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AN/0722/2024

Top 10.1: Wohnpark Bayenthal – Planungssicherheit für eine stadtraumverträgliche Nachverdichtung

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 02.05.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 10.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2609 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An  
die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses 
Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024 
 
AN/0722/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
 
Top 10.1: Wohnpark Bayenthal – Planungssicherheit für eine stadtraumverträgliche 
Nachverdichtung 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsschuss bedankt sich bei der BV Rodenkirchen für die Eingabe und das 
Anliegen zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Angesichts der jüngsten Entwicklungen be-
schießt der Stadtentwicklungsausschuss wie folgt: 
 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans nach 
§ 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit dem Ziel einer stadtraumverträgli-
chen und flächenschonenden Nachverdichtung. 
 
2. Für das weitere Verfahren ist eine Qualifizierung des Neubau-Vorhabens in Form ei-
nes Wettbewerbs oder einer Mehrfachbeauftragung vorzunehmen, um ein stadtraum-
verträgliches Maß der Nachverdichtung sowie eine entsprechende Gestaltung und 
Verteilung der möglichen neuen Baukörper auszuloten.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Angesichts der jüngst bekannt gewordenen Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) 
AG braucht es Planungssicherheit für alle Beteiligten, ein strukturiertes Verfahren und städ-
tebauliche Qualität, um ein anspruchsvolles Vorhaben in dieser Größenordnung umzuset-
zen. Die Antragstellenden beauftragen die Verwaltung vom kommunalen Planungsrecht Ge-
brauch zu machen, um eine qualitätsvolle, flächenschonende und stadtraumverträgliche 
Nachverdichtung sicherzustellen. Weder das bislang vorgelegte Planungskonzept noch die 
wirtschaftliche Lage der d.i.i. legen eine an diesen Zielsetzungen bemessene Weiterentwick-
lung des Wohnparks nahe. Anstelle einer Baugenehmigung auf Grundlage der Bauvoran-
frage soll die Verwaltung über einen Aufstellungsbeschluss ein planungsrechtliches Verfah-
ren nach § 1 BauGB einleiten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0722/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
02.05.2024
Erstellt
02.05.2024 11:30