2007/0086
Änderung der Satzung für den Wilhelm- Loth-Preis/Kunstpreis der Stadt Darmstadt
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2007/0086
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 22.02.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Amt: Kulturamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0086 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Änderung der Satzung für den Wilhelm-Loth-Preis/Kunstpreis der Stadt Darmstadt Vorlage vom: 30.01.2007 Beschlussvorschlag: I. Der Magistrat stimmt der beiliegenden Neufassung der Satzung für den Wilhelm- Loth-Preis /Kunstpreis der Stadt Darmstadt zu. II. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversamml ung zur Kenntnis zu geben. Anlagen: Satzung alt Satzung neu Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.01.2007: Der Kunstpreis der Stadt Darmstadt, ab 1995 Wilhelm - Loth – Preis/Kunstpreis der Stadt Darmstadt, wird seit 1955 in jährlichem Turnus vergeben. Seit 2002 ist der Preis mit 6000 Euro dotiert. Darüber hinaus richtet die Stadt nach Möglichkeit eine Einzelausstellung aus und gibt einen Katalog heraus. Die Entwicklung des Preises und seine Bedeutung sind seit geraumer Zeit in der Diskussion. Ein seit Jahren aufgelaufener ‚Ausstellungsstau’ – acht Preisträger-ausstellungen konnten aus unterschiedlichen Gründen noch nicht realisiert werden - und ein im Vergleich zu anderen Kunst- und Kulturpreisen nicht hinreichend klares Profil erforderten eine kritische Überprüfung der Vergabemodalitäten: Eine inhaltliche Schwäche des Wilhelm-Loth-Preises ist die wechselnde und deshalb nicht eindeutige Preisvergabe zwischen regionalen und internationalen Künstlern mittleren und reiferen Alters. Wegen der Verknüpfung mit einer größeren Werkschau samt Katalogpublikation ist die Auszeichnung besonders für Künstler/innen förderlich, deren Werk auf nationaler oder internationalen Ebene bereits in gewissem Maß positioniert ist. Für jüngere Künstler käme sie zu früh, bei älteren Künstlern ist sie u.U. ein von vielen. Beides kommt der Valorisierung des Kunstpreises nicht zugute. Um eine Bedeutungssteigerung des Preises und dessen überregionale und internationale Anerkennung zu erreichen wäre eine Ausrichtung auf Künstlerinnen und Künstler in der Mitte einer nationalen oder beginnenden internationalen Karriere interessant. Wesentlich scheint ein konstantes Qualitätsniveau der Preisträger, insbesondere auch in Hinblick auf mögliche Synergieeffekte mit dem international ausgerichteten Ausstellungsprogramm der Mathildenhöhe Darmstadt. Strukturelle Schwächen des Wilhelm- Loth- Preises ergeben sich aus einer zu großen Jury mit hauptsächlich regionaler Besetzung sowie der Ermittlung des Preisträgers zu an einem zu späten Termin (November) im Jahr. Um die Bedeutung des Preises zu steigern wäre eine überregional besetzte Jury zwingend. Dazu soll auch eine Reduzierung des Vergaberhythmus beitragen, die mit einer Verdoppelung der Preissumme von 6.000 Euro auf 12.000 Euro einhergeht. Die Reduzierung der Anzahl der Jurymitglieder soll zu einer Stärkung der inhaltlichen Diskussion beitragen. Der Preisträger/die Preisträgerin soll künftig bis Mitte März im Jahr der Preisvergabe ermittelt werden, um organisatorisch eine Ausstellung im Folgejahr zu ermöglichen. Auf dem Hintergrund dieser Überlegungen wurde ein Entwurf zur Neufassung der Satzung erarbeitet (s. Anlage) .Die Neufassung bezieht sich im wesentlichen auf folgende Änderungen : § 1 Vergabe im zweijährigen Turnus , die nächste Preisverleihung ist in 2007 § 2 Erhöhung der Dotation von 6.000 auf 12.000 Euro § 2 Ermöglichung einer Einzelausstellung im Folgejahr der Preisverleihung § 3 Besetzung der Jury mit 7 Mitgliedern ( zuvor 10 ). Anstelle von drei Bildenden Künstlern/Künstlerinnen und zwei Kunstkennern/Kunstkennerinnen der Region sollen künftig ein/e Künstler/Künstlerin und ein/e Kunstkenner/Kunstkennerin, d. überregional tätig ist, berufen werden. Ansonsten bleibt die Zusammensetzung gleich Darüber hinaus wurden in der Neufassung der Satzung redaktionelle Änderungen/ Aktualisierungen eingearbeitet 3 ... Die Satzungsänderung kann haushaltsneutral umgesetzt werden. Im Einzelplan 3 sind unter Haushaltstelle 01. 3400 5910 00 jährlich 8.560 Euro eingestellt. Nach dem neuen Vergabemodus ist ab 2007 in zweijährigem Turnus ein Ansatz von 17.120 Euro zu etatisieren. Um den Bezug zu Darmstadt herauszustreichen, soll die Bezeichnung Wilhelm-Loth - preis/Kunstpreis der Stadt Darmstadt geführt werden. Die Vorlage 2006/0505 vom 27.07.2006 wird durch diese Vorlage ersetzt. Darmstadt, den 30.01.2007 41/415 200805 Ar Dezernat I Walter Hoffmann Oberbürgermeister Anlage Satzung alte Fassung Satzung neue Fassung
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NEUE FASSUNG
Satzung für den
Wilhelm Loth Preis
Kunstpreis der Stadt Darmstadt
§ 1
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stiftet, eingedenk ihrer künstlerischen Tradition, einen Preis
für bildende Kunst, der den Namen
Wilhelm-Loth-Preis
Kunstpreis der Stadt Darmstadt
trägt.
§ 2
Der Wilhelm-Loth-Preis wird ab 2007 alle zwei Jahre an eine(n) Bildende(n) Künstler(in) verliehen. Er wird in der Regel an eine Person vergeben. In Ausnahmefällen kann er geteilt werden.
§ 3
Der Preis besteht aus einem Geldbetrag von 12.000,00 ¬ und einer Verleihungsurkunde. Außerdem wird die Stadt Darmstadt dem Preisträger/der Preisträgerin nach Möglichkeit in dem der Preisverleihung folgenden Jahr eine Einzelausstellung ausrichten und dazu eine Publikation herausgeben lassen.
§ 4
(1) Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Ihr gehören kraft Amtes folgende Mitglieder an:
a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Darmstadt als Vorsitzender,
b) der/die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft der Stadtverordnetenversammlung,
c) der/die Direktor/in des Hessischen Landesmuseums Darmstadt
d) der/die Direktor/in des Instituts Mathildenhöhe
e) der/die Vorsitzende/r des Kunstvereins Darmstadt e.V.
Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden übernimmt das unter b) genannte Mitglied den Vorsitz.
(2) Die Jury wählt für jede Preisvergabe eine(n) angesehene(n) Künstler(in) sowie eine(n) überregional tätige(n) Kunstsachverständige(n) aus und beruft sie in die Jury. An deren Sitzungen nehmen sie mit Stimmrecht teil.
§ 5
(1) Jedes Mitglieder der Jury schlägt in der Wahlsitzung maximal drei Künstler/innen für die Preisverleihung vor und legt zu den vorgeschlagenen Künstlern/Künstlerinnen biografische Informationen und Anschauungsmaterial vor.
(2) Der/die Preisträger/innen wird in offener Wahl mit Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahl des Preisträgers/der Preisträgerin bedarf der Bestätigung durch den Magistrat.
§ 6
Der/die Preisträger/in ist spätestens bis Mitte März im Jahr der Preisverleihung zu ermitteln, um eine Ausstellung im Folgejahr organisatorisch zu ermöglichen. Sein/ihr Name darf erst nach Zustimmung durch den Magistrat bekannt werden.
§ 7
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In Ausnahmefällen kann er geteilt werden. § 3 Der Preis besteht aus einem Geldbetrag von 5.120,00 ¬ ² und einer Verleihungsurkunde. Außerdem wird die Stadt Darmstadt dem Preisträger/der Preisträgerin nach Möglichkeit in einem der folgenden Jahre eine Einzelausstellung einrichten und dazu einen repräsentativen Katalog herausgeben. § 4 (1) Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Ihr gehören kraft Amtes folgende Mitglieder an: a) der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Darmstadt als Vorsitzender, b) der/die Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadtverordnetenversammlung, c) der/die Direktor/in des Hessischen Landesmuseums Darmstadt und d) der/die Kulturreferent/in der Stadt Darmstadt e) der/die Vorsitzende/r des Kunstvereins Darmstadt e.V. (2) Der/die Vorsitzende der Jury wählt jährlich wechselnd drei angesehene Bildende Künstler/innen und zwei Kunstkenner/innen der Region aus. Er/sie beruft sie in die Jury. An deren Sitzungen nehmen sie mit Stimmrecht teil. § 5 (1) Die Mitglieder schlagen in der Wahlsitzung der Jury Künstler/innen für die Preisverleihung vor. Soweit möglich, legen sie dazu Anschauungsmaterial vor. (2) Der/die Preisträger/innen wird in offener Wahl mit Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahl des Preisträgers/der Preisträgerin bedarf der Bestätigung durch den Magistrat. § 6 Der/die Preisträger/in ist alljährlich spätestens im November zu ermitteln. Sein/ihr Name darf erst nach Zustimmung durch den Magistrat bekannt werden. § 7 Den Preis überreicht der/die Oberbürgermeister/in oder ein anderes Mitglied des Magistrats. Darmstadt, den 14.12.1989 Der Magistrat der Stadt Darmstadt Günther Metzger Oberbürgermeister 1 Keine Satzung im Sinne des § 5 HGO; i.d.F. des Magistratsbeschlusses vom 30.05.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002. ² seit 2002 C\`Õ×éê ¢ ¦ ÔÜy}´µ£ÿ`òãÔòÉòɾɾɾÉòÉòÉÉòÉòÉÉòÉòɾòtfÉh%?h%?5CJ\aJh¡w5CJ\aJh¡wCJaJh%?CJaJh%?h¡wCJ^JaJ h%?heJCJOJQJ^JaJ h%?h¡wCJOJQJ^JaJh%?h%?CJaJh%?h¡wCJaJh%?h¡w5>*CJ\aJh%?heJ5>*CJ\aJh%?h¡w5CJ\aJ% C[\`³Ö×ê f ¡ ¢ ¦ ÒÔÜóçÛÛÛÛÛÒÒÒÆÆÒÒÒÛÒÒÒÛÒÒÛ$7$8$H$a$gd%? 7$8$H$gd¡w$7$8$H$a$gd¡w$7$8$H$a$gdeJ$7$8$H$a$gd¡wa" þþÜYí/ ` ã xy}£ÿ>N`aöööööööööêöööêêööêööööööööè$7$8$H$a$gd¡w 7$8$H$gd¡w`abdeghjkmoåçïðñ ! " # õíéíéíéíéÝÓϸ¶¸Â©éõhôsheJh¡wCJUheJCJOJQJheJheJCJOJQJheJh¡wCJOJQJh¡wCJ OJQJaJ hü ëjhü ëUh%?h#¢CJaJacdfgijlmÍå ! 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Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0086
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00