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Inklusionsmonitoring, Stand Schuljahr 2019/20

Mitteilung Ausschuss 3210/2020 vom 17.03.2021

Stand: Am 23.04.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 3210/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Integrationsrat 13.04.2021 Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand Schuljahr 2019/20 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von ge- eigneten Kennzahlen, die sich für empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strate- gische Steuerungsprozesse bieten. Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen För- derung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben. Zum Teil eignen sich die Ergebnisse jedoch auch als Ausgangspunkt für qualitative Analysen; z.B. Entwicklung der Förderquote und Beteiligung der Schulformen. Zuletzt wurden die politischen Gremien über die Ergebnisse aus dem Inklusionsmonitoring mit dem Stand Schuljahr 2018/19 im Rahmen der Kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen (2019) informiert (Session 2500/2019). Gez. Voigtsberger
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    IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1 Inhalt Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ......................................................................... 2 Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer Bedarfsfeststellungen (Förderquote). ................. 4 Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen - ............................................................... 5 Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent ................................................................................................ 6 Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg............................................................................................................ 7 Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens (Inklusionsquote) ....................................... 8 Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen. ................................................................................... 9 Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an Förderschulen (Exklusionsquote) ........................ 9 Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den Förderbereich Lernen ........................................ 9 Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen ................................................................ 11 Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen .................................................................. 11 Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung ............................................ 12 Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen ......... 13 Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) ............................ 14 Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen .............................................................. 15 4.915 4.924 4.835 4.786 4.868 4.822 4.620 4.387 4.192 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 3.659 697 709 727 798 955 1.028 1.177 1.637 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793 4.227 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach Lernort Lernende an Förderschulen Lernende an Regelschulen Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2 Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderun g, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagog ische Förderung - AO-SF) regelt das Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW . Dies sind als sogenannte unmittelbare Schulaufsic htsbehörden für Köln das Schulamt für die Stadt Köln für Grund- und Hauptsch ulen sowie die Bezirksregierung für alle anderen Schulformen. Sie entscheiden über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förde rschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung (§ 10 AO-SF NRW). Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF). In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der Schule eröffnet werden, wenn der Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lerne n und geistige Entwicklung) unterrichtet werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und s oziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der Lernende die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich . In den übrigen Förderschwerpunkten ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur n och in Ausnahmefällen durchzuführen (§ 12 AO-SF). Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendi gen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Le rnenden feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen (§ 13 AO-SF). Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu einem Gespräch ein. Sie informieren die Eltern im A uftrag der Schulaufsichtsbehörde über den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote. Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde (Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes, Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane, Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im Einzelnen (§§4 bis 8 AO-SF): - Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3 - Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann - Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist - Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens - Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt - Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist - Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Lernenden in Köln werden auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeeinträchti gung (LE, SQ, ES; die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken) unterstützt. Lernen; 27,8% Emotionale und soziale Entwicklung; 29,0% Sprache; 18,4% Körperliche und motorische Entwicklung; 8,9% Geistige Entwicklung; 10,6% Hören und Kommunikation; 4,3% Sehen; 1,0% Abb. 1: Lernende nach Förderschwerpunkt (insg. 7.886 im SJ 2019/20) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4 Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer Bedarfsfeststellungen (Förderquote). Im SJ 19/20 hatten insgesamt 7.886 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 200 5/06 waren es 5.612 Lernende; dies entspricht einem Anstieg um 2.274 Lernende bzw. um 40,5%. Die Förderquote belief sich auf 8,7% und ist seit dem SJ 2005/06 (6,1%) kontinuierlich gestiegen. Der stärkste Anstieg hat zum SJ 19/20 st attgefunden (plus 0,5 Prozentpunkte bzw. plus 458 Lernende). Hier stellt sich die Frage nach den Ursachen einer Entwicklung, in der für immer mehr Schülerinnen und Schüler eine fehlende Passung zwischen individueller Lernmöglichkeit und dem Bildungssystem festgestellt wird. In Anlehnung an die Zuständigkeit für das Verfahren zur Feststellung vo n sonderpädagogischem Förderbedarf wären hier in erster Linie das Land als oberste Sch ulaufsichtsbehörde (und als Arbeitgeber der Sonderpädagog*innen) und/oder die unmittelbaren Schulaufsichtsbehörden gefragt. Außerdem gilt es, diese Entwicklung vor dem Hinterg rund der äußerst angespannten Raumsituation an Kölner Schulen genau zu betrachten. Bislang hat der Schulträger i m Einvernehmen mit den Schulleitungen eine Begrenzung der Klassengrößen im Gemeinsamen Lernen auf den Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Klassen beschließen könnten. 92.684 91.376 90.359 89.011 88.661 85.783 86.134 86.031 86.213 86.985 87.408 89.319 90.341 90.746 91.138 5.612 5.633 5.562 5.584 5.823 5.850 5.797 6.024 6.289 6.625 6.788 6.967 7.237 7.428 7.886 6,1% 6,2% 6,2% 6,3% 6,6% 6,8% 6,7% 7,0% 7,3% 7,6% 7,8% 7,8% 8,0% 8,2% 8,7% 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% 7,5% 8,0% 8,5% 9,0% 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 Abb. 2: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 Lernende insgesamt Lernende mit Förderbedarf Förderquote IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5 Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen - Eine Differenzierung der Daten nach dem Förderschwe rpunkt zeigt, dass die Förderbereiche Lernen (2,4%), emotionale und sozial e Entwicklung (2,5%) und Sprache (1,6%) die höchsten Förderquoten aufweisen. Insgesa mt beläuft sich die Förderquote für Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,5% u nd damit auf 75% der Gesamt- Förderquote. Seit dem SJ 2005/06 haben außer in den Förderschwer punkten Lernen und Sehen die Schülerzahlen und die Förderquoten in allen Förders chwerpunkten zugenommen. Die stärksten Zuwächse zeigen sich in den Förderbereichen emotionale und soziale Entwicklung mit einem Anstieg der Förderquote von 1,1% auf 2,5 % (plus 1.231 SuS) sowie Sprache mit einer Verdoppelung von 0,8% auf 1,6% (plus 726 SuS). Ferner werden deutlich mehr Lernende aufgrund einer geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung gefördert (plus 350 SuS). Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt im SJ 2019/20 de r deutliche Zuwachs im Förderschwerpunkt Lernen ins Auge (plus 237 SuS). 2,7% 1,1% 0,8% 0,6% 0,5% 0,2% 0,1% 2,4% 2,5% 1,6% 0,8% 0,9% 0,4% 0,1% LE ES SQ KM GG HK SE Abb. 3: Förderquote nach Förderschwerpunkt 2005/06 2009/10 2013/14 2017/18 2018/19 2019/20 Vergleich mit SJ 2005/06 Vergleich mit Vorjahr LE 2.467 1.955 2.192 -275 237 ES 1.054 2.208 2.285 1.231 77 SQ 722 1.381 1.448 726 67 KM 582 697 703 121 6 GG 484 789 834 350 45 HK 216 320 342 126 22 SE 87 78 82 -5 4 insg. 5.612 7.428 7.886 2.274 458 Anzahl der Lernenden mit Unterstützungsbedarf SJ 2019/20 SJ 2005/06 SJ 2018/19 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6 Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent Im Rahmen der Entscheidung über den Bedarf der sond erpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldi fferent erfolgt. Bei zielgleicher Förderung hat die Sonderpädagogik das Ziel, die Lernenden nac h den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und zu den entsprechenden Bi ldungsabschlüssen zu führen. Eine zieldifferente Förderung führt die Lernenden zu eigenen Abschlüssen. Im SJ 2019/20 wurde die Hälfte der sonderpädagogisch geförderten Lernenden zieldifferent unterrichtet; davon drei Viertel im Bildungsgang Le rnen und ein Viertel im Bildungsgang geistige Entwicklung. Neben der stets zieldifferent en Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung kann die Schulaufsichtsbehörde den Bildungsgang Lernen auch für die Förderschwerpu nkte emotionale und soziale Entwicklung (14% der Lernenden mit diesem Fördersch werpunkt), Sprache (13,5% der Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), körperlich -motorische Entwicklung (19,8% der Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), Hören und Kommunikation sowie Sehen (21,3% bzw. 17,1% der Lernenden mit diesen Fördersc hwerpunkten) festlegen. Der Bildungsgang geistige Entwicklung kann außer im gle ichnamigen Förderschwerpunkt in den Förderschwerpunkten körperlich-motorische Entwi cklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen festgelegt werden. Seit dem SJ 2013/14 hat der Anteil der Lernenden, d ie im Rahmen des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsgang Lernen gefördert werden, von 5,1% (bzw. 87 Lernende) auf 14% zugenommen (bzw. 323 Lernende). 37,2% 100% 14,1% 13,5% 19,8% 21,3% 17,1% 12,4% 18,3% 100% 2,6% 4,9% insg. 2.937 LE bzw. 976 GG von 7.886 SuS LE 2.192 ES 323 von 2.285 SQ 196 von 1.448 KM 139 LE bzw. 129 GG von 703 GG 834 HK 73 LE bzw. 9 GG von 342 SE 14 LE bzw. 4 GG von 82 Abb. 4: Anteil zieldifferent geförderter Lernender nach Förderschwerpunkt (SJ 2019/20) Lernen Geistige Entwicklung IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7 Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Schülerinnen und Schüler werden auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeein trächtigung (LE, SQ, ES; die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken) unterstützt. Für diese Kinder und Jugendlichen gilt häufig, dass sie in familialen Risikolagen auf wachsen : Armut in Verbindung mit sozialer Benachteiligung, g roßer Distanz zu Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögeru ngen aufgrund von fehlenden Anregungen und verlässlichen Bindungen 1. Die nachfolgenden Daten weisen auf eine überdurchsc hnittliche Betroffenheit von ausländischen Lernenden hin. Dies ist in Verbindung mit dem Hinweis der Autorengruppe Bildungsberichterstattung zu verstehen, dass der Mi grationsstatus selbst nicht Ursache für Schwierigkeiten beim Bildungserfolg ist, sondern di e in dieser Bevölkerungsgruppe kumulierenden sozioökonomischen Härten. 2 Bei ausländischen Lernenden 3 wird häufiger ein Förderbedarf festgestellt (13,1% ) als im Durchschnitt aller Lernenden (8,7%). Besonders groß sind die Unterschiede bei den Förderschwerpunkten Lernen (5,8% zu 2,4%) und geistige Entwicklung (1,7% zu 0,9%). Bei Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte 4 liegt die Förderquote nur leicht über der Quote aller Lernenden. Auffällig allerdings ist, da ss in dieser Gruppe häufiger ein Förderbedarf in den Bereichen Lernen (3,1% zu 2,4%) und Sprache (2,1% zu 1,6%) und seltener im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (1,9% zu 2,5%) festgestellt wird. Tab. 1: Förderquote differenziert nach den Merkmalen Ausländer*in, Zuwanderungsgeschichte und sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 1 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/sonderpaedagogische- foerderschwerpunkte-in-nrw/2240 (abgerufen am 03.09.2020), Seiten 11 und 41 2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45 3 Merkmal „Ausländer*in“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die über keinen deutschen Pass verfügen 4 Merkmal „Zuwanderungsgeschichte“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die selbst zugewandert sind , oder über mindestens ein Elternteil verfügen, das zugewandert ist, oder in deren Familien nicht deutsch gesproch en wird alle Lernenden Ausländer*in Zuwanderungs- geschichte Lernen 2,4% 5,8% 3,1% emotionale/soziale Entwicklung 2,5% 2,4% 1,9% Sprache 1,6% 2,0% 2,1% körperliche/motorische Entwicklung 0,8% 0,5% 0,6% geistige Entwicklung 0,9% 1,7% 0,8% Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4% Sehen 0,1% 0,1% 0,1% Lernende mit Förderbedarf 7.886 1.895 4.237 Lernende insgesamt 91.138 14.472 46.540 Förderquote (Lernende mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf in % von allen Lernenden) 8,7% 13,1% 9,1% 2019/20 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8 Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens (Inklusionsquote) Die Differenzierung der Förderquote nach Inklusions - und Exklusionsquote gibt Aufschluss darüber, wie sich die Förderbedarfe an den Förderor ten Regelschule und Förderschule entwickeln. So wurden im SJ 2019/20 von den 7.886 L ernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,65%) 3.659 an einer Kölner Förderschule 5 (Exklusionsquote: 4,02%) und 4.227 an einer Kölner Regelschule (Inklusionsquote: 4,63%) unterrichtet. Seit dem SJ 2005/06 hat sich die Inklusionsquote bis auf 4,6% vervielfacht (SJ 2005/06: 0,8% bzw. 1,2% im SJ 2010/11). Somit wurden im SJ 2 019/20 rd. 3.200 Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mehr an Re gelschulen unterrichtet als im SJ 2010/11. Die Zunahme der Förderquote im SJ 2019/20 im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,5 Prozentpunkte hat sich ausschließlich im Gemein samen Lernen der Regelschulen bemerkbar gemacht (Anstieg der Inklusionsquote von 4,2% auf 4,6%). 5 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 810 Ler nende (bzw. 22%) eine Förderschule des Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigu ngen). Im Vergleich mit dem Vorjahr sank die Schülerzahl an den Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland u m insgesamt 10 Lernende. 5,3% 5,4% 5,4% 5,4% 5,5% 5,6% 4.822 SuS 5,4% 5,1% 4,9% 4,6% 4,3% 4,1% 4,0% 4,0% 4,0% 3.659 SuS 0,8% 0,8% 0,8% 0,9% 1,1% 1,2% 1.028 SuS 1,4% 1,9% 2,4% 3,0% 3,5% 3,7% 4,2% 4,6% 4.227 SuS 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 Abb. 5: Förderquote nach Lernort: Exklusions- und Inklusionsquote Exklusionsquote Inklusionsquote IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9 Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen. Die Anzahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen hat sich in den einzelnen Förderschwerpunkten seit dem SJ 2010/11 in etwa ver doppelt (körperliche-motorische Entwicklung), vervierfacht (emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung) oder sogar mehr als vervierfacht (Lernen, Hören und Kommunikation, Sehen). Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an Förderschulen (Exklusionsquote) Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 2017/18 auf 4% gesunken (SJ 2005/06: 5,3% bzw. 5,6% im SJ 2010/11) und verharrt seit 3 Jahren auf diesem Niveau . Dies entspricht einem Rückgang der Lernenden an Förderschulen um 1. 163 Lernende bzw. um 24% seit dem SJ 2010/11 (siehe Abb. 5). Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den Förderbereich Lernen Die Exklusionsquote Lernen ist seit dem Schuljahr 2010/11 von 2,3% auf 0,9% g esunken; das entspricht einem Rückgang der Schülerzahl um 1. 155 Lernende bzw. um 59%. Ebenfalls, wenn auch deutlich weniger stark, sind d ie Exklusionsquoten in den Förderschwerpunkten Sprache (von 0,9% auf 0,7%; minus 83 Lernende bzw. minus 1 1%), körperlich-motorische Entwicklung (von 0,5% auf 0,4%; minus 82 Lernende bzw. minus 18%) und Sehen (von 0,1% auf 0,05%; minus 21 Lernende bzw. minus 32%) gesunken (siehe Abb. 6 ). 2,3% 0,3% 1,1% 0,4% 0,9% 0,2% 0,5% 0,2% 0,6% 0,1% 0,2% 0,1% 0,9% 1,5% 1,1% 1,4% 0,7% 0,9% 0,4% 0,4% 0,6% 0,3% 0,2% 0,1% 0,05% 0,04% Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote LE ES SQ KM GG HK SE Abb. 6: Exklusions- und Inklusionsquoten nach Förderschwerpunkt 2010/11 2014/15 2018/19 2019/20 Vergleich mit SJ 2010/11 Vergleich mit Vorjahr Förderschule 1.961 1.257 802 806 -1.155 4 Regelschule 256 607 1.153 1.386 1.130 233 Förderschule 901 863 991 1.012 111 21 Regelschule 334 987 1.217 1.273 939 56 Förderschule 733 730 663 650 -83 -13 Regelschule 199 429 718 798 599 80 Förderschule 462 402 375 380 -82 5 Regelschule 142 268 322 323 181 1 Förderschule 497 509 539 545 48 6 Regelschule 71 144 250 289 218 39 Förderschule 202 194 221 221 19 0 Regelschule 18 78 99 121 103 22 Förderschule 66 45 44 45 -21 1 Regelschule 8 17 34 37 29 3 Förderschule 4.822 4.000 3.635 3.659 -1.163 24 Regelschule 1.028 2.530 3.793 4.227 3.199 434 Lernende nach Förderschwerpunkt und Lernort SJ 2019/20 2010/11 2014/15 2018/19 GG HK SE insg. LE ES SQ KM IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10 In den übrigen Förderbereichen, sind die Exklusions quoten in den Vergleichsjahren 2019/20 und 2010/11 identisch, was aufgrund der ste igenden Gesamtschülerzahlen mit einer Zunahme der Lernenden an den Förderschulen verbunden war: emotionale und soziale Entwicklung (plus 111 Lernende bzw. plus 12%), geistige Entwicklung (plus 48 Lernende bzw. plus 9,7%), Hören und Kommunikation (plus 19 Lernende bzw. plus 9,4%). Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Zahl de r Lernenden an Förderschulen um insgesamt 24 (plus 0,7%) gestiegen (siehe Abb. 7). Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regels chulen, die teils weit über den Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen hinausg ehen, werden auch deutschlandweit beobachtet. Als Gründe für diese En twicklung werden zum Beispiel diskutiert: • Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen. • Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr Ressourcen (sog. Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma). • Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert. • Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.6 6 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive- Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 18.08.2020) 2.276 793 649 476 440 80 1.961 901 733 462 497 202 66 802 991 663 375 539 44 806 1.012 650 380 545 221 45 LE ES SQ KM GG HK SE Abb. 7: Lernende an Förderschulen nach Förderschwerpunkt 2005/06 2010/11 2014/15 2017/18 2018/19 2019/20 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11 Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen Vom SJ 2008/009 bis zum SJ 2014/15 hat sich die Zah l der Wechsel von einer Förderschule zu einer Regelschule auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither zwischen 89 und 124 . Im SJ 2019/20 hat die Hälfte der Wechsel an eine Regelschule beim Übergang in die weiterführende Schule stattgef unden. Bezogen auf die Anzahl der Lernenden an Förderschulen schwankt der Anteil der Wechsel an eine Regelschule zwischen 2,4% im SJ 2016/17 und 3,1% z.B. im SJ 2014/15. Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule hat sich bis zum SJ 2014/15 auf 155 Wechsel halbiert. Seitdem schwankt die Zahl der Wechsel zwischen 219 im SJ 2017/18 und 281 im SJ 2019/20. Bezieht man di e Wechsel an eine Förderschule auf die Zahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen schwankt der Anteil der Wechsel zu einer Förderschule zwischen 6,7% im SJ 2017/18 und 9,3% im SJ 2015/16. Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen Der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler m it festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an allen Lernenden einer Grundschule reicht von 0% bis 29%. Außer im Förderschwerpunkt Sehen sind, bezogen auf die absolute Zahl der beschulten Lernenden, Beschulungsschwerpunkte feststellbar. So lernen 51% der Grundschülerinnen und Grundschüler mit geistigen Beeinträchtigungen a n 20% der Schulen mit Gemeinsamem Lernen (10 Schulen mit mindestens 5 Ler nenden dieses Förderschwerpunkts) und 62% der Lernenden mit körpe rlich-motorischen Beeinträchtigungen an 27% der Schulen mit Gemeinsam em Lernen. Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ist das Bild vergleichbar. Tab. 3: Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Grundschulen 2008/09 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Anzahl der SuS an Förderschulen im Vorjahr 4.835 4.19 2 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 Wechsel zu einer Regelschule 66 132 124 89 104 111 103 Wechselquote Regelschule (Wechsel an Regelschule zu Anzahl Förderschüler*innen) 1,4% 3,1% 3,1% 2,4% 2,8% 3,1% 2,8% Anzahl der SuS mit Förderbedarf an einer Regelschule im Vorjahr 727 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793 Wechsel zu einer Förderschule 319 155 245 231 219 265 281 Wechselquote Förderschule (Wechsel an Förderschule zu Anzahl SuS im GL) 43,9% 7,4% 9,3% 7,6% 6,7% 7,3% 7,4% LE ES SQ KM GG HK SE Lernende mit Förderbedarf 429 461 439 160 176 54 14 Anzahl der beschulenden Grundschulen 67 Schulen 66 S chulen 64 Schulen 49 Schulen 50 Schulen 33 Schulen 11 Sc hulen Mindestzahl von Lernenden mit Förderbedarf 10 und me hr 10 und mehr 10 und mehr 5 und mehr 5 und mehr 13 je 1-2 Anzahl der Schulen, die Mindestzahl beschulen 17 Sc hulen 17 Schulen 16 Schulen 13 Schulen 10 Schulen 1 Schu le 11 Schulen Anteil der GL-SuS an diesen Schulen 54% 50% 54% 62% 51% 24% 100% 2019/20 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12 Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulfor men besuchen GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamts chulen und Hauptschulen. Am deutlichsten wird der Unterschied bei der Schulform der Hauptschulen; während lediglich 9,6% aller Lernenden der Sekundarstufe I an einer H auptschule lernten waren es rd. 21% aller GL-SuS. An Gesamtschulen lernten 25% aller Le rnenden der Sekundarstufe I aber rund die Hälfte der GL-SuS (Realschulen: 25% aller SuS und 24% aller GL-SuS, Gymnasien: 41% aller SuS und 4% aller GL-SuS). Der Anteil der Lernenden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen an der Gesamtschülerschaft einer Schule ( Förderquote nach Schulform ) gibt Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die Schulgemeinschaft. Diese sind am höchsten bei den H auptschulen (11% der Hauptschülerinnen und Hauptschüler) und den Gesamts chulen (9,9% der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler). Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheid en sich zum Teil erheblich von den Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an stä dtischen Gesamtschulen bis 12,5% (bzw. 29% an der Offenen Schule Köln in privater Tr ägerschaft); an Hauptschulen bis 16% und an Realschulen bis 9,3%. IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 13 Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen werden überwiegend an Gesamtschulen unterrichtet (rd. 84% der GG-SuS, 64% der SE-SuS, 7 6% der KM-SuS; Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen Holweide und Offene Schule Köln). Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen besuchen häufiger eine Hauptschule (30,4% zu 21,2%) und seltener eine Gesamtschule (41 ,6% zu 49,8%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen. Lernende mit sprachlichen Entwicklungsbeeinträchtig ungen besuchen häufiger eine Realschule (29,2%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen (25%). 9,6% 21,2% 30,4% 17,2% 21,2% 2,6% 13,9% 24,5% 25,0% 26,3% 26,0% 29,2% 14,9% 1,9% 39% 5% 25,3% 49,8% 41,6% 50,3% 48,4% 76,0% 84,3% 48% 64% 40,6% 4,0% 1,7% 6,5% 1,1% 6,5% 13% 32% SuS insgesamt (n=48.806) SuS mit Förderbedarf (n=2.458) LE (n=951) ES (n=803) SQ (n=353) KM (n=154 ) GG (n=108) HK (n=67) SE (n=22) Abb. 9: Verteilung der Lernenden der Sek. I auf die Schulformen differenziert nach Förderschwerpunkt (SJ 2019/20) Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14 Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) In der Regel findet sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule statt (§20 Abs. 2 SchulG). Mit dem Ziel, eine spürbare Qualitä tssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen zu erreichen, hat das Minist erium für Schule und Bildung NRW mit seinen Eckpunkten zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule 7 und dem Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführe nden Schulen 8 die Einrichtung von Gemeinsamem Lernen ab dem SJ 2019/20 an das Vorlieg en von inhaltlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geknüpft. So kann die Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen mit Zustim mung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule (§20 Abs. 5 SchulG 9) nur dann einrichten, wenn im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei Ler nende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und nachfol gende Qualitätskriterien erfüllt sind: • Schulische Inklusionskonzepte liegen vor bzw. werd en erarbeitet. • Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet. • Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt bzw. erfolgt. • Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen. Die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ bildet ein wesentliches Element der Neuausrichtun g und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : Zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse als Mehrbedarf anerkannt sowie zusätzlich einen Stellenbedarf, der es ihnen ermöglichen würde, durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sol lten zum Beispiel aufgrund des Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet we rden müssen, so führt das an diesen Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen kein Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. An Kölner Schulen des Gemeinsamen Lernens wird die Schüleraufnahme im Einvernehmen der Schulleitungen und dem Schulträger auf den Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4 SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Kl assengrößen (z.B. zwei GL-Klassen mit je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29 Lernenden an einer vierzügigen Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig. 7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige- qualitaetskriterien-und (abgerufen am 31.08.2020) 8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli che_Schulen.pdf (abgerufen am 31.08.2020) 9 die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15 Im SJ 19/20 wurde an 67 städtischen Grundschulen (von insg. 141) und an 42 städtischen Schulen der Sekundarstufe I (an allen 12 Hauptschulen, an 15 von 18 Realschulen und an allen 15 Gesamtschulen) Plätze im Gemeinsamen Lernen angeboten. Damit entfielen im Vergleich zum Vorjahr vier Gymna sien, die als Orte des Gemeinsamen Lernens zieldifferenten Unterricht ange boten hatten, und es kamen zwei neue Gesamtschulen hinzu (Gesamtschule Dellbrück eh emals Teilstandort der Willy- Brandt-Gesamtschule und Gesamtschule Lindenthal). A ngebote für Lernende mit geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen werden seit dem SJ 2 019/20 ausschließlich an Gesamtschulen vorgehalten. Laut Bilanzierung durch die Inklusionskoordination der Schulaufsicht, die für den Übergang von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist, konnten im vergangenen Schuljahr stadtweit ausreichend Angebot e in der Jahrgangsstufe 5 gemacht werden. Um den Bedarfen auch kleinräumig entspreche n zu können, wurden an zehn Hauptschulen und an fünf Realschulen jeweils ein bi s zwei Lernende mehr aufgenommen, als es für die Einrichtungen von Gemeinsamem Lernen erforderlich gewesen wäre (drei Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt pro Eingangsklasse). Im Gegenzug sind 17 Plätze für Gemeinsames Lernen, die s ganz überwiegend an Realschulen, unbesetzt geblieben. Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen Sonderpädagogische Förderschwerpunkte: Kennzahlen: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 (entspricht: Inklusionsquote + Exklusionsquote) Inklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an Regelschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 Exklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an Förderschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 Abkürzungen: LE Lernen ES emotionale und soziale Entwicklung SQ Sprache KM körperliche und motorische Entwicklung GG geistige Entwicklung HK Hören und Kommunikation SE Sehen GL Gemeinsames Lernen SuS Schülerinnen und Schüler GL-SuS SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbed arf GL-Klassen Regelklassen an Grund-, Haupt-, Real-, Ge samtschulen und Gymnasien, in denen u.a. GL-SuS lernen Jg Jahrgangsstufe SJ Schuljahr

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.01.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 13.04.2021

    Integrationsrat

    TOP 5.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 23.04.2021 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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