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Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung

Beschlussvorlage Ausschuss 0490/2023 vom 24.02.2023

Stand: Am 14.03.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0490/2023 Freigabedatum 24.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel in Höhe von 90.000 € zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ für die nachfolgenden Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen im Rahmen der institutionellen Förderung: Zuschussnehmer Freigabe/ Zusetzung 2023/2024 bisherige Förderhöhe neue Förderhöhe ab 2023 Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten (Sparte Musik) 70.000 € 400.000 € 470.000 € Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH (Sparte Bildende Kunst) 20.000 € 15.000 € 35.000 € Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun- gen. Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 90.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen des AN/1726/2022 für die nachfolgenden Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Fi- nanzplanung insgesamt 140.000 € zusätzlicher Fördermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlosse- nen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 90.000 € für die Jahre 2023 und 2024 sind ein Teil dessen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die Position „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene Literaturhaus“ (Sparte Literatur) wird im Umfang von 25.000 € mit gesonderter Beschlussvorlage (0495/2023) eingebracht. Die Positi- on „Gedenkort Jawne“ (25.000 €) wird durch das NS-Dokumentationszentrum umgesetzt. Die Freigabe dieser Mittel ist daher nicht Gegenstand dieser Vorlage. Initiative Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten (Sparte Musik): Freigabe von 70.000 Euro Als eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung wurde der Stadtgarten Köln in den ver- gangenen fünf Jahren zum Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik ausgebaut. Unter anderem wurden gemeinsam mit dem Land NRW der Betriebskostenzuschuss (BKZ) aufgestockt und die Räumlichkeiten instandgesetzt. Das Studio 672 wurde baulich verändert 3 und zum Klub Jaki erweitert. Insgesamt konnten durch die Aufstockung des Betriebskosten- zuschusses und die baulichen Maßnahmen die Aufführungs- und Produktionsbedingungen der lokalen Musikszene nachhaltig verbessert und gleichzeitig eine Internationalisierung der Kölner Szene geschaffen werden. Zur Ausweitung des Konzertbetriebs und weiteren Profilie- rung des Programms soll der Betriebskostenzuschuss um 70.000 Euro aufgestockt werden. Die institutionelle Förderung für den Initiative Kölner Jazzhaus e.V. beträgt somit ab 2023 470.000 € p.a. Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH (Sparte Bildende Kunst): Freigabe von 20.000 Eu- ro Bis zum Jahr 2022 einschließlich war Fördermittelnehmer der Kunstraum Fuhrwerkswaage e.V. An seine Stelle tritt ab 01.01.2023 die Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH, welche den Kunstort zukünftig betreiben wird. Der Kunstraum Fuhrwerkswaage e.V. bleibt jedoch weiter bestehen und unterstützt den Betrieb künftig gemäß den Vereinszwecken. 2023 wechselte der Eigentümer der Ausstellungshalle in Sürth. Mit diesem Eigentümerwech- sel, der perspektivisch auch Umbaumaßnahmen der Ausstellungshalle vorsieht, ging ebenso eine Neukonzeptionierung mit Professionalisierung der Betreiberstruktur einher. Mit der Auf- stockung der institutionellen Förderung von 15.000 € p. a. auf 35.000 € p. a. soll im Schwer- punkt daher eine Betriebsleitung im Beschäftigungsverhältnis mit der Fuhrwerkswaage Kunst- raum gGmbH halbtags angestellt werden. Neben der Organisation des laufenden Ausstel- lungsbetriebes im Kunstraum der Fuhrwerkswaage in der Bergstraße 79 sowie dessen unmit- telbarem Umfeld in Köln-Sürth soll die Betriebsleitung auch die Fördermittelakquise sowie unter Nutzung einer noch zu beschaffenden, umfassenden Softwarelösung Themenbereiche wie Webauftritt, Onlineshop, aber auch Buchhaltung und Abrechnung intensivieren und weiter professionalisieren. In der Folge wird der Erhalt der Struktur gestärkt. Die künstlerische Lei- tung des Hauses bleibt zunächst bestehen, soll aber perspektivisch auf eine andere Person übergehen. Die institutionelle Förderung an die Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH beträgt somit ab 2023 35.000 € p.a. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 90.000 € p. a. im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 be- rücksichtigt. Die in 2025ff erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 90.000 € p. a. wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0490/2023 Stand: 24.10.2023 Sachstandsbericht Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel in Höhe von 90.000 € zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ für die nachfolgenden Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen im Rahmen der institutionellen Förderung: Zuschussnehmer Freigabe/ Zusetzung 2023/2024 bisherige För- derhöhe neue Förderhöhe ab 2023 Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten (Sparte Musik) 70.000 € 400.000 € 470.000 € Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH (Sparte Bildende Kunst) 20.000 € 15.000 € 35.000 € Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun- gen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wurde in 2023 bzw. wird auch künftig umgesetzt und die Fördermittel entspre- chend verausgabt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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