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AN/0627/2022

Änderungsantrag zu TOP 10. Wahl des Beigeordneten Dezernat IX hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.02.2022 gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW und weiteres Verfahren

Gem. Änderungsantrag (Linke) 17.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

4124 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Fraktion Die FRAKTION 
Nicolin Gabrysch, Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.03.2022 
 
AN/0627/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 17.03.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.  
Wahl des Beigeordneten Dezernat IX 
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 03.02.2022 gemäß § 54 Absatz 2 
Gemeindeordnung NRW und weiteres Verfahren.  
0789/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen DIE LINKE, die FRAKTION und Frau Gabrysch bitten Sie, folgenden Ände-
rungsantrag zu TOP 10.18 Wahl des Beigeordneten Dezernat IX hier: Aufhebung des Rats-
beschlusses vom 03.02.2022 gemäß § 54 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW und weiteres 
Verfahren auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17.3.2022 zu setzen. 
 
Beschluss 
 
Beschlusspunkt 3. Weiteres Verfahren  
Der Rat beschließt,  
- das aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16. September 2021 eingeleitete Verfahren 
zur Besetzung der Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat IX – Stadtentwick-
lung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales – zu beenden und  
- das weitere Verfahren festzulegen. 
wird wie folgt ergänzt: 
Der Rat beauftragt die Oberbürgermeisterin die Durchführung eines Aus-
schreibungsverfahrens für die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezer-
nat IX zu koordinieren. Auf das Hinzuziehen eines Personalberatungsunter-
nehmens wird verzichtet. 
Die Stelle wird in geeigneter Art und Weise mit einer Frist von sechs Wochen 
öffentlich ausgeschrieben. 
Aus der Mitte des Rates wird eine Kommission gebildet, der Vertreter*innen 
aller im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen und Gruppen ange-

- 2 - 
 
hören. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Sie unterbreitet zusammen mit 
der Oberbürgermeisterin dem Rat – ggf. mehrheitlich – spätestens zwei Wo-
chen vor der Ratsentscheidung einen oder mehrere Vorschläge, für die Wahl 
der*des Beigeordneten für das Dezernat IX. 
Die Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte von Ratsmitglie-
dern werden beachtet. Damit die Ratsmitglieder sich ein eigenes Bild ma-
chen und eine Wahlentscheidung treffen können, werden ihnen frühzeitig 
und umfassend Informationen zur Verfügung gestellt. 
 
Es wird ein neuer Beschlusspunkt 4. eingefügt 
Nach der Wahl der*des Beigeordneten für das Dezernat IX wird aus der Mitte 
des Rates eine Kommission gebildet. Die Kommission wertet die bisherigen 
Beigeordnetenwahlen aus. Sie legt dem Rat einen Vorschlag ggfls. auch al-
ternative Vorschläge für zukünftige Beigeordnetenwahlen vor. Um ein 
rechtssicheres Wahlverfahren zu gewährleisten, wird der Leitfaden der Be-
zirksregierung zur Wahl von Beigeordneten nach § 71 GO NRW (Schreiben 
vom 31. August 2021) beachtet. 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksregierung hat Oberbürgermeisterin Reker angewiesen, die Wahl von Andree 
Haack zum Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 
bei der Bezirksregierung zu beanstanden. 
Das sollte nicht nur Konsequenzen für diesen einen Fall haben. Die demokratischen Fraktio-
nen im Rat der Stadt Köln sind gefordert, sich auf neues, rechtskonformes Verfahren zur 
Wahl der Beigeordneten zu verständigen. 
Der Rat beschreitet bei der Wahl der Beigeordneten neue Wege. 
Es geht darum, die Vorbereitung der Wahl der Beigeordneten aus Hinterzimmern rechtlich 
und formal dorthin zu holen, wo sie hingehört: in den Rat und in die politischen Beratungen 
der Fraktionen und Gruppen. 
Die Gemeindeordnung sieht den demokratisch gewählten Rat in seiner Gesamtheit als Herrn 
des Stellenbesetzungsverfahrens. Er entscheidet über dessen Ausgestaltung. Der Oberbür-
germeisterin kommt lediglich eine koordinierende Funktion zu. 
Und es geht darum, diese wichtigen personellen Weichenstellungen im Austausch mit der 
Fachöffentlichkeit vorzunehmen. 
 
 
Gez. 
 
Michael Weisenstein 
Gez. 
 
Michael Hock 
Gez. 
 
Nicolin Gabrysch 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Fraktionsgeschäftsführer 
Die FRAKTION 
Einzelmandatsträgerin 
KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0627/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
17.03.2022
Erstellt
16.03.2022 19:24