Mandari Insight

3210/2020

Inklusionsmonitoring, Stand Schuljahr 2019/20

Mitteilung Ausschuss 17.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.3

Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen

34272 Zeichen

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1 
 
 
Inhalt  
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ......................................................................... 2 
Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer Bedarfsfeststellungen (Förderquote). ................. 4 
Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen - ............................................................... 5 
Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent ................................................................................................ 6 
Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg............................................................................................................ 7 
Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens (Inklusionsquote) ....................................... 8 
Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen. ................................................................................... 9 
Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an Förderschulen (Exklusionsquote) ........................ 9 
Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den Förderbereich Lernen ........................................ 9 
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen ................................................................ 11 
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen .................................................................. 11 
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung ............................................ 12 
Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen ......... 13 
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte und Platzangebote) ............................ 14 
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen .............................................................. 15 
 
 
4.915 4.924 4.835 4.786 4.868 4.822 4.620 4.387 4.192 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 3.659 
697 709 727 798 955 1.028 1.177 1.637 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793 
4.227 
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach Lernort 
Lernende an Förderschulen Lernende an Regelschulen 
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen  
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2 
 
Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf  
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderun g, den Hausunterricht und die 
Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagog ische Förderung - AO-SF) regelt 
das Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.  
Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes 
NRW . Dies sind als sogenannte unmittelbare Schulaufsic htsbehörden für Köln das 
Schulamt für die Stadt Köln für Grund- und Hauptsch ulen sowie die Bezirksregierung für 
alle anderen Schulformen. Sie entscheiden über den Bedarf an sonderpädagogischer 
Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förde rschwerpunkte bzw. die 
Notwendigkeit zieldifferenter Förderung (§ 10 AO-SF NRW). 
Zur Eröffnung des Verfahrens  stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der 
Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF). 
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der  Schule eröffnet werden, wenn der 
Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lerne n und geistige Entwicklung) 
unterrichtet werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer 
Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und s oziale Entwicklung, der mit einer 
Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. 
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im 
Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag  in der Regel erst stellen, wenn der 
Lernende die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem 
Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich . In den übrigen Förderschwerpunkten 
ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur n och in Ausnahmefällen durchzuführen 
(§ 12 AO-SF). 
Zur Ermittlung des Bedarfs  an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e 
Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der 
allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendi gen Förderung unter 
Berücksichtigung der individuellen Situation des Le rnenden feststellen und in einem 
gemeinsamen Gutachten darstellen (§ 13 AO-SF).  
Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu 
einem Gespräch ein. Sie informieren die Eltern im A uftrag der Schulaufsichtsbehörde über 
den Ablauf des Verfahrens sowie über weitere Beratungsangebote. 
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für 
erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung  durch die untere Gesundheitsbehörde 
(Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes,  Beurteilung der allgemeinen 
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane, 
Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im 
Einzelnen (§§4 bis 8 AO-SF):  
- Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher 
und langdauernder Art sind

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3 
 
- Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit 
erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der 
Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische 
Maßnahmen behoben werden kann 
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein 
Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass er im Unterricht nicht oder 
nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der 
Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist 
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen 
dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen 
des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, 
Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden 
psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens 
- Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven 
Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig 
beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der 
Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der 
Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt 
- Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von 
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist 
- Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder 
Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist 
 
Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Lernenden in Köln werden 
auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeeinträchti gung  (LE, SQ, ES; die sich häufig 
gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken) unterstützt. 
 
Lernen; 27,8% 
Emotionale und soziale 
Entwicklung; 29,0% 
Sprache; 18,4% 
Körperliche und 
motorische 
Entwicklung; 8,9% 
Geistige 
Entwicklung; 
10,6% 
Hören und 
Kommunikation; 4,3% 
Sehen; 1,0% 
Abb. 1: Lernende nach Förderschwerpunkt (insg. 7.886 im SJ 2019/20)

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4 
 
Anhaltender Trend zu einem Anstieg sonderpädagogischer 
Bedarfsfeststellungen (Förderquote). 
Im SJ 19/20 hatten insgesamt 7.886 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 200 5/06 waren es 5.612 Lernende; 
dies entspricht einem Anstieg um 2.274 Lernende bzw. um 40,5%. 
Die Förderquote  belief sich auf 8,7%  und ist seit dem SJ 2005/06 (6,1%) kontinuierlich 
gestiegen. Der stärkste Anstieg hat zum SJ 19/20 st attgefunden (plus 0,5 Prozentpunkte 
bzw. plus 458 Lernende).  
Hier stellt sich die Frage nach den Ursachen  einer Entwicklung, in der für immer mehr 
Schülerinnen und Schüler eine fehlende Passung zwischen individueller 
Lernmöglichkeit und dem Bildungssystem festgestellt wird. In Anlehnung an die 
Zuständigkeit für das Verfahren zur Feststellung vo n sonderpädagogischem Förderbedarf 
wären hier in erster Linie das Land als oberste Sch ulaufsichtsbehörde (und als Arbeitgeber 
der Sonderpädagog*innen) und/oder die unmittelbaren Schulaufsichtsbehörden gefragt.  
Außerdem gilt es, diese Entwicklung vor dem Hinterg rund der äußerst angespannten 
Raumsituation an Kölner Schulen  genau zu betrachten. Bislang hat der Schulträger i m 
Einvernehmen mit den Schulleitungen eine Begrenzung  der Klassengrößen im 
Gemeinsamen Lernen auf den Klassenfrequenzrichtwert  im Durchschnitt der Klassen 
beschließen könnten.  
 
92.684 91.376 90.359 89.011 88.661 
85.783 86.134 86.031 86.213 86.985 87.408 89.319 90.341 90.746 91.138 
5.612 5.633 5.562 5.584 5.823 5.850 5.797 6.024 6.289 6.625 6.788 6.967 7.237 7.428 7.886 
6,1% 6,2% 6,2% 6,3% 
6,6% 
6,8% 6,7% 
7,0% 
7,3% 
7,6% 
7,8% 7,8% 
8,0% 
8,2% 
8,7% 
5,0% 
5,5% 
6,0% 
6,5% 
7,0% 
7,5% 
8,0% 
8,5% 
9,0% 
0
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
80.000 
90.000 
100.000 
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 
Abb. 2: Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Lernende insgesamt Lernende mit Förderbedarf Förderquote

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5 
 
Zunahme der Förderquote in allen Förderbereichen - außer Lernen - 
Eine Differenzierung der Daten nach dem Förderschwe rpunkt zeigt, dass die 
Förderbereiche Lernen (2,4%), emotionale und sozial e Entwicklung (2,5%) und Sprache 
(1,6%) die höchsten Förderquoten aufweisen. Insgesa mt beläuft sich die Förderquote für 
Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,5% u nd damit auf 75% der Gesamt-
Förderquote.  
Seit dem SJ 2005/06 haben außer in den Förderschwer punkten Lernen und Sehen die 
Schülerzahlen und die Förderquoten in allen Förders chwerpunkten zugenommen. Die 
stärksten Zuwächse  zeigen sich in den Förderbereichen emotionale und soziale 
Entwicklung  mit einem Anstieg der Förderquote von 1,1% auf 2,5 % (plus 1.231 SuS) 
sowie Sprache mit einer Verdoppelung von 0,8% auf 1,6% (plus 726 SuS). Ferner werden 
deutlich mehr Lernende aufgrund einer geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung  
gefördert (plus 350 SuS).  
Im Vergleich mit dem Vorjahr fällt im SJ 2019/20 de r deutliche Zuwachs im 
Förderschwerpunkt Lernen  ins Auge (plus 237 SuS). 
 
  
2,7% 
1,1% 
0,8% 
0,6% 
0,5% 
0,2% 
0,1% 
2,4% 
2,5% 
1,6% 
0,8% 
0,9% 
0,4% 
0,1% 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Abb. 3: Förderquote nach Förderschwerpunkt 
2005/06 2009/10 2013/14 2017/18 2018/19 2019/20 
Vergleich mit 
SJ 2005/06 
Vergleich mit 
Vorjahr 
LE 2.467 1.955 2.192 -275 237 
ES 1.054 2.208 2.285 1.231 77 
SQ 722 1.381 1.448 726 67 
KM 582 697 703 121 6
GG 484 789 834 350 45 
HK 216 320 342 126 22 
SE 87 78 82 -5 4
insg. 5.612 7.428 7.886 2.274 458 
Anzahl der Lernenden mit Unterstützungsbedarf 
SJ 2019/20 
 SJ 2005/06  SJ 2018/19

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6 
 
Die Hälfte der Förderungen erfolgt zieldifferent 
Im Rahmen der Entscheidung über den Bedarf der sond erpädagogischen Förderung wird 
festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldi fferent erfolgt. Bei zielgleicher Förderung 
hat die Sonderpädagogik das Ziel, die Lernenden nac h den Vorgaben der allgemeinen 
Schule zu unterrichten und zu den entsprechenden Bi ldungsabschlüssen zu führen. Eine 
zieldifferente Förderung führt die Lernenden zu eigenen Abschlüssen. 
Im SJ 2019/20 wurde die Hälfte der sonderpädagogisch geförderten Lernenden zieldifferent 
unterrichtet; davon drei Viertel im Bildungsgang Le rnen und ein Viertel im Bildungsgang 
geistige Entwicklung. Neben der stets zieldifferent en Förderung in den 
Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung  kann die Schulaufsichtsbehörde 
den Bildungsgang Lernen auch für die Förderschwerpu nkte emotionale und soziale 
Entwicklung (14% der Lernenden mit diesem Fördersch werpunkt), Sprache (13,5% der 
Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), körperlich -motorische Entwicklung (19,8% der 
Lernenden mit diesem Förderschwerpunkt), Hören und Kommunikation sowie Sehen 
(21,3% bzw. 17,1% der Lernenden mit diesen Fördersc hwerpunkten) festlegen. Der 
Bildungsgang geistige Entwicklung kann außer im gle ichnamigen Förderschwerpunkt in 
den Förderschwerpunkten körperlich-motorische Entwi cklung, Hören und Kommunikation 
sowie Sehen festgelegt werden. 
Seit dem SJ 2013/14 hat der Anteil der Lernenden, d ie im Rahmen des 
Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsgang Lernen gefördert 
werden, von 5,1% (bzw. 87 Lernende) auf 14% zugenommen (bzw. 323 Lernende).  
 
37,2% 
100% 
14,1% 13,5% 
19,8% 21,3% 
17,1% 
12,4% 
18,3% 
100% 
2,6% 4,9% 
insg. 
2.937 LE bzw. 976 
GG von 7.886 SuS 
LE 
2.192 
ES 
323 von 2.285 
SQ 
196 von 1.448 
KM 
139 LE bzw. 129 GG 
von 703 
GG 
834 
HK 
73 LE bzw. 9 GG 
von 342 
SE 
14 LE bzw. 4 GG 
von 82 
Abb. 4: Anteil zieldifferent geförderter Lernender nach Förderschwerpunkt 
(SJ 2019/20) 
Lernen Geistige Entwicklung

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7 
 
Armut als Risikofaktor für Bildungserfolg 
Rund drei Viertel aller sonderpädagogisch unterstützten Schülerinnen und Schüler 
werden auf Grund einer Lern – und Entwicklungsbeein trächtigung  (LE, SQ, ES; die 
sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig  verstärken) unterstützt. Für diese 
Kinder und Jugendlichen gilt häufig, dass sie in familialen Risikolagen auf wachsen : 
Armut in Verbindung mit sozialer Benachteiligung, g roßer Distanz zu Bildungs- und 
Erziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögeru ngen aufgrund von fehlenden 
Anregungen und verlässlichen Bindungen 1.  
Die nachfolgenden Daten weisen auf eine überdurchsc hnittliche Betroffenheit von 
ausländischen Lernenden hin. Dies ist in Verbindung  mit dem Hinweis der Autorengruppe 
Bildungsberichterstattung zu verstehen, dass der Mi grationsstatus selbst nicht Ursache für 
Schwierigkeiten beim Bildungserfolg ist, sondern di e in dieser Bevölkerungsgruppe 
kumulierenden sozioökonomischen Härten. 2  
Bei ausländischen Lernenden 3 wird häufiger ein Förderbedarf festgestellt (13,1% ) als im 
Durchschnitt aller Lernenden (8,7%). Besonders groß  sind die Unterschiede bei den 
Förderschwerpunkten Lernen (5,8% zu 2,4%) und geistige Entwicklung (1,7% zu 0,9%).  
Bei Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte 4 liegt die Förderquote nur leicht über der 
Quote aller Lernenden. Auffällig allerdings ist, da ss in dieser Gruppe häufiger ein 
Förderbedarf in den Bereichen Lernen (3,1% zu 2,4%)  und Sprache (2,1% zu 1,6%) und 
seltener im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (1,9% zu 2,5%) festgestellt wird.  
Tab. 1: Förderquote differenziert nach den Merkmalen Ausländer*in, 
Zuwanderungsgeschichte und sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 
 
                                                           
1 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/sonderpaedagogische-
foerderschwerpunkte-in-nrw/2240  (abgerufen am 03.09.2020), Seiten 11 und 41 
2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45 
3 Merkmal „Ausländer*in“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die über keinen deutschen Pass verfügen 
4 Merkmal „Zuwanderungsgeschichte“ laut amtlicher Schulstatistik: Lernende, die selbst zugewandert sind , oder über 
mindestens ein Elternteil verfügen, das zugewandert ist, oder in deren Familien nicht deutsch gesproch en wird 
alle 
Lernenden Ausländer*in Zuwanderungs- 
geschichte 
Lernen 2,4% 5,8% 3,1% 
emotionale/soziale Entwicklung 2,5% 2,4% 1,9% 
Sprache 1,6% 2,0% 2,1% 
körperliche/motorische Entwicklung 0,8% 0,5% 0,6% 
geistige Entwicklung 0,9% 1,7% 0,8% 
Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4% 
Sehen 0,1% 0,1% 0,1% 
Lernende mit Förderbedarf 7.886 1.895 4.237 
Lernende insgesamt 91.138 14.472 46.540 
Förderquote  (Lernende mit 
sonderpäd. Unterstützungsbedarf in % 
von allen Lernenden) 
8,7% 13,1% 9,1% 
2019/20

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8 
 
Anhaltender Trend zu einer Zunahme des Gemeinsamen Lernens 
(Inklusionsquote) 
Die Differenzierung der Förderquote nach Inklusions - und Exklusionsquote gibt Aufschluss 
darüber, wie sich die Förderbedarfe an den Förderor ten Regelschule und Förderschule 
entwickeln. So wurden im SJ 2019/20 von den 7.886 L ernenden mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,65%) 3.659 an einer Kölner Förderschule 5 
(Exklusionsquote: 4,02%) und 4.227 an einer Kölner Regelschule (Inklusionsquote: 4,63%) 
unterrichtet.  
Seit dem SJ 2005/06 hat sich die Inklusionsquote bis auf 4,6% vervielfacht  (SJ 2005/06: 
0,8% bzw. 1,2% im SJ 2010/11). Somit wurden im SJ 2 019/20 rd. 3.200 Lernenden mit 
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mehr an Re gelschulen unterrichtet als im SJ 
2010/11. Die Zunahme der Förderquote im SJ 2019/20 im Vergleich zum Vorjahr um rund 
0,5 Prozentpunkte hat sich ausschließlich im Gemein samen Lernen der Regelschulen 
bemerkbar gemacht (Anstieg der Inklusionsquote von 4,2% auf 4,6%). 
 
                                                           
5 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 810 Ler nende (bzw. 22%) eine Förderschule des 
Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtigu ngen). Im 
Vergleich mit dem Vorjahr sank die Schülerzahl an den  Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland u m 
insgesamt 10 Lernende. 
 
5,3% 5,4% 5,4% 5,4% 5,5% 
5,6% 
4.822 SuS 
5,4% 
5,1% 
4,9% 
4,6% 
4,3% 
4,1% 4,0% 4,0% 4,0% 
3.659 SuS 
0,8% 0,8% 0,8% 0,9% 
1,1% 
1,2% 
1.028 SuS 
1,4% 
1,9% 
2,4% 
3,0% 
3,5% 
3,7% 
4,2% 
4,6% 
4.227 SuS 
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 20 12/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019 /20 
Abb. 5: Förderquote nach Lernort: Exklusions- und Inklusionsquote 
Exklusionsquote Inklusionsquote

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9 
 
Zunahme der Inklusionsquote in allen Förderbereichen. 
Die Anzahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen hat sich in den einzelnen 
Förderschwerpunkten seit dem SJ 2010/11 in etwa ver doppelt (körperliche-motorische 
Entwicklung), vervierfacht (emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige 
Entwicklung) oder sogar mehr als vervierfacht (Lernen, Hören und Kommunikation, Sehen). 
 
Unterbrochener Trend zu einem Rückgang beim Lernen an 
Förderschulen (Exklusionsquote) 
Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 2017/18 auf 4%  gesunken (SJ 2005/06: 5,3% bzw. 
5,6% im SJ 2010/11) und verharrt seit 3 Jahren auf diesem Niveau . Dies entspricht 
einem Rückgang der Lernenden an Förderschulen um 1. 163 Lernende bzw. um 24% seit 
dem SJ 2010/11 (siehe Abb. 5). 
Der Rückgang der Exklusionsquote betraf in erster Linie den 
Förderbereich Lernen  
Die Exklusionsquote Lernen  ist seit dem Schuljahr 2010/11 von 2,3% auf 0,9% g esunken; 
das entspricht einem Rückgang der Schülerzahl um 1. 155 Lernende bzw. um 59%. 
Ebenfalls, wenn auch deutlich weniger stark, sind d ie Exklusionsquoten in den 
Förderschwerpunkten Sprache  (von 0,9% auf 0,7%; minus 83 Lernende bzw. minus 1 1%), 
körperlich-motorische Entwicklung  (von 0,5% auf 0,4%; minus 82 Lernende bzw. minus 
18%) und Sehen  (von 0,1% auf 0,05%; minus 21 Lernende bzw. minus 32%) gesunken 
(siehe Abb. 6 ).  
2,3% 
0,3% 
1,1% 
0,4% 
0,9% 
0,2% 
0,5% 
0,2% 
0,6% 
0,1% 
0,2% 
0,1% 
0,9% 
1,5% 
1,1% 
1,4% 
0,7% 
0,9% 
0,4% 
0,4% 
0,6% 
0,3% 
0,2% 
0,1% 
0,05% 0,04% 
Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote Exkl.quote Inkl.quote 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Abb. 6: Exklusions- und Inklusionsquoten nach Förderschwerpunkt 
2010/11 2014/15 2018/19 2019/20 
Vergleich mit 
SJ 2010/11 
Vergleich mit 
Vorjahr 
Förderschule 1.961 1.257 802 806 -1.155 4
Regelschule 256 607 1.153 1.386 1.130 233 
Förderschule 901 863 991 1.012 111 21 
Regelschule 334 987 1.217 1.273 939 56 
Förderschule 733 730 663 650 -83 -13 
Regelschule 199 429 718 798 599 80 
Förderschule 462 402 375 380 -82 5
Regelschule 142 268 322 323 181 1
Förderschule 497 509 539 545 48 6
Regelschule 71 144 250 289 218 39 
Förderschule 202 194 221 221 19 0
Regelschule 18 78 99 121 103 22 
Förderschule 66 45 44 45 -21 1
Regelschule 8 17 34 37 29 3
Förderschule 4.822 4.000 3.635 3.659 -1.163 24 
Regelschule 1.028 2.530 3.793 4.227 3.199 434 
Lernende nach Förderschwerpunkt und Lernort 
SJ 2019/20 
2010/11 2014/15 2018/19 
GG 
HK 
SE 
insg. 
LE 
ES 
SQ 
KM

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10 
 
In den übrigen Förderbereichen, sind die Exklusions quoten in den Vergleichsjahren 
2019/20 und 2010/11 identisch, was aufgrund der ste igenden Gesamtschülerzahlen mit 
einer Zunahme der Lernenden an den Förderschulen  verbunden war: emotionale und 
soziale Entwicklung  (plus 111 Lernende bzw. plus 12%), geistige Entwicklung  (plus 48 
Lernende bzw. plus 9,7%), Hören und Kommunikation  (plus 19 Lernende bzw. plus 
9,4%). Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Zahl de r Lernenden an Förderschulen um 
insgesamt 24 (plus 0,7%) gestiegen (siehe Abb. 7).  
 
Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regels chulen, die teils weit über den 
Rückgang der Schülerzahlen an Förderschulen hinausg ehen, werden auch 
deutschlandweit beobachtet. Als Gründe für diese En twicklung werden zum Beispiel 
diskutiert: 
• Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen. 
• Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden,  erhalten sie mehr 
Ressourcen (sog. Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma). 
• Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich  verbessert. 
• Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.6 
  
                                                           
6 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive-
Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 18.08.2020) 
2.276 
793 
649 
476 440 
80 
1.961 
901 
733 
462 497 
202 
66 
802 
991 
663 
375 
539 
44 
806 
1.012 
650 
380 
545 
221 
45 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Abb. 7: Lernende an Förderschulen nach Förderschwerpunkt 
2005/06 2010/11 2014/15 2017/18 2018/19 2019/20

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11 
 
Schwankende Wechselquoten zwischen Förder- und Regelschulen 
Vom SJ 2008/009 bis zum SJ 2014/15 hat sich die Zah l der Wechsel von einer 
Förderschule zu einer Regelschule   auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither 
zwischen 89 und 124 . Im SJ 2019/20 hat die Hälfte der Wechsel an eine Regelschule 
beim Übergang in die weiterführende Schule stattgef unden. Bezogen auf die Anzahl der 
Lernenden an Förderschulen schwankt der Anteil der Wechsel an eine Regelschule 
zwischen 2,4% im SJ 2016/17 und 3,1% z.B. im SJ 2014/15. 
Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule  hat sich bis zum SJ 
2014/15 auf 155 Wechsel halbiert. Seitdem schwankt die Zahl der Wechsel zwischen 219 
im SJ 2017/18 und 281 im SJ 2019/20. Bezieht man di e Wechsel an eine Förderschule auf 
die Zahl der Lernenden im Gemeinsamen Lernen schwankt der Anteil der Wechsel zu einer 
Förderschule zwischen 6,7% im SJ 2017/18 und 9,3% im SJ 2015/16. 
Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule 
 
Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an Grundschulen 
Der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler m it festgestelltem 
sonderpädagogischem Förderbedarf an allen Lernenden  einer Grundschule reicht von 0% 
bis 29%.  
Außer im Förderschwerpunkt Sehen sind, bezogen auf die absolute Zahl der beschulten 
Lernenden, Beschulungsschwerpunkte feststellbar. So  lernen 51% der Grundschülerinnen 
und Grundschüler mit geistigen Beeinträchtigungen a n 20% der Schulen mit 
Gemeinsamem Lernen (10 Schulen mit mindestens 5 Ler nenden dieses 
Förderschwerpunkts) und 62% der Lernenden mit körpe rlich-motorischen 
Beeinträchtigungen an 27% der Schulen mit Gemeinsam em Lernen. Für den Bereich der 
Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ist das Bild vergleichbar.  
Tab. 3: Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Grundschulen 
  
2008/09 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 
Anzahl der SuS an Förderschulen im Vorjahr 4.835 4.19 2 4.000 3.749 3.676 3.623 3.635 
Wechsel zu einer Regelschule 66 132 124 89 104 111 103 
Wechselquote Regelschule 
(Wechsel an Regelschule zu Anzahl Förderschüler*innen) 1,4% 3,1% 3,1% 2,4% 2,8% 3,1% 2,8% 
Anzahl der SuS mit Förderbedarf an einer Regelschule im Vorjahr 727 2.097 2.625 3.039 3.291 3.614 3.793 
Wechsel zu einer Förderschule 319 155 245 231 219 265 281 
Wechselquote Förderschule 
(Wechsel an Förderschule zu Anzahl SuS im GL) 43,9% 7,4% 9,3% 7,6% 6,7% 7,3% 7,4% 
LE ES SQ KM GG HK SE 
Lernende mit Förderbedarf 429 461 439 160 176 54 14 
Anzahl der beschulenden Grundschulen 67 Schulen 66 S chulen 64 Schulen 49 Schulen 50 Schulen 33 Schulen 11 Sc hulen 
Mindestzahl von Lernenden mit Förderbedarf 10 und me hr 10 und mehr 
10 und mehr 5 und mehr 5 und mehr 13 je 1-2 
Anzahl der Schulen, die Mindestzahl beschulen 17 Sc hulen 17 Schulen 16 Schulen 13 Schulen 10 Schulen 1 Schu le 11 Schulen 
Anteil der GL-SuS an diesen Schulen 54% 50% 54% 62% 51% 24% 100% 
2019/20

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12 
 
Haupt- und Gesamtschulen als Schwerpunkte sonderpädagogischer 
Förderung 
Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulfor men  
besuchen GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamts chulen und Hauptschulen. Am 
deutlichsten wird der Unterschied bei der Schulform  der Hauptschulen; während lediglich 
9,6% aller Lernenden der Sekundarstufe I an einer H auptschule lernten waren es rd. 21% 
aller GL-SuS. An Gesamtschulen lernten 25% aller Le rnenden der Sekundarstufe I aber 
rund die Hälfte der GL-SuS (Realschulen: 25% aller SuS und 24% aller GL-SuS, 
Gymnasien: 41% aller SuS und 4% aller GL-SuS). 
Der Anteil der Lernenden, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf 
aufweisen an der Gesamtschülerschaft einer Schule ( Förderquote nach Schulform ) gibt 
Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die 
Schulgemeinschaft. Diese sind am höchsten bei den H auptschulen (11% der 
Hauptschülerinnen und Hauptschüler) und den Gesamts chulen (9,9% der 
Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler).  
Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheid en sich zum Teil erheblich von den 
Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an stä dtischen Gesamtschulen bis 12,5% 
(bzw. 29% an der Offenen Schule Köln in privater Tr ägerschaft); an Hauptschulen bis 16% 
und an Realschulen bis 9,3%.

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 13 
 
Mehrheit der Lernenden mit körperlichen und geistigen 
Beeinträchtigungen lernt an Gesamtschulen 
Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische 
Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen werden überwiegend an Gesamtschulen 
unterrichtet (rd. 84% der GG-SuS, 64% der SE-SuS, 7 6% der KM-SuS; 
Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen Holweide und Offene Schule Köln). 
Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen  besuchen häufiger eine Hauptschule 
(30,4% zu 21,2%) und seltener eine Gesamtschule (41 ,6% zu 49,8%) als der Durchschnitt 
der Lernenden im Gemeinsamen Lernen. 
Lernende mit sprachlichen Entwicklungsbeeinträchtig ungen besuchen häufiger eine 
Realschule (29,2%) als der Durchschnitt der Lernenden im Gemeinsamen Lernen (25%). 
 
 
  
9,6% 
21,2% 
30,4% 
17,2% 21,2% 
2,6% 
13,9% 
24,5% 
25,0% 
26,3% 
26,0% 
29,2% 
14,9% 
1,9% 
39% 
5% 
25,3% 
49,8% 
41,6% 
50,3% 
48,4% 
76,0% 84,3% 
48% 
64% 
40,6% 
4,0% 1,7% 6,5% 1,1% 6,5% 
13% 
32% 
SuS insgesamt 
(n=48.806) 
SuS mit 
Förderbedarf 
(n=2.458) 
LE 
(n=951) 
ES 
(n=803) 
SQ 
(n=353) 
KM 
(n=154 ) 
GG 
(n=108) 
HK 
(n=67) 
SE 
(n=22) 
Abb. 9: Verteilung der Lernenden der Sek. I auf die Schulformen differenziert nach 
Förderschwerpunkt (SJ 2019/20) 
Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14 
 
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Qualitätskriterien, Standorte 
und Platzangebote) 
In der Regel findet sonderpädagogische Förderung in  der allgemeinen Schule statt (§20 
Abs. 2 SchulG). Mit dem Ziel, eine spürbare Qualitä tssteigerung der inklusiven Angebote 
an allgemeinen Schulen zu erreichen, hat das Minist erium für Schule und Bildung NRW mit 
seinen Eckpunkten zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule 7 und dem Runderlass 
zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführe nden Schulen 8 die Einrichtung von 
Gemeinsamem Lernen ab dem SJ 2019/20 an das Vorlieg en von inhaltlichen, personellen 
und sächlichen Voraussetzungen geknüpft.  
So kann die Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen mit Zustim mung des 
Schulträgers an einer allgemeinen Schule  (§20 Abs. 5 SchulG 
9) nur dann einrichten, 
wenn im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei Ler nende mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und nachfol gende Qualitätskriterien erfüllt 
sind: 
• Schulische Inklusionskonzepte liegen vor bzw. werd en erarbeitet. 
• Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet. 
• Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt bzw. erfolgt. 
• Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen. 
Die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ bildet ein wesentliches Element der Neuausrichtun g 
und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : Zur Unterstützung des 
Gemeinsamen Lernens erhalten die Schulen eine halbe  Stelle pro Klasse als Mehrbedarf 
anerkannt sowie zusätzlich einen Stellenbedarf, der  es ihnen ermöglichen würde, 
durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sol lten zum Beispiel aufgrund des 
Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet we rden müssen, so führt das an diesen 
Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen 
kein Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. 
An Kölner Schulen des Gemeinsamen Lernens wird die Schüleraufnahme im 
Einvernehmen der Schulleitungen und dem Schulträger  auf den 
Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i 
Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4 
SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Kl assengrößen (z.B. zwei GL-Klassen 
mit je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29  Lernenden an einer vierzügigen 
Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig. 
                                                           
7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-
qualitaetskriterien-und  (abgerufen am 31.08.2020) 
8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli 
che_Schulen.pdf  (abgerufen am 31.08.2020) 
 
9 die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand 
dafür ausgestattet werden

IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15 
 
Im SJ 19/20 wurde an  67 städtischen Grundschulen (von insg. 141) und an  42 
städtischen Schulen der Sekundarstufe I (an allen 12 Hauptschulen, an 15 von 18 
Realschulen und an allen 15 Gesamtschulen)  Plätze im Gemeinsamen Lernen 
angeboten. Damit entfielen im Vergleich zum Vorjahr vier Gymna sien, die als Orte des 
Gemeinsamen Lernens zieldifferenten Unterricht ange boten hatten, und es kamen zwei 
neue Gesamtschulen hinzu (Gesamtschule Dellbrück eh emals Teilstandort der Willy-
Brandt-Gesamtschule und Gesamtschule Lindenthal). A ngebote für Lernende mit geistigen 
Entwicklungsbeeinträchtigungen werden seit dem SJ 2 019/20 ausschließlich an 
Gesamtschulen vorgehalten. 
Laut Bilanzierung durch die Inklusionskoordination der Schulaufsicht, die für den Übergang 
von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist, konnten im 
vergangenen Schuljahr stadtweit ausreichend Angebot e in der Jahrgangsstufe 5 gemacht 
werden. Um den Bedarfen auch kleinräumig entspreche n zu können, wurden an zehn 
Hauptschulen und an fünf Realschulen jeweils ein bi s zwei Lernende mehr aufgenommen, 
als es für die Einrichtungen von Gemeinsamem Lernen  erforderlich gewesen wäre (drei 
Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Durchschnitt pro Eingangsklasse). Im 
Gegenzug sind 17 Plätze für Gemeinsames Lernen, die s ganz überwiegend an 
Realschulen, unbesetzt geblieben.  
Erläuterungen: Förderschwerpunkte, Kennzahlen und Abkürzungen 
 
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte: 
 
Kennzahlen: 
Förderquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an 
allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 (entspricht: Inklusionsquote + Exklusionsquote) 
Inklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die 
an Regelschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Exklusionsquote: Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, 
die an Förderschulen lernen, an allen Lernenden der Jg. 1 bis 10 
Abkürzungen: 
 
LE Lernen 
ES emotionale und soziale Entwicklung 
SQ Sprache 
KM körperliche und motorische Entwicklung 
GG geistige Entwicklung 
HK Hören und Kommunikation 
SE Sehen 
GL Gemeinsames Lernen 
SuS Schülerinnen und Schüler 
GL-SuS SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbed arf 
GL-Klassen Regelklassen an Grund-, Haupt-, Real-, Ge samtschulen und Gymnasien, in denen u.a. GL-SuS lernen 
Jg Jahrgangsstufe 
SJ Schuljahr

Mitteilung Ausschuss

1275 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  11.01.2021 
 3210/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Integrationsrat 13.04.2021 
 
Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand Schuljahr 2019/20 
Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von ge-
eigneten Kennzahlen, die sich für empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strate-
gische Steuerungsprozesse bieten. 
 
Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen För-
derung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur 
quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben. Zum Teil eignen sich die Ergebnisse jedoch auch 
als Ausgangspunkt für qualitative Analysen; z.B. Entwicklung der Förderquote und Beteiligung der 
Schulformen.  
 
Zuletzt wurden die politischen Gremien über die Ergebnisse aus dem Inklusionsmonitoring mit dem 
Stand Schuljahr 2018/19 im Rahmen der Kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen (2019) 
informiert (Session 2500/2019). 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (4)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.02.2021 Integrationsrat
TOP 5.16 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3210/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.03.2021
Erstellt
03.11.2020 13:47