3210/2020
Inklusionsmonitoring, Stand Schuljahr 2019/20
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Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
34272 Zeichen
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1
Inhalt
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ......................................................................... 2
Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer Bedarfsfeststellungen (Förderquote). ................. 4
Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen - ............................................................... 5
Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent ................................................................................................ 6
Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg............................................................................................................ 7
Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens (Inklusionsquote) ....................................... 8
Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen. ................................................................................... 9
Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an Förderschulen (Exklusionsquote) ........................ 9
Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den Förderbereich Lernen ........................................ 9
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen ................................................................ 11
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen .................................................................. 11
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung ............................................ 12
Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen ......... 13
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) ............................ 14
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen .............................................................. 15
4.915 4.924 4.835 4.786 4.868 4.822 4.620 4.387 4.192 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 3.659
697 709 727 798 955 1.028 1.177 1.637 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793
4.227
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach Lernort
Lernende an Förderschulen Lernende an Regelschulen
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderun g, den Hausunterricht und die
Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagog ische Förderung - AO-SF) regelt
das Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes
NRW . Dies sind als sogenannte unmittelbare Schulaufsic htsbehörden für Köln das
Schulamt für die Stadt Köln für Grund- und Hauptsch ulen sowie die Bezirksregierung für
alle anderen Schulformen. Sie entscheiden über den Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förde rschwerpunkte bzw. die
Notwendigkeit zieldifferenter Förderung (§ 10 AO-SF NRW).
Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der
Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF).
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der Schule eröffnet werden, wenn der
Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lerne n und geistige Entwicklung)
unterrichtet werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und s oziale Entwicklung, der mit einer
Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht.
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der
Lernende die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem
Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich . In den übrigen Förderschwerpunkten
ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur n och in Ausnahmefällen durchzuführen
(§ 12 AO-SF).
Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e
Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der
allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendi gen Förderung unter
Berücksichtigung der individuellen Situation des Le rnenden feststellen und in einem
gemeinsamen Gutachten darstellen (§ 13 AO-SF).
Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu
einem Gespräch ein. Sie informieren die Eltern im A uftrag der Schulaufsichtsbehörde über
den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote.
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für
erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde
(Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes, Beurteilung der allgemeinen
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane,
Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im
Einzelnen (§§4 bis 8 AO-SF):
- Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher
und langdauernder Art sind
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3
- Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit
erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der
Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische
Maßnahmen behoben werden kann
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein
Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass er im Unterricht nicht oder
nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der
Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen
dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen
des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark,
Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden
psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens
- Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven
Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig
beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der
Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der
Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt
- Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist
- Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder
Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist
Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Lernenden in Köln werden
auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeeinträchti gung (LE, SQ, ES; die sich häufig
gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken) unterstützt.
Lernen; 27,8%
Emotionale und soziale
Entwicklung; 29,0%
Sprache; 18,4%
Körperliche und
motorische
Entwicklung; 8,9%
Geistige
Entwicklung;
10,6%
Hören und
Kommunikation; 4,3%
Sehen; 1,0%
Abb. 1: Lernende nach Förderschwerpunkt (insg. 7.886 im SJ 2019/20)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4
Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer
Bedarfsfeststellungen (Förderquote).
Im SJ 19/20 hatten insgesamt 7.886 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 200 5/06 waren es 5.612 Lernende;
dies entspricht einem Anstieg um 2.274 Lernende bzw. um 40,5%.
Die Förderquote belief sich auf 8,7% und ist seit dem SJ 2005/06 (6,1%) kontinuierlich
gestiegen. Der stärkste Anstieg hat zum SJ 19/20 st attgefunden (plus 0,5 Prozentpunkte
bzw. plus 458 Lernende).
Hier stellt sich die Frage nach den Ursachen einer Entwicklung, in der für immer mehr
Schülerinnen und Schüler eine fehlende Passung zwischen individueller
Lernmöglichkeit und dem Bildungssystem festgestellt wird. In Anlehnung an die
Zuständigkeit für das Verfahren zur Feststellung vo n sonderpädagogischem Förderbedarf
wären hier in erster Linie das Land als oberste Sch ulaufsichtsbehörde (und als Arbeitgeber
der Sonderpädagog*innen) und/oder die unmittelbaren Schulaufsichtsbehörden gefragt.
Außerdem gilt es, diese Entwicklung vor dem Hinterg rund der äußerst angespannten
Raumsituation an Kölner Schulen genau zu betrachten. Bislang hat der Schulträger i m
Einvernehmen mit den Schulleitungen eine Begrenzung der Klassengrößen im
Gemeinsamen Lernen auf den Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Klassen
beschließen könnten.
92.684 91.376 90.359 89.011 88.661
85.783 86.134 86.031 86.213 86.985 87.408 89.319 90.341 90.746 91.138
5.612 5.633 5.562 5.584 5.823 5.850 5.797 6.024 6.289 6.625 6.788 6.967 7.237 7.428 7.886
6,1% 6,2% 6,2% 6,3%
6,6%
6,8% 6,7%
7,0%
7,3%
7,6%
7,8% 7,8%
8,0%
8,2%
8,7%
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
7,5%
8,0%
8,5%
9,0%
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20
Abb. 2: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Lernende insgesamt Lernende mit Förderbedarf Förderquote
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5
Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen -
Eine Differenzierung der Daten nach dem Förderschwe rpunkt zeigt, dass die
Förderbereiche Lernen (2,4%), emotionale und sozial e Entwicklung (2,5%) und Sprache
(1,6%) die höchsten Förderquoten aufweisen. Insgesa mt beläuft sich die Förderquote für
Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,5% u nd damit auf 75% der Gesamt-
Förderquote.
Seit dem SJ 2005/06 haben außer in den Förderschwer punkten Lernen und Sehen die
Schülerzahlen und die Förderquoten in allen Förders chwerpunkten zugenommen. Die
stärksten Zuwächse zeigen sich in den Förderbereichen emotionale und soziale
Entwicklung mit einem Anstieg der Förderquote von 1,1% auf 2,5 % (plus 1.231 SuS)
sowie Sprache mit einer Verdoppelung von 0,8% auf 1,6% (plus 726 SuS). Ferner werden
deutlich mehr Lernende aufgrund einer geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung
gefördert (plus 350 SuS).
Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt im SJ 2019/20 de r deutliche Zuwachs im
Förderschwerpunkt Lernen ins Auge (plus 237 SuS).
2,7%
1,1%
0,8%
0,6%
0,5%
0,2%
0,1%
2,4%
2,5%
1,6%
0,8%
0,9%
0,4%
0,1%
LE ES SQ KM GG HK SE
Abb. 3: Förderquote nach Förderschwerpunkt
2005/06 2009/10 2013/14 2017/18 2018/19 2019/20
Vergleich mit
SJ 2005/06
Vergleich mit
Vorjahr
LE 2.467 1.955 2.192 -275 237
ES 1.054 2.208 2.285 1.231 77
SQ 722 1.381 1.448 726 67
KM 582 697 703 121 6
GG 484 789 834 350 45
HK 216 320 342 126 22
SE 87 78 82 -5 4
insg. 5.612 7.428 7.886 2.274 458
Anzahl der Lernenden mit Unterstützungsbedarf
SJ 2019/20
SJ 2005/06 SJ 2018/19
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6
Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent
Im Rahmen der Entscheidung über den Bedarf der sond erpädagogischen Förderung wird
festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldi fferent erfolgt. Bei zielgleicher Förderung
hat die Sonderpädagogik das Ziel, die Lernenden nac h den Vorgaben der allgemeinen
Schule zu unterrichten und zu den entsprechenden Bi ldungsabschlüssen zu führen. Eine
zieldifferente Förderung führt die Lernenden zu eigenen Abschlüssen.
Im SJ 2019/20 wurde die Hälfte der sonderpädagogisch geförderten Lernenden zieldifferent
unterrichtet; davon drei Viertel im Bildungsgang Le rnen und ein Viertel im Bildungsgang
geistige Entwicklung. Neben der stets zieldifferent en Förderung in den
Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung kann die Schulaufsichtsbehörde
den Bildungsgang Lernen auch für die Förderschwerpu nkte emotionale und soziale
Entwicklung (14% der Lernenden mit diesem Fördersch werpunkt), Sprache (13,5% der
Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), körperlich -motorische Entwicklung (19,8% der
Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), Hören und Kommunikation sowie Sehen
(21,3% bzw. 17,1% der Lernenden mit diesen Fördersc hwerpunkten) festlegen. Der
Bildungsgang geistige Entwicklung kann außer im gle ichnamigen Förderschwerpunkt in
den Förderschwerpunkten körperlich-motorische Entwi cklung, Hören und Kommunikation
sowie Sehen festgelegt werden.
Seit dem SJ 2013/14 hat der Anteil der Lernenden, d ie im Rahmen des
Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsgang Lernen gefördert
werden, von 5,1% (bzw. 87 Lernende) auf 14% zugenommen (bzw. 323 Lernende).
37,2%
100%
14,1% 13,5%
19,8% 21,3%
17,1%
12,4%
18,3%
100%
2,6% 4,9%
insg.
2.937 LE bzw. 976
GG von 7.886 SuS
LE
2.192
ES
323 von 2.285
SQ
196 von 1.448
KM
139 LE bzw. 129 GG
von 703
GG
834
HK
73 LE bzw. 9 GG
von 342
SE
14 LE bzw. 4 GG
von 82
Abb. 4: Anteil zieldifferent geförderter Lernender nach Förderschwerpunkt
(SJ 2019/20)
Lernen Geistige Entwicklung
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7
Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg
Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Schülerinnen und Schüler
werden auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeein trächtigung (LE, SQ, ES; die
sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken) unterstützt. Für diese
Kinder und Jugendlichen gilt häufig, dass sie in familialen Risikolagen auf wachsen :
Armut in Verbindung mit sozialer Benachteiligung, g roßer Distanz zu Bildungs- und
Erziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögeru ngen aufgrund von fehlenden
Anregungen und verlässlichen Bindungen 1.
Die nachfolgenden Daten weisen auf eine überdurchsc hnittliche Betroffenheit von
ausländischen Lernenden hin. Dies ist in Verbindung mit dem Hinweis der Autorengruppe
Bildungsberichterstattung zu verstehen, dass der Mi grationsstatus selbst nicht Ursache für
Schwierigkeiten beim Bildungserfolg ist, sondern di e in dieser Bevölkerungsgruppe
kumulierenden sozioökonomischen Härten. 2
Bei ausländischen Lernenden 3 wird häufiger ein Förderbedarf festgestellt (13,1% ) als im
Durchschnitt aller Lernenden (8,7%). Besonders groß sind die Unterschiede bei den
Förderschwerpunkten Lernen (5,8% zu 2,4%) und geistige Entwicklung (1,7% zu 0,9%).
Bei Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte 4 liegt die Förderquote nur leicht über der
Quote aller Lernenden. Auffällig allerdings ist, da ss in dieser Gruppe häufiger ein
Förderbedarf in den Bereichen Lernen (3,1% zu 2,4%) und Sprache (2,1% zu 1,6%) und
seltener im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (1,9% zu 2,5%) festgestellt wird.
Tab. 1: Förderquote differenziert nach den Merkmalen Ausländer*in,
Zuwanderungsgeschichte und sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
1 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/sonderpaedagogische-
foerderschwerpunkte-in-nrw/2240 (abgerufen am 03.09.2020), Seiten 11 und 41
2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45
3 Merkmal „Ausländer*in“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die über keinen deutschen Pass verfügen
4 Merkmal „Zuwanderungsgeschichte“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die selbst zugewandert sind , oder über
mindestens ein Elternteil verfügen, das zugewandert ist, oder in deren Familien nicht deutsch gesproch en wird
alle
Lernenden Ausländer*in Zuwanderungs-
geschichte
Lernen 2,4% 5,8% 3,1%
emotionale/soziale Entwicklung 2,5% 2,4% 1,9%
Sprache 1,6% 2,0% 2,1%
körperliche/motorische Entwicklung 0,8% 0,5% 0,6%
geistige Entwicklung 0,9% 1,7% 0,8%
Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4%
Sehen 0,1% 0,1% 0,1%
Lernende mit Förderbedarf 7.886 1.895 4.237
Lernende insgesamt 91.138 14.472 46.540
Förderquote (Lernende mit
sonderpäd. Unterstützungsbedarf in %
von allen Lernenden)
8,7% 13,1% 9,1%
2019/20
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8
Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens
(Inklusionsquote)
Die Differenzierung der Förderquote nach Inklusions - und Exklusionsquote gibt Aufschluss
darüber, wie sich die Förderbedarfe an den Förderor ten Regelschule und Förderschule
entwickeln. So wurden im SJ 2019/20 von den 7.886 L ernenden mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,65%) 3.659 an einer Kölner Förderschule 5
(Exklusionsquote: 4,02%) und 4.227 an einer Kölner Regelschule (Inklusionsquote: 4,63%)
unterrichtet.
Seit dem SJ 2005/06 hat sich die Inklusionsquote bis auf 4,6% vervielfacht (SJ 2005/06:
0,8% bzw. 1,2% im SJ 2010/11). Somit wurden im SJ 2 019/20 rd. 3.200 Lernenden mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mehr an Re gelschulen unterrichtet als im SJ
2010/11. Die Zunahme der Förderquote im SJ 2019/20 im Vergleich zum Vorjahr um rund
0,5 Prozentpunkte hat sich ausschließlich im Gemein samen Lernen der Regelschulen
bemerkbar gemacht (Anstieg der Inklusionsquote von 4,2% auf 4,6%).
5 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 810 Ler nende (bzw. 22%) eine Förderschule des
Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigu ngen). Im
Vergleich mit dem Vorjahr sank die Schülerzahl an den Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland u m
insgesamt 10 Lernende.
5,3% 5,4% 5,4% 5,4% 5,5%
5,6%
4.822 SuS
5,4%
5,1%
4,9%
4,6%
4,3%
4,1% 4,0% 4,0% 4,0%
3.659 SuS
0,8% 0,8% 0,8% 0,9%
1,1%
1,2%
1.028 SuS
1,4%
1,9%
2,4%
3,0%
3,5%
3,7%
4,2%
4,6%
4.227 SuS
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20
Abb. 5: Förderquote nach Lernort: Exklusions- und Inklusionsquote
Exklusionsquote Inklusionsquote
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9
Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen.
Die Anzahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen hat sich in den einzelnen
Förderschwerpunkten seit dem SJ 2010/11 in etwa ver doppelt (körperliche-motorische
Entwicklung), vervierfacht (emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige
Entwicklung) oder sogar mehr als vervierfacht (Lernen, Hören und Kommunikation, Sehen).
Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an
Förderschulen (Exklusionsquote)
Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 2017/18 auf 4% gesunken (SJ 2005/06: 5,3% bzw.
5,6% im SJ 2010/11) und verharrt seit 3 Jahren auf diesem Niveau . Dies entspricht
einem Rückgang der Lernenden an Förderschulen um 1. 163 Lernende bzw. um 24% seit
dem SJ 2010/11 (siehe Abb. 5).
Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den
Förderbereich Lernen
Die Exklusionsquote Lernen ist seit dem Schuljahr 2010/11 von 2,3% auf 0,9% g esunken;
das entspricht einem Rückgang der Schülerzahl um 1. 155 Lernende bzw. um 59%.
Ebenfalls, wenn auch deutlich weniger stark, sind d ie Exklusionsquoten in den
Förderschwerpunkten Sprache (von 0,9% auf 0,7%; minus 83 Lernende bzw. minus 1 1%),
körperlich-motorische Entwicklung (von 0,5% auf 0,4%; minus 82 Lernende bzw. minus
18%) und Sehen (von 0,1% auf 0,05%; minus 21 Lernende bzw. minus 32%) gesunken
(siehe Abb. 6 ).
2,3%
0,3%
1,1%
0,4%
0,9%
0,2%
0,5%
0,2%
0,6%
0,1%
0,2%
0,1%
0,9%
1,5%
1,1%
1,4%
0,7%
0,9%
0,4%
0,4%
0,6%
0,3%
0,2%
0,1%
0,05% 0,04%
Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote
LE ES SQ KM GG HK SE
Abb. 6: Exklusions- und Inklusionsquoten nach Förderschwerpunkt
2010/11 2014/15 2018/19 2019/20
Vergleich mit
SJ 2010/11
Vergleich mit
Vorjahr
Förderschule 1.961 1.257 802 806 -1.155 4
Regelschule 256 607 1.153 1.386 1.130 233
Förderschule 901 863 991 1.012 111 21
Regelschule 334 987 1.217 1.273 939 56
Förderschule 733 730 663 650 -83 -13
Regelschule 199 429 718 798 599 80
Förderschule 462 402 375 380 -82 5
Regelschule 142 268 322 323 181 1
Förderschule 497 509 539 545 48 6
Regelschule 71 144 250 289 218 39
Förderschule 202 194 221 221 19 0
Regelschule 18 78 99 121 103 22
Förderschule 66 45 44 45 -21 1
Regelschule 8 17 34 37 29 3
Förderschule 4.822 4.000 3.635 3.659 -1.163 24
Regelschule 1.028 2.530 3.793 4.227 3.199 434
Lernende nach Förderschwerpunkt und Lernort
SJ 2019/20
2010/11 2014/15 2018/19
GG
HK
SE
insg.
LE
ES
SQ
KM
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10
In den übrigen Förderbereichen, sind die Exklusions quoten in den Vergleichsjahren
2019/20 und 2010/11 identisch, was aufgrund der ste igenden Gesamtschülerzahlen mit
einer Zunahme der Lernenden an den Förderschulen verbunden war: emotionale und
soziale Entwicklung (plus 111 Lernende bzw. plus 12%), geistige Entwicklung (plus 48
Lernende bzw. plus 9,7%), Hören und Kommunikation (plus 19 Lernende bzw. plus
9,4%). Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Zahl de r Lernenden an Förderschulen um
insgesamt 24 (plus 0,7%) gestiegen (siehe Abb. 7).
Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regels chulen, die teils weit über den
Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen hinausg ehen, werden auch
deutschlandweit beobachtet. Als Gründe für diese En twicklung werden zum Beispiel
diskutiert:
• Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen.
• Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr
Ressourcen (sog. Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma).
• Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert.
• Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.6
6 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive-
Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 18.08.2020)
2.276
793
649
476 440
80
1.961
901
733
462 497
202
66
802
991
663
375
539
44
806
1.012
650
380
545
221
45
LE ES SQ KM GG HK SE
Abb. 7: Lernende an Förderschulen nach Förderschwerpunkt
2005/06 2010/11 2014/15 2017/18 2018/19 2019/20
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen
Vom SJ 2008/009 bis zum SJ 2014/15 hat sich die Zah l der Wechsel von einer
Förderschule zu einer Regelschule auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither
zwischen 89 und 124 . Im SJ 2019/20 hat die Hälfte der Wechsel an eine Regelschule
beim Übergang in die weiterführende Schule stattgef unden. Bezogen auf die Anzahl der
Lernenden an Förderschulen schwankt der Anteil der Wechsel an eine Regelschule
zwischen 2,4% im SJ 2016/17 und 3,1% z.B. im SJ 2014/15.
Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule hat sich bis zum SJ
2014/15 auf 155 Wechsel halbiert. Seitdem schwankt die Zahl der Wechsel zwischen 219
im SJ 2017/18 und 281 im SJ 2019/20. Bezieht man di e Wechsel an eine Förderschule auf
die Zahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen schwankt der Anteil der Wechsel zu einer
Förderschule zwischen 6,7% im SJ 2017/18 und 9,3% im SJ 2015/16.
Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen
Der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler m it festgestelltem
sonderpädagogischem Förderbedarf an allen Lernenden einer Grundschule reicht von 0%
bis 29%.
Außer im Förderschwerpunkt Sehen sind, bezogen auf die absolute Zahl der beschulten
Lernenden, Beschulungsschwerpunkte feststellbar. So lernen 51% der Grundschülerinnen
und Grundschüler mit geistigen Beeinträchtigungen a n 20% der Schulen mit
Gemeinsamem Lernen (10 Schulen mit mindestens 5 Ler nenden dieses
Förderschwerpunkts) und 62% der Lernenden mit körpe rlich-motorischen
Beeinträchtigungen an 27% der Schulen mit Gemeinsam em Lernen. Für den Bereich der
Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ist das Bild vergleichbar.
Tab. 3: Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Grundschulen
2008/09 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20
Anzahl der SuS an Förderschulen im Vorjahr 4.835 4.19 2 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635
Wechsel zu einer Regelschule 66 132 124 89 104 111 103
Wechselquote Regelschule
(Wechsel an Regelschule zu Anzahl Förderschüler*innen) 1,4% 3,1% 3,1% 2,4% 2,8% 3,1% 2,8%
Anzahl der SuS mit Förderbedarf an einer Regelschule im Vorjahr 727 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793
Wechsel zu einer Förderschule 319 155 245 231 219 265 281
Wechselquote Förderschule
(Wechsel an Förderschule zu Anzahl SuS im GL) 43,9% 7,4% 9,3% 7,6% 6,7% 7,3% 7,4%
LE ES SQ KM GG HK SE
Lernende mit Förderbedarf 429 461 439 160 176 54 14
Anzahl der beschulenden Grundschulen 67 Schulen 66 S chulen 64 Schulen 49 Schulen 50 Schulen 33 Schulen 11 Sc hulen
Mindestzahl von Lernenden mit Förderbedarf 10 und me hr 10 und mehr
10 und mehr 5 und mehr 5 und mehr 13 je 1-2
Anzahl der Schulen, die Mindestzahl beschulen 17 Sc hulen 17 Schulen 16 Schulen 13 Schulen 10 Schulen 1 Schu le 11 Schulen
Anteil der GL-SuS an diesen Schulen 54% 50% 54% 62% 51% 24% 100%
2019/20
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer
Förderung
Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulfor men
besuchen GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamts chulen und Hauptschulen. Am
deutlichsten wird der Unterschied bei der Schulform der Hauptschulen; während lediglich
9,6% aller Lernenden der Sekundarstufe I an einer H auptschule lernten waren es rd. 21%
aller GL-SuS. An Gesamtschulen lernten 25% aller Le rnenden der Sekundarstufe I aber
rund die Hälfte der GL-SuS (Realschulen: 25% aller SuS und 24% aller GL-SuS,
Gymnasien: 41% aller SuS und 4% aller GL-SuS).
Der Anteil der Lernenden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf
aufweisen an der Gesamtschülerschaft einer Schule ( Förderquote nach Schulform ) gibt
Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die
Schulgemeinschaft. Diese sind am höchsten bei den H auptschulen (11% der
Hauptschülerinnen und Hauptschüler) und den Gesamts chulen (9,9% der
Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler).
Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheid en sich zum Teil erheblich von den
Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an stä dtischen Gesamtschulen bis 12,5%
(bzw. 29% an der Offenen Schule Köln in privater Tr ägerschaft); an Hauptschulen bis 16%
und an Realschulen bis 9,3%.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 13
Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen
Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen
Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische
Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen werden überwiegend an Gesamtschulen
unterrichtet (rd. 84% der GG-SuS, 64% der SE-SuS, 7 6% der KM-SuS;
Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen Holweide und Offene Schule Köln).
Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen besuchen häufiger eine Hauptschule
(30,4% zu 21,2%) und seltener eine Gesamtschule (41 ,6% zu 49,8%) als der Durchschnitt
der Lernenden im Gemeinsamen Lernen.
Lernende mit sprachlichen Entwicklungsbeeinträchtig ungen besuchen häufiger eine
Realschule (29,2%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen (25%).
9,6%
21,2%
30,4%
17,2% 21,2%
2,6%
13,9%
24,5%
25,0%
26,3%
26,0%
29,2%
14,9%
1,9%
39%
5%
25,3%
49,8%
41,6%
50,3%
48,4%
76,0% 84,3%
48%
64%
40,6%
4,0% 1,7% 6,5% 1,1% 6,5%
13%
32%
SuS insgesamt
(n=48.806)
SuS mit
Förderbedarf
(n=2.458)
LE
(n=951)
ES
(n=803)
SQ
(n=353)
KM
(n=154 )
GG
(n=108)
HK
(n=67)
SE
(n=22)
Abb. 9: Verteilung der Lernenden der Sek. I auf die Schulformen differenziert nach
Förderschwerpunkt (SJ 2019/20)
Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte
und Platzangebote)
In der Regel findet sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule statt (§20
Abs. 2 SchulG). Mit dem Ziel, eine spürbare Qualitä tssteigerung der inklusiven Angebote
an allgemeinen Schulen zu erreichen, hat das Minist erium für Schule und Bildung NRW mit
seinen Eckpunkten zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule 7 und dem Runderlass
zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführe nden Schulen 8 die Einrichtung von
Gemeinsamem Lernen ab dem SJ 2019/20 an das Vorlieg en von inhaltlichen, personellen
und sächlichen Voraussetzungen geknüpft.
So kann die Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen mit Zustim mung des
Schulträgers an einer allgemeinen Schule (§20 Abs. 5 SchulG
9) nur dann einrichten,
wenn im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei Ler nende mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und nachfol gende Qualitätskriterien erfüllt
sind:
• Schulische Inklusionskonzepte liegen vor bzw. werd en erarbeitet.
• Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet.
• Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt bzw. erfolgt.
• Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen.
Die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ bildet ein wesentliches Element der Neuausrichtun g
und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : Zur Unterstützung des
Gemeinsamen Lernens erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse als Mehrbedarf
anerkannt sowie zusätzlich einen Stellenbedarf, der es ihnen ermöglichen würde,
durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sol lten zum Beispiel aufgrund des
Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet we rden müssen, so führt das an diesen
Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen
kein Gemeinsames Lernen eingerichtet ist.
An Kölner Schulen des Gemeinsamen Lernens wird die Schüleraufnahme im
Einvernehmen der Schulleitungen und dem Schulträger auf den
Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i
Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4
SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Kl assengrößen (z.B. zwei GL-Klassen
mit je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29 Lernenden an einer vierzügigen
Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig.
7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-
qualitaetskriterien-und (abgerufen am 31.08.2020)
8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli
che_Schulen.pdf (abgerufen am 31.08.2020)
9 die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand
dafür ausgestattet werden
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15
Im SJ 19/20 wurde an 67 städtischen Grundschulen (von insg. 141) und an 42
städtischen Schulen der Sekundarstufe I (an allen 12 Hauptschulen, an 15 von 18
Realschulen und an allen 15 Gesamtschulen) Plätze im Gemeinsamen Lernen
angeboten. Damit entfielen im Vergleich zum Vorjahr vier Gymna sien, die als Orte des
Gemeinsamen Lernens zieldifferenten Unterricht ange boten hatten, und es kamen zwei
neue Gesamtschulen hinzu (Gesamtschule Dellbrück eh emals Teilstandort der Willy-
Brandt-Gesamtschule und Gesamtschule Lindenthal). A ngebote für Lernende mit geistigen
Entwicklungsbeeinträchtigungen werden seit dem SJ 2 019/20 ausschließlich an
Gesamtschulen vorgehalten.
Laut Bilanzierung durch die Inklusionskoordination der Schulaufsicht, die für den Übergang
von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist, konnten im
vergangenen Schuljahr stadtweit ausreichend Angebot e in der Jahrgangsstufe 5 gemacht
werden. Um den Bedarfen auch kleinräumig entspreche n zu können, wurden an zehn
Hauptschulen und an fünf Realschulen jeweils ein bi s zwei Lernende mehr aufgenommen,
als es für die Einrichtungen von Gemeinsamem Lernen erforderlich gewesen wäre (drei
Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt pro Eingangsklasse). Im
Gegenzug sind 17 Plätze für Gemeinsames Lernen, die s ganz überwiegend an
Realschulen, unbesetzt geblieben.
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte:
Kennzahlen:
Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an
allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 (entspricht: Inklusionsquote + Exklusionsquote)
Inklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die
an Regelschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Exklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
die an Förderschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10
Abkürzungen:
LE Lernen
ES emotionale und soziale Entwicklung
SQ Sprache
KM körperliche und motorische Entwicklung
GG geistige Entwicklung
HK Hören und Kommunikation
SE Sehen
GL Gemeinsames Lernen
SuS Schülerinnen und Schüler
GL-SuS SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbed arf
GL-Klassen Regelklassen an Grund-, Haupt-, Real-, Ge samtschulen und Gymnasien, in denen u.a. GL-SuS lernen
Jg Jahrgangsstufe
SJ Schuljahr
Mitteilung Ausschuss
1275 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 3210/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Integrationsrat 13.04.2021 Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand Schuljahr 2019/20 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von ge- eigneten Kennzahlen, die sich für empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strate- gische Steuerungsprozesse bieten. Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen För- derung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben. Zum Teil eignen sich die Ergebnisse jedoch auch als Ausgangspunkt für qualitative Analysen; z.B. Entwicklung der Förderquote und Beteiligung der Schulformen. Zuletzt wurden die politischen Gremien über die Ergebnisse aus dem Inklusionsmonitoring mit dem Stand Schuljahr 2018/19 im Rahmen der Kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen (2019) informiert (Session 2500/2019). Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3210/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.03.2021
- Erstellt
- 03.11.2020 13:47