Top 10.1: Wohnpark Bayenthal – Planungssicherheit für eine stadtraumverträgliche Nachverdichtung
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0722/2024 vom 02.05.2024
Stand: Am 02.05.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.05.2024 AN/0722/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Top 10.1: Wohnpark Bayenthal – Planungssicherheit für eine stadtraumverträgliche Nachverdichtung Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tages- ordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsschuss bedankt sich bei der BV Rodenkirchen für die Eingabe und das Anliegen zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Angesichts der jüngsten Entwicklungen be- schießt der Stadtentwicklungsausschuss wie folgt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit dem Ziel einer stadtraumverträgli- chen und flächenschonenden Nachverdichtung. 2. Für das weitere Verfahren ist eine Qualifizierung des Neubau-Vorhabens in Form ei- nes Wettbewerbs oder einer Mehrfachbeauftragung vorzunehmen, um ein stadtraum- verträgliches Maß der Nachverdichtung sowie eine entsprechende Gestaltung und Verteilung der möglichen neuen Baukörper auszuloten. - 2 - Begründung: Angesichts der jüngst bekannt gewordenen Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) AG braucht es Planungssicherheit für alle Beteiligten, ein strukturiertes Verfahren und städ- tebauliche Qualität, um ein anspruchsvolles Vorhaben in dieser Größenordnung umzuset- zen. Die Antragstellenden beauftragen die Verwaltung vom kommunalen Planungsrecht Ge- brauch zu machen, um eine qualitätsvolle, flächenschonende und stadtraumverträgliche Nachverdichtung sicherzustellen. Weder das bislang vorgelegte Planungskonzept noch die wirtschaftliche Lage der d.i.i. legen eine an diesen Zielsetzungen bemessene Weiterentwick- lung des Wohnparks nahe. Anstelle einer Baugenehmigung auf Grundlage der Bauvoran- frage soll die Verwaltung über einen Aufstellungsbeschluss ein planungsrechtliches Verfah- ren nach § 1 BauGB einleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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02.05.2024
TOP 10.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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