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2149/2020

Durchführung einer Elternbefragung zur Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I – Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 11.12.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.01.2021, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Ausschuss

13152 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2149/2020 
Freigabedatum 11.12.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung einer Elternbefragung zur Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die 
Sekundarstufe I – Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit 
gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung stellt den Bedarf an einer aktualisierten Elternbefragung zur 
Schulwahl im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I fest und beauftragt die Verwaltung 
mit der Auswahl eines externen Instituts zur Durchführung der Elternbefragung. Die Finanzierung der 
Maßnahme von bis zu 100.000 € brutto (rd. 84.000 € netto) wird in 2021 innerhalb des Teilergebnis-
plans 0301, Schulträgeraufgaben, sichergestellt. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2021: 100.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und Ziele der Elternbefragung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 18.06.2020 die Fortschreibung der Sc hulentwicklungsplanung Köln 
2020 (0418/2020) als Rahmenplanung beschlossen und die Verwaltung unter anderem damit beauf-
tragt, auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der realen Schülerinnen - und Schülerzahlen und 
Beachtung und intensiven Prüfung der Be schlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit 
Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten 
und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 
 
Im Zuge der Erörterung der Schulentwicklungsplanung in den politischen Gremien hatte die Verwal-
tung angekündigt, zeitnah eine aktualisierte Elternbefragung zur Schulwahl vorzusehen, und damit 
insbesondere Anregungen und Diskussionen im Ausschuss Schule und Weiterbild ung aufgegriffen. 
Die Verwaltung hat zuletzt 2009 und 2012 Elternbefragungen zur Schulwahl durchgeführt (siehe hier-
zu ausführlich Session 2143/2012 „Durchführungskonzept und Zeitplanung der Elternbefragung 2012 
zur Schulwahl“.)

3 
 
Eine neue Elternbefragung zur Schulwahl mit externer Begleitung dient grundsätzlich der aktualisier-
ten empirischen Fundierung schulpolitischer Debatten zur bedarfsgerechten zukünftigen Schulstruktur 
in Köln. Es besteht nach Wahrnehmung der Verwaltung ein großes Einvernehmen in der Schulpolitik, 
dass mit Blick auf die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Köln der Elternwille eine wichtige Rol-
le spielt. Dieser Elternwille ist aktualisiert zu ermitteln, um zukünftige schulpolitische Entscheidungen 
über die Schulformen neuer Schulen in Köln und über Veränderungen von Schulformen an bestehen-
den Schulstandorten zu unterstützen. Die Ergebnisse einer neuen Elternbefragung können zudem in 
die an die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu adressierenden Anträge auf 
Genehmigung schulorganisatorischer Maßnahmen in Köln einfließen. 
 
Mit der neuen Elternbefragung sollen nach Vorschlag der Verwaltung Elternpräferenzen zur Schul-
wahl beim Übergang in die Sekundarstufe I ermittelt werden. Es geht also zum Beispiel um die Fra-
gen, an welcher Schulform Eltern ihre Kinder gerne anmelden möchten und welche Schulformemp-
fehlung die Eltern für ihr Kind realistisch erwarten. Darüber hinaus sollen weitere Wünsche, Einstel-
lungen und Motive der Eltern (ausdrücklich von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förder-
bedarf) erhoben werden. Als Themenstellungen kommen z.B. in Frage: 
 bei der Schulwahl zugrunde gelegten Auswahlkriterien wie z.B. räumliche Nähe von Schulen/ 
Schulformen, Fahrtwege, Schulprofile/ pädagogische Konzepte etc.; 
 „Ganztag“, „Inklusion“, „längeres gemeinsames Lernen“, „Bildungsgerechtigkeit“, „digitale Medi-
en“, „Home schooling/ Distanzlernen“ etc. 
 
2. Beauftragung eines externen Forschungsinstituts 
 
Die Befragung soll durch ein externes Institut durchgeführt werden, das einschlägige Erfahrungen und 
eine hohe Expertise bei der Durchführung komplexer Befragungen im schulischen Kontext hat.  
 
2.1. Kostenschätzung 
 
Nach Marktanalyse müssen hierfür Kosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro brutto einkalkuliert wer-
den. Es liegen zum einen Vergl eichswerte zum Beispiel aus der im Auftrag der Stadt Köln in 2014 
durchgeführten externen Elternbefragung zum Bedarf an Kindertagesbetreuung vor, mit der rund 
30.000 Eltern von Eltern unter Dreijähriger in Köln postalisch und online befragt wurden und die rund 
95.800 Euro brutto kostete. Zum anderen haben unverbindliche Preisanfragen und Preisrecherchen 
bei einschlägigen Forschungsinstituten im Juni 2020 ergeben und bestätigt, dass eine Größenord-
nung der Kosten für eine Elternbefragung zur Schulwahl in Höhe von bis zu 100.000 Euro brutto ge-
rechtfertigt erscheint. 
 
2.2. Auftrag 
 
Das externe Institut soll damit beauftragt werden, 
 eine Befragung der Eltern von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im 
Primarbereich zu ihren Wünschen hinsichtlich der Schulwahl für Kinder im Übergang in die Se-
kundarstufe I durchzuführen, wobei die Befragung repräsentativen Ansprüchen genügen muss, 
 die Ergebnisse der Elternbefragung sozialräumlich differenziert auszuwerten, darzustellen und 
zu interpretieren sowie Empfehlungen zur Gestaltung der Schullandschaft in Köln abzuleiten, 
 Ergebnisse und Empfehlungen in einen ansprechend gestalteten, gut lesbaren Bericht zu fas-
sen und diese Verwaltung und Politik vorzustellen.

4 
 
2.3. Arbeitsschritte 
 
Die Verwaltung geht (vorbehaltlich der Konzeptvorschläge von externen Instituten in ihren Bewerbun-
gen auf die geplante Ausschreibung) davon aus, dass die Elternbefragung in folgenden Arbeitsschrit-
ten umgesetzt werden wird: 
 
 Externe Ausschreibung der Elternbefragung zum Jahresanfang 2021 und Auswahl des Instituts 
im Frühjahr 2021. 
 Konzeptions- und Beteiligungsphase (Frühjahr bis Sommer 2021): Abstimmung und abschlie-
ßende Festlegung der Befragungsmethodik, der Fragestellungen und der Zeitplanung auf der 
Grundlage des ausgewählten Bieterkonzeptes . Die Verwaltung sieht vor, insbesondere die 
Schulpolitik angemessen zu beteiligen, um eine hohe Legitimation der Befragung und ihrer Er-
gebnisse sicher zu stellen. 
 Durchführungsphase (Herbst 2021): Eigentliche Durchführung der Befragung inklusive Anspra-
che der Eltern und ggf. Schulen, je nach Befragungstechnik Versand von Fragebogen etc. 
 Auswertungsphase (Winter 2021): statistische/ sozialwissenschaftliche Auswertung der Befra-
gungsergebnisse mit sozialräumlicher Differenzierung und Ableitung von Empfehlungen. 
 Berichtslegungs- und Präsentationsphase (Frühjahr 2022): Erstellung eines Ergebnisberichtes 
mit Auswertungen, Interpretationen und Empfehlungen, Vorstellung und Diskussion der Ergeb-
nisse in den politischen Gremien. 
 
Die Bewerbungen der externen Institute auf die geplante Ausschreibung sollen folgende Inhalte auf-
weisen: 
 Vorstellung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft mit Darstellung der Tätigkeitsbereiche und 
Nachweis über einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen im Hinblick auf  
 die Durchführung von sozialwissenschaftlichen Befragungen, idealerweise von Elternbe-
fragungen zur Schulwahl oder Befragungen im schulischen Kontext, 
 komplexe, sozialräumlich differenzierte Datenanalysen und -interpretationen sowie fun-
dierte schulentwicklungsplanerische bzw. schulpolitische Ableitungen und Empfehlungen. 
 Konzeptvorschlag mit Zeitplanung und Darstellung der vorgesehenen Arbeitsschritte von Auf-
tragsbeginn bis zur Berichterstattung: Vom Bieter wird ein überzeugender Konzeptentwurf er-
wartet, der insbesondere die Fragen nach der vorgeschlagenen Befragungsmethodik (schriftli-
che Befragung online und/oder offline mittels Fragebogen und/oder leitfadengestützte mündli-
che Befragung in Einzelgesprächen oder Gruppendiskussionen), der genauen Festlegung der 
Zielgruppe (z.B. Eltern von Viert- und/oder Drittklässler*innen) und den vorzusehenden Fragen-
komplexen und einzelnen Fragestellungen ausleuchtet. Wie weiter oben angeführt, erfolgen die 
abschließenden Festlegungen zum Vorgehen in einer Konzeptionsphase unter Beteiligung ins-
besondere der Schulpolitik. 
 Darstellung des Personaleinsatzes mit jeweiliger Qualifikation und Erfahrung. 
 Detaillierte Kostendarstellung und -planung inklusive Darstellung zur Einhaltung der Preisvor-
gabe von 100.000 Euro brutto. 
 
3. Finanzierung der Elternbefragung 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona -Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet.

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Bei der Schulentwicklungsplanung handelt es sich gemäß § 80 Absatz 1 Schulgesetz NRW um eine 
kommunale Pflichtaufgabe. 
„Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Absatz 4 Schulgesetz) der Sicherung eines gleich-
mäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussan-
gebotes in allen Landesteilen.“ 
Schulträger (also auch d ie Stadt Köln) sind gemäß § 78 Absatz 4 Schulgesetz dazu verpflichtet, 
Schulen […] zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die 
Mindestgröße (§ 82 Schulgesetz) gewährleistet ist. Bei der Feststellung des Bedürfnisses für Wahl-
schulen sind gemäß des Erlasses zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden all-
gemeinbildenden Schulen und Berufskollegs (Nr. 2.1) das Schüleraufkommen und der Wille der Er-
ziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Eine Schule kann  nur dort errichtet werden, wo erwartet 
werden kann, dass das Elternwahlverhalten die Errichtung und Fortführung einer Schule in der ge-
setzlichen Regelform dauerhaft gewährleistet. 
Der vorgenannte Erlass bezieht sich auf die schulrechtliche Errichtung eine r konkreten Schule an 
einem konkreten Standort in einem konkreten Schulgebäude. 
In der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 ist ein hoher zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen in wei-
terführenden Schulen dargestellt und nachgewiesen. Für die erforderlichen Schu lbauprojekte ist es 
erforderlich, dass sich die bisher vorgesehene Verteilung der Schulgebäude auf die Schulformen an-
hand einer Elternbefragung zum Schulformwunsch, zumindest für die Größenordnung der Verteilung 
auf die Schulformen, am aktuellen Elternwunsch orientiert. 
 
Die Finanzierung der Elternbefragung ist gesichert. Entsprechende Mittel zur Beauftragung eines ex-
ternen Instituts für die Durchführung der Befragung im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit in Höhe 
von rund 100.000 Euro stehen in 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzei-
le 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
4. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
 
Mit Schreiben vom 29.07.2020 hat das Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung im Kontext der 
Beauftragung einer Elternbefragung Stellung genommen (siehe Anlage):  
 Der Bedarf für die externe Beauftragung sei nachvollziehbar dargestellt.  
 Es werde (in einem vorgehenden Schreiben) nicht dargelegt, auf welchen Annahmen die Kos-
tenkalkulation beruht. Dieser Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes ist in der vorliegenden Be-
schlussvorlage dahingehend aufgegriffen worden, als dass unter 2.1 (Kostenschätzung) nähere 
Angaben zu der erfolgten Marktanalyse und den kalkulierten Kosten gemacht werden. 
 Wenn die Ergebnisse den politischen Gremien durch das externe Institut vorgestellt werden 
sollten, sollte dies bereits bei der Beauftragung berücksichtigt werden, damit keine Auftragser-
weiterung erforderlich ist. Auch dieser Hinweis ist gerne aufgegriffen worden, siehe unter 2.3 
(Arbeitsschritte). Nach Vorstellung der Verwaltung sollte tatsächlich das externe Institut die Er-
gebnisse im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorstellen. Dies wird in der Ausschreibung 
explizit aufgegriffen und eingefordert werden. 
 
5. Weiteres Vorgehen 
 
Nach positivem Bedarfsfeststellungsbeschluss durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung würde 
die Verwaltung unmittelbar die (schon vorbereitete) Ausschreibung der Elternbefragung anstrengen. 
Wie oben unter 2.3 (Arbeitsschritte) angeführt, geht die Verwaltung davon aus, dass die Auswahl des 
Instituts bis Frühjahr 2021 erfolgen kann.

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Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1497 Zeichen

14 29.07.2020 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
IV 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beauftragung einer Elternbefragung zum Schulwahlverhalten; voraussichtliche Kos-
ten rd. 84.000 € netto 
 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA – Nr. 141/11/07/20) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Schreiben vom 16.07.2020 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für 
die o. g. Maßnahme zur Stellungnahme. 
 
Aufgrund der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 soll eine Elternbefra-
gung zum Schulwahlverhalten durchgeführt werden, da die letzte Befragung zum Schulwahl-
verhalten bereits acht Jahre zurückliegt. Bezüglich der Details verweise ich auf Ihr Schrei-
ben. 
 
Aufgrund der engen personellen Situation in der Stabsstelle Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung soll die Befragung durch ein externes Institut durchgeführt werden. 
 
Der Bedarf für die externe Beauftragung ist für mich nachvollziehbar dargestellt. 
 
Zu dem von Ihnen zugrunde gelegten Kosten kann ich keine Ausführungen machen, da nicht 
dargelegt wurde, auf welchen Annahmen Ihre Kalkulation bzw. Schätzung beruht. Ich möch-
te aber auf folgendes hinweisen: 
 
Sofern die Ergebnisse den politische Gremien nicht wie im Jahr 2012 durch die Fachverwal-
tung selbst vorgetragen werden sollen, sondern durch das externe Institut durchzuführen ist, 
bitte ich dies bereits bei der Beauftragung zu berücksichtigen, damit keine Auftragserweite-
rung erforderlich wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Hemsing

Beratungsverlauf (1)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2149/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.12.2020
Erstellt
15.07.2020 10:38