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4110/2022

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 02.12.2022

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Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

10779 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer 02.12.2022 
 4110/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
 
Alternative Finanzierungsinstrumente zur Finanzierung nachhaltiger und grüner Projekte  
Auch in den kommenden Jahren wird es eine kontinuierliche Herausforderung darstellen, die städti-
schen Anstrengungen zum Schutz des Klimas auszubauen und zu finanzieren. Um dieses Ziel zu 
unterstützen, hat das Finanzdezernat angekündigt, sich in diesem Jahr mit alternativen Finanzie-
rungsinstrumenten auseinanderzusetzen, die speziell für die grüne Transformation genutzt werden 
können. 
 
Im Fokus der konzeptionellen Überlegungen stehen dabei auf dem Kapitalmarkt als sogenannte 
Green Bonds einzuordnende Anleihen oder Schuldscheindarlehen, die zur Refinanzierung von nach-
haltigen und mit positiven Klima- und Umweltauswirkungen verbundenen Projekten ausgegeben wer-
den können. Die Verwaltung hat sich mit den Voraussetzungen grüner Finanzierungen sowie den 
damit verbundenen Vor-und Nachteilen für Köln auseinandergesetzt und ein Konzept zur Ausgabe 
von Green Bonds durch die Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage erstellt.  
Wesentliche Inhalte der konzeptionellen Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch 
die Stadt Köln 
Kommunalrechtlich sind Bankkredite, Schuldscheindarlehen und Anleihen gleichwertige Finanzie-
rungsinstrumente. Bei der Aufnahme finanzieller Mittel sind die haushaltswirtschaftlichen Grundsätze 
„Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ sowie die Nachrangigkeit der Finanzierungsinstrumente nach  
§ 77 Absatz 4 GO NRW zu beachten. Sowohl die Kredite für Investitionen als auch die Kredite zur 
Liquiditätssicherung können in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Anleihen oder Schuld-
scheindarlehen, aufgenommen werden. Die Begebung einer Anleihe oder eines Schuldscheindarle-
hens stellt ein alternatives Finanzierungsinstrument dar und ist wie die Kreditaufnahme im Rahmen 
der Kreditermächtigung zu berücksichtigen.  
 
Die nachfolgende Tabelle stellt die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente, den Bankkredite, das 
Schuldscheindarlehen und die Anleihe dar: 
 
 Bankkredit Schuldschein- 
darlehen  
Anleihe  
Rechtsgrundlage Darlehen nach  
§ 488 BGB, durch  
Kreditvertrag möglich  
Darlehen nach § 488 
ff. BGB, Namenspa-
pier 
Wertpapier § 793 ff. 
BGB, Inhaberpapier 
Vertrag Individueller Vertrag 
zwischen Bank und 
Kommune 
Bilateraler Vertrag Inhaberpapier 
Laufzeiten  frei verhandelbar frei verhandelbar i.d.R. 
2-15 Jahre, länger 
möglich 
frei verhandelbar i.d.R. 
2-15 Jahre, länger  
möglich 
Volumen  frei verhandelbar Sinnvoll ab 25 Mio. €  Sinnvoll ab 100 Mio. €,

2 
 
Stückelung möglich  
(z.B. 1.000 Euro)  
Investoren Banken Deutschland: Banken, 
Versicherungen, Ver-
mögensverwalter, 
Pensionskassen, 
Fonds 
International: Banken, 
Versicherungen, Pen-
sionskassen, Fonds, 
Privatpersonen 
Verkauf/Abtretung 
durch Investoren 
möglich 
Grundsätzlich ja  Forderung kann au-
ßerbörslich (OTC) 
abgetreten werden 
Verkauf immer mög-
lich, da börsennotiert 
Tilgungstruktur Flexibel vereinbar Flexibel vereinbar, 
aber Endfälligkeit be-
vorzugt 
Endfälligkeit 
Kosten allgemein  Sehr gering Mittel: 
Vertrieb und Marke-
ting, Dokumentation, 
Zahlstellendienst, 
Bankenprovision etc.  
Hoch: 
Börsenzulassung, 
Vertrieb und Marke-
ting, Dokumentation, 
Zahlstellendienst, 
Bankenprovision etc. 
Rating Nicht notwendig Nicht notwendig Ggf. Notwendig  
Kosten Green Bond   i.d.R. 1 BP (= 0,01%) 
des Schuldschein - 
volumens, (bei 25 Mio. 
€ sind das 2.500 €) 
zzgl. Beratungskosten 
externer Agentur zwi-
schen 20.000 und 
75.000 Euro  
i.d.R. 1 BP (= 0,01%) 
des Anleihevolumens 
(bei 100 Mio. € sind 
das 10.000 €) zzgl. 
Beratungskosten ex-
terner Agentur zwi-
schen 20.000 und 
75.000 Euro 
 
Green Bonds werden als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die ausschließlich in 
nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“. Green Bonds unterscheiden sich zunächst 
kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem 
Risikoprofil und der Renditeerwartung. Allerdings sind die Kosten einen Green Bon d zu vergeben, 
aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, 
nochmal höher als bei „normalen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen. Gleichzeitig sind Green 
Bonds für Investoren besonders attraktiv, weshalb teilweise ein gewisser Zinsvorteil gegenüber „nor-
malen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen realisiert werden kann (sog. Greenium). 
 
Green Bonds werden als Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune mit der 
Finanzierung von Projekten angesehen. Sie können Kommunen die Chance bieten, neue Kapitalge-
ber für sich zu gewinnen (Portfolio -Diversifikation) und die Außenwirkung zu verbessern. In dem Zu-
sammenhang geht es meist um die Erschließung neuer nationaler und internationaler Investoren. Sie 
ermöglichen Kommunen den Übergang vom Kreditmarkt zu den Kapitalmärkten und damit den Zu-
gang zu einem umfangreichen Investorenuniversum. Eine Alternative zu Green Bonds sind Social 
Bonds und Sustainability Bonds. Alle bisher bekannten Emissionen waren mehr fach überzeichnet - 
was für eine erfolgreiche Transaktion spricht - und könnten daher ggf. zu leicht günstigeren Konditio-
nen im Vergleich zum Kommunaldarlehen führen. Green Bonds bieten Emittenten in jedem Fall einen 
Zinsvorteil gegenüber einer herkömmlichen Anleihe bzw. einem herkömmlichen Schuldscheindarle-
hen.  
 
Die Kriterien einen Green Bond zu erfüllen ist mit einem hohen Aufwand verbunden, langwierig und 
aufgrund der Einbeziehung von Banken und Beratungsgesellschaften vergleichsweise kostenintensiv. 
Darüber hinaus ist der Begriff „green“ nicht eindeutig definiert, es fehlt (noch) an einheitlichen und 
verbindlichen Standards. Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie z.B. der Verschul-
dungsquote bieten Green Bonds keine Vorteile.  
 
Besonders zu beachten ist, dass die Festlegung der Finanzierungskonditionen für eine große Summe 
zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber einer kontinuierlichen Kreditaufnahme ein sehr hohes 
„Timingrisiko“ birgt. Letztlich werden für einen vergleichsweise hohen Betrag die Refinanzierungskon-
ditionen in einem kleinen Zeitfenster an einem bestimmten Tag „abgegriffen“. Nach den bisherigen

3 
 
Erfahrungen liegt dieses Zeitfenster bei etwa zwei Stunden. Im Anschluss nach einer finalen Ent-
scheidung (Go-or- No-Go-Call) ist die Entscheidung über die Begebung der Anleihe nicht mehr rever-
sibel. Eine Verteilung der Aufnahme von Finanzmitteln mittels eines Green Bond ist damit nicht auf 
Zeit verteilbar. 
 
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form von An-
leihen und Schuldscheindarlehen: 
 
 Vorteile  Nachteile  
Anleihen und Schuld-
scheindarlehen  
Außenwirkung wird verbessert  Höherer Kosten als bei einem  
Kommunaldarlehen 
Verbindung von strategischen Nachhal-
tigkeitszielen einer Kommune mit der 
Finanzierung von Projekten  
Höherer Verwaltungsaufwand u.a. auf-
grund des Controlling und Reporting als 
bei einem Kommunaldarlehen 
Erschließung neuer Investoren,  
Diversifikation der Gläubigerstruktur  
i.d.R keine vorzeitige Tilgung oder Kündi-
gung im Vergleich zum  
Kommunaldarlehen möglich  
Schonung der städtischen Kreditlimits 
bei den bisherigen Geldgebern, vor dem 
Hintergrund des steigenden  
Finanzbedarfs 
Grüne Finanzierungsinstrumente werden 
hervorgehoben, kann zu einer Unter-
scheidung in „gute und schlechte Kredite“ 
führen, unter dem Aspekt des Gemein-
wohls kritisch zu sehen  
Anleihen  Größerer Investorenkreis als beim 
Schuldscheindarlehen 
Höherer Dokumentationsaufwand auf-
grund Börsenplatzierung  (höhere Kosten) 
im Vergleich zum Schuldscheindarlehn  
Bürger*innen können Anleihen durch 
kleinere Stückelung erwerben 
Dadurch höherer Aufwand und höhere 
Kosten (u.a. MiFid -konform, Beratungsge-
spräche, etc.) im Vergleich zum Kommu-
naldarlehen und Schuldscheindarlehen 
 Kursschwankungen der Anleihe und ggf. 
Rating erforderlich 
 Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht  
oder das Vorliegen von Prospektfehlern 
birgt sehr hohe Gefahren, da der Emittent 
der Anleihe hierfür die Haftung überneh-
men muss  
Schuldscheindarlehen  Geringere Dokumentationsaufwand 
aufgrund fehlender Börsenplatzierung  
Eingeschränktere Handelbarkeit im Ver-
gleich zur Anleihe 
Geringere Kosten im Vergleich zu An-
leihe, aufgrund kleinerem Volumen und 
da keine Börsenplatzierung notwendig 
ist 
 
 
Handlungsempfehlungen 
In der Summe stellt die Emission eines oder mehrerer Green Bonds hohe inhaltliche und formale An-
forderungen an die Stadt Köln. Daneben sind zusätzliche Aufwendungen erforderlich. Zudem wird 
eine Vorbereitungszeit von 9-12 Monaten für die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen 
benötigt.  
 
Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen werden jedoch angesichts der sich mit hoher Dynamik 
ändernden Finanzmärkte zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Zukunft eine sinnvolle Ergän-
zung der bisherigen Refinanzierung über Kommunaldarlehen darstellen.  
 
Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäu-
dewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green Bond/Social Bond in 
Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vorzubereiten und ergreift in dem Zu-
sammenhang folgende Maßnahmen:

4 
 
 Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher  
Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums geeigneten und erfahrenen 
„grünen“ Banken  
 Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher  
Verhandlungsgespräche mit möglichen „grünen“ Investoren insbesondere mit in Köln ansässi-
gen Versicherungen  
 Entwicklung einer geeigneten „Verdingungsunterlage“ für einen Wettbewerb zur Gewinnung 
eines Konsortiums 
 Prüfung der Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften 
 Entwicklung eines jederzeit einsetzbaren Frameworks für einen Green Bond /Social Bond 
(Hinweis: Diese Maßnahme wird kostenpflichtig sein) 
 Definition geeigneter Prozesse für die Auflegung eines Green Bond 
 Etablierung der laufenden Erstellung einer stadtweiten Projektliste mit geeigneten Projekten. 
Eine Finanzierung der Maßnahmen ist aus dem Teilplan 1601 möglich.  
 
Weitere Details ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Unterlage „Konzeptionelle Überle-
gungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln“.  
 
Den Gremien wird im 2. Quartal 2023 über den Sachstand und über den weiteren Fortgang berichtet 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln

50124 Zeichen

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von 
Green Bonds durch die Stadt Köln  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
Amt Kämmerei-Konzernfinanzierung  
Gliederungsziffer II/20/20/01 
Datum 30.11.2022 
Autor:in Sandra Röseler 
Version 1.4

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 2 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................... 2 
1. Vorbemerkung ........................................................................................................................ 3 
2. Aktuelle (Re-) Finanzierungssituation der Stadt Köln............................................................ 6 
2.1. Allgemeines ..................................................................................................................... 6 
2.2. Entwicklung der Investitionskredite ................................................................................. 6 
3. Rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen ..................................................................... 9 
3.1. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen........................................................................ 9 
3.2. Sonstige Rahmenbedingungen ....................................................................................... 9 
4. Derzeitige Finanzmarktsituation........................................................................................... 10 
5. Green Bonds als Refinanzierungsinstrument ...................................................................... 11 
5.1. Allgemeines ................................................................................................................... 11 
5.2. Vorteile Green Bonds .................................................................................................... 11 
5.3. Nachteile von Green Bonds .......................................................................................... 11 
5.4. Kommunale Erfahrungsbeispiele .................................................................................. 13 
5.4.1. Allgemeines............................................................................................................. 13 
5.4.2. Münster ................................................................................................................... 14 
5.4.3. Hannover ................................................................................................................. 14 
5.4.4. München.................................................................................................................. 15 
5.4.5. Interkommunale Kooperation.................................................................................. 15 
5.5. Wirtschaftlichkeit............................................................................................................ 16 
5.5.1. Allgemein................................................................................................................. 16 
5.5.2. Beauftragung eines Bankenkonsortium ................................................................. 16 
5.5.3. Beauftragung sonstiger Leistungen ........................................................................ 16 
5.5.4. Wirtschaftlichkeitsvergleich..................................................................................... 17 
6. Umsetzungsmöglichkeiten bei der Stadt Köln ..................................................................... 18 
6.1. Geeignete Refinanzierungsobjekte ............................................................................... 18 
6.2. Zeitliche Perspektive für die Umsetzung eines Green Bond ........................................ 19 
7. Handlungsempfehlung ......................................................................................................... 20 
Anhang ...............................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 3 
1. Vorbemerkung 
Kommunalrechtlich sind Bankkredite, Schuldscheindarlehen und Anleihen gleichwertige  
Finanzierungsinstrumente. Bei der Aufnahme finanzieller Mittel sind die haushalts - 
wirtschaftlichen Grundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ sowie die Nachrangigkeit 
der Finanzierungsinstrumente nach § 77 Absatz 4 GO NRW zu beachten.  
Gemäß RdErl.  d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.12.2014  - 34-
48.05.01/02 - 8/14 - (MBl.NRW. S. 866) werden die Kredite für Investitionen haushaltsrechtlich 
von den Krediten zur Liquiditätssicherung (vgl. § 89 GO NRW) unterschieden. Sowohl die Kre-
dite für Investitionen als auch die Kredite zur Liquiditätssicherung können in unterschiedlichen 
Formen, auch in Form von Anleihen oder Schuldscheindarlehen, aufgenommen werden. Eine 
für die Begebung eines Green Bond notwendige nachhaltige Projektzuordnung und –identifi-
zierung ist im Rahmen der Liquiditätskredite nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Li-
quiditätskredite in der konzeptionellen Überlegung nicht weiter einbezogen.  
Investitionskredite dürfen nur unter der Voraussetzung des § 77 Absatz 4 GO NRW - wonach 
die Gemeinde Kredite nur aufnehmen darf, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist 
oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre - und zur Umschuldung aufgenommen werden. Wie 
der Haushaltssatzung des Entwurfs des Haushaltsplans 2023/2024 zu entnehmen ist, darf der 
Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen gem. § 2 der Haushaltssatzung 
nicht überschritten werden.  
Die Begebung einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens muss unter Berücksichtigung 
der Transaktions- und Betreuungskosten mindestens ebenso wirtschaftlich wie ein Kommu-
nalkredit sein. Anleihen oder Schuldscheindarlehen dürfen nicht begeben werden, um liquide 
Mittel für die nächsten Jahre im Voraus zu beschaffen. Die Begebung einer Anleihe oder eines 
Schuldscheindarlehens stellt ein alternatives Finanzierungsinstrument dar und ist wie die  
Kreditaufnahme im Rahmen der Kreditermächtigung zu berücksichtigen.  
Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die am Kapitalmarkt begeben werden und  
entsprechend börsennotiert sind. Mit der Börsennotierung ist ein umfangreiches Regelwerk 
aufzulegen, in dem die Verwendung der Emissionserlöse, der Prozess zur Bewertung, zur 
Rücknahme etc. festzulegen ist. Daneben sind eine Vielzahl von zwingend und pünktlich  
einzuhaltenden Berichtspflichten bis zur Fälligkeit der Anleihe verbunden. Zu beachten ist 
auch, dass Anleihen in Teilen erheblichen Kursschwankungen (z.B. resultierend aus Zinsän-
derungsrisiken, Bonitätsrisiken) unterliegen. Je nach Ausgestaltung ist auch ein Erwerb von 
Anleihen durch die Bürger*innen möglich, indem die Anleihe in geeignete Beträge (z.B. 1.000 
Euro) gestückelt wird. Dies erfordert die Auslegung des rechtlichen Rahmenwerks, (auch 
Framework genannt) auf Privatkunden (u.a. MiFid-konform, Beratungsgespräche, etc.) und ist 
entsprechend mit einem deutlich höheren Aufwand und mit höheren Kosten verbunden. Da-
neben ist damit nach Einschätzung qualifizierter Marktteilnehmer in der Regel kein dreistelliger 
Millionenbetrag generierbar. 
Schuldscheindarlehen weisen Parallelen zu Anleihen auf, sie werden als so genannte Privat-
platzierungen aber nicht an der Börse gehandelt und sprechen daher eine andere und im Ver-
gleich zur Anleihe kleinere Investorengruppe an. Rein rechtlich gesehen, sind sie kein Wert-
papier, sondern ein Kredit, der durch eine besondere Urkunde verbrieft wird und unterliegen

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 4 
daher keinen Kursschwankungen. Eine Unterstützung durch Banken bzw. ein Bankenkonsor-
tium ist auch hier zwingend notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund komplexer rechtli-
cher Rahmenbedingungen für Green Bonds.  
Für Gläubiger stellen Anleihen und Schuldscheindarlehen eine Kapitalanlage und für die Stadt 
Köln als mögliche Schuldnerin eine langfristige Finanzierungsform und keine zusätzlichen Fi-
nanzmittel dar. Die nachfolgende Tabelle stellt die unters chiedlichen Finanzierungsinstru-
mente, den Bankkredite, das Schuldscheindarlehen und die Anleihe dar: 
 Bankkredit Schuldschein- 
darlehen  
Anleihe  
Rechtsgrundlage Darlehen nach  
§ 488 BGB, durch  
Kreditvertrag möglich  
Darlehen nach § 488 ff. 
BGB, Namenspapier 
Wertpapier § 793 ff. 
BGB, Inhaberpapier 
Vertrag Individueller Vertrag 
zwischen Bank und 
Kommune 
Bilateraler Vertrag Inhaberpapier 
Laufzeiten  frei verhandelbar frei verhandelbar i.d.R. 
2-15 Jahre, länger 
möglich 
frei verhandelbar i.d.R. 
2-15 Jahre, länger 
möglich 
Volumen  frei verhandelbar Sinnvoll ab 25 Mio. €  Sinnvoll ab 100 Mio. € , 
Stückelung möglich 
(z.B. 1.000 Euro)  
Investoren Banken Deutschland: Banken, 
Versicherungen, Ver-
mögensverwalter, Pen-
sionskassen, Fonds  
International: Banken, 
Versicherungen, Pen-
sionskassen, Fonds , 
Privatpersonen 
Verkauf/Abtretung 
durch Investore n 
möglich 
Grundsätzlich ja  Forderung kann außer-
börslich (OTC) abge-
treten werden 
Verkauf i mmer mög-
lich, da börsennotiert 
Tilgungstruktur Flexibel vereinbar Flexibel vereinbar, 
aber Endfälligkeit be-
vorzugt 
Endfälligkeit 
Kosten allgemein  Sehr gering Mittel: 
Vertrieb und Marke-
ting, Dokumentation, 
Zahlstellendienst, Ban-
kenprovision etc.  
Hoch: 
Börsenzulassung, Ver-
trieb und Marketing, 
Dokumentation, Zahl-
stellendienst, Banken-
provision etc.  
Rating Nicht notwendig Nicht notwendig Ggf. Notwendig  
Kosten Green Bond   i.d.R. 1 BP (= 0,01%) 
des Schuldschein- 
volumens, (bei 25 Mio. 
€ sind das 2.500 €)  
zzgl. Beratungskosten  
externer Agentur zwi-
schen 20.000 und 
75.000 Euro  
i.d.R. 1 BP (= 0,01%) 
des Anleihevolumens 
(bei 100 Mio. € sind 
das 10.000 €) zzgl. Be-
ratungskosten externer 
Agentur zwischen 
20.000 und 75.000 
Euro

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 5 
Green Bonds werden als „g rüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die aus-
schließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“.  
Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldschein-
darlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem Risikoprofil und der Ren diteerwartung.  
Allerdings sind die Kosten einen Green Bond zu vergeben, aufgrund der damit verbundenen 
zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, nochmal höher als bei 
„normalen“ Anleihen und Schuldscheindarlehen. Gleichzeitig sind Green Bonds für Investoren 
besonders attraktiv, weshalb teilweise ein gewisser Zinsvorteil gegenüber „normalen“ Anleihen 
und Schuldscheindarlehen realisiert werden kann (sog. Greenium). 
Die Ausgabe von Green Bonds wird innerhalb der kommunalen Landschaft seit einigen Jahren 
verstärkt diskutiert. Dabei ist festzuhalten, dass derartige Finanzierungsinstrumente auch nach 
Beobachtungen von KFW Research auf kommunaler Ebene noch ein „Nischendasein“ finden, 
da dem höheren zusätzlichen Aufwand nich t zwangsläufig niedrigere Kapitalkosten gegen-
überstehen.1 Bisher wurde dieses Finanzierungsinstrument auch in Köln aufgrund der zusätz-
lichen internen und externen Aufwände und im Vergleich zum Bankkredit höheren Kosten nicht 
umgesetzt. Dies gilt auch für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft in ihrer 
Rolle als Kreditnehmerin. 
Dieses Konzeptpapier stellt die Vor- und Nachteile von alternativen grünen Finanzierungsin-
strumenten dar und ermöglicht darauf aufbauend eine politische Positionierung. Dargestellt 
werden die Ergebnisse der von der Kämmerei durchgeführten Analyse und eine auf dieser 
Basis entwickelte Handlungsempfehlung. Der Analyse liegen umfangreiche Recherchen, viel-
fältige Interviews mit im Kreditmanagement tätigen Personen der kommunalen Partner*innen 
sowie diversen Marktteilnehmer*innen zu Grunde. Stadtintern wurden die eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung Gebäudewirtschaft und die als Sondervermögen organisierte ZVK in die Über-
legungen mit einbezogen, da dort erhebliche Refinanzierungsbedarfe respektive Erfahrungen 
mit den Kapitalmärkten vorliegen.  
Ihren Nachhaltigkeitszielen kommt die Stadt Köln bereits im Rahmen der Kapitalanlage, ins-
besondere im Bereich ethisch-nachhaltiger Geldanlagen, bei denen unter anderem die ESG 
Kriterien (E = Environment (Ökologie), S = Social (Soziales), G = Governanc e (verantwor-
tungsbewusste Staats- und Unternehmensführung)) berücksichtigt werden, nach. Die Stadt 
Köln investiert bereits in Fonds, in denen die Investition in Green Bonds grundsätzlich und 
darüber hinaus auch in Green Bonds von nicht nachhaltigen Energieversorgungsunternehmen 
zulässig ist, soweit damit nachhaltige Projekte zur regenerativen Gewinnung von Energie  
refinanziert werden.2  
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am Markt derzeit auch Social Bonds diskutiert 
werden. Social Bonds sind derzeit noch selten anzutreffen und wurden bisher im kommunalen 
Umfeld ausschließlich von der Stadt München begeben. Hierzu wird weiter unten detailliert 
ausgeführt. Die folgenden Ausführungen zu Green Bonds sind in weiten Teilen analog auf 
Social Bonds übertragbar. Angemerkt sei aber, dass Social Bonds zwar in vielfacher Hinsicht 
leichter zu begeben sind, allerdings einen kleineren Investorenkreis am Kapitalmarkt als Green 
Bonds ansprechen. Gleiches gilt auch für am Markt diskutierte ESG-Bonds.   
                                                 
1 KFW Research: Sustainable Finance  in Kommunen: Kann der grüne Kommunalkredit das Eis bre-
chen? Nr. 339, 29. Juli 2021 
2 Vgl. Anlage 1

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 6 
2. Aktuelle (Re-) Finanzierungssituation der Stadt Köln  
2.1. Allgemeines 
Die Refinanzierung der Auszahlungen des Finanzplanes der Stadt Köln erfolgt entsprechend 
den Regelungen in der Gemeindeordnung NRW grundsätzlich nach dem Prinzip der Gesamt-
deckung.  
Eine direkte Projektfinanzierung findet derzeit in der Kernverwaltung nur in Ausnahmefällen 
(Förderdarlehen KFW-Bank etc.) statt.  
Wie dem Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024 zu entnehmen ist, werden die konsumtiven 
Auszahlungen in den Planjahren 2023-2025 zu ca. 97% aus Eigenmitteln und Zuschüssen 
durch den Bund und das Land NRW refinanziert. Ab 2026 übertreffen die geplanten kon-
sumtiven Einzahlungen die geplanten Auszahlungen.  
Anders bei Investitionen: In den Planjahren 2023-2027 sollen ca. 80% der Investitionen durch 
Investitionskredite gedeckt werden.  
Refinanzierungsmöglichkeiten über Kommunalkredite stehen der Stadt Köln sowohl für Liqui-
ditäts- als auch für Investitionskredite unter den derzeitigen Rahmenbedingungen am Kapital-
markt ausreichend zur Verfügung. Da die Vergabe von Investitionskrediten trotz der Reduktion 
der Verschuldung in den vergangenen Jahren ein geübtes und laufendes Geschäft der Ver-
waltung ist, verfügt die Stadt Köln über einen guten Marktzugang und weist eine diversifizierte 
Gläubigerstruktur auf. Aus der bestehenden Gläubigerstruktur resultieren für die Stadt Köln 
ausschließlich bilaterale Informationspflichten. Die Stadt Köln finanziert die Investitionen im 
Kernhaushalt über Investitionskredite. Alternative Finanzierungsinstrumente wie Anleihen und 
Schuldscheindarlehn sind im Kernhaushalt der Stadt Köln bisher nicht vorhanden. Damit be-
stehen keine börsennotierten Refinanzierungsinstrumente. 
2.2. Entwicklung der Investitionskredite 
Die Verschuldung aus Investiti ons- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 
31.12.2021 insgesamt 2.193,1 Mio. €.  
Im Zeitraum von 2015 bis 2021 erfolgte eine absolute Verringerung der Gesamtverschuldung 
aus Investitions - und Liquiditätskrediten von 3.016,0  Mio. € um 822,9  Mio. € auf 
2.193,1 Mio. €. Dies entspricht einer jährlichen Tilgungsleistung von 137,2 Mio. €.  
Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 2.162,9 Mio. € in 2015 auf 1.457,9 Mio. € in 
2021 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssiche-
rung von 853,1 Mio. € auf 735,2 Mio. € ebenfalls verringert.

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 7 
Die vorstehende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Investitionskredite in den Jahren 
ab 2012 sowie der Planjahre 2022-2027 jeweils zum Stichtag 31.12. in Mio. Euro.  
Über viele Jahre war zu beobachten, dass den tendenziell steigenden Haushaltsplan-Ansät-
zen im Investivbereich erheblich niedrigere Ist-Auszahlungen gegenüber standen. Dies betrifft 
insbesondere Bauvorhaben. Die Gründe für die Diskrepanz lagen unter anderem in den nicht 
ausreichenden Kapazitäten sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Baubranche selbst. 
So kam es zwangsläufig zu Maßnahmenverzögerungen  und vorhandene Investitionsmittel 
wurden nicht oder nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen.  
Die Stadt Köln steht mit dieser Entwicklung nicht alleine da. Vielmehr berichten alle bekannten 
Kommunen über ähnliche Entwicklungen. Das Problem besteht damit bundesweit.  
Um zu einer realistischeren Planung zurückzukehren, wurden deshalb die zuvor praktizierten 
Verfahren bei der Veranschlagung und der Übertragung von investiven Mitteln mehrfach mo-
difiziert. 
Die in diesem Sinne überarbeitete Planung der städtischen Investitionstätigkeit weist nunmehr 
folgende Gesamt-Ansätze im aktuellen Veranschlagungszeitraum aus. 
Veranschlagung 
 2023 2024 2025 2026 2027 
in Mio. Euro 
Auszahlungen 1.013,1 999,8 975,2 1.074,7 947,2 
Einzahlungen 197,1 198,4 216,3 212,0 218,7 
Saldo 816,0 801,4 758,8 862,7 728,5 
 
Der Saldo verdeutlicht den Finanzierungsbedarf über Investitionskredite.  
Grundsätzlich ist damit in den kommenden Jahren von einem erhöhten Refinanzierungsbedarf 
im investiven Bereich auszugehen. Zusätzlich ergeben sich Finanzierungsbedarfe durch aus-
laufende Kredite (Umschuldungen).  
2.424,4
2.356,9
2.247,1
2.162,9
2.104,8
1.974,8
1.834,4
1.747,2
1.623,1
1.457,9
1.990,4
2.610,9
3.213,1
3.766,4
4.420,3
4.942,3
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Entwicklung Investitionskredite in Mio. Euro

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 8 
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den Zeitpunkt der auslaufenden Investitionskredite 
in den Jahren 2023 bis 2035 in Mio. Euro. Im Jahr 2022 wurden bereits alle Investitionskredite 
i.H.v. rd. 200 Mio. € umgeschuldet. Die größten Umschuldungen finden in den nächsten vier 
Jahren statt ( 2023: 116,96 Mio. €; 2024: 65,98 Mio. €; 2025: 44,3 4 Mio. € und  
2026: 60,04 Mio. €). Bei den Umschuldungen ist kein Projektbezug möglich.  
 
  
0
20
40
60
80
100
120
140
auslaufende Investitionskredite in Summe insgesamt 334 Mio. €M io.€

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 9 
3. Rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen   
3.1. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen  
Die Auswahl von Kreditinstituten als Vermittlerinnen ist nach § 116 GWB grundsätzlich  
vergaberechtsfrei möglich. Nach den städtischen Grundsätzen sind gegebenenfalls mehrere 
Vergleichsangebote einzuholen. Für die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes sind alle  
Vertragselemente zu berücksichtigen und zu bewerten. 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die - im Zusammenhang mit der Begebung eines Green 
Bond zwingend notwendige - Beauftragung einer unabhängigen Nachhaltigkeitsagentur zur 
Erstellung eines Zweitgutachten ("Second Party Opinion = SPO"), um den nachhaltigen Cha-
rakter des Rahmenwerks (siehe hierzu auch weiter unten) zu überprüfen und die Einhaltung 
der genannten Principles zu bestätigen, ebenfalls nach § 116 GWB vergaberechtsfrei mög-
lich ist.  
3.2. Sonstige Rahmenbedingungen 
Neben den gesetzlichen, haushaltsrechtlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen sind bei 
der Begebung einer „grünen“ Anleihe und eines „grünen“ Schuldscheindarlehens weitere in-
ternationale Standards zu beachten. 
Dazu zählen unter anderem:  
 die SDGs3 und ESG Kriterien4,  
 die Green Bond Principles (GBP) 20215 und  
 die Social Bond Principles (SBP) 20216 der International Capital Market Association 
(ICMA) sowie  
 die Green Loan Principles (GLP) 20217 und 
 die Social Loan Principles (SLP) 20218 der Loan Market Association (LMA)  
Auf europäischer Ebene ist die EU - Taxonomie relevant. Die EU - Taxonomie Verordnung 
beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der 
EU allgemeingültig zu klassifizieren, mit dem Ziel einer nachhaltigen Berichterstattung für alle 
Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben. 9 
Die Regelwerke stellen in Teilen anspruc hsvolle Voraussetzungen. So wird im Bereich von 
Wohngebäuden nur noch ein KFW-Standard von 40 und besser akzeptiert.  
Neben den Regelwerken sind für alle Formen der Kreditvergabe geeignete Prozesse und ein 
IKS zu definieren. Für die Vergabe von Investitions- und Liquiditätskrediten liegen diese vor.  
  
                                                 
3 Vgl. https://sdgs.un.org/goals  
4 Vgl. https://www.hypovereinsbank.de/hvb/nachhaltigkeit/bedeutung -von-nachhaltigkeit/esg -kriterien  
5 Vgl. Anlage 2: Green Bond Principles (GBP) 2021  
6 Vgl. Anlage 3: Social Bond Principles (S BP) 2021 
7 Vgl. Anlage 4: Green Loan Principles (GLP) 2021  
8 Vgl. Anlage 5 Social Loan Principles (S LP) 2021 
9 Vgl. Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rate s vom 18. Juni 2020 
über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung 
der Verordnung (EU) 2019/20

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 10 
4. Derzeitige Finanzmarktsituation  
Die derzeitige Finanzmarktsituation ist  durch stark steigende Zinsen  gekennzeichnet.  
Angesichts der deutlich gestiegenen Inflationsrate hat die Europäische Zentralbank (EZB)  
reagiert und den Leitzins für die Eurozone im Jahr 2022 bereits dreimal seit 2011 auf  
2,0 Prozent erhöht. Hintergründe hierfür sind neben der deutlich gestiegenen zweistelligen 
Inflationsrate im Euroraum, der Ukraine-Krieg und die deutlich gestiegenen Energiepreise, so-
dass die Märkte in Teilen sehr hoch volatil sind. Es wird mit weiteren Zinserhöhungen in 2022 
gerechnet. Damit haben sich die Refinanzierungsbedingungen der Banken deutlich verschärft. 
Festzustellen ist auch, dass die Zinserhöhungen von den Banken zur Erhöhung der Margen 
genutzt werden. In der Summe führt dies zu höheren Refinanzierungskosten.  
Die Meinung zur Entwicklung der Zinsen ist an den Märkten sehr divergent. Das Wachstum 
der Zinsen schwächt sich ebenso wie die Steigerung der Energiekosten ab. Einige Marktteil-
nehmer erwarten eine Stabilisierung, andere weisen darauf hin, dass die Zinsen je nach Ver-
lauf des Krieges in der Ukraine auch in kurzer Zeit wieder deutlich sinken könnten.  
Die internationalen Anleihemärkte sind unverändert volatil. Besonders starke Kurs - 
bewegungen waren zuletzt in Großbritannien zu verzeichnen. Zeitweise erhöhte sich die  
Rendite 10-jähriger britischer Gilts gegenüber dem Stand Anfang August um 2,7 % auf 4,5 %. 
Die Bank of England musste sogar wieder Staatsanleihen aufkaufen, um britische Pensions-
fonds zu stützen. Auslöser waren Steuersenkungspläne, die in Kombination mit ohnehin spür-
bar steigenden Staatsausgaben auch die Ri sikoaufschläge für Gilts anschwellen ließen.  
Hierzulande wirken die Anleihemärkte ebenfalls sehr anfällig. Anfang August notierte die  
Rendite 10-jähriger Bunds noch bei 0,7 %, aktuell bei 2,3 %. Der entsprechende 10 Jahres 
Swapsatz liegt seit Ende Septem ber immer wieder bei > 3 % . Im Spannungsfeld zwischen 
Inflation und Rezession ist zu erwarten, dass die Renditeschwankungen ausgeprägt bleiben.

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 11 
5. Green Bonds  als Refinanzierungsinstrument  
5.1. Allgemeines  
Green Bonds werden als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die aus-
schließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“.  
Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen oder Schuldschein-
darlehen und ähneln diesen in ihrer Struktur, dem Risikoprofil und der Renditeerwartung.  
Allerdings sind die Kosten einen Green Bond zu vergeben, aufgrund der damit verbundenen 
rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten, deutlich höher. Gleichzeitig sind  
Green Bonds für Investoren besonders attraktiv.  
Eine geeignete Größenordnung für Anleihen sind mind. 100 Mio. € und darüber hinaus ge-
hende Beträge. Ein Emissionsvolumen von 250 Mio. € wird aufgrund einer diversifizierteren 
und attraktiveren Investorenauswahl am Kapitalmarkt empfohlen. Sogenannte Benchmarking-
Anleihen, am Markt ausreichend liquide und gut investierbare Anleihen, sollten ein Volumen 
von mehr als 500 Mio. € aufweisen.  
Schuldscheindarlehen können bereits mit einem kleineren Volumen von 25 Mio. € vergeben 
werden.  
5.2. Vorteile Green Bonds 
Green Bonds werden als Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune 
mit der Finanzierung von Projekten angesehen. Sie können Kommunen die Chance bieten, 
neue Kapitalgeber für sich zu gewinnen (Portfolio-Diversifikation) und die Außenwirkung zu 
verbessern. In dem Zusammenhang geht es meist um die Erschließung neuer nationaler und 
internationaler Investoren. Sie ermöglichen Kommunen den Übergang vom Kreditmarkt zu den 
Kapitalmärkten und damit den Zugang zu einem umfangreichen Investorenuniversum. Dazu 
zählen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, Landesbanken, Spezial- und Privat-
banken, Versicherungen, Pensionskassen und Fonds. Die Ausweitung der Investorenbasis 
ermöglicht der Kommune eine Verbesserung ihres Standings am Kapitalmarkt. Eine Alterna-
tive zu Green Bonds sind Social Bonds und Sustainability Bonds. Alle bisher bekannten Emis-
sionen waren mehrfach überzeichnet - was für eine erfolgreiche Transaktion spricht - und 
könnten daher ggf. zu leicht günstigeren Konditionen im Vergleich zum Kommunaldarlehen 
führen. Green Bonds bieten Emittenten in jedem Fall einen Zinsvorteil gegenüber einer her-
kömmlichen Anleihe bzw. einem herkömmlichen Schuldscheindarlehen.  
5.3. Nachteile von Green Bonds  
Die Kriterien einen Green Bond zu erfüllen ist mit einem hohen Aufwand verbunden, langwierig 
und aufgrund der Einbeziehung von Banken und Beratungsgesellschaften vergleichsweise 
kostenintensiv. Darüber hinaus ist der Begriff „green“ nicht eindeutig definiert, es fehlt (noch) 
an einheitlichen und verbindlichen Standards. Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kenn-
zahlen wie z.B. der Verschuldungsquote bieten Green Bonds keine Vorteile.  
Besonders zu beachten ist, dass die Festlegung der Finanzierungskonditionen für eine große 
Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber einer kontinuierlichen Kreditaufnahme ein 
sehr hohes „Timingrisiko“ birgt. Letztlich werden für einen vergleichsweise hohen Betrag die 
Refinanzierungskonditionen in einem kleinen Zeitfenster an einem bestimmten Tag

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 12 
„abgegriffen“. Nach den bisherigen Erfahrungen liegt dieses Zeitfenster bei etwa zwei Stun-
den. Im Anschluss nach einer finalen Entscheidung (Go-or- No-Go-Call) ist die Entscheidung 
über die Begebung der Anleihe nicht mehr reversibel. Eine Verteilung der Aufnahme von  
Finanzmitteln mittels eines Green Bond ist damit nicht auf die Zeit verteilbar. 
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Vor- und Nachteile von Green Bonds in Form 
von Anleihen und Schuldscheindarlehen: 
 Vorteile  Nachteile  
Anleihen und 
Schuldschein-
darlehen  
Außenwirkung wird verbessert  Höherer Kosten als bei einem  
Kommunaldarlehen 
Verbindung von strategischen Nach-
haltigkeitszielen einer Kommune mit 
der Finanzierung von Projekten  
Höherer Verwaltungsaufwand u.a. auf-
grund d es Controlling und Reporting als 
bei einem Kommunaldarlehen 
Erschließung neuer Investoren,  
Diversifikation der Gläubigerstruktur  
i.d.R keine vorzeitige Tilgung oder Kündi-
gung im Vergleich zum  
Kommunaldarlehen möglich 
Schonung der städtischen Kreditlimits 
bei den bisherigen Geldgebern, vor 
dem Hintergrund des steigenden  
Finanzbedarfs 
Grüne Finanzierungsinstrumente werden 
hervorgehoben, kann zu einer Unter-
scheidung in „gute u nd schlechte Kre-
dite“ führen, unter dem Aspekt des Ge-
meinwohls kritisch zu sehen  
Anleihen  Größerer Investorenkreis als beim 
Schuldscheindarlehen 
Höherer Dokumentationsaufwand auf-
grund Börsenplatzierung (höhere Kos-
ten) im Vergleich zum Schuldscheindar-
lehn 
Bürger*innen können Anleihen durch 
kleinere Stückelung erwerben 
Dadurch höherer Aufwand und höhere 
Kosten (u.a. MiFid -konform, Beratungs-
gespräche, etc.) im Vergleich zum Kom-
munaldarlehen und Schuldscheindarle-
hen 
 Kursschwankungen der Anleihe und ggf. 
Rating erforderlich 
 Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht  
oder das Vorliegen von Prospektfehlern 
birgt sehr hohe Gefahren, da  der Emit-
tent der Anleihe hierfür die Haftung über-
nehmen muss  
Schuldschein-
darlehen  
Geringere Dokumentationsaufwa nd 
aufgrund fehlender Börsenplatzierung  
Eingeschränktere Handelbarkeit im Ver-
gleich zur Anleihe 
Geringere Kosten im Vergleich zu An-
leihe, aufgrund kleinerem Volumen und 
da keine Börsenplatzierung notwendig 
ist

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 13 
5.4. Kommunale Erfahrungsbeispiele 
5.4.1. Allgemeines 
Die öffentliche Hand nutzt Finanzinstrumente, die unter Sustainable Finance, als nachhaltige 
Finanzierungen zu fassen sind, durchaus bei großvolumigen Finanzierungen. Green Bonds 
haben sich aber trotz der dargestellten positiven Beispiele bisher nicht als kommunales Finan-
zierungsinstrument etabliert und sind in der kommunalen Landschaft derzeit noch wenig ver-
breitet. Im interkommunalen Erfahrungsaustausch wird hier häufig darauf verwiesen, dass die 
Kommunen derzeit kein Refinanzierungsproblem haben, bis vor kurzer Zeit ein Niedrigzins-
szenario herrschte und der Kreditmarkt ein Nachfragemarkt ist. Daneben werden die mit Green 
Bonds verbundenen zusätzlichen internen und externen Aufw ände angeführt. Diese Argu-
mente könnten sich mit der Veränderung der Lage an den Finanzmärkten in den letzten Mo-
naten deutlich relativieren.  
Die öffentliche Hand nutzt nachhaltige Finanzierungsinstrumente in Form von Green, Social 
und Sustainable Bonds bereits bei großvolumigen Finanzierungen. Das Finanzierungs - 
volumen in dem Bereich steigt seit dem Jahr 2014 weltweit kontinuierlich an und hat im Jahr 
2021 insbesondere durch die Platzierung der Europäischen Union seinen Höhepunkt erreicht. 
Die Europäische Union hat im Jahr 2021 einen Green Bond mit einem Volumen von 12 Milli-
arden Euro platziert.10 Aus dem Umfeld der Länder und des Bundes ist die Ausgabe eines 
reinen Green Bond durch das Land Hessen im Umfang von 600 Millionen Euro aus dem Jahr 
202111 sowie die Ausgabe eines Green Bond durch den Bund im Jahr 202012 bekannt. Das 
Land Nordrhein Westfalen hat im Jahr 2015 erstmals einen Sustainability Bond platziert. Das 
Geld der Nachhaltigkeitsanleihe fließt in Bereiche wie Bildung und Wissenschaft, Klimaschutz 
und Energiewende. 
Als eine der ersten Städte weltweit begab Göteborg auf europäischer Ebene grüne Anleihen. 
Die Stadt sammelte innerhalb von fünf Jahren über 2,5 Milliarden Dollar zur Finanzierung der 
Elektrifizierung der städtischen Busflotte, eines Eisenbahntunnels und zur Reparatur einer 
Tram-Brücke, ein.13 Daneben platzierte Paris eine Anleihe mit einem Volumen von 300 Mio. 
Euro und einer Laufzeit bis 2031 um nachhaltige Projekte der Stadt zu finanzieren. 14 
Nach vielen interkommunalen Gesprächen und Gesprächen auf Ebene des Städtetages sind 
drei kommunale Beispiele bekannt, zu denen die folgenden Kapitel kurz berichten. Derzeit sind 
der Stadt Köln keine weiteren deutschen Kommunen bekannt, die zeitnah die Emission eines 
Green Bond/Social Bond beabsichtigen.  
Alle dargestellten Informationen sind auch öffentlich verfügbar.  
                                                 
10 Vgl. https://www.boersen-zeitung.de/kapitalmaerkte/eu -sammelt -12-mrd-euro-ueber-green-bonds-
ein-1246bfce-2b46-11ec-a381-7bc6f1096187 
11 Vgl. Anlage 6 : Term Sheet Land Hessen  
12 Vgl. https://www.deutsche-finanzagentur.de/bundeswertpapiere/facts-
heet/isin/DE0001030708?cHash=2b3bd8bb8047f57c47f7df20e9d5a93f  
13 Vgl.https://www.handelsblatt.com/unternehmen/innovationweek/nachhaltigkeit -green-city-bonds-
wie-staedte-ueber-anleihen-den-klimaschutz -finanzieren/26893298.html  
14 Vgl. https://climate -adapt.eea.europa.eu/en/metadata/case-studies/climate -bond-financing-adapta-
tion-actions-in-paris

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 14 
5.4.2. Münster 
Die Stadt Münster hat im September 2022 einen Green Bond als Schuldscheindarlehen mit 
einem Investitionsvolumen von 140 Mio. Euro ausgegeben. Die Stadt Münster nutzt Teile der 
Erlöse aus dem Green Bond, um den Bestand an umweltfreundlichen Gebäuden weiter aus-
zubauen. 
 
In dem Zusammenhang hat die Stadt Münster ein Rahmenwerk für den Green Bond  
veröffentlicht, welches im Einklang mit den Green Bond Principles (GBP) 2021 und den Social 
Bond Principles (SBP) 2021, der International Capital Market Association (ICMA) sowie den 
Green Loan Principles (GLP) 2021 und den Social Loan Principles (SLP) 2021 der Loan  
Market Association (LMA) steht. Die Stadt Münster ist bestrebt, das Rahmenwerk an den  
technischen Bewertungskriterien des Umweltziels Klimaschutz der EU -Taxonomie  
auszurichten. Das Rahmenwerk beinhaltet insbesondere die Verwendung der Emissions - 
erlöse, den Prozess der Projektbewertung und –auswahl sowie das Projektmanagement und 
die Berichterstattung.  
Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der HypoVereinsbank und 
der Landesbank Hessen-Thüringen begleitet. Die Stadt Münster hat die unabhängige Nach-
haltigkeitsagentur imug rating GmbH mit einem Zweitgutachten ("SPO") beauftragt, den nach-
haltigen Charakter des Rahmenwerks zu überprüfen und die Einhaltung der genannten Prin-
ciples zu bestätigen.15  
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Eine Investorenpräsentation ist in Anlage 7 beigefügt.  
5.4.3. Hannover 
Die Stadt Hannover hat als erste Kommune in Deutschland im Jahr 2018 einen Green & Social 
Bond als Schuldscheindarlehen mit einem Investitionsvolumen von 100 Mio. Euro vergeben 
und sich verpflichtet, mit der Mittelverwendung ausschließlich Projekte zu fin anzieren und  
refinanzieren, die zur Verbesserung der Klimabilanz beitragen und/oder sozialen Wohnungs-
bau/Unterbringung ermöglichen. In dem Zusammenhang hat die Stadt Hannover ein Rahmen-
werk für den Green & Social Bond veröffentlicht, aus dem mit Bezug auf die von der ICMA 
veröffentlichten Prinzipien, insbesondere die Verwendung der Emissionserlöse, der Prozess 
der Projektbewertung und –auswahl sowie das Projektmanagement und die Berichterstattung  
hervorgehen. Das Rahmenwerk unterliegt den Vorgaben der SBP inklusive der GBP und 
SBP.16 
 
Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der Norddeutsche n  
Landesbank und der Deutschen Bank begleitet. Die Stadt Hannover hat ein unabhängiges 
Zweitgutachten ("SPO") von imug eingeholt, um die Gültigkeit dieses Rahmenwerks für die 
Begebung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente vor der Emission ihres ersten Instruments 
unter diesem Rahmenwerk zu bestätigen.  
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Das Rahmenwerk ist in Anlage 8 beigefügt.  
                                                 
15 Vgl. Rahmenwerk der Stadt Münster für grüne und soziale Finanzierungen 
16 Vgl. Rahmenwerk für den Green & Social Schuldschein der Landeshauptstadt Hannover:

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 15 
5.4.4. München 
Die Stadt München hat im Jahr 2020 einen Social Bond („Münchner Stadtanleih e“) zur  
Refinanzierung von Projekten im Bereich bezahlbarer Wohnraum und Bildungsinfrastruktur  
vergeben. Die Emission wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus der  
HypoVereinsbank und der bayerischen Landesbank begleitet. Anders als bei den Kommunen 
Münster und Hannover können Münchner Bürger*innen seit Februar 2020 über das Filialnetz 
der HypoVereinsbank und der Stadtsparkasse München die Stadtanleihe erwerben.  
 
Die Anleihe ist mit einem Kupon von 0,25 Prozent ausgestattet und weist eine Laufzeit bis zum 
18. November 2032 auf. Die Anleihe hat eine hohe Nachfrage am Markt gefunden. Die Zins-
zahlung erfolgt jährlich. Die Mindeststückelung beträgt 1.000 Euro. Der Kurs der Anleihe liegt 
derzeit bei 75%. 
  
Analog zu den Städten Hannover und Münster hat auch München ein Rahmenwerk, das den 
SBP der ICMA entspricht, veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund nimmt das Rahmenwerk  
Bezug auf die Verwendung der Emissionserlöse, den Prozess der Projektauswahl und  
- bewertung, das Management der Erlöse sowie die geplante Berichterstattung. Auch die Stadt 
München hat ein unabhängiges Zweitgutachten ("SPO") von imug eingeholt, um die Gültigkeit 
dieses Rahmenwerks für die Begebung nachhaltiger Finanzie rungsinstrumente zu  
bestätigen.17 
Gemäß den Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung hat die Stadt München ca. ein Jahr 
nach der Emission einen Bericht über die Wirkung der mittels der Sozialen Anleihe  
eingeworbenen Mittel veröffentlicht. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Erlöse der  
Anleihe im ersten Jahr vollständig zwei ausgewählten Projekten (bezahlbarerer Wohnraum 
und Bildungsinfrastruktur) zugewiesen wurden. Aus diesem Grund wird in den Folgejahren 
kein Bericht mehr erstellt, e s sei denn, es ergeben sich wesentliche Änderungen  
(z. B. Vermögensveräußerungen).18 
 
Zu den angefallenen Kosten sowie den Konditionen des Green Bond liegen keine Informatio-
nen vor. Ein Term-Sheet ist in Anlage 9 beigefügt.  
5.4.5. Interkommunale Kooperation 
Angesicht der Anforderungen an das finanzielle Volumen von Green Bonds sowie der  
rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen hat sich die Verwaltung auch mit der Frage 
befasst, ob eine über einen Informationsaustausch hinausgehende interkommunale Zusam-
menarbeit zielführend sein kann.   
Die aus der Zusammenarbeit gut bekannten Kommunen in NRW haben allerdings mitgeteilt, 
dass sie derzeit keine Ausgabe eines Green Bond planen. Darüber hinaus macht eine Zusam-
menarbeit auch nur bei Refinanzierungsbedarf in einer entsprechenden Größenordnung Sinn.  
Bekannt ist die Absicht zur Ausgabe eines Green Bond ausschließlich von einer Großstadt in 
Bayern. Damit ist die Anzahl potentieller Partner sehr eng begrenzt. Darüber hinaus liegt eine 
wesentlich Einschränkung darin, dass eine Zusammenarbeit nur bei einer annähernd gleichen 
Bonität Sinn macht, da der Bond ansonsten für den/die bonitätsstärkere Partner*in, der/die am 
Markt alleine günstigere Konditionen erzielen könnte, ein Zuschussgeschäft darstellt.  
Daneben könnte eine  interkommunale Kooperation die Investorennachfrage nach einem  
                                                 
17 Vgl. Rahmenwerk für die Soziale Anleihe der Landeshauptstadt München  
18 Vgl. Soziale Anleihe der Landeshauptstadt München Wirkungsanalyse

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 16 
derartigen Bond verringern und zu schlechteren Konditionen führen (u.a. aufgrund dessen, 
dass die Investoren meist für jede Kommune eine „Linie“ in gleicher Höhe des  
Anleihevolumens vorhalten müssen und jede Kommune einen eigenen Bericht erstellen muss, 
das wiederum zu einer komplexeren Berichterstattung führt).  
5.5. Wirtschaftlichkeit  
5.5.1. Allgemein 
Die Preisfindung eines Green Bond ist streng am Niveau des Kredit- bzw. Kapitalmarkts aus-
gerichtet und damit transparent und kontinuierlich fair konditioniert. Die Bepreisung erfolgt im 
Wesentlichen anhand der folgenden Kriterien: 
 Bonität des Darlehensnehmers (ggf. ist ein Rating bei einer Anleihe erforderlich) 
 Brancheneinschätzung 
 Laufzeit des syndizierten Kredites bzw. Schuldscheindarlehens  
 Struktur des syndizierten Kredites bzw. Schuldscheindarlehens 
 Platzierungsvolumen 
 Platzierungsfähigkeit bei Investoren und aktuelles Umfeld an Kapital- und  
Kreditmärkten 
5.5.2. Beauftragung eines Bankenkonsortium 
Aus den obigen Darstellungen folgt, dass für die Platzierung eines Green Bond als Anleihe 
oder Schuldscheindarlehen die Beauftragung eines Bankenkonsortiums erforderlich ist. Auf-
gabe dieses Konsortiums ist es, die Stadt Köln hinsichtlich der Vertragsbedingungen, des Zeit-
punktes der Ausgabe sowie der Vermarktung an Kapitalsammelstellen zu unterstützen. Meist 
wird diese Leistung durch die spezialisierten Kapitalmarktbereiche der Banken erbracht (Debt 
Capital Market). Die Leistung fällt unter die Regelungen des VGV und ist damit vergabefrei 
möglich. Die Kosten für die Leistung betragen in der Regel 1 BP (= 0,01%) des Anleihevolu-
mens und sind von der Stadt Köln zu tragen (bei einem Anleihevolumen von 100 Mio. € betra-
gen die Kosten 10 TEURO, bei einem Schuldscheindarlehen i.H.v. 25 Mio. € betragen die 
Kosten 2,5 TEUR).  
Die Höhe ist auch davon abhängig, ob ein Vertrieb nur an professionelle Kunden oder auch 
an Privatpersonen erfolgen soll. Der Vertrieb an Privatpersonen würde zu höheren Kosten 
führen. In der Regel erfolgt die Refinanzierung direkt aus dem am Markt gewonnenen Kapital.  
5.5.3. Beauftragung sonstiger Leistungen 
Neben den Leistungen des Bankenkonsortiums ist die Beauftragung einer führend en Bank 
erforderlich, die die Stadt Köln bei der Erstellung des Rahmenwerkes, der Auswahl der zu 
refinanzierenden Projekte, den Gesprächen mit dem Bankenkonsortium sowie weiteren 
Dienstleistern unterstützt . Die Kosten hierfür liegen zwischen 20.000 und 75. 000 Euro   
(einmalig).  
Als dritte Leistung ist die Beauftragung eines neutralen externen Dienstleisters (Nachhaltig-
keitsagentur) erforderlich, der die Nachhaltigkeit der refinanzierten Projekte/Anlagen testiert 
und überwacht. Große Marktteilnehmer sind hie r imug, ISS ESG, Sustainanalytics, MSCI,  
CICERO und andere.

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 17 
Sofern eine Beauftragung gemeinsam mit dem Bankenkonsortium erfolgt, ist diese ebenfalls 
vergabefrei. Ist dies nicht der Fall, ist ggf. eine entsprechende Ausschreibung erforderlich 
(siehe hierzu die Ausführungen unter 3.2). Nach den vorliegenden Marktrecherchen belaufen 
sich die einmaligen Kosten für die Beauftragung eines neutralen externen Dienstleisters auf 
ca. 20.000 – 35.000 Euro. Die Finanzierung müsste aus dem Teilplan 1601 erfolgen.  
5.5.4. Wirtschaftlichkeitsvergleich 
Refinanzierungsmöglichkeiten über Kommunalkredite stehen der Stadt Köln sowohl für Liqui-
ditäts- als auch für Investitionskredite unter den derzeitigen Rahmenbedingungen am Kapital-
markt ausreichend zur Verfügung. Die Kosten einen Green Bond sowohl als Anleihe als auch 
als Schuldscheindarlehen zu vergeben sind im Vergleich zum Kommunaldarlehen wie be-
schrieben höher. Das Kommunaldarlehen stellt unter den genannten Aspekten weiterhin die 
kostengünstigere Finanzierungsform dar. Aus diesen Gründen besteht grundsä tzlich keine 
Notwendigkeit einen Green Bond zu vergeben. Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen 
werden angesichts der sich mit hoher Dynamik ändernden Finanzmärkte zunehmend an Be-
deutung gewinnen und in Zukunft eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen R efinanzierung 
über Kommunaldarlehen darstellen, sodass die Vergabe eines Green Bond gleichzeitig Chan-
cen für die Stadt Köln bietet: 
 Verbindung von strategischen Nachhaltigkeitszielen einer Kommune mit der Finanzie-
rung von Projekten angesehen 
 Gewinnung neuer Kapitalgeber (Portfolio-Diversifikation)  
 Verbesserung der Außenwirkung  
 ggf. leicht günstigere Konditionen im Vergleich zum Kommunaldarlehen (alle bisher 
bekannten Emissionen waren mehrfach überzeichnet)

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 18 
6. Umsetzungsmöglichkeiten b ei der Stadt Köln  
6.1. Geeignete Refinanzierungsobjekte 
Wie oben ausgeführt müssen einem auszugebendem Green Bond trotz des Gesamtdeckungs-
prinzips des städtischen Haushaltes zu finanzierende nachhaltige Projekte hinterlegt werden. 
Hierfür ist ein transparenter Prozess der Projektbewertung, -auswahl und –berichterstattung 
erforderlich. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Wirkungsbericht (Impact 
Report). Dieser ist bis zur vollständigen Mittelzuweisung und bei wesentlichen Änderungen  
(z. B. Vermögensveräußerungen) regelmäßig zu erstellen. Eine regelmäßige Berichterstattung 
in Form von Jahresabschlüssen oder Gesamtabschlüssen ist nicht erforderlich.  
Die Hinterlegung von Projekten ist rechtsverbindlich und ist im rechtlichen Rahmenwerk 
(Framework) zu dokumentieren. Sollten Projekte entfallen oder nicht rechtzeitig beendet  
werden und damit die mit dem Green Bond aufgenommenen Finanzmittel nicht benötigt  
werden, sind alternative Projekte zu benennen. In diesem Sinne ist eine „Überdeckung“ des 
Green Bond mit geeigneten Projekten erforderlich.  
Der Entfall von Projekten, eine nicht ausreichende Hinterlegung mit geeigneten nachhaltigen 
Projekten und/oder eine fehlende Berichterstattung sind mit erheblichen Reputationsrisiken 
und auch Rechtsrisiken verbunden. Rechtsrisiken könnten insbesondere darin liegen, dass 
Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies ist unbedingt zu vermeiden. 
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt liegt auch darin, dass für die Generierung geeigneter 
Projekte und die laufende Berichterstattung im Impact Report zu diesen Projekten auch nach 
Informationen aus dem interkommunalen Erfahrungsaustausch mit einem hohen internen 
Kommunikationsaufwand verbunden ist.  
Alle Experten und erfahrenen Kolleg*innen aus dem Bereich der Komm unalfinanzen  
empfehlen aus den vorgenannten Gründen, bei der Vergabe eines Green Bond bereits  
abgeschlossene Projekte zu hinterlegen. Die Green Bond Principles lassen die Finanzierung 
nachhaltiger Projekte rückwirkend über einen Zeitraum von 36 Monaten zu.  
Nach einer ersten Einschätzung  kämen derzeit für eine Refinanzierung über Green Bonds 
folgende Projekte in Betracht:  
Handlungsfeld Projekte ICM Kategorie(n) 
(GBP und SBP)  
EU-Taxonomie UN SDGs 
Klimamaßnahmen Refinanzierung 
von Neubauvor-
haben mit hohen 
energetischen 
Standards z.B. im 
Schulbereich 
Umweltfreundliche 
Gebäude 
7.1 Neubau 
7.2 Renovierung 
von Gebäuden 
13. Maßnahmen 
zum Klimaschutz  
Mobilität Gesellschafter-
darlehen an die 
KVB zur Finan-
zierung der Stadt-
bahnbeschaffung 
Sauberer Transport 6.3 Personenbe-
förderung im 
Orts- und Nah-
verkehr, Perso-
nenkraftverkehr 
11. Nachhaltige 
Städte und Ge-
meinden  
13. Maßnahmen 
zum Klimaschutz

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 19 
6.2. Zeitliche Perspektive für die Umsetzung eines Green Bond  
Die Berichte der bereits mit Green Bonds arbeitenden Kommunen zeigen, dass für die Aus-
gabe eines Green Bond, aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Vorarbeiten, ein Zeitraum 
von etwa einem Jahr erforderlich ist. Es ist daher zielführend, Vorbereitungsarbeiten frühzeitig 
zu initiieren.

Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgabe von Green Bonds durch die Stadt Köln  
Stand: November 2022  
 
 20 
7. Handlungsempfehlung  
In der Summe stellt die Emission eines oder mehrerer Green Bonds hohe inhaltliche und  
formale Anforderungen an die Stadt Köln. Daneben sind zusätzliche Aufwendungen  
erforderlich. Zudem wird eine Vorbereitungsz eit von 9 -12 Monaten für die Schaffung der  
notwendigen Rahmenbedingungen benötigt.  
Green Bonds und nachhaltige Finanzierungen werden jedoch angesichts der sich mit hoher 
Dynamik ändernden Finanzmärkte zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Zukunft eine 
sinnvolle Ergänzung der bisherigen Refinanzierung über Kommunaldarlehen darstellen.  
Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung unter Einbezug der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Gebäudewirtschaft sowie anderer städtischer Dienststellen die Ausgabe eines Green 
Bond/Social Bond in Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens als Pilot vorzube-
reiten und ergreift in dem Zusammenhang folgende Maßnahmen:  
 Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher  
Verhandlungsgespräche mit für die Bildung eines Konsortiums geeigneten und 
erfahrenen „grünen“ Banken  
 Durchführung einer Markterkundung und vorbereitender unverbindlicher  
Verhandlungsgespräche mit möglichen „grünen“ Investoren insbesondere mit in 
Köln ansässigen Versicherungen  
 Entwicklung einer geeigneten „Verdingungsunterlage“ für einen Wettbewerb zur 
Gewinnung eines Konsortiums 
 Prüfung der Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften 
 Entwicklung eines jederzeit einsetzbaren Frameworks für einen Green Bond 
/Social Bond 
(Hinweis: Diese Maßnahme wird kostenpflichtig sein) 
 Definition geeigneter Prozesse für die Auflegung eines Green Bond 
 Etablierung der laufenden Erstellung einer stadtweiten Projektliste mit geeigneten 
Projekten. 
Eine Finanzierung der Maßnahmen ist aus dem Teilplan 1601 möglich. Den Gremien wird im 
2. Quartal 2023 über den Sachstand und den weiteren Fortgang berichtet.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Markt
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4110/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2022
Erstellt
29.11.2022 12:55