Bericht aus der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell
Mitteilung Ausschuss 0157/2023 vom 30.01.2023
Stand: Am 16.03.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 27.01.2023 *(30.01.2023) 0157/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 *Unterausschuss Wohnen 27.02.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Bericht aus der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell 1. Fünfter Sachstandsbericht (2022) Kooperatives Baulandmodell Köln Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde erstmals 2014 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Nach seiner Fortschreibung im Jahr 2017 konnten im Jahr 2022 die Inhalte des Modells mit der überarbeiteten Umsetzungsanweisung (UA 2017plus) präzisiert und pra- xisorientierter angepasst werden. Der fünfte Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage 1) gibt eine Übersicht über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Ge- schäftsstelle Kooperatives Baulandmodell in 2022. 2. Einführung einer Stichtagsregelung zur Anwendung der Umsetzungsanwei- sungsanweisung 2017plus In der Umsetzungsanweisung 2017plus ist nicht hinreichend formuliert, bei welchen Verfahren die modifizierte Umsetzungsanweisung 2017plus angewandt wird. Inhaltliche Anpassungen der UA 2017plus sind die Erweiterung des Betreuungsangebots für U3- und Ü3- jährige Kin- der, die Einführung einer Kombifläche sowie die auf allgemeinen Preissteigerungen beruhen- den gestiegenen Herstellungskosten für Spiel- und Grünflächen. Die Umsetzungsanweisung 2017plus gilt bislang für alle Vorhaben mit Grundstückskauf ab dem 05.05.2022. Sie gilt somit auch für Vorhaben, die bereits eingeleitet sind, aber bei denen der Grundstückskauf noch erfolgt. Die Umsetzungsanweisung 2017 gilt für alle Vorhaben mit Grundstückskauf vor dem 05.05.2022. Dies ist nicht im Sinne der Umsetzungsanweisung 2017plus, die durch den Rat beschlossen wurde. Deshalb hat die Geschäftsstelle Kooperati- ves Baulandmodell kraft ihrer Zuständigkeit eine Regelung formuliert, um die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells 2017plus transparent darzulegen. Die Stichtagsregelung soll in die Umsetzungsanweisung 2017plus übernommen und auf den Internetseiten der Stadt Köln zum Kooperativen Baulandmodell veröffentlicht werden. Die Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell hat dieser Vorgehensweise zugestimmt. Der Vertrauensschutz gegenüber der Immobilienwirtschaft bleibt gewahrt. Die Formulierung der Stichtagsregelung lautet wie folgt: 7.1 Übergangsregelung zu Nr. 7 (3) KoopBLM 2017 2 [Hier eingeben] *Erweiterung der Beratungsfolge Die Übergangsregelung in Nr. 7 (3) KoopBLM ist zwischenzeitlich ausgelaufen. Sie konnte nur in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Grundstücke bis zum 30.06.2018 einer Bebauungsplanung (Bekanntmachung eines Aufstellungs- oder Einleitungsbeschlusses) zugeführt wurden. Diese Vorhaben können bei Vorliegen der Voraussetzungen mit den ent- sprechenden Modifikationen zum Abschluss gebracht werden. Auf die übrigen Vorhaben, d.h. alle Vorhaben die von der Übergangsregelung nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht haben, ist das KoopBLM 10.05.2017 ohne Ausnahme und ohne Modifikation anzuwenden. 7.2 Stichtag und Übergangsregelung zur Umsetzungsanweisung 2017 Plus 7.2.1 Grundsatz Die fortgeschriebene Umsetzungsanweisung 2017 Plus ist für alle Vorhaben im Anwendungs- bereich des KoopBLM 10.05.2017 anzuwenden, deren Aufstellungs- bzw. Einleitungsbe- schluss ab dem Stichtag 05.05.2022 (Datum des Ratsbeschlusses) bekannt gemacht wird. 7.2.2 Übergangsweise Ausnahme Ausnahmsweise ist die Umsetzungsanweisung 2017 weiterhin für Vorhaben auf Grundstü- cken anzuwenden, die nachweislich in der Zeit zwischen dem 22.09.2016 und dem 04.05.2022 erworben wurden, sofern der jeweilige Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss innerhalb von drei Jahren nach Stichtag öffentlich bekannt gemacht wird. Dies gilt entspre- chend für den Fall, dass nicht alle Grundstücke jedoch die flächenmäßige Mehrheit im vorge- nannten Zeitraum erworben wurden. Hinweis: Fehlt ein auf den Erwerb eines Grundstück bezogener Vertrag, tritt an dessen Stelle das jeweilige Datum, an dem das Recht an dem Grundstück erlangt wurde. 7.2.3 Wechsel Umsetzungsanweisung bei erheblicher Planänderung Erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschluss ursprünglich vor dem Stichtag (so dass die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden wäre) und ändert sich die Planung im Laufe des weiteren Verfahrens auf Betreiben des/der Planbegünstigten erheb- lich, führt dies zu einem Wechsel in die Umsetzungsanweisung 2017 Plus. Eine erhebliche Änderung ist dann anzunehmen, wenn damit die Aufgabe der bisherigen Planung einhergeht und die Änderung als gänzlich neue Planung zu bewerten ist. Als Maßstab ist insbesondere der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss sowie das jeweils zugrundeliegende städtebauli- che Planungskonzept heranzuziehen. 7.3 Wechsel KoopBLM bzw. Umsetzungsanweisung Der freiwillige Wechsel in das KoopBLM 10.05.2017 oder in die Umsetzungsanweisung 2017 Plus ist jederzeit möglich durch schriftliche Erklärung eines Planbegünstigten gegenüber der Stadt Köln. Anlage 5. Sachstandsbericht (2022) Kooperatives Baulandmodell Köln -
Anlage 1_5. Sachstandsbericht
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Anlage 1 5. SACHSTANDSBERICHT 2022 KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN Stand 10.12.2022 1. Vorbemerkung Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde erstmals 2014 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Nach seiner Fortschreibung im Jahr 2017 konnten im Jahr 2022 die Inhalte des Modells mit der überarbeiteten Umsetzungsanweisung (UA 2017plus) präzis iert und praxisorientierter angepasst werden (s. auch Punkt 3). Mit dieser ersten Anpassung der Umsetzungsanweisung 2017 soll sichergestellt werden, dass Wohnungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Insbesondere der Umgang mit den entstehenden Mehrbedarfen von öffentlichen Grün- und Spielflächen bei Vor haben mit einer geringen Anzahl an geplanten Wohneinheiten wurde verfeinert. Die neu eingeführte sogenannte Kombifläche vereint die Qualitäten von Spielplätzen und Grünflächen zu hochwertigen Freiräumen innerhalb der neu entstehenden Quartiere. Zusätzlich wurde auf den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kindern reagiert, indem das Betreuungsangebot für U3 - und Ü3 -jährige Kinder um die Tages - und Großtagespflege ergänzt wurde. Der fünfte Sachstandsbericht wurde im Dezember 2022 fertiggestellt. Die Aktualität der Daten beruht auf den Stichtag 10. Dezember 2 022. Zu diesem Zeitpunkt wird in 38 Verfahren das Kooperative Baulandmodell 2017 angewandt und somit vorrausichtlich Baurecht für rund 11.400 Wohneinheiten insgesamt sowie davon rund 3.600 Wohnungen im öffentlich geförderten Segment geschaffen1. Eine deta illierte Auflistung der aktuellen Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ist dem Anhang dieses Berichts zu entnehmen. 2. Änderung der Umsetzungsanweisung im Mai 2022 Das Kooperative Baulandmodell setzt sich aus der Richtlinie und der Umsetzungsanweisung zusammen. Die Umsetzungsanweisung ist ein ausführlicher Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie. In der praktischen Umsetzung dieser Umsetzungsanweisung sind in den vergangenen Jahren inhaltliche und redaktionelle Unklarheiten auf getreten, die mit der angepassten Umsetzungsanweisung KoopBLM 2017plus seit Mai 2022 behoben wurden. Nicht eindeutige Formulierungen oder Sachverhalte, die wiederholt zu Nachfragen geführt haben, sind überarbeitet worden und münden in die geänderte Versio n der 1 Die Berechnung der Wohneinheiten erfolgt nach dem Kooperativen Baulandmodell auf Basis einer festgelegten Normwohnung. Die tatsächliche Zahl der Wohneinheiten eines Vorhabens k ann davon abweichen, da in einem Vorhaben auch kleinere und größere Wohneinheiten entstehen. 2 Umsetzungsanweisung. Zudem wurden grundlegende Vorgehensweisen, die sich in der Praxis bewährt haben, integriert. Inhaltliche Änderungen betreffen den Umgang mit entstehenden Mehrbedarfen von Spiel- und Grünflächen bei Vorhaben mit einer geringeren Anzahl an Wohneinheiten (Einführung einer sogenannten Kombifläche), die allgemein in der Baubranche bekannten Preissteigerungen bei der Herstellung dieser sowie die Ergänzung von Groß- und Tagespflegeangeboten im Bereich der Betreuungsangebote für U3- und Ü3-jährige Kinder. Durch das kontinuierliche Controlling und Monitoring der laufenden Verfahren wurde die Erkenntnis gewonnen, dass bei der Zahlung einer Ablöse (bei Bedarfen für einen Spielplatz < 500 m² oder einer Grünfläche < 5.000 m²) nur schwer geeignete Flächen zur Errichtung neuer Grün - und Spielflächen in Projektnähe gefunden werden können . Das bestehende Defizit an Grünflächen und Spielplätzen in Projektnähe wird also durch jedes Vorhaben unterhalb der o.g. Schwellenwerte größer und entsprechende Ablösebeträge können nicht verausgabt werden. Um diesen negativen Folgen von Vorhaben entgegenzuwirken und den entstehenden Mehrbedarfen effektiver gerecht zu werden, wurde durch die Einführung des Instruments einer „Kombifläche“ die Möglichkeit der Zahlung einer Ablösesumme bei Vorhaben kleiner als 109 Wohneinheiten durch die Herstellung einer qualitätsvollen Freifläche (Kombifläche) innerhalb des eigentlichen Plangebiets ersetzt (bei Vorhaben unter 3.960 m² Geschossfläche Wohnen wird weiterhin abgelöst). Dieses Instrument greift für Vorhaben , die unterhalb von 109 Wohneinheiten liegen. Die Kombifläche deckt die Mehrbedarfe „öffentlicher Spielplatz“ und „öffentliche Grünfläche“ gemeinsam ab. Die Planung und Ausgestaltung dieser Fläche, die sowohl Funkti onen einer Grünfläche als auch eines Spielplatzes erfüllen soll, wird projektspezifisch zwischen den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Funktionen, die diese Flächen übernehmen, sind vielfältig. Sie verbessern nicht nur die Luftqualität und das Stadtklima, sondern dienen auch als Lärmschutz, sind Orte für Begegnung und Bewegung sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die stetige Errichtung dieser Grün- und Spielflächen ist daher essentiell für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt. DAS BAULANDMODELL WIRD NACHHALTIGER Durch die Einführung des KoopBLM 2017plus werden bereits bei ein er geplanten Geschossfläche Wohnen von rund 4.000 m² die Mehrbedarfe für Grünflächen und Spielplätze verpflichtend errichtet und nicht wie im Modell 2017 abgelöst. Es entstehen dadurch mehr Grün - und Freiräume für die Bürger*innen der Stadt Köln. Diese Mög lichkeit ergibt sich aus der eingeführten Kombifläche, welche die Bedarfe für Grünflächen und Spielplätze vereint. Die Möglichkeit einer Ablöse besteht nur noch für Vorhaben, bei denen weniger als 44 Wohneinheiten errichtet werden. Durch die Einführung der Kombifläche wird erreicht, dass sich das gesamtstädtische Defizit an Grünflächen und Spielplätzen nicht weiter erhöht sondern die Bedarfe aus einem Plangebiet tatsächlich abgebildet werden. 3 Die Abbildung 1 zeigt den neu definierten Bereich an geplanten Wohneinheiten (44-108 WE), bei dem die neu hinzugekommene Kombifläche umzusetzen ist, die öffentliche Spiel - und Grünflächen bei einer geringeren geplanten Geschossfläche Wohnen flächenmäßig miteinander kombiniert. Eine Übersicht über alle Verpflichtungen des KoopBLM 2017plus ist dem Anhang zu entnehmen (siehe Anhang, Abbildung 3). Zudem wird auf den beiden rechten Abbildungen ersichtlich, wie sich die Kombifläche in einem innerstädtischen Quartier einfügen kann, wohingegen eine Ablösesumme in der Regel keine zusätzlichen Freiflächen im unmittelbaren Umfeld erzeugt. Abbildung 1 Neu hinzugekommene Verpflichtungen des Kooperativen Baulandmodells nach Umsetzungsanweisung 2017plus / Ablösesumme versus Kombifläche in einem innerstädtischen Quartier 44 - 108 WE Neben dieser Änderungen der Umsetzungsanweisung, die in den einzelnen Vorhaben zu mehr Grün- und Freiflächen führen soll, wurde ein Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 0991/2021) gefasst, der die Ablö sebeträge für Grünflächen sinnvoll verteilt. Demnach werden die Ablösebeträge für Grünflächen zur Aufwertung oder den Ausbau von Freiflächen im näheren Umfeld der Vorhaben verwendet. Ist dies nicht möglich, werden die Ablösebeträge in den Um- und Ausbau de s Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende n Grünzüge fließen. Zusätzlich gibt es Anpassungen bei den Herstellungskosten beziehungsweise Ablösebeträgen für Grün- und Spielflächen, die auf die seit 2017 erfolgte Preissteigerung und einer Evaluation der tatsächlichen Kosten bei aktuellen Projekten reagieren. Die Erarbeitung der Änderung erfolgte stadtintern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Wohnungsbauforums und wurde mit dem Beschluss der Lenkungsgruppe für die Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss und im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün freigegeben. Die Änderungen wurden am 05.05.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Vorhaben, ohne Errichtung von Freiflächen (Zahlung einer Ablösesumme) Vorhaben, mit Errichtung einer Kombifläche 4 3. Übersicht der Bebauungsplanverfahren Zurzeit gibt es 38 in Vorbereitung befindliche oder eingeleitete b zw. aufgestellte Bebauungsplanverfahren, die in den Anwendungsbereich des KoopBLM 2017 fallen. Die Bebauungsplanverfahren verteilen sich über alle neun Stadtbezirke und würden nach den derzeitigen Planungsständen Baurecht für rund 1.025.403 m² Wohnfläche schaffen, davon rund 323.029 m² im geförderten Segment. Für 28 dieser Verfahren liegt eine Zustimmung zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells vor . Diese muss zum Aufstellungs - und Einleitungsbeschluss vorliegen. Nachfolgende Abbildung 2 zeigt alle Bebauungsplanverfahren, in denen die Forderungen des Kooperativen Baulandmodells nach Modell 2017 bereits umgesetzt w urden oder werden , sofern die Verfahren zum Satzungsbeschluss geführt werden. Die Abbildung zeigt, dass sich die Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch die Verteilung nach Größe der Vorhaben sich nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt. Abbildung 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2017 (Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 5 Das 2014 eingef ührte Kooperative Baulandmodell konnte aufgrund der Regelungen zwar keine Anwendung finden, es schuf aber ein entsprechendes Klima, welches die Akzeptanz von öffentlich geförderten Wohnungsbau beförderte und in Planungsprozesse verankerte. In ab 2014 einge leiteten oder aufgestellten Verfahren mit Wohnungsbau , die in den letzten Jahren zum Satzungsbeschluss geführt wurden, konnten somit 474 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment entstehen, das entspricht 25 % der mit diese n V erfahren errichteten Wohneinheiten. Das Kooperative Baulandmodell stärkt stadtweit verteilt auf alle Bezirke die Errichtung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum. Zusätzlich wird mit der Einführung der Kombifläche einer Erhöhung der Defizite der Spielplätze und Grünflächen entgegengewirkt. Seit Einführung des Kooperativen Baulandmodells im Jahr 2014 wurde in weit über 60 Bebauungsplanverfahren durch die Geschäftsstelle KoopBLM geprüft, ob das KoopBLM angewandt werden kann. Es gibt einige wenige Wohnungsbauprojekte, die die Anforderungen des KoopBLM nicht erfüllen. Dies war in der Vergangenheit vorwiegend eine geringe Anzahl an geplanten Wohneinheiten, Verfahren, die nach §34 BauGB zu beurteilen sind sowie Verfahren, für die bereits vor 2014 ein Einleitungsbeschluss gefass t wurde. Die deutliche Mehrheit, aller der GS KoopBLM vorliegenden Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsbau werden unter Anwendung der im KoopBLM festgeschriebenen Verpflichtungen durchgeführt. Durch die Einführung des Koo perativen Baulandmodells in 2017 konnten bis Ende 2022 für insgesamt ca. 1.215 Wohnungen Baurecht geschaffen werden. 41% dieser Wohnungen, also ca. 500 Wohnungen können im öffentlich geförderten Segment auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells entstehen. Nach jahrelang sinkenden Zahle n an belegungsgebundenen Wohnungen wird somit vermehrt wieder neuer Wohnraum in diesem Segment geschaffen. Aufgrund der Vielzahl an eingeleiteten, vorangefragten oder kurz vor Satzungsbeschluss stehenden Bebauungsplanverfahren stellt der Sachstandsbericht nur eine Momentaufnahme der Verfahren dar. Mit der nächsten Ratssitzung können Verfahren schon weitergeführt oder auch aufgegeben worden sein. Der Sachstandsbericht zum KoopBLM wird jährlich erstellt. VORHABENTRÄGER*INNEN LEISTEN EIN MEHR Im KoopBLM sind die Pflichten der Vorhabenträger*innen klar geregelt. Erfreulicherweise kommt es bei manchen Vorhaben vor, dass zusätzliche Leistungen erbracht werde n, die über die Mindestverpflichtungen des KoopBLM hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung eines höheren prozentualen Anteils an öffentlich geförderten Wohnungen (mehr als 30%), oder die Errichtung einer KiTa oder Großtagespflege, obwohl n ach Bedarfsermittlung keine Errichtung gefordert werden könnte. Diese Sonderleistungen werden im Durchführungsvertrag nicht als Teil der Verpflichtungen zum Kooperativen Baulandmodell aufgenommen, werden aber als Bestandteil des Vorhabens dennoch vertraglich geregelt und gesichert. Wichtig ist vor allen Dingen eine frühzeitige Kommunikation an den/die Vorhabenträger*in, dass auch angekündigte freiwillige Leistungen in den Durchführungsvertrag aufgenommen werden. 6 Die Zahlen aus den Sachstandsberichten sind nur bedingt vergleichbar. Verfahren, die in letztem Jahr noch aktiv bearbeitet wurden werden in diesem Jahr schon als ruhende Verfahren eingestuft, weil sich Prioritäten verschoben haben oder Vorhabenträger abgesprungen sind. Vor allem diese ruhenden Verfahre n tragen dazu bei, dass die dargestellten Zahlen an Wohneinheiten, Spiel - und Grünflächen sowie der weiteren Angaben eine jährliche Vergleichbarkeit an Daten erschwert bzw. variieren kann. In der Praxis führt dies u. U. dazu, dass beispielsweise ein Projek t mit vielen geplanten Wohneinheiten nicht fortgeführt wird/werden kann und somit in Summe in der Gesamtbetrachtung die Wohneinheitenanzahl im Vergleich zum Vorjahr stagniert oder gar sinkt. Die Anzahl der Vorhaben, die durch die Geschäftsstelle auf die An wendung des Kooperativen Baulandmodells überprüft wird, steigt aber stetig. Eine detaillierte Auflistung und grafische Verteilung aller der Geschäftsstelle KoopBLM bekannten Bebauungsplanverfahren mit der Anwendung des Modells sind dem Anhang zu entnehmen. Die nachfolgende Abbildung vier mit Stand Dezember 2022 zeigt den geschätzten Umfang an Wohnungen, Spiel- und Grünflächen und Betreuungsplätzen für U3 - und Ü3-jährige Kinder sowie von Ablösesummen, die entstehen werden bzw. eingenommen werden, wenn alle oben benannten 38 Bebauungspläne in den nächsten Jahren rechtskräftig werden sollten. Die Zahlen für die Geschossfläche Wohnen und die Spiel - und Grünflächen sind in Quadratmeter angegeben und beruhen auf den im KoopBLM 2017 festgeschriebenen Berechnungsmethoden (Normwohnung 90 m², Erstbelegungsquote 2,3 EW/WE, 2 m²/EW Spielfläche bzw. 10 m²/EW Grünfläche). Bei den Betreuungsangeboten ist die Gruppenanzahl angegeben. Für die voraussichtlich entstehenden Ablösesummen liegen derzeit noch keine aussagekräftigen Daten vor. Ziel ist es, diese zukünftig durch die Errichtung einer Kombifläche deutlich zu reduzieren und stattdessen qualitativ hochwertige Freiflächen zu errichten. Abbildung 4: Voraussichtlicher Umfang der umzusetzenden Verpflichtungen des KoopBLM 2017 7 4. Arbeit der Geschäftsstelle und der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell Die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ist die erste Ansprechpartnerin für alle Belange, die sich rund um das Kooperative Baulandmodell ergeben. Ihr Hauptziel ist es, das Kooperative Baulandmodell in allen Planverfahren mit Wohnungsbau so zu etablieren, dass die Verpflichtungen aus dem Modell schon frühzeitig berücksichtigt und integriert werden. Die Grundsätze dieses Modells sorgen neben der Gleichbehandlung der Vorhabenträger*innen für ein transparentes Verfahren und Planungssicherheit. Neben der Überwachung des Modells interagiert sie zwischen den einzelnen Fachämtern und moderiert bei Zielkonflikten fachlicher Einzelanforderungen. Sie sorgt dafür, dass sich Abstimmungsprozesse verbessern und das Kooperative Baulandmodell nicht als Hinderungsgrund sondern vielmehr als Beschleuniger für Bebauungsplanprozesse gesehen wird, da die einzelnen Fachbelange nicht in jedem Verfahren neu ausgelotet werden müssen. Dies erreicht sie durch den beständigen Austausch in regelmäßigen dezernatsübergreifenden Abstimmungen innerhalb der Verwaltung . Diese sind u. a. Jour fixe mit den Teamleitungen des Stadtplanungsa mtes, Abstimmungen mit der Wohnungsbauleitstelle sowie z u den konkreten Vorhaben ein regelmäßiger Austausch mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Das Amt für Wohnungswesen wird kontinuierlich über die angekündigten und laufenden Vorhaben informiert. Zudem werden Vorhaben, die aufgrund ihrer städtebaulichen Lage oder aufgrund ihres besonderen Konzeptes die Wohnraumförderungsbestimmungen nicht oder nur teilweise einhalten können, dem Amt für Wohnungswesen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung präsentiert und mit diesen individuelle Lösungsansätze vereinbart. Die Lenkungsgruppe KoopBLM, deren Leitung vom Beigeordneten des Dezernats Planen und Bauen an die Amtsleitung des Stadtplanungsamtes übergeben wurde, setzt sich aus Vertretern*innen der Fachämter zusammen. Sie kommt als Beschlussorgan des Kooperativen Baulandmodells dreimal im Jahr zusammen. Die Koordination erfolgt durch die Geschäftsstelle. Hier werden Vorhaben präsentiert, die Schwierigkeiten in der vollständigen Umsetzung der Ve rpflichtungen haben . Anpassungsnotwendigkeiten des Modells werden praxisnah diskutiert. Die Lenkungsgruppe garantiert somit die Anwendung des KoopBLMs. KEINE VERHANDLUNGSMASSE! Im KoopBLM sind die Verpflichtungen für die Vorhabenträger*innen klar geregelt. Die Einführung einer transparenten, für alle Vorhabenträger*innen gleich geltenden Richtlinie ist eine große Errungenschaft. Das Aufwiegen oder Austauschen von Verpflichtungen ist nicht möglich. Wer möchte beurteilen, ob eine Jugendeinrichtung sinnvoller ist als die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen? Das Kölner Baulandmodell arbeitet nicht mit einem Baukastensystem oder einer Bepunktung von Maßnahmen so wie es in anderen Baulan dmodellen gemacht wird. Man hat sich für ein Modell entschieden, welches bestimmte Verpflichtungen fordert, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angemessen sind. 8 Inhalte, die hierbei behandelt wurden, sind u. a. die Inhalte von Städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen, die Sicherung von Verpflichtungen sowie die Ergänzungen der Umsetzungsanweisung, z.B. zu einer Stichtagsregelung für die Anwendung der Umsetzungsanweisung KoopBLM2017plus. Die Geschäftsstelle nimmt an dem jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) organisierten kommunalen Erfahrungsaustausch teil. Dieser fand wie auch das Jahr zuvor, im Jahr 2022 aufgrund der Corona-Pandemie im digitalen Format statt. 2022 wurde dort d as KoopBLM 2017plus von der Geschäftsstelle KoopBLM vorgeste llt und über eine erste Einschätzung über die Akzeptanz und die Außenwirkung des Modells berichtet. Auch andere Städte berichteten über deren Baulandmodelle. Hierbei war insbesondere der Beitrag der Stadt München interessant, die ihr Baulandmodell grundlegend überarbeitet hat. Der kommunale Erfahrungsaustausch ist eine Gelegenheit in geschützte r Atmosphäre unter Kolleg*innen über Herausforderungen von Baulandmodellen, über die rechtlichen Fragestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere die Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Bebauungsplanverfahren ist dabei immer wieder ein regelmäßig diskutiertes Thema. Für das Jahr 2023 bereitet die Geschäftsstelle KoopBLM die periodisch stattfindende Evaluation des Modells vor. Näheres hierzu ist dem Punkt 5 (Erkenntnisse 2022 und Ausblick) zu entnehmen. Die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ist im Stadtplanungsamt angesiedelt und setzt sich aus insgesamt vier Mitarbeiter*innen (2,25 Vollzeitäquivalente) zusammen. 5. Erkenntnisse 2022 und Ausblick 2023 Im vergangenen Jahr 2022 zeigen sich deutliche Erfolge des Kooperativen Baulandmodells. Während in 2021 nur ein Bebauungsplan mit Anwendung des Koo pBLM 2017 rechtskräftig wurde, sind in 2022 fünf weitere Verfahren als Satzung beschlossen wurden. Somit besteht für rund 1.2 00 neue Wohnungen Baurecht, von denen mehr als ein Drittel im öffentlich geförderten Segment errichtet werden kann. Zudem wurden weitere wichtige Erkenntnisse im laufenden Controlling und Monitoring durch die Geschäftsstelle KoopBLM und den beteiligten Akteur*innen identifiziert und in der aktualisierten Umsetzungsanweisung (UA 2017 plus) im Mai 2022 festgeschrieben. Weitere AKTUELLER ÜBERARBEITUNGSBEDARF Die Anwendung der Umsetzungsanweisungsanweisung 2017plus ist nicht hinreichend geregelt. Sie gilt für Vorhaben mit Grundstückskäufen ab dem 05.05.2022. Sie regelt nicht, wie mit Vorhaben umgegangen werden soll, deren Grundstücke zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden (teilweise vor, teilweise nach dem 05.05.2022). Nicht im Sinne des Ratsbeschlusses ist sicherlich auch, dass Vorhaben, die auf Grundstücken mit Kaufdatum 1953 eingeleitet oder aufgestellt werden, weiterhin die Umsetzungsanweisung 2017 anwenden. Eine entsprechende Stichtagsregelung wu rde erarbeitet und die Umsetzungsanweisung um diesen Punkt erweitert. 9 Herausforderungen konnten bereits benannt werden und sollen in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern gelöst werden. Mit der Einführung der Kombifläche, die eine Kombination aus Grün- und Spielflächen vorsieht, deren Umfang sich anhand des ursächlichen Mehrbedarfs des entsprechenden Bebauungsplanverfahren berechnet, können neben neuem Wohnraum auch ein quantitativer und qualitativer Mehrwert sowohl für die Bürger*innen als auch für die Umwelt und das Stadtklima geleistet werde n. Das Kooperative Baulandmodell muss aber in Bezug auf die Sicherung der Bedarfe an Grünflächen und Spielplätzen noch stärker werden. Häufig werden zugunsten eines dichten Städtebaus in den Wettbewerbsverfahren Belange außerhalb des Kooperativen Baulandmodells priorisiert, sodass im späteren einige Bedarfe nicht ausreichend gedeckt werden können. Hier müssen in terne Prozesse verfeinert und besser strukturiert werden. Neue Herausforderungen in der praktischen Umsetzung des Modells treten kontinuierlich auf. Umso wichtiger ist die ste tige Evaluierung dieses Modells. Die Richtlinie des Kooperativen Baulandmodells sieht eine periodische Evaluation (siehe Nr. 6 (3) RL bzw. Nr. 6.3 UA 2017plus) alle fünf Jahre ab Bekanntmachung des KoopBLM vor. Die Geschäftsstelle KoopBLM befindet sich derzeit in der Vorbereitung dieser Evaluationsphase, deren Inhalt mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft auf den entsprechenden Ebenen abgestimmt werden wird. In 2023 werden weitere Bebauungspläne mit Wohnungsbau rechtskräftig, sodass weiteres Baurecht für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. 2022 bringt den Durchbruch für das KoopBLM Dem Kooperativen Baulandmodell wurde gerne nachgesagt, dass es keinerlei Wirkung entfaltet und in Bebauungsplanverfahren hinderlich sei. Dies ist (auch) dem alten Modell und der Verfahrensdauer eines Bebauungsplanes geschuldet. In 2022 können nun Erfolge verzeichnet werden, da die ersten Vorhaben zum Satzungsbeschluss geführt wurden und somit Baurecht für rund 1.200 Wohnungen insgesamt und rund 500 öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen wurde. Bis diese nun gebaut und bezugsfertig sind, werden weitere 1-3 Jahre vergehen. Das Kooperative Baulandmodell kommt nur zur Anwendung, wenn ein neues Planvorhaben eingeleitet oder aufgestellt wird. E s gilt nicht bei Vorhaben, die nach §34 beurteilt werden, bei Vorhaben, für die bereits ein Bebauungsplan existiert oder bei Vorhaben, die bereits vor 2014 eingeleitet wurden und seitdem ruhen. 10 ANHANG Die nachfolgenden Tabellen 1 bis 5 geben eine genauere Auskunft über die derzeitigen Planungsstände der einzelnen Vorhaben sowie die dort geplante Anzahl der Wohneinheiten. Diese dargestellten Vorhaben bilden keine abgeschlossene Sachlage ab. Die Vorhaben befinden sich in unt erschiedlichen Planungsständen, so dass z.B. auch ein Wechsel vom Modell 2014 zu Modell 2017 bzw. 2017plus möglich sein kann oder sich die Anzahl der Wohneinheiten ändern kann. Die Tabellen 1 und 2 listen die Verfahren auf, für die das KoopBLM 2017 Anwendung findet. Bei Vorhaben „In Vorbereitung“ wurde noch kein Aufstellungs - oder Einleitungsbeschluss getroffen, es sind jedoch Wohnungsbauvorhaben, die die Anwendung des KoopBLM voraussetzen. Tabelle 1 und 2: Übersicht der aktuell laufenden Anwendungsfälle nach KoopBLM 2017 In Vorbereitung Bezirk Projekttitel GF Wohnen in qm öff. GF Wohnen in qm 1 Trierer Straße 4.050 4.050 2 Falkenweg 11.568 3.470 3 Stüttgenweg 25.500 7.650 3 Nördlich Stolberger Straße 194-196 5.600 1.680 4 Max Becker Areal 130.700 39.210 4 Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof 5.400 1.620 6 Kreuzfeld N.N. N.N. 6 Heinrichshofweg N.N. N.N. 7 Hauptstraße/Urbacher Weg 13.200 3.960 7 Friedrichstraße 8.180 2.454 8 Astrid-Lindgren-Allee 7.300 2.200 8 Gremberger Straße (Kippes Quartier) N.N. N.N. 8 Adalbertstraße 8.000 2.400 8 Oranienstraße 26.200 7.860 9 Berliner Straße N.N. N.N. Summe Insgesamt 15 Verfahren 245.898 76.554 Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht Bezirk Projekttitel GF Wohnen in qm öff. GF Wohnen in qm 1 Deutzer Hafen 280.800 84.240 1 Campus Kartause 4.233 1.693 2 Eygelshovener Straße 17.034 5.110 2 Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg 11.217 11.217 2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 2.520 756 2 Rondorf Nord-West 158.757 47.757 3 Scheidtweiler Straße 44-48 5.587 1.676 4 Ehrenfeldgürtel 125 9.517 2.855 4 Franz-Geuer-Straße 38.981 11.694 4 Lerchenweg 15.900 4.770 4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße 18.640 5.592 4 Subbelrather Straße 387 - 407 6.600 1.980 11 5 Simonskaul 33.685 8.084 6 Südlich Baptiststraße 33.330 16.240 6 Volkhovener Straße 5.000 1.500 7 Leidenhausener Straße 24.474 7.342 7 Östlich im Falkenhorst 21.233 6.370 7 An der Mühle 3.900 1.170 8 Olpener Straße 250/252 9.400 2.820 8 Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße 10.500 3.150 8 Ostmerheimer Str.214 7.912 2.374 9 Quartier Schlebuscher Weg 40.785 12.235 9 Möhl-Areal 19.500 5.850 Summe Insgesamt 23 Verfahren 779.505 246.475 In Tabelle 3 werden die Verfahren geführt, die bereits zum Satzungsbeschluss geführt wurden und das Kooperative Baulandmodell 2017 anwenden. Tabelle 3: Übersicht der abgeschlossenen Verfahren mit Anwendung KoopBLM 2017 Rechtskräftige Verfahren Bezirk Projekttitel GF Wohnen in qm öff. GF Wohnen in qm 2 Sechtemer Straße/Bonner Straße 18.900 5.670 2 Mannsfelder Straße 720 270 4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 17.190 12.870 4 Seeadlerweg 8.563 2.569 4 Subbelrather Straße 486-494 18.437 5.531 6 Damiansweg 45.589 18.163 Summe Insgesamt 6 Verfahren 109.399 45.073 Darüber hinaus sind weitere Bebauungsplanverfahren bekannt, die nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt werden (können) oder bei denen es zu langfristigen Verzögerungen kommt. Die Tabellen 4 und 5 „Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014“ listen die Anwendungsfälle des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung von 2014 auf. Tabelle 4 und 5: Übersicht aller Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014 Rechtskräftige Verfahren | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 2 Mertener Straße 783 74 3 Ludwig-Jahn-Straße 183 56 4 Güterbahnhof Ehrenfeld 450 115 6 Swinestraße 245 156 8 Barcelona-Allee 160 60 8 Arnikaweg 65 13 Summe Insgesamt 6 Verfahren 1.886 474 12 Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert 2 Ringstraße 352 100 7 Nachtigallenstraße 175 52 9 Otto-Langen-Quartier 620 186 9 Von-Ketteler-Straße 43 13 9 Lindgens-Areal 360 34 9 Deutz-Areal 2.169 651 Summe Insgesamt 6 Verfahren 3.719 1.036 (Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbaus auf freiwilliger Basis oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart. In anderen Fällen findet das KoopBLM 2017 Anwendung.) ZUSAMMENFASSUNG Verfahren KoopBLM insgesamt: 56 | 18.213 WE | 5.599 ö.g. WE Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014 06 | 1.886 WE | 474 freiwillig ö.g. WE Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2017 06 | 1.215 WE | 500 ö.g. WE Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014 06 | 3.719 WE | 1.036 ö.g. WE Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017 38 | 11.393 WE | 3.589 ö.g. WE 13 Die Abbildung 1 „Vorhaben nach KoopBLM 2014“ verortet Vorhaben, die noch unter das Kooperative Baulandmodell 2014 fallen sowie deren Größe (Anzahl der Wohneinheiten ). Es wird deutlich, dass es sich um wenige Vorhaben handelt, die sich aber über alle Stadtbezirke verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte das Modell in der Fassung von 2014 bei keinem Vorhaben aufgrund der Regelungen keine Anwendung finden , in den meiste n Vorhaben konnte jedoch eine freiwillige Verpflichtung zur Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreicht werden. Abbildung 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014 (Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 14 Die nachfolgende Abbildung 2 stellt eine Übersicht der Verpflichtungen nach dem Kooperativen Baulandmodell 2017plus dar. Eine Ablöse für Grünflächen und Spielplätze ist nur noch bei Vorhaben unter 3.870m ² Geschossfläche Wohnen bzw. 43 Wohneinheiten möglich. Außerdem werden die Vorhabenträger in die Pflicht genommen, auch bei kleineren Vorhaben, in denen der Bedarf an Betreuungsplätzen kleiner ist als für den Bau einer KiTa wirtschaftlich, ein Angebot in Form einer Tages- oder Großtagespflege zu errichten. Abbildung 2 Verpflichtungen gem. Nummer 3 Absatz 1 KoopBLM (UA 2017plus) -
Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 18.1 SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 18.10 Mitteilung betreffend "Bericht aus der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell" 0157/2023 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit mit erneuter Wiedervor- lage zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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02.03.2023
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
09.03.2023
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
16.03.2023 zuletzt
TOP 18.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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