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Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2013/2021 der SPD-Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3564/2021 vom 24.11.2021

Stand: Am 24.01.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Niederschriftauszug 3564_2021

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    Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 10.01.2022 Auszug aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 öffentlich 6.4 Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2013/2021 der SPD-Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen" 3564/2021 RM Jäger bittet die Beantwortung auch dem AVR zur Kenntnis zu geben. Verwundert sei sie über die Aussage, dass der Ordnungsdienst die Schrottfahrräder markiere; sie bittet um Prüfung und ggf. Richtigstellung.
  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 22.10.2021 3564/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Beantwortung einer Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2013/2021 der SPD- Fraktion "Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen" Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt im Verkehrsausschuss gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates eine Anfrage zum Thema „Entsorgung von Schrottfahrrädern auf Fahrradabstellflächen“ (AN/2013/2021) an die Verwaltung. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie viele Räder wurden in den letzten Jahren entsorgt? Im Jahr 2020 wurden durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln 3.378 Schrottfahrräder ermittelt und davon anschließend 2.235 Fahrräder entsorgt. 2019 waren es hingegen 5.536 ermittelte und 4.701 entsorgte Schrottfahrräder. Die geringere Anzahl im Jahr 2020 ist darauf zurückzuführen, dass der Ordnungsdienst seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 intensiv mit der Bekämpfung des Virus und der Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sowie der Allgemeinver- fügungen der Stadt Köln eingebunden ist. Zahlen für das Jahr 2021 wurden noch nicht vollständig statistisch erfasst. 2. Nach welcher Regelung erfolgte die Entsorgung bzw. wer ist damit beauftragt? Den Ordnungsdienst erreichen stets Beschwerden zu möglichen Schrottfahrrädern über die „Sag’s uns“-App, Anrufe über die Leitstelle oder sonstige Meldungen. Außerdem macht der Ordnungsdienst bei regelmäßigen Streifgängen im gesamten Stadtgebiet eigene Feststellungen. Zunächst werden die Fahrräder durch den Ordnungsdienst begutachtet. Anhand verschiedener Kriterien,etwa ob Teile des Fahrrads fehlen (ein Rad, Sattel, Lenker usw.) oder ob Teile des Fahrrads defekt sind (Kette, verbo- gene Räder usw.) wird festgestellt, ob das Fahrrad fahrtauglich ist oder ob es sich um Schrott han- delt. Sollten bei der Kontrolle Mängel festgestellt worden sein, wird das Fahrrad durch den Ordnungs- dienst mit einem gelben Zettel beklebt, auf dem die/der Eigentümer*in darauf hingewiesen wird, dass das Fahrrad innerhalb einer Frist von 30 Tagen in einen fahrbereiten Zustand gebracht oder entfer- 2 nen werden muss. Es erfolgt ebenfalls eine Meldung an die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Nach Ablauf der 30 Tage-Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch den Ordnungsdienst und eine erneute Meldung an die AWB, ob die Eigentümer*innen ihrer Pflicht zur Entfernung oder Herrichtung des Fahrrads nachgekommen sind oder ob das Schrottfahrrad durch die AWB entfernt werden soll. Falls das Fahrrad sich von Anfang an in einem schrottähnlichen Zustand befindet und auch keine Möglichkeit besteht, es schnell wieder instand zu setzen, wird es mit einem blauen Zettel beklebt und innerhalb von zwei Wochen durch die AWB entfernt. 3. Welche Probleme treten regelmäßig bei der Entsorgung auf? Häufig stellt der Ordnungsdienst fest, dass die gelben bzw. blauen Markierungen bereits gekenn- zeichneter Fahrräder entfernt worden sind. Dies erschwert die Kontrolle und Entsorgung der Schrott- fahrräder. Eine weitere Herausforderung ist, wenn die zu entsorgenden Fahrräder an private Zäune angebunden oder mit anderen (nicht schrottreifen) Fahrrädern zusammengekettet sind. 4. Warum wurden Schrottfahrräder nach einer Meldung über „Sag’s uns“ nicht entsorgt bzw. wie viele wurden auf Veranlassung entsorgt? Aus den Zahlen geht hervor, dass nicht alle Fahrräder entsorgt werden, die zuvor durch den Ord- nungsdienst (beispielsweise nach einer Meldung über „Sag’s uns“) als Schrott ermittelt wurden. Das hängt damit zusammen, dass die Eigentümer*innen fristgerecht der Verpflichtung auf dem gelben oder blauen Zettel an ihrem Fahrrad nachkommen und dieses herrichten bzw. entfernen, sodass es nicht mehr entsorgt werden muss. 5. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf und wie will sie nachhaltig mit dem Problem der Schrottfahrräder umgehen? In den vergangenen Jahren ist ein Trend zu beobachten, dass vermehrt Fahrräder zurückgelassen werden, sodass diese unnötig Fahrradabstellflächen belegen und das Stadtbild verschlechtern. Der Ordnungsdienst wird auch weiterhin die gemeldeten Fahrräder kontrollieren. Darüber hinaus wird er im Rahmen der personellen Kapazitäten und der bestehenden Auftragslage im gesamten Stadtgebiet im Einsatz sein und Schrottfahrräder auf Streifgängen identifizieren. In Zusammenarbeit mit der AWB werden zudem immer wieder diverse Schwerpunktaktionen zum Thema Schrottfahrräder durchge- führt. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 24.01.2022 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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