Mandari Insight

AN/1183/2020

hier: Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 31.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

5897 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.08.2020 
 
AN/1183/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
 
hier: Entwicklung im Bereich nördlich und südlich Colonius 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
seit 2016 ist mit den verschiedenen Planungen zum Baufeld „Nördlich Colonius und der den 
Ratsfraktionen im April 2020 von der Verwaltung zur Kenntnis gegebenen Planungsgrundlage 
„Städtebauliche Entwicklung | Campus Colonius Nord – Mitte – Süd“ deutlich geworden, dass im 
Gebiet um die Subbelrather Straße bis zur Venloer Straße östlich Innere Kanalstraße verschie-
dene Entwicklungsabsichten unterschiedlicher Vorhabenträger im Inneren Grüngürtel bestehen. 
Der Innere Grüngürtel als Teil des einzigartigen Kölner Grünsystems ist ein hoch zu achten-
des stadtgestalterisches Erbe und gleichzeitig ein äußerst wichtiges Element für das Stadt-
klima und die Naherholung. Aus diesen Gründen bestehen an dieser Stelle ein beträchtliches 
Schutzbedürfnis und ein ähnlich hoher stadtgestalterischer Anspruch wie bspw. beim Rhein-
panorama.  
 
Um an dieser Stelle zu einer geordneten, verträglichen und qualitätvollen Entwicklung zu 
kommen, bitten Sie die antragstellenden Fraktionen, folgenden Antrag in die Tagesordnung 
des nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich nördlich 
Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren Kanalstraße/In-
nerer Grüngürtel einen städtebaulichen Wettbewerb/ ein Werkstattverfahren durchzu-
führen, der/das folgende Aspekte betrachtet und Fragen klären soll:

- 2 - 
 
a. Welche Nutzungen, baulichen Typologien, Dichten und Höhenentwicklungen sind 
hier – ausgehend vom heutigen Bestand - stadtbild- und grünraumverträglich?  
b. Welche Art und Weise der Bebauung ist dazu geeignet die ökologische Funktion 
des Inneren Grüngürtels an dieser Stelle zu verbessern? Die Aspekte der Frisch-
luftversorgung der umgebenden Stadtteile, Verschattungen, Auswirkungen auf 
das Stadtklima, die Auswirkung von Fallwinden und die Klimawandelvorsorgestra-
tegie/ Klimaresilienz müssen hierbei beachtet und gewährleistet werden. Die Ge-
bäude sind als Green Buildings zu planen.  
c. Welche Beiträge können die Vorhabenträger adäquat zu einer möglichen Mehr-
ausnutzung ihrer Grundstücke zur Sicherung und langfristigen Verbesserung des 
Grüngürtels an dieser Stelle leisten (Schaffung unversiegelter Flächen, öffentliche 
Mitnutzung, öffentliche Durchwegungen der Grundstücke; langfristige Pflegebei-
träge o. ä.)? 
d. Als Grundlagen weiterer zu klärender Fragestellungen sind u.a. die im Ratsantrag 
AN/0384/2020 vom 26.3.2020 genannten Punkte angepasst zu berücksichtigen: 
 Historische und stadtgestalterische Rahmenbedingungen, Denkmalschutz 
 Sichtbeziehungen, Blickachsen und Verschattungsbereiche 
 Sozialer und öffentlicher Nutzen – hier vor allem bezogen auf die Qualität des 
Inneren Grüngürtels als Bewegungs- und Naherholungsfläche 
 ÖPNV-Anbindung, Verkehrsentwicklung/ruhender Verkehr 
 Öffentlich zugängliche Nutzungen der Erdgeschosse insbesondere zum Park,  
öffentlich zugängliche Nutzungen der Dachgeschosse 
 
2. Ein Verfahren zur fachlichen und bürgerschaftlichen Beteiligung ist von der Verwal-
tung zu entwickeln und dem Fachausschuss vorzulegen. 
3. Für den städtebaulichen Wettbewerb/das Werkstattverfahren sollen bereits vorab 
städtebauliche Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhe, Nutzungen (insbesondere der 
Erd- und Dachgeschosse, qualitätssichernde Planungsstandards und das Verhältnis 
von Bebauung und Park entwickelt und im Fachausschuss beraten werden. 
4. In einer zweiten Stufe des wettbewerblichen Verfahrens soll auf dem Grundstück 
Nördlich Colonius auf Grundlage des in der ersten Stufe entwickelten städtebaulichen 
Konzeptes und mit den ersten Preisträgern des städtebaulichen Wettbewerbs die 
Grundlage für die Entwicklung eines VEP`s mit dem Eigentümer des Grundstückes 
gelegt werden." 
 
 
Begründung:  
 
Die mehr oder minder großen oder kleinen Eingriffe in das wertvolle Kölner Grünsystem 
nehmen in Zeiten des Wachstums stetig zu. Im Sinne der Generationengerechtigkeit gilt es 
hier ein ökologisch zusammenhängendes Grünsystem zu schützen und weiterzuentwickeln. 
Aufgrund dessen muss jede Art der Bebauung, auch am Rand dieses Ökosystems, äußerst 
sorgfältig betrachtet werden und erkennbar einen Mehrwert für die Kölnerinnen und Kölner 
darstellen.  
Ein städtebaulicher Wettbewerb/ein Werkstattverfahren muss hierzu einen Beitrag leisten, 
um vor Eintritt in Planungsprozesse eine grundlegende und transparente Abwägung der ge-

- 3 - 
 
samtstädtischen Interessen mit privaten Entwicklungsinteressen in dieser empfindlichen La-
ge zu ermöglichen. Das Ergebnis soll sich an den Qualitätsmaßstäben messen lassen, die 
für ähnlich prominente Stadtlagen, wie bspw. die Parkstadt Süd am zukünftigen Inneren 
Grüngürtel Süd, angelegt werden. 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Es ist erkennbar, dass für nördlich und südlich Colonius ein Entwicklungsbedarf be-
steht. 
Damit der gewünschten Entwicklung mit städtebaulich notwendiger Qualität begeg-
net werden kann, muss nun zeitnah im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewer-
bes geklärt werden, welche Anforderungen an die Weiterentwicklung dieses Gebie-
tes gestellt werden müssen. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag gewährleistet. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer       GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Subbelrather Straße
  • Venloer Straße
  • Innere Kanalstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1183/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
31.08.2020
Erstellt
31.08.2020 12:28