Mandari Insight

AN/0366/2021

Erhalt der KITA Gotland (Schwedenhaus) im Volksgarten, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, Klimafreunde, Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 05.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 5.2.2

Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV1)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 2024

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 2021

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV1)

2174 Zeichen

B90/Grüne 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Die Linke 
Klimafreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0366/2021 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
 
Erhalt der KITA Gotland (Schwedenhaus) im Volksgarten 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag mit auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Innenstadt zu 
nehmen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
Das sogenannte "Schwedenhaus" wird als Gebäude erhalten und eine artverwandte gleiche 
Nutzung als Kindertagesstätte realisiert. Es wird geprüft, ob das Gebäude unter Denkmal-
schutz fällt. 
Weiterhin wird geprüft, ob die Stadt Köln selbst ein wirtschaftlich überzeugendes Nutzungs-
konzept umsetzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, findet eine Ausschreibung für geeig-
nete gemeinnützige oder private Träger unter Gewährleistung einer artverwandten Nutzung 
vorzugsweiser Nutzung als Kindertagesstätte statt. 
 
Begründung: 
Das Schwedenhaus im Volksgarten wurde der Stadt Köln nach dem zweiten Weltkrieg vom 
schwedischen Roten Kreuz geschenkt, um Kinder vor Ort zu unterstützen. Dementspre-
chend sollte durch den städtischen Besitz eine langfristige Nutzung für soziale Zwecke ge-
währleistet sein. Das Schwedenhaus hat diesen Zweck erfüllt und zuletzt als Heimat der Kita 
Gotland einen besonderen Ort für Kinder in Köln kreiert. Im Juli muss nun die Kita Gotland 
auf Grund von massivem Sanierungsbedarf geschlossen werden. Die Vernachlässigung des 
Gebäudes durch die Stadt Köln und die daraus resultierende Gefährdung dieses historischen 
Ortes ist so nicht hinnehmbar und ein Erhalt des Gebäudes und eine Weiternutzung für ge-
meinnützige Zwecke, vorzugsweise Nutzung als Kindertagesstätte, sind unbedingt zu reali-

- 2 - 
 
sieren. 
Antje Kosubek  Ralf Uerlich  Tim Cremer  Michael Scheffer  Lea Horch       Sabine Kader 
B90/Grüne   CDU    SPD             Die Linke              Klimafreunde  Die Partei

Sachstandsbericht 2024

2692 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0366/2021
Stand: 27.03.2024 
Sachstandsbericht  
Erhalt der KITA Gotland (Schwedenhaus) im Volksgarten, gem. Antrag Grüne, CDU, 
SPD, Die Linke, Klimafreunde, Die Partei 
Beschluss: 
Das sogenannte "Schwedenhaus" wird als Gebäude erhalten und eine artverwandte gleiche 
Nutzung als Kindertagesstätte realisiert. Es wird geprüft, ob das Gebäude unter Denkmal-
schutz fällt. 
Weiterhin wird geprüft, ob die Stadt Köln selbst ein wirtschaftlich überzeugendes Nutzungs-
konzept umsetzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, findet eine Ausschreibung für geeig-
nete gemeinnützige oder private Träger unter Gewährleistung einer artverwandten Nutzung 
vorzugsweisen Nutzung als Kindertagesstätte statt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das sogenannte „Schwedenhaus“ wurde bis zum 01.08.2021 als städtische Kindertagesstätte 
genutzt. Da kein weiterer Bedarf für eine Kindertagesstätte vorlag, wurde die Nutzung einge-
stellt. Es wurde geprüft, ob Bedarf zur Unterbringung einer anderen städtischen Nutzung an 
diesem Standort besteht. Die Prüfung verlief negativ. 
Im Rahmen der Petition des Gotland e. V. (Beschlussvorlage 3710/2021) hat die Bezirksver-
tretung Innenstadt beschlossen, dass das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
mit geeigneten Nutzern, wie zum Beispiel der Initiative Gotland e. V. kombinierte Erhaltungs- 
und Nutzungskonzepte für die Liegenschaft entwickelt, verhandelt und vereinbart. Hierfür 
wurde das Grundstück aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) 
in das allgemeine Liegenschaftsvermögen zurückgeführt. 
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster hat bei dem Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege die Prüfung der Unterschutzstellung des „Schwedenhaus“ veranlasst. 
Die denkmalrechtliche Prüfung ist positiv ausgefallen, das Gebäude genießt nunmehr Denk-
malschutz. Der Initiative Gotland e.V. wurde Ende 2022 ein Angebot zur Begründung eines 
Erbbaurechtsvertrages unterbreitet und im Frühjahr vorab der Besitz auf Grundlage eines 
Besitzüberlassungsvertrages überlassen. 
Die Rückübertragung des Grundstücks Volksgarten-Gotland, Gemarkung Köln, Flur 41,Teilflä-
che aus Flurstück 397/000, Größe 3.730 m² aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft 
in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen erfolgte mit Vorlage 0575/2022. Der Gotland e.V.

2 
 
hat mit dem Liegenschaftsamt einen Pachtvertrag geschlossen hat (Ratsbeschluss 
0390/2024) und damit wird die ehemalige Kita einer soziokulturellen Nutzung zugeführt. Der 
Beschluss ist somit erledigt. 
Nächste Schritte: 
Entfällt. 
Nächster Sachstandsbericht: 
Entfällt.

Sachstandsbericht 2021

2909 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0366/2021 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Erhalt der KITA Gotland (Schwedenhaus) im Volksgarten, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die 
Linke, Klimafreunde, Die Partei 
Beschluss: 
Das sogenannte "Schwedenhaus" wird als Gebäude erhalten und eine artverwandte gleiche Nutzung 
als Kindertagesstätte realisiert. Es wird geprüft, ob das Gebäude unter Denkmalschutz fällt. 
Weiterhin wird geprüft, ob die Stadt Köln selbst ein wirtschaftlich überzeugendes Nutzungskonzept 
umsetzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, findet eine Aus-schreibung für geeignete gemeinnützi-
ge oder private Träger unter Gewährleistung einer artverwandten Nutzung vorzugsweisen Nutzung 
als Kindertagesstätte statt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021 
Das sogenannte "Schwedenhaus"  wurde nach dem Krieg von der schwedischen Regierung für die 
Kölner Kinder errichtet. Die Kinder erhielten hier Essen. Nach einigen Jahren hat Schweden das Ge-
bäude der Stadt Köln geschenkt. 
Die verwaltungsinternen Abstimmungen zur Zukunft des Gebäudes dauern noch an.  
Einen Bedarf für eine weitere Kita-Nutzung gibt es aus Sicht der Stadt Köln an dieser Stelle nicht 
mehr, weshalb der Standort auch aufgegeben wurde.  
Das Schwedenhaus (Kita Gotland) ist nicht denkmalgeschützt. Es befindet sich mitten im Volksgarten 
in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Neubau oder eine Erweiterung ist im Hinblick auf die ge-
schützte Grünfläche an dieser Stelle mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht zustimmungsfähig. 
Grundsatzentscheidungen und/oder Vergaben der Stadt Köln, über die abschließend der Rat der 
Stadt Köln zu entscheiden hat, erfordern eine gründliche Prüfung. 
Die personellen Ressourcen im Portfoliomanagement der Verwaltung sind derzeit weitgehend mit 
Priorität für den Schulbau und die Flächensuche zur Schaffung zusätzlicher Schulnutzung gebunden. 
Eine gründliche Prüfung der Grundstücks-, Eigentums- und Betriebsfragen zu dem Objekt im Volks-
garten ist daher nicht zeitnah möglich. Sobald sich freie Ressourcen ergeben wird die Verwaltung 
prüfen, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt umsetzen 
lässt und dem Rat der Stadt Köln eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorlegen.  
Alle privaten Interessensbekundungen für eine Nachnutzung, die schriftlich eingegangen sind, sind

2 
 
bekannt, werden gesammelt und jede einzelne würde selbstverständlich bei einer möglichen Aus-
schreibung berücksichtigt. 
Aufgrund der baulichen und räumlichen Mängel ist das sogenannte „Schwedenhaus“ für eine Nutzung 
als Kindertageseinrichtung ungeeignet. Näheres hierzu kann auch der Vorlage 0792/2021 entnom-
men werden. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0366/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
05.01.2022
Erstellt
25.02.2021 08:34