AN/1183/2020
hier: Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.08.2020 AN/1183/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 hier: Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, seit 2016 ist mit den verschiedenen Planungen zum Baufeld „Nördlich Colonius und der den Ratsfraktionen im April 2020 von der Verwaltung zur Kenntnis gegebenen Planungsgrundlage „Städtebauliche Entwicklung | Campus Colonius Nord – Mitte – Süd“ deutlich geworden, dass im Gebiet um die Subbelrather Straße bis zur Venloer Straße östlich Innere Kanalstraße verschie- dene Entwicklungsabsichten unterschiedlicher Vorhabenträger im Inneren Grüngürtel bestehen. Der Innere Grüngürtel als Teil des einzigartigen Kölner Grünsystems ist ein hoch zu achten- des stadtgestalterisches Erbe und gleichzeitig ein äußerst wichtiges Element für das Stadt- klima und die Naherholung. Aus diesen Gründen bestehen an dieser Stelle ein beträchtliches Schutzbedürfnis und ein ähnlich hoher stadtgestalterischer Anspruch wie bspw. beim Rhein- panorama. Um an dieser Stelle zu einer geordneten, verträglichen und qualitätvollen Entwicklung zu kommen, bitten Sie die antragstellenden Fraktionen, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße/In- nerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein Werkstattverfahren durchzu- führen, der/das folgende Aspekte betrachtet und Fragen klären soll: - 2 - a. Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und Höhenentwicklungen sind hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und grünraumverträglich? b. Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet die ökologische Funktion des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu verbessern? Die Aspekte der Frisch- luftversorgung der umgebenden Stadtteile, Verschattungen, Auswirkungen auf das Stadtklima, die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestra- tegie/ Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Ge- bäude sind als Green Buildings zu planen. c. Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat zu einer möglichen Mehr- ausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen Verbesserung des Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter Flächen, öffentliche Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke; langfristige Pflegebei- träge o. ä.)? d. Als Grundlagen weiterer zu klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag AN/0384/2020 vom 26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen: Historische und stadtgestalterische Rahmenbedingungen, Denkmalschutz Sichtbeziehungen, Blickachsen und Verschattungsbereiche Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier vor allem bezogen auf die Qualität des Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und Naherholungsfläche ÖPNV-Anbindung, Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr Öffentlich zugängliche Nutzungen der Erdgeschosse insbesondere zum Park, öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse 2. Ein Verfahren zur fachlichen und bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwal- tung zu entwickeln und dem Fachausschuss vorzulegen. 3. Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis von Bebauung und Park entwickelt und im Fachausschuss beraten werden. 4. In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen Verfahrens soll auf dem Grundstück Nördlich Colonius auf Grundlage des in der ersten Stufe entwickelten städtebaulichen Konzeptes und mit den ersten Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die Grundlage für die Entwicklung eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes gelegt werden." Begründung: Die mehr oder minder großen oder kleinen Eingriffe in das wertvolle Kölner Grünsystem nehmen in Zeiten des Wachstums stetig zu. Im Sinne der Generationengerechtigkeit gilt es hier ein ökologisch zusammenhängendes Grünsystem zu schützen und weiterzuentwickeln. Aufgrund dessen muss jede Art der Bebauung, auch am Rand dieses Ökosystems, äußerst sorgfältig betrachtet werden und erkennbar einen Mehrwert für die Kölnerinnen und Kölner darstellen. Ein städtebaulicher Wettbewerb/ein Werkstattverfahren muss hierzu einen Beitrag leisten, um vor Eintritt in Planungsprozesse eine grundlegende und transparente Abwägung der ge- - 3 - samtstädtischen Interessen mit privaten Entwicklungsinteressen in dieser empfindlichen La- ge zu ermöglichen. Das Ergebnis soll sich an den Qualitätsmaßstäben messen lassen, die für ähnlich prominente Stadtlagen, wie bspw. die Parkstadt Süd am zukünftigen Inneren Grüngürtel Süd, angelegt werden. Begründung der Dringlichkeit: Es ist erkennbar, dass für nördlich und südlich Colonius ein Entwicklungsbedarf be- steht. Damit der gewünschten Entwicklung mit städtebaulich notwendiger Qualität begeg- net werden kann, muss nun zeitnah im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewer- bes geklärt werden, welche Anforderungen an die Weiterentwicklung dieses Gebie- tes gestellt werden müssen. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Subbelrather Straße
- Venloer Straße
- Innere Kanalstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1183/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 31.08.2020 12:28