2149/2020
Durchführung einer Elternbefragung zur Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I – Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2149/2020 Freigabedatum 11.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung einer Elternbefragung zur Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I – Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung stellt den Bedarf an einer aktualisierten Elternbefragung zur Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I fest und beauftragt die Verwaltung mit der Auswahl eines externen Instituts zur Durchführung der Elternbefragung. Die Finanzierung der Maßnahme von bis zu 100.000 € brutto (rd. 84.000 € netto) wird in 2021 innerhalb des Teilergebnis- plans 0301, Schulträgeraufgaben, sichergestellt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2021: 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage und Ziele der Elternbefragung Der Rat der Stadt Köln hat am 18.06.2020 die Fortschreibung der Sc hulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) als Rahmenplanung beschlossen und die Verwaltung unter anderem damit beauf- tragt, auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der realen Schülerinnen - und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Be schlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Im Zuge der Erörterung der Schulentwicklungsplanung in den politischen Gremien hatte die Verwal- tung angekündigt, zeitnah eine aktualisierte Elternbefragung zur Schulwahl vorzusehen, und damit insbesondere Anregungen und Diskussionen im Ausschuss Schule und Weiterbild ung aufgegriffen. Die Verwaltung hat zuletzt 2009 und 2012 Elternbefragungen zur Schulwahl durchgeführt (siehe hier- zu ausführlich Session 2143/2012 „Durchführungskonzept und Zeitplanung der Elternbefragung 2012 zur Schulwahl“.) 3 Eine neue Elternbefragung zur Schulwahl mit externer Begleitung dient grundsätzlich der aktualisier- ten empirischen Fundierung schulpolitischer Debatten zur bedarfsgerechten zukünftigen Schulstruktur in Köln. Es besteht nach Wahrnehmung der Verwaltung ein großes Einvernehmen in der Schulpolitik, dass mit Blick auf die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Köln der Elternwille eine wichtige Rol- le spielt. Dieser Elternwille ist aktualisiert zu ermitteln, um zukünftige schulpolitische Entscheidungen über die Schulformen neuer Schulen in Köln und über Veränderungen von Schulformen an bestehen- den Schulstandorten zu unterstützen. Die Ergebnisse einer neuen Elternbefragung können zudem in die an die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu adressierenden Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Maßnahmen in Köln einfließen. Mit der neuen Elternbefragung sollen nach Vorschlag der Verwaltung Elternpräferenzen zur Schul- wahl beim Übergang in die Sekundarstufe I ermittelt werden. Es geht also zum Beispiel um die Fra- gen, an welcher Schulform Eltern ihre Kinder gerne anmelden möchten und welche Schulformemp- fehlung die Eltern für ihr Kind realistisch erwarten. Darüber hinaus sollen weitere Wünsche, Einstel- lungen und Motive der Eltern (ausdrücklich von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förder- bedarf) erhoben werden. Als Themenstellungen kommen z.B. in Frage: bei der Schulwahl zugrunde gelegten Auswahlkriterien wie z.B. räumliche Nähe von Schulen/ Schulformen, Fahrtwege, Schulprofile/ pädagogische Konzepte etc.; „Ganztag“, „Inklusion“, „längeres gemeinsames Lernen“, „Bildungsgerechtigkeit“, „digitale Medi- en“, „Home schooling/ Distanzlernen“ etc. 2. Beauftragung eines externen Forschungsinstituts Die Befragung soll durch ein externes Institut durchgeführt werden, das einschlägige Erfahrungen und eine hohe Expertise bei der Durchführung komplexer Befragungen im schulischen Kontext hat. 2.1. Kostenschätzung Nach Marktanalyse müssen hierfür Kosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro brutto einkalkuliert wer- den. Es liegen zum einen Vergl eichswerte zum Beispiel aus der im Auftrag der Stadt Köln in 2014 durchgeführten externen Elternbefragung zum Bedarf an Kindertagesbetreuung vor, mit der rund 30.000 Eltern von Eltern unter Dreijähriger in Köln postalisch und online befragt wurden und die rund 95.800 Euro brutto kostete. Zum anderen haben unverbindliche Preisanfragen und Preisrecherchen bei einschlägigen Forschungsinstituten im Juni 2020 ergeben und bestätigt, dass eine Größenord- nung der Kosten für eine Elternbefragung zur Schulwahl in Höhe von bis zu 100.000 Euro brutto ge- rechtfertigt erscheint. 2.2. Auftrag Das externe Institut soll damit beauftragt werden, eine Befragung der Eltern von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Primarbereich zu ihren Wünschen hinsichtlich der Schulwahl für Kinder im Übergang in die Se- kundarstufe I durchzuführen, wobei die Befragung repräsentativen Ansprüchen genügen muss, die Ergebnisse der Elternbefragung sozialräumlich differenziert auszuwerten, darzustellen und zu interpretieren sowie Empfehlungen zur Gestaltung der Schullandschaft in Köln abzuleiten, Ergebnisse und Empfehlungen in einen ansprechend gestalteten, gut lesbaren Bericht zu fas- sen und diese Verwaltung und Politik vorzustellen. 4 2.3. Arbeitsschritte Die Verwaltung geht (vorbehaltlich der Konzeptvorschläge von externen Instituten in ihren Bewerbun- gen auf die geplante Ausschreibung) davon aus, dass die Elternbefragung in folgenden Arbeitsschrit- ten umgesetzt werden wird: Externe Ausschreibung der Elternbefragung zum Jahresanfang 2021 und Auswahl des Instituts im Frühjahr 2021. Konzeptions- und Beteiligungsphase (Frühjahr bis Sommer 2021): Abstimmung und abschlie- ßende Festlegung der Befragungsmethodik, der Fragestellungen und der Zeitplanung auf der Grundlage des ausgewählten Bieterkonzeptes . Die Verwaltung sieht vor, insbesondere die Schulpolitik angemessen zu beteiligen, um eine hohe Legitimation der Befragung und ihrer Er- gebnisse sicher zu stellen. Durchführungsphase (Herbst 2021): Eigentliche Durchführung der Befragung inklusive Anspra- che der Eltern und ggf. Schulen, je nach Befragungstechnik Versand von Fragebogen etc. Auswertungsphase (Winter 2021): statistische/ sozialwissenschaftliche Auswertung der Befra- gungsergebnisse mit sozialräumlicher Differenzierung und Ableitung von Empfehlungen. Berichtslegungs- und Präsentationsphase (Frühjahr 2022): Erstellung eines Ergebnisberichtes mit Auswertungen, Interpretationen und Empfehlungen, Vorstellung und Diskussion der Ergeb- nisse in den politischen Gremien. Die Bewerbungen der externen Institute auf die geplante Ausschreibung sollen folgende Inhalte auf- weisen: Vorstellung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft mit Darstellung der Tätigkeitsbereiche und Nachweis über einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen im Hinblick auf die Durchführung von sozialwissenschaftlichen Befragungen, idealerweise von Elternbe- fragungen zur Schulwahl oder Befragungen im schulischen Kontext, komplexe, sozialräumlich differenzierte Datenanalysen und -interpretationen sowie fun- dierte schulentwicklungsplanerische bzw. schulpolitische Ableitungen und Empfehlungen. Konzeptvorschlag mit Zeitplanung und Darstellung der vorgesehenen Arbeitsschritte von Auf- tragsbeginn bis zur Berichterstattung: Vom Bieter wird ein überzeugender Konzeptentwurf er- wartet, der insbesondere die Fragen nach der vorgeschlagenen Befragungsmethodik (schriftli- che Befragung online und/oder offline mittels Fragebogen und/oder leitfadengestützte mündli- che Befragung in Einzelgesprächen oder Gruppendiskussionen), der genauen Festlegung der Zielgruppe (z.B. Eltern von Viert- und/oder Drittklässler*innen) und den vorzusehenden Fragen- komplexen und einzelnen Fragestellungen ausleuchtet. Wie weiter oben angeführt, erfolgen die abschließenden Festlegungen zum Vorgehen in einer Konzeptionsphase unter Beteiligung ins- besondere der Schulpolitik. Darstellung des Personaleinsatzes mit jeweiliger Qualifikation und Erfahrung. Detaillierte Kostendarstellung und -planung inklusive Darstellung zur Einhaltung der Preisvor- gabe von 100.000 Euro brutto. 3. Finanzierung der Elternbefragung Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona -Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. 5 Bei der Schulentwicklungsplanung handelt es sich gemäß § 80 Absatz 1 Schulgesetz NRW um eine kommunale Pflichtaufgabe. „Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Absatz 4 Schulgesetz) der Sicherung eines gleich- mäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussan- gebotes in allen Landesteilen.“ Schulträger (also auch d ie Stadt Köln) sind gemäß § 78 Absatz 4 Schulgesetz dazu verpflichtet, Schulen […] zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße (§ 82 Schulgesetz) gewährleistet ist. Bei der Feststellung des Bedürfnisses für Wahl- schulen sind gemäß des Erlasses zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden all- gemeinbildenden Schulen und Berufskollegs (Nr. 2.1) das Schüleraufkommen und der Wille der Er- ziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Eine Schule kann nur dort errichtet werden, wo erwartet werden kann, dass das Elternwahlverhalten die Errichtung und Fortführung einer Schule in der ge- setzlichen Regelform dauerhaft gewährleistet. Der vorgenannte Erlass bezieht sich auf die schulrechtliche Errichtung eine r konkreten Schule an einem konkreten Standort in einem konkreten Schulgebäude. In der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 ist ein hoher zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen in wei- terführenden Schulen dargestellt und nachgewiesen. Für die erforderlichen Schu lbauprojekte ist es erforderlich, dass sich die bisher vorgesehene Verteilung der Schulgebäude auf die Schulformen an- hand einer Elternbefragung zum Schulformwunsch, zumindest für die Größenordnung der Verteilung auf die Schulformen, am aktuellen Elternwunsch orientiert. Die Finanzierung der Elternbefragung ist gesichert. Entsprechende Mittel zur Beauftragung eines ex- ternen Instituts für die Durchführung der Befragung im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit in Höhe von rund 100.000 Euro stehen in 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzei- le 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 4. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Mit Schreiben vom 29.07.2020 hat das Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung im Kontext der Beauftragung einer Elternbefragung Stellung genommen (siehe Anlage): Der Bedarf für die externe Beauftragung sei nachvollziehbar dargestellt. Es werde (in einem vorgehenden Schreiben) nicht dargelegt, auf welchen Annahmen die Kos- tenkalkulation beruht. Dieser Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes ist in der vorliegenden Be- schlussvorlage dahingehend aufgegriffen worden, als dass unter 2.1 (Kostenschätzung) nähere Angaben zu der erfolgten Marktanalyse und den kalkulierten Kosten gemacht werden. Wenn die Ergebnisse den politischen Gremien durch das externe Institut vorgestellt werden sollten, sollte dies bereits bei der Beauftragung berücksichtigt werden, damit keine Auftragser- weiterung erforderlich ist. Auch dieser Hinweis ist gerne aufgegriffen worden, siehe unter 2.3 (Arbeitsschritte). Nach Vorstellung der Verwaltung sollte tatsächlich das externe Institut die Er- gebnisse im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorstellen. Dies wird in der Ausschreibung explizit aufgegriffen und eingefordert werden. 5. Weiteres Vorgehen Nach positivem Bedarfsfeststellungsbeschluss durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung würde die Verwaltung unmittelbar die (schon vorbereitete) Ausschreibung der Elternbefragung anstrengen. Wie oben unter 2.3 (Arbeitsschritte) angeführt, geht die Verwaltung davon aus, dass die Auswahl des Instituts bis Frühjahr 2021 erfolgen kann. 6
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 29.07.2020 141/1 IV Beauftragung einer Elternbefragung zum Schulwahlverhalten; voraussichtliche Kos- ten rd. 84.000 € netto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA – Nr. 141/11/07/20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 16.07.2020 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Maßnahme zur Stellungnahme. Aufgrund der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 soll eine Elternbefra- gung zum Schulwahlverhalten durchgeführt werden, da die letzte Befragung zum Schulwahl- verhalten bereits acht Jahre zurückliegt. Bezüglich der Details verweise ich auf Ihr Schrei- ben. Aufgrund der engen personellen Situation in der Stabsstelle Jugendhilfe- und Schulentwick- lungsplanung soll die Befragung durch ein externes Institut durchgeführt werden. Der Bedarf für die externe Beauftragung ist für mich nachvollziehbar dargestellt. Zu dem von Ihnen zugrunde gelegten Kosten kann ich keine Ausführungen machen, da nicht dargelegt wurde, auf welchen Annahmen Ihre Kalkulation bzw. Schätzung beruht. Ich möch- te aber auf folgendes hinweisen: Sofern die Ergebnisse den politische Gremien nicht wie im Jahr 2012 durch die Fachverwal- tung selbst vorgetragen werden sollen, sondern durch das externe Institut durchzuführen ist, bitte ich dies bereits bei der Beauftragung zu berücksichtigen, damit keine Auftragserweite- rung erforderlich wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2149/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.12.2020
- Erstellt
- 15.07.2020 10:38