0490/2023
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung
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Beschlussvorlage Ausschuss
6278 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0490/2023
Freigabedatum
24.02.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im
Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel
in Höhe von 90.000 € zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ für die nachfolgenden
Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des
Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen im Rahmen der institutionellen Förderung:
Zuschussnehmer Freigabe/
Zusetzung
2023/2024
bisherige
Förderhöhe
neue
Förderhöhe
ab 2023
Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten
(Sparte Musik)
70.000
€
400.000
€
470.000
€
Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH
(Sparte Bildende Kunst)
20.000
€
15.000
€
35.000
€
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen.
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 90.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen des
AN/1726/2022 für die nachfolgenden Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Fi-
nanzplanung insgesamt 140.000 € zusätzlicher Fördermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie
Szene“ bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlosse-
nen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen
Auswirkungen in Höhe von 90.000 € für die Jahre 2023 und 2024 sind ein Teil dessen. Die
Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses.
Die Position „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene Literaturhaus“ (Sparte Literatur) wird im
Umfang von 25.000 € mit gesonderter Beschlussvorlage (0495/2023) eingebracht. Die Positi-
on „Gedenkort Jawne“ (25.000 €) wird durch das NS-Dokumentationszentrum umgesetzt. Die
Freigabe dieser Mittel ist daher nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Initiative Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten (Sparte Musik): Freigabe von 70.000
Euro
Als eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung wurde der Stadtgarten Köln in den ver-
gangenen fünf Jahren zum Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik ausgebaut.
Unter anderem wurden gemeinsam mit dem Land NRW der Betriebskostenzuschuss (BKZ)
aufgestockt und die Räumlichkeiten instandgesetzt. Das Studio 672 wurde baulich verändert
3
und zum Klub Jaki erweitert. Insgesamt konnten durch die Aufstockung des Betriebskosten-
zuschusses und die baulichen Maßnahmen die Aufführungs- und Produktionsbedingungen
der lokalen Musikszene nachhaltig verbessert und gleichzeitig eine Internationalisierung der
Kölner Szene geschaffen werden. Zur Ausweitung des Konzertbetriebs und weiteren Profilie-
rung des Programms soll der Betriebskostenzuschuss um 70.000 Euro aufgestockt werden.
Die institutionelle Förderung für den Initiative Kölner Jazzhaus e.V. beträgt somit ab 2023
470.000 € p.a.
Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH (Sparte Bildende Kunst): Freigabe von 20.000 Eu-
ro
Bis zum Jahr 2022 einschließlich war Fördermittelnehmer der Kunstraum Fuhrwerkswaage
e.V. An seine Stelle tritt ab 01.01.2023 die Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH, welche den
Kunstort zukünftig betreiben wird. Der Kunstraum Fuhrwerkswaage e.V. bleibt jedoch weiter
bestehen und unterstützt den Betrieb künftig gemäß den Vereinszwecken.
2023 wechselte der Eigentümer der Ausstellungshalle in Sürth. Mit diesem Eigentümerwech-
sel, der perspektivisch auch Umbaumaßnahmen der Ausstellungshalle vorsieht, ging ebenso
eine Neukonzeptionierung mit Professionalisierung der Betreiberstruktur einher. Mit der Auf-
stockung der institutionellen Förderung von 15.000 € p. a. auf 35.000 € p. a. soll im Schwer-
punkt daher eine Betriebsleitung im Beschäftigungsverhältnis mit der Fuhrwerkswaage Kunst-
raum gGmbH halbtags angestellt werden. Neben der Organisation des laufenden Ausstel-
lungsbetriebes im Kunstraum der Fuhrwerkswaage in der Bergstraße 79 sowie dessen unmit-
telbarem Umfeld in Köln-Sürth soll die Betriebsleitung auch die Fördermittelakquise sowie
unter Nutzung einer noch zu beschaffenden, umfassenden Softwarelösung Themenbereiche
wie Webauftritt, Onlineshop, aber auch Buchhaltung und Abrechnung intensivieren und weiter
professionalisieren. In der Folge wird der Erhalt der Struktur gestärkt. Die künstlerische Lei-
tung des Hauses bleibt zunächst bestehen, soll aber perspektivisch auf eine andere Person
übergehen.
Die institutionelle Förderung an die Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH beträgt somit ab
2023 35.000 € p.a.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung sind Aufwandsermächtigungen
in Höhe von 90.000 € p. a. im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 –
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 be-
rücksichtigt.
Die in 2025ff erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 90.000 € p. a. wird das Dezernat für
Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1411 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0490/2023
Stand: 24.10.2023
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2023ff – institutionelle Förderung
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im
Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel
in Höhe von 90.000 € zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ für die nachfolgenden
Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des
Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen im Rahmen der institutionellen Förderung:
Zuschussnehmer Freigabe/
Zusetzung
2023/2024
bisherige För-
derhöhe
neue
Förderhöhe
ab 2023
Kölner Jazzhaus e.V. bzw. Stadtgarten
(Sparte Musik)
70.000
€
400.000
€
470.000
€
Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH
(Sparte Bildende Kunst)
20.000
€
15.000
€
35.000
€
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 bzw. wird auch künftig umgesetzt und die Fördermittel entspre-
chend verausgabt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0490/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 12:12