständigkeit. Die WiJu reicht die Unterlagen nach erfolgter Prüfung
an den ASD zur weiteren Bearbeitung weiter. In den einzelnen Bezirksjugendämtern kann dabei
der detaillierte Prozessablauf leicht variieren.
Für den Bereich der Fallabgaben hat die Stadt bislang keine Prozessbeschreibung oder Pro-
zessdarstellung verschriftlicht. Eine Liste der abgegebenen und übernommenen Hilfefälle gibt
es in Köln bislang nicht.
Bei laufenden Maßnahmen beantragt in der Regel zunächst die WiJu bei den anderen Kommu-
nen oder Sozialleistungsträgern die Fallübernahme. Die schriftliche Kontaktaufnahme bei einem
Zuständigkeitswechsel zur Klärung der Fallabgabe kann in Köln aber sowohl vom ASD als auch
von der WiJu erfolgen. Das ist nicht zentral vorgegeben. Wenn das neu zuständige Jugendamt
nicht reagiert, entscheidet die WiJu über Erinnerungen, Androhung des Verwaltungskostendrit-
tels oder Abgabe zur Prüfung und ggfs. klageweise Durchsetzung des Anspruches an den Be-
reich Grundsatzangelegenheiten. Nach Angaben der Stadt kommt es aufgrund des Fachkräfte-
mangels immer häufiger zu Verzögerungen. Die Androhung des Strafdrittels kommt in wenigen
Fällen vor, dazu gibt es aber keine konkreten Verfahrensabläufe.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von Fallabgaben verschrift-
lichen.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 239 von 320
7.5.4.3 Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Feststellung
Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer Fachanwen-
dung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies erschwert ein schnittstel-
lenarmes Arbeiten und einen schnellen Informationsfluss.
Eine Stadt sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen ASD und WiJu in ihren Prozessen vorse-
hen. Hierbei sollte sie auf einen regelmäßigen Austausch, eine zeitnahe Einbindung der WiJu
bei Neufällen sowie auf einen schnellen Informationsfluss bei Änderungen in laufenden Fällen
hinwirken. Insbesondere sollte der ASD der WiJu die für die Zuständigkeitsprüfung erforderli-
chen Unterlagen kurzfristig vorlegen. Das Jugendamt sollte sicherstellen, dass die WiJu zu je-
dem Zeitpunkt des Hilfeplanverfahrens alle zuständigkeitsrelevanten Informationen rechtzeitig
erhält.
In der Stadt Köln finden sich die Verfahrensstandards zum Übergang und der Zusammenarbeit
zwischen ASD und WiJu in verschiedenen Richtlinien und Arbeitshilfen. Eine gesonderte Auf-
stellung über die Zusammenarbeit zwischen ASD und W iJu gibt es nicht.
In jedem der neun Bezirksjugendämter der Stadt Köln ist neben dem ASD auch die WiJu ange-
siedelt. Durch die örtliche Nähe wird grundsätzlich ein regelmäßiger Austausch zwischen ASD
und WiJu erleichtert. Um den regelmäßigen Austausch und eine gute Zusammenarbeit zwi-
schen WiJu und ASD zu fördern, organisieren einzelne Bezirke teamübergreifende Fachtage.
Die Stadt plant künftig jährlich einen teamübergreifenden Fachtag in allen Bezirken.
Wie bereits im Kapitel 7.5.2.3 Digitalisierung beschrieben, setzt die Stadt Köln unterschiedliche
Module einer Fachsoftware in den Bereichen des ASD und der WiJu ein. Eine Schnittstelle im
eigentlichen Sinne gibt es zwischen den unterschiedlichen Modulen aktuell nicht. Die genann-
ten Gegebenheiten unterschiedlicher Module erschweren einen schnellen und transparenten
Informationsfluss zwischen ASD und WiJu. Die Fallarbeit, Genehmigungsverfahren sowie der
Austausch von Informationen zwischen ASD und WiJu erfolgt aktuell noch überwiegend auf
dem Papierweg.
Wie im Kapitel 7.5.4.1 Zuständigkeit und Kostenerstattungsansprüche beschrieben, wird die
sachliche und örtliche Zuständigkeit im ersten Schritt durch den ASD oder durch den Gefähr-
dungsmeldungssofortdienst (GSD) geprüft. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung
durch den ASD/ GSD bereits Zweifel, wird die WiJu hinzugezogen. In der Regel erfolgt die Zu-
ständigkeitsprüfung durch die WiJu in Köln erst nach der kollegialen Beratung, aber vor dem
Hilfeplangespräch.
Nachfolgend ist der Prozess in den wesentlichen Schritten grafisch dargestellt.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 240 von 320
Prozessmodell Zuständigkeit im Hilfeplanverfahren prüfen
Gemäß den Angaben der Stadt wird aufgrund der im Wesentlichen dynamischen örtlichen Zu-
ständigkeit nach § 86 SGB VIII der örtlichen Zuständigkeit in der WiJu ständige Aufmerksamkeit
geschenkt. Die örtliche Zuständigkeit ist in der WiJu bei Bedarf zu überprüfen, z.B. bei Bekannt-
werden von Umständen oder Änderungen, die einen Wechsel der örtlichen Zuständigkeit zur
Folge haben könnten. Im Übrigen ist die örtliche Zuständigkeit halbjährlich, spätestens jährlich
zu überprüfen. Sollten im Hilfeverlauf Umstände bekannt werden, die eine andere oder vorran-
gig andere sachliche Zuständigkeit zur Folge haben können, z.B. geistige oder körperliche Be-
hinderung, wird auch die sachliche Zuständigkeit überprüft.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 241 von 320
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD und WiJu vorantrei-
ben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktuelle elektronische Benachrichtigungen
bei Änderungen und gegenseitige Leserechte können einen schnellen und umfassenderen
Informationsfluss sowie einen engeren Austausch zwischen ASD und WiJu gewährleisten.
7.5.4.4 Zahlbarmachung und Abrechnung
In der Stadt Köln gibt es eine Schnittstelle zwischen der Jugendamtssoftware und der Fi-
nanzsoftware. Die Zahlbarmachung der Leistungen erfolgt weitestgehend elektronisch.
Die Zahlbarmachung und Abrechnung der Leistungen sollte weitestgehend elektronisch erfol-
gen. Hierfür sollte eine Schnittstelle zwischen dem Jugendamtsverfahren und der Finanzsoft-
ware vorhanden sein. Rechnungen und Leistungsnachweise sollten standardmäßig sachlich,
rechnerisch und inhaltlich geprüft werden.
In der Stadt Köln erfolgt die Zahlbarmachung der Leistungen in der W iJu über entsprechende
Module der Fachsoftware. Die eingesetzte Fachsoftware verfügt über Exportschnittstellen zu
dem Haushalts- und Kassenverfahren. Die Zahlbarmachung erfolgt weitestgehend elektronisch.
Bei der Zahlbarmachung von Leistungen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Ein Mitarbei-
ter aus dem mittleren Dienst gibt die Zahlung ein und die fallführende Fachkraft gibt sie frei.
Fallbezogene Rechnungen werden über ein weiteres Fachverfahren dezentral in den Bezirken
von der WiJu erfasst und zahlbar gemacht. Hierbei werden die Daten über eine Schnittstelle in
das Kassenverfahren übertragen. Fallunabhängige Rechnungen werden direkt über das Kas-
senverfahren zahlbar gemacht. Die Rechnungen werden dabei in einem integrierten Dokumen-
tenmanagementsystem hinterlegt.
In der Regel wird mit den Trägern monatlich abgerechnet. Wenn eine Rechnung eingeht, prüft
der ASD die Rechnungen für die ambulanten Leistungen. Die ambulanten Träger müssen die
geleisteten Fachleistungsstunden mit Umfang und Inhalt in einem standardisierten Leistungs-
nachweis dokumentieren. Der Leistungsnachweis ist Grundlage für die Rechnungsstellung. Der
ASD prüft die dort angegebenen Leistungen im Kontext der gegebenen Hilfeplanung. Bei statio-
nären und teilstationären Rechnungen prüft die WiJu die sachliche und rechnerische Richtig-
keit.
7.5.4.5 Prozesskontrollen
Feststellung
Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige Kontrollen durch. Es
finden keine standardisierten und regelmäßigen prozessintegrierten Kontrollen in der WiJu
durch die Leitungskräfte statt.
Für die Aufgabenerledigung in der WiJu sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, techni-
sche Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Die Prozess-
kontrollen dienen den Verantwortlichen dazu, nachvollziehen zu können, ob die Mitarbeitenden
die Vorgaben für den Workflow und die Verfahrensstandards einhalten sowie die Aufgaben
rechtmäßig erledigen.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 242 von 320
In der Stadt Köln erfolgen die prozessintegrierten Kontrollen in erster Linie durch die festgeleg-
ten Verfahrensstandards und Richtlinien sowie die zu verwendeten Vordrucke. In den Bezirksju-
gendämtern werden außerdem alle Bewilligungsvorlagen durch die Gruppenleitungen der WiJu
bei Beginn und bei Weiterbewilligung mitgezeichnet. Die eingesetzte Jugendamtssoftware ent-
hält zum Teil systemintegrierte Kontrollen. So gibt es über die eingesetzte Fachanwendung eine
automatisierte Wiedervorlage, die auf geplante Beendigung des Hilfeplans, Notwendigkeit der
Fortschreibung des Hilfeplanes, und das Auslaufen einer Befristung aufmerksam macht. Die
Sachbearbeitenden erhalten dann drei Monate bevor die Wiedervorlage abläuft einen entspre-
chenden Hinweis. Der Hinweis taucht monatlich auf, bis die Wiedervorlage überschritten wurde.
Regelmäßige stichprobenhafte prozessintegrierte Kontrollen, in denen die Akten durch die Lei-
tungskräfte der WiJu an Hand einer Checkliste geprüft werden und dies dokumentiert wird, er-
folgen aktuell nicht.
Im Jugendamt der Stadt Köln gibt es eine eigene Innenrevision. Diese führt stichprobenhaft pro-
zessunabhängige Prüfungen durch. Dadurch wird auch der Bereich der WiJu betrachtet, z.B. im
Hinblick auf die Durchführung von Zuständigkeitsprüfungen und Kostenerstattungen. Es werden
dabei stichprobenhafte Aktenprüfungen aus allen Bezirken vorgenommen. Die Prüfungen wer-
den in Form eines Berichtes dokumentiert. Auch für die Innenrevision gibt es schriftlich formu-
lierte Richtlinien.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der WiJu standar-
disierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte implementieren. Hierfür sollte
es Standards, Checklisten und Dokumentationspflichten geben.
7.6 Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltver ein-
barungen
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverein-
barungen (LQE-Vereinbarungen) einheitlich und transparent durchzuführen. Konkrete Regelun-
gen zu Fachleistungsstunden dienen dazu, Entgelte vergleichbarer zu machen und ein Control-
ling zu ermöglichen.
7.6.1 Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen
Die Stadt Köln hat die Prozesse der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen schrift-
lich beschrieben bzw. dargestellt. Dies bietet eine gute Grundlage für standardisierte und
einheitliche Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen.
Feststellung
Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen insgesamt und zu den
einzelnen Trägern gibt es bislang nicht.
Eine Stadt sollte die LQE-Verhandlungen standardisiert durchführen. Dafür sind Prozessbe-
schreibungen erforderlich, aus denen Zuständigkeiten, Zeitbedarfe und Ziele hervorgehen.
Dazu sollte sie auch eine Checkliste mit erforderlichen Unterlagen entwickeln sowie insbeson-
dere Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 243 von 320
in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen. Auch die Kostenentwicklungen insgesamt
und bei den einzelnen Trägern sollten dort auswertbar sein.
In der Stadt Köln werden die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen im Amt für Kin-
der, Jugend und Familie in der Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste im Sachgebiet An-
gebotssteuerung und Trägerangelegenheit bearbeitet. Der Abteilung Angebotssteuerung und
Trägerangelegenheit obliegen die Verhandlungen. Diese setzt sich zusammen aus Pädagogin-
nen und Pädagogen, die die Leistung prüfen und aus verwaltungswirtschaftlichen Mitarbeiten-
den, die die Leistung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit prüfen. Externe Beratungen erfol-
gen im Rahmen von Fortbildungen, internen Schulungen und Austauschgesprächen mit ande-
ren Jugendämtern.
Die Verhandlungen werden sowohl auf dem Schriftweg wie auch persönlich oder auch fern-
mündlich geführt, zum Teil sind auch Videokonferenzen möglich.
Die Stadt Köln hat die Rahmenbedingungen definiert und den Ablauf visualisiert. Komplexe Ver-
handlungen werden intern mit Leitung, Pädagogen und Verwaltungswirtschaftlern individuell ab-
gestimmt. Es gibt zudem verschriftlichte Strukturen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nach eigenen Angaben möchte man aber dennoch gewährleisten, dass man bei den unter-
schiedlichen Trägern individuell und flexibel agieren kann.
Ein Musterprotokoll zu den Verhandlungen gibt es nicht, aber die Verhandlungsergebnisse wer-
den in Köln in einer Verfügung grundsätzlich festgehalten. Bei komplexeren Verhandlungen
werden auch Protokolle erstellt. Zusätzlich werden wichtige Telefoninhalte in einer Aktennotiz
festgehalten. Es ist Standard, dass der Verhandlungsverlauf in einer Verfügung dokumentiert
wird.
Alle Vereinbarungen und Entgelte werden in Köln in einem Verzeichnis in Form einer Excel-Ta-
belle festgehalten und regelmäßig aktualisiert. Die Excel-Tabelle beinhaltet: Träger, Einrichtung,
Angebot, Zielgruppe, Pflegesatz und mit wem dieser vereinbart wurde sowie eine Pflegesatzhis-
torie. Die Mitarbeitenden der WiJu haben darauf Zugriff in Form von Leserechten, wie auch die
Mitarbeitenden des ASD. Die Pflege des Verzeichnisses wird ausschließlich durch das Sachge-
biet Angebotssteuerung und Trägerangelegenheiten wahrgenommen. Derzeit ist das Verzeich-
nis im Intranet abgelegt und soll künftig als Datenbank in der Fachanwendung des ASD und der
WiJu aufgenommen werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergeb-
nisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen.
7.6.2 Entgeltvereinbarungen
Die Stadt Köln führt die ambulanten Entgeltvereinbarungen einheitlich durch und verwendet
dafür eine Mustervereinbarung.
Eine Stadt sollte die ambulanten Entgeltvereinbarungen für alle Träger einheitlich durchführen.
Sie sollte die vorgelegten Kalkulationen der einzelnen Kostenpositionen anhand von standardi-
sierten Kalkulationsschemata und zusätzlichen Unterlagen auf Plausibilität überprüfen. Die
Stadt sollte eine Mustervereinbarung verwenden.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 244 von 320
Die Stadt Köln hat eine Mustervereinbarung für die ambulanten Hilfen entwickelt. In der ambu-
lanten Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung sind grundsätzlich der Gegenstand der
Vereinbarung, das Entgelt, die Qualitätsentwicklung, die Neutralitätsverpflichtung, der Kinder-
schutzauftrag, der Datenschutz sowie die Leistungserbringung durch Dritte und der Vereinba-
rungszeitraum geregelt.
Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit werden die Kalkulationen, der Personalstrukturerhebungs-
bogen, die Betriebserlaubnis und die Leistungsvereinbarung herangezogen. Die Laufzeit wird
grundsätzlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten geschlossen. Nach Ablauf des Vereinba-
rungszeitraumes läuft diese weiter bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung. Darüber hin-
aus besteht das Sonderkündigungsrecht.
7.6.2.1 Fachleistungsstunden
Die Stadt Köln hat die Fachleistungsstunden klar und einheitlich definiert. Dadurch wird
Transparenz und die Möglichkeit eines Vergleichs geschaffen. Geleistete Stunden werden
mit Umfang und Inhalt in einem standardisierten Leistungsnachweis durch die Träger doku-
mentiert.
Eine Stadt sollte die Fachleistungsstunden möglichst einheitlich definieren. Sie sollte Regelun-
gen zu direkten und indirekten Tätigkeiten, Overhead, Fehlbesuchen und Fahrzeiten treffen.
Dies erleichtert die Abrechnung und ermöglicht die Durchführung eines Controllings. Ferner
sollte sich das Jugendamt die geleisteten Stunden mit Tätigkeiten und Inhalten regelmäßig
durch den Träger nachweisen lassen. Das Jugendamt sollte einheitliche Standards für die In-
halte der Leistungsnachweise entwickeln.
Die Stadt Köln hat die eine Abgrenzung der mit Fachleistungsstunde abrechenbare Leistungen
schriftlich festgehalten, damit für alle Träger die gleichen Abrechnungsmodalitäten gelten.
Die ambulanten Leistungen werden in den Jugendämtern in der Regel mit der Maßeinheit der
Fachleistungsstunde abgerechnet. Landeseinheitliche Vorgaben einer klaren Definition der
Leistungsinhalte einer Fachleistungsstunde gibt es nicht. Es gibt unterschiedliche Auffassungen
darüber, wie das prozentuale Verhältnis direkter und indirekter Tätigkeiten sein soll und welche
Kostenkomponenten in welchem Umfang berücksichtigt werden. Außerdem gibt es unterschied-
liche Abrechnungseinheiten (45 oder 60 Minuten). Die Stadt Köln hat die Inhalte, Zeitintervalle
und Abrechnungsmodalitäten für alle Träger verbindlich und einheitlich definiert.
Danach beträgt eine Fachleistungsstunde in der Regel 45 Minuten. Es gibt aber vereinzelte
Ausnahmen für bestimmte ambulante Leistungen in denen konnte der Träger glaubhaft darle-
gen warum 60 min notwendig. Indirekte Leistungen im Rahmen einer Fachleistungsstunde kön-
nen in einem 15 Minuten-Takt abgerechnet werden. Dazu gehören z.B. die Berichterstattung
und Teilhabe am Hilfeplangespräch. Direkte Leistungen finden in der Regel in und mit der Fami-
lie statt. Dazu hat die Stadt kein prozentuales Verhältnis festgelegt. Overheadkosten werden bis
zu einer Höhe von maximal 18 Prozent anerkannt. Fehlbesuche können einmalig abgerechnet
werden, wenn der vereinbarte Termin mit dem Klienten nicht innerhalb von 24 Stunden vom Kli-
enten selbst abgesagt worden ist. Die fallführende Fachkraft im ASD ist vom Träger darüber zu
informieren.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 245 von 320
Fahrtkosten sind grundsätzlich in den vereinbarten Fachleistungsstunden enthalten. In der Re-
gel erhalten die Träger ein Jobticket innerhalb des Stadtgebietes. Weitere Fahrtkosten können
nur für Fahrten mit oder für den Hilfeempfänger außerhalb von Köln geltend gemacht werden.
Die Träger müssen die geleisteten Fachleistungsstunden mit Umfang und Inhalt in einem stan-
dardisierten Leistungsnachweis dokumentieren. Der Leistungsnachweis ist Grundlage für die
Rechnungsstellung. Der ASD prüft die dort angegebenen Leistungen im Kontext der gegebenen
Hilfeplanung
7.7 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend einige von dem Kinder- und Jugendstärkungs-
gesetz (KJSG) maßgeblich betroffene Hilfearten. Zusätzlich handelt es sich um die Hilfearten,
die sich in größerem Umfang auf den Fehlbetrag HzE auswirken.
Durch das KJSG, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind umfassende Änderungen des SGB
VIII erfolgt. Im Rahmen dieser Prüfung wird die gpaNRW nur einige Änderungen und deren
Auswirkungen auf Verfahrensstandards und Prozesse berücksichtigen.
7.7.1 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Vollzeitpflege umfasst die Unterbringung von Kindern/ Jugendlichen außerhalb des Elternhau-
ses in einer Pflegefamilie. Neben der normalen Pflegefamilie gibt es verschiedene Formen der
Vollzeitpflege, z.B. Sonderpädagogische Pflegestellen für verhaltens- und entwicklungsauffäl-
lige Kinder/ Jugendliche. Eine Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt
sein. Bei einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einer Pflegefamilie außerhalb des eige-
nen Zuständigkeitsbereiches wird nach Ablauf von zwei Jahren das Jugendamt der auswärtigen
Pflegefamilie örtlich zuständig. Dieses hat gegenüber dem abgebenden Jugendamt einen Kos-
tenerstattungsanspruch nach § 86 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 rund 14,5 Mio. Euro für 819 Hilfefälle in Vollzeitpflege nach §
33 SGB VIII aufgewendet. In 2023 sind die Aufwendungen auf rund 16,4 Mio. Euro angestie-
gen, die Hilfefälle aber auf rund 700 zurückgegangen.
Umfang der Hilfen nach § 33 SGB VIII 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII
je EW von 0 bis unter
21 Jahre in Euro
70,99
47,04 92,28 114 154 242 23
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII
je Hilfefall in Euro
17.729
14.516 17.241 19.094 21.771 29.645 23
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 246 von 320
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Hilfefälle § 33 SGB
VIII je 1.000 EW von
0 bis unter 21 Jahre
(Falldichte § 33 SGB
VIII)
4,00
3,06 4,70 5,68 7,19 10,58 23
Die Einwohnerbezogenen Aufwendungen für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII sind in Köln
in 2022 im interkommunalen Vergleich sehr niedrig. Dies spiegelt sich in der Falldichte wider,
auch diese liegt unter ersten Viertelwert. Ebenfalls sind die fallbezogenen Aufwendungen ver-
gleichsweise gering und positionieren sich im interkommunalen Vergleich unter dem Median.
Umfang der Hilfen nach § 33 SGB VIII 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII
je EW von 0 bis unter
21 Jahre in Euro
78,86
47,68 98,01 119 168 233 22
Stationäre Aufwen-
dungen § 33 SGB VIII
je Hilfefall in Euro
23.485
15.685 18.642 20.957 23.897 30.145 22
Hilfefälle § 33 SGB
VIII je 1.000 EW von
0 bis unter 21 Jahre
(Falldichte § 33 SGB
VIII)
3,36
2,98 4,54 5,76 6,89 10,95 22
Im Jahr 2023 zeigt sich ein ähnliches Bild bei den einwohnerbezogenen Aufwendungen und
der Falldichte. Die Falldichte ist in 2023 noch weiter zurückgegangen.
Da in 2023 bei einem Rückgang der Fallzahlen die Aufwendungen für die Vollzeitpflege ange-
stiegen sind, haben auch die fallbezogenen Aufwendungen für die Vollzeitpflege in 2023 deut-
lich zugenommen. Köln positioniert sich im interkommunalen Vergleich in 2023 nun unter dem
dritten Viertelwert.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 247 von 320
7.7.1.1 SGB VIII-Reform:
Stärkung von Kindern und Jugendlichen (in Pflegefamilien)
Die Stadt Köln hat ein Schutzkonzept für die Vollzeitpflege erarbeitet. Das Schutzkonzept
wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens auf den Einzelfall übertragen und konkretisiert.
Auch die Perspektivklärung bei der Vollzeitpflege ist regelmäßig Bestandteil des Hilfeplan-
verfahrens.
Eine Stadt sollte schriftliche, strukturelle Schutzkonzepte für die Vollzeitpflege in ihrem Zustän-
digkeitsbereich entwickelt haben. Diese Schutzkonzepte sollte sie für den jeweiligen Einzelfall
im Hilfeplanverfahren konkretisieren und dazu die erforderlichen Inhalte in den Verfahrensstan-
dards regeln. Auch sollte die Stadt weitere Aspekte, die sich aus den Änderungen des SGB VIII
ergeben, in den Verfahrensstandards ergänzen, z.B. Beratungen und Perspektivklärungen.
Die Stadt Köln hat in einem längerfristig angelegten Entwicklungsprozess ein Schutzkonzept
für den Pflegekinderdienst erarbeitet, welches auch als Leitfaden für den Fachdienst dient. Da-
rin enthalten sind die Bausteine Sensibilisierung, Prävention, Intervention und Aufarbeitung. In
den jeweiligen Bausteinen sind die Aufgaben und die Qualitätsstandards für den Fachdienst in
den jeweiligen Phasen des Pflegeverhältnisses beschrieben und verbindlich festgelegt. Das
Schutzkonzept wird nach Angaben der Stadt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens auf den Ein-
zelfall übertragen und konkretisiert.
Die Perspektivklärung ist in Köln ein zentraler Gegenstand jeder Hilfeplanung sowohl bei statio-
nären wie auch bei ambulanten Hilfen. Bereits zu Beginn des Hilfeprozesses, also im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des ersten Hilfeplans, muss eine vorläufige Perspektivklärung
vorgenommen werden, auch wenn die Situation unklar und die Positionen der Beteiligten strittig
sind. Der Stand der Perspektivklärung nach § 37c Abs.1 Satz 1 SGB VIII ist im Hilfeplan zu do-
kumentieren. Die Stadt Köln hat auch dazu Regelungen in der bereits genannten Richtlinie
gem. § 36 SGB VIII formuliert.
7.7.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nac h § 34 SGB VIII
Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII werden Kinder und Jugendliche außerhalb der Her-
kunftsfamilie Tag und Nacht pädagogisch betreut. Heimerziehung kann zeitlich befristet oder
auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in speziellen Formen von Wohngruppen/ Wohngemein-
schaften stattfinden.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 rund 78,1 Mio. Euro für 1.045 Hilfefälle in Heimerziehung nach
§ 34 SGB VIII aufgewendet. In 2023 sind die Aufwendungen auf rund 84,6 Mio. Euro angestie-
gen, bei einem Rückgang der Hilfefälle auf 865.
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwendungen
§ 34 SGB VIII je EW von 0
bis unter 21 Jahre in Euro
382
303 377 438 493 621 23
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwendungen
§ 34 SGB VIII je Hilfefall in
Euro
74.716
63.145 72.562 77.318 81.047 90.021 23
Hilfefälle § 34 SGB VIII je
1.000 EW von 0 bis unter
21 Jahre (Falldichte § 34
SGB VIII)
5,11
3,79 5,17 5,79 6,77 7,94 23
Anteil Aufwendungen nach
§ 34 SGB VIII an den Auf-
wendungen HzE in Pro-
zent
35,93
31,81 38,91 43,12 46,30 59,50 23
Im Jahr 2022 liegen die einwohner- und fallbezogenen Aufwendungen für die Heimerziehung in
Köln unter dem Median. Bezogen auf die Falldichte gehört die Stadt sogar zu dem Viertel der
kreisfreien Städte mit dem geringsten Fallaufkommen. Dies spiegelt sich auch im Anteil der Auf-
wendungen nach § 34 SGB VIII an den Aufwendungen HzE wider. Mit rund 36 Prozent hat Köln
hier ebenfalls einen sehr geringen Anteil im interkommunalen Vergleich.
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwendungen
§ 34 SGB VIII je EW von
0 bis unter 21 Jahre in
Euro
407
326 409 456 549 712 22
Stationäre Aufwendungen
§ 34 SGB VIII je Hilfefall
in Euro
97.723
66.836 80.467 82.998 90.465 97.900 22
Hilfefälle § 34 SGB VIII je
1.000 EW von 0 bis unter
21 Jahre (Falldichte § 34
SGB VIII)
4,17
3,64 4,90 5,53 6,56 7,84 22
In 2023 sind wie auch im Kapitel zuvor zur Vollzeitpflege bereits beschrieben, die Aufwendun-
gen angestiegen, bei einem Rückgang der Hilfefälle. Die einwohnerbezogenen Aufwendungen
für die Heimerziehung liegen in Köln im Jahr 2023 unter dem ersten Viertelwert. Damit gehört
die Stadt zu dem Viertel der Kommunen mit den geringsten einwohnerbezogenen Aufwendun-
gen in 2023. Dies spiegelt sich in der Falldichte wider, auch hier liegt Köln in 2023 unter dem
ersten Viertelwert. Auch in der letzten überörtlichen Prüfung lag die Falldichte der Stadt Köln in
den betrachteten Jahren 2017 und 2018 jeweils unterhalb des ersten Viertelwertes.
Die Reduzierung der Heimunterbringungen um rund 180 Hilfefälle in 2023 ist positiv zu werten,
weil sich ein Rückgang von kostenintensiven Hilfen begünstigend auf den Fehlbetrag HzE aus-
wirken. Ein Anteil der reduzierten Fälle ist auf einen Rückgang der UMA zurückzuführen.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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Nach Angaben der Stadt Köln ist ein Großteil des Anstiegs der Aufwendungen auf einen allge-
meinen Kostenanstieg zurückführen. Aber auch verspätet eingegangene oder gebuchte Rech-
nungen können einen Teil des Kostenanstiegs erklären.
7.7.2.1 SGB VIII-Reform:
Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen im In- und Ausland
Die Stadt Köln hat die Voraussetzungen sowie die Prozesse für das Verfahren vor und nach
Genehmigung einer Auslandsmaßnahme in einer Richtlinie verschriftlicht. Zusätzlich dazu
hat sie die Prozesse visualisiert dargestellt.
Eine Stadt sollte die Rückführung als Ziel der Hilfeplanung standardisiert berücksichtigen. Auch
die Voraussetzungen einer Auslandsunterbringung und die dafür erforderlichen Prozesse und
Abläufe sollte sie regeln. Änderungen in den Betriebserlaubnissen der Einrichtungen, wie zum
Beispiel neue Gewaltschutzkonzepte, sollten der Stadt bekannt sein.
In der Stadt Köln waren im Betrachtungszeitraum 2022 und 2023 lediglich zwei Kinder/ Ju-
gendliche im Ausland untergebracht, jeweils in Frankreich und in Portugal. Damit die Verfah-
rensstandards um die zusätzlichen Regelungen nach § 38 SGB VIII bezogen auf Auslandsun-
terbringungen eingehalten werden, hat die Stadt die „Richtlinie über das Verfahren und die Ge-
währung nach § 38 SGB VIII, Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen“ mit klaren Handlungsvor-
gaben entwickelt. Danach erfolgt die abschließende Genehmigung von Auslandsunterbringun-
gen aufgrund der besonderen Steuerungsverantwortung des Jugendamtes durch die Abteilung
„Pädagogische und Soziale Dienste“ über den Hierarchieweg.
In der betreffenden Richtlinie sind außerdem die Voraussetzungen vor Gewährung einer Aus-
landsmaßnahme aufgeführt. Dazu gehören die folgenden Punkte:
Konsultationsverfahren (Die Entscheidung über die Unterbringung eines Kindes in einem
anderen Vertragsstaat setzt zwingend dessen vorherige Zustimmung voraus. Erst nach
erfolgter Zustimmung kann die Unterbringung erfolgen, die andernfalls als rechtswidrig
gilt.)
Klärung einer seelischen Störung / Einholung einer Stellungnahme (§ 38 Abs. 2 Nr. 1 for-
dert in allen Fällen für die geplanten Auslandsmaßnahmen „zur Feststellung einer seeli-
schen Störung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in § 35a Absatz 1a Satz 1 ge-
nannten Person“ einzuholen.)
Betriebserlaubnis für Einrichtung im Inland (§ 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a verlangt sicherzu-
stellen, dass der Leistungserbringer (Jugendhilfeträger) über eine Betriebserlaubnis für
eine Einrichtung im Inland verfügt, in der Hilfe zur Erziehung erbracht wird. Die Unterla-
gen sind vom fallführenden ASD einzuholen.)
Nachweis über Zusammenarbeit des Trägers mit den deutschen Vertretungen im Aus-
land
Fachkräftegebot nach § 72 Abs. 1 (§ 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass mit der Er-
bringung der Hilfen nur Fachkräfte nach § 72 Abs. 1 betraut werden. Mit Blick auf die Prü-
fung der persönlichen Eignungs-voraussetzungen sollten nicht nur Führungszeugnisse
aus Deutschland, sondern auch die des Aufnahmestaats berücksichtigt werden.)
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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Qualitätsvereinbarung
Kinderschutzvereinbarung (mit dem örtlich zuständigen Jugendamt)
Überprüfung der Einrichtung oder Person vor Ort durch den fallzuständigen ASD.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Köln muss im Zuge der Vorbereitung der jeweiligen Auslands-
maßnahme eine Vorab-Überprüfung der Eignung der Einrichtung oder Person im Aufnahmes-
taat vor Ort durch den fallführenden ASD selbst stattfinden.
Auch für die Zeit nach Gewährung einer Auslandsmaßnahme enthält die Richtlinie entspre-
chende Regelungen. Dazu gehören die Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans vor Ort
sowie Regelungen zur Beendigung der Maßnahme aufgrund fehlender oder entfallender Eig-
nung. Abschließend ist noch die Melde- und Nachweispflicht aufgeführt.
Ergänzend zur Richtlinie hat die Stadt Köln außerdem das Verfahren vor und nach Genehmi-
gung einer Auslandsmaßnahme mit Hilfe einer visualisierten Prozessdarstellung anschaulich
festgehalten.
Die Betriebserlaubnis für Einrichtungen von Trägern der Jugendhilfe gemäß § 45 SGB VIII er-
teilt das Landesjugendamt. Hierfür ist unter anderem auch ein Gewaltschutzkonzept vorzule-
gen. Bei Abschluss der Entgeltvereinbarungen müssen die Betriebserlaubnisse durch die Trä-
ger vorgelegt werden. Grundsätzlich kann die Vorlage des Gewaltschutzkonzeptes, welches
Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, für das hilfegewährende Jugendamt wichtige Informatio-
nen enthalten, die für das Hilfeplanverfahren von Bedeutung sein können. Deshalb sollte die
Anforderung der Gewaltschutzkonzepte angedacht werden.
Wie bereits im Kapitel 7.7.1.1 SGB VIII-Reform: Stärkung von Kindern und Jugendlichen (in
Pflegefamilien) beschrieben, ist die Perspektivklärung in Köln ein zentraler Gegenstand jeder
Hilfeplanung. Bei stationären Hilfen wird individuell durch die städtische Familienberatungsstelle
an der Rückführung gearbeitet. Das Kind bzw. der Jugendliche und die Eltern sind in die Arbeit
einbezogen. Hierzu gibt es ein Konzept zur „Familienbetreuung“ in der städtischen Familienbe-
ratung, in dem die Maßnahmen zur Rückführung beschrieben sind.
7.7.3 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesell-
schaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Feststellung
Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen fällt in Köln auf
den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im Jahr 2023 bildet die Stadt die
höchste Falldichte im interkommunalen Vergleich ab.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 rund 55,5 Mio. Euro für 2.419 Hilfefälle in Eingliederungshilfe
nach § 35a SGB VIII aufgewendet. Davon waren rund 13,6 Mio. Euro und 53 Hilfefälle stationär,
der Rest betraf ambulante Hilfen. In 2023 sind die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe
insgesamt auf rund 72 Mio. Euro für 2.676 Hilfefälle deutlich angestiegen.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2022
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Transferaufwendungen
nach § 35 a SGB VIII an den
Aufwendungen HzE in Prozent
25,52 5,33 9,81 14,13 17,87 32,99 20
Anteil Hilfefälle Eingliederungs-
hilfen an den Hilfefällen Hilfen
zur Erziehung gesamt in Pro-
zent
31,28
4,34 12,34 16,77 24,16 32,31 21
Transferaufwendungen nach §
35a SGB VIII je EW von 0 bis
unter 21 Jahre in Euro
271
55,59 96,61 146 194 363 22
Aufwendungen § 35a SGB VIII
je Hilfefall in Euro 22.432
13.910 18.569 24.478 30.087 48.806 22
Ambulante Aufwendungen
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in
Euro
17.285
9.436 14.115 17.525 25.219 47.888 22
Stationäre Aufwendungen
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in
Euro
258.473
58.251 79.514 85.490 101.152 258.473 22
Ambulante Aufwendungen
§ 35a SGB VIII für Integrations-
helfer/Schulbegleitung je Hilfe-
fall in Euro
27.747
16.510 20.742 24.818 28.459 55.927 20
Hilfefälle § 35a SGB VII je
1.000 EW von 0 bis unter 21
Jahre (Falldichte § 35a SGB
VII)
12,08
2,08 4,26 6,51 7,68 13,10 23
Hilfefälle § 35a SGB VIII für In-
tegrationshelfer/ Schulbeglei-
tung je 1.000 EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre (Falldichte § 35a
SGB VIII Integrationshelfer/
Schulbegleitung)
5,84
1,22 2,10 2,89 5,05 7,16 22
Bei den fallbezogenen Aufwendungen insgesamt für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB
VIII liegt Köln im interkommunalen Vergleich in 2022 unter dem Median. Die Aufwendungen ins-
gesamt werden durch die sehr hohen fallbezogenen stationären Aufwendungen negativ beein-
flusst. Hier hat die Stadt mit rund 258.000 Euro je Fall die höchsten Aufwendungen aller kreis-
freien Städte. In 2023 sinken die stationären Aufwendungen leicht ab, liegen aber mit rund
248.000 Euro immer noch über dem dritten Viertelwert.
Die ambulanten Aufwendungen der Eingliederungshilfe sind in 2022 vergleichsweise niedrig. In
2023 steigen diese deutlich an und liegen mit 22.550 Euro je Hilfefall über dem Median. Auch
das Fallaufkommen ist im ambulanten Bereich um rund 200 Hilfefälle in 2023 deutlich angestie-
gen und fast ausschließlich auf den Anstieg im Bereich der Integrationshilfen zurückzuführen.
Dies spiegelt sich auch in der Falldichte wider. In 2023 hat Köln das höchste Fallaufkommen im
Bereich der Eingliederungshilfe. Die Falldichte für die Integrationshilfen ist ebenfalls hoch und
liegt in beiden betrachteten Jahren über dem dritten Viertelwert.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 252 von 320
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2023
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Transferaufwendungen
nach § 35 a SGB VIII an den
Aufwendungen HzE in Prozent
28,78 5,14 9,96 14,71 18,77 35,55 19
Anteil Hilfefälle Eingliederungs-
hilfen an den Hilfefällen Hilfen
zur Erziehung gesamt in Pro-
zent
32,87
4,67 12,78 17,42 26,85 32,92 20
Transferaufwendungen nach §
35a SGB VIII je EW von 0 bis
unter 21 Jahre in Euro
347
51,89 109 165 236 403 21
Aufwendungen § 35a SGB VIII
je Hilfefall in Euro 26.923
13.708 20.276 26.923 30.769 50.806 21
Ambulante Aufwendungen
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in
Euro
22.550
10.327 16.813 20.481 27.378 49.812 21
Stationäre Aufwendungen
§ 35a SGB VIII je Hilfefall in
Euro
243.002
50.754 78.991 87.170 99.324 260.814 21
Ambulante Aufwendungen
§ 35a SGB VIII für Integrations-
helfer/Schulbegleitung je Hilfe-
fall in Euro
31.234
16.174 23.822 28.595 32.145 57.060 19
Hilfefälle § 35a SGB VII je
1.000 EW von 0 bis unter 21
Jahre (Falldichte § 35a SGB
VII)
12,89
2,36 4,68 7,25 8,49 12,89 22
Hilfefälle § 35a SGB VIII für In-
tegrationshelfer/ Schulbeglei-
tung je 1.000 EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre (Falldichte § 35a
SGB VIII Integrationshelfer/
Schulbegleitung)
6,73
1,43 2,23 3,49 6,09 7,75 21
Auch mit Blick auf den Anteil der Transferaufwendungen nach § 35a SGB VIII an den gesamten
Aufwendungen für die erzieherischen Hilfen sowie dem Anteil der Hilfefälle für die Eingliede-
rungshilfe wird die Bedeutung dieser Hilfeart auf den Fehlbetrag in Köln und die damit verbun-
denen Herausforderungen deutlich. Bereits in der letzten überörtlichen Prüfung zeigte sich,
dass die Stadt Köln vergleichsweise viele Hilfefälle und bedingt dadurch hohe einwohnerbezo-
gene Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe aufweist. Auch in 2022 und 2023 liegen
die einwohnerbezogenen Aufwendungen, bedingt durch ein hohes Fallaufkommen, in beiden
Jahren über dem dritten Viertelwert.
Die Stadt hat dies erkannt und auch in dem bereits erläuterten jährlichen Bericht „Erziehungshil-
femonitor“ die Eingliederungshilfe durch die Abbildung verschiedener Kennzahlen näher be-
leuchtet. Um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und rechtzeitig Maßnahmen zur Ge-
gensteuerung entwickeln zu können, sollte durch das im Kapitel 7.5.3 Controlling beschriebene
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 253 von 320
geplante bezirksspezifische Controlling ein besonderer Fokus auf die Aufwendungen und Fall-
zahlen der Eingliederungshilfe gelegt werden.
Gemäß den Angaben der Stadt Köln haben die einzelnen Bezirke im Zuge des Fallanstiegs im
Bereich der Inklusion aus regulären ASD-Stellen im Rahmen einer "temporären Schwerpunktle-
gung" Eingliederungshilfe-Stellen, sogenannte EGH-Stellen geschaffen. Hier spezialisieren sich
Fachkräfte im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII. Die Umsetzung eines Fach-
dienstes Eingliederungshilfe (EGH) wurde 2020 beschlossen. Bedingt durch den Fachkräfte-
mangel schrecken die Bezirke vor der Umsetzung zurück. Derzeit gibt es noch keinen Fach-
dienst. In den Bezirken gibt es aber Mitarbeitende die nur EGH bearbeiten.
Um den stetig steigenden Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zu
begegnen, hat die Stadt Köln im Jahr 2021 das Konzept für ein Eingangsmanagement im be-
zirklichen Fachdienst Eingliederungshilfe (EGH) entwickelt. Dies sieht grundsätzlich vor, dass
durch das Eingangsmanagement alle Anträge auf Eingliederungshilfe eingehen und geprüft
werden. Durch das Eingangsmanagement soll das Verfahren zur fristwahrenden Zuständig-
keitsklärung umgesetzt werden. Das Eingangsmanagement besteht aus einer Fachkraft EGH
und einer Fachkraft WiJu.
Aufgrund der unterschiedlichen Bezirksgrößen und individuellen Gegebenheiten sowie den per-
sonellen Ressourcen in den einzelnen Bezirksjugendämtern wird das o.a. grundsätzliche Kon-
zept in den Bezirken aktuell in zwei unterschiedlichen Modellen in der Praxis umgesetzt.
Das sogenannte Koordinationsmodell erfüllt dabei die Mindestanforderungen für ein Ein-
gangsmanagement und stellt in erster Linie sicher, dass eine fristwahrende Zuständig-
keitsklärung gewährleistet ist. Das Modell ist bei Personalvakanzen und krankheitsbe-
dingten Ausfällen flexibel und erhält den routinierten Umgang mit Neufällen unter Beach-
tung eng gesetzter Fristen in der Falleingangsphase.
Beim sogenannten personalisierten Eingangsmanagement wird den Fachkräften ein er-
mittelter Stellenanteil für die Fallbearbeitung in der Eingangsphase zugeordnet. Für
Krankheits- bzw. Urlaubszeiten ist eine Vertretung zu benennen. Dieses Modell stellt die
umfassende Klärung eines Neufalles in der Eingangsphase sicher. Das Modell geht über
eine rein fristwahrende Zuständigkeitsklärung hinaus. Durch eine umfassende Vorprü-
fung wird das gesamte Team entlastet. Es gelangen nur die Fälle in die Fallverteilung
EGH, bei denen alle notwendigen Unterlagen vorliegen, eine Abweichung der seelischen
Gesundheit festgestellt wurde und der Verdacht auf eine Teilhabebeeinträchtigung vor-
liegt.
Auch für den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII hat die Stadt Köln Standards
und Arbeitshilfen verschriftlicht. Darin sind Inhalte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fristen der
Prüfung und Bearbeitung geregelt. In der Arbeitshilfe ist die Prüfung der Zuständigkeit anderer
Leistungsträger sowie der Teilhabebeeinträchtigung genau beschrieben.
Darüber hinaus gibt es an vielen Kölner Schulen bei Hilfefällen mit Integrationshelfern auch
Poollösungen. Für jedes Kind wird aber auch dabei ein separates Teilhabeverfahren durchge-
führt. Ein Vorteil ist neben den niedrigeren Aufwendungen auch die Vertretungsregelung im
Krankheitsfall. Ein Integrationshelfer betreut mehrere Kinder und ist flexibel einsetzbar.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 254 von 320
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen Controllings einen be-
sonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfe legen, um ne-
gative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung
entwickeln zu können.
7.7.3.1 SGB VIII-Reform: Hilfen aus einer Hand für alle Kinder und Jugendli-
chen -inklusive Hilfe-
Der Verfahrenslotse hat gemäß § 10b SGB VIII die Aufgabe, junge Menschen, die Leistungen
der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung
geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie deren
Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrneh-
mung dieser Leistungen zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten. Außerdem soll der Ver-
fahrenslotse den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der
Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützen.
Der Gesetzgeber hat keine Empfehlungen zur organisatorischen Anbindung, zur Eingruppie-
rung, zur beruflichen Ausbildung und zur Fallbelastung des Verfahrenslotsen gegeben. Hier
müssen die Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Regelungen und Entschei-
dungen treffen und Standards entwickeln.
Die Stadt Köln hat die Stellen des Verfahrenslotsen bereits geschaffen und auch besetzt.
Eine Stadt sollte die Änderungen der Stufe 2 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, die
am 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind, umgesetzt haben. Hierfür sollten die Aufgaben, Zu-
ständigkeiten und Arbeitsprozesse des Verfahrenslotsen verbindlich festgelegt und verschrift-
licht worden sowie eine Stellenbesetzung erfolgt sein. Da für die Erledigung der vorgesehenen
Aufgaben rechtliche und pädagogische Fachkenntnisse erforderlich sind, sollte die Stadt dies
bei der Stellenbesetzung und Qualifizierung des Verfahrenslotsen berücksichtigt haben.
Die Stadt Köln hat bereits seit Beginn 2024 drei Mitarbeitende für die Aufgabe des Verfahrens-
lotsen eingestellt. Aktuell befinden sich die Fachkräfte noch in der Einarbeitungs- und Orientie-
rungsphase. Aufgrund des Beratungsanteils nach § 10b Abs. 1 SGB VIII hat die Stadt die Stel-
len mit pädagogischen Fachkräften besetzt. Die Verfahrenslotsen sind im Sachgebiet pädagogi-
sche und wirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
angebunden. Hier besteht keine Dienstaufsicht seitens der Bezirksjugendämter und die Auf-
gabe nach § 10b Abs. 2 unterstützt die Organisationsentwicklung als zentrale Aufgabe in der
Abteilung pädagogische und soziale Dienste.
7.7.4 Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VI II
Junge Menschen erhalten geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung, wenn und solange
ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige
Lebensführung nicht gewährleistet. Diese Hilfen werden in der Regel nur bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres gewährt, sollen aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus ge-
währt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung ei-
ner Hilfe nicht aus.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 255 von 320
Die Stadt Köln hat vergleichsweise hohe Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21
Jahre und mehr Hilfefälle für junge Volljährige als die meisten anderen kreisfreien Städte. Im
ambulanten Bereich bildet Köln in 2022 und 2023 bezogen auf die Falldichte sogar den
Höchstwert ab.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 rund 32,7 Mio. Euro für 1.025 Hilfefälle für junge Volljährige
aufgewendet. In 2023 steigen die Aufwendungen auf rund 34,8 Mio. Euro bei 1.229 Hilfefällen
an. Insbesondere im ambulanten Bereich steigen die Hilfefälle der jungen Volljährigen in 2023
um 147 Hilfefälle an.
Hilfefälle für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII Köln 2022 bis 2023
Grundzahlen 2022 2023
Ambulante Hilfefälle § 41 SGB VIII 568 715
Stationäre Hilfefälle § 41 SGB VIII 457 514
Hilfefälle § 41 SGB VIII gesamt 1.025 1.229
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Hilfefälle nach § 41
SGB VIII an den Hilfefällen
HzE in Prozent
12,97
5,86 9,58 10,43 11,29 13,77 22
Aufwendungen nach § 41
SGB VIII je EW von 18 bis
unter 21 Jahre in Euro
1.100
354 706 825 1.094 1.280 23
Aufwendungen § 41 SGB
VIII je Hilfefall in Euro 31.834 26.052 32.364 36.964 38.947 47.776 22
Ambulante Aufwendungen §
41 SGB VIII je Hilfefall in
Euro
13.487
3.728 8.558 11.332 13.264 17.768 23
Stationäre Aufwendungen §
41 SGB VIII je Hilfefall in
Euro
54.891
39.280 49.590 53.208 59.431 78.696 23
Stationäre Aufwendungen
nach § 41 SGB VIII in Hei-
merziehung je Hilfefall in
Euro
61.727
40.067 56.743 60.045 62.414 91.575 19
Hilfefälle § 41 SGB VII je
1.000 EW von 18 bis unter
21 Jahre (Falldichte § 41
SGB VIII)
34,44
11,13 18,70 22,70 28,78 36,70 23
Ambulante Hilfefälle § 41
SGB VII je 1.000 EW von 18
bis unter 21 Jahre (Ambu-
lante Falldichte § 41 SGB
VIII)
19,10
3,81 7,38 9,42 12,87 19,10 23
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 256 von 320
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Stationäre Hilfefälle § 41
SGB VII je 1.000 EW von 18
bis unter 21 Jahre (Statio-
näre Falldichte § 41 SGB
VIII)
15,34
5,26 11,31 14,46 16,40 23,71 23
Mit Blick auf die Falldichte insgesamt wird deutlich, dass die Stadt Köln zu dem Viertel der Kom-
munen mit dem höchsten Fallaufkommen der kreisfreien Städte gehört. Bezogen auf den ambu-
lanten Bereich weist die Stadt in den Jahren 2022 und 2023 sogar jeweils die höchste Falldichte
auf.
Das hohe Fallaufkommen führt zu hohen einwohnerbezogenen Aufwendungen, die in 2022 am
dritten Viertelwert liegen. Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil Hilfefälle für junge Volljährige in
2022. Im Jahr 2023 steigt dieser weiter an und bildet im interkommunalen Vergleich sogar den
Höchstwert ab. Bereits in der letzten überörtlichen Prüfung gehörte Köln zur Hälfte der kreis-
freien Städte mit einem hohen Fallaufkommen und hohen einwohnerbezogenen Aufwendungen
im Bereich der jungen Volljährigen.
Die fallbezogenen Aufwendungen für die jungen Volljährigen sind im interkommunalen
Vergleich in beiden Jahren niedrig. In 2023 sind die fallbezogenen Aufwendungen für die
stationären Hilfen und die Heimerziehung nochmals zurückgegangen, während die ambulanten
Aufwendungen je Hilfefall weitestgehend unverändert geblieben sind.
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Hilfefälle nach § 41
SGB VIII an den Hilfefällen
HzE in Prozent
15,10
4,90 9,87 11,46 12,79 15,10 21
Aufwendungen nach § 41
SGB VIII je EW von 18 bis
unter 21 Jahre in Euro
1.131
329 879 1.089 1.181 1.551 22
Aufwendungen § 41 SGB
VIII je Hilfefall in Euro 28.131 25.798 34.459 40.501 43.077 48.430 21
Ambulante Aufwendungen §
41 SGB VIII je Hilfefall in
Euro
13.495
8.036 9.829 12.562 13.973 16.194 22
Stationäre Aufwendungen §
41 SGB VIII je Hilfefall in
Euro
48.730
34.375 50.356 56.134 60.936 68.461 22
Stationäre Aufwendungen
nach § 41 SGB VIII in Hei-
merziehung je Hilfefall in
Euro
46.305
36.138 59.420 64.260 66.775 81.484 19
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Hilfefälle § 41 SGB VII je
1.000 EW von 18 bis unter
21 Jahre (Falldichte § 41
SGB VIII)
40,09
10,29 20,08 25,43 31,75 46,96 22
Ambulante Hilfefälle § 41
SGB VII je 1.000 EW von 18
bis unter 21 Jahre (Ambu-
lante Falldichte § 41 SGB
VIII)
23,32
3,77 7,34 9,51 13,30 23,32 22
Stationäre Hilfefälle § 41
SGB VII je 1.000 EW von 18
bis unter 21 Jahre (Statio-
näre Falldichte § 41 SGB
VIII)
16,75
6,49 12,51 15,18 18,43 30,87 22
7.7.4.1 SGB VIII-Reform: Stärkung von jungen Volljä hrigen
Die Stadt Köln hat Verfahrensstandards für die jungen Volljährigen, für die Verselbständi-
gung und für die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII entwickelt und in einer Richtlinie ver-
schriftlicht.
Eine Stadt sollte Verfahrensstandards und ein Konzept für eine intensive Verselbständigungsar-
beit entwickelt haben, um den jungen Volljährigen eine eigenständige und selbständige Lebens-
führung zu ermöglichen. Darin sollten die Möglichkeiten, Prozesse und Stufen der Verselbstän-
digung sowie die Inhalte der Nachbetreuung enthalten sein.
Die Stadt Köln hat die Verfahrensstandards für die Jungen Volljährigen in der „Richtlinie über
das Verfahren und die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe für junge Volljährige nach §
41 SGB VIII und der Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII“ verschriftlicht. Wie bereits aus dem
Titel der Richtlinie entnommen werden kann, hat die Stadt darin auch den erweiterten Anspruch
nach § 41 SGB VIII sowie die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII einfließen lassen.
Auch die Verselbständigung ist in der Richtlinie für Junge Volljährige schriftlich beschrieben.
Danach ist bei stationärer Unterbringung eines Jugendlichen und der Perspektive seiner Ver-
selbständigung außerhalb des Elternhauses in der Regel ab seinem vollendeten 16. Lebensjahr
die weitere Betreuung in einer Verselbständigungsgruppe angezeigt. Die pädagogische Betreu-
ung erfolgt im Rahmen einer angebotenen Gruppenpädagogik. Ziel ist, dass diese Betreuungs-
form spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen werden kann und der junge
Volljährige dann in der Lage ist, ein eigenständiges Leben zu führen, und die Jugendhilfeleis-
tung beendet werden kann. Wird das Ziel nicht erreicht und benötigt der junge Volljährige noch
eine weitergehende Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Le-
bensführung, soll nach Möglichkeit eine Veränderung der bisherigen Betreuungsform ange-
strebt werden. Ab dem vollendeten 19. Lebensjahr sollte die weitere Betreuung des jungen Voll-
jährigen in einer Wohnung außerhalb der Einrichtung die Regel sein. Schwerpunkt der Betreu-
ung ist in dieser Phase die pädagogische Begleitung und Absicherung der Integration in das
neue Lebensfeld.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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7.8 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung kurz-
fristig außerhalb der Familie unterzubringen. Die Aufwendungen für Inobhutnahmen wirken sich
auf den Fehlbetrag HzE aus.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2022 insgesamt rund 16,4 Mio. Euro für 1.199 Fälle an Inobhutnah-
men nach § 42 SGB VIII aufgewendet.
Inobhutnahmen Kinder und Jugendliche § 42 SGB VIII 2022
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je
EW von 0 bis unter 21
Jahre in Euro
80,40
11,40 31,78 48,41 64,81 106 23
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je
Hilfefall in Euro
13.715
2.952 6.668 9.654 12.345 18.244 23
Inobhutnahmen § 42 SGB
VIII je 1.000 EW von 0 bis
unter 18 Jahre (Falldichte
Inobhutnahmen)
6,86
1,32 4,87 6,27 7,26 9,51 23
Die Stadt Köln hat in den betrachteten Jahren 2022 und 2023 im interkommunalen Vergleich
mehr Inobhutnahmen als die anderen Städte. Dies spiegelt sich in den einwohner- und fallbezo-
genen Aufwendungen wider.
Inobhutnahmen Kinder und Jugendliche § 42 SGB VIII 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je
EW von 0 bis unter 21
Jahre in Euro
96,04
14,71 53,95 60,94 71,15 106 22
Aufwendungen Inobhut-
nahmen § 42 SGB VIII je
Hilfefall in Euro
16.060
3.639 8.978 11.921 16.329 30.643 22
Inobhutnahmen § 42 SGB
VIII je 1.000 EW von 0 bis
unter 18 Jahre (Falldichte
Inobhutnahmen)
7,02
1,30 4,28 6,38 7,38 9,09 22
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 259 von 320
7.9 Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Hilfe zur Erziehung
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Wirtschaftliche Jugendhilfe
F1
Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht
den einzelnen Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme
der Erträge aus Kostenerstattungen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht
auswertbar. Dadurch ist kein Überblick über die Kostenerstattungsansprüche
vorhanden und deren Steuerung erheblich eingeschränkt.
227 E1
Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als
Gesamtsumme und differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen
und regelmäßig auswerten. Dies kann die Steuerung deutlich verbessern
und für die Haushaltsplanung verwendet werden.
229
F2
Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer Fachan-
wendung im Bereich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der Datenaus-
tausch ist erschwert. Der Informationsaustausch zwischen ASD und WiJu er-
folgt aktuell noch überwiegend auf dem Papierweg.
233 E2
Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über
die Fachanwendung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten
bei Änderungen relevanter Falldaten, Einsicht in den Bearbeitungsstand,
ein schneller Informationsfluss sowie hinterlegte Vordrucke sollten dabei
berücksichtigt werden. Die elektronische Aktenführung sollte vorbereitet
und vorangetrieben werden.
234
F3
Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrol-
lings geschaffen. Die unterjährige Steuerung erfolgt hauptsächlich auf Basis
von Fallzahlen und Aufwendungen. Das bezirksspezifische Controlling für
die neun Jugendamtsbezirke befindet sich noch im Aufbau.
234 E3
Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie
sollte Zielwerte für die erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das
bezirksspezifische Controlling aufbauen und umsetzen. Die Stadt sollte
außerdem auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und -
übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen.
235
F4
Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Ver-
fahrensstandards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine
Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches
gibt es bislang nicht.
235 E4
Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisun-
gen in einem Qualitätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die
Übersichtlichkeit verbessern.
236
F5
In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die
Mitarbeitenden des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung
Zweifel, wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständig-
keitsprüfung durch die WiJu aber erst spät, nach der kollegialen Beratung.
236 E5 Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor
der kollegialen Beratung durchführen. 238
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 260 von 320
Feststellung Seite Empfehlung Seite
F6 Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für Fall-
abgaben gibt es bisher keine verschriftlichten Standards. 238 E6 Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von Fall-
abgaben verschriftlichen. 238
F7
Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer
Fachanwendung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies
erschwert ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen Informations-
fluss.
239 E7
Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD
und WiJu vorantreiben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktu-
elle elektronische Benachrichtigungen bei Änderungen und gegenseitige
Leserechte können einen schnellen und umfassenderen Informationsfluss
sowie einen engeren Austausch zwischen ASD und WiJu gewährleisten.
241
F8
Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige Kon-
trollen durch. Es finden keine standardisierten und regelmäßigen prozessin-
tegrierten Kontrollen in der WiJu durch die Leitungskräfte statt.
241 E8
Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen
in der WiJu standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Lei-
tungskräfte implementieren. Hierfür sollte es Standards, Checklisten und
Dokumentationspflichten geben.
242
Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen
F9 Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen insge-
samt und zu den einzelnen Trägern gibt es bislang nicht. 242 E9
Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und
Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdaten-
bank zusammenführen.
243
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII
F10
Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen
fällt in Köln auf den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im
Jahr 2023 bildet die Stadt die höchste Falldichte im interkommunalen Ver-
gleich ab.
250 E10
Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen Con-
trollings einen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen
der Eingliederungshilfe legen, um negative Entwicklungen frühzeitig auf-
zeigen und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu
können.
254
Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023
Einwohnerinnen und Einwohner gesamt 1.085.664 1.087.863 1.083.498 1.073.096 1.084.831
Einwohnerinnen und Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 32.745 32.097 30.859 29.753 30.655
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
Seite 261 von 320
Kennzahlen 2019 2020 2021 2022 2023
Einwohnerinnen und Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 208.024 207.433 205.571 204.538 207.680
Tabelle 3: Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfearten
2019 2020 2021 2022 2023
Flex. amb. Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII k . A. k. A. k. A. 898 996
Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 160 197
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 82,58 76,42
Sozialpädagogische Familienhilfe 31 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 1.201 1.218
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 134 136
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII ambulant k. A. k. A. k. A. 35 32
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant k. A. k. A. k. A. 2.419 2.623
davon Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant für Integrationshelfer k. A. k. A. k. A. 1.194 1.397
Hilfen für Junge Volljährige § 41 SGB VIII ambulant k. A. k. A. k. A. 568 715
ambulante Hilfefälle gesamt k. A. k. A. k. A. 5.498 5.992
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 819 697
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII k. A. k. A. k. A. 1.045 865
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII stationär k. A. k. A. k. A. 31 19
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII stationär k. A. k. A. k. A. 53 53
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII stationär k. A. k. A. k. A. 457 514
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03369
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2019 2020 2021 2022 2023
stationäre Hilfefälle gesamt k. A. k. A. k. A. 2.404 2.149
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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8. Öffentlicher Gesundheitsdienst
8.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet „Öffentli-
cher Gesundheitsdienst“ stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Durch die Pandemie ist der Öffentliche Gesundheitsdienst in den Fokus gerückt. Die Gesund-
heitsämter hatten in den letzten Jahren viele herausfordernde Aufgaben zur Krisenbewältigung
zu übernehmen. Auch bei der Stadt Köln veränderten sich dadurch Prioritäten. Die Thematik
Gesundheit und deren strategische Ziele, der Personaleinsatz, die IT-Ausstattung bis hin zur
gezielten Erhebung von Gesundheitsdaten ist in den Vordergrund gerückt.
Das Gesundheitsamt ist in die Strategie „Kölner Perspektiven 2030+ der Stadt Köln integriert.
Auf dieser Grundlage werden Ziele für eine Fachstrategie des ÖGD auf Basis des Masterplanes
des Dezernates V Soziales, Gesundheit und Wohnen abgeleitet. Mit Zielvereinbarungen ge-
stützt von Schlüsselkennzahlen setzt das Gesundheitsamt Themen wie Unterstützungsleistun-
gen bei Drogenkonsum um. Zur Anpassung strategischer Ziele und Maßnahmen wird der von
der Stadt Köln erstellte Lebenslagenbericht derzeit evaluiert. Der Basisdatensatz und die Analy-
sen zu den Gesundheitsthemen sind die Grundlage der Gesundheitsberichterstattung (GBE).
Zusätzlich erstellt das Gesundheitsamt Berichte nach Schwerpunktthemen, wie zu der Kinder-
und Jugendgesundheit.
Gleichzeitig baut das Gesundheitsamt eine kennzahlengestützte Steuerung auf, die effektives
Fach- und Finanzcontrolling ermöglicht. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die relevanten
Kennzahlen definiert und systematisch erfasst werden, um nach der Auswertung und Analyse
konkrete Maßnahmen ergreifen zu können. Der derzeitige Aufbau eines Prozessmanagements
im Gesundheitsamt kann das Finanz- und Fachcontrolling ergänzen und eine datenbasierte
Steuerung unterstützen. Die Prozesse sind auf Grundlage einer Prozessdokumentationsrichtli-
nie der Stadt Köln nahezu vollständig erfasst.
Die Personalsituation im Gesundheitsamt Köln ist auch nach der Corona-Pandemie ange-
spannt. Insbesondere im medizinischen Bereich entstehen Personalengpässe. Viele Stellen
sind unbesetzt, befristet oder werden altersbedingt frei. Dies lässt sich nicht mehr allein durch
Nachwuchskräfte auffangen. Dies führt zu einer Mehrbelastung der verbleibenden Mitarbeiten-
den und erhöht das Risiko, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr in der notwendigen Qualität
erfüllt werden können. Eine systematische Personalbedarfsplanung ist daher unerlässlich, da
sie für eine nachhaltige Personalausstattung des Gesundheitsamtes essenziell ist. Es ist drin-
gend notwendig, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um dem Fachkräftemangel entge-
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 264 von 320
genzuwirken und die Attraktivität des Arbeitsumfelds zu steigern. Dazu zählen zielgruppenorien-
tierte Maßnahmen, wie altersgerechte Social-Media-Präsenz, Quereinsteigerprogramme, aber
auch eine interne Feedbackkultur und das Angebot projektorientierte Aufgaben für die Mitarbei-
tenden.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung orientiert sich die Fachstrategie des Gesundheits-
amtes an dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“. Die relevanten Umsetzungsschwer-
punkte sind z. B. die Sicherstellung technologischer Weiterentwicklungen. Zu einer modernen
Verwaltung gehören die digitalen Services. Anträge und sonstige Dienstleistungen sollten für
die Bürgerinnen und Bürger digital angeboten werden, um dadurch die Verwaltung online er-
reichbar zu machen. So kann die Bürgerzufriedenheit erhöht und die Zusammenarbeit mit an-
deren Institutionen gestärkt werden.
8.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen , die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
8.3 Inhalte, Ziele und Methodik
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes ergeben sich aus dem Gesetz über den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Insbesondere durch § 9
ÖGDG NRW (Gesundheitsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Imp-
fungen) ist in den letzten Jahren die Wichtigkeit der Aufgaben der Gesundheitsämter in den Fo-
kus gerückt. Die Pandemie hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter bis
an die Leistungsgrenzen und bisweilen darüber hinaus gefordert. Eine wesentliche Ressource
zur Bewältigung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes ist das
Personal. Die jeweilige Personalstruktur muss langfristig gesehen leistungsfähig bleiben. Die
Anforderungen an das Personal sind hinsichtlich Kommunikation, Fachwissen, Sensibilität und
Anpassungsfähigkeit um ein Vielfaches gestiegen.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 265 von 320
Ziel der gpaNRW ist es, den Städten eine Standortbestimmung im Kontext des Paktes für den
öffentlichen Gesundheitsdienst 66 sowie den Vergleich mit den anderen Gesundheitsämtern zu
ermöglichen. Gleichzeitig werden Handlungsmöglichkeiten zu den Säulen Steuerung, Organisa-
tion und Personal sowie Digitalisierung ausgewiesen. Diese sollen den Weg der Gesundheits-
ämter bei der Neuausrichtung und Modernisierung auf zukunftsfähige Strukturen unterstützen.
Dazu analysiert die gpaNRW die Personalausstattung mithilfe von interkommunalen Kennzah-
lenvergleichen. Die vergleichende Darstellung der Kennzahlen schafft Transparenz und ermög-
licht eine Einordnung unter den Städten in NRW. Die gpaNRW hat die Daten, die für eine Be-
wertung erforderlich sind, über Interviews, Fragebögen und strukturierte Datenabfragen erho-
ben.
8.4 Steuerung und Organisation
Der ÖGD ist ein „zentraler Akteur der öffentlichen Sorge um die Gesundheit aller" (Public
Health 67 ). Ziele von Public Health sind die Verhinderung von Krankheiten, die Verlängerung des
Lebens und die Förderung der Gesundheit 68 . Um diese Ziele zu erreichen, sind eine transpa-
rente Aufbereitung von Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen erforderlich. Auch
der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst stellt heraus, dass eine gute Gesundheitsbe-
richterstattung die Grundlage für die Planung von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Ge-
sundheitsförderung, Prävention, Beratung als auch das Krisenmanagement 69 bildet.
8.4.1 Strategie
Feststellung
Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie für den ÖGD.
Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, deren Zielerreichung sie mit
Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um daraus passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sind
die Kennzahlen weiter zu ergänzen. Die Datengrundlagen für die Erstellung einer Gesund-
heitsberichterstattung sind vorhanden.
Eine Stadt sollte die Ziele von Public Health als Grundlage für die strategische Ausrichtung ih-
res ÖGD nutzen und operative Ziele definieren. Ergänzt durch konkrete Zielvorgaben und dar-
aus abgeleitete Maßnahmen sollten die Ziele die Grundlage für die Steuerung des ÖGD bilden.
Hierzu zählt auch die regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung mithilfe von aussagekräfti-
gen Kennzahlen. Kennzahlen dienen als Indikator für die Zielerreichung und ermöglichen früh-
66 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundh eitswesen/pakt-fuer-den-oegd
67 Vgl. Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesu ndheitsdienst, Gesundheitsministerkonferenz (2018)
68 Acheson D., Public health in England. The report o f the committee of inquiry into the future developm ent of the public health function.
London, HMSO, 1988 / WHO, Strengthening Public Health Capacity and Services in Europe, 2011
69 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.p df
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 266 von 320
zeitige Steuerungsentscheidungen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollten in einer re-
gelmäßigen Gesundheitsberichterstattung einfließen, die die gesundheitliche Lage der Stadt be-
schreibt.
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Strategie des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Die Stadt hat eine Gesamtstrategie, aus der
sich auch strategische Ziele für den ÖGD erge-
ben und/oder eine Fachstrategie für den ÖGD.
erfüllt
13 von 22
Die strategischen Ziele münden in konkrete
operative Ziele für den ÖGD. erfüllt
9 von 22
Die Zielerreichung wird mithilfe von Kennzah-
len regelmäßig überprüft. teilweise erfüllt
3 von 22
Es gibt eine aktuelle Gesundheitsberichtser-
stattung. teilweise erfüllt
5 von 22
Die Stadt Köln hat die Strategie „Kölner Perspektiven 2030+“ entwickelt, um Köln als lebens-
werte Großstadt zu stärken und aktiv zu gestalten. Schwerpunkte liegen auf einem urbanen,
produktiven, vernetzten und offenen Köln. Unter dem Leitziel Offenes Köln findet sich u. a. das
Thema Gesundheit. Die daraus resultierenden Ansätze beziehen sich mehr auf die Förderung
zur kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt.
Das Dezernat V Soziales, Gesundheit und Wohnen hat 2020 ein integriertes Managementkon-
zept erstellt. Daraus resultiert der Masterplan des Dezernates V, in dem die strategischen Ziel-
setzungen und Strategien, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, beschrieben sind. Der
Masterplan gliedert sich in die Gesamtstrategie der Stadt, die Kölner Perspektiven 2030+ ein
und konkretisiert deren Handlungsempfehlung 8, Stadt-Leben.
Die allgemeinen Ziele werden durch Zielvereinbarungen mit der Oberbürgermeisterin präzisiert.
Die genaue Definition erfolgt auf der Ebene des Dezernats V. Als Beispiel ist das übergeord-
nete Ziel „Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Neumarkt“ zu nennen. Das
daraus abgeleitete Grunddaseinsziel G4 auf Dezernatsebene heißt: „Prävention und Behand-
lung des Suchtmittelmissbrauchs ist gestärkt“.
Die operativen Amtsziele für das Gesundheitsamt basieren auf diesen Ebenen und wurden
2023 aktualisiert. Zur Erfolgsmessung entwickelte das Gesundheitsamt ein Dashboard mit 38
Grund- und Kennzahlen. Diese werden derzeit auf ihre Aussagekraft geprüft. In jeder Abteilung
sind strategische Schlüsselkennzahlen definiert, die stetig weiterentwickelt werden. Zukünftig
sollen bevölkerungsbezogene Daten mit einbezogen werden.
Zur gezielten Umsetzung der Gesundheitsziele ist eine intensivere Sammlung und Analyse be-
völkerungsbezogener Daten notwendig. Dies ermöglicht die Identifikation von Trends und Risi-
kofaktoren sowie die Entwicklung passgenauer Strategien und Maßnahmen, deren Erfolg regel-
mäßig überprüft und angepasst werden sollte.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 267 von 320
Empfehlung
Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet sein, dass aus ihnen fun-
dierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte evaluiert werden können. So lässt sich
die Gesundheitsstrategie der Stadt Köln nachhaltig stärken.
Die aufzubereitenden Daten sind auch Teil der kommunalen Gesundheitsberichterstattung
(GBE), einer zentralen Aufgabe gemäß § 21 ÖGDG des öffentlichen Gesundheitsdienstes in
Nordrhein-Westfalen. Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG NRW) unterstützt die Ge-
sundheitsämter bei der Erstellung dieser Berichte, etwa durch Beratung und Tagungen. Dazu
zählen auch die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK). Sie fördern die Zusammenarbeit
verschiedener Akteure und schaffen Transparenz.
Das Gesundheitsamt Köln hat in den vergangenen Jahren themenbezogene Gesundheitsbe-
richte verfasst. Im Jahr 2017/18 wurde ein Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit erstellt.
Dann folgten die nichtöffentlichen Berichte „Sexarbeit und spezifischen Hilfsangeboten für Sex-
arbeitende in Köln 2021“ und die „Medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen in Köln –
Jahresbericht 2022“. Aktuell entsteht ein Kinder- und Jugendgesundheitsbericht mit Daten der
Schuleingangsuntersuchung. Zuständig ist die Abteilung 535 Gesundheitsplanung und -förde-
rung.
In 2020 entstand ein gesamtstädtischer Kölner Lebenslagenbericht unterstützt durch Dritte un-
ter der Federführung der Stabstelle Sozialplanung und Sozialberichterstattung. Unter anderem
werden darin Gesundheitsthemen in den unterschiedlichen Lebensphasen in Köln mit Daten
und Auswertungen betrachtet. Diese Datenbasis kann für die Gesundheitsberichterstattung ver-
wendet werden. Die Folgeberichterstattung von 2023 soll auf Grundlage des ersten Lebensla-
genberichtes die strategischen Ziele prüfen und gegebenenfalls anpassen. Zu der Stadtstrate-
gie „Kölner Perspektiven 2030+“ ist in 2023 ein ergänzender Bericht zu den Auswirkungen der
Corona-Pandemie und daraus resultierende strategische Anpassungen erstellt worden. Die
Corona-Pandemie hat den Fokus auf bestimmte Handlungsbereiche, wie z. B. den Gesund-
heitsbereich, verstärkt.
Empfehlung
Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des ÖGD. Daher sollte
das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis einen Gesundheits-
bericht über die gesamtgesundheitliche Lage der Stadt Köln erstellen.
8.4.2 Organisation
Feststellung
Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst. Die Stadt Köln
verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. Optimierungspotenzial besteht jedoch noch
bei der vollständigen Erfassung aller relevanten Prozesse im Wiki.
Der ÖGD einer Stadt sollte so organisiert sein, dass eine effektive, effiziente und rechtmäßige
Aufgabenerledigung möglich ist. Hierzu gehört die Sicherstellung einer einheitlichen und nach-
vollziehbaren Sachbearbeitung durch verbindliche Prozess- und Qualitätsstandards. Der Ein-
satz von Fachsoftware sollte die Arbeitsabläufe sinnvoll unterstützen. Mögliche Synergien soll-
ten genutzt werden. Idealerweise folgt die organisatorische Struktur der Strategie, welche die
fachlichen Schwerpunkte vorgibt.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 268 von 320
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen der Organisation des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Es gibt eine Übersicht über alle Aufgaben/Pro-
zesse im ÖGD. erfüllt
17 von 22
Verbindliche (schriftliche) Verfahrensstandards
sind vorhanden. erfüllt
9 von 22
Die Aufgaben werden sinnvoll durch eine Fach-
software unterstützt. erfüllt
17 von 22
Das Gesundheitsamt Köln (53) ist dem Dezernat V für Soziales, Gesundheit und Wohnen zuge-
ordnet.
Das Gesundheitsamt untergliedert sich in folgende Abteilungen:
530 Verwaltung,
531 Medizinalwesen/Amtsärztlicher Dienst,
532 Infektions- und Umwelthygiene,
533 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,
534 Soziale Psychiatrie,
535 Gesundheitsplanung und -förderung und
536 Gesundheitshilfen.
Die Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Jugendamt findet anlassbezogen statt.
Die Verwaltungsorganisation steht vor ständigen Herausforderungen wie demografischem Wan-
del und Personalfluktuation. Im Gesundheitsamt Köln gab es bereits organisatorische Anpas-
sungen, darunter eine Umstrukturierung der Verwaltungsabteilung und Neuerungen in der Ab-
teilung 532 Infektions- und Umwelthygiene. Beispielsweise sind ein medizinisches Krisenma-
nagement und das Hitzetelefon eingerichtet worden. Weitere Umstrukturierungen sind ab 2024
geplant, orientiert an den Amtszielen.
Die Aufgaben in einem Gesundheitsamt sind vielfältig. Umso wichtiger ist es, dass eine Über-
sicht über alle Prozesse und Aufgaben des Gesundheitsamtes besteht. Ende 2023 begann das
Gesundheitsamt mit der Erfassung nahezu aller Prozesse und Aufgaben. Hierzu gibt stadtweite
Vorgaben. Die Prozesse sind mithilfe einer Prozessdokumentationsrichtlinie zu erfassen. So
wird für die Stadt Köln eine einheitliche standardisierte Umsetzung gewährleistet.
Fachliche Informationen und SOP´s (Standardarbeitsanweisungen) sind auf den Laufwerken
hinterlegt. Neben den allgemeinen Regelungen der Stadtverwaltung sind dort auch diverse
schriftliche SOP´s der Fachabteilungen zu finden. Beispielsweise existiert eine Handlungsan-
weisung für Erstmaßnahmen bei Meldungen zu Infektionserregern. Es besteht ein nahezu voll-
ständiger Überblick über SOPs. Im stadteigenen Wiki sind noch nicht alle Prozesse dokumen-
tiert. Ziel ist eine digitale Optimierung, Visualisierung und Verbesserung der Ist-Prozesse. Diese
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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Übersicht unterstützt die Digitalisierung und die Anforderungen des OZG (Onlinezugangsge-
setz) sowie Stellenbeschreibungen und die Einarbeitung neuer Mitarbeitender.
Im Gesundheitsamt ist vorerst die Einführung der stadtweiten E-Verwaltungsakte geplant. Die
Umsetzung erfolgt nach städtischen Vorgaben und Standards, geregelt wird darin u. a. der
Schriftverkehr. Knappe Ressourcen verzögerten die Umsetzung, Ende 2025 soll diese imple-
mentiert werden. Die hauptsächlich genutzte Fachsoftware im Gesundheitsamt dient bereits als
Grundlage für die medizinische E-Akte zur Vorgangsbearbeitung, da entsprechende Nutzungs-
möglichkeiten gegeben sind. Das ist sinnvoll, um Medienbrüche zu vermeiden und eine effizi-
ente Bearbeitung zu unterstützen.
Das Gesundheitsamt nutzt die Software des Robert-Koch-Institutes für die Meldungen des In-
fektionsschutzgesetzes sowie verschiedene Fachanwendungen. Viele Aufgabenbereiche sind
bereits in eine einheitliche Software integriert, eine Ausweitung wird geprüft. Einzelne Fachbe-
reiche nutzen weiterhin unterschiedliche Software, was erhöhte Anforderungen an IT-Betreuung
und Fachwissen mit sich bringt.
Die IT-Betreuung erfolgt teilweise durch das Gesundheitsamt und teilweise durch das Amt für
Informationsverarbeitung. Zum Prüfzeitpunkt waren zwei Stellen unbesetzt, eine Nachbeset-
zung ist für 2024/25 geplant.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die geplante E-Verwal-
tungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die Arbeitsabläufe verbessert und Medien-
brüche vermieden werden können.
8.4.3 Finanz- und Fachcontrolling
Feststellung
Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein Fachcontrolling befindet
sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und Finanzdaten findet nicht statt.
Eine Stadt sollte über ein produktorientiertes Finanzcontrolling Transparenz in der Entwicklung
von Finanz-, Fall- und Stellendaten herstellen. Alle Beteiligten sollten regelmäßig über Control-
ling-Berichte informiert werden. Aus den Informationen sollten Handlungsansätze abgeleitet
werden.
Zudem sollte eine Stadt über ein Fachcontrolling verfügen und die Einhaltung von Fach- und
Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche
Qualitätssicherung und -entwicklung.
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an ein Fach- und Finanzcontrolling des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Die Stadt verfügt im ÖGD über ein Finanzcon-
trolling. teilweise erfüllt
7 von 22
Die Stadt verfügt im ÖGD über ein Fachcontrol-
ling. teilweise erfüllt
5 von 22
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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In der Stadt Köln ist in der Abteilung 530 des Gesundheitsamtes das Sachgebiet Controlling,
Finanzen und KLR für ein zentrales Finanzcontrolling verantwortlich. Dieses umfasst Prognose-
abfragen sowie Monats- bzw. Jahresabschlüsse. Die Auswertungen zum Stand der Finanzwirt-
schaft sind ausschließlich auf den Haushalt ausgerichtet.
Das Finanzcontrolling gewährleistet durch Planung, Überwachung, Analyse und Berichterstat-
tung eine effiziente Nutzung finanzieller Ressourcen, minimiert Risiken und schafft Transpa-
renz. Im städtischen Haushalt werden die Leistungen des ÖGD im Produktbereich 07 geführt,
wobei jede Produktgruppe spezifische Ziele hat (z. B. „070101 – Gesundheitsschutz“) Die Kos-
tendeckungsgrade oder Kennzahlen zur Zielerreichung werden jedoch erst zum Jahresab-
schluss berechnet und sind daher unterjährig nicht steuerungsrelevant. Grundzahlen, etwa zur
Anzahl der Schuleingangsuntersuchung oder medizinische Gutachten, werden zwar erfasst, je-
doch nicht systematisch zur kontinuierlichen Leistungsmessung verwendet.
Ein Fachcontrolling im engeren Sinne fehlt aktuell, was die gezielte Steuerung und Optimierung
der Leistungen im Gesundheitsamt einschränkt. Laut Auskunft des Gesundheitsamtes befindet
sich das Fachcontrolling derzeit im Aufbau. Steuerungsrelevante Kennzahlen als Basis werden
derzeit entwickelt, die die finanzielle und fachliche Sicht berücksichtigen. Die bestehenden
Grunddaten könnten für das Fachcontrolling genutzt und um Kennzahlen wie Kosten pro Schu-
leingangsuntersuchung oder Personalkosten pro Einwohner ergänzt werden. Dies würde hel-
fen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, was die Entschei-
dungsfindung für Gesundheitsamtsleitungen und politische Gremien erleichtert.
Der derzeitige Aufbau eines Prozessmanagements im Gesundheitsamt kann das Finanz- und
Fachcontrolling ergänzen und eine datenbasierte Steuerung sowie Gesundheitsberichterstat-
tung ermöglichen. Kennzahlen zur Einnahmesituation, etwa Gebühren je Hygienebegehung o-
der der Anteil hygienischer Untersuchungen ohne Beanstandung, können zur Steuerung der
Kostenentwicklung beitragen. Siehe hierzu die Ausführungen in Kapitel 8.4.1 Strategie.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzdaten integrieren und
das Prozessmanagement einbeziehen
Das Trägercontrolling zur Überwachung von Zuweisungen und Zuschüssen an freie Träger soll
durch das Gesundheitsamt im Zuge des Aufbaus des Fachcontrollings überarbeitet werden.
Das Gesundheitsamt prüft anhand des derzeitigen Zuschusscontrollings die Leistungen auf die
richtige Verwendung der verausgabten Haushaltsmittel. Einheitliche Zielvereinbarungen, Leis-
tungsbeschreibungen, Verwendungsnachweise und ein kooperativer Planungsprozess könnten
Ressourceneinsatz und Qualität systematisch sichern. Ziel ist mehr Transparenz bei der Mittel-
zuweisung und eine auskömmliche Finanzierung der Personalstellen freier Träger.
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes sind komplex und überschneiden sich oft mit anderen Be-
reichen wie Sozialhilfe, Bildung und Jugend. Eine fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit
beim Trägercontrolling erleichtert eine ganzheitliche Sicht und bessere Ressourcenverteilung.
Die Erfahrungen anderer Fachbereiche können dabei genutzt werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend gestalten und in das
Fachcontrolling integrieren, um eine effektive Ressourcensteuerung sicherzustellen.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 271 von 320
8.4.4 Kommunikation in Krisenfällen
Das Gesundheitsamt Köln ist ständiges Mitglied des Krisenstabes. Die Einbindung in Krisen-
situationen ist sichergestellt.
Eine Stadt sollte die Beteiligung des ÖGD in Krisenfällen eindeutig und verbindlich regeln. Die
Schnittstellen sollten auf das notwendige Maß beschränkt sein, um die Reaktionszeit zu verkür-
zen. Medienbrüche bei den Meldewegen sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Das Krisenmanagement der Stadt Köln wird organisatorisch dem Dezernat I Allgemeine Ver-
waltung und Ordnung durchgeführt. Die Leitung des Krisenstabes obliegt der Dezernatsleitung.
Das Amt 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
verantwortet den Katstrophenschutz und erstellt Notfallpläne. Die gpaNRW betrachtet das kom-
munale Krisenmanagement der Stadt Köln umfassend als eigenes Prüfungsthema in dieser
überörtlichen Prüfung. Dieser Teilbericht konzentriert sich auf die Rolle und Abläufe des Ge-
sundheitsamtes im Krisenfall.
Das Gesundheitsamt ist ständiges Mitglied im Krisenstab der Stadt Köln, gemeinsam mit ande-
ren entscheidungsbefugten Vertretern aus notwendigen Organisationseinheiten, Behörden oder
Dritte. Ein Krisen- und Pandemieplan wird derzeit erstellt und bereits praktisch erprobt. Darüber
hinaus gibt es weitere Pläne wie z.B. der Hitzeaktionsplan.
Die Pandemie zeigte, dass krisenfeste Strukturen im Gesundheitsamt notwendig sind. Bisherige
Strukturen waren den Herausforderungen nicht vollständig gewachsen. Daher wurde 2022 das
Sachgebiet „Strategie & Innovation“ geschaffen, das für die Weiterentwicklung eines Risiko-
und Krisenmanagementkonzepts zuständig ist. Ziel ist, das Gesundheitsamt durch ein wirksa-
mes Risikomanagement zu stärken.
Alle Krisenstabmitglieder und Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes sind speziell geschult, um
im Ernstfall effizient zu handeln. Abläufe und Zuständigkeiten sind klar definiert. Frühwarnsys-
teme der Feuerwehr haben sich bewährt. Krisenstabsübungen finden stadtweit regelmäßig
statt.
Ein bindendes Benachrichtigungssystem stellt sicher, dass bei einem Krisenfall die Leitung des
Gesundheitsamtes, die Verwaltungsleitung und das Sachgebiet Krisenmanagement informiert
werden. Monatlich werden grundsätzlich Rufbereitschaftspläne im Gesundheitsamt erstellt,
nicht ausschließlich für das Krisenmanagement, um eine 24/7-Erreichbarkeit sicherzustellen.
Dies ermöglicht schnelles Handeln bei künftigen Krisen.
8.5 Personal
Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die angespannte Personalsituation im ÖGD
gelenkt. Die Pandemie führte durch die hohen Infektionszahlen und häufigen Rechtsanpassun-
gen zu außerordentlichen Belastungen der Mitarbeitenden. Die normale Arbeit in den Gesund-
heitsämtern des Landes ist durch diese herausfordernde Situation an vielen Stellen nahezu
zum Stillstand gekommen.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 272 von 320
Der Bund hat daher zusammen mit den Ländern beschlossen, den öffentlichen Gesundheits-
dienst durch den Pakt für den ÖGD zu stärken. Ein zentrales Ziel des Paktes ist, die Personalsi-
tuation zu verbessern. So soll nicht nur der Personalkörper aufgestockt werden. Auch die At-
traktivität des ÖGD soll steigen. Neues Personal soll gewonnen und das Bestehende gehalten
und motiviert werden.
8.5.1 Personalressourcen
Feststellung
Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die Stellenbeschreibungen
werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt überprüft bzw. neu erstellt. Aufgrund
der Personalsituation und Anzahl von befristeten Stellen aus dem Pakt ÖGD gibt es noch
Verbesserungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Personalgewinnung.
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben des ÖGD
effektiv und mit der erforderlichen Qualität bearbeiten zu können. Hierfür ist eine Personalbe-
darfsplanung notwendig, die geplante Fluktuationen berücksichtigt. Neben Verwaltungskennt-
nissen ist für diverse Aufgabenbereiche auch medizinisches Fachwissen notwendig.
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an den Personaleinsatz des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Die Stadt hat im ÖGD eine Personalbedarfspla-
nung. nicht erfüllt
15 von 22
Aktuelle Stellenbeschreibungen liegen vor. teilweis e erfüllt 11 von 22
Maßnahmen zur Personalgewinnung werden
genutzt. teilweise erfüllt
12 von 22
Der Pakt für den ÖGD verpflichtet die Länder, bis 2026 neue Stellen bedarfsgerecht zu schaf-
fen. Dennoch bleibt die Personalsituation im Gesundheitsamt Köln angespannt. Soll- und Ist-
Stellen stimmen nicht überein, unbesetzte Stellen bestehen in Verwaltung, bei medizinischen
Fachkräften und ärztlichem Personal.
Während andere kreisfreie Städte bereits dauerhaft Stellen im Rahmen des Pakts ÖGD ge-
schaffen haben, sind im Gesundheitsamt Köln etwa 60 Mitarbeitende aus dem Pakt ÖGD nur
befristet beschäftigt.
Eine systematische Personalbedarfsplanung fehlt bislang, obwohl sie entscheidend für eine
nachhaltige Personalausstattung ist. Das Gesundheitsamt arbeitet aktuell an einem internen
Personalcontrolling, um einen Gesamtüberblick zu erhalten, der auch Altersfluktuationen be-
rücksichtigt. Basisdaten zu quantitativem und qualitativem Personalbedarf sowie benötigten
Qualifikationen sind hierfür unerlässlich. Die Zuständigkeit für die stadtweite Personalbedarfs-
planung liegt im Dezernat I beim Amt 11 Personal- und Verwaltungsmanagement, die eine Ab-
stimmung bei Personalthemen erforderlich macht.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 273 von 320
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwickeln, um den aktuel-
len und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheitsamt zu sichern.
Ein weiteres wichtiges Instrument der Personalplanung sind Stellenbeschreibungen, die Trans-
parenz schaffen, Fachkräfte bewerten und Stellenausschreibungen erleichtern. Diese werden
im Gesundheitsamt jedoch nur bei Bedarf überarbeitet, obwohl sich Aufgaben durch Digitalisie-
rung stetig verändern. Die Mitarbeitenden werden bei der Erstellung einbezogen, jedoch fehlen
Angaben zu notwendigen Qualifikationen.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen aktualisieren und da-
rin notwendige Qualifikationen aufnehmen.
Die Personalressourcen stellen wir anhand der Kennzahl Vollzeit-Stellen ÖGD im interkommu-
nalen Vergleich dar. Insgesamt sind 318,51 Vollzeit-Stellen in die Betrachtung eingeflossen. Als
Grundlage dienen die tatsächlich besetzten vollzeitverrechneten Stellen im Jahresdurchschnitt.
Vollzeit-Stellen ÖGD je 100.000 EW* 2023
* Einwohnerin bzw. Einwohner
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 274 von 320
Das Gesundheitsamt Köln benötigt Mitarbeitende mit vielfältigen Qualifikationen, die entspre-
chende Personalressourcen erfordern. Ergebnisunterschiede begründen sich durch verschie-
dene Intensitäten in den Aufgabenfeldern, die von anderen kreisangehörigen Kommunen nicht
oder in geringerem Ausmaß wahrgenommen werden. Dazu zählen Aufgaben, die z. B. durch
den Betrieb des Flughafens entstehen.
Die gpaNRW betrachtet daher zusätzlich die Personalausstattung des medizinischen Personals
sowie der Ärztinnen und Ärzte. Im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigt das Gesundheitsamt
Köln insgesamt 96,28 Vollzeit-Stellen medizinisches Fachpersonal und 76,32 Ärztinnen und
Ärzte.
Kennzahlen Vollzeit-Stellen ÖGD 2023
Kennzahl Köln Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
medizinisches
Fachpersonal
ÖGD je 100.000
EW
8,88
3,70 6,84 8,64 12,28 24,08 18
Vollzeit-Stellen
Ärztinnen und
Ärzte ÖGD je
100.000 EW
7,04
2,93 4,17 4,90 5,15 7,04 18
Die Stadt Köln beschäftigt einwohnerbezogen die meisten Ärztinnen und Ärzte im ÖGD im Ver-
gleich der kreisfreien Städte. Nachfolgende Tabelle zeigt, mit welchen Anteilen die verschiede-
nen Fachrichtungen im Gesundheitsamt beschäftigt sind.
Kennzahlen Vollzeit-Stellen ÖGD 2023
Kennzahl Köln Mini-
mum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Me-
dian)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Vollzeit-Stellen sonstiges Perso-
nal an den Vollzeit-Stellen ÖGD in % 45,81 20,12 42,80 46,84 53,22 68,55 18
Anteil Vollzeit-Stellen medizinisches
Fachpersonal an den Vollzeit-Stellen
ÖGD in %
30,23
17,27 25,95 33,28 36,50 62,75 18
Anteil Vollzeit-Stellen Ärztinnen und
Ärzte an den Vollzeit-Stellen ÖGD in % 23,96
10,82 14,02 17,18 23,10 28,21 18
Das „sonstige Personal“ sind zu einem großen Anteil Personen mit einer Verwaltungsausbil-
dung. Aber auch weitere Fachlichkeiten wie Sozialpädagogik sind in dem Anteil enthalten.
Diese werden vor allem im sozialpsychiatrischen Dienst eingesetzt.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 275 von 320
Die Stadt Köln steht aufgrund des demografischen Wandels und Fachkräftemangels vor wach-
senden Personalengpässen, insbesondere im medizinischen Bereich. Altersbedingte Abgänge
können kaum durch Nachwuchs ersetzt werden, während der Wettbewerb um qualifiziertes Per-
sonal intensiver wird. Dies führt zu einer Mehrbelastung der verbleibenden Mitarbeitenden und
erhöht das Risiko, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr in der notwendigen Qualität erfüllt wer-
den können. Im Schnitt befinden sich 40 Stellen dauerhaft im Ausschreibungsverfahren, damit
ist gleichzeitig die Kapazitätsgrenze für die Bearbeitung von Einstellungen erreicht.
Die Stadt Köln setzt personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Fachkräftezulagen, Stufenlaufzeit-
verkürzungen und Verbeamtungen bisher zurückhaltend ein, obwohl diese Maßnahmen Stellen
attraktiver machen und hierdurch im Wettbewerb Vorteile bieten könnten.
Die im Gesundheitsamt beschäftigten Ärztinnen und Ärzte haben unterschiedliche Fachrichtun-
gen, darunter die spezifische Weiterbildung Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Bei
der Stadt Köln sind mehrere Ärztinnen und Ärzte mit dieser Fachrichtung beschäftigt. Diese
Weiterbildung erfordert externe Praktika, was die Verfügbarkeit der Mitarbeitenden einschränkt.
Dem Gesundheitsamt fehlen diese Zeiten im täglichen Arbeitseinsatz. Trotz des durch das Ge-
sundheitsamt anerkannten Mehrwertes dieser Weiterbildung sollen die Einsatzzeiten zukünftig
optimiert werden.
Das Gesundheitsamt engagiert sich in der Nachwuchsgewinnung, wie etwa Praktikumsange-
bote und die Teilnahme an Jobmessen. Die Zielgruppenorientierung spielt in der Personalge-
winnung eine zentrale Rolle. Social-Media-Kanäle, altersgerechte Sprache, Berufe-Präsentatio-
nen und Werbekampagnen in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen helfen, junge Talente
anzusprechen.
Zusätzlich können Anreize für Quereinsteiger oder auch Rückkehrer durch Qualifizierungsange-
bote geschaffen werden, wie beispielsweise ein verkürzter Einstieg in die Verwaltungstätigkeit
(Verwaltungslehrgang I). Auch Maßnahmen, wie Job-Rotation ermöglichen Mitarbeitenden, sich
Einblicke in andere Bereiche zu verschaffen, um so Interesse für neue Aufgaben zu wecken.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im Gesundheitsamt durch
zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media, altersgerechte Sprache und Kampag-
nen verstärken.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für Rückkehrer oder
Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für den ÖGD unterstützen können.
8.5.2 Arbeitsbedingungen
Feststellung
Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Erste Ansätze im
Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim Wissensmanagement sind vorhanden. Bei bei-
den Punkten gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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Um Personal im ÖGD zu gewinnen und zu halten, sollte eine Stadt attraktive Arbeits- und Rah-
menbedingungen schaffen. Zu den attraktiven Arbeits- und Rahmenbedingungen gehören bei-
spielsweise Aspekte wie Mitarbeiterpartizipation und –qualifizierung, ein Wissensmanagement,
flexible Arbeitszeitmodelle (inkl. Homeoffice) und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze.
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Arbeitsbedingungen des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Es gibt Maßnahmen zur Mitarbeiterpartizipa-
tion. teilweise erfüllt
18 von 22
Es liegen Regelungen zu der Ausstattung der
Mitarbeitenden mit digitalen Endgeräten vor. erfüllt
21 von 22
Es gibt ein System nach dem Schulungsbe-
darfe ermittelt werden. erfüllt
13 von 22
Die Fragestellungen aus dem Anforderungskatalog Arbeitsbedingungen sowie weitere Aspekte
betrachten wir in den folgenden Kapiteln.
8.5.2.1 Attraktives Arbeitsumfeld
Die Beteiligung der Beschäftigten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aus-
stattung der Mitarbeitenden mit modernen IT-Endgeräten und Software in modernen Arbeitswel-
ten tragen u.a. dazu bei, die Qualität der Dienstleistungen im ÖGD zu verbessern, die Motiva-
tion und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und letztendlich bes-
sere Ergebnisse für die Gesundheit der Gemeinschaft zu erzielen.
Im Gesundheitsamt Köln ist aktuell eine Mitarbeiterbefragung zur Digitalisierung durchgeführt
worden. Hier ging es um die Bedarfe, insbesondere um das Thema Schulung.
Jährlich finden Mitarbeitendengespräche sowie Personalentwicklungs- und Klimagespräche
statt, die zu den stadtweit festgelegten Führungsaufgaben gehören. Regelmäßige Führungs-
kräfte-Treffen und Besprechungen auf Sachgebietsebene sichern einen effektiven Informations-
fluss und fördern die Mitarbeit. Mitarbeitende im Gesundheitsamt können sich in Dienstbespre-
chungen aktiv einbringen.
Eine Mitarbeiterbeteiligung stärkt die Motivation und Eigenverantwortung. Zur frühzeitigen Er-
kennung von Chancen und Problemen sind gezielte Befragungen und Feedbacksysteme ent-
scheidend. In einigen Sachgebieten des Gesundheitsamtes wurden Stimmungsbilder abgefragt
und für die Verbesserung der Zusammenarbeit genutzt. Projektorientierte Aufgaben und Son-
derprojekte bieten weitere Mitgestaltungsoptionen.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden. Dazu zählen bei-
spielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte Aufgaben.
Eine stadtweite Dienstvereinbarung ermöglicht mobiles Arbeiten, sofern es die Aufgaben zulas-
sen. Bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit können im Homeoffice geleistet werden. Nicht alle Ar-
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 277 von 320
beitsfelder des Gesundheitsamtes sind für Homeoffice geeignet. Problematisch ist dies bei-
spielsweise bei Anwesenheitspflicht vor Ort in publikumsreichen Aufgabenfeldern. In den einzel-
nen Abteilungen gibt es dazu eigene Regelungen. Die Mitarbeitenden sind nahezu vollständig
mit Laptops ausgestattet. Häufig steht auch ein Smartphone zur Verfügung. Die Ausstattung mit
Smartphones für alle Mitarbeitenden befindet sich in der Vorbereitung.
Die Stadt Köln bietet unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle an und ermöglicht so die Vereinbar-
keit von Familie, Beruf und Freizeit. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen beeinflussen auch Ver-
gütung und Entgeltstrukturen die Mitarbeiterzufriedenheit, welche durch gesetzliche und tarifli-
che Regelungen vorgegeben sind.
Nachstehend vergleicht die gpaNRW die Entgelt- und Besoldungsstruktur der Stadt Köln mit
dem durchschnittlichen Niveau aller geprüften Städte. Zur vereinfachten Darstellung haben wir
die in der Wertigkeit vergleichbaren Entgelt- und Besoldungsgruppen jeweils zusammengefasst.
Auf der horizontalen Achse stehen die aggregierten Entgelt- und Besoldungsgruppen, auf der
vertikalen Achse die Prozentangaben.
Aggregiertes Besoldungs- und Entgeltniveau in Prozent 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen.
Die Stadt Köln unterscheidet sich in der Verteilung in den Besoldungs- und Entgeltgruppen von
den Vergleichsstädten. Die in der Stellenwertigkeit höher angesiedelten Verantwortungsberei-
che in Gruppe 15 bilden einen größeren Anteil. Durch die höhere Zahl an Mitarbeitenden und
die höhere Besoldung der Dezernenten steigt auch das Lohngefüge der anderen Führungsposi-
tionen. Unbesetzte Stellen in 2023 können ebenfalls die dargestellte Position der jeweiligen Be-
soldungs- und Entgeltgruppen beeinflussen.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 278 von 320
8.5.2.2 Wissensmanagement und Qualifizierung
Fort- und Weiterbildungen sind wichtig, um Fachkräfte im ÖGD zu halten und zu motivieren.
Schulungen, Fortbildungen und Workshops halten das Know-how der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter auf einem aktuellen Stand. Angesichts des demografischen Wandels gewinnt auch der
Wissenstransfer ausscheidender Fachkräfte eine immer größere Bedeutung.
Die Mitarbeiterbefragung im Gesundheitsamt hatte den Schwerpunkt, Schulungsbedarfe abzu-
fragen. Die Auswertung der Ergebnisse soll die individuellen Bedarfe darstellen und gezielte
Fortbildungen für die Mitarbeitenden ermöglichen. Die Stadt Köln hat ein stadtweites Fortbil-
dungskonzept, welches sich im Wesentlichen an den Verwaltungsbereichen orientiert. Das Ge-
sundheitsamt nutzt u.a. die kostenlosen fachlichen Fortbildungsangebote der Akademie für Öf-
fentliches Gesundheitswesen (AÖGW). Ansonsten wird budgetabhängig in den Abteilungen
über die Fortbildungsbedarfe entschieden. Ein Schulungskonzept mit dem KDN (Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen) ist entwickelt und fertiggestellt.
Angesichts der Fluktuation ist der Wissenstransfer ausscheidender Fachkräfte besonders wich-
tig. Um den Aufbau eines Wissensmanagements strukturiert anzugehen, sind im Gesundheits-
amt in 2023 zwei Stellen geschaffen worden. Bisher gibt es ein Wiki, in dem werden die Infor-
mationen gesammelt, transportiert und durch einen Wiki-Beauftragten gepflegt. Auch neue Mit-
arbeitende profitieren von den Informationen. Zusätzlich gibt es ein stadtweites Onboardingkon-
zept. Daneben wird viel Wert auf die persönliche Begleitung bei der Einarbeitung gelegt.
Die derzeitige Erfassung der Prozesse kann für den Aufbau eines Wissensmanagements hilf-
reich sein. Eine vollständige Prozessdokumentation ermöglicht es neuen Mitarbeitenden, eigen-
ständig in Arbeitsabläufe einzusteigen und eine einheitliche Bearbeitung sicherzustellen. Mitar-
beitende, die als Multiplikatoren fungieren, können zusätzlich Wissen sichern und weitergeben.
Dazu zählen auch Online-Diskussionsforen und die Weitergabe von Wissen durch Austausch-
runden, die über eine digitale Plattform als Wissensdatenbank ergänzt werden.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das Wiki und die prakti-
sche Umsetzung der bereits existierenden Konzepte zum Wissenstransfer und zur Einarbei-
tung weiter ausbauen.
8.6 Digitalisierung
In den vergangenen Jahren hat die Digitalisierung im ÖGD an Bedeutung gewonnen. Der Stand
der Digitalisierung ist bei den Gesundheitsämtern unterschiedlich ausgeprägt. Viele Gesund-
heitsämter haben bereits Schritte unternommen, um ihre Prozesse zu digitalisieren und digitale
Systeme zu implementieren. Einige der am häufigsten implementierten digitalen Systeme sind
die elektronische Patientenakte, die digitale Dokumentenverwaltung und Online-Terminverein-
barungen.
Darüber hinaus nutzen viele Gesundheitsämter auch Datenanalyse-Tools, um Trends und Mus-
ter in ihren Daten zu identifizieren und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Die Nut-
zung von Gesundheits-Apps zur Unterstützung und Information von Patienten ist ebenfalls auf
dem Vormarsch.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 279 von 320
Die Digitalisierung im ÖGD ist allerdings noch nicht flächendeckend und in allen Bereichen um-
gesetzt. Es gibt immer noch Herausforderungen wie den Datenschutz und die Sicherheit von
digitalen Systemen, die im Gesundheitswesen verwendet werden. Daher wird die Digitalisierung
im ÖGD in den kommenden Jahren weiterhin ein wichtiges Thema bleiben und sich weiterent-
wickeln.
Ein wichtiger erster Schritt bei der Digitalisierung von Prozessen im ÖGD ist die Einführung ei-
nes elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS), das es den Mitarbeitenden er-
möglicht, Dokumente und Akten elektronisch zu verwalten und zu bearbeiten. Durch die Ver-
wendung eines DMS können die Mitarbeitenden Zeit sparen, indem sie Dokumente schnell fin-
den und bearbeiten können, anstatt sie manuell durchsuchen zu müssen.
Durch die Verwendung von digitalen Kommunikationsmitteln wie E-Mails, Instant Messaging o-
der Video-Konferenzen können Mitarbeitende schnell und einfach miteinander kommunizieren
und Informationen austauschen. Dies kann dazu beitragen, die Effizienz und Zusammenarbeit
im Gesundheitsamt zu verbessern.
Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die Digitalisierung eine große Rolle spielt, ist die Überwa-
chung von Gesundheitsdaten. Durch die Verwendung von digitalen Systemen können Gesund-
heitsdaten sicher gespeichert und einfach ausgewertet werden. Dies kann dazu beitragen, Aus-
brüche von Krankheiten frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ausbrei-
tung zu verhindern.
8.6.1 Digitalisierungsstrategie
Feststellung
Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das Gesundheitsamt ent-
wickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale Fachstrategie. Die aus der Strategie defi-
nierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
Eine Stadt sollte eine auf den ÖGD abgestimmte digitale Fachstrategie entwickeln, um die Effi-
zienz und Qualität der Leistungen des ÖGD durch technologische Weiterentwicklung zu verbes-
sern. Die digitale Fachstrategie sollte eingebettet sein in eine digitale städtische Gesamtstrate-
gie. Sie sollte auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung und Mitar-
beitenden zugeschnitten sein. Die Einführung digitaler Technologien sollte stufenweise erfolgen
und sorgfältig bezüglich der Zielerreichung überwacht werden.
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Digitalisierungsstrategie des ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Eine Digitalisierungsstrategie für den ÖGD ist
vorhanden. teilweise erfüllt
12 von 22
Maßnahmen werden aus der Digitalisierungs-
strategie für den ÖGD abgeleitet. erfüllt
15 von 22
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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Die Stadt Köln verabschiedete 2012 das Konzept „Internetstadt Köln, Ziele – Strukturen – Zu-
sammenarbeit – Unterstützung“ als digitale Agenda. Daraus entwickelte sich das Digitalisie-
rungsprogramm 2019–2022 mit dem Fokus auf „Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
und Unternehmen“. Ziel ist es, die Verwaltungsdienstleistungen für die Nutzerinnen und Nutzer
transparenter und digitaler zu gestalten. Das Dezernat IX organisiert die Stabsstelle Digitalisie-
rung.
Besonders in den Gesundheitsämtern zeigte sich die Notwendigkeit digitaler Arbeitsprozesse
während der Pandemie. Die digitale Fachstrategie für das Gesundheitsamt, die sich an dem
Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025 70 “ orientiert, befindet sich in der Abschlussphase. Sie
umfasst die Digitalisierung von Transformationsprozessen, die Sicherstellung technologischer
Weiterentwicklungen, die Bereitstellung eines Digitalisierungsbudgets sowie die Erweiterung
der Software, etwa durch ein Besucherleitsystem und ein Schulungskonzept.
Die Umsetzung erfolgt durch das Kompetenzzentrum Gesundheit (CCGesundheit). Die Stadt
Köln hat hierfür Stellen geschaffen, die teils aus dem Digitalisierungspakt ÖGD finanziert wer-
den. Geplante und teils bereits gestartete Maßnahmen umfassen unter anderem die Strategie-
entwicklung, die Prozessaufnahme und neue Softwarem odule wie Spracherkennung.
Nach erfolgreichen Förderanträgen im Rahmen des dritten Förderaufrufs erhielt die Stadt Köln
bereits Mittel, die vor allem für Personal und Sachmittel vorgesehen sind. Ein Teil wird für das
Schulungskonzept in Zusammenarbeit mit dem KDN sowie für IT-Sicherheit verwendet. Das
Amt 12 für Informationsverarbeitung übernimmt die fachliche und personelle Unterstützung in
Sachen IT-Sicherheit. Die verschiedenen Maßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Um-
setzungsphasen mit teils variierenden Zeitzielen.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie festgelegten Maßnah-
men konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter zu steigern.
8.6.2 Digitalisierung von Arbeitsabläufen
Feststellung
Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch ausgebaut werden, um
die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation zu verbessern.
Eine Stadt sollte die Vorteile der Digitalisierung von Prozessen im ÖGD für eine schnellere und
effizientere Bearbeitung von Anträgen und Dokumenten nutzen. So kann eine bessere Überwa-
chung von Gesundheitsdaten und eine verbesserte Kommunikation zwischen den verschiede-
nen Organisationseinheiten und Mitarbeitenden des ÖGD sowie mit Dritten erfolgen.
70 Digitales Gesundheitsamt: Leitbild (https://gesundh eitsamt-2025.de/digitalisierung/leitbild)
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Überblick über die Erfüllung der Anforderungen an die Digitalisierung von Arbeitsabläufen des
ÖGD
Anforderung Köln kreisfreie Städte, die diese
Anforderung erfüllen
Es bestehen Projekte zur Zusammenarbeit der
Gesundheitsämter. teilweise erfüllt
17 von 22
Der Bürgerservice ist adressatengerecht aus-
gestaltet. teilweise erfüllt
8 von 22
Der Prozess für die Meldungen nach dem In-
fektionsschutzgesetz ist definiert und dokumen-
tiert.
erfüllt
21 von 22
Die Stadt Köln digitalisiert Prozesse und Arbeitsabläufe, um die Abläufe im Gesundheitsamt zu
optimieren und zu beschleunigen. Die Digitalisierung verbessert die Arbeitsqualität, steigert die
Effizienz, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und optimiert den Service für die Bürgerinnen und
Bürger.
Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist bereits in Nutzung. Die Einführung der stadtwei-
ten E-Verwaltungsakte erfolgt im Gesundheitsamt Ende 2025.
Die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ist entscheidend, um Ressourcen
effizienter zu nutzen und langfristig die Versorgung und Zusammenarbeit zu verbessern. Aktuell
kooperiert die Stadt Köln mit 30 Trägern, die niedrigschwellige Angebote umsetzen. Eine digi-
tale Anbindung des Gesundheitsamtes an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kranken-
häuser existiert noch nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) koordiniert aktuell die Zusam-
menarbeit der Gesundheitsakteure bei Bedarf.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer digitalen Zusam-
menarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern prüfen, um die Arbeitsabläufe effi-
zienter zu gestalten.
8.6.2.1 Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern
Feststellung
Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern gefördert. Der ge-
genseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere Intensivierung.
Eine gute Kommunikation zwischen öffentlichen Gesundheitsdiensten ist entscheidend, um die
Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine Stadt sollte sich mit anderen Gesundheits-
ämtern vernetzen, um Synergien zu schaffen. Das kann beispielsweise über gemeinsame Da-
tenbanken erfolgen.
In der Stadt Köln hat die Pandemie die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern deut-
lich verbessert. Diese erfolgt in verschiedenen Arbeitskreisen und nach Bedarf, jedoch ohne
feste Struktur. Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit bestehen Kooperationen, bei-
spielsweise im Apotheker- und Heilpraktikerwesen. Das Gesundheitsamt strebt an, diese Ko-
operationen auszubauen und den Austausch zu intensivieren.
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Auf Landesebene findet eine Zusammenarbeit mit Behörden in NRW statt. Das Landeszentrum
Gesundheit (LZG) koordiniert den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Zudem
konzentriert sich die Vernetzung auf die Akteure der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln,
die zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Dezernenten des Gesundheitsamtes tagt. Neben
städtischen Beteiligten, nehmen Vertretungen verschiedener Verbände und Krankenkassen da-
ran teil.
Der Austausch mit diesen Institutionen erfolgt über gesicherte Kommunikationskanäle, wie Vi-
deokonferenzen, verschlüsselte E-Mails und Netzwerksysteme. Eine weitere Plattform ist
Agora
71 , die im Rahmen des Pakts ÖGD ins Leben gerufen wurde, um den Austausch zwischen
den Gesundheitsämtern zu fördern. Die Stadt Köln nutzt Agora hauptsächlich zur Informations-
gewinnung, alle Abteilungen haben Zugänge zur Plattform. Eine zentrale Datenbank für den
Austausch von Gesundheitsdaten existiert jedoch nicht.
In Interviews während unserer Prüfung ist mehrfach die Notwendigkeit landesweiter Vorgaben
zur Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern betont worden. Einheitliche Regelungen
für die Aufgabenwahrnehmung und Abstimmung, insbesondere in Krisenzeiten, sind ge-
wünscht. Einheitliche Netzwerke, regelmäßiger Austausch und gemeinsame technische Infra-
strukturen könnten Synergien fördern und den Wissensaustausch verbessern. Insbesondere für
die Stadt Köln ist es wichtig, den Austausch mit Städten ähnlicher Größenklasse zu suchen.
Der geplante Aufbau des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
(LfGA NRW) soll basierend auf den Pandemieerfahrungen die Effizienz im ÖGD steigern und
Synergien im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit schaffen. Eine Überarbeitung des Geset-
zes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) soll einheitliche Standards und schnellere
Abstimmungsmöglichkeiten in Krisensituationen ermöglichen, indem Pflichtaufgaben der unte-
ren Gesundheitsbehörden künftig nach Weisung erledigt werden.
Empfehlung
Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und den Wissensaus-
tausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter ausbauen.
8.6.2.2 Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
Feststellung
Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des Gesundheitsam-
tes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger
ist ausbaufähig.
Gerade im Hinblick auf Prävention und Gesundheitsförderung spielt die Öffentlichkeitsarbeit
eine entscheidende Rolle. Eine Stadt sollte deshalb über verschiedene Kommunikationswege
regelmäßig über Tätigkeiten und Maßnahmen des ÖGD informieren. Zusätzlich sollte eine Stadt
den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Dienstleistungen des ÖGD digital anbieten, um
Kommunikationswege zu vereinfachen.
71 Kollaborationsplattform für den Öffentlichen Gesun dheitsdienst (ÖGD) des Bundesministeriums für Gesun dheit
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 283 von 320
Eine wichtige Kommunikationsaufgabe des Gesundheitsamtes ist der direkte Kontakt mit Bür-
gerinnen und Bürgern. Dies umfasst zielgruppenorientierte Medienarbeit zur effektiven Aufklä-
rung über Gesundheitsrisiken, Präventionsmaßnahmen und aktuelle Entwicklungen. Die Bürge-
rinnen und Bürger der Stadt Köln haben umfangreiche Angebote, um sich zu gesundheitsrele-
vanten Themen zu informieren. Auf der städtischen Internetseite ist der Bereich Gesundheit
zentral mit den wichtigen Themen auf einen Blick aufrufbar. Hinzu kommen regelmäßige Pres-
semitteilungen, aber auch tiefgehende Informationen zum Gesundheitsbericht und Verweise auf
andere Angebote weiterer Institutionen. Auch über die Social-Media-Kanäle der Stadt werden
regelmäßig Informationen zu Gesundheitsthemen geteilt.
Die Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des Internetauftritts, erfolgt durch das Amt 13 für
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Website ist mehrsprachig und bietet eine Vorlesefunktion.
Dolmetscher stehen bei persönlichen Vorsprachen zur Verfügung, während leichte Sprache und
Gebärdensprache nicht angeboten werden.
Im Hinblick auf das Online-Zugangsgesetz (OZG) fördert die Bereitstellung von Formularen zum
direkten Download die digitale Verwaltung. Innerhalb des Kölner Digitalisierungsprogramms
2019 - 2022 sind Hygienebelehrungen erstmals per Videokonferenz angeboten. Die Einführung
der Online-Terminvergabe ist vorerst in drei Bereichen des Gesundheitsamtes geplant. Aktuell
erfolgen Terminvereinbarungen telefonisch oder per E-Mail. Die Termine finden überwiegend
während der Servicezeiten der Stadt statt. Darüber hinaus können individuell Termine verein-
bart werden.
Ein Feedbacksystem wäre sinnvoll, um die Arbeit des Gesundheitsamtes zu evaluieren und ge-
gebenenfalls zu verbessern. Bislang hat das Gesundheitsamt keine Messung zur Kundenzufrie-
denheit durchgeführt, und die Stadt bietet keine Feedback-Möglichkeit an. Die Einführung eines
Beschwerdemanagements ist jedoch in Planung. Eine Rückmeldefunktion nach Nutzung von
Online-Services könnte es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Eindrücke zu teilen
und sowohl Probleme als auch positive Rückmeldungen zu kommunizieren.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, darunter Online-Formu-
lare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein Feedbacksystem sowie Services in
leichter und Gebärdensprache.
8.6.2.3 Digitale Meldungen nach dem Infektionsschut zgesetz
Die Stadt Köln überarbeitet den örtlichen Infektionsschutzplan.
Im Gesundheitsamt Köln werden Meldungen nach dem § 6 IfSG nach Standardarbeitsanwei-
sungen bearbeitet.
Die unteren Gesundheitsbehörden Nordrhein-Westfalens benötigen als Grundlage für die Vor-
bereitung und Durchführung erforderlicher seuchenhygienischer Maßnahmen einen örtlichen
Infektionsschutzplan. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat zur Unterstüt-
zung einen Infektionsschutzplan veröffentlicht. Diesen können die Städte nutzen, um einen örtli-
chen Infektionsschutzplan zu erstellen.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 284 von 320
Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind sowohl der behandelnde Arzt (§ 6 Gesetz zur
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)) als auch das ei-
nen Erreger nachweisende Labor (§ 7 IfSG) unabhängig voneinander zu einer namentlichen
Meldung verpflichtet. Die Aufgabe, beide Informationen zu einem Fall zusammenzuführen und -
wenn nötig - weitere Ermittlungen anzustellen, obliegt der kommunalen Gesundheitsbehörde.
Eine Stadt sollte über einen aktuellen Infektionsschutzplan verfügen. Aus diesem sollten sich
die erforderlichen Aufgaben, Handlungsanweisungen und Meldewege ergeben, die zur Erfül-
lung der rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.
Der örtliche Infektionsschutzplan der Stadt Köln wird durch das Krisenmanagement im Sachge-
biet Strategie und Innovation (530-5) überarbeitet. Er ist Teil des Krisen-/Pandemieplanes und
des Krisenkommunikationsplanes (s hierzu Kapitel 8.4.4). Teilpläne, wie z.B. der Hitzeaktions-
plan, geben Handlungsvorgaben für Krisensituationen. Zudem beteiligt sich die Stadt Köln an
einem Projekt der Stadt Frankfurt, das die Standardisierung von Verfahrensabläufen in der in-
terdisziplinären Zusammenarbeit bei Gefahrenlagen im Flugverkehr zum Ziel hat. In Deutsch-
land gibt es 5 Flughäfen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so genannte Kernkapazi-
täten vorhalten müssen.
Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sollte eine Stadt digital annehmen, bearbeiten
und anschließend archivieren.
Dazu sollte sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
Das Gesundheitsamt kann die Meldungen digital annehmen. Meldungen in Papierform
werden zu Beginn des Prozesses eingescannt.
Die Bearbeitung bzw. die sich anschließenden Tätigkeiten bzw. deren Dokumentation er-
folgt anschließend ausschließlich in digitaler Form.
Das Gesundheitsamt verfügt über ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem zur
Archivierung der elektronischen Meldungen/ Vorgänge.
Die Stadt Köln hat bereits einen Standardprozess für die Meldungen nach dem Infektions-
schutzgesetz entwickelt, der durch das Gesundheitsamt als gut bewertet wird. Für jede der über
50 meldepflichtigen Erkrankungen existiert eine SOP. Das Verfahren bei der Ermittlung und
Empfehlung von Maßnahmen ist trotz unterschiedlicher Erkrankungen ähnlich. Oftmals handelt
es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen, die mit den betroffenen Personen und den Einrich-
tungen abgestimmt werden.
Die Meldungen erfolgen größtenteils digital über das RKI-Meldeportal, was eine manuelle Ein-
gabe überflüssig macht. Nur in Einzelfällen erfolgt eine analoge Meldung durch niedergelas-
sene Ärzte, die anschließend manuell erfasst und mit den digitalen Meldungen abgeglichen
wird, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
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8.7 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Öffentlicher Gesundheitsdienst
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Steuerung und Organisation
F1
Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie
für den ÖGD. Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, de-
ren Zielerreichung sie mit Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um daraus
passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sind die Kennzahlen weiter zu ergänzen.
Die Datengrundlagen für die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung
sind vorhanden.
265 E1.1
Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet sein,
dass aus ihnen fundierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte
evaluiert werden können. So lässt sich die Gesundheitsstrategie der
Stadt Köln nachhaltig stärken.
267
E1.2
Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des
ÖGD. Daher sollte das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhan-
denen Datenbasis einen Gesundheitsbericht über die gesamtgesundheit-
liche Lage der Stadt Köln erstellen.
267
F2
Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst.
Die Stadt Köln verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. Optimierungs-
potenzial besteht jedoch noch bei der vollständigen Erfassung aller relevanten
Prozesse im Wiki.
267 E2
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die ge-
plante E-Verwaltungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die Ar-
beitsabläufe verbessert und Medienbrüche vermieden werden können.
269
F3
Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein Fachcon-
trolling befindet sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und Finanzdaten
findet nicht statt.
269 E3.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzda-
ten integrieren und das Prozessmanagement einbeziehen 270
E3.2
Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend ge-
stalten und in das Fachcontrolling integrieren, um eine effektive Ressour-
censteuerung sicherzustellen.
270
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 286 von 320
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Personal
F4
Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die Stellen-
beschreibungen werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt überprüft
bzw. neu erstellt. Aufgrund der Personalsituation und Anzahl von befristeten
Stellen aus dem Pakt ÖGD gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten für eine
zielgerichtete Personalgewinnung.
272 E4.1
Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwi-
ckeln, um den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheits-
amt zu sichern.
273
E4.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen ak-
tualisieren und darin notwendige Qualifikationen aufnehmen. 273
E4.3
Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im Ge-
sundheitsamt durch zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media,
altersgerechte Sprache und Kampagnen verstärken.
275
E4.4
Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für
Rückkehrer oder Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für
den ÖGD unterstützen können.
275
F5
Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt.
Erste Ansätze im Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim Wissensma-
nagement sind vorhanden. Bei beiden Punkten gibt es noch Verbesserungs-
möglichkeiten.
275 E5.1
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden.
Dazu zählen beispielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte Auf-
gaben.
276
E5.2
Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das
Wiki und die praktische Umsetzung der bereits existierenden Konzepte
zum Wissenstransfer und zur Einarbeitung weiter ausbauen.
278
Digitalisierung
F6
Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das Ge-
sundheitsamt entwickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale Fachstrate-
gie. Die aus der Strategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umset-
zung.
279 E6
Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie fest-
gelegten Maßnahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter
zu steigern.
280
F7
Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch ausge-
baut werden, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Kommuni-
kation zu verbessern.
280 E7
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer
digitalen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern
prüfen, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten.
281
Stadt Köln Öffentlicher Gesundheitsdienst 050.010.050_03369
Seite 287 von 320
Feststellung Seite Empfehlung Seite
F8
Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern geför-
dert. Der gegenseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere Inten-
sivierung.
281 E8
Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und
den Wissensaustausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter aus-
bauen.
282
F9
Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des
Gesundheitsamtes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen
für die Bürgerinnen und Bürger ist ausbaufähig.
282 E9
Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, da-
runter Online-Formulare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein
Feedbacksystem sowie Services in leichter und Gebärdensprache.
283
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
Seite 288 von 320
9. Bauaufsicht
9.1 Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Bauauf-
sicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Bauaufsicht
Die Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse der Bauaufsicht der Stadt Köln sind gere-
gelt. Eine Einbindung der Vorgesetztenebene bei allen Entscheidungen sorgt zusätzlich für
Rechtssicherheit. Zudem hilft es, eventuelle Korruptionsfälle präventiv zu vermeiden. Ergän-
zend erfolgt eine digitale Mitzeichnung vor Bescheiderteilung. Bei den von der gpaNRW be-
trachteten Aspekten der Rechtmäßigkeit im Baugenehmigungsverfahren bietet die Bauaufsicht
der Stadt nur geringe Ansatzpunkte für Optimierungen.
Die Bestrebungen der Bauaufsicht, den Baugenehmigungsprozess von der Antragstellung bis
zur Genehmigung digital anzubieten, sind noch nicht abgeschlossen. Eine vollständig digitale
Bearbeitung aller Bauanträge befindet sich zum Zeitpunkt der Prüfung in der Umsetzungs-
phase. Die Stadt Köln gehört zu den wenigen kreisfreien Städten, die eine digitale Antragsan-
nahme bereits anbieten. Die durch eine Digitalisierung möglichen Optimierungspotenziale
können noch nicht vollumfänglich genutzt werden.
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bearbeitung der neuen
Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktua-
tion und die damit verbundene Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein
vergleichsweise hoher Anteil unerledigter Fälle belasten die Bauantragsbearbeitung. Die Stadt
Köln verfügt nur über wenige Neubaugebiete. Die überwiegende Anzahl der Bauanträge sind
komplexe Bauvorhaben im Bestand. Diese sind für die Beschäftigten arbeitsintensiv und erfor-
dern häufig eine Umplanung im laufenden Verfahren.
Bürgerfreundlichkeit ist für die Stadt Köln sehr wichtig. Deshalb haben Bauantragstellende die
Möglichkeit, sich im Internet zu informieren. Daneben bietet die Stadt eine ausführliche und ver-
lässliche Bauberatung vor Antragstellung sowie eine Vollständigkeitsprüfung an. Dennoch geht
ein hoher Anteil von Bauanträgen unvollständig ein. Zwischenzeitlich wird von der Bauaufsicht
die Vorgabe des § 71 BauO NRW 2018 umgesetzt. Danach gilt ein Bauantrag als zurückge-
nommen, wenn Mängel an einem Bauantrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist durch den
Antragstellenden behoben werden.
Die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten für das normale und das vereinfachte Baugenehmi-
gungsverfahren liegen im Jahr 2023 jeweils deutlich über der von der gpaNRW festgelegten
Orientierungsgröße von durchschnittlich zwölf Wochen. Die Laufzeiten ab dem Zeitpunkt, zu
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
Seite 289 von 320
dem der Bauantrag seitens des Antragstellenden mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht
vorliegt, bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides sind im vereinfach-
ten Verfahren unauffällig. Die Laufzeiten für das normale Verfahren konnten von der Stadt nicht
ermittelt werden.
9.2 Aufbau des Teilberichtes
Die Kapitel dieses Teilberichtes beginnen mit einer wertenden Aussage zu unserem Prüfungs-
ergebnis. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) notwendig machen, bezeichnen wir
als Feststellung .
Anschließend folgt kursiv gedruckt die Sollvorstellung. Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und
das Prüfungsziel im Kapitel dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Städte
gültig, z. B. auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage.
Ausgehend von diesem Soll analysieren wir die individuelle Situation in der geprüften Stadt und
weisen dabei erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung aus.
Weitere allgemeine Ausführungen zur Struktur der Teilberichte stehen im Vorbericht.
9.3 Inhalte, Ziele und Methodik
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben beziehen wir die förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheide sowie die
Freistellungsverfahren mit ein. Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspo-
tenziale hinzuweisen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Im Rahmen unserer Analyse stellen wir in Teilbereichen die Entwicklung im Vergleich zu unse-
rer letzten Prüfung dar.
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Der Kennzahlenvergleich
schafft den notwendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der
kreisfreien Städte in NRW. Die Daten erheben wir für die Jahre 2022 und 2023, dabei ist 2023
unser interkommunales Vergleichsjahr.
Den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens stellt die gpaNRW grafisch dar.
Unsere Prozessaufnahme zielt darauf ab, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir überge-
ben der Stadt das Prozessmodell in digitaler Form, damit sie den Prozess selbst weiterentwi-
ckeln und fortschreiben kann.
Darüber hinaus erörtert die gpaNRW mit den Ansprechpersonen der Städte im Handlungsfeld
Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Schnittstellen, Digitalisierung,
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
Seite 290 von 320
Personaleinsatz sowie Bauberatung. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Städte in die-
sen Bereichen die Vorgaben erfüllen, stellt die gpaNRW allen Beteiligten im Rahmen eines In-
terviews einheitliche Fragen.
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung in der Sachbearbeitung erfasst. Dabei erheben wir
alle vollzeitverrechneten Stellenanteile, die für die definierten Aufgaben eingesetzt sind.
9.4 Baugenehmigungen
Mittelpunkt unserer Prüfung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren. Die
Genehmigungsverfahren werden in Nordrhein-Westfalen von den jeweils zuständigen unteren
Bauaufsichten durchgeführt.
Aufgrund von Inflation, mangelndem Eigenkapital, steigenden Zinsen und Baukosten können
viele Bauprojekte derzeit nicht realisiert werden. Geplante Bauvorhaben werden verschoben,
bereits angefangene gestoppt. Diese Situation führt zu einem spürbaren Rückgang der Antrags-
zahlen. Davon sind auch die Städte in Nordrhein-Westfalen betroffen.
Im Folgenden zeigen wir auf, wie sich die Anzahl der Bauanträge und Genehmigungsverfahren
in der Stadt Köln verändert hat. Im Anschluss analysieren wir die Auswirkungen der Verände-
rungen auf die Dauer der Genehmigungsverfahren, die Höhe der unerledigten Bauanträge so-
wie die Personalausstattung.
9.4.1 Strukturen
Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle sowie die Anteile der Anträge in den unterschiedlichen
Verfahren stellt die gpaNRW in diesem Kapitel dar. Berücksichtigt werden hier die Anträge im
normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren sowie die Vorlagen im Freistellungsver-
fahren.
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Fälle je 100.000 EW 229 212 260 300 340 416 23
Fälle je qkm 6,14 3,00 4,52 5,39 6,78 10,99 23
Anteil der Anträge im
vereinfachten Geneh-
migungsverfahren an
den Fällen in Prozent
76,97
70,82 75,86 82,75 86,39 95,82 22
Anteil der Anträge im
normalen Genehmi-
gungsverfahren an
den Fällen in Prozent
22,23
3,74 13,33 16,66 21,62 27,53 22
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
Seite 291 von 320
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil der Freistel-
lungsverfahren an
den Fällen in Prozent
0,80
0,00 0,29 0,54 1,40 3,68 23
Die Werte der Strukturkennzahlen mit Einwohner- und Flächenbezug liegen bei der Stadt Köln
unter dem ersten Viertelwert bzw. oberhalb des Median. Hier spiegelt sich die örtliche Situation
wider – es gibt nur noch wenige bebaubare Wohn- und Gewerbegrundstücke.
Gegenüber der letzten Prüfung im Jahr 2018 haben sich keine wesentlichen Änderungen erge-
ben. Der Anteil sowie die Anzahl der Freistellungsverfahren sind in der Stadt Köln gering. Bau-
willige reichten 2023 nur 20 derartige Verfahren ein.
Das Bauantragsvolumen schwankt aus verschiedenen Gründen. Ursachen hierfür sind vielfältig.
Dazu gehörten beispielsweise wirtschaftliche Faktoren, Marktbedingungen, Zinssituation, Pan-
demie, Baupreisentwicklungen etc. Die Entwicklung der Fallzahlen der Bauaufsicht der Stadt
Köln stellt sich seit der letzten Prüfung von 2017 bis 2023 wie folgt dar:
Entwicklung der Antragszahlen Köln 2017 bis 2023
Die Anzahl der Bauanträge ist vom Maximalwert 4.874 im Jahr 2017 auf 2.468 Bauanträge im
Jahr 2023 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von rund 49 Prozent. Damit haben sich
die Antragszahlen seit der letzten Prüfung fast halbiert.
9.4.2 Rechtmäßigkeit
Feststellung
Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der Rechtmäßigkeit
nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
Seite 292 von 320
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich u. a. durch die Einhaltung der gesetzlichen
Frist- und Prüfvorgaben zur Bearbeitung eines Bauantrages aus. Dazu gehört auch die Umset-
zung der gesetzlich verankerten Regelungen zur Rücknahmefiktion.
Schnittstellen zu anderen Behörden und Dienststellen sollte eine Stadt auf das notwendige Maß
beschränken. Beteiligungen sollten in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen sein, da dies die Be-
arbeitungsdauer optimiert.
Laut Auskunft der Stadt Köln gelingt es fast immer, die nach der BauO NRW
72 gesetzte Frist
von maximal zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages zur Überprüfung der Mangel-
freiheit und Vollständigkeit einzuhalten. Verzögerungen ergeben sich im Einzelfall durch Krank-
heit, Urlaub oder Fehler bei der Bearbeitung.
Die Stadt überwacht die Einhaltung dieser Frist jedoch nicht aktiv. In der Fachsoftware werden
dazu keine entsprechenden Angaben erfasst, so dass auch keine Auswertungen vorgenommen
werden können. In Anbetracht der Tatsache, dass für die Vollständigkeitsprüfung eine Frist von
zehn Tagen gilt, sollte die Stadt Köln die tatsächlichen Bearbeitungszeiten für diesen Arbeits-
schritt erfassen und auswerten. So kann sie feststellen, ob die Frist regelmäßig eingehalten
wird oder ob der vorgesehene Bearbeitungsablauf verkürzt werden kann.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung syste-
matisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die Einhaltung der gesetzlichen Vor-
gabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung und ist zur Steuerung des Personaleinsatzes er-
forderlich.
Im Zuge der Digitalisierung ist laut Auskunft der Stadt Köln eine Erfassung und Auswertung der
Fristen für die Vollständigkeitsprüfung geplant.
Geht ein unvollständiger Antrag ein, fordert die Sachbearbeitung die fehlenden Unterlagen
nach. Im Regelfall setzt sie für die Nachbesserung der Antragsunterlagen eine Frist von vier
Wochen. Vor Fristablauf hat der Antragstellende die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantra-
gen.
Reicht der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin die fehlenden Unterlagen nicht
fristgerecht ein oder beseitigt den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist, wendet die Stadt
Köln die Rücknahmefiktion an. Der Antrag gilt dann rechtlich als zurückgenommen und die Un-
terlagen werden zurückgesendet.
Die von der Bauaufsicht Köln praktizierte Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Anforde-
rungen und wird von der gpaNRW unterstützt.
72 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Lande sbauordnung 20187 – BauO NRW 2018 zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.
Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172)
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
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Überblick Anwendung Rücknahmefiktion
Merkmal Köln Kreisfreie Städte, die
mit ja antworten
Anforderung von fehlenden Unterlagen mit Fristsetzung unter
Verweis auf die Rücknahmefiktion ja 23 von 23
Gewährung von Fristverlängerung nach Beantragung durch den
Antragstellenden/Bauvorlagenberechtigten vor Fristablauf ja 22 von 23
Erinnerung durch die Bauaufsicht vor Fristablauf ne in 1 von 23
Erinnerung durch Bauaufsicht mit erneuter Fristsetzung nach
Fristablauf nein 2 von 23
Konsequente Anwendung der Rücknahmefiktion (Umsetzung der
gesetzlichen Regelung) ja 17 von 23
Die Bauaufsicht der Stadt Köln beginnt die Beteiligungsverfahren erst, wenn der Bauantrag for-
mal vollständig vorliegt. Diese Vorgehensweise kann den Genehmigungsprozess verzögern. Er-
gänzende Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel 9.4.3 – Prozess des vereinfachten Bau-
genehmigungsverfahrens.
Die Beteiligungen erfolgen nach der materiellen Hauptprüfung und der Vervollständigung der
Unterlagen sternförmig in digitaler Form. Überwiegend werden interne Stellen (Stadtplanung,
Denkmal-, Umwelt- und Brandschutz) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ein nicht
fristgerechter Rücklauf verzögert den Prozess. Laut Auskunft der Bauaufsicht wird eine hohe
Zahl von Anfragen nicht zeitnah beantwortet. Dies liegt häufig an einem hohen Arbeitsdruck in
den zu beteiligenden Bereichen. Verzögerungen durch ausbleibende Rückläufe kann die Bau-
aufsicht nur schwer beeinflussen. Sobald interne Stellen betroffen sind, hat die Stadt Köln je-
doch die Möglichkeit, die Situation durch organisatorische Maßnahmen in den entsprechenden
Bereichen zu verbessern.
Andere Bauaufsichten haben gute Erfahrungen mit einer festgelegten Rücklauffrist gemacht.
Diese kann sich durchaus im Zeitraum von unter vier Wochen bewegen. Eine ausreichende
personelle Ausstattung der zu beteiligenden internen Stellen ist Voraussetzung für den Erfolg
der Maßnahme. Nur so kann auch im Vertretungsfall eine fristgerechte Beantwortung sicherge-
stellt werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu beteiligenden internen
Stellen einen fristgerechten Rücklauf der Stellungnahmen sicherstellen.
Unabhängig davon sind die zu beteiligenden internen Stellen auf einen zeitnahen Rücklauf von
angeforderten Unterlagen und Gutachten angewiesen.
Laut Angabe der Stadt Köln können Fristen in der Fachsoftware hinterlegt werden. Eine ver-
bindliche digitale Wiedervorlage befindet sich bereits in der Umsetzung. Nach drei Wochen wird
bei ausbleibendem Rücklauf eine Ämterbesprechung anberaumt.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
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Stellungnahmen Bauaufsicht 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Eingeholte bauauf-
sichtliche Stellung-
nahmen je Bauantrag
3,45 1,29 3,13 3,67 5,52 10,31 19
Intern eingeholte
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag
3,35
1,25 2,88 3,41 4,87 10,15 17
Extern eingeholte
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag
0,10
0,04 0,08 0,10 0,20 0,93 17
Die eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnahmen liegen im interkommunalen Vergleich unter-
halb des Median. Damit holt Köln vergleichsweise weniger Stellungnahmen ein als die Mehrzahl
der kreisfreien Städte. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich geeignet, den Baugenehmi-
gungsprozess zu beschleunigen.
Neben den durchzuführenden internen und externen Beteiligungen kann auch eine mögliche
Beteiligung der Bezirksvertretungen zu einer Verzögerung des Baugenehmigungsprozesses
führen. Aus diesem Grund hat die gpaNRW die Vorgehensweise der kreisfreien Städte erho-
ben:
Einbindung der Bezirksvertretungen in den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens
Merkmal Köln Kreisfreie Städte,
die mit ja antworten
Die Bezirksvertretungen werden beteiligt. nein 2 von 23
Die Bezirksvertretungen werden vor erfolgter Genehmigung/Ableh-
nung informiert. ja 8 von 23
Die Bezirksvertretungen werden nach Erteilung der Baugenehmi-
gung informiert. nein 2 von 23
Die Bezirksvertretungen stimmen vor Erteilung der Baugenehmi-
gung in jedem Fall zu. nein 0 von 23
Die Bezirksvertretungen stimmen nur bei bestimmten Bauvorhaben
vor Genehmigung zu. nein 4 von 23
Die Bezirksvertretungen stimmen nur bei Abweichungen oder Aus-
nahmen oder Befreiungen vor Genehmigung zu. nein 1 von 23
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Merkmal Köln Kreisfreie Städte,
die mit ja antworten
Durch die Vorgehensweise verzögert sich das Verfahren. nein 3 von 23
Die Stadt Köln informiert die zuständige Bezirksvertretung vor Erteilung der Baugenehmigung 73 .
Laut Auskunft der Bauaufsicht erfolgt durch die praktizierte Vorgehensweise keine Verzögerung
des Genehmigungsprozesses.
9.4.3 Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverf ahrens
Die gpaNRW stellt den Prozess des vereinfachen Baugenehmigungsverfahrens für alle Städte
nach einem einheitlichen Layout dar. Dadurch zeigen wir die verwaltungsinternen Abläufe trans-
parent auf und ermöglichen den Vergleich mit anderen unteren Bauaufsichten. Unterschiede
sind bei der Betrachtung so leichter erkennbar.
Feststellung
Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar strukturiert. Er bietet
jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungsverfahren werden erst nach
Erstellung eines internen Prüfvermerks gestartet und der Umgang mit nicht genehmigungs-
fähigen Bauanträgen belastet die Bauantragsbearbeitung.
Im Baugenehmigungsverfahren sollte eine Stadt ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen
sicherstellen. Sie sollte ihre Beschäftigten präventiv vor Korruptionsvorwürfen schützen. Zudem
sollten mehrfache Vollständigkeitsprüfungen und lange Liegezeiten vermieden werden, um das
Verfahren nicht unnötig zu verlängern.
73 Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Or tsteile gem. § 34 Baugesetzbuch (Grundstücksfläche mehr als 3.000 m²)
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Prozess vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
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Nach Eingang des Bauantrages wird dieser von der Registratur erfasst und an die Vorprüfung
weitergeleitet. Nach Sichtung der Unterlagen erfolgt im Anschluss die Verteilung auf die Sach-
bearbeitenden.
Für ein zügiges Genehmigungsverfahren ist es wichtig, dass die Bauaufsicht den Zeitpunkt und
die Häufigkeit der Nachforderung von Unterlagen geschickt wählt. Die Stadt Köln startet die
Beteiligungsverfahren erst nach Eingang des vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und
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Kataster eingeholten Prüfvermerks sowie nach Vollständigkeit aller Unterlagen. Eine frühzeiti-
gere Beteiligung - wenn alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen - könnte sich po-
sitiv auf die Gesamtlaufzeit auswirken.
Empfehlung
Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die Beteiligungsverfahren starten,
sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Grundsätzlich sehen sich die Bauaufsichten als Genehmigungsbehörde. Dies ist auch bei der
Stadt Köln so. Bevor eine Ablehnung erteilt wird, versucht die Bauaufsicht, eine Genehmigungs-
fähigkeit des vorliegenden Bauantrages zu erreichen. Dies führt dazu, dass nicht genehmi-
gungsfähige Bauanträge häufig – bevor eine Ablehnung ausgesprochen wird – umgeplant und
wiederholt Unterlagen nachgefordert werden.
Andere untere Bauaufsichten zeigen den Bauwilligen ebenfalls Möglichkeiten zur Genehmi-
gungsfähigkeit ihrer Bauanträge auf. Dies geschieht jedoch nur in engen Grenzen. Eine kom-
plexe und damit zeitintensive Umplanung des Bauvorhabens sollte im Zuge des Genehmi-
gungsverfahrens nicht erfolgen. In diesen Fällen sollten die entsprechenden Bauanträge konse-
quent abgelehnt werden.
Empfehlung
Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftigten sollte die Stadt
Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens verzichten.
In Köln ist die Sachbearbeitung der Bauaufsicht nach Eingang des Antrages grundsätzlich für
alle Aufgaben und Entscheidungen rund um die Baugenehmigung zuständig. Eine Beteiligung
der Vorgesetztenebene ist im Prozess an mehreren Stellen vorgesehen.
Das Vier-Augen-Prinzip hilft, Korruption zu vermeiden. Zudem wird durch ein Vier-Augen-Prin-
zip eine einheitliche Bearbeitung und Entscheidung unter gleichen Gesichtspunkten unterstützt.
In der Bauaufsicht wird über Genehmigungen entschieden. Damit zählt diese Aufgabe zu den
korruptionsgefährdeten Bereichen. Diese sind insbesondere dort anzunehmen, wo auf Geneh-
migungen, Gebote oder Verbote Einfluss genommen werden kann. Die Entscheidung über eine
Genehmigung soll daher von mindestens zwei Personen innerhalb der öffentlichen Stelle getrof-
fen werden. Diese Vorgabe wird von der Stadt Köln durch eine Mitzeichnung des oder der Vor-
gesetzten vor Ablehnung oder Genehmigung von Bauanträgen umgesetzt. Die folgende Tabelle
stellt die Vorgehensweise der Bauaufsichten im Umgang mit einer erneuten Anforderung von
fehlenden Unterlagen dar:
Umgang mit Ablehnungen bei erneuter Anforderung von fehlenden Unterlagen
Merkmal Köln Kreisfreie Städte, die
mit ja antworten
Erneute Anforderung von fehlenden Unterlagen mit Fristsetzung
unter Verweis auf die Rücknahmefiktion ja 11 von 23
Einsetzen der Rücknahmefiktion bei Fristablauf ja 10 von 23
Ablehnung des Bauantrages wegen fehlender Genehmigungsfä-
higkeit (Entscheidung in der Sache) ja 21 von 23
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9.4.4 Digitalisierung
Die Stadt Köln gehört zu den wenigen kreisfreien Städten, die Bauanträge bereits über eine
Plattform annehmen und im Anschluss digital bearbeiten können. Anträge in Papierform wer-
den in analoger Form bearbeitet.
Die Bauanträge sollte eine Stadt elektronisch annehmen, abschließend elektronisch bearbeiten
und ebenso archivieren. Hierbei sollte sie die folgenden wesentlichen Aspekte für das Bauge-
nehmigungsverfahren bereits umgesetzt oder zumindest mit der Umsetzung begonnen haben:
Eine Stadt kann Bauanträge digital über eine Plattform annehmen. Die Angaben im An-
tragsvordruck werden dabei automatisch in die Fachsoftware übernommen.
Eine Stadt scannt Bauanträge in Papierform zu Beginn des Prozesses ein und bearbeitet
sie in Folge ausschließlich in digitaler Form.
Eine Stadt kann sämtliche schriftlichen Kontakte mit dem Bauvorlagenberechtigten sowie
dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin über die Plattform abwickeln.
Eine Stadt führt die Beteiligung interner und externer Dienststellen ausschließlich in elekt-
ronischer Form durch.
Eingehende Stellungnahmen übernimmt die Bearbeitungssoftware medienbruchfrei.
Eine Stadt verfügt über ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem zur Ablage von
elektronischen Bauakten. Sie scannt die Altakten ein und archiviert diese elektronisch.
Die Stadt Köln kann Bauanträge digital über das Bauportal des Landes NRW annehmen. Die-
ses ist mit der Fachsoftware der Bauaufsicht verknüpft und kann eine vollständige elektronische
Bearbeitung von digital eingereichten Bauanträgen sicherstellen.
Die überwiegende Anzahl der Bauanträge geht in Köln zum Stichtag 01. Juni 2024 noch in Pa-
pierform ein. In diesen Fällen ist es sinnvoll, die Dokumente bereits zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt einzuscannen. So kann im laufenden Verfahren bereits schnell und ohne großen Auf-
wand von verschiedenen Stellen darauf zugegriffen werden. Zudem wird ein späteres elektroni-
sches Archivieren beschleunigt. Eine reine Papierakte ist zwar auch im wörtlichen Sinne „medi-
enbruchfrei“ – die gpaNRW sieht die digitale Akte aber als Voraussetzung für ein beschleunig-
tes Verfahren an.
Die Stadt Köln verzichtet zum Zeitpunkt der Prüfung auf ein sofortiges Einscannen von analo-
gen Bauanträgen nach Antragseingang. In diesen Fällen erfolgt die Bearbeitung mit der Papier-
akte als federführendes Medium.
Zwischenzeitlich wird die Möglichkeit einer digitalen Bauantragsstellung aktiv beworben. Die
Bemühungen der Stadt sind erfolgreich. Im Dezember 2024 sind laut Auskunft der Bauaufsicht
rund 44 Prozent der Bauanträge digital eingegangen, im Januar 2025 ist der Anteil auf rund 91
Prozent angestiegen.
Die Stadt ermöglicht Bauantragstellenden und -vorlageberechtigten, den aktuellen Verfahrens-
stand selbständig digital nachzuhalten.
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In der Fachsoftware sind Musterschreiben und Textbausteine hinterlegt. Darüber hinaus lenken
verbindliche Prozessschritte die Sachbearbeitenden durch das Verfahren. So müssen einzelne
Arbeitsschritte zunächst abgeschlossen werden, bevor neue beziehungsweise die nächsten Ar-
beitsschritte durchgeführt werden können. Dies dient der Rechtssicherheit. Eine Überwachung
der Fristen mit Hilfe der Fachsoftware ist derzeit noch nicht vollumfänglich möglich. Wir verwei-
sen hierzu auf unsere Ausführungen im Kapitel 9.4.2 - Rechtmäßigkeit.
Insgesamt hat die gpaNRW einen sehr unterschiedlichen Fortschritt bei der Digitalisierung der
Baugenehmigungsverfahren bei den kreisfreien Städten in NRW vorgefunden. Die nachfol-
gende Tabelle zeigt neben unterschiedlichen Anforderungen der Digitalisierung auch die Anzahl
der Städte, die diese bereits erfüllen:
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen Digitalisierung zum Stichtag 01. Juni 2024
Anforderung Status Köln Kreisfreie Städte, die diese
Anforderungen erfüllen
Bauanträge können digital über eine Plattform angenom-
men werden. ja 7 von 23
Bauvorlagenberechtigte können über die Plattform Vor-
drucke ausfüllen und Unterlagen hochladen. ja 7 von 23
Es erfolgt eine automatische Übernahme aus dem An-
tragsvordruck in die Fachsoftware. ja
6 von 23
Anträge in Papierform werden zu Beginn des Prozesses
eingescannt. nein 10 von 23
Im Anschluss erfolgt eine elektronische Bearbeitung in
der Fachsoftware (Verzicht auf Papierakte). nein 4 von 23
Schriftverkehr sowie die Anforderung fehlender Unterla-
gen erfolgt in elektronischer Form. ja 8 von 23
Musterschreiben sind in der Fachsoftware hinterlegt. ja 23 von 23
Die Beteiligung von internen und externen Stellen erfolgt
elektronisch über die Plattform. nein* 9 von 23
Die Beteiligung von internen und externen Stellen erfolgt
elektronisch (Schnittstelle, Email etc.). ja 14 von 23
Bauantragstellende können den Verfahrensstand selb-
ständig digital nachvollziehen. Die Beteiligung von inter-
nen und externen Stellen erfolgt elektronisch (Schnitt-
stelle, Email etc.).
ja
14 von 23
Die Überwachung von Fristen erfolgt mithilfe der Fach-
software. ja 20 von 23
Es sind verbindliche Prozessschritte in der Fachsoftware
hinterlegt. ja 18 von 23
Die Festlegung der Gebührenhöhe wird durch die Fach-
software unterstützt. ja 22 von 23
Aktuelle Bauakten werden elektronisch archiviert. j a 14 von 23
Es gibt ein einheitliches Dokumentenmanagementsystem
(alternativ: Aktenplan) anhand dessen Vorgänge abge-
legt und z. B. auch von Vertretungskräften einfach aufge-
funden werden können.
ja 18 von 23
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Anforderung Status Köln Kreisfreie Städte, die diese
Anforderungen erfüllen
Altakten werden eingescannt und elektronisch archiviert. ja 12 von 23
*Die Stadt Köln plant den Anschluss an die Kommunikationsplattform des Landes NRW.
9.4.5 Personaleinsatz
Ein Bauantrag ist kein Standardgeschäft und stark von Individualitäten sowie den jeweiligen ört-
lichen Rahmenbedingungen in Form von Bebauungsplänen etc. abhängig.
Die gpaNRW vergleicht den Personaleinsatz interkommunal unter Berücksichtigung des jeweili-
gen Fallaufkommens.
Hierbei berücksichtigt die gpaNRW das gesamte Personal, das für die Bearbeitung von Bauge-
nehmigungen im weiteren Sinne eingesetzt ist – auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst
nicht direkt der Baugenehmigungsbearbeitung zugeordnet hat. Dies beinhaltet auch das Perso-
nal, das die förmlichen Bauvoranfragen bearbeitet oder Bauberatungen durchführt.
Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Bauanträge zu erledigen sind (inkl. Gebührenbescheid er-
stellen, Antrag archivieren, etc.), berücksichtigt die gpaNRW bei den Stellenanteilen. Dabei wur-
den alle Stellen erfasst, die in Bezug zu den erhobenen Grundzahlen „Mengen Baugenehmi-
gung“ stehen, somit also auch für Anzeigen und Vorlagen im Rahmen des Freistellungsverfah-
rens. Stellenanteile für darüber hinaus anfallende zusätzliche Aufgaben fließen nicht mit ein.
Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung sind die erhobenen Daten vergleichbar.
Die Anzahl der „Fälle“ setzt sich in diesem Kapitel aus den Anträgen und Vorlagen zusammen,
die die Sachbearbeitung zu bearbeiten hat. Berücksichtigt werden hier somit die Anträge im
normalen und im vereinfachten Genehmigungsverfahren, die Freistellungsverfahren sowie die
förmlichen Bauvoranfragen. Da es sowohl komplizierte und langwierige Fälle im vereinfachten
Verfahren als auch schnell abzuwickelnde Fälle im normalen Verfahren gibt, wird auf Gewich-
tungen verzichtet.
Feststellung
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bearbeitung der
neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien Städten. Eine hohe
Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein hoher Anteil unerledigter Bauanträge belasten die
Bauantragsbearbeitung.
Grundsätzlich sollte eine Stadt auf veränderte Rahmenbedingungen in Bezug auf den Personal-
einsatz reagieren, beispielsweise bei der Zu- oder Abnahme der Fallzahlen. Dazu sollte sie die
Personalbelastung nachhalten. Bei sinkenden Antragszahlen sollte sie dem Personal ggf. an-
dere Aufgaben zuweisen. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte sie weiteres Personal un-
terstützend einsetzen oder ablauforganisatorisch reagieren.
Dabei ist mit dem Zuweisen anderer Aufgaben nicht gemeint, dass das Personal in anderen
Verwaltungsbereichen eingesetzt werden soll: Vielmehr ist es Ziel, dass bei sinkender Belas-
tung in der Sachbearbeitung der Baugenehmigungsverfahren die Beschäftigten beispielsweise
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Digitalisierung übernehmen können.
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Für den von der gpaNRW definierten Bereich der Baugenehmigungen und der Bearbeitung der
förmlichen Voranfragen/ Vorbescheide waren bei der Stadt Köln in 2023 insgesamt 82 Vollzeit-
Stellen eingesetzt.
Darin enthalten ist ein Anteil von 16 Vollzeit-Stellen für den Overhead.
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauaufsicht inkl. Bauberatung 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Durch das eingesetzte Personal müssen in Köln weniger neue Fälle bearbeitet werden als in
den Vergleichskommunen.
Zur weiteren Analyse beziehen wir nachfolgende Kennzahlen mit ein:
Weitere Kennzahlen 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Fälle je Vollzeit-Stelle
Sachbearbeitung
Baugenehmigung
(ohne Bauberatung)
47
32 51 61 74 170 19
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Bescheide je Vollzeit-
Stelle Sachbearbei-
tung Bauaufsicht
(inkl. Bauberatung)
41
22 39 43 55 125 23
Verhältnis unerledig-
ter Bauanträge zum
01.01. zu den neuen
Bauanträgen in Pro-
zent
97,24
5,72 36,36 56,88 68,96 148 18
Die Kennzahl Bescheide je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauaufsicht (inkl. Bauberatung) liegt
im Vergleich unterhalb des Median. Dies bedeutet, dass in den Vergleichsstädten das einge-
setzte Personal mehr Fälle durch Bescheide abschließen konnte als in der Stadt Köln. Wir ha-
ben analysiert, welche Ursachen zu einem höheren Personaleinsatz führen könnten. Ein Aspekt
könnte fehlende Erfahrung oder Routine sein. Dies trifft auf die Stadt Köln im Prüfzeitraum zu.
Belastet ist die Bauaufsicht nach eigenen Angaben durch eine hohe Fluktuation. Viele langjäh-
rige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren in den Ruhestand gegangen.
Auch in den folgenden Jahren werden weitere Beschäftigte die Altersgrenze erreichen.
Aktuell befindet sich rund ein Drittel der Beschäftigten in der ersten Einarbeitungsphase. Ein
weiteres Drittel befindet sich in der zweiten Stufe der Einarbeitung. Lediglich das letzte Drittel
sind erfahrene Mitarbeitende. Diese sind zusätzlich durch die Umsetzung der Digitalisierung be-
lastet.
Durch die Einarbeitung der neuen Beschäftigten werden erhebliche Zeitanteile gebunden. Diese
hohe Belastung spiegelt sich auch in der Kennzahl wider – in anderen Städten kann teilweise
ein routinierteres Abarbeiten der Fälle erfolgen. Hinzu kommt, dass zum Untersuchungszeit-
punkt noch einige befristete Stellen im Stellenplan vorhanden und besetzt waren. Diese Stellen
hat die Stadt Köln nach eigenen Angaben inzwischen abgebaut. Die Befristungen wurden nicht
verlängert. Bei gleichbleibenden Fallzahlen müssten rechnerisch daher aktuell mehr Anträge
durch die Mitarbeitenden bearbeitet werden.
Eine andere mögliche Ursache kann bei den Ablehnungen zu finden sein. Diese werden im Ka-
pitel 9.4.6 - Bauberatung betrachtet. Der Anteil der Ablehnungen bildet den Maximalwert im in-
terkommunalen Vergleich. Ablehnungsbescheide können einen höheren Aufwand (durch Anhö-
rung, Nachbesserung etc.) im Verfahren verursachen, als dies bei Genehmigungsbescheiden
der Fall ist.
Daneben spielt auch der Anteil der unerledigten Bauanträge eine Rolle: Häufig sind dies Fälle,
die Besonderheiten aufweisen oder umfangreiche Beteiligungsverfahren erfordern und sich da-
her über Monate hinziehen. Die Sachbearbeitung muss sich dann immer wieder neu in diese
Fälle einarbeiten, damit die Bearbeitung fortgesetzt werden kann.
Das Verhältnis unerledigter Bauanträge jeweils zum 01. Januar eines Jahres zu den neuen
Bauanträgen in Prozent zeigt die bestehende Belastung aus diesen Fällen. Da sie ebenfalls
durch die eingesetzten Personalressourcen zu bewältigen sind, ist es wichtig, diesen Wert in
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seiner Entwicklung zu beobachten. Die unerledigten Bauanträge konnten von der Stadt Köln
zum 01. Januar 2023 leicht reduziert werden.
Mit rund 97 Prozent gehört die Stadt auch weiterhin zu den Städten mit einem erhöhten „Anteil
unerledigter Bauanträge im Verhältnis zu den neuen Bauanträgen“. Eine Ursache dafür ist der
zuvor geschilderte Umgang mit Umplanungen im laufenden Verfahren.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge zum 01. Ja-
nuar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden Tendenz anpassen, damit
die Fälle abgearbeitet und Überlastungen vermieden werden können.
9.4.6 Bauberatung
Die Stadt Köln stellt Bauinteressenten Vorabinformationen in Form einer allgemeinen Bau-
beratung sowie digital zur Verfügung. Der Anteil abgelehnter Bauanträge bildet den Maxi-
malwert im Vergleich.
Eine Stadt sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege der
Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgenommenen sowie der unvollständig einge-
henden Bauanträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürger-
freundlich agieren.
Die Stadt Köln bietet eine allgemeine Bauberatung zu festgelegten Zeiten persönlich sowie te-
lefonisch an. Daneben kann man Bauanträge bereits vor Antragstellung auf Vollständigkeit prü-
fen lassen. Dieser Service ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurückgenommene, abgelehnte und unvollständige Bauanträge 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil zurückgenom-
mener Bauanträge
an den Bauanträgen
in Prozent
12,03
5,00 9,13 11,48 14,99 29,43 23
davon durch den An-
tragstellenden 48,82
9,91 33,49 46,31 51,78 89,23 20
davon durch Gesetz
(Rücknahmefiktion) 51,18
10,77 48,22 54,97 66,52 90,09 20
Anteil Ablehnungen
an den Bescheiden in
Prozent
9,46
0,16 1,04 2,02 3,64 9,46 23
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil unvollständig
eingegangener Bau-
anträge an den Bau-
anträgen in Prozent
63,41
39,01 62,91 75,00 89,97 95,78 21
Wir betrachten parallel die drei Aspekte der Anteile zurückgenommener, abgelehnter oder un-
vollständiger Bauanträge im Vergleichsjahr. Der leicht überdurchschnittliche Anteil an zurückge-
nommenen Bauanträgen lässt für sich betrachtet noch keinen Rückschluss auf die Wirkung der
zur Verfügung gestellten Informationen zu. Insbesondere eine konsequente Umsetzung der
Rücknahmefiktion bei nicht fristgerechtem Eingang fehlender Unterlagen kann die Kennzahl be-
einflussen.
Bei den zurückgenommenen Anträgen spielt nicht nur die aktive Rücknahme durch den Antrag-
steller oder die Antragstellerin eine Rolle, sondern auch die Rücknahmefiktion. Laut Auskunft
der Bauaufsicht werden die gesetzlichen Regelungen konsequent umgesetzt (vgl. Kapitel 9.4.2
– Rechtmäßigkeit). Der interkommunale Vergleich der Rücknahmen durch den Antragstellen-
den zeigt eine Positionierung der Stadt Köln oberhalb des Median. Dies bestätigt die Anwen-
dung der Regelungen zur Rücknahmefiktion.
Der vergleichsweise hohe Anteil an Ablehnungen zeigt, dass die Antragstellenden die Erfolg-
saussichten ihres eingereichten Bauantrages häufig fehleinschätzen. Diese Anträge binden
aber dennoch in besonderem Maße Personalressourcen durch die Antragsprüfung und das
Ausloten von möglichen Anpassungen, die das Bauvorhaben ggf. genehmigungsfähig werden
lassen. Die Stadt Köln muss dabei die Interessen verschiedenster Beteiligter berücksichtigen.
Wenn das Individualinteresse an einer Bebauung nicht mit dem öffentlichen Belangen bzw. Ge-
meinwohl oder den grundsätzlichen Rechtsvorgaben in Einklang zu bringen ist, bleibt nur die
Ablehnung. Dies sollte den Bauantragstellenden schon vor der Antragstellung bewusst sein.
Der Anteil der unvollständig eingegangenen Bauanträge liegt unterhalb des Median – das heißt,
die übrigen kreisfreien Städte weisen einen höheren Anteil an unvollständigen Anträgen auf und
haben somit mehr Unterlagen bei den Antragstellenden nachzufordern. Dies lässt aus Sicht der
gpaNRW den Rückschluss zu, dass die grundsätzlichen Informationen zum Verfahren von den
Interessierten aufgenommen werden.
9.4.7 Dauer der Genehmigungsverfahren
Häufig sind die Bauanträge beim Antragseingang nicht vollständig, und es müssen Unterlagen
nachgefordert werden. Das verzögert den Gesamtprozess. Die Genehmigungsbehörden stehen
oft wegen langer Laufzeiten von Baugenehmigungen in der Kritik.
Daher bildet die gpaNRW die durchschnittliche Gesamtlaufzeit der einzelnen Verfahren ab. Da-
bei orientiert sie sich an der maximalen Dauer der vereinfachten Genehmigungsverfahren, die §
71 Abs. 6 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese Zielgröße aus Sicht der
gpaNRW erreichbar sein. Nach den bisherigen Erfahrungen der gpaNRW wird der Durch-
schnittswert weniger von der Art der Verfahren beeinflusst, sondern hängt vielmehr von den
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vorgegebenen Regeln, z. B. zur Beteiligung politischer Gremien, des Umgangs mit zu beteili-
genden Behörden, ab.
Die Gesamtlaufzeit wird zusätzlich maßgeblich von der Fristsetzung bei der Nachforderung von
Unterlagen beeinflusst. Wir zählen bei der Erfassung einheitlich für alle Städte die Kalendertage
(nicht Arbeitstage) und bereinigen weder Stopp- noch Ruhezeiten oder ähnliche Bearbeitungs-
unterbrechungen.
Feststellung
Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale Baugenehmi-
gungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der Orientierungsgröße der gpaNRW.
Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind die Laufzeiten im vereinfachten Verfahren kür-
zer, sie bilden den Median im interkommunalen Vergleich.
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Gesamtlaufzeit von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte eine Stadt ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragsein-
gang nicht überschreiten.
Da wir die Dauer der Genehmigungsverfahren bis zur Genehmigung oder Ablehnung betrach-
ten, fließen zurückgenommene Anträge bei der Ermittlung der Durchschnittszeiten nicht mit ein.
Die differenzierte Erfassung von Laufzeiten ist eine wesentliche Information für die Stadt und
kann sie bei der Steuerung unterstützen. Beispielsweise helfen die ausgewerteten Zeiten, Ursa-
chen für Veränderungen bei den Verfahrensdauern zu ermitteln und diese entweder zu bestär-
ken, wenn sie die Verfahren beschleunigen, oder diese abzustellen, wenn sie die Verfahrens-
dauern belasten.
Die gpaNRW betrachtet zunächst die Gesamtlaufzeiten im vereinfachten Genehmigungsverfah-
ren, da diese bei allen Städten mit rund 83 Prozent den Hauptanteil der Bauanträge ausma-
chen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Kapitel 9.4.1 - Strukturelle Rahmenbedin-
gungen. Bei der Stadt Köln machen die vereinfachten Genehmigungsverfahren rund 77 Pro-
zent der Bauantragsverfahren aus.
Die gpaNRW hat die durchschnittliche Dauer für das vereinfachte und das normale Genehmi-
gungsverfahren in jeweils zwei Varianten erhoben:
Als „Gesamtlaufzeit“ ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder
Ablehnungsbescheides und
als „Laufzeit“ ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag seitens des Antragstellers bzw.
der Antragstellerin mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt bis zur Erteilung
des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides.
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Gesamtlaufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Bei den vereinfachten Genehmigungsverfahren liegt die Stadt über dem dritten Viertelwert. Die
Orientierungsgröße der gpaNRW wurde damit überschritten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich
die durchschnittliche Gesamtlaufzeit nicht verändert.
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Gesamtlaufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2023
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Auch bei der Gesamtlaufzeit der normalen Genehmigungsverfahren positioniert sich die Stadt
Köln oberhalb des dritten Viertelwertes. Gegenüber dem Jahr 2023 ist die durchschnittliche Ge-
samtlaufzeit von 254 auf 301 Tage angestiegen.
Ursächlich für lange Gesamtlaufzeiten kann die Belastung der Beschäftigten mit neuen Fällen
sein. Dies ist in Köln nicht der Fall. Je Vollzeit-Stelle müssen die Beschäftigten weniger Fälle als
in der Mehrzahl der Vergleichskommunen bearbeiten. Eine hohe Fluktuation belastet jedoch die
Bearbeitung von Bauanträgen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Ausführun-
gen im Kapitel 9.4.5 – Personaleinsatz.
Zum Prüfzeitpunkt gibt es nur wenige Neubaugebiete in Köln. Die Bebauung erfolgt aktuell
überwiegend durch Nutzungsänderungen, das bedeutet: „Bauen im Bestand“ und „Bauen in die
Höhe“. Laut Auskunft der Bauaufsicht wird jede Möglichkeit genutzt, dazu gehören auch Grund-
stücke, die in der Vergangenheit für eine Bebauung nicht in Frage gekommen wären. Hier wer-
den jetzt sämtliche Möglichkeiten ausgelotet, um eine Bebauung zu erreichen – was in der Pra-
xis zu erheblicher Mehrarbeit führt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Aus-
führungen im Kapitel 9.4.3 – Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Gesamtlaufzeiten ist die Entwicklung der
unerledigten Bauanträge. Ein verstärkter Abbau von Altfällen kann zu einer Verlängerung der
durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten führen. Die Stadt Köln erreicht bei den unerledigten Bau-
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03369
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anträgen, wie zuvor im Kapitel 9.4.6 - Bauberatung erläutert, eine Positionierung über dem drit-
ten Viertelwert im interkommunalen Vergleich. Ein Abbau der Rückstände wirkt sich auf den
Kennzahlenwert aus und führt im jeweiligen Vergleichsjahr zu verlängerten Gesamtlaufzeiten.
Wir haben analysiert, welche weiteren Ursachen zu den langen Gesamtlaufzeiten führen kön-
nen. Folgende Aspekte sind im Prüfzeitraum dafür ursächlich:
Die Beteiligung des Amtes für Liegenschaften und Kataster führt zu zeitlichen Verzöge-
rungen.
Die Stadt Köln startet ihre Beteiligungsverfahren erst nach Eingang aller Unterlagen.
Der Rücklauf der Stellungnahmen erfolgt häufig erst mit zeitlichem Verzug.
Die Auslotung der Bebaubarkeit von Grundstücken im Bestand ist anspruchsvoll. Kom-
plexe Vorhaben erfordern häufig eine Umplanung im laufenden Verfahren und im An-
schluss eine mehrfache Anforderung von Unterlagen.
Die Vorteile der Digitalisierung können von der Stadt Köln noch nicht vollumfänglich genutzt
werden. Eine durchgängige digitale Bearbeitung von Bauanträgen in Papierform ist noch nicht
möglich. Die im Laufe des Jahres 2024 vollzogenen Digitalisierungsschritte zeigen nach Aus-
kunft der Bauverwaltung erste Erfolge. Eine Auswertung der Gesamtlaufzeiten des Jahres 2024
zeigt eine sinkende Tendenz.
Neben der Gesamtlaufzeit hat die gpaNRW auch die Laufzeit der Bauanträge erhoben. Die Ge-
genüberstellung der Gesamtlaufzeit mit der Laufzeit ab Vollständigkeit verdeutlicht in der Regel
den Zeitraum, der für die Vervollständigung von Anträgen aufgewandt wird. Das bedeutet, dass
sich die Bediensteten mehrfach in einen Sachverhalt neu einarbeiten müssen, da von der ers-
ten Prüfung bis zur Vervollständigung des Antrages einige Zeit vergangen ist.
Nicht alle im Vergleich enthaltenen Städte können diese Werte angeben. Dazu gehört teilweise
auch die Stadt Köln. Dies liegt daran, dass das Datum der Vervollständigung des Antrags für
normale Genehmigungsverfahren nicht auswertbar erfasst wird.
Empfehlung
Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der Vervollständigung der
Bauanträge auch für die normalen Genehmigungsverfahren in ihrer Software hinterlegen
und auswerten.
Laufzeit in Kalendertagen von Bauanträgen 2023
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
vereinfachtes Geneh-
migungsverfahren 85
17 45 85 103 147 15
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
normales Genehmi-
gungsverfahren k. A.
27 45 88 121 430 14
Nach Vollständigkeit des Antrages erreicht die Stadt im vereinfachten Genehmigungsverfahren
eine mittlere Positionierung im interkommunalen Vergleich. Nach Eingang aller benötigten Un-
terlagen durch den Antragstellenden kann die Stadt Köln im Jahr 2023 im vereinfachten Verfah-
ren eine zeitnahe Genehmigung von Bauanträgen sicherstellen.
.
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9.5 Anlage: Ergänzende Tabelle
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Bauaufsicht
Feststellung Seite Empfehlung Seite
Baugenehmigungen
F1 Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der
Rechtmäßigkeit nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen. 291 E1.1
Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständig-
keitsprüfung systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung
und ist zur Steuerung des Personaleinsatzes erforderlich.
292
E1.2
Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu be-
teiligenden internen Stellen einen fristgerechten Rücklauf der Stellung-
nahmen sicherstellen.
293
F2
Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar struktu-
riert. Er bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungs-
verfahren werden erst nach Erstellung eines internen Prüfvermerks gestartet
und der Umgang mit nicht genehmigungsfähigen Bauanträgen belastet die
Bauantragsbearbeitung.
295 E2.1
Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die Beteiligungs-
verfahren starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen
vorliegen.
298
E2.2
Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftig-
ten sollte die Stadt Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des Bauge-
nehmigungsverfahrens verzichten.
298
F3
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bear-
beitung der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreis-
freien Städten. Eine hohe Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein hoher An-
teil unerledigter Bauanträge belasten die Bauantragsbearbeitung.
301 E3
Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauan-
träge zum 01. Januar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer
steigenden Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlas-
tungen vermieden werden können.
304
F4
Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale
Baugenehmigungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der Orientie-
rungsgröße der gpaNRW. Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind die Lauf-
zeiten im vereinfachten Verfahren kürzer, sie bilden den Median im interkom-
munalen Vergleich.
306 E4
Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der Ver-
vollständigung der Bauanträge auch für die normalen Genehmigungsver-
fahren in ihrer Software hinterlegen und auswerten.
309
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
Seite 312 von 320
10. gpa-Kennzahlenset
10.1 Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die
einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und
steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu-
sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen, um den
Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen.
Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die
gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Bericht erstellt. Analysen, Empfehlungen sowie
Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsberichten
bekannt oder übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Prüfung veröffentlicht. Sofern wir
das dargestellte Handlungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen
und Empfehlungen im jeweils genannten Teilbericht.
In einigen Fällen verzichten wir in dieser Prüfungsrunde auf eine Fortschreibung der Kennzah-
len aus der letzten Prüfungsrunde. Gründe hierfür sind insbesondere Rechtsänderungen oder
Pandemieauswirkungen, die die Kennzahlen zu stark beeinflussen. Dies betrifft die Handlungs-
felder Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen, Kfz-Zulassungen, Ausbildungsförde-
rung, Eingliederungshilfe, Öffentlicher Gesundheitsdienst
74 , Schulen Flächenmanagement,
Schülerbeförderung, Sport Flächenmanagement und Friedhofswesen.
Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili-
tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich-
barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen
der Städte geführten Gespräche.
Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü-
gung. So können sie die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die Städte
können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushaltspläne
und Jahresabschlüsse integrieren.
Unter www.gpanrw.de steht das gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte mit interkommunalen
Vergleichswerten zum Download zur Verfügung.
74 Die aktuellen Prüfungsinhalte weichen von denen de r letzten Prüfungsrunde ab, so dass die damaligen K ennzahlen nicht fortgeschrie-
ben werden.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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10.2 Aufbau des gpa-Kennzahlensets
Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert
nach den Handlungsfeldern -
die Werte der jeweiligen Stadt,
die interkommunalen Vergleichswerte,
die Anzahl der Vergleichswerte,
das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich sowie
die Angabe zum Teilbericht sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat.
Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat,
enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich
die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn-
zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und
geben in der Spalte für Vorjahre den Hinweis „keine Angabe (k. A.)“. Der Zusatz „k. A.“ deutet
für die Vorjahre somit nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der kreisfreien
Stadt hin.
Die Stadt soll ihre Kennzahlenwerte gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa-Kenn-
zahlenset folgende Vergleichswerte dar:
die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie
drei Viertelwerte.
Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent
darüber liegen.
Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt
basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund-
daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Für jede Kennzahl ist des-
halb das Jahr des interkommunalen Vergleichs angegeben.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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10.3 gpa-Kennzahlenset
gpa-Kennzahlenset Köln
Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Haushaltssituation
Jahresergebnis je EW* in Euro -76,96 -8,48 -115 30,61 88,74 230 468 22 2023 Finanzen
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 34,94 33,58 -35,34 2,61 14,76 26,26 64,44 22 2023 Finanzen
Eigenkapitalquote 2 in Prozent 53,54 48,95 -20,35 19,84 33,46 42,05 76,80 22 2023 Finanzen
Gesamtverbindlichkeiten Konzern
je EW in Euro 9.703 k. A. 3.699 6.074 7.320 8.533 13.271 18 2022 Finanzen
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit je EW in Euro 115
-41,84 -388 -3,18 116 299 569 22 2023 Finanzen
Zahlungsabwicklung
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle
Zahlungsabwicklung 33.751
35.426 23.730 27.522 35.426 39.142 63.379 21 2023 ./.
Ungeklärte Zahlungseingänge je
10.000 Einzahlungen 0,66
14,04 3 15 41 82 481 21 2023 ./.
Bestand Vollstreckungsforderun-
gen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung k. A.
1.533 546 1.539 2.000 2.989 4.969 20 2023 ./.
Abgewickelte Vollstreckungsforde-
rungen je Vollzeit-Stelle Vollstre-
ckung
k. A.
3.701 1.337 1.752 2.269 2.698 3.701 20 2023 ./.
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Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Informationstechnik (IT)
IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-
Ausstattung in Euro 5.697 4.819 3.948 5.493 5.887 6.469 8.081 23 2023 Informations-
technik
Schulen Bewirtschaftung
Aufwendungen Gesamtreinigung je
qm Reinigungsfläche in Euro k. A. 15,49 7,64 12,70 15,49 18,03 23,31 19 2023 ./.
Aufwendungen Eigenreinigung je
qm Reinigungsfläche in Euro 18,88 15,14 11,23 18,04 19,06 23,66 38,38 18 2023 ./.
Aufwendungen Fremdreinigung je
qm Reinigungsfläche in Euro 9,43 15,55 6,21 10,55 13,31 15,51 16,71 18 2023 ./.
Anteil Eigenreinigung an Gesamt-
reinigung in Prozent 9,39 14,17 0,00 5,77 19,46 66,82 100 21 2023 ./.
Aufwendungen Hausmeister-
dienste je qm Bruttogrundfläche in
Euro
k. A.
k. A. 1,41 7,87 8,60 9,81 12,77 19 2023 ./.
Wärmeverbrauch je qm Brutto-
grundfläche in kWh 92,61
99,48 62,84 82,95 91,07 109 137 21 2023 ./.
Stromverbrauch je qm Bruttogrund-
fläche in kWh 17,37
18,27 10,87 13,54 15,22 16,37 18,27 21 2023 ./.
Wasserverbrauch je qm Brutto-
grundfläche in Liter 199
255 106 154 168 212 439 20 2023 ./.
Schulsekretariate
SuS** je Vollzeit-Stelle Schulsekre-
tariate Grundschulen k. A.
461 358 470 545 607 751 22 2023 ./.
SuS je Vollzeit-Stelle Schulsekreta-
riate weiterführende Schulen k. A.
618 473 565 610 626 708 22 2023 ./.
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Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Wohngeld
Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 408 315 315 511 673 782 1.382 23 2023 ./.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach
dem 3. und 4. Kapitel SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen
k. A.
192 150 169 200 237 407 22 2023 ./.
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle
Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel
SGB XII außerhalb von Einrichtun-
gen
189
212 172 189 214 280 455 22 2023 ./.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Transferaufwendungen für Unter-
kunft und Heizung nach dem SGB
II je Leistungsbezieher in Euro
2.866
3.568 2.551 2.738 2.933 3.105 3.568 22 2023 ./.
Transferaufwendungen für einma-
lige Leistungen nach § 24 Abs. 3
SGB II je Leistungsbezieher in
Euro
33,18
37,87 31,90 40,82 47,66 56,27 85,30 22 2023 ./.
Hilfe zur Erziehung
Fehlbetrag HzE je EW unter 21
Jahre in Euro 1.001
k. A. 75 1.046 1.136 1.264 1.419 1.905 20 2023 Hilfe zur Er-
ziehung
Hilfefälle HzE je 1.000 EW von 0
bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE) 32,89
39,20 25,98 33,85 35,68 38,22 51,08 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung
75 Wert konnte nicht geliefert werden, Kennzahl 2022: 1.248 Euro
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Aufwendungen HzE je Hilfefall in
Euro 24.127 30.755 23.991 30.873 31.482 32.714 39.501 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung
Anteil ambulante Hilfefälle an den
Hilfefällen HzE in Prozent 63,29 73,60 47,58 54,57 59,21 63,48 73,60 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII
an den stationären Hilfefällen HzE
in Prozent
27,72
36,41 29,93 38,88 42,56 48,50 57,40 22 2023 Hilfe zur Er-
ziehung
Tagesbetreuung für Kinder
Fehlbetrag Tagesbetreuung für
Kinder je EW von 0 bis unter 6
Jahre in Euro
3.737
k. A. 1.868 3.555 3.874 4.206 5.926 19 2023 ./.
Verhältnis Elternbeiträge zu den
Aufwendungen Tageseinrichtungen
für Kinder (Elternbeitragsquote) in
Prozent
10,2
k. A. 6,61 9,72 10,57 11,56 12,77 18 2023 ./.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für
Kinder in Kindertageseinrichtungen
je Platz in Euro
5.302
k. A. 2.380 4.649 5.105 5.513 6.642 19 2023 ./.
Kinder- und Jugendarbeit
Fehlbetrag Kinder- und Jugendar-
beit je EW von 6 bis unter 21 Jahre
in Euro
273
k. A. 112 162 193 243 588 22 2023 ./.
Spiel- und Bolzplätze
Fläche je EW unter 18 Jahre in qm 9,18 9,03 5,52 9,01 10,50 11,72 16,11 22 2023 ./.
Aufwendungen je qm in Euro 4,53 5,15 2,86 5,12 5,89 7,00 11,25 19 2023 ./.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Vermessungs- und Katasterwesen
Aufwendungen Vermessungs- und
Katasterwesen je EW in Euro 19,46 13,94 13,00 19,50 22,40 26,07 34,44 22 2023 ./.
Aufwendungen Vermessungs- und
Katasterwesen je ha in Euro 519 373 185 304 438 590 1.030 22 2023 ./.
Übernommene Teilungsvermes-
sungen je Vollzeit-Stelle Vermes-
sungs- und Katasterwesen
14
13,74 10,83 18,70 28,00 37,46 52,00 22 2023 ./.
Durch Teilungsvermessungen neu
gebildete Flurstücke je Vollzeit-
Stelle Vermessungs- und Kataster-
wesen
68
44,98 43,84 58,12 96,00 154 310 22 2023 ./.
Übernommene Gebäudeobjekte je
Vollzeit-Stelle Vermessungs- und
Katasterwesen
660
413 41,34 129 339 385 585 22 2023 ./.
Bauaufsicht
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbear-
beitung Bauaufsicht inkl. Baubera-
tung
k. A.
40 31 44 56 64 148 23 2023 Bauaufsicht
Anteil zurückgenommener Bauan-
träge an den Bauanträgen in Pro-
zent
5,32
12,93 5,00 9,13 11,48 14,99 29,43 23 2023 Bauaufsicht
Gesamtlaufzeit Bauanträge (nor-
males Genehmigungsverfahren) in
Kalendertagen
215
301 86 135 171 249 462 21 2023 Bauaufsicht
Gesamtlaufzeit Bauanträge (ver-
einfachtes Genehmigungsverfah-
ren) in Kalendertagen
189
240 73 121 172 208 305 21 2023 Bauaufsicht
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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Handlungsfelder/Kennzahlen Köln
2017/2018
Köln
aktuell Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ver-
gleichs-
jahr
Teilbericht
Verkehrsflächen
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent
gpa-Richtwert: 50 Prozent
./.
k. A. 85,50 41,59 54,60 62,28 81,66 98,25 17 2023
Unterhaltungsaufwendungen je qm
in Euro
gpa-Richtwert: 1,30 Euro je qm
./.
k. A. 0,70 0,69 0,81 0,94 1,08 1,63 16 2023
Reinvestitionsquote in Prozent
gpa-Richtwert: 100 Prozent
./.
k. A. 50,05 16,75 34,73 44,68 58,03 114 18 2023
Straßenbeleuchtung
Unterhaltungsaufwendungen Stra-
ßenbeleuchtung je Leuchtenstand-
ort in Euro
149
143 38,00 103 139 163 264 21 2023 ./.
Stromverbrauch Straßenbeleuch-
tung je Leuchtenstandort in kWh 311
258 113 214 254 295 431 21 2023 ./.
Straßenbegleitgrün
Fläche je EW in qm 3,21 3,32 1,84 2,94 4,04 5,58 10,63 21 2023 ./.
Aufwendungen je qm in Euro 3,02 3,89 1,13 1,85 2,98 4,06 6,01 18 2023 ./.
Park- und Gartenanlagen
Fläche je EW in qm 23,73 27,65 5,78 9,34 11,61 14,01 27,65 22 2023 ./.
Aufwendungen je qm in Euro 0,81 0,71 0,71 1,02 1,50 2,18 4,36 18 2023 ./.
* Einwohnerin bzw. Einwohner
** Schülerinnen und Schüler
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03369
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Shamrockring 1, Haus 4, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
DE-e Poststelle@gpanrw.de-mail.de
i www.gpa.nrw.de
Anlage 2_Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
56309 Zeichen
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung F1 Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erarbeitet. Dieser bildet grundsätzlich eine gute Grundlage um wirtschaftliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. Daneben hat die Stadt bisher keine Wertgrenzen festgelegt, nach denen gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor einer Investitionsentscheidung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist. E1.1 Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist. Der aktuelle Leitfaden wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch die Fragestellung betrachtet werden, inwieweit eine Wertgrenze eingerichtet werden soll. E1.2 Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf den Leitfaden und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung von finanzwirksamen Maßnahmen hingewiesen werden. Im Rahmen der Überarbeitung des aktuell vorhandenen Leitfadens sollen die Dienststellen nochmals auf die Pflicht zur Durchführung von Wirtschafltichkeitsuntersuchungen hingewiesen und die regelmäßigen Informationswege zu den dezentralen Organisationseinheiten festgelegt werden. F2 Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Anteil der investiven Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich reduziert. Gleichermaßen kann sie die zur Verfügung stehenden investiven Mittel zu einem höheren Grad abrufen als die meisten Vergleichskommunen. E2 Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den Haushaltsplänen veranschlagen, wenn diese im Planungszeitraum voraussichtlich zu leisten sind. Daneben sollte sie mit Ermächtigungsübertragungen restriktiv umgehen. Die Feststellung zeigt, dass die Umstellung des Verfahrens zur Veranschlagung von Investitionen seit 2019 die erwünschte Wirkung erzielt hat und die Stadt Köln damit den Anforderungen des § 13 Abs. 2 KomHVO Rechnung trägt. Die Stadt Köln wird den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. F3 Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig ausführliche und steuerungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird den Anforderungen, die sich aus dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine turnusmäßige Information der zuständigen politischen Gremien würde die Transparenz erhöhen. E3 Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erhobenen Kennzahlen zu Informationszwecken in einem geeigneten Turnus auch den zuständigen Gremienvertretern zur Verfügung stellen. Die Stadt Köln begrüßt die durch die gpaNRW getätigte Feststellung, dass ein umfangreiches Berichtswesen für die Entscheidungsträger*innen im Kreditmanagement etabliert ist. Die Empfehlung der gpaNRW, die zuständigen politischen Gremien turnusmäßig über die Entwicklung des Kreditmanagements zu informieren, wurde im Rahmen des Vorberichtes zum Haushalt wie auch im Rahmen der Vorlagen zur Einbringung der Jahresabschlüsse umgesetzt. Die internen Richtlinien zum Berichtswesen im Kreditmanagement sehen eine weitere Information der politischen Gremien bei Bedarf durch die Stadtkämmerin vor. Diese erfolgt anlassbezogen über interfraktionelle Gespräche bzw. Vorlagen im Finanzausschuss. F1 Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und auf dieser Basis konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement hat sie dabei noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele benannt oder die Aufgabe fest in ihrer Organisationsstruktur verankert. E1.1 Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die Verantwortlichkeit fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte sich messbare Ziele setzen und diese verfolgen, um ihre Vorbildfunktion hervorzuheben und auch die eigenen Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Entsprechende Umsetzungsvorschläge wurden stadtintern bereits erarbeitet und sollten weiterverfolgt werden. Die Stadt Köln wird die Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement unter Beachtung der bestehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation weiterverfolgen. E1.2 Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen Verkehrsmitteln ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Basis dieser Erkenntnis sollte sie Maßnahmen entwickeln, die für die eigene Mobilität sensibilisieren und das Mobilitätsverhalten hin zu klimafreundlichen Verkehrsmitteln beeinflussen können sowie deren Umsetzungserfolge messen. Eine Datenerhebung wird unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation geprüft. F2 Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ verbindliche Regelungen zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobilitätsverkehr in der Stadt durch eingesparte Pendelfahrten reduziere n können. Inwieweit die geschaffenen Möglichkeiten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt werden, wertet die Stadt noch nicht aus. E2 Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenbasis schaffen sowie die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem Weg zur Klimaneutralität z. B. auch die eingesparten Treibhausgase durch weniger Pendelverkehr ermitteln zu können. Mobile Arbeitstage werden bereits systemisch erfasst und können grundsätzlich ausgewertet werden. Ebenso lässt sich die Zahl der Jobticket-Nutzenden und Parkberechtigungsinhaber*innnen ermitteln. Über diese Auswertungen hinaus, sind derzeit keine Datenerhebungen beabsichtigt. Da Mobiles Arbeiten freiwillig ist, hat die Stadt Köln keinen Einfluss darauf, den Pendelverkehr bewusst zu steuern. F3 Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend z. B. über Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und Arbeitsanweisungen. Inwieweit durchgeführte Dienstreisen tatsächlich klimafreundlich durchgeführt werden, wertet sie derzeit noch nicht aus. E3 Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt Köln nach Möglichkeit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf die abgerechneten Kilometer auswerten, um Verbesserungen der Mobilität mit Blick auf die Treibhausgasemissionen bewerten zu können. Mit der aktuell genutzten Software ist eine Auswertung auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht möglich. In 2027 soll eine Umstellung auf eine neue Software erfolgen. Die Stadt Köln wird dabei die Möglichkeit einer entsprechenden Auswertung prüfen. Feststellung Empfehlung Haushaltssteuerung Mobilitätsmanagement Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F4 Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral organisierten Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische Informationen nicht zeitnah bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar machen kann. E4.1 Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren Fahrzeugen und Erfassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ihrem gesamtstädtischen Fuhrpark auswertbar machen, um z. B. den Fortschritt bei alternativen Antrieben bewerten zu können. Die Stadt Köln wird die Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation prüfen. E4.2 Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. Fahrzeugbeschaffung mit dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen Flottentool des Landschaftsverbandes Rheinland abgleichen, um zentral Vorgaben für eigene Kriterien der dezentralen Beschaffungsstellen ggf. zu ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu optimieren. Die Stadt Köln wird diese Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation prüfen. F5 Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher Ausschreibung die Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder Besoldungsumwandlung. Bei den Rahmenbedingungen für eine Fahrradnutzung bestehen für die Stadt an ihren Dienststellen noch Optimierungsmöglichkeiten. E5 Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener Abstellmöglichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau bestehender Umkleidemöglichkeiten am Dienstort ihre Mitarbeitenden weiter zur Fahrradnutzung motivieren. Bei Neuanmietungen/ Neubauten werden in der Regel immer Fahrradständer sowie Umkleidemöglichkeiten und Duschen vorgesehen. In 09/2022 hat bereits eine stadtweite Bedarfsabfrage stattgefunden. Die Stadt Köln prüft in Abhängigkeit von Kosten und Personalressourcen die Umsetzung und initiiert die Realisierung. F6 Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund von festgelegten Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte Bewirtschaftung eigener Parkflächen veraltet und befand sich zum Prüfungszeitpunkt noch in der Überarbeitung. Ein Parkraumkonzept, das z. B. die Umwandlung von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Abstellraum für klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen bislang nicht. E6 Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung verabschieden, um Regelungen zur Parksituation mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität in Einklang zu bringen und angemessene Nutzungsgebühren auszuschöpfen. Die Empfehlung wird im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt. F7 Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln klimaneutral 2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle Stellplatzsatzung im Fokus – über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine Ziele oder Vereinbarungen gibt es bislang nicht, aber einzelfallbezogen z. B. bei der Auswahl von Standorten für Dienststellen. E7.1 Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von Serviceleistungen sollte die Stadt Köln auch mit Blick auf die Mobilitätsreduzierung vor Ort an den Dienststellen vorantreiben, da die Vermeidung von Mobilität ebenfalls ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit darstellt. Köln ist eine der digitalsten Städte Deutschlands. Die Stadt baut ihre Online-Dienste stetig aus und fördert hierdurch die Mobilitätsreduzierung. Es können beispielsweise Geburts- und Eheurkunden digital bestellt, der Wohnsitz oder Hund digital angemeldet, das Führungszeugnis oder Wunschkennzeichen digital beantragt, das Fahrzeug digital umgeschrieben oder der Führerschein digital umgetauscht werden. E7.2 Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motorisierten Individualverkehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln konkrete Vorgaben machen bzw. Anforderungen definieren, die bei der Auswahl von Standorten für ihre Dienststellen erfüllt werden sollten. Für Neuanmietungen und Neubau werden Kriterien wie Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie Fahrradstellplätze bereits berücksichtigt. Konkrete Vorgaben bzw. Anforderungen sind jeweils in Abhängigkeit der unterschiedlichen Objektnutzung zu definieren und können somit nicht allgemeingültig aufgestellt werden. F1 Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren positiv entwickelt. Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr gute Rahmenbedingungen, um ihre IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu betreiben. Verbesserungsspielraum besteht nur noch punktuell in der dezentralen Ressourcenübersicht und im Lizenzmanagement. E1 Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über dezentrale IT-Personalressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar zu machen. Sie sollte die Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte optimieren und die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware konsequent vorantreiben. Die Auswertung über dezentrale IT-Personalressourcen erfolgt bei der Stadt Köln über SAP. Die aktuell eingesetzte SAP-Version erlaubt keine Auswertungen nach den Tätigkeiten, die auf den einzelnen Stellen wahrgenommen wer-den. Diese Problematik wurde bereits in der Vergangenheit erkannt und der stadtinterne IT-Dienstleister mit einer entsprechenden Anpassungsprogrammierung beauftragt. Eine geänderte Version befindet sich momentan in der Testphase und soll schnellstmöglich in das Produktivsystem übernommen werden. Die Stadt Köln führt aktuell zur Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Softwarelizenzierung die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Verfahren befindet sich bereits in der Angebotsphase und zur Zeit werden die Erstangebote ausgewertet. Informationstechnik Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F2 Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleistungen in der Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. Besonders positiv hat sich in den letzten Jahren die Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsworkflows entwickelt. E2 Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterverfolgen. Bezogen auf Einzelmaßnahmen der Verwaltungsdigitalisierung sollte sie die Bedeutung und Rolle des Prozessmanagements für eine erfolgreiche digitale Transformation stärker in den Blick nehmen. Der Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte wird im Dezember 2025 abgeschlossen sein. Alle städtischen Dienststellen haben im Rahmen des gesamtstädtischen Roll-outs (2022-2025) ihren Teilaktenplan aktualisiert und somit die Basis für eine strukturierte Schriftgutablage geschaffen. In einem abgestimmten mehrwöchigen Zeitfenster (Anbindungsblock) wird/wurde es allen Anwender*innen ermöglicht sich im Schulungssystem mit der Allgemeinen E-Verwaltungsakte und ihren Funktionen vertraut zu machen. Die Phase der Selbstschulung wird/wurde in der Dienststelle von der jeweiligen Projektleitung und dem Power-Key-User eingeleitet sowie begleitet. Für Anwender*innen nimmt die Selbstschulung ca. 8h in Anspruch. Das Schulungsmaterial sowie Benutzerleitfäden stehen im IntraNet dauerhaft zur Verfügung, so dass auch neuen Mitarbeitenden die Selbstqualifizierung außerhalb des Roll- out ermöglicht wird. Die Wissensvermittlung via kurzer Videotutorials ermöglicht es den Anwender*innen zudem bei Bedarf schnell und unkompliziert benötigtes Wissen aufzufrischen. Das jeweilige Projektteam der Dienststelle wird/wurde vor und während des Roll-outs von Kolleg*innen vom Amt für Digitalisierung und Kommunikationstechnik (12) sowie Facharchivar*innen vom historischen Archiv (44) begleitet. Dem Projektteam wurde jeweils ein Template in cProject übergeben, welches alle erforderlichen Arbeiten für den erfolgreichen Anschluss der Dienststelle bzw. der Anwender*innen beinhaltet. Neben dem Schaffen der technischen Voraussetzungen fördern die bereitgestellten Informationen und Vorlagen den Projektleitungen adressatengerechtes Changemanagement zu betreiben. Die Begleitung des Veränderungsprozesses durch die jeweiligen Führungskräfte haben großen Einfluss auf das Nutzungsverhalten der Mitarbeitenden und Akzeptanz der Anwendung. Der gesamtstädtische Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte läuft weiterhin im Zeitplan und kann - wie in 2022 angedacht - im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F3 In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und personelle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist eines der Ziele des laufenden Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement- Einführung, einen strategischen Rahmen und damit Orientierung und Verbindlichkeit für die operative Umsetzung zu schaffen. E3 Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein verwaltungsweites Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung etabliert wird. Sie sollte die in Teilen der Verwaltung bereits bewährten Prozessmanagement-Strukturen als Orientierung für die flächendeckende operative Implementierung nutzen. Generell sollte sie eine enge Kooperation des Prozessmanagements und der IT-Steuerung gewährleisten. In Zusammenarbeit von Dezernat I (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IX (12 – Digitalisierung und IT) wird das Prozessmanagement in den neuen IT-Planungsprozess integriert. Dabei sind unter anderem folgende Integrationsmechanismen vorgesehen: - Abfrage der Soll-Prozesse in den Projektanträgen - Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Effizienzsteigerung als explizite strategische Ziele definiert - Bewertung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes in den Projekten (z.B. durch Effizienzsteigerung in den Prozessen) explizit gefordert - Prüfung auf dezernatsübergreifende Synergien und Prozessoptimierungen im Rahmen der Projektbewertung und -priorisierung, sowie der Portfoliobalancierung Auf Basis der oben aufgeführten Einbindung des Prozessmanagements wurden konkrete operative Maßnahmen abgeleitet, die bereits abgeschlossen sind bzw. sich in Umsetzung befinden. Dies sind die Folgenden: 1. Abgeschlossene Maßnahmen - Freigabe / Entscheidung des Verwaltungsvorstandes zur Umsetzung des neuen IT-Planungsprozesses - Zusammenarbeit mit den Digitalen Lots*innen aller Dezernate etablieren 2. Maßnahmen in Umsetzung - Kooperation Prozessmanagement (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IT- Planungsprozess (12 – Digitalisierung und IT) etablieren - Berücksichtigung der Vorgaben des zentralen Prozessmanagements (Modellierungskonventionen, Prozessmanagement-Handbuch) als Planungsprämissen für den IT-Planungsprozess - Einfordern, dass im Rahmen des Projektantrags für alle Digitalisierungsvorhaben eine Prozessanalyse und Sollprozessbeschreibung erfolgt - Einbindung des Prozessmanagements in alle Phasen des IT-Planungsprozesses (Standardplanung und Masterplanung) - Priorisierung der Prozessoptimierungsmaßnahmen über die Bewertung der Digitalisierungsvorhaben Der Abschluss der oben aufgeführten Maßnahmen in Umsetzung ist für das Kalenderjahr 2025 geplant. F4 Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind in der Stadt Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat an künftig steigende Anforderungen anzupassen, besteht teilweise Qualifizierungsbedarf. E4 Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung auch bei steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leistungsfähig bleibt. Qualifizierung und Fortbildung sollte sie darauf ausrichten, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen eine stärkere Professionalisierung und Spezialisierung für verschiedene Prüfschwerpunkte zu entwickeln. Das Rechnungsprüfungsamt trägt den steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT bereits Rechnung. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und fachliche Fortbildungen muss die notwendige Professionalisierung und Spezialisierung systematisch gefördert werden. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen Kompetenzen für verschiedene technische, rechtliche und ethische Prüfschwerpunkte – einschließlich Künstliche Intelligenz, eAkten und Datenanalyse – auszubauen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Personals – auch über die IT- Prüfung hinaus - ist fester Bestandteil der strategischen Personalplanung. Im Zuge dieser Entwicklung muss auch die Stellenbewertung kritisch hinterfragt werden, um die gestiegenen Anforderungen sowie die zunehmende fachliche Tiefe und Verantwortung einzelner Tätigkeiten angemessen abzubilden. F5 Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den Medienkonzepten erschweren allerdings die schulübergreifende Medienentwicklungsplanung. Zudem besteht Optimierungsspielraum in der Ausgestaltung des Supportprozesses. E5 Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medienkonzepte hinwirken, damit die Aktualisierung der Medienentwicklungsplanung vollzogen werden kann. Sie sollte mit den Schulen gemeinsam Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung prüfen und die Rolle des Schulträgers im First-Level- Support kritisch erörtern. Die Medienkonzepte (der Schulen) sind grundsätzliche antragsbegründende Unterlagen für die digitale Ausstattung der Schulen. Sie sind die Voraussetzung für die Initiierung einer Beschaffung und ihre inhaltliche Begründung. Erstellung und Aktualität ist die Aufgabe der Schule und ihrer Leitung. Dies ist den Schulen bekannt.Die Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung werden durch den Schulträger mit der Einführung der id-Broker-Strategie umgesetzt und sukzessive im Rahmen der Rolle als Schulträger gem. § 79 SchulG NRW fortgesetzt. Der bestehende Prozess wird von den Schulen sehr gut angenommen. Die Grenze der Möglichkeiten setzt aber das freie Recht einer Schule, über die Wahl der Lehrmittel - im Rahmen der geltenden Lehrpläne und Richtlinien – zu entscheiden.Die Rolle des Schulträgers im 1st Level Support -und damit die eigentliche Zuständigkeit des Landes- wird durch den Schulträger bereits seit geraumer Zeit gegenüber den Ansprechpartnern des Landes kommuniziert. Leider bis heute ohne einen konkreten Erfolg. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F1 Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG- Neutralität bis 2035. Um die Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu steuern, hat die Verwaltung eine digitale Controlling-Plattform etabliert. E1.1 Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz die Zielvorgaben der CO2-Minderung mit aufnehmen. Der Aktionsplan Klimaschutz enthält bereits Zielvorgaben für die CO2-Minderung der Maßnahmen, bei denen es anhand der Datenlage zum Zeitpunkt der Erstellung des Aktionsplans möglich war. Im Rahmen des Auf- und Ausbaus des Monitorings werden Indikatoren zur Wirkungsmessung (Ausbaustude 2) und die Wirkungsmessung selbst (Ausbaustufe 3) bis Q1 2026 erweitert umgesetzt sein. Die Stadt Köln wurde zur Entwicklung von zwei DIN Specs für Klimaschutz-Monitoring eingeladen und beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Standards für kommunales Klimaschutz-Monitoring. E1.2 Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG- neutralen Gebäudebestandes beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer langfristigen Finanzplanung berücksichtigen. Für die Bestandsimmobilen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft werden die energetischen Maßnahmen bewertet und entsprechend der möglichen Finanzrahmen im Wirtschaftsplan berücksichtigt. F2 Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Endenergieverbräuche und dem Territorialprinzip dargestellt. Der Entwicklungspfad und damit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden somit transparent. E2 Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht erreicht wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das Zieljahr anpassen. Das Klimaschutz-Monitoring dient dazu die beschlossenen Maßnahmen zu überwachen. So können auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, sollte dies erforderlich sein. Link: https://www.klimaschutz- monitoring.koeln/) F3 Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich bestehen städtische Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung größerer Bauvorhaben Anwendung finden. Ein zentrales Gremium, das für die dezernatsübergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig ist, besteht nicht verbindlich. E3 Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine Projektkategorisierung verbindlich einfordern und die Mitwirkung eines Lenkungskreises, je nach Einstufung der Projekte, verbindlich voraussetzen. Die Stadt Köln setzt etablierte Projektmanagementstandards ein und nutzt zur Projektabwicklung ein Projektmanagement-Tool (cProject). Städtische Projekte werden im sogenannten Arbeitsprogramm geführt und nach festgelegten Kategorien eingestuft. Festgelegte Projektkategorien und Entscheidungsgremien: '-Dezernatsübergreifende Projekte -> Lenkungskreis '-Zielvereinbarung OB und BG -> Verwaltungsvorstand '-Zielvereinbarung Dienststelle BG -> Amtsleitungsrunde Das quartalsweise Ablage von Projektstatusberichten ist Pflicht. F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer fristgerecht. E1 Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur Fristverlängerung gemäß § 13 Abs. 3 BestG nutzen. Entsprechende Fälle wurden schon im Rahmen der Prüfung angesprochen. Seitdem werden die rechtliche Möglichkeit zur Fristverlängerung konsequent genutzt und das Ermessen gemäß § 13 Abs. 3 S. 3 BestG NRW pflichtgemäß ausgeübt. Die Entscheidung zur Fristverlängerung wird dokumentiert. F2 Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und konsequent geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf.E2 Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah und konsequent geltend machen, um die Erträge der ordnungsbehördlichen Bestattungen weiter zu erhöhen und damit den Fehlbetrag zu verringern. Die Zahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen in der Zuständigkeit der Stadt Köln ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Grundsätzlich handelt die Stadt Köln vorrangig als zuständige Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 BestG NRW im Rahmen der ihr übertragenen Pflichtaufgabe und veranlasst die Bestattung. Die Ermittlung von Angehörigen bis zur Bestattung und die Bestattung der Verstorbenen haben immer Priorität vor den weiteren Verfahrensschritten. Aufgrund der gestiegenen Fallanzahl in Verbindung mit dem derzeitigen Personalbestand im zuständigen Fachbereich, kann die nachrangige Bearbeitung der Kostenansprüche nicht vollumfänglich erfolgen und es bestehen Rückstände, die wegen der anhaltend hohen Zahl an neuen Fällen nicht abgearbeitet werden können. F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer fristgerecht. E3 Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der Fallzahlenentwicklung regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehenden Rückstände mit finanzieller Auswirkung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen und den festgestellten Rückständen wurde im Jahr 2024 der Personaleinsatz im zuständigen Fachbereich analysiert. Der berechnete Stellenmehrbedarf wurde noch im Jahr 2024 über den Dienstweg bei den zuständigen Dienststellen angemeldet. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz Ordnungsbehördliche Bestattungen Kommunales Krisenmanagement Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich der Prävention und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt. Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Information der erkannten Risiken an die Beteiligten und politisch Verantwortlichen. E1.1 Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe Katastrophenschutz zentral aufbereiten und in Berichtsform zusammenfassen. Die Weitergabe an alle Beteiligten sollte sie dokumentieren. Aufgrund wachsender Aufgaben und Herausforderungen der Stadt Köln im Bereich Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung wird die Lenkungsgruppe Katastrophenschutz derzeit zur Lenkungsgruppe Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (LG BZV) umorganisiert. Eine Geschäftsordnung, die u.a. Informations- und Meldewege berücksichtigt, befindet sich in der Erstellung. Perspektivisch werden die Teilaufgaben im zukünftigen Katastrophenschutzbedarfsplan zusammengeführt. E1.2 Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung zur politischen Bewertung durch die entsprechenden Gremien beschließen lassen. Durch die angedachte personelle Struktur der LG BZV auf Dezernentenebene wird ein politischer Blickwinkel sichergestellt. Ergebnisse der LG BZV können in einem politisch zu beschließenden Katastrophenschutzbedarfsplan münden. F2 Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Krisenereignisse ist gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der Rückführung in den Normalzustand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen sowie in der finalen Umsetzung geplanter Maßnahmen sieht die gpaNRW noch Optimierungspotenzial. E2.1 Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen ämter- und dezernatsübergreifend koordinieren und entsprechend umsetzen. Die Planungen zur Aufrechterhaltung der bedeutendsten Aufgabenbereiche in Bezug auf die Daseinsvorsorge innerhalb der Stadtverwaltung sollte sie verbindlich finalisieren. Für die ämter- und dezernatsübergreifende Koordination sowie die Finalisierung der Planungen wird auf die LG BZV verwiesen. E2.2 Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanagement, wie geplant, um die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstellung der Kommunikationsmittel ergänzen. Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Kommunikationssicherstellung berücksichtigt. E2.3 Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden in Krisensituationen erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nutzen zu können. Ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden ist zurzeit nicht vorhanden. In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich Spontanhelfende mit speziellen Fähigkeiten eingesetzt (z.B. Dolmetscher). Da es sich um ein gesamtstädtisches Thema handelt, sollte dieses Thema in die LG BZV verwiesen werden. F3 Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder konzeptionell bisher noch nicht separat erfasst. E3 Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des Krisenstabes verbindlich festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der Krisenstab versorgt und somit konzentriert handlungsfähig bleiben kann. Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Versorgung des Krisenstabs berücksichtigt. F4 Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert. Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen Regelungen zur Rufbereitschaft. E4 Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Rufbereitschaft in Bezug auf die Alarmierung des Krisenstabes dem tatsächlichen Bedarf entsprechend anzupassen ist. Wurde bereits umgesetzt. Es wurde dauerhaft je eine Rufbereitschaft für die Leitung der Koordinierungsgruppe Krisenstab (KGS) und die Leitung Innerer Dienst KGS eingerichtet. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht den einzelnen Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme der Erträge aus Kostenerstattungen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht auswertbar. Dadurch ist kein Überblick über die Kostenerstattungsansprüche vorhanden und deren Steuerung erheblich eingeschränkt. E1 Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als Gesamtsumme und differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen und regelmäßig auswerten. Dies kann die Steuerung deutlich verbessern und für die Haushaltsplanung verwendet werden. Die in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eingesetzte Software LMG beinhaltet auch ein Modul für die Einnahmeverwaltung. Die Einführung dieses Moduls ist in Planung. Über den Einsatz dieses Moduls ist es dann möglich, den Forderungen Rechnung zu tragen. F2 Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer Fachanwendung im Bereich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der Datenaustausch ist erschwert. Der Informationsaustausch zwischen ASD und WiJu erfolgt aktuell noch überwiegend auf dem Papierweg. E2 Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über die Fachanwendung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten bei Änderungen relevanter Falldaten, Einsicht in den Bearbeitungsstand, ein schneller Informationsfluss sowie hinterlegte Vordrucke sollten dabei berücksichtigt werden. Die elektronische Aktenführung sollte vorbereitet und vorangetrieben werden. Der Softwarehersteller hat die Prüfung einer integrierten Lösung für das Jugendamt zugesagt. Außerdem werden mit den kommenden beiden Updates Änderungen erwartet, die hier zumindest erste Optimierungen versprechen. Sobald die nächsten Updates implementiert sind, wird geprüft, ob eine Anbindung der Mitarbeitenden der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an die ASD-Software eine Verbesserung verspricht. Damit könnten auch für beide Fachbereiche Vordrucke implementiert werden. Die Einführung der elektronischen Aktenführung befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung. F3 Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrollings geschaffen. Die unterjährige Steuerung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen und Aufwendungen. Das bezirksspezifische Controlling für die neun Jugendamtsbezirke befindet sich noch im Aufbau. E3 Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte Zielwerte für die erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das bezirksspezifische Controlling aufbauen und umsetzen. Die Stadt sollte außerdem auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und - übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen. Das Fachcontrolling im Amt für Kinder, Jugend und Familie baut aktuell das bezirkliche Controlling aktiv auf. Die ersten drei Bezirke wurden bereits im ersten Quartal 2025 über das Fachcontrolling spezifisch betrachtet. Die übrigen Bezirke werden in Tranchen noch in 2025 analysiert. Voraussichtlich ist die Analyse Ende des Jahres 2025 abgeschlossen. Daran anschließend, werden die Bezirksjugendämter, auf Basis der Ergebnisse der Analysen, bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Fallzahl- und Kostenentwicklung gezielt unterstützt. Die Bildung von weiteren Zielwerten (Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und -übernahmen sowie weitere Erträge), im Einklang mit zusätzlichen Finanzpositionen, wird verwaltungsintern geprüft. F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Verfahrensstandards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht. E4 Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen in einem Qualitätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Es existiert ein Infoportal, auf das alle Mitarbeiter*innen Zugriff haben, was aus technischen Gründen jedoch absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Hier sind alle relevanten Richtlinien, Vordrucke, Arbeitshilfen etc. abgelegt. Zukünftig wird daher das bisherige Infoportal durch die eVerwaltungsakte und Share-Point abgelöst. Ziel ist es weiterhin alle notwendigen Informationen den Mitarbeitenden digital zur Verfügung zu stellen. Ablaufschemen werden aus der Fallmanagement Software (FMG.jug) generiert und in der eVerwaltungsakte den Richtlinien zugeordnet abgelegt. F5 In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die Mitarbeitenden des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung Zweifel, wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu aber erst spät, nach der kollegialen Beratung. E5 Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der kollegialen Beratung durchführen. Entsprechend der vorgeschlagenen Vorgehensweise werden die Arbeitsschritte im Genehmigungsprozess überarbeitet und die betreffende Richtlinie zum § 36 Hilfeplanung angepasst. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement Software (FMG.jug) kann die Zuständigkeitsprüfung über die Aufgaben-Funktion vom ASD an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergegeben werden. F6 Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für Fallabgaben gibt es bisher keine verschriftlichten Standards.E6 Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von Fallabgaben verschriftlichen. Die Empfehlung wird umgesetzt werden. Die hierfür relevante Richtlinie zur Hilfeplanung § 36 SGB VIII wird im internen Abstimmungsverfahren entsprechend angepasst. F7 Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer Fachanwendung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies erschwert ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen Informationsfluss. E7 Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD und WiJu vorantreiben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktuelle elektronische Benachrichtigungen bei Änderungen und gegenseitige Leserechte können einen schnellen und umfassenderen Informationsfluss sowie einen engeren Austausch zwischen ASD und WiJu gewährleisten. Auf die Ausführungen zu E2 wird verwiesen. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement Software (FMG.jug) können Aufgaben oder Informationen über die Wiedervorlage- oder die Aufgaben- Funktion zwischen ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe transportiert werden. Eine gute Lösung kann auch hier die angefragte, integrierte Jugendamtslösung bringen. Mit der übernächsten Version wird es bereits eine zentrale Personen-ID geben, mit der auch Stammdaten erfasst werden. Diese gilt dann für alle Module. Die elektronische Benachrichtigung kann derzeit nur innerhalb der Fallmanagement Software (FMG.jug) erfolgen. Auch hier wäre die integrierte Jugendamts-Software die Lösung. F8 Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige Kontrollen durch. Es finden keine standardisierten und regelmäßigen prozessintegrierten Kontrollen in der WiJu durch die Leitungskräfte statt. E8 Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der WiJu standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte implementieren. Hierfür sollte es Standards, Checklisten und Dokumentationspflichten geben. Es wird geprüft, inwieweit prozessintegrierte Kontrollen installiert werden können. Hilfe zur Erziehung Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F9 Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen insgesamt und zu den einzelnen Trägern gibt es bislang nicht.E9 Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen. Alle Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Leistungsbeschreibungen sind digital abgelegt und können vom ASD / Wirtschaftliche Jugendhilfe im Intranet abgerufen werden. Die Höhe der aktuellen Leistungsentgelte ist im Rahmen einer hinterlegten Excel-Tabelle für den ASD / Wirtschaftliche Jugendhilfe einsehbar. Bei jedem dort aufgelisteten Leistungsangebot der Träger ist ein Stammblatt verknüpft, aus dem die Höhe der Leistungsentgelte der letzten Jahre hervorgeht. Insoweit kann für jedes Leistungsangebot separat eine Kostenentwicklung dargestellt werden. In jeder Verfügung zur Leistungsvereinbarung wird der Umfang der Steigerung zur vorherigen Vereinbarung aufgegriffen und erläutert. Die Implementierung einer Datenbank, in der die trägerspezifisch relevanten Daten erfasst sind, befindet sich in einer abschließenden Planung. Inzwischen wurden in dieser Datenbank bereits alle Daten der Kölner Träger mit ihren Leistungsangeboten erfasst. Mit der für die notwendige Software verantwortlichen Firma finden aktuell finale Abstimmungen statt, um den Betrieb aufnehmen zu können. ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe werden dann an die Datenbank ANDA angebunden, um auf die zur Verfügung stehenden Daten zugreifen zu können. Aktuell wird mit der Firma noch abgestimmt, inwieweit die Datenbank eine schnelle Auswertung der Kostenentwicklung jedes Trägers ermöglicht. Die Historie der Leistungsentgelte wird auch hier bei jedem Leistungsangebot der Träger dargestellt. F10 Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen fällt in Köln auf den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im Jahr 2023 bildet die Stadt die höchste Falldichte im interkommunalen Vergleich ab. E10 Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen Controllings einen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfe legen, um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu können. Im Rahmen des bereits laufenden Prozesses des bezirklichen Controllings nimmt die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfeleistungen gem. § 35a SGB VIII, unterteilt in ambulante (insb. Schulbegleitungen als besonderer Faktor) und stationäre Maßnahmen, eine besondere Stellung ein. Es werden stetig Optimierungsoptionen in der Steuerung mit den Bezirksjugendämtern erarbeitet. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie für den ÖGD. Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, deren Zielerreichung sie mit Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um daraus passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sind die Kennzahlen weiter zu ergänzen. Die Datengrundlagen für die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung sind vorhanden. E1.1 Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet werden, dass aus ihnen fundierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte evaluiert werden können. So lässt sich die Gesundheitsstrategie der Stadt Köln nachhaltig stärken. Die vorhandenen Kennzahlen werden weiter entwickelt. SAC wird derzeit eingeführt. E1.2 Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des ÖGD. Daher sollte das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis einen Gesundheitsbericht über die gesamtgesundheitliche Lage der Stadt Köln erstellen. Die Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts durch das ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ist beauftragt. F2 Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst. Die Stadt Köln verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. Optimierungspotenzial besteht jedoch noch bei der vollständigen Erfassung aller relevanten Prozesse im Wiki. E2 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die geplante E-Verwaltungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die Arbeitsabläufe verbessert und Medienbrüche vermieden werden können. Die Prozesserfassung wird kontinuierlich neben den Kernprozessen auch für Unterstützungs- und Managementprozesse fortgeführt. Dabei wird kontinuierlich eine Prozesslandkarte erstellt und Aspekte einer Clusterung und Hierarchisierung miteinbezogen. Die E-Verwaltungsakte wird in den Abteilungen bis Ende 2025 eingeführt. F3 Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und Finanzdaten findet nicht statt. E3.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzdaten integrieren und das Prozessmanagement einbeziehen Ein Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Inwieweit eine Anbindung des Finanzcontrollings möglich sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. E3.2 Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend gestalten und in das Fachcontrolling integrieren, um eine effektive Ressourcensteuerung sicherzustellen. Im Rahmen des Fachcontrollings soll ein Trägercontrolling mit Wirkungsorientierung integriert werden. Erste Förderbescheide mit Vorgaben zu Wirkungsnachweisen sind erstellt. F4 Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die Stellenbeschreibungen werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt überprüft bzw. neu erstellt. Aufgrund der Personalsituation und Anzahl von befristeten Stellen aus dem Pakt ÖGD gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Personalgewinnung. E4.1 Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwickeln, um den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheitsamt zu sichern. Eine Organisationsberatung durch PD (PD - Berater der öffentlichen Hand) zur zukunftsfähigen Neuausrichtung findet bis März 2026 statt. Dabei wird der Fokus auf den Einfluss von Digitalisierung auf Kernprozesse gelegt. E4.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen aktualisieren und darin notwendige Qualifikationen aufnehmen. Die Stellenbeschreibungen werden derzeit aktualisiert. Dies wird allerdings bis ca. Ende 2025 andauern. E4.3 Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im Gesundheitsamt durch zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media, altersgerechte Sprache und Kampagnen verstärken. Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der Personalakquise. E4.4 Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für Rückkehrer oder Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für den ÖGD unterstützen können. Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der Personalakquise. F5 Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Erste Ansätze im Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim Wissensmanagement sind vorhanden. Bei beiden Punkten gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten. E5.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden. Dazu zählen beispielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte Aufgaben. Ein Personalentwicklungskonzept wird derzeit erstellt, welches auf die Bedürfnisse des Amtes und seiner Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist. Die Umsetzung und Evaluation findet dann im Anschluss statt. Ein gestuftes Schulungskonzept ist im Aufbau. Die Durchführung ist abhängig von den vorhandenen Ressourcen. E5.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das Wiki und die praktische Umsetzung der bereits existierenden Konzepte zum Wissenstransfer und zur Einarbeitung weiter ausbauen. Dies erfolgt bedarfsweise. F6 Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das Gesundheitsamt entwickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale Fachstrategie. Die aus der Strategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. E6 Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie festgelegten Maßnahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter zu steigern. Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Sie unterliegen dem gesamtstädtischen Modus der Auswahl und Terminierung. Öffentlicher Gesundheitsdienst Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F7 Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch ausgebaut werden, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation zu verbessern. E7 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer digitalen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern prüfen, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Die internen Prozesse und Arbeitsabläufe werden soweit möglich digitalisiert. Die digitalen Szenarien werden durch die Organisationsberatung der PD gemeinsam mit den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt herausgearbeitet. F8 Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern gefördert. Der gegenseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere Intensivierung. E8 Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und den Wissensaustausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter ausbauen. Die Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen erfolgt ständig. Das Gesundheitsamt nimmt teil an Austauschrunden auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene, z.B. in Fachbeiräten, Ausschüssen und Arbeitssitzungen. F9 Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des Gesundheitsamtes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger ist ausbaufähig. E9 Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, darunter Online-Formulare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein Feedbacksystem sowie Services in leichter und Gebärdensprache. Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der VerwaltungFeststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der Rechtmäßigkeit nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen.E1.1 Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung und ist zur Steuerung des Personaleinsatzes erforderlich. Die Erfassung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2018 ist im Projektplan 'Kenndaten' enthalten und wird umgesetzt. E1.2 Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu beteiligenden internen Stellen einen fristgerechten Rücklauf der Stellungnahmen sicherstellen. Nach BauO NRW 2018 darf den zu beteiligender interner Stellen für die Stellungnahmen eine Frist von zwei Monaten gewährt werden. Die Stadt Köln setzt den internen Stellen eine Frist von drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die internen Stellen in der alle zwei Wochen stattfindenden Ämterbesprechung angemahnt. Wenn den internen Stellen vollständige Unterlagen zur Prüfung vorliegen, erfolgt die Stellungnahme in der Regel in der Frist von zwei Monaten. Fristüberschreitungen sind in der Regel durch unvollständige Unterlagen für die internen Stellen begründet. F2 Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar strukturiert. Er bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungsverfahren werden erst nach Erstellung eines internen Prüfvermerks gestartet und der Umgang mit nicht genehmigungsfähigen Bauanträgen belastet die Bauantragsbearbeitung. E2.1 Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die Beteiligungsverfahren starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen. Das Beteiligungsverfahren kann erst gestartet werden, wenn auch der Prüfvermerk von 23 vorliegt. Mit 23 wurde inzwischen vereinbart, dass der Prüfvermerk in zwei Stufen erstellt wird. In der ersten Stufe werden die für das Beteiligungsverfahren erforderlichen Daten vorab, wenige Tage nach Antragseingang, zur Verfügung gestellt werden, so dass das Beteiligungsverfahren zukünftig wesentlich früher gestartet werden kann. E2.2 Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftigten sollte die Stadt Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens verzichten. 63 begrüßt diese Empfehlung. Die Umsetzung würde zwar eine Abkehr von der bislang kundenfreundlichen, großzügigen Umgehensweise mit Fristverlängerungswünschen der Antragstellenden bedeuten, die zunächst zu Beschwerden führen dürfte. Jedoch dürfte die dadurch mögliche drastische Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeiten, kurzfristig zu einer breiter gestreuten Kundenzufriedenheit führen. F3 Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bearbeitung der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein hoher Anteil unerledigter Bauanträge belasten die Bauantragsbearbeitung. E3 Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge zum 01. Januar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlastungen vermieden werden können. In 2023 war der Höhepunkt des zumeist altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeitenden. Glücklicherweise konnten trotz Fachkräftemangels mit Hilfe vom Bewerbercenter insgesamt 20 Ingenieur*innen im Rahmen eines konzertierten Nachbesetzungskonzeptes eingestellt werden. Durch den inzwischen erfolgten Abbau befristeter Mehrstellen für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens im Stellenplan, steht der Bauaufsicht Köln inzwischen nicht mehr überdurchschnittlich mehr Personal zur Bearbeitung neuer Falleingänge zur Verfügung. Im Übrigen weisen die Bauvorhaben in der Großstadt Köln einen höheren Komplexitätsgrad auf. Durch den Aufbau eines prozessorientierten Kennzahlensystems sind deutliche Verbesserungen bei der Aufgabenverteilung festzustellen und zu erwarten. F4 Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale Baugenehmigungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der Orientierungsgröße der gpaNRW. Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind die Laufzeiten im vereinfachten Verfahren kürzer, sie bilden den Median im interkommunalen Vergleich. E4 Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der Vervollständigung der Bauanträge auch für die normalen Genehmigungsverfahren in ihrer Software hinterlegen und auswerten. Die Laufzeiten des Baugenehmigungsverfahrens in Köln liegen im Median des interkommunalen Vergleichs. Baugenehmigungen sind nur für vollständige und mängelfreie Planungen möglich. Der durchschnittliche Wert für die Gesamtlaufzeit liegt über dem Orientierungswert der gpaNRW, wegen des - jedoch nur scheinbar kundenfreundlichen - großzügigen Umgangs mit Umplanungen in laufenden Baugenehmigungsverfahren. Auch für das normale, d.h. das nicht vereinfachte, Genehmigungsverfahren, werden die Kenndaten in Kürze erhoben. Mehr als zwei Drittel der Baugenehmigungsverfahren laufen im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Bauaufsicht
Anlage 3_Präsentation gpa NRW
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Überörtliche Prüfung der Stadt Köln ERGEBNISSE Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01. Juli 2025 Frank Breidenbach Michael Neumann Robert Pawelczyk Britta Schwermer THEMEN 2Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen gpa-KennzahlensetNachhaltigkeit THEMEN 3Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset HAUSHALTSSITUATION Jahresergebnis je EW* in Euro 2019 bis 2023 *Einwohnerin bzw. Einwohner Schwankende Ergebnisse im Betrachtungszeitraum 4Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde …ohne außerordentlichen Ertrag NKF-CUIG 2020 bis 2023 HAUSHALTSSITUATION Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2023 Ergebnisse 2020 bis 2022 auch ohne außerordentliche Erträge nach dem NKF-CUIG positiv Haushalte im Betrachtungszeitraum grundsätzlich genehmigungspflichtig Doppelhaushalt 2025/2026 aufgrund Verlustvorträgen ebenfalls genehmigungspflichtig 5Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Gesamtverbindlichkeiten Konzern je EW in Euro 2018 Empfehlungen HAUSHALTSSTEUERUNG 6Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen festlegen Dezentrale Einheiten auf Pflicht zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinweisen Ermächtigungsübertragungen restriktiv handhaben Investive Auszahlungen nur veranschlagen, wenn im Planungszeitraum leistbar Politische Gremien in Berichtswesen zu Kreditmanagement einbeziehen Nachhaltigkeitsaspekte in wirkungsorientierten Haushalt aufgenommen Nachhaltigkeitsziele mit Finanzressourcen in Pilotämtern verknüpft Kredit- und Anlagemanagement angemessen gestaltet Gut ausgestaltetes Fördermittelmanagement vorhanden THEMEN 7Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Empfehlungen MOBILITÄTSMANAGEMENT 8Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Ziele für innerbetriebliches Mobilitätsmanagement definieren Maßnahmen zentral evaluieren und Umsetzungserfolge messen Fuhrpark-Daten, Verkehrsmittel bei Dienstreisen und zur Erreichung der Dienststellen Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung zeitnah verabschieden Digitalisierung von Serviceleistungen vorantreiben Anteil flexible Arbeitsplätze im Produktbereich Innere Verwaltung in Prozent 2023 THEMEN 9Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset INFORMATIONSTECHNIK IT-Profil 2024 Moderate IT-Kosten Überwiegend gut bis sehr gut ausgeprägtes IT-Profil mit Optimierungs- möglichkeiten beim Prozessmanagement und Digitalisierungsniveau 10Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Empfehlungen INFORMATIONSTECHNIK 11Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Strategie und Steuerung ausbauen Strategischen Rahmen des Prozessmanagements weiterentwickeln, bewährte Prozessmanagement-Strukturen als Orientierungshilfe nutzen Strukturen und Vorgaben verbessern Informationen über dezentrale Ressourcen zentral besser verfügbar machen Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterverfolgen Rechtssichere und wirtschaftliche Lizenzierung optimieren Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware vorantreiben Sicherheit und Rechtskonformität sichern Qualifizierung und Fortbildung der örtlichen Rechnungsprüfung auf stärkere Professionalisierung und Spezialisierung in IT-Themen ausrichten THEMEN 12Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset GEBÄUDEWIRTSCHAFT - KLIMASCHUTZ Zieljahre der kreisfreien Städte zur Erreichung der Treibhausgasneutralität Strategie „Klimaneutrales Köln 2035“ THG-Emissionen Kommunale Einrichtungen mit geringem Anteil Kommunaler Gebäudebestand (508 Gebäude) mit Vorbildfunktion 13Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde GEBÄUDEWIRTSCHAFT - KLIMASCHUTZ Finanzmitteleinsatz und Finanzmittelbedarf im Gebäudemanagement in Mio. Euro Finanzmitteleinsatz im Durchschnitt bei 355 Mio. Euro pro Jahr Finanzmittelbedarf rund 854 Mio. Euro bis 2035 (Modellrechnung) Ziel der THG-Neutralität 2035 regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen 14Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Empfehlungen GEBÄUDEWIRTSCHAFT - KLIMASCHUTZ 15Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde CO2-Minderung auf Basis zu ermittelnder Einsparpotenziale als Zielvorgaben im Gebäudebestand aufnehmen Finanzmittelbedarf für klimafreundliche Bestandssanierung ermitteln und nach Möglichkeit in Finanzplanung berücksichtigen Bauinvestitionscontrolling mit verbindlicher Projektorganisation verbinden THEMEN 16Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Empfehlungen ORDNUNGSBEHÖRDLICHE BESTATTUNGEN Bestattungsquote Ordnungsbehörde in Prozent 2023 17 Möglichkeit der Fristverlängerung nutzen Kostenerstattungsansprüche zeitnah und konsequent geltend machen Personaleinsatz regelmäßig analysieren und bedarfsorientiert ausrichten Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde THEMEN 18Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Empfehlungen KOMMUNALES KRISENMANAGEMENT 19Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Politische Gremien über wesentliche Risiken informieren Planungen zur Aufrechterhaltung der Aufgaben in Bezug auf die Daseinsvorsorge finalisieren Dienstanweisung um Vorhaltung von Kommunikationstechnik ergänzen Einbindung Spontanhelfende regeln Erfüllungsgrad Krisenmanagement in Prozent 2024 THEMEN 20Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Empfehlungen ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST 21Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Personalwirtschaftliche Maßnahmen entwickeln Kennzahlen weiterentwickeln und Zielerreichung messen Gesamtgesundheitliche Lage in Gesundheitsbericht darstellen Fachcontrolling aufbauen und Finanzdaten integrieren Digitalisierungsvorhaben konsequent umsetzen Vollzeit-Stellen ÖGD je 100.000 EW 2023 THEMEN 22Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset HILFE ZUR ERZIEHUNG (HZE) Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2022 Höchster Anteil ambulanter Hilfefälle, daher niedrige Aufwendungen je Hilfefall Hohe Falldichte relativiert den Effekt niedriger Fallaufwendungen Stationäre Hilfen: Anteil an Vollzeitpflegefällen gering Hoher Anteil Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 23Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Empfehlungen WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE (WIJU)/ LQE 24Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Controlling im Bereich der Kostenerstattungen aufbauen Finanzcontrolling um bezirksspezifisches Controlling erweitern Zuständigkeitsprüfung durch WiJu vor der kollegialen Beratung durchführen Informationsfluss zwischen ASD und WiJu optimieren Prozessintegrierte Kontrollen installieren Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in Verhandlungsdatenbank zusammenführen (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen) THEMEN 25Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Empfehlungen BAUAUFSICHT Gesamtlaufzeit von Bauanträgen in Kalendertagen vereinfachtes/ ….normales Genehmigungsverfahren 2023 26Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Beteiligungsverfahren früher starten und Rücklauffristen reduzieren Datum der Vervollständigung immer dokumentieren Auf komplexe Umplanungen im laufenden Verfahren verzichten Abbau der Rückstände vorantreiben THEMEN 27Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset NACHHALTIGKEIT 28Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Kontextindikatoren Demographie Anteil der EW 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamtbevölkerung in Prozent 18,64 19,07 18,21 19,47 20,35 20,75 22,29 Anteil der EW ab 80 Jahre an der Gesamtbevölkerung in Prozent 4,42 5,80 5,80 6,55 6,95 7,36 8,30 Bildung und Betreuung Schulabgehende allgmeinbildende Schulen mit höherem Schulabschluss in Prozent 43,63 46,44 28,64 39,91 41,46 45,41 55,91 Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Prozent 16,92 26,25 11,28 16,70 18,40 23,71 29,46 Fläche Neu erstellte Wohngebäude je 10.000 EW 8,88 4,01 1,37 2,59 3,74 5,70 9,32 Mobilität PKW-Dichte (zugelassene PKW je 1.000 EW) 433 458 458 503 527 553 592 Pendelndensaldo je 100 EW 12,83 16,54 -9,25 -2,24 1,05 9,09 30,27 Kommunale Finanzen Steuereinnahmekraft je EW in Euro 1.365 2.398 965 1.333 1.487 1.688 3.581 Gesellschaftliche Teilhabe / Armut Mindestsicherungsquote in Prozent 13,20 13,60 8,40 11,70 13,60 16,40 22,10 Arbeit und Wirtschaft Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort am 30.06. 357.444 447.146 44.028 68.232 99.770 138.290 447.146 Arbeitslosenanteil in Prozent 12,31 10,96 6,63 9,98 10,96 13,31 17,87 Gesundheit Sterbefälle von Personen unter 65 Jahren je 100.000 EW 162 153 122 161 182 203 231 Themenbereich / Indikator Köln 2012 Minimum 1. ViertelwertKöln aktuell 3. Viertelwert Maximum 2. Viertelwert (Median) THEMEN 29Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Finanzen Informationstechnik Hilfe zur ErziehungÖffentlicher Gesundheitsdienst Kommunales Krisenmanagement Mobilitäts- management Gebäudewirtschaft/ Klimaschutz Bauaufsicht Ordnungs- behördliche Bestattungen Nachhaltigkeit gpa-Kennzahlenset Kontinuierlicher Vergleich der Kommunen in Kernbereichen der Verwaltung Frühzeitig Entwicklungen erkennen und ggf. gegensteuern Geeignet für Übernahme in kommunalen Haushalt Regelmäßige Fortschreibung auf www.gpa.nrw.de gpa-KENNZAHLENSET 30Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Handlungsfelder / Kennzahlen Köln 2017/2018 Köln aktuell Mini- mum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maxi- mum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Zahlungsabwicklung Einzahlungen je Vollzeit- Stelle Zahlungsabwicklung 33.751 35.426 23.730 27.522 35.426 39.142 63.379 21 2023 Straßenbegleitgrün Aufwendungen je qm in Euro 3,02 3,89 1,13 1,85 2,98 4,06 6,01 18 2023 Oberbürgermeisterin legt Prüfungsbericht Rechnungsprüfungs- ausschuss vor und nimmt Stellung zu allen Feststellungen und Empfehlungen Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet Rat über Ergebnisse Rat beschließt über Stellungnahme Innerhalb vorgegebener Frist In öffentlicher Sitzung Abgabe der Stellungnahme an gpaNRW sowie Aufsichtsbehörde Veröffentlichung des Berichts sowie der Stellungnahme auf der Homepage der gpaNRW VERFAHREN NACH § 105 ABS. 6 UND 7 GO NRW 31Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde MEHRWERT FÜR KOMMUNEN 32Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde Veröffentlichung aller gpa-Prüfungs- berichte auf unserer Homepage! gpa-Newsletter Bleiben Sie informiert! Melden Sie sich jetzt an! www.gpa.nrw.de Beratung u. a. zu Organisation und Wirtschaftlichkeit Jahresabschlussprüfung von Kommunen und Eigenbetrieben Zulassung und Zertifizierung von IT-Fachprogrammen Beratungs- und Koordinierungsstelle IT VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Projektleitung 33Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln - 4. Prüfungsrunde e frank.breidenbach@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 1599/2025 Freigabedatum 20.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2024/2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsan- stalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln 2024/2025“ gem. § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen. 2. Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtli- che Prüfung der Stadt Köln 2024/2025“ zur Kenntnis und beschließt, die Stellung- nahme wie von der Verwaltung vorgeschlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW abzuge- ben. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weite- ren Prozesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Zu den Aufgaben der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) gehört die Prüfung des rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftlichen Handelns der Kommunen des Landes NRW. Mit Blick auf die äußerst schwierige Finanzlage der NRW-Kommunen und die gesetzli- che Verpflichtung, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen, ist es insbesondere das Ziel der gpaNRW finanzwirtschaftliche Spielräume aufzuzeigen, einen Beitrag zur Haushalts- konsolidierung zu leisten und damit die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Metho- dik der Prüfung beinhaltet als wesentliches Element Vergleiche von interkommunalen Kenn- zahlen. Die überörtliche Prüfung durch die gpaNRW findet in regelmäßigen Abständen statt. Die letzte Prüfung fand mit der Berichterstattung in Rechnungsprüfungsausschuss und Rat im Frühjahr 2020 ihren Abschluss (s. Vorlage 0692/2020). Im aktuellen Prüfungszyklus für die kreisfreien Städte in NRW hat die gpaNRW die regelmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Köln nach § 105 GO NRW im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchgeführt. Es wurden alle 23 kreisfreie Städte geprüft. Für den interkommunalen Vergleich wurden in großen Teilen Daten des Jahres 2023 heran- gezogen. Soweit in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten zur Verfügung stand, wurde der interkommunale Vergleich auf Basis des Jahres 2022 vorgenom- men. Datengrundlage Basis in der Finanzprüfung waren die festgestellten Jahresabschlüsse 2019 und 2020, die aufgestellten Jahresabschlüsse 2021 bis 2023, der Gesamtabschluss 2019 sowie die Haus- haltsplanung 2025 und 2026 einschließlich der bis 2029 reichenden mittelfristigen Planung. Neben den Daten früherer Jahre wurden auch aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten der Stadt Köln berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft treffen zu können. Prüfungsinhalte Die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte erstreckte sich in diesem Prüfzyklus auf die Bereiche: Finanzen Mobilitätsmanagement Informationstechnik Gebäudewirtschaft – Klimaschutz Ordnungsbehördliche Bestattungen Kommunales Krisenmanagement Hilfe zur Erziehung Öffentlicher Gesundheitsdienst Bauaufsicht gpa-Kennzahlenset Der Gesamtbericht der Prüfung der Stadt Köln, der nach Abschluss der Beratungen auch auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht werden wird, richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbeson- dere in Haushaltskonsolidierungsprozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Siche- rung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten. 3 Struktur des Prüfberichts Der Prüfbericht (Anlage 1) besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen und Empfehlungen. Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Ergeb- nisse von Analysen sind im Prüfungsbericht als Feststellung bezeichnet, erkannte Verbesse- rungspotenziale werden im Prüfungsbericht als Empfehlung ausgewiesen. Während das Themenfeld "Finanzen" und das sog. "gpa-Kennzahlenset" zu den festen Be- standteilen der überörtlichen Prüfung zählt, variieren die thematischen Prüfungsschwerpunkte von Prüfungsturnus zu Prüfungsturnus. Die Kommune hat nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW zu allen Feststellungen und Empfehlun- gen des Prüfungsberichts Stellung zu nehmen. Der Entwurf dieser Stellungnahme in der von der gpaNRW gewünschten tabellarischen Form ist zur Beschlussfassung des Rates als An- lage 2 beigefügt. Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Prüfung: Finanzen Im Prüfgebiet Finanzen hat die gpaNRW - wie in den überörtlichen Prüfungen üblich - die Be- reiche Haushaltssituation und Haushaltssteuerung näher betrachtet und analysiert: Die Haushaltssituation der Stadt Köln war laut gpaNRW in den betrachteten Jahren 2019 bis 2023 von teils ausgeglichenen, teils fiktiv ausgeglichenen Jahresabschlüssen geprägt. In den Jahren 2020 und 2021 lagen die Jahresergebnisse über bzw. am oberen Rand des Ver- gleichskorridors und die Jahresergebnisse 2020 bis 2022 waren auch ohne Isolierung von Corona- und Ukraine-Belastungen positiv. Positiv hervorgehoben wird auch die Eigenkapital- ausstattung der Stadt, die im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten (noch) weit überdurch- schnittlich ist, auch wenn die Höhe Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner*in auf Konzern- ebene überdurchschnittlich hoch ausfällt. Die gpaNRW weist jedoch darauf hin, dass es ausweislich der aktuellen Entwicklungen zu ei- ner deutlichen Verschlechterung der Finanzlage kommt und in den Folgejahren ab 2024 von erheblichen Fehlbeträgen ausgegangen wird, die die Ausgleichsrücklage in 2025 aufzehren werden. So habe die Stadt Köln die Haushaltssicherungspflicht nur durch eine kombinierte Anwendung der mit dem 3. NKFWG NRW (Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen vom 05. März 2024) ausge- weiteten bzw. neu geschaffenen Instrument des globalen Minderaufwands sowie eines Ver- lustvortrages abwenden können. Die gpaNRW weist weiter zutreffend darauf hin, dass die Fi- nanzlage steigende Liquiditätskredite und aufgrund der vorgesehenen Investitionsvorhaben auch steigende Investitionskredite erkennen lässt. Hinsichtlich der sich perspektivisch insgesamt verschlechternden Haushaltssituation rät die gpaNRW dazu, dieser Entwicklung durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen entgegenzutre- ten. 4 Im Rahmen der Haushaltssteuerung hat die gpaNRW das Kredit- und Anlagemanagement ge- prüft und für angemessen erachtet. Es sei organisatorisch gut aufgestellt und habe konkrete Vorgaben definiert. Positiv hebt die gpaNRW weiter das sehr gut aufgestellte Fördermittelma- nagement als einen wichtigen Baustein zur Entlastung des Haushalts hervor. Darüber hinaus unterstreicht die gpaNRW, dass es der Stadt gelungen sei, die Übertragung von investiven Mittelansätzen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten deutlich zu verringern, was auf eine verbesserte Planung, aber auch darauf zurückzuführen ist, dass es gelungen sei, ge- plante Maßnahmen auch umzusetzen. Ermächtigungsübertragungen seien (weiterhin) restrik- tiv zu handhaben. Schließlich empfiehlt die gpaNRW Konkretisierungen für die dezentrale Pflicht zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie bzgl. der Berichterstattung zum Kreditport- folio. Nachhaltigkeit als übergeordnetes Steuerungsthema Die gpaNRW greift erstmals in dieser Prüfung das Thema Nachhaltigkeit auf, da nach ihrer Ansicht Nachhaltigkeitsprozesse zunehmend nicht mehr als Zusatzaufgabe zum kommunalen Kerngeschäft, sondern als integraler Bestandteil jeder kommunalen Tätigkeit verstanden wer- den sollen. Die gpaNRW hebt insoweit die Anstrengungen der Stadt zur Erreichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung positiv hervor: Verabschiedung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Implementierung der Nachhaltigkeitsaspekte im wirkungsorientierten Haushalt seit 2019 sowie die finanzielle Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen in Pilotämtern seit 2022. Laut gpaNRW befindet sich die Stadt auf einem guten Weg zu einem gesamtstädtischen Nachhaltigkeitshaushalt. Mobilitätsmanagement Zur Umsetzung der angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2035 hat die Stadt Köln das Maß- nahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ sowie nachfolgend ein Aktivitätenportfolio beschlos- sen. Für das eigene innerbetriebliche Mobilitätsmanagement hat sie Angebote zu flexiblem und mobilem Arbeiten, Jobtickets und Fahrradleasing auf den Weg gebracht. Deren Wirksam- keit ist aktuell jedoch nicht bewertbar. Die gpaNRW empfiehlt daher, unter Einbeziehung des dezentral verantworteten Fuhrparks (z. B. Fortschritt bei alternativen Antrieben) eine breitere Datenbasis zur Bewertung der durchgeführten Maßnahmen zu schaffen. Auch weist sie auf punktuelle Optimierungsmöglichkeiten, wie z. B. die klimafreundliche Erreichbarkeit der städti- schen Einrichtungen, die Entwicklung eines Parkraumkonzepts oder Abstellmöglichkeiten für Fahrräder hin. Informationstechnik Die gpaNRW stellt die guten strategischen und organisatorischen Grundlagen für einen ord- nungsgemäßen und sicheren Betrieb der Informationstechnik bei moderaten Kosten heraus. Sie lobt die kontinuierliche Weiterentwicklung, die zum einen bei fast allen Teilaspekten zu besseren Ergebnissen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten führt und zum anderen nur noch vereinzelt Optimierungsmöglichkeiten beinhaltet. Dabei handelt es sich um das Prozess- management, wozu aber bereits ein verbindlicher strategischer Rahmen seitens der Stadt Köln erarbeitet wird. Im Rahmen der ebenfalls als gut eingeschätzten Steuerung der Schul-IT empfiehlt die gpaNRW zusätzlich, gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medienkon- zepte hinzuwirken und eine Harmonisierung des Softwareeinsatzes anzustreben. Gebäudewirtschaft – Klimaschutz Die gpaNRW stellt auf die Vorbildfunktion bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 5 2035 auch in der Gebäudewirtschaft ab, die insbesondere an der verbindlichen Strategie und den abgeleiteten Aktivitäten zu erkennen ist. Aufgrund einer zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorliegenden monetären Bewertung des Maßnahmenumfangs für den städtischen Gebäudebestand hat die gpaNRW eine Modellrech- nung durchgeführt, wonach die Stadt Köln ihren Finanzmitteleinsatz künftig mindestens ver- doppeln müsste. Daher erscheint es in den Augen der gpaNRW zumindest unsicher, ob die Stadt mit den aktuell verfügbaren Ressourcen den erforderlichen Beitrag zur angestrebten Treibhausgasneutralität für ihre Gebäude bis 2035 erreichen kann. Positiv stellt die gpaNRW heraus, dass die Stadt mit Treibhausgas-Bilanzierungen, Ener- giemanagement, Monitoring und einem noch zu optimierenden Bauinvestitionscontrolling be- reits über gute Steuerungselemente dazu verfügt. Ordnungsbehördliche Bestattungen Die gpaNRW führt aus, dass eine einheitliche und rechtssichere Bearbeitung der ordnungsbe- hördlichen Bestattungen bei der Stadt Köln durch eine Handlungsanweisung für die Mitarbei- tenden gewährleistet ist. Trotzdem konnten die bestattungsrechtlichen Fristen nicht immer ge- halten werden, so dass die gpaNRW empfiehlt, die Möglichkeit der Fristverlängerung zu nut- zen. Des Weiteren sollten entstehende Kostenerstattungsansprüche zur Vermeidung von Fehlbeträgen konsequent geltend gemacht werden, insbesondere auch die Rückstände mit finanzieller Auswirkung für die Stadt zeitnah bearbeitet werden. Kommunales Krisenmanagement Die gpaNRW stellt den kontinuierlichen Aufbau und die Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements als sehr positiv heraus. Mit einem hohen Gesamterfüllungsgrad sei das Kommunale Krisenmanagement der Stadt Köln im Vergleich zu den meisten anderen kreis- freien Städten besser aufgestellt. Die relevanten Risiken seien identifiziert und vorbereitende Maßnahmen entwickelt. Verbesserungspotential sieht die gpaNRW noch in der Aufbereitung und der Information der erkannten Risiken an die Beteiligten und politisch Verantwortlichen, bei der ämter- und dezer- natsübergreifenden Koordination und Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen konzeptionellen Maßnahmen sowie bei den konzeptionellen Überlegungen zur Einbringung von Spontanhelfenden und der Krisenstabsversorgung. Ein gut ausgestatteter Krisenstabs- raum an zentralem Ort ist ebenso wie qualifiziertes Personal vorhanden. Öffentlicher Gesundheitsdienst Die gpaNRW hebt positiv hervor, dass die Stadt Köln sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie verfügt, empfiehlt aber zur Ableitung von passgenauen Maßnahmen daraus die ziel- und kennzahlenorientierte Steuerung weiter auszubauen. Die Datengrundlagen für den zu erstellenden Gesundheitsbericht seien vorhanden. Angesichts der insbesondere im medizinischen Bereich angespannten Personalsituation hält die gpaNRW eine systematische Personalbedarfsplanung inklusive ergänzender Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung für sehr wichtig. Positiv bewertet die gpaNRW, dass die Prozesse nahezu vollständig erfasst sind und empfiehlt, die nun in der Digitalisierungsstrate- gie festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, wie z. B. die Kommunikationsprozesse mit Ärzt*innen, anderen Gesundheitsämtern und die Umsetzung von Angeboten an die Bür- ger*innen. 6 Hilfe zur Erziehung Der Schwerpunkt der Prüfung der Hilfe zur Erziehung lag auf dem Bereich der Wirtschaftli- chen Jugendhilfe. Die Stadt weise eine hohe Falldichte auf, die den Effekt niedriger Fallauf- wendungen je Hilfefall relativiere. Die gpaNRW thematisiert insbesondere den hohen Anteil der Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35 a SBG VIII. Die gpaNRW merkt an, dass für den Bereich der Hilfe zu Erziehung zwar Richtlinien und Ar- beitshilfen entwickelt wurden, diese aber noch nicht in Form eines Qualitätshandbuches zu- sammengefasst sind. Weitere Optimierungsmöglichkeiten sieht die gpaNRW im Bereich der Digitalisierung durch die Implementierung des Informationsaustauschs zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe über die gemeinsame Fachanwendung und durch die Forcierung der elektronischen Aktenführung. Die Steuerung könnte durch wei- tere Optimierungen des Finanzcontrollings und standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte ausgebaut werden. Positiv hervorgehoben wird, dass die wesentli- chen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nach Ein- schätzung der gpaNRW bereits durch die Stadt in die Praxis umgesetzt werden. Bauaufsicht Die gpaNRW merkt an, dass die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten der Baugenehmigungs- verfahren bei der Stadt Köln sehr lang sind. Dies resultiert laut Einschätzung der gpaNRW auch aus der Tatsache, dass aufgrund weniger Neubaugebiete in Köln häufig Bauanträge mit komplexen Bauvorhaben im Bestand eingehen, die sehr arbeitsintensiv seien. Trotz guter Bauberatung gehe noch ein hoher Anteil unvollständiger Bauanträge ein und hindere die An- tragsbearbeitung. Die Rücknahmefiktion des § 71 BauO NRW wird angewendet. Die gpaNRW empfiehlt darauf hinzuwirken, teils aufwändige Umplanungen zu vermeiden und Beteiligungsverfahren zu starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorlie- gen. Positiv hebt die gpaNRW die digitale Antragsannahme bei der Stadt Köln hervor, die bis- her nur wenige kreisfreie Städte umgesetzt haben. Sie sieht jedoch noch Optimierungspotenti- ale durch eine weitergehende Digitalisierung. Die vollständige digitale Bearbeitung aller Bau- anträge befindet sich zum Zeitpunkt der Prüfung in der Umsetzungsphase. Fazit: Alle vorliegenden Prüfungsergebnisse wurden im Vorfeld seitens der gpaNRW mit den betei- ligten Beschäftigten in den betroffenen Organisationseinheiten sowie auf der Ebene der De- zernate erörtert. Die Prüfberichte und deren Ergebnisse wurden in der Sitzung des Verwal- tungsvorstandes am 01.04.2025 von Vertreter*innen der gpaNRW vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist die konstruktive Zusammenarbeit und objektive Herangehens- weise der gpaNRW im Rahmen der Prüfung besonders positiv herauszustellen. Mit den in Feststellungen und Empfehlungen vorliegenden Prüfergebnissen wird sich die Verwaltung ins- besondere im Hinblick auf Optimierungspotentiale weiter auseinandersetzen und bereits be- gonnene positive Entwicklungen weiter forcieren. Soweit sich aus den Prüfberichten strukturelle oder finanzielle Optimierungspotentiale erge- ben, werden diese in einem strukturierten Prozess aufgegriffen. Auch vor dem Hintergrund der herausfordernden Haushalts- und Finanzsituation der Stadt Köln muss dabei ein besonderes Augenmerk auf mögliche Konsolidierungspotentiale gerichtet werden. Bestehende Aufgaben und deren Prozesse müssen daher ständig unter Effizienz- und Effektivitätsgesichtspunkten geprüft und optimiert werden. 7 Für die Prüfung und die Vorlage des Berichtes bedankt sich die Verwaltung bei der gpaNRW und wird dies bei der Übermittlung der Stellungnahme nach Abschluss des Beratungsverfah- rens zum Ausdruck bringen. Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird der Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Zu Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfbericht gegenständlich sind, ist Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen. Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der gpaNRW und der Be- zirksregierung abzugebende Stellungnahme. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rech- nungsprüfungsausschuss kann dabei einbezogen werden. Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Beschlussvorlage als Anla- gen beigefügt. Anlagen Anlage 1 – Gesamtbericht Anlage 2 – Stellungnahme der Verwaltung Die Anlagen werden digital im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1599/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 07:38