AN/0292/2019
Gemeinnutz geht über Eigennutz: Baulücke schließen
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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)
3756 Zeichen
Bündnis 90/Die Grünen SPD DIE LINKE Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 7.3.19 AN/0292/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gemeinnutz geht über Eigennutz: Baulücke schließen Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren. Wir möchten Sie bitten, folgenden gemeinsamen Antrag von Bündnis90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Deine Freunde und GUT auf die Tagesordnung der nächsten Sit- zung zu nehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt fasst folgenden Beschluss: 1.) Die Bezirksvertretung stellt fest, dass die verwaltungsseitigen Bemühungen die Baulücke Richard-Wagner-Straße 6 -10 im planungs- und bauordnungs- rechtlich zulässigen Rahmen mit einer Geschäfts-, Büro und Wohnnutzung zu schließen, gescheitert sind. 2.) Die Stadt Köln wird daher beauftragt, das Allgemeinwohl an der Schließung der Baulücke festzustellen und umgehend konzeptionell, planerisch und pe r- spektivisch darzustellen, welche Nutzungen zukünftig auf dem Grundstück re- alisiert werden können (Mehrgenerationenwohnen, Kindertagesstätte, inklusi- ves Wohnprojekt, Wohnbebauung mit integrativer Belegung, Kulturelle Nut- zung/Zwischennutzung,…). 3.) Die Stadt Köln wird sodann beauftragt, den einstimmigen Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt vom 19.4.2018 umzusetzen (AN/0465/2018) und das Enteignungsverfahren für die benannte Liegenschaft einzuleiten. Zu die- - 2 - sem Zweck wird die bei der Bezirksregierung ansässige Enteignungsbehörde aufgefordert, ein Verfahren nach Baugesetzbuch, bzw. dem Gesetz über Ent- eignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Begründung: Nach Auskunft der Bezirksregierung ist die Beantragung einer Enteignung bei der Enteignungsbehörde das letzte Mittel, wenn alle gütlichen Verhandlungen mit den Betroffenen nicht zum Erfolg geführt haben. Die letztinstanzliche Verurteilung des Eigentümers durch das Oberlandesgericht Köln am 30.11.2018 hat nochmals deut- lich gemacht, dass keine Verständigung erzielt werden kann(Aktenzeichen 3 U 53/18). Wie die Verwaltung am 17.9.2018 der Bezirksvertretung mitgeteilt hat, hält sie ein Baugebotsverfahren nach § 176 Baugesetzbuch für nicht zielführend (AN/1743/2018). Das ist umso erstaunlicher, als dass ein Baugebot nicht nur aus städtebaulichen Gründen, sondern auch bei dringendem Wohnbedarf der Bevölke- rung angeordnet werden kann (§ 175, Absatz 2, BauGB). Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung auch nach Vollstreckungsmaßnahmen auf Grund landesrechtli- cher Vorschriften nicht nach, kann das Enteignungsverfahren nach § 85 eingeleitet werden (§ 176, Absatz 8, BauGB). Die Antragsteller*innen sind nunmehr zu der Überzeugung gelangt, dass die weiter- gehenden rechtstaatlichen Instrumentarien, wie das Enteignungs- und das Entschä- digungsfestsetzungsverfahren zwingend zur Anwendung zu bringen sind. Im Rahmen des Prozesses „Kölner Perspektiven 2030“ hat die Stadt Köln am 14.7.2018 das Papier „Mehr Nachhaltigkeit der Bauland- und Bodenpolitik“ beschlos- sen, in dem es heißt: „Ein festgestellter Wohnraummangel muss ausreichen, damit die Kommunen Bauverpflichtungen auf jedes Grundstück aussprechen können, das über ein Baurecht verfügt. Die Städte brauchen Zugriffsrecht auf Grundstücke, die ein Hindernis bei der Schaffung von innenstädtischem Wohnraum sind.“ Demzufolge sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die benannte Baulücke dem All- gemeinwohl entsprechend zu schließen. MfG, Antje Kosubek, Dr. Regina Börschel, Michael Scheffer, Adrian Kasnitz, Tom Geffe
Sachstandsbericht 2021
1656 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0292/2019
Stand: 04.01.2022
Sachstandsbericht
Gemeinnutz geht über Eigennutz: Baulücke schließen, Gem. Antrag Bündnis 90/Die Grünen,
SPD, DIE LINKE, Deine Freunde, GUT
Beschluss:
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung stellt fest, dass die verwaltungsseitigen Bemühungen die Baulücke Richard-
Wagner-Straße 6-10 im planungs- und bauordnungsrechtlich zulässigen Rahmen mit einer Ge-
schäfts-, Büro und Wohnnutzung zu schließen, gescheitert sind.
Die Stadt Köln wird daher beauftragt, das Allgemeinwohl an der Schließung der Baulücke festzustel-
len und umgehend konzeptionell, planerisch und perspektivisch darzustellen, welche Nutzungen zu-
künftig auf dem Grundstück realisiert werden können (Mehrgenerationenwohnen, Kindertagesstätte,
inklusives Wohnprojekt, Wohnbebauung mit integrativer Belegung, Kulturelle Nut-
zung/Zwischennutzung,…).
Die Stadt Köln wird sodann beauftragt, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt
vom 19.4.2018 umzusetzen (AN/0465/2018) und das Enteignungsverfahren für die benannte Liegen-
schaft einzuleiten. Zu diesem Zweck wird die bei der Bezirksregierung ansässige Enteignungsbehör-
de aufgefordert, ein Verfahren nach Baugesetzbuch, bzw. dem Gesetz über Enteignung und Ent-
schädigung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: erledigt Mitteilung 3330/2019 – 10.10.2019
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90606&search=1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Richard-Wagner-Straße 6
- Straße 6 10
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0292/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
- Datum
- 07.03.2019
- Erstellt
- 06.03.2019 18:35