1889/2025
Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2023
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
676 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ein Beschluss ist noch im Rahmen des aktuellen Sitzungslaufes nötig, weil der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft im nachfolgenden Jahr vorzulegen ist (§ 21 EigVO NRW). Wird er später vorgelegt, so stehen alle Ausgaben unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung, sodass nur Ausgaben getätigt werden dürfen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage in die politischen Gremien leider nicht möglich.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
975 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1889/2025
Stand: 17.02.2026
Sachstandsbericht
Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum
31.12.2023
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2023 der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln fest. Er beschließt, das nach Ergebnisausgleich (9.755.292,94 Euro) zuguns-
ten der Kernverwaltung verbleibende Jahresergebnis von 5.028.250,14 Euro einer In-
standhaltungsrücklage zuzuführen.
Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Jahresabschluss 2023 ist am 03.07.2025 vom Rat verabschiedet worden.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1889/2025 Freigabedatum 24.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2023 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Er beschließt, das nach Ergebnisausgleich (9.755.292,94 Euro) zuguns- ten der Kernverwaltung verbleibende Jahresergebnis von 5.028.250,14 Euro einer In- standhaltungsrücklage zuzuführen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Finanzausschuss 30.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen (aus Ergebnisausgleich) 9.755.292,94 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge (Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) siehe Begründung b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Jahresabschluss 2023 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln besteht aus folgenden Anla- gen: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bilanz zum 31.12.2023, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2023, Anhang (inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung) zum Jahresabschluss 2023, Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 3 Flächenverrechnungspreis und Ergebnisausgleich Seit 2015 wird bei innerstädtischen Mietverhältnissen anstelle einer objektbezogenen, kalkula- torischen Kostenmiete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenver- rechnungspreis erhoben. Im Zuge der Neuordnung des Finanz- und Abrechnungssystems wurde zudem ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der eigenbetriebsähn- lichen Einrichtung am Geschäftsjahresende eingeführt. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden Leistungsbereiche „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeutet, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefi- zite – ebenfalls erfolgswirksam – noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernver- waltung auszugleichen sind. Die Flächenverrechnungspreise basieren auf geplanten Aufwendungen nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge. Vom Ergebnisausgleich ausgenommen sind einkalkulierte, aber tatsächlich nicht angefallene Instandhaltungsaufwendungen sowie Er- träge aus der Veräußerung von Grundstücken, die als Bestandteile eines Jahrergebnisses nach wie vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln unterliegen (Ergebnisver- wendung). Konzeptionell ist vorgesehen, dass einkalkulierte, aber nicht aufgewandte Instandhaltungsmit- tel zur Finanzierung künftiger Instandhaltungen bei der Gebäudewirtschaft verbleiben und ei- ner entsprechenden Rücklage zugeführt werden, während Veräußerungsgewinne aus Grund- stücksgeschäften vorrangig dem städtischen Haushalt zugutekommen sollen. Wirtschaftsplan 2023 Der Erfolgsplan 2023 schließt im Vermietungsbereich mit einem ausgeglichenen Teilergebnis, der für das Servicesegment prognostizierte und an die Kernverwaltung abzuführende Über- schuss betrug planmäßig 0,4 Mio. Euro. Der innerstädtische Ergebnisausgleich, die Annahme, dass die gemäß Wirtschaftsplanung be- reitgestellten Instandhaltungsmittel in 2023 vollumfänglich aufgewandt werden und der Um- stand, dass in 2023 keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken eingeplant wurden, bewirkten, dass das planmäßige Jahresergebnis nach innerstädtischem Ergebnisausgleich genau Null Euro beträgt. Gewinn- und Verlust- beziehungsweise Segmentrechnung 2023 / Ergebnisausgleich 2023 Die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2023 abgeleitete Segmentrech- nung der Gebäudewirtschaft schließt im Vermietungsbereich mit einer Überdeckung von 18,1 Mio. Euro und im Servicesegment mit einer Unterdeckung von 8,3 Mio. Euro. Im Saldo beider Segmente ergibt sich zum 31.12. 2023 ein Ausgleichsanspruch der Kernver- waltung gegenüber der Gebäudewirtschaft von 9,8 Mio. Euro, der in der Bilanz der Gebäude- wirtschaft unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird. Wesentliche Ursachen der Überdeckung im Vermietungssegment sind: 4 Mehrerlöse/Minderaufwendungen + 12,8 Mio. Euro unterplanmäßige andere Aufwendungen aus der Hausbewirt- schaftung (insbesondere Pachtaufwendungen) + 9,1 Mio. Euro Mehrerträge aus der Auflösung von Rückstellungen + 3,0 Mio. Euro Mehrerträge aus der Nachaktivierung von Vermögensge- genständen + 2,5 Mio. Euro überplanmäßige Zinserträge + 3,6 Mio. Euro Sonstiges Mindererlöse/Mehraufwendungen - 12,9 Mio. Euro unterplanmäßige Mieterlöse Die unterplanmäßigen Pachtaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus einer verzögerten Nutzung angemieteter Objekte, die unterplanmäßigen Mieterlöse aus einer entsprechend ver- zögerten Weitervermietung sowie aus der verspäteten Fertigstellung von Bauprojekten. Die Unterdeckung im Betreuungssegment ist vor allem der verzögerten Umsetzung geplanter Projekte und - damit einhergehend – unterplanmäßiger Baubetreuungshonorare geschuldet. Trotz der Projektverzögerungen und den Honorareinbußen ruht die Projektarbeit der Gebäu- dewirtschaft in der Regel nicht. Sie ist in diesen Phasen in hohem Maße durch kommunal be- dingte Zusatzarbeiten geprägt. Auf die detaillierte Herleitung der Segmentergebnisse im Anhang (S. 10 f.) und die Erläuterun- gen im Lagebericht (insbesondere S. 9 ff. und S. 36 ff.) wird verwiesen. Jahresergebnis 2023 In Übereinstimmung mit der Planung wurden im Wirtschaftsjahr 2023 keine Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erzielt. Da die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen (94,7 Mio. Euro) die im Rahmen der Flächenverrechnungspreisermittlung 2023 kalkulatorisch berücksichtigten Plan-Instandhaltungsaufwendungen (99,7 Mio. Euro) unterschritten haben, beläuft sich das erzielte Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich auf 5,0 Mio. Euro. Die Instandhaltungsaufwendungen lagen damit in 2023 ein Stück weit unter Plan. Der Abbau des (übernommenen) Instandhaltungsstaus an den Objekten des Sondervermögens erfolgt, je nach Objektzustand, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in vielen Fällen über umfassende (investive) Generalinstandsetzungen und bestandsersetzende Neubauten. Gemäß einer Empfehlung der KGSt sind zur Vermeidung von Substanzverlusten jährlich Mit- tel von 1,2 % der Wiederbeschaffungskosten zur Verfügung zu stellen. Die Instandhaltungs- quote zum 31. Dezember 2023 (Ist-Instandhaltungsausgaben ohne Rückstellungseffekte / Wiederbeschaffungswerte) beträgt 1,19 %. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Ge- neralinstandsetzungen mit investivem Charakter ergibt sich bezogen auf die Objekt-Wiederbe- schaffungswerte eine Quote von 1,91 %. 5 Ergebnisverwendungsvorschlag Zur Finanzierung künftiger Instandhaltungen wird - dem innerstädtischen Verrechnungspreis- modell folgend - vorgeschlagen, den aus geplanten, aber nicht aufgewandten Instandhal- tungsmitteln resultierenden Jahresüberschuss vollständig einer Bauerneuerungsrücklage zu- zuführen. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszu- schüsse beträgt 26,1 % (31.12.2022: 27,0 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens für In- vestitionszuschüsse ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - zum Bilanzstichtag eine bereinigte Eigenkapitalquote von 8,4 % (31.12. 2022: 9,1%). Test der Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 wurden vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Anlagen
Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung
1996 Zeichen
Anlage 2 2022 2023 2023 EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse a) aus der Hausbewirtschaftung 346.305.131,98 367.987.783,81 b) aus Betreuungstätigkeit 63.689.534,66 73.189.877,06 c) aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.880.314,61 1.539.939,64 411.874.981,25 442.717.600,51 2. Verminderung (-) / Erhöhung (+) des Bestands an unfertigen Leistungen 4.226.587,68 18.129.135,30 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.570.297,59 3.242.081,14 4. Sonstige betriebliche Erträge 8.423.821,44 13.393.437,74 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 264.653.686,15 274.307.269,87 b) Aufwendungen für Betreuungstätigkeit 44.769.669,83 56.781.707,54 c) Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen 4.094.374,79 3.975.563,93 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 38.019.945,56 44.317.871,85 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 12.274.170,28 15.292.226,61 für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: EUR 6.864.676,63 (Vorjahr: EUR 4.855.193,84) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 45.284.263,00 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 30.275.697,24 -11.156.995,07 34.127.267,93 zum Anlagevemögen: EUR 11.156.995,07 (Vorjahr: EUR 10.234.931,02 ) 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.505.648,98 15.328.023,84 9. Erträge aus Finanzanlagen 4.793.419,40 2.234.874,47 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.841.583,35 3.139.698,09 davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 3.065.763,00 (Vorjahr: EUR 3.807.236,00) 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 25.134.810,73 33.698.366,27 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.638,00 ) 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.687,15 279,27 13. Ergebnis nach Steuern 0,00 5.028.250,14 14. Jahresüberschuss 0,00 5.028.250,14 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln GEWINN- UND VERLUSTRECHUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023
Anlage 1 - Bilanz zum 31-12-2023
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Anlage 1
Aktiva Passiva
31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und II. Kapitalrücklage 137.910.622,64 135.901.468,79
ähnliche Rechte und Werte 393.473,00 313.764,00 III. Gewinnrücklage
393.473,00 313.764,00 1.Bauerneuerungsrückl age 2.572.622,38 0,00
II. Sachanlagen 2.andere Gewinnrücklagen 66.605.094,11 66.605.094,11
1. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Ba uten 2.122.628.702,64 2.317.493.200,61 IV. Jahre süberschuss 0,00 5.028.250,14
2. Grundstücke ohne Bauten 4.109.035,08 689.039,28 208.088.339,13 208.534.813,04
3. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 8.875.873,89 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
4. Bauten auf fremden Grundstücken 55.577.020,00 54.083.615,00 zum Anlagevermögen 560.103.634,46 595.197.615,58
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.346.676,00 42.828.668,00 560.103.634,46 595.197.615,58
6. Anlagen im Bau 390.668.218,41 404.139.882,91
7. Bauvorbereitungskosten 42.452.806,08 69.120.518,68 C. Rückstellungen
2.658.658.332,10 2.897.230.798,37 Sonstige R ückstellungen 138.756.713,18 144.250.142,00
138.756.713,18 144.250.142,00
III. Finanzanlagen D. Verbindlichkeiten
Andere Finanzanlagen 43.526.520,08 43.597.255,77 1. Verbindlichkeite n gegenüber Kreditinstituten 1.755.548.728,41 1.936.6 13.919,90
43.526.520,08 43.597.255,77 2. Verbindlichkeite n aus Baubetreuung 17.284.238,87 12.771.176,29
Summe Anlagevermögen 2.702.578.325,18 2.941.141.818,14 3. Erhaltene Anzahlungen 81.781.115,03 91.654.074,61
B. Umlaufvermögen 4. Verbindlichkeiten aus Vermietung 6.359.945,59 181.993,48
I. Vorräte 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen 77.972.826,42 72.216.242,74
1. Unfertige Leistungen 77.410.997,00 95.540.132,30 6. Sonstige Verbind lichkeiten 201.973,14 17.340.842,04
2. Andere Vorräte 353.943,17 430.601,32
77.764.940,17 95.970.733,62 1.939.148.827,46 2.130.778.249,06
E. Rechnungsabgrenzungsposten 358.635,67 325.201,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2. Forderungen aus Vermietung 1.784.101,90 11.968.865,21
3. Forderungen aus Betreuungstätigkeit 14.151.141,70 14.973.944,19
4. Forderungen aus anderen Lieferungen und Le istungen 28.987,05 25.366,17
5. Sonstige Vermögensgegenstände 46.855.927,34 14.200.129,39
62.820.157,99 41.168.304,96
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.721.587,11 199.910,11
2.721.587,11 199.910,11
Summe Umlaufvermögen 143.306.685,27 137.338.948,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 571.139,45 605.254,21
2.846.456.149,90 3.079.086.021,04 2.846.456.149,90 3.079.086.021,04
BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2023
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Anlage 5 - Nachfragen aus dem Finanzausschuss vom 30.06.2025
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Anlage 5 zu 1889/2025 – Beantwortung von Rückfragen aus dem Finanzausschuss vom 30. Juni 2025 In der Sitzung des Finanzausschusses vom 30. Juni 2025 bat RM Joisten um zusätzli- che Erläuterungen: 1.) Was ist der Hintergrund für den Ergebnisverwendungsvorschlag (Seite 5 der Vor- lage), nach dem die geplanten, aber nicht aufgewandten Instandhaltungsmittel einer neuen Bauerneuerungsrücklage zugeführt werden sollen? 2.) Wie begründet sich der Kostenanstieg für Modulbauten von 5,1 Mio.€ in 2022 auf 29,5 Mio.€ in 2023 (Tabelle auf Seite 19 des Lageberichts)? 3.) Könnte den auf Seite 52 des Lageberichts aufgeführten Risiken durch innerstädti- sche Schnittstellen- bzw. Kapazitätsprobleme begegnet und die Umsetzung von Bau- maßnahmen sichergestellt werden, wenn die beteiligten Ämter bereits bei der Erstel- lung der Beschlussvorlagen im Wege der Mitzeichnung erklären, dass die erforderli- chen personellen Kapazitäten vorhanden sind? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Das städtische Flächenverrechnungspreismodell sieht konzeptionell vor, dass einge- plante, aber tatsächlich nicht aufgewandte Instandhaltungsmittel zur Finanzierung von künftigen Instandhaltungsaufwendungen bei der Ermittlung des Ergebnisausgleiches unberücksichtigt bleiben und zur Finanzierung künftiger Instandhaltungsaufwendungen einer Bauerneuerungsrücklage zugeführt werden. Es obliegt dem Rat der Stadt Köln, im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresüberschuss zu entscheiden, ob und inwieweit das Jahresergebnis zur Stär- kung des Eigenkapitals verwandt oder an den städtischen Haushalt abgeführt wird. Auf die weitergehenden Erläuterungen auf der Seite 7 des Lageberichtes wird verwie- sen. Die Bauerneuerungsrücklage ist nicht neu. Das Jahresergebnis 2019 (2,6 Mio. Euro) wurde vor dem skizzierten Hintergrund bereits einer Bauerneuerungsrücklage zuge- führt. In 2024 wurde diese im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresab- schluss 2022 aufgrund überplanmäßiger Instandhaltungsaufwendungen vollständig aufgelöst und an die Kernverwaltung ausgeschüttet. Zu 2.) Es handelt sich nicht um einen Kostenanstieg im eigentlichen Sinne. Im Zeitablauf hat der Umfang beziehungsweise der Anteil einer Projektrealisierung über Modulbauten deutlich zugenommen. Ursächlich hierfür sind die im Lagebericht auf der Seite 58 auf- geführten Vorteile dieser Realisierungsvariante (geringerer Koordinierungsaufwand, effizienterer Bauablauf, kürzere Bauzeiten und anderes mehr). Zu 3.) Die Antwort auf diese Frage wird nachgereicht.
Anlage 0 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
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Lagebericht / 1
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
LAGEBERICHT
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Lagebericht / 2
INHALTSVERZEICHNIS
A. GRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ......................... 3
Historische Entwicklung .............................................................................................................................................. 3
Aufgabenstellung / Leistungsspektrum ................................................................................................................. 5
Rahmenbedingungen .................................................................................................................................................. 6
B. WIRTSCHAFTSBERICH T ................................ ................................ ................................ ......... 8
I. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE LAGE UND BRANCHENENTWICKLUNG ................................ ...................... 8
II. ENTWICKLUNG DES BETRIEBES ................................ ................................ ................................ .. 9
1. Allgemeiner Geschäftsverlauf .............................................................................................................................. 9
2. Vermietung und Bewirtschaftung von Objekten ..........................................................................................10
3. Neubau- und Modernisierungstätigkeit ...........................................................................................................18
4. Investoren- und Anmietprojekte ........................................................................................................................24
5. Büroflächenmanagement ....................................................................................................................................25
6. Grundstücksgeschäfte .........................................................................................................................................27
7. Dienstleistungen für Dritte ...................................................................................................................................28
8. Entwicklungen im Personalbereich ..................................................................................................................31
III. WIRTSCHAFTLICHE LAGE................................ ................................ ................................ ......... 34
1. Vermögens- und Finanzlage ..............................................................................................................................34
2. Ertragslage ...............................................................................................................................................................38
C. RISIKEN- / CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT ................................ ................................ .41
I. RISIKOMANAGEMENT, RISIKOVORSORGE UND VERSICHERUNGSSCHUTZ................................ ............ 41
II. CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG ................................ ................................ 42
1. Finanzwirtschaftliche Risiken .............................................................................................................................42
2. Risiken und Chancen im Personal - und Organisationsbereich .............................................................45
3. Risiken und Chancen im Bereich Einkauf / Vergabe .................................................................................46
4. Risiken und Chancen im Bereich der Informationstechnologie .............................................................47
5. Risiken und Chancen im Rahmen der Bew irtschaftung von eigenen und betreuten Objekten ..47
6. Risiken und Chancen im Rahmen der Neubau - und Sanierungstätigkeit und im
Zusammenhang mit Investoren - und Anmietprojekten ..................................................................................51
D. AUSBLICK ................................ ................................ ................................ .............................. 61
Lagebericht / 3
A. GRUNDLAGEN
Historische Entwicklung
Stufenweise Gründung
Im Zuge der organisatorischen Umstrukturierung der traditionellen Gebäudeverwaltung wurde
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 1. Januar 1997 gegründet. Nach Übernahme von
Verwaltungsgebäuden (Stufe 1) wurden zum 1. Januar 1998 Schulen und Kindertagesstätten
aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln über-
führt (Stufe 2). Mit der Übernahme von bislang dem Grünflächenamt zugeordneten Objekten
(“sonstige Aufbauten“ auf Friedhöfen und Grün anlagen) erfolgte zum 1. Januar 2000 die
3. Stufe der Konzeptumsetzung.
Integration Hochbauamt
Mit der Zielsetzung, Synergien für einen wirtschaftlicheren Aufgabenvollzug zu erschließen
und marktorientierte Preis-/ Leistungsbeziehungen einzuführen, wurde zum 1. Mai 2000 das
städtische Hochbauamt in die Gebäudewirtschaft integriert.
Brunnen
Seit 2005 ist die Gebäudewirtschaft zudem für eine Vielzahl von Brunnen auf dem Gebiet der
Stadt Köln zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Inbetriebnahme neuer Brunnen die
Wartung und Instandhaltung der Bestandsbrunnen.
Übernahme der Zuständigkeit für Kulturbauten
Zur Bündelung von Kompetenzen und zum Abbau von Schnittstellen wurde der Bereich Mu-
seumsbauten im April 2018 von der städtischen Kulturverwaltung auf die Gebäudewirtschaft
verlagert. Die Gebäudewirtschaft ist für diese Museumsbauten umfassend zuständig und trägt
für diese Liegenschaften eine betreiberähnliche Verantwortung . D ie Grundstücke und Ge-
bäude gehören nach wie vor nicht zum Sondervermögen. D ie Gebäudewirtschaft handelt
– trotz ihrer eigentümerähnlichen Stellung – im Auftrag der Kulturverwaltung und erbringt die
entsprechenden Baubetreuungs- und sonstigen Dienstleistungen ausschließlich im Service.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Kernhaushalt.
Lagebericht / 4
Übertragung der Zuständigkeit von angemieteten Kindertagesstätten
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die Miet- und Objektverwaltung extern angemieteter
Kindertagesstätten von der Gebäudewirtschaft auf das Amt für Kinder, Jugend und Familie
übertragen. Die im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft geführten Kindertagesstätten sind
von diesem Wechsel in der innerstädtischen Zuständigkeit nach wie vor nicht berührt.
Lagebericht / 5
Aufgabenstellung / Leistungsspektrum
Die zentrale Funktion der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“ besteht da-
rin, die „Dienstleistungsbedarfe der Fachdienststellen im Bereich der Bereitstellung, Verwal-
tung und Entwicklung der für die Verwaltung für ihre Dienstleistungen und Aufgaben benötig-
ten Gebäude zu erfüllen“ (§ 2 Abs. 1 der Betriebssatzung). Vor dem Hintergrund dieser inner-
städtischen Aufgabenstellung ist das Leistungsspektrum der Gebäudewirtschaft sehr umfas-
send und inhaltlich breit gefächert. Unabhängig von der konkreten organisatorischen Anbin-
dung lassen sich im Einzelnen folgende Teilaufgaben unterscheiden:
Werterhaltende und wert-
verbessernde Maßnahmen
an eigenen und (teilweise)
angemieteten Objekten
Kundenbetreuung / opera-
tives Vermietungsmanage-
ment (Beratung, Durchset-
zung von Vertragsansprü-
chen)
Wahrnehmung der Betrei-
berverantwortung für ei-
gene und (teilweise ) für
angemietete Objekte
Inbetriebnahme manage-
ment
Energiemanage ment /
Prüfungsmanagement
Notrufserviceleitstelle /
Werkstatt- und sonstige
Facility-Management -Leis-
tungen
Betrieb (Instandhaltung /
Reinigung / Wartung)
städtischer Brunnen
Projektmanagementleis -
tungen (Projektleitung /-
steuerung von Neubau -,
Erweiterung s-, General-
instandsetzung smaß-
nahmen )
Multiprojektmanagement
von Bauvorhaben, die
mittels General - oder To-
talunternehmer realisiert
werden
Wahrnehmung der Bau-
herrenaufgabe
Konzeption / Weiterent-
wicklung von Bauproduk-
ten (z.B. „Nachhaltiges
Bauen“)
Ingenieurleistungen /
fachliche Beratung zu Ar-
chitektur / Gestaltung,
Tragwerksplanung, Geo-
technik, Bauphysik und
Gebäudetechnik
Initiierung und Steuerung
von Investorenmodellen
und Anmietprojekten (im
Bereich der Schulen)
Strategisches und operati-
ves Anmietmanagement
Potenzialanalysen / kauf-
männische und technische
Steuerung des Immobilien-
bestandes
Flächenmanagement und
Gebäudedokumentation
Markt – und Standortanaly-
sen
Immobilienakquise
Projekt- und Standortent-
wicklungen
Aufgabenportfolio der
Gebäudewirtschaft
Bewirtschaftung
Bestandsimmobilien
Asset- und
Portfoliomanagement Bauprojektmanagement
Lagebericht / 6
Rahmenbedingungen
Allgemeine Rahmenbedingungen
Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln ist die Gebäudewirtschaft mit einer
gewissen wirtschaftlichen Selbstständigkeit ausgestattet, die ihren Ausdruck u.a. in einem
eigenen Wirtschaftsplan und einem eigenen Jahresabschluss findet. Gegenüber der Stadt und
dem allgemeinen Rechtsverkehr ist die Gebäudewirtschaft rechtlich unselbständig und in Tei-
len weiterhin städtischen Regelungen - beispielsweise der zentralen Stellenbewertung - unter-
worfen.
Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Vermietungssegment
Die Gebäudewirtschaft fungiert als innerstädtischer Vermieter und erhebt seit 2015 einen sog.
Flächenverrechnungspreis, der lediglich nach Sparten (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas
und Grünanlagen) bzw. Untersparten (Schultypen) differenziert und sich aus den geplanten
Aufwendungen der Gebäudewirtschaft ableitet.
Servicesegment
Im Servicebereich erbringt die Gebäudewirtschaft neben energiewirtschaftlichen Leistungen
vor allem Baubetreuungsleistungen für städtische Dienststellen, die im Wesentlichen die
Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe, aber auch Projektmanagement- und Objektplanungs-
leistungen betreffen können.
Die Serviceentgelte bzw. Honorare für Planungs - und Baubetreuungsleistungen orientieren
sich ab einem bestimmten Maßnahmenumfang am allgemeinen Preisrecht für Architekten
(HOAI) bzw. an den entsprechenden Regelungen der AHO. Für ihre energiewirtschaftlichen
Dienstleistungen (Abrechnung mit den verschiedenen Versorgungsunternehmen, Ausschrei-
bungen und Preisverhandlungen etc.) erhält die Gebäudewirtschaft von der Kernverwaltung
eine pauschale Jahresvergütung.
Ergänzend zur ha ndelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erstellt die Gebäudewirt-
schaft eine Spartenrechnung, die die beiden vorgenannten Segmente umfasst und Bestandteil
des Anhangs ist.
Lagebericht / 7
Ergebnisausgleich / Abführung
Über einen unmittelbaren Ergebnisausgleich wird sichergestellt, dass positive Sparten -
ergebnisse der Kernverwaltung zu fließen, während Spartendefizite grundsätzlich durch die
Kernverwaltung auszugleichen sind. Der Ergebnisausgleich hat somit die Aufgabe, bei der
Verrechnungspreisbildung im Rahmen d er Wirtschaftsplanung nicht antizipierte bzw.
vorhersehbare Auswirkungen spartenbezogen und mit Wirkung noch für das Wirtschaftsjahr
aufzufangen.
Das innerstädtische Verrechnungspreismodell sieht zwei Modifikationen bei den Instandhal-
tungsaufwendungen und den Erträgen aus Grundstücksveräußerungen bei der Ermittlung des
Ergebnisausgleiches vor: Eingeplante, aber tatsächlich nicht aufgewandte Instandhaltungs-
mittel sollen grundsätzlich der Finanzierung von künftigen Instandhaltungsaufwendungen die-
nen, bleiben aus diesem Grund bei der Ermittlung der Spartenergebnisse unberücksichtigt und
werden einer Bauerneuerungsrücklage zugeführt. Unberücksichtigt bleiben auch Buchge-
winne der Gebäudewirtschaft aus der Veräußerung von Grundstücken. Hier ist konzeptionell
eine Ausschüttung an den städtischen Haushalt vorgesehen.
Das Jahresergebnis der Gebäudewirtschaft (nach Ergebnisausgleich) setzt sich aus den bei-
den vorgenannten Komponenten zusammen. Es obliegt dem Rat der Stadt Köln, im Rahmen
der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu entscheiden, ob und inwieweit das Jah-
resergebnis zur Stärkung des Eigenkapitals der Gebäudewirtschaft verwandt oder an den
städtischen Haushalt abgeführt wird.
Schulbaugesellschaft
Der Rat der Stadt Köln hat mit Wirkung vom 1. Januar 2023 eine im 100 %igen Eigentum der
Stadt befindliche Schulbaugesellschaft gegründet, um, flankierend zur Gebäudewirtschaft, die
Eigenbedarfe der Stadt Köln im Schulbau abzudecken.
Die Realisierung der einzelnen Schulbaumaßnahmen erfolgt im Auftrag und in Abstimmung
mit der Gebäudewirtschaft, die die Liquidität der GmbH über Vorauszahlungen sicherstellt, die
entstandenen Kosten projektscharf erstattet und – nach Fertigstellung - für die innerstädtische
Bewirtschaftung und Vermietung der errichteten Objekte zuständig ist.
Lagebericht / 8
B. WIRTSCHAFTSBERICHT
I. Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als zentraler Maßstab für die wirtschaftliche Leistung einer
Volkswirtschaft misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wert-
schöpfung). Trotz schwieriger Rahmenbedingungen zeigte sich die deutsche Wirtschaft nach
den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 2023 insgesamt
stabil. Das Bruttoinlandsprodukt sank - trotz nominellen Wachstums - preisbereinigt um 0,3 %
gegenüber dem Vorjahr. Noch im Vorjahr stellten die Konsumausgaben der Privathaushalte
einen wesentlichen Wachstumstreiber dar, sanken aber in 2023 infolge der gestiegenen Ver-
braucherpreise um 1,1 %. Die staatlichen Konsumausgaben waren erstmalig seit fast 20 Jah-
ren rückläufig und wiesen – bedingt durch den Wegfall der Corona -Hilfsmaßnahmen – ein
Minus von 1,7 % im Vergleich zum Jahr 2022 auf. Aufgrund abgeschwächter Nachfrage aus
dem Ausland gingen die Exporte um 1,8 % zurück.
Im Baugewerbe, das zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen in Deutschland gehört, sank
dagegen die Bruttowertschöpfung um real 2,3 %. Dieser Rückgang ist auf Lieferengpässe,
dem deutlich höheren Zinsniveau und den gestiegenen Material- und Baupreisen zurückzu-
führen und wenig überraschend.
Innerhalb der Bauwirtschaft verzeichneten alle Bausegmente ein reales Minus. Vor allem im
Wohnungsneubau ging die Bautätigkeit zurück. Mit -56,8 Punkten sank der Indikator für das
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Bruttoinlandsprodukt in Deutschland von 2008 bis 2023
in Mrd. Euro
Lagebericht / 9
Geschäftsklima im Wohnungsbau des ifo Instituts im Dezember 2023 auf ein Allzeit tief seit
Beginn der Erhebung in Jahr 1991. Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt-
und Raumforschung1 sind die gestiegenen Baupreise insbesondere für den öffentlichen Bau
hochproblematisch. Oftmals müssen laufende Projekte unter Verzicht auf geplante Projekte
abgeschlossen werden. Das Bauvolumen verringerte sich im Jahr 2023 preisbereinigt um
1 %. Für das Jahr 2024 wird ein Rückgang um real 1,5 % prognostiziert. Mit der sinkenden
Nachfrage ist auch die Kapazitätsauslastung der Bauunternehmen gefallen, wodurch der
Preisdruck sinkt. Bestandsmaßnahmen bestimmen weiterhin die Bautätigkeit und wirken sta-
bilisierend. Positiv hervorzuheben sind für die öffentliche Bautätigkeit die geplanten Investiti-
onspakete für den weiteren Breitbandausbau, den Bau von Kindertagesstätten sowie für die
Förderung des Klimaschutzes. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen dürfte das Bauvolu-
men der öffentlichen Hand daher auch in 2024 zulegen.
Nachdem die Energiepreise im Jahr 2022 infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands
auf die Ukraine extrem angestiegen waren, verharrten sie im Jahr 2023 weiter auf hohem Ni-
veau und belasteten die industrielle Produktion. Der Preisanstieg von Gütern und Dienstleis-
tungen allgemein bremste zudem die Konjunktur in allen Sektoren. Gleichzeitig verschlechter-
ten sich die Finanzierungskonditionen, nach dem die Europäische Zentralbank (EZB) den Leit-
zins in insgesamt sechs Schritten im Lauf des Jahres 2023 um 200 Basispunkte auf 4,5 %
erhöhte.
II. Entwicklung des Betriebes
1. Allgemeiner Geschäftsverlauf
Eigene und angemietete Bestandsimmobilien
Ein wesentlicher Teil des Kerngeschäftes der Gebäudewirtschaft, die Vermietung und Bewirt-
schaftung der eigenen und angemieteten Bestandsimmobilien entwickelte sich – gemessen
an den erzielten Mieterlösen – auch in 2023 weitgehend planmäßig.
Bauprojektmanagement - Neubau und Modernisierung
Die zweite Säule der Gebäudewirtschaft, der Bereich Neubau und Modernisierung, war auch
in 2023 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie berührt, vor allem aber durch den
im Februar 2022 von Russland begonnenen Ukraine-Konflikt geprägt, der u.a. zu einer Ener-
1 Vgl. Bericht zur Lage und Perspektive der Bauw irtschaft 2024; S.1f.; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR), Bonn.
Lagebericht / 10
gieknappheit, Lieferengpässen und damit zu einer starken Beeinträchtigung des Baustellen-
betriebs geführt hat. Vor diesem Hintergrund konnten vom geplanten Investitionsniveau 2023
(rd. EUR 390,0 Mio.) im Ergebnis EUR 286,2 Mio. realisiert werden. Die Abweichung beträgt
EUR 103,8 Mio. bzw. 26,6 %.
Bauprojektmanagement, Dienstleistungssegment
Der dritte Kernbereich, das Dienstleistungssegment, umfasst sämtliche Serviceleistungen, die
die Gebäudewirtschaft im Auftrag für andere städtische Dienststellen erbringt. Während die
Umsatzerlöse aus der energiewirtschaftlichen Betreuung aufgrund von Kostensteigerungen
rund 17 % über dem Planansatz liegen, blieb die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Bau-
betreuung in 2023 mit einer Abweichung von nahezu 50 % erneut deutlich hinter den Erwar-
tungen zurück. Ursächlich hierfür sind – neben den vorgenannten gesamtwirtschaftlichen Ein-
flussfaktoren – vor allem projektspezifische Problemlagen2.
In der Gesamtschau ist die Betriebsleitung mit dem Verlauf und den in 2023 erzielten Ergeb-
nissen durchaus zufrieden.
2. Vermietung und Bewirtschaftung von Objekten
Entwicklung des Immobilienbestandes und der bewirtschafteten Flächen
Der von der Gebäudewirtschaft zum 31. Dezember 2023 bewirtschaftete Bestand an eigenen
und angemieteten Objekten entwickelte sich wie folgt:
Bestandsentwicklung
Bestandsentwicklung 2021 2022 2023
Eigene Objekte 426 428 430
Angemietete Objekte 74 80 83
500 508 513
Bestandsentwicklung
nach Objektkategorien
Eigene Ob-
jekte
Angemie-
tete Objekte 2023
Verwaltungsgebäude 30 57 87
Schulen (inkl. ÖPP) 259 26 285
Kindertagestätten 77 0 77
Sonstige Aufbauten
u.a. Friedhof sauf bauten, Trauerhal-
len und Betriebshöf e
64 0 64
430 83 513
2 Vgl. hierzu S. 29 ff.
Lagebericht / 11
Flächenentwicklung
Flächenentwicklung 2021 2022 2023
qm qm qm
Eigene Objekte 1.971.583,00 1.998.485,95 2.008.468,77
Angemietete Objekte 405.087,05 444.924,67 468.158,45
2.376.670,05 2.443.410,62 2.476.627,22
Flächenentwicklung
nach Objektkategorien
Eigene Ob-
jekte
Angemie-
tete Objekte 2023
qm qm qm
Verwaltungsgebäude 172.150,86 394.883,31 567.034,17
Schulen (inkl. ÖPP) 1.733.284,41 73.275,14 1.806.559,55
Kindertagestätten 64.823,18 0 64.823,18
Sonstige Aufbauten 38.210,32 0 38.210,32
2.008.468,77 468.158,45 2.476.627,22
17,0%
55,6%
15,0%
12,5%
Gebäudebestand
Anteil je Objektkategorie
Verwaltungsgebäude Schulen (inkl. ÖPP) Kindertagestätten Sonstige Aufbauten…
Lagebericht / 12
Entwicklung der Mieterlöse, der Flächenverrechnungspreise und der Leerstandsquote
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung und Zusammensetzung der Mieterlöse nach
Objektkategorien und verdeutlicht die Auswirkungen der Erlöskorrektur im Zuge des innerstäd-
tischen Ergebnisausgleichs am Jahresende:
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio.
Plan-Mieterlöse 243,4 281,8 327,0
Mieterlöse für
…Verwaltungsgebäude 77,9 93,0 91,7
…Schulen 141 171,0 206,6
…Kindertagesstätten 7,1 6,6 7,3
…Sonstige Bauten 3,1 3,3 4,2
…Mieterlöse vor Erlöskorrektur 229,1 273,9
309,8
…Erlöskorrektur 9,3 3,3 0,2
Ist-Mieterlöse insgesamt 238,4 277,2 310,0
(nach Erlöskorrektur)
Plan- / Ist-Abweichung
absolut 5,0 4,6 17,0
prozentual 2,10 % 1,66 % 5,2 %
22,9%
72,9%
2,6% 1,5%
Mietfläche
Anteil je Objektkategorie
Verwaltungsgebäude Schulen (inkl. ÖPP) Kindertagestätten Sonstige Aufbauten
Lagebericht / 13
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mieterlöse in 2023 nach der Erlöskorrektur im Rahmen des
Ergebnisausgleiches um EUR 32,8 Mio. bzw. 11,8 % gestiegen. Ursächlich hierfür sind zum
einen die dargestellten Flächenzuwächse bei eigenen und angemieteten Objekten (Mengen-
effekt), zum anderen die nachfolgend dargestellten Veränderungen der Flächenverrechnungs-
preise in den jeweiligen Sparten bzw. Untersparten bei Schulen (Preiseffekt).
2021 2022 2023
EUR / qm. EUR / qm EUR / qm
Verwaltungsgebäude 14,52 16,91 16,68
Schulen 5,77 - 8,10 6,98 - 9,22 7,30 - 11,21
Kindertagesstätten 9,49 9,02 10,06
Sonstige Aufbauten 7,2 7,58 10,13
Durchschnitt 8,71 10,15 11,46
Perspektivisch werden die Flächenverrechnungspreise je Quadratmeter deutlich steigen, weil
sowohl die Anmietkosten/qm als auch die Errichtungskosten/qm, z.B. die eines Quadratmeters
Schule, bedingt durch sich stetig verschärfende technische Vorgaben (bzgl. Barrierefreiheit,
energetisches Niveau, Luftaustausch etc.) und erhöhten pädagogisch begründeten Anforde-
rungen an das Gebäude / den Gebäudezuschnitt im Zeitablauf zunehmen und aktuell beim
mehr als Zweifachen der heutigen Flächenverrechnungspreise liegen. Diese Tendenz wird
sich durch die derzeitige allgemeine und besondere Preisentwicklung in der Bauwirtschaft3
und aufgrund der engen Marktsituation bei Investoren- und Anmietprojekten4 noch spürbar
verstärken.
Insoweit kommt Bemühungen um Standardreduzierungen hinsichtlich Flächen und Ausstat-
tung eine besondere Bedeutung zu.
Die durchschnittliche Leerstandsquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 3,86 % auf
3,97 %. Sie betrifft im Wesentlichen eigene Objekte:
2021 2022 2023
qm % qm % qm %
Eigene Objekte 75.360 3,23 86.839,55 3,60 92.094,00 3,72
Angemietete Objekte 6.215 0,27 6245,73 0,26 6246 0,25
81.575,00 3,50 93.085,28 3,86 98.340,00 3,97
3 Vgl. S.51 f.
4 Vgl. hierzu die Ausführungen unter S. 58 ff.
Lagebericht / 14
Vom gesamten Leerstand in 2023 ist nur ein geringer Teil steuerungsrelevant, d.h. einer zu-
künftigen städtischen Nutzung überhaupt zuführbar. Er ist im Wesentlichen sanierungsbedingt
oder auf leerstehende Objekte mit Reservecharakter zurückzuführen. Der nicht steuerungsre-
levante Leerstand entfällt u.a. auf zum Abriss bestimmte Bestandsobjekte. Unter „Sonstigem
Leerstand“ werden leerstehende Immobilien eingeordnet, bei denen eine Entscheidung zur
weiteren Nutzung noch aussteht.
2021 2022 2023
qm % qm % qm %
Steuerungsrelevanter
Leerstand 23.209,36 0,99 24.803,33 1,03 32.391,00
1,31
Nicht steuerungsrele-
vanter Leerstand 45.292,00 1,94 58.663,98 2,43 58.328,00
2,36
Sonstiger Leerstand 13.074,02 0,56 9.618,07 0,40 7.621,00
0,31
81.575,38 3,49 93.085,38 3,86 98.340,00 3,98
Der steuerungsrelevante Leerstand von 1,31 % ist für eine wachsende Organisation wie die
Stadt Köln zu gering, da dadurch faktisch zu wenig Flächen für Baumaßnahmen zur Verfügung
stehen. Die Konsequenz der angespannten Grundstücksituation sind u.a. teure Interimslösun-
gen oder kostspielige Investoren- und Anmietprojekte.
Entwicklung der Instandhaltungsaufwendungen und -ausgaben
Eine der wesentlichen Aufgaben der Gebäudewirtschaft besteht in der Versorgung mit einem
intakten und nutzungsgerechten Immobilienbestand.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 entwickelten sich die Instandhaltungsaufwendungen im Vergleich
zu den Planansätzen wie folgt:
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Budget lt. Wirtschaftsplan 81,49 86,97 99,72
Instandhaltungsaufwand
Ausgaben 77,89 72,13 77,90
Rückstellungseffekte* 15,22 38,81 16,80
93,11 110,94 94,70
Plan- / Ist-Abweichung
absolut 11,62 23,97 -5,02
prozentual 14,3 % 27,6 % -5,0 %
* Saldo aus dem Verbrauch (-) und der Dotierung (+) von Rückstellungen
Lagebericht / 15
Die Tabelle verdeutlicht, dass die tatsächlichen Instandhaltungsausgaben im Vergleich zum
Vorjahr um 5,77 Mio. angestiegen sind. Der Rückgang der Instandhaltungsaufwendungen von
2022 auf 2023 um in Summe rd. EUR 16,24 Mio. ist somit ausschließlich auf rückläufige Rück-
stellungseffekte zurückzuführen. Neben den Kosten für Brandschutz- und Rückbauverpflich-
tungen wurden auch in 2023 insbesondere voraussichtliche Kosten für die Sanierung der Ab-
wasserkanalisation zurückgestellt5.
Die allein auf Schulen entfallenden Instandhaltungsausgaben setzen sich nach Stadtbezirken
wie folgt zusammen:
2021 2022 2023 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR / qm
Bezirk 1 11,9 12,9 12,7 39,67
Bezirk 2 2,5 2,7 2,4 15,21
Bezirk 3 3,2 6,9 5,7 23,30
Bezirk 4 3,3 4,2 6,5 38,91
Bezirk 5 4,8 6,2 4,9 28,81
Bezirk 6 5,5 5,9 8,4 60,31
Bezirk 7 7,4 7,1 7,3 39,21
Bezirk 8 4,2 4,5 5,0 31,78
Bezirk 9 8,5 7,8 8,3 31,55
Insgesamt / Durchschnitt 51,3 58,2 61,2 34,30
Der Abbau des (übernommenen) Instandhaltungsstaus an den Objekten des
Sondervermögens erfolgt über geplante Instandhaltungsmaßnahmen, je nach Objektzustand
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in vielen Fällen zudem über umfas-
sende (investive) Generalinstandsetzungen und bestandsersetzende Neubauten.
Gemäß einer Empfehlung der KGSt sind zur Vermeidung von Substanzverlusten jährlich Mittel
von 1,2 % der Wiederbeschaffungskosten zur Verfügung zu stellen. Die Instandhaltungsquote
zum 31. Dezember 2023 (Ist-Instandhaltungsausgaben ohne Rückstellungseffekte / Wieder-
beschaffungswerte) beträgt 1,19 %. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Generalin-
standsetzungen mit investivem Charakter ergibt sich bezogen auf die Objekt-Wiederbeschaf-
fungswerte eine Quote von 1,91 %.
5 vgl. hierzu S.50 f.
Lagebericht / 16
Die Rückführung des Rückstaus gehört trotz der erheblichen Fortschritte in den vergangenen
Jahren unverändert zu den zentralen Zielsetzungen der Gebäudewirtschaft. Die Herausforde-
rung besteht aber vor allem d arin, die neuen und generalsanierten Gebäude werterhaltend
bzw. wertverbessernd zu bewirtschaften6.
Sonstige Tätigkeiten und Aufgaben im Rahmen der Objektbewirtschaftung
Die Bewirtschaftung der Immobilien und die damit verbundene Betreiberverantwortung bedin-
gen neben der Unterhaltung und Instandsetzung die Wahrnehmung einer Vielzahl von weite-
ren Aufgaben, die sich nicht oder nur bedingt in Ausgaben niederschlagen.
Zu denken ist in diesem Zusammenhang beispielsweise an
die Übernahme und Inbetriebnahme neuer oder sanierter Gebäude (incl. Prüfung der Ge-
bäudedokumentation, Gewährleistung etc.),
die Begleitung wiederkehrender Prüfungen durch die Bauaufsicht und Feuerwehr,
die Teilnahme an Jahresbegehungen mit den Nutzerdienststellen und der Unfallkasse,
vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten im Rahmen von oder im Zusammenhang mit
städtischen Task-Forces und Krisenstäben (Unterbringung von Flüchtlingen, Schulnot-
stand u.a.)
Teilnahme an Workshops, Elternabende etc. zu Sonderprojekten und Einzelthemen wie
Anti-NOX-Fassaden, Unisex-Toiletten und
die Zuarbeit zu und die Umsetzung von, den Bestand der Gebäudewirtschaft betreffenden
Ratsbeschlüssen (Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, Gründächer / -fassaden,
Lehrschwimmbäder u.v.a.m.).
Insbesondere die Taskforce „Schulbau“ und hiermit verbundene Unterstützungsleistungen bin-
den im Objektmanagement der Gebäudewirtschaft zusätzliche Personalressourcen zulasten.
der Abarbeitung der planmäßigen Aufgaben.7
Das „100-Dächer-Programm“
Das „100-Dächer-Programm“ wurde seitens der Politik aus klimapolitischen Gründen aufge-
legt und beschreibt ein gemeinsames Projekt der Gebäudewirtschaft mit der RheinEnergie
AG. Gegenstand des Programms ist die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Be-
6 Zu den Risiken der Bestandsbewirtschaftung, insbesondere solchen, die aus der unzureichenden Personalka -
pazität resultieren, vgl. die Ausführungen unter II.5.; S.4 7 ff.
7 Vgl. zur Taskforce „Schulbau“ die Ausführungen auf S. 5 3 ff.
Lagebericht / 17
standsgebäuden. Die Überlassung der einzelnen Dachflächen basiert auf einer Musterverein-
barung, die von den beiden Projektpartnern in Zusammenarbeit mit dem städtischen Amt für
Recht, Vergabe und Versicherungen entwickelt wurde. Zu Projektbeginn in 2022 wurde der
RheinEnergie eine Übersicht über 105 potenziell geeignete und zehn bereits geprüfte Dach-
flächen (auf 45 Objekten) zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde mit ersten Objektbe-
gehungen zur detaillierten Eignungsuntersuchung und Projektierungen von Dächern sowie
Abschluss von Verträgen nach dem Vertragsmuster begonnen. Im Jahr 2023 wurden sechs
Verträge geschlossen.
Brunnen
Per 1. Januar 2023 wurden drei Brunnen in das Anlagevermögen der Gebäudewirtschaft über-
tragen. Im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft befinden sich mit Stand 31. Dezember
2023 somit 84 Brunnen. Unter den Zugängen befindet sich der Trinkwasserbrunnen am Kurt-
Hackenberg-Platz. Der Brunnen am Neumarkt befindet sich Ende 2023 noch im Bau.
Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich
die Gebäudewirtschaft verpflichtet, gesamtstädtisch den Betrieb der sogenannten sprudeln-
den Brunnen sicherzustellen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe, die neben der Reinigung
und der Instandsetzung auch die Verkehrssicherung der vom Vertrag erfassten Brunnen und
Fontänen umfasst, erhält die Gebäudewirtschaft ein pauschales Nutzungsentgelt. Der Betrieb
eines Trinkwasserbrunnens ist mit zusätzlichen Anforderungen verbunden und stellt eine deut-
liche Erweiterung der Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Brunnen durch die Gebäude-
wirtschaft dar.
Lagebericht / 18
3. Neubau- und Modernisierungstätigkeit
Entwicklung und Zusammensetzung der Bauinvestitionen
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt der Bautätigkeit auf dem
Schulbau liegt und sich diese auf einem unverändert hohen Niveau bewegt.
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Budget lt. Wirtschaftsplan 398,88 361,68 389,98
Bauinvestitionen
Verwaltungsgebäude 19,72 17,82 9,07
Schulen 278,66 325,1 261,08
Kindertagestätten 0,49 0,14 0,30
Sonstige Aufbauten 8,44 5,62 9,35
307,31 348,68 279,80
(Schul-) Container 1,28 0,56 6,37
308,59 349,24 286,17
Plan- / Ist-Abweichung
absolut 90,29 12,44 103,81
prozentual 22,64 % 3,44 % 26,62%
Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hat die Realisierung von Projekten über
General- bzw. Totalunternehmer. Eine zunehmende Bedeutung kommt auch dem Modulbau
zu. Der Rückgang gegenüber 2022 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die
Bauvorhaben des Zweiten Schulbaumaßnahmenpaketes noch in der Planungsphase befin-
den.
Lagebericht / 19
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Einzelgewerke 127,46 209,21 103,07
GU/TU 157,90 121,66 112,82
ÖPP 15,87 12,71 34,45
Modulbauten 6,08 5,10 29,46
307,31 348,78 279,80
(Schul-) Container 1,28 0,56 6,37
308,59 349,24 286,17
3,2%
91,2%
0,1% 3,3% 2,2%
Bauinvestitionen
Anteil je Objektkatgorie
Verwaltungsgebäude Schulen Kindertagestätten
Sonstige Aufbauten (Schul-) Container
35,8%
39,6%
12,1%
10,3% 2,2%
Bauinvestitionen
Anteil je Realsierungsform
Einzelgewerke GU/TU ÖPP Modulbauten (Schul-) Container
Lagebericht / 20
Priorisierende Schulbauliste
Die Schulbaumaßnahmenliste bzw. Schulbauliste bildete in der Vergangenheit die organisa-
torische Klammer im Schulbaubereich und beinhaltet alle Projekte, deren Durchführung zu
zusätzlichen Schulplätzen führt sowie alle notwendigen General- oder Teilsanierungen von
bestehenden Schulgebäuden.
Nicht erfasst sind in der Schulbauliste beauftragte Ad hoc- Containerprogramme, kleinere Bau-
maßnahmen oder Serviceaufträge sowie bauunterhaltende Maßnahmen unterhalb der Teil-
bzw. Generalsanierung. Mit Sachstand vom 31. Dezember 2023 befanden sich von den ins-
gesamt 194 Schulbaumaßnahmen 85 Projekte in Bearbeitung / Umsetzung.
Die Schulbauliste unterscheidet insgesamt sieben Prioritätskategorien und bindet die Verwal-
tung, die geplanten Baumaßnahmen in der vorgegebenen Reihenfolge umzusetzen. Sie ver-
deutlicht zugleich die enormen Herausforderungen, die von der Stadt Köln im Schulbau noch
zu bewältigen sind.
2023 01.01. Zugang Umgliederung Abgang 31.12.
Priorität Neue
Maßnahme
in höhere
Priorität
in niedrigere
Priorität
fertig-
gestellt gestrichen
0 / bereits im Bau oder
Teil eines Maßnahmen-
pakets
86 6 6 -1 -10 -2 85
GI 1 / Maßnahmen, die
aus baufachlicher Sicht
zeitnah/spätestens in 5
Jahren einen Baubeginn
erfordern
19 1 1 0 0 0 21
A / sehr eilig 21 4 -2 1 0 0 24
B / Priorität 19 2 -1 0 0 0 20
GI 2 - Maßnahmen, die
aus baufachlicher Sicht
zeitnah/spätestens in 10
Jahren einen Baubeginn
erfordern
33 0 -2 0 0 0 31
C / eilig 7 0 -2 0 0 0 5
D / w ird mittelfristig be-
nötigt 8 0 0 0 0 0 8
TH / Turnhalle 0 0 0 0 0 0 0
193 13 0 0 -10 -2 194
Lagebericht / 21
Der Abgang betrifft die Schulbauvorhaben, die in 2023 fertiggestellt werden konnten oder be-
gründeter Maßen gestrichen wurden. Zu beachten ist, dass Teilfertigstellungen unberücksich-
tigt bleiben.
Die Task Force Schulbau wurde in 2022 gegründet zur Nachverdichtung an Gymnasien zum
Schuljahr 2023/24. In 2023 wurde die Task Force Schulbau erweitert um die Stärkungspakete
Gymnasien und Gesamtschulen sowie um die Nachverdichtung an Grundschulen zum Schul-
jahr 2024/25. In der Folge konnten Mitarbeitende der Gebäudewirtschaft nicht in vollem Um-
fang für Projekte der Schulbaumaßnahmenliste eingesetzt werden.
Auf die weitergehenden Erläuterungen unter D.II.6 „Innerstädtische Bedarfsermittlung und Auf-
tragsrisiken“ wird verwiesen8.
Projektrealisierung durch Einzelvergabe
Der Anteil am Investitionsvolumen, der über Projekte im Wege der Vergabe von einzelnen
Gewerken abgewickelt wird, beläuft sich in 2023 auf rd. 36 % und ist im Vergleich zum Vorjahr
(60 %) rückläufig.
GU/TU Pakete
Der Anstieg des von der Gebäudewirtschaft in ihrem Sondervermögen umgesetzten Bauvolu-
mens ist in erster Linie auf GU/TU-Vergaben innerhalb der beiden Schulbau- Maßnahmenpa-
kete zurückzuführen.
Erstes Maßnahmenpaket Schulbau (0864/2017)
In 2017 wurde die Gebäudewirtschaft beauftragt, 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schul-
standorten durch Totalunternehmer (TU) zu planen und zu errichten bzw. durch General-
unternehmer (GU) errichten zu lassen. Das Maßnahmenpaket wurde um Neu- und Erwei-
terungsbauten erweitert und zudem aus baufachlichen, logistischen und schulpädagogi-
schen Erwägungen sowie infolge des Übergangs von G8 auf G9 ergänzt. Im Ergebnis um-
fasst das GU/TU-Maßnahmenpaket 22 Maßnahmen an insgesamt 11 Schulstandorten.
Insgesamt ist ein finanzielles Projektvolumen von 745 Mio. für die Schaffung und Siche-
rung von rd. 8.000 Schulplätzen vorgesehen. Dieses Ziel wurde im Sommer 2023 auf bis
zu 80 % mit der Fertigstellung der Schulbaumaßnahmen erreicht. An den Standorten Alte
Wallgasse, Niehler Kirchweg und Leybergstraße finden derzeit noch Baumaßnahmen bis
8 Vgl. S. 5 3 ff.
Lagebericht / 22
ca. 2027 statt, die aufgrund vorgezogener Interimsmaßnahmen oder nachfolgender Bau-
abschnitte entsprechend später begonnen werden konnten. Dies hat jedoch keinen Ein-
fluss auf die Schaffung oder Sicherstellung von Schulplätzen.
Zweites Maßnahmenpaket Schulbau (Beschluss 1474/2020, 1356/2024)
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus 2020, der 2022 erweitert worden ist, wurde
ein weiteres GU/TU-Maßnahmenpaket aufgelegt. Das zweite Schulbaumaßnahmenpaket
beinhaltete im ersten Aufschlag rd. 50 Schulbauprojekte an insgesamt 20 Standorten, um
bis zum Jahr 2027 rd. 13.000 Schulplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
Seit Projektbeginn sind an den verschiedenen Standorten umfangreiche Grundlagener-
mittlungen und Machbarkeitsstudien erfolgt. Hierdurch konnten inzwischen zahlreiche Ent-
scheidungen hinsichtlich der möglichen Projektumsetzung getroffen werden. Dies betrifft
insbesondere die Entscheidung aufgrund ökologischer, pädagogischer und konstruktiver
Kriterien, ob die Bestandsgebäude saniert oder neugebaut werden müssen. Auch die Un-
ternehmereinsatzform, General- oder Totalunternehmer, wurde in einigen Fällen ange-
passt, um eine möglichst optimale Umsetzung zu gewährleisten9.
Zur Nutzung von Synergien in der Projektarbeit, wurden die Projekte des 2. Maßnahmen-
pakets in drei Teilpakete aufgeteilt. Dabei wurde darauf geachtet, Maßnahmen mit ähnli-
chen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in einem Teilpaket zu bündeln. So
konnten 2023 im ersten Teilpaket nahezu alle Vergaben an GU/TU ausgeschrieben wer-
den. Das zweite Teilpaket wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung um weitere Maß-
nahmen ergänzt, zudem kam es bei einigen Maßnahmen zu Erweiterungen des Bausolls.
Projekte mit fehlenden Interimen/Auslagerungsmöglichkeiten während der Baumaßnahme
sowie unklaren Vorgaben wurden im dritten Teilpaket zusammengefasst und weiterbear-
beitet. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Anforderungsqualitäten
kommt es zwangsläufig zu zeitlich versetzten Ausschreibungen, was wiederum den vor-
herrschenden Ressourcen am Markt Rechnung trägt.
Aus den zunächst 50 Maßnahmen an 20 Standorten und 13.000 Schüler*innenplätzen sind
nun 60 Maßnahmen an 30 Standorten für eine Schüler*innenza hl von nunmehr 17.000
geworden. Diese Veränderungen am Zweiten Schulbaumaßnahmenpaket führen teilweise
zu einem zeitlichen Verzug einzelner Maßnahmen, die zwischenzeitlichen Untersuchun-
gen zu valideren Kostenprognosen. Aus den genannten Gründen ist vorgesehen, Ende
9 Zur Fortschreibung des zweiten Schu lbau -Maßnahmenpaketes vgl. S. 5 7 f.
Lagebericht / 23
2024/Anfang 2025 einen Kostenfortschreibungsbeschluss einzuholen. Das indexierte Projekt-
volumen wird sich von rd. EUR 1,7 Mrd. nach der erneuten qualifizierteren Schätzung signifi-
kant erhöhen.
Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
Im Rahmen der Erweiterung der Beschaffungsvarianten wurden diverse Projekte auf der
Grundlage einer ÖPP-Vergabe realisiert. Dies geschieht in der Regel in Teilschritten, sog. Lo-
sen.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8. April 2014 den Beschluss gefasst, ein drittes
Los – es betrifft die Sanierung und den Teilneubau von vier Schulen an drei Schulstandorten –
zu realisieren. Der Betrieb der Schulen ist einheitlich ab 1. Januar 2018 auf den Vertrags-
partner übergegangen. An allen Standorten erfolgen die Baumaßnahmen parallel zum laufen-
den Schulbetrieb und umfassen komplexe Interimskonzepte zur Auslagerung auf dem jeweili-
gen Gelände. Bedingt durch unvorhergesehene Risiken im Baufortschritt verschieben sich die
Fertigstellungstermine bei zwei der drei Maßnahmen.
Schulbaukasten
Weiterhin beabsichtigt die Gebäudewirtschaft, durch das sog. Schulbaukastenprinzip Schul-
projekte schneller zu realisieren. Zum Herbst 2024 erfolgte die Bündelung dieser Aufgaben in
einer neuen Organisationseinheit. Kernaufgabe dieser Abteilung ist es, konzeptionelle Vorar-
beiten zu leisten und Lösungsansätze zu entwickeln (z. B. standardisierte Raumprogramme,
Bauteilstandards). Aufgrund von Abstimmungserfordernissen zwischen Schulen, Schulent-
wicklungsplanung und Gebäudewirtwirtschaft stellt die Entwicklung allgemeingültiger Stan-
dards eine große Herausforderung dar.
Modulbauten
Mit der in 2020 verabschiedeten Modulbaurahmenvereinbarung mit unterschiedlichen Total-
unternehmern konnten insgesamt an zwölf Standorten insgesamt zwölf Maßnahmen projek-
tiert und beauftragt werden.
Die Rahmenvereinbarung wird kontinuierlich ausgeschöpft. In 2022 wurden weitere Maßnah-
men aus den Rahmenvereinbarungen beauftragt. Mit der Realisierung der Maßnahmen konnte
Lagebericht / 24
in Teilen bereits in 2022 begonnen werden. Darüber hinaus konnten in 2022 sieben Schuler-
weiterungen in Holzbauweise ausgeschrieben und Totalunternehmer mit der Erstellung beauf-
tragt werden. Von diesen Erweiterungsmaßnahmen werden vier Standorte voraussichtlich in
2025 fertiggestellt. Für die drei weiteren Standorte ist die Fertigstellung in den Folgejahren
geplant.
Im Jahr 2023 sollten aus der Modulbaurahmenvereinbarung elf Standorte in Betrieb genom-
men werden. Hiervon sind sieben Maßnahmen planmäßig fertiggestellt, eine Maßnahme ist
entfallen und bei drei Maßnahmen verschiebt sich die Fertigstellung in die Folgejahre. Parallel
zu in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen werden weitere Projekte vorbereitet bzw. kurz-
fristig ausgeschrieben.
4. Investoren- und Anmietprojekte
Zur Deckung des gesamtstädtischen Flächenbedarfs werden neben den vorgenannten
GU/TU-Vergaben, ÖPP -Projekten, Modulbauten etc. weitere alternative Realisierungswege
wie Investorenverfahren, Umwidmung von angemieteten Objekten (Anmietprojekte), Schul-
bau-Baukasten10 sowie innovative Bauvertragsmodelle wie Mehrparteienverträge, Partner-
schaftsmodelle und Design & Build beschritten oder geprüft.
Im Rahmen von Investorenverfahren werden - ergänzend zum klassischen Grunderwerb und
anschließender Bebauung - Grundstückseigentümer bzw. -eigentümerinnen gesucht, die auf
eigenem Grundstück Schulen bzw. Sporthallen errichten und diese langfristig, das heißt für
mindestens 20 Jahre, an die Stadt Köln vermieten. Dem Ziel, der Schaffung von Schulplätzen,
dient auch die Anmietung vorhandener Verwaltungsgebäude, die zu Schulen umgebaut wer-
den.
Zwischenzeitlich konnten zwei Investorenverträge und eine Umnutzung einer Büroimmobilie
zu einer Schule vertraglich gesichert werden. Dadurch konnten ein Gymnasium und eine Ge-
samtschule bereits neu gegründet werden; ein weiteres Gymnasium geht zum Schuljahr
2025/26 an den Start. Der Fortschritt der Baumaßnahme entspricht dem Zeitplan, so dass mit
einem rechtzeitigen Beginn zum Schuljahr 2025/26 gerechnet wird.
Des Weiteren wurde ein Investorenvertrag zum Bau einer neuen Gesamtschule für Kalk ab-
geschlossen, die Vertragsbedingungen sind ausgehandelt. Die OB hat die politische Be-
schlussvorlage am 28.08.2024 mitgezeichnet. Der Ratsbeschluss zur Anmietung wurde am
14.11.2024 eingeholt. Die Baugenehmigung wurde am 23.12.2024 beantragt und ist zurzeit
10 Erarbeiten von wiederholbaren Planungsparametern bei gleichzeitiger Möglichkeit der individuellen Planung.
Lagebericht / 25
noch in Prüfung. Die vorgesehene Gesamtschule wird vorzeitig interimistisch in einer anderen
Schule starten und zum Schuljahr 2028/29 in das dann fertige neue Gebäude umziehen.“
5. Büroflächenmanagement
Neben diesen beiden jüngeren Instrumenten im Schulbereich, die erst ab 2022 und den Folge-
jahren Wirkung nach außen entfalten werden, gibt es eine weitere Initiative der Gebäudewirt-
schaft im Bereich der Büroflächen – das strategische Büroflächen- bzw. Büroraummanage-
ment.
Gemeinsam mit dem Zentralen Raummanagement der Kernverwaltung werden hierzu zu-
kunftsfähige Raum- bzw. Flächenkonzepte und Standards unter Berücksichtigung der vorhan-
denen Ämterstrukturen erarbeitet. Dabei stehen die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen sowie
die digitalen Anforderungen im Fokus. Betrachtet werden der aktuelle Standard, d.h. die sog.
Zellenbüro-Nutzung in Form von Einzel - und Doppelbüros sowie ein Multi -Space-Konzept,
welches eine Mischung aus offenen Flächen sowie unterschiedlichen Flächen für Besprechun-
gen, Team- sowie Einzelarbeit darstellt. Darüber hinaus wird das Potenzial von Desk-Sharing
auf den Flächenbedarf ermittelt. Das Projekt beinhaltet nach Gesamtbetrachtung des Gebäu-
debestands darüber hinaus strategischen Entscheidungen über weitere Anmietungen oder
Kauf von bestehenden Gebäuden. Die Umsetzung des Flächenbedarfs und die erforderlichen
Vertragsverhandlungen mit Vermietern und Verkäufern erfolgen durch die Gebäudewirtschaft.
Das Projekt „Strategisches Büroflächenmanagement“ verfolgt zusammengefasst das Ziel,
eine effiziente Nutzung der Büroflächen mit dem Ergebnis einer nachhaltigen Kostenreduktion
und einer Verringerung der CO2-Emission zu erreichen. Unter organisatorischen Aspekten ist
vorgesehen, dass die strategischen Aufgaben im Rahmen des Büroraummangements vom
Dezernat Planen und Bauen wahrgenommen werden und die operativen künftig vollumfäng-
lich von der Gebäudewirtschaft.
Unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Umsetzung von Raum- und Flächenkonzep-
ten ist eine prognostische Berechnung bzw. belastbare Abschätzung des zukünftigen städti-
schen Büroraumbedarfs. Hierfür sind im Rahmen des Projektes „Strategisches Büroflächen-
management“ diverse Verfahrensschritte notwendig, die nur zum Teil dem Zentralen Raum-
management und der Gebäudewirtschaft obliegen und insbesondere vom städtischen Perso-
nalamt wahrzunehmen sind.
Lagebericht / 26
An- und Abmietungen bei Verwaltungsgebäuden (Nutzungsbeginn / -ende)
2021 2022 2023
Anmietungen
Anzahl Objekte 3 4 1
Flächen (in qm) 1.340 28.345 8.851
Abmietungen
Anzahl Objekte 5 1 1
Flächen (in qm) 1.758 183 65
Ab Dezember 2023 erfolgt die Nutzung des Objektes an der Peter-Huppertz-Str. 7, das sog.
Güterhaus, mit einer Fläche von gut 8.500 qm.
Von der obigen Flächenstatistik noch nicht erfasst wird die in 2022 angemietete (Vertragsab-
schluss) Immobilie an der Leonhard-Tietz-Straße, das sog. Agrippa-Quartier. Der Gesamtkom-
plex verfügt über eine Fläche von insgesamt ca. 45.000 qm und besteht aus verschiedenen
Gebäudeteilen, die nach Herrichtung über eine barrierefreie Verteilebene auch untereinander
erreichbar sind. Die Anmietung dient der kurz - und mittelfristigen Deckung von erheblichen
Flächenbedarfen diverser Nutzerdienststellen. Andererseits können hierdurch vertraglich aus-
laufende Anmietungen mit suboptimaler Raumstruktur oder hohen Mietkosten gekündigt wer-
den. Die zunächst geplante Unterbringung der Feuerwache 1 ist aufgrund der benötigten Zeit-
schiene für die komplexen Herrichtungen verworfen worden, so dass die Anmietung aus-
schließlich als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt wird. Die Nutzung ist je nach Bauteil
ab den Jahren 2026 und 2028 geplant.
Lagebericht / 27
6. Grundstücksgeschäfte
Der Erwerb und die Veräußerung von Schul- und sonstigen Grundstücken durch die Gebäu-
dewirtschaft stellt sich im Zeitraum 2021 - 2023 wie folgt dar:
2021 2022 2023
Grunderwerb
Schulgrundstücke
Anzahl Grundstücke 2 3 1
Flächen (in qm) 26.135 8.056 6.814
Sonstige Grundstücke
Anzahl Grundstücke 1 - -
Flächen (in qm) 39.953 - -
Veräußerung
Anzahl Grundstücke 1 - -
Flächen (in qm) 2.005 - -
Lagebericht / 28
7. Dienstleistungen für Dritte
Überblick
Neben der Bewirtschaftung von angemieteten und im Sondervermögen befindlichen Objekten
gehören auch Dienstleistungen im Auftrag von städtischen Dienststellen zu den Aufgaben der
Gebäudewirtschaft. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Serviceleistungen im Rahmen
der energiewirtschaftlichen Betreuung, um die bauliche Unterhaltung städtischer oder von der
Stadt Köln angemieteter Objekte und um die Baubetreuung von Großprojekten.
Energiewirtschaftliche Betreuung
Im Rahmen der energiewirtschaftlichen Betreuung von Objekten außerhalb ihres Sonderver-
mögens erbringt die Gebäudewirtschaft diverse Dienstleistungen, u.a. in folgenden Bereichen:
Energievertragswesen (Ausschreibung / Beschaffung sowie Rechnungskontrolle),
Automatisierte Zählerauslesung (Implementierung / Überprüfung / Fehlerbehebung),
Energieleitlinien (Erstellung / Stellungnahmen / Beratung),
Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Energiebericht).
Die Umsatzerlöse aus Energiebetreuung umfassen im Wesentlichen von der Gebäudewirt-
schaft vorfinanzierte und den betreuten Dienststellen im Anschluss weiterbelastete Energie-
kosten einschließlich des Betreuungshonorars (Jahrespauschale). Sie entwickelten sich wie
folgt:
Service der
Gebäudewirtschaft
Energiewirtschaftliche
Betreuung
Sonstige
ServiceleistungenBaubetreuung
Bauunterhalt von /
Bauleistungen im Service
in bzw. an
Mus een
Objekten im
Sondervermögen
sonstigen
Objekten
Baubetreuung von
Großprojekten
Lagebericht / 29
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Budget lt. Wirtschaftsplan 19,46 22,50 20,76
Umsatzerlöse (Ist) 18,44 19,43 24,35
Plan- / Ist-Abweichung
absolut -1,02 -3,07 3,56
prozentual -5,25 % -13,64 % 17,15 %
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Abgerechnete Fremdkosten 17,10 18,09 22,88
Honorar (Jahrespauschale) 1,20 1,20 1,20
Sonstige 0,14 0,14 0,27
18,44 19,43 24,25
Im Rahmen der Bewirtschaftung von Objekten wird für das Heizen rund 2/3 der Energie und
für die Stromversorgung rund 1/3 der Energie aufgewandt. Die durch die Ukraine Krise volati-
len Energiemärkte haben sich auch in 2023 negativ ausgewirkt. So sind die Bezugspreise für
die heute dominanten Heiz-Energieträger Erdgas und Fernwärme deutlich gestiegen, was sich
in den Umsatzerlösen aus weiterbelasteten Energiekosten widerspiegelt.
Baubetreuung
Das Spektrum der von der Gebäudewirtschaft betreuten Baumaßnahmen reicht von der ein-
fachen Bauunterhaltung bis zu komplexen innerstädtischen Großprojekten.
Aufgrund Ihrer eigentümerähnlichen Stellung obliegt der Gebäudewirtschaft bei den betreuten
Museen auch die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Insofern gehen sowohl das Leis-
tungsspektrum als auch der Verantwortungsbereich der Gebäudewirtschaft weit über eine rein
auftragsbasierte bauliche Unterhaltung hinaus. Daneben werden im Auftrag sonstiger städti-
scher Dienststellen insbesondere Bau- und Bauunterhaltungsleistungen erbracht, die – sofern
sie Objekte im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft betreffen – auf einem besonderen
Nutzerwunsch jenseits der klassischen Instandhaltung bzw. der Vermieter -Zuständigkeit
basieren.
Lagebericht / 30
Bei den von der Gebäudewirtschaft betreuten Großbauvorhaben handelt es sich um innerstäd-
tische Projekte wie beispielsweise das Museum im Quartier (MiQua / Archäologische Zone,
Jüdisches Museum) oder die Generalinstandsetzung des Römisch-Germanischen Museums.
Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle der Bauvorhaben vollständig im Plan- und Rechnungs-
wesen der Gebäudewirtschaft abgebildet werden. Hintergrund ist, dass einige Bauvorhaben
unmittelbar über den städtischen Haushalt finanziert werden und hier lediglich die erwirtschaf-
teten Projektmanagement-Honorare in die Bilanzierung einfließen.
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Budget lt. Wirtschaftsplan 74,34 60,25 70,24
Umsatzerlöse (Ist) 34,66 35,15 36,15
Plan- / Ist-Abweichung
absolut -39,68 -25,10 -34,09
prozentual -53,4 % -41,6 % -48,52 %
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Abgerechnete Fremdkosten 26,99 26,90 29,68
Betreuungshonorare 7,67 8,25 6,47
34,66 35,15 36,15
Das Bauvolumen der Großprojekte, die von der Gebäudewirtschaft betreut, aber unmit-
telbar über den Kernhaushalt finanziert werden, stellt sich in 2023 wie folgt dar:
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Plan (Projektplanung) 45,72 47,00 35,50
Ist 21,32 24,75 25,51
Plan- / Ist-Abweichung
absolut -24,40 -22,25 -9,99
prozentual -53,4 % -47,3 % -28,14 %
Lagebericht / 31
Ursächlich für die Plan-/Ist-Abweichungen im Baubetreuungssegment sind:
1. verwaltungsinterne Abstimmungen auf Seiten der Auftrag gebenden Dienststellen so-
wie Gremienbeschlussläufe,
2. projektspezifische Problemlagen wie beispielsweise Ausführungsmängel bei Zentral-
gewerken und/oder
3. zeitliche Verzögerungen u.a. bei der Standortsuche eines Interims für die Feuerwache
1 im Zuge des anstehenden Neubaus.
8. Entwicklungen im Personalbereich
Eine motivierte und qualifizierte Mitarbeiterschaft ist zur Erfüllung der vielfältigen und an-
spruchsvollen Aufgaben unerlässlich. Darüber hinaus ist allerdings auch eine hinreichende
Personalausstattung, d.h. eine adäquate Anzahl an (besetzten) Stellen, notwendige Voraus-
setzung, um den eigenen Zielen und Ansprüchen sowie den von außen gestellten Anforderun-
gen gerecht werden. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschäftigte zum Stichtag 31. De-
zember 2023 einschließlich der Geschäftsführenden Betriebsleitung 786 Mitarbeiter*innen:
PERSONALBESTAND UND - STRUKTUR (Köpfe)
2021 2022 2023
Beamte 102 106 116
Beschäftigte 603 636 670
705 742 786
PERSONALBESTAND UND –STRUKTUR
NACH VOLL-/ TEILZEITBESCHÄFTIGUNG
2021 2022 2023
Vollzeit 530 567 585
Teilzeit 175 175 201
705 742 786
PERSONALBESTAND UND –STRUKTUR
NACH GESCHLECHT
2021 2022 2023
Männer 403 426 449
Frauen 302 316 337
divers x x 0
705 742 786
x nicht erhoben
Lagebericht / 32
Für 2023 bedeutet dies eine prozentuale Verteilung von rd. 57 % auf Männer und rd. 43 %
Frauen. Bei den Führungskräften stellt sich die Situation wie folgt dar:
Führungskräfte Weiblich Männlich
Anzahl in % Anzahl in % Summe
Geschäftsführende Betriebsleitung
(gBL) 1 50 % 1 50 % 2
Abteilungsleitungen 4 44 % 5 56 % 9
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
(ehem. höherer Dienst) bzw. höhere
Entgeltgruppen; ohne gBL und AL
14 48 % 15 52 % 29
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
(ehem. gehobener Dienst) und Lauf-
bahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
(ehem. mittlerer Dienst) bzw. geho-
bene und mittlere Entgeltgruppen
20 50 % 20 50 % 40
Summe 39 48,75 % 41 51,25 % 80
Die Verteilung innerhalb der Führungspositionen spiegelt annähernd eine paritätische Vertei-
lung wider.
PERSONALBESTAND UND –STRUKTUR NACH ALTERSKLASSEN
2020 2021 2022 2023
Bis 20 Jahre 0 0 0 0
Bis 30 Jahre 77 84 99 107
Bis 40 Jahre 149 142 159 183
Bis 50 Jahre 155 160 163 161
Bis 60 Jahre 242 251 248 247
Über 60 Jahre 63 68 73 88
686 705 742 786
Im Laufe des Jahres 2023 konnten insgesamt 127 neue Mitarbeiter*innen eingestellt bzw. von
anderen Dienststellen zur Gebäudewirtschaft umgesetzt werden. Im gleichen Zeitraum haben
83 Mitarbeiter*innen die Gebäudewirtschaft verlassen, so dass in Summe 44 Mitarbeiter*innen
mehr am Jahresende zu Buche stehen. Die Gründe für das Ausscheiden der Mitarbeiter*innen
sind vielfältig. Sie umfassen unter anderem den Eintritt in den Ruhestand, Beurlaubungen, den
Wechsel zu anderen Dienststellen, aber auch Kündigungen. Sofern es sich hierbei um arbeit-
nehmerseitige Kündigungen handelt, liegt dies oftmals an besseren Verdienstmöglichkeiten
außerhalb der Stadt Köln bzw. des öffentlichen Dienstes.
Lagebericht / 33
Unter anteiliger Berücksichtigung von Teilzeitstellen ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein
Bestand an 683,84 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf besetzten Stellen, die sich wie folgt auf die
verschiedenen betrieblichen Aufgaben- bzw. Funktionsbereiche verteilen:
Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung/-erhaltung sind zum
Bilanzstichtag insgesamt rd. 140 Stellen vakant, was einer Vakanzenquote von ca. 15 % ent-
spricht.
138,77
241,85
167,54
89,55
46,13
Personalbestand (VZÄ)
Verteilung auf Funktionsbereiche
Querschnittsaufgaben (Personal / Finanzen / Einkauf / IT u.a.)
Bauunterhaltung und Betriebsmanagement
Neubau und Generalinstandsetzung
Werkstatt, Handwerkerpool und Notrufserviceleitstelle
Ankauf und Anmietung kaufmännische Mietverwaltung
Lagebericht / 34
III. Wirtschaftliche Lage
1. Vermögens- und Finanzlage
Bilanzsumme; Vermögens – und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme der Gebäudewirtschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 3.079,1 Mio. Sie hat
sich damit gegenüber dem 31. Dezember 2022 (EUR 2.846,5 Mio.) um EUR 232,6 Mio.
(8,2 %) erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus Baumaßnahmen sowie der Be-
schaffung von Schulcontainern.
Wie die nachfolgende Graphik verdeutlicht, wird die Bilanz der Gebäudewirtschaft auf der
Aktivseite zu 9 5,5 % vom Anlage vermögen geprägt und dieses wiederum vom
Grundvermögen, das neben den bebauten und unbebauten Grundstücken u.a. die noch im
Bau befindlichen Anlagen umfasst und mit rd. EUR 2.897,2 Mio. allein rd. 94,1 % der
Bilanzsumme (Vorjahr: 92,2 %) ausmacht. Insgesamt beläuft sich das mittel- und langfristig
gebundene Vermögen auf EUR 2.941,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2.702,6 Mio.)11.
Dem steht auf der Passivseite mittel- und langfristig gebundenes Eigen- und Fremdkapital von
insgesamt EUR 2.757,1 Mio. ( 89,5 % der Bilanzsumme) gegenüber (Vorjahr:
EUR 2.630,3 Mio. bzw. 92,5 %). Von den Verbindlichkeiten (EUR 2.130,8 Mio.; Vorjahr:
EUR 1.939,1 Mio.) entfällt der weit überwiegende Teil auf Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten (EUR 1.936,6 Mio.).
11 Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel im Anhang verwiesen.
95,5%
4,5%
Vermögensstruktur
Zusammensetzung der Aktivseite
Anlagevermögen Umlaufvermögen
Lagebericht / 35
Eigenkapital und Eigenkapitalquote
2021 2022 2023
in Prozent in Prozent in Prozent
Eigenkapitalquote
incl. Sonderposten 27,0 27,0 26,1
bereinigt 9,1 9,1 8,4
Die Eigenkapitalquote, der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme, ist gegenüber dem
Vorjahr gesunken. Sie beträgt zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung des
Sonderpostens für Investitionszuschüsse 26,1 %. Ohne Einbeziehung des Sonderpostens
ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - eine bereinigte
Eigenkapitalquote von 8,4 %.
Rückstellungen
Die Rückstellungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 144,3 Mio. und haben sich im
Vergleich zum Vorjahr (EUR 138,8) damit um rd. EUR 5,5 Mio. erhöht. Hintergrund für die
bilanzielle Vorsorge in Form von Rückstellungen sind u.a. drohende Risiken im Zusammen-
hang mit der Sanierung der Abwasserkanalisation, dem Gebäudebrandschutz oder vertragli-
26,1%
4,7%
69,2%
Kapitalstruktur
Zusammensetzung Passviseite
Eigenkapital inkl. Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Lagebericht / 36
che Verpflichtungen zur Instandhaltung oder zum Rückbau angemieteter Objekte. Eine detail-
lierte Übersicht über die zum 31. Dezember 2023 gebildeten Rückstellungen ist dem Anhang
zu entnehmen.
Finanzierung und Darlehensportfolio
Die Verbindlichkeiten der Gebäudewirtschaft machen zum 31. Dezember 2023 69,2 % der
Bilanzsumme aus und belaufen sich insgesamt auf EUR 2.130,8 Mio. (Vorjahr:
EUR 1.939,1 Mio.). Hiervon weisen EUR 293,9 Mio. eine Restlaufzeit von unter einem Jahr
auf. Auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang wird verwiesen.
Die Finanzierung der Investitionstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgt u.a. über erwirtschaf-
tete Abschreibungen und Zuschüsse, vor allem aber über die Aufnahme von Darlehen am
Kapitalmarkt.
Das Darlehensportfolio der Gebäudewirtschaft umfasst zum Bilanzstichtag ausschließlich fest-
verzinsliche Darlehen (ohne Tagesgeldaufnahmen) mit einem Volumen von insgesamt
EUR 1.901,2 Mio. Über entsprechend ausgestaltete Darlehensverträge wurde das im langjäh-
rigen Vergleich niedrige Zinsniveau nach Möglichkeit langfristig gesichert. Die im Bestand
befindlichen Darlehen sind – gewichtet mit der jeweiligen Restverbindlichkeit am Bilanzstichtag
– durchschnittlich mit 1,63 % p.a. zu verzinsen. Die Zinsbindungsfrist beträgt im Durchschnitt
25,19 Jahre.
Entwicklung der Liquidität / Kapitalflussrechnung
Die nachfolgende (zusammengefasste) Kapitalflussrechnung gibt im Vorjahresvergleich Aus-
kunft über die im Wirtschaftsjahr vom Betrieb erwirtschafteten oder der Gebäudewirtschaft von
außen zugeflossenen Finanzmittel sowie über deren Verwendung. Sie zeigt im Saldo die Ver-
änderungen der Liquiden Mittel im Berichtsjahr. Dabei wird unterschieden zwischen Zu- bzw.
Abflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstä-
tigkeit:
Lagebericht / 37
2022 2023
TEUR TEUR
Liquide Mittel12 zum 01.01. -3.451 21.523
Mittelzu- (+) / bzw. -abfluss ( -) aus
- laufender Geschäftstätigkeit 74.976 70.874
- Investitionstätigkeit -345.694 -278.851
- Finanzierungstätigkeit 295.692 151.236
Zahlungswirksame Veränderung der Liquidität (Saldo) 24.974 -56.741
Liquide Mittel zum 31.12. 21.523 -35.218
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (EUR 70,9 Mio.) und der Mittelzufluss aus
der Finanzierungstätigkeit (EUR 151,2 Mio.) liegen in 2023 unter dem Mittelabfluss aus der
Investitionstätigkeit (EUR -278,9 Mio.). Im Ergebnis verbleibt ein Nettoabfluss von
EUR 56,7 Mio., so dass sich die liquiden Mittel von EUR 21,5 Mio. zu Beginn des Wirtschafts-
jahres auf EUR -35,2 Mio. am Bilanzstichtag verschlechtern.
Die jederzeitige Zahlungsbereitschaft während des Wirtschaftsjahres war gegeben und ist
aufgrund der kurz- und mittelfristigen Liquiditäts- und Finanzplanung auch zukünftig sicher-
gestellt. Die Kreditlinie der Gebäudewirtschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 75 Mio.
12 Liquide Mittel: Kassenbestand, Bankguthaben und Tagesgeldanlagen abzgl.
Kontokorrentverbindlichkeiten (incl. Zinsabgrenzung).
Lagebericht / 38
2. Ertragslage
Zusammensetzung und Entwicklung der Umsatzerlöse
2021 2022 2023
EUR Mio. % EUR Mio. % EUR Mio. %
Umsatzerlöse aus
- Hausbewirtschaftung 293,1 82,0 346,3 84,1 368,0 83,1
- Betreuungstätigkeit 61,8 17,3 63,7 15,4 73,2 16,5
- anderen Lieferungen
und Leistungen 2,6 0,7 1,9 0,5 1,5 0,4
357,5 100,0 411,9 100,0 442,7 100,0
Die Umsatzerlöse von insgesamt EUR 442,7 Mio. betreffen mit EUR 368,0 Mio. vornehmlich
die Hausbewirtschaftung, mit EUR 73,2 Mio. den Betreuungsbereich und mit EUR 1,5 Mio.
Erlöse aus anderen (Dienst-) Leistungen der Gebäudewirtschaft.
83,1%
16,5%
0,4%
Umsatzerlöse
Zusammensetzung
Hausbewirtschaftung Betreuungstätigkeit
andere Lieferungen und Leistungen
Lagebericht / 39
Segmentergebnisse und Ergebnisausgleich
Vermietungssegment
Die Erlöse aus der H ausbewirtschaftung resultieren im Wesentlichen aus Mieten sowie
Erlösen aus der Abrechnung von Nebenkosten. Von den Mieten entfällt nur ein sehr geringer
Teil auf Mietverhältnisse mit externen Dritten.
2021 2022 2023
EUR
Mio.
%
EUR
Mio.
%
EUR
Mio.
%
Mieterlöse
- innerstädtischer Nutzer 223,8 76,43 270,0 84,08 310,0 84,24
- Erlöskorrektur Verrechnungs-
preismodell
9,3 3,2 3,2 0,93 -18,1 -4,91
233,1 79,5 273,2 78,88 291,9 79,32
Mieten Dritter 5,3 1,8 3,9 1,13 4,1 1,11
238,4 81,3 277,1 80,01 296,0 80,43
Abrechnung von Nebenkosten 53,8 18,4 67,3 19,44 70,4 19,13
Sonstige Erlöse 0,9 0,3 1,9 0,55 1,6 0,34
293,1 100,0 346,3 100,0 368,0 100,00
Die Mieterlöse werden durch das Segmentergebnis und den Ergebnisausgleich am
Jahresende beeinflusst. Bedingt durch das positive, an die Kernverwaltung abzuführende
Spartenergebnis haben sich die innerstädtischen Mieterlöse in 2023 von EUR 310,0 Mio. um
EUR 18,1 Mio. auf EUR 291,9 Mio. vermindert.
Betreuungssegment
Die Erlöse aus Betreuungstätigkeit betragen in 2023 insgesamt EUR 73,2 Mio. (Vorjahr:
EUR 63,7 Mio.). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
2021 2022 2023
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Energiewirtschaftliche Betreuung 18,4 19,4 24,4
Baubetreuung 34,7 35,2 36,1
Sonstige Serviceleistungen 4,4 5,0 4,3
57,5 59,6 64,8
Erlöskorrektur
Verrechnungspreismodell
4,3 4,1 8,4
61,8 63,7 73,2
Lagebericht / 40
Die Erlöse aus sonstigen Serviceleistungen resultieren im Wesentlichen aus weiterbelasteten
Fremdkosten für Bewachungs- (EUR 2,5 Mio.) und Umzugsleistungen (EUR 0,9 Mio.).
Durch den Ergebnisausgleich am Jahresende haben sich die Erlöse aus Betreuungstätigkeit
um das negative, von der Kernverwaltung auszugleichende Segmentergebnis
von EUR 64,8 Mio. um EUR 8,4 Mio. auf EUR 73,2 Mio. erhöht.
Auf die weitergehenden Ausführungen zur Segmentrechnung und zum Ergebnisausgleich im
Anhang wird verwiesen.
Jahresergebnis
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln schließt das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahreser-
gebnis nach Ergebnisausgleich von EUR 5,02 Mio. (Vorjahr: EUR 0,00 Mio.).
Lagebericht / 41
C. RISIKEN- / CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT
I. Risikomanagement, Risikovorsorge und Versicherungsschutz
Allgemeines Risikomanagement
Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die betriebliche Steuerung und Kon-
trolle sowie in das Berichtswesen integriert. Über wesentliche Risiken und Ergebnisse der
Geschäftstätigkeit werden der Betriebsausschuss und sonstige Gremien regelmäßig – und im
Bedarfsfall auch ad-hoc – informiert.
Im Risikohandbuch der Gebäudewirtschaft werden die wesentlichen Risiken der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfasst und entsprechend ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit
und einer möglichen Schadenshöhe bewertet. Es sind im Rahmen des existierenden
Risikomanagementsystems keine Risiken festgestellt worden, die den Fortbestand der
Gebäudewirtschaft gefährden. Die Gebäudewirtschaft wird zudem durch eine neu eingerich-
tete, bei der Kämmerei angesiedelte Stabstelle „Stadtweites Risikomanagement“ unterstützt.
Interne Revision
Die Interne Revision unterstützt die Betriebsleitung seit jeher in der Wahrnehmung ihrer Über-
wachungs- und Kontrollfunktion. Der dazu verfasste Prüfungsplan für das Jahr 2023 wurde
unterjährig angepasst und eingehalten. Zu den aus den Prüfungsfeststellungen abgeleiteten
Maßnahmen wurde ein angemessenes und wirksames Follow-up installiert.
Das Beratungsprojekt zur Neuorganisation der Internen Revision wurde im Dezember 2023
erfolgreich abgeschlossen. Die schriftliche Ordnung der Internen Revision, bestehend aus Ge-
schäftsanweisung, Revisionshandbuch, Prozessbeschreibun gen und Abkürzungsverzeich-
nis/Glossar wurde erstellt und für alle Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft zugänglich ver-
öffentlicht.
Versicherungsschutz
Aufgrund der fachlichen Betreuung durch das städtische Rechts- und Versicherungsamt ist
grundsätzlich gewährleistet, dass die Gebäudewirtschaft über e inen Versicherungsschutz
verfügt.
Lagebericht / 42
Risikomanagement bei Großprojekten
Neben dem Betrieb sind auch die Bauvorhaben im Sondervermögen sowie die Großbaumaß-
nahmenprojekte, die die Gebäudewirtschaft im Auftrag Dritter betreut, allgemeinen und beson-
deren (Projekt-) Risiken ausgesetzt.
Übergangsweise wurde im Rahmen von Baubeschlüssen bei Großprojekten ein einheitlicher
Risikozuschlag von 25 % angewandt. Dieser sollte dazu dienen, frühzeitig belastbarere Infor-
mation über den Kostenrahmen zu geben und gleichzeitig die Zahl der Kostenfortschreibungs-
beschlüsse zu begrenzen. Finales Ziel ist es jedoch, die Verlässlichkeit der Kostenplanung zu
erhöhen und detaillierte Risikozuschläge zu erarbeiten, um diese auf neue Baumaßnahmen
und Kostenfortschreibungsbeschlüsse anzuwenden.
Die neue Methodik im Umgang mit Projektrisiken wurde den politischen Gremien Anfang 2023
vorgestellt. Sie berücksichtigt – ausgehend von der vergangenheitsbasierten Kostenberech-
nung des Objektplaners - insbesondere die bis zur Projektrealisierung erwarteten Preis- und
Mengenentwicklungen sowie die projektspezifischen Risiken. Im Rahmen des Risikomanage-
ments von Großbauvorhaben werden nunmehr insgesamt zehn verschiedene Risikokatego-
rien (z.B. Baugrundrisiken) unterschieden.
II. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Veränderte Marktbedingungen, neue technische Vorgaben und/oder sich wandelnde politi-
sche Schwerpunkte sind nur beispielhaft genannte Ursachen ständig neuer Herausforderun-
gen. Sie sind oft mit spezifischen Risiken verbunden, bieten aber durchaus auch Chancen für
die Effizienz und Effektivität betrieblicher Prozesse und damit für die künftige Entwicklung ins-
gesamt.
1. Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit ist die Gebäudewirtschaft auf gesamtbetrieblicher Ebene
verschiedenen Risiken finanzieller Natur ausgesetzt.
Über einen täglichen Finanzstatus, einer monatlich fortgeschriebenen Finanzplanung und über
eine laufende Budgetkontrolle und Prognose/Hochrechnung der Investitions -, Instandhal-
tungs- und Serviceausgaben ist gewährleistet, dass etwaige Liquiditätsrisiken frühzeitig er-
kannt und bei Bedarf gegengesteuert werden kann. Dem Zinsänderungsrisiko wird bei Um-
Lagebericht / 43
schuldungen und Darlehensneuaufnahmen vor allem durch langfristige Festzinsvereinbarun-
gen zur Sicherung des im langfristigen Vergleich nach wie vor attraktiven Zinsniveaus Rech-
nung getragen.
In Zusammenarbeit mit und unter Federführung der Kämmerei der Stadt Köln erfolgt ab Herbst
2024 ein sog. Cash Pooling. In diesem innerstädtischen Liquiditätsverbund lassen sich güns-
tige Zinskonditionen nutzen.
Sinkende Eigenkapitalquote / zunehmende Zinsbelastung
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beträgt 8,4 % (Vorjahr: 9,1 %) der um die
passivierten Investitionszuschüsse (Sonderposten) verminderten Bilanzsumme . Die Ange-
messenheit der Eigenkapitalausstattung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbeson-
dere von der Art und Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Sie ist als angemessen einzustu-
fen, wenn der Betrieb nachhaltig die ihm übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann. Das Insti-
tut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sieht daher von einer Empfehlung starrer
Eigenkapitalquoten ab. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW empfiehlt, eine Eigenkapitalquote
von 10 % nicht zu unterschreiten.
Nach der Neuordnung des innerstädtischen Finanz- und Abrechnungssystems und bedingt
durch die Einführung eines Ergebnisausgleiches ist d as bilanzielle Eigenkapital der
Gebäudewirtschaft im Wesentlichen festgeschrieben. Abführungen an den Kernhaushalt sind
konzeptionell nur noch bei Erträgen aus Grundstücksverkäufen sowie für den Fall vorgesehen,
dass es der Gebäudewirtschaft absehbar nicht gelingt, die über den Fläch en-
verrechnungspreis zur Verfügung gestellten Instandhaltungsmittel mittel - bis langfristig zu
verausgaben. Es obliegt in beiden Fällen dem Rat der Stadt Köln, über die Ergebnisverwen-
dung zu entscheiden.
Die künftigen Investitionen, das damit einhergehende Wachstum der Bilanzsumme und die
Notwendigkeit zur überwiegenden Fremdfinanzierung der Bautätigkeit werden – bei weitge-
hender Konstanz des nominellen Eigenkapitals – in der Tendenz zu einer sinkenden Eigenka-
pitalquote und einer stetig steigenden Fremdfinanzierungsquote führen. Dieser Mengeneffekt
wurde in 2023 von steigenden Zinssätzen begleitet. Eine Prognose der künftigen Entwicklung
bzw. EZB-Entscheidungen ist angesichts der nach wie vor spürbaren Inflation schwierig.
Lagebericht / 44
Innerstädtische Vorfinanzierung / Rückstände
Als stadtinterner Dienstleister geht die Gebäudewirtschaft gegenüber den dem Kernhaushalt
angehörenden Dienststellen für Fremdleistungen (Rechnungen Dritter wie Architekten, Planer
etc.) bzw. bei den Eigenleistungen (Projektleitungskosten) regelmäßig in Vorleistung. Ausnah-
men betreffen einzelne, direkt durch die Dienststellen finanzierte Projekte. Aufgrund unter-
schiedlichster Gründe kommt es teilweise zu nicht unerheblichen Rückständen bei der Rech-
nungsbegleichung durch einzelne Dienststellen. Dies führt in Konsequenz – um die Liquidität
aufrechtzuerhalten – zu einer erhöhten Darlehensaufnahme und einem entsprechend erhöh-
ten Zinsaufwand für die Gebäudewirtschaft.
Neufestlegung der Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer
Abschreibungen stellen betriebliche Aufwendungen dar, welche die Wertminderung abbilden
sollen, die ein Anlagegut durch die Nutzung im Zeitablauf erfährt. Am Ende der unterstellten
Nutzungsdauer sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vollständig abgeschrieben.
Im betriebswirtschaftlichen Idealfall entspricht die unterstellte Abschreibungsdauer der tat-
sächlichen Nutzungsdauer.
Die von der Gebäudewirtschaft bei massiven Neubauten bislang zugrunde gelegte Nutzungs-
dauer betrug 80 Jahre. Sie erwies sich gemessen an der betrieblichen Realität als deutlich zu
lang, denn i m Regelfall übersteigt sie die tatsächliche Nutzungsdauer der Objekte mit der
Folge zu niedriger planmäßiger Abschreibungen und zu hoher Gebäuderestbuchwerte. Eine
zu lange Abschreibungsdauer birgt damit das Risiko außerplanmäßiger Wertkorrekturen. Ins-
besondere Schulgebäude werden von den Schülerinnen und Schülern extrem beansprucht
und erfordern im Grundsatz eine überwachte bzw. eine über organisatorische Maßnahmen vor
Ort gesteuerte Nutzung.
Eine weitere Konsequenz ist ein strukturell zu hoher Liquiditätsabfluss, da die planmäßig an
die Kreditgeber zu leistenden Tilgungszahlungen in der Summe höher sind als die planmäßi-
gen und über die Miete refinanzierten Gebäudeabschreibungen.
Aus den beiden vorgenannten Gründen wird die Nutzungsdauer von Gebäuden mit Fertigstel-
lung ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich von 80 auf 50 Jahre herabgesetzt. Die Nutzungs-
dauer von Gebäuden, die nach dem 1. Januar 2022 umfassend ertüchtigt werden (Generalin-
standsetzung), beträgt einheitlich 40 Jahre.
Lagebericht / 45
2. Risiken und Chancen im Personal- und Organisationsbereich
Von elementarer Bedeutung für die Fähigkeit, eigenen und fremden Anforderungen zu ent-
sprechen, sind die Erfolge bzw. Schwierigkeiten der Gebäudewirtschaft bei der Personal-
gewinnung und -erhaltung.
Dem vorangegangenen Wirtschaftsbericht (Teil B) ist zu entnehmen, dass zum 31. Dezember
2023 rd. 140 Stellen zu besetzen waren. Aktuell (Sachstand Juni 2024) sind 108 Stellen va-
kant, davon ca. 91 im technischen Bereich. Insbesondere der für den Betrieb bedeutsame
Markt für erfahrene Projektleitungen und Führungskräfte erweist sich als nahezu erschöpft.
Neben den schwierigen Marktbedingungen konterkarieren weitere Vorgaben die vielfältigen
Bemühungen der Gebäudewirtschaft, die Personalsituation zu verbessern.
Während in der Privatwirtschaft grundsätzlich die Möglichkeit besteht, über frei verhandelbare
Gehälter die benötigten Fachkräfte ins Unternehmen zu holen, ist das Gehaltssystem im öf-
fentlichen Dienst im Allgemeinen als starr zu bezeichnen. Die Vergütungs- bzw. Besoldungs-
struktur ist zwar durchaus transparent und vergleichbar, allerdings nicht flexibel. Die Stellen
der Tarifbeschäftigten sind gemäß Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) bewertet, die Stellen der Beamt*innen gemäß KGSt13-Stellenbewertungsmodell. Bei
der Einstellung von neuen Fach- und Führungskräften hat die Gebäudewirtschaft als Arbeit-
geberin nur wenige Möglichkeiten, um besonders qualifizierte Bewerber*innen beim Thema
Gehalt entgegenzukommen. Eine Stelle hat eine bestimmte Bewertung und somit ein nahezu
vorbestimmtes Gehalt. Es kommt daher regelmäßig vor, dass insbesondere gute Bewerber*in-
nen noch nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren abspringen, weil sie in der freien
Wirtschaft oder sogar in anderen Behörden mehr verdienen können. Ergebnis ist ein weiterer
Verlust an Leistungskraft und letztlich auch an Wirtschaftlichkeit.
Um den vorgenannten Risiken zu begegnen, prüft und ergreift die Gebäudewirtschaft ein gan-
zes Bündel von personalwirtschaftlichen Maßnahmen:
Verschiedene duale Studiengänge in Kooperation mit dem Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik und techni-
sche Gebäudeausrüstung
Vorbereitungslehrgänge zum*zur Baureferendar*in und zum*zur Bauoberinspektor*in
Zweijährige Weiterbildung zum*r staatlich geprüften Techniker*in
13 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
Lagebericht / 46
Fachschulungen zu Bau- und Vergaberecht, Bauprojekt- und Objektmanagement, Soft-
wareschulungen sowie in persönlichkeitsbildende Themenbereiche wie Kommunikation,
Präsentation, Zusammenarbeit und Personalführung
Unterstützung Onboarding durch speziell abgestimmte Schulungsangebote, Einarbei-
tungskonzept, Mentor*innen
Entwicklung in Kooperation mit der TH Köln, Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelt-
technik sowie der Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung, ein Zertifikatslehrgang
zum Thema „Bauprojektmanagement im öffentlichen Dienst“ entwickelt.
Geplant: Verbundausbildung zum/zur Elektroniker*in der Fachrichtung Energie- und Ge-
bäudetechnik mit einem Kooperationspartner
Qualifizierungsprogramm für Ingenieur*innen mit ausländischem Studienabschluss
Recruiting über soziale Medien
Messeaktivitäten wie Kölner Karrieretag, Karrieretag der Bauwirtschaft NRW in Wuppertal,
Düsseldorfer Karrieretag) als auch in eigener Verantwortung (VDI Recruiting Tag in Köln).
Die zuvor skizzierten Anstrengungen der Gebäudewirtschaft um Gewinnung des notwendigen
Personals stehen in Konkurrenz zu den Bemühungen um Haushaltskonsolidierung. So konnte
im Rahmen des Doppelstellenplans 2025/2026 keine zusätzliche Stellenkapazität eingebracht
werden
Organisatorisch wird die Zentralisierung der kaufmännischen Aufgaben im Rahmen der Be-
wirtschaftung der Bestandsgebäude der Gebäudewirtschaft verfolgt.
Hierzu werden die entsprechenden Teilaufgaben aus der Abteilung „Objektmanagement“ (u.a.
der Abschluss und die Betreuung von Mietverträgen, Bestandsschulen im ÖPP-Modell etc.) in
die Abteilung „Asset- und Mietmanagement“ überführt und dort in einem neuen Sachgebiet
gebündelt. Auf diese Weise sollen Spezialisierungen aufgebaut und Synergieeffekte genutzt
werden. Innerhalb des Objektmanagements verbleibt ein Team zur Verwaltungsunterstützung,
um das technische Personal in der täglichen Arbeit zu entlasten.
3. Risiken und Chancen im Bereich Einkauf / Vergabe
Vorgaben des EU-Rechts, die von der Bundesrepublik im August 2023 im Rahmen einer An-
passung der Vergabeordnung (VgV) in deutsches Recht umgesetzt wurden, haben im Bereich
der Beauftragung von freiberuflichen Leistungen erhebliche Auswirkungen. Hintergrund ist die
Abschaffung einer Ausnahmeregelung für die Berechnung des Schwellenwerts für die
Vergabe von freiberuflichen Leistungen. In der Folge sind Planungsleistungen und weitere
Lagebericht / 47
Leistungen, die durch Architekt*innen und Ingenieur*innen erbracht werden, vermehrt europa-
weit auszuschreiben. Bei einem durchsch nittlichen Planungskostenanteil von 20 – 30 % an
den Gesamtbaukosten und einem vergaberechtlichen Schwellenwert von EUR 215.000 für die
Summe aller Planungsleistungen ist davon auszugehen, dass nunmehr bereits Planungsleis-
tungen für Bauvorhaben ab einer Gr ößenordnung von rd. EUR 1.000.000 europaweit aus-
schreibungspflichtig sein werden.
Die skizzierte Neuregelung wird voraussichtlich sowohl beim Bieter als auch bei der Gebäu-
dewirtschaft zu deutlichen Verwerfungen wie spürbaren Mehrkosten (u.a. Ausbau der eigenen
Vergabekapazitäten; Einbindung externer Verfahrensbegleitu ngen) und deutlich längeren
Vergabeverfahren führen.
4. Risiken und Chancen im Bereich der Informationstechnologie
Die Vorteile der bei der Gebäudewirtschaft praktizierten dezentralen SAP-Lösung bestehen
u.a. in schnelleren Entscheidungs- und Beschaffungsprozessen, der Möglichkeit zum eigen-
verantwortlichen Customizing und der Programmierung passgenauer Monitoring- und Repor-
ting-Berichte.
Im Jahr 2025 soll die Migration auf das System SAP S/4 HANA erfolgen. Um den perspektivi-
schen Herausforderungen angemessen begegnen zu können, ist ein IT-Lenkungskreis einge-
richtet worden.
5. Risiken und Chancen im Rahmen der Bewirtschaftung von eigenen und be-
treuten Objekten
Die Gebäudewirtschaft ist seit ihrer Gründung im Rahmen der Objektbewirtschaftung für die
Überwachung der Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften
zuständig. Mit dem schnell wachsenden Immobilienvermögen der Gebäudewirtschaft nimmt
der Umfang der Aufgabe, angesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen und
immer neuer Vorschriften aber auch das Risiko zu, diesen vergrößerten Objektbestand zu
verwalten, zu betreiben und erforderliche Wertverbesserungen vorzunehmen.
Risikoquellen sind insbesondere die Bau- und Instandhaltungsqualität sowie die Qualität der
technischen Gebäudeausstattung. Durch regelmäßige Inspektionen, Wartungen, zeitnahe In-
standhaltungen und über flankierende organisatorische Maßnahmen können Risiken minimiert
werden.
Lagebericht / 48
Abbau des übernommenen Instandsetzungsstaus
Die Datenbasis zum Instandsetzungsstau beim Sondervermögen ist nach wie vor verbesse-
rungsfähig und bedarf einer Aktualisierung. Im Ergebnis einer in 2007 durchgeführten
Untersuchung belief sich der Instandsetzungsstau auf rd. EUR 600 Mio. Ungeachtet der seit
Gründung der Gebäudewirtschaft erzielten Erfolge ist nicht auszuschließen, dass der tatsäch-
liche Sanierungsrückstau deutlich höher ist.
Die Gebäudewirtschaft unternimmt erhebliche Anstrengungen, den übernommenen Instand-
haltungsstau abzubauen und neue erforderliche Sanierungen durchzuführen. Allerdings ist die
personelle Situation bei der Instandhaltung besonders schwierig, weil Mitarbeitende, die die
Neubautätigkeit betreuen, höher bewertet werden, als Mitarbeitende, die den bestehenden
Immobilienbestand bewirtschaften mit der Folge einer hohen Fluktuation. In diesem Zusam-
menhang wird auch auf die oben dargestellten Risiken der Konsolidierungsmaßnahmen in An-
betracht der angespannten Haushaltssituation und den damit verbundenen entfallenden Per-
sonalstellen oder zeitlich verzögerten Stellenbesetzungsverfahren verwiesen.
Prüf- und Wartungsmanagement
Innerhalb der in 2020 neu eingerichteten Abteilung „Betriebsmanagement“ wird das Prüfungs-
management kontinuierlich ausgebaut und das in Zusammenarbeit mit dem Objektmanage-
ment der Gebäudewirtschaft erarbeitete Betreiberkonzept in Teilschritten umgesetzt.
Ein Teilziel dieses Konzeptes ist es, in digitaler Form über einen belastbaren und hinreichend
differenzierten Bestand an betreiberrelevanten Daten und Dokumenten der einzelnen Be-
standsanlagen zu verfügen. Auf dieser Basis kann nicht nur die Bewirtschaftung weiter opti-
miert, sondern auch die objektspezifische Instandhaltungsstrategie stärker konkretisiert wer-
den. Die Digitalisierung und Standarisierung der Objektdaten ist daher eine wesentliche Vo-
raussetzung zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberverantwortung. Die Datenaufnah-
men wurden in 2023 in den Stadtbezirken 3 und 1 Nord beendet, sodass bis Ende 2023 fünf
Bezirke begangen und digitalisiert wurden.
Zudem wurden über das Jahr 2023 Vergaben an externe Dienstleister im Losverfahren durch-
geführt. Die Aufgabe des Prüf- und Wartungsmanagement wird somit sukzessive vom Objekt-
auf das Betriebsmanagement verlagert. In Verbindung mit einem entsprechenden Controlling
durch das Prüfungsmanagement der Gebäudewirtschaft soll hiermit die fristgerechte Durch-
führung aller notwendigen Prüfungen und Wartungen sichergestellt werden.
Lagebericht / 49
Im Rahmen des sog. Inbetriebnahme-Managements wurden Teilaspekte der Schnittstellen
Neubau / Generalsanierung zu anschließender Bewirtschaftung konzeptionell fortführend de-
finiert. Auch die Struktur der digitalen Datenerfassung bei Neubauten und Generalinstandset-
zungen durch Externe wurde fortlaufend integriert und verbindlicher Vertragsbestandteil, so
dass alle Ingenieur- oder (General-/Total-) Unternehmerverträge grundsätzlich mit diesen Vor-
gaben abgeschlossen werden. Die Baumaßnahme „Heliosschule“ fungiert als Pilotprojekt. Die
Erfahrungen aus dem Bauvorhaben, die durch einen externen Berater begleitet werden, sollen
dazu dienen, ein hauseigenes Inbetriebnahme-Management aufzubauen. Auch die Baumaß-
nahmen an den zwölf Standorten des 1. Maßnahmenpaketes Schulen sollen dazu beitragen,
die Erfahrungsbasis im Inbetriebnahme-Management zu verstärken.
Die um die städtischen Museen und sonstige Kulturbauten erweiterte Zuständigkeit der Ge-
bäudewirtschaft (vgl. hierzu die Ausführungen unter A.) umfasst neben der Bauunterhaltung
auch die Betreiberverantwortung für diese Objekte. Die Museen werden damit ebenfalls Teil
des Betreiberkonzeptes. Da in der Regel keine aktuellen digitalen Pläne für die Museen vor-
liegen, müssen entsprechende CAD-Pläne als Grundlage für die Aufnahme der technischen
Anlagen und Gebäude ausgeschrieben werden. Datenaufnahme und Ausschreibung des War-
tungs- und Prüfungsmanagements folgen im Anschluss an die Bearbeitung der Objekte im
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Um die Datenaufnahme vorzubereiten, werden ge-
meinsam mit dem Objektmanagement entsprechende Prozesse und Schnittstellen festgelegt.
Angesichts des baulichen Zustandes der Gebäude und des hohen Publikumsverkehrs, der
diese Objekte kennzeichnet, ist allerdings noch unklar, inwieweit es gelingen kann, mit den
bisherigen Personal- und Finanzbudgets das aus Sicht der Gebäudewirtschaft gebotene Si-
cherheitsniveau herzustellen. Zumal – in Verbindung mit sehr eingeschränkten Schließzeiten
– größere Baumaßnahmen wie die Sanierung wasserführender Leitungen und Lüftungsanla-
gen oder Brandschutzmaßnahmen anstehen. Im Bedarfsfalle wären von der Kernverwaltung
zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Nach den Objekten im Sondervermögen und den Museumsbauten soll das skizzierte Betrei-
berkonzept in einem dritten Schritt auf sämtliche betreute Liegenschaften durch Digitalisierung
und Überführung in das CAFM14-System der Gebäudewirtschaft übertragen werden. Deses
wird bezogen auf die Aufgaben der Gebäudewirtschaft laufend weiterentwickelt und im Hin-
blick auf effiziente Prozesse und Zentralisierung betreiberrelevanter Daten optimiert.
14 CAFM: Computer aided Facility -Management
Lagebericht / 50
Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebssicherheit und Instandhaltung von
Gebäuden
Gesetzliche Anpassungen und Änderungen erfordern es, zumindest bauliche Maßnahmen
umzusetzen, die notwendig sind, um die Betriebssicherheit der Gebäude sicherzustellen. Aus
der Feststellung dieser Verpflichtung ergibt sich buchhalterisch die Verpflichtung zur Dotierung
von Rückstellungen. Um den zurzeit bekannten rechtlichen Themen Rechnung zu tragen und
die entsprechenden Rückstellungen beziffern zu können, werden durch strukturierte Begehun-
gen im Rahmen von Prüfungen und Wartungen die jeweils notwenigen Anpassungen benannt.
Es ist zu erwarten, dass es hier zu regelmäßigen Fortschreibungen kommen wird.
Dichtigkeitsprüfung und Sanierung der Abwasserkanalisation
Die Verpflichtung zur Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen von bestehenden Abwasserlei-
tungen in Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2020 ist nach einer Entscheidung des
nordrhein-westfälischen Landtages aufgehoben worden. Grundstückseigentümer müssen ihre
privaten Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit
gleichwohl prüfen lassen, wenn diese neu verlegt oder wesentliche Änderungen vorgenom-
men werden. Davon unabhängig besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, dem
Landeswassergesetz NRW und weiteren umweltrechtlichen Vorschriften die Verpflichtung zur
Sanierung einer schadhaften Abwasserkanalisation. Bedingt durch das Alter der Abwasser-
rohre von zum Teil weit über 50 Jahren muss auch im noch nicht geprüften Bestand mit einem
hohen Risiko der Inanspruchnahme gerechnet werden.
Die genauen Kosten der Schadensbeseitigung werden erst nach Abschluss aller Sanierungen
feststehen. Auf der Grundlage der seit 2011 durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen / Kanalsa-
nierungen und der hierbei gewonnenen Erkenntnisse ist eine Abschätzung der Kosten zur
Beseitigung von Dichtigkeitsmängeln im Gesamtbestand und der voraussichtlichen Förderung
mit öffentlichen Mitteln möglich.
Die Rückstellung zum 31. Dezember 2023 von insgesamt EUR 54,8 Mio. (Vorjahr: EUR 52,0
Mio.) umfasst die Kosten der Beseitigung konkret erkannter Undichtigkeiten (EUR 12,5 Mio.)
sowie - im Ergebnis einer Hochrechnung unter Berücksichtigung einer anteiligen Förderung
und auf der Basis aktualisierter Flächendaten - die voraussichtlichen Kosten der Schadensbe-
seitigung im noch nicht überprüften/sanierten Grundstücksbestand (EUR 42,3 Mio.).
Zuwendungen zur Projektförderung können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch
nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der
Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu sehen. Die Frage eines
Lagebericht / 51
förderschädlichen Maßnahmenbeginns wird bei einigen Fördermaßnahmen zwischen dem
Fördergeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, und der Gebäudewirtschaft, die sich bei der Ab-
wicklung der Kanalsanierungsmaßnahmen grundsätzlich der STEB bedient, kontrovers erör-
tert. Im September 2024 kam es in einem Fall zu einer Rückforderung der Fördermittel.
Brandschutz
Mit hohen Kosten sind auch die Brandschutzauflagen verbunden, die bei wesentlichen
Änderungen im vorhandenen Gebäudebestand (Stichwort: Verlust des Bestandsschutzes) von
der Gebäudewirtschaft zu beachten und baulich umzusetzen sind.
Aus brandschutz- sowie umweltrechtlichen Gründen (Betriebssicherheitsverordnung, Energie-
einsparverordnung u.a.) wurde in 2016 eine außerplanmäßig e Abschreibung in Höhe von
EUR 13,5 Mio. auf Fertigbaueinheiten und Container vorgenommen, die den Vorgaben nicht
mehr oder nur noch eingeschränkt entsprechen. Im Ergebnis einer Überprüfung des
Bestandes in 2019 ergab sich die Notwendigkeit, zusätzlich EUR 3,8 Mio. für die brandschutz-
technische Ertüchtigung der Container / Fertigbaueinheiten (Einbau von Fluchttüren etc.)
zurückzustellen.
Die für Brandschutzverpflichtungen insgesamt gebildete Rückstellung beläuft sich Ende 2023
auf EUR 29,5 Mio. (Vorjahr: EUR 33,7 Mio.).
Instandhaltungsverpflichtungen bei angemieteten Objekten
Bei neueren Anmietverträgen obliegt die Instandhaltung regelmäßig dem Vermieter. Abhängig
von der jeweiligen Ausgestaltung des Pachtverhältnisses trifft die Gebäudewirtschaft bei älte-
ren Anmietungen eine mehr oder weniger umfassende Instandhaltungsverpflichtung. Zur Ab-
deckung von Kosten noch ausstehender Instandhaltungsleistungen bzw. von entsprechenden
Abgeltungsansprüchen wurde in 2023 vorsorglich eine (Teil-) Rückstellung für ungewisse Ver-
bindlichkeiten in Höhe von EUR 24,6 Mio. (Vorjahr: EUR 18,3 Mio.) gebildet.
6. Risiken und Chancen im Rahmen der Neubau- und Sanierungstätigkeit und
im Zusammenhang mit Investoren- und Anmietprojekten
Materialknappheit und Preisentwicklung
Die aktuellen Probleme mit Rohstoffknappheit und Lieferengpässen haben 2020 ihren Anfang
gefunden, als die COVID-19-Pandemie von heute auf morgen das ganze Leben dominierte.
Lagebericht / 52
Durch Lockdowns wurden Lieferketten weltweit unterbrochen, die Pr oduktion musste man-
cherorts ganz eingestellt werden. Als die Wirtschaft langsam wiedereröffnet wurde, stieg die
Nachfrage nach Rohstoffen zwar wieder, die Produktionskapazitäten blieben aber einge-
schränkt. Weiter verschärft wurde der Materialmangel durch d en russischen Angriff auf die
Ukraine. Sowohl Russland als auch die Ukraine sind wichtige Stahllieferanten für Deutschland.
Die Materialknappheit hat sich seit Frühjahr 2023 immer weiter entspannt. Auch bei den Ma-
terialpreisen konnte seit 2023 eine gewisse Entspannung auf hohem Niveau beobachtet wer-
den, insbesondere bei Stahl und Bauholz. Die Preise für energieintensive Produkte wie Ze-
ment sind wegen der hohen Energiepreise aber weiter gestiegen. Auch wenn Materialknapp-
heit und -preise weniger akute Themen geworden sind, bleibt die Lage der Baubranche ange-
spannt.
Der Umstand, dass öffentliche Auftraggeber nur in einem engen rechtlichen Rahmen Einkaufs-
prozesse durchführen können und Verhandlungen sowohl beim Hauptauftrag als auch im
Nachtragsfall streng reglementiert sind, führt in der a ktuellen Marktsituation dazu, dass der
Öffentliche Dienst kaum noch wirtschaftliche Angebote erhält. Angebotsabgaben erfolgen –
auch nach Aufklärungsgesprächen - sowohl bei der gewerkeweisen Vergabe als auch bei grö-
ßeren Vergabepaketen aktuell nur noch vereinzelt. Oftmals muss der Prozess mehrfach wie-
derholt werden. Damit stellt die Vergabeverpflichtung nicht nur einen erheblichen Kostentrei-
ber dar, sondern führt darüber hinaus zu kaum kalkulierbaren Terminrisiken.
Innerstädtische Schnittstellen- bzw. Kapazitätsprobleme
Der Fortgang einzelner Projekte wird in einem ansteigenden Maße nunmehr durch Kapazitäts-
engpässe bei anderen innerstädtischen Schnittstellenämtern (z.B. Dez. III – Bereitstellung von
Verkehrsinfrastruktur) oder Nutzerdienststellen (z.B. Dez. IV/40 - Bausollermittlung) determi-
niert bzw. limitiert.
Aus Sicht der Betriebsleitung erscheint es notwendig, auf dieses Risiko für den Bauprozess
hinzuweisen und ihm - auf gesamtstädtischer Ebene - durch entsprechende organisatorische
und/oder personalwirtschaftliche Lösungen noch stärker als bisher zu begegnen.
Innerstädtische Flächenkonkurrenz / Grundstücksknappheit
Aufgrund der großen Flächenkonkurrenz zwischen Wohnen, Büros, Gewerbe und Flächen für
den Gemeinbedarf (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten und kulturelle Nutzung) und
Lagebericht / 53
dem bekannt hohen Bedarf der Stadt Köln an der Schaffung z.B. von zusätzlichen Schulplät-
zen, besteht die deutlich erkennbare Tendenz von Privatleuten oder Investoren, Kaufpreise
aufzurufen, die zwar den Marktwert abbilden, die Bewertung gemäß Wertgutachten des Lie-
genschaftsamtes aber deutlich übersteigen. Insofern ist es von der Entscheidung der politi-
schen Gremien abhängig, ob die benötigten Grundstücke zu erhöhten Preisen gekauft werden
können oder nicht.
Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bedeutet dies vor allem im Zusammenhang mit der
Schaffung neuer Schulplätze eine weitere detaillierte Analyse des vorhandenen Immobilien-
portfolios, um auf dieser Grundlage alle Möglichkeiten zur Nachverdichtung auszuschöpfen
und planungsrechtliche Rahmenbedingungen abzuklopfen. Da sich an der beschriebenen
Mangelsituation gleichwohl langfristig wenig ändern dürfte, ist es aus Sicht der Gebäudewirt-
schaft unerlässlich, die Höhenentwicklungen und andere Arten der Nachverdichtung oder Nut-
zung von Synergien neuer Gebäude zu analysieren und als realistische Lösung ins Gespräch
zu bringen.
Innerstädtische Bedarfsermittlung und Auftragsrisiken
Eine wesentliche Aufgabe der Gebäudewirtschaft ist es, die von den stadtinternen Dienststel-
len benötigten Flächen in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Ausgangspunkt sind die von
den Dienststellen gemeldeten Bedarfe in Bezug auf Art (Schulform / bauliche Anforderung),
Umfang (Anzahl / Größe / Zügigkeit) und auch Standort. Vom zeitlichen Vorlauf dieser Planung
hängt zudem das der Gebäudewirtschaft für eine bedarfs- und fristgerechte Projektrealisierung
noch zur Verfügung stehende Zeitfenster ab. Die Reihenfolge, in der das Schulbauprogramm
abzuwickeln ist, wurde aufgrund divergierender innerstädtischer Auffassungen bei nur be-
grenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen in 2019 in der priorisierenden Schulbauliste ver-
bindlich festgelegt (vgl. die Darstellung unter C.II.3).
Trotz dieser grundsätzlichen Regelung wird von der vereinbarten Reihenfolge aufgrund nach-
träglicher, dringender Maßnahmen von Seiten der Auftraggeber-Dienststelle immer häufiger
abgewichen.. An die Stelle der Schulbauliste sind häufig und kurzfristig wechselnde Auftrags-
lagen mit überaus ambitionierten Zeitvorgaben getreten, die eine systematische und kosten-
effiziente Projektabwicklung erschweren bzw. verhindern.
Beispiel: Task Force Schulbau / Verdichtungspaket Gymnasien
Angesichts des zu erwartenden Bedarfs an Gymnasialplätzen zum Start des Schuljahres
2023/2024 wurden im Rahmen einer ämterübergreifende Task-Force beispielsweise die räum-
Lagebericht / 54
lichen Möglichkeiten zur Errichtung weiterer Einstiegsklassen überprüft. Ergänzend zur Unter-
suchung der Gymnasial-Standorte wurde auch in deren Umfeld nach Flächen gesucht, um
zusätzliche, fußläufig erreichbare Räume für den Schulbetrieb errichten oder anmieten zu kön-
nen.
In der Rückschau ist es der Gebäudewirtschaft zwar gelungen, die Projekte im vorgegebenen
Zeitrahmen umzusetzen und - teilweise binnen sieben Monaten ab Auftragseingang - zusätz-
liche Schulplätze an sieben städtischen Gymnasien zu schaffen. Die gefundenen Interimslö-
sungen – es handelt sich durch die Bank um angemietete Schulcontainer - sind allerdings
deutlich teurer als langfristig angelegte Bauvarianten.
Sportplatz-
straße
Schul-
straße
Neue
Sandkaul
Insgesamt
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Anlieferung / Aufbau 0,84 0,84 0,50 2,18
Miete (60 Monate) 1,51 1,51 1,58 4,60
Ausbaukosten 1,84 1,41 - 3,25
Abbau / Abholung 0,24 0,24 0,12 0,60
Kosten je Standort 4,43 4,00 2,20 10,63
Mietfläche (in qm ) 1.160 1.032 1.225 3.417
Kosten je qm/ Monat (in EUR) 63,63 64,53 30,00 51,85
Verteilt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 60 Monaten ergeben sich standortabhän-
gige Kosten zwischen EUR 30,00 und EUR 64,53 je Quadratmeter und Monat. Die Durch-
schnittskosten von EUR 51,85/qm übersteigen den durchschnittlichen Flächenverrechnungs-
preis für Schulen (in 2023: EUR 10,09/qm) damit um mehr als das Fünffache.
Neuere Entwicklungen im Baubereich: Building Information Modeling / Nachhaltiges
Bauen / Zirkuläres Bauen
Mit der Einrichtung der Produktentwicklung ist für die Gebäudewirtschaft ein weiterer konse-
quenter Schritt in Richtung einer noch stärkeren Professionalisierung in der Bearbeitung des
gesamten Aufgabenportfolios gestartet worden. Hier sollen zukünftig nicht nur die Leistungs-
phasen 1 bis 5 der einzelnen Projekte umgesetzt werden, sondern auch eine sehr viel stärkere
Bündelung und Aktualisierung aller notwendigen Planungsvorgaben erzeugt werden. Hinzu-
Lagebericht / 55
gekommen sind u.a. die Aufgaben „Projektentwicklung“ und die „Projektgruppe BIM“. Die ent-
sprechenden Teams befinden sich nach wie vor im Aufbau, die Personalgewinnung gestaltet
sich äußerst schwierig.
Mit den vorhandenen Kompetenzen leistet das Sachgebiet u. a. einen Beitrag in der Task -
Force Schulbau und der ämterübergreifenden Zusammenarbeit bei Bauleitplanungen. Das
Sachgebiet soll darüber hinaus den Erhalt und die Schaffung notwendiger Planungskompe-
tenzen sicherstellen und neue Entwicklungen im Baubereich beobachten bzw. begleiten:
Building Information Modeling (BIM) bezeichnet eine Planungsmethode, die bereits in der
Leistungsphase 0 eines Projektes ansetzt und mit Hilfe digitaler Datenmodelle mit allen
relevanten Informationen ganzheitlich, d.h. über den gesamten Lebenszyklus einer Immo-
bilie genutzt werden kann. Diese digitalen Datenmodelle verfügen bereits in frühen Leis-
tungsphasen über einen hohen Detaillierungsgrad. Sie stellen damit sicher, dass pla-
nungsrelevante Punkte betrachtet werden. So können zu einem sehr frühen Zeitpunkt be-
reits Bauzeiten- und Kostenrisiken definiert werden und Gegensteuerungsmaßnahmen er-
arbeitet werden. Die lückenlose digitale Dokumentation mit allen notwendigen betreiberre-
levanten Informationen ist zudem die Grundlage zur Verwertung der Daten im Rahmen der
späteren Objektbewirtschaftung.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes mit der Bergischen Universität Wuppertal beteiligt
sich die Gebäudewirtschaft an der Erarbeitung einer II. BIM- Handlungsempfehlung zu den
Themen Nachhaltigkeit und CAFM. Die Handlungsempfehlung deckt den Informationsbe-
darf für die schrittweise Einführung und Umsetzung der Methode BIM im öffentlichen kom-
munalen Hochbau in NRW.
Um das Nachhaltige Bauen bei der Gebäudewirtschaft stärker in den Fokus zu bringen,
wurde im Sachgebiet eine Stelle geschaffen, die sich ausschließlich dieser Aufgabenstel-
lung widmet. Neben Recherche, Marktbeobachtung und Analyse neuer Technologien und
Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit in Architektur und Bau werden auch verschie-
dene Pilotprojekte durchgeführt, u.a. werden verschiedene Zertifizierungssysteme für
Nachhaltiges Bauen getestet.
Im Hinblick auf Preissteigerungen und zunehmende Materialengpässe in der Baubranche
und der erforderlichen Einsparung von Ressourcen wird in einem Pilotprojekt “Zirkuläres
Bauen“ ein Rückbaukonzept zur Wiederverwendung von Bauteilen erprobt.
Lagebericht / 56
In der politischen Diskussion befindet sich das sogenannte Abriss-Moratorium „Statt Abriss
und Neubau stehen wir für Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen im Bestand. Jeder
Abriss bedarf einer Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls, also der Prüfung
der sozialen und ökologischen Umweltwirkungen.“ In zwei Workshops wurden einerseits
ein Zielbild zur nachhaltigen Gebäudewirtschaft sowie andererseits Kriterien im Sinne ei-
ner lebenszyklusorientierten und nachhaltigen Nutzungsperspektive entwickelt, um die
Entscheidung Sanierung versus Neubau umfassend bewerten zu können. Dazu wurden
insbesondere die verschiedenen Sichtweisen der Gesellschaft, Politik und Verwaltung so-
wie wirtschaftliche und zeitliche Rahmenbedingungen und Inhalte betrachtet. Mehrheitlich
wurde unter anderem festgestellt, dass die Entscheidung gegen einen Neubau nicht immer
die nachhaltigere ist und nur eine Facette der Gesamtbetrachtung darstellt.
Die mit Realisierungsvarianten und Beschaffungsmodellen verbundenen Chancen und
Risiken
Einzelvergaben
Die klassische Projektrealisierung im Wege der Vergabe von einzelnen Gewerken, ist – be-
dingt durch die vielen Akteure und Schnittstellen – durch ein erhöhtes Insolvenzrisiko der aus-
führenden Firmen, einen beträchtlichen Abstimmungs - und Koordinationsbedarf, eine sehr
hohe Auftraggeber-Personalbindung und einer relativ langen Bauzeit gekennzeichnet. Sie sind
tendenziell weniger wirtschaftlich, lassen allerdings sehr viel Raum für gestalterische Individu-
alität und ermöglichen dem Bauherrn eine rasche Reaktion auf sich wandelnde Projektbedin-
gungen.
Einzelvergaben sind zudem mittelstandsfreundlich und in bestimmten Fallkonstellationen an-
deren Umsetzungsvarianten überlegen. Sie werden aus vorgenannten Gründen auch perspek-
tivisch fester Bestandteil im „Werkzeugkasten“ der Gebäudewirtschaft sein.
GU/TU-Vergaben
Im Vergleich zur klassischen Einzelvergabe der Gewerke wird durch die Verlagerung und Bün-
delung von Aufgaben und Prozessen auf einen Total- bzw. Generalunternehmer sowohl von
einer Entlastung der betrieblichen Personalressourcen als auch von einer spürbar verkürzten
Umsetzung ausgegangen. Die beiden über GU/TU Vergaben realisierten Schulbaumaßnah-
menpakete werden seit Ende 2021 in einer eigenen Abteilung abgewickelt, um der Priorisie-
rung der Baumaßnahmen und der damit verbundenen spezifischen Bearbeitung im Rahmen
Lagebericht / 57
des Projektmanagements Rechnung zu tragen. Die Themenkonzentration und Synergiebil-
dung führen zur einer einheitlichen strategischen Ausrichtung mit entsprechend angepassten
Prozessen und Abläufen. Aufgrund des finanziell außergewöhnlich großen Projektvolumens
wurde die Abteilung zusätzlich mit dezentralen kaufmännischen Mitarbeitenden verstärkt.
Beim ersten Maßnahmenpaket Schulbau konnte mit Beginn des Schuljahres 2022/23 das an-
visierte Ziel der Schaffung bzw. Sicherung von rd. 8.000 Schulplätzen er reicht werden. An
einigen Standorten wurden Interimsmaßnahmen notwendig, da logistische Randbedingungen
zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes einen teilweisen Komplettauszug der Bestands-
schule erforderlich machten.
Der finanzielle Rahmen von EUR 745 Mio. wurde eingehalten, da die Kostenfortschreibung
aufgrund signifikanter Bausollerhöhungen bereits eine qualifizierte und quantifizierte Risiko-
vorsorge beinhaltete. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten innerhalb des Risiko-
budgets kompensiert werden.
Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Projektbearbeitung des Zweiten Schulbaumaß-
nahmenpaketes ist der Umgang mit signifikanten Bausolländerungen, Schärfungen der Auf-
gabenstellungen, Bau- und planungsrechtliche Randbedingungen, Ergebnisse der Machbar-
keitsstudien und die Entscheidungen über Neubau oder Sanierung. Daraus resultieren Ver-
längerungen der Planungs- und Bauzeit sowie Erhöhung der Kosten.
Nicht nur im Bereich GU/TU, sondern allgemein beim Bauen, ist das Thema Nachhaltigkeit in
Verbindung mit klimapolitischen Zielen. Hierzu werden verschiedene Kriterien bedarfsange-
passt in die Vergabeverfahren eingebracht. Neben den bisher bereits umgesetzten Themen
wie passivhausähnlicher Baustandard, Photovoltaik und Dachbegrünungen rücken weitere
Aspekte wie der Einsatz von nachhaltigen Baustoffen und Materialien, kreislaufgerechtes und
ressourcenschonendes Bauen und die Digitalisierung mittels BIM zur Verbesserung von Pro-
zessqualitäten in den Fokus.
Im Rahmen der im Dezember 2022 aktualisierten Fortschreibung des ursprünglichen Ratsbe-
schlusses wurden die Bauaufgaben geschärft und mit notwendigen Änderungen erweitert. Im
Ergebnis sind drei weitere Standorte und fünf Schulbauten hinzugekommen.
Eine Anpassung des Kostenorientierungswertes von EUR 1,7 Mrd. ist für Ende des Jahres
2024 / Anfang 2025 vorgesehen. Es steht fest, dass die Preisentwicklung und die Erweiterung
des Auftrages (Fortschreibung des GU/TU II-Pakets) zu erheblichen Mehrkosten führen wird.
Lagebericht / 58
Die genannten Bedingungen machen es notwendig, eine erneute Kostenschätzung und damit
verbunden einen Kostenfortschreibungsbeschluss zu erwirken. Die Umsetzung der Baumaß-
nahmen durch General- und Totalunternehmer bietet aber einen deutlichen Vorteil.
Öffentliche Private Partnerschaft
Bei der Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) erfolgen die Realisierung und der Betrieb
von Schulen gemeinsam mit einem privaten Projektpartner. Durch die Bündelung von Planung,
Bau, Instandhaltung und langfristigem Betrieb bei einem privaten Anbieter wird diese r über
den vorgeschalteten Wettbewerb veranlasst, die Kosten über den Lebenszyklus der Immobilie
zu optimieren. Vorteilhaft an einer ÖPP-Realisierung ist zudem die Möglichkeit, Projektrisiken
nach der jeweiligen Kompetenz der beiden Projektpartner zu verteilen. Die Konzentration und
langfristige Bindung finanzieller Ressourcen auf ausgewählte Standorte wird hingegen kritisch
betrachtet.
Modulbauten
Modulbauten sind durch eine industrielle Vorfertigung gekennzeichnet, die bei der Herstellung
der Bauteile / Module einen geringeren Koordinationsaufwand erfordert und in Teilen ein weit-
gehend witterungsunabhängiges Bauen erlaubt. Der effiziente Bauablauf führt zu kürzeren
Bauzeiten, der Systembau ermöglicht Kostenvorteile gegenüber einer konventionellen Errich-
tung und Pauschalfestpreise. Als nachteilig wird bei Modulbauten vor allem der übersichtliche
Anbieterkreis, die beschränkten Einflussmöglichkeiten des Bauherrn, die hohen logistischen
Herausforderungen (insb. Transport/Aufbau) und die fehlende architektonische Individualität
empfunden.
Die für 2024 vorgesehene Inbetriebnahme von fünf weiteren Projekten an drei Standorten aus
der Rahmenvereinbarung, verschiebt sich in die Jahre 2025 und 2026. Zur Deckung von kurz-
fristigen Bedarfen (Task-Force Schulbau) ist zusätzlich die Errichtung von acht temporären
Modulbauten in 2024 geplant. Zwei Projekte werden aufgrund der vertraglichen Situation durch
ÖPP-Partner sowie sechs Projekte als Mietcontainer realisiert.
Investorenmodelle und Anmietprojekte
Im Rahmen der aktuellen Angebotsauswertungen wurde vermehrt festgestellt, dass sich In-
vestorinnen und Investoren oftmals mit Grundstücken bewerben, die in Gewerbegebieten lie-
gen. Dies hat häufig zur Folge, dass Baugenehmigung en erst dann erteilt werden können ,
Lagebericht / 59
wenn der Bebauungsplan an dieser Stelle geändert ist. Dadurch verzögert sich die Realisier-
barkeit des Vorhabens in der Regel um mindestens drei Jahre. In diesem Fall prüft die Gebäu-
dewirtschaft, ob die Verzögerung im Rahmen der Schulplatzplanung hinnehmbar ist, ein Inte-
rim möglich ist, oder ob der Schulstart an einem anderen Standort in der Nähe möglich ist.
Auch versuchen Investorinnen und Investoren häufig, nur das absolute Mindestmaß der
Grundstücksfläche für den Schulbau bereitzustellen, da eine anderweitige Nutzung mehr Ren-
dite bringt. Dies führt dazu, dass sich die Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler
durch z.B. höhere Geschosszahl des Schulgebäudes, geringere Schulhoffläche etc. ver-
schlechtern. Die Risiken des Scheiterns der Verhandlungen bis zum endgültigen Vertragsab-
schluss sind daher als nicht unerheblich einzustufen.
Aber auch nach Vertragsabschluss verbleiben Risiken. Es kommt beispielsweise vor, dass
Investoren die Komplexität der Projekte unterschätzen und die angestrebten Fertigstellungs-
termine nicht einhalten können. Weiterhin können potentielle Investoren oder Projektentwick-
ler in Insolvenz gehen, Grundstückverfügbarkeiten sich verzögern oder Bodenschätze gefun-
den werden, die gesichert werden müssen. Schließlich kann sich die Be völkerung mit der
schulischen Nutzung eines hierfür vorgesehenen Grundstücks nicht einverstanden sein.
Während die Bewerbungen in den Investorenverfahren häufiger geeignet sind, Schulen auf
privaten Grundstücken zu bauen, ist die Umnutzung von bestehenden Gewerbeimmobilien in
der Mehrzahl der Angebote nicht möglich. Größtes Manko hierbei ist, dass die Gewerbeimmo-
bilien überwiegend kein ausreichendes Außengelände zur Verfügung stellen können. Auch die
unverzichtbaren Sporthallen können oftmals nicht in vertretbarer Entfernung angeboten wer-
den. Hinzu kommen immense Umbaukosten, da die Anforderung für Schulen an Sicherheit,
Brandschutz, Fluchtwege, Lärmschutz, Belüftung etc. deutlich höher sind als für Büros oder
sonstiges Gewerbe.
Der Gebäudewirtschaft liegen aktuell rd. 20 Beauftragungen des Rates vor, ein Schulgrund-
stück zu suchen, auf dem ein Investor die gewünschte Schule bauen kann und für die ein
Mietvertrag zu verhandeln ist. Ziel ist die Genehmigung der verhandelten Mietkonditionen
durch den Rat. Weitere Beschlussvorlagen sind in Vorbereitung.
Von den erfolgten Beauftragungen wurden folgende Gebäude in Betrieb genommen:
die Anmietung Aachener Straße, in der ein neues Gymnasium gegründet wurde
das Interim und der Neubau für die Gesamtschule Wasseramselweg
die Erweiterung des Gymnasiums Kartäuserwall am Sachsenring
Lagebericht / 60
Das Gymnasium Innenstadt am Standort Brügelmannstraße befindet sich im Bau und wird
voraussichtlich zum Schuljahr 2025/26 in Betrieb gehen und zusätzlich Platz bieten für den
Start der neuen Gesamtschule Kalk zum Schuljahr 2025/26, deren endgültiges, ebenfalls im
Investorenverfahren realisiertes Gebäude zum Schuljahr 2028/29 fertig sein soll.
Zurzeit befinden sich diverse Investorenverträge in der Verhandlungsphase, andere noch in
der Vorbereitung. Zwei Investorenprojekte (Gymnasium Nippes; Ersatzstandort Berufskolleg
Porz) wurden an die Schulbaugesellschaft zur weiteren Bearbeitung übertragen. Sie hatten
einen Bearbeitungsstand, der die Aufgabenübertragung erlaubte.
Ökologische Betrachtung der Innenstädte
Der gesamtstädtische Wandel hin zu einer ökologischen Betrachtung der Innenstädte geht mit
einer erhöhten Sensibilität und einer zunehmend kritischen Haltung von Teilen der Stadtge-
sellschaft zu projektbedingten Baumfällungen, Flächenversiegelungen etc. einher. Mit dieser
Umweltthematik sind neben Kostensteigerungen vielfach komplexere Projektverläufe verbun-
den.
Gesamtstädtische Finanzierungsspielräume
Diverse Krisen und Herausforderungen, insbesondere die Corona -Pandemie, der Ukraine
Konflikt und die Energiepreiskrise, haben tiefe Spuren (auch) im Haushalt der Stadt Köln hin-
terlassen. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund einen Konsolidierungsprozess eingelei-
tet und diverse Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen.
U.a. wurden im Rahmen der gesamtstädtischen Budgetplanung die von der Gebäudewirt-
schaft erhobenen, von der Kernverwaltung zu finanzierenden Schulmieten in den Fokus ge-
nommen und für die Jahre 2025/2026 ff. als finanzierbar erachtete Mietbudgets festgelegt
(sog. Miettargets). Der Prozess ist zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abgeschlos-
sen. Die konkrete Höhe und der Verbindlichkeitsgrad, der diesen innerstädtischen Mietvorga-
ben zukommt, wird das Investitionsvolumen, das von der Gebäudewirtschaft baulich in Schul-
flächen umgesetzt werden kann, entscheidend prägen. Es ist davon auszugehen, dass auch
andere Handlungsfelder bzw. Objektkategorien, beispielsweise Kulturbauten, Gegenstand von
kritischen Qualitäts- bzw. Standardbetrachtungen und von konfliktträchtigen Priorisierungs-
überlegungen werden.
Lagebericht / 61
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Gebäudewirtschaft selbst nur bedingt steu-
ernden Einfluss auf zukünftige Haushaltsbelastungen nehmen kann, weil die von ihr umzuset-
zenden Bedarfe durch die N utzerdienststellen festgelegt werden. Ungeachtet dieser grund-
sätzlichen Abhängigkeit von den Bedarfsvorgaben des jeweiligen innerstädtischen Auftragge-
bers wurden von der Gebäudewirtschaft konkrete Einsparvorschläge entwickelt und unterbrei-
tet:
dauerhafte Weiternutzung von Interims bauten und Holzmodulschulen an diversen
Standorten,
Etablierung von sog. Rotationsschulen zur Vermeidung von zusätzlichen Interimslö-
sungen,
Realisierung von Standard-Baukastenlösungen,
Multiple Nutzungen bei Grundschulen / Kitas,
u.a.m.
Angesichts der skizzierten gesamtstädtischen Budgetrestriktionen werden in der Konsequenz
sowohl der Umfang als auch die Zusammensetzung der Investitions-, Instandhaltungs- und
Servicetätigkeit der Gebäudewirtschaft zukünftig nicht mehr primär bedarfsgesteuert und von
den der Gebäudewirtschaft zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängig sein. Eine Folge
wird voraussichtlich die Verlagerung von Personalressourcen vom Neubau zum Werterhalt
des Immobilienbestandes sein.
D. AUSBLICK
Die prognostizierte demografische Entwicklung der Stadt Köln und die angespannte Flächen-
bedarfssituation lassen auch für die kommenden Wirtschaftsjahre eine hohe Investitionstätig-
keit erwarten. Mit einem jährlichen Volumen von bis zu EUR 400 Mio. ist angesichts der er-
heblichen Probleme bei der Personalgewinnung allerdings eine Grenze der von der Gebäude-
wirtschaft zu leistenden Bautätigkeit erreicht.
Lagebericht / 62
Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht die bisherige und die für 2025 geplante Entwicklung:
2015 - 2024: Ist-Zahlen (2024 lt. vorläufigem Jahresabschluss ; einschließlich Projektanzahlungen an
die Schulbaugesellsch aft: EUR 0,8 Mio.)
2025: Planzahl gemäß Entwurf Wirtschaftsplan 2025 (einschließlich Plan -Projektanzahlungen
an die Schulbaugesellschaft : EUR 6,1 Mio.).
Der mit der Bautätigkeit einhergehende Zuwachs an vermieteten Flächen hat ein stetig stei-
gendes Erlöswachstum im Vermietungssegment zur Folge. Bedingt durch die Vielzahl der an-
stehenden Serviceprojekte (insbesondere im Bereich der Kultur- und Feuerwehrbauten) und
einer entsprechenden Auftragslage werden auch im Servicesegment grundsätzlich steigende
Umsätze erwartet.
Durch das innerstädtische Flächenverrechnungspreismodell und den nachgelagerten Ergeb-
nisausgleich, der auch das Servicesegment umfasst, ist konzeptionell sichergestellt, dass zu-
künftig ein ausgeglichenes Gesamtergebnis erzielt wird.
Die Entwicklung der nächsten Jahre wird von der Betriebsleitung darüber hinaus wie folgt ein-
geschätzt:
Die umfassende und zeitgerechte Versorgung der Bauwirtschaft mit den benötigten
Materialien und Dienstleistungen ist weiterhin insbesondere durch Lieferengpässe ge-
fährdet. Nach wie vor ist ein erheblicher Teil der Baumaßnahmen in irgendeiner Weise
betroffen und im Ablauf beeinträchtigt. Der eklatante Mangel an Fachkräften und die
Lieferengpässe bei Holz, Stahl und anderen Baustoffen führen auch künftig zu Verzö-
gerungen im Bauprozess und steigenden Material- und Produktionskosten.
50
110 124
176
269 307 344
286 285
472
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Enwicklung der Bauinvestitionen
2016 - 2025
Lagebericht / 63
Die Baupreisentwicklung wird durch hohe Energiepreise und - auf Projektebene – zu-
nehmend auch durch die Folgekosten ökologisch induzierter Auflagen und Umset-
zungshemmnisse verschärft.
Die Personalausstattung wird der steigenden Aufgabenfülle und zunehmenden Kom-
plexität derzeit nicht gerecht und wird ungeachtet aller Bemühungen angesichts der
eingeschränkten Möglichkeit zur Nachbesetzung von vakanten Stellen auch in den
nächsten Jahren unzureichend bleiben.
Die betrieblichen Prozesse werden weiterhin analysiert, kontinuierlich verbessert und
bestehende Optimierungspotentiale sukzessive genutzt.
In der Gesamtschau sind trotz der skizzierten Schwierigkeiten derzeit keine Risiken erkennbar,
denen nicht entgegengewirkt werden kann und die die Geschäftstätigkeit der Gebäudewirt-
schaft als solche gefährden.
Erheblich schwerer abzuschätzen ist die Entwicklung der Gebäudewirtschaft in der längerfris-
tigen Perspektive: Der gesamtstädtische Baubedarf ist auf lange Sicht erheblich. Die Pro-
zesse, Ressourcen und Vergabestrategien des Betriebes tragen diesem Bedarfsniveau Rech-
nung. Die Investitionsfähigkeit der Gebäudewirtschaft ist daher entsprechend hoch. Ob diese
potenziell mögliche Bauleistung auch künftig vollumfänglich abgerufen wird, ist unklar und -
wie unter C. II. herausgestellt - insbesondere von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt
abhängig. Angesichts des Umfangs des städtischen Haushalts und der Vielzahl miteinander
konkurrierender Mittelverwendungen sind der Betriebsleitung verlässliche Aussagen über die
nachhaltig für Bauinvestitionen und für die Bauunterhaltung zur Verfügung stehenden
Finanzmittel nicht möglich.
Köln, den 9. Mai 2025
Markus Greitemann Wolfgang Behrisch Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Anlage 4 - Bestätigungsvermerk
11870 Zeichen
Bestätigungsvermerk / 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar- stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif- ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein -Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundes- landes Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor- tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ un- seres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Betrieb unabhän- gig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtli chen und berufsrechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die- sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Bestätigungsvermerk / 2 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jah- resabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsr echtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipu- lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Betriebstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Betriebstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Betriebstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein - Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses des Betriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit Bestätigungsvermerk / 3 den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als we- sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtü- mern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen be- inhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan- ten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor- kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebe- nen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk- samkeit dieser Systeme des Betriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertre- ter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Betriebstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher- heit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Betriebstätigkeit aufwerfen Bestätigungsvermerk / 4 können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben un- angemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön- nen jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Betriebstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Anga- ben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein er- hebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prü- fung feststellen. Düsseldorf, den 9. Mai 2025 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Schellhorn Semelka Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 3 - Anhang
32595 Zeichen
Anhang / 1
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
ANHANG
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang / 2
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Köln, für das Wirtschaftsjahr 20 23 wurde - gemäß den Regelungen in
§ 21 EigVO NRW, § 17 Abs. 2 der Betriebssatzung - nach den Vorschriften des Han-
delsgesetzbuches über die Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften aufge-
stellt.
Entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgte die Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Anlehnung an die Bestimmun-
gen der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von
Wohnungsunternehmen (FormblattVO).
In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden in der Bilanz die Posi-
tionen „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“, „Andere Fi-
nanzanlagen“, „Verbindlichkeiten aus Baubetreuung“ und „Verbindlichkeiten aus Ver-
mietung“ eingefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufge-
stellt. Um die Aussagekraft zu erhöhen, wird die Auflösung des Sonderpostens für
Investitionskostenzuschüsse zum Anlagevermögen bei den Abschreibungen der im-
materiellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen in
einer Vorspalte ausgewiesen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfort-
führung (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB).
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz stimmen mit den We rtansätzen in der
Schlussbilanz des vorgehenden Wirtschaftsjahres überein (§ 252 Absatz 1 Nr.1
HGB).
Anhang / 3
B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS - UND BE-
WERTUNGSMETHODEN
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu (fortgeführten) Anschaffungskosten be-
wertet. Der Abschreibung liegt eine Nutzungsdauer von vier Jahren zugrunde; Auf-
wendungen für das Customizing werden grundsätzlich über die Restnutzungsdauer
der jeweiligen Software abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bei den von der Stadt
Köln übertragenen Grundstücken mit Geschäfts- und anderen Bauten sowie bei den
Grundstücken ohne Bauten sind die Anschaffungskosten grundsätzlich objektweise
unter Verwendung von Preisindizes für Grundstücke und Bauleistungen vom städti-
schen Liegenschaftsamt im Rahmen eines standardisierten Bewertungsverfahrens
ermittelt worden.
Die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand erfolgt bei umfas-
senden Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage der Stellungnahme des Immobi-
lienwirtschaftlichen Fachausschusses (IDW RS IFA 1) sowie der aktuellen steuerli-
chen Rechtsprechung. In die Herstellungskosten der Gebäude werden Eigenleistun-
gen eingerechnet, die in Anlehnung an die Verordnung über Honorare für Architekten-
und Ingenieurleistungen (HOAI) bzw. die Empfehlungen des Ausschusses der Ver-
bände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Hon orarordnung e. V.
(AHO) ermittelt werden.
Das Grundvermögen (mit Ausnahme der Grundstücke ohne Bauten) wird linear unter
Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. der vo-
raussichtlichen Vertragsdauer (Bauten auf fremden Grundstücken) abgeschrieben.
Anhang / 4
Die bislang von de r Gebäudewirtschaft bei massiven Neubauten angesetzte Nut-
zungsdauer von 80 Jahren hat sich in der betrieblichen Praxis als zu lang erwiesen
und birgt ein Risiko für außerplanmäßige Wertberichtigungen.
Von diesem Hintergrund wird die Nutzungsdauer von Gebäuden mit Fertigstellung ab
dem 1. Januar 2023 grundsätzlich von 80 auf 50 Jahre herabgesetzt. Die Nutzungs-
dauer von Gebäuden, die umfassend ertüchtigt werden (Generalinstandsetzung), be-
trägt einheitlich 40 Jahre.
Bei Fertigbaueinheiten mit Interimscharakter endet die zugrunde gelegte Nutzungs-
dauer zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Ersatzbeschaffung. Neue Modulbauein-
heiten werden ebenfalls grundsätzlich über 50 Jahre abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen über die zum Gründungszei tpunkt der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln bzw. zum späteren Übertragungszeitpunkt jeweils verbleibende
Restnutzungsdauer.
Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Abschreibungssätze zwischen
5 % und 33 % verwendet.
Der Schadstoffbelastung von im Sondervermögen erfassten Objekten wird über
Rückstellungen Rechnung getragen.
Die Bewertung der anderen Finanzanlagen – Ansprüche aus der Bestellung von
Erbbaurechten – erfolgt wegen der langfristigen Laufzeiten (zum Teil bis zum 31. De-
zember 2109) zum Barwert.
Innerhalb des Umlaufvermögens wurde dem Risiko einer etwaigen Nichtabrechen-
barkeit der zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistun-
gen durch Bewertungsabschläge insbesondere aufgrund aktueller Leerstandsinfor-
mationen Rechnung getragen.
Anhang / 5
Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu
Nominalwerten. Dem Ausfallrisiko wird durch angemessene Einzel- und Pauschal-
wertberichtigungen entsprochen. Nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurden
einheitlich mit einem Satz von 5 % pauschal wertberichtigt.
Die Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
erfolgte bei zum Übertragungszeitpunkt fertiggestellten Objekten grundsätzlich zu ei-
ner baujahrabhängigen Quote der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bei Objek-
ten mit einem Fertigstellungszeitpunkt nach dem 1. Januar 1998 bemisst sich die Do-
tierung grundsätzlich nach der Höhe der zum jeweiligen Stichtag vereinnahmten För-
dermittel. Die ratierliche Auflösung des Sonderpostens über die verbleibende Objekt-
nutzungsdauer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Absetzung von den Ab-
schreibungen und damit saldiert ausgewiesen. Sie beträgt im Wirtschaftsjahr 2023
EUR 11,1 Mio.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellun-
gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - nach Maßgabe der Rück-
stellungsabzinsungsverordnung - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-
schnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zum Nennwert eingebucht. Eine
Abstandszahlung für eine vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses wird über
15 Jahre zeitanteilig zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst und
Mietvorauszahlungen werden im Folgejahr zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.
Anhang / 6
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
I. Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens sind in ihrer Gliede-
rung und Entwicklung in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Anhang / 7
Anlagennachweis 2023 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibung 3) Kennzahlen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10 11 12 13 14
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge Abgänge UmbuchungenZuschreibungen Stand Restbuchwert Restbuchwert Durchschnittswert
3) Stand Stand Abschreibung 1) Restbuchwert 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR wert 2)
01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 % %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und 6.051.329,55 201.866,98 0,00 0,00 6.253.196,53 5.657.856,55 281.575,98 0,00 0,00 0,00 5.939.432,53 313.764,00 393.473,00 4,50 5,02
ähnliche Rechte und Werte
II. Sachanlagen
1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.553.290.839,03 66.685.554,63 1.049.192,91 165.230.356,91 2.784.157.557,66 430.662.136,39 35.912.577,79 143.195,87 232.838,74 0,00 466.664.357,05 2.317.493.200,61 2.122.628.702,64 1,29 83,24
mit Geschäfts- und anderen Bauten
2.Grundstücke ohne Bauten 4.109.035,08 0,00 0,00 -3.419.995,80 689.039,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 689.039,28 4.109.035,08 0,00 100,00
3.Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 8.875.873,89 0,00 100,00
4.Bauten auf fremden Grundstücken 73.712.527,39 751.544,56 0,00 0,00 74.464.071,95 18.135.507,39 2.244.949,56 0,00 0,00 0,00 20.380.456,95 54.083.615,00 55.577.020,00 3,01 72,63
5.Betriebs- und Geschäftsaustattung 109.012.412,25 7.474.500,98 90.450,74 7.858.873,08 124.255.335,57 74.665.736,25 6.845.159,67 86.794,74 2.566,39 0,00 81.426.667,57 42.828.668,00 34.346.676,00 5,51 34,47
6.Anlagen im Bau 393.139.957,15 169.899.242,60 1.908.992,85 -154.753.990,38 406.376.216,52 2.471.738,74 0,00 0,00 -235.405,13 0,00 2.236.333,61 404.139.882,91 390.668.218,41 0,00 99,45
7.Bauvorbereitungskosten 42.452.806,08 42.464.728,97 881.772,56 -14.915.243,81 69.120.518,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.120.518,68 42.452.806,08 0,00 100,00
3.184.593.450,87 287.275.571,74 3.930.409,06 0,00 3.467.938.613,55 525.935.118,77 45.002.687,02 229.990,61 0,00 0,00 570.707.815,18 2.897.230.798,37 2.658.658.332,10
Zwischensumme I. und II. 3.190.644.780,42 287.477.438,72 3.930.409,06 0,00 3.474.191.810,08 531.592.975,32 45.284.263,00 229.990,61 0,00 0,00 576.647.247,71 2.897.544.562,37 2.659.051.805,10
III. Finanzanlagen
Andere Finanzanlagen 43.526.520,08 2.234.874,47 2.164.138,78 0,00 43.597.255,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.597.255,77 43.526.520,08 0,00 100,00
43.526.520,08 2.234.874,47 2.164.138,78 0,00 43.597.255,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.597.255,77 43.526.520,08
Summe 3.234.171.300,50 289.712.313,19 6.094.547,84 0,00 3.517.789.065,85 531.592.975,32 45.284.263,00 229.990,61 0,00 0,00 576.647.247,71 2.941.141.818,14 2.702.578.325,18
Anlage 3 / 8
Die unfertigen Leistungen beinhalten mit EUR 89,3 Mio. noch abzurechnende Be-
triebs- und Heizkosten sowie mit EUR 6,2 Mio. noch abzurechnende Betreuungsleis-
tungen. Die anderen Vorräte betreffen Heizöl- und Pelletbestände sowie Bestände an
Reparaturmaterial.
Angaben zur Zusammensetzung und zu den Restlaufzeiten der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (Vor-
jahreswerte in Klammern):
Insgesamt
davon:
Forderungen
gegen die Stadt Köln
Forderungen mit
einer Restlaufzeit
> 1 Jahr
EUR EUR EUR
Forderungen aus
Vermietung
11.968.865,21
(1.784.101,90 )
11.676.786,20
(2.280.849,42 )
0,00
(0,00)
Forderungen aus
Betreuungstätigkeit
14.973.944,19
(14.151.141,70 )
14.973.944,19
(14.151.141,70 )
0,00
(0,00)
Forderungen aus
anderen Lieferungen und
Leistungen
25.366,17
(28.987,05)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Sonstige
Vermögensgegen stände
14.200.129,39
(46.855.927,34 )
7.272.111,40
(40.914.507,72 )
0,00
(0,00)
41.168.304,96 33.922.841,79 0,00
(62.820.157,99 ) (57.346.498,84 ) (0,00)
Anlage 3 / 9
Mit Ratsbeschluss vom 16.05.2024 wurde der Jahresabschluss 2022 festgestellt. Das
Jahresergebnis beläuft sich nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung auf EUR
0,00. Die aus den Jahresergebnis 2019 dotierte Bauerneuerungsrücklage wurde voll-
ständig aufgelöst und an die Kernverwaltung ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung
dieser Beschlussfassung stellt sich die Zusammensetzung und Entwicklung des Ei-
genkapital wie folgt dar:
01.01.2023 Zugang Umgliede-
rung Abgang 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 1.000 0 0 0 1.000
Kapitalrücklage
· Kapitalveränderungen 2023 137.910 1.133 -3.142 135.901
Gewinnrücklage
· andere Gewinnrücklagen 66.605 0 0 0 66.605
· Bauerneuerungsrücklage 2.573 0 0 -2.573 0
Jahresüberschuss 0 5.028 0 0 5.028
208.088 6.161 0 -5.715 208.534
Anlage 3 / 10
Segmentrechnung und Ergebnisausgleich
Mit der Neuordnung des städtischen Finanz- und Abrechnungssystems und der Ein-
führung von Spartenverrechnungspreisen zum 01.01.2015 geht die Einführung eines
Ergebnisausgleiches zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln einher.
Der Ergebnisausgleich umfasst sowohl den Vermietungsbereich als auch das Ser-
vicesegment der Gebäudewirtschaft und bedeutet inhaltlich, dass Spartenmehrer-
gebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite - eben-
falls erfolgswirksam - durch die Kernverwaltung auszugleichen sind.
Im Vermietungsbereich hat der Ergebnisausgleich somit die Aufgabe, bei der vergan-
genheitsorientierten Flächenverrechnungspreisbildung nicht antizipierte bzw. nicht
vorhersehbare Auswirkungen spartenbezogen und mit Wirkung noch für das Wirt-
schaftsplanjahr auszugleichen. Einkalkulierte, aber tatsächlich nicht aufgewandte In-
standhaltungsmittel sowie erzielte Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken
bleiben bei der Ermittlung der Spartenergebnisse konzeptionell unberücksichtigt.
Über deren Verwendung entscheidet der Rat der Stadt Köln.
Anlage 3 / 11
Das Jahresergebnis entwickelt sich in 2023 wie folgt:
Vermietung
Service Gesamt
Schulen Verwaltungs-
gebäude
Kindertages-
stätten
Aufbauten in
Grünanlagen
Summe Ver-
mietung
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Umsatzerlöse 255,25 117,19 9,35 5,85 387,64 64,83 452,47
Bestandsverände-
rung 10,86 2,72 0,36 0,19 14,13 3,99 18,12
aktivierte Eigen-
leistung 1,39 1,83 0,021 0 3,24 0 3,24
Sonstige betriebli-
che Erträge 10,2 3,02 0,11 0,016 13,35 0,046 13,39
Aufwendungen für
Hausbew irtschaf-
tung
140,77 121,41 4,73 7,4 274,31 0 274,31
Aufwendungen für
Betreuungstätigkeit 0 0 0 0 0 60,76 60,76
Personalaufw and 33,22 9,02 2,07 2,58 46,89 12,72 59,61
Abschreibungen 27,76 5,5 0,85 0,009 34,12 0 34,12
Sonstige betriebli-
che Aufwendungen 8,34 2,16 0,48 0,6 11,58 3,75 15,33
Erträge aus 0 2,24 0 0 2,24 0 2,24 Finanzanlagen
Saldo Zinsauf-
w and/ Erträge 26,76 2,43 1,03 0,34 30,56 0 30,56
Spartenergebnis 40,85 -13,52 0,68 -4,87 23,14 -8,36 14,78
Ergebnisausgleich mit Kernverwaltung vor Korrekturen 23,14 -8,36 14,78
Ist-Instandhaltungskosten 94,69
Geplante Instandhaltungskosten 99,72
Korrektur um kalkulierte, aber nicht aufgew andte Instandhal-
tungsaufwendungen -5,03 -5,03
Korrektur um Buchgewinne aus Grundstücksverkäufen 0 0 0
Ergebnisausgleich bereinigt 18,11 -8,36 9,75
Jahresüberschuss 5,03
Anlage 3 / 12
Die Übersicht zeigt, dass der Unterdeckung im Servicebereich (EUR 8,36 Mio.) ein
positives Segmentergebnis in Vermietungsbereich von EUR 23,14 Mio. gegenüber-
steht. Da die angefallenen Instandhaltungsaufwendungen (EUR 94,69 Mio.) den
Planansatz (EUR 99,72 Mio.) nicht übersteigen, verbleibt unter Einbeziehung des Dif-
ferenzbetrages ein bereinigtes Ergebnis im Vermietungssegment von EUR 18,11 Mio.
Im Saldo beider Segmente ergibt sich eine Verbindlichkeit gegenüber der Kernver-
waltung in Höhe von (EUR 9,75 Mio.), die in der Bilanz zum 31.12.2023 unter den
„Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die mit der Kernverwaltung ergebnis-
wirksam verrechneten Spartenergebnisse als Korrektur der „Umsatzerlöse aus der
Hausbewirtschaftung“ bzw. der „Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit“ erfasst. Unter
Berücksichtigung dieser Erlöskorrekturen ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Er-
gebnisausgleich von EUR 5,028 Mio., über dessen Verwendung der Rat der Stadt
Köln entscheidet.
Anlage 3 / 13
Die Entwicklung der Rückstellungen und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
Rückstellungsspiegel 2023
Nr. Rückstellungsbezeichnung 01.01.2023 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung(+) Abzinsung(-) 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
sonstige Rückstellungen
01. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung 5.500.000,00 5.500.000,00 0,00 6.400.000,00 0,00 0,00 6.400.000,00
02. Brandschutzverpflichtungen 33.739.700,00 203.912,45 7.678.267,37 3.888.608,82 0,00 267.561,00 29.478.568,00
03. Sanierungskosten Schadstoffe 1.818.536,00 176.536,00 374.555,00 0,00 0,00 8.147,00 1.259.298,00
04. Rückstellung für Mängelbeseitigung Kanalisation 51.974.958,00 566.509,00 284.258,00 5.797.293,00 0,00 2.081.472,00 54.840.012,00
05. Ausstehende Rechnungen Instandhaltung 900.000,00 900.000,00 0,00 2.300.000,00 0,00 0,00 2.300.000,00
06. Rückbauverpflichtungen 10.299.171,00 0,00 3.000,00 2.711.166,00 0,00 451.304,00 12.556.033,00
07. Kesselsanierung 1.369.745,68 9.199,24 710.354,89 125.608,45 0,00 0,00 775.800,00
08. verschiedene ausstehende Rechnungen 23.296.502,00 367.900,00 0,00 3.382.115,00 0,00 241.685,00 26.069.032,00
09. Prozessrisiken und Prozesskosten 907.023,00 0,00 51.741,00 114.530,00 0,00 0,00 969.812,00
10 Jahresabschlussprüfung 47.437,50 46.410,00 1.027,50 46.410,00 0,00 0,00 46.410,00
11. Jahresabschlusserstellung 184.300,00 182.600,00 1.700,00 182.500,00 0,00 0,00 182.500,00
12. Abrechnungsverpflichtungen 439.802,00 439.802,00 0,00 529.505,00 0,00 0,00 529.505,00
13 Ansprüche aus Überstunden 539.300,00 539.300,00 0,00 591.200,00 0,00 0,00 591.200,00
14. Urlaubsrückstellung 3.380.700,00 3.380.700,00 0,00 5.761.400,00 0,00 0,00 5.761.400,00
15. Altersteilzeit 398.761,00 73.000,00 0,00 445.800,00 0,00 0,00 771.561,00
16. Leistungsorientierte Bezahlung 812.500,00 812.500,00 0,00 875.800,00 0,00 0,00 875.800,00
17 Aufbewahrungsverpflichtung 690.745,00 0,00 0,00 43.363,00 0,00 15.594,00 718.514,00
18. Arbeitszeitkonto -Sabbatical- 52.882,00 7.685,00 0,00 76.000,00 0,00 0,00 121.197,00
19. Beihilfe-Pensionsverpflichtung 2.400.000,00 2.400.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Übrige 4.650,00 1.150,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.500,00
Summe sonstige Rückstellungen 138.756.713,18 15.607.203,69 9.104.903,76 33.271.299,27 0,00 3.065.763,00 144.250.142,00
Gesamtsumme Rückstellungen 138.756.713,18 15.607.203,69 9.104.903,76 33.271.299,27 0,00 3.065.763,00 144.250.142,00
Anlage 3 / 14
Die Zusammensetzung und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt (Vor-
jahreswerte in Klammern):
Insgesamt < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Stadt Köln
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
1.936.613.919,90 136.382.904,74 313.520.665,99 1.486.710.349,17 0,00
(1.755.548.728,41) (49.249.337,62) (194.271.355,50) (1.512.028.035,29) (0,00)
Verbindlichkeiten aus
Baubetreuung 12.771.176,29 12.771.176,29 0,00 0,00 12.771.176,29
(17.284.238,87) (17.284.238,87) (0,00) (0,00) (17.284.238,87)
Erhaltene Anzahlun-
gen 91.654.074,61 91.654.074,61 0,00 0,00 90.330.881,87
(81.781.115,03) (81.781.115,03) (0,00) (0,00) (80.446.478,49)
Verbindlichkeiten aus
Vermietung 181.993,48 181.993,48 0,00 0,00 122.706,67
(6.359.945,59) (6.359.945,59) (0,00) (0,00) (6.318.737,01)
Verbindlichkeiten aus
Lieferung und Leistung 72.216.242,74 35.520.529,16 18.200.097,40 18.495.616,18 4.409.828,62
(77.972.826,42) (37.696.128,42) (17.291.824,11) (22.984.873,89) (3.284.251,92)
Sonstige Verbindlich-
keiten 17.340.384,04 17.340.842,04 0,00 0,00 17.216.158,02
(201.973,14) (201.973,14) (0,00) (0,00) (180.305,57)
Insgesamt EUR 2.130.778.249,06 293.851.520,32 331.720.763,39 1.505.205.965,35 124.850.751,47
(1.939.148.827,46) (192.572.738,67) (211.563.179,61) (1.535.012.909,18) (107.514.011,86)
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen EUR 18,2 Mio.
(Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) bzw. EUR 18,49 Mio. (Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren) auf mittel- bzw. langfristig gestundete Verbindlichkeiten aus der Er-
richtung und Sanierung von Schulen im ÖPP-Modell.
Anlage 3 / 15
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 0,33 Mio. (Vorjahr: EUR 0,36
Mio.) betrifft im Wesentlichen eine Abstandszahlung im Rahmen eines vorzeitig be-
endeten Mietverhältnisses. Diese Abstandszahlung wird über die ursprünglich verein-
barte vertragliche Restmietlaufzeit zeitanteilig aufgelöst.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung betragen im Wirtschaftsjahr 2023
EUR 367,99 Mio. (Vorjahr: EUR 346,31 Mio.). Der Anstieg um insgesamt EUR 21,68
Mio. beruht im Wesentlichen mit EUR 18,87 Mio. auf gestiegenen Mieterlösen und
mit EUR 3,02 Mio. auf gestiegenen Erlösen aus der Abrechnung von Nebenkosten.
In den Mieterlösen ist der innerstädtische Ergebnisausgleich im Vermietungsseg-
ment, d.h. die Erlöskorrektur zugunsten des Gesamthaushaltes von EUR 18,11 Mio.,
enthalten. Im Vorjahr ergab sich eine Erlöskorrektur zugunsten der Gebäudewirt-
schaft in Höhe von EUR 3,16 Mio..
Zur Zusammensetzung der Mieten nach Objektkategorien, zu den Auswirkungen der
Erlöskorrektur im Zuge des innerstädtischen Ergebnisausgleiches und zur Ermittlung
des Flächenverrechnungspreises je Sparte vgl. auch die Darstellung im Lagebericht.
Aus der Betreuung von städtischen Dienststellen wurden im Wirtschaftsjahr 2023 Um-
satzerlöse in Höhe von insgesamt EUR 73,19 Mio. (Vorjahr: EUR 63,69 Mio.) erzielt.
Hiervon entfallen EUR 36,15 Mio. auf die Baubetreuung, EUR 32,71 auf die Energie-
betreuung und EUR 4,33 Mio. auf sonstige Betreuungsleistungen.
In den Umsatzerlösen aus Betreungsstätigkeit ist der innerstädtische Ergebnisaus-
gleich im Servicesegment enthalten, d.h. eine Erlöskorrektur zugunsten der Gebäu-
dewirtschaft in Höhe von Euro 8,36 Mio. (Vorjahr EUR: 4,10 Mio.).
Die Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen betragen in 20 23
EUR 1,54 Mio. gegenüber EUR 1,88 Mio. im Vorjahr.
Anlage 3 / 16
Die sonstigen betrieblichen Erträge (EUR 13,39 Mio.) enthalten mit EUR 9,10 Mio. im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Aus der Nachaktivie-
rung von Vermögensgegenständen, die zum 01.01.2023 in das Vermögen der Kern-
verwaltung übertragen wurden, resultieren Erträge in Höhe von EUR 3,00 Mio..
Die Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung belaufen sich im Wirtschaftsjahr
2023 auf insgesamt EUR 274,31 Mio. (EUR Vorjahr: 264,65 Mio.). Die Veränderung
von EUR 9,66 Mio. gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus einem
Anstieg der Betriebs - und Nebenkosten um EUR 14,92 Mio., einer Zunahme der
Pachtaufwendungen um EUR 10,97 Mio. sowie einer Reduzierung der Instandhal-
tungskosten um EUR 16,24 Mio..
Anlage 3 / 17
Die Personalaufwendungen setzen sich in 2023 wie folgt zusammen:
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
TEUR TEUR
• Beamtenbezüge 6.086 Soziale Abgaben
• Gehälter 35.584 Sozialversicherung 6.787
Unfallversicherung 0
Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung 8
• Jubiläumsgelder 5 Altersversorgung:
Veränderung der Rückstellungen für 372
Altersteilzeitverpflichtung
• Veränderung der Rückstellungen
für: Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung 3,5
Urlaubsansprüche 2.380
Erstattung von Pensionsaufwendungen der Kernverwaltung 3.466
Überstundenvergütung 52
Abrechnungsverpflichtung 90
Leistungsorientierte Bezahlung 52
Jahresabschlusserstellung Zusatzversorgung der Beschäftigten 3.023
Sabbatical -0,1 Unterstützung
68
Beihilfeumlage 474
Erstattung von Beihilfeaufw endungen der Kernverwaltung 1.155
Sonstiges 3
44.317 15.292
Anlage 3 / 18
Die Tarifbeschäftigten der Gebäudewirtschaft werden über ihre Arbeitgeberin Stadt
Köln bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) pflichtversichert. Die ZVK
hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder und deren Hinterbliebenen auf
Basis des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes (ATV-K) eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hin-
terbliebenenversorgung zu gewähren. Zur Finanzierung der zugesagten Leistungen
werden auf Grundlage der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (ZVE) der
Versicherten Umlagen und ein Zusatzbeitrag erhoben. Der Umlagesatz beträgt in
2023 5,8 Prozent mit einer Eigenbeteiligung der Versicherten an der Umlage in Höhe
von 0,3 Prozent. Der Zusatzbeitrag liegt b ei 3,2 Prozent. Im Personalaufwand des
Wirtschaftsjahres 2023 sind EUR 3,0 Mio. (8,7 Prozent des ZVE) erfasst.
Von den sonstigen b etrieblichen Aufwendungen (EUR 15,33 Mio.; Vorjahr
EUR 16,51 Mio.) betreffen EUR 5,37 Mio. Kosten für angemietete Flächen am Stand-
ort Ottoplatz, und EUR 3,05 Mio. IT-Aufwendungen. Die Gutachter- und Beratungs-
kosten belaufen sich auf einen Betrag von EUR 1,59 Mio. (Vorjahr EUR 0,62 Mio.).
Von den gesamten Zinsaufwendungen (EUR 33,70 Mio.; Vorjahr: EUR 25,13 Mio.)
betreffen EUR 30,52 Mio. Zinsen an Kreditinstitute.
Anlage 3 / 19
D. SONSTIGE ANGABEN
Bestandsentwicklung
Der zum 31. Dezember 2023 bewirtschaftete Bestand an eigenen und angemieteten
Objekten entwickelte sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt
2021 2022 2023
qm qm qm
Eigene Objekte 1.971.583,00 1.998.485,95 2.008.468,77
Angemietete Objekte 405.087,05 444.924,67 468.158,45
2.376.670,05 2.443.410,62 2.476.627,22
Unter den Grundstücksflächen befinden sich am Bilanzstichtag sechs unbebaute
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 67.596 qm. Die eigenen Objekte und aus-
gewiesenen Flächen umfassen zudem sechs mit einem Erbbaurecht belastete
Grundstücke (davon vier bebaut) mit einer Gesamtfläche von 87.937 qm. Die Schu-
len, die über die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit von ÖPP-Partnern betrieben wer-
den, werden in der Bestands- und Flächenentwicklung als Objekte der Gebäudewirt-
schaft geführt, da sie sich im Eigentum der Stadt Köln befinden.
2021 2022 2023
Eigene Objekte 426 428 430
Angemietete Objekte 74 80 83
500 508 513
Anlage 3 / 20
Instandhaltungs- und Sanierungsprogramm
Instandhaltung
Die von der Stadt Köln übertragene Bausubstanz ist aufgrund einer in der Vergan-
genheit unzureichenden Bauunterhaltung vielfach in einem mangelhaften Zustand.
Darüber hinaus wurden insbesondere bei Schulen und Kindertagesstätt en Schad-
stoffbelastungen festgestellt, die entsprechende Sanierungs- und Rückbaumaßnah-
men notwendig machen.
Die Gebäudewirtschaft begegnet diesem Instandhaltungsstau mit einem Instandhal-
tungsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 von rund EUR 427,1 Mio. (Wirtschafts-
plan 2024; mittelfristige Finanzplanung).
Anlage 3 / 21
Bauprogramm
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der zum 31. Dezember 2023 im Bau befindli-
chen Projekte betragen EUR 1.400 Mio. Von den bislang angefallenen Baukosten
entfallen auf folgende, unter den Anlagen im Bau ausgewiesene Bauprojekte:
Art der Maßnahme EUR
Schulen
Vogelsanger Str. Neubau 57.259.711,80
Escher Str. 245-247 Erweiterungsbau 56.781.566,74
Hansaring 56 Generalinstandset-
zung 51.841.912,00
Niehler Kirchweg 118 Neubau 45.050.314,49
Alte Wallgasse 10 Generalinstandset-
zung 23.698.289,87
Im Weidenbruch 214 Neubau 21.286.960,69
Nachtigallenstr. 19 -21 Erweiterungsbau 13.391.897,75
Friedrich-Karl-Str. 64 Neubau 10.705.623,21
Ostlandstr. 39 Generalinstandset-
zung 10.408.409,82
Ostlandstr. 39 - Mehr-
zweck
Generalinstandset-
zung 7.379.085,23
Venloer Wall 13 Modulbauten 6.776.831,12
übrige 54.871.521,43
359.452.124,15
Verwaltungsgebäude
Hauptstraße 85 Neubau 5.110.784,62
Martinstr. 27
Wallraf-Richartz Mu-
seum Neubau Block-
bebauung
12.457.899,20
Übrige 726.457,88
18.295.141,70
Kindertagesstätten
Von-Sparr-Str.1 Erweiterungsbau 340.249,14
340.249,14
Brunnen
Neumarkt 4 Herstellung Brunnen 542.168,95
Sonstige
Amsterdamer Str. 36 Tropenhaus 15.983.633,81
Martinstr. 27
Wallraf-Richartz Mu-
seum Museum Er-
weiterung
9.526.565,16
25.510.198,97
Gesamt 404.139.882,91
Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2023 Bauvorbereitungskosten in Höhe von
EUR 69,12 Mio. (Vorjahr: EUR 42,5 Mio.) für insgesamt 86 (Vorjahr: 97) in Planung
befindliche Bauprojekte angefallen.
Anlage 3 / 22
Personalbestand und -struktur
Die Zahl der im Wirtschaftsjahr durchschnittlich Beschäftigten setzt sich wie folgt zu-
sammen:
Organe der Gesellschaft
Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Beigeordneter der Stadt Köln, Herr Markus Greitemann, Köln.
Geschäftsführende Betriebsleitung:
Technische Betriebsleiterin: Frau Petra Rinnenburger, Köln.
Kaufmännischer Betriebsleiter: Herr Wolfgang Behrisch, Sankt Augustin.
Bezüge der Betriebsleitung
Der geschäftsführenden Betriebsleitung wurden in 2023 Bezüge (Beamtenbesoldung
Frau Rinnenburger bzw. Angestelltenvergütung Herr Behrisch) von insgesa mt
EUR 236.116,52 gewährt. Die Gesamtbezüge setzten sich wie folgt zusammen:
Petra Rinnenburger, technische Betriebsleiterin: EUR 106.543,08
Wolfgang Behrisch, kaufmännischer Betriebsleiter: EUR 129.573,44
2021 2022 2023
Beamte 101,75 101,50 113,00
Übrige Beschäftigte 592,75 622,00 662,5
Insgesamt 694,50 723,50 775,5
2021 2022 2023
Vollzeit 520,00 550,00 579,5
Teilzeit 174,50 173,50 196
Insgesamt 694,50 723,50 775,5
Anlage 3 / 23
Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft entspricht dem Bauausschuss der Stadt
Köln und setzte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt zusammen:
Frau Stefanie Ruffen, Architektin, Ausschussvorsitzende
und den stimmberechtigten Mitgliedern
Herr Jürgen Kircher, Fachkraft für Arbeitssicherheit, 1. Stellv. Ausschussvorsitzen-
der,
Frau Bärbel Hölzing, Freischaffende Musiklehrerin, 2. Stellv. Ausschussvorsitzende,
Frau Denise Abé , Fraktionsgeschäftsführerin,
Herr Gerhard Brust, Ingenieur im Ruhestand,
Herr Robert Schallehn, Büroleiter,
Frau Claudia Brock-Storms, Wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Frau Erika Oedingen, Systemanalytikerin,
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau,
Frau Monika Roß-Belkner, Diplom Volkswirtin im Ruhestand,
Frau Ira Sommer, Rechtsanwältin,
Herr Heiner Kockerbeck, Lehrer,
Herr Ralf Schmidt, Geschäftsführer.
Bezüge von Mitgliedern des Betriebsausschusses
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden in 2023 keine Bezüge gewährt.
Abschlussprüferhonorar
Das Netto-Honorar für die Abschlussprüfer beläuft sich in 2023 auf TEUR 39 und
betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Anlage 3 / 24
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB
Für den Zeitraum 2024 bis 2028 bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anmie-
tung eigengenutzter Flächen insbesondere im KölnTriangle, im Stadthaus Köln-Deutz
und im Kalk-Karree in Höhe von rund EUR 30,7 Mio..
Zum Bilanzstichtag sind für Bauvorhaben EUR 772,0 Mio. beauftragt bzw. stehen vor
der Beauftragung. Der Betrag vermindert sich um noch ausstehende Zuschüsse (öf-
fentliche Förderung).
Nachtragsbericht gem. § 285 Nr. 33 HGB
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäft s-
jahrs 2023 eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der
Bilanz Berücksichtigung gefunden haben, ist nicht zu berichten. Bezüglich der Aus-
wirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekonflikts auf die Entwicklung der
Gebäudewirtschaft wird auf die detaillierten Ausführungen im Lagebericht verwiesen.
Ergebnisverwendung
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 5,02 Mio..
Köln, den 9. Mai 2025
Markus Greitemann Wolfgang Behrisch Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (32)
- Peter-Huppertz-Straße 7
- Leonhard-Tietz-Straße
- Vogelsanger Straße
- Escher Straße 245
- Alte Wallgasse 10
- Nachtigallenstraße 19
- Friedrich-Karl-Straße 64
- Ostlandstraße 39
- Hauptstraße 85
- Martinstraße 27
- Von-Sparr-Straße
- Amsterdamer Straße 36
- Niehler Kirchweg 118
- Sachsenring
- Ottoplatz
- Hansaring 56
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Aachener Straße
- Brügelmannstraße
- Leybergstraße
- Im Weidenbruch 214
- Wasseramselweg
- Kartäuserwall
- Neue Sandkaul
- Venloer Wall 13
- Straße 24
- Markt
- Neumarkt 4
- Am Markt
- Straße 7
- Straße 6
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1889/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 14:25