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2010/0424

Einführung eines dauerhaften Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten bei Anmeldung eines Erstwohnsitzes

Magistratsvorlage 22.09.2010

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2010/0424

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2010/0424

4494 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II 20 
VI 32 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0424 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einführung eines dauerhaften Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten bei 
Anmeldung eines Erstwohnsitzes 
 
Vorlage vom: 19.11.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Allen Studentinnen und Studenten, die ab dem 01.01.2011 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
einen Hauptwohnsitz anmelden und diesen mindestens 1 Jahr aufrecht erhalten, wird ein einmaliges 
Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € gewährt. 
 
Das Begrüßungsgeld kann frühestens 1 Jahr nach der Anmeldung eingelöst werden. 
 
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2011 und den Folgehaushalten zur Verfügung 
gestellt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2010  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.2010 dem Haushaltssicher ungskonzept (HSK) der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestimmt. Die im HSK aufgeführten Maßnahmen müssen daher 
nunmehr umgesetzt werden. 
 
Eine der Maßnahmen des HSK lautet: 
 
„Einführung eines dauerhaften Begrüßungsgeldes für Studenten bei Anmeldung eines Erst-
wohnsitzes“. Der Maßnahme wurde zugestimmt. Das Begrüßungsgeld soll eingeführt werden. 
 
In der Sitzung am 4.11.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung weiterhin beschlossen die 
Zweitwohnungssteuer einzuführen und dies „mit der Wi edereinführung des Begrüßungsgeldes in 
Höhe von 100,00 € für Personen, die sich mit Erstwohnsitz in Darmstadt anmelden, zu verbinden. 
Dieser Beschluss der Stadtverordnetenversammlung muss nun umgesetzt und konkretisiert werden. 
Dies soll wie in Ziffer 1 des Beschlussvorschlages dargelegt geschehen.  
 
Durch die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studentinnen und Studenten soll erreicht 
werden, dass sich mehr Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt anmelden und sich die Einwohnerzahl dauerhaft erhöht. Insbesondere soll der betroffene 
Personenkreis dazu bewegt werden, statt eines Nebenwohnsitzes einen Hauptwohnsitz in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt anzumelden. Mit steigender Einwohnerzahl erhöhen sich mittel- und 
langfristig die Schlüsselzuweisungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Ausgehend von der Annahme, dass sich ca. 2.500 Studentinnen und Studenten jährlich neu mit 
Hauptwohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt anmelden (im letzten Jahr gab es ca. 5000 
Studenten im 1. Semester), ergeben sich ab 2012 jährliche Ausgaben in Höhe von ca. 250.000,00 
€. Hinzu kommt ein zusätzlicher Sachaufwand beim Bürger- und Ordnungsamt in Höhe von ca. 
10.000,00 € jährlich (ab 2011). Zusätzliches Personal wäre trotz eines  personellen Mehraufwandes 
wegen dieser Maßnahme nicht erforderlich.  
 
Höhere Einnahmen würden sich voraussichtlich ab 2013 über die Schlüsselzuweisungen an die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ergeben. Deren Höhe ist nur schwer abzuschätzen. Bei einer im 
zweiten Halbjahr 2006 vom Bürger- und Ordnungsamt durchgeführten befristeten Begrüßungs-
geldaktion hatten 710 Personen ihren Wohnungsstatus von Neben- in Hauptwohnung geändert. Die 
Aktion verursachte seinerzeit Kosten in Höhe von knapp 75.000,00 €. Ab 2008 dürften sich bei den 
Schlüsselzuweisungen Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 250.000,00 € ergeben haben. Der 
Ertrag für die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag daher um ein Vielfaches über dem Aufwand. 
 
Entsprechendes dürfte bei der Einführung eines dauerhaften Begrüßungsgeldes für Studentinnen 
und Studenten gelten. Die Zahl der Empfänger/innen des Begrüßungsgeldes ist hier

3 
... 
aber weit höher zu veranschlagen, da die Begrüßungsgeldaktion im Jahre 2006 ausschließlich auf 
Personen zielte, die bereits mit Nebenwohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeldet 
waren.  
 
 
 
 
Darmstadt, 19.11.2010 
 
Der Dezernent II      Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister       Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0424
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00