2882/2023
Betreuungssituation in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 2882/2023 Freigabedatum 11.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betreuungssituation in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege schafft ein unver- zichtbares Fundament, auf dem sich alle weiteren Entwicklungs- und Bildungsprozesse auf- bauen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass für alle Kinder unabhängig ihrer Herkunft ein verlässliches und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Um die Angebotsstruktur aufgrund des Fachkräftemangels langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, fasst der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenspiel mit der Kölner Trägerlandschaft mit absoluter Priorität die Stabilisierung des Betreuungssystems in Kindertageseinrich- tungen und Kindertagespflege sicherzustellen. Darauf aufbauend ist die Wiederherstel- lung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebots in Kindertageseinrich- tungen zu verfolgen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Maßgebend zur weiteren Vorgehensweise ist der als Anlage 1 beigefügte Stufenplan. Der Fokus sollte hier im ersten Schritt insbesondere auf die kurzfristigen Maßnahmen gelegt werden, zu denen spezifische Beschlussvorlagen möglichst zeitnah zu erarbeiten sind. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung der spezifischen Beschlussvorlagen (siehe Punkt 1) die Wirksamkeit für alle Kitas in allen Trägergruppen (freie, kirchliche und öffentliche) zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen, um Wettbewerbs- situationen innerhalb der gesamten Trägerlandschaft Kölns zu vermeiden. 3. Dem Jugendhilfeausschuss ist die Transparenz zur aktuellen Situation der Kinderbe- treuung sehr wichtig. Er bittet die Verwaltung, zu Beginn und zur Mitte eines Kita-Jah- res die Kölner Familien aller rund 700 Kitas über die jeweils aktuelle Sachlage per El- ternbrief zu informieren. Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 2 Begründung: Die angespannte Personalsituation in der Kindertagesbetreuung verschärft sich zunehmend und ein Ende der Entwicklung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch nicht abseh- bar. Allein der anhaltende demografische Wandel wird in den nächsten Jahren weitere Be- schäftigte in den Ruhestand überführen, so dass in vielen Berufsfeldern wie auch den päda- gogischen Berufen große Lücken entstehen werden. Die natürliche Fluktuation durch Berufs- und Trägerwechsel oder Ausfälle aufgrund von Schwangerschaften, Elternzeit und dauerhaf- ten Stundenreduzierungen tragen ebenfalls zu einer sich verschärfenden Personalnot bei, die nicht durch Neueinstellungen oder fertige Ausbildungsjahrgänge kompensiert werden können. Die bestehenden Vakanzen können nicht reduziert werden und steigen sogar weiter an, wodurch das Bestandspersonal einer immer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt ist. Dies führt unweigerlich zu erhöhten und längerfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen des verblei- benden Personals und damit einer weiteren Reduzierung der verfügbaren Arbeitsleistung. Die aktuell beschäftigten, pädagogischen Fachkräfte stellen sich all diesen schwierigen Rah- menbedingungen und leisten mit hohem Einsatz und großer Leistungsbereitschaft einen un- schätzbar wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der frühkindlichen Bildung in der Kindertages- betreuung und Erfüllung des Rechtsanspruchs. Das System stößt allerdings immer stärker an seine Grenzen. Denn gleichzeitig führt der erforderliche, weitere Kita-Ausbau zu wachsenden Bedarfen an Fachpersonal. Die Stadt Köln und die freie Trägerlandschaft versuchen, mit den Ihnen zur Verfügung stehen- den Mitteln dem Fachkräftemangel entgegen zu treten. In den vergangenen Jahren sind be- reits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, dem Fachkräftemangel zu be- gegnen und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten. Zu nennen wären beispielsweise: - Verdopplung der derzeitigen schulischen Ausbildungskapazitäten am Berufs- kolleg Ehrenfeld von 11 Eingangsklassen (Stand Schuljahr 2023/2024) mit rund 275-300 Auszubildenden als Kinderpfleger*in und Erzieher*in durch einen Er- weiterungsbau - Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*innen um eine Eingangsklasse zum Schuljahr 2024/2025 - Neubau und Ausweitung des Erzbischöflichen Berufskollegs Köln - Gründung der Fröbel Akademie in Köln im Umfang einer Klasse Erzieher*in zum Start des Kita-Jahres 23/24 - Forcierung der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) für Erzieher*innen und Kin- derpfleger*innen - Übernahmegarantien bzw. –perspektiven für Auszubildende - Berufsbegleitende Weiterqualifizierungsmöglichkeiten und Fortbildungsmöglich- keiten - Personalentwicklungen, z.B. Alltagshelfern den Weg zur PIA Kinderpfleger*in ermöglichen - Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzmaßnahmen - Personalgewinnungsmaßnahmen über die Mach Köln Kampagne, Besuch von Jobmessen, etc. - Aufnahme von Gesprächen zu altersgerechtem Arbeiten in Kitas Ohne diese veranlassten Schritte wäre die aktuelle Versorgungsquote von 49% zum Kita-Jahr 23/24 im U3 Bereich nicht zu erreichen gewesen und Köln würde im Vergleich mit anderen Kommunen sicherlich nicht so gut dastehen, wie dies derzeit der Fall ist. Dennoch sind nun weitere Anstrengungen erforderlich, um mit den derzeit zur Verfügung ste- henden, qualifizierten Fachkräften ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder in Köln und deren Familien aktuell und auch in absehbarer Zeit bestmöglich zu ge- währleisten. Zwar wurde die zur Stellenbesetzung maßgebende Personalverordnung zuletzt im Juni 2023 noch einmal erweitert, um den Trägern weitere Möglichkeiten zur Stellenbesetzung zu ermög- lichen. Aufgrund der hohen Vakanzen ist allerdings davon auszugehen, dass der allein in Köln notwendige Fachkräftebedarf von mindestens 1.800 Personen durch die zugelassenen Be- rufsgruppen nicht vollumfänglich besetzt werden kann. Die Konsequenzen sind in den über 3 700 Kitas im Kölner Stadtgebiet immer stärker erkennbar. Öffnungszeiten müssen teils unbe- fristet gekürzt werden, manche Träger melden Gruppen für ein komplettes Kita-Jahr ab oder verschieben die Eröffnung geplanter neuer Kindertageseinrichtungen. Insbesondere kleine Einrichtungen und Häuser älteren Baujahres stehen aufgrund der Kostenentwicklungen im Fo- kus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, da die Finanzierbarkeit von eingruppigen oder zweig- ruppigen Einrichtungen immer herausfordernder wird. Der leistbare Umfang an frühkindlicher Bildung reduziert sich, da zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Diese Ausfälle und Vakanzen verteilen sich nicht gleichmäßig auf die über 700 Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet, wodurch die Gewährleistung gleicher Bildungschancen für alle Kinder immer her- ausfordernder wird. Die Stadt sieht sich durch den Personalnotstand zunehmend dem Druck ausgesetzt, Personal aus gut besetzten Häusern herauszulösen und umzusetzen, um die Chancengleichheit über alle 215 städtischen Kitas betrachtet, aufrecht zu erhalten. Hierdurch soll in den Häusern mit hohen Vakanzen zumindest ein Bildungs- und Betreuungsangebot von mindestens 35 Wochenstunden sichergestellt werden. Freie Träger sind ebenfalls vor große Herausforderungen gestellt, um Betreuung, Bildung und Erziehung in den Einrichtungen si- cherzustellen. Zur generellen Verbesserung der Personalsituation in der Kindertagesbetreuung bedarf es da- her nicht nur geringfügiger Anpassungen oder Veränderungen in kleinen Schritten. Es müssen sehr zeitnah tiefgreifende Veränderungen auf den Weg gebracht werden, damit Kommunen Ihrer Pflichtaufgabe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wieder vollumfänglich nachkommen und auch die Träger weiterhin mit Ihrer Angebotsstruktur ihren Beitrag hierzu leisten können. Am Beispiel der Alltagshelfer*innen wird deutlich, dass diese Veränderungen nicht ohne zu- sätzliche Finanzmittel leistbar sind. Die Verlängerung des Alltagshelfer*innenprogramms und die in Aussicht gestellte, landesseitige Verstetigung bis 2027 sind erfreulich, da sich die Per- sonalsituation durch den Wegfall der wertvollen und bereits im System befindlichen Arbeits- kräfte weiter verschlechtern würde. Allerdings ist nunmehr seit 1. August 2023 von Seiten der Träger ein 10%iger Eigenanteil zu erbringen. Für die rund 700 Kindertageseinrichtungen in Köln beläuft sich der zu berücksichtigende finanzielle Mehrbedarf bei Schaffung aller mögli- chen Alltagshelfer*innenstellen auf rund 1,4 Mio. Euro je Kalenderjahr bei gleichbleibenden Förderbedingungen. Freie, kirchliche und öffentlicher Träger sichern durch eigene Instrumente die Qualität der pä- dagogischen Arbeit in den Kitas. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat bereits 2018 ein trägerspezifisches Qualitätshandbuch hierfür erarbeitet und setzt dieses im Alltag um. Darüber hinaus wurden in den städt. Kitas die Leitlinien „Bilden, Betreuen und Erziehen mit Herz und Verstand“ als wertschätzende, an den individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Kompeten- zen der Kinder orientierte Grundhaltung etabliert. Dabei ist neben dem Bildungsauftrag der Schutz der Kinder und ihrer Rechte von größter Bedeutung. Auch die Einrichtungen in freier Trägerschaft teilen diese Werte des städtischen Leitbildes. Nur mit Hilfe von multiplen Lösungsansätzen kann die bestehende Qualität in den Kitas lang- fristig gesichert werden. Das Bestandspersonal muss einen Ausblick auf ein sich verbessern- des Arbeitsumfeld erhalten und es muss gelingen, möglichst viele Absolvent*innen und Schul- abgänger*innen von der pädagogischen Berufsvielfalt zu überzeugen. Dennoch werden sich Spitzenverbände, Kommunen und das Land kurzfristig mit der Frage beschäftigen müssen, wie der Quereinstieg nicht pädagogisch ausgebildeter Kräfte für einen zu definierenden Zeit- raum möglich sein kann. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass die Qualität der Bildung und Förderung sowie insbesondere der Schutz der Kinder weiterhin sichergestellt wird. Bei Aufrechterhaltung des bedarfsgerechten Rechtsanspruchs durch die aktuelle Gesetzes- lage und bestehender Gerichtsbeschlüsse zum Thema sieht die Fachverwaltung die Frage, ob der sogenannte Quereinstieg erforderlich ist, bereits mit ja beantwortet (siehe auch: Anfrage- beantwortung der Verwaltung im JHA zum Aachener Modell mit Session-Nr. 1943/2023). Es steht schlicht zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung, um das Betreuungssystem nachhaltig zu stabilisieren, geschweige denn einen Kita-Ausbau für eine deutlich verbesserte Versorgungsquote im U3 Bereich forcieren zu können. Es ist erforderlich, im Bereich der Kindertagesbetreuung eine Finanzstruktur zu schaffen, die Kommunen und Träger entlastet. Gleichzeitig muss dem Fachkräftemangel landesseitig syste- matisch und mit tiefgreifenden Maßnahmen begegnet werden, um den Erfolg kommunaler An- strengungen zu ermöglichen. 4
Anlage 1
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ANLAGE 1 Kölner Stufenplan zur Verbesserung der Personalsituation in der Kindertagesbetreuung Bei den nachfolgenden Maßnahmen handelt es sich um noch im Detail zu prüfende Lösungsansätze. Die zeitliche Umsetzungsplanung (kurz-, mittel-, langfristig) richtet sich sowohl nach der Dringlichkeit als auch der geschätzten Realisierungsdauer. Daraus abgeleitet müssen auch eine Vielzahl der mittel- und langfristig vorgeschlagenen Maßnahmen bereits jetzt oder zumindest kurzfristig diskutiert / angegangen werden, damit ihre Realisierung im entsprechenden Zielhorizont erfolgen kann. Für die nach Prüfung realisierbaren Konzepte und Maßnahmen, auch die Kindertagespflege betreffend, werden möglichst zeitnah einzelne Beschlussvorlagen seitens der Verwaltung eingebracht. KURZFRISTIGE Lösungsansätze : - Stabilisierung der Betreuungssituation in Kindertageseinrichtungen durch kriterienbasierte und im Einzelfall zu prüfende Personalverlagerungen mit dem Ziel, Chancengleichheit und frühkindliche Bildung für alle Kinder gleichermaßen zu gewährleisten. - Verbesserung der alltäglichen Rahmenbedingungen durch Maßnahmen wie o Umsetzung weiterer Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schallschutz und sommerlicher Hitzeschutz o Ausschöpfen der Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen bei Leitungskräften o Gesundheits- und Präventionsangebote für Mitarbeitende o Forcierung der Digitalisierung / digitalen Ausstattung in Kitas - Ausschöpfung aller tariflichen Möglichkeiten für eine möglichst verbesserte Entlohnung für alle Fachkräfte und entsprechende Anpassung der Landesfinanzierung - Nochmalige Intensivierung der Gespräche auf Landesebene bzw. über den Städtetag zu kurzfristigen Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf o Umsetzungsmöglichkeit des sog. Quereinstiegs unter Berücksichtigung entsprechender Qualifizierungsnotwendigkeiten sowie Bereitstellung von Ressourcen für Einarbeitung und Begleitung o Einsatzmöglichkeit der Berufsgruppe Kinderpfleger*in für alle Gruppenformen - Langfristige Verstetigung und vollständige landesseitige Finanzierung der Alltagshelfer*innen - Anschubfinanzierung zur Förderung des Ausbaus von U3 Plätzen in der Kindertagespflege in unterversorgten und sozial benachteiligten Stadtteilen - Einmalzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Kostensteigerungen in der Kindertagespflege - Neuberechnung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege MITTELFRISTIGE Lösungsansätze: - Landesseitige Änderung der festgelegten Betreuungszeiten im Kibiz NRW in 5h Intervalle, auch mit entsprechend hinterlegter Siche rung der Finanzierung des Personals für kleine Träger. Die engere Staffelung von 5 statt bisher 10 Stunden ermöglicht Familien eine bedarfsgerechtere Buchung Ihrer Betreuungszeit und bietet den Trägern ein flexibleres Finanzierungssystem ihres Bildungs- und Betreuungsangebots. - Lokale Imagekampagne zur positiven Darstellung des Berufsbilds in der breiten Öffentlichkeit sowie bei den zukünftigen Berufseinsteigern - Berufsbegleitende Weiterbildungsgänge wieder an den Berufsschulen etablieren (Schulpilot wurde nicht fortgeführt), Ausbildungsangebote in Teilzeit prüfen - Landesseitige Anpassung der Kindpauschalen im Kibiz zur auskömmlichen Finanzierung der gestiegenen Betriebskosten, insbesondere Energie und Personal - Prüfung weiterer, finanzieller Anreizsysteme, z.B. in Form von o Zuschüssen für Auszubildende mit Wohnort in Köln o Kostenloses Jobticket für Beschäftigte o „Prämien“ für Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit - Prüfung neuer, ergänzender Betreuungsangebote, z.B. Modellprojekt Kinderstuben LANGFRISTIGE Lösungsansätze: - Ausbau der Schul- und Ausbildungskapazitäten - Wohnangebote für Auszubildende - Definition von Aufgaben und Berufsfeldern außerhalb der pädagogischen „Kernaufgaben“, die dauerhaft und über das Kibiz bzw. die Personalverordnung refinanziert sind und die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen dauerhaft und nachhaltig entlasten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2882/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.09.2023
- Erstellt
- 05.09.2023 14:17