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3564/2021

Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2013/2021 der SPD-Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.01.2022, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Niederschriftauszug 3564_2021

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4760 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2021 
 3564/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2013/2021 der SPD-
Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen" 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt im Verkehrsausschuss gem. § 4 der Geschäftsordnung 
des Rates eine Anfrage zum Thema „Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen“ 
(AN/2013/2021) an die Verwaltung. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
1. Wie viele Räder wurden in den letzten Jahren entsorgt?  
 
Im Jahr 2020 wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 3.378 Schrottfahrräder ermittelt und 
davon anschließend 2.235 Fahrräder entsorgt. 2019 waren es hingegen 5.536 ermittelte und 4.701 
entsorgte Schrottfahrräder. Die geringere Anzahl im Jahr 2020 ist darauf zurückzuführen, dass der 
Ordnungsdienst seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 intensiv mit der Bekämpfung des 
Virus und der Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sowie der Allgemeinver-
fügungen der Stadt Köln eingebunden ist.  
 
 
 
Zahlen für das Jahr 2021 wurden noch nicht vollständig statistisch erfasst. 
 
 
2. Nach welcher Regelung erfolgte die Entsorgung bzw. wer ist damit beauftragt? 
 
Den Ordnungsdienst erreichen stets Beschwerden zu möglichen Schrottfahrrädern über die „Sag’s 
uns“-App, Anrufe über die Leitstelle oder sonstige Meldungen. Außerdem macht der Ordnungsdienst 
bei regelmäßigen Streifgängen im gesamten Stadtgebiet eigene Feststellungen. Zunächst werden die 
Fahrräder durch den Ordnungsdienst begutachtet. Anhand verschiedener Kriterien,etwa ob Teile des 
Fahrrads fehlen (ein Rad, Sattel, Lenker usw.) oder ob Teile des Fahrrads defekt sind (Kette, verbo-
gene Räder usw.) wird festgestellt, ob das Fahrrad fahrtauglich ist oder ob es sich um Schrott han-
delt. Sollten bei der Kontrolle Mängel festgestellt worden sein, wird das Fahrrad durch den Ordnungs-
dienst mit einem gelben Zettel beklebt, auf dem die/der Eigentümer*in darauf hingewiesen wird, dass 
das Fahrrad innerhalb einer Frist von 30 Tagen in einen fahrbereiten Zustand gebracht oder entfer-

2 
 
nen werden muss. Es erfolgt ebenfalls eine Meldung an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). Nach Ablauf der 30 Tage-Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch den Ordnungsdienst und eine 
erneute Meldung an die AWB, ob die Eigentümer*innen ihrer Pflicht zur Entfernung oder Herrichtung 
des Fahrrads nachgekommen sind oder ob das Schrottfahrrad durch die AWB entfernt werden soll.  
Falls das Fahrrad sich von Anfang an in einem schrottähnlichen Zustand befindet und auch keine 
Möglichkeit besteht, es schnell wieder instand zu setzen, wird es mit einem blauen Zettel beklebt und 
innerhalb von zwei Wochen durch die AWB entfernt. 
 
 
3. Welche Probleme treten regelmäßig bei der Entsorgung auf? 
 
Häufig stellt der Ordnungsdienst fest, dass die gelben bzw. blauen Markierungen bereits gekenn-
zeichneter Fahrräder entfernt worden sind. Dies erschwert die Kontrolle und Entsorgung der Schrott-
fahrräder. Eine weitere Herausforderung ist, wenn die zu entsorgenden Fahrräder an private Zäune 
angebunden oder mit anderen (nicht schrottreifen) Fahrrädern zusammengekettet sind.  
 
 
4. Warum wurden Schrottfahrräder nach einer Meldung über „Sag’s uns“ nicht entsorgt bzw. 
wie viele wurden auf Veranlassung entsorgt? 
 
Aus den Zahlen geht hervor, dass nicht alle Fahrräder entsorgt werden, die zuvor durch den Ord-
nungsdienst (beispielsweise nach einer Meldung über „Sag’s uns“) als Schrott ermittelt wurden. Das 
hängt damit zusammen, dass die Eigentümer*innen fristgerecht der Verpflichtung auf dem gelben 
oder blauen Zettel an ihrem Fahrrad nachkommen und dieses herrichten bzw. entfernen, sodass es 
nicht mehr entsorgt werden muss. 
 
 
5. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf und wie will sie nachhaltig mit dem Problem der 
Schrottfahrräder umgehen? 
 
In den vergangenen Jahren ist ein Trend zu beobachten, dass vermehrt Fahrräder zurückgelassen 
werden, sodass diese unnötig Fahrradabstellflächen belegen und das Stadtbild verschlechtern. Der 
Ordnungsdienst wird auch weiterhin die gemeldeten Fahrräder kontrollieren. Darüber hinaus wird er 
im Rahmen der personellen Kapazitäten und der bestehenden Auftragslage im gesamten Stadtgebiet 
im Einsatz sein und Schrottfahrräder auf Streifgängen identifizieren. In Zusammenarbeit mit der AWB 
werden zudem immer wieder diverse Schwerpunktaktionen zum Thema Schrottfahrräder durchge-
führt. 
 
Gez. Blome

Niederschriftauszug 3564_2021

654 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 10.01.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 
23.11.2021  
öffentlich 
6.4 Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, 
AN/2013/2021 der SPD-Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf 
Fahrradabstellflächen" 
3564/2021 
RM Jäger bittet die Beantwortung auch dem AVR zur Kenntnis zu geben. Verwundert 
sei sie über die Aussage, dass der Ordnungsdienst die Schrottfahrräder markiere; sie 
bittet um Prüfung und ggf. Richtigstellung.

Beratungsverlauf (2)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3564/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.11.2021
Erstellt
11.10.2021 11:42