4110/2022
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
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Dezernat, Dienststelle II/20/20/01 Vorlagen-Nummer 02.12.2022 4110/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Alternative Finanzierungsinstrumente zur Finanzierung nachhaltiger und grüner Projekte Auch in den kommenden Jahren wird es eine kontinuierliche Herausforderung darstellen, die städti- schen Anstrengungen zum Schutz des Klimas auszubauen und zu finanzieren. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat das Finanzdezernat angekündigt, sich in diesem Jahr mit alternativen Finanzie- rungsinstrumenten auseinanderzusetzen, die speziell für die grüne Transformation genutzt werden können. Im Fokus der konzeptionellen Überlegungen stehen dabei auf dem Kapitalmarkt als sogenannte Green Bonds einzuordnende Anleihen oder Schuldscheindarlehen, die zur Refinanzierung von nach- haltigen und mit positiven Klima- und Umweltauswirkungen verbundenen Projekten ausgegeben wer- den können. Die Verwaltung hat sich mit den Voraussetzungen grüner Finanzierungen sowie den damit verbundenen Vor-und Nachteilen für Köln auseinandergesetzt und ein Konzept zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage erstellt. Wesentliche Inhalte der konzeptionellen Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln Kommunalrechtlich sind Bankkredite, Schuldscheindarlehen und Anleihen gleichwertige Finanzie- rungsinstrumente. Bei der Aufnahme finanzieller Mittel sind die haushaltswirtschaftlichen Grundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ sowie die Nachrangigkeit der Finanzierungsinstrumente nach § 77 Absatz 4 GO NRW zu beachten. Sowohl die Kredite für Investitionen als auch die Kredite zur Liquiditätssicherung können in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Anleihen oder Schuld- scheindarlehen, aufgenommen werden. Die Begebung einer Anleihe oder eines Schuldscheindarle- hens stellt ein alternatives Finanzierungsinstrument dar und ist wie die Kreditaufnahme im Rahmen der Kreditermächtigung zu berücksichtigen. Die nachfolgende Tabelle stellt die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente, den Bankkredite, das Schuldscheindarlehen und die Anleihe dar: Bankkredit Schuldschein- darlehen Anleihe Rechtsgrundlage Darlehen nach § 488 BGB, durch Kreditvertrag möglich Darlehen nach § 488 ff. BGB, Namenspa- pier Wertpapier § 793 ff. BGB, Inhaberpapier Vertrag Individueller Vertrag zwischen Bank und Kommune Bilateraler Vertrag Inhaberpapier Laufzeiten frei verhandelbar frei verhandelbar i.d.R. 2-15 Jahre, länger möglich frei verhandelbar i.d.R. 2-15 Jahre, länger möglich Volumen frei verhandelbar Sinnvoll ab 25 Mio. € Sinnvoll ab 100 Mio. €, 2 Stückelung möglich (z.B. 1.000 Euro) Investoren Banken Deutschland: Banken, Versicherungen, Ver- mögensverwalter, Pensionskassen, Fonds International: Banken, Versicherungen, Pen- sionskassen, Fonds, Privatpersonen Verkauf/Abtretung durch Investoren möglich Grundsätzlich ja Forderung kann au- ßerbörslich (OTC) abgetreten werden Verkauf immer mög- lich, da börsennotiert Tilgungstruktur Flexibel vereinbar Flexibel vereinbar, aber Endfälligkeit be- vorzugt Endfälligkeit Kosten allgemein Sehr gering Mittel: Vertrieb und Marke- ting, Dokumentation, Zahlstellendienst, Bankenprovision etc. Hoch: Börsenzulassung, Vertrieb und Marke- ting, Dokumentation, Zahlstellendienst, Bankenprovision etc. Rating Nicht notwendig Nicht notwendig Ggf. Notwendig Kosten Green Bond i.d.R. 1 BP (= 0,01%) des Schuldschein - volumens, (bei 25 Mio. € sind das 2.500 €) zzgl. Beratungskosten externer Agentur zwi- schen 20.000 und 75.000 Euro i.d.R. 1 BP (= 0,01%) des Anleihevolumens (bei 100 Mio. € sind das 10.000 €) zzgl. Beratungskosten ex- terner Agentur zwi- schen 20.000 und 75.000 Euro Green Bonds werden als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die ausschließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“. Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem Risikoprofil und der Renditeerwartung. Allerdings sind die Kosten einen Green Bon d zu vergeben, aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, nochmal höher als bei „normalen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen. Gleichzeitig sind Green Bonds für Investoren besonders attraktiv, weshalb teilweise ein gewisser Zinsvorteil gegenüber „nor- malen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen realisiert werden kann (sog. Greenium). Green Bonds werden als Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune mit der Finanzierung von Projekten angesehen. Sie können Kommunen die Chance bieten, neue Kapitalge- ber für sich zu gewinnen (Portfolio -Diversifikation) und die Außenwirkung zu verbessern. In dem Zu- sammenhang geht es meist um die Erschließung neuer nationaler und internationaler Investoren. Sie ermöglichen Kommunen den Übergang vom Kreditmarkt zu den Kapitalmärkten und damit den Zu- gang zu einem umfangreichen Investorenuniversum. Eine Alternative zu Green Bonds sind Social Bonds und Sustainability Bonds. Alle bisher bekannten Emissionen waren mehr fach überzeichnet - was für eine erfolgreiche Transaktion spricht - und könnten daher ggf. zu leicht günstigeren Konditio- nen im Vergleich zum Kommunaldarlehen führen. Green Bonds bieten Emittenten in jedem Fall einen Zinsvorteil gegenüber einer herkömmlichen Anleihe bzw. einem herkömmlichen Schuldscheindarle- hen. Die Kriterien einen Green Bond zu erfüllen ist mit einem hohen Aufwand verbunden, langwierig und aufgrund der Einbeziehung von Banken und Beratungsgesellschaften vergleichsweise kostenintensiv. Darüber hinaus ist der Begriff „green“ nicht eindeutig definiert, es fehlt (noch) an einheitlichen und verbindlichen Standards. Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie z.B. der Verschul- dungsquote bieten Green Bonds keine Vorteile. Besonders zu beachten ist, dass die Festlegung der Finanzierungskonditionen für eine große Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber einer kontinuierlichen Kreditaufnahme ein sehr hohes „Timingrisiko“ birgt. Letztlich werden für einen vergleichsweise hohen Betrag die Refinanzierungskon- ditionen in einem kleinen Zeitfenster an einem bestimmten Tag „abgegriffen“. Nach den bisherigen 3 Erfahrungen liegt dieses Zeitfenster bei etwa zwei Stunden. Im Anschluss nach einer finalen Ent- scheidung (Go-or- No-Go-Call) ist die Entscheidung über die Begebung der Anleihe nicht mehr rever- sibel. Eine Verteilung der Aufnahme von Finanzmitteln mittels eines Green Bond ist damit nicht auf Zeit verteilbar. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form von An- leihen und Schuldscheindarlehen: Vorteile Nachteile Anleihen und Schuld- scheindarlehen Außenwirkung wird verbessert Höherer Kosten als bei einem Kommunaldarlehen Verbindung von strategischen Nachhal- tigkeitszielen einer Kommune mit der Finanzierung von Projekten Höherer Verwaltungsaufwand u.a. auf- grund des Controlling und Reporting als bei einem Kommunaldarlehen Erschließung neuer Investoren, Diversifikation der Gläubigerstruktur i.d.R keine vorzeitige Tilgung oder Kündi- gung im Vergleich zum Kommunaldarlehen möglich Schonung der städtischen Kreditlimits bei den bisherigen Geldgebern, vor dem Hintergrund des steigenden Finanzbedarfs Grüne Finanzierungsinstrumente werden hervorgehoben, kann zu einer Unter- scheidung in „gute und schlechte Kredite“ führen, unter dem Aspekt des Gemein- wohls kritisch zu sehen Anleihen Größerer Investorenkreis als beim Schuldscheindarlehen Höherer Dokumentationsaufwand auf- grund Börsenplatzierung (höhere Kosten) im Vergleich zum Schuldscheindarlehn Bürger*innen können Anleihen durch kleinere Stückelung erwerben Dadurch höherer Aufwand und höhere Kosten (u.a. MiFid -konform, Beratungsge- spräche, etc.) im Vergleich zum Kommu- naldarlehen und Schuldscheindarlehen Kursschwankungen der Anleihe und ggf. Rating erforderlich Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht oder das Vorliegen von Prospektfehlern birgt sehr hohe Gefahren, da der Emittent der Anleihe hierfür die Haftung überneh- men muss Schuldscheindarlehen Geringere Dokumentationsaufwand aufgrund fehlender Börsenplatzierung Eingeschränktere Handelbarkeit im Ver- gleich zur Anleihe Geringere Kosten im Vergleich zu An- leihe, aufgrund kleinerem Volumen und da keine Börsenplatzierung notwendig ist Handlungsempfehlungen In der Summe stellt die Emission eines oder mehrerer Green Bonds hohe inhaltliche und formale An- forderungen an die Stadt Köln. Daneben sind zusätzliche Aufwendungen erforderlich. Zudem wird eine Vorbereitungszeit von 9-12 Monaten für die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen benötigt. Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen werden jedoch angesichts der sich mit hoher Dynamik ändernden Finanzmärkte zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Zukunft eine sinnvolle Ergän- zung der bisherigen Refinanzierung über Kommunaldarlehen darstellen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäu- dewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green Bond/Social Bond in Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vorzubereiten und ergreift in dem Zu- sammenhang folgende Maßnahmen: 4 Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums geeigneten und erfahrenen „grünen“ Banken Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher Verhandlungsgespräche mit möglichen „grünen“ Investoren insbesondere mit in Köln ansässi- gen Versicherungen Entwicklung einer geeigneten „Verdingungsunterlage“ für einen Wettbewerb zur Gewinnung eines Konsortiums Prüfung der Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften Entwicklung eines jederzeit einsetzbaren Frameworks für einen Green Bond /Social Bond (Hinweis: Diese Maßnahme wird kostenpflichtig sein) Definition geeigneter Prozesse für die Auflegung eines Green Bond Etablierung der laufenden Erstellung einer stadtweiten Projektliste mit geeigneten Projekten. Eine Finanzierung der Maßnahmen ist aus dem Teilplan 1601 möglich. Weitere Details ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Unterlage „Konzeptionelle Überle- gungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln“. Den Gremien wird im 2. Quartal 2023 über den Sachstand und über den weiteren Fortgang berichtet Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
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Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von
Green Bonds durch die Stadt Köln
Amt Kämmerei-Konzernfinanzierung
Gliederungsziffer II/20/20/01
Datum 30.11.2022
Autor:in Sandra Röseler
Version 1.4
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................... 2
1. Vorbemerkung ........................................................................................................................ 3
2. Aktuelle (Re-) Finanzierungssituation der Stadt Köln............................................................ 6
2.1. Allgemeines ..................................................................................................................... 6
2.2. Entwicklung der Investitionskredite ................................................................................. 6
3. Rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen ..................................................................... 9
3.1. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen........................................................................ 9
3.2. Sonstige Rahmenbedingungen ....................................................................................... 9
4. Derzeitige Finanzmarktsituation........................................................................................... 10
5. Green Bonds als Refinanzierungsinstrument ...................................................................... 11
5.1. Allgemeines ................................................................................................................... 11
5.2. Vorteile Green Bonds .................................................................................................... 11
5.3. Nachteile von Green Bonds .......................................................................................... 11
5.4. Kommunale Erfahrungsbeispiele .................................................................................. 13
5.4.1. Allgemeines............................................................................................................. 13
5.4.2. Münster ................................................................................................................... 14
5.4.3. Hannover ................................................................................................................. 14
5.4.4. München.................................................................................................................. 15
5.4.5. Interkommunale Kooperation.................................................................................. 15
5.5. Wirtschaftlichkeit............................................................................................................ 16
5.5.1. Allgemein................................................................................................................. 16
5.5.2. Beauftragung eines Bankenkonsortium ................................................................. 16
5.5.3. Beauftragung sonstiger Leistungen ........................................................................ 16
5.5.4. Wirtschaftlichkeitsvergleich..................................................................................... 17
6. Umsetzungsmöglichkeiten bei der Stadt Köln ..................................................................... 18
6.1. Geeignete Refinanzierungsobjekte ............................................................................... 18
6.2. Zeitliche Perspektive für die Umsetzung eines Green Bond ........................................ 19
7. Handlungsempfehlung ......................................................................................................... 20
Anhang ...............................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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1. Vorbemerkung
Kommunalrechtlich sind Bankkredite, Schuldscheindarlehen und Anleihen gleichwertige
Finanzierungsinstrumente. Bei der Aufnahme finanzieller Mittel sind die haushalts -
wirtschaftlichen Grundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ sowie die Nachrangigkeit
der Finanzierungsinstrumente nach § 77 Absatz 4 GO NRW zu beachten.
Gemäß RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.12.2014 - 34-
48.05.01/02 - 8/14 - (MBl.NRW. S. 866) werden die Kredite für Investitionen haushaltsrechtlich
von den Krediten zur Liquiditätssicherung (vgl. § 89 GO NRW) unterschieden. Sowohl die Kre-
dite für Investitionen als auch die Kredite zur Liquiditätssicherung können in unterschiedlichen
Formen, auch in Form von Anleihen oder Schuldscheindarlehen, aufgenommen werden. Eine
für die Begebung eines Green Bond notwendige nachhaltige Projektzuordnung und –identifi-
zierung ist im Rahmen der Liquiditätskredite nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Li-
quiditätskredite in der konzeptionellen Überlegung nicht weiter einbezogen.
Investitionskredite dürfen nur unter der Voraussetzung des § 77 Absatz 4 GO NRW - wonach
die Gemeinde Kredite nur aufnehmen darf, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist
oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre - und zur Umschuldung aufgenommen werden. Wie
der Haushaltssatzung des Entwurfs des Haushaltsplans 2023/2024 zu entnehmen ist, darf der
Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen gem. § 2 der Haushaltssatzung
nicht überschritten werden.
Die Begebung einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens muss unter Berücksichtigung
der Transaktions- und Betreuungskosten mindestens ebenso wirtschaftlich wie ein Kommu-
nalkredit sein. Anleihen oder Schuldscheindarlehen dürfen nicht begeben werden, um liquide
Mittel für die nächsten Jahre im Voraus zu beschaffen. Die Begebung einer Anleihe oder eines
Schuldscheindarlehens stellt ein alternatives Finanzierungsinstrument dar und ist wie die
Kreditaufnahme im Rahmen der Kreditermächtigung zu berücksichtigen.
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die am Kapitalmarkt begeben werden und
entsprechend börsennotiert sind. Mit der Börsennotierung ist ein umfangreiches Regelwerk
aufzulegen, in dem die Verwendung der Emissionserlöse, der Prozess zur Bewertung, zur
Rücknahme etc. festzulegen ist. Daneben sind eine Vielzahl von zwingend und pünktlich
einzuhaltenden Berichtspflichten bis zur Fälligkeit der Anleihe verbunden. Zu beachten ist
auch, dass Anleihen in Teilen erheblichen Kursschwankungen (z.B. resultierend aus Zinsän-
derungsrisiken, Bonitätsrisiken) unterliegen. Je nach Ausgestaltung ist auch ein Erwerb von
Anleihen durch die Bürger*innen möglich, indem die Anleihe in geeignete Beträge (z.B. 1.000
Euro) gestückelt wird. Dies erfordert die Auslegung des rechtlichen Rahmenwerks, (auch
Framework genannt) auf Privatkunden (u.a. MiFid-konform, Beratungsgespräche, etc.) und ist
entsprechend mit einem deutlich höheren Aufwand und mit höheren Kosten verbunden. Da-
neben ist damit nach Einschätzung qualifizierter Marktteilnehmer in der Regel kein dreistelliger
Millionenbetrag generierbar.
Schuldscheindarlehen weisen Parallelen zu Anleihen auf, sie werden als so genannte Privat-
platzierungen aber nicht an der Börse gehandelt und sprechen daher eine andere und im Ver-
gleich zur Anleihe kleinere Investorengruppe an. Rein rechtlich gesehen, sind sie kein Wert-
papier, sondern ein Kredit, der durch eine besondere Urkunde verbrieft wird und unterliegen
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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daher keinen Kursschwankungen. Eine Unterstützung durch Banken bzw. ein Bankenkonsor-
tium ist auch hier zwingend notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund komplexer rechtli-
cher Rahmenbedingungen für Green Bonds.
Für Gläubiger stellen Anleihen und Schuldscheindarlehen eine Kapitalanlage und für die Stadt
Köln als mögliche Schuldnerin eine langfristige Finanzierungsform und keine zusätzlichen Fi-
nanzmittel dar. Die nachfolgende Tabelle stellt die unters chiedlichen Finanzierungsinstru-
mente, den Bankkredite, das Schuldscheindarlehen und die Anleihe dar:
Bankkredit Schuldschein-
darlehen
Anleihe
Rechtsgrundlage Darlehen nach
§ 488 BGB, durch
Kreditvertrag möglich
Darlehen nach § 488 ff.
BGB, Namenspapier
Wertpapier § 793 ff.
BGB, Inhaberpapier
Vertrag Individueller Vertrag
zwischen Bank und
Kommune
Bilateraler Vertrag Inhaberpapier
Laufzeiten frei verhandelbar frei verhandelbar i.d.R.
2-15 Jahre, länger
möglich
frei verhandelbar i.d.R.
2-15 Jahre, länger
möglich
Volumen frei verhandelbar Sinnvoll ab 25 Mio. € Sinnvoll ab 100 Mio. € ,
Stückelung möglich
(z.B. 1.000 Euro)
Investoren Banken Deutschland: Banken,
Versicherungen, Ver-
mögensverwalter, Pen-
sionskassen, Fonds
International: Banken,
Versicherungen, Pen-
sionskassen, Fonds ,
Privatpersonen
Verkauf/Abtretung
durch Investore n
möglich
Grundsätzlich ja Forderung kann außer-
börslich (OTC) abge-
treten werden
Verkauf i mmer mög-
lich, da börsennotiert
Tilgungstruktur Flexibel vereinbar Flexibel vereinbar,
aber Endfälligkeit be-
vorzugt
Endfälligkeit
Kosten allgemein Sehr gering Mittel:
Vertrieb und Marke-
ting, Dokumentation,
Zahlstellendienst, Ban-
kenprovision etc.
Hoch:
Börsenzulassung, Ver-
trieb und Marketing,
Dokumentation, Zahl-
stellendienst, Banken-
provision etc.
Rating Nicht notwendig Nicht notwendig Ggf. Notwendig
Kosten Green Bond i.d.R. 1 BP (= 0,01%)
des Schuldschein-
volumens, (bei 25 Mio.
€ sind das 2.500 €)
zzgl. Beratungskosten
externer Agentur zwi-
schen 20.000 und
75.000 Euro
i.d.R. 1 BP (= 0,01%)
des Anleihevolumens
(bei 100 Mio. € sind
das 10.000 €) zzgl. Be-
ratungskosten externer
Agentur zwischen
20.000 und 75.000
Euro
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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Green Bonds werden als „g rüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die aus-
schließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“.
Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldschein-
darlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem Risikoprofil und der Ren diteerwartung.
Allerdings sind die Kosten einen Green Bond zu vergeben, aufgrund der damit verbundenen
zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, nochmal höher als bei
„normalen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen. Gleichzeitig sind Green Bonds für Investoren
besonders attraktiv, weshalb teilweise ein gewisser Zinsvorteil gegenüber „normalen“ Anleihen
und Schuldscheindarlehen realisiert werden kann (sog. Greenium).
Die Ausgabe von Green Bonds wird innerhalb der kommunalen Landschaft seit einigen Jahren
verstärkt diskutiert. Dabei ist festzuhalten, dass derartige Finanzierungsinstrumente auch nach
Beobachtungen von KFW Research auf kommunaler Ebene noch ein „Nischendasein“ finden,
da dem höheren zusätzlichen Aufwand nich t zwangsläufig niedrigere Kapitalkosten gegen-
überstehen.1 Bisher wurde dieses Finanzierungsinstrument auch in Köln aufgrund der zusätz-
lichen internen und externen Aufwände und im Vergleich zum Bankkredit höheren Kosten nicht
umgesetzt. Dies gilt auch für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft in ihrer
Rolle als Kreditnehmerin.
Dieses Konzeptpapier stellt die Vor- und Nachteile von alternativen grünen Finanzierungsin-
strumenten dar und ermöglicht darauf aufbauend eine politische Positionierung. Dargestellt
werden die Ergebnisse der von der Kämmerei durchgeführten Analyse und eine auf dieser
Basis entwickelte Handlungsempfehlung. Der Analyse liegen umfangreiche Recherchen, viel-
fältige Interviews mit im Kreditmanagement tätigen Personen der kommunalen Partner*innen
sowie diversen Marktteilnehmer*innen zu Grunde. Stadtintern wurden die eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung Gebäudewirtschaft und die als Sondervermögen organisierte ZVK in die Über-
legungen mit einbezogen, da dort erhebliche Refinanzierungsbedarfe respektive Erfahrungen
mit den Kapitalmärkten vorliegen.
Ihren Nachhaltigkeitszielen kommt die Stadt Köln bereits im Rahmen der Kapitalanlage, ins-
besondere im Bereich ethisch-nachhaltiger Geldanlagen, bei denen unter anderem die ESG
Kriterien (E = Environment (Ökologie), S = Social (Soziales), G = Governanc e (verantwor-
tungsbewusste Staats- und Unternehmensführung)) berücksichtigt werden, nach. Die Stadt
Köln investiert bereits in Fonds, in denen die Investition in Green Bonds grundsätzlich und
darüber hinaus auch in Green Bonds von nicht nachhaltigen Energieversorgungsunternehmen
zulässig ist, soweit damit nachhaltige Projekte zur regenerativen Gewinnung von Energie
refinanziert werden.2
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am Markt derzeit auch Social Bonds diskutiert
werden. Social Bonds sind derzeit noch selten anzutreffen und wurden bisher im kommunalen
Umfeld ausschließlich von der Stadt München begeben. Hierzu wird weiter unten detailliert
ausgeführt. Die folgenden Ausführungen zu Green Bonds sind in weiten Teilen analog auf
Social Bonds übertragbar. Angemerkt sei aber, dass Social Bonds zwar in vielfacher Hinsicht
leichter zu begeben sind, allerdings einen kleineren Investorenkreis am Kapitalmarkt als Green
Bonds ansprechen. Gleiches gilt auch für am Markt diskutierte ESG-Bonds.
1 KFW Research: Sustainable Finance in Kommunen: Kann der grüne Kommunalkredit das Eis bre-
chen? Nr. 339, 29. Juli 2021
2 Vgl. Anlage 1
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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2. Aktuelle (Re-) Finanzierungssituation der Stadt Köln
2.1. Allgemeines
Die Refinanzierung der Auszahlungen des Finanzplanes der Stadt Köln erfolgt entsprechend
den Regelungen in der Gemeindeordnung NRW grundsätzlich nach dem Prinzip der Gesamt-
deckung.
Eine direkte Projektfinanzierung findet derzeit in der Kernverwaltung nur in Ausnahmefällen
(Förderdarlehen KFW-Bank etc.) statt.
Wie dem Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024 zu entnehmen ist, werden die konsumtiven
Auszahlungen in den Planjahren 2023-2025 zu ca. 97% aus Eigenmitteln und Zuschüssen
durch den Bund und das Land NRW refinanziert. Ab 2026 übertreffen die geplanten kon-
sumtiven Einzahlungen die geplanten Auszahlungen.
Anders bei Investitionen: In den Planjahren 2023-2027 sollen ca. 80% der Investitionen durch
Investitionskredite gedeckt werden.
Refinanzierungsmöglichkeiten über Kommunalkredite stehen der Stadt Köln sowohl für Liqui-
ditäts- als auch für Investitionskredite unter den derzeitigen Rahmenbedingungen am Kapital-
markt ausreichend zur Verfügung. Da die Vergabe von Investitionskrediten trotz der Reduktion
der Verschuldung in den vergangenen Jahren ein geübtes und laufendes Geschäft der Ver-
waltung ist, verfügt die Stadt Köln über einen guten Marktzugang und weist eine diversifizierte
Gläubigerstruktur auf. Aus der bestehenden Gläubigerstruktur resultieren für die Stadt Köln
ausschließlich bilaterale Informationspflichten. Die Stadt Köln finanziert die Investitionen im
Kernhaushalt über Investitionskredite. Alternative Finanzierungsinstrumente wie Anleihen und
Schuldscheindarlehn sind im Kernhaushalt der Stadt Köln bisher nicht vorhanden. Damit be-
stehen keine börsennotierten Refinanzierungsinstrumente.
2.2. Entwicklung der Investitionskredite
Die Verschuldung aus Investiti ons- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per
31.12.2021 insgesamt 2.193,1 Mio. €.
Im Zeitraum von 2015 bis 2021 erfolgte eine absolute Verringerung der Gesamtverschuldung
aus Investitions - und Liquiditätskrediten von 3.016,0 Mio. € um 822,9 Mio. € auf
2.193,1 Mio. €. Dies entspricht einer jährlichen Tilgungsleistung von 137,2 Mio. €.
Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 2.162,9 Mio. € in 2015 auf 1.457,9 Mio. € in
2021 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssiche-
rung von 853,1 Mio. € auf 735,2 Mio. € ebenfalls verringert.
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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Die vorstehende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Investitionskredite in den Jahren
ab 2012 sowie der Planjahre 2022-2027 jeweils zum Stichtag 31.12. in Mio. Euro.
Über viele Jahre war zu beobachten, dass den tendenziell steigenden Haushaltsplan-Ansät-
zen im Investivbereich erheblich niedrigere Ist-Auszahlungen gegenüber standen. Dies betrifft
insbesondere Bauvorhaben. Die Gründe für die Diskrepanz lagen unter anderem in den nicht
ausreichenden Kapazitäten sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Baubranche selbst.
So kam es zwangsläufig zu Maßnahmenverzögerungen und vorhandene Investitionsmittel
wurden nicht oder nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen.
Die Stadt Köln steht mit dieser Entwicklung nicht alleine da. Vielmehr berichten alle bekannten
Kommunen über ähnliche Entwicklungen. Das Problem besteht damit bundesweit.
Um zu einer realistischeren Planung zurückzukehren, wurden deshalb die zuvor praktizierten
Verfahren bei der Veranschlagung und der Übertragung von investiven Mitteln mehrfach mo-
difiziert.
Die in diesem Sinne überarbeitete Planung der städtischen Investitionstätigkeit weist nunmehr
folgende Gesamt-Ansätze im aktuellen Veranschlagungszeitraum aus.
Veranschlagung
2023 2024 2025 2026 2027
in Mio. Euro
Auszahlungen 1.013,1 999,8 975,2 1.074,7 947,2
Einzahlungen 197,1 198,4 216,3 212,0 218,7
Saldo 816,0 801,4 758,8 862,7 728,5
Der Saldo verdeutlicht den Finanzierungsbedarf über Investitionskredite.
Grundsätzlich ist damit in den kommenden Jahren von einem erhöhten Refinanzierungsbedarf
im investiven Bereich auszugehen. Zusätzlich ergeben sich Finanzierungsbedarfe durch aus-
laufende Kredite (Umschuldungen).
2.424,4
2.356,9
2.247,1
2.162,9
2.104,8
1.974,8
1.834,4
1.747,2
1.623,1
1.457,9
1.990,4
2.610,9
3.213,1
3.766,4
4.420,3
4.942,3
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Entwicklung Investitionskredite in Mio. Euro
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den Zeitpunkt der auslaufenden Investitionskredite
in den Jahren 2023 bis 2035 in Mio. Euro. Im Jahr 2022 wurden bereits alle Investitionskredite
i.H.v. rd. 200 Mio. € umgeschuldet. Die größten Umschuldungen finden in den nächsten vier
Jahren statt ( 2023: 116,96 Mio. €; 2024: 65,98 Mio. €; 2025: 44,3 4 Mio. € und
2026: 60,04 Mio. €). Bei den Umschuldungen ist kein Projektbezug möglich.
0
20
40
60
80
100
120
140
auslaufende Investitionskredite in Summe insgesamt 334 Mio. €M io.€
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
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3. Rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen
3.1. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
Die Auswahl von Kreditinstituten als Vermittlerinnen ist nach § 116 GWB grundsätzlich
vergaberechtsfrei möglich. Nach den städtischen Grundsätzen sind gegebenenfalls mehrere
Vergleichsangebote einzuholen. Für die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes sind alle
Vertragselemente zu berücksichtigen und zu bewerten.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die - im Zusammenhang mit der Begebung eines Green
Bond zwingend notwendige - Beauftragung einer unabhängigen Nachhaltigkeitsagentur zur
Erstellung eines Zweitgutachten ("Second Party Opinion = SPO"), um den nachhaltigen Cha-
rakter des Rahmenwerks (siehe hierzu auch weiter unten) zu überprüfen und die Einhaltung
der genannten Principles zu bestätigen, ebenfalls nach § 116 GWB vergaberechtsfrei mög-
lich ist.
3.2. Sonstige Rahmenbedingungen
Neben den gesetzlichen, haushaltsrechtlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen sind bei
der Begebung einer „grünen“ Anleihe und eines „grünen“ Schuldscheindarlehens weitere in-
ternationale Standards zu beachten.
Dazu zählen unter anderem:
die SDGs3 und ESG Kriterien4,
die Green Bond Principles (GBP) 20215 und
die Social Bond Principles (SBP) 20216 der International Capital Market Association
(ICMA) sowie
die Green Loan Principles (GLP) 20217 und
die Social Loan Principles (SLP) 20218 der Loan Market Association (LMA)
Auf europäischer Ebene ist die EU - Taxonomie relevant. Die EU - Taxonomie Verordnung
beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der
EU allgemeingültig zu klassifizieren, mit dem Ziel einer nachhaltigen Berichterstattung für alle
Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben. 9
Die Regelwerke stellen in Teilen anspruc hsvolle Voraussetzungen. So wird im Bereich von
Wohngebäuden nur noch ein KFW-Standard von 40 und besser akzeptiert.
Neben den Regelwerken sind für alle Formen der Kreditvergabe geeignete Prozesse und ein
IKS zu definieren. Für die Vergabe von Investitions- und Liquiditätskrediten liegen diese vor.
3 Vgl. https://sdgs.un.org/goals
4 Vgl. https://www.hypovereinsbank.de/hvb/nachhaltigkeit/bedeutung -von-nachhaltigkeit/esg -kriterien
5 Vgl. Anlage 2: Green Bond Principles (GBP) 2021
6 Vgl. Anlage 3: Social Bond Principles (S BP) 2021
7 Vgl. Anlage 4: Green Loan Principles (GLP) 2021
8 Vgl. Anlage 5 Social Loan Principles (S LP) 2021
9 Vgl. Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rate s vom 18. Juni 2020
über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung
der Verordnung (EU) 2019/20
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
10
4. Derzeitige Finanzmarktsituation
Die derzeitige Finanzmarktsituation ist durch stark steigende Zinsen gekennzeichnet.
Angesichts der deutlich gestiegenen Inflationsrate hat die Europäische Zentralbank (EZB)
reagiert und den Leitzins für die Eurozone im Jahr 2022 bereits dreimal seit 2011 auf
2,0 Prozent erhöht. Hintergründe hierfür sind neben der deutlich gestiegenen zweistelligen
Inflationsrate im Euroraum, der Ukraine-Krieg und die deutlich gestiegenen Energiepreise, so-
dass die Märkte in Teilen sehr hoch volatil sind. Es wird mit weiteren Zinserhöhungen in 2022
gerechnet. Damit haben sich die Refinanzierungsbedingungen der Banken deutlich verschärft.
Festzustellen ist auch, dass die Zinserhöhungen von den Banken zur Erhöhung der Margen
genutzt werden. In der Summe führt dies zu höheren Refinanzierungskosten.
Die Meinung zur Entwicklung der Zinsen ist an den Märkten sehr divergent. Das Wachstum
der Zinsen schwächt sich ebenso wie die Steigerung der Energiekosten ab. Einige Marktteil-
nehmer erwarten eine Stabilisierung, andere weisen darauf hin, dass die Zinsen je nach Ver-
lauf des Krieges in der Ukraine auch in kurzer Zeit wieder deutlich sinken könnten.
Die internationalen Anleihemärkte sind unverändert volatil. Besonders starke Kurs -
bewegungen waren zuletzt in Großbritannien zu verzeichnen. Zeitweise erhöhte sich die
Rendite 10-jähriger britischer Gilts gegenüber dem Stand Anfang August um 2,7 % auf 4,5 %.
Die Bank of England musste sogar wieder Staatsanleihen aufkaufen, um britische Pensions-
fonds zu stützen. Auslöser waren Steuersenkungspläne, die in Kombination mit ohnehin spür-
bar steigenden Staatsausgaben auch die Ri sikoaufschläge für Gilts anschwellen ließen.
Hierzulande wirken die Anleihemärkte ebenfalls sehr anfällig. Anfang August notierte die
Rendite 10-jähriger Bunds noch bei 0,7 %, aktuell bei 2,3 %. Der entsprechende 10 Jahres
Swapsatz liegt seit Ende Septem ber immer wieder bei > 3 % . Im Spannungsfeld zwischen
Inflation und Rezession ist zu erwarten, dass die Renditeschwankungen ausgeprägt bleiben.
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
11
5. Green Bonds als Refinanzierungsinstrument
5.1. Allgemeines
Green Bonds werden als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die aus-
schließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“.
Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldschein-
darlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem Risikoprofil und der Renditeerwartung.
Allerdings sind die Kosten einen Green Bond zu vergeben, aufgrund der damit verbundenen
rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, deutlich höher. Gleichzeitig sind
Green Bonds für Investoren besonders attraktiv.
Eine geeignete Größenordnung für Anleihen sind mind. 100 Mio. € und darüber hinaus ge-
hende Beträge. Ein Emissionsvolumen von 250 Mio. € wird aufgrund einer diversifizierteren
und attraktiveren Investorenauswahl am Kapitalmarkt empfohlen. Sogenannte Benchmarking-
Anleihen, am Markt ausreichend liquide und gut investierbare Anleihen, sollten ein Volumen
von mehr als 500 Mio. € aufweisen.
Schuldscheindarlehen können bereits mit einem kleineren Volumen von 25 Mio. € vergeben
werden.
5.2. Vorteile Green Bonds
Green Bonds werden als Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune
mit der Finanzierung von Projekten angesehen. Sie können Kommunen die Chance bieten,
neue Kapitalgeber für sich zu gewinnen (Portfolio-Diversifikation) und die Außenwirkung zu
verbessern. In dem Zusammenhang geht es meist um die Erschließung neuer nationaler und
internationaler Investoren. Sie ermöglichen Kommunen den Übergang vom Kreditmarkt zu den
Kapitalmärkten und damit den Zugang zu einem umfangreichen Investorenuniversum. Dazu
zählen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, Landesbanken, Spezial- und Privat-
banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fonds. Die Ausweitung der Investorenbasis
ermöglicht der Kommune eine Verbesserung ihres Standings am Kapitalmarkt. Eine Alterna-
tive zu Green Bonds sind Social Bonds und Sustainability Bonds. Alle bisher bekannten Emis-
sionen waren mehrfach überzeichnet - was für eine erfolgreiche Transaktion spricht - und
könnten daher ggf. zu leicht günstigeren Konditionen im Vergleich zum Kommunaldarlehen
führen. Green Bonds bieten Emittenten in jedem Fall einen Zinsvorteil gegenüber einer her-
kömmlichen Anleihe bzw. einem herkömmlichen Schuldscheindarlehen.
5.3. Nachteile von Green Bonds
Die Kriterien einen Green Bond zu erfüllen ist mit einem hohen Aufwand verbunden, langwierig
und aufgrund der Einbeziehung von Banken und Beratungsgesellschaften vergleichsweise
kostenintensiv. Darüber hinaus ist der Begriff „green“ nicht eindeutig definiert, es fehlt (noch)
an einheitlichen und verbindlichen Standards. Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kenn-
zahlen wie z.B. der Verschuldungsquote bieten Green Bonds keine Vorteile.
Besonders zu beachten ist, dass die Festlegung der Finanzierungskonditionen für eine große
Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber einer kontinuierlichen Kreditaufnahme ein
sehr hohes „Timingrisiko“ birgt. Letztlich werden für einen vergleichsweise hohen Betrag die
Refinanzierungskonditionen in einem kleinen Zeitfenster an einem bestimmten Tag
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
12
„abgegriffen“. Nach den bisherigen Erfahrungen liegt dieses Zeitfenster bei etwa zwei Stun-
den. Im Anschluss nach einer finalen Entscheidung (Go-or- No-Go-Call) ist die Entscheidung
über die Begebung der Anleihe nicht mehr reversibel. Eine Verteilung der Aufnahme von
Finanzmitteln mittels eines Green Bond ist damit nicht auf die Zeit verteilbar.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form
von Anleihen und Schuldscheindarlehen:
Vorteile Nachteile
Anleihen und
Schuldschein-
darlehen
Außenwirkung wird verbessert Höherer Kosten als bei einem
Kommunaldarlehen
Verbindung von strategischen Nach-
haltigkeitszielen einer Kommune mit
der Finanzierung von Projekten
Höherer Verwaltungsaufwand u.a. auf-
grund d es Controlling und Reporting als
bei einem Kommunaldarlehen
Erschließung neuer Investoren,
Diversifikation der Gläubigerstruktur
i.d.R keine vorzeitige Tilgung oder Kündi-
gung im Vergleich zum
Kommunaldarlehen möglich
Schonung der städtischen Kreditlimits
bei den bisherigen Geldgebern, vor
dem Hintergrund des steigenden
Finanzbedarfs
Grüne Finanzierungsinstrumente werden
hervorgehoben, kann zu einer Unter-
scheidung in „gute u nd schlechte Kre-
dite“ führen, unter dem Aspekt des Ge-
meinwohls kritisch zu sehen
Anleihen Größerer Investorenkreis als beim
Schuldscheindarlehen
Höherer Dokumentationsaufwand auf-
grund Börsenplatzierung (höhere Kos-
ten) im Vergleich zum Schuldscheindar-
lehn
Bürger*innen können Anleihen durch
kleinere Stückelung erwerben
Dadurch höherer Aufwand und höhere
Kosten (u.a. MiFid -konform, Beratungs-
gespräche, etc.) im Vergleich zum Kom-
munaldarlehen und Schuldscheindarle-
hen
Kursschwankungen der Anleihe und ggf.
Rating erforderlich
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht
oder das Vorliegen von Prospektfehlern
birgt sehr hohe Gefahren, da der Emit-
tent der Anleihe hierfür die Haftung über-
nehmen muss
Schuldschein-
darlehen
Geringere Dokumentationsaufwa nd
aufgrund fehlender Börsenplatzierung
Eingeschränktere Handelbarkeit im Ver-
gleich zur Anleihe
Geringere Kosten im Vergleich zu An-
leihe, aufgrund kleinerem Volumen und
da keine Börsenplatzierung notwendig
ist
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
13
5.4. Kommunale Erfahrungsbeispiele
5.4.1. Allgemeines
Die öffentliche Hand nutzt Finanzinstrumente, die unter Sustainable Finance, als nachhaltige
Finanzierungen zu fassen sind, durchaus bei großvolumigen Finanzierungen. Green Bonds
haben sich aber trotz der dargestellten positiven Beispiele bisher nicht als kommunales Finan-
zierungsinstrument etabliert und sind in der kommunalen Landschaft derzeit noch wenig ver-
breitet. Im interkommunalen Erfahrungsaustausch wird hier häufig darauf verwiesen, dass die
Kommunen derzeit kein Refinanzierungsproblem haben, bis vor kurzer Zeit ein Niedrigzins-
szenario herrschte und der Kreditmarkt ein Nachfragemarkt ist. Daneben werden die mit Green
Bonds verbundenen zusätzlichen internen und externen Aufw ände angeführt. Diese Argu-
mente könnten sich mit der Veränderung der Lage an den Finanzmärkten in den letzten Mo-
naten deutlich relativieren.
Die öffentliche Hand nutzt nachhaltige Finanzierungsinstrumente in Form von Green, Social
und Sustainable Bonds bereits bei großvolumigen Finanzierungen. Das Finanzierungs -
volumen in dem Bereich steigt seit dem Jahr 2014 weltweit kontinuierlich an und hat im Jahr
2021 insbesondere durch die Platzierung der Europäischen Union seinen Höhepunkt erreicht.
Die Europäische Union hat im Jahr 2021 einen Green Bond mit einem Volumen von 12 Milli-
arden Euro platziert.10 Aus dem Umfeld der Länder und des Bundes ist die Ausgabe eines
reinen Green Bond durch das Land Hessen im Umfang von 600 Millionen Euro aus dem Jahr
202111 sowie die Ausgabe eines Green Bond durch den Bund im Jahr 202012 bekannt. Das
Land Nordrhein Westfalen hat im Jahr 2015 erstmals einen Sustainability Bond platziert. Das
Geld der Nachhaltigkeitsanleihe fließt in Bereiche wie Bildung und Wissenschaft, Klimaschutz
und Energiewende.
Als eine der ersten Städte weltweit begab Göteborg auf europäischer Ebene grüne Anleihen.
Die Stadt sammelte innerhalb von fünf Jahren über 2,5 Milliarden Dollar zur Finanzierung der
Elektrifizierung der städtischen Busflotte, eines Eisenbahntunnels und zur Reparatur einer
Tram-Brücke, ein.13 Daneben platzierte Paris eine Anleihe mit einem Volumen von 300 Mio.
Euro und einer Laufzeit bis 2031 um nachhaltige Projekte der Stadt zu finanzieren. 14
Nach vielen interkommunalen Gesprächen und Gesprächen auf Ebene des Städtetages sind
drei kommunale Beispiele bekannt, zu denen die folgenden Kapitel kurz berichten. Derzeit sind
der Stadt Köln keine weiteren deutschen Kommunen bekannt, die zeitnah die Emission eines
Green Bond/Social Bond beabsichtigen.
Alle dargestellten Informationen sind auch öffentlich verfügbar.
10 Vgl. https://www.boersen-zeitung.de/kapitalmaerkte/eu -sammelt -12-mrd-euro-ueber-green-bonds-
ein-1246bfce-2b46-11ec-a381-7bc6f1096187
11 Vgl. Anlage 6 : Term Sheet Land Hessen
12 Vgl. https://www.deutsche-finanzagentur.de/bundeswertpapiere/facts-
heet/isin/DE0001030708?cHash=2b3bd8bb8047f57c47f7df20e9d5a93f
13 Vgl.https://www.handelsblatt.com/unternehmen/innovationweek/nachhaltigkeit -green-city-bonds-
wie-staedte-ueber-anleihen-den-klimaschutz -finanzieren/26893298.html
14 Vgl. https://climate -adapt.eea.europa.eu/en/metadata/case-studies/climate -bond-financing-adapta-
tion-actions-in-paris
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
14
5.4.2. Münster
Die Stadt Münster hat im September 2022 einen Green Bond als Schuldscheindarlehen mit
einem Investitionsvolumen von 140 Mio. Euro ausgegeben. Die Stadt Münster nutzt Teile der
Erlöse aus dem Green Bond, um den Bestand an umweltfreundlichen Gebäuden weiter aus-
zubauen.
In dem Zusammenhang hat die Stadt Münster ein Rahmenwerk für den Green Bond
veröffentlicht, welches im Einklang mit den Green Bond Principles (GBP) 2021 und den Social
Bond Principles (SBP) 2021, der International Capital Market Association (ICMA) sowie den
Green Loan Principles (GLP) 2021 und den Social Loan Principles (SLP) 2021 der Loan
Market Association (LMA) steht. Die Stadt Münster ist bestrebt, das Rahmenwerk an den
technischen Bewertungskriterien des Umweltziels Klimaschutz der EU -Taxonomie
auszurichten. Das Rahmenwerk beinhaltet insbesondere die Verwendung der Emissions -
erlöse, den Prozess der Projektbewertung und –auswahl sowie das Projektmanagement und
die Berichterstattung.
Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der HypoVereinsbank und
der Landesbank Hessen-Thüringen begleitet. Die Stadt Münster hat die unabhängige Nach-
haltigkeitsagentur imug rating GmbH mit einem Zweitgutachten ("SPO") beauftragt, den nach-
haltigen Charakter des Rahmenwerks zu überprüfen und die Einhaltung der genannten Prin-
ciples zu bestätigen.15
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Eine Investorenpräsentation ist in Anlage 7 beigefügt.
5.4.3. Hannover
Die Stadt Hannover hat als erste Kommune in Deutschland im Jahr 2018 einen Green & Social
Bond als Schuldscheindarlehen mit einem Investitionsvolumen von 100 Mio. Euro vergeben
und sich verpflichtet, mit der Mittelverwendung ausschließlich Projekte zu fin anzieren und
refinanzieren, die zur Verbesserung der Klimabilanz beitragen und/oder sozialen Wohnungs-
bau/Unterbringung ermöglichen. In dem Zusammenhang hat die Stadt Hannover ein Rahmen-
werk für den Green & Social Bond veröffentlicht, aus dem mit Bezug auf die von der ICMA
veröffentlichten Prinzipien, insbesondere die Verwendung der Emissionserlöse, der Prozess
der Projektbewertung und –auswahl sowie das Projektmanagement und die Berichterstattung
hervorgehen. Das Rahmenwerk unterliegt den Vorgaben der SBP inklusive der GBP und
SBP.16
Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der Norddeutsche n
Landesbank und der Deutschen Bank begleitet. Die Stadt Hannover hat ein unabhängiges
Zweitgutachten ("SPO") von imug eingeholt, um die Gültigkeit dieses Rahmenwerks für die
Begebung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente vor der Emission ihres ersten Instruments
unter diesem Rahmenwerk zu bestätigen.
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Das Rahmenwerk ist in Anlage 8 beigefügt.
15 Vgl. Rahmenwerk der Stadt Münster für grüne und soziale Finanzierungen
16 Vgl. Rahmenwerk für den Green & Social Schuldschein der Landeshauptstadt Hannover:
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
15
5.4.4. München
Die Stadt München hat im Jahr 2020 einen Social Bond („Münchner Stadtanleih e“) zur
Refinanzierung von Projekten im Bereich bezahlbarer Wohnraum und Bildungsinfrastruktur
vergeben. Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der
HypoVereinsbank und der bayerischen Landesbank begleitet. Anders als bei den Kommunen
Münster und Hannover können Münchner Bürger*innen seit Februar 2020 über das Filialnetz
der HypoVereinsbank und der Stadtsparkasse München die Stadtanleihe erwerben.
Die Anleihe ist mit einem Kupon von 0,25 Prozent ausgestattet und weist eine Laufzeit bis zum
18. November 2032 auf. Die Anleihe hat eine hohe Nachfrage am Markt gefunden. Die Zins-
zahlung erfolgt jährlich. Die Mindeststückelung beträgt 1.000 Euro. Der Kurs der Anleihe liegt
derzeit bei 75%.
Analog zu den Städten Hannover und Münster hat auch München ein Rahmenwerk, das den
SBP der ICMA entspricht, veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund nimmt das Rahmenwerk
Bezug auf die Verwendung der Emissionserlöse, den Prozess der Projektauswahl und
- bewertung, das Management der Erlöse sowie die geplante Berichterstattung. Auch die Stadt
München hat ein unabhängiges Zweitgutachten ("SPO") von imug eingeholt, um die Gültigkeit
dieses Rahmenwerks für die Begebung nachhaltiger Finanzie rungsinstrumente zu
bestätigen.17
Gemäß den Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung hat die Stadt München ca. ein Jahr
nach der Emission einen Bericht über die Wirkung der mittels der Sozialen Anleihe
eingeworbenen Mittel veröffentlicht. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Erlöse der
Anleihe im ersten Jahr vollständig zwei ausgewählten Projekten (bezahlbarerer Wohnraum
und Bildungsinfrastruktur) zugewiesen wurden. Aus diesem Grund wird in den Folgejahren
kein Bericht mehr erstellt, e s sei denn, es ergeben sich wesentliche Änderungen
(z. B. Vermögensveräußerungen).18
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Ein Term-Sheet ist in Anlage 9 beigefügt.
5.4.5. Interkommunale Kooperation
Angesicht der Anforderungen an das finanzielle Volumen von Green Bonds sowie der
rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen hat sich die Verwaltung auch mit der Frage
befasst, ob eine über einen Informationsaustausch hinausgehende interkommunale Zusam-
menarbeit zielführend sein kann.
Die aus der Zusammenarbeit gut bekannten Kommunen in NRW haben allerdings mitgeteilt,
dass sie derzeit keine Ausgabe eines Green Bond planen. Darüber hinaus macht eine Zusam-
menarbeit auch nur bei Refinanzierungsbedarf in einer entsprechenden Größenordnung Sinn.
Bekannt ist die Absicht zur Ausgabe eines Green Bond ausschließlich von einer Großstadt in
Bayern. Damit ist die Anzahl potentieller Partner sehr eng begrenzt. Darüber hinaus liegt eine
wesentlich Einschränkung darin, dass eine Zusammenarbeit nur bei einer annähernd gleichen
Bonität Sinn macht, da der Bond ansonsten für den/die bonitätsstärkere Partner*in, der/die am
Markt alleine günstigere Konditionen erzielen könnte, ein Zuschussgeschäft darstellt.
Daneben könnte eine interkommunale Kooperation die Investorennachfrage nach einem
17 Vgl. Rahmenwerk für die Soziale Anleihe der Landeshauptstadt München
18 Vgl. Soziale Anleihe der Landeshauptstadt München Wirkungsanalyse
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
16
derartigen Bond verringern und zu schlechteren Konditionen führen (u.a. aufgrund dessen,
dass die Investoren meist für jede Kommune eine „Linie“ in gleicher Höhe des
Anleihevolumens vorhalten müssen und jede Kommune einen eigenen Bericht erstellen muss,
das wiederum zu einer komplexeren Berichterstattung führt).
5.5. Wirtschaftlichkeit
5.5.1. Allgemein
Die Preisfindung eines Green Bond ist streng am Niveau des Kredit- bzw. Kapitalmarkts aus-
gerichtet und damit transparent und kontinuierlich fair konditioniert. Die Bepreisung erfolgt im
Wesentlichen anhand der folgenden Kriterien:
Bonität des Darlehensnehmers (ggf. ist ein Rating bei einer Anleihe erforderlich)
Brancheneinschätzung
Laufzeit des syndizierten Kredites bzw. Schuldscheindarlehens
Struktur des syndizierten Kredites bzw. Schuldscheindarlehens
Platzierungsvolumen
Platzierungsfähigkeit bei Investoren und aktuelles Umfeld an Kapital- und
Kreditmärkten
5.5.2. Beauftragung eines Bankenkonsortium
Aus den obigen Darstellungen folgt, dass für die Platzierung eines Green Bond als Anleihe
oder Schuldscheindarlehen die Beauftragung eines Bankenkonsortiums erforderlich ist. Auf-
gabe dieses Konsortiums ist es, die Stadt Köln hinsichtlich der Vertragsbedingungen, des Zeit-
punktes der Ausgabe sowie der Vermarktung an Kapitalsammelstellen zu unterstützen. Meist
wird diese Leistung durch die spezialisierten Kapitalmarktbereiche der Banken erbracht (Debt
Capital Market). Die Leistung fällt unter die Regelungen des VGV und ist damit vergabefrei
möglich. Die Kosten für die Leistung betragen in der Regel 1 BP (= 0,01%) des Anleihevolu-
mens und sind von der Stadt Köln zu tragen (bei einem Anleihevolumen von 100 Mio. € betra-
gen die Kosten 10 TEURO, bei einem Schuldscheindarlehen i.H.v. 25 Mio. € betragen die
Kosten 2,5 TEUR).
Die Höhe ist auch davon abhängig, ob ein Vertrieb nur an professionelle Kunden oder auch
an Privatpersonen erfolgen soll. Der Vertrieb an Privatpersonen würde zu höheren Kosten
führen. In der Regel erfolgt die Refinanzierung direkt aus dem am Markt gewonnenen Kapital.
5.5.3. Beauftragung sonstiger Leistungen
Neben den Leistungen des Bankenkonsortiums ist die Beauftragung einer führend en Bank
erforderlich, die die Stadt Köln bei der Erstellung des Rahmenwerkes, der Auswahl der zu
refinanzierenden Projekte, den Gesprächen mit dem Bankenkonsortium sowie weiteren
Dienstleistern unterstützt . Die Kosten hierfür liegen zwischen 20.000 und 75. 000 Euro
(einmalig).
Als dritte Leistung ist die Beauftragung eines neutralen externen Dienstleisters (Nachhaltig-
keitsagentur) erforderlich, der die Nachhaltigkeit der refinanzierten Projekte/Anlagen testiert
und überwacht. Große Marktteilnehmer sind hie r imug, ISS ESG, Sustainanalytics, MSCI,
CICERO und andere.
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
17
Sofern eine Beauftragung gemeinsam mit dem Bankenkonsortium erfolgt, ist diese ebenfalls
vergabefrei. Ist dies nicht der Fall, ist ggf. eine entsprechende Ausschreibung erforderlich
(siehe hierzu die Ausführungen unter 3.2). Nach den vorliegenden Marktrecherchen belaufen
sich die einmaligen Kosten für die Beauftragung eines neutralen externen Dienstleisters auf
ca. 20.000 – 35.000 Euro. Die Finanzierung müsste aus dem Teilplan 1601 erfolgen.
5.5.4. Wirtschaftlichkeitsvergleich
Refinanzierungsmöglichkeiten über Kommunalkredite stehen der Stadt Köln sowohl für Liqui-
ditäts- als auch für Investitionskredite unter den derzeitigen Rahmenbedingungen am Kapital-
markt ausreichend zur Verfügung. Die Kosten einen Green Bond sowohl als Anleihe als auch
als Schuldscheindarlehen zu vergeben sind im Vergleich zum Kommunaldarlehen wie be-
schrieben höher. Das Kommunaldarlehen stellt unter den genannten Aspekten weiterhin die
kostengünstigere Finanzierungsform dar. Aus diesen Gründen besteht grundsä tzlich keine
Notwendigkeit einen Green Bond zu vergeben. Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen
werden angesichts der sich mit hoher Dynamik ändernden Finanzmärkte zunehmend an Be-
deutung gewinnen und in Zukunft eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen R efinanzierung
über Kommunaldarlehen darstellen, sodass die Vergabe eines Green Bond gleichzeitig Chan-
cen für die Stadt Köln bietet:
Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune mit der Finanzie-
rung von Projekten angesehen
Gewinnung neuer Kapitalgeber (Portfolio-Diversifikation)
Verbesserung der Außenwirkung
ggf. leicht günstigere Konditionen im Vergleich zum Kommunaldarlehen (alle bisher
bekannten Emissionen waren mehrfach überzeichnet)
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
18
6. Umsetzungsmöglichkeiten b ei der Stadt Köln
6.1. Geeignete Refinanzierungsobjekte
Wie oben ausgeführt müssen einem auszugebendem Green Bond trotz des Gesamtdeckungs-
prinzips des städtischen Haushaltes zu finanzierende nachhaltige Projekte hinterlegt werden.
Hierfür ist ein transparenter Prozess der Projektbewertung, -auswahl und –berichterstattung
erforderlich. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Wirkungsbericht (Impact
Report). Dieser ist bis zur vollständigen Mittelzuweisung und bei wesentlichen Änderungen
(z. B. Vermögensveräußerungen) regelmäßig zu erstellen. Eine regelmäßige Berichterstattung
in Form von Jahresabschlüssen oder Gesamtabschlüssen ist nicht erforderlich.
Die Hinterlegung von Projekten ist rechtsverbindlich und ist im rechtlichen Rahmenwerk
(Framework) zu dokumentieren. Sollten Projekte entfallen oder nicht rechtzeitig beendet
werden und damit die mit dem Green Bond aufgenommenen Finanzmittel nicht benötigt
werden, sind alternative Projekte zu benennen. In diesem Sinne ist eine „Überdeckung“ des
Green Bond mit geeigneten Projekten erforderlich.
Der Entfall von Projekten, eine nicht ausreichende Hinterlegung mit geeigneten nachhaltigen
Projekten und/oder eine fehlende Berichterstattung sind mit erheblichen Reputationsrisiken
und auch Rechtsrisiken verbunden. Rechtsrisiken könnten insbesondere darin liegen, dass
Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies ist unbedingt zu vermeiden.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt liegt auch darin, dass für die Generierung geeigneter
Projekte und die laufende Berichterstattung im Impact Report zu diesen Projekten auch nach
Informationen aus dem interkommunalen Erfahrungsaustausch mit einem hohen internen
Kommunikationsaufwand verbunden ist.
Alle Experten und erfahrenen Kolleg*innen aus dem Bereich der Komm unalfinanzen
empfehlen aus den vorgenannten Gründen, bei der Vergabe eines Green Bond bereits
abgeschlossene Projekte zu hinterlegen. Die Green Bond Principles lassen die Finanzierung
nachhaltiger Projekte rückwirkend über einen Zeitraum von 36 Monaten zu.
Nach einer ersten Einschätzung kämen derzeit für eine Refinanzierung über Green Bonds
folgende Projekte in Betracht:
Handlungsfeld Projekte ICM Kategorie(n)
(GBP und SBP)
EU-Taxonomie UN SDGs
Klimamaßnahmen Refinanzierung
von Neubauvor-
haben mit hohen
energetischen
Standards z.B. im
Schulbereich
Umweltfreundliche
Gebäude
7.1 Neubau
7.2 Renovierung
von Gebäuden
13. Maßnahmen
zum Klimaschutz
Mobilität Gesellschafter-
darlehen an die
KVB zur Finan-
zierung der Stadt-
bahnbeschaffung
Sauberer Transport 6.3 Personenbe-
förderung im
Orts- und Nah-
verkehr, Perso-
nenkraftverkehr
11. Nachhaltige
Städte und Ge-
meinden
13. Maßnahmen
zum Klimaschutz
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
19
6.2. Zeitliche Perspektive für die Umsetzung eines Green Bond
Die Berichte der bereits mit Green Bonds arbeitenden Kommunen zeigen, dass für die Aus-
gabe eines Green Bond, aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Vorarbeiten, ein Zeitraum
von etwa einem Jahr erforderlich ist. Es ist daher zielführend, Vorbereitungsarbeiten frühzeitig
zu initiieren.
Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln
Stand: November 2022
20
7. Handlungsempfehlung
In der Summe stellt die Emission eines oder mehrerer Green Bonds hohe inhaltliche und
formale Anforderungen an die Stadt Köln. Daneben sind zusätzliche Aufwendungen
erforderlich. Zudem wird eine Vorbereitungsz eit von 9 -12 Monaten für die Schaffung der
notwendigen Rahmenbedingungen benötigt.
Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen werden jedoch angesichts der sich mit hoher
Dynamik ändernden Finanzmärkte zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Zukunft eine
sinnvolle Ergänzung der bisherigen Refinanzierung über Kommunaldarlehen darstellen.
Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green
Bond/Social Bond in Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vorzube-
reiten und ergreift in dem Zusammenhang folgende Maßnahmen:
Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher
Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums geeigneten und
erfahrenen „grünen“ Banken
Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher
Verhandlungsgespräche mit möglichen „grünen“ Investoren insbesondere mit in
Köln ansässigen Versicherungen
Entwicklung einer geeigneten „Verdingungsunterlage“ für einen Wettbewerb zur
Gewinnung eines Konsortiums
Prüfung der Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften
Entwicklung eines jederzeit einsetzbaren Frameworks für einen Green Bond
/Social Bond
(Hinweis: Diese Maßnahme wird kostenpflichtig sein)
Definition geeigneter Prozesse für die Auflegung eines Green Bond
Etablierung der laufenden Erstellung einer stadtweiten Projektliste mit geeigneten
Projekten.
Eine Finanzierung der Maßnahmen ist aus dem Teilplan 1601 möglich. Den Gremien wird im
2. Quartal 2023 über den Sachstand und den weiteren Fortgang berichtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Markt
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4110/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.12.2022
- Erstellt
- 29.11.2022 12:55